Der Dienst der Kommunionhelfer Orientierung und Hilfe für einen Dienst in der Kirche herausgegeben vom Seelsorgeamt der Diözese Bozen-Brixen 1997 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS.................................................................................................... 2 VORWORT ..................................................................................................................... 3 KOMMUNIONHELFER - EIN EUCHARISTISCHER DIENST ......................... 4 1. DAS GEHEIMNIS DER KIRCHE UND DIE VIELFÄLTIGEN DIENSTE ................................. 4 a) Die Kirche - die Gemeinschaft um den Herrn des Lebens ................................... 4 b) Die Liturgie - die Feier des Glaubens: Gabe und Aufgabe ................................. 5 c) Die Dienste in der liturgischen Feier ................................................................... 7 2. DER DIENST DER KOMMUNIONHELFER ...................................................................... 9 a) Die Aufgabe der Kommunionhelfer ..................................................................... 9 b) Der Dienst des Kommunionhelfers innerhalb der Eucharistiefeier ................... 10 c) Der Dienst des Kommunionhelfers als Gottesdienstleiter .................................. 10 d) Der Dienst der Kommunionhelfer im Bereich der Krankenseelsorge ................ 11 e) Die Ehrfurcht - eine der Grundhaltungen in der liturgischen Feier .................. 12 3. DIE BEAUFTRAGUNG ZUM KOMMUNIONHELFER ...................................................... 14 a) Auswahl der Kandidaten .................................................................................... 14 b) Erteilung der Beauftragung ............................................................................... 15 c) Die Einführung der Kommunionhelfer in der Pfarrgemeinde ........................... 15 d) Die Kleidung der Kommunionhelfer .................................................................. 16 4. AUS- UND WEITERBILDUNG ..................................................................................... 16 a) Einführungskurs als Voraussetzung für die Beauftragung ................................ 16 b) Notwendigkeit der Fortbildung .......................................................................... 16 c) Spirituelle Vertiefung ......................................................................................... 17 ANHANG .................................................................................................................. 18 A WICHTIGE TEXTE AUS KIRCHLICHEN DOKUMENTEN ................................................ 18 1. Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen ..................................................... 18 2. Liturgische Dienste der Gläubigen .................................................................... 18 3. Der Dienst der Kommunionhelfer in kirchlichen Dokumenten .......................... 19 B EMPFEHLENSWERTE LITERATUR .............................................................................. 24 C DIE BEAUFTRAGUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN ALS KOMMUNIONHELFER ......... 26 D DIE SPENDUNG DER KRANKENKOMMUNION DURCH KOMMUNIONHELFER .............. 29 3 Vorwort Den Dienst der Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer 1 gibt es in unserer Diözese seit nunmehr 25 Jahren. Mit Dekret vom 16. Oktober 1972 hat die Sakramentenkongregation dem Bischof der Diözese Bozen-Brixen erlaubt, Männer und Frauen mit dem Dienst der Kommunionspendung zu betrauen. Seitdem werden die Kommunionhelfer durch Einführungstagungen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie sollen in gläubiger Haltung und mit Ehrfurcht ihren Dienst erfüllen, so daß er würdig ausgeübt wird und zum Aufbau der Kirche beiträgt. Darüber hinaus sollen sie die theologischen und rechtlichen Voraussetzungen und auch die Praxis ihrer Aufgabe kennenlernen. Diesem Anliegen dient die vorliegende Handreichung. Im ersten Teil werden die Aufgaben der Kommunionhelfer dargestellt, im zweiten Teil die wichtigsten Texte aus kirchlichen Dokumenten zu diesem Dienst zusammengefaßt. Die Literaturliste soll eine Anregung sein, für die persönliche Vertiefung. Die in diesem Behelf vorgelegten Überlegungen dienen den beauftragten Kommunionhelfern und den Verantwortlichen in den Pfarrgemeinden, diesen Dienst im Zusammenhang mit der Aufgabe der Kirche besser zu sehen und in seinen Möglichkeiten wahrzunehmen. Zudem sollen den Interessierten Umfeld und Einsatz der Kommunionhelfer zur Kenntnis gebracht werden. Dr. Michael Mitterhofer Leiter des Seelsorgeamtes Bozen, am 7. Januar 1997 1 In diesem Text ist von Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfern die Rede. Der Einfachheit halber wird nicht durchgehend zwischen der weiblichen und der männlichen Form gewechselt. 4 Kommunionhelfer - ein eucharistischer Dienst 1. Das Geheimnis der Kirche und die vielfältigen Dienste a) Die Kirche - die Gemeinschaft um den Herrn des Lebens Kirche entsteht nicht aus sich selbst, etwa durch den freien Willen und Zusammenschluß von Gläubigen. Es ist vielmehr das Werk des dreifaltigen Gottes, der die Menschen anruft, herausruft und sie zu einer Gemeinschaft zusammenführt. Kirche ist wesenhaft Gemeinschaft, deren Mitte Jesus Christus ist, der Herr des Lebens. Seit alters her wird die Gemeinschaft aller Christgläubigen in der Kirche mit dem Begriff "Communio" (koinonia) umschrieben, da in diesem Wort der tiefste Kern des Geheimnisses der Kirche zum Ausdruck kommt. "Communio" - Gemeinschaft weist hin auf das Geheimnis der persönlichen Vereinigung jedes Menschen mit dem dreifaltigen Gott; zugleich wird auf die Gemeinschaft mit den anderen Menschen verwiesen (vertikale und horizontale Dimension). "Communio" - Gemeinschaft ist in erster Linie ein Geschenk Gottes, denn er ergreift die Initiative und schenkt Gemeinschaft, die den Menschen heilt und erst zu seinem vollen Menschsein führt. Höchster Ausdruck dieses Heilshandeln ist Tod und Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus, der durch seine Menschwerdung, durch sein Leiden und Sterben alle Trennung aufgehoben und in seiner Auferstehung eine neue Beziehung zwischen Gott und Mensch gestiftet hat. Dieses heilende und heilbringende Geschehen wird in den österlichen Sakramenten Wirklichkeit und nimmt den Menschen nicht nur in die heilende Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott, sondern weitet sich auch aus in eine neue Beziehung der