Baubeschreibung - vpi-NRW

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Textbausteine
0–
Allgemeines
200 –
Baubeschreibungen
400 –
Baustoffe
600 –
Baugrund
800 –
Lastannahmen
Prüfbemerkungen
1000 –
- Allgemeines
2000 –
- Baugruben
2500 –
- Gründung
3000 –
- Massivbau
3800 –
- Mauerwerk
4000 –
- Stahlbau
4800 –
- Verbundbau
5000 –
- Holzbau
5500 –
- Glas
6000 –
- Umbau
6500 –
- Brandschutz
7000 –
- Schallschutz
7500 –
- Wärmeschutz
8000 –
- Brücken
8500 –
- Traggerüste
9000 –
- Prüfergebnis
_ = wählen, ggf. Nichtzutreffendes löschen
… = Parameter ergänzen
Allgemeines
Allgemeines
10
siehe Prüfbericht Nr. …
Baubeschreibungen
Baubeschreibungen
210
Wohnhaus
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses _ geringerer _ mittlerer Höhe. Die Aussteifung der Dachkonstruktion erfolgt über Windrispenbänder
und eine Kehlbalkenlage als Scheibe. Die Stiele werden zug- und druckfest abgestrebt. Bei den
übrigen Geschossen wird die Aussteifung durch die Decken- und Wandscheiben gewährleistet.
Gegründet wird auf _ einer Bodenplatte _ Streifen- und Einzelfundamenten.
220
DG Ausbau eines Wohnhauses
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Ausbau des Dachgeschosses eines Mehrfamilienwohnhauses _ geringerer _ mittlerer Höhe. Die Aussteifung der Dachkonstruktion erfolgt
über Windrispenbänder und eine Kehlbalkenlage als Scheibe. Die Stiele werden zug- und druckfest abgestrebt. Die Aussteifung des Dachgeschosses wird durch den Ausbau nicht beeinflusst.
230
Wohn- und Geschäftshaus
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses _ geringerer _ mittlerer Höhe (Verkaufsfläche _ > _ < 700,0 m²). Die Aussteifung der Dachkonstruktion erfolgt über Windrispenbänder und eine Kehlbalkenlage als Scheibe. Die Stiele werden
zug- und druckfest abgestrebt. Bei den übrigen Geschossen wird die Aussteifung durch die Decken- und Wandscheiben gewährleistet. Gegründet wird auf _ einer Bodenplatte _ Streifenund Einzelfundamenten.
240
Stahlhalle mit Einbauten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Stahlhallenkonstruktion (Grundfläche _ > _ < 1.600,0 m²). Die Aussteifung der Stahlkonstruktion wird durch Rahmen sowie Horizontal- und Vertikalverbände gewährleistet. Die Einbauten ( _ Sozial- und Büroräume _
Werkstatt) werden durch die Wand und Deckenscheiben stabilisiert. Gegründet wird auf _ einer Bodenplatte _ Streifen- und Einzelfundamenten wobei die Horizontalkräfte aus den Rahmen in die _ Bodenplatte _ Fundamente geleitet werden.
250
Stahlbetonhalle
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Halle (Grundfläche _ > _ < 1.600,0
m²). Die Aussteifung der Stahlbetonkonstruktion wird durch in Einzelfundamente eingespannte
Stützen gewährleistet. Die Stahlbetonfertigteilstützen besitzen angeformte Fundamente.
260
Stahlbetonhalle mit Einbauten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Halle (Grundfläche _> _ < 1.600,0
m²). Die Aussteifung der Stahlbetonkonstruktion wird durch in Einzelfundamente eingespannte
Stützen gewährleistet. Die Einbauten ( _ Sozial- und Büroräume _ Werkstatt) werden durch
die Wand und Deckenscheiben stabilisiert und auf Streifenfundamenten gegründet.
270
Umbau Wohnhaus
Die vorliegende statische Berechnung behandelt den Umbau eines vorhandenen Wohnhauses.
Die Ausführung ist konventionell mit massiven Wänden und Decken, sowie Dachkonstruktion
aus Holz. Die Aussteifung des Gebäudes wurde, wegen der Vielzahl an aussteifenden Wänden
und den massiven Decken, nicht nachgewiesen.
280
Fertigteilhalle eingeschossig; Aussteifung mit eingespannten Stützen
Das Gebäude besteht aus einer Halle mit den Abmessungen L  B  H = … m  … m  … m und einem zweigeschossigen Büroanbau mit den Abmessungen L  B  H = … m  … m  … m. Die Halle
wird als Skelettbau aus Stahlbeton-Fertigteilen erstellt. Tragende Elemente sind Binder und in
Fertigteilfundamenten eingespannte Stützen, welche die Lasten in den Baugrund abtragen. Die
Dacheindeckung, und teilweise die Wandverkleidung, erfolgt mit Stahltrapezblech bzw. Stahlblechkassetten. Umlaufend, von + … m bis + … m Höhe, werden die Außenwände aus Stahlbeton-Sandwichplatten hergestellt. Die Außenwand Achse … besteht als Brandwand auf ganzer
Höhe aus Stahlbeton-Sandwichplatten. Der Büroanbau setzt sich aus StahlbetonFertigteilwandscheiben und Spannbetonhohlplatten als Deckenscheiben zusammen. Die Gründung erfolgt mit Streifenfundamenten.
290
Möbelhaus dreigeschossig; Aussteifung mit Decken- und Wandscheiben
Das dreigeschossige Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise aus Fertigteilen zusammenge-
Baubeschreibungen
setzt. Die Dacheindeckung erfolgt mit Stahlbetonhohldielen. Erd- und Obergeschossdecke werden aus schlaff bewehrten Pi-Platten mit nachträglich ergänztem Deckenspiegel hergestellt. Die
Aussteifung erfolgt über drei Treppenhäuser und einen Fahrstuhlschacht an den die Deckenscheiben angeschlossen werden. Für die Gründung der Stützen wurden Typenfundamente gewählt, die eine Unterbetonschicht zur Reduzierung der Bodenpressung erhalten. Die Treppenhäuser 1 und 2 werden mit Streifenfundamenten gegründet. Treppenhaus 3 und der Aufzug erhalten eine Bodenplatte.
300
Wohn- und Geschäftshaus dreigeschossig
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines 3-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Die vertikale Lastabtragung erfolgt im Wesentlichen durch zweiachsig gespannte
Elementdeckenplatten mit Ortbetonergänzung, die auf massiven Mauerwerkswänden und
Stahlbeton-Unterzügen aufliegen. Das Gebäude wird auf einer … cm starken StahlbetonBodenplatte gegründet. In horizontaler Richtung ist durch die vorhandene Anzahl an Mauerwerksscheiben eine ausreichende Aussteifung gewährleistet.
310
Bowlinganlage
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer 2-geschossigen Bowlinganlage (ca.
… x … m)) mit Bowlingcenter im Obergeschoss und PKW-Stellplätzen im Erdgeschoss. Die Zwischendecke besteht aus Spannbetonhohlplatten auf Unterzügen. Die Dacheindeckung erfolgt
mit Trapezprofilen, die Dachbinder werden vorgespannt. Die Aussteifung der Stahlbetonkonstruktion wird durch in Einzelfundamente eingespannte Stützen gewährleistet. Die StahlbetonFertigteilstützen besitzen angeformte Fundamente. Rechnerisch werden auf das jetzt offene
Erdgeschoss Windlasten angesetzt, so dass später bei einer Umnutzung die Fassade im Erdgeschoss geschlossen werden kann.
320
Stahlhalle
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Stahlhallenkonstruktion. Die Aussteifung der Stahlkonstruktion wird durch Rahmen sowie Horizontal- und Vertikalverbände gewährleistet. In der Halle ist ein ABUS-Laufkran ELV mit der Traglast von … t vorgesehen. Gegründet wird auf einer Bodenplatte mit Streifenfundamenten, wobei die Horizontalkräfte aus den
Rahmen in die Bodenplatte geleitet werden.
330
Balkone
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung von Balkonen (Aluminiumkonstruktion)
vor einem bestehenden Gebäude. Der vertikale Lastabtrag erfolgt
_ auf der Gebäudeseite über Wandeinlassrohre und auf der anderen Seite über Stützen, die auf
Einzelfundamenten gegründet werden.
_ über vier Stützen, die auf Einzelfundamenten gegründet werden.
Der horizontale Lastabtrag und die Stabilisierung werden durch die zug- und druckfeste Anbindung an das vorhandene Gebäude gewährleistet.
340
Tankstelle
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung einer Tankfeldüberdachung, einer
Waschhalle und eines Shopgebäudes. Die Dachkonstruktion der Tankfeldüberdachung besteht
aus _ aufgelegten _ angehängten Stahltrapezblechen, die an Stahlpfetten befestigt sind und
eine Dachscheibe bilden.
_ Die Stützen sind am Fußpunkt eingespannt und bestehen aus Stahlbeton-Fertigteilen mit angeformten Fundamenten.
_ Die Kragstützen aus Stahl sind am Fußpunkt in Köcherfundamente ( _ Fertigteil _ Ortbeton)
eingespannt.
Die Tragkonstruktion des Shopgebäudes besteht aus Stahlrahmen in beiden Richtungen, gegründet auf _ einer verdichteten Schotterschicht _ Streifenfundamenten. Die Tragkonstruktion der Waschhalle besteht aus einer Stahlkonstruktion, gegründet auf einer bewehrten Bodenplatte. Die Aussteifung erfolgt durch die Dachscheibe, in Querrichtung durch die Fachwerkrahmen und in Längsrichtung durch den Wandverband.
350
Schule
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Schulgebäudes in Containerbauweise. Die zweigeschossige Anlage wird mit Containerraumzellen L  B  H = ca. …  …  … m
ausgeführt. Die Stabilisierung erfolgt durch die als Rahmen ausgebildeten Raumzellen. Die
Gründung erfolgt mit Einzelfundamenten (Schotterbett).
Baubeschreibungen
360
Baugrubenverbau
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Baugrubenverbau, der als _ Trägerbohlwand
_ Spundwand _ Schlitzwand _ überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt wird. Der Verbau ist
_ unverankert _ rückverankert _ ausgesteift.
370
Brücke
Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine _ Massivbrücke _ Stahlbrücke _ Stahlverbundbrücke. Das Bauwerk unterliegt _ Straßenverkehrslasten Lastmodell … , _ Schienenverkehrslasten Lastmodell … nach DIN-Fachbericht 101. Zusätzlich erfolgt die _ Einstufung _
Berechnung nach MLC 50/50 - 100. Die Anforderungsklasse ist _ B _ C _ D, die Verkehrskategorie _ 1 _ 2 _ 3 _ 4, die Verkehrsart _ große _ mittlere Entfernung _ Lokalverkehr. Aufhaltestufe für Schutzeinrichtungen _ A _ B _ C _ D.
Das Bauwerk ist ein _ Einfeldträger _ Durchlaufträger über … Felder. Es verläuft _ gerade _
in einem Radius von … m und führt die _ BAB ..., _ B..., _ Bahnstrecke … über die _ BAB …,
_ B…, _ Bahnstrecke …, _Gewässer …, _ unter einem Kreuzungswinkel von …gon. Der Überbauquerschnitt ist eine _ Platte _ Plattenbalken _ Hohlkasten _ Trog.
Der Überbau ist _ schlaff bewehrt _ in Längsrichtung vorgespannt _ in Querrichtung vorgespannt. Der Überbau wird _ in einem Guss betoniert _ abschnittsweise _ im Taktschiebeverfahren _ aus Fertigteilen mit Ortbetonergänzung erstellt.
Das Bauwerk wird in Abstimmung auf das Baugrundgutachten _ flach _ tief gegründet.
Baustoffe
Baustoffe
Holz
410
Nadelholz
nach DIN EN 338: 2010-02 oder nach DIN 1052: 2008-12
_ C24
_ C30
alte Bezeichnungen nach DIN 1052: 1988 und Änderung A1
_ S10 [VH(NH) Gk II]
_ S13 [VH (NH) Gk I]
415
Laubholz
nach DIN EN 338: 2010-02 oder nach DIN 1052: 2008-12
_ D30
_ D35
_ D40
_ D50
_ D60
_ D70
alte Bezeichnungen nach DIN 1052: 1988 und Änderung A1
_ LH A
_ LH B
_ LH C
420
Brettschichtholz
nach DIN 1052: 2008-12, DIN EN 1194: 1995-05 oder DIN EN 14080: 2005-09
(evtl. DIN 14080: 2011-01 im Entwurf)
_ GL24h
_ GL24c
_ GL28h
_ GL28c
_ GL32h
_ GL32c
alte Bezeichnungen nach DIN 1052: 1988 und Änderung A1
_ BS11 [BSH (NH) Gk II]
_ BS14 [BSH (NH) Gk I]
_ BS16
_ BS18
425
Holzwerkstoffe
nach DIN EN 13986: 2005-03 und DIN V 20000-1: 2005-12
_ OSB/2,3 oder 4-Platten
_ nach DIN EN 300 _ nach AbZ …
_ kunstharzgeb. Spanplatte
_ nach DIN EN 312 _ nach AbZ …
_ zementgeb. Spanplatte
_ nach DIN EN 634 _ nach AbZ …
_ Sperrholz
_ nach DIN EN 636 _ nach AbZ …
_ Brettsperrholz
_ nach AbZ … _ nach ETA …
_ Gipsplatten
_ Gipsfaserplatten
_ Baufurniersperrholz
Metall
440
Baustahl
_ S235JR (St 37-2)
_ nach ETA …
_ nach ETA …
_ nach ETA …
_ nach ETA …
Baustoffe
_ S355J2G3 (St 52-3 N)
445
Nichtrostender Stahl
_ Werkstoff-Nr. 1.4401
_ Werkstoff-Nr. 1.4571
_ Werkstoff-Nr. 1.4565, Festigkeitsklasse _ S 235 _ S355
450
Verbindungsmittel aus nichtrostendem Stahl
_ Werkstoff-Nr. 1.4401 (A4)
_ Werkstoff-Nr. 1.4571 (A5)
_ Werkstoff-Nr. 1.4565 (KK), Festigkeitsklasse _ 50 _ 70 _ 80
455
Aluminium
_ AlMgSi 0,5 F22
_ AlMgSi 1 F28
_ AlMg 3 F18
_ EN AW - _ 6060 _ 6063 _ 6082 - _ T6 _ T66 _ T5 _ T5/T651 _ T
460
Spundwand
_ S240GP
_ S270GP
_ S355GP
Mauerwerk
480
gem. Pos.-Plan
Stahlbeton
500
_
_
_
_
B25
B35
B45
B55
_
_
_
_
_
_
_
_
_
C12/15 XO
C16/20 XC…
C20/25 _ XC…
C25/30 _ XC…
C30/37 _ XC…
C35/45 _ XC…
C40/50 _ XC…
C45/55 _ XC…
C50/60 _ XC…
_ XF…
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_
_
_
_
_
_
_
_
_
LC12/13 XO
LC16/18 XC…
LC20/22 XC…
LC25/28 _ XC…
LC30/33 _ XC…
LC35/38 _ XC…
LC40/44 _ XC…
LC45/50 _ XC…
LC50/55 _ XC…
_ XF…
_ XD…
_ XD…
_ XD…
_ XD…
_ XD…
_ XA…
_ XS…
_ XS…
_ XS…
_ XS…
_ XS…
_ XF…
_ XF…
_ XF…
_ XF…
_ XF…
_ XA…
_ XA…
_ XA…
_ XA…
_ XA…
505
510
Baustoffe
515
Betonstahl IV
_ S
_ M
520
Betonstahl
_ BSt 500 S
_ BSt 500 M
_ BSt 420 S
525
Spannstahl
_ St 835/1030
_ St 1080/1230
_ St 1570/1770
_ St 1470/1670
Glas
540
Glas … mm
_ ESG
_ TVG
_ SPG
545
VSG aus 2 x … mm
_ ESG
_ TVG
_ SPG mit PVB-Folie t  … mm
550
Isolierverglasung aus … (innen - außen), mit PVB-Folie t ≥ 0,76 mm.
Baugrund
Baugrund
610
Für die Gründung lag ein Bodengutachten des … vor. Die darin enthaltenen Angaben wurden in
der geprüften statischen Berechnung berücksichtigt.
620
Die im Bodengutachten gemachten Angaben werden in der statischen Berechnung eingehalten.
630
Über den maximalen Grundwasserstand wurden keine Angaben gemacht. Es wird vorausgesetzt,
dass keine Beeinflussung des Bauwerks durch das Grundwasser vorliegt.
640
Der maximale Grundwasserstand wird in der statischen Berechnung mit … angegeben. Dies ist
örtlich zu kontrollieren und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Lastannahmen
Lastannahmen
810
Die der Berechnung zugrunde gelegte Verkehrslast von qk = ... kN/m² (Kategorie E1 bis E3 gemäß
DIN 1055-3 Tab. 1) ist für die Decke Pos. … durch eine leicht erkennbare und dauerhafte Aufschrift als zulässige Nutzlast anzugeben (DIN 1055-3 Abs. 5).
