Raiffeisenbank eG, Seestermühe Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 und Offenlegungsbericht i.S.d. Institutsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3 Eigenmittel .............................................................................................. 4 Adressenausfallrisiko .............................................................................. 5 Operationelles Risiko .............................................................................. 7 Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 7 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 7 Verbriefungen ......................................................................................... 8 Kreditrisikominderungstechniken ............................................................ 8 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 Beschreibung Risikomanagement 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken 3 Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Seite 3/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 Eigenmittel 8 Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 50,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 50,00 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 500,00 EUR. 9 Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter bestehen nicht. 10 Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. 11 Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen: Kapitalstruktur Kernkapital davon eingezahltes Kapital davon sonstige anrechenbare Rücklagen darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB davon andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon bereits abgezogen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG TEUR 3721 239 3082 0 400 0 0 1 0 + Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 1755 = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital 5.476 Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 0 Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0 12 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiko Unternehmen Mengengeschäft Beteiligungen Sonstige Positionen Überfällige Positionen Eigenkapitalanforderung TEUR 34 1479 33 25 169 Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Eigenkapitalanforderung insgesamt 206 1946 13 Unsere Gesamtkennziffer betrug 22,51 %, unsere Kernkapitalquote 15,30 %. Seite 4/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 Adressenausfallrisiko 14 Für Zwecke der Rechnungslegung verwendete Definition von „in Verzug“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteilungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 35.481 6.860 0 Verteilung nach bedeutenden Regionen 35.471 6.860 0 EU 10 0 0 Nicht-EU 0 0 0 Deutschland Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) 20.626 0 0 Firmenkunden - davon Landwirtschaft - davon Kreditinstitute 14.856 2.956 4.464 6.860 0 6.860 0 0 0 Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 13.333 1.064 0 1 bis 5 Jahre 8.357 1.763 0 > 5 Jahre 13.792 4.032 0 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). 15 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Seite 5/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen: Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Bestand Krediten EWB Hauptbranchen Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von DirektEingänge auf EWB/Rückabschrei- abgeschriebene stellungen bungen Forderungen Privatkunden ... ... ... ... ... 0 Firmenkunden ... ... ... ... ... ... ... 0 3 Summe Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen entfällt. Entwicklung der Risikovorsorge: Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode … … … 0 … … … … … … 28 … … 3 Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung EWB 0 … Rückstellungen … PWB 31 16 KSA-Forderungsklassen Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten/Banken/Unternehmen/ Investmentanteile/Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung (Standardansatz; in TEUR) 0 12.343 12.343 10 0 0 20 1 1 35 0 0 50 0 0 70 0 0 75 28.377 28.377 100 1.341 1.341 150 1.408 1.408 200 0 0 Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Seite 6/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 17 Derivative Adressenausfallrisikopositionen Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht Operationelles Risiko 18 Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. Beteiligungen im Anlagebuch 19 Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR 414 414 Börsenwert TEUR GRUPPE A Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Gewinne/Verluste aus Beteiligungsverkäufen entstanden im Berichtszeitraum nicht. Auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen keine latenten Neubewertungsgewinne/-verluste. Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2013 werden keine latenten Neubewertungsreserven i.S.v. § 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch 20 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 21 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Seite 7/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario1: Steigend (1 Handelstag (HT) +55 Basispunkte (BP), nach 250 HT +110 BP) Szenario2: Fallend (1 HT -55 BP, nach 250 HT -200 BP) Szenario3: Drehung kurzes Zinsende steigend (1 HT +41 BP bei 1 Tag, +/- 0 bei 5 Jahren, -14 BP bei 10 Jahren, nach 250 HT +69 BP bei 1 Tag, +/-0 bei 5 Jahren, -115 BP bei 10 Jahren) Szenario4: Drehung kurzes Zinsende fallend (1 HT -44 BP bei 1 Tag, +/- 0 bei 5 Jahren, +14 BP bei 10 Jahren, nach 250 HT -223 BP bei 1 Tag, +/-0 bei 5 Jahren, +27 BP bei 10 Jahren) Für die barwertige Berechnung der Basel II Kennziffer werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsshocks von +200 BP / bzw. -200 BP verwendet. Stärkste Veränderungen: Beim Szenario 1 verringert sich unser Zinsergebnis um 148 TEUR. Beim Szenario 4 steigert sich unser Zinsergebnis um 11 TEUR. 22 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Verbriefungen 23 Verbriefungen bestehen nicht. Kreditrisikominderungstechniken 24 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Seite 8/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 Raiffeisenbank eG, Seestermühe Offenlegungsbericht i.S.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Seite 9/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 Einleitung Am 13. Oktober 2010 ist die Instituts-Vergütungsverordnung in Kraft getreten, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von im Kreditwesengesetz definierten Instituten regelt. Nach § 7 dieser Verordnung sind die Institute dazu verpflichtet die Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme und die Gesamtbeträge von fixer und variabler Vergütung zu veröffentlichen. I. Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Zum 31.12.2013 betrug unsere Bilanzsumme 38.082 TEUR. Geschäftsstruktur (Art und Umfang) Im Rahmen des Kundengeschäfts wird insbesondere das Kredit-, Einlagen- und Wertpapierdienstleistungsgeschäft einer regional tätigen Genossenschaftsbank durchgeführt. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt nahezu ausschließlich mit unseren Verbundpartnern des genossenschaftlichen FinanzVerbundes. Das Eigengeschäft wird in erster Linie zur Anlage freier Liquidität betrieben. Die Eigenanlagen konzentrieren sich dabei gemäß unserer Geschäftsstrategie auf die Liquiditätsanlage im genossenschaftlichen FinanzVerbund und in Wertpapieren von im Investment-Grade-Bereich (A-Segment) gerateten Emittenten. Da die Refinanzierung insbesondere aus Kundeneinlagen erfolgt, besteht für unser Haus keine Kapitalmarktabhängigkeit. Handelsbuchgeschäfte werden von uns nicht betrieben. Das Investmentbanking wird ebenfalls nicht getätigt. Komplexität Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist geprägt durch eine ausgewogene Streuung nach Größenklassen und Branchen und einem hohen Anteil an Retail- und Realkreditgeschäften. Derivate wurden durch unser Haus nicht abgeschlossen. Mit Kunden werden keine strukturierten Finanzgeschäfte getätigt. Risikogehalt der betriebenen Geschäfte Durch unsere Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer regional ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. Internationalität der betriebenen Geschäfte Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem Geschäftsgebiet und der Region. Grenzüberschreitendes Geschäft mit Kunden im benachbarten Ausland ist für unser Haus von geringer Bedeutung. Werden Auslandsgeschäfte abgewickelt, erfolgt dies ausschließlich über unsere Verbundpartner. II. Ausgestaltung der Vergütungsstrukturen Die Vergütung der Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Qualitäts- und Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebSeite 10/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013 liche Vergütungsparameter sich an der Entwicklung der Gesamtbank bzw. Unternehmensbereichen orientieren. Die Vergütung des Vorstandes der Bank wird in Anlehnung an die „Gehaltsempfehlung für hauptamtliche genossenschaftliche Bankleiter im Verbandsgebiet des Genossenschaftsverbandes e. V.“ vorgenommen und vom Genossenschaftsverband e.V., auf Angemessenheit hin überprüft. Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. Fixe und variable Vergütungen der Geschäftsleitung und unserer Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht. Weitere Angaben Gemäß § 3 Absatz 1 und 2 der InstitutsVergV Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass – soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Gemäß § 3 Absatz 3 und 4 der InstitutsVergV Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung. Gemäß § 3 Absatz 6 der InstitutsVergV Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen. In diesen Bereichen wird ganz überwiegend fix vergütet. III. Daten zur Vergütung Unsere gesamten Personalbezüge (GuV 31.12.2013) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betragen 590 TEUR (inklusive Tarifvergütung). Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile hieraus beträgt 93,81 %; der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt zusammengefasst 6,19 % und betrifft alle (7) Mitarbeiter. Seite 11/11