Menschen zueinander. Die Kirche, die von Gott selber zusammengerufene Gemeinschaft der Christgläubigen, lebt aus dem gemeinschaftsstiftenden Wort Gottes, das Fleisch ge- 5 worden ist; sie lebt aus der Kraft Jesu Christi, die in den Sakramenten jeweils neu ausgegossen wird in die Herzen der Menschen. Dadurch werden die Christgläubigen zur "Communio", zur Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe. Kirche ist also "Communio" - Gemeinschaft um den Herrn des Lebens, der gesagt hat: "Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben" (Joh 10,10). b) Die Liturgie - die Feier des Glaubens: Gabe und Aufgabe Liturgie ist eine heilige Handlung, die in einer bestimmten Weise (= Ritus) vollzogen wird. Durch die Liturgie wird in der Kirche und durch die Kirche der priesterliche Dienst Jesus Christi vollzogen, der in der Heiligung der Menschen und in der Verherrlichung Gottes besteht. Liturgie ist also der Gottesdienst der Kirche, der durch eigens dazu gewählte und bestellte Amtsträger in Namen der Kirche geleitet wird und in Handlungen zum Ausdruck kommt, die von der Kirche anerkannt sind. In der Liturgie wird Gott im Gedenken seiner Heilstaten Lobpreis, Dank und Ehre dargebracht. Durch solches Tun aber wird die Kirche gleichzeitig aufgebaut und mit den göttlichen Gaben erfüllt. Liturgie ist göttliches und menschliches Geschehen, das sich sozusagen im Dialog vollzieht. Liturgie bzw. Gottesdienst ist das Handeln Gottes an uns Menschen durch Christus im Heiligen Geist; dadurch wird uns das Heils geschenkt. Unsere Antwort auf dieses Heilshandeln geschieht in Lobpreis, Dank und Bitte - wiederum durch Christus im Heiligen Geist. Liturgie ist deshalb mit Recht Dialog und Lebensaustausch zwischen Gott und Mensch2. Das II. Vatikanische Konzil stellt den Zusammenhang zwischen der Sendung Jesu Christi und dem Geheimnis der Kirche her und sagt: Wie daher Christus vom Vater gesandt ist, so hat er selbst die vom Heiligen Geist erfüllten Apostel gesandt, nicht nur das Evangelium aller Kreatur zu verkünden, die Botschaft, daß der Sohn Gottes uns durch seinen Tod und seine Auferstehung der Macht des Satans entrissen und in das Reich des Vaters versetzt 2 Praktisches Lexikon der Spiritualität, hrsg. v. Chr. Schütz, 797f. 6 hat, sondern auch das von ihnen verkündete Heilswerk zu vollziehen durch Opfer und Sakrament, um die das ganze liturgische Leben kreist. So werden die Menschen durch die Taufe in das Pascha-Mysterium Christi eingefügt. Mit Christus gestorben, werden sie mit ihm begraben und mit ihm auferweckt. Sie empfangen den Geist der Kindschaft, "in dem wir Abba, Vater, rufen" (Röm 8,15) und werden so zu wahren Anbetern, wie der Vater sie sucht. Ebenso verkünden sie, sooft sie das Herrenmahl genießen, den Tod des Herr, bis er wiederkommt. Deswegen wurden am Pfingstfest, an dem die Kirche in der Welt offenbar wurde, "diejenigen getauft, die das Wort" des Petrus "annahmen". Und "sie verharrten in der Lehre der Apostel, in der Gemeinschaft des Brotbrechens, im Gebet ... sie lobten Gott und fanden Gnade bei allem Volk" (Apg 2,41-47). Seither hat die Kirche niemals aufgehört, sich zur Feier des Pascha-Mysteriums zu versammeln, dabei zu lesen, "was in allen Schriften von ihm geschrieben steht" (Lk 24,27), die Eucharistie zu feiern, in der "Sieg und Triumph seines Todes dargestellt werden", und zugleich "Gott für die unsagbar große Gabe dankzusagen" (2 Kor 9,15), in Christus Jesus "zum Lob seiner Herrlichkeit" (Eph 1,12). All das aber geschieht in der Kraft des Heiligen Geistes. (SC 6) In den Leitlinien der Pastoral3 wird die Liturgie eigens betont, sind doch Gottesdienst und die Feier der Geheimnisse des Glaubens tiefster Ausdruck dessen, was Kirche ist: Die Liturgie ist der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt und zugleich die Quelle, aus der alle ihre Kraft stammt (Liturgiekonstitution Nr. 10). 3.3.1 Die Eucharistiefeier, vor allem der Sonntagsgottesdienst, soll als Mitte der christlichen Gemeinde auch erlebnismäßig ein Höhepunkt des Gemeindelebens sein und möglichst alle Teilnehmer (Kinder, Jugend, Familien, alte Menschen verschiedene Berufsgruppen und Gäste) einbeziehen. Die Gläubigen sollen dabei durch die aktive Teilnahme, sowie nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten auch bei der Vorbereitung und Gestaltung des Gottesdienstes, mitwirken. 3 Vgl. Bischof Wilhelm Egger, Leitlinien der Pastoral, in: Folium Dioecesanum 25 (1989) 365-378. 7 c) Die Dienste in der liturgischen Feier Nicht einzelne sind Träger des liturgischen Handelns; auch nicht die Versammlung vieler Einzelner, die sich in einem Raum zusammengefunden haben. Träger und Subjekt der Liturgie ist vielmehr das Ganze der gläubigen Gemeinschaft, die Kirche, in der der lebendige Christus gegenwärtig ist. Denn alle Christgläubigen sind durch einen wirklichen, gemeinsamen Lebensgrund verbunden: durch den wirklichen Christus, dessen Leben das unsere ist; ihm sind wir "einverleibt", wir sind nicht nur Volk Gottes, sondern auch "Leib Christi". Und eine wirkliche Macht ist vorhanden, welche diese große Lebenseinheit beherrscht, den Einzelnen in sie einfügt, ihn am gemeinsamen Leben teilnehmen läßt und darin erhält: der "Geist Christi", der Heilige Geist4. Durch die Teilnahme am einzigen Priestertum Jesu Christi sind alle Gläubigen in der liturgischen Feier innerlich und äußerlich aktiv beteiligt; die Beteiligung am Dank, an der Bitte und am Lobpreis kommt zum Ausdruck durch die Bereitschaft des Herzen, das gläubige Hören, das gemeinsame Beten und Singen, die körperlichen Gesten und Haltungen, der Empfang der Sakramente, die ehrfürchtige Teilnahme usw. Die liturgischen Feiern bedürfen entsprechender Dienste, die beständig und dauerhaft eingerichtet sind und für den geordneten Ablauf der liturgischen Handlungen sorgen. Alle, die an der liturgischen Versammlung teilnehmen, sind aber auf je verschiedene Weise an den liturgischen Handlungen beteiligt, je nach Stand, Amt, Beauftragung oder tatsächlicher Teilnahme. Wer eine besondere Aufgabe auszuführen hat, sollte im Idealfall dies und nur dies tun, was der Natur der Aufgabe innerhalb der liturgischen Feier und den liturgischen Normen entspricht. Die liturgische Feier soll die organische Struktur und wesensmäßige Verfaßtheit der Kirche zum Ausdruck bringen, die sich in den verschiedenen Ordnungen und Diensten, für die es zum Teil eigens geweihte, eingesetzte und beauftragte Dienstträger gibt Die geweihten Dienstträger: die Bischöfe, Priester und Diakone haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe eine besondere Weihe 4 Vgl. Guardini, R., Vom Geist der Liturgie, Herderbücherei 1049, Freiburg i.Br. 1983, 46. 