Stand: Januar 2009 Programminformation Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern u. Gebieten sowie mit anderen Ländern u. Gebieten mit hohen Einkommen (ICI) Zum Inhalt Das Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (ICI) zielt auf die Entwicklung, Verbesserung und Stärkung der Beziehungen der EU zu Ländern ab, mit denen die EU ähnliche politische und wirtschaftliche Strukturen teilt und die wichtige bilaterale Partner sind. Gefördert werden kann auch die Zusammenarbeit mit Schwellenländern und Ländern mit hohen Einkommen, bei denen die EU ein strategisches Interesse an der Vertiefung der Beziehungen hat. Förderbereiche (u.a.) • • • • • Stimulierung von Handelsbeziehungen, Investitionsströmen und Wirtschaftspartnerschaften Förderung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Dialogs Förderung von Kontakten zwischen Bürgern, Verbesserung des Verständnisses zwischen den Kulturen und Zivilisationen Verbesserung der Kenntnisse über die EU Unterstützung spezifischer Initiativen einschließlich Forschungsarbeiten, Studien, Pilotprojekten oder gemeinsamen Projekten Länder Australien, Bahrain, Brunei, Kanada, Chinesisch Taipeh, Hongkong, Japan, Katar, Republik Korea, Kuweit, Macau, Neuseeland, Oman, SaudiArabien, Singapur, USA, Vereinigte Arabische Emirate Fördervoraussetzungen Unterschiedlich je nach Land, Gegenstand und Zielgruppe der Förderung Förderart und -umfang Die Mittel können eingesetzt werden zur Finanzierung von Zuschüssen, Beschaffungs- und Arbeitsverträgen und Finanzierungsvereinbarungen mit den Partnerländern. -2- Mögliche Antragsteller Natürliche und juristische Personen, wie z.B. Behörden, Gesellschaften, Unternehmen, NGOs, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Verbände, Lehr-, Kultur- und Forschungsorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten, den Partnerländern und ggf. auch Drittstaaten. Weiterhin können sich auch EUOrgane und deren Einrichtungen sowie gemeinsame Einrichtungen der Partnerländer und der EU bewerben. Antragsverfahren Auf der Basis von mehrjährigen Kooperationsprogrammen, die die strategischen Interessen und Prioritäten der EU erläutern, werden jährliche Aktionsprogramme erstellt. Darin werden die Förderbereiche und zu finanzierenden Maßnahmen pro Land oder Ländergruppe näher definiert. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt dann je nach Art der Aktivität über Zuschüsse oder die Vergabe von Aufträgen. Anträge können generell erst nach einem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (Call für Porposals) beantragt werden. Aktuelle Abzurufen auf den Seiten der Europäischen Kommission unter dem Link: Calls und Einreichungs- http://ec.europa.eu/external_relations/grants/index_en.htm fristen Budget 172 Mio. Euro für die Laufzeit 2007-2013. Hinweise / Reine Investitionen von Unternehmen können über das Programm nicht Empfehlungen gefördert werden. Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 -3- Projektträger, Weitere Informationen zu dem Programm sind zu finden auf den Seiten Homepage der Europäischen Kommission unter dem Link: http://ec.europa.eu/dgs/external_relations/index_en.htm Ansprechpartner Sarah Nisi, Beratungscenter Ausland, NRW.BANK Tel: +49 211 91741 5244 E-Mail: [email protected] Disclaimer: Die Inhalte der Darstellung wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Änderungen vorbehalten.