Aus der Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte, Handchirurgie-Zentrum der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil Universitätsklinik der Ruhr - Universität Bochum Direktor: Univ. Prof. Dr. med. H.U. Steinau Die Berechtigung der Referenzpathologie zur Diagnostik maligner Weichgewebstumoren Inaugural – Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin einer Hohen Medizinischen Fakultät der Ruhr - Universität Bochum vorgelegt von Alexander Puls aus Emsbüren September 2003 1 Dekan: Prof. Dr. med. Gert Muhr Referent: Prof. Dr. med. H.U. Steinau Korreferent: Prof. Dr. med. K. Morgenroth Tag der mündlichen Prüfung: 04.11.2004 2 Meinen Eltern Erika Puls, geb. Rahn und Hans – Dieter Puls 3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 6 Abbildungsverzeichnis 8 Tabellenverzeichnis 9 1. Einleitung und Aufgabenstellung 15 2. Material und Methoden 17 3. Ergebnisse 20 3.1 Allgemeiner Teil 20 3.2 Spezieller Teil 46 4. Diskussion 74 4.1 Historischer Überblick 74 4.2 Definition der Weichgewebstumoren 76 4.3 Ätiologie 76 4.3.1 76 Trauma 4.3.2 Lymphödem 77 4.3.3 Ionisierende Srahlung 78 4.3.4 Chemische Noxen und Beschäftigung 79 4.3.5 Infektiöse Noxen 80 4.3.6 Genetische Prädipositionen 81 4.4 Epidemiologie 84 4.5 Klassifikation der Weichgewebssarkome 87 4.5.1 TNM – System 87 4.5.2 Grading 88 4.5.3 R – Status 91 4.5.4 Staging der malignen Weichgewebstumoren 92 4.5.5 Tumorentitäten und Subtypen 93 4.5.5.1 Das Liposarkom 93 4.5.5.2 Das maligne fibröse Histiozytom 94 4.5.5.3 Das Leiomysarkom 95 4.5.5.4 Das Synovialsarkom 96 4.5.5.5 Der maligne periphere Nervenscheidentumor 97 4.5.5.6 Der periphere neuroektodermale Tumor 98 4 4.5.5.7 Das Fibrosarkom 99 4.5.5.8 Das Rhabdomyosarkom 100 4.5.5.9 Das epitheloide Sarkom 101 4.5.5.10 Das Dermatofibrosarcoma protuberans 102 4.5.5.11 Das extraskelettale Chondrosarkom 103 4.5.5.12 Das Angiosarkom 104 4.5.5.13 Das maligne Hämangioperizytom 105 4.5.5.14 Das Klarzellsarkom 106 4.5.5.15 Das alveoläre Weichgewebssarkom 107 4.5.5.16 Die aggressive Fibromatose 108 4.6 Krankheitsverlauf und Symptomatik 109 4.7 Bildgebende Verfahren 110 4.8 Histopathologische Diagnostik maligner Weichgewebstumoren 112 4.8.1 Probeentnahme 112 4.8.2 Konventionelle lichtmikroskopische Diagnostik 113 4.8.3 Immunhistochemische Diagnostik 117 4.8.4 Cytogenetische Diagnostik 122 4.8.5 Sonstige diagnostische Verfahren 124 4.8.6 Die Aufgabe der pathologischen Diagnostik im 125 Behandlungskonzept der Weichgewebssarkome 4.9 Therapie der Weichgewebssarkome 127 4.9.1 Chirurgische Therapie 127 4.9.2 Radiotherapie 131 4.9.3 Chemotherapie 133 4.9.4 Hyperthermie-Therapie 135 4.10 Prognose der malignen Weichgewebstumoren 136 4.11 Diskussion der eigenen Ergebnisse 138 5. Zusammenfassung 158 6. Literaturverzeichnis 162 5 Abkürzungsverzeichnis /a per annum Abb. Abbildung AFIP Armed Forces Institute of Pathology AIDS Aquired Immunodeficiency Syndrom BMH Klinikum Bergmannsheil Bochum BRD Bundesrepublik Deutschland ca. circa CAO Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Onkologie CD Cluster of Differentiation CT Computertomographie CWS Cooperative Weichgewebssarkom Studie DD Differentialdiagnose DFSP Dermatofibrosarcoma protuberans d.h. das heißt DNA Desoxyribonukleinsäure EORTC European Organisation for Research and Treatment of Cancer ESHO European Society for Hyperthermic Oncology et al. et altres / und andere FAP Familiäre adenomatöse Polypose FISH Fluoreszenz in situ Hybridisierung G-CSF Granulocyten-Koloniestimulierender Faktor geb. geborene HBV Hepatitis-B-Virus HHV Humanes Herpes Virus HIV Humanes Immundefizienz Virus HPF High Power Field HP-Viren Humane Papilloma Viren IBM International Bureau Machines IDSCT intraabdomineller desmoplastischer kleinzelliger Tumor IORT Intraoperative Radiotherapie LJ Lebensjahr(e) MFH malignes fibröses Histiozytom 6 MPNST maligner peripherer Nervenscheidentumor MRT Magnetresonanztomographie NF Neurofibromatose NOS Not otherwise specified (nicht anders spezifizierbar) NRW Nordrhein-Westfalen NSE Neuronen spezifische Enolase PAS Period Acid Schiff Reaction PC Personal-Computer PCR Polymerase Kettenreaktion PE Probeentnahme PET Positronen-Emissions-Tomographie PNET peripherer neuroektodermaler Tumor RB Retinoblastom RP Referenzpathologische Zweituntersuchung RT reverse Transskriptase SEER Surveillance, Epidemiology and End Results Tab. Tabelle TNF Tumornekrosefaktor UEA Ulex Europeus Agglutinin UICC Union Internationale Contre Le Cancer USA Vereinigte Staaten von Amerika WHO World Health Organisation WTS Weichteilsarkom z.B. zum Beispiel 7 Abbildungsverzeichnis 1:Verteilung der behandelten Patienten 1995-2001 (n = 603) 20 2: Herkunft der behandelten Patienten 21 3:Gesamtaltersstruktur (n = 603;Mittelwert 51,7; Median 53; Range 1-92) 23 4:Altersstruktur d. männl. Patienten (n = 300; Mittelwert; 50,8; Median 52; Range 1-86) 24 5:Altersstruktur d. weibl. Patienten (n = 303; Mittelwert; 52,6; Median 53; Range 1-92) 25 6: Altersverteilung Liposarkome (n = 145; Mittelwert 51,6; Median 51; Range 19-85) 26 7: Altersverteilung MFH (n = 136; Mittelwert 60,3; Median 62; Range 30-91) 27 8: Altersverteilung Leiomyosarkome (n = 62; Mittelw. 61,1; Med. 63,5; Range 30-91) 28 9: Altersverteilung Synovialsarkome (n = 62; Mittelw. 39,8; Med.36,5; Range 14-76) 29 10: Altersverteilung MPNST (n = 37; Mittelwert 51,7; Med.54; Range 16-82) 30 11: Altersverteilung PNET (n = 18; Mittelwert 28,5; Med.27,5; Range 10-59) 31 12: Altersverteilung Fibrosarkom (n = 15; Mittelwert 46,6; Med.42; Range 1-74) 32 13: Altersverteilung aggr. Fibromatosen (n = 23; Mittelw. 40,6; Med.43; Range 17-72) 33 14: Prozentuale Verteilung der Tumorentitäten (n = 603) 34 15: Verteilung der Malignitätsgrade (n = 493) 36 16: Ort des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) 46 17: Art des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) 47 18: Ort der ersten histopathologischen Diagnosestellung (n = 603) 49 19: Anteil der unaufgefordert durchgeführten RP (n = 603) 50 20: Ort der unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchung (n = 242)51 8 Tabellenverzeichnis 1: Verteilung der behandelten Patienten 1995-2001 (n = 603) 20 2: Herkunft der behandelten Patienten (n = 603) 22 3: Geschlechterverteilung (n = 603) 22 4: Gesamtaltersstruktur (n = 603;Mittelwert 51,7; Median 53; Range 1-92) 23 5: Altersstruktur d. männl. Patienten (n = 300; Mittelwert; 50,8; Median 52; Range 1-86) 24 6: Altersstruktur d. weibl. Patienten (n = 303; Mittelwert; 52,6; Median 53; Range 1-92) 25 7: Altersverteilung Liposarkome (n = 145; Mittelwert 51,6; Median 51; Range 19-85) 26 8: Altersverteilung MFH (n = 136; Mittelwert 60,3; Median 62; Range 30-91) 27 9: Altersverteilung Leiomyosarkome (n = 62; Mittelw. 61,1; Med. 63,5; Range 30-91) 28 10: Altersverteilung Synovialsarkome (n = 62; Mittelw. 39,8; Med.36,5; Range 14-76) 29 11: Altersverteilung MPNST (n = 37; Mittelwert 51,7; Med.54; Range 16-82) 30 12: Altersverteilung PNET (n = 18; Mittelwert 28,5; Med.27,5; Range 10-59) 31 13: Altersverteilung Fibrosarkom (n = 15; Mittelwert 46,6; Med.42; Range 1-74) 32 14: Altersverteilung aggr. Fibromatos. (n = 23; Mittelw. 40,6; Med.43; Range 17-72) 33 15: Anteil der Tumorentitäten (n = 603) 35 16: Verteilung der Malignitätsgrade (n = 493) 36 17: Lokalisationsverteilung aller untersuchten Erkrankungen (n = 603) 37 18: Lokalisationsverteilung der untersuchten Liposarkome (n = 145) 38 19: Lokalisationsverteilung der untersuchten MFH (n = 136) 39 20: Lokalisationsverteilung der untersuchten Leiomyosarkome (n = 62) 40 21: Lokalisationsverteilung der untersuchten Synovialsarkome (n = 62) 41 22: Lokalisationsverteilung der untersuchten MPNST (n = 37) 42 23: Lokalisationsverteilung der untersuchten PNET (n = 18) 43 24: Lokalisationsverteilung der untersuchten Fibrosarkome (n = 15) 44 25: Lokalisationsverteilung der untersuchten aggressiven Fibromatosen (n = 23) 45 26: Ort des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) 46 9 27: Art des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) 47 28: Anteil der rezidivierenden Tumorerkrankungen (n = 603) 48 29: Ort der ersten histopathologischen Diagnosestellung (n = 603) 49 30: Anteil der unaufgefordert durchgeführten RP (n = 603) 50 31: Ort der unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchung (n = 242)51 32: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 52 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für alle Patienten (n = 603) 33: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 53 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Liposarkomen (n = 145) 34: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 53 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Liposarkomen (n = 23) 35: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 54 endgültigen referenzpath. abgesicherten Befundung für Patienten mit MFH (n = 136) 36: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 54 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit MFH (n = 36) 37: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 55 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung f. Patienten mit Synovialsarkomen (n = 62) 38: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 55 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Synovialsarkomen (n = 15) 39: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 56 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung f. Patienten mit Leiomyosarkomen (n = 62) 10 40: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 56 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Leiomyosarkomen (n = 23) 41: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 57 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit MPNST (n = 37) 42: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 57 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit MPNST (n = 21) 43: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 58 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit PNET (n = 18) 44: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 58 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit PNET (n = 4) 45: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 59 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Fibrosarkomen (n = 15) 46: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 59 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Fibrosarkomen (n = 4) 47: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 60 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit aggressiven Fibromatosen (n = 23) 48: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen 60 Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit aggressiven Fibromatosen (n = 6) 49: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 61 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit G I Sarkomen (n = 94) 11 50: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 62 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit G II Sarkomen (n = 186) 51: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 63 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit G III Sarkomen (n = 213) 52: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 64 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit einer PE als chirurgischer Ersteingriff (n = 196) 53: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 65 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit einer Tumorresektion als chirurg. Ersteingriff (n = 296) 54: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur 66 endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit unbekanntem chirurgischen Ersteingriff (n = 111) 55: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat 67 durch Dermatologen im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat. (n = 3) 56: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat 68 durch niedergelassene Pathologen im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 187) 57: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat 69 durch Pathologen an allgemeinen Krankenhäusern im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 132) 12 58: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat 70 durch Pathologen an Universitätskliniken im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 68) 59: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder 71 Exzidat durch Pathologen am Klinikum Bergmannsheil in Bochum im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 95) 60: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE 72 oder Exzidat durch unbekannte Pathologen im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 118) 61: Bewertung einer unaufgeforderten referenzpathologischen 73 Zweituntersuchung durch verschiedene Pathologen (s. Abb. 20) im Anschluss an die primäre histopatholog. Diagnostik im Vergleich zur definitiven Diagnose (n = 242) 62: Altersverteilung von 1116 Weichgewebssarkomen (Hashimoto 1995 [62]) 85 63: Anatomische Verteilung von Weichgewebssakomen bei Erwachsenen über 86 15 Jahre (Hashimoto 1995 [62]) 64: T – Status 87 65: N – Status 87 66: M – Status 88 67: Graduierung nach UICC 88 68: Graduierung nach Coindre 1986 [4,39] 89 69: Graduierung nach van Unnik 1987 [4] 90 70: R – Status 91 71: Stagingeinteilung nach UICC 92 72: Stagingeinteilung nach Enneking (nur aus hist. Interresse angegeben) 92 73: Verwechselbare spindelzellige Läsionen 114 74: Verwechselbare pleomorphe Läsionen 115 13 75: Verwechselbare maligne kleinrundzellige Tumoren 115 76: Glykogenvorkommen in verschiedenen Tumoren 116 77: Antigene in Normalgewebe und Tumoren 118 78: Chromosomenaberrationen bei Weichgewebssarkomen 123 79: Sarkome mit diagnostisch bedeutsamen Chromosomenaberrationen 124 80: Resektionsgrenzen und pathologische Beurteilung 128 81: Rekonstruktives interdisziplinäres Spektrum 130 82: Fünf-Jahres Überlebensraten abhängig vom Tumorgrading 137 14 1. Einleitung Mit ca. 1-2 Prozent Anteil an allen malignen Neoplasien, einer Inzidenz von 2-6 auf 100.000 Einwohner (2500-3000 Neuerkrankungen/a in der BRD) und einem Auftreten von bundesweit ca. 600 Lokalrezidiven jährlich stellen Weichgewebssarkome eine seltene Tumorerkrankung dar, die darüber hinaus eine große Heterogenität, sowohl im Bezug auf ihre Morphologie, als auch im Hinblick auf ihr biologisches Verhalten zeigt. Es existieren zahlreiche verschiedene Entitäten/Typen von Weichgewebstumoren, die sich ihrerseits noch in verschiedene Subtypen unterteilen, und deren Gesamtzahl sich auf über 140 beläuft. Insgesamt ist die pathologische Bestimmung der einzelnen Entitäten und Subtypen auch heute noch ein dynamisches Geschehen, so dass in den letzten Jahren neue Tumorentitäten definiert werden konnten, während die Einteilung anderer seit langem bekannter Tumorentitäten zunehmend in Frage gestellt wird. Man kann während seines gesamten Lebens an einem Weichgewebssarkom erkranken, aber in der Regel sind Patienten im fortgeschrittenen Erwachsenenalter betroffen. Es gibt jedoch auch einige Sarkomentitäten, wie zum Beispiel das Rhabdomyosarkom, die bevorzugt Kinder und Jugendliche betreffen, so dass ca. 15 % aller Patienten mit einem Weichgewebssarkom jünger als 15 Jahre sind. Bevorzugte Lokalisation der meisten Sarkomtypen ist die untere Extremität, hier insbesondere der Oberschenkel. Einige Entitäten wie beispielsweise das Hämangiosarkom treten jedoch bevorzugt am Rumpf auf. Auch im Bezug auf ihr biologisches Verhalten zeigen die diversen Entitäten von Weichgewebssarkomen zum Teil gravierende Unterschiede, einige Tumore, wie zum Beispiel der Periphere Neuroektodermale Tumor (PNET), sind generell als hochmaligne anzusehen, metastasieren schnell sarkomtypisch hämatogen in die Lungen, dem Hauptmetastasierungsort der Weichgewebssarkome, und führen rasch zum Tode des Betroffenen, während andere Sarkome, beispielsweise das maligne Hämangioendotheliom oder das atypische Lipom, ein eher niedrig malignes, lokal aggressives Verhalten mit geringer Metastasierungstendenz zeigen. Lymphknotenmetastasen treten bei Weichgewebssarkomen nur in 4-6 % der Fälle auf und gelten als prognostisch ebenso ungünstig wie hämatogene Metastasen. Die Ätiologie der Weichgewebssarkome ist in den meisten Fällen unklar, aber ein gehäuftes Auftreten ist bekannt bei einigen seltenen Erbkrankheiten 15 (Neurofibromatose 1, Li Fraumeni Syndrom, Werner Syndrom, Gardner Syndrom), bei primärem oder sekundärem Lymphödem, nach Bestrahlung, beim Umgang mit gewissen landwirtschaftlich, industriell und medizinisch genutzten Chemikalien und bei Infektion mit einigen Viren. Ein von vielen Patienten anamnestisch erwähntes Trauma bleibt in seiner ätiologischen Bedeutung unklar. Um eine onkologisch adäquate Therapie eines Weichgewebssarkomes einzuleiten, bedarf es einer exakten histopathologischen Klassifikation, wobei das Grading des Tumors ähnlich bedeutsam einzuschätzen ist wie die Entitätbestimmung. Aus dem klinischen Alltag ist bekannt, dass hierbei oft erhebliche Probleme vorliegen, und dass sich die Diagnosen der erstuntersuchenden Pathologen und die, von auf dem Gebiet der Weichgewebssarkome erfahrenen Pathologen gestellten, verifizierten Diagnosen oft stark voneinander unterscheiden. Die Ziele dieser Dissertation waren: 1. Erfassung des chirurgischen Patientengutes mit WTS am Klinikum Bergmannsheil im oben genannten Zeitraum. 2. Erfassung von Dissonanzen zwischen der primären histopathologischen Befundung und der endgültigen histopathologischen Tumordiagnose. 3. Untersuchung der Faktoren, welche zu einer auffälligen Erhöhung diskordanter Diagnosen geführt haben, anhand eines Vergleiches multipler Variablen. 4. Überprüfung des Einflusses einer, von in der Diagnostik der Weichgewebssarkome versierten Pathologen durchgeführten, referenzhistologischen Begutachtung auf die Diagnosestellung und somit auf den weiteren Krankheitsverlauf. 5. Überprüfung der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zur histopathologischen Diagnostik der WTS in den europäischen Nachbarländern und der BRD. 6. Überprüfung der Validität der Eingangskriterien nationaler und internationaler Studien zur Therapie der WTS. 7. Die Versorgungsforschung für NRW (nach Herkunftsland größter Anteil der am Klinikum Bergmannsheil behandelten Patienten) zur aktuellen Diagnostik der WTS. 16 2. Material und Methoden Es wurden 603 konsekutive Patientenakten aus dem Zentralarchiv der Berufsgenossenschaftlichen Klinik Bergmannsheil in Bochum von Patienten jeglichen Alters, die sich im Zeitraum vom 01.01.1995 bis zum 31.12.2001 zur Behandlung eines Weichgewebssarkomes oder einer aggressiven Fibromatose in die Klinik für Plastische Chirurgie und Berufsgenossenschaftlichen Schwerbrandverletzte, Klinik Handchirurgiezentrum Bergmannsheil begaben, der bearbeitet. Eingeschlossen waren: - die Akten von Patienten, die sich mit der auswärtigen Diagnose eines Weichgewebssarkomes, beziehungsweise einer aggressiven Fibromatose zur Behandlung einfanden - die Akten von Patienten, deren primäre Diagnosestellung in der Berufsgenossen schaftlichen Klinik Bergmannsheil erfolgte - die Akten von Patienten, welche sich mit einer anderen Diagnose in die Berufsgenossenschaftlichen Klinik Bergmannsheil begaben, und bei denen sich im Behandlungsverlauf die Diagnose eines Weichgewebssarkomes oder einer aggressiven Fibromatose heraustellte Verwertet wurden sowohl die Daten von Patienten mit primärer Tumorerkrankung als auch die Daten von Patienten mit rezidivierendem Tumorleiden. Neben der Erfassung der allgemeinen Patientendaten (Alter, Geschlecht, Bundesland) und der allgemeinen tumorbeschreibenden Daten (Tumorentität, Lokalisation, Grading) wurde besonderes Augenmerk gelegt auf: - Ort und Art des ersten chirurgischen Eingriffes - die erste histopathologische Diagnose und den Ort ihrer Erstellung - den Ort und das Ergebnis einer referenzpathologischen Zweituntersuchung - das Auftreten von Rezidiven Die Erfassung und Bearbeitung der Patientendaten erfolgte unter Zuhilfenahme des Tabellenkalkulationsprogrammes Excel© (Version ´97) der Firma Microsoft, Richmont, USA, auf einem IBM-kompatiblem Personalcomputer (PC). 17 Die optimale Methode um die in der Einleitung geschilderte Fragestellung zu beurteilen wäre eine stratifizierte prospektiven Studie. Da es sich bei den WTS um seltene Tumoren mit zahlreichen verschiedenen Subtypen und anderen die Diagnostik beeinflussenden Faktoren handelt, ist eine Umsetzung in dieser Form nicht durchführbar, obwohl am Klinikum Bergmannsheil deutschlandweit die höchsten Fallzahlen von Patienten mit diesen Tumorerkrankungen vorliegen. Die für eine stratifizierte prospektive Studie erforderlichen hohen Patientenzahlen sind zur Zeit in keiner europäischen Nation verfügbar Deshalb ist, unter Berücksichtigung der Seltenheit maligner Weichgewebstumoren, das vorliegende retrospektive Studiendesign eine sinnvolle und angemessene Herangehensweise [58]. Bei der vorliegenden Dissertationsschrift handelt es sich um die bezüglich Patientenzahl umfangreichste Arbeit zu diesem Thema in Deutschland. Die im allgemeinen Teil der Studienergebnisse aufgeführten Daten wurden bei qualitativen und nominalskalierten Daten lediglich in ihren prozentualen Anteilen dargestellt, während bei dem verhältnisskalierten und quantitativen Merkmal Patientenalter die für die deskriptive Statistik ausreichenden Werte Mittelwert, Median und Range angegeben wurden. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den in der Literatur üblichen Methoden und wird auch von Biometrikern bestätigt [58,62,119]. Bei den im speziellen Ergebnisteil aufgeführten Daten wurden die anteilsmäßigen Verteilungen der Rohwerte in Kontingenztafeln dargestellt. Die Daten zur ersten histopathologische Diagnose und zur referenzpathologischen Zweituntersuchungen wurden bewertet im Vergleich zur endgültigen histopathologischen Einordnung des Tumorleidens, welche durch einen in der Diagnostik der malignen Weichgewebstumoren erfahrenen Pathologen abgesichert wurde. Darüber hinaus gehende statistische Berechnungen (Multivarianzanalysen, Sensitivität, Spezifität oder Signifikanz) wurden in Übereinstimmung mit den Empfehlungen zur retrospektiven Auswertung von Patientenakten unterlassen [58]. 18 Dies geschah aus den folgenden Überlegungen: - Aufgrund der ausgeprägten Heterogenität der Gesamtdatenmenge mussten verschiedene Untergruppen (z.B. Tumorentität, erstuntersuchender Pathologe, primärer chirurgischer Eingriff) gebildet werden, die ihrerseits aber noch weiter unterteilbar gewesen wären (z.B. in die ca. 140 Subtypen der Tumorentitäten oder in die einzelnen, ca. 60 verschiedene Personen umfassenden, erstuntersuchenden Pathologen oder nach der methodischen Vorgehensweise des einzelnen Pathologen). Die Beschränkung auf relativ wenige Untergruppen erfolgte, um eine sinnvolle Darstellung der Ergebnisse zu ermöglichen, da bei maximaler Aufgliederung jede Subgruppe nur wenige Individuen enthalten hätte. - Bedingt durch das Studiendesign der vorliegenden Arbeit, enthält diese zusammengefasste Daten aus sieben Jahren. In diesem Zeitraum haben sich die diagnostischen Möglichkeiten und teilweise auch die pathologischen Diagnosekriterien geändert. - Die unzureichende auswärtige Dokumentation (fehlende Angaben zur Diagnosestellung, fehlende/vernichtete Präparate) führte bei der retrospektiven Vorgehensweise dieser Arbeit zu einem teilweise relativ hohen Anteil von in einigen Bereichen über 10% nicht vollständiger Daten. - Eine Korrelation einzelner Parameter (z.B. Lebensalter / Tumorentität / Art des chirurgischen Ersteingriffs / erstbefundende Pathologische Institution) ist nicht immer mit Sicherheit auszuschließen („vermengte Effekte“). - Die bei der Durchführung statistischer Tests gewonnenen Ergebnisse haben in retrospektiven Untersuchungen keine „beweisende“, sondern lediglich „orientierende“ Bedeutung [58]. Die in diesen Überlegungen dargestellten Faktoren könnten bei eingehenderen statistischen Berechnungen (Signifikanzberechnung, Multivarianzanalyse) zu Verzerrungseffekten führen [1,118]. Deshalb ist die Beschränkung auf die saubere Darstellung von Rohdaten und deren Vergleich untereinander, unter Berücksichtigung der Qualität der vorliegenden Ausgangsdaten, zur Vermeidung von Überinterpretationen bei Verwendung schließender Statistik angezeigt [8,109]. Die auf diese Weise gewonnenen Ergebnisse tragen nach meinem Erachten zu einem insgesamt erhöhten Wissenstand über WTS bei. 19 3. Ergebnisse 3.1 Allgemeiner Teil Abbildung Nr. 1 und Tabelle Nr. 1 zeigen die Verteilung der Behandlungstermine der 603 aufgenommenen Patienten über die Beobachtungsjahre 1995-2001. In diesen Darstellungen lässt sich eine steigende Tendenz von Behandlungen an Patienten mit Weichgewebssarkomen im Zeitraum von 1995-2001 in der Berufsgenossenschaft lichen Klinik Bergmannsheil erkennen. 140 120 118 100 100 80 80 60 64 101 76 x-Achse = Behandlungsjahr Studie 64 y-Achse = Patientenanzahl 40 20 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Abb. 1:Verteilung der behandelten Patienten 1995-2001 (n = 603) Tabelle 1: Verteilung der behandelten Patienten 1995-2001 (n = 603) Behandlungsjahr Patientenanzahl 1995 64 1996 80 1997 64 1998 76 1999 118 2000 100 2001 101 20 Die behandelten Patienten waren zu 64,5 % in Nordrhein-Westfalen wohnhaft, weitere 18,9 % stammten aus den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz. 0,2 % 0,5% 0% 0,5 % 10,6 % 0,8 % 64,5 % 0,5% 0,2% 5,1% 1,2% 0,5% 3,2 % 0% 3,0 % 2,2 % Abb. 2: Herkunft der behandelten Patienten 21 Tabelle 2: Herkunft der behandelten Patienten (n = 603) Bundesland Anzahl Prozent Nordrhein-Westfalen 389 64,5 Niedersachsen 64 10,6 Hessen 31 5,1 Rheinland-Pfalz 19 3,2 Baden-Württemberg 18 3,0 Bayern 13 2,2 Thüringen 7 1,2 Bremen 5 0,8 Berlin 3 0,5 Sachsen 3 0,5 Brandenburg 3 0,5 Schleswig-Holstein 3 0,5 Hamburg 1 0,2 Sachsen-Anhalt 1 0,2 Ausland 2 0,3 Unbekannt 41 6,8 Die Geschlechtsverteilung der analysierten Patienten war nahezu ausgeglichen. Zum Patientenkollektiv gehörten 303 weibliche Patienten sowie 300 männliche Patienten, entsprechend einem Geschlechterverhältnis m/w = 0,99/1. Tabelle 3: Geschlechterverteilung (n = 603) Geschlecht Patientenanzahl Weiblich 303 (50,2 %) Männlich 300 (49,8 %) 22 Das durchschnittliche Alter der 603 untersuchten Patienten betrug 51,7 Jahre, das mediane Lebensalter lag bei 53 Jahren und die Altersspanne reichte von 1-92 Jahren. Patientenanzahl 140 120 100 80 60 40 20 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 3:Gesamtaltersstruktur (n = 603;Mittelwert 51,7; Median 53; Range 1-92) Tabelle 4: Gesamtaltersstruktur (n = 603;Mittelwert 51,7; Median 53; Range 1-92) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 2 0,3 10 bis 19 20 3,3 20 bis 29 47 7,8 30 bis 39 94 15,6 40 bis 49 101 16,7 50 bis 59 116 19,2 60 bis 69 121 20,1 70 bis 79 80 13,3 80 bis 89 20 3,3 90 bis 99 2 0,3 23 Die Altersspanne der 300 männlichen Patienten reichte von 1-86 Jahren, der Median lag bei 52 Jahren und das durchschnittliche Alter betrug 50,8 Jahre. Patientenanzahl 70 60 50 40 30 20 10 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 4:Altersstruktur d. männl. Patienten (n = 300; Mittelwert; 50,8; Median 52; Range 1-86) Tab. 5: Altersstruktur d. männl. Patienten (n = 300; Mittelwert; 50,8; Median 52; Range 1-86) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 1 0,3 10 bis 19 10 3,3 20 bis 29 25 8,3 30 bis 39 45 15,0 40 bis 49 52 17,3 50 bis 59 61 20,3 60 bis 69 64 21,3 70 bis 79 36 12,0 80 bis 89 6 2,0 90 bis 99 0 0 24 Die 303 weiblichen Patienten waren im Durchschnitt 52,6 Jahre alt, mit einer Spannbreite von 1-92 Jahren und einem medianen Alter von 53 Jahren. Patientenanzahl 60 50 40 30 20 10 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 5:Altersstruktur d. weibl. Patienten (n = 303; Mittelwert; 52,6; Median 53; Range 1-92) Tab. 6: Altersstruktur d. weibl. Patienten (n = 303; Mittelwert; 52,6; Median 53; Range 1-92) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 1 0,3 10 bis 19 10 3,3 20 bis 29 22 7,3 30 bis 39 49 16,2 40 bis 49 49 16,2 50 bis 59 55 18,2 60 bis 69 57 18,8 70 bis 79 44 14,5 80 bis 89 14 4,6 90 bis 99 2 0,7 25 Die 145 an einem Liposarkom erkrankten Patienten waren durchschnittlich 51,6 Jahre alt mit einer Altersspanne von 19-85 Jahren. Der Altersmedian lag bei 51 Jahren. Patientenanzahl 35 30 25 20 15 10 5 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 6: Altersverteilung Liposarkome (n = 145; Mittelwert 51,6; Median 51; Range 19-85) Tabelle 7: Altersverteilung Liposarkome (n = 145; Mittelwert 51,6; Median 51; Range 19-85) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 0 0 10 bis 19 1 0,7 20 bis 29 9 6,2 30 bis 39 22 15,2 40 bis 49 32 22,1 50 bis 59 33 22,8 60 bis 69 33 22,8 70 bis 79 12 8,3 80 bis 89 3 2,1 90 bis 99 0 0 26 Die Altersspanne der Patienten mit malignen fibrösen Histiozytomen (MFH) reichte von 30 bis 91 Jahren, das mediane Patientenalter lag bei 62 Jahren und der Altersmittelwert betrug 60,3 Jahre. Patientenanzahl 35 30 25 20 15 10 5 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 7: Altersverteilung MFH (n = 136; Mittelwert 60,3; Median 62; Range 30-91) Tabelle 8: Altersverteilung MFH (n = 136; Mittelwert 60,3; Median 62; Range 30-91) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 0 0 10 bis 19 0 0 20 bis 29 0 0 30 bis 39 9 6,6 40 bis 49 21 15,4 50 bis 59 33 24,3 60 bis 69 37 27,2 70 bis 79 27 19.9 80 bis 89 8 5,9 90 bis 99 1 0,7 27 Das durchschnittliche Alter der 62 Patienten mit Leiomyosarkomen lag bei 61,1 Jahren, das mediane Alter dieser Patientengruppe war 63,5 Jahre und die Altersspanne reichte von 34-89 Jahren. Patientenanzahl 20 15 10 5 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 8: Altersverteilung Leiomyosarkome (n = 62; Mittelw. 