8 erhalten; sie sind in besonderer Weise für die ihnen eigenen Aufgaben zuständig und eingesetzt (vgl. AEM 59-61). Die eingesetzten Dienstträger: die Lektoren und Akolythen sind auf eine besondere Weise für bestimmte Aufgaben in der kirchlichen Gemeinschaft bestimmt. Ihr Aufgabenbereich ist eng mit der Liturgie, mit dem Dienst am Wort und am Altar verknüpft. Die Lektoren werden durch einen besonderen Ritus in ihr Amt eingesetzt und haben folgende Aufgaben: die Verkündigung der Lesungen aus der Heiligen Schrift (mit Ausnahme des Evangeliums); das Sprechen des Psalms zwischen den Lesungen, wenn der Psalmist fehlt; das Vortragen der Fürbitten; die Leitung des Gesanges und der aktiven Beteiligung der Gläubigen wenn der Diakon und der Kantor fehlen. Die Akolythen sind durch einen besonderen Ritus eingesetzt, um dem Priester bzw. Diakon zu helfen; ihre Aufgabe ist es, das Prozessionskreuz zu tragen, das Meßbuch zu halten (Buchdienst), den Altardienst zusammen mit dem Diakon zu versehen, Rauchfaß, beim Austeilen der Kommunion helfen, die hl. Eucharistie zur Anbetung auszusetzen. Die für den Fall beauftragten Dienstträger üben bestimmte Aufgaben innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft aus, und zwar sind das: - jene, die bei der Austeilung der Kommunion helfen und das hl. Sakrament zur Anbetung aussetzen, wenn Priester, Diakon und Akolyth fehlen (Kommunionhelfer); - jene, die den Psalm zwischen den Lesungen, bzw. den Evangliumsruf vortragen (Psalmist); - jene, die anstelle der eingesetzten Lektoren oder Akolythen die Lesungen aus der Heiligen Schrift verkünden; - jene, die das Meßbuch, das Kreuz, die Kerzen, das Rauchfaß tragen, usw. (Ministranten) (SC 29); - jene, die dem Priester oder Diakon helfen, mit kurzen Hinweisen und Überleitungen in die einzelnen Teile der liturgischen Feier einzuführen (Kommentatoren) (SC 29); - jene, die den Empfangsdienst versehen und die Gläubigen am Eingang empfangen und auf ihre Plätze begleiten bzw. für Ordnung und Sicherheit sorgen (Empfangs- und Ordnungsdienst); - jene, die die Gaben und Spenden der Gläubigen einsammeln; - jene, die für den Gesang sorgen: Vorsänger, Chorleiter, Organist, Chor, Schola; - jene, die dem Priester und dem Diakon helfen, damit ein reibungsloser Ablauf der liturgischen Feier stattfinden kann (Zeremoniär, Betreuer von Gruppen, usw.). 9 2. Der Dienst der Kommunionhelfer Der Dienst der Kommunionhelfer ist eng verbunden mit der Feier der Eucharistie, dem Geheimnis des Glaubens. Gerade die Feier der Eucharistie ist höchster Ausdruck dessen, was Kirche ist: das Volk Gottes, das zusammengerufen ist und in dessen Mitte der Herr des Lebens selber gegenwärtig ist im Gedächtnis seines Leidens und Sterbens und seiner Auferstehung. Durch sein Wort und sein Fleisch und Blut schenkt er der Welt das Leben und stiftet Versöhnung und Frieden. a) Die Aufgabe der Kommunionhelfer Aufgabe der Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer ist es, wie es bereits im Wort selber ausgedrückt wird, beim Austeilen der Eucharistie zu helfen. Die Austeilung der Kommunion ist erste und ursprüngliche Aufgabe des Priesters, da er ja der Eucharistie vorsteht und nicht nur die überlieferten Worte des Herrn am Abend vor seinem Leiden spricht, sondern auch das tut, was der Herr selber getan hat: "Am Abend vor seinem Leiden nahm er das Brot und sagte Dank, brach es, reichte es seinen Jüngern ...". Beim Austeilen der hl. Eucharistie sind seit alters her immer auch zusätzliche Helfer eingesetzt worden: die Diakone und die Akolythen. Wenn nun aber Diakon und Akolyth, die auch zu diesem Dienst in besonderer Weise eigens eingesetzt sind, fehlen und auch nicht genügend Priester vorhanden sind, um die Austeilung der hl. Kommunion im würdigen und vertretbaren Rahmen zu gewährleisten, so können für diesen Fall eigene Kommunionhelfer beauftragt werden. Dieser Dienst besteht aber nicht nur in der Mithilfe beim Austeilen der hl. Kommunion innerhalb der Eucharistiefeier. Zu diesem Dienst gehören ebenso die Befähigung zur Gestaltung und Leitung von Andachten sowie die Mithilfe im Bereich der Krankenseelsorge 5. 5 Vgl. zum Folgenden: Rose, F., Der Dienst des Kommunionspenders, in: Schlemmer, K., Gottesdiensthelfer. Rolle, Aufgabe und Anforderung, Würzburg 1979, 4756. 10 b) Der Dienst der Kommunionhelfer innerhalb der Eucharistiefeier Die Kommunionhelfer sollen, wie bereits erwähnt, mit dem Priester zusammen während der heiligen Messe den Gläubigen gemäß den dafür üblichen liturgischen Bestimmungen die Kommunion reichen. Die Kommunionhelfer können die hl. Messe an ihrem Platz unter übrigen Gläubigen mitfeiern. Es ist aber auch durchaus angebracht und sinnvoll, wenn sie zu Beginn der Messe mit dem Priester, den Ministranten, Lektoren und anderen Dienstträgern einziehen und im Altarraum ihren Platz einnehmen. Angebracht ist, daß die Kommunionhelfer zum Agnus Dei in die Nähe des Altares treten und dann vor dem Austeilen selbst kommunizieren, indem ihnen vom Priester das heilige Brot gereicht wird (bei besonderen Festen könnte ihm auch der Kelch mit dem heiligen Blut gereicht werden). Anschließend begeben sie sich zur Kommunionausteilung und geben gleichsam die empfangene Liebe und Gemeinschaft in Dankbarkeit weiter. Dies soll in natürlicher, nicht übertriebener Ehrfurcht aus dem Bewußtsein heraus geschehen, den real anwesenden Herrn weitergeben zu dürfen. Die Kommunionhelferin zeigt jedem einzelnen Kommunikanten die Hostie und spricht: "Der Leib Christi". Der Kommunizierende antwortet "Amen" und empfängt den Leib des Herrn (vgl. AEM 117). Wer zuwenig Hostien hat, übernimmt weitere von einem anderen Austeilenden oder holt sie aus dem Tabernakel. Nach Beendigung der Austeilung bringt der Kommunionhelfer die Hostienschale je nach Absprache mit dem Priester zum Altar oder zum Tabernakel. Nach einer Kniebeuge vor dem Allerheiligsten kehren die Kommunionhelfer auf ihre Plätze zurück. (Es kann auch eine Händewaschung vorgesehen werden)6. c) Der Dienst der Kommunionhelfer in der Gestaltung von Gottesdiensten Eine besondere Bedeutung kommt den Kommunionhelfern beim Sonntagsgottesdienst zu, bei dem kein Priester anwesend sein kann. Hier werden sie in der Pfarrgemeinde neben den Lektoren und in Zusammenarbeit mit dem 6 Vgl. Senger, B., Kommunionhelfer und ihr liturgischer Dienst, Kevelaer 1985, 28f. 11 Pfarrgemeinderatsvorsitzenden am