Page 1 International Accounting Newsletter IFRS Ausgabe 12

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International Accounting Newsletter
IFRS
Ausgabe 12, Dezember 2009
EU-Endorsement
Übersicht über neue relevante Standards und Interpretationen
Nachfolgende Tabelle informiert über neuere veröffentlichte Standards und
Interpretationen und deren gegenwärtigen Stand des Anerkennungsverfahrens
seitens der EU (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme
enthält das Datum des erfolgten Endorsement einen Link zu der
entsprechenden Verordnung, welche im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht wurde.
Für
Unternehmen
mit kalendergleichem
Geschäftsjahr
verbindliche
Anwendung ab
Geschäftsjahr
erfolgt am
geplant für
Änderungen des IFRIC 9 und IAS 39,
Eingebettete Derivate (März 2009)
2009*
30. November
2009
─
Änderungen an IFRS 4 und IFRS 7,
Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (März 2009)
2009
27. November
2009
─
IFRIC 18, Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden (Januar 2009)
2010*
27. November
2009
─
IFRIC 17, Unbare Ausschüttungen an
Anteilseigner (November 2008)
2010*
26. November
2009
─
Neufassung des IFRS 1, Erstmalige
Anwendung der IFRS (November 2008)
2010
25. November
2009
─
Änderungen des IAS 39, Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung – Zulässige
Grundgeschäfte im Rahmen von
Sicherungsbeziehungen (Juli 2008)
2010
15.
September
2009
─
Änderungen des IAS 39, Umgliederung
finanzieller Vermögenswerte: Zeitpunkt des
Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
(November 2008)
2008
9. September
2009
─
IFRIC 15, Verträge über die Errichtung von
Immobilien (Juli 2008)
2009
22. Juli 2009
─
IFRIC 16, Zur Absicherung einer
Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb (Juli 2008)
2009
4. Juni 2009
─
Neufassung des IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse (Januar 2008)
2010
3. Juni 2009
─
Änderungen des IAS 27, Konzern- und
Einzelabschlüsse (Januar 2008)
2010
3. Juni 2009
─
Änderungen des IAS 32, Klassifizierung von
Bezugsrechten (Oktober 2009)
2011
─
Q4 2009
Einzelfallregelung,
jedoch
größtenteils
2010
─
Q1 2010
Standard / Interpretation
Improvements to IFRSs (April 2009)
Endorsement
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Standard / Interpretation
Seite 2
Für
Unternehmen
mit kalendergleichem
Geschäftsjahr
verbindliche
Anwendung ab
Geschäftsjahr
Endorsement
erfolgt am
geplant für
Änderungen des IFRS 2, Anteilsbasierte
Vergütungstransaktionen mit Barausgleich
im Konzern (Juni 2009)
2010
─
Q1 2010
Änderungen des IFRS 1, Zusätzliche
Ausnahmen für erstmalige Anwender
2010
─
Q2 2010
IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen
2011
─
Q2 2010
Änderungen des IFRIC 14,
Beitragsvorauszahlungen bei bestehenden
Mindestdotierungsverpflichtungen
2011
─
Q2 2010
IFRIC 19, Tilgung finanzieller
Verbindlichkeiten mit
Eigenkapitalinstrumenten
2011
─
Q2 2010
IFRS 9, Finanzinstrumente
2013
─
Entscheidung
verschoben
* Der verpflichtende Anwendungszeitpunkt wurde seitens der EU geändert.
Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der
EU-Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory
Group (EFRAG) steht auf der Website der EFRAG als Download
(EFRAG-Bericht) zur Verfügung (Stand: 16. Dezember 2009).
Endgültige
Veröffentlichungen
IFRIC
Veröffentlichung der Interpretation IFRIC 19, Tilgung finanzieller
Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten
Das IFRIC hat am 19. November 2009 die Interpretation IFRIC 19, Tilgung
finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten (Extinguishing
Financial Liabilities with Equity Instruments), veröffentlicht. Die Interpretation
geht auf den Interpretationsentwurf IFRIC D25 zurück, den das IFRIC im August
2009 veröffentlicht hatte (siehe hierzu die September 2009-Ausgabe dieses
Newsletter).
