Arbeitsblatt 18 zum Lernfeld 5 – Endodontische Behandlung begleiten – Therapie der Pulpenerkrankungen – Die Wurzelkanalbehandlungen Die Mortalexstirpation (Dev): das bedeutet, dass die Pulpa nach vorangegangener Devitalisation (Abtötung) vollständig entfernt wird. Für die Mortalexstirpation benötigt man mindestens 2 Sitzungen während bei der Vitalexstirpation man meistens nur eine Sitzung benötigt. Nach Vitalitätsprobe und Röntgendiagnostik wird der Zahn präpariert und trepaniert. Auf die Trepanationsstelle wird ein devitalisierendes Medikament und ein weiches Wattepelett ohne Druck aufgelegt, um die Pulpa zu nekrotisieren (Depulpin, Toxavit). Die Kavität muss nun provisorisch, aber dicht verschlossen werden, damit das devitalisierende Medikament nicht an die Gingiva oder anderes Gewebe gelangt. In der 2. Sitzung wird die prov. Füllung, das Medikament und die Kronenpulpa vollständig entfernt. (z.B. Rosenbohrer). Die Wurzelkanäle werden mit den bekannten Schritten aufbereitet, gereinigt, desinfiziert, getrocknet und wurzelgefüllt. Abrechnung (Dev): Bema 29 Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn. Abrechnungsfähig: für Devitalisieren einer Pulpa bei bleibenden Zähnen und bei Milchzähnen je Zahn Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen: Exkavieren Einlage des devitalisierenden Medikamentes temporärer Verschluss Nicht abrechnungsfähig neben: der Bema-Nr. 31 (Trepanation) der Bema-Nr. 11 (provisorischer Verschluss) der Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation) Ggf. zusätzlich abrechnungsfähige selbstständige Maßnahmen (Bema/GOÄ): 01 (Untersuchung) 03 (Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde) 8 (Sensibilitätsprüfung) 12 (besondere Maßnahmen beim Präparieren) 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen) 32 (Wurzelkanalaufbereitung) 34 (medikamentöse Einlage) 35 (Wurzelkanalfüllung) 40, 41a, 41b (Anästhesien) Ä1 (Beratung) Ä925 ff. (Röntgendiagnostik) Bema-Hinweise zu Nr. 29: Die Einlage des devitalisierenden Medikamentes kann nicht als Med (34) abgerechnet werden. Im Anschluss an die Nr. 29 kann in einer folgenden Sitzung eine Leistung nach Nr. 34 (Medikamentöse Einlage) anfallen. Die Mortalamputation: (MoA) Bei der Mortalamputation wird die vorher devitalisierte Pulpa nur im Kronenbereich mit einem sterilen Rosenbohrer abgetragen. Die Pulpa im Wurzelbereich wird belassen und mit einem geeigneten Medikament abgedeckt. (Kalziumhydroxid, Ledermixzement). Die Mortalamputation darf nur bei Milchzähnen durchgeführt werden, da sie bei bleibenden Zähnen zu garantiertem Misserfolg führt. Im Milchgebiß ist sie jedoch zu vertreten, um die Milchmolaren als Platzhalter für die Permanentes zu erhalten. Abrechnung: Die MoA ist nicht nach der Bema abrechenbar, da sie keine kassenvertragszahnärztliche Leistung ist. Die MoA ist nach GOZ 238 privat abzurechnen. Die Pulpotomie (Pulp): Die Pulpotomie ist die Amputation und Versorgung der vitalen Kronenpulpa am Milchzahn und am symptomlosen bleibenden Zahn mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum. Abrechnung: Die Pulp wird nach der Bema Nr. 27 abgerechnet. Sie beinhaltet die Amputation der koronalen Pulpa, Spülung und Blutstillung, Aufbringen eines Überkappungspräparates, je Zahn. Eine Leistung nach Nr. 27 ist nur bei Milchzähnen abrechnungsfähig, wenn in derselben Sitzung eine der Nrn. 13 (a, b, c, d, e, f und g) oder 14 erbracht wird. Bei der Pulpotomie ist je nach Lage des Zahnes eine Anästhesie nach Nr. 40 (I) oder Nr. 41a (L1) erforderlich. Bei erfolgloser Pulpotomie kann in einer folgenden Sitzung eine Wurzelbehandlung oder Extraktion folgen. Trotzdem kann die erbrachte Leistung nach Nr. 27 abgerechnet werden. Nicht abrechnungsfähig: bei devitaler Pulpa wenn Wurzelkanalaufbereitung und -füllung folgen bei Erwachsenen an bleibenden Zähnen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum wenn in derselben Sitzung keine Bema-Nr. 