61,1; Med. 63,5; Range 30-91) Tabelle 9: Altersverteilung Leiomyosarkome (n = 62; Mittelw. 61,1; Med. 63,5; Range 30-91) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 0 0 10 bis 19 0 0 20 bis 29 0 0 30 bis 39 6 9,7 40 bis 49 8 12,9 50 bis 59 12 19,4 60 bis 69 17 27,4 70 bis 79 13 21,0 80 bis 89 6 9,7 90 bis 99 0 0 28 Die 62 Patienten mit Synovialsarkomen mit einer Alterspanne von 14-76 Jahren waren im Durchschnitt 39,8 Jahre alt, der Median lag bei 36,5 Jahren. Patientenanzahl 25 20 15 10 5 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 9: Altersverteilung Synovialsarkome (n = 62; Mittelw. 39,8; Med.36,5; Range 14-76) Tabelle 10: Altersverteilung Synovialsarkome (n = 62; Mittelw. 39,8; Med.36,5; Range 14-76) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 0 0 10 bis 19 5 8,1 20 bis 29 9 14,5 30 bis 39 22 35,5 40 bis 49 12 19,4 50 bis 59 6 9,7 60 bis 69 5 8,1 70 bis 79 3 4,8 80 bis 89 0 0 90 bis 99 0 0 29 Ein durchschnittliches Patientenalter von 51,7 Jahren bei einem Altersmedian von 54 Jahren lag bei den 37 Patienten mit malignen peripheren Nervenscheidentumoren (MPNST) vor, die Patienten waren zwischen 16 und 82 Jahren alt. Patientenanzahl 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 10: Altersverteilung MPNST (n = 37; Mittelwert 51,7; Med.54; Range 16-82) Tabelle 11: Altersverteilung MPNST (n = 37; Mittelwert 51,7; Med.54; Range 16-82) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 0 0 10 bis 19 2 5,4 20 bis 29 4 10,8 30 bis 39 4 10,8 40 bis 49 6 16,2 50 bis 59 7 18,9 60 bis 69 4 10,8 70 bis 79 9 24,3 80 bis 89 1 2,7 90 bis 99 0 0 30 Die 18 Patienten mit Tumoren aus der Familie der peripheren neuroektodermalen Tumoren (PNET) und Ewing-Sarkome waren durchschnittlich 28,5 Jahre alt, das mediane Alter lag bei 27,5 Jahren und die Altersspanne reichte von 10 bis 59 Jahren. Patientenanzahl 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 11: Altersverteilung PNET (n = 18; Mittelwert 28,5; Med.27,5; Range 10-59) Tabelle 12: Altersverteilung PNET (n = 18; Mittelwert 28,5; Med.27,5; Range 10-59) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 0 0 10 bis 19 5 27,8 20 bis 29 5 27,8 30 bis 39 6 33,3 40 bis 49 1 5,6 50 bis 59 1 5,6 60 bis 69 0 0 70 bis 79 0 0 80 bis 89 0 0 90 bis 99 0 0 31 Die 15 an einem Fibrosarkom erkrankten Patienten waren zwischen 1 und 74 Jahre alt, ihr durchschnittliches Alter betrug 46,6 Jahre. Das mediane Alter war 42 Jahre. Patientenanzahl 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 12: Altersverteilung Fibrosarkom (n = 15; Mittelwert 46,6; Med.42; Range 1-74) Tabelle 13: Altersverteilung Fibrosarkom (n = 15; Mittelwert 46,6; Med.42; Range 1-74) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 1 6,7 10 bis 19 0 0 20 bis 29 3 20,0 30 bis 39 1 6,7 40 bis 49 2 13,3 50 bis 59 2 13,3 60 bis 69 5 33,3 70 bis 79 1 6,7 80 bis 89 0 0 90 bis 99 0 0 32 Das Durchschnittsalter der 23 Patienten mit aggressiven Fibromatosen betrug 40,6 Jahre bei einer Altersspanne von 17-72 Jahren. Das mediane Alter dieser Patientengruppe war 43 Jahre. Patientenanzahl 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Alter 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 bis 80 bis 90 bis 9 19 29 39 49 59 69 79 89 99 Abb. 13: Altersverteilung aggr. Fibromatosen (n = 23; Mittelw. 40,6; Med.43; Range 17-72) Tabelle 14: Altersverteilung aggr. Fibromatos. (n = 23; Mittelw. 40,6; Med.43; Range 17-72) Alter Anzahl Prozent 0 bis 9 0 0 10 bis 19 3 13,0 20 bis 29 3 13,0 30 bis 39 5 21,7 40 bis 49 6 26,1 50 bis 59 4 17,4 60 bis 69 1 4,3 70 bis 79 1 4,3 80 bis 89 0 0 90 bis 99 0 0 33 In der folgenden Grafik ist der Anteil der acht am häufigsten diagnostizierten Tumorentitäten an der Gesamtheit der untersuchten Erkrankungen dargestellt. Gehäuft traten Liposarkome, maligne fibrösen Histiozytome, Synovialsarkome und Leiomyosarkome auf. 23% 25% 10% 17% 2% 3% Liposarkom Leiomyosarkom PNET 10% 4% MFH MPNST Fibrosarkom 6% Synovialsarkom Desmoidtumor andere Abb. 14: Prozentuale Verteilung der Tumorentitäten (n = 603) Die folgende Tabelle schlüsselt die Anteile der untersuchten Tumorentitäten im einzelnen auf. 34 Tabelle 15: Anteil der Tumorentitäten (n = 603) Entität Anzahl Prozent Liposarkom 145 24,0 MFH 136 22,61 Synovialsarkom 62 10,3 Leiomyosarkom 62 10,3 MPNST 37 6,1 Aggressive Fibromatose 23 3,8 PNET 18 3,0 Fibrosarkom 15 2,5 Rhabdomyosarkom 14 2,3 Epitheloidzellsarkom 12 2,0 Dermatofibrosarkoma 12 2,0 Extraoss. Chondrosarkom 11 1,8 Angiosarkom 10 1,7 Mal. Hämangioperizytom 7 1,2 Klarzellsarkom 7 1,2 Alveoläres Sarkom 7 1,2 TRITON-Tumor 3 0,5 Extraossäres Osteosarkom 3 0,5 Spindelzellsarkom 3 0,5 Cystosarkoma phylloides 2 0,3 Carcinosarkom 2 0,3 Maligner Merkelzelltumor 2 0,3 Maligner Riesenzelltumor 1 0,2 Chordom 1 0,2 Malignes Mesenchymom 1 0,2 Carcinom 1 0,2 Melanom 1 0,2 Benigne Prozesse 5 0,8 protuberans 35 Bei 493 Patienten konnte der Malignitätsgrad ihrer Tumorerkrankung zum Zeitpunkt ihrer Behandlung im Klinikum Bergmannsheil eindeutig zugeordnet werden. Nachfolgende Grafik und Tabelle zeigen die Verteilung der Malignitätsgrade. Patientenanzahl 250 200 150 100 50 0 GI G II G III Abb. 15: Verteilung der Malignitätsgrade (n = 493) Tabelle 16: Verteilung der Malignitätsgrade (n = 493) Malignitätsgrad Anzahl (Anteil in Prozent) GI 94 (19,1) G II 186 (37,7) G III 213 (43,2) 36 Die Mehrzahl der im Beobachtungszeitraum behandelten Weichgewebssarkome war an den Extremitäten, insbesondere an den unteren Extremitäten, hier vor allem am Oberschenkel, lokalisiert. An der oberen Extremität zeigte sich eine gleichmäßigere Verteilung auf die einzelnen Regionen. Es folgt nun die tabellarische Darstellung der Lokalisationsverteilung der untersuchten Tumorerkrankungen. Tabelle 17: Lokalisationsverteilung aller untersuchten Erkrankungen (n = 603) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 4 0,7 Hals 10 1,7 Schulter 41 6,8 Axilla 15 2,5 Oberarm 41 6,8 Ellenbogen 8 1,3 Unterarm 44 7,3 Hand 9 1,5 Thorax 36 6,0 Paravertebral 9 1,5 Bauchwand 9 1,5 Retroperitoneal 2 0,3 Becken 4 0,7 Leiste 25 4,1 Gluteal 17 2,8 Oberschenkel 199 33,0 Knie 31 5,1 Unterschenkel 73 12,1 Fuß 26 4,3 37 Patienten die sich mit einem Liposarkom zur Behandlung im Klinikum Bergmannsheil einfanden hatten ebenfalls überwiegend Extremitätentumoren. Die am häufigsten betroffene Region waren mit 48,3 % die Oberschenkel. Tabelle 18: Lokalisationsverteilung der untersuchten Liposarkome (n = 145) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 0 0 Hals 1 0,7 Schulter 5 3,4 Axilla 4 2,8 Oberarm 6 4,1 Ellenbogen 1 0,7 Unterarm 6 4,1 Hand 0 0 Thorax 5 3,4 Paravertebral 1 0,7 Bauchwand 1 0,7 Retroperitoneal 1 0,7 Becken 0 0 Leiste 12 8,3 Gluteal 2 1,4 Oberschenkel 70 48,3 Knie 9 6,2 Unterschenkel 18 12,4 Fuß 3 2,1 38 Auch die 136 im Beobachtungszeitraum behandelten Patienten mit einem malignen fibrösen Histiozytom stellten sich in der Mehrzahl zur Therapie eines Extremitätentumors vor. In dieser Patientengruppe war die meistanzutreffende Lokalisation mit 43,5 % ebenfalls der Oberschenkel. Eine Erkrankung der oberen Extremität war bei diesem Tumor mit 30,3 % gleichfalls verbreitet. Tabelle 19: Lokalisationsverteilung der untersuchten MFH (n = 136) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 1 0,7 Hals 0 0 Schulter 13 9,6 Axilla 2 1,5 Oberarm 10 7,4 Ellenbogen 2 1,5 Unterarm 16 11,8 Hand 0 0 Thorax 7 5,1 Paravertebral 0 0 Bauchwand 0 0 Retroperitoneal 0 0 Becken 2 1,5 Leiste 2 1,5 Gluteal 4 2,9 Oberschenkel 58 42,6 Knie 1 0,7 Unterschenkel 16 11,8 Fuß 2 1,5 39 Mit 38,7 % traten die 62 beobachteten Leiomyosarkome ebenfalls vornehmlich am Oberschenkel auf, wie sie auch sonst zumeist an den Extremitäten lokalisiert waren. Auffällig war bei dieser Tumorentität ein mit 8,1 % häufiges Auftreten am Hals. Tabelle 20: Lokalisationsverteilung der untersuchten Leiomyosarkome (n = 62) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 0 0 Hals 5 8,1 Schulter 5 8,1 Axilla 1 1,6 Oberarm 2 3,2 Ellenbogen 3 4,8 Unterarm 3 4,8 Hand 0 0 Thorax 1 1,6 Paravertebral 2 3,2 Bauchwand 1 1,6 Retroperitoneal 1 1,6 Becken 0 0 Leiste 2 3,2 Gluteal 1 1,6 Oberschenkel 24 38,7 Knie 3 4,8 Unterschenkel 6 9,7 Fuß 2 3,2 40 Die 62 Patienten mit Synovialsarkomen stellten sich überwiegend mit Erkrankung im Bereich der Extremitäten vor. Es waren in dieser Patientengruppe mit 17,7 % zu gleichen Teilen Ober- und Unterschenkel betroffen. Tabelle 21: Lokalisationsverteilung der untersuchten Synovialsarkome (n = 62) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 0 0 Hals 1 1,6 Schulter 3 4,8 Axilla 1 1,6 Oberarm 3 4,8 Ellenbogen 2 3,2 Unterarm 6 9,7 Hand 1 1,6 Thorax 2 3,2 Paravertebral 1 1,6 Bauchwand 0 0 Retroperitoneal 0 0 Becken 0 0 Leiste 1 1,6 Gluteal 1 1,6 Oberschenkel 11 17,7 Knie 9 14,5 Unterschenkel 11 17,7 Fuß 9 14,5 41 Mit jeweils 18,9 % waren bei der Gruppe der 37 Patienten mit malignen peripheren Nervenscheidentumoren Oberschenkel bzw. Thorax die am häufigsten betroffenen Regionen. Insgesamt war bei dieser Tumorentität ein hoher Anteil von Erkrankungen im Bereich des Rumpfes aufgetreten. Tabelle 22: Lokalisationsverteilung der untersuchten MPNST (n = 37) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 0 0 Hals 0 0 Schulter 1 2,7 Axilla 2 5,4 Oberarm 5 13,5 Ellenbogen 0 0 Unterarm 2 5,4 Hand 2 5,4 Thorax 7 18,9 Paravertebral 1 2,7 Bauchwand 0 0 Retroperitoneal 0 0 Becken 0 0 Leiste 1 2,7 Gluteal 1 2,7 Oberschenkel 7 18,9 Knie 2 5,4 Unterschenkel 5 13,5 Fuß 1 2,7 42 Die am häufigsten vorkommenden Lokalisationen der peripheren neuroektodermalen Tumoren/Ewing-Sarkome in den vorliegenden Patientendaten waren mit jeweils 16,7 % Oberarm, Oberschenkel und Unterschenkel. Bei dieser Tumorfamilie lag ein hoher Anteil (22,3 %) der Erkrankungen im Bereich des Rumpfes vor. Tabelle 23: Lokalisationsverteilung der untersuchten PNET (n = 18) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 0 0 Hals 0 0 Schulter 0 0 Axilla 1 5,6 Oberarm 3 16,7 Ellenbogen 0 0 Unterarm 1 5,6 Hand 1 5,6 Thorax 1 5,6 Paravertebral 1 5,6 Bauchwand 0 0 Retroperitoneal 0 0 Becken 2 11,1 Leiste 0 0 Gluteal 1 5,6 Oberschenkel 3 16,7 Knie 0 0 Unterschenkel 3 16,7 Fuß 1 5,6 43 Fünf der untersuchten 15 Fibrosarkome (33,3 %) traten am Oberschenkel auf. Überwiegend war diese Tumorentität im Bereich der Extremitäten lokalisiert. Tabelle 24: Lokalisationsverteilung der untersuchten Fibrosarkome (n = 15) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 0 0 Hals 0 0 Schulter 2 13,3 Axilla 0 0 Oberarm 0 0 Ellenbogen 0 0 Unterarm 0 0 Hand 0 0 Thorax 0 0 Paravertebral 0 0 Bauchwand 2 13,3 Retroperitoneal 0 0 Becken 0 0 Leiste 0 0 Gluteal 0 0 Oberschenkel 5 33,3 Knie 2 13,3 Unterschenkel 2 13,3 Fuß 2 13,3 44 Die bevorzugten Lokalisationen der 23 untersuchten aggressiven Fibromatosen waren die obere Extremität und der Rumpf. Die meistbetroffene Einzelregion war mit 21,7 % der Thoraxbereich. Tabelle 25: Lokalisationsverteilung der untersuchten aggressiven Fibromatosen (n = 23) Lokalisation Anzahl Prozent Kopf 1 4,3 Hals 0 0 Schulter 4 17,4 Axilla 1 4,3 Oberarm 4 17,4 Ellenbogen 0 0 Unterarm 1 4,3 Hand 0 0 Thorax 5 21,7 Paravertebral 1 4,3 Bauchwand 2 8,7 Retroperitoneal 0 0 Becken 0 0 Leiste 0 0 Gluteal 1 4,3 Oberschenkel 1 4,3 Knie 0 0 Unterschenkel 1 4,3 Fuß 1 4,3 45 3.2 Spezieller Teil Der Ort der ersten chirurgischen Eingriffs in Zusammenhang mit dem Tumorleiden (sowohl Tumorresektionen als auch Probeentnahmen) der 603 Patienten wird in der folgenden Grafik wiedergegeben. 20% 46% 12% 15% 7% Ambulante Chirurgie Stationäre Chirurgie Stationär - Uniklinik Stationär - BMH Bochum Ausland/Unbekannt Abb. 16: Ort des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) Tabelle 26: Ort des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) Chirurgische Einrichtung Anzahl Prozent Ambulante Chirurgie 122 20,2 Stationäre Chirurgie 280 46,4 Stationär – Universitätsklinik 41 6,8 Stationär – Bergmannsheil Bochum 88 14,6 Ausland/Unbekannt 72 11,9 46 In nahezu der Hälfte der Fälle war der chirurgische Ersteingriff eine Tumorresektion ohne vorhergehende Biopsie, während die sonstigen Ersteingriffe Probeentnahmen waren oder nicht sicher zuzuordnen sind. Patientenanzahl 350 300 49,1 % 250 200 150 32,5 % 100 18,4 % 50 0 Biopsie Resektat unbekannt Abb. 17: Art des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) Tabelle 27: Art des ersten chirurgischen Eingriffes (n = 603) Biopsie Resektat Unbekannt 196 (32,5 %) 296 (49,1 %) 111 (18,4 %) 47 Tabelle 28 weist aus, welcher Anteil der Patienten zum letzten Behandlungszeitpunkt im Klinikum Bergmannsheil mit primärem Tumorleiden, und welcher Anteil der Patienten mit lokal rezidivierendem Tumorleiden behandelt wurde. Die Patienten mit lokal rezidivierendem Tumorleiden sind unterteilt nach der Anzahl ihrer Tumorrezidive. Tabelle 28: Anteil der rezidivierenden Tumorerkrankungen (n = 603) Anzahl der Rezidive Patienten 0 370 (61,4 %) 1 90 (14,9 %) 2 52 (8,6 %) 3 32 (5,3 %) 4 20 (3,3 %) 5 8 (1,3 %) 6 6 (1,0 %) 7 4 (0,7 %) 8 1 (0,2 %) 9 1 (0,2 %) 13 1 (0,2 %) 16 1 (0,2 %) Fraglich 17 (2,8 %) 48 Die folgende Grafik und die zugehörige Tabelle illustrieren den Ort der ersten histopathologischen Diagnosestellung. 30% 22% 1% 11% 20% 16% Dermatologe Praxis-Pathologe Krankenhaus-Pathologe Uniklinik-Pathologe Prof. Müller - BMH Unbekannt Abb. 18: Ort der ersten histopathologischen Diagnosestellung (n = 603) Tabelle 29: Ort der ersten histopathologischen Diagnosestellung (n = 603) Pathologisches Institut Anzahl Prozent 3 0,5 Praxis-Pathologe 187 31,0 Krankenhaus-Pathologe 132 21,9 Uniklinik-Pathologe 68 11,3 Prof. Müller – BMH Bochum 95 15,8 Unbekannt 118 19,6 „Dermatologe“ 49 Etwa 40 Prozent der erstdiagnostizierenden Pathologen ließen freiwillig und unaufgefordert eine referenzpathologische Zweitbefundung (RP) durchführen. Patientenanzahl 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Referenzhistologie Keine Referenzhistologie Abb. 19: Anteil der unaufgefordert durchgeführten RP (n = 603) Tabelle 30: Anteil der unaufgefordert durchgeführten RP (n = 603) Referenzhistologie Keine Referenzhistologie 242 (40,1 %) 361 (59,9 %) 50 Die 242 von den erstdiagnostizierenden Pathologen unaufgefordert in Auftrag gegebenen referenzpathologischen Zweituntersuchungen wurden von verschiedenen pathologischen Institutionen durchgeführt. In der nachfolgenden Grafik und Tabelle werden sie näher unterteilt. 34% 19% 1% 2% 1% 43% Praxis-Pathologe Krankenhaus-Pathologe Uniklinik-Pathologe Prof. Müller - BMH Prof. Katenkamp - Jena Armed Forces Institute of Pathology Abb. 20: Ort der unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchung (n = 242) Tab. 31: Ort der unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchung (n = 242) Pathologisches Institut Anzahl Prozent Praxis-Pathologe 6 2,5 Krankenhaus-Pathologe 2 0,8 Uniklinik-Pathologe 46 19,0 Prof. Müller – BMH Bochum 82 33,9 Prof. Katenkamp - Jena 105 43,4 1 0,4 Armed Forces Institute of Pathology 51 In den folgenden Tabellen 32 bis 60 wird für verschiedene Gruppen der 603 untersuchten Patienten das Ergebnis der ersten histopathologischen Diagnose mit der endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Diagnose verglichen. Zusätzlich wurde in Patienten, bei denen die endgültige Diagnose aus einem Rezidivtumor erarbeitet wurde, und Patienten, bei denen die erste und die endgültige histopathologische Diagnose aus dem Primärtumor oder einer PE erarbeitet wurde, unterteilt. Tabelle 32: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für alle Patienten (n = 603) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 147 (39,7 %) 31 (8,4 %) Rezidivbefundungen 60 (25,8 %) 26 (11,2 %) 46 (12,4 %) 34 (14,6 %) 29 (7,8 %) 27 (11,6 %) 21 (5,7 %) 16 (6,9 %) 0 1 (0,4 %) 0 0 18 (4,9 %) 12 (5,2 %) 5 (1,4 %) 18 (4,9 %) 19 (5,1 %) 36 (9,7 %) 0 28 (12,0 %) 22 (9,4 %) 7 (3,0 %) 370 233 52 Tabelle 33: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Liposarkomen (n = 145) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 50 (54,3 %) 12 (13,0 %) Rezidivbefundungen 12 (22,6 %) 13 (24,5 %) 4 (4,3 %) 4 (7,5 %) 1 (1,1 %) 5 (9,4 %) 0 0 0 1 (1,9 %) 0 0 0 2 (3,8 %) 0 6 (6,5 %) 3 (3,3 %) 16 (17,4 %) 0 9 (17,0 %) 5 (9,4 %) 2 (3,8 %) 92 53 Tabelle 34: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Liposarkomen (n = 23) Abweichende Diagnose: Leiomyosarkom MPNST Hämangioblastom Dermatofibrosarcoma protub. Unklarer maligner Tumor Benigner Prozess[Lipom] Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 0 0 0 0 Rezidivbefundungen 2 (12,5 %) 1 (6,3 %) 1 (6,3 %) 1 (6,3 %) 1 (14,3 %) 2 (12,5 %) 6[4] (85,7 %) [57,1 %] 9[9] (56,3 %) [56,3 %] 7 16 53 Tabelle 35: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpath. abgesicherten Befundung für Patienten mit MFH Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt (n = 136) PE/Erstpräparatsbefundungen 31 (40,8 %) 5 (6,6 %) Rezidivbefundungen 15 (25,0 %) 8 (13,3 %) 14 (18,4 %) 14 (23,3 %) 7 (9,2 %) 5 (8,3 %) 5 (6,6 %) 7 (11,7 %) 0 0 0 0 4 (5,3 %) 1 (1,7 %) 0 3 (3,9 %) 2 (2,6 %) 5 (6,6 %) 0 4 (6,7 %) 5 (8,3 %) 1 (1,7 %) 76 60 Patientenanzahl: Tabelle 36: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit MFH (n = 36) Abweichende Diagnose: Liposarkom Leiomyosarkom MPNST Fibrosarkom Rhabdomyosarkom Chondrosarkom Synovialsarkom Osteosarkom Dermatofibrosarcoma protub. Aggressive Fibromatose Unklarer maligner Tumor Benigner Prozeß Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 4 (21,1 %) 2 (10,5 %) 2 (10,5 %) 1 (5,3 %) 1 (5,3 %) 1 (5,3 %) 0 0 0 Rezidivbefundungen 3 (17,6 %) 1 (5,9 %) 1 (5,9 %) 1 (5,9 %) 1 (5,9 %) 1 (5,9 %) 1 (5,9 %) 1 (5,9 %) 1 (5,9 %) 1 (5,3 %) 4 (21,1 %) 0 2 (11,8 %) 3 (15,8 %) 19 4 (23,5 %) 17 54 Tabelle 37: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung f. Patienten mit Synovialsarkomen (n = 62) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 19 (41,3 %) 3 (6,5 %) Rezidivbefundungen 1 (6,3 %) 2 (12,5 %) 7 (15,2 %) 5 (31,3 %) 3 (6,5 %) 1 (6,3 %) 2 (4,3 %) 1 (6,3 %) 0 0 0 0 1 (2,1 %) 0 0 3 (6,5 %) 5 (10,9 %) 3 (6,5 %) 0 4 (25,0 %) 2 (12,5 %) 0 46 16 Tabelle 38: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Synovialsarkomen (n = 15) Abweichende Diagnose: Malignes Hämangioperizytom MFH PNET Fibrosarkom Unklarer maligner Tumor Benigner Prozeß Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 3 (33,3 %) Rezidivbefundungen 1 (16,7 %) 1 (11,1 %) 0 1 (11,1 %) 1 (11,1 %) 0 1 (16,7 %) 0 0 3 (33,3 %) 4 (66,7 %) 9 6 55 Tabelle 39: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung f. Patienten mit Leiomyosarkomen (n = 62) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 6 (17,1 %) 5 (14,3 %) Rezidivbefundungen 10 (37,0 %) 2 (7,4 %) 3 (8,6 %) 2 (7,4 %) 2 (5,7 %) 3 (11,1 %) 5 (14,3 %) 3 (11,1 %) 0 0 0 0 4 (11,4 %) 2 (7,4 %) 0 1 (2,9 %) 3 (8,6 %) 6 (17,1 %) 0 3 (11,1 %) 2 (7,4 %) 0 35 27 Tabelle 40: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Leiomyosarkomen (n = 23) Abweichende Diagnose: MFH Fibrosarkom Liposarkom Aggressive Fibromatose Unklarer maligner Tumor Benigner Prozess Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 7 (58,3 %) 1 (8,3 %) 0 1 (8,3 %) 2 (16,7 %) Rezidivbefundungen 4 (36,4 %) 1 (9,1 %) 1 (9,1 %) 1 (9,1 %) 1 (9,1 %) 1 (8,3 %) 3 (27,3 %) 12 11 56 Tabelle 41: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit MPNST (n = 37) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 5 (25,0 %) 1 (5,0 %) Rezidivbefundungen 3 (17,6 %) 1 (5,9 %) 0 0 4 (20,0 %) 4 (23,5 %) 1 (5,0 % 3 (17,6 %) 0 0 0 0 5 (25,0 %) 2 (11,8 %) 0 1 (5,0 %) 3 (15,0 %) 0 0 1 (5,9 %) 3 (17,6 %) 0 20 17 Tabelle 42: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit MPNST (n = 21) Abweichende Diagnose: MFH Liposarkom Synovialsarkom Fibrosarkom Angiosarkom Leiomyosarkom Unklares Sarkom Melanom Unklarer maligner Tumor Benigner Prozess Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 2 (18,2 %) 2 (18,2 %) 1 (9,1 %) 2 (18,2 %) 0 1 (9,1 %) 1 (9,1 %) 0 1 (9,1 %) Rezidivbefundungen 3 (30 %) 2 (20 %) 1 (10 %) 0 1 (10 %) 0 1 (10 %) 1 (10 %) 0 1 (9,1 %) 11 1 (10 %) 10 57 Tabelle 43: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit PNET (n = 18) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt PE/Erstpräparatsbefundungen 8 (44,4 %) 1 (5,6 %) Rezidivbefundungen 3 (16,7 %) 0 0 1 (5,6 %) 1 (5,6 %) 1 (5,6 %) 2 (11,1 %) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 (5,6 %) 0 0 0 0 0 13 5 Patientenanzahl: Tabelle 44: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit PNET (n = 4) Abweichende Diagnose: Rhabdomyosarkom Klarzellsarkom Chondrosarkom Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 2 (66,7 %) 1 (33,3 %) 0 Rezidivbefundungen 0 0 1 (100 %) 3 1 58 Tabelle 45: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Fibrosarkomen (n = 15) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 8 (66,7 %) 0 Rezidivbefundungen 1 (33,3 %) 0 0 0 1 (8,3 %) 1 (33,3 %) 1 (8,3 %) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 (8,3 %) 1 (8,3 %) 0 1 (33,3 %) 0 0 12 3 Tabelle 46: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit Fibrosarkomen (n = 4) Abweichende Diagnose: Leiomyosarkom Unklarer maligner Tumor Benigner Prozess Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 1 (50 %) 1 (50 %) Rezidivbefundungen 0 1 (50 %) 0 1 (50 %) 2 2 59 Tabelle 47: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit aggressiven Fibromatosen (n = 23) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 4 (66,7 %) 0 Rezidivbefundungen 9 (52,9 %) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 (5,9 %) 0 2 (33,3 %) 0 0 0 3 (17,6 %) 3 (17,6 %) 1 (5,9 %) 6 17 Tabelle 48: Abweichungen der Tumorentitätsdiagnose der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit aggressiven Fibromatosen (n = 6) Abweichende Diagnose: Leiomyosarkom Benigner Prozess Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 0 2 (100 %) 2 Rezidivbefundungen 1 (25 %) 3 (75 %) 4 60 Tabelle 49: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit G I Sarkomen (n = 94) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 39 (58,2 %) 7 (10,4 %) Rezidivbefundungen 11 (40,7 %) 0 4 (6,0 %) 3 (11,1 %) 5 (7,5 %) 1 (3,7 %) 3 (4,5 %) 0 0 1 (3,7 %) 0 0 1 (1,5 %) 0 0 6 (9,0 %) 2 (3,0 %) 0 0 7 (25,9 %) 4 (14,8 %) 0 67 27 61 Tabelle 50: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit G II Sarkomen (n = 186) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 33 (32,0 %) 17 (16,5 %) Rezidivbefundungen 13 (15,7 %) 10 (12,0 %) 19 (18,4 %) 18 (21,7 %) 11 (10,7 %) 16 (19,3 %) 2 (1,9 %) 5 (6,0 %) 0 0 0 0 8 (7,8 %) 6 (7,2 %) 0 8 (7,8 %) 5 (4,9 %) 0 0 7 (8,4 %) 8 (9,6 %) 0 103 83 62 Tabelle 51: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit G III Sarkomen (n = 213) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 66 (51,6 %) 7 (5,5 %) Rezidivbefundungen 26 (30,6 %) 16 (18,8 %) 11 (8,6 %) 10 (11,8 %) 12 (9,4 %) 8 (9,4 %) 11 (8,6 %) 9 (10,6 %) 0 0 0 0 8 (6,3 %) 4 (4,7 %) 0 1 (0,8 %) 12 (9,4 %) 0 0 6 (7,1 %) 6 (7,1 %) 0 128 85 63 Tabelle 52: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit einer PE als chirurgischer Ersteingriff (n = 196) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 57 (37,3 %) 13 (8,5 %) Rezidivbefundungen 16 (37,2 %) 5 (11,6 %) 18 (11,8 %) 3 (7,0 %) 12 (7,8 %) 3 (7,0 %) 12 (7,8 %) 5 (11,6 %) 0 0 0 0 9 (5,9 %) 3 (7,0 %) 2 (1,3 %) 13 (8,5 %) 7 (4,6 %) 10 (6,5 %) 0 5 (11,6 %) 1 (2,3 %) 2 (4,7 %) 153 43 64 Tabelle 53: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit einer Tumorresektion als chirurg. Ersteingriff (n = 296) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 77 (44,0 %) 15 (8,6 %) Rezidivbefundungen 33 (27,3 %) 13 (10,7 %) 19 (10,9 %) 17 (14,0 %) 17 (9,7 %) 15 (12,4 %) 5 (2,9 %) 10 (8,3 %) 0 0 0 0 8 (4,6 %) 9 (7,4 %) 3 (1,7 %) 5 (2,9 %) 6 (3,4 %) 20 (11,4 %) 0 17 (14,0 %) 6 (5,0 %) 1 (0,8 %) 175 121 65 Tabelle 54: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung im Vergleich zur endgültigen referenzpathologisch abgesicherten Befundung für Patienten mit unbekanntem chirurgischen Ersteingriff (n = 111) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 13 (31,0 %) 3 (7,1 %) Rezidivbefundungen 11 (15,9 %) 8 (11,6 %) 9 (21,4 %) 14 (20,3 %) 0 9 (13,0 %) 4 (9,5 %) 1 (1,4 %) 0 1 (1,4 %) 0 0 1 (2,4 %) 0 0 0 6 (14,3 %) 6 (14,3 %) 0 6 (8,7 %) 15 (21,7 %) 4 (5,8 %) 42 69 66 Tabelle 55: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat durch Dermatologen im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat. (n = 3) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 0 1 (50 %) Rezidivbefundungen 0 0 0 1 (100 %) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 (50 %) 0 0 0 0 0 0 2 1 67 Tabelle 56: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat durch niedergelassene Pathologen im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 187) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 39 (31,7 %) 10 (8,1 %) Rezidivbefundungen 14 (21,9 %) 6 (9,4 %) 17 (13,8 %) 13 (20, %) 14 (11,4 %) 6 (9,4 %) 7 ( 5,7 %) 3 (4,7 %) 0 0 0 0 5 (4,1 %) 5 (7,8 %) 3 (2,4 %) 7 ( 5,7 %) 8 (6,5 %) 13 (10,6 %) 0 14 (21,9 %) 0 3 (4,7 %) 123 64 68 Tabelle 57: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat durch Pathologen an allgemeinen Krankenhäusern im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 132) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 24 (30,4 %) 6 (7,6 %) Rezidivbefundungen 18 (34,0 %) 10 (18,9 %) 14 (17,7 %) 3 ( 5,7 %) 6 (7,6 %) 9 (17,0 %) 7 (8,9) 3 (5,7 %) 0 0 0 0 8 (10,1) 3 (5,7 %) 1 (1,3 %) 3 (3,8 %) 1 (1,3 %) 9 (11,4 %) 0 6 (11,3 %) 0 1 (1,9 %) 79 53 69 Tabelle 58: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat durch Pathologen an Universitätskliniken im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 68) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 16 (36,4%) 6 (13,6 %) Rezidivbefundungen 9 (37,5 %) 3 (12,5 %) 2 (4,5 %) 2 (8,3 %) 4 (9,1 %) 3 (12,5 %) 1 (2,3 %) 3 (12,5 %) 0 0 0 0 2(4,5 %) 1 (4,2 %) 1 (2,3 %) 2 (4,5 %) 2 (4,5 %) 8 (18,2 %) 0 0 2 (8,3 %) 1 (4,2 %) 44 24 70 Tabelle 59: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat durch Pathologen am Klinikum Bergmannsheil in Bochum im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 95) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 59 (72,8 %) 4 (4,9 %) Rezidivbefundungen 8 (57,1 %) 1 (7,1 %) 6 (7,4 %) 0 2 (2,5 %) 1 (7,1 %) 4 (4,9 %) 2 (14,3 %) 0 0 0 0 2 (2,5 %) 2 (14,3 %) 0 4 (4,9 %) 0 0 0 0 0 0 81 14 71 Tabelle 60: Evaluation der ersten histopathologischen Befundung aus PE oder Exzidat durch unbekannte Pathologen im Vergleich zur referenzpathologisch abgesicherten endgültigen histopathologischen Befundung aus dem definitiven Resektat (n = 118) Diagnoseübereinstimmung Grading abweichend / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität übereinstimmend Grading fehlt / Entität abweichend Entität abweichend / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading übereinstimmend Entität fehlt / Grading abweichend Grading und Entität abweichend Fehldiagnose Malignom Fehldiagnose Benignom Ersthistologie fehlt Endhistologie fehlt Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 9 (22,0 %) 4 (9,8 %) Rezidivbefundungen 11 (14,3 %) 6 (7,8 %) 7 (17,1 %) 15 (19,5 %) 3 (7,3 %) 8 (10,4 %) 2 (4,9 %) 5 (6,5 %) 0 1 (1,3 %) 0 0 1 (2,4 %) 1 (1,3 %) 0 1 (2,4 %) 8 (19,5 %) 6 (14,6 %) 0 8 (10,4 %) 20 (26,0 %) 2 (2,6 %) 41 77 72 Tabelle 61: Bewertung einer unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchung durch verschiedene Pathologen (s. Abb. 20) im Anschluss an die primäre histopatholog. Diagnostik im Vergleich zur definitiven Diagnose (n = 242) RP führt zur richtigen Diagnose RP bestätigt richtige Erstdiagnose RP bringt richtige Entität und besseres Grading RP bringt richtiges Grading RP bringt besseres Grading RP bringt richtige Entität RP erkennt Malignität RP ergebnislos RP bestätigt lückenhafte Diagnose RP bestätigt Fehldiagnose RP bringt andere Fehldiagnose RP bringt schlechteres/ fehlendes Grading RP bringt schlechtere Entität RP bringt schlechtere Entität und Grading Patientenanzahl: PE/Erstpräparatsbefundungen 42(22,5 %) Rezidivbefundungen 13(23,6 %) 83(44,4 %) 14(25,5 %) 4(2,1 %) 1(1,8 %) 2(1,1 %) 0 2(1,1 %) 2(3,6 %) 10(5,3 %) 1(0,5 %) 11(5,9 %) 14(7,5 %) 3(5,5 %) 0 8(14,5 %) 1(1,8 %) 14(7,5 %) 0 11(20,0 %) 1(1,8 %) 1(0,5 %) 1(1,8 %) 3(1,6 %) 0 0 0 187 55 73 4. Diskussion 4.1 Historischer Überblick Der Begriff Sarkom war ursprünglich von deskriptiver Natur und bezeichnete große, weiche und „fleischige“ Tumoren, hatte aber histopathologisch gesehen keinen direkten Bezug zur heutigen Definition der Sarkome. Die Beschreibungen von Krebserkrankungen reichen zurück bis ins Altertum. Schon im altägyptischen „Smith Papyrus“ aus dem Jahre 3000 vor Christus finden sich Aussagen zu ihrer Behandlung. Eine frühe und sehr genaue Beschreibung einer Krebserkrankung findet sich bei Marcus Severinus (1580 – 1637) und lässt sich nachträglich einem Sarkom zuordnen. Auch Morgagni (1688 – 1772) beschrieb in seinen Autopsieberichten Tumoren, die sich heute zum Teil Liposarkomen zuordnen lassen. Thomas Hodgkin (1796 – 1826) unterschied mit Hilfe der damals noch jungen Mikroskopie erstmals morphologisch zwischen Karzinomen, die er als szirrhös beschrieb, und Sarkomen und Lymphomen, welche er fungoid nannte. Abernathy fasste schließlich 1804 die bis heute gültigen klinischen und anatomischen Charakteristika der Sarkome zusammen, obwohl er noch den alten deskriptiven Sarkombegriff verwandte. Die heutige Bedeutung des Sarkombegriffes entstand im neunzehnten Jahrhunderts und geht vor allem auf Virchow und Schwann zurück. Bis ca. 1860 hatte Virchow die wichtigsten Sarkomentitäten beschrieben, so dass Sarkome, als von den Karzinomen zu trennende maligne Erkrankungen der mesenchymalen Gewebe, allgemein akzeptiert waren. 