Therapie der Pulpenerkrankungen – Die

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Arbeitsblatt 18 zum Lernfeld 5 – Endodontische Behandlung begleiten
– Therapie der Pulpenerkrankungen – Die Wurzelkanalbehandlungen
Die Mortalexstirpation (Dev):
das bedeutet, dass die Pulpa nach vorangegangener Devitalisation (Abtötung) vollständig entfernt wird.
Für die Mortalexstirpation benötigt man mindestens 2 Sitzungen während bei der Vitalexstirpation man
meistens nur eine Sitzung benötigt.
Nach Vitalitätsprobe und Röntgendiagnostik wird der Zahn präpariert und trepaniert. Auf die Trepanationsstelle
wird ein devitalisierendes Medikament und ein weiches Wattepelett ohne Druck aufgelegt, um die Pulpa zu
nekrotisieren (Depulpin, Toxavit). Die Kavität muss nun provisorisch, aber dicht verschlossen werden, damit
das devitalisierende Medikament nicht an die Gingiva oder anderes Gewebe gelangt.
In der 2. Sitzung wird die prov. Füllung, das Medikament und die Kronenpulpa vollständig entfernt. (z.B.
Rosenbohrer). Die Wurzelkanäle werden mit den bekannten Schritten aufbereitet, gereinigt, desinfiziert,
getrocknet und wurzelgefüllt.
Abrechnung (Dev):
Bema 29 Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn.
Abrechnungsfähig:
für Devitalisieren einer Pulpa
bei bleibenden Zähnen und bei Milchzähnen
je Zahn
Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
Exkavieren
Einlage des devitalisierenden Medikamentes
temporärer Verschluss
Nicht abrechnungsfähig neben:
der Bema-Nr. 31 (Trepanation)
der Bema-Nr. 11 (provisorischer Verschluss)
der Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation)
Ggf. zusätzlich abrechnungsfähige selbstständige Maßnahmen (Bema/GOÄ):
01 (Untersuchung)
03 (Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde)
8 (Sensibilitätsprüfung)
12 (besondere Maßnahmen beim Präparieren)
13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen)
32 (Wurzelkanalaufbereitung)
34 (medikamentöse Einlage)
35 (Wurzelkanalfüllung)
40, 41a, 41b (Anästhesien)
Ä1 (Beratung)
Ä925 ff. (Röntgendiagnostik)
Bema-Hinweise zu Nr. 29:
Die Einlage des devitalisierenden Medikamentes kann nicht als Med (34) abgerechnet werden.
Im Anschluss an die Nr. 29 kann in einer folgenden Sitzung eine Leistung nach Nr. 34 (Medikamentöse
Einlage) anfallen.
Die Mortalamputation: (MoA)
Bei der Mortalamputation wird die vorher devitalisierte Pulpa nur im Kronenbereich mit einem sterilen
Rosenbohrer abgetragen. Die Pulpa im Wurzelbereich wird belassen und mit einem geeigneten Medikament
abgedeckt. (Kalziumhydroxid, Ledermixzement).
Die Mortalamputation darf nur bei Milchzähnen durchgeführt werden, da sie bei bleibenden Zähnen zu
garantiertem Misserfolg führt. Im Milchgebiß ist sie jedoch zu vertreten, um die Milchmolaren als Platzhalter
für die Permanentes zu erhalten.
Abrechnung:
Die MoA ist nicht nach der Bema abrechenbar, da sie keine kassenvertragszahnärztliche Leistung ist. Die
MoA ist nach GOZ 238 privat abzurechnen.
Die Pulpotomie (Pulp):
Die Pulpotomie ist die Amputation und Versorgung der vitalen Kronenpulpa am Milchzahn und am
symptomlosen bleibenden Zahn mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum.
Abrechnung:
Die Pulp wird nach der Bema Nr. 27 abgerechnet. Sie beinhaltet die Amputation der koronalen Pulpa, Spülung
und Blutstillung, Aufbringen eines Überkappungspräparates, je Zahn. Eine Leistung nach Nr. 27 ist nur bei
Milchzähnen abrechnungsfähig, wenn in derselben Sitzung eine der Nrn. 13 (a, b, c, d, e, f und g) oder 14
erbracht wird.
Bei der Pulpotomie ist je nach Lage des Zahnes eine Anästhesie nach Nr. 40 (I) oder Nr. 41a (L1) erforderlich.
Bei erfolgloser Pulpotomie kann in einer folgenden Sitzung eine Wurzelbehandlung oder Extraktion folgen.
Trotzdem kann die erbrachte Leistung nach Nr. 27 abgerechnet werden.
