2010 - TU Dresden

Werbung
Prof. Dr. Hans Vorländer | Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte
Technische Universität Dresden, 01062 Dresden
n
Sprecher des Sonderforschungsbereichs 804
“Transzendenz und Gemeinsinn”
Leiter des Teilprojekts H „Demokratische Ordnung“
Direktor des Zentrums für Verfassungsund Demokratieforschung
Telefon
Fax
E-Mail
0351. 463.35811
0351. 463.37233
[email protected]
14. Mai 2016
Bericht zum Sommerkurs Politische Theorie am Inter University Center Dubrovnik 2010
„Demokratie und der politisch-theologische Komplex“
Der Sommerkurs des Jahres 2010 widmete sich dem Problem der Legitimation und Gestaltung
politischer Ordnungen. Im Mittelpunkt stand vor allem die Frage nach den religiösen
Ressourcen der Selbstvergewisserung moderner Gesellschaften. Der Titel des Sommerkurses
verweist auf einen Essay von Claude Lefort („Fortdauer des Theologisch-Politischen?“), der den
„politisch-theologischen Komplex“ von Politik, Gesellschaft und Religion hinterfragte. Laut Lefort
können sich Gesellschaften dem Problem der Fortdauer theologisch-politischer
Ordnungsbegründungen nicht entziehen.
In seinem einleitenden Vortrag stellte Prof. Dr. Hans Vorländer (Dresden, Sprecher des
Sonderforschungsbereiches 804 „Transzendenz und Gemeinsinn“) die Dichotomien von
Säkularisierung und Sinnstiftung, von Transzendenzen und Immanenzen gesellschaftlicher
Selbstbegründungen heraus. Die Leitfrage des Sommerkurses, so Vorländer, sei die Frage ob
und gegebenenfalls welche Transzendenzen moderne Demokratien benötigen. Streben sie
einerseits nach Autonomie und Selbstgesetzgebung oder greifen sie andererseits doch auf
Ressourcen zurück, über die sie nur bedingt verfügen können. Wie aber kann man sich dieser
Unverfügbarkeiten vergegenwärtigen und kann es sie jenseits des Religiösen geben? Der Kurs
beschäftigte sich demnach u. a. mit der Rolle der Religion, der Funktion von Bürgertugenden
und Patriotismen als auch mit Fragen von Wertordnungen, Zivilität und bürgergesellschaftlichen
Engagement.
Prof. Nenad Zakosek (Zagreb) vertrat in seinem Vortrag die These, dass zivilgesellschaftliche
Praxen im Begründungsdiskurs moderner politischer Gemeinschaften eine konstitutive Rolle
spielen. Anhand der jüngeren Geschichte Kroatiens, insbesondere seiner Neugründung nach
dem Krieg von 1991/1992 veranschaulichte er die spannungsreiche Trias von Politik,
Postadresse (Briefe)
Postadresse (Pakete u.ä.)
Besucheradresse | Sekretariat
Technische Universität Dresden
01062 Dresden
Technische Universität
Dresden
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
August-Bebel-Straße 30/30a
01219 Dresden
3. OG / Raum 317/318
Gemeinschaft und Religion. Der Zusammenhang von Religion und Zivilreligion erwies sich in
der Diskussion um die Grundlagen der Neugründung der kroatischen Nation als Schlüsselfrage.
Wie sich das Recht zwischen „weihevollem Ernst“ oder reine Logik ohne Transzendenzbezüge
(Kelsen) zu verorten habe, versuchte Günter Frankenberg (Frankfurt) in seinem Vortrag
nachzugehen. Die Verweltlichung des Rechts finde sich dabei in vielerlei Bezügen, so etwa in
der Transformation des Religiösen in ein kulturelles Phänomen, wie es das
Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung mit Ausnahme des Kruzifixurteils
entwickelt hat (Verrechtlichung der Religion) oder in der Begründung des Rechts durch Vernunft
sowie der internen Rationalität des Rechts selbst. In seinem Kommentar verwies Prof. Hans
Vorländer auf den Umstand, dass moderne Rechtordnungen auf gewissen normative
Annahmen (z.B. hinsichtlich der Vorstellung der Menschenwürde oder der Gerechtigkeit)
aufruhen, welche die Vorstellung des Rechtes als eine Art autopoietische, sich selbst
beurteilende Praxis, in Frage stellen würden.
Die Frage nach der Verschränkung von Recht und Religion ist freilich nicht nur eine
rechtstheoretische. Der Frage kommt auch große praktische Bedeutung zu. Schließlich stellen
Recht und Religion zwei Legitimationsquellen dar, die vor allem in religiös und kulturell
pluralisierten Gesellschaften immer wieder in Widerspruch geraten können. An dieses Thema
knüpfte – unter besonderer Berücksichtigung der Schriften von Carl Schmitt – der Vortrag von
Prof. Davor Rodin (Zagreb) an. Frankenbergs These konnte insofern bestätigt werden, als die
Rationalität des Rechts jenseits selektiver Transzendenzbezüge auch hier nachgezeichnet
werden konnte. Eine Ausnahme bildet der Ausnahmezustand der Schmittschen Theorie, denn
dieser transzendiert die politische Entscheidung, indem diese frei von jeder normativen
Gebundenheit getroffen wird, also außerhalb des Rechts liegt und somit vom Recht nicht
selektiert werden kann („selektive Blindheit des Rechts“).