820
Falls LKW-, Feuerwehr- oder Gabelstaplerverkehr stattfinden kann, sind die gefährdeten stützenden Bauteile für die in DIN 1055-9 aufgeführten Anpralllasten nachzuweisen. Andernfalls
sind diese Tragglieder durch geeignete Maßnahmen vor Anprall zu schützen.
830
Die Dachkonstruktion ist für den Lastfall EG + Schnee + Winddruck bzw. Windsog zu bemessen.
Die gleichzeitige Berücksichtigung von Wind und Schneelasten sind in DIN 1055-100 geregelt.
840
Die Lasten aus dem Dachausbau wurden nur soweit verfolgt, bis sie auf massiven, durchgehenden Wänden abgetragen wurden. Der Ausbau des Dachgeschosses hat auf die Gründung des
massiven Gebäudes nur einen geringen Einfluss und wurde daher nicht weiter verfolgt.
850
Der Lastansatz für die Bemessung der Kehlbalken geht von der Annahme aus, dass der Dachraum oberhalb der Kehlbalkenlage nicht zugänglich ist. Eine Nutzung des Dachraumes ist somit
ausgeschlossen. Sollte eine spätere Nutzung geplant sein, so sind neue Nachweise für eine Verkehrslast von 1,0 kN/m² vorzulegen.
860
Für die Tiefgaragendecke wird zusätzlich zum Eigengewicht eine Ausbaulast von g = … kN/m²
und eine Verkehrslast von p = … kN/m² berücksichtigt.
870
Im Bereich der Dachbegrünung wird eine Ausbaulast von g = … kN/m² berücksichtigt.
880
Im Bereich der Feuerwehrspur erfolgt der Nachweis der Decke für einen SLW 30 als ruhende Belastung (vgl. Mitteilungen DIBt 2/1978).
890
Die angesetzte Verkehrslast für einen SLW 12 berücksichtigt nach der VV BauO NRW Feuerwehrfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 14 t und Hubrettungsfahrzeuge mit bis zu
16 t.
900
Sonderlasten und Zuordnung der Lasten zu einzelnen Deckenbereichen entsprechend den Angaben in der Statik.
910
Im Bereich der Feuerwehrspur erfolgt der Nachweis der Decke für einen SLW 16 als ruhende Belastung ohne Schwingbeiwert gemäß DIN 1055-3: 2006-03 Abs. 6.4.4 (2).
920
… nach DIN 1072, Brückenklasse _ 60/30 _ 30/30 _ 16/16 _ 12/12.
930
Mit den Lastansätzen nach DIN 1055 (alt) sind im vorliegenden Fall auch die geforderten Beanspruchungen nach DIN 1055 (neu) abgedeckt.
940
Für leichte unbelastete Trennwände wurde ein Zuschlag zur Verkehrslast von _ 0,80 _ 1,20
kN/m2 gemacht. Gemäß DIN 1055-3 (neu) Abs. 4 darf das Wandgewicht einschl. Putz nicht größer als _ 3,00 _ 5,00 kN/m sein.
950
Lastannahmen
Für leichte unbelastete Trennwände wurde ein Zuschlag zur Verkehrslast von _ 0,75 _
1,25 kN/m2 gemacht. Gemäß DIN 1055-3 (alt) Abs. 4 darf das Wandgewicht einschl. Putz nicht
größer als _ 100 _ 150 kg/m2 sein.
960
Die Lastangaben _ des Bauherrn _ des Aufstellers sind Maximalwerte, die nicht überschritten
werden dürfen.
965
Sämtliche Angaben des Aufstellers bezüglich Belastungen und Belastungsanordnungen werden
als richtig vorausgesetzt.
970
Ein Anprall des Kranes gegen den Endpuffer ist durch geeignete Maßnahmen auf H = … kN zu
begrenzen, andernfalls sind die betroffenen Bauteile für die dadurch entstehenden Lasten neu
nachzuweisen.
980
Ein Nachweis für den Lastfall „Anprall von Kranen gegen Anschläge; Pufferendkräfte“ wurde
nicht geführt. Hierauf kann verzichtet werden, wenn dafür Sorge getragen wird, dass diese nicht
auftreten bzw. nicht größer als die angesetzten Bremskräfte sind (Endabschalter einbauen); es
wird auf DIN 4132 Abs. 3 “Lastannahmen“ hingewiesen.
990
Die Lastannahmen für den Kranbahnträger sind vom Betreiber oder seinem Beauftragten (Bauleiter) mit dem Kranbuch zu vergleichen. Gegebenenfalls sind neue statische Nachweise vorzulegen.
Prüfbemerkungen - Allgemeines
Prüfbemerkungen
Allgemeines
1010
Während der Bauausführung des Bauvorhabens ist die Bauüberwachung durch mich als staatlich
anerkannter Sachverständiger durchzuführen (§ 81 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW). Mit der Anzeige
der abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens ist meine Bescheinigung vorzulegen, dass
ich mich durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung davon überzeugt habe,
dass die bauliche Anlage entsprechend den von mir geprüften Unterlagen errichtet wurde (§ 82
Abs. 4 Satz 1 BauO NRW). Ohne eigene Bauüberwachung kann diese Bescheinigung nicht von
mir ausgestellt werden (§ 12 Abs. 2 SV-VO / BauO NRW).
Ich bitte um rechtzeitige Mitteilung zur Wahrnehmung der Kontrollen. Der Baubeginn, die einzelnen Betonierabschnitte sowie die Holz- bzw. Stahlbauarbeiten sind mir frühzeitig (2 Tage vorher) anzuzeigen.
1020
Hinsichtlich der von mir nur stichprobenhaft durchzuführenden Baukontrollen wird auf die
Pflichten und Aufgaben des Bauleiters nach § 59a Abs. 1 und 3 BauO NRW hingewiesen.
1030
Auf der Baustelle müssen geprüfte Pläne oder mit diesen gleichgestellte Pläne vorliegen.
1040
Für … liegt eine typengeprüfte Statik vor. Dies entbindet nicht von der stichprobenhaften Kontrolle auf der Baustelle, sofern diese Bauteile örtlich hergestellt werden.
1050
Nach BauO NRW hat der Unternehmer die erforderlichen Nachweise über die Brauchbarkeit der
verwendeten Baustoffe und Bauteile zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten, ebenso
hat er seine Eignung zur Ausführung besonderer Bauarten nachzuweisen.
1060
Die Verwendbarkeitsnachweise (Betongütezeugnisse, Zulassungsbescheide, Typenberechnungen, usw.) gemäß Punkt ... sind mir vor Abschluss der Bauarbeiten vorzulegen.
1070
Für die verwendeten Bauteile ... liegt der Zulassungsbescheid vor. Die besonderen Vorschriften
des Zulassungsbescheides sind zu beachten.
1080
Die vorgelegten Unterlagen werden von mir als zivilrechtliche Prüfung in bautechnischer Hinsicht geprüft; diese gilt jedoch nicht als Typenprüfung im baurechtlichen Sinne der BauPrüfVO.
1090
Die Entwurfszeichnungen vom … stimmen mit den geprüften statischen Unterlagen überein.
1100
Die Entwurfszeichnungen vom … stimmen im Wesentlichen mit den geprüften Unterlagen überein; geringfügige Abweichungen haben sich ergeben bei …
1110
Entwurfszeichnungen wurden mir nicht vorgelegt. Für die Bauausführung sind die Angaben und
Abmessungen innerhalb der bautechnischen Unterlagen maßgebend.
1120
Im Fall von genehmigungsrelevanten Planungsänderungen sind die zugehörigen Entwurfspläne
mit den Nachtragsberechnungen nochmals zur Prüfung vorzulegen. Nach § 58 Abs. 2 BauO NRW
ist der Entwurfsverfasser für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachentwürfe verantwortlich. Hierzu siehe auch § 7 BauPrüfVO in Verb. mit Nr. 7.1 und 8.3 VV BauPrüfVO.
1130
Für den Brandschutz lag ein _ Gutachten _ Konzept _ Stellungnahmen des … vom … vor. Die
Prüfbemerkungen - Allgemeines
darin enthaltenen Forderungen bzgl. des konstruktiven Brandschutzes sind einzuhalten.
1140
Das Bodengutachten ist der … Ausfertigung der statischen Berechnung als Anlage beigefügt.
1150
Die Bestandsstatik … lag zur Einsicht vor.
1160
Die folgenden Unterlagen liegen mir geprüft vor (Prüfverzeichnis … vom …, Prüfingenieur ...). Da
die maßgeblichen Berechnungs- und Bemessungsvorschriften bis heute unverändert gültig sind,
wurde die statische Berechnung von mir nicht nochmals geprüft.
1170
Nach der zurzeit gültigen DIN 1055 erhält die angrenzende vorhandene Halle erhebliche Zusatzlasten aus Schneeanhäufungen. Es wird dringend empfohlen, die vorhandene Konstruktion daraufhin zu überprüfen.
1180
Für die Ausführung der vorgesehenen Fassadenbekleidung aus _ Naturstein _ Betonwerkstein
_ keramischen Baustoffen gilt DIN 18515. Die Standsicherheit der Fassadenbekleidung einschließlich der Verankerung ist nachzuweisen. Entsprechende Berechnungen und Prüfzeugnisse
sind zur Prüfung vorzulegen.
1190
Der Glockenturm ist wegen seiner besonderen Beanspruchung in geeigneten Zeitabständen
durch den Bauherrn oder einen von ihm beauftragten Sachverständigen auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Prüfbemerkungen - Baugruben
Prüfbemerkungen
Baugruben
2010
Angaben zur Baugrubensicherung haben nicht vorgelegen. Ggf. ist hierzu ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.
2020
Nicht verbaute Baugruben sind nach Angaben in DIN 4124 Abs. 4.2 zu böschen, anderenfalls ist
der rechnerische Nachweis der Standsicherheit zu führen.
2030
Im Bauzustand ist die Baugrube bei einem Grundwasserstand höher als + … m ü. NN zu fluten.
2040
Die Gestaltung der Baugrube in Abstimmung auf die Baumaßnahme wird als zutreffend unterstellt.
2050
Der Verbau wurde für Verkehrslasten aus _ Straßenverkehr _ Schienenverkehr _ Baustellenverkehr gemäß EAB, _ EB 55 _ EB 57 _ DIN FB 101 bemessen. Der vorgegebene Abstand der
Verkehrslasten zum Verbau ist sicherzustellen.
2060
Anpralllasten auf den Verbau wurden nicht erfasst und sind durch geeignete Maßnahmen auszuschließen
2070
Folgende Fundamentlasten aus benachbarter Bebauung wurden erfasst …
2080
Der Verbau wurde für _ aktiven Erddruck _ erhöhten Erddruck _ Erdruhedruck bemessen.
2090
Der Verbau ist unverankert und als solcher nicht als verformungsarm einzustufen. Es ist mit einer Kopfauslenkung von … cm zu rechnen sowie Sackungen und Rissbildungen hinter dem Verbau.
2100
Es ist vor Beginn der Verbauarbeiten zu untersuchen, ob im Gleitkeil oder im Bereich der Anker
Versorgungsleitungen liegen. Falls ja, sind diese gegen Verschiebung zu sichern oder aus dem
Gleitkeil zu entfernen bzw. der Ankerlage anzupassen.
2110
Für die rückwärtigen Verankerungen werden
_ Nachbargrundstücke
_ städtische Grundstücke
_ städtische Grundstücke und Nachbargrundstücke
in Anspruch genommen. Dafür muss eine Zustimmungserklärung
_ des Nachbarn dem Bauamt vorgelegt werden.
_ der Stadt erfolgen.
_ des Nachbarn bzw. der Stadt vorliegen.
2120
Bei der rückwärtigen Verankerung wurde kein spezieller Ankertyp gewählt. Es dürfen nur Anker
mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mit entsprechender Tragkraft verwendet
werden. Die Zulassung ist bei der Bauausführung vorzulegen.
2130
Die Länge der Verpresskörper wurde auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt und stellt einen
Mindestwert dar. Die bauausführende Fachfirma hat die Länge ggf. auf Grund des erbohrten
Prüfbemerkungen - Baugruben
Bodens oder einer Eignungsprüfung eigenverantwortlich anzupassen.
2140
Ankerbemessung, Ankerprotokolle und Ausführungszeichnungen für den Baugrubenverbau sind
noch zur Prüfung vorzulegen.
2150
Alle Anker sind einer Abnahmeprüfung nach DIN EN 1537 zu unterziehen. (1,25-fache Nennlast)
2160
Die Anker sind mit 80 % der Nennlast abzusetzen.
2170
Die Spannprotokolle für die Verankerung sind der bauüberwachenden Stelle auf Verlangen vorzulegen.
2180
Die Aushubtiefe von Zwischenbauzuständen ist zwingend einzuhalten.
2190
Für den möglichen Fall eines Ankerausfalls ist eine Gurtung oder ein Zugband anzuordnen.
2200
Bohrlöcher sind mit hydraulisch gebundenem Material zu verfüllen.
2210
Die Schweißarbeiten am Verbau sind von Fachpersonal mit _ kleiner _ großer Schweißbefähigung auszuführen.
2220
Die Unterlagen wurden bezüglich innerer und äußerer Tragfähigkeit durch unabhängige Vergleichsrechnung geprüft und bestätigt. Gegen die Ausführung bestehen bei Beachtung o.g. Prüfvermerke keine Einwände.
2230
Es wird darauf hingewiesen, dass sich rechnerisch für die Trägerbohlwand am Kopf eine horizontale Durchbiegung von … mm ergibt. Ob diese Verformung im Hinblick auf evtl. im Straßenbereich liegende Leitungen usw. hingenommen werden kann, ist mit den Versorgungsträgern abzustimmen.
2240
Bei den anstehenden bindigen Böden ist die Möglichkeit einer Nachverpressung vorzusehen.
2250
Bei Verwendung von gebrauchten Stahlprofilen für die Verbauträger bzw. die Gurtungen wird
darauf hingewiesen, dass keine durchgehenden Quernähte, Einkerbungen oder andere unplanmäßige Schwächungen zulässig sind.
Prüfbemerkungen - Gründung
Prüfbemerkungen
Gründung
2510
Sämtliche Fundamente sind bis auf tragfähigen Baugrund und frostfreie Tiefe zu führen.
2520
Im Bereich des angrenzenden Gebäudes können durch die zusätzliche Belastung aus der neuen
Bebauung Setzungsrisse auftreten.
2530
Die zusätzliche Belastung des Baugrundes durch den neuen Anbau kann zu Setzungen sowohl
des neuen als auch des bestehenden Gebäudeteils führen. Da die beiden Gebäudebereiche sich
unterschiedlich setzen können, sollten diese durch eine Bewegungsfuge getrennt werden.
2540
Die Baugrubensohlen sind durch den Bodengutachter abzunehmen.
2550
Die vorgelegten Unterlagen gelten für einen Kanalquerschnitt … m mit hü = … m. Einseitiges oder teilweises Freischachten des Betonkanals ist ohne besondere Maßnahmen nicht zulässig.
2560
Beim lagenweisen Einbau des Verfüllbodens wird auf die Einhaltung der Auflagen im "Merkblatt
für die Hinterfüllung von Bauwerken" der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen besonders hingewiesen.
Unterfangungen
2610
Zur Gründungstiefe der angrenzenden vorhandenen Bebauung liegen mir keine Angaben vor.
Falls die Unterkante der neuen Gründung nicht auf der gleichen Höhe erfolgt, sind noch ergänzende Angaben zur Prüfung vorzulegen. Die Bestimmungen der DIN 4213 sind zu beachten. Bei
einer größeren Gründungstiefe des Neubaubereiches sind die entsprechenden Nachweise zur
Prüfung vorzulegen.
2620
Gemäß DIN 4123 Abs. 8.6 sind an dem vorhandenen Gebäude Setzungsmessungen vorzunehmen.
2630
Die Gründungstiefe der vorhandenen Nachbarbebauung ist rechtzeitig festzustellen. Eventuell
erforderliche Unterfangungsarbeiten sind nach DIN 4123 auszuführen, die erforderlichen statischen Nachweise sind rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen.
2640
Bei den notwendig werdenden Unterfangungsarbeiten sind die Bestimmungen der DIN 4123
einzuhalten. Bei Abweichungen sind für alle Bauzustände der Ausschachtungs-, Gründungs- und
Unterfangungsarbeiten die Nachweise der Standsicherheit zu führen und zur Prüfung vorzulegen. Dabei sind Zusatzlasten aus querverlaufenden vorhandenen Banketten, Gewölben und
sonstigen Rahmentragwerken zu berücksichtigen.
2650
Die Anwendung der DIN 4123 setzt voraus, dass im Einflussbereich der vorhandenen Fundamente und im stehenbleibenden Erdblock mindestens mitteldicht gelagerte nichtbindige oder mindestens steife bindige Böden anstehen müssen (sh. DIN 4123 Abs. 7.1). Sofern die örtliche Beschaffenheit des Baugrundes nicht genügend bekannt ist, muss sie gemäß DIN 4123 Abs. 6.2 z.B.
durch Bohrungen ausreichend erkundet werden.