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen) oder Bema-Nr. 14 (Kinderkrone) erbracht wird Die Gangränbehandlung: Von einer Gangränbehandlung spricht man, wenn eine Wurzelbehandlung an einem pulpentoten (Sens -) Zahn mit faulig zerfallener Pulpa, (z.B. nach einer Pulpitis purulenta), durchgeführt wird. Bevor eine Wurzelfüllung erfolgen kann, muss der Zahn mehrmals mit einer desinfizierenden medikamentösen Einlage versorgt werden. Die Wurzelkanalbehandlung erfolgt nach den grundsätzlichen Methoden der Aufbereitung, Desinfektion, Spülung und Trocknung. Das Abfüllen der Wurzelkanäle darf erst nach Keimfreiheit der Kanäle erfolgen!! Abrechnung: Bema Nr. 31: Trepanation eines pulpentoten Zahnes Bema-Bestimmungen zu Nr. 31: Die im Zusammenhang mit einer Devitalisierung (nr. 29) vorgenommene Eröffnung eines Zahnes kann nicht als Trepanation nach Nr. 31 abgerechnet werden. Eine gegebenenfalls notwendige Anästhesie kann nach Nr. 40 (I) bzw. Nr. 41a (L1) abgerechnet werden. Abrechnungsfähig: für Trepanation eines pulpentoten Zahnes für erneute Trepanation von wurzelgefüllten Zähnen, wenn diese definitiv versorgt waren je Zahn Nicht abrechnungsfähig zusammen mit (Bema/GOÄ): Bema-Nr. 27 (Pulpotomie) Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation) Bema-Nr. 29 (Devitalisation) Nicht abrechnungsfähig: je Kanal für die Trepanation vitaler Zähne für die Trepanation eines provisorisch verschlossenen Zahnes Wurzelfüllmaterialien: Bei den Wurzelfüllmaterialien unterscheidet man: > temporäre Materialien (sie werden meist als medikamentöse Einlage [med] verwendet) > definitive (endgültige) Materialien Anforderungen an die Wurzelkanalmaterialien: >> bakteriendichter, blasenfreier Verschluss muss gewährleistet sein >> absolute biologische Gewebeverträglichkeit (besonders im apikalen Bereich) >> Sterilität >> Sichtbarkeit im Röntgenbild (Röntgenstrahlendichtigkeit) >> Unlöslichkeit in Gewebeflüssigkeiten >> gute Handhabung Neben den verschiedenen Pasten (Endometason, Kalziumhydroxid, usw.) und Zementen können Stifte aus Gutta-Percha, Kunstharz, Keramik und Metall verwendet werden. Behandlungsfall 1: Ein Kind kommt am Samstag, den 2/9/2006 mit Schmerzen in den Notdienst. Der Milchzahn 85 ist vital und kariös. Im Röntgenbild ist eine profunde Karies zu sehen; es liegt keine apikale Verschattung vor, der bleibende 45 ist angelegt. Behandlungsablauf nach Karteikarte: 02/09/2006 Notdienst 10:30 Uhr Beratung ViPr + Rö 85: kariös, keine apikale Verschattung Intraligamentäre Anästhesie an 85 Entfernung der Karies, direkte Überkappung, provisorischer Verschluss. 04/09/2006 Kind hat noch manchmal stechende Schmerzen. ViPr + Intraligamentäre Anästhesie an 85 Entfernung der vitalen Pulpa im Kronenbereich Medikamentöse Einlage mit Kalziumhydroxid auf die Kanaleingänge Unterfüllung Mod-Füllung mit Glasionomerzement. Politur 16/09/2006 01 85 ViPr – 85 trep, 3 WK, Rö-mess, 3 WF, mod-Füllung, Rö-Ko Behandlungsfall 2: Patient kommt mit Schmerzen zu normalen Behandlungszeiten in die Praxis, Er erklärt, dass sein Zahn links unten bei jeder Berührung stark schmerzt. Behandlungsablauf nach Karteikarte: 27/10/2006 Beratung ViPr: Rö 36: kariös, erweiterter Par-Spalt 36 trepaniert 36 devitale gangränöse Pulpa entfernt Zahn gespült mit H2O2 medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit prov. Verschluss 30/10/2006 Beratung 36 4 Kanäle aufbereitet 36 mit Natriumhypochlorit gespült und desinfiziert Rö-mess Medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit 36 prov. Verschluss 02/11/2006 Zahn immer noch perkussionsempfindlich, Beratung 36 4 Kanäle gespült und desinfiziert Medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit 36 prov. Verschluss 03/11/2006 36 4 Kanäle gespült, Medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit 36 prov. Verschluss 06/11/2006 36 4 Kanäle gespült, Medikamentöse Einlage mit Ledermix 36 prov. Verschluss 09/11/2006 36 4 Kanäle wurzelgefüllt mit Endometason Rö-Ko 36 mod Phosphat Beratung, soll später mit einer Krone versorgt werden.