1950 postulierte Stout, dass sich die Weichgewebssarkome aus primitiven mesenchymalen Zellen entwickeln [73,108]. Die Erforschung und Klassifikation der Weichgewebstumoren und die Entdeckung neuer Untergruppen zeigt aber bis in die heutige Zeit eine hohe Dynamik. Beispielsweise wurde der intraabdominelle desmoplastische kleinzellige Tumor (IDSCT) erst 1989 von Gerald und Rosai als neue Tumorentität erkannt [55]. Insgesamt wurden 1994 von der WHO über 40 neu definierte Entitäten und Subtypen anerkannt und aufgenommen [73]. Andererseits wird die Richtigkeit bereits langjährig etablierter Tumorentitäten angezweifelt. Dies trifft beispielsweise für das maligne fibröse Histiozytom (MFH), insbesondere für den pleomorphen Subtyp, zu. Das MFH wurde 1963 von Ozello und Stout als eigene Tumorentität erkannt und 1969 von Enzinger als „maligner Tumor 74 aus zum Teil pleomorphen, atypischen Histiozyten und fibroblastenähnlichen Zellen, herdförmig mit storiformem Muster“ definiert [54,90]. Danach avancierte das MFH recht schnell zum häufigsten Subtyp adulter Weichgewebssarkome und löste damit das Fibrosarkom ab, das diese Stellung vorher innehatte, heute aber aufgrund veränderter diagnostischer Maßstäbe und verbesserter diagnostischer Möglichkeiten nur noch selten diagnostiziert wird [73,74,90]. In der Folgezeit entstand dann, aufgrund der Entdeckung von Merkmalen diverser mesenchymaler Gewebe in MFHs, die mit Immunhistochemie oder Elektronenmikroskopie untersucht wurden, die fälschliche Auffassung, dass das MFH eine besonders primitive aus undifferenzierten Stammzellen entstandene Tumorentität darstellt. Heute ist jedoch klar, dass sich im Verlauf einer Tumorerkrankung vielfach Entdifferenzierungsprozesse in einem Tumor ereignen, so dass die häufiger vorkommenden Weichgewebssarkome sowie einige Lymphome, Karzinome und Melanome das Erscheinungsbild eines MFH annehmen können [73,74]. Es häuften sich dann die Befürchtungen, dass die Diagnose eines MFH vielfach eine Ausschluß- bzw. Verlegenheitsdiagnose darstellt. Bekanntlich hängt die Einordnung eines Sarkomes als MFH oder als andere Tumorentität zum großen Teil davon ab, welchen diagnostischen Aufwand der untersuchende Pathologe in seine Untersuchungen investiert, beziehungsweise, welche instrumentellen Möglichkeiten vorhanden sind. So konnte Fletcher 1992 nachweisen, dass von 159 ehemals als pleomorphes MFH diagnostizierten Tumoren 74 % eine erkennbare andere Differenzierungslinie aufwiesen [54]. Auch andere Autoren befürchteten, dass die Diagnose MFH gleichsam zur Ablage für nicht anders/besser einzuordnende Weichgewebssarkome benutzt wird [74]. Dadurch erhärtete sich der Verdacht, dass das pleomorphe MFH keine gering ausdifferenzierte Tumorentität darstellt, sondern vielmehr als Ausschlussdiagnose für entdifferenzierte Weichgewebssarkome, die sich nur mit einem hohen Aufwand klassifizieren lassen, gelten kann. Aus diesem Grund wurde das MFH von der WHO 1994 als Ausschlussdiagnose definiert [73]. 75 4.2 Definition der Weichgewebstumoren „Weichgewebe ist das gesamte, nicht epitheliale Gewebe des Körpers (ca. 50 % der Gesamtkörpergewebsmasse) mit Ausnahme des reticulo– endothelialen Systems, der Glia und des Stützgewebes besonderer Organe und Viscera. Das neuroektodermale Gewebe peripherer und autonomer Nerven ist miteingeschlossen. Die Weichgewebstumoren umfassen Neoplasien und tumorförmige Reaktionen. Der Begriff maligne oder Sarkom zeigt an, dass die Tumoren fähig sind zu metastasieren“. (Weiss et al., Typisierung der Weichgewebstumoren, WHO 1993 [91]) 4.3 Ätiologie In der Mehrzahl der Fälle ist die Ätiologie der malignen Weichgewebstumoren unklar [88]. Im folgenden werden die Faktoren aufgeführt, für die eine Assoziation mit Weichgewebssarkomen oder ein kausaler Zusammenhang mit ihrer Entstehung vermutet wird oder nachgewiesen ist. 4.3.1 Trauma Circa 80 % der Patienten, die als Primärsymptomatik eine Schwellung aufweisen, berichten von einem kürzlich stattgefundenem Bagatelltrauma, das ihrer Meinung nach zu dieser Symptomatik führte [117]. Aufgrund dieser häufigen Assoziation zwischen Trauma und Weichgewebssarkom, haben sich schon Generationen von Ärzten Gedanken über eine eventuelle kausale Verbindung gemacht. Ein sehr alter Bericht stammt von Everad Home aus dem Jahr 1804. Damals sollte eine Versicherung die Folgekosten für ein vermeintlich traumatisch bedingtes Sarkom tragen. Ein Gericht entschied damals, dass es keinen Beweis für eine kausale Verbindung gäbe. In den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts vertraten dann einige prominente Pathologen um Lowenthal die Ansicht, dass mehr als 20 % aller Sarkome traumatischen Ursprunges seien [108]. 76 Aus heutiger Sicht besteht nach einem traumatischen Ereignis oder bei einem chronisch entzündlichem beziehungsweise chronisch reparativem Prozeß kein erhöhtes Risiko an einem Weichgewebssarkom zu erkranken [125]. Es wird vielmehr angenommen, dass das Trauma lediglich die Aufmerksamkeit des Patienten und des Arztes auf die erkrankte Region lenkt [88]. Andere Autoren berichten allerdings davon, dass sich zumindest im Tierversuch durch verschiedene Sorten von metallischen oder aus Kunststoff bestehenden Implantaten Sarkome induzieren lassen [75,90], was sich aber in Studien an Patienten mit Brustimplantaten oder künstlichen Hüftgelenken nicht belegen ließ [125]. Die Fallbeispiele der Entwicklung von Sarkomen in chronisch-reparativen Prozessen sind jedoch zahlreich und beinhalten Brandwunden [38], Gefäßprothesen, Schrappnelle und künstliche Gelenke. So erscheint es manchen Autoren wahrscheinlich, dass zwischen einem chronisch-reparativen Prozeß und einem anschließend an der gleichen Stelle auftretendem Sarkom ein gewisser kausaler Zusammenhang besteht [57]. Die Frage nach einem Zusammenhang zwischen Trauma, beziehungsweise chronischreparativem Prozeß, und einem nachfolgenden Weichgewebssarkom ist bis dato nicht abschließend geklärt. 4.3.2 Lymphödem Sowohl von primären, congenitalen, als auch sekundären, traumatisch, iatrogen oder chronisch entzündlich bedingten Lymphödemen, ist eine Assoziation mit Lymphangiosarkomen (Stewart – Treves Syndrom) bekannt. Am häufigsten führt ein Lymphödem des ipsilateralen Armes nach radikaler Mastektomie mit adjuvanter Bestrahlung zur Ausbildung eines Lymphangiosarkomes. Lymphödeme anderer Genese sind sehr viel seltener mit einem Malignom assoziiert. Zwischen dem operativen Eingriff (meist zur Behandlung eines Mammakarzinomes) und der Entstehung des Tumors vergehen durchschnittlich 10-24 Jahre. Bei congenitalen Lymphödemen ist die Latenzphase mit 43 Jahren ca. doppelt so lang. Während in den sechziger Jahren die Inzidenz des Lymphangiosarkomes mit 0,07-0,45% bei Fünfjahres-Überlebenden nach radikaler Mastektomie angegeben wird, ist das Auftreten von Lymphangiosarkomen bei solchen Patienten heute aufgrund verbesserter operativer Techniken selten geworden [44,64]. 77 Stewart und Treves, die nach radikaler, karzinombedingter Mastektomie neben der Entstehung von Lymphangiosarkomen auch eine Häufung anderer Tumoren beobachteten, postulierten ein systemisches Karzinogen, das eine Rolle in der Pathogenese des Lymphangiosarkomes spielen soll. Heute gilt aber das chronische Ödem selbst, eventuell über die Entwicklung einer auf die ödematöse Region beschränkten Immundefizienz, als der wichtigste ätiologische Faktor für die Sarkomentstehung [64]. 4.3.3 Ionisierende Strahlung Seit Frieben 1902 ein Plattenepithelkarzinom an der Hand eines Röntgentechnikers beschrieb, ist die karzinogene Wirkung der Röntgenstrahlung und anderer energiereicher ionisierender Strahlen bekannt. Nur zwei Jahre später beschrieb Perthes ein strahleninduziertes Sarkom, so dass der Einfluss ionisierender Strahlung auf die Genese von Sarkomen nunmehr seit fast einhundert Jahren erforscht wird [79]. Ein Sarkom wird heute als strahleninduziert angesehen, wenn der Patient vorher bestrahlt wurde und sich das Sarkom im bestrahlten Bereich entwickelt hat, zwischen Bestrahlung und Sarkomentstehung eine Latenzzeit von mindestens zwei Jahren verging und das neu entstandene Malignom vom Primarius histologisch verschieden ist [79,89]. Zur Entstehung eines Postirradiationssarkomes scheinen Strahlungsdosen von mindestens 20 Gy erforderlich zu sein [105]. Niedrige Strahlungsdosen erhöhen das Risiko der Weichgewebssarkomentstehung nicht signifikant [57]. So wurde beispielsweise bei den Opfern der Kernwaffeneinsätze 1945 in Japan kein gehäuftes Auftreten von Sarkomen beobachtet [89]. Die hohen Strahlendosen der Patienten mit Postirradiationssarkomen beruhen in aller Regel auf medizinischer Behandlung, meist wegen Hodgkin Lymphomen oder anderer maligner Erkrankungen. Das Zeitintervall zwischen Bestrahlung und Sarkomentstehung beträgt im Mittel zehn Jahre mit einer Spannweite von 2-40 Jahren und wird verkürzt durch hohe Bestrahlungsdosen. Ab 40 Gy besteht eine direkte antiproportionale Verknüpfung zwischen Latenzzeit und Bestrahlungsdosis [15,79]. Ebenso verkürzt sich die Dauer der Latenzzeit bei Radiatio mit besonders harten Strahlen von über 400 keV Beschleunigungsspannung [79]. Vor allem die Strahlendosis beeinflusst das Risiko nach medizinischer Bestrahlung einen 78 malignen Tumor des Weichgewebes zu entwickeln, während die Strahlungshärte vermutlich einen geringeren Einfluß darauf ausübt. Nach Bestrahlung entwickeln Patienten 8-50 mal häufiger Weichgewebssarkome als die Allgemeinbevölkerung [125]. Trotz allem bleibt das Risiko ein strahlenbedingtes Weichgewebssarkom zu entwickeln gering und die Inzidenz von Postirradiationssarkomen beträgt lediglich 0,03-0,8 % [89]. Insgesamt stellen die strahlungsinduzierten Sarkome einen Anteil von 5-6 % aller Weichgewebssarkome [57,105]. Das maligne fibröse Histiozytom gilt als der häufigste Typ der Postirradiationssarkome [11]. Jedoch können auch diverse andere Entitäten nach Radiatio entstehen [105]. Sie alle sind meist von hohem Malignitätsgrad mit insgesamt besonders schlechter Prognose [10]. Von Thorotrast, einem bis in die vierziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts verwendetem Röntgenkontrastmittel, welches den Alpha-Strahler Thorium enthält, ist seit langem eine Rolle in der Entstehung von Hämangiosarkomen der Leber bekannt. Es gibt auch einige wenige Fälle, in denen inzidentiell ins Weichgewebe ausgetretenes Thorotrast zur Entstehung von Weichgewebssarkomen geführt hat [63]. Demzufolge kann topische Alpha-Strahlung vermutlich ein Weichgewebssarkom induzieren. 4.3.4 Chemische Noxen und Beschäftigung Es ist allgemein bekannt, dass Angiosarkome der Leber durch chemische Noxen wie zum Beispiel Vinylchloride induziert werden. Für die Sarkome des Weichgewebes ist die Datenlage weit weniger eindeutig. Einige industriell und landwirtschaftlich genutzte Chemikalien (Chlorophenol, Phenoxyacetische Säuren, Dioxin und Hexachlorobenzol) stehen im Verdacht, eine ätiologische Rolle in der Pathogenese der Weichgewebssarkome zu spielen [57,125], aber die vorhandenen Studien sind uneinheitlich. In etwa gleich vielen Studien werden statistische Zusammenhänge aufgefunden respektive nicht aufgefunden [125]. In den Studien, in denen eine Assoziation gefunden wurde, ergaben sich Hinweise für eine Assoziation dieser Chemikalien und einiger Berufe mit spezifischen Subtypen der malignen Weichgewebstumoren. So sind Chlorophenole und Phenoxyacetische Säuren in einigen Studien vor allem mit malignen fibrösen Histiozytomen und Leiomyosarkomen, Sägestaub mit Leiomyosarkomen und die Arbeit in Fleischverpackungsanlagen mit dem Dermatofibrosarcoma protuberans assoziiert [57]. 79 Die enge industrielle Vernetzung der einzelnen Substanzen in Produktion und Anwendung erschwert es, eine Aussage über ihren jeweiligen Einfluß zu treffen. Außerdem sind die in den Studien behandelten Personenkreise zu klein, um daraus eine eindeutige Aussage zur Bedeutung von Chemikalien in der Ätiologie der Weichgewebssarkome abzuleiten [68], so dass die Klärung der ätiologischen Bedeutung einzelner Chemikalien noch weitere Studien erforderlich macht. 4.3.5 Infektiöse Noxen In der Entstehung von Tumoren der epithelialen Gewebe ist ein viraler Einfluß seit langem bekannt. So konnte bereits 1896 von Jadassohn die Übertragbarkeit der Verruca vulgaris von Mensch zu Mensch bewiesen werden. Heute weiß man, dass dafür die HP-Viren verantwortlich sind, deren Subtypen 16 und 18 eine Rolle in der Genese des Zervixkarzinomes und der bowenoiden Papulose spielen [52]. Auch der ätiologische Zusammenhang zwischen Leberzellkarzinomen und einer Hepatitis-BVirus induzierten Leberzirrhose konnte eindeutig belegt werden [53]. In der Entstehung maligner Tumoren des mesenchymalen Gewebes sind ebenfalls einige Viren ätiologisch von Bedeutung. So identifizierte Rous Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts ein bei Vögeln Sarkome induzierendes Virus [108]. Seit 1994 die DNA des Humanen Herpes Virus 8 (HHV 8) aus den Kaposi-Sarkomen an AIDS erkrankter Patienten isoliert werden konnte, wird angenommen, dass das HHV 8 den Hauptfaktor in der Entstehung des HIV assoziierten Kaposi-Sarkomes darstellt. Beispielsweise lässt sich aus dem Auftreten von HHV 8-DNA im Blut HIV-infizierter Patienten die Entstehung eines Kaposi-Sarkomes prognostizieren [51,125]. Die Bedeutung anderer Viren in der Genese maligner Weichgewebstumoren ist aufgrund der Datenlage unklar. Allerdings wurde 1991 in einer Studie Serrainos, eine geringe Erhöhung des Risikos ein Sarkom zu entwickeln, nach einer in der Kindheit durchgemachten Windpocken- oder Mumpserkrankung, beobachtet [111,125]. Die Bedeutung viraler Noxen in der Entstehung von Weichgewebssarkomen zeigt sich daran, dass für die in den USA beobachtete Zunahme der altersangepassten Inzidenz maligner Weichgewebstumoren von 4,4 pro Million Einwohner 1981 auf 7,1 pro Million Einwohner 1987 scheinbar ausschließlich das im Gefolge der HIV Epidemie aufgetretene und HHV 8 induzierte Kaposi-Sarkom verantwortlich scheint [101]. 80 4.3.6 Genetische Prädispositionen Einige seltene erbliche Erkrankungen bringen ein erhöhtes Risiko an einem Weichgewebssarkom zu erkranken mit sich. Zu diesen gehören unter anderem: Das Li-Fraumeni Syndrom, das hereditäre Retinoblastom, die Neurofibromatose von Recklinghausen, das Gardner Syndrom (FAP) und das Werner Syndrom (adulte Progerie) [57,88]. 1969 entdeckten Li und Fraumeni das nach ihnen benannte Syndrom, welches eine familiäre Häufung von Weichgewebssarkomen, Brustkrebs, papillären Schilddrüsenkarzinomen und Astrozytomen aufweist. Aufgrund des Vererbungsmodus identifizierten sie einen autosomal dominanten Erbgang [86]. Die klinische Diagnose des Li-Fraumeni Syndroms ist definiert - 1. als Sarkomentstehung vor dem 45. Lebensjahr - 2. ein Verwandter ersten Grades mit maligner Erkrankung vor seinem 45. Lebensjahr - 3. ein anderer Verwandter ersten oder zweiten Grades mit früher Krebserkrankung oder Sarkomerkrankung zu irgendeinem Zeitpunkt [37]. Heute ist bekannt, dass das Spektrum der auftretenden Neoplasien auch Leukämien, Keimzelltumoren und Nebennierenrindenkarzinome umfasst. In den meisten der betroffenen Familien ist eine Mutation des p53 Gens auf Chromosom 17p13 nachweisbar. Diese ist geeignet, die Häufung von Malignomen zu erklären, da das p53 Gen eine wichtige Stellung in der Genese verschiedenster maligner Tumoren einnimmt [125]. Das Retinoblastom ist mit einer Inzidenz von ca. 1:20.000 der häufigste maligne Tumor des Auges im Kindesalter und führt im fortgeschrittenem Stadium zum sogenannten amaurotischen Katzenauge. Verantwortlich für die Ausbildung eines Retinoblastoms ist eine Mutation des RB Gens, ein Tumorsuppressorgen auf Chromosom 13, die in ca. 5 % der Fälle autosomal dominant vererbt wurde, jedoch meist durch eine spontane Neumutation entsteht [78]. Patienten, die ein Retinoblastom überlebt haben, sind gefährdet, an einem Weichgewebssarkom oder anderen malignen Tumoren zu erkranken. Da sich in diesen Tumoren nur wenig des Genproduktes des RB Gens nachweisen lässt, wird davon ausgegangen, dass dem RB Gen eine Rolle in der Entstehung mancher malignen Weich- 81 gewebstumoren zukommt und eine mutierte Form für einige Fälle familiärer Häufung verantwortlich ist [10,125]. Zur Neurofibromatose von Recklinghausen (NF 1) gehört die klinische Symptomatik von Cafe-au-lait-Flecken, Lisch Knötchen der Iris und multiplen Neurofibromen der Cutis und Subcutis. Die Inzidenz der NF 1 beträgt ca. 1:3000, von denen etwa die Hälfte autosomal dominant vererbt wird, während der Rest durch sporadische Neumutationen entsteht. In beiden Fällen liegt der defekte Genlocus auf Chromosom 17 [42]. Bei an Neurofibromatose leidenden Patienten wird ein gehäuftes Auftreten von Weichgewebssarkomen beobachtet, im Erwachsenenalter vor allem von malignen Schwannomen, die zum Teil neu entstehen, aber sich auch durch eine maligne Transformation bereits vorhandener Neurofibrome bilden können. Im Kindesalter ist die NF 1 mit einem gehäuften Auftreten von Rhabdomyosarkomen verbunden [87,125]. Über den Anteil von malignen Folgeerkrankungen bei NF 1 Patienten herrscht in der Literatur Unklarheit. Die Angaben reichen von 3-48 %. Ebenso wird die Wahrscheinlichkeit für die Entartung eines spezifischen Neurofibroms mit 3-30 % sehr uneinheitlich gesehen. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass die dem Neuralgewebe entstammenden Tumoren (z.B. MPNST) verstärkt auftreten [7]. Das vor allem in Japan vorhandene, sehr seltene Werner Syndrom (geschätzte Prävalenz von ca. 5000 Fällen in ganz Japan), welches nicht vor dem dritten Lebensjahrzehnt in Erscheinung tritt, zeichnet sich vor allem durch vorschnelles Altern der Betroffenen aus. Dies zeigt sich in Atrophie der Weichgewebe, frühzeitiger Arteriosklerose, Diabetes mellitus oder durch maligne Erkrankungen. Die Gestalt der Betroffenen ist meist gedrungen mit dünnen Extremitäten. Zahlreiche Krebserkrankungen treten beim Werner Syndrom gehäuft auf, z.B. Schilddrüsenkarzinome, Osteosarkome und auch Weichgewebssarkome. Das Verhältnis epithelialer zu nichtepithelialen Tumoren ist abweichend von den normalen 10:1 auf 1:1 verschoben. In der 1996 von Goto untersuchten Population waren die beobachteten Sarkomerkrankungen mehr als zwanzigmal häufiger, als es aus dem Vergleich mit einer Normalpopulation zu erwarten gewesen wäre. Der Vererbungsmodus dieser Erkrankung ist autosomal rezessiv und das verantwortliche Gen wurde auf Chromosom 8 lokalisiert. Aufgrund der oben geschilderten mannigfaltigen Co-Erkrankungen, versterben Patienten mit adulter Progerie meist in der Mitte des 5. Lebensjahrzehntes [60]. 82 Aggressive Fibromatosen, Desmoidtumoren und selten Fibrosarkome treten gehäuft beim Gardner Syndrom, einer Sonderform der familiären adenomatösen Polyposis (FAP), auf. Sowohl deren vermehrtes Auftreten, als auch das Hauptsymptom der FAP, multiple polypöse Adenome des Gastrointestinaltraktes, werden auf eine Mutation des APC Genes, eines Tumorsuppressorgenes, zurückgeführt. Die Frequenz eines defekten APC Gens wird mit 1:8300 angegeben. Nur ein Teil der von dieser Mutation Betroffenen entwickelt die typischen mesenchymalen Läsionen des Gardner Syndromes, wobei der Grund für den unterschiedlichen Phänotyp des Leidens zur Zeit noch unklar ist [100,123,125]. 83 4.4 Epidemiologie Bei einer Inzidenz von 2-6 pro 100.000 Einwohner wird mit jährlich 2500-3000 Neuerkrankungen an Weichgewebssarkomen in der Bundesrepublik Deutschland gerechnet [70]. Damit stellen die Weichgewebssarkome ca. ein Prozent aller bösartigen Erkrankungen dar [91]. Möglicherweise wird die Inzidenz der malignen mesenchymalen Tumoren in den kommenden Jahren, im Gefolge der HIV Epidemie und der damit assoziierten Kaposi-Sarkome, zunehmen. In einer von Ross erstellten US-Studie konnte in den Jahren von 1978-1986 ein Anstieg der jährlichen Neuerkrankungsraten von ca. 4 pro 1.000.000 auf ca. 6.5 pro 1.000.000 beobachtet werden, der allein auf die gestiegene Zahl der Kaposi-Sarkome zurückzuführen ist [101]. Insgesamt betreffen die malignen Weichgewebstumoren alle Menschen etwa gleich häufig, das Geschlechterverhältnis m/w wird mit 0,9 bis zu 1 angegeben [62,101]. Nur dunkelhäutige Patienten scheinen mit einem Verhältnis von 1,3 zu 1 etwas häufiger betroffen zu sein [101]. In einer Studie von Hashimoto, mit 1002 an Weichgewebssarkomen erkrankten über Fünfzehnjährigen, wird das mittlere Patientenalter mit 46 Jahren (Median 49 Jahre) angegeben und der Altersgipfel der Erkrankten liegt in der sechsten Lebensdekade [62]. Die einzelnen Typen der Weichgewebssarkome haben zum Teil deutlich davon abweichende Altersverteilungen und treten bedeutend früher (Rhabdomyosarkom) oder noch später (MFH) auf. Bevorzugte Lokalisation der malignen Neoplasien des Weichgewebes ist die untere Extremität, insbesondere der Oberschenkel, aber alle Lokalisationen kommen vor und auch hier differiert die Lokalisationsverteilung unter den diversen Tumorentitäten deutlich[62]. 84 85 Tabelle 62: Altersverteilung von 1116 Weichgewebssarkomen ( Hashimoto 1995 [62]) 86 Tabelle 63: Anatomische Verteilung von Weichgewebssarkomen bei Erwachsenen über 15 Jahre (Hashimoto 1995 [62]) 4.5 Klassifikation der Weichgewebssarkome 4.5.1 TNM – System Die Sarkome des Weichgewebes werden wie die übrigen soliden Tumoren nach dem TNM-System der Union Internationale Contre Le Cancer (UICC) eingeteilt (zuletzt 1997). Der Wert für (T) richtet sich dabei nach der Ausdehnung des Primärtumors, (N) nach dem Vorhandensein von Lymphknotenmetastasen und (M) nach dem Vorliegen von Fernmetastasen. Tabelle 64: T - Status Tx Primärtumor nicht beurteilbar T0 Kein Anhalt für Primärtumor T1 Maximaldurchmesser des Tumors kleiner 5cm T2 Maximaldurchmesser des Tumors größer 5cm (nach UICC 1997) Zusätzlich wird im Tumorstadium T1 oder T2 noch das Suffix (a) für eine epifasziale oder (b) für eine subfasziale Tumorlage angehängt. Tabelle 65: N – Status Nx Regionäre Lymphknoten nicht beurteilbar N0 Keine regionären Lymphknotenmetastasen N1 Regionäre Lymphknotenmetastasen vorhanden (nach UICC 1997) 87 Tabelle 66: M – Status Mx Fernmetastasen nicht beurteilbar M0 Keine Fernmetastasen M1 Fernmetastasen vorhanden (nach UICC 1997) 4.5.2 Grading Das Grading, also der Malignitätsgrad der Weichgewebssarkome, wird durch den Zahlenwert des Kürzels (G) angegeben. Das Grading erfolgt dabei nach der UICC Einteilung von 1997 und berücksichtigt die Kriterien Zellreichtum, Zellpleomorphie, mitotische Aktivität und Nekrosen. Allerdings gibt die UICC keine Anweisungen zur genauen Methodik der Bestimmung des Gradings, so dass in der Praxis vor allem nach den Graduierungsmethoden von Coindre und van Unnik vorgegangen wird [4,39]. Tabelle 67: Graduierung nach UICC Gx Differenzierungsgrad unbestimmbar G1 Gut differenziert G2 Mäßig differenziert G3 Schlecht differenziert G4 Undifferenziert (nach UICC 1997) Üblicherweise wird in der Praxis nicht zwischen G3 und G4 unterschieden, sondern diese werden zum hohen Malignitätsgrad (G3) zusammegefaßt [4]. 88 Die Graduierung nach Coindre richtet sich nach drei Parametern: 1. Zelldifferenzierungsgrad, ein qualitativer Parameter 2. Tumornekroseausmaß, ein semiquantitativer Parameter 3. Mitosezahl pro Gesichtsfeld bei 400facher Vergrößerung (HPF), ein quantitativer Parameter Tabelle 68: Graduierung nach Coindre 1986 [4,39] Parameter Punktzahl 1. Differenzierungsgrad a. weitgehende Übereinstimmung mit normalem Gewebe 1 b. Zelltyp noch klar erkennbar 2 c. Zelltyp unbestimmt 3 2. Tumornekroseausmaß a. fehlt 0 b. unter 50 % 1 c. über 50 % 2 3. Mitosezahl a. 0 - 9 1 b. 10 - 19 2 c. 20 und mehr 3 Grad I 2–3 Grad II 4–5 Grad III 6-8 89 Die Graduierung nach van Unnik beschränkt sich auf die Parameter Mitosezahl pro HPF und das Vorliegen von Nekrosen. Tabelle 69: Graduierung nach van Unnik 1987 [4] Parameter Punktzahl 1. Mitosen a. 0 – 2 0 b. 3 - 20 1 c. mehr als 20 2 2. Nekrosen a. fehlen 0 b. vorhanden 1 Die Graduierung erfolgt mit Hilfe einer Zuordnungstafel. Grad Mitosen Nekrosen Grad I 0 0 0 1 1 0 1 1 2 0 2 1 Grad II Grad III Die Grading-Systeme sind aber nicht in jedem Fall einsetzbar, da einige Tumorentitäten fest definierte Gradings haben, unabhängig von den Punktwerten in der Graduierung nach Coindre oder van Unnik. Hierzu gehören beispielsweise das Rhabdomyosarkom oder der periphere neuroektodermale Tumor. 90 4.5.3 R – Status Mit dem R-Status wird der postoperative Verbleib von Tumoranteilen in situ beschrieben. Historisch betrachtet gehört er nicht zur TNM-Klassifikation, sollte aber wegen seiner prognostischen Bedeutung im Rahmen einer sogenannten TNMGRTumorformel immer mit angegeben werden [120]. Tabelle 70: R – Status Rx Vorhandensein von Residualtumor kann nicht beurteilt werden. R0 Kein Residualtumor. R1 Mikroskopischer Residualtumor. R2 Makroskopischer Residualtumor. (UICC 1998) 91 4.5.4 Staging der malignen Weichgewebstumoren Die Stadieneinteilung der Weichgewebssarkome erfolgt nach den UICC Richtlinien von 1997 oder historisch nach den Richtlinien Ennekings von 1983. Die Kernparameter sind dabei Grading (G) und die Größe des Primärtumors (T). Der Sinn des Staging-Systems liegt in der objektiven Darstellung des klinischen Erkrankungsverlaufs und in der Verbesserung der Prognoseabschätzung, sowie der Therapieplanung [49]. Tabelle 71: Stagingeinteilung nach UICC IA G1,2/T1a/N0/M0 oder G1,2/T1b/N0/M0 IB G1,2/T2a/N0/M0 II A G1,2/T2b/N0/M0 II B G3,4/T1a/N0/M0 oder G3,4/T1b/N0/M0 II C G3,4/T2a/N0/M0 III G3,4/T2b/N0/M0 IV Jedes G/T bei N1 oder M1 (nach UICC 1997) Tabelle 72: Stagingeinteilung nach Enneking (nur aus hist. Interresse angegeben) Stage Grad Lage Metastasen IA Low (G1) Intrakompartimental (T1) Keine (M0) IB Low (G1) Extrakompartimental (T2) Keine (M0) II A High (G2) Intrakompartimental (T1) Keine (M0) II B High (G2) Extrakompartimental (T2) Keine (M0) III A Low (G1) Intra- oder Extrakomp. (T1-T2) Regional- oder Fernmetastasen (M1) III B High (G2) Intra- oder Extrakomp. (T1-T2) Regional- oder Fernmetastasen (M1) (nach Enneking 1983 [34]) 92 4.5.5 Tumorentitäten und Subtypen Die Weichgewebstumoren sind trotz ihrer Seltenheit eine sehr heterogene Tumorgruppe. Zu ihnen zählen über 140 Tumorentitäten/-typen und Subtypen. Heute geht man davon aus, dass die malignen Tumoren des Weichgewebes sich aus mesenchymalen Stammzellen entwickeln und sich in Richtung des von ihnen imitierten Gewebes differenzieren und nicht primär aus bereits ausdifferenzierten mesenchymalen Geweben entstehen [73]. 