2660
Die Herstellung der Unterfangungskörper und die erforderlichen Gütenachweise erfolgen nach
den Angaben und Forderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für das Verfahren
Prüfbemerkungen - Gründung
… der Firma …
Bodenplatte
2710
Der Berechnung der Bodenplatte werden vereinfachte Rechenansätze zugrunde gelegt, die zwar
die Standsicherheit des Bauwerks gewährleisten, aber mit Rissbildungen in der Bodenplatte verbunden sein können.
2720
Als äußerer Abschluss der Bodenplatte ist keine Frostschürze mit frostfreier Gründung  80 cm
unter O.K. Gelände vorgesehen. Unter der Bodenplatte ist daher im Randbereich eine geeignete
Frostschutzschicht einzubauen, um evtl. Schäden am Bauwerk infolge Auffrierens des Bodens zu
vermeiden.
2730
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass keine Abgrabungen neben der Bodenplatte ohne
spezielle Verbau- oder Abfangungsmaßnahmen zulässig sind.
2740
Das Gebäude besitzt eine gemeinsame Gründung mit der Nachbarbebauung. Es wird darauf hingewiesen, dass dies eine Abweichung von § 15 BauO NRW darstellt, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und gegebenenfalls durch eine Baulasteintragung gesichert werden muss (vgl.
§ 4 Abs. 2 BauO NRW).
Pfahlgründung
2810
Nach der Fertigstellung der Pfähle sind diese in einer unabhängigen Vermessung einzumessen.
Falls die in der statischen Berechnung berücksichtigten Exzentrizitäten überschritten werden,
sind Zusatznachweise zur Aufnahme dieser Exzentrizitäten zu führen. Erst danach kann die Freigabe für die Herstellung der aufgehenden Konstruktion erfolgen.
2820
Die Rammprotokolle der Pfahlgründung sind vom Bodengutachter gegenzuzeichnen und mit
dem Abschlussbericht des Gutachters vorzulegen.
2830
Die Bohrpfähle sind gemäß DIN EN 1536 Abs. 9 zu überwachen. Die Ergebnisse sind gemäß Abs.
10 zu dokumentieren und der Bauaufsicht vorzulegen (Protokoll über die Herstellung, Betonzeugnisse, Niederschrift über Probebelastungen).
Prüfbemerkungen - Massivbau
Prüfbemerkungen
Massivbau
3010
Die statische Berechnung ist nach DIN 1045: 1988 aufgestellt. Aufgrund eigener Vergleichsrechnungen ergibt sich, dass mit den vorliegenden Nachweisen die Schutzziele des § 3 BauO NRW
hinsichtlich der Standsicherheit in gleicher Weise wie nach DIN 1045-1: 2001 erfüllt sind.
3020
Die Zuordnung der Betonfestigkeitsklassen nach DIN 1045: 1988 auf die Festigkeitsklassen nach
DIN 1045-1: 2008 muss nach den Mitteilungen des DIBt 1/2002 erfolgen. Hinsichtlich der Dauerhaftigkeit sind die Expositionsklassen nach DIN 1045-1: 2008 zu beachten. Die entsprechenden
Angaben müssen auf den Bewehrungsplänen erfolgen.
3030
Bei der Stahlbetonstütze Pos. … werden mit den Abmessungen … die in der DIN 1045-1 Abs.
13.5.1 geforderten Mindestabmessungen für Ortbetonstützen unterschritten. Die Stütze ist daher als Fertigteil liegend hergestellt auszuführen.
3040
Bei den vierseitig gelagerten und vereinfachend einachsig gerechneten Deckenplatten sollte in
den Ecken ebenfalls eine Drillbewehrung angeordnet werden. (DIN 1045-1 Abs. 13.3.2 (8)).
3050
Zu den vorgefertigten Deckenplatten: Die Drillsteifigkeit darf nur dann berücksichtigt werden,
wenn sich innerhalb des Drillbereichs keine Stoßfuge der vorgefertigten Platten befindet (DIN
1045-1 Abs. 13.4.3 (3)).
3060
Die bei der Schnittkraftermittlung vernachlässigte Einspannung von Unterzügen in Randstützen
ist bei der Bewehrungsführung konstruktiv zu beachten (DIN 1045-1 Abs. 7.3.2 (7)).
3070
Die Mischung von Bestimmungen des EC 2 mit den Regelungen des DIN-Normenwerkes ist
grundsätzlich nicht zugelassen. Die nach EC 2 berechneten Deckenplatten wurden durch eine
Vergleichsrechnung nach DIN 1045-1 mit guter Übereinstimmung geprüft.
3080
Die Unterzüge wurden als Ortbetonbauteile berechnet. Falls sie vorbetoniert oder als Fertigteile
mit Ortbetonergänzung ausgeführt werden sollen, ist der Nachweis der Verbundfuge noch zur
Prüfung vorzulegen.
3090
Nach DIN 1045-1 sind für die Bemessung der Elementdecken Angaben zur oberen und unteren
Bewehrung, die zugehörigen statischen Nutzhöhen, die Betondeckung in Zug- und Druckzone
sowie die einwirkenden Querkräfte erforderlich. Der Tragwerksplaner muss diese Angaben dem
Plattenhersteller zur Verfügung stellen. Die Elementdecken können nur gemeinsam mit dem
Bewehrungsplan der oberen Bewehrung geprüft werden.
3100
Die Spannprotokolle der Litzenspannglieder sind der überwachenden Stelle auf Verlangen vorzulegen.
3110
Durch geringe Auflast bedingt, reicht die Dicke der Kelleraußenwände gemäß DIN 1053-1: 199611 Abs. 8.1.2.3 nicht aus. Die Wände sind in Beton C20/25 mit d > 24 cm und beidseitig bewehrt
mit mindestens Q 188 auszuführen.
3120
Die Wand im … Geschoss soll gegen die vorhandene Außenwand des Nachbargebäudes betoniert werden. Diese Wand ist deshalb zur Gewährleistung ihrer Standsicherheit für den Lastfall
„Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen“ entsprechend DIN 18218 nachzuweisen und die
Prüfbemerkungen - Massivbau
Betoniergeschwindigkeit entsprechend zu begrenzen.
3130
Zur Ausführung von Parkhäusern oder Tiefgaragen wird auf das Heft 525 (2. Auflage, 2010) des
DAfStb und das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ (2. Auflage, 09.2010) verwiesen.
Grundsätzlich ist die Tragbewehrung vor Korrosion, insbesondere durch eindringendes chloridhaltiges Wasser, zu schützen.
3140
Bei aufgehenden Bauteilen (z.B. Wände oder Stützen) ist die Arbeitsfuge zwischen horizontalem
und vertikalem Bauteil durch entsprechende Maßnahmen vor dem Zutritt chloridhaltigen Wassers zu schützen. Dafür sollte die horizontale Beschichtung oder Abdichtung über eine Dreiecksoder Hohlkehle an das Bauteil angeschlossen werden und eine vertikale Beschichtung je nach
Gefährdung der Tausalzbeanspruchung mindestens 15 cm hoch gezogen werden. Hierzu wird
auf das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ 2.3.3.3 verwiesen. Die Wandanschlüsse
sind konstruktiv so herzustellen, dass keine Unterläufigkeit der Beschichtung oder Abdichtung
entsteht.
3150
_ Die befahrene Bodenplatte
_ Die Bodenplatte der Rampe
_ Die befahrenen Bodenplatten
der Tiefgarage
_ ist kein statisch tragendes Bauteil,
_ sind keine statisch tragenden Bauteile,
_ und die Rampe sind keine statisch tragenden Bauteile,
daher brauchen die Anforderungen der DIN 1045-1 für direkt befahrene Parkdecks aus statischer Sicht hier nicht erfüllt zu werden (vgl. Auslegung NA-Bau, lfd. Nr. 148). Unabhängig davon
wird dem Bauherrn empfohlen, in Anlehnung an das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“, geeignete Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit und Dauerhaftigkeit
zu ergreifen.
3160
Gegenüber der DIN 1045-1 wurde
_ eine Herabstufung innerhalb der Expositionsklassen auf XD1 bzw. XF1
_ eine Reduzierung der Mindestbetondeckung
ohne Aufbringung einer Abdichtung vorgenommen. Als Kompensation ist ein erweitertes Instandhaltungskonzept für die erforderliche Beschichtung gem. DBV-Merkblatt festzulegen und
in einem Wartungsplan zu dokumentieren.
3170
Um sicherzustellen, dass kein chloridhaltiges Wasser in Rissen im Beton bis zur Bewehrung gelangt, werden folgende ’zusätzliche Maßnahmen’ gemäß DIN 1045-1: 2008-08 Tabelle 3 Fußnote b vorgesehen:
_ Eine flächige, rissüberbrückende Beschichtung
_ Eine rissüberbrückende Beschichtung an lokal gefährdeten Stellen
_ Ein flächiges, starres Oberflächenschutzsystem
_ Eine flächige Abdichtung
_ Eine Abdichtung an lokal gefährdeten Stellen
_ Eine rissvermeidende Bauweise,
für
_ alle befahrenen Bauteile.
_ Zwischengeschoss-Parkdecks.
_ frei bewitterte Parkdächer.
_ befahrene Rampen.
_ frei bewitterte, befahrene Rampen .
_ Bodenplatten.
3180
Hierzu wurde
_ OS 11 gewählt.
_ OS 13 gewählt. Aufgrund der nur bedingten risseüberbrückenden Eigenschaften dieses Sys-
Prüfbemerkungen - Massivbau
_
_
_
_
tems, sind die zu erwartenden Risse auf das verträgliche Maß zu begrenzen (i.d.R. einmalige
Rissbreitenänderung von 0,1 mm). Trennrisse sind zu verhindern.
OS 8 gewählt. Im Rahmen einer hierfür erforderlichen begleitenden Rissbehandlung sind später auftretende Risse umgehend und dauerhaft so zu schließen, dass ein Eindringen von Chloriden verhindert wird. Diese Maßnahmen sind auf die zu erwartenden Rissbreiten und deren
Änderung abzustimmen. Die Rissbildung ist planmäßig so zu steuern, dass unvermeidliche Risse möglichst an definierten Stellen entstehen.
eine Abdichtung aus Bitumen-Schweißbahn im Verbund mit einer Gussasphaltschicht gemäß
DIN 18195-5: 2000-08, 8.3.7 gewählt.
ein Oberflächenschutzsystem OS 10 nach DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie in Verbindung mit
einer zusätzlichen Schutzschicht gewählt.
eine Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff gemäß TL/TP BEL-B, Teil 3 in Verbindung mit einer
zusätzlichen Schutzschicht gewählt.
3190
Es wird empfohlen, die zur Ausführung des Parkhauses oder der Tiefgarage getroffenen Festlegungen und die ggf. erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu dokumentieren und, sofern Abweichungen gegenüber der DIN 1045-1: 2008-08 bestehen, dem Bauherrn
mögliche Risiken aufzuzeigen.
3200
Da im vorliegenden Fall eine Fuge zwischen Bodenplatte und aufgehenden Bauteilen angeordnet wird, ist die vertikale Beschichtung der aufgehenden Bauteile bis auf OK Bodenplatte zu
führen und dort mit einer Hohlkehle an die waagerechte Fläche anzuschließen.
3210
Bezüglich der Gütesicherung wird auf Forderungen der DIN 1045-2 und DIN EN 206-1 hingewiesen. Die Nachbehandlung des Betons muss den Anforderungen der Richtlinie des DAfStb entsprechen.
3220
Bei der Bauausführung sind die Regeln für die Herstellung von wasserundurchlässigen Betonkonstruktionen mit den besonderen Anforderungen an Betonrezeptur und Verarbeitung zu beachten.
3230
Die Verwendung des Betons C… erfordert die Herstellung des Betons nach der Überwachungsklasse 2. Die Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Anforderungen und Bedingungen gemäß DIN 1045-3 eingehalten werden.
3240
Hinsichtlich des zu verwendenden Betons mit besonderen Eigenschaften wird auf DIN 1045-2
verwiesen.
3250
Besondere Betoneigenschaften:
_ Beton für wasserundurchlässige Baukörper (z.B. weiße Wannen)
_ Unterwasserbeton
_ Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250°C
_ Strahlenschutzbeton
_ Beton für besondere Anwendungsfälle
3260
Aufgrund der gewählten Druckfestigkeitsklasse
_ ≥ C55/67
_ ≥ LC30/33 für Rohdichteklasse D1,0 bis D1,4
_ ≥ LC40/44 für Rohdichteklasse D1,6 bis D2,0
sind die Anforderungen der Überwachungsklasse 3 nach DIN 1045-3 bei der Bauausführung zu
beachten.
3270
Bei Verwendung eines Betons für besondere Anwendungsfälle (
Prüfbemerkungen - Massivbau
_ verzögerter Beton
_ Fließbeton
_ Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
)
_ ist die jeweilige DAfStb-Richtlinie zu beachten
_ sind die jeweiligen DAfStb-Richtlinien zu beachten.
3280
Auf die erforderlichen Prüfungen der Frisch- und Festbetoneigenschaften nach DIN 1045-3 Anhang A wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bauunternehmer hat sich dabei für die Überwachungsklasse _ 2 _ 3 _ 2+3 einer ständigen Betonprüfstelle nach DIN 1045-3 Anhang B zu
bedienen. Außerdem ist der Einbau des Betons durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach
DIN 1045-3 Anhang C zu überwachen.
3290
Zur Auflagerung der Fertigteile sind geeignete Zwischenlagen zu verwenden (DIN 1045-1 Abs.
13.8).
3300
Die Unterzüge werden teilvorgefertigt und sind für diesen Bauzustand nachzuweisen. Nach DIN
EN 12812 Abs. 8. sind hierfür Ersatzlasten aus Arbeitsbetrieb sowie Betonierlasten anzusetzen.
3310
Fertigteile dürfen nach DIN 1045-4 nur von einem Betrieb hergestellt werden, der über eine
ständige Betonprüfstelle nach DIN 1045-3 verfügt. Die werkseigene Produktionskontrolle ist
durch eine anerkannte Überwachungsstelle zu überwachen und die Konformität der Fertigteile
durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle zu zertifizieren.
3320
Ein besonderer Nachweis der Fertigteile für Lagerung, Transport und Montagezustand wurde
nicht erbracht. Die hierbei auftretenden Beanspruchungen dürfen unter Berücksichtigung der
zugehörigen Teilsicherheitsbeiwerte diejenigen des hier nachgewiesenen Endzustandes nicht
überschreiten.
3330
Aus den Verlegeplänen ist die gewählte Bewehrung in den Fertigteilen nicht unmittelbar erkennbar. Sie ist nur aus der vorgelegten statischen Berechnung zu erkennen. Laut den Vorgaben
des Technischen Koordinierungsausschusses NRW sind daher Elementpläne vorzulegen. Da es
sich hier um eine einfache Bewehrungsführung handelt, wird in diesem speziellen Fall auf die
Vorlage von Elementplänen verzichtet, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Verlegeplan
nur in Verbindung mit der Statik lesbar ist und die Angaben zur Bewehrung in der Statik verbindlich sind.
3340
Die Fertigtreppe ist nach typengeprüften Unterlagen bzw. entsprechend der jeweiligen Zulassung auszuführen.
3350
Die Bohrlöcher für die Verdübelung dürfen nur nach Feststellung der Lage der vorhandenen Bewehrung hergestellt werden. Vorhandene Bewehrung darf nicht zerstört werden. Es darf nur mit
nichtstahlschneidenden Bohrkronen gearbeitet werden.
3360
Für die Verankerung der Fertigteile sind Anker aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17440 zu
verwenden.
3370
Bei dem Einbau der Schöck-Isokörbe sind die Einbauanleitungen bzw. die Festlegungen im Typenprüfbericht zu beachten (z.B. bauseitige Zulagebewehrung, zusätzliche Überhöhung der
Kragplatte). Auf die erforderliche Druckfuge ≥ 50 mm zum Einbringen des Ortbetons wird besonders hingewiesen.
Prüfbemerkungen - Massivbau
3380
Die Spaltenböden sind nach einer typengeprüften Berechnung, unter Beachtung der DIN EN
12737 auszuführen oder es ist ein Einzelnachweis zu erbringen.
3390
Bei der Anordnung von Arbeits- bzw. Dehnungsfugen sind die hierfür geeigneten Fugenbänder
zu verwenden. Die Ausbildung der Bewehrung ist darauf abzustimmen.
3400
Die Eignung des Arbeitsfugenbandes, insbesondere die Verträglichkeit mit der Füllung, ist durch
das Prüfzeugnis einer amtlichen Stelle zu bestätigen. Dabei sind neben den Abmessungen und
Einbaubedingungen auch die Materialeigenschaften festzulegen und durch Werkzeugnisse nach
EN 10204 zu belegen.
3410
Schweißverbindungen zwischen Betonstählen dürfen nur von einem Betrieb hergestellt werden,
der im Besitz des Eignungsnachweises für das Schweißen nach DIN EN ISO 17660 ist. Ein entsprechender Nachweis ist mir im Zuge der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen (§ 20
Abs. 5 BauO NRW).
3420
Für das Kaltbiegen von Betonstählen sind die Bedingungen nach DIN 1045-1 Abs. 12.3.2 (2) einzuhalten.