Die Interpretation kommt zur Anwendung, falls die neu verhandelten Vertragsbedingungen einer finanziellen Verbindlichkeit es dem Schuldner erlauben, die
finanzielle Verbindlichkeit ganz oder teilweise durch die Ausgabe eigener Eigenkapitalinstrumente zu tilgen (sog. debt for equity swaps). Die Interpretation
behandelt ausschließlich die Bilanzierung beim Schuldner, d.h. beim Emittenten
der Eigenkapitalinstrumente, und unterstellt ferner, dass es sich bei dem
Gläubiger um einen unabhängigen Dritten handelt.
Gemäß IAS 39.41 ist die Differenz zwischen dem Buchwert einer getilgten
Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung ergebniswirksam zu erfassen.
IFRIC 19 stellt nun ergänzend klar, dass vom Schuldner zum Zwecke der vollständigen oder teilweisen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit ausgegebene
Eigenkapitalinstrumente als Teil der gezahlten Gegenleistung anzusehen sind.
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Seite 3
Die Eigenkapitalinstrumente sind im Transaktionszeitpunkt mit ihrem
beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Kann dieser nicht verlässlich bestimmt
werden, sind sie mit dem beizulegenden Zeitwert der vollständig oder teilweise
getilgten Verbindlichkeit zu bewerten. Die Differenz zwischen dem Buchwert der
vollständig oder teilweise getilgten finanziellen Verbindlichkeit und dem
beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente ist im
Jahresergebnis (profit or loss) des Unternehmens zu erfassen. Der Ausweis
kann wahlweise als eigenständiger Posten in der Gesamtergebnisrechnung
oder im Anhang erfolgen. Eine Bewertung der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente mit dem Buchwert der vollständig oder teilweise getilgten
finanziellen Verbindlichkeit, d.h. eine bloße Umbuchung der finanziellen
Verbindlichkeit ins Eigenkapital, ist nach IFRIC 19 nun nicht mehr möglich
Sofern nur ein Teil der finanziellen Verbindlichkeit getilgt wird, ist darüber hinaus
zu prüfen, ob sich die Vertragsbedingungen der verbleibenden Verbindlichkeit
substanziell von den Vertragsbedingungen der ursprünglichen Verbindlichkeit
unterscheiden. Ggf. ist die Modifikation in Übereinstimmung mit IAS 39.40 als
Tilgung der bestehenden und Zugang einer neuen finanziellen Verbindlichkeit
zu behandeln.
Im Vergleich zur Entwurfsfassung weist die finale Interpretation nachfolgende
Änderungen auf:
● Klarstellende Ergänzung des Anwendungsbereichs. Die Interpretation ist in
folgenden Situationen nicht anzuwenden:
– der Gläubiger ist gleichzeitig direkt oder indirekt Anteilseigner des
Unternehmens und handelt auch als solcher;
– der Gläubiger und das Unternehmen werden von der gleichen Partei
beherrscht und die Transaktion sieht eine Kapitalausschüttung durch
oder eine Kapitaleinlage an das Unternehmen vor;
– die ursprünglichen Vertragsbedingungen sahen bereits eine Tilgung der
finanziellen Verbindlichkeit mit Eigenkapitalinstrumenten vor.
● Klarstellung, dass die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstruments zu erfolgen hat, soweit dieser verlässlich ermittelbar ist.
● Falls das Eigenkapitalinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert einer
finanziellen Verbindlichkeit bewertet wird, die eine kurzfristige Rückzahlung
auf Verlangen des Gläubigers vorsieht (z.B. Sichteinlage), so ist IAS 39.49
nicht anzuwenden. Diese Änderung resultiert aus der Auffassung des IFRIC,
dass bei einem Tausch von Fremd- in Eigenkapitalinstrumente die kurzfristige Rückzahlung auf Verlangen des Gläubigers regelmäßig nicht Teil der
ursprünglichen Vertragsvereinbarungen war.
● Die gezahlte Gegenleistung ist bei der teilweisen Tilgung einer finanziellen
Verbindlichkeit bei demjenigen Teil der Verbindlichkeit zu berücksichtigen,
dem sie sachgerecht zuzuordnen ist. Ggf. hat eine Aufteilung der Gegenleistung auf den getilgten und verbleibenden Teil zu erfolgen.
● Klarstellung, dass das Eigenkapitalinstrument erstmalig am Tag der Tilgung
der finanziellen Verbindlichkeit anzusetzen und mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist.
Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli
2010 beginnen und ist retrospektiv anzuwenden, soweit die beizulegenden Zeitwerte rückwirkend noch bestimmt werden können. Eine vorzeitige Anwendung
der Interpretation ist zulässig und im Anhang anzugeben.
