Vertrag für Dienstleistungen (UZH als Auftraggeberin) zwischen Universität Zürich Institut für ... Adresse als Auftraggeberin und XYZ als Auftragnehmer A. LEISTUNGSBESCHREIBUNG 1. Zweck des Vertrages Der Auftragnehmer übernimmt die Planung und Durchführung der ................................ und erbringt für die Auftraggeberin die unter Art. 2 detailliert beschriebenen Leistungen. Die Auftraggeberin bezahlt die vereinbarten Entschädigungen und unterstützt den Auftragnehmer, wie unter Art. 3 ausgeführt, bei der Durchführung der ................. 2. Leistungen des Auftragnehmers Der Autragnehmer verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: ................. (bis Zeitpunkt) ................ (bis Zeitpunkt) Der Projektbeschrieb/die Offerte/das Angebot [...] vom [...] bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil. 3. Leistungen der Auftraggeberin Die Auftraggeberin erbringt folgende Leistungen: o o o o o Sie entschädigt den Auftragnehmer gemäss den in Art. 4 festgelegten finanziellen Ressourcen. Sie stellt Informationen, Adressen etc., die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind, zur Verfügung. Sie organisiert den ersten Kontakt mit den ausgewählten Personen. Sie stellt sicher, dass sich die ausgewählten Personen an der .......... beteiligen. .................. Dienstleistungsvertrag UZH als Auftraggeberin 4. 2/4 Finanzielle Abgeltungen an den Auftragnehmer Die Auftraggeberin entschädigt den Auftragnehmer für seine Leistungen mit einem Betrag von CHF ...................... (inkl. Spesen, zuzüglich Mehrwertsteuer) Der Auftragnehmer hat sämtliche erbrachten Leistungen auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Zusätzliche Aufwendungen, die über den vereinbarten Betrag hinausgehen, werden entschädigt, wenn dies in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung vorgesehen ist. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin eine Bescheinigung der zuständigen AHVAusgleichskasse zu übergeben, wonach er bei der AHV für die Art von Arbeiten, die Gegenstand dieses Vertrages bilden, als selbstständig erwerbend anerkannt ist. Die Auftraggeberin schuldet keine Sozialversicherungsbeiträge. [oder] Falls der Auftragnehmer nicht als selbstständig erwerbend anerkannt ist, werden vom Honorar die gesetzlichen Sozialabzüge (AHV/IV etc.) in Abzug gebracht. Variante für Art. 4: Für die vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers wird ein Kostendach von CHF xx'000.- (inklusive Spesen und Mehrwertsteuer) festgesetzt. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in xx Tranchen. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin wie folgt Rechnung: 1. Tranche von Fr. x0'000: xx.xx.xxxx 2. Tranche von Fr. x0'000: xx.xx.xxxx 3. Tranche von Fr. x0‘000: nach erfolgreichem Abschluss des Auftrags B. WEITERE BESTIMMUNGEN 5. Vertragsbestandteile und Rangfolge a) Vertragsbestandteile Folgende Dokumente sind Vertragsbestandteile: o o o o Vorliegender Vertrag Offerte des Auftragnehmers Nr. ... vom ..... Allgemeine Geschäftsbedingungen der Univerität Zürich für alle Beschaffungen von Gütern sowie Dienstleistungen (AGB UZH-Leistungsempfänger) Pflichtenheft der Auftraggeberin vom .... b) Rangfolge Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Vertragsbestandteile hat der vorliegende Vertrag Vorrang vor der Offerte. Die Offerte hat Vorrang vor den Bedingungen der AGB. Die Bedingungen der AGB haben Vorrang vor dem Pflichtenheft. 6. Eigentum Daten, Dokumente und Berichte, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, sind Eigentum der Auftraggeberin. Es werden der Auftraggeberin hiermit sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte daran ohne zusätzliches Entgelt und unbeschränkt übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch diese Übertragung keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt die Auftraggeberin gegenüber allfälligen Forderungen frei. Daten, Dokumente und Berichte, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, dürfen von der Auftraggeberin unter Wahrung der Anonymität zu Forschungszwecken (z.B. für Lizentiats- und Doktorarbeiten) und für die universitäre Lehre (Aus- und Weiterbildung) verwendet werden. Dienstleistungsvertrag UZH als Auftraggeberin 3/4 Die Auftraggeberin ist berechtigt, Erkenntnisse aus der Erfüllung dieses Vertrages unter Berücksichtigung von Art. 7 in einem anderen als dem in diesem Vertrag festgelegten Zusammenhang zu veröffentlichen oder weiter zu verwenden. 7. Geheimhaltung Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Aufforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftraggeberin über den Fortgang des Projektes zu informieren und seine Organisation so zu wählen, dass die Geheimhaltung jederzeit, auch nach Beendigung des Vertrages, sichergestellt ist. 8. Haftung Der Auftragnehmer haftet für die gebotene Wissenschaftlichkeit und Sorgfalt in der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben. Weist die erbrachte Leistung nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften auf oder ist sie mangelhaft, ist die Auftraggeberin nach vorgängig erfolglos angesetzter Frist zur Behebung des Mangels berechtigt, das Geschäft rückgängig zu machen (Wandelung), Ersatz des Minderwerts (Minderung), mängelfreie Nachlieferung des gesamten oder des mangelhaften Teils oder Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, die Zahlung der Entschädigung gem. Art. 4 zu verweigern, diese zu reduzieren oder eine bereits geleistete Entschädigungszahlung ganz oder teilweise zurückzufordern. Davon unberührt bleibt der Anspruch auf Ersatz des weiteren Schadens und die vorzeitige Beendigung des Vertrages aus wichtigen Gründen. Ansprüche gegen die Auftraggeberin auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für alle mittelbaren Schäden und Folgeschäden. 9. Beendigung des Vertragsverhältnisses Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von xx Monaten auf jedes Ende eines Monats gekündigt werden. Variante: Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet spätestens mit dem Abschluss der Arbeiten am xx.xx.xxxx. Bei Vertragsende bleiben die Regelungen der Immaterialgüterrechte sowie die Pflicht zur Geheimhaltung unberührt. 10. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der rechtskräftigen Unterschrift aller Vertragspartner. Sollten Bestimmungen des Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners weder an Dritte abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Die vorliegende Vertragsurkunde ist zweifach ausgefertigt. Dienstleistungsvertrag UZH als Auftraggeberin C. 4/4 UNTERSCHRIFTEN Auftragnehmer Name: ........................................................ ............................................................... Datum, Ort: ........................................................ ............................................................... Unterschrift: ........................................................ ............................................................... Auftraggeberin Name: ........................................................ ............................................................... Datum, Ort: ........................................................ ............................................................... Unterschrift: ........................................................ ...............................................................