3430
Die Herstellung der Bewehrungsanschlüsse Upat UPM 44 darf nur durch Firmen erfolgen, die einen Eignungsnachweis gemäß Anlage 10-12 der Zulassung Z-21.8-1647 vorweisen können. Gemäß Pkt. 4.4 der Zulassung ist der ordnungsgemäße Einbau durch Montageprotokolle zu dokumentieren.
3440
Die Herstellung der Bewehrungsanschlüsse Fischer FIS EM darf nur durch Firmen erfolgen, die
einen Eignungsnachweis gemäß Anlage 11-13 der Zulassung Z-21.8-1874 vorweisen können.
Gemäß Pkt. 4.4 der Zulassung ist der ordnungsgemäße Einbau durch Montageprotokolle zu dokumentieren.
3450
Die Herstellung der Bewehrungsanschlüsse Hilti HIT-HY 150 MAX Bewehrungsanschluss darf nur
durch Firmen erfolgen, die einen Eignungsnachweis gemäß Anlage 10-12 der Zulassung Z-21.81882 vorweisen können. Gemäß Pkt. 4.4 der Zulassung ist der ordnungsgemäße Einbau durch
Montageprotokolle zu dokumentieren.
3460
Die Herstellung der Bewehrungsanschlüsse Hilti HIT-RE 500 darf nur durch Firmen erfolgen, die
einen Eignungsnachweis gemäß Anlage 11-13 der Zulassung Z-21.8-1790 vorweisen können.
Gemäß Pkt. 4.4 der Zulassung ist der ordnungsgemäße Einbau durch Montageprotokolle zu dokumentieren.
3470
Bei der Verwendung von Schraubmuffenstößen ist der Zulassungsbescheid für das verwendete
Schraubmuffensystem zu beachten.
3480
Bei der Herstellung von Dübelverankerungen muss der mit der Ausführung betraute Unternehmer oder der von ihm beauftragte Bauleiter anwesend sein. Er hat für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Während der Herstellung der Dübelverankerungen sind Aufzeichnungen über den Verankerungsgrund, die Temperatur im Verankerungsgrund (bei Verbundankern) und die ordnungsgemäße Montage der Dübel vom Bauleiter oder seinem Vertreter zu führen. Diese Aufzeichnungen
sind mir im Zuge der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen.
3490
Prüfbemerkungen - Massivbau
Der Bemessung der gewählten Dübel liegen die in der Zulassung festgeschriebenen charakteristischen Kennwerte des Dübels zu Grunde. Bei einem Austausch auch gegen ähnliche Produkte
ist daher ein neuer Nachweis zur Prüfung vorzulegen. Grundsätzlich sind alle Bedingungen der
Zulassung zu beachten
3500
Verzinkte Dübel dürfen nur in Bauteilen unter den Bedingungen trockener Innenräume verwendet werden. Bei Verwendung im Freien oder in Feuchträumen (exklusive Schwimmbäder) sind
Dübel aus Edelstahl A4 zu verwenden.
3510
Die Decken werden teilweise durch Leichtwände belastet. Bei diesen Decken soll die Schlankheit
auf li²/h = 150 begrenzt sein, sofern störende Risse in den Trennwänden nicht durch andere
Maßnahmen vermieden werden.
3520
Es wird empfohlen, unter den Auflagern der Stahlbetondachdecke Gleitschichten und ausreichend bemessene Stahlbeton-Ringanker anzuordnen.
3530
Die Schlankheit li/d von biegebeanspruchten Bauteilen des üblichen Hochbaus sollte nicht größer als 35 sein (DIN 1045-1 Abs. 11.3.2 (2)), daher ist die Deckendicke auf d= … cm zu erhöhen.
3540
Die Stahlbetonkellerwände wurden konstruktiv bemessen. Die gewählte Bewehrung entspricht
nicht der Mindestbewehrung zur Beschränkung der Rissbreite nach DIN 1045-1 Abs. 11.2. Es
können Risse entstehen, die die Gebrauchstauglichkeit eventuell einschränken.
3550
Bei der Berechnung der Bodenplatte wurden vereinfachte Rechenansätze zugrunde gelegt, die
zwar die Standsicherheit des Bauwerks gewährleisten, aber mit Rissbildungen in der Bodenplatte verbunden sein können.
3560
Die Stahlbetonkellerwände sind durch Arbeitsfugen in Absprache mit der Bauleitung in ausreichend kleine Schwindabschnitte zu unterteilen.
3570
Tragende Wände stehen teilweise auf den Deckenplatten. Die gewählten Deckendicken erfüllen
die Anforderungen der DIN 1045-1 Abs. 11.3.2 hinsichtlich der Begrenzung der Biegeschlankheit.
Aufgrund der unvermeidbaren Verformungen der Deckenplatten können trotzdem Risse im aufgehenden Mauerwerk entstehen, die jedoch keinen Einfluss auf die Standsicherheit haben.
3580
Für die Decken und Wände wurden keine Formänderungen aus Temperatur, Schwinden und
Kriechen nachgewiesen. Gemäß der statischen Unterlagen sollen Fugen angeordnet werden, deren Lage und Ausbildung von der Baufirma festgelegt werden sollen. Hierzu sind noch ergänzende Angaben zur Prüfung vorzulegen.
3590
Um Temperaturspannungen und somit die Gefahr der Rissbildung zu vermeiden, müssen die
Dachdecke und die im Zusammenhang damit stehenden Stahlbetonbauteile einwandfrei gegen
Temperatureinflüsse gedämmt werden.
3600
Nach DIN 1045-1 sind Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit zu führen.
Bei der vorliegenden statischen Berechnung wurden spezielle Nachweise zur Begrenzung der
Rissbreiten nach Abschnitt 11.2 nicht erbracht. Gemäß DIN 1045-1 Abs. 11.2.2 ist daher eine
Mindestbewehrung zur Aufnahme von Zwangseinwirkungen und Eigenspannungen anzuordnen;
anderenfalls sind Nachweise zur Begrenzung der Rissbreite durch direkte Berechnung nach Abs.
11.2.3 mit der zur Erstrissbildung führenden Schnittgrößenkombination zu führen.
Alternativ sind geeignete konstruktive oder betontechnologische Maßnahmen (z.B. Fugen) oder
Prüfbemerkungen - Massivbau
spezielle überwachte Maßnahmen der Betonherstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung)
zur Reduzierung der Rissneigung erforderlich.
3610
Eine Prüfung auf Wasserundurchlässigkeit der Konstruktion entsprechend der DAfStb-Richtlinie
wurde nicht vorgenommen.
3620
Es wird empfohlen, die Decke zwischen Tiefgarage und aufgehender Bebauung auf der Unterseite zu dämmen, um die Gefahr von Rissbildungen infolge von Temperaturspannungen zu verringern.
3630
Die DAfStb-Richtlinie
_ Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Ausgabe Nov. 2003
_ Selbstverdichtender Beton
ist zu beachten.
3640
Nach der DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton ist das Bauwerk der Beanspruchungsklasse
_ 1 für drückendes und nichtdrückendes und zeitweise aufstauendes Sickerwasser
_ 2 für Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser
und der Nutzungsklasse _ A _ B zuzuordnen.
3650
Bei der Begrenzung der Rissbreite für den zugrunde gelegten Lastfall „Abfließen der Hydratationswärme“ wurde ein Beton angenommen, dessen Betonzugfestigkeit fct,eff nach 5 Tagen höchstens 50 % der maximalen Zugfestigkeit fctm erreicht (max. fct,eff,5d = 0,5 fctm,28d). Dies ist bei der
Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen.
3660
Das Merkblatt über wasserwirtschaftliche Anforderungen an Güllebehälter aus Stahlbeton,
Formsteinen und Fertigteilen ist für diese Berechnung maßgebend.
3670
Zur Sicherung der Dauerhaftigkeit ist für die Dachdecke eine rechnerische Rissweite von 0,3 mm
auf der Oberseite und 0,4 mm auf der Unterseite erforderlich.
3680
Für die Kelleraußenwände wurden keine Nachweise zur Beschränkung der Rissbreite geführt.
Bei dem vorhandenen statischen System (einachsige Spannrichtung) wird die Standsicherheit
durch eventuell auftretende Vertikalrisse jedoch nicht beeinträchtigt.
3690
Dem Nachweis der Rissebeschränkung
_ für die Bodenplatte
_ für den Tiefgaragenbereich
_ für die vom Grundwasser berührten Bauteile
liegt eine rechnerische Rissbreite von _ wcal _ wK = … mm zugrunde.
Prüfbemerkungen - Mauerwerk
Prüfbemerkungen
Mauerwerk
3810
Für die Ausführung sind die Wanddicken in den Positionsplänen maßgebend.
3820
Die Wanddicken der im Positionsplan gekennzeichneten Wände sind gemäß Grüneintragung
auszuführen. Anderenfalls sind genaue Nachweise nach DIN 1053 zur Prüfung vorzulegen.
3830
Die Flächen des Ausfachungsmauerwerkes der nichttragenden Außenwände entsprechen nicht
den Bedingungen der DIN 1053-1 Abs. 8.1.3 und Tabelle 9. Es sind zusätzliche Aussteifungselemente anzuordnen. Anderenfalls sind weitere Nachweise nach DIN 1053 zur Prüfung vorzulegen.
3840
Die Kelleraußenwände _ ohne statischen Nachweise _ im Bereich … sind gemäß DIN 1053-1
Tabelle 8 mit d = … cm auszuführen. Anderenfalls ist ein Nachweis hierzu erforderlich.
3850
Für zweischaliges Mauerwerk mit einem Abstand der Mauerwerksschalen von mehr als 150 mm
dürfen nur Verbindungsmittel mit einer bauaufsichtlichen Zulassung verwendet werden.
3860
Für Schlitze und Aussparungen in tragenden Wänden sind die Grenzwerte nach DIN 1053-1 Tabelle 10 einzuhalten. Anderenfalls ist ein besonderer Nachweis erforderlich.
3870
Die durch Zuschlag zur Nutzlast erfassten leichten Trennwände dienen der Aussteifung der _ 24
cm _ 30 cm _ 36,5 cm dicken Außen-Mittelwand im ... Geschoss. Sie dürfen daher nicht ohne
Genehmigung entfernt oder versetzt werden.
3880
Es wird empfohlen, bei allen stumpf gestoßenen KS-PE-Wänden eine zug- und druckfeste Verbindung der Wände durch Edelstahl-Flachanker sicherzustellen. Die Anschlussfuge ist grundsätzlich vollfugig zu vermörteln.
3890
Das neu erstellte Mauerwerk ist mit den vorhandenen Wänden zur Aussteifung zu verbinden.
3900
Die obersten Schichten leichter Trennwände sind erst nach Fertigstellung der darüberliegenden
Deckenplatte unterzubauen. Das Wandgewicht darf _ 300 _ 500 kg/m Wandlänge nicht überschreiten.
3910
Wegen der verhältnismäßig biegeweichen Abfangungen im … Geschoss können in den darüberliegenden Wänden verformungsbedingte Risse auftreten, die jedoch die Gesamtstabilität nicht
beeinträchtigen.
3920
Zur Vermeidung unterschiedlicher Formänderungen von Außen- und Innenwänden wird empfohlen, die Wände aus einem einheitlichen Wandbaustoff herzustellen.
3930
Wegen der großen fugenlosen Gebäudelänge besteht eine erhöhte Gefahr von Rissbildungen im
Mauerwerk, besonders in den Endbereichen. Die Standsicherheit des Bauwerks ist davon jedoch
nicht betroffen.
3940
Prüfbemerkungen - Mauerwerk
Unter der Holzbalkendecke ist ein Ringbalken gem. DIN 1053-1 Abs. 8.2.2 anzuordnen oder die
Decke ist als Scheibe auszubilden.
3950
Unter der Gleitschicht der Dachdecke ist das Mauerwerk durch einen Ringbalken zu sichern (DIN
1053-1 Abs. 8.2.2 und DIN 1045-1 Abs. 13.12.2).
3960
Auf die Ausbildung eines Ringbalkens mit gleitender Deckenauflagerung wird im vorliegenden
Fall verzichtet. Es besteht daher eine erhöhte Rissanfälligkeit des Mauerwerks infolge unterschiedlichen Verformungsverhaltens zwischen Dachdecke und Wand. Die Standsicherheit wird
dadurch jedoch nicht gefährdet.
3970
Für den zur Verwendung vorgesehenen _ Mörtel der Gruppe IIIa _ Leichtmörtel _ Dünnbettmörtel sind gemäß DIN 1053-1 Anhang A.5.1 Eignungsprüfungen durchzuführen.
3980
Für das Mauerwerk nach Eignungsprüfung (EM) ist der Bauaufsichtsbehörde der Einstufungsschein nach DIN 1053-2 Abs. 6.4 vorzulegen.
Prüfbemerkungen - Stahlbau
Prüfbemerkungen
Stahlbau
4010
Für den Profilstahl S355 sind Werkstoffbescheinigungen gemäß DIN EN 10204 vorzulegen.
4020
Stahlsorten sind bzgl. der Gütegruppe nach Verwendungszweck und Schweißeignung auszuwählen (DASt-Richtlinie 009).
4030
Für Walz- und Gusserzeugnisse müssen Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 vorliegen. Für
Stähle S235 ist ein Werkszeugnis nach 2.2 ausreichend; für alle anderen Werkstoffe sind Abnahmeprüfzeugnisse nach 3.1 erforderlich.
4040
Für Stähle nach DIN EN 10025 mit Erzeugnisdicken > 30 mm und Schweißnähten in Zugbereichen sind die Anforderungen der DIN 18800-7 Tabelle 100 hinsichtlich der Gütewahl zu beachten.
4050
In der Konstruktion werden einzelne Bleche, Kopfplatten etc. in Dickenrichtung auf Zug beansprucht. Die Empfehlungen der DASt-Richtlinie 014 sind zu beachten.
4060
Bleche und Breitflachstähle in Haupttragteilen der Bauwerksklasse E nach DIN 18800-7 mit Zug
in Dickenrichtung müssen ab t > 10 mm nach SEL 072 ultraschallgeprüft sein (Güte nach Klasse
3).
4070
Die wesentlichen Anschlüsse der Stahlbauteile sind nachzuweisen und ggf. darzustellen.
4080
Für Einschraubenverbindungen und für Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 sind Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 10204 erforderlich.
4090
In planmäßig vorgespannten Verbindungen mit Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9
sind Garnituren von ein und denselben Hersteller mit Herstellerkennzeichnung zu verwenden.
Unterlegscheiben sind kopf- und mutterseitig anzuordnen.
4100
Bei nicht nachgewiesenen untergeordneten Anschlüssen und Verbindungen wird vorausgesetzt,
dass diese entsprechend den jeweiligen Schnittgrößen als typisierte Verbindung nach
DSTV/DAST ausgeführt werden.
4110
Es wird empfohlen, in den Längswänden jeweils nur einen Verband anzuordnen, um ungewollte
Zwängungsspannungen aus Temperaturdifferenz zu vermeiden. Dieser Verband ist zur Aufnahme sämtlicher Horizontalkräfte erneut nachzuweisen.
4120
Stahlbauteile müssen gegen Korrosion so geschützt werden, dass während der Nutzungsdauer
die Tragsicherheit nicht beeinträchtigt wird. Korrosionsschutzmaßnahmen durch Beschichten
haben nach DIN EN ISO 12944, durch Verzinken nach DIN EN ISO 1461 und DASt-Richtlinie 022
zu erfolgen.
4130
Die konstruktiv gewählte Verankerung mit _ Kopfbolzendübeln _ Hilti-Dübeln ist noch unter
Beachtung der Achsabstände, der Bolzenlänge und der Verankerungszone entsprechend den
Angaben der Zulassung nachzuweisen.
Prüfbemerkungen - Stahlbau
4140
Für die Pos. ... ist noch der Nachweis der Biegedrillknicksicherheit nach DIN 18800-2 zu führen.
4150
Die Steigeleiter ist gemäß DIN 14091-1 und 187977-1, -2 auszuführen oder statisch nachzuweisen.
4160
Wegen der Verwendung von bündigen Stirnplattenverbindungen in seitenverschieblichen Rahmentragwerken wird auf die „Typisierten Verbindungen im Stahlhochbau“ IHE 1 - 1.3 empfehlend hingewiesen.
4170
Es werden Stahleinbauteile nachgewiesen (_ Balkonverankerung _ Vordachverankerung) an deren Korrosionsschutz erhöhte Anforderungen gestellt werden, um die in DIN 18800-1 Abs. 7.7
Element 771 geforderte Dauerhaftigkeit über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten. Falls
die betroffenen Bauteile nicht in nichtrostendem Stahl Werkstoff-Nr. 1.4571 oder 1.4401 ausgeführt werden, kann in Anlehnung an DIN 18516-1 Abs. 7.2.2. ein Korrosionsschutz nach
DIN EN ISO 12944-5 Tabelle A1 erfolgen. In diesem Fall ist immer eine Werksbescheinigung über
den ausgeführten Korrosionsschutz vorzulegen. Die unmittelbaren Verankerungsteile wie Bolzen, Dübel, etc. sind immer in nichtrostendem Stahl Werkstoff-Nr. 1.4571 auszuführen, sofern
nicht in einer speziellen Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall eine andere Regelung erfolgt.
