International Accounting Newsletter IFRS Ausgabe 12, Dezember 2009 EU-Endorsement Übersicht über neue relevante Standards und Interpretationen Nachfolgende Tabelle informiert über neuere veröffentlichte Standards und Interpretationen und deren gegenwärtigen Stand des Anerkennungsverfahrens seitens der EU (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das Datum des erfolgten Endorsement einen Link zu der entsprechenden Verordnung, welche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr verbindliche Anwendung ab Geschäftsjahr erfolgt am geplant für Änderungen des IFRIC 9 und IAS 39, Eingebettete Derivate (März 2009) 2009* 30. November 2009 ─ Änderungen an IFRS 4 und IFRS 7, Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (März 2009) 2009 27. November 2009 ─ IFRIC 18, Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden (Januar 2009) 2010* 27. November 2009 ─ IFRIC 17, Unbare Ausschüttungen an Anteilseigner (November 2008) 2010* 26. November 2009 ─ Neufassung des IFRS 1, Erstmalige Anwendung der IFRS (November 2008) 2010 25. November 2009 ─ Änderungen des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Juli 2008) 2010 15. September 2009 ─ Änderungen des IAS 39, Umgliederung finanzieller Vermögenswerte: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften (November 2008) 2008 9. September 2009 ─ IFRIC 15, Verträge über die Errichtung von Immobilien (Juli 2008) 2009 22. Juli 2009 ─ IFRIC 16, Zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Juli 2008) 2009 4. Juni 2009 ─ Neufassung des IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse (Januar 2008) 2010 3. Juni 2009 ─ Änderungen des IAS 27, Konzern- und Einzelabschlüsse (Januar 2008) 2010 3. Juni 2009 ─ Änderungen des IAS 32, Klassifizierung von Bezugsrechten (Oktober 2009) 2011 ─ Q4 2009 Einzelfallregelung, jedoch größtenteils 2010 ─ Q1 2010 Standard / Interpretation Improvements to IFRSs (April 2009) Endorsement International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Standard / Interpretation Seite 2 Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr verbindliche Anwendung ab Geschäftsjahr Endorsement erfolgt am geplant für Änderungen des IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Konzern (Juni 2009) 2010 ─ Q1 2010 Änderungen des IFRS 1, Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender 2010 ─ Q2 2010 IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen 2011 ─ Q2 2010 Änderungen des IFRIC 14, Beitragsvorauszahlungen bei bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen 2011 ─ Q2 2010 IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten 2011 ─ Q2 2010 IFRS 9, Finanzinstrumente 2013 ─ Entscheidung verschoben * Der verpflichtende Anwendungszeitpunkt wurde seitens der EU geändert. Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) steht auf der Website der EFRAG als Download (EFRAG-Bericht) zur Verfügung (Stand: 16. Dezember 2009). Endgültige Veröffentlichungen IFRIC Veröffentlichung der Interpretation IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten Das IFRIC hat am 19. November 2009 die Interpretation IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten (Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments), veröffentlicht. Die Interpretation geht auf den Interpretationsentwurf IFRIC D25 zurück, den das IFRIC im August 2009 veröffentlicht hatte (siehe hierzu die September 2009-Ausgabe dieses Newsletter). Die Interpretation kommt zur Anwendung, falls die neu verhandelten Vertragsbedingungen einer finanziellen Verbindlichkeit es dem Schuldner erlauben, die finanzielle Verbindlichkeit ganz oder teilweise durch die Ausgabe eigener Eigenkapitalinstrumente zu tilgen (sog. debt for equity swaps). Die Interpretation behandelt ausschließlich die Bilanzierung beim Schuldner, d.h. beim Emittenten der Eigenkapitalinstrumente, und unterstellt ferner, dass es sich bei dem Gläubiger um einen unabhängigen Dritten handelt. Gemäß IAS 39.41 ist die Differenz zwischen dem Buchwert einer getilgten Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung