SOZIALMEDIZIN-LEXIKON Äquivalenzprinzip herrscht in den privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen. Danach wird die Höhe der Beitragsleistung gemäß des erwarteten Risikos des einzelnen und des vereinbarten Leistungsumfanges festgelegt. Arneimittelprüfung Arzneimitelprüfung an Tieren Wirkung des Stoffes Toxikologie, Letalität Ermittlung der effektiven Dosen (ED 50, ED 90) und der letalen Dosen (LD 10, LD 50) Ärztekammern Bayessches Verfahren Wahrscheinlichkeit für einzelne Differentialdiagnosen bei gegebener a-prioriWahrscheinlichkeit der Krankheit und bedingter Wahrscheinlichkeit von Symptomen Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherungspflicht besteht für alle Arbeiter und Angestellte, deren Jahresverdienst die sog. B. (= 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) nicht überschreitet. Freiwillig Versicherte zahlen einen einheitlichen Höchstsatz. ist keine Versicherungspflichtgrenze, sondern eine Richtgrösse für den zu errichtetenden Höchstsatz Bundesärztekammer ist ein 1947 gegründeter Zusammenschluß der Landesärztekammern zu einer Arbeitsgemeinschaft ohne Hoheitsbefugnisse, damit auch keine Körperschaft des öffentlichen Rechts (= rechtsfähige juristische Person. Sie übernimmt Aufgaben bei der Fortbildung, organisiert den Deutschen Ärztetag, nimmt Meldungen über Arzneimittelnebenwirkungen entgegen usw. Chemoprophylaxe Erregerelimination aus dem Körper noch vor der Infektionsmanifestation durch exogen zu verabreichende Pharmaka. Confounder Faktoren, die in nichtrandomisierten Studien nur in der Vergleichsgruppe wirken und damit das Ergebnis systematisch verfälschen. D:\75902858.doc Seite 1 von 9 disjunkt d.h. die unterschiedlichen Klassen dürfen sich nicht überschneiden; jede Eigenschaft darf nur einer einzigen Klasse zugeordnet werden Dispositionsprophylaxe Förderung körpereigener Abwehrmechanismen des gefährdeten Individuums durch Erhöhung der unspezifischen Resistenz und der spezifischen Immunität Drop-outs Patienten, die eine Studie augenommen wurden, aber nicht bis zum Ende beobachtet wurden nicht zu verwechseln mit den Therapieversagern ! Einflußgrößen Faktoren, die funktional auf den Therapieerfolg einwirken Epidemiologie deskriptive Epidemiologie: Erfassung der Verteilung von Krankheiten und physiologischen Variablen in einer definierten Bevölkerung, analytische Epidemiologie: Erforschung der Zusammenhänge und Determinanten von Krankheiten aufgrund gezielter Hypothesen experimentelle Epidemiologie: Erforschung der Effektivität von Maßnahmen der Prävention oder der Intervention mit Hilfe von statistischer Versuchsplanung Expositionsprophylaxe Unterbrechung des Infektionsweges noch vor dem Kontakt zwischen gefährdetem Individuum und Krankheitserreger Die Maßnahmen der Expositionsprophylaxe gehören wie die der Dispositionsund Chemoprophylaxe zu den Möglichkeiten der "individuellen Infektionsprophylaxe". Fall-Kontroll-Studien Einfluß von Expositionen auf seltene Erkrankungen retrospektive Erhebung der Daten liefern nur relative Risiken matched-pairs Kohorten- und Fall-Kontroll-Studien sind in vieler Hinsicht gerade gegensätzlich ! Fehler 1. Art liegt vor, wenn ein in Wirklichkeit nicht vorhandener Effekt durch den Test/ die Studie postuliert wird Fehler 2. Art liegt vor, wenn ein in Wirklichkeit vorhandener Effekt durch den Test/ die Studie nicht erkannt wird FrüherkennungsUntersuchungen ♀ : ab 30. LJ Brust (nicht Mammografie !), Zervix, Haut, Rectum ♂ : ab 45. LJ Hoden, Prostata,Rectum, Haut Fürsorgeprinzip Die Sozialhilfe arbeitet nach dem sog. Fürsorgeprinzip, wonach bei Bedürftigkeit individuelle Hilfen für jeden Einzelfall gewährt werden. Charakteristisch ist außerdem das Subsidiaritätsprinzip: Mittel werden von "subsidiären" Stellen erst dann zur Verfügung gestellt, wenn vorrangigere Stellen Leistungen nicht mehr erbringen