4180
Für _ die Balkonverankerung _ die Geländerverankerung _ den Vordachanschluss soll laut
Angabe in der statischen Berechnung ein Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 12944-5 aufgebracht werden. Nach DIN EN ISO 12944-2 Tabelle 1 muss die Einstufung in die Korrosivitätskategorie C3 erfolgen. Der Bauherr wird darauf hingewiesen, dass mit der nach DIN EN ISO 12944-1
Abs. 4.4 vorgesehenen „langen“ Schutzdauer ein Korrosionsschutz für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren erreicht wird. Nach 15 Jahren muss somit eine Überprüfung der Konstruktion
erfolgen.
4190
Die Berechnung der Stahlkonstruktion wurde nach DIN 18 800: 1981-03 durchgeführt. Dagegen
bestehen im vorliegenden Fall keine Bedenken.
4200
Die Brüstung ist mit der Balkonplatte so zu verankern, dass der Holmdruck einwandfrei übertragen werden kann. Ein diesbezüglicher Nachweis ist zur Prüfung vorzulegen.
4210
Alle Stahlteile sind mit einem geeigneten Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 12944-1 bis -8 bzw.
DIN EN ISO 1461 zu versehen.
Schweißen
4250
Die mit Stahlbauarbeiten beauftragte Firma muss zur Durchführung von Schweißarbeiten nach
DIN 18800-7 qualifiziert sein. Die entsprechende Bescheinigung muss bei den stichprobenhaften
Baukontrollen während der Bauausführung vorgelegt werden.
4260
Geschweißte Stahlbauteile dürfen erst dann eingebaut bzw. Schweißarbeiten _ an Stahlbauteilen _ an der Baustelle durchgeführt werden, wenn _ der zuständigen Baubehörde _ mir
nachgewiesen wurde, dass der ausführende Betrieb den Nachweis der Befähigung zum Schweißen von einfachen Stahlbauten (Herstellerqualifikation mit Erweiterung für …) erbracht hat.
4270
Für die Schweißarbeiten nach DIN 18800-7 ist eine Herstellerqualifikation Klasse _ A _ B _ C
_ D _ E erforderlich.
4280
Prüfbemerkungen - Stahlbau
Für die Ausführung der einfachen, untergeordneten Schweißarbeiten muss der Betrieb über eine Herstellerqualifikation Klasse A verfügen (z.B. Schweißer mit gültiger Prüfungsbescheinigung
nach DIN EN 287-1).
4290
Geschweißte, tragende Stahlbauteile dürfen nur von einem Betrieb hergestellt werden, der im
Besitz der Herstellerqualifikation _ B _ C _ D _ E nach DIN 18800-7 ist. Ein entsprechender
Nachweis ist mir im Zuge der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen (§ 20 Abs. 5 BauO
NRW).
4300
Geschweißte, tragende Aluminiumbauteile dürfen nur von einem Betrieb hergestellt werden,
der im Besitz der Herstellerqualifikation nach DIN 4113 ist. Ein entsprechender Nachweis ist mir
im Zuge der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen (§ 20 Abs. 5 BauO NRW).
4310
Schweißverbindungen zwischen Betonstahl und Bauteilen aus Baustahl nach DIN 18800 oder
nichtrostendem Baustahl nach Zulassung Z-30.3-6 dürfen nur von einem Betrieb hergestellt
werden, der im Besitz des Eignungsnachweises für das Schweißen nach DIN EN ISO 17660 ist. Ein
entsprechender Nachweis ist mir im Zuge der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen (§ 20
Abs. 5 BauO NRW).
4320
Geschweißte Stahlbauten dürfen nur von Betrieben mit ausreichender Herstellerqualifikation
nach DIN 18800-7 ausgeführt werden. Für das Bauvorhaben sind die Anforderungen an die Klasse B/C (Kleiner Eignungsnachweis) D/C (Großer Eignungsnachweis) nach DIN 18800-7 erforderlich. Der Eignungsnachweis ist mir vorzulegen.
4330
Bei Schweißarbeiten an vorhandenen, unter Belastung stehenden Bauteilen sind diese vorher
weitgehend zu entlasten. Nahtdicken, Schweißfolge und Wärmeeinbringung sind so zu wählen,
dass keine örtlichen Streckgrenzenüberschreitungen entstehen können.
4340
Wenn die Schweißarbeiten von der Fa. … durchgeführt werden, liegt mir der Eignungsnachweis
Klasse … zum Schweißen bereits vor.
Kranbahn
4350
Eine Überprüfung der Kranbahnen auf Anrisse ist in geeigneten Zeitabständen vom Betreiber
der Kranbahn oder von seinem Beauftragten durchzuführen (vgl. DIN 4132 Abs. 1).
4360
Die Lastannahmen für den Kranbahnträger sind vom Betreiber oder seinen Beauftragten (Bauleiter) mit dem Kranbuch zu vergleichen. Gegebenenfalls sind neue Nachweise vorzulegen.
4370
Sämtliche Krandaten wurden für die Prüfung als richtig unterstellt. Die endgültigen Daten sind
mir noch vorzulegen (DIN 4132 Abs. 2 und 6.4).
4380
Der Betriebfestigkeitsnachweis nach DIN 4132 ist noch vorzulegen.
4390
Die Unterflanschbiegung für die statischen Positionen ... ist noch nachzuweisen (DIN 4132 Abs.
4.1.2).
Dach
4400
Es ist eine Dachhaut zu verwenden, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besteht.
Prüfbemerkungen - Stahlbau
Anderenfalls ist eine Zulassung im Einzelfall zu beantragen. Die besonderen Vorschriften des Zulassungsbescheides sind zu beachten.
4410
Die Dachkonstruktion muss einwandfrei verankert werden, so dass die nach DIN 1055-4 anzusetzenden Windkräfte sicher von den tragenden Bauteilen des Bauwerkes aufgenommen und
weitergeleitet werden können.
4420
Die konstruktive Ausbildung von Anschlüssen und Verbindungen muss unter Berücksichtigung
der Vorschriften des _ Massivbaus _ Holzbaus _ Stahlbaus erfolgen. Für die wesentlichen
Anschlüsse ist ein statischer Nachweis zur Prüfung vorzulegen. Soweit keine Nachweise für die
Befestigung und Verankerung der Dachkonstruktion geführt worden sind, muss sie konstruktiv
nach den ergänzenden Bestimmungen zur DIN 1055-4: 1969 Ziffer 3 erfolgen.
4430
Die Lagesicherung der Dachhaut ist durch geeignete Maßnahmen, ohne dass Mehrlast aufgebracht wird, zu gewährleisten.
4440
Es wird davon ausgegangen, dass das Dach ein Mindestgefälle von 2 % besitzt sowie die Entwässerungen so angeordnet werden, dass eine Wassersackbildung vermieden wird (DIN 18807 Abs.
3.13). Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass gemäß DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100
ausreichend dimensionierte Notüberläufe bzw. ein Notentwässerungssystem vorhanden ist.
4450
Die statische Berechnung setzt bei der Stabilisierung der Z-Pfetten über die Dacheindeckung voraus, dass bei ordnungsgemäßer Befestigung der Dachbleche in jeder Sicke über die Vorspannwirkung selbstbohrender Schrauben die Lasten zwischen Dacheindeckung und Pfetten übertragen werden können. Eine nachweisbare und von mir empfohlene Stabilisierung ist über eine
Abhängung in den Drittelspunkten der Z-Pfetten zu erreichen.
Trapezbleche
4500
Für die Dachtrapezbleche ist der Standsicherheitsnachweis einschließlich des Nachweises der
Sogverankerung sowie der Verlegeplan noch zur Prüfung vorzulegen.
4510
Die Verlegepläne für die Trapezblecheindeckung sowie der Nachweis der Verbindungsmittel sind
noch zur Prüfung vorzulegen.
4520
Die Trapezbleche sind als 3-Feld- bzw. als versetzt gestoßene 2-Feld-Systeme auszuführen. Anderenfalls ist in der statischen Berechnung eine Erhöhung der Auflagerlasten aufgrund der fehlenden Durchlaufwirkung zu berücksichtigen.
4530
Die Trapezbleche sind an den Dachrändern auf b = … m in jeder Profilrippe mit selbstbohrenden
Schrauben Typ Ejot JT 3 oder gleichwertig, im übrigen Bereich in jeder 2. Profilrippe und an den
Längsrändern über den Außenwänden im Abstand von 60 cm mit der Unterkonstruktion zu verbinden. Aufgrund der Blechdicke von 3 mm der Halfenschiene HTU 60/22/3 sind Setzbolzen
nicht zulässig (min t2 = 6 mm). Die längsseitigen Überlappungsstöße sind im Abstand von 60 cm
mit POP-Becher-Blindnieten zu verbinden. Anderenfalls ist hierzu ein statischer Nachweis erforderlich.
4540
Gemäß DIN 18807-3 Abs. 4.8.3 sind Öffnungen in Trapezblechdächern nur bis zu einer Abmessung von 125 x 125 mm zulässig, wenn sie im Abstand von max. L/10 vom Endauflager bzw.
Momentennullpunkt entfernt liegen. Alle anderen Öffnungen sind entweder mit Abdeckblechen
oder mit Auswechselungen zu verstärken und statisch nachzuweisen.
Prüfbemerkungen - Stahlbau
4550
Für das Trapezblechdach wurden Wechsel für Öffnungen nachgewiesen und dargestellt. Weitere
Öffnungen sind ohne Darstellung auf dem Plan sowie ggf. statischen Nachweisen nicht zulässig.
4560
Trapezbleche sind nach den statischen Erfordernissen und in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben mit der Unterkonstruktion zu verbinden. Hierzu sind noch ergänzende Nachweise
rechtzeitig vor Baubeginn zur Prüfung vorzulegen.
4570
Die Trapezbleche sind an den Dachrändern auf b = … m in jeder Sicke mit Setzbolzen X-ENP-19 L
15, im übrigen Bereich in jeder 2. Sicke und an den Längsrändern über den Außenwänden im
Abstand von 60 cm mit der Unterkonstruktion zu verbinden. Die längsseitigen Überlappungsstöße sind im Abstand von 60cm mit POP-Becher-Blindniete zu verbinden. Andernfalls ist hierzu ein
statischer Nachweis erforderlich.
4580
Die Trapezprofile sind in jeder Sicke mit Setzbolzen X-ENP-19 L 15 zu verankern, andernfalls sind
noch Nachweise unter Berücksichtigung des Unterwindes zur Prüfung vorzulegen.
4590
In den Rand- und Eckbereichen sind die Trapezbleche für die erhöhten Windsogkräfte nach DIN
1055-4 und in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben entsprechend den statischen Erfordernissen mit der Unterkonstruktion zu verbinden. Der Nachweis der Verbindungsmittel ist noch
zur Prüfung vorzulegen.
4600
Die Aufnahme der Wind- und der Stabilisierungslasten aus den Bindern durch Scheibenwirkung
der Trapezbleche ist nachzuweisen.
4610
Die als Schubfelder ausgebildeten Bereiche der Trapezbleche sind im Gebäude stets gut sichtbar
und dauerhaft durch ein Schild mit folgender Aufschrift zu kennzeichnen: „Wegen Gefahr für die
Standsicherheit sind Änderungen des Daches bzw. der Wand (z.B. Durchbrüche) ohne statische
Überprüfung nicht zulässig“.
Prüfbemerkungen – Verbundbau
Prüfbemerkungen
Verbundbau
Prüfbemerkungen - Holzbau
Prüfbemerkungen
Holzbau
Allgemeines
5010
Alle nicht nachgewiesenen Anschlüsse sind zimmermannsmäßig zug-, druck- und schubfest auszuführen.
5020
Für die Weiterleitung der Lasten aus der Dachkonstruktion in die _ Stb.-Rähme _ Stb.-Decken
sind Dübel für „gerissenen Beton“ zu verwenden. Die Eignung des Dübels ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Randabstände nachzuweisen.
5030
Die vorgesehenen Dachflächenfenster sind zwischen den Sparren einzubauen oder es ist nach
Angabe des Tragwerksplaners ein Wechsel ggf. mit verstärktem Streichsparren einzubauen.
5040
Die Verbindungsmittel der Holzbauteile müssen der DIN 1052 oder gültigen Zulassungsbescheiden genügen.
5050
Für die Verbindungsmittel der Holzbauteile ist ein ausreichender Korrosionsschutz gemäß DIN
1052: 2008-12 Kapitel 6.3 und Tabelle 2 vorzusehen.
5060
Bei nicht nachgewiesenen Anschlüssen und Verbindungen der Dachkonstruktion wird vorausgesetzt, dass diese entsprechend den jeweiligen Schnittgrößen mit typisierten, bauaufsichtlich zugelassenen Formblechteilen erfolgen.
5070
Die statische Berechnung der Binderkonstruktion setzt voraus, dass sämtliche Druckstäbe ihre
Kräfte über Kontakt abgeben. Dieses erfordert eine passgenaue Herstellung. Diese Forderung ist
bei der Ausführungsplanung besonders zu berücksichtigen. Sollte diese Forderung nicht umgesetzt werden können, ist eine Umplanung der Knotenpunkte vorzunehmen.
5080
Für die Wohnungsdecken sind die Schwingungsnachweise noch zur Prüfung vorzulegen.
5090
Alle Bauteile, für die eine Brandschutzanforderung besteht, sind entsprechend DIN 4102 bzw.
nach den Angaben in den geprüften Unterlagen auszuführen. Verbindungsmittel sind vor Brandeinwirkung zu schützen oder die ausreichende Tragfähigkeit ist gesondert nachzuweisen. Die
allgemeinen Brandschutzanforderungen sind stets zu beachten.
5100
Werden Schraubenpressverleimungen ausgeführt, sind die Angaben in DIN 1052: 2008-12, 14.2
zu beachten.
5110
Die Dachpfetten sind in den Rand- und Firstbereichen der Dachfläche gegen erhöhte Sogkräfte
gemäß Eintragungen in der Statik zu sichern. Andernfalls sind Nachweise vorzulegen.
5120
Bei der Ausführung der Nagelverbindungen ist auf das Einhalten der Rand- und Mindestabstände zu achten.
5130
Werden andere Produkte der Einbau- und Montageteile als die in der Statik bzw. Ausführungsplanung angegebenen gewählt, ist die Gleichwertigkeit vor Einbau nachzuweisen.
5140
Prüfbemerkungen - Holzbau
Durch die Verwendung des gerbstoffreichen Eichenholzes besteht für die Verbindungsmittel eine erhöhte Korrosionsgefahr. Hier wird die Verwendung geeigneter nichtrostender Stähle empfohlen.
5150
Bezüglich des Holzschutzes ist DIN 68800 (Holzschutz) zu beachten.
5160
Die Ausführung des konstruktiven Holzschutzes in Anlehnung an DIN 1074, Anhang A (Holzbrücken) wird empfohlen.
5170
Der Transport und die Montage der Nagelplattenbinder haben mit ausreichend dimensionierten
und geeigneten Traversen und Hebezeugen zu erfolgen.
Holztafelbau / Scheibenausbildung / Scheibenanschlüsse
5200
Für die Verankerung der aussteifenden Wände auf der _ Stb.-Decke _ Stb.-Sohlplatte sind Dübel für „gerissenen Beton“ zu verwenden. Die Eignung des Dübels ist nachzuweisen. Die Zugkraft
in den Stielen der aussteifenden Wandscheiben ist direkt über ausreichend lange Winkel in die
Stb.-Bauteile einzuleiten.
5210
Die Beplankung der aussteifenden Deckenscheibe ist kontinuierlich mit den umlaufenden Gurten zu verbinden.
5220
Die Gurte der aussteifenden Deckenscheiben sind umlaufend zug- und druckfest herzustellen.
Stöße der Gurte sind verformungsarm auszuführen, d.h. für die 1,5-fache anteilige Kraft auszulegen.
Sanierung / Umbau
5250
Es ist sicherzustellen, dass das Dach nach Einbau der _ Gauben _ Erker ausreichend ausgesteift ist. Falls vorhandene Windrispen entfernt werden müssen, sind diese ggf. an anderer Stelle
gleichwertig zu ersetzen.
5260
Die vorhandenen Mittelpfetten und die Unterkonstruktion wurden nicht neu nachgewiesen. Die
neuen Lasten aus der … Innenverkleidung und Dämmung dürfen deshalb die vorhandenen Ausbaulasten nicht vergrößern. Anderenfalls sind ergänzende Nachweise zur Prüfung vorzulegen.
5270
Für die Sanierungsarbeiten an der Brettschichtholzkonstruktion ist ein geeigneter Kleber zu verwenden. Die Eignung des Klebers ist nachzuweisen.
5280
Wegen eventuell verbleibender Passungenauigkeiten ist für die Verklebung ein Resorcinharzleim
zu verwenden, der geringe Fugentoleranzen zulässt. Die Eignung des Klebers ist nachzuweisen.
Planungsunterlagen
5300
Soweit die einzelnen Bauteile nicht in Plänen dargestellt werden, sind die Angaben für die hier
vorliegenden Konstruktionen der Statik zu entnehmen und fachgerecht auszuführen.