Pressemitteilung
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Seite 4
Veröffentlichung der Änderungen der Interpretation IFRIC 14,
Beitragsvorauszahlungen bei bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen
Der IASB hat am 26. November 2009 Änderungen der Interpretation IFRIC 14,
IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, veröffentlicht. Die
Änderungen sind von Relevanz, wenn ein Versorgungsplan eine Mindestdotierungsverpflichtung vorsieht und das Unternehmen Beitragsvorauszahlungen auf diese leistet. Im Vergleich zu den bestehenden Vorschriften wird
der wirtschaftliche Nutzen aus Beitragsvorauszahlungen des Unternehmens, die
künftige Beitragszahlungen aufgrund der Mindestdotierungsverpflichtung
vermindern, als Vermögenswert aktiviert.
Bei Vorliegen von Mindestdotierungsanforderungen, die sich auf Beitragszahlungen für zukünftige Dienste beziehen, sieht die Interpretation nunmehr die
Erfassung eines Vermögenswerts vor, der sich als Summe aus zwei Beträgen
ergibt. Dies ist zum einen die freiwillig geleistete Vorauszahlung, die die
Mindestdotierungsverpflichtung mindert; zusätzlich ist zum anderen der
geschätzte zukünftige Dienstzeitaufwand zu berücksichtigen. Hierbei sind die
geschätzten Dotierungen aufgrund der Mindestdotierungsverpflichtung (ohne
Berücksichtigung der Beitragsvorauszahlungen) abzuziehen.
Die Änderungen des IFRIC 14 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder
nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Die Änderungen sind von Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode
im ersten Abschluss anzuwenden, für den diese Interpretation gilt.
Anpassungen, die aus der Anwendung der Änderungen resultieren, sind in der
Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode in den Gewinnrücklagen zu erfassen.
Pressemitteilung
RIC
Ausgewählte Fragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
(RIC-Anwendungshinweis 2009/02)
In der November 2009-Ausgabe dieses Newsletter berichteten wir über den
Entwurf eines Anwendungshinweises des Rechnungslegungs Interpretations
Committee des DRSC (RIC) zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in
Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftkrise.
Zwischenzeitlich wurde die endgültige Fassung dieses Anwendungshinweises
veröffentlicht.
Download
CESR
Siebte Sammlung von Auszügen aus der EECS-Datenbank von
Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcement-Einrichtungen zu den
IFRS veröffentlicht
Der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee
of European Securities Regulators - CESR) hat eine weitere Sammlung von
Auszügen aus seiner Datenbank zu Durchsetzungsentscheidungen
veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Entscheidungen nationaler
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Seite 5
Enforcement-Einrichtungen der EU, die im Rahmen der monatlichen Sitzungen
der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination
Sessions (EECS)), an denen u.a. auch Vertreter der Deutsche Prüfstelle für
Rechnungslegung e.V. (DPR) teilnehmen, im Interesse einer einheitlichen
Auslegung der IFRS und eines einheitlichen Enforcement innerhalb der EU
diskutiert wurden. Die Enforcement-Entscheidungen der EECS-Mitglieder
werden in eine Datenbank eingegeben, von denen die nationalen EnforcementEinrichtungen bei vergleichbaren Fällen nicht ohne Begründung abweichen
sollen.
Download
Entwürfe und
Diskussionspapiere
IASB
Änderungsentwurf zu IFRS 1 zwecks Aufnahme einer Erleichterungsvorschrift
betreffend die Angabepflichten nach IFRS 7 für Vergleichsperioden
Der IASB veröffentlichte am 26. November 2009 den Entwurf zur Änderung des
IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards.
Danach ist vorgesehen, dass auch ein IFRS-Erstanwender die Übergangsbestimmungen des IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, die sich auf die im
Rahmen der Änderung des IFRS 7 im März 2009 neu aufgenommenen Angabepflichten beziehen (wir berichteten hierzu zuletzt in der März 2009-Ausgabe
dieses Newsletters), anwenden kann. In diesem Fall kann für die Vergleichsperiode auf o.g. Angaben verzichtet werden, jedoch nur, sofern der Beginn der
ersten Berichtsperiode vor dem 1. Januar 2010 liegt.
Die endgültige Fassung soll für am bzw. nach dem 1. Juli 2009 beginnende
Geschäftsjahre gelten; eine freiwillig vorzeitige Anwendung soll erlaubt sein.