können. GdB Geburtenrate Lebendgeborene eines Jahres X 1000 geteilt durch die mittlere Bevölkerungszahl aus 12 Monaten (?????) oder: Lebendgeborene eines Jahres pro Anzahl Frauen in eine bestimmten Alter Hilfsmittel dazu gehören Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Gehhilfen, Stützmieder usw. , die erforderlich sind, um den Erfolg einer Therapie zu sichern bzw. eine Behinderung auszugleichen Begriff aus dem sozialen Entschädigungsrecht Begutachtung durch ein Versorgungsamt Auswirkung z.B. auf Besteuerung kein Bezug zur Erwerbsfähigkeit !!!!!! D:\75902858.doc Seite 2 von 9 Identifikationsgrößen dienen der Identifikation des Patienten (Nummer, Geburtstag usw.) Inzidenz (Zeitintervallkonzept) = Neu Erkrankte/ Bevölkerung Innerhalb eines definierten Zeitraumes (z.B. ein Jahr) werden alle neu Erkrankten gezählt, bezogen auf alle Personen die während dieses Zeitraums erkranken konnten. Bei der sogenannten Kumulativen Inzidenz wird die „Risikobevölkerung“ zur Jahresmitte (30.06.) als Nenner eingesetzt. Dieser Parameter hat allerdings zwei große Nachteile: -Intensitätsunterschiede im zeitlichen Auftreten der Erkrankung (z.B. gehäuft zu einer bestimmten Jahreszeit) werden nivelliert; -Daten können nur für Personen ausgewertet werden, die für die gesamte Beobachtungsdauer zur Verfügung standen. Bei der Inzidenzdichte liegen für jede Person in der Population Daten darüber vor, wie lange sie während des Beobachtungszeitraumes beobachtet wurde. Im Nenner steht daher die insgesamt beobachtete Zeit aller Personen, die theoretisch hätten erkranken können. Kaplan-Meier-Schätzung Um bei retrospektiven Studien auch mit zensierten Daten noch therapievergleichende Überlebenszeitkurven erstellen zu können, wurde die Kaplan-Meier-Schätzung entwickelt. Mit Hilfe dieser Methode wird für jeden Sterbezeitpunkt die Wahrscheinlichkeit neu bestimmt, diesen lebend zu überstehen. Auch zensierte Daten können verwendet werden, sofern ihr Zensierungszeitpunkt nicht vor dem betrachteten Sterbezeitpunkt liegt. Die als Produkt der einzelnen Wahrscheinlichkeiten berechnete Überlebensfunktion (= kumulierte Überlebensrate) kann graphisch als geschätzte Überlebenskurve dargestellt werden. Der erste Teil der Kurve stellt eine relativ genaue Schätzung dar, da er sich auf viele Patienten stützt. Mit Abnahme der Patientenzahl sinkt auch die Genauigkeit Mit Hilfe der Kaplan-Meier-Methode ist die Schätzung der kumulierten Überlebensrate auch bei lückenhafter Datenlage möglich. Kassenärztliche Vereinigung auf Landesebene organisierte Körperschaften des öffentlichen Rechts Sie sind die frei- und selbstgewählten Verwaltungsorgane der niedergelassenen Ärzte und haben insbesondere folgende Aufgaben: Wahrnehmung der Rechte der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen z.B. in Honorarverhandlungen; Verteilung der von den Krankenkassen erhaltenen Gesamtvergütung an die einzelnen Ärzte Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung Überwachung der Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung Beobachtungsstudie, in der eine für die Bevölkerung repräsentative Gruppe von Gesunden hinsichtlich der Präsenz eines bestimmten (weitverbreitetem und häufigem) Risikofaktors untersucht und über eine längeren Zeitraum auf das Eintreten bestimmter Ereignisse (Krankheit, Tod ...) beobachtet wird (Bsp. Framingham-Sudie : Beobachtung der Gesamtbevölkerung einer Kleinstadt hinsichtlich Lebensgewohnheiten und Gesundheitszustand Kohortenstudie Konzept der verlorenen Lebensjahre Bei der Frage, welche Erkrankungen für Maßnahmen der Prävention in Frage kommen, spielt das "Konzept der verlorenen Lebensjahre" eine führende Rolle. Diese statistische Größe gibt den Wert an, um wieviel Jahre die Erkrankung das Leben eines Menschen im Vergleich zu Gesunden verkürzt. Je größer dieser Wert ist, umso eher sollte eine