ergebniswirksam zu erfassen. IFRIC 19 stellt nun ergänzend klar, dass vom Schuldner zum Zwecke der vollständigen oder teilweisen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit ausgegebene Eigenkapitalinstrumente als Teil der gezahlten Gegenleistung anzusehen sind. International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Seite 3 Die Eigenkapitalinstrumente sind im Transaktionszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Kann dieser nicht verlässlich bestimmt werden, sind sie mit dem beizulegenden Zeitwert der vollständig oder teilweise getilgten Verbindlichkeit zu bewerten. Die Differenz zwischen dem Buchwert der vollständig oder teilweise getilgten finanziellen Verbindlichkeit und dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente ist im Jahresergebnis (profit or loss) des Unternehmens zu erfassen. Der Ausweis kann wahlweise als eigenständiger Posten in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang erfolgen. Eine Bewertung der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente mit dem Buchwert der vollständig oder teilweise getilgten finanziellen Verbindlichkeit, d.h. eine bloße Umbuchung der finanziellen Verbindlichkeit ins Eigenkapital, ist nach IFRIC 19 nun nicht mehr möglich Sofern nur ein Teil der finanziellen Verbindlichkeit getilgt wird, ist darüber hinaus zu prüfen, ob sich die Vertragsbedingungen der verbleibenden Verbindlichkeit substanziell von den Vertragsbedingungen der ursprünglichen Verbindlichkeit unterscheiden. Ggf. ist die Modifikation in Übereinstimmung mit IAS 39.40 als Tilgung der bestehenden und Zugang einer neuen finanziellen Verbindlichkeit zu behandeln. Im Vergleich zur Entwurfsfassung weist die finale Interpretation nachfolgende Änderungen auf: ● Klarstellende Ergänzung des Anwendungsbereichs. Die Interpretation ist in folgenden Situationen nicht anzuwenden: – der Gläubiger ist gleichzeitig direkt oder indirekt Anteilseigner des Unternehmens und handelt auch als solcher; – der Gläubiger und das Unternehmen werden von der gleichen Partei beherrscht und die Transaktion sieht eine Kapitalausschüttung durch oder eine Kapitaleinlage an das Unternehmen vor; – die ursprünglichen Vertragsbedingungen sahen bereits eine Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit mit Eigenkapitalinstrumenten vor. ● Klarstellung, dass die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstruments zu erfolgen hat, soweit dieser verlässlich ermittelbar ist. ● Falls das Eigenkapitalinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert einer finanziellen Verbindlichkeit bewertet wird, die eine kurzfristige Rückzahlung auf Verlangen des Gläubigers vorsieht (z.B. Sichteinlage), so ist IAS 39.49 nicht anzuwenden. Diese Änderung resultiert aus der Auffassung des IFRIC, dass bei einem Tausch von Fremd- in Eigenkapitalinstrumente die kurzfristige Rückzahlung auf Verlangen des Gläubigers regelmäßig nicht Teil der ursprünglichen Vertragsvereinbarungen war. ● Die gezahlte Gegenleistung ist bei der teilweisen Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit bei demjenigen Teil der Verbindlichkeit zu berücksichtigen, dem sie sachgerecht zuzuordnen ist. Ggf. hat eine Aufteilung der Gegenleistung auf den getilgten und verbleibenden Teil zu erfolgen. ● Klarstellung, dass das Eigenkapitalinstrument erstmalig am Tag der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit anzusetzen und mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist. Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen und ist retrospektiv anzuwenden, soweit die beizulegenden Zeitwerte rückwirkend noch bestimmt werden können. Eine vorzeitige Anwendung der Interpretation ist zulässig und im Anhang anzugeben. Pressemitteilung International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Seite 4 Veröffentlichung der Änderungen der Interpretation IFRIC 14, Beitragsvorauszahlungen bei bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen Der IASB hat am 26. November 2009 Änderungen der Interpretation IFRIC 14, IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, veröffentlicht. Die Änderungen sind von Relevanz, wenn ein Versorgungsplan eine Mindestdotierungsverpflichtung vorsieht und das Unternehmen Beitragsvorauszahlungen auf diese leistet. Im Vergleich zu den bestehenden Vorschriften wird der wirtschaftliche Nutzen aus Beitragsvorauszahlungen des Unternehmens, die künftige Beitragszahlungen aufgrund der Mindestdotierungsverpflichtung vermindern, als Vermögenswert aktiviert. Bei Vorliegen von Mindestdotierungsanforderungen, die sich auf Beitragszahlungen für zukünftige Dienste beziehen, sieht die Interpretation nunmehr die Erfassung eines Vermögenswerts vor, der sich als Summe aus zwei Beträgen ergibt. Dies ist zum einen die freiwillig geleistete Vorauszahlung, die die Mindestdotierungsverpflichtung mindert; zusätzlich ist zum anderen der geschätzte zukünftige Dienstzeitaufwand zu berücksichtigen. Hierbei sind die geschätzten Dotierungen aufgrund der Mindestdotierungsverpflichtung (ohne Berücksichtigung der Beitragsvorauszahlungen) abzuziehen. Die Änderungen des IFRIC 14 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind von Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode im ersten Abschluss anzuwenden, für den diese Interpretation gilt. Anpassungen, die aus der Anwendung der Änderungen resultieren, sind in der Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode in den Gewinnrücklagen zu erfassen. Pressemitteilung RIC Ausgewählte Fragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise (RIC-Anwendungshinweis 2009/02) In der November 2009-Ausgabe dieses Newsletter berichteten wir über den Entwurf eines Anwendungshinweises des Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC (RIC) zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftkrise. Zwischenzeitlich wurde die endgültige Fassung dieses Anwendungshinweises veröffentlicht. Download CESR Siebte Sammlung von Auszügen aus der EECS-Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcement-Einrichtungen zu den IFRS veröffentlicht Der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators - CESR) hat eine weitere Sammlung von Auszügen aus seiner Datenbank zu Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Entscheidungen nationaler International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Seite 5 Enforcement-Einrichtungen der EU, die im Rahmen der monatlichen Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions (EECS)), an denen u.a. auch Vertreter der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) teilnehmen, im Interesse einer einheitlichen Auslegung der IFRS und eines einheitlichen Enforcement innerhalb der EU diskutiert wurden. Die Enforcement-Entscheidungen der EECS-Mitglieder werden in eine Datenbank eingegeben, von denen die nationalen EnforcementEinrichtungen bei vergleichbaren Fällen nicht ohne Begründung abweichen sollen. Download Entwürfe und Diskussionspapiere IASB Änderungsentwurf zu IFRS 1 zwecks Aufnahme einer Erleichterungsvorschrift betreffend die Angabepflichten nach IFRS 7 für Vergleichsperioden Der IASB veröffentlichte am 26. November 2009 den Entwurf zur Änderung des IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards. Danach ist vorgesehen, dass auch ein IFRS-Erstanwender die Übergangsbestimmungen des IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, die sich auf die im Rahmen der Änderung des IFRS 7 im März 2009 neu aufgenommenen Angabepflichten beziehen (wir berichteten hierzu zuletzt in der März 2009-Ausgabe dieses Newsletters), anwenden kann. In diesem Fall kann für die Vergleichsperiode auf o.g. Angaben verzichtet werden, jedoch nur, sofern der Beginn der ersten Berichtsperiode vor dem 1. Januar 2010 liegt. Die endgültige Fassung soll für am bzw. nach dem 1. Juli 2009 beginnende Geschäftsjahre gelten; eine freiwillig vorzeitige Anwendung soll erlaubt sein. Die Kommentierungsfrist für den Entwurf läuft bis zum 29. Dezember 2009. Pressemitteilung und Download Veröffentlichung des IDW ERS HFA 37 - Einzelfragen zur Bilanzierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23 