4.5.5.1 Das Liposarkom Mit einem Anteil von 13%-17,7% [62] oder 15%-20% [70] gehört das Liposarkom zu den häufigsten malignen Tumoren des Weichgewebes. Phänotypisch zeigt der aus mesenchymalen Stammzellen entstandene Tumor [28] eine nach Subtyp verschieden ausgeprägte Differenzierung in Richtung des Fettgewebes [4], so dass vor allem die hochdifferentierten Liposarkome lipomähnliche Anteile aufweisen können [90]. Hashimoto beobachtete ein leicht zum männlichen Geschlecht verschobenes Geschlechtsverhältnis bei dieser Entität [62]. Präzisere Quellen berichten von einem Verhältnis m/w = 57/43 [28]. Der Erkrankungsgipfel liegt im vierten bis siebten Lebensjahrzehnt, im Kindesalter treten sie kaum auf [62]. Wie aus Tabelle 63 ersichtlich, sind die verbreitetsten Lokalisationen der Liposarkome die unteren Extremitäten und das Retroperitoneum. Das gesamte Malignitätsspektrum wird von den Liposarkomen abgedeckt, allerdings unter Bevorzugung bestimmter Subtypen. Das hochdifferenzierte Liposarkom (atypisches Lipom, prozentualer Anteil ca. 30%) ist von niedriger Malignität (G1). Das myxoide Liposarkom (prozentualer Anteil ca. 40%) ist meist niedrig gelegentlich auch mäßig maligne (G1,G2). Selten niedrig aber oft mäßig bis hoch maligne (G1,G2,G3) ist das rundzellige Liposarkom (prozentualer Anteil ca. 10%). Das pleomorphe Liposarkom (prozentualer Anteil ca.20%) ist fast immer mäßig bis hoch maligne (G2,G3) [4,28]. Für die histopathologische Einordnung eines malignen Weichgewebstumors als Liposarkom gibt es verschiedene Kriterien. Makroskopisch sind sie meist groß, eventuell lobuliert und gelb, weiß oder rötlich je nach Subtyp [28]. Lichtmikroskopisch ist das Vorliegen von Lipoblasten das entscheidende Kriterium [54,90]. 93 Andere für den Pathologen interessante Merkmale der Liposarkome sind zum Beispiel der immunhistochemisch nachweisbare Marker S-100, der allerdings nicht spezifisch für Liposarkome ist [4,28], oder die in drei Viertel aller Liposarkome nachweisbare Chromosomentranslokation t(12;16) (q13;p11) [56,66]. 4.5.5.2 Das maligne fibröse Histiozytom Erst in den sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts wurde das maligne fibröse Histiozytom (MFH) als eigene Tumorentität festgelegt [73]. Enzinger definierte es als „malignen Tumor aus z.T pleomorphen, atypischen Histiozyten und fibroblastenähnlichen Zellen, herdförmig mit storiformem Muster“ (WHO/Enzinger 1969 [90]). In den siebziger Jahren stieg die Anzahl der diagnostizierten MFH`s stark an [54] und es wurde zu einem der am häufigsten diagnostizierten Weichgewebssarkome. Sein Anteil an der Gesamtzahl der malignen Weichgewebstumoren wird zur Zeit mit 1528% angegeben [29,62,70]. Laut Campanacci betrifft die Erkrankung an einem MFH mehr Männer als Frauen. Er ermittelte ein Geschlechterverhältnis m/w von 57/43 [29]. Die bevorzugte Lokalisation dieser Entität ist die unteren Extremität (vgl. Kapitel 4.4). Die betroffenen Patienten sind meist Erwachsene im fortgeschrittenen Lebensalter vom vierzigsten bis zum achtzigsten Lebensjahr, während jüngere Personen und insbesondere Kinder deutlich seltener betroffen sind [29]. Es werden vier Subtypen unterschieden, von denen das riesenzellige MFH und das inflammatorische MFH sehr selten sind, der myxoide Subtyp ca. 25% einnimmt und der pleomorphe Subtyp am häufigsten vorkommt [29]. MFHs können in hoch- bis niedrigmaligner Form auftreten (G I-G III) [4]. Viele andere Entitäten in entdifferenzierten Stadien können in Tumoranteilen das pleomorphe MFH imitieren, so dass dieses seit den neunziger Jahren als Tumorentität immer mehr angezweifelt wird. Einer der Vorreiter dieser Entwicklung war Fletcher, der in einer seiner Studien zeigte, dass bis zu 74% der malignen fibrösen Histiozytome bei genauer Untersuchung mit modernen Methoden verschiedenen anderen Gruppen von Weichgewebssarkomen, welche lediglich in einem stark entdifferenzierten Zustand vorliegen, zugeordnet werden können [54]. Seit 1994 wird das MFH auch von der WHO als Ausschlussdiagnose definiert [73]. Hieraus ergibt sich, dass es 94 histopathologisch keine spezifischen Parameter zur Diagnose eines pleomorphen MFH`s gibt, gleichwohl stellen sie sich makroskopisch oft als gelappte weiße, gelbe oder braune Masse dar, die lichtmikroskopisch oft ein sehr pleomorphes Aussehen mit Vorkommen von Riesen- oder Spindelzellen zeigt [29]. 4.5.5.3 Das Leiomyosarkom Der Anteil der Leiomyosarkome an allen Sarkomerkrankungen wird mit 10,2-19% angegeben [62,88]. Hierauf verteilen sich die beiden „Subtypen“, die sich vor allem durch ihre anatomische Lage unterscheiden: Das superfizielle Leiomysarkom der Dermis und Subcutis und das subfasziale tiefe Leiomyosarkom, welches oft von den Wänden der Blutgefäße ausgeht [27]. Bezüglich der Malignität kommen Leiomyosarkome in allen drei Malignitätsgraden vor [4]. Campanacci beobachtete eine ausgeglichene Geschlechtsverteilung von m/w=1/1 bei den Erkrankten [27], während Hashimoto eine Bevorzugung des weiblichen Geschlechtes von m/w=1/1,6 beschreibt [62], vermutlich, da er auch die Leiomysarkome der viszeralen Organe in seine Statistik mit aufgenommen hat und der Uterus relativ häufig Leiomyosakome ausbildet [125]. Üblicherweise tritt dieser Tumor bei Menschen vom vierzigsten bis zum siebzigsten Lebensjahr auf [27], wobei die höchste Inzidenz in der sechsten und siebten Lebensdekade zu beobachten ist [62]. Häufigste Lokalistion der Leiomyosarkome sind das Retroperitoneum und die unteren Extremitäten (s. Kapitel 4.4). Histologisch zeigt dieser Tumor eine leiomyomatöse Differenzierungsrichtung. Makroskopisch imponiert er oft als weiße, feste Masse, die bei wenig differenzierten Tumoren eine hirnartige Form, häufig mit Nekrosen, annehmen kann [27]. Lichtmikroskopisch zeigen die höher differenzierten Formen des Tumors meist faszikulär angeordnete Spindelzellen, während die gering differenzierten Leiomysarkome Rund- oder Riesenzellen in unregelmäßiger Anordnung aufweisen [27]. Glattmuskuläres Aktin und Desmin sind ein immunhistochemischer Hinweis auf das Vorliegen eines Leiomyosarkomes, der diagnostisch genutzt wird [74]. 95 4.5.5.4 Das Synovialsarkom Der Erkrankungsgipfel des Synovialsarkoms liegt in der Adoleszenz und im jungen Erwachsenenalter (15.-40. Lebensjahr), in anderen Altersgruppen ist es selten [36]. Campanacci beobachtete bei diesem Tumor eine Bevorzugung des männlichen Geschlechtes [36], wohingegen Hashimoto eine Bevorzugung des weiblichen Geschlechtes angibt [62]. In über 90% der Fälle ist das Synovialsarkom an den Extremitäten lokalisiert. An den unteren Extremitäten tritt es mit über 70% auf. Es entsteht meist in der Region von Gelenken oder Sehnen, geht aber -anders als der Name vermuten lässt- histogenetisch nicht von der Synovialis aus, sondern ist vielmehr als Karzinosarkom des Weichgewebes anzusehen, welches vor allem mäßig bis hochmaligne auftritt. Es existieren aber auch niedrig maligne Synovialsarkome [4,62]. Das Synovialsarkom teilt sich in vier Subtypen auf, die alle in den tiefen Geweben lokalisiert sind und zusammen 6-10% aller malignen Weichgewebstumoren ausmachen [36]. Der Subtyp richtet sich nach den vorhandenen histologischen Komponenten. So ist das klassische biphasische Synovialsarkom aus epithelähnlichen Zellen und fibroblastenähnlichen Zellen aufgebaut, die allerdings durchaus morphologische Gemeinsamkeiten aufweisen. Daneben liegen noch ein monophasisch fibröser und ein monophasisch epithelialer Subtyp vor, die jeweils nur eine Komponente ausbilden, und viertens eine wenig differenzierte kleinzellige Variante [36]. Makroskopisch sind die Tumoren oft recht klein, lobuliert und gelenknahen Strukturen angelagert, dabei häufig mit Nekrosen und Zysten durchsetzt [36]. Cytokeratin und Vimentin sind immunhistochemisch nachweisbar und weisen auf ein Synovialsarkom hin. Cytokeratin wird allerdings auch von epitheloiden Tumoren exprimiert und kann so Konfusionen verursachen [4]. Auch das S-100 Antigen ist bisweilen nachweisbar und bietet so Verwechslungsmöglichkeiten mit Nerven- scheidentumoren [36]. Ein in neunzig Prozent der Synovialsarkome auftretendes cytogenetisches Merkmal ist die Translokation t(X;18) (p11.2;q11.2). Sie wird beispielsweise diagnostisch genutzt, um monophasisch fibröse Synovialsarkome von Fibrosarkomen abzugrenzen [66]. Eine Besonderheit des biologischen Verhaltens der Synovialsarkome ist ihre -gegenüber anderen malignen Weichgewebstumoren erhöhte- Tendenz zur Ausbildung regionaler Lymphknotenmetastasen [4]. 96 4.5.5.5 Der maligne periphere Nervenscheidentumor (MPNST) Bereits der Name dieses Tumors verrät seine Herkunft aus den Hüllgeweben peripherer Nerven [30]. Typisch ist seine meist subfasziale Lokalisation und sein an den Nervenstämmen angelagertes Wachstum. Der Tumor kann sowohl infiltrativ wachsen, als auch durch eine Pseudokapsel begrenzt erscheinen. Die Schnittfläche des MPNST ist meist weiß und von Nekrosen durchsetzt [30]. Spindelzellen vom Schwannzellenund Fibroblastentyp dominieren das lichtmikroskopische Erscheinungsbild des MPNST, dadurch kann er einem Fibrosarkom sehr ähneln, aber auch andere als oben genannte Zellformen kommen vor. Nach ihnen richtet sich die Einordnung in Tumorsubtypen. Primitive neuroektodermale Zellen, Rhabdomyoblasten, Endothelzellen und Knorpel- oder Knochengrundsubstanz sind teilweise vorhanden. Bildet der Tumor glanduläre Strukturen aus, gehört er dem seltenen glandulären Subtyp an. Melaninexpression definiert ihn als melanozytäres MPNST. Der epitheliale Subtyp, der oft bei Neurofibromatose 1 Patienten auftritt, besteht größtenteils aus epithelialen Zellen, die an Melanome oder Karzinome erinnern [30]. Der Malignitätsgrad des MPNST reicht von G1 bis G3, wobei niedrig maligne MPNST relativ selten sind [4]. Der prozentuale Anteil der malignen peripheren Nervenscheidentumoren, die auch als maligne Schwannome oder Neurofibrosarkome bezeichnet werden, ist mit 4-10% [30,62,88] von allen Weichgewebssarkomen gering. So verwundert es auch nicht, dass Hashimoto und Campanacci bei relativ geringen Fallzahlen gegensätzliche Aussagen zur Geschlechtsverteilung dieses Tumors machen [30,62]. Der Tumor befällt vor allem die Extremitäten. In einer Untersuchung Hashimotos waren 34% der Tumoren an den unteren Extremitäten und 24% an den oberen Extremitäten lokalisiert. Insgesamt 38% der Tumoren war großen peripheren Nerven angelagert [62]. Mit 43 Jahren ist das mediane Alter der Erkrankten im Vergleich zu Erkrankten mit anderen Weichgewebssarkomen recht niedrig. Der Erkrankungsgipfel liegt in der 3. bis 6. Lebensdekade [62]. Bei Patienten, die eine Neurofibromatose als ätiologisch bedeutende Vorerkrankung aufweisen, tritt der Tumor bereits früher auf [30]. Immunhistochemisch lässt sich oft das S-100 Antigen nachweisen [4], eventuell aber auch die Neuronen-spezifische Enolase (NSE) [30]. Bekanntermaßen sind diese immunhistochemischen Funde leider nicht spezifisch. So tritt S-100 auch bei Liposarkomen und NSE bei anderen Tumoren mit neuraler Differenzierung auf [4]. 97 4.5.5.6 Der periphere neuroektodermale Tumor (PNET) Der PNET, zu dessen Gruppe auch das extraskelettale Ewing-Sarkom gehört, ist ein aus primitiven Neuroblasten aufgebauter Tumor. Die Mehrzahl der Weichgewebstumoren weist eine mesenchymale Differenzierungslinie auf, während der PNET eine neuroektodermale Differenzierung zeigt. Dieser weiche und makroskopisch schlecht abgegrenzte Tumor, oft durchsetzt von zahlreichen Nekrosen und Hämorrhagien, tritt vor allem im Alter zwischen zehn und vierzig Jahren auf. Das mediane Erkrankungsalter findet sich bei ca. zwanzig Jahren. Dabei bevozugt der PNET mit einer Geschlechterverteilung von m/w 55/45 das männliche Geschlecht. Vor allem in den tiefen Gewebsschichten der Extremitäten, insbesondere der Beine, tritt dieser Tumor auf. In einer Untersuchung Campanaccis an 29 Patienten waren 17 Tumoren am Bein, 6 am Arm und lediglich 6 am Körperstamm lokalisiert. Histologisch besteht der PNET aus kleinen Rundzellen, die oft in einer rosettenartigen Formation angelegt sind. Hier bestehen Verwechslungsmöglichkeiten mit anderen rundzelligen Tumoren z.B. Rhabdomyosarkomen oder Lymphomen [31]. Um die Diagnose eines PNET zu sichern, bedient man sich der Immunhistochemie und der Cytogenetik. Immunhistochemisch exprimiert der Tumor neurale Marker wie Neurofilament, NSE, leu-7 und Synaptophysin [4,31]. In der diagnostischen Nutzung der Cytogenetik in der Histopathologie der Sarkome spielte die PNET-Familie eine Pionierrolle. Die in 85% dieser Tumoren vorkommende Translokation t(11;22) (q24;q12) war die erste, die in Sarkomen nachgewiesen werden konnte. Andere, seltener beobachtete Translokationen der PNET sind t(21;22) (q22;q12), t(7;22) (p22;q12) und t(1;16) (q11-25;q11-24) [66]. Die Graduierung nach van Unnik oder Coindre ist für die Gruppe der PNET bedeutungslos, da sie von ihrem biologischen Verhalten als stets hochmaligne angesehen werden müssen und ihnen deshalb generell der Malignitätsgrad G3 zukommt [4]. 98 4.5.5.7 Das Fibrosarkom Zu den Weichgewebstumoren mit Differenzierung in Richtung der dichten fibrösen Gewebe gehört das Fibrosarkom. Es wurde 1969 definiert als: „Fibroblastenproliferation mit Retikulin- oder Kollagenproduktion, ohne Zeichen anderer Differenzierungsrichtungen“ (WHO/Enzinger 1969 [90]). In der Historie der Weichgewebssarkome war es die zuerst diagnostizierte und lange Zeit auch eine der meistdiagnostizierten Sarkomentitäten [90]. Seit allgemein anerkannt wurde, dass nahezu alle malignen Tumoren des Weichgewebes mit zunehmender Entdifferenzierung Areale aufweisen können, die morphologisch einem Fibrosarkom gleichen, nahm die Diagnosestellung dieser Tumorentität deutlich ab [73,74]. Auch fielen einige ehemals als Fibrosarkome bezeichnete Tumoren später in die neugeschaffene Gruppe der Fibromatosen oder der malignen fibrösen Histiozytome [62]. Der heutige Anteil der Fibrosarkome an allen Weichgewebssarkomen beträgt zwischen 4,1% und 10% [24,62,88]. Die Betroffenen, zu 52% Männer, mit einem Durchschnittsalter von 45-46 Jahren, bei einem flachen Altersgipfel vom zwanzigsten bis zum siebzigsten Lebensjahr [24,62], entwickeln den Tumor laut Campanacci zumeist (ca. 85%) in den tiefen Geweben der Extremitäten. Betroffen ist meist der Oberschenkel, gefolgt von anderen Regionen der Extremitäten [24]. Hingegen gibt Hashimoto an, dass sich lediglich 37% der Fibrosarkome an Armen und Beinen finden und 44% am Körperstamm lokalisiert sind [62]. Der makroskopisch hirnartig erscheinende und je nach Kollagengehalt verschieden feste Tumor kann abhängig vom Differenzierungsgrad zellreich oder zellarm sein, eine Pseudokapsel ausbilden und Nekrosen oder myxoide Bereiche enthalten [24]. Das Fibrosarkom kann in allen Malignitätsgraden vorliegen [4,24]. In der lichtmikroskopischen Diagnostik des Fibrosarkoms besteht der Tumor aus Spindelzellen mit Kollagen- oder Retikulinbildung. Die Tumorzellen sind oft in Form eines Fischgrätenmusters angeordnet. Immunhistochemisch lässt sich häufig eine Vimentinexpression nachweisen [24,73]. Wie bereits weiter oben in der Definition erwähnt enthält der Tumor keine Anteile anderer Liniendifferenzierung. 99 4.5.5.8 Das Rhabdomyosarkom Dieser Tumor mit skelettmuskulärer Differenzierungsrichtung wurde definiert als: „Hochgradig maligner Tumor aus Rhabdomyoblasten in unterschiedlichen Differenzierungsstadien“ (WHO/Enzinger 1969 [90]). Wie die Definition bereits aussagt, ist dieser Tumor, unabhängig vom mikroskopischen Eindruck, immer als hochmaligne anzusehen [4]. Seine Häufigkeit unter den Weichgewebssarkomen wird mit einem Anteil von 9,7 % angegeben [62]. Die drei Subtypen des Rhabdomyosarkoms zeigen stark unterschiedliche Altersgipfel. Die embryonale Form, mit einem Anteil von ca. 75% der Rhabdomyosarkome, hat ihren Altersgipfel zwischen Geburt und fünfzehntem Lebensjahr. Der alveoläre Subtyp, mit einem Anteil von ca. 20%, tritt insbesondere zwischen dem zehnten und fünfundzwanzigsten Lebensjahr auf, und der mit einem Anteil von nur 5% seltene pleomorphe Subtyp hat einen Altersgipfel von über vierzig Jahren [33]. Aus diesen Häufigkeitsverteilungen und den Altersgipfeln ergibt sich ein gehäuftes Auftreten im Kindesalter. Hier stellt das Rhabdomyosarkom mit bis zu 53% aller malignen mesenchymalen Neubildungen das häufigste Weichgewebssarkom dar [91]. Die häufigsten Lokalisationen des embryonalen Subtyps sind Kopf und Hals, Urogenitaltrakt und Retroperitoneum, während alveoläre und pleomorphe Subtypen meist im Bereich der Extremitätenmuskulatur, vor allem des Oberschenkels, vorkommen. Insgesamt treten laut Campanacci nur ca. 20-30% aller Rhabdomyosarkome an Körperstamm und Extremitäten auf [33,62]. Mit einer Geschlechterverteilung m/w von 1,3/1 bis 1,7/1 beobachten sowohl Hashimoto als auch Campanacci eine Bevorzugung des männlichen Geschlechts durch dieses Sarkom [33,62].Vom makroskopischen Aspekt sind die Rhabdomyosarkome rund oder gelappt und meist von weicher Konsistenz, der alveoläre Subtyp ist eher gummiartig fest, die botryoide Unterform des embryonalen Subtyps liegt meist submukös und zeigt eine traubenartige Wachstumsform [33,80]. Bei lichtmikroskopischer Betrachtung zeigt das embryonale Rhabdomyosarkom Zelltypen aus der embryonalen Entwicklung der Skelettmuskulatur, von Rundzellen bis zu Rhabdomyoblasten, wobei die Rhabdomyoblasten mitunter sehr selten sein können. Durch Rund- und Riesenzellen mit minimalem Pleomorphismus in alveolärer Anordnung und einen erheblichen Anteil fibrosierter Areale zeichnet sich der alveoläre Subtyp aus. Der pleomorphe Subtyp bietet ein stark entdifferenziertes Bild mit kleinen und großen Zellen. Im Gegensatz zu anderen pleomorphen Sarkomen ist 100 beim pleomorphen Rhabdomyosarkom das Cytoplasma stark eosinophil [33]. Mit Hilfe der Immunhistochemie gelingt in Rhabdomyosarkomen oft der Nachweis von Desmin, muskelspezifischem Aktin, Myoglobin und sarkomerischem Aktin [4,33,73]. Die in ca. 68% aller Rhabdomyosarkome nachweisbare Translokation t(2;13) (q35;q14) und die bei 14% dieser Tumoren auftretende Translokation t(1;13) (p36;q14) lassen sich mittels der Zytogenetik ebenfalls für die Diagnosefindung nutzen [66]. 4.5.5.9 Das epitheloide Sarkom 1970 wurde das epitheloide Sarkom erstmals von Enzinger beschrieben [55]. Er definierte es als „Sarkom aus epithelähnlich gelagerten, mesenchymalen Zellen mit klinisch und pathologisch-anatomisch, z.T. karzinom-, z.T. granulomähnlichen Bild“ (Enzinger 1970 [90]). Das epitheloide Sarkom zählt mit einem Anteil von unter 3-4% zu den seltenen Weichgewebssarkomen [55], meist tritt es bei bei jüngeren erwachsenen Männern (Geschlechterverhältnis m/w ca. 2/1 [22]) zwischen dem zwanzigsten und vierzigsten Lebensjahr auf. In weiter fortgeschrittenem Alter ist es selten, in früheren Lebensjahren äußerst ungewöhnlich [22,55,90]. Die meist unter 3cm große Geschwulst aus solitären oder verschmolzenen Tumorknoten befällt vor allem die distale obere Extremität (ca. 50%), gefolgt von der distalen unteren Extremität und den Oberschenkeln [22,55,90]. Das epitheloide Sarkom findet sich dort sowohl subfaszial, wo es auch größere Ausmaße annimmt, als auch subcutan. Hierbei kommt es häufiger zu Exulcerationen [22,55]. Im Retroperitoneum tritt es jedoch laut Fletcher niemals auf [55]. Die Ausbreitung des Sarkoms erfolgt oft entlang longtitudinaler Leitstrukturen wie Nerven oder Faszien, und im weiteren klinischen Verlauf führt es in ca. 50% der Fälle zur Absiedlung von Fernmetastasen, die dann häufig regionale Lymphknoten befallen [22,55]. Das Erscheinungsbild des Tumors ist bei lichtmikroskopischer Betrachtung zusammengesetzt aus großen epithelialen Zellen mit eosinophilem Cytoplasma und Spindelzellen, welche oft (50%) nodulär angeordnet sind und dabei von einer Entzündungsreaktion umgeben werden. Die üblichen Charakteristika erhöhter Malignität, Mitosen und Zellpleomorphie, sind nur gering ausgeprägt [22,55], obwohl das epitheloide Sarkom ein generell bösartiger Tumor mit 101 einem Grading von G3 oder zumeist G2 ist [4]. Immunhistochemisch gelingt in epitheloiden Sarkomen oft der diagnostisch bedeutsame Nachweis von Cytokeratin, epithelialen Membranantigenen, Vimentin und CD-34. Allerdings lassen sich Cytokeratine und Membranantigene z.B. auch in Synovialsarkomen identifizieren, d.h. hier bestehen in der immunhistochemischen Diagnostik Überlappungen, die zu Verwechslungen führen können [4,22,55]. 4.5.5.10 Das Dermatofibrosarcoma protuberans Wie das maligne fibröse Histiozytom (MFH) zählt auch das Dermatofibrosarcoma protuberans (DFSP) zu den malignen Tumoren des lockeren fibrösen Gewebes [90]. Im Gegensatz zum MFH ist das DFSP meist in der Dermis und Subcutis lokalisiert und durchbricht nur selten die Faszien oder infiltriert tiefere Gewebsschichten [21]. Biologisch verhält sich dieser Tumor niedrig maligne (Malignitätsgrad immer G1 [4,102]), so dass Metastasen ausgesprochen selten sind. Allerdings ist die Lokalrezidivrate bei unzureichender Operation mit bis zu 50% hoch und eine Tumorprogression zu einem weit bösartigeren MFH oder Fibrosarkom ist möglich [21]. Meist erkranken Männer im mittleren Lebensalter an einem DFSP. Das Geschlechterverhältnis m/w wird bei dieser Tumorerkrankung mit 2/1 bis 4/1 angegeben. Die hauptsächlich betroffene Altersgruppe sind die Dreißig- bis Fünfzigjährigen. In Erscheinung tritt das DFSP oft in Form eines ca. 2cm großen Knotens, mit ihn umgebenden kleineren Satellitenherden, welcher zumeist am Rumpf, seltener an den Extremitäten lokalisiert ist [21,90]. Die Schnittfläche dieses Weichgewebssarkoms ist oft grauweiß und von fester Konsistenz [90]. Mikroskopisch ist das DFSP in aller Regel aus storiform gelagerten Spindelzellen aufgebaut, die sich durch einen geringen Zellpleomorphismus auszeichnen. CD-34 lässt sich mit immunhistochemischen Methoden oft nachweisen und ist somit ein diagnostisch wichtiges Kriterium, welches die bisweilen schwierige Abgrenzung des DFSP von einem MFH erleichert [21,74]. Auch die Cytogenetik kann einen Beitrag zur Diagnostik des DFSP leisten: Die Translokation t(17;22) (q22;q13) ist spezifisch für das DFSP [72]. Der Anteil des DFSP an der Gesamtheit der Weichgewebssarkome liegt nach den Resultaten des SEER Programmes bei rechnerisch etwa 6%. Das SEER Programm beobachtete im Zeitraum von 1973 bis 1987 ca. 9,5 % der gesamten 102 Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika auf Sarkomneuerkrankungen und hat dabei 18525 neu aufgetretene Weichgewebssarkome registriert, unter diesen waren 1152 DFSP [101]. 4.5.5.11 Das extraskelettale Chondrosarkom Diese seltene maligne Neoplasie des Weichgewebes [70] zeigt phänotypisch Merkmale des Knorpelgewebes und tritt in Form zweier unterschiedlicher Subtypen auf. Der myxoide Subtyp ist ein meist in den Extremitäten, insbesondere im Oberschenkel, auftretender Tumor. Er ist dort vornehmlich in den tieferen Gewebsschichten zu finden und zeigt ein langsames Wachstum [23,90]. Diese vor allem bei Männern (Geschlechterverhältnis m/w 57/43 bis 2/1) um das fünfzigste Lebensjahr anzutreffende Geschwulst [23,90] weist eine relativ niedrige Malignität auf [23]. Laut Arbogast gilt sie zumeist als G2 Tumor, wobei höhere und niedrigere Malignitätsgrade auch vorkommen [4]. Das myxoide extraskelettale Chondrosarkom stellt sich makroskopisch als noduläre bis lobulierte deutlich begrenzte Masse mit gelatinöser Schnittfläche in den Farbgebungen grau bis rot dar [23,90]. Der histologische Aufbau aus lobulär bis kettenähnlich angelegten eosinophilen Zellen in basophiler myxoider Matrix [23,90] lässt sich unter dem Lichtmikroskop erkennen. Immunhistochemisch zeigt das extraskelettale myxoide Chondrosarkom oft eine Anfärbbarkeit für S-100 und Vimentin [23]. Ein häufig (ca. 75%) vorkommendes cytogenetisches Merkmal dieses malignen Weichgewebstumors ist die Translokation t(9;22) (q22;q12), durch welche ein Gen aus der Steroidrezeptorgenfamilie mutiert [66]. Die heute nur noch wenig gebräuchliche Diagnostik mit Hilfe der Elektronenmikroskopie konnte ein extraskelettales myxoides Chondrosarkom teilweise an im rauhen endoplasmatischen Reticulum parallel verlaufenden Mikrotubuli diagnostizieren [23]. Der zweite Subtyp des extraskelettalen Chondrosarkoms ist das hochmaligne mesenchymale extraskelettale Chondrosarkom [4], welches eine ausgeglichen Geschlechterverteilung oder eine leichte Präferenz für das weibliche Geschlecht zeigt [23,90]. Je nach Autor tritt es meist an den Extremitäten, insbesondere den Beinen [90], oder an Kopf und Hals [23] auf. Die Erkrankten sind meist jüngere Erwachsene in der zweiten oder dritten Lebensdekade [23,90]. Der tiefsitzende Tumor ist schlecht abgrenzbar, dabei meist groß, weich und lobuliert und von grau-weißer bis rötlicher Färbung. Die Schnittfläche 103 zeigt fokale Nekrosen und knorpelige und knöcherne Areale [23]. Bei lichtmikroskopischer Betrachtung zeigt dieses Weichgewebssarkom dicht gepackte Lagen kleiner-runder, -ovaler oder -spindeliger sogenannter präkartilaginärer Zellen mit wenig Zytoplasma und hyperchromatischen Zellkernen, dazwischen knorpelige oder knöcherne Areale [23,90]. Diese histologische Struktur führt dazu ,dass das mesenchymale extraskelettale Chondrosarkom leicht mit anderen rundzelligen Sarkomen, wie dem Ewing-Sarkom (PNET) oder dem malignen Hämangioperizytom, verwechselt werden kann [23]. 4.5.5.12 Das Angiosarkom Diese maligne Neoplasie des Weichgewebes, die auch als malignes Hämangioendotheliom bezeichnet wird und aus entarteten Zellen mit endothelialer Differenzierungsrichtung besteht [90], kann in allen drei Malignitätsgraden vorliegen, wobei der mittlere und hohe Malignitätsgrad häufiger vorkommen [4,90]. Histologisch bietet der Tumor abhängig von seinem Differenzierungsgrad ein verschiedenartiges Bild. Das niedrigmaligne Angiosarkom zeigt sich ähnlich einem kapillären Hämangiom mit reichlich Erythrozyten in Gefäßlichtungen, allerdings stellenweise mit soliden Endothelkomplexen oder einer mehrschichtigen endothelialen Auskleidung der Gefäßlumina. Höhergradig maligne Angiosarkome demonstrieren hingegen meist nur schlitzförmige Lumina und reichlich solide Zellkomplexe aus nur gering an Endothelzellen erinnernden Zellen, die teilweise spindelförmige Gestalt annehmen, so dass der Tumor einem Karzinom oder Fibrosarkom sehr ähneln kann [18,90]. Die sehr seltene epitheloide Variante des Angiosarkoms sieht von ihrer histologischen Beschaffenheit einem malignen Melanom ähnlich. Sie hat große runde Zellen mit eosinophilem Zytoplasma und auffällige Nukleoli [55]. Immunhistochemisch lassen sich in Angiosarkomen typische endotheliale Marker, wie Faktor VIII Antigen, CD31, CD34 und UEA-1 nachweisen [18,55,73], welche insbesondere beim epitheloiden Subtyp diagnostisch sehr bedeutsam sein können [55]. Mit einem bis drei Prozent Anteil an der Gesamtheit der Weichgewebssarkome gehört das Angiosarkom zu den seltenen malignen Weichgewebstumoren [15,18,62]. Üblicherweise sind Angiosarkome oberflächlich lokalisiert und bilden dort große knotige Geschwülste, die oft exulzerieren und wegen ihrer guten Vaskularisation zu Blutungen 104 neigen [18]. Am häufigsten treten primäre Angiosarkome an Kopf und Hals auf, in abnehmender Reihenfolge auch an Oberschenkeln, Armen und Brust [18,62,90]. Die sekundären Angiosarkome nach Bestrahlung und bei chronischem Lymphödem sind zumeist am Arm lokalisiert (siehe auch Kapitel 4.3.3 und 4.3.2 [18]). Der epitheloide Subtyp des Angiosarkoms entsteht meist in den tiefen Weichgeweben oder der Glandula thyroidea [55]. Primäre Angiosarkome treten häufiger beim männlichen Geschlecht auf [18,90], wobei das mittlere Erkrankungsalter mit 44 bis 57 Jahren angegeben wird [62,90]. Die Prognose der Patienten ist bei Entwicklung eines Angiosarkomes schlecht, da diese Tumoren häufig in die Lungen und auch in bis zu 45% der Fälle in die Lymphknoten metastasieren [18,90]. 4.5.5.13 Das maligne Hämangioperizytom Diese bösartige Neubildung der Weichgewebe ist aufgebaut aus proliferierenden perivaskulären Zellen [90], die je nach Malignitätsgrad (G I – G III) des Tumors [4,25], einen mit zunehmendem Grading steigenden Zellpleomorphismus, eine höhere mitotische Aktivität, größere Zellkerne und dichter gepacktes Chromatin aufweisen [25]. Vom mikroskopischen Aspekt zeigt dieses Weichgewebssarkom ausschließlich anastomosierende Gefäße mit sie umgebenden dicht gelagerten Tumorzellverbänden aus kleinen Zellen mit gelegentlich spindeliger Form, die bisweilen palisadisch angeordnet sind. Da auch andere Neoplasien des Weichgewebes, z.B das Dermatofibrosarcoma protuberans oder das mesenchymales Chondrosarkom, ähnlich aufgebaute Areale aufweisen können, muss zur Diagnose eines malignen Hämangioperizytomes das Vorhandensein anders differenzierter Regionen innerhalb des Tumors ausgeschlossen werden. Durch dieses Ausschlussverfahren bedingt ist die Zahl der diagnostizierten malignen Hämangioperizytome bereits seit einigen Jahren rückläufig [25,90]. Immunhistochemisch sind in dieser Tumorentität Faktor XIII, Vimentin und QBEND nachweisbar, allerdings keine endothelialen Marker wie Faktor VIII. Ultrastrukturell zeigen die Tumorzellen Merkmale normaler Perizyten [25]. Insgesamt gehört das maligne Hämangioperizytom zu den seltenen Weichgewebssarkomen. Hashimoto nennt einen Anteil von 2,6 % aller Weichgewebssarkome [62]. Das Geschlechterverhältnis ist ausgeglichen [25]. Das mittlere Erkrankungsalter der Patienten mit einem malignen Hämangioperizytom liegt bei ca. 45 LJ (Median nach 105 Hashimoto bei 42 Jahren [62]), aber auch sehr junge und sehr alte Menschen erkranken an diesem Tumor [90]. Er tritt meist in Form einer runden bis lobulierten, gut begrenzten und weichen Masse mit starker Vaskularisation und weißer bis dunkelroter Schnittfläche in den tiefen Geweben der Oberschenkel, des Retroperitoneums, des Beckens und der oberen Extremitäten auf [25,90]. Oft macht das Geschwulst lange Zeit nur geringe Beschwerden und fällt lediglich als derbe, schmerzlose Schwellung auf. Wegen der starken Durchblutung des Tumors zeigen sich oft lokale Hautüberwärmungen [25]. 