Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit. Modul 2: Quellen und Entwicklungen – Das Christentum in seiner Geschichte, Stöve, Winter-Semester 2006, Do 8-10 Uhr, R 12, R 07, A 69 Textauszüge zum Thema: Theologie - oder die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben (7.12.06) 1. Heilige Schrift, Vernunft, Gewissen „... wenn ich nicht durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder vernünftige Gründe [nisi convictus testimoniis scripturarum aut ratione evidente] überwunden werde - denn weder dem Papst, noch den Konzilien allein vermag ich zu glauben, da es feststeht, dass sie wiederholt geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so halte ich mich überwunden durch die Schrift, auf die ich mich gestützt habe, so ist mein Gewissen im Gotteswort gefangen, und darum kann und will ich nichts widerrufen, ...“ Martin Luther, Rede vor dem Kaiser in Worms (1521) , RTA.JR 2.555 2. sola gratia – die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt «Die Gerechtigkeit Gottes wird in ihm [Evangelium] offenbart» [Röm 1,17]. Ich hatte nämlich dieses Wort «Gerechtigkeit Gottes» so hassen gelernt, das ich ... als die so genannte formale oder aktive Gerechtigkeit zu verstehen gelernt hatte, mit der Gott gerecht ist, nach der er Sünder und Ungerechte straft ... Endlich ... habe ich angefangen, die Gerechtigkeit Gottes so zu begreifen, dass der Gerechte durch sie als durch Gottes Geschenk lebt, nämlich aus Glauben; ich begriff, dass dies der Sinn ist: offenbart wird durch das Evangelium die Gerechtigkeit Gottes, nämlich die passive, [weil der Mensch selbst nichts aktiv tun kann, um vor Gott gerecht zu erscheinen] durch die Gott, der Barmherzige, durch den Glauben rechtfertigt, wie geschrieben steht: «Der Gerechte lebt aus Glauben» [Hab 2,4] Luthers autobiographischer Rückblick, 1545, Vorwort zu den latein. Schriften 3. Die Rechtfertigungslehre im lutherischen Glaubensbekenntnis Weiter wird gelehrt, dass wir Vergebung der Sünde und Gerechtigkeit vor Gott nicht durch unser Verdienst, Werk und Genugtuung erlangen können, sondern dass wir Vergebung der Sünde bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnade um Christi willen durch den Glauben, nämlich wenn wir glauben, dass Christus für uns gelitten hat und dass uns um seinetwillen die Sünde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird. Denn diesen Glauben will Gott als Gerechtigkeit, die vor ihm gilt, ansehen und zurechnen, wie der Heilige Paulus zu den Römern im 3. und 4. Kapitel sagt. Confessio Augustana, 1530 – Art. IV: Rechtfertigung 4. der paulinische Hintergrund: Rechtfertigung allein aus Glauben Nun aber ist ohne Zutun des Gesetzes die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, offenbart, bezeugt durch das Gesetz und die Propheten. Ich rede aber von der Gerechtigkeit vor Gott, die da kommt durch den Glauben an Jesus Christus zu allen, die glauben. Denn es ist hier kein Unterschied: sie sind allesamt Sünder und ermangeln des Ruhmes, den sie bei Gott haben sollten, und werden ohne Verdienst gerecht aus seiner Gnade durch die Erlösung, die durch Christus Jesus geschehen ist. Römerbrief 3, 21-24 5. Galileo Galilei – Heilige Schrift und Naturwissenschaft In gleicher Weise wie solche Aussagen [Anthropomorphismen bei der Rede von Gott] von den heiligen Schreibern, vom heiligen Geist inspiriert, in jener Form vorgebracht werden, um sich dem Vorstellungsvermögen eines noch ganz rohen und wenig disziplinierten Volkes 1 • • Sel ig sin anzupassen, so ist für solche, die dem einfachen Volk entwachsen sind, notwendig, dass kluge Ausleger die wahren Bedeutungen herausarbeiten und erläutern, weshalb eine solche wenig d, adäquate Form gewählt wurde. … die Aber dass der gleiche Gott, der uns mit Sinne, Sprache u. Verstand ausgestattet hat, gewollt haben sollte, deren Gebrauch hintanzustellen, um uns auf andere Weise als mit natürlichen da Mitteln die Kenntnisse [der Naturvorgänge] zu vermitteln, ... glaube ich nicht. Brief an Christiane v. Lothringen (1615) gei Hermeneutik des Baruch de Spinoza – die hlg. Schrift durch sich selbst auslegen stli 6. dieGerade so [wie bei der Naturerklärung] muss auch aus der Geschichte der Schrift zuerst ch erforscht werden, was das Allgemeinste, was Basis und Grundlage der ganzen Schrift ist .. Dazu gehört beispielsweise, dass es einen allmächtigen Gott gibt, der allein anzubeten ist, der ar für alle sorgt und diejenigen vor allen liebt, die ihn anbeten und ihren Nächsten lieben wie sich selbst usw. Dies ... lehrt die Schrift ... so ausdrücklich, daß noch niemand in dieser Beziehung m über ihren Sinn hat in Zweifel sein können. sin Die übrigen Spekulationen ... mögen sie die Erkenntnis Gottes oder der natürlichen Dinge betreffen, berühren also die Schrift nicht d; de 7. Gotthold Ephraim Lessing – Geist versus Buchstabe Tractatus theologico-politicus (1670) nn Kurz: der Buchstabe ist nicht der Geist; und die Bibel ist nicht die Religion. Folglich sind gegen den Buchstaben und gegen die Bibel nicht eben auch Einwürfe gegen den ihr Einwürfe Geist und die Religion. er Denn die Bibel enthält offenbar mehr als zur Religion Gehöriges: und es ist bloße Hypothes, sie in diesem mehrern gleich unfehlbar sein müsse. Auch war die Religion ehe eine Bibel ist dass war. Das Christentum war, ehe Evangelisten .. geschrieben hatten. Es verlief eine geraume das Zeit, ehe der erste von ihnen schrieb; und eine sehr beträchtliche, ehe der ganze Kanon kam. Es mag also von diesen Schriften noch so viel abhängen: so kann doch Hi zustande unmöglich die ganze Wahrheit der Religion auf ihnen beruhen. m Gegen-Sätze des Herausgebers (1777) me 8. Luther: Glauben entgegen der vernünftigen Einsicht ist der höchste Grad des Glaubens, zu glauben, jener [Gott] sei gütig, der so wenige rettet lrei Das und so viele verdammt;... Wenn ich also auf irgendeine Weise [ulla ratione] begreifen könnte, denn dieser Gott barmherzig und gerecht ist, der solchen Zorn und solche Ungerechtigkeit ch. wie zeigt, wäre der Glaube nicht nötig. Da es nun nicht begriffen werden kann, wird Raum Sel gegeben der Einübung des Glaubens,... und zwar nur so, dass, indem Gott tötet, der Glaube an das Leben im Tod eingeübt wird. ig Martin Luther, De servo arbitrio (1525) , WA 18.633 sin d, die da Lei d tra ge 2 n; de