Nicht abrechnungsfähig:
bei devitaler Pulpa
wenn Wurzelkanalaufbereitung und -füllung folgen
bei Erwachsenen
an bleibenden Zähnen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum
wenn in derselben Sitzung keine Bema-Nr. 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen) oder Bema-Nr. 14
(Kinderkrone) erbracht wird
Die Gangränbehandlung:
Von einer Gangränbehandlung spricht man, wenn eine Wurzelbehandlung an einem pulpentoten (Sens
-) Zahn mit faulig zerfallener Pulpa, (z.B. nach einer Pulpitis purulenta), durchgeführt wird. Bevor eine
Wurzelfüllung erfolgen kann, muss der Zahn mehrmals mit einer desinfizierenden medikamentösen
Einlage versorgt werden. Die Wurzelkanalbehandlung erfolgt nach den grundsätzlichen Methoden der
Aufbereitung, Desinfektion, Spülung und Trocknung. Das Abfüllen der Wurzelkanäle darf erst nach
Keimfreiheit der Kanäle erfolgen!!
Abrechnung:
Bema Nr. 31: Trepanation eines pulpentoten Zahnes
Bema-Bestimmungen zu Nr. 31:
Die im Zusammenhang mit einer Devitalisierung (nr. 29) vorgenommene Eröffnung eines Zahnes kann nicht als
Trepanation nach Nr. 31 abgerechnet werden.
Eine gegebenenfalls notwendige Anästhesie kann nach Nr. 40 (I) bzw. Nr. 41a (L1) abgerechnet werden.
Abrechnungsfähig:
für Trepanation eines pulpentoten Zahnes
für erneute Trepanation von wurzelgefüllten Zähnen, wenn diese definitiv versorgt waren
je Zahn
Nicht abrechnungsfähig zusammen mit (Bema/GOÄ):
Bema-Nr. 27 (Pulpotomie)
Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation)
Bema-Nr. 29 (Devitalisation)
Nicht abrechnungsfähig:
je Kanal
für die Trepanation vitaler Zähne
für die Trepanation eines provisorisch verschlossenen Zahnes
Wurzelfüllmaterialien:
Bei den Wurzelfüllmaterialien unterscheidet man:
> temporäre Materialien (sie werden meist als medikamentöse Einlage [med] verwendet)
> definitive (endgültige) Materialien
Anforderungen an die Wurzelkanalmaterialien:
>> bakteriendichter, blasenfreier Verschluss muss gewährleistet sein
>> absolute biologische Gewebeverträglichkeit (besonders im apikalen Bereich)
>> Sterilität
>> Sichtbarkeit im Röntgenbild (Röntgenstrahlendichtigkeit)
>> Unlöslichkeit in Gewebeflüssigkeiten
>> gute Handhabung
Neben den verschiedenen Pasten (Endometason, Kalziumhydroxid, usw.) und Zementen können
Stifte aus Gutta-Percha, Kunstharz, Keramik und Metall verwendet werden.
Behandlungsfall 1:
Ein Kind kommt am Samstag, den 2/9/2006 mit Schmerzen in den Notdienst.
Der Milchzahn 85 ist vital und kariös.
Im Röntgenbild ist eine profunde Karies zu sehen; es liegt keine apikale Verschattung vor, der
bleibende 45 ist angelegt.
Behandlungsablauf nach Karteikarte:
02/09/2006 Notdienst 10:30 Uhr
Beratung
ViPr +
Rö 85: kariös, keine apikale Verschattung
Intraligamentäre Anästhesie an 85
Entfernung der Karies, direkte Überkappung, provisorischer Verschluss.
04/09/2006
Kind hat noch manchmal stechende Schmerzen.
ViPr +
Intraligamentäre Anästhesie an 85
Entfernung der vitalen Pulpa im Kronenbereich
Medikamentöse Einlage mit Kalziumhydroxid auf die Kanaleingänge
Unterfüllung
Mod-Füllung mit Glasionomerzement.
Politur
16/09/2006
01
85 ViPr –
85 trep, 3 WK, Rö-mess, 3 WF, mod-Füllung, Rö-Ko
Behandlungsfall 2:
Patient kommt mit Schmerzen zu normalen Behandlungszeiten in die Praxis,
Er erklärt, dass sein Zahn links unten bei jeder Berührung stark schmerzt.
Behandlungsablauf nach Karteikarte:
27/10/2006
Beratung
ViPr: Rö 36: kariös, erweiterter Par-Spalt
36 trepaniert
36 devitale gangränöse Pulpa entfernt
Zahn gespült mit H2O2
medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit
prov. Verschluss
30/10/2006
Beratung
36 4 Kanäle aufbereitet
36 mit Natriumhypochlorit gespült und desinfiziert
Rö-mess
Medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit
36 prov. Verschluss
02/11/2006
Zahn immer noch perkussionsempfindlich, Beratung
36 4 Kanäle gespült und desinfiziert
Medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit
36 prov. Verschluss
03/11/2006
36 4 Kanäle gespült,
Medikamentöse Einlage mit Natriumhypochlorit
36 prov. Verschluss
06/11/2006
36 4 Kanäle gespült,
Medikamentöse Einlage mit Ledermix
36 prov. Verschluss
09/11/2006
36 4 Kanäle wurzelgefüllt mit Endometason
Rö-Ko
36 mod Phosphat
Beratung, soll später mit einer Krone versorgt werden.
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