ehesten für die Leitung eines Wortgottesdienstes (evtl. mit Kommunionspendung) in Frage kommen. Die Kommunionhelfer sind außerdem durch ihre Beauftragung zum Aussetzen des Allerheiligsten zur Verehrung befugt. Sie öffnen den Tabernakel, stellen das Ziborium auf den Altar oder geben die Hostie in die Monstranz. Nach der Andacht beten sie die Oration von Fronleichnam und stellen das Allerheiligste in den Tabernakel zurück, Sie dürfen allerdings nicht den Segen mit dem Allerheiligsten erteilen, wie überhaupt auch andere Segnungen, z.B. die Erteilung des Blasiussegens, nicht zu ihrem Aufgabenbereich zählen. Dagegen ist die Mithilfe beim Auflegen der bereits gesegneten Asche am Aschermittwoch möglich. Besonders für religiöse Gemeinschaften, die ohne Priester und von der nächsten Gottesdienstgelegenheit weit entfernt sind, kann der Dienst der Kommunionhelfer für das religiöse Leben sehr wichtig werden. d) Der Dienst der Kommunionhelfer im Bereich der Krankenseelsorge Eine der Hauptaufgaben der Kommunionhelfer wird es in Zukunft sein, den kranken und alten Menschen, die nicht an der sonntäglichen Eucharistiefeier teilnehmen können, die Kommunion zu bringen. Bereits der Märtyrer Justinus berichtet um die Mitte des 2. Jahrhunderts, daß das heilige Brot den abwesenden Mitgliedern der Gemeinde gebracht wurde. Es ist sicher angebracht, daß der Priester dem Kranken zunächst einmal den Kommunionhelfer vorstellt und seinen Dienst erklärt. Durch die Kommunionhelfer ist es möglich, die Kranken stärker in die Gemeinschaft der Gläubigen miteinzubeziehen und durch die Krankenkommunion, evtl. im Anschluß an den Sonntagsgottesdienst, die Verbundenheit mit Christus und untereinander zum Ausdruck zu bringen. Im Krankenzimmer ist der Kommunionhelfer bzw. die Kommunionhelferin schließlich Leiter der häuslichen Kommunionfeier. Nicht nur die Kranken, sondern auch deren Angehörigen können bei einer solchen Feier kommunizieren. In diesem Zusammenhang ist nicht nur eine genaue Absprache mit den Kranken bzw. deren Angehörigen zu treffen, sondern der Pfarrer muß auch dafür sorgen, daß die Kommunionhelfer für diese wichtige und nicht immer 12 einfache Aufgabe vorbereitet werden. Durch die Mithilfe von Kommunionhelfern in der Krankenpastoral wird aber der regelmäßige Krankenbesuch des Seelsorgers mit Aussprache und Beichtgelegenheit nicht überflüssig. e) Die Ehrfurcht eine der Grundhaltungen in der liturgischen Feier Eine der Grundhaltungen, die jeden Menschen und vor allem jeden Christen auszeichnen sollte, ist die Haltung der Ehrfurcht. Ehrfurcht kann man umschreiben als die innere Ergriffenheit, die sich vor dem Erhabenen anerkennend beugt. Ehrfurcht bedeutet liebendes Vertrauen und zugleich demütige Scheu. In Ehrfurcht neigt sich der Mensch vor dem Großen und Heiligen; das Große und Heilige begegnet uns in allem, was von Gott kommt, und vor allem dort, wo uns die Erfahrung und die Zusage der Gegenwart Gottes geschenkt ist. Ehrfurcht drückt sich nach außen hin durch sichtbare Zeichen und Gesten aus, die frei vor jeglicher Übertreibung sind und bei aller Einfachheit echt und der Würde angemessen sein sollen. In der Feier der Eucharistie begegnen wir dem Heiligsten: Gott selber spricht uns in seinem Wort als Freunde an und er schenkt uns die Gemeinschaft mit seinem innersten Geheimnis. Für jeden, der an der Eucharistiefeier oder an den übrigen Feiern des Glaubens teilnimmt, ist die Haltung der Ehrfurcht sichtbarer Ausdruck seines Glaubens. Vor allem jene sollen sich um die Haltung der Ehrfurcht, um das liebende Vertrauen und die demütige Scheu bemühen, die das Geheimnis Gottes in der hl. Eucharistie nicht nur mit den Augen schauen, sondern auch berühren (vgl. 1 Joh 1,1). Ein Zeichen der Ehrfurcht ist auch das Einhalten der eucharistischen Nüchternheit vor dem Empfang der hl. Kommunion. Die allgemeine Ordnung sieht vor, daß bis zu einer Stunde vor dem Empfang der Kommunion keine festen Speisen und Getränke (ausgenommen Wasser) zu sich genommen werden. Kranke und ältere Menschen sollen wenigsten eine Viertelstunde vor dem Empfang der Kommunion nüchtern sein; dies gilt auch für ihre Angehö- 13 rigen und Pfleger, wenn diese bei der Hauskommunion zugleich kommunizieren wollen. Ehrfurcht beim Empfang des heiligen Brotes: Bereits das Schreiten zum Altar bzw. zum Platz, an dem man die hl. Kommunion empfängt, soll von Ehrfurcht und Sammlung getragen sein. Dies kommt nicht nur bei der Mundkommunion zum Ausdruck oder wenn man niederkniet. Auch die im Stehen geübte Handkommunion bezeichnet den Menschen, der mit offenem und bereitem Herzen den Herrn in der Gestalt des Brotes aufnimmt; dies wird durch die ineinandergelegten Hände und das deutlich gesprochene Wort des Glaubens "Amen" noch besser verdeutlicht. Angebracht ist es, nach dem Empfang einen Schritt auf die Seite zu treten und dort die Hostie zu sich zunehmen; auf jeden Fall soll vermieden werden, daß die Kommunizierenden die Hostie auf dem Rückweg zu ihrem Platz oder erst dort zu sich nehmen. Grundsätzlich ist täglich nur der einmalige Empfang der Kommunion erlaubt. Es gibt aber auch Ausnahmen, die einen zweimalige Kommunionempfang am selben Tag erlauben: - in einer Meßfeier am Samstagabend, die als Sonntagsmesse gilt bzw. am Vorabend von gebotenen Feiertagen, auch wenn man schon am Morgen kommuniziert hat. Am Sonntag bzw. Feiertag selbst ist die nochmalige Kommunion erlaubt; - am Ostersonntag und am Weihnachtstag, auch wenn man in der Osternacht oder Weihnachtsnacht kommuniziert hat; - in der Abendmesse am Gründonnerstag, auch wenn man in der Messe zur Ölweihe (in der Domkirche) kommuniziert hat; - bei besonderen Anlässen: z.B. Messen zur Trauung, Begräbnis, Jahrtag, Krankensalbung, beim Hausgottesdienst mit Spendung der Wegzehrung, usw. Die Kniebeuge als Zeichen der Ehrfurcht ist vorgesehen - jedesmal, wenn man am Tabernakel vorbeigeht; - jedesmal, wenn der Kommunionhelfer zum Tabernakel kommt und bevor er ihn verläßt; - jedesmal, wenn der Kommunionhelfer das Gefäß mit dem eucharistischen Brot auf den Altar, in den Tabernakel oder 14 bei der Hauskommunion auf den Tisch gestellt hat und bevor man es von dort wieder in die Hände nimmt.7 3. Die Beauftragung zum Kommunionhelfer a) Auswahl der Kandidaten Die Auswahl der Kommunionhelfer trifft normalerweise der Ortspfarrer selbst, wobei nach den Instruktionen der Sakramentenkongregation folgende Ordnung eingehalten werden soll: "Lektor, Alumnus, Ordensmann, Ordensfrau, Katechet, jeder Gläubige: Mann oder Frau". Die Kommunionhelfer sollen