Prävention dieser Erkrankung durchgeführt werden. Krankengeld 80% des Regellohns, wird von der GKV für 78 Wochen gewährleistet Krebsmortalität Grundlage für die Daten sind NUR DIE TOTENSCHEINE ! Landesversicherungsanstalt zuständig für Arbeiterrentenversicherung D:\75902858.doc Seite 3 von 9 lead time bias ließe sich sinngemäß als "systematischer Fehler bezüglich der Laufzeit der Studie" übersetzen. Die Laufzeit war systematisch zu kurz gewählt. Letalität erfaßt den Anteil an tödlich endenden Fällen bei einer bestimmten Krankheit. MDK Der Medizinische Dienst der Gesetzlichen Krankenkassen berät diese in medizinischen Fragen und erstellt Gutachten, wenn es um die Wirtschaftlichkeit/Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung geht, z.B. bei: Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit Der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Längerdauernder häuslicher Pflege Bewilligung bestimmter Heil- und Hilfsmittel (z.B. ambulante Dialysebehandlung) Kostenübernahmen im Ausland Vorsorgekuren Schwerpflegebedürftigkeit Der Aufstellung eines Gesamtplanes bei Rehabilitationsmaßnahmen. Objektivität Unabhängigkeit des Untersuchungsergebnis vom Untersucher Odds-Ratio Von approximiertem relativem Risiko (odds ratio) spricht man bei einer ungefähren Schätzung des relativen Risikos, wobei nicht wie beim relativen Risiko die Gesamtzahl der Fälle und Kontrollen im Nenner stehen, sondern die Anzahl der exponierten Nicht-Erkrankten. Formel:(a x d) : (b x c) Grundlage für die Formel bietet die Vierfeldertafel. Odds: Verhältnis der Häufigkeiten von gegeteiligen Aussagen Schätzung des RR, wenn Inzidenz einer Krankheit in der Gesamtbevölkerung nicht bekannt ist (z.B. Fall-Kontroll-Studien); OR = (Erkrankte mit Risikofaktor/Erkrankte ohne Risikofaktor) / (Nicht-Erkrankte mit Risikofaktor/NichtErkrankte ohne Risikofaktor); Bsp. : von 100 Rauchern haben 10 Lungenkrebs und von 100 Nichtrauchern nur 2 → OR = (10/2)/(90/98) = 5,44 D:\75902858.doc Seite 4 von 9 Pflegeversicherung gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch XI Aufgabe: Hilfe für Pflegebedürftige Zuständigkeitsbereich: Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung Träger: Pflegekassen Prüfungsinstanz: Medizinischer Dienst Leistungserbringer: Krankenkassen Finanzierung: paritätisch durch Arbeitgeber und Mitglieder der GPV (Beitragssatz: 1,7%) Leistungen: Dienst-, Sach- und Geldleistungen sowie Kostenerstattung im Bereich der häuslichen/teilstationären/stationären und der Kurzzeitpflege Art und Umfang der Leistungen der GPV richten sich nicht nach Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit etc. des Patienten, sondern nur nach dem Schweregrad (I - III) seiner Pflegebedürftigkeit. Die Einteilung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. es gilt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (75 % der Rentenversicherungsgrenze), der Beitrag beträgt 1,7 % der beitragspflichtigen Einnahmen (zahlbar je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) eine private Pflegepflichtversicherung muss abgeschlossen werden, wenn man sich bei der Krankenkasse von der sozialen Pflegeversicherung befreien lässt oder privat krankenversichert ist (Beitrag darf hier nicht höher sein als der Spitzensatz der sozialen Pflegeversicherung, z.Zt. 108,38 DM) pflegebedürftig ist, wer „bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Masse auf Hilfe angewiesen ist“ die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe werden durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt die Pflegekassen haben keinen eigenen medizinischeb Dienst, sondern nutzen den MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) Prävalenz (Zeitpunktkonzept) = Erkrankte/ Bevölkerung Hier werden zu einem definierten Zeitpunkt (z.B. Stichtag) alle Erkrankten zu allen Personen in der Bevölkerung in