Goran Gretic (Zagreb) konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die Ausführungen Heideggers
über Hegel. Nach Hegel ist der Staat nichts anderes, als der Geist des Volkes (und auch nur
dort repräsentiert er sich). Das Wesen des Staates ergebe sich aus dem Wesen des
Politischen; das Wesen des Daseins ist die Selbstbehauptung und hieraus bestimmt sich also
das Dasein des Staates. Auch bei Heidegger ergebe sich der Staat aus dem Dasein und sei
das Volk das Seiende des Staates. Für ihn ist das Wissen um das Wesen des Staates, sprich
also die politische Gesinnung, existentiell. Die Verwirklichung des Staates ist daher auch kein
rationaler Vorgang, die Verfassung kein rationaler Vertrag. Der Staat ist der Volkswille und
hiernach der Wille vom Bewusstsein der Gemeinschaft. Heidegger, so Gretic’ Resümee, nutzte
Hegel für die Begründung seiner Idee der Seinsgeschichte, in der der Staat eben nicht nur ein
Bereich der Geschichte ist.
Dass auch moderne Demokratien des Gemeinsinns und der Grundwerte bedürfen, stellte Prof.
Emanuel Richter (Aachen) heraus, wobei um die Konturen einer Gemeinschaft kontinuierlich
gestritten werden müsse im Sinne eines Konflikts über das Dasein selbst. Die Politik, so
Richter, verinnerliche auf symbolischer Ebene zahlreiche sakrale Elemente, die aber nicht auf
das Religiöse, sondern – entgegen der Lefortschen These – auf das Profane verweisen. Offen
blieb indes, wo das Recht in der von Richter dargestellten Systematik der Demokratie zu
verorten ist – eine Frage, die im Verlauf der Diskussionen immer wieder virulent wurde.
Prof. Georg Kohler (Zürich) ging – anhand von Rawls’ Politischem Liberalismus – der Trennung
zwischen den Sphären des Rechten und des Guten einerseits und des Öffentlichen und
Privaten andererseits nach. Die Trennlinie sei, so Kohler, in beiden Fällen umstritten. Die
Entscheidung darüber, was öffentlich und was privat ist, müsse sich an einer weiteren
Unterscheidung orientieren: die zwischen dem „vernünftigen“ und „unvernünftigen“ Pluralismus.
Was den vernünftigen vom unvernünftigen Pluralismus unterscheide, sei die „Zumutung der
Selbstrelativierung“: Diejenigen, die zutiefst überzeugt sind, das gewisse Dinge zu tun,
2
höchstes Unrecht ist, müssen fähig bleiben, diese Überzeugung nur für sich selbst gelten zu
lassen, so dass die Autonomie der Anderen nicht beeinträchtigt wird. Zu so einer
Selbstrelativierung sei der unvernünftige Pluralismus nicht in der Lage. Als Beispiel nannte
Kohler die Haltung christlicher Fundamentalisten, oftmals (vor allem die im Rahmen der Debatte
über den Schwangerschaftsabbruch) die Grenze zwischen „öffentlich“ und „privat“ überschritten
hätten.
In einer Weiterführung der Rawlschen Ideen entfaltete Richard Rorty seine Überlegungen zur
(politischen) Transzendenz. Prof. Enno Rudolph (Luzern) konnte jedoch herausarbeiten, dass
von Rorty kein „overlapping concensus“ als hinreichend notwendiges, der Gesellschaft
vorausgehendes Überzeugungsfundament unterstellt werden muss. Und doch befürwortet auch
Rorty, substanzielle traditionale Überzeugungen in der Gesellschaft zu kondensieren und auf
ihren Grundgehalt zu prüfen. Dadurch vollzieht Rorty eine Synthese aus Pragmatismus und
Liberalismus, ohne dass eine politische Transzendenz – wie sie beim frühen Rawls noch zu
finden ist – vorausgesetzt werden muss. Diese Synthese sei – so Rudolph – nicht gegen Rawls’
Gerechtigkeitskonzeption gerichtet. Vielmehr kann Rorty durch diese Synthese Rawls’
Gerechtigkeitskonzeption von den metaphysischen Annahmen Kants befreien und in eine
empirisch begründete Theorie verwandeln.