sorgfältig ausgewählt werden. Es hat sich als nützlich erwiesen, bei der Auswahl auch den Pfarrgemeinderat beizuziehen. Kommunionhelfer sollen wenigstens volljährig sein. Es sollte vermieden werden, daß Kinder und Jugendliche diesen Dienst übernehmen. Sehr wichtig ist, daß die entsprechenden Personen von der Pfarrgemeinde angenommen sind. Angenommen aber werden sie gewöhnlich nur, wenn sie ihre Aufgabe wirklich als Dienst auffassen und gläubig durchdrungen sind von dem, was sie tun. In den Instruktionen der Sakramentenkongregation heißt es dazu: "Der Gläubige soll sich durch ein christliches Leben, durch seinen Glauben und durch lautere Sitten auszeichnen. Er soll sich bemühen, der ihm übertragenen hohen Aufgabe gerecht zu werden, die Verehrung der heiligen Eucharistie zu pflegen und den übrigen Gläubigen durch seine Frömmigkeit sowie seine Ehrfurcht gegen über dem Allerheiligsten Altarsakrament ein Beispiel zu geben. Es möge auch niemand bestimmt werden, dessen Beauftragung bei den Gläubigen Verwunderung hervorrufen könnte". 7 Vgl. Senger, B., Kommunionhelfer und ihr liturgischer Dienst, Kevelaer 1985, 52f. 15 b) Erteilung der Beauftragung Gemäß den von Papst Paul VI. approbierten Instruktionen der Sakramentenkongregation vom 29.1.1973 sind "die Ortsordinarien ermächtigt, geeigneten und als außerordentliche Spender namentlich benannten Personen die Erlaubnis zu erteilen, im Einzelfall oder für eine bestimmte Zeit oder wenn nötig auch auf Dauer sich selbst und anderen Gläubigen die Kommunion zu reichen sowie sie Kranken ins Haus zu bringen". Weiter heißt es dort unter Punkt II: "Ebenso sind die Ortsordinarien ermächtigt, den Priestern, die einen Gottesdienst leiten, zu erlauben, daß sie, wenn es wirklich notwendig ist, im Einzelfall eine geeignete Person zur Kommunionspendung beauftragen"; d.h. die Beauftragung könnte in Ausnahmefällen auch ad hoc während des Gottesdienstes erfolgen. Kommunionhelfer, die diesen Dienst auf Dauer ausüben, bedürfen eines schriftlichen Auftrages durch das Bischöfliche Ordinariat (Seelsorgeamt). In unserer Diözese gilt folgende Regelung: 1. Voraussetzung für diese Beauftragung ist der Besuch einer Einführungstagung. 2. Der Ortspfarrer bzw. der zuständige Verantwortliche richtet ein schriftliches Ansuchen (mit Angabe der Namen usw. ) an das Seelsorgeamt am Bischöflichen Ordinariat. 3. Daraufhin wird die Beauftragung ausgestellt und dem Pfarrer bzw. dem zuständigen Verantwortlichen zugeschickt. Dieses Beauftragungsschreiben soll den Kommunionhelfern in geeigneter Form übergeben werden. 4. Die Beauftragung erfolgt das erste Mal für fünf Jahre. Sucht der Pfarrer nach Ablauf der fünf Jahre erneut um Beauftragung der betreffenden Person an, so wird die Beauftragung auf unbefristete Zeit verlängert. c) Die Einführung der Kommunionhelfer in der Pfarrgemeinde Bevor Kommunionhelfer zum ersten Mal ihren Dienst ausüben, ist es notwendig, die Pfarrgemeinde davon in Kenntnis zu setzen. Dies kann auf einfache Weise geschehen, in dem auf dem Pfarrbrief angekündigt wird, wer mit dem Dienst des Kommunionausteilens beauftragt worden ist. Allerdings ist es 16 ebenso sinnvoll, innerhalb einer Eucharistiefeier die Einführung und die Überreichung des Beauftragungsschreibens vorzunehmen. Dabei kann dieser Dienst erklärt und in seinem Zusammenhang dargestellt werden. (Eine eigene Vorlage für eine Einführung findet sich im Anhang.) d) Die Kleidung der Kommunionhelfer Eine eigene Kleidung ist für Kommunionhelfer nicht vorgeschrieben. Sie tragen ihre übliche sonntägliche Kleidung. Möglich ist auch eine eigene liturgische Kleidung oder ein Kleid, das der Bedeutung entspricht und vom Ordinarius zugelassen ist. Wo es möglich ist, können Männer schwarze Talare mit weißem Chorrock tragen. Frauen und Männer können aber auch Mäntel, Umhänge u. ä. tragen. Ordensleute tragen ihr Ordenskleid. Jedenfalls sollte die Kleidung der Bedeutung des Dienstes angemessen sein und die Haltung der Ehrfurcht zum Ausdruck bringen. 4. Aus- und Weiterbildung a) Einführungskurs als Voraussetzung für die Beauftragung Der Gläubige, der den Dienst des Kommunionhelfers ausüben soll, muß in entsprechender Weise vorbereitet und ausgebildet werden. Deshalb werden regelmäßig Einführungskurse durchgeführt. Dabei wird nicht nur eine praktische Hilfestellung für den Dienst selbst gegeben, sondern der Kommunionhelfer soll gleichzeitig zu einem vertieften Eucharistieverständnis und Glaubensleben geführt und zu einer aktiven Mitarbeit in der Gemeinde motiviert werden. Diese Einführungskurse sind Voraussetzung für die Übernahme des Dienstes. b) Notwendigkeit der Fortbildung Zusätzlich zum Einführungskurs sollen von Zeit zu Zeit Fortbildungstagungen veranstaltet werden, damit der Dienst praktisch und theoretisch vertieft wird und ein Gedankenaustausch auch unter den Kommunionhelfern möglich ist. 17 Dabei könnten die Themen Eucharistie, Spiritualität, Sonntag, Gottesdienstformen usw. besprochen oder auch über die anderen liturgischen Dienste informiert werden. Wichtig erscheint auch, gerade im Hinblick auf die Zukunft, ein praktisches Einüben und Zusammenstellen von Wortgottesdiensten und eine intensive Anleitung zur Spendung der Krankenkommunion; denn hier sind sicher viele Laien überfordert. Auf der Ebene des Dekanates bzw. des Dekanatsverbandes ist die Weiterbildung der Mitarbeiter in der Seelsorge vielfach besser möglich. Dies gilt auch für die Kommunionhelfer. Um den einzelnen Bedürfnissen besser entgegenzukommen und die Organisation zu erleichtern, könnten eine oder mehrere Personen aus dem Kreis der Kommunionhelfer im Dekanat zusammen mit einem Priester des Dekanates, der sich für diesen Bereich verantwortlich weiß, die Organisation der Weiterbildung und Begleitung in die Hand nehmen. Ein bis zweimal im Jahr könnte auf Dekanatsebene eine Weiterbildungsveranstaltung angeboten werden. c) Spirituelle Vertiefung Jeder Dienst lebt von dem, was im Innern lebendig ist. Gerade die Dienste in der Kirche können nur von der lebendigen Verwurzelung im Geheimnis, das in der liturgischen Feier jeweils neu zum Leuchten kommt, leben. Deshalb ist eine Vertiefung und ein sich Einlassen in dieses Geheimnis immer neu notwendig. Dies geschieht vor allem durch das Gebet, in dem der Glaube seinen besten Ausdruck findet. Wie Gebet ohne Glaube leer ist, so läßt sich christlicher Glaube ohne Gebet weder vollziehen noch begreifen. 18 Anhang A. Wichtige Texte aus kirchlichen Dokumenten 1. Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen Jeder Christ nimmt auf Grund von Taufe und Firmung am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen teil und ist auf verschiedene Weise zur Mitwirkung am Gottesdienst der Kirche berufen. Im 1. Petrusbrief heißt es: "Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde, damit ihr die großen Taten dessen verkündet, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen hat" (1 Petr 2, 9). 2. Liturgische Dienste der Gläubigen In der Liturgie können drei Grundrollen unterschieden werden: a) Aufgaben und Dienste, die nur auf Grund des Weihesakramentes vollzogen werden können (z.B. der Versammlung vorstehen, den Dienst der Danksagung und Heiligung vollziehen); b) das Mitwirken des Volkes Gottes; c) die besonderen Dienste wie Lektoren, Kantoren, Ministranten, Kommunionhelfer. Von den Aufgaben des Priesters und der Gläubigen beim Gottesdienst spricht das II. Vatikanische Konzil in der Kirchenkonstitution: Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil. Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen 19 hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe. (Kirchenkonstitution 10b). Wer bei den Gottesdienstfeiern einen besonderen Dienst erfüllt, von dem fordert die Liturgiekonstitution folgende Vorbereitung und innere Haltung (obwohl die Kommunionhelfer in diesem Text nicht ausdrücklich genannt sind, gilt das Gesagte auch für sie): Auch Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst. Deswegen sollen sie ihre Aufgabe in aufrichtiger Frömmigkeit und in einer Ordnung erfüllen, wie sie einem solchen Dienst ziemt und wie sie das Volk Gottes mit Recht von ihnen verlangt. Deshalb muß man sie, jeden nach seiner Weise, sorgfältig in den Geist der Liturgie einführen und unterweisen, auf daß sie sich in rechter Art und Ordnung ihrer Aufgabe unterziehen. (Liturgiekonstitution 29). Die Diözesansynode Bozen-Brixen 1970-73 erklärte: Die Feier der Liturgie ist grundsätzlich Anliegen aller Christen. Alle sind berufen durch aktive Teilnahme am gemeinsamen Gebet und Gesang ihren Glauben zu bekunden und dadurch die Gemeinde im Glauben zu bestärken. Einzelne können darin als Dienst für die Gemeinschaft eine besondere Aufgabe übernehmen, die jedoch immer im Namen der Gemeinschaft und für diese erfüllt wird. Solche Aufgaben haben: Kirchenchor, Chorleiter, Organist, Ministranten und Lektoren und Kommunionhelfer. Nach Bedarf der Gemeinschaft können auch neue Aufgaben hinzukommen. (Nr. 82). 3. Der Dienst der Kommunionhelfer in kirchlichen Dokumenten In der allgemeinen Einführung in das Meßbuch werden die Kommunionhelfer ausdrücklich genannt: Unter den weiter Mitwirkenden haben einige besondere Aufgaben innerhalb, andere außerhalb des Altarraumes. Zu den ersteren zählen die beauftragten Kommunionhelfer und jene, die Meßbuch, Kreuz, Kerzen, Wein, Wasser und Rauchfaß tragen. (AEM 68). 20 Die Gottesdienstkongregation gab am 21. Juni 1973 Weisungen und Modelle zur "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung" heraus. Dort heißt es: Im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung von Priester und Diakon können folgende Beauftragte die heilige Eucharistie zur Anbetung öffentlich aussetzen und reponieren: a) Akolyth und Kommunionhelfer b) jeder Angehörige einer Ordensgemeinschaft ... Sie müssen aber vom Ortsordinarius dazu bestellt sein" (Kommunionspendung und Eucharistieverehrung Nr. 91). Die Sakramentenkongregation veröffentlichte unter dem Datum vom 29. Jänner 1973 Bestimmungen, in denen die Richtlinien für die "außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion" enthalten sind. Darin heißt es unter anderem: Die Ortsordinarien sind ermächtigt, geeigneten und als außerordentliche Spender namentlich benannten Personen die Erlaubnis zu erteilen, im Einzelfall oder für eine bestimmte Zeit oder, wenn nötig, auch auf die Dauer, sich selbst und anderen Gläubigen die Kommunion zu reichen sowie Kranken ins Haus zu bringen, sofern: a) kein Priester, Diakon oder Akolyth zur Verfügung steht; b) diese wegen anderer Seelsorgsverpflichtungen, wegen Krankheit oder wegen vorgerückten Alters verhindert sind; c) die Zahl der Kommunikanten so groß ist, daß die Feier der Messe oder die Austeilung der Eucharistie außerhalb der Messe zu lange dauern würde (Siehe: Die Beauftragung von Lektoren, Akolythen und Kommunionhelfern in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes, S. 51). Was die Personen betrifft, die zu diesem Dienst ausgewählt werden sollen, so nennt eine Instruktion der Sakramentenkongregation in erster Linie Lektoren, Studenten eines Priesterseminars, männliche und weibliche Ordensmitglieder, Katecheten sowie männliche oder weibliche Gläubige. Mit Dekret vom 16. Oktober 1972 hat die Sakramentenkongregation dem Bischof der Diözese Bozen-Brixen erlaubt, Laien mit der Kommunionspendung zu betrauen. Diözesanbischof Dr. Joseph Gargitter hat für unsere Diözese unter folgenden Bedingungen die Kommunionspendung durch Laien gestattet: 21 a) Wenn die Austeilung der Kommunion die Meßfeier über Gebühr verlängert, z.B. in Pfarreien oder anderen Gemeinschaften, wo viele die Kommunion empfangen, die Zahl der Geistlichen für die Austeilung aber zu gering ist; b) bei der Kommunionspendung außerhalb der Messe, wenn die Eucharistie nicht gefeiert werden kann: * In Kirchen oder Kapellen, die weit von der Pfarrkirche entfernt sind, im Rahmen eines Wortgottesdienstes, dem ein Laie vorsteht; * in Spitälern oder anderen Häusern, wo Kranke oder alte Leute auf ihrem Zimmer eine Übertragung der Meßfeier hören und wünschen, während der Kommunionausteilung auch selber die eucharistische Speise zu empfangen; * in Privathäusern, damit - entsprechend Eucharistie-Instruktion Nr. 40 - die Kranken und Alten häufig, vor allem in der Osterzeit, Gelegenheit haben, die Eucharistie zu empfangen; * in religiösen Gemeinschaften, die ohne Priester sind und von der nächsten Gottesdienstgelegenheit entfernt wohnen". Dabei sind folgende Ausführungsbestimmungen zu beachten: - Wo es der Pfarrer bzw. der verantwortliche Seelsorger für angezeigt hält, ersucht er den Bischof, Laien mit der Austeilung der Kommunion (Brot und Kelchkommunion) zu beauftragen. - Der Pfarrer bzw. der verantwortliche Seelsorger, schlägt dem Bischof für den Dienst an erster Stelle Ordensleute, Mitglieder von Säkularinstituten, Laienkatecheten und Laienkatechetinnen vor, aber auch andere Personen, die sich in der Gemeinde durch ihren Glauben und ihre Lebensweise empfehlen. Er trifft seine Wahl am besten nach Rücksprache mit Vertretern der Gemeinde z.B. des Pfarrgemeinderates oder des liturgischen Arbeitskreises. - Es ist wünschenswert, daß die Zahl der Helfer für diesen Dienst nicht zu klein sei, sondern daß auf die Größe der Gemeinde und die Zahl der Gottesdienste Rücksicht genommen werde. - Der Auftrag zu diesem Dienst bedingt eine entsprechende Einführung für die der betreffende Pfarrer bzw. der verantwortliche Seelsorger sorgen soll. Das Seelsorgeamt steht zur etwaigen Hilfe bereit. 