Infoblatt Finanzierungsinstrument für die

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Stand: Januar 2009
Programminformation
Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit
industrialisierten Ländern u. Gebieten sowie mit anderen Ländern u. Gebieten mit hohen Einkommen (ICI)
Zum Inhalt Das Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten
Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (ICI) zielt auf die Entwicklung, Verbesserung und Stärkung der Beziehungen der EU zu Ländern ab,
mit denen die EU ähnliche politische und wirtschaftliche Strukturen teilt
und die wichtige bilaterale Partner sind.
Gefördert werden kann auch die Zusammenarbeit mit Schwellenländern
und Ländern mit hohen Einkommen, bei denen die EU ein strategisches
Interesse an der Vertiefung der Beziehungen hat.
Förderbereiche (u.a.)
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Stimulierung von Handelsbeziehungen, Investitionsströmen und
Wirtschaftspartnerschaften
Förderung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Dialogs
Förderung von Kontakten zwischen Bürgern, Verbesserung des
Verständnisses zwischen den Kulturen und Zivilisationen
Verbesserung der Kenntnisse über die EU
Unterstützung spezifischer Initiativen einschließlich Forschungsarbeiten, Studien, Pilotprojekten oder gemeinsamen Projekten
Länder
Australien, Bahrain, Brunei, Kanada, Chinesisch Taipeh, Hongkong, Japan, Katar, Republik Korea, Kuweit, Macau, Neuseeland, Oman, SaudiArabien, Singapur, USA, Vereinigte Arabische Emirate
Fördervoraussetzungen Unterschiedlich je nach Land, Gegenstand und Zielgruppe der Förderung
Förderart und -umfang Die Mittel können eingesetzt werden zur Finanzierung von Zuschüssen,
Beschaffungs- und Arbeitsverträgen und Finanzierungsvereinbarungen mit
den Partnerländern.
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Mögliche Antragsteller Natürliche und juristische Personen, wie z.B. Behörden, Gesellschaften,
Unternehmen, NGOs, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Verbände, Lehr-,
Kultur- und Forschungsorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten, den
Partnerländern und ggf. auch Drittstaaten. Weiterhin können sich auch EUOrgane und deren Einrichtungen sowie gemeinsame Einrichtungen der
Partnerländer und der EU bewerben.
Antragsverfahren Auf der Basis von mehrjährigen Kooperationsprogrammen, die die
strategischen Interessen und Prioritäten der EU erläutern, werden jährliche
Aktionsprogramme erstellt. Darin werden die Förderbereiche und zu
finanzierenden Maßnahmen pro Land oder Ländergruppe näher definiert.
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt dann je nach Art der
Aktivität über Zuschüsse oder die Vergabe von Aufträgen.
Anträge können generell erst nach einem Aufruf zur Einreichung von
Vorschlägen (Call für Porposals) beantragt werden.
Aktuelle Abzurufen auf den Seiten der Europäischen Kommission unter dem Link:
Calls und Einreichungs- http://ec.europa.eu/external_relations/grants/index_en.htm
fristen
Budget 172 Mio. Euro für die Laufzeit 2007-2013.
Hinweise / Reine Investitionen von Unternehmen können über das Programm nicht
Empfehlungen gefördert werden.
Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006
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Projektträger, Weitere Informationen zu dem Programm sind zu finden auf den Seiten
Homepage der Europäischen Kommission unter dem Link:
http://ec.europa.eu/dgs/external_relations/index_en.htm
Ansprechpartner Sarah Nisi, Beratungscenter Ausland, NRW.BANK
Tel: +49 211 91741 5244
E-Mail: [email protected]
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