5310
Die rechnerischen Nachweise für die Knoten- und Auflagerpunkte sind noch zur Prüfung vorzulegen.
Prüfbemerkungen - Holzbau
5320
Die Ausführungsplanung für die Holzkonstruktion ist noch zur Prüfung vorzulegen.
5330
Die Nachweise der Nagelplatten-Binderkonstruktion sind noch zur Prüfung vorzulegen. Dabei ist
die Robustheit gemäß den Anforderungen nach DIN 1055-100: 2001-03, Abs. 4.1 (1-3) sowohl
für die Primär- als auch die Sekundärtragglieder nachzuweisen.
Bescheinigungen
5350
Werden werkseitig geschlossene, d.h. beidseitig bekleidete oder beplankte Wand-, Decken- oder
Dachelemente ausgeführt, dann ist ein der Bauregelliste A, Teil 1, Ziffer 3.3.2 entsprechendes
Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) vorzulegen/erforderlich.
5360
Für die Herstellung der Brettschichtholzbauteile ist die Bescheinigung _ A _ B _ C _ D nach
DIN 1052: 2008-12, Anhang A, Tabelle A.1 erforderlich. Die ausführende Firma ist zu benennen.
5370
Geleimte Holzkonstruktionen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die den Nachweis ihrer
Eignung nach Bescheinigung _ „A“ _ „B“ _ „C“ erbracht haben. Ein entsprechender Nachweis
ist mir im Zuge der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen (§ 20 Abs. 5 BauO NRW).
Prüfbemerkungen - Glas
Prüfbemerkungen
Glas
5510
Über dem Eingangsbereich soll ein Glasvordach mit einer Fläche von … m  … m, mit Glasdicken
von … mm und Stützweiten von … m ausgeführt und punktförmig gelagert werden. Die "Technischen Regeln für die Verwendung von punktförmig gelagerten Verglasungen (TRPV)", Fassung
August 2006, werden gemäß den vorliegenden bautechnischen Unterlagen im Wesentlichen
eingehalten. Eine Abweichung ergibt sich aus der geplanten Glasfläche von ca. … m² gegenüber
der Fläche von … m² für den Anwendungsbereich der Richtlinie.
In diesem besonderen Fall bestehen meinerseits jedoch keine Bedenken gemäß der oben genannten Richtlinie auf eine Zustimmung im Einzelfall nach § 24 Abs. 1 Satz 5 BauO NRW zu verzichten, weil die gemäß Richtlinie geforderte Glasdicke von mindestens … mm gemäß den bautechnischen Unterlagen vergrößert wurde. Eine statische Prüfung der Überkopfverglasung ist
deshalb ebenfalls nicht erforderlich.
5520
Da sich die Oberkante der Vertikalverglasung weniger als 4 m über einer Verkehrsfläche befindet, kann nach den „Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen“ auf einen Nachweis verzichtet werden.
5530
Es handelt sich bei der Verglasung im bauaufsichtlichen Sinne
_ um eine nicht betret- oder begehbare Verglasung.
_ nicht um eine begehbare, sondern nur um eine betretbare Verglasung.
5610
Die Prüfung der Glaskonstruktion erfolgte in Anlehnung an die „Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV)“, Fassung August 2006.
_ Die hier vorliegende gekrümmte Überkopfverglasung wird durch die Richtlinie nicht erfasst.
_ Die hier vorliegenden geklebten Fassadenelemente werden durch die Richtlinie nicht erfasst.
_ Die hier vorliegende betretbare Verglasung wird durch die Richtlinie nicht erfasst.
_ Die hier vorliegende begehbare Verglasung wird durch die Richtlinie nicht erfasst.
_ Aufgrund eigener Vergleichsrechnungen und Erfahrungen kann jedoch im vorliegenden Fall
auf eine Zustimmung im Einzelfall verzichtet werden.
_ Es ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
_ Entsprechend dem Ministerialblatt Nr. 18 vom 28. Mai 2010 des Landes NRW kann jedoch auf
eine Zustimmung im Einzelfall verzichtet werden, wenn für bedingt (z.B. zu Reinigungszwecken) betretbare Verglasung die Voraussetzungen gemäß Anlage 2.6/1 Ziffer 2 zu den
Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) erfüllt sind. Entsprechende Nachweise nach DIN 4426: 2001-09 _ liegen vor _ sind mir rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen.
5620
Die Prüfung der Glaskonstruktion erfolgte in Anlehnung an die „Technischen Regeln für die Verwendung von punktförmig gelagerten Verglasungen (TRPV)“, Fassung August 2006, sowie an die
„Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über den Verzicht auf Zustimmung im Einzelfall
für die Verwendung bestimmter nicht geregelter Verglasungskonstruktionen“ des Landes Baden-Württemberg.
_ Aufgrund folgender Abweichungen wird eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich: …
_ Eine Zustimmung im Einzelfall kann entfallen.
5630
Der in der Zustimmung für den Einzelfall vom … vorgeschriebene Glasfassadenaufbau wird der
statischen Berechnung zugrunde gelegt.
5710
Es sind Bauprodukte nach Bauregelliste A Teil 1 Abs. 11 mit entsprechendem Übereinstimmungsnachweis oder Verwendbarkeitsnachweis (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
bzw. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) zu verwenden.
5720
Prüfbemerkungen - Glas
Es ist TVG mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Die Zulassung ist mir im Zuge der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen.
5730
Vor dem Einbau sind alle Glasscheiben auf Beschädigungen, insbesondere der Kanten, zu überprüfen; beschädigte Scheiben sind auszusortieren. Ein direkter Kontakt zwischen Glas und Metall ist dauerhaft zu vermeiden. Die Montage muss zwängungsfrei erfolgen. Im Bauwerk beschädigte Scheiben sind unverzüglich auszutauschen. Die Gefahrenstelle ist zu sichern.
5810
Der Nachweis der Tragfähigkeit für die Verglasung unter statischer Belastung erfolgte nach den
„Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)“ vom Januar 2003 für die Kategorie _ A _ B _ C.
5820
Der Nachweis der Tragfähigkeit unter stoßartigen Einwirkungen wurde erbracht
_ durch Wahl einer Verglasung nach Tabelle 2 der TRAV (01.03)
_ unter Verwendung von Spannungstabellen nach Anhang C der TRAV (01.03)
_ durch eine Simulationsberechnung als Ersatz für den nach der TRAV erforderlichen Pendelschlagversuch
_ mittels Gutachten der bauaufsichtlich zugelassenen Prüfstelle
_ Versuchsanstalt für Stahl- Holz und Steine Universität (TH) Karlsruhe
Postfach 6980, 76128 Karlsruhe
_ Labor für Stahl- und Leicht- Metallbau FH-München
Karlstr. 6, 80333 München
_ Technische Universität München, Institut für Stahlbau
Arcisstr. 21, 80333 München
_ Technische Universität Darmstadt, Institut für Statik
Alexanderstr. 7, 64283 Darmstadt
_ Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Institut für Stahlbau
Mies-van-der-Rohe Str. 1, 52074 Aachen
5830
Die Standsicherheits- und Durchbiegungsnachweise gemäß TRLV 2006 sind vollständig und unter
Beachtung der Prüfeintragungen richtig. Bei den statischen Berechnungen wird von einer allseitigen starren Lagerung der Glasscheiben ausgegangen, die Halterungen werden nicht nachgewiesen. Bei den Durchbiegungsnachweisen für die Vertikalverglasungen mit Isolierglas aus VSG
bzw. VG wird von einer Verbundwirkung ausgegangen; diese ist vom Hersteller zu gewährleisten. Die rechnerischen Nachweise ergänzen die zusätzlich erforderlichen praktischen Tragfähigkeitsversuche, wie z. B. den Pendelschlag.
5840
Das geplante Gewächshaus wurde nur für verminderte Schnee- und Windlasten nachgewiesen.
Es darf daher ausschließlich oder vorwiegend nur von Personen zur Betreuung der Kulturen betreten werden (DIN V 11535-1: 1998-02 Abs. 4.2.2 u. 4.3.4 i.V.m. Abs. 2.2.1).
5850
Es wird darauf hingewiesen, dass für das Gewächshaus keine Zusatzlasten für Hängen an der
Dachkonstruktion vorgesehen wurden (DIN V 11535-1: 1998-02 Abs. 4.4).
Prüfbemerkungen - Umbau
Prüfbemerkungen
Umbau
6010
Das Bauwerk ist vor Beginn der Umbauarbeiten auf seinen allgemeinen Zustand zu untersuchen.
Die Angaben in der statischen Berechnung über die Abmessungen und Güten der vorhandenen
Bauteile sind an Ort und Stelle auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, dies gilt insbesondere für Bauteile, die im Zuge des Umbaues eine Mehrbelastung erfahren. Die vorhandenen, nicht mehr voll
wirksam tragenden Konstruktionen sind kraftschlüssig zu ersetzen. Bei Unstimmigkeiten der Systemannahmen ist ein neuer Nachweis zu führen.
6020
Die Standsicherheit der Konstruktion muss für die einzelnen Montagezustände durch entsprechende Abstützungen gewährleistet sein. Die entsprechenden Nachweise und Montageanleitungen sind zur Prüfung vorzulegen.
6030
Falls sich im Zuge der Durchführung der Umbaumaßnahmen die Notwendigkeit weiterer Nachweise ergibt, sind diese rechtzeitig vor Ausführung noch zur Prüfung vorzulegen.
6040
Die Umbauarbeiten müssen unter der ständigen Aufsicht eines Bauleiters durch eine mit diesen
Arbeiten vertraute Firma ausgeführt werden.
6050
Die untergeordneten, für den Bauzustand notwendigen Abfang- und Aussteifungskonstruktionen sind nicht Gegenstand dieser Prüfung. Deshalb ist ein Unternehmer zu beauftragen, der
über die dafür in besonderem Maße erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt, weil er
nach § 59 BauO NRW für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten verantwortlich ist.
6060
Die von der Umbaumaßnahme betroffenen Bauteile sind ausreichend bemessen.
Abbruch
6110
Mit dem Rückbau vorhandener Bauwerke sollten nur entsprechend erfahrene Unternehmen
beauftragt werden. Die Arbeiten sind durch den verantwortlichen Bauleiter zu überwachen, so
dass die Standsicherheit des Gebäudes und einzelner Bauteile in allen Bauzuständen gewährleistet ist. Um dies sicherzustellen, ist vor Beginn der Abbrucharbeiten für _ das Gebäude _ die
Gebäudeteile eine Abbruchplanung zur Prüfung vorzulegen. Der Einfluss auf Standfestigkeit und
Gründung der Nachbargebäude ist dabei zu berücksichtigen.
Nach einer Lastermittlung sind notwendige Zwischenabstützungen festzulegen und zu berechnen. Dies gilt für vertikale und horizontale Lasten. Die Gebäudestabilität ist jederzeit zu gewährleisten.
Ein Abbruchplan mit Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte in ihrer zeitlichen Reihenfolge
gemäß den Ergebnissen der vorgenannten Berechnungen ist ebenfalls zur Prüfung einzureichen,
bevor mit den Abbrucharbeiten begonnen wird.
Erweiterung
6210
Die Verankerung des Anbaus an dem bestehenden Bauwerk muss für alle eventuell auftretenden Kräfte erfolgen. Es ist ein zusätzlicher Nachweis erforderlich.
6220
Die Standsicherheit der geplanten Baumaßnahme ist nur in Verbindung mit der bestehenden
Bebauung gewährleistet. Dies ist bei baulichen Veränderungen bzw. Abbruch des vorhandenen
Gebäudes zu berücksichtigen.
Dachraum
Prüfbemerkungen - Umbau
6310
Falls eine andere Nutzung des Dachraumes als bisher vorgesehen ist, muss die Konstruktion der
darunterliegenden Decke noch nachgewiesen werden.
6320
Die zulässige Durchbiegung der vorhandenen Sparren gemäß DIN 1052 Abs. 8.5.7 wird infolge
der Nutzungsänderung geringfügig überschritten, die Tragfähigkeit ist jedoch ausreichend. Die
erhöhte Sparrendurchbiegung ist bei der Ausbaukonstruktion zu berücksichtigen.
6330
Es liegen keine Angaben zur Aussteifung und Verankerung der Dachkonstruktion vor. Die statische Berechnung setzt voraus, dass die vorhandene Aussteifung und Verankerung ausreichend
ist und in dieser Form unverändert bleibt. Anderenfalls sind entsprechende Nachweise zur Prüfung vorzulegen.
6340
Die Lasten aus den Stützen unter den neuen Mittelpfetten wurden auf je zwei verstärkte Deckenbalken gleichmäßig verteilt. Diese Verteilung kann aber nur angenommen werden, wenn
die Stütze mittig zwischen diesen Balken steht. Es ist vor Ort sicherzustellen, dass diese Annahme zutrifft. Ansonsten sind die höher belasteten Balken erneut nachzuweisen.
Decken
6410
Die ... Lasten sind vor Abbruch der tragenden Bauteile … zur Einbringung der neuen Bauteile …
konstruktiv voll abzufangen. Die Abfangkonstruktionen müssen bis zum tragfähigen Baugrund
bzw. bis auf tragfähige Bauteile durchgeführt werden.
6420
Der Abfangträger (Pos. …) soll oberhalb der vorhandenen Decke eingebaut werden. Die Auflager
sind so auszubilden, dass von einer kippsicheren Lagerung (Gabellager) ausgegangen werden
kann (vgl. Skizze S. …). Des Weiteren ist der Träger im Feld mit ausreichendem Abstand (bzw. mit
2 cm Weicheinlage) zur vorhandenen Decke einzubauen, damit er diese nicht zusätzlich belastet.
6430
Die vorhandene Untergeschossdecke Pos. … wird im Drittelspunkt durch neue Stahlträger Pos. …
unterstützt. Um sicherzustellen, dass sich die Gesamtlasten wie in der statischen Berechnung
angenommen verteilen, ist die Decke mit Einbau der Stahlträger um das Maß der Durchbiegung
unter vorhandener Last an der Einbaustelle des Trägers zu überhöhen.
6440
Nach Angaben der statischen Berechnung wird die Belastung der Decke über dem … durch die
Umbaumaßnahme im … nicht vergrößert. Sollte dies doch geschehen, sind noch ergänzende
Nachweise für die betroffenen Bauteile über dem … zur Prüfung einzureichen.
Prüfbemerkungen - Brandschutz
Prüfbemerkungen
Brandschutz
6510
Nachweise über den konstruktiven Brandschutz nach DIN 4102 haben zur Prüfung _ nicht vorgelegen.
6520
Die vorgelegten bautechnischen Unterlagen enthalten keine Angaben über den konstruktiven
Brandschutz. Falls für das Bauwerk oder einzelne Bauteile eine Feuerwiderstandsklasse gefordert wird, sind die Nachweise für den konstruktiven Brandschutz noch zur Prüfung vorzulegen.
6530
Der Nachweis des konstruktiven Brandschutzes ist noch zur Prüfung vorzulegen. Die betroffenen
Ausführungspläne werden erst nach Prüfung des konstruktiven Brandschutzes freigegeben.
6540
Ein Nachweis des konstruktiven Brandschutzes lag zur Prüfung vor. Von der Bauordnung abweichende Anforderungen aus dem vorbeugenden Brandschutz sind nicht bekannt. Der konstruktive Brandschutz wurde auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der BauO NRW geprüft.
6550
Für den konstruktiven Brandschutz liegen keine Forderungen der Bauaufsichtsbehörde oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des baulichen Brandschutzes vor.
Der konstruktive Brandschutz konnte nicht geprüft werden.
6560
Ein Brandschutzkonzept liegt nicht vor. Die Konstruktion erfüllt _ keine Feuerwiderstandsklasse
_ die Feuerwiderstandsklasse F .... Sollten höhere Anforderungen an den Brandschutz bestehen,
sind genaue Angaben über die Einhaltung der Feuerwiderstandsdauer zur ergänzenden Prüfung
einzureichen.
6570
Die Stellungnahme _ der Feuerwehr _ der zuständigen Brandschutz-Dienststelle _ und das
Gutachten des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes vom
… hat zur Einsichtnahme vorgelegen.
6580
Das Brandschutzkonzept des … vom … hat bei der Prüfung vorgelegen. Die Stahlbetonbauteile
wurden entsprechend den Anforderungen im Brandschutzkonzept ausgeführt.
6590
Dem Brandschutznachweis liegen die vom _ Entwurfsverfasser _ Aufsteller vorgegebenen Anforderungen aus dem vorbeugenden Brandschutz zugrunde.
6600
Dem Nachweis des konstruktiven Brandschutzes liegen die Anforderungen aus dem vorbeugenden Brandschutz
_ entsprechend den Angaben der Bauaufsichtsbehörde
_ entsprechend den vom staatlich anerkannten Sachverständigen geprüften Unterlagen
_ laut den Angaben in den vorgelegten Bauantragsplänen
_ entsprechend dem Brandschutzkonzept des staatlich anerkannten Sachverständigen für die
Prüfung des Brandschutzes
zugrunde. Die dort gestellten Anforderungen werden mit dem vorgelegten Nachweis erfüllt.
6610
Die bautechnischen Unterlagen wurden auf Einhaltung der Anforderungen an den statischkonstruktiven Brandschutz überprüft. Sie sind dafür vollständig und unter Beachtung der Prüfeintragungen richtig.
