Konzeption zur Offenlegung nach § 26a KWG

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Raiffeisenbank eG, Seestermühe
Offenlegungsbericht
nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff.
Solvabilitätsverordnung
per 31.12.2013
und
Offenlegungsbericht i.S.d.
Institutsverordnung
per 31.12.2013
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3
Eigenmittel .............................................................................................. 4
Adressenausfallrisiko .............................................................................. 5
Operationelles Risiko .............................................................................. 7
Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 7
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 7
Verbriefungen ......................................................................................... 8
Kreditrisikominderungstechniken ............................................................ 8
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013
Beschreibung Risikomanagement
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu
den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere
ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
 Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
 Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
 Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
3
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank.
Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse
leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab.
Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher
und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das
ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche
Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten
eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch
Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
und
Geschäftsmöglichkeiten
angemessenen
Liquiditätsmanagement
sind
die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere
Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in
ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe
erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form
einer ad hoc-Berichterstattung.
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Eigenmittel
8
Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 50,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf
beläuft sich auf 50,00 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 500,00 EUR.
9
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter bestehen nicht.
10 Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im
Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen
Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des
Risikomanagements enthalten.
11 Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am
31.12.2013 wie folgt zusammen:
Kapitalstruktur
Kernkapital
davon eingezahltes Kapital
davon sonstige anrechenbare Rücklagen
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
davon andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
davon bereits abgezogen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach §
10 Abs. 2a Satz 2 KWG
darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
TEUR
3721
239
3082
0
400
0
0
1
0
+ Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen
gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
1755
= Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
5.476
Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG
0
nachrichtlich:
Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
0
Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
0
12 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Kreditrisiko
Unternehmen
Mengengeschäft
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Überfällige Positionen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
34
1479
33
25
169
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
206
1946
13 Unsere Gesamtkennziffer betrug 22,51 %, unsere Kernkapitalquote 15,30 %.
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Adressenausfallrisiko
14 Für Zwecke der Rechnungslegung verwendete Definition von „in Verzug“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen
kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteilungen) nach Maßgabe
des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert
werden:
Forderungsarten (TEUR)
Gesamtbetrag der Forderungen
ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
35.481
6.860
0
Verteilung nach bedeutenden Regionen
35.471
6.860
0
EU
10
0
0
Nicht-EU
0
0
0
Deutschland
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
20.626
0
0
Firmenkunden
- davon Landwirtschaft
- davon Kreditinstitute
14.856
2.956
4.464
6.860
0
6.860
0
0
0
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
13.333
1.064
0
1 bis 5 Jahre
8.357
1.763
0
> 5 Jahre
13.792
4.032
0
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente).
15 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren
gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden.
Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
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Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen:
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden Bestand
Krediten
EWB
Hauptbranchen
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführg./
Auflösung von
DirektEingänge auf
EWB/Rückabschrei- abgeschriebene
stellungen
bungen
Forderungen
Privatkunden
...
...
...
...
...
0
Firmenkunden
...
...
...
...
...
...
...
0
3
Summe
Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen entfällt.
Entwicklung der Risikovorsorge:
Verbrauch
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
…
…
…
0
…
…
…
…
…
…
28
…
…
3
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung
in der Periode
Auflösung
EWB
0
…
Rückstellungen
…
PWB
31
16 KSA-Forderungsklassen
Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten/Banken/Unternehmen/
Investmentanteile/Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Risikogewicht
in %
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
(Standardansatz; in TEUR)
0
12.343
12.343
10
0
0
20
1
1
35
0
0
50
0
0
70
0
0
75
28.377
28.377
100
1.341
1.341
150
1.408
1.408
200
0
0
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
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17 Derivative Adressenausfallrisikopositionen
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht
Operationelles Risiko
18 Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
Beteiligungen im Anlagebuch
19 Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
414
414
Börsenwert
TEUR
GRUPPE A
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
Gewinne/Verluste aus Beteiligungsverkäufen entstanden im Berichtszeitraum nicht. Auf
Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen keine latenten Neubewertungsgewinne/-verluste. Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2013 werden
keine latenten Neubewertungsreserven i.S.v. § 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG dem
haftenden Eigenkapital zugerechnet.
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
20 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem
Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem
entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
21 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen
und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
 Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
 Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
 Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
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Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:

Szenario1:
Steigend (1 Handelstag (HT) +55 Basispunkte (BP), nach 250 HT
+110 BP)

Szenario2:
Fallend (1 HT -55 BP, nach 250 HT -200 BP)

Szenario3:
Drehung kurzes Zinsende steigend (1 HT +41 BP bei 1 Tag, +/- 0
bei 5 Jahren, -14 BP bei 10 Jahren, nach 250 HT +69 BP bei 1 Tag,
+/-0 bei 5 Jahren, -115 BP bei 10 Jahren)