Der HFA hat auf seiner Sitzung am 27. November 2009 den Entwurf einer Stellungnahme verabschiedet. Die Stellungnahme behandelt einzelne Fragestellungen, die aktuell mit der ab 2009 verbindlichen Anwendung des überarbeiteten IAS 23, Fremdkapitalkosten, diskutiert werden. Im Einzelnen wird Folgendes ausgeführt: ● Von einem "beträchtlichen Zeitraum" soll jedenfalls dann auszugehen sein, falls der Erwerb, der Bau oder die Herstellung des Vermögenswerts voraussichtlich mehr als ein Kalenderjahr erfordern wird. Es handelt sich hierbei um eine widerlegbare Vermutung. ● Es wird klargestellt, dass nicht alle Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten als Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23 aufgefasst werden können. Die Stellungnahme behandelt zwei mögliche Ermittlungsmethoden für die Ermittlung der als Zinskorrektur geltenden Währungsdifferenzen. ● Dividenden gelten als Fremdkapitalkosten, wenn die zugrunde liegenden Anteile nach IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, Fremdkapital darstellen. International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Seite 6 ● Gewinne oder Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten gelten, auch ohne dass eine Sicherungsbeziehung vorliegt, als Fremdkapitalkosten, wenn ein direkter Zusammenhang zum qualifizierten Vermögenswert besteht. ● Eine Vorfälligkeitsentschädigung stellt keine Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23 dar. ● Es wird klargestellt, dass IAS 23 eine vollständige Fremdfinanzierung unterstellt. Für die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist die Kapitalstruktur eines Unternehmens somit unbeachtlich. Auch kann eine Aktivierung nicht durch das Argument vermieden oder vermindert werden, dass für die Finanzierung ausreichend operative Cashflows zur Verfügung gestanden hätten. ● Für die Ermittlung des durchschnittlichen Finanzierungskostensatzes sind ausschließlich nur solche Zinsen nicht zu berücksichtigen, die für die spezifische Finanzierung von qualifizierten Vermögenswerten angefallen sind. Wurde beispielsweise eigens ein Kredit für den Erwerb einer Beteiligung aufgenommen, fallen die dafür entstehenden Zinsen folglich nicht unter die Ausnahmeregelung, sondern sind bei der Ermittlung des durchschnittlichen Finanzierungskostensatzes zu berücksichtigen. ● Es ist nicht zulässig, Erträge aus der Zwischenanlage von allgemein aufgenommenem Fremdkapital bei der Ermittlung der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten mindernd zu berücksichtigen. ● Aus Konzernsicht sind nur solche Zinsen aktivierungsfähig, die aus Kreditbeziehungen mit Konzernfremden resultieren. Sofern sich ein Tochterunternehmen oder Teilkonzern unabhängig von der Konzernmutter oder vom Konzern refinanziert, wird es als sachgerecht erachtet, für dieses Tochterunternehmen bzw. den Teilkonzern einen eigenständigen Finanzierungskostensatz zu ermitteln. ● Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen stellen, unabhängig von ihrem Ausweis als Zinsaufwand, keine Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23 dar. ● Es ist unzulässig, Fremdkapitalkosten bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, zu dem noch keine Ausgabe für den qualifizierten Vermögenswert angefallen ist. ● Fremdkapitalkosten sind auch dann zu aktivieren, wenn ein Dritter (Auftragnehmer) den qualifizierten Vermögenswert für das Unternehmen (Auftraggeber) herstellt. Zinsen auf an den Dritten geleistete Anzahlungen dürfen jedoch erst dann aktiviert werden, wenn der Dritte tatsächlich mit der Herstellung begonnen hat und nicht bereits zum Zeitpunkt der Anzahlung. ● Maßgeblich für die periodische Aktivierung der Fremdkapitalkosten ist vereinfachungsbedingt der gewichtete durchschnittliche Buchwert des qualifizierten Vermögenswerts. Fallen die Ausgaben beispielsweise überwiegend zu Beginn oder am Ende der betrachteten Berichtsperiode an, ist dies bei der Durchschnittsbildung entsprechend zu berücksichtigen. ● Selbst für den Fall eines außerplanmäßig