Seite 1 EU-Programminformation Stand: November 2011 Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (EZI) Zum Inhalt Das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit zielt zu großen Teilen auf die Bekämpfung der Armut in den Partnerländern sowie auf die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und eine verantwortungsvolle Staatsführung ab. EZI wird überwiegend in Form von geographischen und thematischen Programmen umgesetzt: Mithilfe geographischer Programme soll die Entwicklung in bestimmten Ländern und Regionen der Welt unterstützt werden. Thematische Programme widmen sich einem bestimmten Bereich oder Vorhaben ohne eine spezifische geographische Zuordnung. Zusätzlich stellt das EZI eine Unterstützung für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls zur Verfügung. Förderbereiche Gefördert werden: • • • • • • • • • • Armutsbekämpfung Menschliche Entwicklung Sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte und Unterstützung institutioneller Reformen Handel und regionale Integration Umwelt und nachhaltige Entwicklung natürlicher Ressourcen Wasser und Energie Infrastruktur, Kommunikation und Verkehr Ländliche Entwicklung, Raumplanung, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit Situationen nach Krisen und instabile Staaten Weiterhin bestehen spezielle, auf einzelne Länder und Regionen abgestimmte Förderbereiche. Länder Asien: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Korea, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Vietnam Zentralasien: Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan Seite 2 Naher und Mittlerer Osten: Iran, Irak, Jemen, Oman Lateinamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela Südafrika Fördervoraus- Unterschiedlich je nach Land, Gegenstand und Zielgruppe der Förderung. setzungen Förderart und - EZI kann u.a. zur Finanzierung von Zuschüssen, Budgethilfen, Zinszuschüssen, umfang Beschaffungs- und Arbeitsverträgen sowie für Kapitalbeiträge für internationale Finanzinstitutionen oder regionale Entwicklungsbanken verwendet werden. Mögliche Natürliche und juristische Personen aus den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Antragsteller Liechtenstein, den offiziellen EU-Beitrittskandidaten, den Länden und Regionen die über das EZI gefördert werden sowie anderen Drittstaaten, mit denen der Zugang zur Außenhilfe auf der Basis der Gegenseitigkeit geregelt ist. Auch die EZIEmpfänger des AKP-Zuckerprotokolls sowie die Entwicklungsländer laut OECD/DAC-Liste fallen unter die förderfähigen Regionen. Möglichkeiten einer Förderung bestehen unter Umständen auch für natürliche und juristische Personen aus den über das Instrument for Pre-Accession (IPA) und das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) geförderten Ländern. Auch internationale und sonstige Organisationen, Verbände, Gewerkschaften, Hochschulen, Kirchen und religiöse Vereinigungen, Gebietskörperschaften, Länder und Regionen und deren Organe können sich beteiligen. Antragsverfahren Auf der Basis von Mehrjahres- und Jahresprogrammen erfolgt die Verteilung der Mittel. Diese Programme enthalten detaillierte Angaben über die Mittelzuweisung aufgeschlüsselt nach Komponenten, Ländern, Mehrländeraktionen. Anträge können erst nach einem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (Call for Proposals) gestellt werden. Aktuelle Abzurufen in der EuropeAid-Datenbank unter dem Link: Ausschreibungen https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/onlineund services/index.cfm?do=publi.welcome Einreichungsfristen Budget 16,89 Mrd. Euro für die Laufzeit 2007-2013 Seite 3 Hinweise / Reine Investitionen von Unternehmen können über das Programm nicht gefördert Empfehlungen werden. Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006. Projektträger, Weitere Informationen zu dem Programm sind zu finden auf den Seiten der Homepage Europäischen Kommission unter dem Link: http://ec.europa.eu/europeaid/where/index_en.htm http://europa.eu/legislation_summaries/development/general_development_fra mework/l14173_de.htm Ansprechpartner Sarah Nisi EU- und Außenwirtschaftsförderung, NRW.BANK Tel: +49 211 91741 5244 E-Mail: [email protected] Sprechen Sie uns an! Disclaimer: Die Inhalte der Darstellung wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Änderungen vorbehalten.