4.5.5.14 Das Klarzellsarkom Dieser seltene maligne Tumor neuroektodermaler Herkunft tritt meist in den distalen Extremitäten, insbesondere an Unterschenkel und Fuß, junger Erwachsener zwischen zwanzig und vierzig Jahren auf, aber auch Erkrankungen von Kleinkindern oder sehr alten Menschen kommen vor [20,55,62,90]. Laut Campanacci besteht beim Klarzellsarkom eine leichte Präferenz des weiblichen Geschlechtes [20]. Es ist trotz mäßigem Zellpleomorphismus und geringer mitotischer Aktivität ein mittelgradig bis hoch maligner Tumor [4,20], der in den tiefen Gewebsschichten in der Nähe von Sehnen oder Aponeurosen lokalisiert ist [55,90]. Der Tumor erreicht, bedingt durch sein langsames Wachstum, selten eine Größe von mehr als 5 cm. Schmerz ist ein häufiges Erstsymptom [20,55]. Die makroskopische Erscheinung des Klarzellsarkomes ist rund oder lobuliert ohne klare Tumorbegrenzung mit fester Konsistenz und weißer Schnittfläche, gelegentlich treten Nekrosen und Hämorrhagien oder auch pigmentierte Areale auf [20,90]. Klares bis blass eosinophiles Zytoplasma von runden bis spindelförmigen Zellen mit melanozytenähnlichen vakuolisierten Kernen in lobulärer, faszikulärer oder nestartiger Anordnung bilden das typische lichtmikroskopische Bild eines Klarzellsarkomes, welches wegen seiner Ausbildung melanozytärer Merkmale auch als das maligne Melanom des Weichgewebes bezeichnet wird [20,55]. Als melanomähnlich sind zu nennen: Die vakuolisierten Zellkerne, eine ultrastrukturelle Darstellbarkeit von Melanosomen sowie die immunhistochemisch nachweisbaren melanozytären Antigene [20,55]. Der Nachweis von S-100 kann zur Verwechslung mit einem MPNST führen, da auch diese Melanin bilden können [20]. In 65% der Fälle besteht die Möglichkeit ein Klarzellsarkom anhand der Translokation t(12;22) 106 (q13;q12) zu diagnostizieren. Dies eignet sich besonders zur Abgrenzung vom malignen kutanen Melanomen, welche diese Translokation nicht besitzen [55,66,73]. Abweichend von den meisten anderen Weichgewebssarkomen und ähnlich dem kutanen malignen Melanom zeigt das Klarzellsarkom eine recht ausgeprägte Tendenz zur Ausbildung regionärer Lymphknotenmetastasen [20,55,90]. 4.5.5.15 Das alveoläre Weichgewebssarkom Diese seltene maligne Neoplasie der Weichgewebe aus der Gruppe der Tumoren ungewisser Genese wird seit einigen Jahren zunehmend den Tumoren mit myoblastärer Differenzierungslinie zugerechnet und mit den Rhabdomyosarkomen in Verbindung gebracht. Sie sollte allerdings nicht mit dem alveolären Subtyp des Rhabdomyosarkomes verwechselt werden [17,55,73,90]. Die meistbetroffene Patientengruppe sind junge Erwachsene zwischen dem fünfzehnten und vierzigsten Lebensjahr [17,90]. Der Tumor zeigt eine Bevorzugung des weiblichen Geschlechts [17,55], die sich laut Meister in einem Geschlechtsverhältnis m/w von 1/2 manifestiert [90]. In ca. 70 % der Fälle tritt das alveoläre Weichgewebssarkom an der unteren Extremität [55], hier meist im Bereich der Oberschenkel, auf. Andere Lokalisationen, an denen es gelegentlich vorkommt, sind Kopf- und Halsregion, obere Extremitäten oder das Retroperitoneum [17,55,90]. Meist ist das Sarkom in den tiefen Gewebsschichten zu finden [17,90]. Hier wächst es langsam und schmerzlos und macht eventuell durch eine auf der starken Vaskularisation beruhenden Pulsation auf sich aufmerksam [17,55]. Makroskopisch ist die häufig von einer dünnen Pseudokapsel umgebene Tumormasse rund oder multinodulär. Die markige bis weiche Neoplasie hat eine grauweiße oder grau-rote Schnittfläche mit nekrotischen oder hämorrhagischen Stellen [17,90]. Lichtmikroskopisch liegen Tumorzellgruppen in runden oder polygonalen Verbänden zwischen zahlreichen Sinusoiden. Die Zellen haben ein helles, eosinophiles Zytoplasma und sind von runder Form [17,55,90]. Die Anordnung der Tumorzellverbände erinnert an die Struktur einer endokrinen Drüse. Nekrotisieren die zentralen Zellareale der einzelnen Komplexe, nimmt der Tumor ein alveoläres Erscheinungsbild an [17,55]. Typische rautenförmige oder rechteckige kristalline Gebilde in den Zellen lassen sich mit der Elektronenmikroskopie nachweisen [17,55]. In ca. 50% der alveolären Weichgewebssarkome sind immunhistochemisch Desmin 107 und sarkomerisches Aktin erkennbar [55]. Trotz der recht seltenen Mitosen und dem meist regelhaften Aufbau ist dieser Tumor mäßig bis hoch maligne [4,17,55]. Dies drückt sich im klinischen Verlauf aus: Hämatogene Metastasen sind häufig und betreffen neben der Lunge auch oft das Gehirn [17,90]. 4.5.5.16 Die aggressive Fibromatose Diese relativ seltene Neubildung, die in der klassischen Form des sogenannten abdominalen Desmoids vor allem das weibliche Geschlecht betrifft [41,90], zeigt insgesamt keine Geschlechterpräferenz [16,90]. Der Altersgipfel der aggressiven Fibromatose liegt zwischen der Pubertät und dem fünfzigsten Lebensjahr [16,41,90]. Meist tritt sie an Beinen, Rumpf oder Kopf und Hals auf [16]. An der Stelle ihres Auftretens hat sie ihren Ursprung oft an den Muskelaponeurosen und wächst in die sie umgebende Muskulatur ein, ohne dabei eine entzündliche Reaktion zu verursachen [16,90]. Außer in extrem seltenen Fällen metastasiert die aggressive Fibromatose nicht [90]. Sie zählt auch nicht zu den echten Sarkomen, sondern stellt einen Prozeß vom intermediärer Dignität dar und verhält sich ähnlich wie ein G1 Fibrosarkom, mit dem sie früher auch gelegentlich zu einer Gruppe zusammengefasst wurde [16,90]. Allerdings zeigt die aggressive Fibromatose ein ausgeprägtes lokal infiltratives Wachstum mit mikroskopischen lokalen Tumorabsiedlungen [16]. Dadurch wird eine R0 Resektion erschwert und es resultiert eine hohe Rate von Lokalrezidiven [16,90]. Der makroskopische Aufbau der aggressiven Fibromatose ist ein zum Teil sehr großer Knoten ohne erkennbare Begrenzung aus hartem, weißem, trabekulär strukturierten Gewebe bei der kollagenreichen Form, beziehungsweise aus festem, feuchtem und rosafarbenem Gewebe bei der weniger ausgereiften zellreichen Form [16]. Histopathologisch besteht sie aus Kollagen, Fibroblasten und Fibrocyten, eventuell auch Myofibroblasten. Diese Zellen sind in Bündeln zusammengefasst. Am Rand des Tumors liegen zwischen den Tumorzellbündeln Gruppen von atrophen Zellen des umgebenden gesunden Gewebes [16,90]. Die einzelne Tumorzelle ist von spindeliger Gestalt und hat einen länglichen Zellkern. Zellpleomorphismus, Kernheterochromasie oder Mitosen sind nicht oder nur ausgesprochen selten zu beobachten, bei gehäuftem Vorliegen wären sie ein Indiz für die wichtigste Differentialdiagnose, ein niedrig malignes Fibrosarkom [16,90]. Aktin und Vimentin lassen sich immunhistochemisch 108 in aggressiven Fibromatosen nachweisen, passend zu Fibro- und Myofibroblasten [16]. 4.6 Krankheitsverlauf und Symptomatik Weichgewebssarkome entstehen in aller Regel primär. Maligne Entartungen der sehr viel häufigeren benignen Weichgewebstumoren sind selten und kommen auch nur bei einigen Tumortypen wie zum Beispiel den peripheren Nervenscheidentumoren vor [91]. Die Weichgewebssarkome stellen sich anfangs häufig (ca. 50 %) als lokalisierte und relativ gut abgrenzbare Schwellung dar. Während dieser Zeit zeigen die Sarkome in der Regel ein lokal verdrängendes Wachstum. Das umgebende Gewebe bildet oft eine zumeist tumorinfiltrierte Pseudokapsel aus, die makroskopisch oft den Eindruck erweckt, der Tumor sei gut abgegrenzt. Die Schwellung führt bei bis zu 30 % der Erkrankten zu weiteren Symptomen. Durch lokale Expansion und Infiltration der umliegenden Gewebe kommt es zu Schmerzen [88,94] oder zu lokalen oder fortgeleiteten Sensibilitätsstörungen und funktionellen Störungen. Mit zunehmendem Tumorwachstum nimmt der Anteil der Patienten mit solchen lokalen Symptomen immer mehr zu . Gefäß–Nervenstränge und Faszien dienen als Leitstrukturen, so dass die Tumoren sich in ihrem Wachstum an diesen orientieren. Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf geht die Erkrankung, in Abhängigkeit von Tumorentität und Malignitätsgrad, unterschiedlich schnell von der lokalisierten zur generalisierten Krebserkrankung über. Das Sarkom beginnt vornehmlich hämatogen zu metastasieren, wobei der Hauptmetastasierungsort der peripheren Weichgewebssarkome die Lunge ist. Retroperitoneale Weichgewebssarkome metastasieren auch gelegentlich in die Leber, lymphogene Metastasen sind allgemein selten (< 5 %), kommen aber bei einigen Subtypen (Rhabdomyosarkom, Synovialsarkom, Epitheloidzellsarkom, Klarzellsarkom) auch gehäuft vor [70,88]. Noch weiter im Verlauf der Erkrankung treten dann die unspezifischen und generalisierten allgemeinen Tumorzeichen (BSymptomatik: Gewichtsabnahme, Anämie, Schwinden der Leistungsfähigkeit) auf. Ca. 20 % der Erkrankten begeben sich erst zu diesem Zeitpunkt in ärztliche Behandlung.[70] Bei einer multimodale Therapie der Sarkomerkrankung (siehe Kapitel 4.8.1 bis 4.8.4), besteht neben der weiterhin gegebenen Gefahr der Entstehung von Fernmetastasen aus 109 bereits vorhandenen okkulten Mikrometastasen auch die Gefahr eines lokalen Tumorrezidivs. Die Lokalrezidivrate wird bei optimaler Therapie mit unterhalb von 10 % bis 20 % angegeben [85,117], während sie bei inadäquater Therapie (marginale Resektion, R1-Status) bei bis zu 60-90 % liegt [47]. 4.7 Bildgebende Verfahren Bis zur histopathologischen Diagnoseabsicherung ist jeder Weichgewebstumor als malignitätsverdächtig anzusehen [114], dies gilt vor allem bei subfaszialer Tumorlokalisation, schmerzhafter Tumorinfiltration, rascher Größenprogredienz, einem Tumordurchmesser von mehr als 5 cm und einer verdächtigen Lokalisation in Ellenbeuge, Kniekehle oder Leistenregion. Vor einer chirurgischen Intervention zur Probegewinnung sollte in solchen Fällen prinzipiell eine Diagnostik mit bildgebenden Verfahren erfolgen, um eine genaue, dreidimensionale Dokumentation des tumorösen Prozesses zu erhalten [117], anhand derer der operative Eingriff geplant werden kann. Weitere Einsatzgebiete bildgebender Verfahren sind der Nachweis von Fernmetastasen im Rahmen des Tumorstagings [65] und die Lokalrezidivdiagnostik [96]. Prinzipiell finden sowohl Sonographie, Magnetresonanztomographie (MRT), radiologische Untersuchungsmethoden und nuklearmedizinische Untersuchungsmethoden Eingang in die Diagnostik der malignen Weichgewebstumoren. Sonographische Untersuchungen sind bei oberflächlich gelegenen Tumoren von hohem Wert [121] und ermöglichen Aussagen über Ausdehnung und Binnenstruktur des Tumors, so lassen sich mit diesem Verfahren solide von septierten oder zystischen Prozessen unterscheiden [9,13]. Die sonographische Diagnostik ist wegen ihrer leichten Verfügbarkeit, des geringen Preises und der Freiheit von unerwünschten Nebenwirkungen oft eines der ersten Verfahren, welches in der bildgebenden Diagnostik von Weichgewebstumoren angewandt wird. Neben dem Einsatz in der primären Tumordiagnostik wird dieses Verfahren vielfach zur Diagnostik lokaler Tumorrezidive verwandt [96]. Hierbei kann die Aussagekraft sonographischer Untersuchungen aber wegen postoperativen Narben und Verwachsungen im Gebiet des Primäreingriffes eingeschränkt sein [93]. 110 Als das überlegene Verfahren in der Diagnostik von Primärtumoren und Lokalrezidiven gilt die Magnetresonanztomographie (MRT). Mit dieser Untersuchungsmethode ist die Ausdehnung eines Tumors in das umgebende Gewebe und ebenso die Tumorbinnenstruktur gut zu beurteilen [12,99,122], dadurch ist die Magnetresonanztomographie geeignet zur präoperativen dreidimensionalen Planung eines Eingriffs. Allerdings besteht bei dieser Untersuchungsmethode technisch bedingt eine Schwäche in der Darstellung tumorbedingter Knochenarrosionen [65]. Die Darstellung eines Weichgewebstumors, bzw. von durch diesen verursachten Veränderungen, mittels Röntgenstrahlen kann in verschiedenen Formen erfolgen: - als Nativröntgendiagnostik - als Computertomographie (CT) - als Angiographie mit Kontrastmittel Die klassische Röntgendiagnostik ermöglicht eine Beurteilung von Knochenarrosionen durch den Tumor [65] und kann zur diagnostischen Abgrenzung gegenüber einem osteogenen Tumor genutzt werden. Des weiteren wird das Nativröntgen als Staginguntersuchung zur Auffindung von Lungenmetastasen genutzt [50,121]. Computertomographische Untersuchungsverfahren sind von hohem diagnostischen Wert, sowohl in der Primärdiagnostik der Weichgewebstumoren, als auch im Staging (hier wird für Patienten mit hochmalignen Sarkomen ein Thorax-CT im Rahmen des primären Stagings empfohlen [67]) und Tumornachsorge [43,81,84] sowie ähnlich der Magnetresonanztomographie zur dreidimensionalen Operationsplanung. CT-Untersuchungen sind der Nativröntgendiagnostik in der Beurteilung einer knöchernen Mitbeteiligung bei tumorösen Prozessen überlegen, darüber hinaus erlauben CTUntersuchungen diagnostische Aussagen zur Tumorbinnenstruktur. Mittels der Angiographie lässt sich die Gefäßversorgung eines Tumors darstellen, welches als zusätzliche Diagnostik sinnvoll sein kann, um beispielsweise die pathologischen Tumorgefäße von wichtigen angrenzenden Gefäßen abzugrenzen oder um eine therapeutische Tumorembolisation zu überwachen [69]. Bedeutsame nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren sind vor allem die SkelettSzintigraphie und die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) als sehr modernes Verfahren. Die Skelett-Szintigraphie findet Anwendung in der Diagnostik osteo111 lytischer oder osteoblastischer Fernmetastasen, während die PET eine Beurteilung der Stoffwechselaktivität eines Tumors erlaubt und damit die Diagnose verbliebener oder rezidivierender vitaler Tumorstrukturen nach multimodaler Therapie ermöglicht [65]. 4.8 Histopathologische Diagnostik maligner Weichgewebstumoren 4.8.1 Probeentnahme Die Diagnose eines Weichgewebssarkoms erfolgt zumeist als Zufallsbefund nach Exzision eines „Knotens“. Sofern dem behandelnden Arzt Hinweise auf einen malignen Weichgewebstumor vorliegen (subfasziale Lage, Lokalisation am Oberschenkel, Durchmesser von mehr als 5cm) sollte vor der Tumorresektion eine repräsentativen Gewebeprobe gewonnen werden, anhand derer die Dignität des Prozesses beurteilt werden kann. Bei Vorliegen eines Weichgewebssarkomes wird aus der Gewebeprobe Entität und Malignitätsgrad des Tumors bestimmt. Um eine Verschleppung von Tumorzellen, welche zu einer Vergrößerung des Resektionsgebietes der definitiven chirurgischen Therapie führen würde, zu vermeiden, sollte der Zugang direkt durch das Kompartiment, in dem der Tumor liegt, beziehungsweise welches ihn bedeckt, gewählt werden [19,98]. Ebenso sollte nicht entlang anatomischer Leitstrukturen, wie Faszien oder Gefäß-Nervensträngen vorgedrungen werden, da diese sonst bei der definitiven OP entfernt werden müssen. Auch die Blutstillung während der Probeentnahme muß sehr sorgfältig erfolgen, um eine auf diesem Wege mögliche Ausbreitung maligner Zellen durch Verschwemmung zu unterbinden [19,98]. Die oberflächlich verlaufenden Venen und die subkutanen Lymphkollektoren sollten bei der Probeentnahme ebenfalls geschont werden, damit die Folgen einer eventuell später indizierten adjuvanten Radiotherapie nicht vergrößert werden [116]. Vom chirurgischen Vorgehen lassen sich bei der Probeentnahme offene und geschlossene Verfahren unterscheiden. Zu den geschlossenen Verfahren gehören die Feinnadelbiopsie und die Stanz- oder Trokarbiopsie. Hierbei wird dem Patienten durch die Haut eine Tumorprobe entnommen, entweder in Form von aspirierten Zellen bei der Feinnadelbiopsie oder als Stanzzylinder von 2-6mm Durchmesser bei der Trokarbiopsie. Die Vorteile beider Verfahren sind die geringe Invasivität und das damit verbundene niedrige Risiko einer Tumorzellverschleppung. Nachteilig ist vor 112 allem das insbesondere bei der Feinnadelaspiration sehr geringe Volumen der Gewebsprobe. Dies führt dazu, dass auch erfahrene Untersucher aus Feinnadelbiopsien in ca. 30 % der Fälle kein repräsentatives Material gewinnen können. Bei der Stanzbiopsie ist die Situation aufgrund der größeren Materialprobe naturgemäß besser, aber nicht optimal. Insgesamt ist die diagnostische Sicherheit bei geschlossenen Biopsieverfahren reduziert, da die Gewebsarchitektur auch bei Stanzbiopsien nicht immer erhalten ist. Auch eine Gradingbestimmung ist wegen der Heterogenität maligner Weichgewebstumoren meist unmöglich. Die Indikation geschlossener Biopsieverfahren liegt aus diesen Gründen primär bei tiefliegenden oder retroperitoneal lokalisierten Tumoren und im Bereich der Rezidiv- und Metastasendiagnostik, wobei die bereits vorhandene Untersuchung des Primärtumors die Diagnose deutlich erleichtert [19,72,98]. Zur Primärdiagnostik der malignen Weichgewebstumoren sind offene Biopsieverfahren zu bevorzugen, denn diese tragen den Erfordernissen zur Gewinnung einer ausreichend großen und repräsentativen, vitalen Gewebeprobe Rechnung. Epifasziale Tumoren mit einem Durchmesser von weniger als 3cm sollten im Sinne einer Exzisionsbiopsie direkt vollständig entfernt werden, wobei der Tumor mit einem allseitigen Sicherheitsabstand von 1 cm exzidiert und in toto zur pathologischen Untersuchung gegeben wird. Die Vorteile der Exzisionsbiopsie sind die Gewinnung einer großen Probe und die Vermeidbarkeit eines Sekundäreingriffes bei Vorliegen eines postoperativen R 0 Status. Subfasziale Weichgewebssarkome mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm sollten anhand einer Inzisionsbiopsie diagnostiziert werden. Dabei wird Gewebe aus dem Randbereich des Tumors entnommen und zum pathologischen Institut weitergeleitet [72,98]. Allerdings macht die Inzisionbiopsie, in deren Verlauf nur Teile des Tumors entfernt werden, naturgemäß einen definitiven Zweiteingriff im Sinne einer Tumorresektion erforderlich. 4.8.2 Konventionelle lichtmikroskopische Diagnostik Mit Hilfe der Lichtmikroskopie und den klassischen Färbemethoden sind ca. drei Viertel der Weichgewebssarkome sicher zu diagnostizieren, so dass die Lichtmikroskopie auch heute noch im Mittelpunkt der histologischen Befundung dieser Tumorgruppe steht [73]. Vorraussetzung zur erfolgreichen Diagnose ist allerdings Erfahrung 113 des untersuchenden Pathologen mit diesen Tumoren, da Weichgewebssarkome unter anderem wegen ihrer Seltenheit und der damit oft verbundenen relativen Unkenntnis ihrer morphologischen Kriterien den unerfahrenen Pathologen vor erhebliche diagnostische Schwierigkeiten stellen können [102]. Die entnommene Gewebeprobe wird zur histopathologischen Untersuchung üblicherweise mit zehnprozentiger gepufferter Formalinlösung fixiert, sowie mit HämatoxilinEosin oder konventionell-lichtmikroskopischen Spezialfärbungen gefärbt [26]. Zur Diagnosefindung begutachtet der Pathologe die Zellmorphologie, das Wachstumsmuster, das Stroma sowie Gewebsarchitektur und Matrix des Tumors in der Hämatoxilin-Eosin-Färbung und stellt seine Diagnose anhand des tumorspezifischen Befundmusters [61]. Diese schrittweise Diagnosestellung ist sinnvoll, da viele Entitäten und Subtypen der malignen Tumoren des Weichgewebes in den einzelnen Parametern starke Ähnlichkeiten aufweisen. Die folgenden Tabellen zeigen Überschneidungen im Bereich der Zellmorphologie. Tabelle 73: Verwechselbare spindelzellige Läsionen Tumorartig Benigne Maligne Fibromatosen Schwannom Carcinom Noduläre Fasciitis Leiomyom Melanom Ossifizierende Spindelzelllipom Fibrosarkom Pseudotumoren im Frühstadium MFH Leiomyosarkom Mal. Schwannom Rhabdomyosarkom Dedifferenziertes und sklerosierendes Liposarkom (Salzer-Kuntschik 1993 [102]) 114 Tabelle 74: Verwechselbare pleomorphe Läsionen Tumorartig benigne Maligne Proliferative Fasciitis Pleomorphes Lipom Pleomorphes Liposarkom Proliferative Myositis MFH Rhabdomyosarkom Carcinom (Salzer-Kuntschik 1993 [102]) Tabelle 75: Verwechselbare maligne kleinrundzellige Tumoren Rhabdomyosarkom Carcinom Alveolär Embryonal Ewing-Sarkom Malignes Lymphom PNET Neuroblastom (Salzer-Kuntschik 1993 [102]) Zahlreiche Weichgewebssarkome können von ihrem Wachstumsmuster bzw. ihrer Histoarchitektur stark an andere Läsionen des Weichgewebes erinnern. Beispiele: - Die aggressive Fibromatose, deren Aufbau aus gebündelt angeordneten Fibroblasten, Fibrocyten und Kollagenfasern zu Verwechslungen mit hochdifferenzierten Fibrosarkomen führen kann [16]. - Das Dermatofibrosarcoma protuberans. Es zeigt Ähnlichkeiten zum MFH, auch wenn dessen Aufbau deutlich pleomorpher ist [21]. - Das Liposarkom. Sein Subtyp -das gut differenzierte Liposarkom- wird auch als atypisches Lipom bezeichnet und zeigt hohes Verwechslungspotential zu pleomorphen Lipomen [28]. Des weiteren sind die heterogenen Tumortypen zu erwähnen, die mehr als eine Gewebskomponente enthalten und deshalb bei Begutachtung einer zu geringen Anzahl von Gewebsschnitten für eine andere Entität von Weichgewebssarkomen gehalten 115 werden können. Dies trifft zum Beispiel für MPNST zu, die rhabdomyoblastische Anteile enthalten können oder für die verschiedenen Formen der dedifferenzierten Weichgewebssarkome, die entdifferenzierte anaplastische Areale in sich zeigen, welche einem MFH ähneln [74]. Bezüglich der Matrix und des Stromas der malignen Tumoren des Weichgewebes existieren ebenfalls Verwechslungsmöglichkeiten. So bestehen beispielsweise Subtypen des Liposarkoms, des Chondrosarkoms und des MFHs die eine myxoide Grundsubstanz ausbilden [23,26,28,29]. Um unklare Befunde in der Hämatoxilin-Eosin-Färbung zu differenzieren werden Spezialfärbungen genutzt: - Die Retikulin-Versilberung, welche die Differentialdiagnose von Ewing-Sarkomen und Lymphomen, Synovialsarkomen und Fibrosarkomen sowie Hämangioendotheliomen und Hämangioperizytomen erleichtert [26]. - Kongo-Rot und Sudan III, zur Darstellung von Fett in Gefrierschnitten, wodurch sich Liposarkome, allerdings auch diverse andere Sarkome und Karzinome, anfärben lassen [26]. - Die PAS-Färbung für Glykogen, nützlich in der Differentialdiagnose rundzelliger Tumoren. Tabelle 76: Glykogenvorkommen in verschiedenen Tumoren Üblicherweise vorhanden Variabel Üblicherweise nicht vorhanden Ewing-Sarkom Karzinom Lymphom Osteosarkom Liposarkom Neuroblastom Chondrosarkom Epitheloides Sarkom MFH Klarzellchondrosarkom Angiosarkom Fibrosarkom Chordom Synovialsarkom Rhabdomyosarkom MPNST Leiomyosarkom Klarzellsarkom Alveoläres Weichgewebssarkom (Campanacci 1999 [26]) 116 Die Färbungen für Hyaluronsäure und Mukopolysaccharide sind in der Diagnostik myxoider Tumoren von Bedeutung. Damit lassen sich das myxoide Liposarkom und das myxoide MFH (deren Färbung von Hyaluronsäure rückgängig gemacht wird) von myxoiden Chondrosarkomen und Chordomen unterscheiden (bei denen die Färbung nicht rückgängig gemacht wird) [26]. Trotz der Möglichkeiten, die diese verschiedenen Färbungen bieten, bleiben manche Tumoren mit diesen Methoden unklassifizierbar. Bei diesen kommt den moderneren diagnostischen Verfahren, welche in den nächsten Kapiteln behandelt werden, besondere Bedeutung zu. 4.8.3 Immunhistochemische Diagnostik Die zu Beginn der achtziger Jahre eingeführte Immunhistochemie ist zur Zeit die bedeutendste Zusatzmethode in der Diagnostik der malignen Neoplasien des Weichgewebes [40,73,74]. Sie beruht auf dem Prinzip des Nachweises von Tumorantigenen mittels fluoreszierenden oder mit chromogenen Enzymen gekoppelten Antikörpern. Kurz nach der Einführung dieser diagnostischen Zusatzmethode glaubte man, ein Werkzeug gefunden zu haben, mit dem eine absolut verläßliche Diagnose der Weichgewebssarkome möglich sei. Mit der fortlaufenden Verfeinerung der Methodik und mit Erhöhung der Sensitivität der verwendeten Antikörper zeigte sich aber, dass auch unter Zuhilfenahme der Immunhistochemie unerwartete Resultate in der Tumordiagnostik auftreten und eine sichere Diagnose mehr als die Verwendung einzelner Antikörper benötigt, so dass der untersuchende Pathologe jeweils ein ganzes Spektrum verschiedener Antikörper verwenden sollte, mit dem er das Vorliegen verschiedener Tumorantigene bestimmen kann. Aus dem Muster dieser Antigene kann er dann wertvolle Informationen zur Diagnostik des Tumortyps ableiten [26,73,74]. Im folgenden ist eine Tabelle angegeben, in der die verschiedenen zur Zeit nachweisbaren Tumorantigene dem Normalgewebe, in dem sie auftreten, sowie den verschiedenen Arten von Tumoren, in welchen sie nachweisbar sind, zugeordnet werden. 117 Tabelle 77: Antigene in Normalgewebe und Tumoren Tumorantigen Normalgewebe Tumoren (Antigennachweisbarkeit) Vimentin Mehrzahl mesenchymaler Mehrzahl mesenchymaler Gewebe Tumoren Histiozyten und Fibrohistiozytäre Tumoren Makrophagen (teilweise) Alpha-1- Histiozyten und Fibrohistiozytäre Tumoren Antichymotrypsin Makrophagen (teilweise) Muramidase Histiozyten und Fibrohistiozytäre Tumoren Makrophagen (teilweise) Histiozyten und Fibrohistiozytäre Tumoren Makrophagen (teilweise) Epithelien Epitheliale Tumoren Alpha-1-Antitrypsin CD-68 Cytokeratin (teilweise) Chordome (teilweise) Adamantinome (teilweise) Synovialsarkome (60-70%) Epitheloide Sarkome (>90%) Leiomyosarkome (20%) MPNST (selten) Rhabdomyosarkom (selten) Ewing-Sarkom/PNET (10%) Angiosarkom (epithelialer Subtyp) Klarzellsarkom (20-30%) Epitheliales Epithelien Epitheliale Tumoren Membranantigen Perineurium (teilweise) Nervenscheidentumoren (teilweise) Synovialsarkome (>90%) Solitärer fibröser Tumor (selten) 118 Epitheliales Angiosarkom (epitheloider Membranantigen Subtyp) Epitheloide Sarkome (>90%) Desmin Skelett- und glatte Rhabdomyosarkom (95%) Muskulatur Leiomyosarkome (70%) Solitärer fibröser Tumor (selten) Actin Skelett- und glatte Leiomyosarkome (90%) Muskulatur Rhabdomyosarkom (90%) Myofibroblasten Myofibromatosen (teilweise) Noduläre Fasciitis (teilweise) Aggressive Fibromatosen (teilweise) Fibrosarkome (teilweise) Myxoide MFHs (20%) MPNST (10-15%) Synovialsarkom (10-15%) Myoglobin Skelettmuskulatur Rhabdomyosarkom (30-40%) Faktor VIII Vaskuläre Endothelien Vaskuläre Tumoren (teilweise) Angiosarkom (60%) Ulex europeus Agglutinin Vaskuläre Endothelien Vaskuläre Tumoren (teilweise) Angiosarkom (teilweise) CD-31 ( Platelet Vaskuläre Endothelien Vaskuläre Tumoren endothelial adhesion (teilweise) molecule) Angiosarkom (90%) S-100 Protein Schwann´sche Zellen Nervenscheidentumoren Chondrozyten (teilweise) Lipozyten MPNST (50%) Langerhanszellen Myxoides Chondrosarkom Skelettmuskulatur (20%) Chordome (teilweise) Rundzelliges Liposarkom 119 S-100 Protein (70%) Myxoides Liposarkom (40%) Rhabdomyome (teilweise) Langerhanszell Histiozytosen (teilweise) Synovialsarkome (30%) Leiomyosarkome (selten) Rhabdomyosarkom (selten) Ewing-Sarkom/PNET (teilweise) Epitheloide Sarkome (selten) Klarzellsarkom (>90%) CD-34 (Humanes Vaskuläre Endothelien Vaskuläre Tumoren Progenitorzell- Endoneurium (teilweise) Antigen) Benigne NervenscheidenTumoren (teilweise) DFSP (>90%) Epitheloides Sarkom (50%) Solitärer fibröser Tumor (>90%) Angiosarkom (80%) Neuronen spezifische Neuronale und Neuroblastische Tumoren Enolase (NSE) neuroendokrine Zellen (teilweise) Rhabdomyosarkom (selten) Ewing-Sarkom/PNET (75%) Klarzellsarkom (teilweise) Neurofilament Protein Neuronale und Neuroblastische Tumoren neuroendokrine Zellen (teilweise) Rhabdomyosarkom (selten) 120 Neurofilament Protein Synaptophysin Ewing-Sarkom/PNET Neuronale und Neuroblastische Tumoren neuroendokrine Zellen (teilweise) Ewing-Sarkom/PNET (teilweise) Chromogranin Leu-7 Neuronale und Neuroblastische Tumoren neuroendokrine Zellen (teilweise) Neuronale und Neuroblastische Tumoren neuroendokrine Zellen (teilweise) MPNST (teilweise) Mic 2 Genprodukt Ewing-Sarkom (teilweise) (HBA-71 Antikörper) PNET (teilweise) Common leukocyte Leukozytäre Zelllinie Lymphome (teilweise) antigen CD-99 Synovialsarkome (60%) Solitärer fibröser Tumor (>90%) Rhabdomyosarkom (alveolärer Subtyp) Ewing-Sarkom/PNET (95%) MPNST (selten) Mesenchymales Chondrosarkom (teilweise) (zusammengefügt nach Campanacci 1999 und DAKO GmbH 1999 [26,40]) Die Vielfalt der verschiedenen nachweisbaren Antigene und die Zahl der unterschiedlichen Tumorentitäten, die mit diesen anfärbbar sind, machen die immunhistochemische Diagnostik der Weichgewebssarkome zu einem Gebiet der Pathologie, das auf einen hohen Erfahrungsschatz des Untersuchers angewiesen ist. Nicht zuletzt auch deshalb, da nicht alle Tumoren des gleichen Subtyps alle entsprechenden Tumorantigene exprimieren, wie man an den Prozentwerten der obigen Tabelle entnehmen kann. Zusätzlich erschwert wird der Umgang mit immunhistochemischen Färbe121 methoden maligner Weichgewebsneoplasien noch durch die ausgeprägte Heterogenität dieser Tumorfamilie. Diese äußert sich zum einen in der gleichermaßen vielfältigen, wie unregelmäßiger Expression von Tumorantigenen bezogenen auf ein mikroskopisches Gesichtsfeld (d.h. es sind fast nie alle Tumorzellen mit einem Antigen anzufärben, sondern immer nur ein gewisser Anteil derselben) und zum anderen in der unterschiedlichen Ausbildung der Gewebsarchitektur in makroskopisch verschiedenen Tumorarealen. Dadurch bedingt erhält man insbesondere bei dedifferenzierten Tumoren unter Umständen Tumorgewebe zur pathologische Untersuchung, welches nicht repräsentativ für den Gesamttumor ist und auch ein stark unterschiedliches Antigenexpressionsmuster zeigt [74]. 