Die Kommentierungsfrist für den Entwurf läuft bis zum 29. Dezember 2009.
Pressemitteilung und Download
Veröffentlichung des IDW ERS HFA 37 - Einzelfragen zur Bilanzierung von
Fremdkapitalkosten nach IAS 23
Der HFA hat auf seiner Sitzung am 27. November 2009 den Entwurf einer
Stellungnahme verabschiedet. Die Stellungnahme behandelt einzelne Fragestellungen, die aktuell mit der ab 2009 verbindlichen Anwendung des überarbeiteten IAS 23, Fremdkapitalkosten, diskutiert werden. Im Einzelnen wird
Folgendes ausgeführt:
● Von einem "beträchtlichen Zeitraum" soll jedenfalls dann auszugehen sein,
falls der Erwerb, der Bau oder die Herstellung des Vermögenswerts
voraussichtlich mehr als ein Kalenderjahr erfordern wird. Es handelt sich
hierbei um eine widerlegbare Vermutung.
● Es wird klargestellt, dass nicht alle Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten als Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23 aufgefasst
werden können. Die Stellungnahme behandelt zwei mögliche Ermittlungsmethoden für die Ermittlung der als Zinskorrektur geltenden
Währungsdifferenzen.
● Dividenden gelten als Fremdkapitalkosten, wenn die zugrunde liegenden
Anteile nach IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, Fremdkapital
darstellen.
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Seite 6
● Gewinne oder Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten gelten, auch
ohne dass eine Sicherungsbeziehung vorliegt, als Fremdkapitalkosten, wenn
ein direkter Zusammenhang zum qualifizierten Vermögenswert besteht.
● Eine Vorfälligkeitsentschädigung stellt keine Fremdkapitalkosten im Sinne
des IAS 23 dar.
● Es wird klargestellt, dass IAS 23 eine vollständige Fremdfinanzierung
unterstellt. Für die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist die Kapitalstruktur
eines Unternehmens somit unbeachtlich. Auch kann eine Aktivierung nicht
durch das Argument vermieden oder vermindert werden, dass für die
Finanzierung ausreichend operative Cashflows zur Verfügung gestanden
hätten.
● Für die Ermittlung des durchschnittlichen Finanzierungskostensatzes sind
ausschließlich nur solche Zinsen nicht zu berücksichtigen, die für die
spezifische Finanzierung von qualifizierten Vermögenswerten angefallen
sind. Wurde beispielsweise eigens ein Kredit für den Erwerb einer
Beteiligung aufgenommen, fallen die dafür entstehenden Zinsen folglich nicht
unter die Ausnahmeregelung, sondern sind bei der Ermittlung des durchschnittlichen Finanzierungskostensatzes zu berücksichtigen.
● Es ist nicht zulässig, Erträge aus der Zwischenanlage von allgemein
aufgenommenem Fremdkapital bei der Ermittlung der aktivierungsfähigen
Fremdkapitalkosten mindernd zu berücksichtigen.
● Aus Konzernsicht sind nur solche Zinsen aktivierungsfähig, die aus Kreditbeziehungen mit Konzernfremden resultieren. Sofern sich ein Tochterunternehmen oder Teilkonzern unabhängig von der Konzernmutter oder vom
Konzern refinanziert, wird es als sachgerecht erachtet, für dieses Tochterunternehmen bzw. den Teilkonzern einen eigenständigen Finanzierungskostensatz zu ermitteln.
● Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen stellen,
unabhängig von ihrem Ausweis als Zinsaufwand, keine Fremdkapitalkosten
im Sinne des IAS 23 dar.
● Es ist unzulässig, Fremdkapitalkosten bereits zu einem Zeitpunkt zu
aktivieren, zu dem noch keine Ausgabe für den qualifizierten Vermögenswert
angefallen ist.
● Fremdkapitalkosten sind auch dann zu aktivieren, wenn ein Dritter
(Auftragnehmer) den qualifizierten Vermögenswert für das Unternehmen
(Auftraggeber) herstellt. Zinsen auf an den Dritten geleistete Anzahlungen
dürfen jedoch erst dann aktiviert werden, wenn der Dritte tatsächlich mit der
Herstellung begonnen hat und nicht bereits zum Zeitpunkt der Anzahlung.