wertgeminderten qualifizierten Vermögenswerts sind für die Aktivierung der Fremdkapitalkosten dessen höhere Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgeblich. Wird eine Wertminderung erfasst, sind die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die auf noch zu aktivierende Fremdkapitalkosten entfallen, bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags mindernd zu berücksichtigen. ● Finanzierungskosten können eine mittelbare Bedeutung für Fertigungsaufträge im Sinne des IAS 11, Fertigungsaufträge, haben. Download International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Aktuelle Diskussionen IASB-Meeting Seite 7 Themen der November-Sitzung des IASB Der IASB erörterte, teilweise gemeinsam mit dem FASB, folgende Themen auf seiner November-Sitzung: ● Leasing: In einer gemeinsamen Sitzung mit dem FASB wurden folgende vorläufige Entscheidungen hinsichtlich der Bilanzierung beim Leasingnehmer getroffen, die als wesentliche Abweichungen zum Diskussionspapier (siehe hierzu die Februar 2009-Ausgabe dieses Newsletter) zu werten sind: – Für die Ermittlung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit kann der Leasingnehmer den internen Zinsfuß (implicit rate) des Leasinggebers verwenden, wenn er diesen zuverlässig ermitteln kann. Die Boards werden dafür die bisherige Definition der implicit rate ändern. Eine Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit mit deren beizulegendem Zeitwert wird nicht gestattet. – Der Erstansatz des Nutzungsrechts (right-of-use) erfolgt einschließlich der direkt zurechenbaren Vertragsabschlusskosten. – Der Werteverzehr des Nutzungsrechts stellt Abschreibungsaufwand (amortisation) dar. – Eine Neubewertung des Nutzungsrechts ist nur nach den Anforderungen des IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, möglich, d.h. es bedarf eines aktiven Marktes, um das Nutzungsrecht mit seinem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. – Bei Vorliegen von Verlängerungsoptionen soll die längste mögliche Laufzeit des Leasingverhältnisses (the longest possible lease term) zugrunde gelegt werden, der eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50% zukommt. Dabei sind auch leasingnehmerspezifische Umstände, wie z.B. das Ausübungsverhalten in der Vergangenheit, zu berücksichtigen. – Grundsätzlich muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neueinschätzung der Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgen. Eine detaillierte Analyse ist jedoch nur dann erforderlich, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Laufzeit des Leasingverhältnisses gegenüber der bisherigen Einschätzung geändert hat. Die Boards äußerten sich zudem vorläufig über folgende weitere Eckpunkte bezüglich der Bilanzierung beim Leasinggeber: – Es wird nur noch die sog. Leistungsverpflichtungsmethode (performance obligation method) weiterverfolgt. – Der Erstansatz der Leasingforderung erfolgt mit dem Barwert der erwarteten Zahlungen vom Leasingnehmer; die Fortschreibung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. – Der Erstansatz der Sachleistungsverpflichtung erfolgt mit deren Transaktionspreis, der dem Ansatz der Leasingforderung entspricht. – Die Sachleistungsverpflichtung ist anschließend über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Umfang der Nutzungsgewährung aufzulösen. Die Auflösung erfolgt typischerweise linear und führt zu entsprechenden Umsatzerlösen in der Periode. Im Falle des Vorhandenseins von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen des Leasingnehmers soll die Bilanzierung beim Leasinggeber grundsätzlich spiegelbildlich zu der des Leasingnehmers erfolgen. Aufgrund unterschiedlicher Erwartungshaltungen wird dies dennoch zu unterschiedlichen Wertansätzen bei Leasingnehmer und Leasinggeber führen. International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Seite 8 Wertänderungen der Leasingforderung aufgrund geänderter Einschätzungen führen zu einer gleichgerichteten Anpassung der Sachleistungsverpflichtung. ● IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer: – Der Board hat seine Diskussion zum Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus Veränderungen der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens aus einem leistungsorientierten Plan fortgesetzt. Er befasste sich im Speziellen mit der Frage des Ausweises der sog. Umbewertungskomponente (remeasurement component), die den Ertrag aus Planvermögen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste umfassen soll. – Hinsichtlich der erforderlichen Anhangangaben entschied der Board vorläufig, eine Angabepflicht für den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der auf Grundlage des aktuellen Gehaltsniveaus ermittelt wurde, (sog. accumulated benefit obligation), in den Standardentwurf aufzunehmen. Die Veröffentlichung eines Standardentwurfs wird für das 1. Quartal 2010 erwartet. ● Vorgeschlagene Änderungen des IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Hierzu wurde mittlerweile ein entsprechender Änderungsentwurf herausgegeben (zum Inhalt siehe oben). ● IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten: Die Interpretation wurde zwischenzeitlich veröffentlicht (zum Inhalt siehe oben) ● Sonstiges: – Emissionshandelssysteme (emission trading schemes) – Ertragsteuern – Versicherungsverträge – Schulden - Änderungen des IAS 37 – Ertragsrealisierung – SAC Update IASB Update November 2009 Sonstiges IFRS-Anwendung in Japan Die japanische Finanzmarktaufsicht (Japan Financial Services Agency (FSA)) hat am 11. Dezember 2009 bekanntgegeben, dass es börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Listing an einer japanischen Börse, ausreichende IFRS-Kenntnisse, bestehende Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze oder Börsenregelungen, den Abschluss nach IFRS zu erstellen), gestattet wird, Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. März 2010 enden, freiwillig nach den in der Verordnung genannten IFRS anstelle der japanischen Rechnungslegungsvorschriften aufzustellen. Über eine verpflichtende Anwendung ab 2015 oder 2016 soll voraussichtlich im Jahre 2012 entschieden werden. Bekanntmachung der FSA Zugehörige Pressemitteilung des IASB International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 IASB-Projektplan Laufende Projekte Seite 9 Letztes Dokument 2009 2010 Q4 Q1 Q2 H2 Projekte im Zusammenhang mit der Finanzkrise Abgang von Finanzinstrumenten 1, 2 ED ─ ─ ─ IFRS Konsolidierung 1, 2 ED ─ ─ ─ IFRS Anleitungen zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert 1 ED RT ─ ─ IFRS Finanzinstrumente (Ersatz des bisherigen IAS 39) 1, 2 DP - Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung ED ─ ─ ─ ─ ED ─ IFRS Darstellung des Abschlusses1, 2 DP ─ ─ ED ─ - Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5) ED ─ IFRS ─ ─ - Gesamtergebnisrechnung ─ ─ ED ─ IFRS - Ersatz des IAS 1 und IAS 7 ─ ─ ─ ED ─ DP ─ ─ ED ─ - Sicherungsgeschäfte (Hedging) ─ IFRS Memorandum of Understanding - Projekte Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter1, 2 Ertragsteuern1, 2 Joint Ventures1 1, 2 Leasing Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (inkl. Pensionen)1 Ertragsrealisierung1, 2 ED Weiteres Vorgehen derzeit in Diskussion ED ─ IFRS ─ ─ DP ─ ─ ED ─ ─ ─ ED ─ ─ DP ─ ─ ED ─ International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Laufende Projekte Seite 10 Letztes Dokument 2009 2010 Q4 Q1 Q2 H2 Sonstige Projekte Jährlicher Improvements-Prozess (2008-2010) ED ─ ─ IFRS ─ Jährlicher Improvements-Prozess (2009-2011) ─ ─ ─ ─ ED Emissionshandelssysteme (Emissions trading schemes)2 ─ ─ ─ ED ─ Ergebnis je Aktie: Treasury StockMethode (IAS 33) ² ED Versicherungsverträge2 weitere Diskussionen nicht vor 2010 erwartet DP ─ ─ ED ─ Schulden (Änderungen des IAS 37) ED ReED ─ ─ IFRS Lagebericht (Management commentary) ED ─ ─ ─ CG Preisregulierte Tätigkeiten ED ─ ─ IFRS ─ Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ED IFRS ─ ─ ─ ─ ─ ─ DP Rahmenkonzept (Conceptual framework) Phase A (Ziele und qualitative Anforderungen) ² Endgül- ED tiges Kapitel Phase B (Abschlussposten und Ansatz)2 ─ ─ ─ ─ Phase C (Bewertung) ² ─ ─ DP ─ Phase D (Berichterstattendes Unternehmen) ² ─ Endgül- DP ED ─ ─ tiges Kapitel IFRS ED Re-ED DP CG RT 1 2 Publikationen PwC International Financial Reporting Standard (IFRS) Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards Überarbeiteter Entwurf (Re-Exposure Draft) Diskussionspapier Endgültige Anleitung (Completed Guidance) Diskussionsrunden (Roundtables) Memorandum of Understanding (IASB-FASB milestones) Joint Project (IASB-FASB collaboration) Manual of accounting - IFRS 2010 Der von PwC veröffentlichte Praxis-Kommentar „Manual of accounting - IFRS 2010“ bietet eine umfassende Darstellung und Erläuterung der Regelungen der IFRS und Leitlinien zur Aufstellung von IFRS-Abschlüssen, die anhand von zahlreichen praktischen Beispielen und Auszügen aus Unternehmensberichten veranschaulicht werden. Im Gegensatz zur Vorauflage wurde der Finanzinstrumente betreffende Teil als auch der Musterkonzernabschluss nach IFRS aus dem Manual ausgegliedert. Das Manual umfasst somit nunmehr folgende drei separate Bände: ● Manual of accounting - IFRS 2010 ● Manual of accounting - Financial instruments 2010 International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Seite 11 ● Illustrative IFRS corporate consolidated financial statements for 2009 year end Bestellung der Publikation (CCH Wolters Kluwer) Illustrative IFRS consolidated financial statements 2009 - Investment property Die Neuauflage dieser PwC-Broschüre zeigt - auf der Grundlage konstruierter Geschäftsvorfälle - den Musterkonzernabschluss eines fiktiven nach IFRS rechnungslegenden Immobilienunternehmens (investment property group), wobei die Angaben nach IAS 40, Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, im Vordergrund stehen. Berücksichtigt werden alle Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend sind. Ziel der Publikation ist die realistische Darstellung eines Konzernabschlusses, weshalb Sachverhalte, die für die Geschäftstätigkeit des fiktiven Konzerns nicht relevant sind, nicht berücksichtigt wurden. Download- und Bestellmöglichkeit Veranstaltungen PwC IAS 39 - Bilanzierung von Finanzinstrumenten 3. Mai 2010, Frankfurt am Main Bilanzierung von Versicherungsunternehmen nach IFRS 4. Mai 2010, Frankfurt am Main Bilanzierung von strukturierten Finanzinstrumenten nach HGB und IFRS 19. Mai 2010, Frankfurt am Main Umstellung der Institutsgruppenmeldung auf den IFRS-Konzernabschluss 26. Mai 2010, Frankfurt am Main Konzernabschlussanalyse nach IFRS 22. bis 23. Juni 2010, Frankfurt am Main Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung für alle o. g. Veranstaltungen finden Sie hier International Accounting Newsletter IFRS PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009 Ansprechpartner Seite 12 Andreas Bödecker Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 9585-5848 [email protected] Barbara Reitmeier Elsenheimerstraße 33 80687 München Tel.: 089 5790-5445 [email protected] Guido Fladt Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 9585-1455 [email protected] Björn Seidel New-York-Ring 13 22297 Hamburg Tel.: 040 6378-8163 [email protected] Karsten Ganssauge Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 9585-1822 [email protected] Dr. Bernd Roese Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 9585-1162 [email protected] Dr. Sebastian Heintges Moskauer Straße 19 40227 Düsseldorf Tel.: 0211 981-2873 [email protected] Armin Slotta Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 9585-1220 [email protected] Udo Kalk-Griesan Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 9585-1144 [email protected] Martin Theben Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 9585-1618 [email protected] Dr. Bernd Kliem Elsenheimerstraße 33 80687 München Tel.: 089 5790-5549 [email protected] Folker Trepte Elsenheimerstraße 33 80687 München Tel.: 089 5790-5530 [email protected] Dr. Rüdiger Loitz Moskauer Straße 19 40227 Düsseldorf Tel.: 0211 981-2839 [email protected] © Dezember 2009 PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.