4.8.4 Cytogenetische Diagnostik Die cytogenetische Untersuchung maligner Weichgewebstumoren gehört heutzutage noch nicht zu den diagnostischen Standardverfahren, aber sie hat ihre Nützlichkeit für die Diagnose einiger Weichgewebssarkome bereits bewiesen und wird vermutlich in Zukunft eine größere Bedeutung erlangen [66]. Das Prinzip der cytogenetischen Diagnostik beruht auf dem Nachweis von chromosomalen Abweichungen der einzelnen Entitäten der Weichgewebssarkome vom normalen Chromosomensatz. Dazu werden die Abweichungen des Tumorkaryotyps von der Norm, meist reziproke Translokationen, mit verschiedenen Verfahren sichtbar gemacht. Möglich ist dies mit der lichtmikroskopischen Analyse gefärbter Metaphasekerne und seit einiger Zeit auch mit der direkten Darstellung der veränderten Gene in der Interphase durch die Fluoreszenz in situ Hybridisierung (FISH) [77] oder durch die Darstellung der veränderten Genprodukte durch Reverse Transskriptase Polymerasekettenreaktion (RT-PCR) [72]. In der folgenden Tabelle sind einige der bestuntersuchten Chromosomenaberrationen zusammen mit dem Tumortyp bei dem sie auftreten, sowie dem prozentualen Anteil der Tumoren, bei denen sie nachweisbar sind, aufgeführt. 122 Tabelle 78: Chromosomenaberrationen bei Weichgewebssarkomen Tumortyp Cytogenetischer Befund Prozentuales Vorkommen Ewing-Sarkom/PNET t(11;22) (q21-24;q11-13) 85% t(21;22) (q22;q12) 10% t(7;22) (p2;q12) selten Desmoplastischer klein- und t(11;22) (q13;q11.2-12) 60% rundzelliger Tumor Klarzellsarkom t(11;22) (q13-14;q12-13) 65% Myxoides Chondrosarkom t(9;22) (q22;q12) 75% Alveoläres t(2;13) (q35;q14) 68% Rhabdomyosarkom t(1;13) (p36;q14) 14% Myxoides/rundzelliges t(12;16) (q13;p11) 75% Liposarkom t(12;22) (q13;q11-12) teilweise Synovialsarkom t(X;18) (p11.2;q11.2) teilweise Dermatofibrosarcoma t(17;22) (q22;q13) teilweise protuberans (zusammengefügt nach Hillemanns 1999 und Katenkamp 1997 [66,72]) Obwohl die oben aufgeführten Chromosomenaberrationen in den ihnen zugeordneten Tumoren nicht immer nachweisbar sind, und somit die Nichtnachweisbarkeit einer Chromosomenaberration den Ausschluss einer bestimmten Tumordiagnose nicht gestattet, haben einige von ihnen den Status diagnostischer Relevanz erreicht. Als Beispiele sind hier zu nennen: Die Differentialdiagnose zwischen Klarzellsarkom und Weichgewebsmetastasen eines malignen Melanoms, die mit anderen Methoden sehr schwierig ist [112], die Abgrenzung monophasisch fibröser Synovialsarkome gegenüber anderen spindelzelligen Tumoren (wie beispielsweise Fibrosarkomen) und die genaue Bestimmung klein- und rundzelliger Tumoren aus geringen Mengen Biopsat [66]. In der folgenden Tabelle sind Weichgewebssarkome aufgelistet, bei denen der Nachweis chromosomaler Aberrationen von diagnostischer Bedeutung sein kann. 123 Tabelle 79: Sarkome mit diagnostisch bedeutsamen Chromosomenaberrationen Synovialsarkom Klarzellsarkom Myxoides Liposarkom Alveoläres Rhabdomyosarkom PNET/Ewing-Sarkom Extraskelettales myxoides Chondrosarkom Intraabdomineller desmoplastischer Rundzelltumor Hämangioperizytom (nach Skreekantaiah 1994 [112]) 4.8.5 Sonstige diagnostische Verfahren Als weitere diagnostische Verfahren in der feingeweblichen Untersuchung maligner Neoplasien des Weichgewebes sind die ultrastrukturelle und die molekularbiologischen Untersuchungsmethoden zu erwähnen. Mit Hilfe der elektronenmikroskopischen Untersuchung kleinster, mittels Schwermetallsalzen gefärbter Gewebeproben, lassen sich cytologische Eigenschaften der Tumorzellen darstellen. Diese haben zwar auf einzelnen Gebieten, wie der Diagnostik rundzelliger Tumoren im Kindesalter oder der Diagnostik spindelzelliger Läsionen noch Bedeutung, aber insgesamt wurde diese in den sechziger und siebziger Jahren häufig verwandte Methode weitgehend eingestellt. Hierfür sind unterschiedliche Gründe von Bedeutung. Zum einen ist diese Technik sehr kostenintensiv, zum anderen sind die mit Hilfe der Elektronenmikroskopie gewonnenen Resultate vielfach mehrdeutig und müssen noch mit anderen Techniken überprüft werden. Auch liefern die außergewöhnlich kleinen Gewebeproben, die mit elektronenmikroskopischen Techniken untersucht werden können, aufgrund der Heterogenität der Weichgewebssarkome häufig Ergebnisse, welche Fehldiagnosen bedingen können [73,74]. Mit immunhistochemischen Werkzeugen weist die Molekularbiologie zentrale Genprodukte des Zellzyklus, wie z.B. das p53-Protein oder den Proliferationsmarker Ki67, nach. Außer in der Differentialdiagnose zwischen Chondromen und Chondrosarkomen 124 der langen Röhrenknochen hat die molekularbiologische Diagnostik noch kaum klinische Verwendung gefunden und auch auf dem genannten Gebiet ist die molekularbiologische Untersuchung keinesfalls ein Routineverfahren. Sie erlaubt dort aber eine Abschätzung zugunsten eines malignen Tumors, wenn die Expression von p53 und/oder Ki67 erhöht ist [6,92]. 4.8.6 Die Aufgabe der pathologischen Diagnostik im Behandlungs konzept der Weichgewebssarkome Im interdisziplinären Therapiekonzept der malignen Weichgewebstumoren ist es die Aufgabe des Pathologen durch seine Diagnose dem behandelnden Team relevante Informationen zu Tumorentität, Malignitätsgrad (G) und R-Status mitzuteilen [61]. Zur Gewinnung dieser Daten bedient sich der Pathologe klinischer Eckdaten zum Tumor, wie: Alter und Geschlecht des Patienten, Tumorlokalisation, Symptomatik, Laborbefunde und Ergebnisse bildgebender Verfahren [5], sowie der von ihm selbst genutzten diagnostischen Methoden Lichtmikroskopie, Immunhistochemie, Cytogenetik, Elektronenmikroskopie und Molekularbiologie (siehe Kapitel 4.8.2 bis 4.8.5). Die auf diesem Wege gewonnenen Informationen haben erheblichen Einfluss auf die Therapieentscheidung [73,94]. So führt die Diagnose eines malignen Weichgewebstumors zu den in den Kapiteln 4.9.1 bis 4.9.4 beschriebenen Behandlungsverfahren, während die Diagnose eines benignen Weichgewebstumors ein weit weniger radikales Vorgehen erfordert. Diagnostiziert der Pathologe eine Weichgewebsmetastase eines Tumors mit anderem Primarius (z.B. Nierenzellkarzinom), so resultiert daraus ein anderes Konzept zur Behandlung eines malignen Tumors, dieses weicht jedoch bei einer systemischen Tumorerkrankung sehr vom primären Behandlungskonzept eines Weichgewebssarkoms ab. Auch die Diagnose unterschiedlicher Tumorentitäten maligner Weichgewebstumoren kann zu verschiedenen Therapieoptionen führen. So besteht zum Beispiel eine Indikation zur Lymphknotenresektion nur bei einigen Tumorentitäten mit erhöhter Inzidenz von Lymphknotenmetastasen (z.B. Rhabdomyosarkom, Epitheloidzellsarkom) [117]. Das Grading des Tumors fließt ein in die Überlegungen zur chirurgischen Radikalität und zur Indikation einer Chemo- oder Radiotherapie. Beide sind vor allem bei höhergradig malignen Tumoren sinnvoll [48,104,117] während G I Tumoren nur in 125 seltenen Ausnahmefällen auf Radiatio oder Chemotherapie reagieren. Ein inkorrektes Tumorgrading kann zu Fehlbeurteilungen bezüglich der Indikation einer solchen therapeutischen Option führen. Der durch den Pathologen ermittelte R-Status und der minimale Sicherheitsabstand des Tumors zum gesunden Gewebe dient dazu, den behandelnden Chirurgen über die Radikalität seiner Operation zu informieren. Wird der R-Status nicht oder fehlerhaft ermittelt, ist die Einhaltung eines angemessenen Resektionsrahmens in Frage gestellt. Der Chirurg erfährt nicht, ob die durchgeführte Operation ausreichend war, oder ob eventuell eine Nachresektion erfolgen muss. Ebenso kann die Indikation zur postoperativen Radiatio nur eingeschränkt beurteilt werden sofern der R-Status nicht bekannt ist. Die korrekte Diagnosestellung der malignen Weichgewebstumoren bereitet erhebliche diagnostische Probleme. In der Literatur ist ein Anteil von ca. 25-40 Prozent fehlerhafter Diagnosen belegt [3,39,59,113,114,117]. Die Gründe für diesen hohen Anteil an Fehldiagnosen scheinen vor allem die geringe Erfahrung der meisten Pathologen mit diesen seltenen Läsionen, die histologische Ähnlichkeit innerhalb dieser Tumorgruppe und die komplizierte Abgrenzbarkeit benigner zu niedrigmalignen Tumoren und tumorsimulierenden Läsionen zu sein [93,102]. Die Heterogenität der malignen Weichgewebssarkome führt teilweise zu unterschiedlich differenzierten Regionen innerhalb eines Tumors, so dass vor allem bei kleinen Tumorgewebeproben (siehe Kapitel 4.8.1) eine richtige Diagnose, sowohl der Entität als auch des Gradings, deutlich erschwert sein kann [72,73]. Ist eine größere Gewebeprobe vorhanden, sollten immer mehrere Schnitte untersucht werden. Die mit den diagnostischen Hilfsmitteln (Lichtmikroskopie, Immunhistochemie) beobachtbare Überschneidung von Befunden (entsprechend der histologischen Ähnlichkeit) zwischen verschiedenen Tumorentitäten, sowie die inkonsistente Ausprägung von Tumormerkmalen innerhalb einer Tumorentität (siehe Kapitel 4.8.2 und 4.8.3) beruht ebenfalls maßgeblich auf der Heterogenität der Weichgewebssarkome [74]. Um diesen Problemen zu begegnen und die Zahl fehlerhafter histopathologischer Tumordiagnosen in der Diagnostik der malignen Weichgewebstumoren zu senken, empfehlen diverse Autoren die Durchführung einer referenzpathologischen Zweituntersuchung. Diese sollte dann durch einen auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Pathologen vorgenommen werden [3,59,113,117]. 126 4.9 Therapie der Weichgewebssarkome 4.9.1 Chirurgische Therapie Im Zentrum der Behandlung maligner Weichgewebstumoren steht die onkologisch adäquate chirurgische Therapie. Kein anderes Verfahren kann sie gleichwertig ersetzen. Vor Beginn der chirurgischen Behandlung sollte eine Darstellung des Tumors mittels dreidimensionaler bildgebender Verfahren angestrebt werden, in dessen Anschluss die Operationsindikation gestellt wird [115,117]. Bei Abwesenheit von Fernmetastasen kann bei günstiger Lokalisation und Ausdehnung des Tumors die chirurgischen Intervention mit kurativer Zielsetzung vorgenommen werden [35]. Liegt die Läsion epifaszial und ist kleiner als 3 cm im Maximaldurchmesser kann die Operation einzeitig als Exstirpation im Sinne einer Exzisionsbiopsie (s. Kapitel 4.8.1) erfolgen. Bei subfaszialer Lage oder größerer Ausdehnung sollte eine histopathologische Diagnosesicherung durch eine Stanz- oder Inzisionsbiopsie (s. Kapitel 4.8.1) vorab erfolgen und nach gestellter Diagnose die definitive Tumorresektion als Zweiteingriff durchgeführt werden [72,117]. Dieser Zweiteingriff erfolgt als onkologiegerechte Resektion im Gesunden (R-0 Status) mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu allen Absetzungsebenen, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Lokalrezidiven zu vermindern [115]. Hierzu wird der Tumor unter Einschluss der Biopsienarbe und der Drainagekanäle en bloc reseziert. Jede intraoperative Eröffnung des Tumors führt zu einer potentiellen resultierendem R-1 Tumorzellkontamination Status, und des konsekutiv Operationssitus stark erhöhtem mit daraus Risiko eines Lokalrezidives. Eine Entfernung lokaler Lymphknoten ist nur bei wenigen Tumoren mit erhöhtem Potential zur Lymphknotenmetastasierung (z.B. Epitheloidzellsarkom, Synovialzellsarkom) angezeigt [32,114,117]. Das Resektionsausmaß (R0,R1,R2) wird nach dem geringsten Abstand des Tumorgewebes zur Absetzungsebene eingeordnet. Es ergeben sich dabei die Einordnungen der folgenden Tabelle. 127 Tabelle 80: Resektionsgrenzen und pathologische Beurteilung Einordnung Resektionsebene Pathologisches Ergebnis Intrakapsulär Intraläsional Resektionsrand im Tumor Marginal Extrakapsulär aber im Reaktives Gewebe evtl. mit begleitenden reaktiven Satellitenläsionen des Gewebe Tumors Weit Außerhalb des reaktiven, im Tumorfreier normalen Gewebe (2-3cm) Resektionsrand (nach Pfahler und Dürr 1999 [95]) Die unbeabsichtigte intraläsionale Resektion mit mikroskopisch tumorbefallenen Absetzungsebenen entspricht einer R-1 Resektion (Resektion non in sano), die beabsichtigte intraläsionale Resektion mit makroskopisch sichtbaren Tumorresten entspricht einem R-2 Status und ist als palliative Resektion („Debulking“) anzusehen. Die weite Resektion in sano zu allen Absetzungsebenen liefert tumorfreie Resektionsränder und ist das erwünschte Therapieziel. Die radikale Resektion, welche die Entfernung eines ganzen Kompartiments erfordert, sollte heutzutage nicht mehr angewandt werden, da für diese mutilierenden Eingriffe keine onkologische Rechtfertigung nachgewiesen ist. Außerdem sind viele Lokalisationen von Weichgewebssarkomen primär extrakompartimental (z.B. Fossa Cubitalis, Fossa Poplitea, Axilla), so dass eine Kompartmentresektion bei diesen unmöglich ist [34,94,117,120]. Die weite Resektion ist das angestrebte Operationsziel in der Behandlung der Weichgewebssarkome. Sie wird durch einen lateralen Sicherheitsabstand von 2-3 cm und einen Abstand von 2 cm zur Tiefe erreicht. Sollte an einer Stelle des Operationssitus aus anatomischen Gründen kein derartiger Abstand erreichbar sein, so kann durch Resektion einer Struktur mit Barrierefunktion gegen Tumorzellpermeation, wie Faszien, Periost oder Epineurium trotzdem aus onkologischer Sicht der Status einer R0-Resektion erreicht werden [114,115,117]. Prinzipiell ist eine weite Resektion im Bereich der Extremitäten durch eine gliedmaßenerhaltende Operation mit verschiedensten rekonstruktiven Maßnahmen mit einem optimalen funktionellen Ergebnis zu erzielen. 128 Die Amputation erscheint nur noch in maximal 10 % der Fälle gerechtfertigt. Ihre Indikation ist erst nach Ausschöpfung aller anderen Therapieoptionen zu stellen, da sie gegenüber der extremitätenerhaltenden Therapie keine Vorteile bringt. Situationen, die eine Amputation unvermeidbar machen, können eine transmetacarpale oder transmetatarsale Tumorinfiltration, eine lokale Tumoraussaat, Durchwachsung der Membrana Interossea oder ein exulcerierender Riesentumor sein, wohingegen eine Amputation bei Patienten mit Fernmetastasen oder hochmalignen Rezidivtumoren wegen der danach unveränderten Überlebensquote wenig sinnvoll erscheint [114,115,117]. Die Segmentamputation ist eine Sonderform der Amputation, bei der ein allschichtiges Segment einer Extremität entfernt wird und anschließend das distale Amputat auf den proximalen Stumpf replantiert wird. Bei Befall des Kniegelenkes kann dieses nach extraartikulärer Resektion prothetisch ersetzt werden. Als Beispiel für eine Segmentamputation sei hier die Borggreve-Plastik genannt. Bei diesem Eingriff werden distaler Femur und Kniegelenk entfernt, der Nervus Ischiadicus und die Gefäße bleiben als einzige Strukturen in ihrer Kontinuität erhalten, anschließend wird das distale Fragment um seine Längsachse rotiert, so dass die Fußspitze nach dorsal weist. Beide Fragmente werden durch eine entsprechende Osteosynthese verbunden. Resultat des Eingriffes ist ein endbelastbarer sensibler Stumpf, an dem das Sprunggelenk die Funktion des Kniegelenks übernimmt [46]. Die im obigen Text aufgeführten Behandlungsmaßnahmen sind nicht nur zur Behandlung eines Primärtumors, sondern auch zur Therapie eines Lokalrezidives oder zur Nachresektion eines nicht in sano entfernten Tumors geeignet. Auch zu palliativen Zwecken kann eine Resektion oder sogar Amputation gerechtfertigt sein, etwa um vom Tumor komprimierte Strukturen zu entlasten, Schmerzen zu lindern, die Pflege des Patienten zu erleichtern oder eine Geruchsbelästigung durch exulzerierende Tumoren zu vermeiden [114,117]. Gleichzeitig mit der Tumorentfernung oder im Anschluss an diese stehen verschiedenste rekonstruktive Maßnahmen zur Verfügung, mit denen die Deckung der Operationswunde und die bestmögliche Wiederherstellung der Funktion erreicht werden kann. Die folgende Tabelle führt einige Rekonstruktionsmöglichkeiten an den verschiedenen Organsystemen auf. 129 Tabelle 81: Rekonstruktives interdisziplinäres Spektrum Organsystem Mögliche rekonstruktive Maßnahmen Haut und Weichgewebe Hautverpflanzung, lokale Lappen, gestielte Fascien- und Muskellappen, mikrochirurgische Gewebetransplantation (Rundstielwanderlappen, Crossleg etc.) Neuromuskuläre Funktionen Mikrochirurgische Nervendissektion, Nervensegmentresektion und Kabeltransplantate, Primärer Muskel- und/oder Sehnentransfer, Neurovasculäre Insellappen, Mikrochirurgische Muskelverpflanzung Arthrodese, Resektionsarthroplastik Orthese, Prothese Stützgewebe Knochenresektion und autologe freie Transplantation Transportcorticotomie, Allograft Mikrovasculärer Knochentransfer Resektionsarthroplastik, Endoprothetik Stumpfverlängerung, atypische Stumpfbildung, Prothetik Gefäßchirurgie Adventitiadissektion, En bloc-Resektion und Interposition Extraanatomischer Bypass Kombinierte Verfahren Osteomyocutane Lappen auch mikrochirurgisch transplantiert Mikrochirurgischer Zehentransfer Borggreveplastik, Filetlappentransfer Segmentamputation und Replantation (nach Steinau 2001 [117]) 130 4.9.2 Radiotherapie Die malignen Tumoren des Weichgewebes sind strahlenbiologisch etwas empfindlicher als Plattenepithelkarzinome oder Gliome [104]. Dies unterstützt den Stellenwert der Radiotherapie in ihrer Behandlung. Angewandt wird die Radiotherapie innerhalb des Therapiekonzeptes der Weichgewebssarkome als definitive Therapie, als präoperative Radiotherapie, als postoperative Radiotherapie und in Form von experimentellen Verfahren wie der intraoperativen Radiotherapie (IORT) oder Therapiekonzepten mit Neutronen- oder Ionenbestrahlung [14,104]. Die Erfolgsaussichten und die Indikation einer strahlentherapeutischen Behandlung der malignen Weichgewebstumoren sind prinzipiell abhängig von den histopathologischen Charakteristika der Sarkome, so ist die Indikation einer Radiotherapie für niedrigmaligne Tumoren (G I) nicht gesichert, während sie bei hochmalignen Tumoren als gegeben betrachtet werden kann. Der Tumortyp beeinflusst ebenfalls die Überlegungen zum Nutzen einer Radiotherapie, beispielsweise werden MFH, Fibrosarkome, Liposarkome und Synovialsarkome meist einer postoperativen Bestrahlung zugeführt, wohingegen für Leiomyosarkome die alleinige onkologiegerechte Resektion den Therapiestandard darstellt [14,59]. Zu Beginn der Strahlentherapie steht immer die Therapieplanung. Diese sollte als interdisziplinäres Konzept von den verschiedenen Fachrichtungen erarbeitet werden. Die Planung der Bestrahlungsvolumina erfolgt anhand dreidimensionaler bildgebender Verfahren. Bestrahlt werden das Zielvolumen 2. Ordnung (Tumorvolumen plus 5-8 cm Sicherheitsabstand in cranio-caudaler Richtung sowie 2-3 cm Sicherheitsabstand zu allen anderen Seiten) und das Zielvolumen 1. Ordnung (Primärtumor plus allseitiger Sicherheitsabstand von 2 cm). Im Rahmen der Bestrahlungsplanung sollte darauf geachtet werden, lokale strahlenempfindliche Strukturen, wie z.B. Gelenke zu schonen, bei Extremitätentumoren muss zur Sicherung eines ausreichenden Lymphabflusses ein Drittel der Zirkumferenz ausgespart werden. Die meistverwandte Strahlenart sind hochenergetische Photonen mit einer Energie von bis zu 6 MeV. Es wird fraktioniert bestrahlt in Bestrahlungsdosen von 1,8-2 Gy je Sitzung [14]. Die definitive Strahlentherapie eines Weichgewebssarkoms ist nur indiziert bei inoperablen Tumoren oder bei Ablehnung eines operativen Eingriffes durch den Patienten. Hierbei wird das Zielvolumen 2. Ordnung mit 60 Gy bestrahlt und das Zielvolumen 1. Ordnung auf 75 Gy aufgesättigt. Mit dieser Behandlungsstrategie 131 kann in 38 % der Fälle eine lokale Tumorkontrolle erreicht werden. Aufgrund der hohen Strahlendosis besteht ein hohes Risiko zur Ausbildung strahlenbedingter Nebenwirkungen [14,104]. Insbesondere zur Volumenreduktion, und damit Herbeiführung eines operablen Befundes, großer und hochmaligner Weichgewebssarkome ist die präoperative Radiotherapie indiziert. Hierbei werden 45-55,8 Gy appliziert, die postoperativ noch mit bis zu 16 Gy geboostet werden. Die chirurgische Therapie sollte ca. 2,5 Wochen nach der Bestrahlung erfolgen. Bei kombinierter präoperativer Strahlentherapie und anschließender Tumorresektion können Kontrollraten von bis zu 90 % erreicht werden. Einen Vorteil der präoperativen gegenüber der postoperativen Radiotherapie stellt das geringere Bestrahlungsvolumen dar, da die operativen Zugangswege und Drainagekanäle nicht mitbestrahlt werden müssen. Nachteilig sind die gegenüber der adjuvanten Radiotherapie erhöhte Rate an postoperativen Wundheilungsstörungen und die schlechtere Beurteilbarkeit des Resektates durch den Pathologen [14,104]. Die postoperative Radiotherapie dient dazu, die Lokalrezidivrate von Weichgewebssarkomen, die mit geringem Sicherheitsabstand reseziert wurden, auf das Niveau nach einer Amputation oder radikalen Resektion zu senken. Sie ist insbesondere bei R-1 oder knappen R-0 Resektionen höhergradig maligner Tumoren indiziert. Ob sie auch bei G1 Tumoren erforderlich ist, ist noch unklar. Das Zielvolumen 2. Ordnung erhält bei der postoperativen Bestrahlung eine Strahlendosis von 45-50 Gy. Im Zielvolumen 1. Ordnung wird diese Dosis auf 60-66 Gy aufgesättigt. Mithilfe postoperativer Bestrahlung lässt sich die Lokalrezidivrate von 50-90 % bei alleiniger Tumorresektion auf 8-28 % senken. Eine eindeutige Präferenz der postoperativen Radiotherapie versus präoperativer Radiotherapie konnte nicht etabliert werden [14,104]. Weitere radiotherapeutische Optionen werden im Rahmen der Behandlung der Weichgewebssarkome bisher vor allem innerhalb klinischer Studien verwendet. Die intraoperative Radiotherapie (IORT) wird bei anders schlecht zu bestrahlenden Sarkomen z.B. im Retroperitoneum eingesetzt. Hierbei wird eine Dosis von 10-15 Gy schneller Elektronen aus einem Linearbeschleuniger appliziert. Als Vorteil der IORT gilt, dass strahlensensible Organe (Darm, Pankreas, Haut) wirksam vor der applizierten Strahlung geschützt werden können, indem diese intraoperativ aus dem Bestrahlungsfeld herausluxiert oder auch während der Bestrahlung mit Bleiabschirmungen abgedeckt werden können. Diese Vorgenhensweise führt zu einer deutlichen Verringerung strahlungsbedingter Nebenwirkungen. In einer Bostoner 132 Studie mit 13 Patienten ließ sich durch die IORT eine lokale Kontrolle von 80 % nach vier Jahren erreichen; ein signifikanter Überlebensvorteil konnte allerdings nicht beobachtet werden [104,106,107,124]. Neutronenstrahlen zeigen einen stärkeren Effekt in hypoxischem Gewebe und verursachen Schäden, die von zellulären Reparaturenzymen schlechter behoben werden können. Insofern erscheint ihr Einsatz in der Radiatio makroskopischer Tumorreste und hoch differenzierter Tumoren sinnvoll. Die lokale Kontrollrate wird in diesen Fällen mit 53 % angegeben und scheint damit der Photonenbestrahlung mit einer lokalen Kontrolle von lediglich 38 % überlegen. Dies wurde aber bisher noch nicht durch eine randomisierte Studie abgesichert [104]. Neben den obengenannten radiotherapeutischen Verfahren mit kurativer Zielsetzung besteht auch eine palliative Indikation für die Radiotherapie. In diesem Fall kann die Zielsetzung zum Beispiel eine Tumorreduktion mit Entlastung umgebender Strukturen sein oder die Verminderung des Risikos pathologischer Frakturen bei Auftreten von Knochenmetastasen. 4.9.3 Chemotherapie Innerhalb des multimodalen Behandlungskonzeptes der Weichgewebssarkome wird die systemische Chemotherapie im Erwachsenenalter prinzipiell in drei verschiedenen Therapiestrategien verwandt. Diese sind: 1. Die neoadjuvante Chemotherapie mit prä- und postoperativer Chemotherapieapplikation und kurativem Ansatz. 2. Die adjuvante Chemotherapie mit postoperativer Chemotherapieapplikation und kurativem Ansatz. 3. Die palliative Chemotherapie metastasierter Sarkome. Ähnlich den Verhältnissen bei der Radiotherapie maligner Weichgewebstumoren ist auch eine Chemotherapie vor allem bei höhergradig malignen Sarkomen sinnvoll. Ebenso beeinflusst auch die Tumorentität die Überlegungen zum Nutzen einer 133 Chemotherapie, da die unterschiedlichen Tumorentitäten verschieden sensibel auf eine Chemotherapie reagieren. Das CWS-Protokoll teilt beispielsweise Rhabdomyosarkome, PNET, Synovialsarkome, Liposarkome und Leiomyosarkome als chemosensibel ein, während Fibrosarkome, MPNST und mesenchymale Chondrosarkome als wenig geeignet für eine Chemotherapie gelten [14,94]. Die palliative Chemotherapie verfügt als einzige der drei Therapiestrategien über ein standardisiertes Konzept, während neoadjuvante und adjuvante Chemotherapien im Rahmen diverser Studien durchgeführt werden [48]. Zielsetzung der neoadjuvanten Chemotherapie ist die präoperative Reduktion der Tumormasse sowie die Elimination von regionalen- und Fernmetastasen, insbesondere bei hochmalignen Weichgewebssarkomen, zur Steigerung der Gesamtüberlebenszeit der Patienten. Diese Ziele sind in Einzelfällen zu erreichen, aber mangels ausreichender Studienzahlen kann diese Therapieform zur Zeit noch nicht allgemein empfohlen werden [48,103]. Als Beispiel sei hier das von der European Organisation for Research and Treatment of Cancer (EORTC) und der European Society for Hyperthermic Oncology (ESHO) im Rahmen der Chemotherapieschema (EORTC aufgeführt. 62961/ESHO Dieses sieht RHT-95) vier Studie präoperative verwandte und vier postoperative Chemotherapiezyklen mit Etopsid (kummulative Dosis 250mg/qm), Ifosfamid (kummulative Dosis 6g/qm) und Adriamycin (kummulative Dosis 50mg/qm) vor [70]. Die adjuvante Chemotherapie der Weichgewebssarkome ergab in einigen Studien eine Verbesserung der rezidivfreien Überlebenszeit und in einer Studie eine Verbesserung der Gesamtüberlebenszeit. Ihr Wert in der Therapie der Weichgewebssarkome ist aber bisher noch nicht klar, so dass auch sie nur im Rahmen von Studien eingesetzt wird. Keinesfalls ist sie geeignet, Versäumnisse bei der operativen Radikalität auszugleichen [48,103]. Als Beispiel für ein Protokoll einer adjuvanten Chemotherapie sei hier die Studie EORTC 62931 genannt. Bei dieser erhielten die Teilnehmer, Patienten mit hochmalignen Weichgewebssarkomen, postoperativ fünf Zyklen Adriamycin (kummulative Dosis 75mg/qm) und Ifosfamid (kummulative Dosis 5g/qm), außerdem Granulozyten-Koloniestimulierenden Faktor (G-CSF), um einer Agranulozytose vorzubeugen [70]. Die palliative Chemotherapie der malignen Tumoren des Weichgewebes erfolgt zum Beispiel als Adriamycin Monotherapie mit 75mg/qm alle drei Wochen. Indiziert ist 134 die palliative Chemotherapie bei inoperablen Tumoren oder Fernmetastasierung [70]. Durch eine palliative Chemotherapie kann bei ca. einem Drittel der Patienten eine Stabilisierung der Tumorerkrankung (No Change Status) erreicht werden. Bei weiteren 30 % der Patienten ergibt sich eine Tumorteilremission und bei unter 10 % eine Tumorvollremission. Bei Tumorteilremission und Tumorvollremission schreitet die Erkrankung im Median nach 7-10 Monaten wieder fort und die Patienten versterben meist an ihrem Tumorleiden [103]. Neben den unterschiedlichen Formen der systemischen Chemotherapie existiert die isolierte Extremitätenperfusion als experimentelles Verfahren mit regionaler Anwendung. Bei dieser Methode wird eine tumorbefallene Extremität an einen separaten, mittels Herz-Lungen-Maschine oxygenisierten, Kreislauf angeschlossen und mit Tumornekrosefaktor (TNF-Alpha), Melphalan und Gamma-Interferon perfundiert. Die Konzentration der Substanzen liegt dabei zehnfach höher als systemisch tolerabel. In zwei Studien ließen sich mit dieser Behandlung in 44 und 37 Prozent der Patienten vollständige Remissionen erreichen [48]. 