Beziehung gesetzt, die prinzipiell erkranken können Prävention Prävention 1. Einteilung nach dem Zeitpunkt : Primärprävention : Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung und aufklärung sowie Krankheitsverhütung bei noch nicht Erkrankten durch Prophylaxemaßnahmen, Ausschalten von Risikofaktoren, Zuführung lebenswichtiger Stoffe und Erhöhung der Resistenz. Inzidenzsenkung Sekundärprävention : Krankheiten sollen in ihrer besser behandelbaren Frühphase erkannt werden (z.B. Screening beim Neugeborenen auf Phenylketonurie, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung) Prävalenzsenkung Tertiärprävention : Ziel ist es, mit den Mitteln der Rehabilitation D:\75902858.doc Seite 5 von 9 Krankheitsrezidive, Fortschreiten der Erkrankung sowie Begleit- und Folgekrankheiten zu verhindern und Hilfestellungen für den Umgang mit der Behinderung zu geben. 2. Einteilung nach der Zielgröße : Verhaltensprävention (Veränderung gesundheitsriskanten Verhaltens) Verhältnisprävention (Veränderung von Gesundheitsrisiken in den Umwelt- und Lebensbedingungen durch strukturelle Intervention wie Gesetze, Verordnungen etc.) 3. Einteilung nach der Methode: Präventivmedizin Gesundheitsaufklärung und -beratung Gesundheitserziehung und -bildung Gesundheitsselbsthilfe Gesundheitspolitik. Präzision = (Relevanzrate) gehört wie der Recall (Vollzähligkeitsrate) zu den Gütekriterien einer Dokumentation. Sie gibt an, welcher Anteil der von einer Recherche selektierten Dokumente für die Suchfrage auch tatsächlich relevant ist. Recall = Anzahl der aufgefundenen relevanten Dokumente/Anzahl der relevanten Dokumente Vollständigkeitsrate Rehabilitationsverfahren Träger von Reha-Maßnahmen : gesetzliche Krankenversicherung gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Rentenversicherung Sozialhilfe Arbeitsförderung (Bundesanstalt für Arbeit) Ablauf : Antrag durch den Versicherten Erstellung eines medizinischen Attestes durch den Hausarzt Einreichung des Antrags und des Attestes beim Kostenträger Prüfung der medizinischen und versicherungsrechtlichen Ansprüche, evtl. mit medizinischem Gutachten, durch den Kostenträger Zuweisung der Maßnahme durch den Kostenträger Zustimmung zur Maßnahme durch den Versicherten während der Heilmaßnahme (anhand eines Reha-Plans) Verpflichtung zur Mitarbeit durch den Versicherten im Anschluß an die Maßnahme Verschicken eines ärztlichen Berichtes an den Hausarzt und den Kostenträger. Reliabilität = (Zuverlässigkeit) eines Tests versteht man die Stabilität des Testergebnisses bei wiederholten Testdurchgängen bei derselben Person. Messgenauigkeit der Methode Rentenleistung wird gewährt von : Landesversicherungsanstalt Arbeiter Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Angestellte Bundesknappschaft Bergleute Berufsgenossenschaften bei MdE nicht aber von den Sozialämtern !!! D:\75902858.doc Seite 6 von 9 Risiko, attributives = absolutes Risiko = zuschreibbares Risiko die Erkrankungshäufigkeit der Nichtexponierten (= Basisrisko) von der der Exponierten abgezogen. Das Ergebnis gibt nun die tatsächliche Erkrankungshäufigkeit aufgrund des Risikofaktors an. attributives Risiko = relative Erkrankungshäufigkeit Exponierte - relative Erkrankungshäufigkeit Nichtexponierte Risiko, relatives Risiko der Exponierten/Risiko der Nichtexponierten ein relatives Risiko < 1 bedeutet eine Prophylaxe Säuglingssterblichkeit im 1. Lebensjahr Verstorbene bezogen auf 100 Lebendgeborene Schwerbehindertengesetz als Schwerbehinderter wird eine Person ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50% eingestuft. Die Begutachtung erfolgt nach Antrag des Behinderten durch das zuständige Versorgungsamt. Dabei wird unabhängig von den Ursachen die gesamte Existenz des Antragstellers beurteilt. Schwerbehinderte genießen einige Sonderrechte (steuerliche Erleichterungen, zusätzliche Urlaubstage, besonderen