Szenario4:
Drehung kurzes Zinsende fallend (1 HT -44 BP bei 1 Tag, +/- 0 bei
5 Jahren, +14 BP bei 10 Jahren, nach 250 HT -223 BP bei 1 Tag,
+/-0 bei 5 Jahren, +27 BP bei 10 Jahren)

Für die barwertige Berechnung der Basel II Kennziffer werden die
von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsshocks von +200 BP /
bzw. -200 BP verwendet.
Stärkste Veränderungen:
Beim Szenario 1 verringert sich unser Zinsergebnis um 148 TEUR. Beim Szenario 4 steigert
sich unser Zinsergebnis um 11 TEUR.
22 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine
periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Verbriefungen
23 Verbriefungen bestehen nicht.
Kreditrisikominderungstechniken
24 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.
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Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV per 31.12.2013
Raiffeisenbank eG, Seestermühe
Offenlegungsbericht
i.S.d. Instituts-Vergütungsverordnung
per 31.12.2013
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Einleitung
Am 13. Oktober 2010 ist die Instituts-Vergütungsverordnung in Kraft getreten, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von im Kreditwesengesetz definierten Instituten regelt. Nach § 7 dieser Verordnung sind die Institute dazu verpflichtet die
Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme und die Gesamtbeträge von fixer und variabler Vergütung zu veröffentlichen.
I. Beschreibung des Geschäftsmodells
Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Zum 31.12.2013 betrug unsere Bilanzsumme 38.082 TEUR.
Geschäftsstruktur (Art und Umfang)
Im Rahmen des Kundengeschäfts wird insbesondere das Kredit-, Einlagen- und Wertpapierdienstleistungsgeschäft einer regional tätigen Genossenschaftsbank durchgeführt. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt nahezu ausschließlich mit unseren Verbundpartnern des genossenschaftlichen FinanzVerbundes. Das Eigengeschäft wird in erster Linie zur Anlage freier
Liquidität betrieben. Die Eigenanlagen konzentrieren sich dabei gemäß unserer Geschäftsstrategie auf die Liquiditätsanlage im genossenschaftlichen FinanzVerbund und in Wertpapieren von im Investment-Grade-Bereich (A-Segment) gerateten Emittenten. Da die Refinanzierung insbesondere aus Kundeneinlagen erfolgt, besteht für unser Haus keine Kapitalmarktabhängigkeit. Handelsbuchgeschäfte werden von uns nicht betrieben. Das Investmentbanking wird ebenfalls nicht getätigt.
Komplexität
Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist geprägt durch eine ausgewogene Streuung nach
Größenklassen und Branchen und einem hohen Anteil an Retail- und Realkreditgeschäften.
Derivate wurden durch unser Haus nicht abgeschlossen. Mit Kunden werden keine strukturierten Finanzgeschäfte getätigt.
Risikogehalt der betriebenen Geschäfte
Durch unsere Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft
sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer regional
ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet.
Internationalität der betriebenen Geschäfte
Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem Geschäftsgebiet und der Region. Grenzüberschreitendes Geschäft mit Kunden im benachbarten Ausland ist für unser Haus von geringer Bedeutung. Werden Auslandsgeschäfte abgewickelt, erfolgt dies ausschließlich über unsere Verbundpartner.
II. Ausgestaltung der Vergütungsstrukturen
Die Vergütung der Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für
die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken.
Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Qualitäts- und Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebSeite 10/11
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liche Vergütungsparameter sich an der Entwicklung der Gesamtbank bzw. Unternehmensbereichen orientieren. Die Vergütung des Vorstandes der Bank wird in Anlehnung an die „Gehaltsempfehlung für hauptamtliche genossenschaftliche Bankleiter im Verbandsgebiet des
Genossenschaftsverbandes e. V.“ vorgenommen und vom Genossenschaftsverband e.V.,
auf Angemessenheit hin überprüft. Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der
Vergütung fix gezahlt wird. Fixe und variable Vergütungen der Geschäftsleitung und unserer
Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung
unverhältnismäßig
hoher
Risikopositionen
entstehen
dadurch
nicht.
Weitere Angaben
Gemäß § 3 Absatz 1 und 2 der InstitutsVergV
Unsere
Vergütungsregelungen
sind
konform
mit
unseren
strategischen
Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und
unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und
dass – soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein
nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind.
Gemäß § 3 Absatz 3 und 4 der InstitutsVergV
Unser
Vergütungssystem
setzt
keine
Anreize
zur
Eingehung
von
unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur
wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung.
Gemäß § 3 Absatz 6 der InstitutsVergV
Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die
der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen. In diesen Bereichen wird ganz
überwiegend fix vergütet.
III. Daten zur Vergütung
Unsere gesamten Personalbezüge (GuV 31.12.2013) einschließlich sozialer Abgaben und
betrieblicher Altersvorsorge betragen 590 TEUR (inklusive Tarifvergütung). Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile hieraus beträgt 93,81 %; der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt zusammengefasst 6,19 % und betrifft alle (7) Mitarbeiter.
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