6620
Die bauaufsichtlichen Anforderungen an die Ausführung der Bauteile bezüglich des Brandschut-
Prüfbemerkungen - Brandschutz
zes wurden entsprechend den Angaben der DIN 4102 bei der Ausführungs- bzw. Tragwerksplanung der Stahlbetonbauteile berücksichtigt. Für die _ Holzbauteile _ Stahlbauteile ist der
Nachweis des konstruktiven Brandschutzes noch zur Prüfung vorzulegen.
6630
Anforderungen an den konstruktiven Brandschutz bestehen nicht bei eingeschossigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden entsprechend § 29 Abs. 2 und § 34 Abs. 2 und 4 BauO NRW.
6640
Es bestehen gemäß § 35 und § 37 BauO NRW keine bauaufsichtlichen Anforderungen an die
Ausführung der Dachkonstruktion bezüglich des Brandschutzes (Feuerwiderstandsklasse).
6650
Der Brandschutz der tragenden Bauteile nach DIN 4102-4 erfüllt mit den in der statischen Berechnung vorgesehenen Bauprodukten, Konstruktionsabmessungen und Bewehrungsabständen
die Anforderungen der BauO NRW für den Gebäudetyp
_ Freistehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung.
_ Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
_ Gebäude geringer Höhe.
_ Wohngebäude mittlerer Höhe.
6660
Der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt mehr als 7 m über Geländeoberfläche. Die tragenden Bauteile sind daher in der Feuerwiderstandsklasse F 90-AB herzustellen.
6670
Bei den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um einen Standsicherheitsnachweis des Tragwerks im Brandfall. Hierzu wird mit Hilfe eines Brandsimulationsprogrammes die Temperatur im
Brandfall ermittelt. Mit dieser ermittelten Temperatur wird eine thermische und mechanische
Analyse der ungeschützten Stahlbauteile durchgeführt. Die Temperaturentwicklung wurde _
nach der Einheits-Temperaturzeitkurve ETK nach DIN 4102 _ nach einer Realbrandkurve bestimmt. Die anschließende mechanische Analyse zeigt, dass es in einem Zeitraum von _ 30 _
60 _ 90 Minuten zu keinem Versagen des Tragwerkes kommt. Die erforderliche Feuerwiderstandsklasse _ F 30 _ F 60 _ F 90 wird eingehalten.
Der geforderte Nachweis des konstruktiven Brandschutzes ist erbracht. Die Annahmen zum
Brandverlauf werden als richtig unterstellt und sind nicht Bestandteil der Prüfung des statischkonstruktiven Brandschutzes.
6680
Der Brandschutz der tragenden Bauteile erfüllt mit der vorgesehenen konstruktiven Ausbildung
die Anforderungen der DIN 4102-4 an die Feuerwiderstandsklasse _ F 30 _ F 60 _ F 90.
6690
Die gesamte Massivkonstruktion wird _ feuerhemmend (F 30) _ hochfeuerhemmend (F 60) _
feuerbeständig (F 90) ausgeführt.
6700
Die Decke über dem Kellergeschoss ist in der Feuerwiderstandsklasse F 90-AB herzustellen (§ 30
Tabelle Zeile 2 Spalte 3 BauO NRW).
6710
Die Stahlträger und Stahlstützen _ im Erdgeschoss _ in den Obergeschossen sind gemäß der
Feuerwiderstandsklasse F 30, die Stahlstützen im Kellergeschoss gemäß der Feuerwiderstandsklasse F 90 A-B zu verkleiden oder gleichwertig zu schützen.
6720
Alle Stahlteile sind _ feuerhemmend (F 30) _ hochfeuerhemmend (F 60) _ feuerbeständig (F
90) zu ummanteln oder gleichwertig zu schützen.
6730
Der F 30-Anstrich der Stahlbauteile darf nur mit einem dafür zugelassenen Beschichtungssystem
Prüfbemerkungen - Brandschutz
erfolgen. Die Anforderungen der Zulassung sind zu beachten.
6740
Folgende _ Wände _ Pfeiler _ Stützen sind feuerbeständig nach DIN 4102 zu verputzen, um
den Anforderungen nach § 29 BauO NRW zu genügen: …
6750
Gemäß § 31 BauO NRW ist die Gebäudeabschluss- bzw. Gebäudetrennwand als Brandwand auszuführen. Diese Brandwand ist nach § 33 BauO NRW in F 90 herzustellen und so zu konstruieren,
dass sie bei einem Brand ihre Standsicherheit als selbständiges Bauteil nicht verliert. Hierzu ist
noch ein statischer Nachweis zur Prüfung vorzulegen. Vor der Brandwand angeordnete Bauteile
müssen so ausgeführt sein, dass sie im Brandfall die Standsicherheit der Brandwand nicht durch
Verformungen gefährden.
6760
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbildung einer 17,5 cm starken Brandwand aus Mauerwerk nur spezielle Steinarten (z.B. KS-Plansteine mit Dünnbettmörtel) zugelassen sind.
6770
Die Gebäudeabschlusswand zur Nachbarbebauung erfüllt alleine nicht die Anforderung einer
Brandwand nach DIN 4102-4, sondern nur in Verbindung mit der Gebäudeabschlusswand des
Nachbarn als gemeinsame 2-schalige Brandwand. Diese Abweichung von der BauO NRW ist von
der Bauaufsichtsbehörde zu genehmigen. Ansonsten muss die Ausbildung einer 17,5 cm dicken
Brandwand mit Mauerwerk aus speziellen Steinarten (z.B. KS-Plansteine mit Dünnbettmörtel lt.
Sonderzulassung) oder einer bewehrten Betonwand mit d ≥ 14 cm nach DIN 4102-4 Tab. 45 erfolgen.
6780
Nach § 29 BauO NRW sind die tragenden Stützen auch bei Gebäuden geringer Höhe in F 30 auszuführen (d.h. Ummantelung oder Spezialanstrich bei Stahlstützen). Auf diese Forderung kann
bei Zustimmung der zuständigen Brandschutzbehörde z.B. unter Bezug auf die Richtlinie über
den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie - IndBauRL) vom 28.05.2001
verzichtet werden.
6790
Als Gebäudetrennwand werden 2 sich gegenüberstehende Wände in F 90-A ausgeführt. Die
Aussteifung dieser Wände erfolgt nach Industriebaurichtlinie Abs. 5.8.4, jedoch nur durch Bauteile in der Feuerwiderstandsklasse der jeweils angrenzenden Gebäudeteile, hier: …
6800
Für die Holzkonstruktion werden die Forderungen des Brandschutzes _ F 30 _ F 60 _ ohne
weitere Maßnahmen _ nicht erfüllt.
6810
Die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz beziehen sich nur auf die neuen tragenden Bauteile.
6820
Die derzeit gültigen Anforderungen an den _ Brandschutz _ Brand- und Schallschutz der von
den Umbaumaßnahmen betroffenen Bauteile können _ teilweise nicht eingehalten werden. Da
eine Erfüllung nur mit unzumutbar hohem Aufwand möglich ist, werden im vorliegenden Fall
auch unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes die in der vorgelegten Berechnung angegebenen Maßnahmen als ausreichend angesehen. Diese Aussage gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Bauamts aus bauordnungsrechtlicher Sicht.
6830
Auf die Einhaltung der Feuerwiderstandsklassen gemäß Eintragungen in den Architekten- und
Positionsplänen wird besonders hingewiesen.
6840
Die Anforderungen an den Brandschutz sind der 1. Ausfertigung als Anlage beigefügt. Die Forderungen für den Brandschutz der tragenden Bauteile (konstruktiver Brandschutz) sind erfüllt.
Prüfbemerkungen - Schallschutz
Prüfbemerkungen
Schallschutz
7010
Die Nachweise für den Schallschutz wurden durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
für Schall- und Wärmeschutz aufgestellt. Eine Prüfung ist daher nicht erforderlich.
7020
Die geprüften Nachweise zum Schallschutz sind vollständig und unter Beachtung der Prüfeintragungen richtig. Sie erfüllen die bauaufsichtlichen Anforderungen (Mindestschallschutz nach DIN
4109: 1989-11). Nachweise für den Schutz gegen Außenlärm lagen dabei _ nicht vor.
7030
Die vorgelegten bautechnischen Unterlagen enthalten keine Angaben über den Schallschutz.
Gemäß § 67 Abs. 4 und § 68 Abs. 2 BauO NRW müssen bei Baubeginn Nachweise zum Schallschutz vorliegen, die durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft wurden. Wenn der Aufsteller der Nachweise kein staatlich anerkannter Sachverständiger
ist, sind noch genaue, zahlenmäßige Nachweise über die Einhaltung der Schallschutzanforderungen zur Prüfung vorzulegen.
7040
Die bautechnischen Unterlagen wurden auf Einhaltung der Schallschutzbestimmungen überprüft. Die geforderten Mindestwerte nach DIN 4109: 1989-11 Tabelle 3 wurden eingehalten.
7050
Die geprüften Nachweise zum Schallschutz entsprechen den baurechtlichen Mindestanforderungen gemäß DIN 4109: 1989-11 Tabelle 3. Es wird empfohlen, in Absprache mit dem Bauherrn, den Schallschutz entsprechend dem Stand der Technik anzupassen (siehe hierzu DIN 4109
Beiblatt 2, Tabelle 2 und 3).
7060
Zum Erfüllen der erhöhten Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109 Beiblatt 2 sind die
Stahlbeton-Treppenläufe durch entsprechende typengeprüfte Schallschutzbauteile von den Auflagerwänden zu isolieren (z.B. System Schöck). Der Mindestschallschutz nach DIN 4109: 1989-11
Tabelle 3 wird erreicht, indem auf den Podesten eine Trittschalldämmung eingebaut wird und
die Treppenläufe von den biegesteifen Treppenraumwänden abgesetzt werden (DIN 4109 Beiblatt 1, Tabelle 20, Zeile 3)
7070
Bei den Nachweisen zur Luftschalldämmung von trennenden Innenbauteilen wurden keine Angaben bzgl. der flankierenden Bauteile gemacht. Es wird unterstellt, dass die Bedingungen für
die Gültigkeit der Tabellenwerte der bewerteten Schalldämm-Maße R’w.R in Beiblatt 1 zu DIN
4109 Abs. 3.1 gegeben sind.
7080
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wohnungstrennwänden zweischaliges Mauerwerk mit einem Wandgewicht von je 150 kg/m² nur ausreichend ist, wenn die Trennfuge über die gesamte
Haustiefe und -höhe durchgeht und die Flankenübertragung unterbrochen ist (erf. R’w = 53 dB >
vorh. R’w.R = 51 dB ohne Gebäudefuge (63 dB mit Gebäudefuge) gemäß Beiblatt 1 zu DIN 4109
Abs. 2.3).
7090
Ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegen Außenlärm hat nicht vorgelegen.
7100
Sofern der Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen erforderlich ist (vgl. Einführungserlass d. Min. für Bauen und Wohnen vom 24.09.1990-IIB4-870.302 bzw. Anlage 4.2/1 der
Liste der Technischen Baubestimmungen), ist für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung das resultierende Schalldämm-Maß erf. R’w,res einzuhalten. (vgl. DIN 4109 Abs. 5 und
Beiblatt 1 zu DIN 4109 Abs. 11 und 12).
Prüfbemerkungen - Schallschutz
7110
Für die Leichtwände, an denen Armaturen oder Wasserinstallationen einschließlich Abwasserleitungen befestigt werden, muss durch eine Eignungsprüfung nachgewiesen worden sein, dass sie
sich - bezogen auf die Übertragung von Installationsgeräuschen - nicht ungünstiger verhalten,
als Wände mit einer flächenbezogenen Masse von m’ = 220 kg/m2 (vgl. DIN 4109 Abs. 7.2.2.4).
7120
Die Treppenläufe und -podeste sind entsprechend den Angaben in den Bewehrungsplänen nur
in Teilbereichen von den Treppenraumwänden getrennt. Für die Treppenläufe und -podeste ist
daher eine ausreichende Trittschalldämmung vorzusehen.
7130
Die Treppenpodeste sind entsprechend den Angaben in den Bewehrungsplänen nicht von den
Treppenraumwänden getrennt. Für die Treppenpodeste ist daher eine ausreichende Trittschalldämmung vorzusehen. Die Treppenläufe sind von den Treppenraumwänden zu trennen und
mittels Schöck-Tronsolen oder gleichwertiger Elemente an die Podeste anzuschließen.
7140
Die geprüften Nachweise zum Schallschutz entsprechen den Forderungen der DIN 4109 Tabelle
3. Die nachgewiesenen Bauteile erfüllen demnach den Mindestschallschutz. Es wird dringend
empfohlen, die Bauteile dem Stand der Technik entsprechend für den erhöhten Schallschutz
nach DIN 4109 Beiblatt 2 auszulegen.
7150
Bei der Konzeption des Schallschutzes von Außenbauteilen mit Wärmedämmverbundsystemen
(WDVS) ist darauf zu achten, dass die Eigenfrequenz des in akustischer Hinsicht zweischaligen
Systems unter 100 Hz liegt bzw. im Einzelfall keine Resonanzbildung mit der tragenden Wand
auftritt, die den Schallschutz gegenüber dem rechnerischen Nachweis vermindert. Das bewertete Schalldämm-Maß einer Außenwand mit WDVS ist mit dem entsprechenden Wert (∆ R’w.R)
aus der bauaufsichtlichen Zulassung des WDVS zu bestimmen.
7160
Die derzeit gültigen Anforderungen an den _ Schallschutz _ Schall- und Brandschutz der von
den Umbaumaßnahmen betroffenen Bauteile können _ teilweise nicht eingehalten werden. Da
eine Erfüllung nur mit unzumutbar hohem Aufwand möglich ist, werden im vorliegenden Fall
auch unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes die in der vorgelegten Berechnung angegebenen Maßnahmen als ausreichend angesehen. Diese Aussage gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Bauamts aus bauordnungsrechtlicher Sicht.
Prüfbemerkungen - Wärmeschutz
Prüfbemerkungen
Wärmeschutz
7510
Die Nachweise für den Wärmeschutz wurden durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz aufgestellt. Eine Prüfung ist daher nicht erforderlich.
7520
Die geprüften Nachweise zum Wärmeschutz sind entsprechend den Vorschriften der Energieeinsparverordnung 2009 aufgestellt, die Forderungen des EEWärmeG werden eingehalten. Sie
sind vollständig und unter Beachtung der Prüfeintragungen richtig.
7530
Die vorgelegten bautechnischen Unterlagen enthalten keine Angaben über den Wärmeschutz.
Gemäß § 67 Abs. 4 und § 68 Abs. 2 BauO NRW müssen bei Baubeginn Nachweise zum Wärmeschutz vorliegen, die durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft wurden. Wenn der Aufsteller der Nachweise kein staatlich anerkannter Sachverständiger
ist, sind noch genaue, zahlenmäßige Nachweise über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung zur Prüfung vorzulegen.
7540
Die bautechnischen Unterlagen wurden auf Einhaltung der Wärmeschutzbestimmungen überprüft. Die geforderten Werte nach DIN 4108 und der Energieeinsparverordnung 2009 wurden
unter Beachtung der Prüfeintragungen eingehalten.
7550
Die Stahlbeton-Balkonplatten sind mit bauaufsichtlich zugelassenen Wärmedämmelementen
von den Deckenplatten zu trennen oder komplett außenseitig zu dämmen.
7560
Die Fachunternehmererklärung zur EnEV über die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) bezüglich der Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung ist mir gemäß § 2 Absatz 3 EnEV-UVO vor
Anzeige der abschließenden Fertigstellung vorzulegen.
7570
Die Erklärung nach § 2 Absatz 5 EnEV-UVO zur Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten
bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen, bei Änderungen von Gebäuden
gemäß § 8 Absatz 1 EnEV ist mir vor Beginn der Bauarbeiten vorzulegen.
7580
Der Nachweis der Luftdichtigkeit des Gebäudes gemäß Anhang 4 Nr. 2 EnEV 2009 ist mir vor der
abschließenden Fertigstellung vorzulegen. Die Dichtigkeit der Gebäudehülle wurde beim Nachweis des Primärenergiebedarfes berücksichtigt, der gemessene Volumenstrom darf den angenommenen Wert von n50 = 3,0 h-1(bzw. 1,5 h-1) nicht überschreiten.
7590
Die Anforderungen an den Wärmeschutz für zu errichtende Gebäude nach EnEV 2009 Abschnitt
2 für
_ Wohngebäude (§ 3)
_ Nichtwohngebäude (§ 4)
_ kleine Gebäude (§ 8)
sind
_ nicht
_ damit
_ bis auf den nachfolgend aufgelisteten Nachweis
_ bis auf die nachfolgend aufgelisteten Nachweise
erfüllt.
7600
Die Anforderungen an den Wärmeschutz für bestehende Gebäude nach EnEV 2009 Abschnitt 3
§ 9 _ bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen sind
_ nicht
Prüfbemerkungen - Wärmeschutz
_ damit
_ bis auf den nachfolgend aufgelisteten Nachweis
_ bis auf die nachfolgend aufgelisteten Nachweise
erfüllt.