4.9.4 Hyperthermie-Therapie Das zur Zeit noch experimentelle Konzept der hyperthermen Therapie maligner Weichgewebstumoren beruht auf der direkten tumorschädigenden Wirkung erhöhter Gewebstemperaturen sowie auf einer durch diese verbesserten Wirkung von Chemotherapeutika. Darüber hinaus wird als Hypothese eine effektivere Bekämpfung des Tumors durch das Immunsystem, wegen durch Hitze-Schock-Proteine gesteigerter Immunogenität der Neoplasie diskutiert. Unterschieden werden die Ganzkörperhyperthermiebehandlung mit Erhöhung der Körpertemperatur auf 41 Grad Celsius, die regionale Hyperthermie (der Tumor und umgebendes Gewebe werden auf 42 Grad Celsius erhitzt) und die lokale Hyperthermie, wobei über Sonden die Temperatur innerhalb des Tumors erhöht wird. Technisch durchgeführt wird die Temperaturerhöhung mit Wärmestrahlung, Ultraschall und Mikrowellen. Allein angewandt liegt die Ansprechrate der Tumoren auf Hyperthermie bei ca. 15 %, in Kombination mit Radiotherapie bei ca. 70 %, in Kombination mit der systemischen Chemotherapie führte die Hyperthermie-Behandlung im Rahmen einer Studie zu deutlichen 135 Tumorreduktionen. So wird bei dieser Kombination in 70 % der primär inoperablen Tumoren über eine Operabilität berichtet [48,110]. Bei den demonstrierten Fallbeispielen bestehen jedoch diskussionswürdige Indikationen. 4.10 Prognose der malignen Weichgewebstumoren Die allgemein anerkannten Prognosefaktoren für maligne Weichgewebssarkome setzen sich aus klinischen und pathologischen Daten zusammen. Die pathologisch zu bestimmenden Parameter sind die Malignitätsgraduierung nach WHO oder Coindre und der R-Status. Klinisch ermittelbare Prognosefaktoren sind die Tumorgröße (T), die Tumorlage (epifaszial vs. subfaszial) und die Lokalisation des Tumors bezogen auf die Körperregion, an der dieser auftritt (generell gilt eine distale Tumorlokalisation gegenüber einer proximalen Lokalisation als prognostisch günstiger). Die Stadieneinteilung nach UICC ist ein Prognosefaktor, der sich wiederum aus klinischen und pathologischen Befunden zusammensetzt [4,82]. Auch Patientenalter und Geschlecht werden gelegentlich als für die Prognose bedeutsam erachtet [82]. Seit einiger Zeit befassen sich klinische Studien außerdem mit dem Stellenwert von anderen pathologischen Befunden, wie dem DNA-Gehalt des Tumors oder den Expressionsmustern verschiedener zellulärer Proteine, und untersuchen diese auf ihre Prognoserelevanz [76,82,83]. Die Eckpfeiler der Prognose, über welche die Prognosefaktoren eine Aussage erlauben, sind das Auftreten von Lokalrezidiven, das Auftreten von Fernmetastasen und die Überlebenszeiten der Patienten. Das Auftreten von Lokalrezidiven, die auch bei optimaler multimodaler Therapie in 10 bis 20 % der Patienten auftreten [83], wird vor allem beeinflusst vom R-Status [97,117]. Das heißt, wird eine R-0 Resektion nicht erreicht, ist die Gefahr eines Lokalrezidivs erhöht (relatives Risiko 1,8). Ebenso beobachtet man bei Fibrosarkomen und MPNST (relatives Risiko 2,5 und 1,8) eine erhöhte Rate von Lokalrezidiven [97]. Patienten mit einem Alter von mehr als fünfzig Lebensjahren zeigen ebenfalls ein erhöhtes relatives Risiko von 1,6 zur Entwicklung eines Lokalrezidivs [97]. Das Risiko zum Übergang von der lokalisierten zur systemischen Tumorerkrankung mit Fernmetastasen wird erhöht bei hohem Tumorgrading (relatives Risiko 4,3) als 136 wichtigstem Faktor [82,97], bei großen Tumoren (relatives Risiko bei Tumoren > 5cm Durchmesser 1,9), subfaszialer Tumorlokalisation (relatives Risiko 2,5), der Tumorentität Leiomyosarkom (relatives Risiko 1,7) und bei Patienten, die bereits Lokalrezidive hatten (relatives Risiko 1,5). Das Liposarkom hingegen weist ein geringeres Risiko der Fernmetastasierung (relatives Risiko 0,64) auf [97]. Die Langzeitüberlebensrate von Patienten mit malignen Weichgewebstumoren wird bei hohem Grading, einem Tumordurchmesser von mehr als 5 cm, subfaszialer Tumorlage, Lokalrezidiven, einer proximalen Tumorlokalisation, systemischer Tumorerkrankung und bei makro- oder mikroskopisch positiven Resektionsrändern negativ beeinflußt. Darüber hinaus gehen das MPNST, Rhabdomyosarkom und Leiomyosarkom mit einer negativen Gesamtprognose einher [82,97]. Die Fünf-Jahres Überlebensrate der Patienten mit Weichgewebssarkomen hat sich seit den siebziger Jahren deutlich verbessert. Damals lag sie noch bei unter 20%, während heute 50-80% der Erkrankten ihre Tumorerkrankung überleben [45]. Der Einfluss des Gradings auf die Fünf-Jahres Überlebensraten wird im folgenden tabellarisch dargestellt. Tabelle 82: Fünf-Jahres Überlebensraten abhängig vom Tumorgrading Tumorgrading Fünf-Jahres Überlebensraten GI 75% G II 56% G III 26% (nach Issels, Sauer 1999 [70]) Ist der Tumor bereits in die lokalen Lymphknoten metastasiert, also zur systemischen Tumorerkrankung übergegangen, beträgt die Fünf-Jahres Überlebensrate nach Tumorresektion lediglich noch 25 % [82]. 137 4.11 Diskussion der Ergebnisse Die analysierten Patienten waren in den Jahren 1995-2001 im Klinikum Bergmannsheil vorstellig geworden. Innerhalb dieses Zeitraumes steigerte sich die behandelte Patientenzahl von 64 auf 101 jährlich. 389 der in diesem Zeitraum von 7 Jahren im Klinikum Bergmannsheil konsekutiv behandelten 603 Patienten (entsprechend einem prozentualen Anteil von 64,5 %) waren in Nordrhein-Westfalen wohnhaft. Bei einer jährlichen Neuerkrankungsrate von 2 bis 6 pro 100.000 Einwohner und bei einer nordrhein-westfälischen Einwohnerzahl von ca. 17 Millionen ergibt sich für diesen Zeitraum (1995-2001) rechnerisch eine Zahl von 340-1.020 jährlichen Neuerkrankungen in NRW. Die acht in der Analyse am häufigsten aufgetretenen Tumoren waren: - Das Liposarkom mit 24,0 % - Das maligne fibröse Histiozytom mit 22,6 % - Das Synovialsarkom mit 10,3 % - Das Leiomyosakom mit 10,3 % - Der maligne periphere Nervenscheidentumor mit 6,1 % - Periphere neuroektodermale Tumoren/Ewing-Sarkome mit 3,0 % - Das Fibrosarkom mit 2,5 % - Die aggressive Fibromatose mit 3,8 % Die anderen 17 aufgetretenen Sarkomentitäten, sowie die in vorangehenden Untersuchungen als Sarkom interpretierten Carcinome, Melanome und benignen Prozesse, waren mit einem jeweiligen prozentualen Anteil von unter 2,5 % selten. Ähnliche Häufigkeitsverteilungen der Sarkomentitäten finden sich auch in der Literatur [62,70,88]. 493 Sarkome konnten eindeutig einem Malignitätsgrad nach Coindre zugeteilt werden. Sie waren mit einem Anteil von 43,2 % zumeist hochmaligne, gefolgt von mittelgradig malignen Tumoren mit 37,7 % und niedrigmalignen Tumoren mit 19,1%. Bei den verbleibenden 110 Tumoren war eine definitive Zuordnung zu einem Malignitätsgrad unmöglich, da entweder eine referenzpathologisch abgesicherte Gradingbestimmung (z.B. mangels Tumormaterials bei Nachresektaten) nicht erfolgen konnte oder da es sich bei den primär als Sarkom beurteilten Prozessen um benigne 138 Geschehen handelte. Für eine Einordnung bezüglich des Gradings schieden des weiteren die aggressiven Fibromatosen aus und bei einigen der beobachteten Tumoren wurde eine Gradingeinteilung aus unbekannten Gründen nicht dokumentiert. Die Geschlechtsverteilung war im Patientenkollektiv annähernd gleich, mit einem Verhältnis m/w = 0,99/1, eine vergleichbare Geschlechtsverteilung ist auch in der Literatur zu finden [62,101]. Die Patienten waren zwischen 1 und 92 Jahre alt. Der Altersgipfel lag in der 7. Lebensdekade. Das mittlere Patientenalter betrug 51,7 Jahre, bei einem medianen Patientenalter von 53 Jahren. Damit ist das eigene Patientengut den 1.116 von Hashimoto untersuchten Patienten ähnlich (mittleres Patientenalter 46 Jahre, medianes Patientenalter 49 Jahre), jedoch sind die eigenen statistischen Bezugspunkte um ca. eine halbe Dekade zum höheren Alter hin verschoben [62]. Im Vergleich der 300 männlichen und 303 weiblichen Patienten lag der Erkrankungsgipfel für beide Geschlechter in der 7. Lebensdekade. Sowohl das mediane Patientenalter mit 53 Jahren für Frauen und 52 Jahren für Männer, als auch der Altersmittelwert mit 52,6 Jahren für Frauen und 50,8 Jahren für Männer zeigten, dass innerhalb des eigenen Patientenkollektives die Frauen geringfügig älter waren als die Männer. Analog der in der Literatur belegten Beobachtungen war im eigenen Patientengut das Durchschnittsalter der Patienten mit Liposarkomen (durchschnittliches Patientenalter: 51,6 Jahre), MFH (60,3 Jahre) und Leiomyosarkomen (61,1 Jahre) höher als das durchschnittlichen Alter aller Patienten mit malignen Weichgewebstumoren oder diesem vergleichbar [27,28,29,62]. Für die Patienten mit Synovialsarkomen (durchschnittliches Patientenalter: 39,8 Jahre), aggressiven Fibromatosen (40,6 Jahre) und peripheren neuroektodermalen Tumoren (28,5 Jahre) konnte im Einklang mit den Literaturdaten ein unterhalb des durchschnittlichen Alters von Patienten mit malignen Weichgewebstumoren aller Tumorentitäten gelegenes Patientenalter beobachtet werden [16,31,36,62,90]. Die beobachteten Fibrosarkome (durchschnittliches Patientenalter: 46,6 Jahre) stellten -verglichen mit dem gesamten eigenen Patientenkollektiv- Tumoren mit etwas unter dem Durchschnitt gelegenen Patientenalter dar. Verglichen mit Literaturdaten liegen sie jedoch im mittleren Altersbereich, dem sie in der Literatur auch zugerechnet werden [24,62]. 139 Die Altersverteilung der malignen peripheren Nervenscheidentumoren stellt sich in den eigenen Daten anders als in der Literatur dar. Während diese in der Literatur als Tumoren jüngerer Betroffener gelten, war im eigenen Patientengut ein durchschnittliches Patientenalter von 51,7 Jahren zu beobachten, welches dem mittleren Patientenalter aller Weichgewebssarkompatienten der eigenen Untersuchung nahezu entsprach und über dem in der Literatur zu findenden Durchschnittsalter liegt [30,62]. Als Grund für diese sich von der Literatur unterscheidenden Altersverteilung kann die im Patientengut des Klinikums Bergmannsheil geringe Anzahl an Patienten mit der prädisponierenden Vorerkrankung NF 1 angenommen werden. Die meistbeobachtete Lokalisation der Weichgewebstumoren im eigenen Patientengut war mit 199 von 603 Patienten (33,0 %) der Oberschenkel gefolgt vom Unterschenkel mit 73 Erkrankungen (12,1 %). Diese Lokalisationsverteilung wird von der Literatur nur partiell bestätigt, so ist bei Hashimoto ebenfalls von den Oberschenkel als Hauptmanifestationsort der Weichgewebssarkome zu lesen, allerdings waren von 1002 durch ihn analysierten Weichgewebssarkomen nur 244 (24,4 %) an den Oberschenkeln lokalisiert. Als zweithäufigsten Auftretensort gibt er das Retroperitoneum mit 185 von 1002 Patienten (18,5 %) an. Bei Meister ist von einer nahezu gleichen Verteilung der Weichgewebssarkome auf Stamm und Extremitäten zu lesen, während in den eigenen Daten insgesamt 489 Erkrankungen (81,1 %) an den Extremitäten beobachtet wurden [62,90]. Ursächlich hierfür dürfte der Status des Klinikums Bergmannsheil als Referenzzentrum für Gliedmaßentumoren sein, so dass sich Patienten mit Weichgewebssarkomen im Bereich des Abdomens/Retroperitoneums eher in visceralchirurgische Behandlung begeben. Im eigenen Patientengut zeigte die Lokalisationsverteilung der 145 Liposarkome eine Bevorzugung des Oberschenkels (48,3 %) und als zweithäufigste Lokalisation, jedoch mit deutlichem Abstand, der Unterschenkel (12,4 %).In der Literatur werden ebenfalls die Oberschenkel als Ort des häufigsten Auftretens genannt mit einem prozentualen Anteil von 37,7-63,8 %. Die Unterschenkel als am zweithäufigsten betroffene Region werden ebenfalls in der Literatur beschrieben, jedoch berichten andere Quellen vom Retroperitoneum als Körperregion mit den zweithäufigsten Liposarkomentstehungen [28,62]. 42,6 % der bei den eigenen Patienten beobachteten MFHs traten an den Oberschenkeln auf, gefolgt von Unterschenkeln und Unterarmen mit jeweils 11,8 %. Auch in der Literatur werden die Oberschenkel als bevorzugter Ort des Entstehens von 140 malignen fibrösen Histiozytomen genannt (Anteil 25,8-57,4%), gefolgt sowohl von Unterschenkeln als auch Retroperitoneum [29,62]. Wie auch bei Campanacci traten bei den eigenen Patienten Leiomyosarkome in absteigender Häufigkeit an den Oberschenkeln (eigener Anteil 38,7 %, Campanacci 42,9 %) und Unterschenkeln (eigener Anteil 9,7 %, Campanacci 20,0 %) auf. Hashimoto nennt als Hauptauftretensort der Leiomyosarkome das Retroperitoneum mit 61 von 102 Patienten (59,8 %), und erst danach die Oberschenkel mit 19 von 102 Patienten (18,6 %) [27,62]. Jeweils 17,7 % der im Klinikum Bergmannsheil behandelten Synovialsarkome traten an Oberschenkeln und Unterschenkeln als meistbetroffene Regionen auf. Darauf folgten mit je 14,5 % Knie und Fuß. Mit Anteilen von 26,4-49,3 % sind in der Literatur die Oberschenkel ebenso die Orte des bevorzugten Auftretens dieser Tumorentität. Als am nächsthäufigsten betroffene Areale finden sich bei Campanacci die Knieregion und bei Hashimoto die Unterschenkel (Anteile:15,4 und 14,9 %) [36,62]. Von den 37 Patienten mit malignen peripheren Nervenscheidentumoren trat die Erkrankung bei jeweils 7 (18,9 %) an Oberschenkeln und Thorax auf. Je 5 MPNSTs (13,5 %) wurden an Oberarmen und Unterschenkeln beobachtet. Die Oberschenkel sind bei Hashimoto und Campanacci mit Anteilen von 15,9-30,9 % ebenfalls die meistbetroffenen Regionen, während als Ort des nächsthäufigen Auftretens sowohl die Oberarme als auch die Glutealregion und der paravertebrale Bereich genannt werden [30,62]. In den eigenen Daten konnten 18 periphere neuroektodermale Tumoren/EwingSarkome beobachtet werden. Je drei dieser Tumoren bildeten sich an Oberschenkeln, Unterschenkeln und Oberarmen (je 16,7 %). Zwei PNETs (11,1 %) traten im Becken auf. Mit prozentualen Anteilen von 37,9 – 50,0 % sind die Oberschenkel auch in den Daten Campanaccis und Hashimotos als meistbetroffenen Regionen wiederzufinden. Die nächsthäufig betroffenen Regionen sind bei Campanacci Knie, Unterschenkel und Thorax, während sich bei Hashimoto Thorax und Rücken finden [31,62]. Im eigenen Patientengut konnten lediglich 15 Fibrosarkome beobachtet werden. Hiervon war ein Drittel an den Oberschenkeln lokalisiert, je 2 Fibrosarkome (13,3 %) befielen Schulter, Bauchwand, Knie, Fuß und Unterschenkel. Von den 311 durch Campanacci beschriebenen Fibrosarkomen (diese hohe Zahl beruht vermutlich auf den früher zahlreicher diagnostizierten und in Campanaccis Studien miteingegangenen 141 Fibrosarkomen) sind analog den eigenen Beobachtungen 97 (31,2 %) ebenfalls an den Oberschenkeln lokalisiert und 34 (10,9 %) an den Unterschenkeln. In Hashimotos Daten zeichnet sich hingegen aus der Beobachtung von 41 Fibrosarkomen eine stammnahe Verteilung mit 10 Fibrosarkomen (24,4 %) an Thorax und Rücken und 8 Fibrosarkomen (19,5 %) an der Bauchwand ab [24,62]. Von den aggressiven Fibromatosen oder Desmoidtumoren ist bekannt, dass der sogenannte klassische Typ vornehmlich an der Bauchwand auftritt, während das extraabdominelle Desmoid Schultern und Oberschenkel betrifft. Im eigenen Patientengut konnte eine Bevorzugung des Oberkörpers und Schultergürtelbereiches mit 5 von 23 Desmoiden (21,7 %) am Thorax und je 4 Desmoiden (17,4 %) an Schultern und Oberarmen beobachtet werden. Campanacci beschreibt hingegen eine Verteilung mit Bevorzugung des Beckengürtels. 34 seiner 163 untersuchten Desmoide (20,9 %) sind an den Oberschenkeln lokalisiert und 33 Desmoide (20,2 %) befinden sich in seiner Beschreibung im Glutealbereich [16,90]. Bezüglich Alters-, Geschlechterverteilung sowie Tumorentitätsverteilung und Lokalisationsverteilung kann festgestellt werden, dass sich die erhobenen Daten mit den Literaturangaben in Einklang bringen lassen. Das Häufigkeitsverhältnis benigner zu malignen Weichgewebstumoren beträgt ca. 100:1 [102]. Die Therapie benigner Weichgewebstumoren wird, soweit es die Ausdehnung des Tumors zulässt, oft ambulant vorgenommen. Wegen des deutlichen Überwiegens benigner Weichgewebsläsionen werden zahlreiche maligne Weichgewebstumoren klinisch nicht als solche erkannt und erfahren primär eine für sie nicht onkologiegerechte Behandlung. Prinzipiell ist jeder Weichgewebstumor bis zum histopathologischen Beweis des Gegenteils als malignitätsverdächtig anzusehen und insbesondere bei Parametern, die für ein malignes Geschehen sprechen (tiefe Tumorlage, schmerzhafte Infiltration, Durchmesser über 5cm, Lokalisation in Ellenbeuge oder Kniekehle) präoperativ mit bildgebenden Verfahren diagnostisch abzusichern. Anschließend sollte ein solcher verdächtiger Tumor zur definitiven Diagnosesicherung einer Probeentnahme zugeführt werden [114,117]. Die chirurgische Behandlung malignitätsverdächtiger Weichgewebstumoren sollte von Beginn an stationär und in einem spezialisierten Zentrum erfolgen und abgesehen von wenigen speziellen Ausnahmefällen mit einer Biopsieentnahme und pathologischer 142 Diagnosesicherung vor der definitiven chirurgischen Therapie beginnen [2,72,114,117]. Der Vorteil einer stationären Probeentnahme liegt vor allem in der Vermeidung von Tumorzellverschleppung: Durch die postoperative Ruhigstellung des Patienten und die onkologiegerechte Wunddrainage wird die Gefahr der Entwicklung eines Hämatomes, welches zu einer Tumorzellverschwemmung führen kann, gesenkt. Ergibt sich dennoch eine solche Komplikation, ist in stationärem Rahmen die Möglichkeit zur sofortigen Intervention gegeben (Druckverband, operative Revision) [117]. Die adäquate Beachtung solcher Detailfragen kann in einem spezialisiertem Zentrum für die chirurgische Therapie von Weichgewebssarkomen vorausgesetzt werden, wohingegen in allgemeinen Krankenhäusern, die gemäß der CAO-Studie jährlich nur 2-3 Patienten mit Weichgewebssarkomen behandeln [71], nicht unbedingt von der Kenntnis jedes therapeutischen Details ausgegangen werden kann. In den vorliegenden Patientendaten konnte beobachtet werden, dass diese Forderungen bezüglich des idealen Behandlungsregimes (stationäre Behandlung in einem Zentrum für Weichgewebssarkome und vorherige bioptische Diagnosesicherung) vielfach nicht realisiert wurden. So erfolgte der primäre chirurgische Eingriff bei 122 der 603 beobachteten Patienten (20,2%) ambulant. Bei 280 Patienten (46,4 %) wurde der erste chirurgische Eingriff in allgemeinen Krankenhäusern vorgenommen, nur 41 Patienten (6,8 %) begaben sich primär in eine Universitätsklinik. Bei 88 Patienten (14,6 %) erfolgte der erste Eingriff in einem spezialisierten Zentrum. 11,9 % der Patienten wurden primär im Ausland operiert oder der Ort des chirurgischen Ersteingriffes konnte nicht eruiert werden. Die Diagnoseabsicherung durch eine Biopsie vor der chirurgischen Behandlung erfolgte sicher nachvollziehbar nur bei 32,5 % aller Patienten, während bei 49,1 % der Patienten ein primärer Tumorresektionsversuch unternommen wurde. Wie bereits zu Beginn erwähnt ist davon auszugehen, dass die Gründe für diese Patientenverteilung auf die verschiedensten chirurgischen Abteilung, sowie die erste gewählte chirurgische Option vor allem in klinisch als Benignom eingeordneten Sarkomerkrankungen liegen. Im Anschluß an die Probeentnahme/operative Behandlung der Tumorerkrankung erfolgte die histopathologische Begutachtung. Empfehlenswert wäre hier, um die zahlreichen diagnostischen Probleme (siehe Kapitel 4.8.2 bis 4.8.6), die die Weichgewebs143 sarkome verursachen, zu beherrschen, die zusätzliche Begutachtung des gewonnenen Tumorgewebes durch einen in der Diagnostik dieser Tumoren erfahrenen Pathologen [88]. Im eigenen Patientengut erweckte die Zuordnung der jeweils zu Rate gezogenen Pathologen aber den Eindruck, dass das gewonnene Biopsat dem Pathologen zugeführt wurde, der auch sonst üblicherweise mit der jeweiligen chirurgischen Abteilung zusammenarbeitet. Die meisten chirurgischen Institutionen und somit auch die von diesen konsultierten Pathologen werden pro Jahr jedoch nur mit 2-3 malignen Weichgewebstumoren konfrontiert [71] und verfügen deshalb nur über geringe Erfahrung auf diesem außerordentlich anspruchsvollen Gebiet. Bei 31,0 % der Patienten erfolgte die primäre Diagnostik durch einen niedergelassenen Pathologen, bei 21,9 % durch Pathologen aus allgemeinen Krankenhäusern und bei 11,3 % durch Pathologen an Universitätskliniken. Nur 15,8 % der primären Diagnosestellungen erfolgten in der Pathologischen Abteilung des Klinikums Bergmannsheil, die, wegen der mittlerweile über 1000 untersuchten Weichgewebssarkome und der engen Zusammenarbeit mit Prof.Dr.D.Katenkamp von der Friedrich Schiller Universität Jena, die Vorraussetzungen für eine optimale Diagnosefindung bei malignen Weichgewebstumoren bietet. Für 19,6 % der untersuchten Patienten war nach langjährigem Verlauf der Ort der ersten pathologischen Diagnosestellung nicht sicher feststellbar. Als Nebenbefund lässt sich mittels der obigen Daten belegen, dass die Dokumentation langer onkologischer Krankheitsgeschichten, die in auswärtigen Häusern begannen, dort teilweise nicht optimal durchgeführt wurde. So war aufgrund der lückenhaften Aktenlage bei mehr als 11 % der Patienten der Ort ihrer chirurgischen Erstbehandlung nicht eruierbar und 19,6 % der Patienten konnte der Ort der ersten pathologischen Diagnosestellung nicht ermittelt werden. Die 603 Patienten wurden zur Evaluation ihrer primären pathologischen Befundung (unabhängig davon ob diese aus einem primären Tumorresektat oder aus einer Tumorprobe gestellt wurde) im Vergleich zur endgültigen, referenzhistologisch abgesicherten Tumoreinordnung unterteilt in eine Patientengruppe A aus 370 Patienten mit definitiver Diagnose aus dem Primärtumor (linke Spalte in Tabelle 32 bis 61), und in eine Patientengruppe B aus 233 Patienten, bei welcher die endgültige Tumordiagnostik aus einem Rezidivtumor erfolgte (rechte Spalte in Tabelle 32 bis 61). 144 Gruppe A (370 Patienten mit endgültiger Diagnose aus dem Primätumor): - In 147 Fällen (39,7 %) stimmte die primäre Diagnose bezüglich Tumorentität und Tumorgrading vollständig mit der endgültigen Befundung überein. - Bei 31 Patienten (8,4 %) konnte bei gleicher Entitätsdiagnose eine Gradingabweichung zwischen primärer und endgültiger Diagnose beobachtet werden. - Für 21 Patienten (5,7 %) wurde eine Abweichung der Tumorentitätsdiagnose bei übereinstimmendem Grading zwischen primärer und endgültiger Diagnostik registriert. - 18 Patienten (4,9 %) wurde in der ersten histopathologischen Befundung eine Tumordiagnose zuteil, die in der endgültigen Befundung sowohl für das Grading als auch für die Tumorentität revidiert werden musste. - Bei 5 Patienten (1,4 %) mit einer gutartigen Erkrankung, wurde diese in der primären histopathologischen Untersuchung als Malignom eingeordnet. - Bei 18 Patienten (4,9 %) wurde ein WTS primär als benigner Tumor eingeordnet. - Bei 46 Patienten (12,4 %) stimmte in der primären histopathologischen Untersuchung die Tumorentität mit der endgültigen Diagnose überein, wobei aber primär kein Tumorgrading bestimmt wurde. - Bei 29 Patienten (7,8 %) mit abweichender Tumorentität zwischen endgültigem und primärem Befund kam es in der ersthistologischen Untersuchung zu keiner Bestimmung des Tumorgradings. - Die Diagnosen der primären histopathologischen Untersuchung waren bei 19 zugewiesenen Patienten (5,1 %) nicht vorhanden und konnten deshalb nicht mit der endgültigen Diagnoseeinordnung verglichen werden. - Bei 36 Patienten (9,7 %) mit tumorfreiem Nachresektat ist keine referenzpathologisch abgesicherte definitive histopathologische Diagnostik erfolgt, somit war es nicht möglich, die ersthistologischen Befunde zu verifizieren. Daraus folgt, dass bei 370 Patienten der Gruppe A nur in 147 Fällen (39,7 %) die primäre mit der endgültigen Tumoreinordnung bezüglich Entität und Grading übereinstimmte, während bei 168 Patienten (45,4 %) die diagnostischen Ergebnisse in verschiedenstem Ausmaß diskordant bzw. unvollständig waren. Bei den restlichen Pat. konnte nach Übernahme aufgrund lückenhafter Aktenlage keine Evaluation erfolgen. 145 Gruppe B (233 Patienten mit endgültiger Diagnose aus einem Rezidivtumor): - In dieser Patientengruppe stimmte in 60 Fällen (25,8 %) die primäre Diagnose bezüglich Tumorentität und Tumorgrading vollständig mit der endgültigen Befundung überein. - Bei 26 Patienten (11,2 %) konnte bei gleichbestimmtem Tumortyp eine Gradingabweichung zwischen primärer und endgültiger Diagnose beobachtet werden. - Für 16 Patienten (6,9 %) dieser Gruppe wurde eine Abweichung der Tumorentitätsdiagnose bei übereinstimmendem Grading notiert. - 12 Patienten (5,2 %) wurde in der ersten histopathologischen Befundung eine Tumordiagnose zuteil, die in der endgültigen Befundung sowohl für das Grading als auch für die Tumorentität revidiert werden musste. - Bei 28 Patienten (12,0 %) wurde ein Weichgewebssarkom primär als benigner Tumor eingeordnet. - Bei 34 Patienten (14,6 %) wurde in der primären histopathologischen Untersuchung die Tumorentität in Übereinstimmung mit der endgültigen Diagnose ermittelt aber kein Tumorgrading bestimmt. - 27 Patienten (11,6 %) mit zwischen primärem und endgültigem Befund abweichender Tumorentität wurde in der ersthistologischen Untersuchung keine Bestimmung des Tumorgradings zuteil. - Die Diagnosen der ersten histopathologischen Untersuchung fehlten bei 22 zugewiesenen Patienten (9,4 %) und konnten deshalb nicht mit der endgültigen Diagnoseeinordnung verglichen werden. - Bei 7 Patienten (3,0 %) mit tumorfreiem Nachresektat war es mangels einer weiteren referenzhistopathologischen Diagnostik nicht möglich die ersthistologischen Befunde zu verifizieren. In der Patientengruppe B ist der Anteil der Patienten mit voller Übereinstimmung zwischen der primären und engültigen histopathologischen Tumoreinordnung mit 25,8 % gegenüber 39,7 % in Patientengruppe A deutlich geringer. Hingegen ist der Anteil der diskordanten oder unvollständigen Diagnosen in der Patientengruppe B mit 61,8 % gegenüber Gruppe A mit 45,4 % deutlich erhöht. Der Anteil der nicht evaluierbaren primären histopathologischen Befundungen ist mit 12,4 % in Gruppe B und 14,9 % in Gruppe A ähnlich ausgeprägt. Ursächlich für nicht evaluierbare 146 Tumoren sind in Patientengruppe B ebenfalls vor allem eine nach Übernahme externer Patienten teils unvollständige Aktenlage und die Nicht-Durchführbarkeit einer referenzpathologisch abgesicherten definitiven Diagnostik bei tumorfreien Nachresektaten. Da Entdifferenzierungsprozesse im Tumor zum Wechsel von Tumorgrading und Tumorentität, insbesondere bei rezidivierendem Tumorleiden, führen können [73,74], ist anzunehmen, dass der erhöhte Anteil diskordanter Tumoreinordnungen in der Patientengruppe B zum Teil durch tumorbiologische Prozesse verursacht wurde. Vergleicht man die im untersuchten Patientengut der 370 Patienten ohne Rezidivtumor beobachteten 45,4 % bezüglich Tumorentität und/oder Tumorgrading abweichenden Tumoreinordnungen, übertreffen diese die in der Literatur genannten 25 – 40 Prozent deutlich [3,39,59,117]. Unterteilt man diese Patienten in Gruppen nach Entität, Grading, Art des chirurgischen Ersteingriffes oder der Institution der pathologischen Erstbefundung, lassen sich für diese Gruppen Unterschiede im Vergleich zur Gesamtevaluation feststellen. Im Vergleich zum Kollektiv aller Patienten ohne Rezidivtumorbefundung zeigte sich ein erhöhter Anteil von übereinstimmenden Tumoreinordnungen bei den Tumorentitäten Fibrosarkom (66,7 %), aggressive Fibromatose (66,7 %), Liposarkom (54,3 %) und PNET (44,4 %). MPNST und Leiomyosarkome wurden mit 25,0 und 17,1 % deutlich seltener übereinstimmend eingeordnet. Bezüglich der abweichenden Typisierung wurden Liposarkome oft primär als Lipome interpretiert, Leiomyosarkome wurden häufig nicht als solche erkannt und der „Sammeldiagnose“ MFH zugeordnet. Periphere neuroektodermale Tumoren (PNET) wurden am häufigsten mit Rhabdomyosarkomen verwechselt. Das Verteilungsmuster der abweichenden Tumoreinordnungen lässt die Vermutung zu, dass sowohl die prozentuale Häufigkeit einer Tumorentität als auch die Entität selbst einen Einfluß darauf hat. Die häufiger auftretenden Tumorentitäten (z.B. das Liposarkom) werden auch von Pathologen, die sich nicht auf die Diagnostik der Weichgewebssarkome spezialisiert haben gelegentlich gesehen, so dass die Erfahrung bei diesen Tumoren größer sein dürfte und die resultierende Anzahl abweichender Tumoreinordnungen dadurch bei diesen Tumoren minimiert wird. Außerdem legt die Diagnose einiger Tumorentitäten oder Subtypen (z.B. PNET - immer hoher Malignitätsgrad; atypisches Lipom – immer niedriger Malignitätsgrad) automatisch 147 das Tumorgrading fest, was dazu führt, dass bei diesen Tumoren die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung des Gradings entfällt. Des weiteren sind die diagnostischen Anforderungen, die an den Pathologen gestellt werden, bei den einzelnen Tumorentitäten unterschiedlich Differentialdiagnose zwischen hoch MPNST (beispielsweise und verursachte die desmoplastischem/neurotropischen Melanom in den Untersuchungen Arbisers besonders große diagnostische Probleme [3]). Gelegentlich kommt es in seltenen Fällen auch zu Diskordanzen in den Diagnosen erfahrener Referenzpathologen, so dass im Falle besonders anspruchsvoll zu diagnostizierender WTS durchaus mehrere Pathologenteams (Prof. Dr. Müller, Prof. Dr. Katenkamp, Prof. Dr. Meister gelegentlich Prof. Dr. Fletcher in Boston) in die Tumorbestimmung mit einbezogen sein können. Durch diese im Klinikum Bergmannsheil praktizierte Vorgehensweise erhöht sich für die Patienten die diagnostische Sicherheit und die damit verbundene Therapiequalität bei Beurteilung ihres Tumors durch einen Experten auf ein Maximum. Weitere diagnostische Einordnungsschwierigkeiten konnten bei den mäßig- differenzierten Sarkomen (G II) nachgewiesen werden. Hier konnte nur in 32,0 % der Fälle eine Übereinstimmung der primären mit der endgültigen Tumoreinordnung registriert werden. Hingegen zeigte sich sowohl bei den hoch- als auch bei den niedrigdifferenzierten Tumoren (G I und G III) eine deutlich höhere Übereinstimmungsquote von 58,2 % bei den G I Tumoren und 51,6 % bei den G III Tumoren. Erklärungsansätze für diese Beobachtungen lassen sich aus dem Malignitätsgraduierungsschema nach Coindre (s. Tab. 68) ableiten. So zeigen hochdifferenzierte Sarkome zumeist noch eine hohe Ähnlichkeit zum imitierten Normalgewebe, wodurch die Typisierung dieser Tumoren erleichtert wird. G III Tumoren sind häufig entdifferenziert und/oder weisen ausgedehnte nekrotische Areale auf. Diese Tumoren zeigen vielfach keine eindeutige Liniendifferenzierung mehr und werden heute in vielen Fällen den malignen fibrösen Histiozytomen ohne weitere Spezifizierbarkeit (MFH-NOS) zugeordnet. Die Abgrenzbarkeit der G II Tumoren ist hingegen schwierig, da sich bei diesen Merkmale hoher und niedriger Malignität vermischen. Jedoch sollten die hochmalignen Areale beim Grading führend sein. Erfolgte die primäre histopathologische Untersuchung aus einem kompletten Tumorresektat, lag der Anteil übereinstimmender Tumoreinordnungen mit 44,0 % überdurchschnittlich hoch. Bei Primärdiagnose aus Probeentnahmen oder bei Patienten ohne dokumentierten auswärtigen chirurgischen Ersteingriff war die Anzahl 148 der übereinstimmenden Tumoreinordnungen unterdurchschnittlich (37,3 % und 31,0 %). Dass die geringeren bei einer Biopsie gewonnenen Gewebsmengen, aufgrund der morphologischen Natur der malignen Tumoren des Weichgewebes mit teilweise in verschiedenen Tumorzonen sehr heterogener Gewebsausdifferenzierung und nekrotischen Arealen, die diagnostische Sicherheit beeinträchtigen können, ist bekannt [72,74]. Der Vergleich der verschiedenen Institute für Pathologie, die die malignen Weichgewebssarkome unseres Patientengutes primär befundet haben, ergab, dass in der Patientengruppe ohne Rezidivtumoren sowohl niedergelassene Pathologen (31,7 % übereinstimmende Tumoreinordnungen) als auch Pathologen an allgemeinen Krankenhäusern (30,4 % übereinstimmende Tumoreinordnungen) und ebenso Pathologen an Universitätskliniken (36,4 % übereinstimmende Tumoreinordnungen) eine ähnliche Anzahl von mit dem endgültigen histopathologischen Befund übereinstimmenden primären Tumoreinordnungen stellten. Das in der Diagnostik der malignen Weichgewebstumoren erfahrene Pathologenteam am Klinikum Bergmannsheil um Prof. Dr. K.M. Müller ordnete hingegen 72,8 % der von ihm primär befundeten Weichgewebstumoren in Übereinstimmung mit dem endgültigen Befund ein. Die verbleibenden 27,2 % nicht mit der definitiven Tumoreinordnung übereinstimmenden primären histopathologischen Befunde sind vor allem auf die im Klinikum Bergmannsheil übliche Praxis der ersten Tumoreinordnung aus einem Biopsat, d.h. einer geringen Gewebeprobe, zurückzuführen. Durch diesen Umstand wird bei besonders heterogen strukturierten Tumoren eine korrekte Diagnose erheblich erschwert. Als Gründe für die gegenüber anderen Instituten für Pathologie deutlich erhöhte Zahl korrekter Tumoreinordnungen durch das Pathologenteam um Prof. Dr. Müller ist neben der großen Expertise mit Weichgewebssarkomen und der Tatsache, dass immer mindestens zwei Pathologen aus dem Team einen Weichgewebstumor beurteilen noch der regelmäßige Austausch von Erfahrung und Mitarbeitern mit Prof. Dr. Katenkamp zu nennen. Diese Beobachtungen bekräftigen, dass die Diagnosefindung und damit die Indikationsstellung zur weiteren multimodalen Therapie durch einen auf dieses Gebiet spezialisierten Pathologen erfolgen sollte. 