22 - Der Auftrag des Bischofs ist persönlich und in der Dauer begrenzt. Er wird schriftlich erteilt und soll der Gemeinde durch den Pfarrer bzw. durch den zuständigen Seelsorger zur Kenntnis gebracht werden. - Durch diese Erlaubnis sind die Priester nicht davon dispensiert, den Gläubigen, besonders den Kranken, die hl. Kommunion zu reichen, sofern sie dazu Zeit und Möglichkeit haben (Folium Dioecesanum 8 (1972) 481-482). Im Schreiben "Dominicae cenae" über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie (vom 24.02.1980) weist Papst Johannes Paul II. auf die Haltung der Ehrfurcht hin. Der Tisch der Eucharistie verlangt Ehrfurcht vor dem Leib des Herrn und gegebenenfalls Vorbereitung auf dessen würdigen Empfang durch das Bußsakrament; ebenso wichtig ist die Ehrfurcht der Priester bei der Kommunionausteilung und bei der Reinigung der Gefäße; Ehrfurcht ist aber auch erfordert beim Empfang der Kommunion in den verschiedenen Formen (Handkommunion, Mundkommunion), die in Freiheit und Würde anzuwenden sind. Erstverantwortliche für den Umgang mit den hl. Gestalten sind die Priester, sodann die Diakone. Die Erlaubnis zur Kommunionspendung kann auch Akolythen und in echter Notlage anderen Laien nach entsprechender Vorbereitung gegeben werden. Im Anschluß an das Gründonnerstagsschreiben "Dominicae cenae" von Johannes Paul II. hat die Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst mit der Instruktion "Inaestimabile donum" vom 03.04.1980 einige Normen über die Feier und Verehrung der Eucharistie veröffentlicht. Unter anderem wird gesagt, daß die Kommunion durch Beauftragte gereicht wird und nicht von den Gläubigen selber genommen wird; ebenso darf es kein Weiterreichen von Brot und Kelch geben. Außerordentliche Kommunionhelfer dürfen die Kommunion austeilen, wenn Priester, Diakon oder Akolyth fehlen, durch Krankheit oder Alter behindert oder die Kommunikanten sehr zahlreich sind. Das neue Kirchenrecht, das Papst Johannes Paul II. am 25. Jänner 1983 promulgiert hat und das am 1. Adventsonntag 1983 in Kraft getreten ist, enthält folgende Bestimmungen hinsichtlich der Kommunionhelfer: 23 Can. 230, § 3: Wo es der Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, nämlich den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion". Can. 910, § 2: Außerordentlicher Spender der heiligen Kommunion ist der Akolyth wie auch ein anderer Gläubiger, der nach Maßgabe des Can 230, § 3 dazu beauftragt ist. Can. 911, § 2: Im Notfall oder mit der wenigstens vermuteten Erlaubnis des Pfarrers, des Kaplans oder des Oberen, die nachher davon in Kenntnis zu setzen sind, ist (dazu) jeder Priester oder andere Spender der heiligen Kommunion verpflichtet, die heiligste Eucharistie als Wegzehrung zu den Kranken zu bringen. Hinsichtlich der Aussetzung des Allerheiligsten durch Kommunionhelfer ist vom Kirchenrecht folgendes festgelegt: Can. 943: Es ist Aufgabe des Priester oder des Diakons, das Allerheiligste auszusetzen und den eucharistischen Segen zu erteilen; unter besonderen Umständen sind allein die Aussetzung und die Einsetzung jedoch ohne Segen, Sache des Akolythen, des außerordentlichen Spenders der heiligen Kommunion oder eines anderen vom Ordinarius dazu Beauftragten, wobei die Vorschriften des Diözesanbischofs zu beachten sind. 24 B. Empfehlenswerte Literatur8 Die Beauftragung von Lektoren, Akolythen und Kommunionhelfern in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenz Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und der Bischöfe von Bozen-Brixen und Luxemburg. Benzinger/Herder/Pustet/ St. Peter, Veritas SENGER, Basilius: Kommunionhelfer und ihr liturgischer Dienst, 3. Aufl., Kevelaer, Butzon & Bercker 1985 SENGER , Basilius: Zu deinem Tisch geladen. Handreichung für Kommunionhelfer, Kevelaer, Butzon und Bercker 1980 KUNZLER, Michael: Berufen, dir zu dienen. 15 Lektionen „Liturgik“ für Laienhelfer im Gottesdienst, Paderborn, Bonifatius 1989 KUNZLER, Michael: Zum Lob deiner Herrlichkeit. Zwanzig neue Lektionen für Männer und Frauen in liturgischen Laiendiensten, Paderborn, Bonifatius 1996 RIPPLINGER, Chrysostomus: Kommunionhelfer-Kommunionhelferinnen und ihr liturgischer Dienst, Kevelaer, Butzon und Bercker 1994 Die liturgischen Dienste. Liturgie als Handlung des ganzen Gottesvolkes, Hrsg. Alexander Kuhne, Paderborn, Bonifatius 1982 PLOCK/PROBST/RICHTER: Kommunionfeier mit Kranken. Eine Handreichung für Priester und Laien. Driewer 1972 8 Die hier angeführten Bücher können in der Bibliothek und Medienstelle im Pastoralzentrum, Domplatz 2 - Bozen, eingesehen und ausgeliehen werden. 25 PLOCK/PROBST/RICHTER, Hausgottesdienste mit Kranken. Eine Handreichung für Priester, Diakone und Kommunionhelfer. Benziger/Herder 1977 Spendung der hl. Kommunion an die Kranken durch Kommunionhelfer. Hg. v. Heinrich Maria Jansen, Bischof von Hildesheim, Bernwald Verlag 1977 Spendung der Krankenkommunion. Hrsg. Ordinariat Aachen. Verlag Herder 1990 Nehmt und eßt. Kommunionfeier mit Kranken. Hrsg. Werner Groß. Schwabenverlag 1990 26 C. Die Beauftragung von Männern und Frauen als Kommunionhelfer Wer als Kommunionhelfer zur Austeilung der heiligen Kommunion bestellt wird, erhält vom Bischöflichen Ordinariat/Seelsorgeamt im Namen des Bischofs den entsprechenden Auftrag. Die Beauftragung soll der Pfarrgemeinde durch den Pfarrer in geeigneter Weise bekannt gemacht werden. Der folgende Ritus ist ein Vorschlag, der bei der Vorstellung neuer Kommunionhelfer innerhalb einer Eucharistiefeier verwendet werden kann. Dies geschieht am besten nach der Homilie des Wortgottesdienstes, nachdem den Gläubigen der Dienst in geeigneter Weise erklärt und in seinem Zusammenhang dargestellt worden ist. Folgende Elemente können vorgesehen werden9: a) Aufruf und Vorstellung Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Pfarrer aufgerufen und kurz vorgestellt, evtl. mit folgenden oder ähnlichen Worten: P: Liebe Pfarrgemeinde, im Pfarrgemeinderat haben wir über die Einführung von Kommunionhelfern gesprochen. Wir haben Ausschau nach geeigneten Personen gehalten und solche auch gefunden; diese haben in