Finanzierungsinstrument für die

Werbung
Seite 1
EU-Programminformation
Stand: November 2011
Finanzierungsinstrument für die
Entwicklungszusammenarbeit (EZI)
Zum Inhalt Das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit zielt zu großen
Teilen auf die Bekämpfung der Armut in den Partnerländern sowie auf die Förderung
von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und eine
verantwortungsvolle Staatsführung ab.
EZI wird überwiegend in Form von geographischen und thematischen Programmen
umgesetzt: Mithilfe geographischer Programme soll die Entwicklung in bestimmten
Ländern und Regionen der Welt unterstützt werden. Thematische Programme
widmen sich einem bestimmten Bereich oder Vorhaben ohne eine spezifische
geographische Zuordnung.
Zusätzlich stellt das EZI eine Unterstützung für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls
zur Verfügung.
Förderbereiche Gefördert werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Armutsbekämpfung
Menschliche Entwicklung
Sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung
Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte und Unterstützung
institutioneller Reformen
Handel und regionale Integration
Umwelt und nachhaltige Entwicklung natürlicher Ressourcen
Wasser und Energie
Infrastruktur, Kommunikation und Verkehr
Ländliche Entwicklung, Raumplanung, Landwirtschaft und
Ernährungssicherheit
Situationen nach Krisen und instabile Staaten
Weiterhin bestehen spezielle, auf einzelne Länder und Regionen abgestimmte
Förderbereiche.
Länder
Asien:
Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Korea,
Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri
Lanka, Thailand, Vietnam
Zentralasien:
Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan
Seite 2
Naher und Mittlerer Osten:
Iran, Irak, Jemen, Oman
Lateinamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala,
Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru,
Uruguay, Venezuela
Südafrika
Fördervoraus- Unterschiedlich je nach Land, Gegenstand und Zielgruppe der Förderung.
setzungen
Förderart und - EZI kann u.a. zur Finanzierung von Zuschüssen, Budgethilfen, Zinszuschüssen,
umfang Beschaffungs- und Arbeitsverträgen sowie für Kapitalbeiträge für internationale
Finanzinstitutionen oder regionale Entwicklungsbanken verwendet werden.
Mögliche Natürliche und juristische Personen aus den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island,
Antragsteller Liechtenstein, den offiziellen EU-Beitrittskandidaten, den Länden und Regionen die
über das EZI gefördert werden sowie anderen Drittstaaten, mit denen der Zugang
zur Außenhilfe auf der Basis der Gegenseitigkeit geregelt ist. Auch die EZIEmpfänger des AKP-Zuckerprotokolls sowie die Entwicklungsländer laut
OECD/DAC-Liste fallen unter die förderfähigen Regionen. Möglichkeiten einer
Förderung bestehen unter Umständen auch für natürliche und juristische Personen
aus den über das Instrument for Pre-Accession (IPA) und das Europäische
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) geförderten Ländern.
Auch internationale und sonstige Organisationen, Verbände, Gewerkschaften,
Hochschulen, Kirchen und religiöse Vereinigungen, Gebietskörperschaften, Länder
und Regionen und deren Organe können sich beteiligen.
Antragsverfahren Auf der Basis von Mehrjahres- und Jahresprogrammen erfolgt die Verteilung der
Mittel. Diese Programme enthalten detaillierte Angaben über die Mittelzuweisung
aufgeschlüsselt nach Komponenten, Ländern, Mehrländeraktionen.
Anträge können erst nach einem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (Call for
Proposals) gestellt werden.
Aktuelle Abzurufen in der EuropeAid-Datenbank unter dem Link:
Ausschreibungen https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/onlineund services/index.cfm?do=publi.welcome
Einreichungsfristen
Budget 16,89 Mrd. Euro für die Laufzeit 2007-2013
Seite 3
Hinweise / Reine Investitionen von Unternehmen können über das Programm nicht gefördert
Empfehlungen werden.
Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2006.
Projektträger, Weitere Informationen zu dem Programm sind zu finden auf den Seiten der
Homepage Europäischen Kommission unter dem Link:
http://ec.europa.eu/europeaid/where/index_en.htm
http://europa.eu/legislation_summaries/development/general_development_fra
mework/l14173_de.htm
Ansprechpartner Sarah Nisi
EU- und Außenwirtschaftsförderung, NRW.BANK
Tel: +49 211 91741 5244
E-Mail: [email protected]
Sprechen Sie uns an!
Disclaimer:
Die Inhalte der Darstellung wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte
können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Änderungen vorbehalten.
Herunterladen