Mustervertrag Dienstleistung (UZH als

Werbung
Vertrag
für
Dienstleistungen
(UZH als Auftraggeberin)
zwischen
Universität Zürich
Institut für ...
Adresse
als Auftraggeberin
und
XYZ
als Auftragnehmer
A.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1.
Zweck des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Planung und Durchführung der ................................ und
erbringt für die Auftraggeberin die unter Art. 2 detailliert beschriebenen Leistungen. Die
Auftraggeberin bezahlt die vereinbarten Entschädigungen und unterstützt den Auftragnehmer,
wie unter Art. 3 ausgeführt, bei der Durchführung der .................
2.
Leistungen des Auftragnehmers
Der Autragnehmer verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
................. (bis Zeitpunkt)
................ (bis Zeitpunkt)
Der Projektbeschrieb/die Offerte/das Angebot [...] vom [...] bildet einen integrierenden
Vertragsbestandteil.
3.
Leistungen der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin erbringt folgende Leistungen:
o
o
o
o
o
Sie entschädigt den Auftragnehmer gemäss den in Art. 4 festgelegten finanziellen
Ressourcen.
Sie stellt Informationen, Adressen etc., die für die Durchführung des Auftrages
notwendig sind, zur Verfügung.
Sie organisiert den ersten Kontakt mit den ausgewählten Personen.
Sie stellt sicher, dass sich die ausgewählten Personen an der .......... beteiligen.
..................
Dienstleistungsvertrag UZH als Auftraggeberin
4.
2/4
Finanzielle Abgeltungen an den Auftragnehmer
Die Auftraggeberin entschädigt den Auftragnehmer für seine Leistungen mit einem Betrag von
CHF ...................... (inkl. Spesen, zuzüglich Mehrwertsteuer)
Der Auftragnehmer hat sämtliche erbrachten Leistungen auf der Rechnung gesondert
auszuweisen.
Zusätzliche Aufwendungen, die über den vereinbarten Betrag hinausgehen, werden
entschädigt, wenn dies in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin eine Bescheinigung der zuständigen AHVAusgleichskasse zu übergeben, wonach er bei der AHV für die Art von Arbeiten, die
Gegenstand dieses Vertrages bilden, als selbstständig erwerbend anerkannt ist. Die
Auftraggeberin schuldet keine Sozialversicherungsbeiträge.
[oder]
Falls der Auftragnehmer nicht als selbstständig erwerbend anerkannt ist, werden vom Honorar
die gesetzlichen Sozialabzüge (AHV/IV etc.) in Abzug gebracht.
Variante für Art. 4: Für die vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers wird ein Kostendach
von CHF xx'000.- (inklusive Spesen und Mehrwertsteuer) festgesetzt. Die Zahlung der
Vergütung erfolgt in xx Tranchen. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin wie folgt
Rechnung:
1. Tranche von Fr. x0'000: xx.xx.xxxx
2. Tranche von Fr. x0'000: xx.xx.xxxx
3. Tranche von Fr. x0‘000: nach erfolgreichem Abschluss des Auftrags
B.
WEITERE BESTIMMUNGEN
5.
Vertragsbestandteile und Rangfolge
a) Vertragsbestandteile
Folgende Dokumente sind Vertragsbestandteile:
o
o
o
o
Vorliegender Vertrag
Offerte des Auftragnehmers Nr. ... vom .....
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Univerität Zürich für alle Beschaffungen von
Gütern sowie Dienstleistungen (AGB UZH-Leistungsempfänger)
Pflichtenheft der Auftraggeberin vom ....
b) Rangfolge
Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Vertragsbestandteile hat der vorliegende
Vertrag Vorrang vor der Offerte. Die Offerte hat Vorrang vor den Bedingungen der AGB. Die
Bedingungen der AGB haben Vorrang vor dem Pflichtenheft.
6.
Eigentum
Daten, Dokumente und Berichte, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, sind Eigentum der
Auftraggeberin. Es werden der Auftraggeberin hiermit sämtliche Nutzungs- und
Verwertungsrechte daran ohne zusätzliches Entgelt und unbeschränkt übertragen. Der
Auftragnehmer gewährleistet, dass durch diese Übertragung keine Rechte Dritter verletzt
werden und stellt die Auftraggeberin gegenüber allfälligen Forderungen frei.
Daten, Dokumente und Berichte, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, dürfen von der
Auftraggeberin unter Wahrung der Anonymität zu Forschungszwecken (z.B. für Lizentiats- und
Doktorarbeiten) und für die universitäre Lehre (Aus- und Weiterbildung) verwendet werden.
Dienstleistungsvertrag UZH als Auftraggeberin
3/4
Die Auftraggeberin ist berechtigt, Erkenntnisse aus der Erfüllung dieses Vertrages unter
Berücksichtigung von Art. 7 in einem anderen als dem in diesem Vertrag festgelegten
Zusammenhang zu veröffentlichen oder weiter zu verwenden.
7.
Geheimhaltung
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Aufforderung alle Informationen
zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftraggeberin über den Fortgang des Projektes zu
informieren und seine Organisation so zu wählen, dass die Geheimhaltung jederzeit, auch
nach Beendigung des Vertrages, sichergestellt ist.
8.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für die gebotene Wissenschaftlichkeit und Sorgfalt in der
Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Weist die erbrachte Leistung nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften auf oder ist sie
mangelhaft, ist die Auftraggeberin nach vorgängig erfolglos angesetzter Frist zur Behebung
des Mangels berechtigt, das Geschäft rückgängig zu machen (Wandelung), Ersatz des
Minderwerts (Minderung), mängelfreie Nachlieferung des gesamten oder des mangelhaften
Teils oder Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, die
Zahlung der Entschädigung gem. Art. 4 zu verweigern, diese zu reduzieren oder eine bereits
geleistete Entschädigungszahlung ganz oder teilweise zurückzufordern. Davon unberührt
bleibt der Anspruch auf Ersatz des weiteren Schadens und die vorzeitige Beendigung des
Vertrages aus wichtigen Gründen.
Ansprüche gegen die Auftraggeberin auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für alle mittelbaren
Schäden und Folgeschäden.
9.
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und kann unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von xx Monaten auf jedes Ende eines Monats gekündigt werden.
Variante: Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet spätestens mit dem
Abschluss der Arbeiten am xx.xx.xxxx.
Bei Vertragsende bleiben die Regelungen der Immaterialgüterrechte sowie die Pflicht zur
Geheimhaltung unberührt.
10.
Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der
rechtskräftigen Unterschrift aller Vertragspartner.
Sollten Bestimmungen des Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen
Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen
durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der
unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des anderen Vertragspartners weder an Dritte abgetreten, übertragen noch
verpfändet werden.
Die vorliegende Vertragsurkunde ist zweifach ausgefertigt.
Dienstleistungsvertrag UZH als Auftraggeberin
C.
4/4
UNTERSCHRIFTEN
Auftragnehmer
Name:
........................................................
...............................................................
Datum, Ort:
........................................................
...............................................................
Unterschrift:
........................................................
...............................................................
Auftraggeberin
Name:
........................................................
...............................................................
Datum, Ort:
........................................................
...............................................................
Unterschrift:
........................................................
...............................................................
Herunterladen