QVA-G4-1 Logistik - Qualitätsmanagement der Fischer & Partner KG

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QVA-G4-1 Logistik
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QVA-Datum:
QVA -Rev.:
QVA -Ersteller:
QVA -Freigabe:
QVA -Prüfung:
14.05.2016
02
Herr Micknaß
Herr Micknaß
21.01.2013
Zweck ........................................................................................................................................................................ 1
Geltungsbereich ...................................................................................................................................................... 1
Begriffe ..................................................................................................................................................................... 1
Zuständigkeiten ....................................................................................................................................................... 1
Durchführung ........................................................................................................................................................... 1
Handhabung ............................................................................................................................................................. 1
Lagerung................................................................................................................................................................... 1
Kennzeichnung ........................................................................................................................................................ 1
Lagerbedingungen .................................................................................................................................................. 2
Ein- und Auslagerung ............................................................................................................................................. 2
Inventur ..................................................................................................................................................................... 2
Versand ..................................................................................................................................................................... 2
Transport (intern / extern) ....................................................................................................................................... 2
Dokumentation ......................................................................................................................................................... 2
Änderungsdienst ..................................................................................................................................................... 2
Verteiler..................................................................................................................................................................... 2
Anlagen ..................................................................................................................................................................... 2
1. Zweck
Mit der festgelegten Vorgehensweise stellen wir den Schutz und die sachgerechte Verpackung von Materialien und
Produkten bei der Handhabung, Lagerung und Transport sicher, um Qualitätsminderungen zu vermeiden.
2. Geltungsbereich
Diese Verfahrensanweisung gilt für das gesamte Unternehmen einschließlich der Tätigkeiten beim Kunden.
3. Begriffe
keine
4. Zuständigkeiten
Die Verfahren zur Handhabung, Lagerung, Verpackung und Versand werden von der Geschäftsführung erstellt, die
Vertretung übernimmt der Assistent der Geschäftsführung.
5. Durchführung
5.1.
Handhabung
Das Material wird am Lagerort so eingelagert, transportiert und gehandhabt, dass Beschädigungen vermieden
werden. Sorgfalt in der Behandlung der Geräte und Materialien ist oberstes Ziel des Unternehmens. Sind bei der
Handhabung von Produkten besondere Anweisungen zu berücksichtigen, so werden diese als Arbeitsanweisungen
festgelegt und die entsprechenden Mitarbeiter instruiert.
Die relevanten Gesundheits-, Sicherheits-, und Umweltbedingungen sowie Arbeitsvorschriften werden dabei beachtet.
Die Handhabung schließt auch den Transport zum Kunden ein.
5.2.
Lagerung
Die Lager der NET-TREND Fischer & Partner KG sind eingeteilt in:

Materiallager Büro Halle

Werkstatt Büro Halle

Keller Büro Halle

Schuppen Büro Halle

Bodenkammer Büro Halle
5.3.
Kennzeichnung
Die Geräte und Materialien sollten in den Originalverpackungen verbleiben und müssen am Karton etikettiert sein.
Soweit keine Etiketten vorhanden sind, kann auch mit einem Stift beschriftet werden.
Kundenspezifische Materialien sind bereitzustellen und so zu kennzeichnen, dass der dazugehörige Auftrag
erkennbar ist (Kunde, Einsatzort, Verwendungszweck).
Qualitätsmanagement-Handbuch
Speicherort:
Blatt
von
1
2
d:\75902295.doc
QVA-G4-1 Logistik
QVA-Datum:
QVA -Rev.:
QVA -Ersteller:
QVA -Freigabe:
QVA -Prüfung:
14.05.2016
02
Herr Micknaß
Herr Micknaß
21.01.2013
5.4.
Lagerbedingungen
Die Materialien sind so zu lagern, dass keine Feuchtigkeit oder Verschmutzung eintreten kann. Die
Originalverpackungen des Lieferanten sollten grundsätzlich immer genutzt werden, da anzunehmen ist, dass diese
ausreichend gegen Beeinträchtigungen optimiert sind.
Müssen beim Kunden Materialien (vor Übergabe) eingelagert werden, gelten die oben genannten Forderungen
gleichermaßen.
5.5.
Ein- und Auslagerung
Nach Durchführung der Wareneingangsprüfung ist durch das Sekretariat die Seriennummer der Geräte zu erfassen
und dem Kunden zuzuordnen.
Für die Ein- und Auslagerung sowie dessen Verbuchung ist der jeweilige Projektverantwortliche zuständig. Die
Materialien werden auftragsbezogen zusammengestellt.
5.6.
Inventur
Die körperliche Inventur findet jährlich zum Jahreswechsel statt. Das EDV-System verwaltet eine laufende Inventur.
5.7.
Versand
Die zum Versand bereitgestellten Materialien werden entsprechend den Verpackungsvorschriften des Herstellers
verpackt. Wenn keine Originalverpackung vorhanden ist, muss die Verpackung entsprechend gewählt werden. Es
sollte darauf geachtet werden, dass recyclingfähige Stoffe verwendet werden.
Bei Bedarf ist das Transportgut mit Hinweisen (zerbrechlich, nicht werfen, ...) zu kennzeichnen. Die Versandpapiere
werden erstellt und enthalten Absender und Empfänger des Versandgutes und den Versandort. Vor dem Versand wird
durch das Sekretariat eine Vollständigkeitsprüfung vorgenommen. Danach ist ein geeignetes Transportunternehmen
(UPS, Post,...) zu beauftragen.
Bei Versand von hochwertigen Teilen sind die Transportversicherungsbedingungen zu beachten.
Der Versand eigener Softwareprodukte und Geräte unterliegt speziellen Verfahrensanweisungen, welche in der „QVAG5-7 Handhabung bei Bestelleingang für firmeneigene Softwareprodukte / Geräte“ beschrieben werden.
5.8.
Transport (intern / extern)
Durch die Auswahl der eingesetzten Verpackungsbehälter und Sicherung (Polsterung) stellen wir sicher, dass alle
Materialien ohne Qualitätseinbußen den Kunden oder Einbauort erreichen. Sind aus der Art der Produkte / Materialien
besondere Maßnahmen (z.B. bei elektronischen Bauelementen) notwendig, werden diese durch eine angemessene
Methode zum Schutz gesichert. Die Maßnahmen werden derart getroffen, dass weder die Produkte noch Personen
gefährdet werden können.
Beim Transport mit Firmenfahrzeugen sind die Materialien so zu sichern, dass Fahrer oder Insassen nicht gefährdet
werden können sowie das Transportgut keinen Schaden nimmt. Während des Transportes mit Firmenfahrzeugen sind
die gültigen Verkehrsvorschriften zu beachten.
6. Dokumentation
Die Lieferscheine für den Ein- und Ausgang der Waren sind den Auftragsvorgängen in der Kundenakte zuzuordnen.
7. Änderungsdienst
Der Änderungsdienst dieser Verfahrensanweisung obliegt dem Qualitätsbeauftragten. Er ist für die Herausgabe und
den Austausch der aktuellen Versionen zuständig.
8. Verteiler
alle angestellten Mitarbeiter
9. Anlagen
QVA-G5-7
QVA-U1-3
Handhabung bei Bestelleingang für firmeneigene Softwareprodukte / Geräte
UPS WorldShip
Qualitätsmanagement-Handbuch
Speicherort:
Blatt
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