Anzeige über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 67 Absatz 2

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Az.:
Anzeige über genehmigungsbedürftige Anlagen
nach § 67 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
1
Angaben zum/r Betreiber/in der Anlage
Name/Firmenbezeichnung:
Postanschrift(Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort):
Kreis:
Tel.-Nr:
Zur Bearbeitung von Rückfragen:
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Tel.-Nr.:
2
Allgemeine Angaben zur Anlage
2.1 Standort der Anlage
Bezeichnung des Werkes oder des Betriebes, in dem die Anlage errichtet ist:
Ort(mit Postleitzahl):
Straße, Haus-Nr.:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
2.2 Art der Anlage
Bezeichnung der Anlage:
Zweck der Anlage:
Spalte und Nr. des Anhangs zur 4. BImSchV:
2.3 Der Anzeige sind folgende Unterlagen beigefügt *)
Topographische / maßstabsgetreue Karte
- fach
Anlagen- und Betriebsbeschreibung
- fach
Schematische Darstellung (Fließbild)
- fach
Maschinenaufstellungsplan
- fach
Beschreibung der Herkunft und des Verbleibs von Reststoffen
- fach
Beschreibung der Verwertung der anfallenden Wärme **)
- fach
Sonstige Unterlagen
- fach
2.4 Als Unterlagen, die ein Geschäftsgeheimnis enthalten, sind folgende gekennzeichnet
Unterlagen mit Geheimnisgehalt:
____________________________________________________________________________________
(Ort, Datum)
*)
**)
(Unterschrift des Anlagenbetreibers)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Nur bei Anlagen, die in der Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 2 BImSchG bezeichnet sind.
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