Der Vortrag von Prof. Tomsilav Jantol fokussierte auf die immanente Sakralisierung des demos
und seiner Stimme als Ausgangspunkt und letzter Rechtfertigungsinstanz demokratischer
Politik. Jantols Frage, wie die vox populi eine vox dei sein kann, konfrontierte einen normativen
Öffentlichkeitsbegriff mit etlichen Befunden der empirischen Demokratieforschung, welche die
Möglichkeitsbedingungen deliberativer Demokratie nachhaltig in Frage stellen sollten. Die
Dekonstruktion einer deliberativen Öffentlichkeit veranlasste Jantol allerdings nicht zu einem
pessimistischen Fazit. Im Gegenteil: Die Vorzüge demokratischer Öffentlichkeit liegen darin,
Kernelemente der Demokratie abzusichern. So verhindert eine demokratische Öffentlichkeit
einerseits Arkanpolitik und gewährleistet andererseits die Responsibilität demokratischer Politik,
indem sie Verantwortlichkeiten klar benennt und damit den Bürger in die Lage versetzt,
seinerseits eine verantwortliche Haltung gegenüber dem Gemeinwesen einzunehmen. Damit ist
die vox populi sicher nicht die vox dei, so Jantol, aber immer noch eine wichtiges Element
funktionierender Demokratien.
Die abschließende gemeinsame Diskussion gab insbesondere den zwanzig teilnehmenden
Studierenden und Doktoranden von der TU Dresden, der Universität Frankfurt sowie der
Universität Zagreb Gelegenheit Fragen an den Vortragenden zu stellen. Es wurde dem
Verhältnis von Recht und Demokratie nachgegangen unter Einbezug der europäischen, wie
auch der globalen Ebene. Angeregt hatte die Studenten auch die Frage, ob Demokratien
tatsächlich ohne Religion oder gar auch ohne zivilreligiöse Elemente denkbar seien, wird doch
zumindest Zivilreligion allenthalben als einigendes Moment von demokratischen Gesellschaften
vorausgesetzt. Rawls’ Konzept des zivilen Ungehorsams als Vernunft transzendierendes
Prinzip der Gesellschaft wurde hinterfragt, um schließlich der Frage nachzugehen, wie das
Verhältnis von Religion und Zivilreligion zu verstehen sei: wie religiös ist eine moderne
Zivilreligion tatsächlich?
Als Fazit kann trotz der kontroversen Argumente und verschiedenen Perspektiven festgehalten
werden, dass vor allem die christliche Legitimationsquellen westlicher Gesellschaften
kontrovers diskutiert wurden; das „religare“ einer politischen Gemeinschaft im Sinne von
Hannah Arendt und Machiavelli meint, Bezüge zu finden, die die symbolische Selbstauslegung
von Gesellschaften begründen können (Vorländer). Insofern ist der politisch-theologische
Komplex mit vergleichbaren christologischen Komponenten unterlegt; jene sind aber gerade
nicht der christlichen Sphäre kongruente Symbole. Die Ordnungs- und Selbstbegründungen
moderner Gesellschaften aufzudecken bleibt ein spannendes Feld der Forschung und ist in
3
seiner Aktualität unter der dargelegten Problematik von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Der Sommerkurs war hierfür Impulsgeber und Denkwerkstatt zugleich.
Der Sommerkurs „Politische Theorie“ jährte sich 2010 zum 15. Mal und ist damit der älteste
bestehende Kurs des IUC Dubrovnik. Die unterschiedlichen politisch-kulturellen
Voraussetzungen der beteiligten Länder wirkten hierbei kontrastierend und fruchtbar für alle
Seiten. Zudem bot sich hier die Chance, in interkultureller Hinsicht verschiedene Perspektiven
und Erfahrungen der Teilnehmer aus unterschiedlichen Nationen auszutauschen. Dubrovnik ist
hierfür ein hervorragender Ort, der für das diesjährige Thema selbst eine reichhaltige
Geschichte bereithält. Gegründet wurde die zum Kulturerbe erhobene Stadt bereits in der
ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts. Als autonome Stadtrepublik bestand sie vom 14. bis zum 19.
Jahrhundert, wo sie schließlich von Napoleon erobert wurde. Dubrovnik ist in seinem
Selbstverständnis vor allem durch den Katholizismus geprägt und zeichnet sich damit einerseits
durch eine starke Religiösität aus. Auf der anderen Seite ist Dubrovnik durch seine ebenso
traditionelle Liberalität charakterisiert – ein exemplarisches Spannungsverhältnis also von
gesellschaftlicher Sakralität und politischem Liberalismus. Zudem war Dubrovnik als Seemacht
und zentraler Handelspartner des Osmanischen Reiches stets ein kulturelles Zentrum seiner
Zeit. Viele Kulturen haben hier ihr Erbe hinterlassen. Die Religiösität und Liberalität wird also
auch durch das Faktum des Pluralismus ergänzt. Diese Interkulturalität wirkt bis heute fort.
Dubrovnik ist damit der ideale Ort, das Thema des Sommerkurses nicht nur zu studieren,
sondern diesem auch vor Ort durch das kulturelle Begleitprogramm nachzuspüren.
4
Herunterladen