● Maßgeblich für die periodische Aktivierung der Fremdkapitalkosten ist
vereinfachungsbedingt der gewichtete durchschnittliche Buchwert des
qualifizierten Vermögenswerts. Fallen die Ausgaben beispielsweise
überwiegend zu Beginn oder am Ende der betrachteten Berichtsperiode an,
ist dies bei der Durchschnittsbildung entsprechend zu berücksichtigen.
● Selbst für den Fall eines außerplanmäßig wertgeminderten qualifizierten
Vermögenswerts sind für die Aktivierung der Fremdkapitalkosten dessen
höhere Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgeblich. Wird eine
Wertminderung erfasst, sind die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die auf
noch zu aktivierende Fremdkapitalkosten entfallen, bei der Ermittlung des
erzielbaren Betrags mindernd zu berücksichtigen.
● Finanzierungskosten können eine mittelbare Bedeutung für Fertigungsaufträge im Sinne des IAS 11, Fertigungsaufträge, haben.
Download
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Aktuelle Diskussionen
IASB-Meeting
Seite 7
Themen der November-Sitzung des IASB
Der IASB erörterte, teilweise gemeinsam mit dem FASB, folgende Themen auf
seiner November-Sitzung:
● Leasing: In einer gemeinsamen Sitzung mit dem FASB wurden folgende
vorläufige Entscheidungen hinsichtlich der Bilanzierung beim Leasingnehmer
getroffen, die als wesentliche Abweichungen zum Diskussionspapier (siehe
hierzu die Februar 2009-Ausgabe dieses Newsletter) zu werten sind:
– Für die Ermittlung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit kann der
Leasingnehmer den internen Zinsfuß (implicit rate) des Leasinggebers
verwenden, wenn er diesen zuverlässig ermitteln kann. Die Boards
werden dafür die bisherige Definition der implicit rate ändern. Eine
Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit mit deren beizulegendem
Zeitwert wird nicht gestattet.
– Der Erstansatz des Nutzungsrechts (right-of-use) erfolgt einschließlich
der direkt zurechenbaren Vertragsabschlusskosten.
– Der Werteverzehr des Nutzungsrechts stellt Abschreibungsaufwand
(amortisation) dar.
– Eine Neubewertung des Nutzungsrechts ist nur nach den Anforderungen
des IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, möglich, d.h. es bedarf eines
aktiven Marktes, um das Nutzungsrecht mit seinem beizulegenden
Zeitwert anzusetzen.
– Bei Vorliegen von Verlängerungsoptionen soll die längste mögliche
Laufzeit des Leasingverhältnisses (the longest possible lease term)
zugrunde gelegt werden, der eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über
50% zukommt. Dabei sind auch leasingnehmerspezifische Umstände,
wie z.B. das Ausübungsverhalten in der Vergangenheit, zu
berücksichtigen.
– Grundsätzlich muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neueinschätzung der
Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgen. Eine detaillierte Analyse ist
jedoch nur dann erforderlich, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt,
dass sich die Laufzeit des Leasingverhältnisses gegenüber der
bisherigen Einschätzung geändert hat.
Die Boards äußerten sich zudem vorläufig über folgende weitere Eckpunkte
bezüglich der Bilanzierung beim Leasinggeber:
– Es wird nur noch die sog. Leistungsverpflichtungsmethode (performance
obligation method) weiterverfolgt.
– Der Erstansatz der Leasingforderung erfolgt mit dem Barwert der
erwarteten Zahlungen vom Leasingnehmer; die Fortschreibung erfolgt
nach der Effektivzinsmethode.
– Der Erstansatz der Sachleistungsverpflichtung erfolgt mit deren
Transaktionspreis, der dem Ansatz der Leasingforderung entspricht.
– Die Sachleistungsverpflichtung ist anschließend über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses im Umfang der Nutzungsgewährung aufzulösen.
Die Auflösung erfolgt typischerweise linear und führt zu entsprechenden
Umsatzerlösen in der Periode.
Im Falle des Vorhandenseins von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen des Leasingnehmers soll die Bilanzierung beim Leasinggeber
grundsätzlich spiegelbildlich zu der des Leasingnehmers erfolgen.
Aufgrund unterschiedlicher Erwartungshaltungen wird dies dennoch zu
unterschiedlichen Wertansätzen bei Leasingnehmer und Leasinggeber
führen.
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Seite 8
Wertänderungen der Leasingforderung aufgrund geänderter
Einschätzungen führen zu einer gleichgerichteten Anpassung der
Sachleistungsverpflichtung.
● IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer:
– Der Board hat seine Diskussion zum Ausweis von Erträgen und
Aufwendungen aus Veränderungen der Pensionsverpflichtung und des
Planvermögens aus einem leistungsorientierten Plan fortgesetzt. Er
befasste sich im Speziellen mit der Frage des Ausweises der sog.
Umbewertungskomponente (remeasurement component), die den Ertrag
aus Planvermögen sowie versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste umfassen soll.
– Hinsichtlich der erforderlichen Anhangangaben entschied der Board
vorläufig, eine Angabepflicht für den Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtung, der auf Grundlage des aktuellen Gehaltsniveaus ermittelt
wurde, (sog. accumulated benefit obligation), in den Standardentwurf
aufzunehmen.
Die Veröffentlichung eines Standardentwurfs wird für das 1. Quartal 2010
erwartet.
● Vorgeschlagene Änderungen des IFRS 1, Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards: Hierzu wurde mittlerweile ein
entsprechender Änderungsentwurf herausgegeben (zum Inhalt siehe oben).
● IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten: Die Interpretation wurde zwischenzeitlich veröffentlicht (zum
Inhalt siehe oben)
● Sonstiges:
– Emissionshandelssysteme (emission trading schemes)
– Ertragsteuern
– Versicherungsverträge
– Schulden - Änderungen des IAS 37
– Ertragsrealisierung
– SAC Update
IASB Update November 2009
Sonstiges
IFRS-Anwendung in Japan
Die japanische Finanzmarktaufsicht (Japan Financial Services Agency (FSA))
hat am 11. Dezember 2009 bekanntgegeben, dass es börsennotierten
Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Listing an einer japanischen
Börse, ausreichende IFRS-Kenntnisse, bestehende Verpflichtung aufgrund
ausländischer Gesetze oder Börsenregelungen, den Abschluss nach IFRS zu
erstellen), gestattet wird, Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder
nach dem 31. März 2010 enden, freiwillig nach den in der Verordnung
genannten IFRS anstelle der japanischen Rechnungslegungsvorschriften
aufzustellen. Über eine verpflichtende Anwendung ab 2015 oder 2016 soll
voraussichtlich im Jahre 2012 entschieden werden.
Bekanntmachung der FSA
Zugehörige Pressemitteilung des IASB
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
IASB-Projektplan
Laufende Projekte
Seite 9
Letztes
Dokument
2009
2010
Q4
Q1
Q2
H2
Projekte im Zusammenhang mit der
Finanzkrise
Abgang von
Finanzinstrumenten 1, 2
ED
─
─
─
IFRS
Konsolidierung 1, 2
ED
─
─
─
IFRS
Anleitungen zur Bewertung mit dem
beizulegenden Zeitwert 1
ED
RT
─
─
IFRS
Finanzinstrumente (Ersatz des bisherigen
IAS 39) 1, 2
DP
- Fortgeführte Anschaffungskosten und
Wertminderung
ED
─
─
─
─
ED
─
IFRS
Darstellung des
Abschlusses1, 2
DP
─
─
ED
─
- Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche (IFRS 5)
ED
─
IFRS
─
─
- Gesamtergebnisrechnung
─
─
ED
─
IFRS
- Ersatz des IAS 1 und IAS 7
─
─
─
ED
─
DP
─
─
ED
─
- Sicherungsgeschäfte (Hedging)
─
IFRS
Memorandum of Understanding - Projekte
Finanzinstrumente mit
Eigenkapitalcharakter1, 2
Ertragsteuern1, 2
Joint Ventures1
1, 2
Leasing
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses (inkl. Pensionen)1
Ertragsrealisierung1, 2
ED
Weiteres Vorgehen derzeit in
Diskussion
ED
─
IFRS
─
─
DP
─
─
ED
─
─
─
ED
─
─
DP
─
─
ED
─
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Laufende Projekte
Seite 10
Letztes
Dokument
2009
2010
Q4
Q1
Q2
H2
Sonstige Projekte
Jährlicher Improvements-Prozess
(2008-2010)
ED
─
─
IFRS
─
Jährlicher Improvements-Prozess
(2009-2011)
─
─
─
─
ED
Emissionshandelssysteme (Emissions
trading schemes)2
─
─
─
ED
─
Ergebnis je Aktie: Treasury StockMethode (IAS 33) ²
ED
Versicherungsverträge2
weitere Diskussionen nicht vor 2010
erwartet
DP
─
─
ED
─
Schulden
(Änderungen des IAS 37)
ED
ReED
─
─
IFRS
Lagebericht
(Management commentary)
ED
─
─
─
CG
Preisregulierte Tätigkeiten
ED
