QVA-G4-1 Logistik 1. 2. 3. 4. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. 5.7. 5.8. 6. 7. 8. 9. QVA-Datum: QVA -Rev.: QVA -Ersteller: QVA -Freigabe: QVA -Prüfung: 14.05.2016 02 Herr Micknaß Herr Micknaß 21.01.2013 Zweck ........................................................................................................................................................................ 1 Geltungsbereich ...................................................................................................................................................... 1 Begriffe ..................................................................................................................................................................... 1 Zuständigkeiten ....................................................................................................................................................... 1 Durchführung ........................................................................................................................................................... 1 Handhabung ............................................................................................................................................................. 1 Lagerung................................................................................................................................................................... 1 Kennzeichnung ........................................................................................................................................................ 1 Lagerbedingungen .................................................................................................................................................. 2 Ein- und Auslagerung ............................................................................................................................................. 2 Inventur ..................................................................................................................................................................... 2 Versand ..................................................................................................................................................................... 2 Transport (intern / extern) ....................................................................................................................................... 2 Dokumentation ......................................................................................................................................................... 2 Änderungsdienst ..................................................................................................................................................... 2 Verteiler..................................................................................................................................................................... 2 Anlagen ..................................................................................................................................................................... 2 1. Zweck Mit der festgelegten Vorgehensweise stellen wir den Schutz und die sachgerechte Verpackung von Materialien und Produkten bei der Handhabung, Lagerung und Transport sicher, um Qualitätsminderungen zu vermeiden. 2. Geltungsbereich Diese Verfahrensanweisung gilt für das gesamte Unternehmen einschließlich der Tätigkeiten beim Kunden. 3. Begriffe keine 4. Zuständigkeiten Die Verfahren zur Handhabung, Lagerung, Verpackung und Versand werden von der Geschäftsführung erstellt, die Vertretung übernimmt der Assistent der Geschäftsführung. 5. Durchführung 5.1. Handhabung Das Material wird am Lagerort so eingelagert, transportiert und gehandhabt, dass Beschädigungen vermieden werden. Sorgfalt in der Behandlung der Geräte und Materialien ist oberstes Ziel des Unternehmens. Sind bei der Handhabung von Produkten besondere Anweisungen zu berücksichtigen, so werden diese als Arbeitsanweisungen festgelegt und die entsprechenden Mitarbeiter instruiert. Die relevanten Gesundheits-, Sicherheits-, und Umweltbedingungen sowie Arbeitsvorschriften werden dabei beachtet. Die Handhabung schließt auch den Transport zum Kunden ein. 5.2. Lagerung Die Lager der NET-TREND Fischer & Partner KG sind eingeteilt in: Materiallager Büro Halle Werkstatt Büro Halle Keller Büro Halle Schuppen Büro Halle Bodenkammer Büro Halle 5.3. Kennzeichnung Die Geräte und Materialien sollten in den Originalverpackungen verbleiben und müssen am Karton etikettiert sein. Soweit keine Etiketten vorhanden sind, kann auch mit einem Stift beschriftet werden. Kundenspezifische Materialien sind bereitzustellen und so zu kennzeichnen, dass der dazugehörige Auftrag erkennbar ist (Kunde, Einsatzort, Verwendungszweck). Qualitätsmanagement-Handbuch Speicherort: Blatt von 1 2 d:\75902295.doc QVA-G4-1 Logistik QVA-Datum: QVA -Rev.: QVA -Ersteller: QVA -Freigabe: QVA -Prüfung: 14.05.2016 02 Herr Micknaß Herr Micknaß 21.01.2013 5.4. Lagerbedingungen Die Materialien sind so zu lagern, dass keine Feuchtigkeit oder Verschmutzung eintreten kann. Die Originalverpackungen des Lieferanten sollten grundsätzlich immer genutzt werden, da anzunehmen ist, dass diese ausreichend gegen Beeinträchtigungen optimiert sind. Müssen beim Kunden Materialien (vor Übergabe) eingelagert werden, gelten die oben genannten Forderungen gleichermaßen. 5.5. Ein- und Auslagerung Nach Durchführung der Wareneingangsprüfung ist durch das Sekretariat die Seriennummer der Geräte zu erfassen und dem Kunden zuzuordnen. Für die Ein- und Auslagerung sowie dessen Verbuchung ist der jeweilige Projektverantwortliche zuständig. Die Materialien werden auftragsbezogen zusammengestellt. 5.6. Inventur Die körperliche Inventur findet jährlich zum Jahreswechsel statt. Das EDV-System verwaltet eine laufende Inventur. 5.7. Versand Die zum Versand bereitgestellten Materialien werden entsprechend den Verpackungsvorschriften des Herstellers verpackt. Wenn keine Originalverpackung vorhanden ist, muss die Verpackung entsprechend gewählt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass recyclingfähige Stoffe verwendet werden. Bei Bedarf ist das Transportgut mit Hinweisen (zerbrechlich, nicht werfen, ...) zu kennzeichnen. Die Versandpapiere werden erstellt und enthalten Absender und Empfänger des Versandgutes und den Versandort. Vor dem Versand wird durch das Sekretariat eine Vollständigkeitsprüfung vorgenommen. Danach ist ein geeignetes Transportunternehmen (UPS, Post,...) zu beauftragen. Bei Versand von hochwertigen Teilen sind die Transportversicherungsbedingungen zu beachten. Der Versand eigener Softwareprodukte und Geräte unterliegt speziellen Verfahrensanweisungen, welche in der „QVAG5-7 Handhabung bei Bestelleingang für firmeneigene Softwareprodukte / Geräte“ beschrieben werden. 5.8. Transport (intern / extern) Durch die Auswahl der eingesetzten Verpackungsbehälter und Sicherung (Polsterung) stellen wir sicher, dass alle Materialien ohne Qualitätseinbußen den Kunden oder Einbauort erreichen. Sind aus der Art der Produkte / Materialien besondere Maßnahmen (z.B. bei elektronischen Bauelementen) notwendig, werden diese durch eine angemessene Methode zum Schutz gesichert. Die Maßnahmen werden derart getroffen, dass weder die Produkte noch Personen gefährdet werden können. Beim Transport mit Firmenfahrzeugen sind die Materialien so zu sichern, dass Fahrer oder Insassen nicht gefährdet werden können sowie das Transportgut keinen Schaden nimmt. Während des Transportes mit Firmenfahrzeugen sind die gültigen Verkehrsvorschriften zu beachten. 6. Dokumentation Die Lieferscheine für den Ein- und Ausgang der Waren sind den Auftragsvorgängen in der Kundenakte zuzuordnen. 7. Änderungsdienst Der Änderungsdienst dieser Verfahrensanweisung obliegt dem Qualitätsbeauftragten. Er ist für die Herausgabe und den Austausch der aktuellen Versionen zuständig. 8. Verteiler alle angestellten Mitarbeiter 9. Anlagen QVA-G5-7 QVA-U1-3 Handhabung bei Bestelleingang für firmeneigene Softwareprodukte / Geräte UPS WorldShip Qualitätsmanagement-Handbuch Speicherort: Blatt von 2 2 d:\75902295.doc