der Zwischenzeit bereits eine entsprechende Einführungstagung besucht. Mit Schreiben vom ... habe ich den Auftrag erhalten, folgende Personen als Kommunionhelferinnen bzw. als Kommunionhelfer der Pfarrgemeinde vorzustellen, sie in ihren Dienst einzuführen und ihnen das Beauftragungsschreiben zu überreichen: ... Aufruf und Nennung der Namen; die Kommunionhelfer treten vor. 9 vgl. dazu: Die Beauftragung von Lektoren, Akolythen und Kommunionhelfern, ua. in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes, hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und der Bischöfe von Bozen-Brixen und Luxemburg, 1974, S. 50ff. 27 Der Pfarrer fährt fort: P: Liebe Kommunionhelfer, ihr seid im Namen des Bischofs mit dem Dienst als Kommunionhelfer beauftragt. Ihr seid dazu bestellt, die heilige Kommunion in der Pfarrgemeinde auszuteilen, sie den Kranken zu bringen und als Wegzehrung den Sterbenden zu spenden. Ich danke für eure Bereitschaft, als Kommunionhelfer in der Pfarrgemeinde mitzuhelfen und überreiche euch jetzt das Beauftragungsschreiben. b) Überreichung des Beauftragungsschreibens Der Pfarrer überreicht nun den einzelnen das Beauftragungsschreiben mit diesen oder ähnlichen Worten: P: N.N., ich überreiche Ihnen das Beauftragungsschreiben und bitte Sie, im Namen der Kirche bei der Austeilung der hl. Kommunion mitzuhelfen und dadurch in unserer Pfarrgemeinde die Güte und Menschenfreundlichkeit Gottes zu bezeugen. c) Gebet Der Pfarrer ladet mit diesen oder ähnlichen Worten zum Gebet ein. P: Liebe Pfarrgemeinde (Brüder und Schwestern ...): Laßt uns Gott den Vater anrufen, er möge unseren Schwestern und Brüdern N.N., die als Kommunionhelfer bestellt sind, zur Erfüllung ihres Auftrages seinen Segen schenken. Alle beten eine Zeitlang schweigsam. Dann fährt der Zelebrant fort: P: Gütiger Gott, du sorgst für deine Gemeinde und leitest sie. Segne + deine Diener N.N., die von jetzt an ihren Brüdern und Schwestern die Speise des Lebens reichen dürfen. Laß sie ihren Dienst getreu verrichten, laß sie selber immer wieder die Kraft des Sakramentes erfahren und gib ihnen dereinst Anteil am himmlischen Gastmahl. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. 28 A: Amen. Die Eucharistiefeier wird nun fortgesetzt mit der Einladung zum Sprechen des Glaubensbekenntnisses. 29 D Die Spendung der Krankenkommunion durch Kommunionhelfer Im Zimmer des Kranken ist ein Tisch vorbereitet mit weißer Decke, darauf Kreuz, Kerzen, vielleicht auch Weihwasser mit Palmzweig und Blumenschmuck. Eventuell auch ein Glas Wasser, für den Fall, daß der Kranke Schluckbeschwerden hat. Die Angehörigen oder die Hausgemeinschaft sollen nach Möglichkeit an der Feier teilnehmen und beteiligt werden (Schriftlesung, Fürbitten u. a.). Der Kommunionhelfer begrüßt den Kranken und alle Anwesenden. Er kann zur Begrüßung sagen. K: Gelobt sei Jesus Christus - in Ewigkeit. Amen. Er stellt das Gefäß mit dem Allerheiligsten auf den Tisch, macht eine Kniebeuge und hält mit allen Anwesenden kurze Zeit eine stille Besinnung. Daran kann sich eine persönliche Begrüßung und eine kleine Einführung anschließen, die zum Schuldbekenntnis überleitet. K: Damit wir diese Kommunionfeier in der rechten Gesinnung begehen, prüfen wir uns selbst und bekennen unsere Schuld. Nach einer kurzen Stille sprechen alle gemeinsam das Schuldbekenntnis. A: Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen, und allen Brüdern und Schwestern, daß ich Gutes unterlassen und Böses getan habe - ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Werken - durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld. Darum bitte ich die selige Jungfrau Maria, alle Engel und Heiligen und euch, Brüder und Schwestern, für mich zu beten bei Gott, unserem Herrn.. Der Kommunionhelfer liest nun eine der folgenden Schriftstellen, es kann auch eine der Tageslesungen genommen werden. 30 Jesus spricht. - Wer meine Fleisch ißt und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag. Denn mein Fleisch ist wirklich eine Speise, und mein Blut ist wirklich ein Trank (Joh 6,54-55). - Frieden hinterlasse ich euch, meinen Frieden gebe ich euch, nicht einen Frieden, wie die Welt ihn gibt, gebe ich euch. Euer Herz beruhige sich nicht und verzage nicht (Joh 14,27). - Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt reiche Frucht; denn getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen (Joh, 15,5). Nach einer kurzen Stille können die Fürbitten folgen. K: Laßt uns beten zu unserem Herrn Jesus Christus. Er ist das Heil der Kranken und das Brot für das Leben der Welt: - Richte die kranken mit deinem Trost auf und schenke, was ihnen zum Heil dient. - Stärke alle, die auf dich vertrauen. - Laß alle Notleidenden deine Güte erfahren. - Laß Frieden werden unter den Menschen. - Gib uns allen Kraft durch dein Wort und Sakrament. - ... Die Fürbitten werden mit dem Vaterunser abgeschlossen. K: All unsere Bitten nehmen wir hinein in das Gebet, das unser Herr Jesus Christus uns zu beten gelehrt hat: Vater unser im Himmel, geheiligt werden dein Name. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden. Unser tägliches Brot gib uns heute. Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern. Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen. Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen. Der Kommunionhelfer macht eine Kniebeuge, zeigt den Leib des Herrn und spricht: 31 K: Seht das Lamm Gottes, das hinwegnimmt die Sünde der Welt. A: Herr, ich bin nicht würdig, daß du eingehst unter mein Dach, aber sprich nur ein Wort , so wird meine Seele gesund. Der Kranke und die Anwesenden, die kommunizieren wollen, empfangen den Leib des Herrn in der gewohnten Weise (bei Schluckbeschwerden ein Glas mit Wasser reichen). Die Krankenpatene wird gegebenenfalls in der üblichen Weise purifiziert. Alle verharren eine Weile in stillem Gebet. Der Kommunionhelfer betet das Schlußgebet. K: Lasset uns beten. - Herr, heiliger Vater, allmächtiger, ewiger Gott, in gläubigem Vertrauen bitten wir dich für unseren Bruder/unsere Schwester N: Der heilige Leib deines Sohnes sei ihm/ihr eine heilbringende Arznei für Leib und Seele. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn. A: Amen. Der Kommunionhelfer ruft den Segen Gottes herab. Er bezeichnet sich mit dem Kreuzzeichen und spricht: K: Der Herr segne und behüte uns. Der Herr lasse sein Angesicht über uns leuchten und sei uns gnädig. Er wende uns sein Antlitz zu und schenke uns seinen Frieden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. A: Amen. 32