149 In einer Studie Arbisers wurden bei 266 durch eine Zweitbefundung überprüften Weichgewebsläsionen 65 (24,4 %) Fehldiagnosen mit therapeutischer Relevanz beobachtet [3]. Dies lässt sich an den untersuchten Patienten gut nachvollziehen, denn die abweichende Einschätzung der Dignität eines Tumors bei 23 von 370 Patienten (6,2%) ohne Rezidivtumor führt bei therapeutischer Ausrichtung allein nach dem ersten histopathologischen Befund zu gravierenden Therapiefehlern und auch die abweichende Einschätzung der Tumorentität oder des Gradings beziehungsweise das Weglassen dieser wichtigen tumorbeschreibenden Parameter, was in 145 von 370 Fällen (39,2 %) auftrat, kann unter Umständen, insbesondere die Indikation zur Radiooder Chemotherapie betreffend, einschneidende therapeutische Konsequenzen haben. Selbstverständlich ist auch die rechtzeitige Veranlassung einer histopathologischen Abklärung der Erkrankung durch den behandelnden Arzt von entscheidender Bedeutung für eine adäquate Therapie. Mit den beiden folgenden Fallbeispielen soll der mögliche Einfluss referenzpathologisch unabgesicherter, fehlerhafter oder verspätet veranlasster histopathologischer Untersuchungen auf den Therapieverlauf verdeutlicht werden. Fallbeispiel 1: Hr. R. (Jahrgang 1929) zog sich nach seinen Erzählungen Anfang Juni 1995 im Rahmen körperlicher Betätigung ein Hämatom des linken Oberarmes zu. Die Erstbehandlung erfolgte in einem süddeutschen Krankenhaus. Dort wurde die Diagnose einer Bizepssehnenruptur gestellt. Unter konservativer Therapie klang das Hämatom ab und der Patient konnte seine berufliche Tätigkeit erneut aufnehmen. Ende Juni desselben Jahres nahm das Krankheitsbild wieder zu aber eine durchgeführte Magnetresonanztomographie ergab keinen Verdacht auf einen malignen Tumor. Anfang Juli erfolgte dann in einem norddeutschen Krankenhaus eine operative Ausräumung des vermeintlichen Hämatoms, die jedoch nur eine wenige Tage währende Besserung erbrachte. Mitte Juli erfolgte daraufhin bei erneuter Schwellungszunahme des Oberarmes der zweite operative Eingriff und die erste histopathologische Abklärung des Geschehens. Die Diagnose lautete daraufhin mesenchymaler Tumor DD proliferative Myositis. Eine im Anschluß veranlasste referenzpathologische Zweituntersuchung ergab ein polymorphzelliges Sarkom. 150 Anfang August 1995 wurde im Klinikum Bergmannsheil die erste Operation im Sinne einer Tumornachresektion durchgeführt. Es konnte eine knappe R 0-Situation erreicht werden, die pathologische Diagnose lautete nun MFH G III. Im September fand eine adjuvante Radiatio mit einer Herddosis von 60 Gy statt. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch kein Hinweis auf Fernmetastasen. Im Dezember 1995 wurden multiple Metastasen in den Lungen sowie ein ausgedehntes Lokalrezidiv in Axilla und Thoraxwand diagnostiziert. Im Anschluß daran wurde eine Chemotherapie begonnen und im Januar 1996 erfolgte im Klinikum Bergmannsheil eine palliative Resektion des Lokalrezidivs. Ende Mai 1996 verstarb Hr. R. unter fortgeleiteter Chemotherapie und nach weiteren zwei Tumorreduktionen an den Folgen seines Tumorleidens. Die umgehende histopathologische Abklärung des Krankheitsgeschehens hätte den weiteren Krankheitsverlauf mit Wahrscheinlichkeit positiv beeinflusst. So hätten die ersten beiden dem Krankheitsgeschehen nicht angemessenen Operationen vermieden werden können. Fallbeispiel 2: Hr. N. (Jahrgang 1942) stellte sich im Juni 1995 zur Revision einer Leistenhernie in einem süddeutschen Krankenhaus vor. Ein intraoperativ aufgefundener Tumor wurde vom hinzugezogenen Pathologen als hochdifferenziertes Liposarkom G I diagnostiziert. Hinweise auf Metastasen ergaben sich zu diesem Zeitpunkt nicht. Es wurde die Indikation zur Nachresektion gestellt, welche im November 1995 im Klinikum Bergmannsheil Bochum im Sinne einer Teilentfernung der Bauchwand sowie rechtsseitiger Hemicastratio durchgeführt wurde. Der entstandene Defekt wurde mit einem Prolenenetz rekonstruiert. Die histopathologische Aufarbeitung des Primärtumors und des Nachresektates ergab im Gegensatz zur primären histopathologischen Diagnose kein Liposarkom, sondern ein Lipom mit herdförmig spindelzelliger Komponente. Bei dem primär nicht referenzpathologisch abgesicherten Tumor handelte es sich um ein spindelzelliges Lipom, da die Umwandlung eines Liposarkoms in eine Lipom höchst unwahrscheinlich ist. Somit ist der Patient aufgrund der ersten histopathologischen Diagnose chirurgisch übertherapiert worden. 151 Verschiedene Autoren empfehlen daher in der Diagnostik der malignen Weichgewebstumoren die Durchführung einer referenzpathologischen Zweituntersuchung en principe, nach Möglichkeit durch erfahrene Pathologen, um dem Patienten belastende Konsequenzen von therapeuthischer Über- oder Unterversorgung zu ersparen (s. obige Beispiele) [59,113,117]. Darüber hinaus ist der Kostenaufwand einer referenzpathologischen Zweituntersuchung, der im angloamerikanischen Schrifttum mit 1.692 $ pro aufgedeckter Diagnoseabweichung mit therapeutischer Relevanz angegeben wird und der in anderen westlichen Nationen in vergleichbaren Größenordnungen liegen dürfte, erheblich geringer als die Kosten und Folgekosten einer inadäquaten Therapie [3]. Bei der Analyse der eigenen Patientendaten war festzustellen, dass, im Gegensatz zu den Literaturempfehlungen, die Durchführung einer referenzpathologischen Zweituntersuchung in lediglich 242 von 603 Fällen (40,1 %) unaufgefordert von den erstdiagnostizierenden Pathologen in Auftrag gegeben wurde. Die mit der unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchung (RP) betrauten Pathologen verteilten sich wie folgt: - 6 (2,5 %) RP durch niedergelassene Pathologen - 2 (0,8 %) RP durch Pathologen an allgemeinen Krankenhäusern - 46 (19,0 %) RP durch Pathologen an Universitätskliniken - 82 (33,9 %) RP durch Prof. Dr. K-M Müller (Klinikum Bergmannsheil) - 105 (43,4 %) RP durch Prof. Dr. D. Katenkamp (Universität Jena) - 1 (0,4 %) RP durch Armed Forces Institute of Pathology (AFIP) Sowohl Prof. Müller, als auch Prof. Katenkamp und das AFIP gelten durch ihren jahrelangen Umgang mit Weichgewebssarkomen als auf diesem Gebiet erfahren, darüberhinaus pflegen Prof. Müller und Prof. Katenkamp seit Jahren den regelmäßigen Präparatabgleich und Mitarbeiteraustausch. Über mögliche Kooperationen der anderen beteiligten Pathologen liegen keine Angaben vor. Daraus folgt, dass von 242 unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchungen 188 (77,7 %) unter adäquaten Bedingungen in spezialisierten Institutionen durchgeführt wurden. Bezieht man die 188 Patienten auf die gesamte Patientenzahl, so wurde nur bei 31,2 % der Patienten ein optimales diagnostisches Regime durchgeführt. 152 187 der 242 (77,3 %) unaufgefordert von den erstuntersuchenden Pathologen in Auftrag gegebenen referenzpathologischen Zweituntersuchungen (RP) erfolgten bei Patienten, deren endgültige histopathologische Tumorklassifikation aus dem Primärtumor erfolgte. Die definitive Diagnose der übrigen 55 unaufgeforderten referenzpathologischen Zweituntersuchungen (22,7 %) wurde bei Patienten mit einem rezidivierenden Tumorgeschehen gestellt. Evaluation der RP von 187 Pat. mit definitiver Tumoreinordnung aus dem Primarius: - Bei 42 von 187 Patienten (22,5 %) stimmte die RP mit der endgültigen Tumoreinordnung aus dem Resektat überein. - Bei 4 von 187 Pat. (2,1 %) erbringt die RP die endgültige Entitätsdiagnose und ein Grading, welches der endgültigen Diagnose näher kommt als das Grading der Primärhistologie. - Bei 10 von 187 Pat. (5,3 %) führt die RP zur Feststellung der endgültigen Tumorentität. - Bei 2 von 187 Pat. (1,1 %) ermöglicht die RP die Festlegung des endgültigen Tumorgradings. - Bei weiteren 2 von 187 Pat. (1,1 %) erbringt die RP ein Grading, das der endgültigen Diagnose näher kommt als das Grading der Primärhistologie. - Bei 1 von 187 Pat. (0,5 %) führt die RP zur korrekten Festlegung der Tumordignität. - Bei 83 von 187 Pat. (44,4 %) bestätigte die RP das Ergebnis der Primärhistologie, welches auch mit dem endgültigen Befund übereinstimmte. - Bei 14 von 187 Pat. (7,5 %) bestätigte die RP eine lückenhafte Primärdiagnose. - Bei 14 von 187 Pat. (7,5 %) bestätigte die RP eine vom endgültigen Befund abweichende primäre Tumoreinordnung. - Bei 11 von 187 Pat. (5,9 %) erbrachte die RP wegen Materialmangels kein Ergebnis. - Bei 3 von 187 Pat. (1,6 %) legte die RP eine Tumorentität im Widerspruch zu der bei der primären und endgültigen histopathologischen Diagnostik übereinstimmend ermittelten Tumorentität fest. - Bei 1 von 187 Pat. (0,5 %) ermittelte die RP ein Tumorgrading, das vom endgüligen Grading stärker abwich als das Grading der Primärhistologie. 153 Evaluation der RP von 55 Pat. mit def. Tumoreinordnung aus einem Tumorrezidiv - Bei 13 von 55 Patienten (23,6 %) stimmte die RP mit der endgültigen Tumoreinordnung aus einem Rezidiv-Resektat überein. - Bei 1 von 55 Pat. (1,8 %) erbringt die RP die endgültige Entitätsdiagnose und ein Grading, welches der endgültigen Diagnose näher kommt als das Grading der Primärhistologie. - Bei 3 von 55 Pat. (5,5 %) führt die RP zur Feststellung der endgültigen Tumorentität. - Bei 2 von 55 Pat. (3,6 %) erbringt die RP ein Grading, das der endgültigen Diagnose näher kommt als das Grading der Primärhistologie. - Bei 14 von 55 Pat. (25,5 %) bestätigte die RP das Ergebnis der Primärhistologie, welches auch mit dem endgültigen Befund übereinstimmte. - Bei 1 von 55 Pat. (1,8 %) bestätigte die RP eine lückenhafte Primärdiagnose. - Bei 11 von 55 Pat. (20,0 %) bestätigte die RP eine vom endgültigen Befund abweichende primäre Tumoreinordnung. - Bei 1 von 55 Pat. (1,8 %) erbrachtete die RP eine Diagnose, die von der Primärdiagnose und der definitiven Diagnose, welche sich ebenfalls unterschieden, abwich. - Bei 8 von 55 Pat. (14,5 %) erbrachte die RP wegen Materialmangels kein Ergebnis. - Bei 1 von 55 Pat. (1,8 %) ermittelte die RP ein Tumorgrading, das vom endgüligen Grading stärker abwich als das Grading der Primärhistologie. 154 Dies lässt sich zu folgenden Beobachtungen zusammenfassen: - Bei 144 von 187 Patienten (77,0 %) mit definitiver Diagnosestellung aus dem Primärtumor bestätigte die RP eine korrekte histopathologische primäre Tumoreinordnung oder verbesserte eine primäre Tumoreinordnung, die nicht mit der endgültigen histopathologischen Tumoreinordnung übereinstimmte - Bei 43 von 187 Patienten (23,0 %) mit definitiver Diagnosestellung aus dem Primärtumor erbrachte die RP keine weiteren Vorteile gegenüber der primären histopathologischen Untersuchung - Bei 33 von 55 Patienten (60,0 %) mit definitiver Diagnosestellung aus einem Tumorrezidiv bestätigte die RP eine korrekte histopathologische primäre Tumoreinordnung oder verbesserte eine primäre Tumoreinordnung, die nicht mit der endgültigen histopathologischen Tumoreinordnung übereinstimmte - Bei 22 von 55 Patienten (40,0 %) mit definitiver Diagnosestellung aus einem Tumorrezidiv erbrachte die RP keine weiteren Vorteile gegenüber der primären histopathologischen Untersuchung Der Anteil von durch die unaufgeforderte referenzhistologische Zweitbefundung bestätigten oder verbesserten Diagnosen ist bei den Patienten mit definitiver Tumordiagnose aus dem Primarius gegenüber den Patienten mit definitiver Tumordiagnose aus einem Rezidivtumor mit 77,0 zu 60,0 % erhöht. Dies begründet sich vermutlich durch die fortschreitenden Entdifferenzierungsprozesse in Tumoren, deren endgültige durch einen erfahrenen Referenzpathologen abgesicherte Diagnose erst aus teilweise Jahre nach der unaufgeforderten referenzpathologischen Zweitbefundung aufgetretenen Rezidivtumoren gestellt werden konnte. D.h. in diesen Fällen dürfte der erhöhte Anteil durch eine RP nicht verbesserter oder bestätigter Primärdiagnosen nicht den als Referenz hinzugezogenen Pathologen, sondern tumorbiologischen Prozessen anzulasten sein. Die generellen Gründe für von einer unaufgeforderten referenzpathologischen Zweitmeinung nicht positiv beeinflusste Primärdiagnosen sind in der Übersendung zu geringer Gewebeproben und der Hinzuziehung zur Abgabe einer Zweitmeinung wenig geeigneter, da auf diesem Gebiet unerfahrener, Pathologen zu suchen. 155 Die 77,0 % korrekten(22,5 %), bestätigten(44,4 %) oder verbesserten(10,1 %) Diagnosen nach unaufgeforderter Zweitbefundung eines Weichgewebsmalignoms durch verschiedenste Pathologen stehen 72,8 % primär korrekten Tumoreinordnungen aus primären Resektaten oder Biopsien am Pathologischen Institut des Klinikums Bergmannsheil gegenüber. In beiden Fällen gelten diese Prozentwerte für Sarkome mit definitiver Diagnose aus dem Primarius. Anhand dieser vergleichbaren Prozentwerte lässt sich illustrieren, dass es sinnvoll ist, die primäre histopathologische Untersuchung eines Weichgewebssarkomes durch auf diesem Gebiet erfahrene Experten durchführen zu lassen. Durch diese Vorgehensweise lässt sich gleich zu Beginn ein Anteil korrekter Diagnosen erreichen, der sonst in vergleichbarer Höhe nur durch eine weitere referenzpathologische Befundung zu erreichen ist, welche in 188 von 242 (77,7 %) unaufgefordert durchgeführten RP sowieso von eben diesen Experten erstellt wurde. Andererseits lassen die obig gezeigten Ergebnisse den Umkehrschluß zu, dass, sollte der primäre histopathologische Befund eines WTS von einem auf diesem Gebiet wenig erfahrenen Pathologen stammen, sich mittels einer referenzpathologischen Zweituntersuchung durch einen erfahrenen Experten vergleichbar gute diagnostische Ergebnisse erzielen lassen, als ob der Experte selbst die primäre Untersuchung durchgeführt hätte. Daraus folgt, dass auf jeden Fall ein auf dem Gebiet der Weichgewebspathologie erfahrener Pathologe entsprechende Präparate primär befunden oder mitbefunden sollte. Dies gilt vor allem, da durch die gute Kommunikation zwischen den Experten auf diesem Gebiet und die damit verbundene gemeinsame Klärung diagnostisch schwieriger Fälle letztendlich von optimalen diagnostischen Ergebnissen mit nur noch sehr geringen Fehlerquoten auszugehen ist. 156 Arbiser beobachtete bei 266 Patienten mit durch eine Zweitbefundung überprüften Weichgewebsläsionen insgesamt 85 vom Primärbefund abweichend eingeordnete Tumoren. 65 dieser Abweichungen (76,5 %) waren therapierelevant [3]. Überträgt man diese 76,5 % therapierelevanter abweichender Tumoreinordnungen auf die eigenen 187 Patienten mit von auswärtigen Pathologen unaufgefordert in Auftrag gegebener RP und definitiver Tumoreinordnung aus dem Primarius ergibt sich folgendes Bild: - Von 61 Patienten mit durch die RP verbesserter Tumoreinordnung profitieren 47 davon auch therapeutisch. - Von 4 Patienten mit durch die RP verschlechterter Tumoreinordnung würden 3 Nachteile erleiden. - Bei 122 Patienten ergäbe sich keine Veränderung D.h. bei 47 von 187 Patienten (25,1 %) wird -bei Zugrundelegung der Daten Arbisersdurch die Durchführung einer RP die Grundlage für eine optimalen Therapie der Tumorerkrankung gelegt. Desweiteren ermöglicht die RP bei den 61 Patienten (32,6 %) mit durch die referenzpathologische Zweituntersuchung gegenüber der primären histopathologischen Tumoreinordnung optimiertem Ergebnis eine verbesserte Prognoseabschätzung für diese Patienten. 157 5. Zusammenfassung: Die mit dieser Dissertation und der Analyse des Patientengutes gewonnenen Erkenntnisse lassen die folgenden Schlussfolgerungen über das beobachtete Patientenkollektiv und im weiteren Forderungen für den zukünftigen Umgang mit dieser Tumorerkrankung zu. - Bezüglich der Alters-, Lokalisations-, Geschlechts- und Tumorentitätsverteilung entsprach das eigene Patientengut weitgehend den Literaturangaben. - Nur 14,6 % der Patienten wurden primär im Klinikum Bergmannsheil (Referenzzentrum für Gliedmaßentumore) behandelt. - Bei nur 32,5 % der Patienten war der operative Ersteingriff als PE zu identifizieren. - Die erste histopathologische Befundung erfolgte für lediglich 15,8 % der Patienten durch das in der histopathologischen Diagnostik der WTS besonders erfahrene Pathologenteam um Prof. Dr. K-M Müller an der Universitätsklinik Bergmannsheil in Bochum. - Die endgültige histopathologische Tumordiagnose wurde bei 370 Patienten (61,4 %) aus dem primären Tumorresektat erstellt, bei 233 Patienten (38,6 %) erfolgte sie aus einem Rezidivtumor. - In der Patientengruppe mit endgültiger Tumordiagnose aus Primärtumoren stimmten nur 39,7 % der primären histopatologischen Befunde aus PE oder Exzidat mit der endgültigen Tumoreinordnung überein. Unterteilt man diese Patienten in Subgruppen ergibt sich folgendes Bild: - Ein höherer Anteil von übereinstimmenden Tumoreinordnungen bezüglich Tumorentität und/oder Tumorgrading wurde bei PNET, Liposarkomen, aggressiven Fibromatosen und Fibrosarkomen beobachtet. Ebenso ließ sich ein höherer Anteil von übereinstimmenden Tumoreinordnungen bei Tumoren mit den Malignitätsgraden G I und G III feststellen. Auch die Primärtumoreinordnung aus Tumorresektat erbrachte eine erhöhte Anzahl von Diagnoseübereinstimmungen. Erfolgte die primäre histopathologische Diagnostik am Klinikum Bergmannsheil war der Anteil der Übereinstimmungen zwischen primärer Tumoreinordnung aus PE oder 158 Resektat und endgültiger Tumoreinordnung deutlich erhöht. Darüber hinaus ist wegen des Diagnoseabgleiches zwischen den Pathologen um Prof. Müller und Prof. Katenkamp davon auszugehen, dass die von diesen bestimmten definitiven Tumoreinordnungen ein bestmögliches Ergebnis darstellen. - Ein deutlich geringerer Teil übereinstimmender Tumoreinordnungen trat bei den Tumorentitäten Leiomyosarkom und MPNST auf. G II Tumoren wurden ebenfalls unterdurchschnittlich häufig in primärer und endgültiger histopathologischer Diagnose übereinstimmend eingeordnet. Auch bei primärer Diagnostik durch unbekannte Pathologen, durch Pathologen an allgemeinen Krankenhäusern und bei primärer Diagnostik durch niedergelassene Pathologen war der Anteil von übereinstimmenden primären und endgültigen Tumoreinordnungen reduziert. In der Patientengruppe mit unbekanntem chirurgischen Ersteingriff wurde ebenfalls eine unterdurchschnittliche Anzahl an Tumoren übereinstimmend in der primären und endgültigen histopathologischen Untersuchung eingeordnet. - Die erstdiagnostizierenden Pathologen veranlassten unaufgefordert bei 242 Patienten (40,1 % der Gesamtpatientenzahl) eine referenzpathologische Zweituntersuchung (RP). - 33,9 % der RPs wurden in der pathologischen Abteilung des Klinikums Bergmannsheil durchgeführt und 43,4 % wurden vom Referenzpathologen für Weichgewebssarkome Prof. Dr. D. Katenkamp an der Universität Jena durchgeführt, d.h. 77,7 % der angefertigten RPs wurden von auf dem Gebiet der WTS erfahrenen Pathologen erstellt. - 187 unaufgeforderte RP wurden bei Patienten mit endgültiger Tumordiagnose aus Primärtumoren durchgeführt. Hier ergab sich, dass bei 32,6 % der Patienten die RP das Resultat der primären histopathologischen Befundung verbesserte. Bei nur 2,1 % der Patienten wich das Ergebnis der RP stärker von der endgültigen Tumoreinordnung ab, als die primäre Histopathologie. 159 Abschließend lassen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen folgende Forderungen und Feststellungen für zukünftige Diagnostik- und Therapiestandards maligner Weichgewebstumoren ableiten: 1. Zukünftig sollte die chirurgische Therapie der malignen Weichgewebstumoren oder auch klinisch und radiologisch verdächtiger Befunde von Beginn an interdisziplinär und stationär in einem spezialisierten Zentrum erfolgen. 2. Abgesehen von kleinen, epifaszial gelegenen Tumoren sollte der Primärresektion eine Probeentnahme vorangehen. 3. Die feingewebliche Aufarbeitung des Tumors sollte durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Pathologen erfolgen und durch eine referenzpathologische Zweituntersuchung abgesichert werden. 4. Es konnte gezeigt werden ,dass die Beurteilung eines malignen Weichgewebstumors aus einer kleinen Gewebeprobe selbst erfahrene Pathologen herausfordert. 5. Bei obiger Vorgehensweise könnten einige Fehldiagnosen und die daraus resultierenden Behandlungsfehler vermieden werden. 6. Aus den vorliegenden Daten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit abzuleiten, dass eine referenzhistologische Zweituntersuchung den weiteren Krankheitsverlauf der betroffenen Patienten günstig beeinflusst. Diese Verbesserung beruht darauf, dass sich mittels einer referenzpathologischen Zweituntersuchung die Anzahl diagnostischer Abweichungen (z.B. im Bereich der Verkennung von Malignomen) und damit verbundener Behandlungsfehler reduzieren lässt. 7. Des weiteren leistet ein optimales diagnostisches Vorgehen einen Beitrag zur besseren Ausnutzung der finanziellen Mittel der sozialen Sicherungssysteme. So werden die Kosten einer RP mit ca. 1692 $ (US-Daten, die dem Kostenaufwand in anderen westlichen Nationen vergleichbar sein dürften) pro aufgedeckter Diagnoseabweichung mit therapeutischer Relevanz als erheblich geringer als die Kosten und Folgekosten einer inadäquaten Therapie eingeschätzt. Im Rahmen der in der BRD durchgeführten Kostendämpfungsmaßnahmen stellt sich die Frage, wer die Kosten einer referenzpathologischen Zweituntersuchung trägt. Die zur Evaluation der in dieser Dissertation untersuchten primären histopathologischen Untersuchungen durchgeführten referenzpathologischen, definitiven Tumoreinordnungen mussten vielfach über Drittmittel oder durch den Veranlasser finanziert 160 werden. Es ist eine Leistungspflicht durch die Krankenkassen zu fordern, die auch erhebliche Geldmengen einsparen könnte [3]. 8. Ein weiterer Vorteil nach Durchführung einer RP ist die bessere Abschätzbarkeit der Prognose und Nachsorge durch die erhöhte Validität der ermittelten histopathologischen Daten. 9. Die beschriebene Problematik der korrekten Einordnung maligner Weichgewebstumoren bezüglich Entität und Subtyp sowie Grading ist mit hoher Wahrscheinlichkeit in ganz Europa anzutreffen [3,39,59,117]. Die Ergebnisse nach histopathologischen Gesichtspunkten eingeteilter Studien (z.B. EORTC) müssen deshalb relativiert werden. Eine generelle von Experten durchzuführende Referenzpathologie, wie in den CWS-Protokollen der pädiatrischen Onkologie, ist zu empfehlen. 161 6. Literaturverzeichnis [1] Abel U. (1999): “Statistisch signifikant” – eine Überschätzung des Erkenntniswerts? In: Seegenschmidt M.H., Herrmann T. InFo Onkologie Band 2, Suppl. 1 Urban & Vogel Verlag, 21f [2] Abenhardt W., Schmid L.(1999): Ambulante Therapie, Nachsorge, Rehabilitation und Dokumentation In: Issels R. 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(1997): The Epidemiology of Soft Tissue Sarcoma Semin Oncol 24, 504 – 514 182 Für die interessante Aufgabenstellung und die Betreuung danke ich Herrn Prof. Dr. H.U. Steinau. Des weiteren danke ich meinem Betreuer Christian Soimaru für die mir reichlich gewährte zeitaufwendige Unterstützung und die Möglichkeit im Rahmen meiner Doktorarbeit das durch ihn erstellte Sarkomregister am Klinikum Bergmannsheil zu nutzen. Mein besonderer Dank gilt den Pathologen ohne deren sorgfältige und professionelle Dokumentation der Tumorerkrankungen diese Arbeit nicht möglich gewesen wäre. Hervorheben möchte ich hierbei besonders die Pathologen des Klinikums Bergmannsheil um Prof. Dr. K.M. Müller, deren histopathologische Befunde in den meisten Fällen die Grundlage meiner Datenerhebung darstellten, sowie Prof. Dr. D. Katenkamp von der Friedrich Schiller Universität Jena anhand dessen Befunden in den verbleibenden Fällen die Evaluation erfolgte. Speziell bedanken möchte ich mich bei PD Dr. C. Kuhnen, der sich schwerpunktmäßig um die Befundung der malignen Weichgewebstumoren am Klinikum Bergmannsheil kümmert und der mir auch ganz persönlich durch die Beantwortung von Fragen und durch die Überlassung von Literatur zu diesem Thema geholfen hat. Weiterhin möchte ich mich auch bei den zahlreichen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen für die Zuweisung ihrer an Weichgewebssarkomen erkrankten Patienten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kooperation mit der Klinik für Plastische Chirurgie im Universitätsklinikum Bergmannsheil bedanken. 183 Lebenslauf: 1. Persönliche Daten Name, Vorname Puls, Alexander Geburtsdatum 30.07.1976 Geburtsort Emsbüren (Krs. Emsland) Adresse Pieperstr. 15, 44789 Bochum Telefonnummer 0234/3254902 2. Ausbildungsdaten Schulausbildung August 1982 – Juli 1986 Grundschule August 1986 – Juni 1995 Gymnasium, Abschluß: Allgemeine Hochschulreife Zivildienst Juli 1995 – August 1996 Caritas Sozialstation Freren Studium Oktober 1996 – Juli 1997 Beginn des Studiums der Biochemie an der Ruhr - Universität Bochum Oktober 1997 – Mai 2004 Medizinstudium an der Ruhr – Universität Bochum 184