Kündigungsschutz. Wenn Behinderte mit einem GdB unter 50% wegen ihrer Behinderung keinen Arbeitsplatz finden, können sie auf Antrag Schwerbehinderten gleichgestellt werden Erst Betriebe mit mindestens 16 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, 6% ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Andernfalls muß an das Versorgungsamt eine Schwerbehindertenumlage von z.Zt. 200,- DM monatlich entrichtet werden. Sensitivität ist das Maß für die Empfindlichkeit eines Tests und definiert als der Anteil der richtig als positiv Diagnostizierten unter den tatsächlich Erkrankten. Solidaritätsprinzip bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsbeiträge sind abhängig vom Einkommen ! Spezifität stellt ein Maß für die Eindeutigkeit eines Testverfahrens dar und wird als der Quotient aus den richtigerweise als gesund diagnostizierten und allen gesunden Testpersonen berechnet Sterblichkeit, perinatale Sterblichkeit ab der 28. SSW bis 1 Woche nach der Geburt Störgrößen beeinflussen das Ergebnis ebenfalls, sind jedoch nicht steuerbar. Man versucht sie in allen Gruppen möglichst konstant zu halten. D:\75902858.doc Seite 7 von 9 Studie, kontrollierte randomisierte Interventionsstudie, die unter präzisen Hypothesen Therapie vergleicht Studientypen Subsidiaritätsprinzip Nach dem sog. Subsidiaritätsprinzip arbeitet die Sozialhilfe. Danach werden Mittel von nachrangigen (subsidiären) Stellen - z.B. Kommunen - erst bewilligt, wenn vorrangigere Stellen - z.B. Familie des Betroffenen - Leistungen nicht (mehr) erbringen können. Die benötigten Mittel für jeden Einzelfall werden nicht durch Beiträge, sondern durch die Kommunen selbst finanziert. Therapiestudie, kontrollierte Für kontrollierte Therapiestudien ist eine bestmögliche Vergleichbarkeit der Gruppen anzustreben. Gute Möglichkeiten dafür bieten blinde Studienführung, einheitliche Befunddokumentation bei allen Patienten, ein standardisiertes Behandlungsverfahren (mit Überprüfung der Compliance der Patienten), ein guter Studienplan und Bildung von Vergleichsgruppen, Schichtung und Randomisierung. Unterscheiden sollten sich die Gruppen nur bezüglich der Einflußgröße, also der zu untersuchenden Therapieform. Getrennte pflegerische Betreuung würde eine nicht erwünschte Störgröße darstellen. umfassend d.h. die Eigenschaften müssen alle möglichen Eigenschaften umfassen. Validität ist die Mesung wirklich gültig ? abhängig von Sensitivität und Spezifität D:\75902858.doc Seite 8 von 9 Versicherungen Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Vierfeldertafel Die Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen arbeiten nach dem Versicherungsprinzip: Durch die Bildung von Gefahrengemeinschaften soll ein Risikoausgleich zwischen den Beteiligten geschaffen werden. Die Zahlung von Beiträgen (Eigenvorsorge) berechtigt zum Leistungsanspruch bei Eintritt des Versicherungsfalles. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip werden die benötigten Mittel für den Einzelfall aus dem Pool der gesamten Beitragsgelder entnommen. der Versorgungsanspruch wird nicht durch Beitragszahlungen erworben, sondern beruht auf der bestmöglichen Wiedergutmachung nach einem vorausgegangenen Opfer an Gesundheit oder einer anderen Benachteiligung, die die Versorgungspflicht der öffentlichen Hand begründet. Außer den Impfschäden fallen unter dieses Prinzip auch Leistungen nach Kriegsverletzungen und Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigungen. Krank Test positiv A Test negativ C Gesund B D Sensitivität : A / (A + C) Spezifität : D / (B + D) pos. Prädiktion : A / (A + B) neg. Prädiktion : D / (C + D) Vierfeldertafel II Zielgröße In einer klinischen Studie vergleicht man verschiedene Patientengruppen bezüglich ihrem Therapieerfolg, auch als Zielgröße bezeichnet – Bsp.: Überlebensraten. D:\75902858.doc Seite 9 von 9