─
─
IFRS
─
Leistungen aus Anlass der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
ED
IFRS
─
─
─
─
─
─
DP
Rahmenkonzept (Conceptual framework)
Phase A (Ziele und qualitative
Anforderungen) ²
Endgül-
ED
tiges
Kapitel
Phase B (Abschlussposten und Ansatz)2
─
─
─
─
Phase C (Bewertung) ²
─
─
DP
─
Phase D (Berichterstattendes
Unternehmen) ²
─
Endgül-
DP
ED
─
─
tiges
Kapitel
IFRS
ED
Re-ED
DP
CG
RT
1
2
Publikationen
PwC
International Financial Reporting Standard (IFRS)
Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards
Überarbeiteter Entwurf (Re-Exposure Draft)
Diskussionspapier
Endgültige Anleitung (Completed Guidance)
Diskussionsrunden (Roundtables)
Memorandum of Understanding (IASB-FASB milestones)
Joint Project (IASB-FASB collaboration)
Manual of accounting - IFRS 2010
Der von PwC veröffentlichte Praxis-Kommentar „Manual of accounting - IFRS
2010“ bietet eine umfassende Darstellung und Erläuterung der Regelungen der
IFRS und Leitlinien zur Aufstellung von IFRS-Abschlüssen, die anhand von
zahlreichen praktischen Beispielen und Auszügen aus Unternehmensberichten
veranschaulicht werden. Im Gegensatz zur Vorauflage wurde der Finanzinstrumente betreffende Teil als auch der Musterkonzernabschluss nach IFRS
aus dem Manual ausgegliedert. Das Manual umfasst somit nunmehr folgende
drei separate Bände:
● Manual of accounting - IFRS 2010
● Manual of accounting - Financial instruments 2010
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Seite 11
● Illustrative IFRS corporate consolidated financial statements for 2009 year
end
Bestellung der Publikation (CCH Wolters Kluwer)
Illustrative IFRS consolidated financial statements 2009 - Investment property
Die Neuauflage dieser PwC-Broschüre zeigt - auf der Grundlage konstruierter
Geschäftsvorfälle - den Musterkonzernabschluss eines fiktiven nach IFRS
rechnungslegenden Immobilienunternehmens (investment property group),
wobei die Angaben nach IAS 40, Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien,
im Vordergrund stehen.
Berücksichtigt werden alle Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend sind.
Ziel der Publikation ist die realistische Darstellung eines Konzernabschlusses,
weshalb Sachverhalte, die für die Geschäftstätigkeit des fiktiven Konzerns nicht
relevant sind, nicht berücksichtigt wurden.
Download- und Bestellmöglichkeit
Veranstaltungen
PwC
IAS 39 - Bilanzierung von Finanzinstrumenten
3. Mai 2010, Frankfurt am Main
Bilanzierung von Versicherungsunternehmen nach IFRS
4. Mai 2010, Frankfurt am Main
Bilanzierung von strukturierten Finanzinstrumenten nach HGB und IFRS
19. Mai 2010, Frankfurt am Main
Umstellung der Institutsgruppenmeldung auf den IFRS-Konzernabschluss
26. Mai 2010, Frankfurt am Main
Konzernabschlussanalyse nach IFRS
22. bis 23. Juni 2010, Frankfurt am Main
Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung für alle o. g. Veranstaltungen
finden Sie hier
International Accounting Newsletter IFRS
PricewaterhouseCoopers • Ausgabe 12, Dezember 2009
Ansprechpartner
Seite 12
Andreas Bödecker
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9585-5848
[email protected]
Barbara Reitmeier
Elsenheimerstraße 33
80687 München
Tel.: 089 5790-5445
[email protected]
Guido Fladt
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9585-1455
[email protected]
Björn Seidel
New-York-Ring 13
22297 Hamburg
Tel.: 040 6378-8163
[email protected]
Karsten Ganssauge
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9585-1822
[email protected]
Dr. Bernd Roese
Olof-Palme-Straße 35
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Udo Kalk-Griesan
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Martin Theben
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Folker Trepte
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© Dezember 2009
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