7610
Die Anforderungen an den Wärmeschutz bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens
um zusammenhängend mehr als 50 m² für
_ Wohn- und Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen ≥ 19°
_ Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen von 12 bis < 19°
sind
_ nicht
_ damit
_ bis auf den nachfolgend aufgelisteten Nachweis
_ bis auf die nachfolgend aufgelisteten Nachweise
erfüllt.
7620
In dem vorliegenden Fall ist der Nachweis zum
_ sommerlichen Wärmeschutz nach § 3 EnEV 2009 bzw. DIN 4108-2
_ klimabedingten Feuchteschutz
_ Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
noch zu erbringen.
7630
Nach der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung NRW (EnEV-UVO) vom
31.05.2002, zuletzt geändert am 26.11.2009 sind während der Bauausführung stichprobenweise
Kontrollen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Für diese Leistung
bin ich nicht beauftragt. Ich weise darauf hin, dass ohne Kontrollen eine entsprechende Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann.
7640
Nach der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung NRW (EnEV-UVO) vom
31.05.2002, zuletzt geändert am 26.11.2009 sind während der Bauausführung stichprobenweise
Kontrollen erforderlich, ich bitte daher um rechtzeitige Benachrichtigung. Ohne Kontrollen kann
keine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden.
7650
Entsprechend des Nachweises ist die Gebäudedichtheit nachzuweisen. Die Messung darf erst
nach Beendigung aller Arbeiten durchgeführt werden. Das Messprotokoll ist mir noch zur Prüfung vorzulegen.
7660
Bei der Prüfung des Wärmeschutznachweises wurden geringfügig abweichende Außenwandflächen ermittelt, deren Abmessungen in eine Vergleichsrechnung eingeflossen sind. Die Ergebnisse der Vergleichsrechnung liegen im Hinblick auf den Primärenergiebedarf geringfügig höher als
die errechneten Werte. Die Anforderungen der EnEV 2009 werden aber eingehalten.
7670
Die Wärmebrücken wurden in der Berechnung pauschal mit 0,05 W/(m²K) berücksichtigt. Diese
Halbierung des pauschalen Wertes setzt voraus, dass bei der Bauausführung das Beiblatt 2 der
DIN 4108 berücksichtigt wird. Für abweichende Wärmebrücken ist der Nachweis der Gleichwertigkeit zum Beiblatt 2 der DIN 4108 zu erbringen.
Prüfbemerkungen - Brücken
Prüfbemerkungen
Brücken
8010
Die vorgelegten Unterlagen wurden in statischer und konstruktiver Hinsicht in Abstimmung auf
die Vorgaben der Vertragsunterlagen geprüft. Es erfolgte keine Prüfung in _ vertraglicher _
geometrischer Hinsicht.
8020
Die Absteckunterlagen wurden stichprobenartig bezüglich Hauptabmessungen und Plausibilität,
nicht jedoch im Detail überprüft. Diese Detailprüfung und daraus folgende örtliche Absteckung
liegt in der Verantwortung der Bauausführung.
8030
Bei den Höhen- und Schalpänen erfolgte die Prüfung auf Übereinstimmung der Abmessungen
mit den Vertragsunterlagen und der statischen Berechnung. Eine Kontrolle der Höhenkoten im
Einzelnen erfolgte nicht.
8040
Die Betonrezeptur ist auf die Bewehrungsführung abzustimmen. Es sind ausreichende Rüttellücken vorzusehen.
8050
Der Nachweis der Rissbreitenbeschränkung wurde zutreffend für eine geforderte Rissbreite von
wkal = 0,2 mm geführt. Unabhängig davon hängt eine Vermeidung unzulässiger Rissbildung ganz
wesentlich von geeigneten betontechnologischen Maßnahmen und einer sorgsamen Nachbehandlung (ZTV-ING, Teil 3, Abs. 2, 7.4) ab.
8060
Bei der Rissbreitenbegrenzung anbetonierter Bauteile wurde die Betonzugfestigkeit zu 50 % der
mittleren 28-Tage-Zugfestigkeit angesetzt. Bei der Betonrezeptur ist die Festigkeitsentwicklung
entsprechend zu begrenzen (Temperatur sommerlich r ≤ 0,3, winterlich r ≤ 0,5).
8070
Die gültige Zulassung für _ das verwendete Spannverfahren _ die Lager _ die Fahrbahnübergänge ist bei der Bauausführung vorzulegen.
Spezielle Prüfgebiete (gilt jeweils für Statik wie auch Pläne)
8110
Bemerkung zur Gründung:
Standsicherheit, Bodenpressungen, Kippen, Gleiten, Grundbruch, Tiefgründungen
8120
Bemerkung zu Unterbauten:
Widerlager, Pfeiler
8130
Bemerkung zur Erfassung des Bauverfahrens:
Taktschieben, abschnittsweises Bauen, Fertigteilbauweise
8140
Bemerkung zur Überbauberechnung:
Nachweise der Gebrauchstauglichkeit, der Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Verformungen.
8150
Bemerkung zur Lagerung:
Lagerungssystem, Lagerreaktionen, -verdrehungen, -verschiebungen, Lagerbemessung.
8160
Bemerkung zu Fahrbahnübergängen:
Dilatationen, Geometrie, Bemessung
Prüfbemerkungen - Brücken
8170
Bemerkung zu Kappen:
8180
Bemerkung zum Ausbau:
Geländer, Schutzeinrichtungen (Aufhaltestufe), Lärmschutzwände, Brückenentwässerung, Leitungen
8190
Bemerkung zu besonderen Baubehelfen:
Feldfabrik, Vorbauschnabel, Verschiebelager, Abspannungen
8200
Bemerkung zu Arbeitsanweisungen:
Betonieranweisung, Spannanweisung, Verpressen, Lehrgerüstabsenken
Prüfbemerkungen - Traggerüste
Prüfbemerkungen
Traggerüste
8510
Das Gerüst wird unter Verwendung von _ Profilträgern _ typengeprüften Gerüstträgern sowie
Gerüststützen errichtet. Die Gerüstjoche werden flach gegründet.
8520
Die Bemessung erfolgte zutreffend für Anforderungen nach Bemessungsklasse _ A _ B1 _ B2.
8530
Es wurden keine horizontalen Schalungsdrücke in die Trägerlage eingerechnet. Diese sind in der
Schalungskonstruktion aufzunehmen.
8540
Die Gründung erfolgte zutreffend in Abstimmung auf das Baugrundgutachten.
8550
Lasteinleitungspunkte sind auszuschotten.
8560
Die einwandfreie Verdrehbarkeit der Gerüstträger auf den Jochträgern ist durch (keilförmige)
Kippleisten zu gewährleisten.
8570
Es ist nur einwandfreies Rüstmaterial zu verwenden.
8580
Die ausgewiesenen Gerüstdurchbiegungen beinhalten nur die elastischen Verformungen der
Gerüstträger. Zusätzliche Verformungen, wie Jochstauchungen, Setzungen, Langzeitverformungen des Überbaues sind zusätzlich zu beachten.
8590
Die im Betonierplan angegebene Ablauffolge der Betonierabschnitte ist einzuhalten. Weiterhin
ist die maximal zulässige Steiggeschwindigkeit einzuhalten. Die Berechnung des Schalungsdruckes geht von einer Steiggeschwindigkeit von … m/h aus.
8600
Die Freigabe zum Betonieren erfolgt im Rahmen einer Bauzustandsbesichtigung vor Ort, bei der
die Übereinstimmung der Ausführung mit den geprüften statischen Unterlagen stichprobenhaft
kontrolliert wird. Hierzu ist der Prüfingenieur während der Montage rechtzeitig zu benachrichtigen (ca. 3 Tage vorher). Bei der Abnahme des Traggerüstes ist das Protokoll über die vom Unternehmer durchzuführende Eigenüberwachung vorzulegen.
8610
Der Absenkvorgang des Lehrgerüstes hat in Abstimmung auf die Arbeitsanweisung beim _ Betonieren _ Vorspannen des Überbaues zu erfolgen.
Prüfbemerkungen - Prüfergebnis
Prüfbemerkungen
Prüfergebnis
9010
Die Nachtragsunterlagen umfassen die erforderlichen Nachweise für …
9020
Die Nachtragsberechnung erbringt ergänzende Nachweise für … infolge von Abweichungen bei
der Bauausführung von den geprüften Unterlagen.
9030
Die statischen Nachtragsunterlagen beinhalten die Umbemessung der Decke über dem … als
Fertigteil-Plattendecke mit Ortbetonschicht.
9040
Die Verlegepläne der Fertigteil-Deckenplatten sind rechtzeitig vor deren Herstellung zur Prüfung
vorzulegen.
9050
Das Bauteil … darf nur als typengeprüfte Konstruktion ausgeführt werden; ansonsten sind die erforderlichen Nachweise noch zur Prüfung einzureichen.
9060
Über mögliche Bauzustände liegen keine Angaben vor. Die Standsicherheit ist in jedem Bauzustand zu gewährleisten.
9070
Im Bauzustand ist das ... Tiefgeschoss bei einem Grundwasserstand höher als + ... m ü. NN zu fluten.
9080
Für den Nachweis der Auftriebssicherheit der nicht überbauten Tiefgaragenbereiche wurden
auch Teile der Erdüberschüttung mit herangezogen. Nach der Mitteilung SG 02/04 des Technischen Koordinierungsausschusses NRW kann dies erfolgen, wenn „sichergestellt ist, dass diese
Auflasten dauerhaft vorhanden und wirksam sind“. Da eine Erdüberschüttung nicht Teil der tragenden Konstruktion ist und jederzeit bei Umgestaltungen entfernt werden kann, ist der Bauherr ausdrücklich auf die Erhaltung der in der Statik angesetzten Mindestauflast hinzuweisen.
9090
Es wurde kein rechnerischer Nachweis der Gebäudestabilisierung geführt; das Gebäude ist
durch die Deckenscheiben zusammen mit den kraftschlüssig verbundenen Längs- und Querwänden genügend ausgesteift.
9100
Der Bauwerksstandort liegt gemäß DIN 4149: 2005-04 Bild 2 in Erdbebenzone _ 1 _ 2 _ 3, die
Einstufung des Gebäudes erfolgt gem. Tab. 3 in die Bedeutungskategorie _ I _ II _ III _ IV.
9110
Der Einfluss der örtlichen Untergrundverhältnisse auf die Erdbebeneinwirkung wird gemäß DIN 4149: 2005-04 Bild 3 durch die Einstufung in die Untergrundklasse _ R _T _ S und in
die Baugrundklasse _ A _ B _ C berücksichtigt.
9120
Der Nachweis für den Lastfall Erdbeben wird geführt
_ nach DIN 4149: 2005-04 Abs. 7.1 (3) durch Vergleich der resultierenden Erdbebenkraft mit den
sonst maßgebenden Horizontalkräften (z.B. Wind).
_ nach DIN 4149: 2005-04 Abs. 7.1 (4) ohne rechnerischen Nachweis durch Beachtung der geforderten konstruktiven Anforderungen.
_ nach DIN 4149: 2005-04 Abs. 6.2.2 mit dem vereinfachten Antwortspektrenverfahren.
_ nach DIN 4149: 2005-04 Abs. 6.2.3 mit dem Antwortspektrenverfahren unter Berücksichtigung
mehrerer Schwingungsformen.
Prüfbemerkungen - Prüfergebnis
9130
Auf einen rechnerischen Nachweis für den Lastfall Erdbeben kann im vorliegenden Fall verzichtet werden, da aufgrund der Anordnung der stabilisierenden Bauteile und deren konstruktiver
Ausbildung die horizontalen Beanspruchungen sicher aufgenommen werden können. Die druckund zugfeste Verbindung der Streifen- und Einzelfundamente ist zu beachten.
9140
Das _ Balkongeländer _Terrassengeländer _ Treppengeländer ist statisch nachzuweisen und
konstruktiv so auszubilden, dass eine horizontale Holmlast von H = _ 0,5 _ 1,0 kN/m aufgenommen werden kann.
9150
Die stützenden Bauteile wurden nicht für einen Anprall von Kraftfahrzeugen oder Gabelstaplern
bemessen. Gemäß DIN 1055-9 sind die Stoßeinwirkungen durch geeignete bauliche Maßnahmen
von diesen Bauteilen fernzuhalten, z.B. ausreichend verformbare Schutzvorrichtungen aus Stahl.
9160
Die Radabweiser (Zeichnung Nr. …) sind vor den Stützen Pos. … einzubauen.
9170
In der _ Lagerhalle _ Hofdurchfahrt _ Garage _ über der Tiefgarage sind Schilder anzubringen, die auf die max. zulässige Nutzlast von ... kg/m2 bzw. auf das zulässiges Höchstgewicht
des Gabelstaplers oder auf die Spur für Feuerwehrfahrzeuge von … t hinweisen.
9180
Infolge Verformungen der auskragenden Balkonplatten, die mit Elementen der Fa. Schöck angeschlossen werden, können Gebrauchstauglichkeit (Entwässerung) und Optik beeinträchtigt werden. Die Platten sind daher ggf. mit entsprechender Überhöhung einzubauen (vgl. Hinweise in
der Zulassung der Anschlusselemente)
9190
Die statische Berechnung wurde _ teilweise _ vollständig durch unabhängige Vergleichsberechnungen überprüft. Als geprüft gelten in diesem Fall die Angaben zu Querschnitt, Materialgüte und Bewehrung. Sofern nicht anders angegeben, wurden die sonstigen Zwischenergebnisse
zahlenmäßig nicht überprüft. In der endgültigen Dimensionierung der Bauteile ergab sich ausreichende Übereinstimmung zwischen den Ergebnissen der Vergleichsrechnungen und den Angaben des Aufstellers.
9200
Die statische Berechnung ist _ im Wesentlichen _ vollständig und unter Beachtung der Prüfeintragungen richtig. Es fehlen die Nachweise für …
9210
Die EDV-Berechnung wurde durch unabhängige Vergleichsberechnung überprüft. Insofern wurden in der vorliegenden Berechnung nur die Ausgangswerte und die für die Beurteilung der
Tragfähigkeit der Konstruktion erforderlichen Endergebnisse kontrolliert.
9220
Die Schnittgrößenermittlung wurde teilweise direkt und teilweise durch unabhängige Vergleichsberechnung überprüft. Abweichende Ergebnisse, die keinen Einfluss auf die Bemessung
der Bauteile haben, wurden nicht eingebessert.
9230
Die Berechnung wurde durch unabhängige Vergleichsberechnung überprüft. Diese beschränkt
sich auf die zur Bemessung führenden Werte. Zwischenwerte und -berechnungen sind u.U. nicht
überprüft und deshalb als nicht gesichert anzusehen.
9240
Große Teile der Berechnung wurden durch unabhängige Vergleichsberechnung überprüft. Die
dabei ermittelten Bemessungsergebnisse stimmen mit den Ausführungsunterlagen des Aufstellers ausreichend gut überein.
Prüfbemerkungen - Prüfergebnis
9250
Vor Bauausführung sind noch folgende ergänzende Einzelnachweise des Standsicherheitsnachweises zur Prüfung einzureichen:
_ zu den Bauteilen …
_ der Brandschutznachweis
_ sowie die Ausführungszeichnungen (Schal- und Bewehrungspläne, Konstruktions- und Werkstattpläne).
9260
Da die statische Berechnung Detailzeichnungen enthält, kann auf die Prüfung von Ausführungsplänen verzichtet werden.
9270
Auf die Prüfung von Konstruktionsplänen kann in diesem Fall verzichtet werden, wenn gemäß
den Skizzen und Anschlussdetails innerhalb der statischen Berechnung ausgeführt wird.
9280
Die Ausführungszeichnungen wurden auf Übereinstimmung mit den Angaben in der geprüften
statischen Berechnung überprüft. Die Zeichnungen enthalten Prüfeintragungen.
9290
Die weiteren _ Bewehrungspläne _ Konstruktionspläne sind rechtzeitig vor Baubeginn zur Prüfung einzureichen.
9300
Alle Beanstandungen und Änderungswünsche, die sich bei der Prüfung ergaben, _ wurden _
werden in die geprüften Ausführungszeichnungen zur Berücksichtigung bei der Bauausführung
eingetragen und dem Aufsteller der statischen Berechnung mitgeteilt.
9310
Die Prüfung der bautechnischen Unterlagen ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Die
oben genannten Auflagen sowie alle Prüfeintragungen sind bei der Bauausführung zu beachten.
9320
Die statischen und bautechnischen Unterlagen sind
_ bei Berücksichtigung der oben genannten Auflagen und Prüfeintragungen
vollständig und richtig.
9330
Aufgrund der geprüften bautechnischen Unterlagen bestehen bei Erfüllung der vorgenannten
Auflagen gegen die Erteilung _ der Baugenehmigung _ einer Teilbaugenehmigung und Ausführung _ für folgende Bauteile in statischer Hinsicht keine Bedenken.
9340
Eine Ausfertigung der geprüften statischen Berechnung bleibt zwecks Prüfung der noch fehlenden Ausführungspläne und zur Durchführung der Baukontrollen vorerst in meinem Büro.
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