Platon Youth Forum 2008 WORKSHOP 5 STREETFIGHTING MEN Leader: Richard Pirolt Participants: Isabell Pardeller Ruxandra Mihalascu Max Tischer Gwendolyne Röttger Paula Ganshirt Tim Ruschkowski Oliver Gerson Ioana Diana Tudorancea Björn Jüliger Alexandra Deffontaine Christophe Lohay Patrick Steindl Platon Youth Forum 2008 1/61 Workshop 5 INHALTSVERZEICHNIS Dilemma – Gangs of Frankfurt am Main..................................................... 4 in german ..................................................................................................................... 4 in english...................................................................................................................... 5 Anwendung des Jugendstrafrechts ................................................................ 5 Informationen Bootcamps .......................................................................... 6 What Are Boot Camps? ............................................................................................. 10 Comparison of Therapy Type Program vs. Boot Camps ........................................... 11 Das Versagen der Drill-Maschine .............................................................................. 11 Zweifel an dem Boot-Camp-Konzept ......................................................................... 12 Über 1600 Missbrauchsfälle alleine 2005 .................................................................. 12 Traditional Military Boot Camps VS. Commercialized Teen Boot Camps .................. 13 Are Teen Boot Camps Appropriate For All Youth? .................................................... 13 Germany considers boot camps for thugs ................................................................. 14 Begriff ........................................................................................................................ 15 Rehabilitation ............................................................................................................. 15 Erziehung................................................................................................................... 15 Kritik ........................................................................................................................... 16 Statistik ...................................................................................................................... 16 Ähnliche Einrichtungen (Deutschland) ....................................................................... 17 "Schrei nach Grenzen"............................................................................................... 18 Crime ........................................................................................................... 23 Jugendstrafrecht Erstes Erziehungscamp ab März 2008 ............................. 26 Gangs of Frankfurt ....................................................................................... 26 German Law and Punishment .................................................................. 27 Jugendkriminalität in Deutschland nimmt ab ................................................ 30 Juvenile ....................................................................................................... 31 Kauder will Erziehungscamps für junge Straftäter........................................ 32 Rechtslage in Deutschland ....................................................................... 34 rechtspolitische Erwägungen ..................................................................................... 34 Alters- und Reifestufen .............................................................................................. 35 Sanktionen ................................................................................................................. 36 2/61 Workshop 5 Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen .................................................. 36 Verfahren ................................................................................................................... 37 Jugendliche ................................................................................................. 39 Rückfallquoten ........................................................................................... 41 Kauder will Erziehungscamps für junge Straftäter........................................ 44 Kriminologe für härtere Strafen und Abschiebung ..................................................... 45 Türkisch-stämmige Politiker kritisieren Migrantenverbände ....................................... 45 Regierungsprogramm CDU ......................................................................... 46 Wahre Begebenheiten ............................................................................... 46 U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes angeklagt (München) .......................... 46 U-Bahn-Opfer hat das Krankenhaus verlassen ......................................................... 46 Münchner U-Bahn-Schläger entschuldigt sich ........................................................... 47 Opfer will Schlägern nicht die Hand reichen .............................................................. 47 Münchner U-Bahn-Schlägern droht Abschiebung...................................................... 47 17-Jähriger deutscher Schläger in Untersuchungshaft .............................................. 49 Geständnisse im Prozess um Frankfurter U-Bahn-Schläger ..................................... 49 Prellungen und Gehirnerschütterung erlitten ............................................................. 49 Bei Gericht kein Unbekannter .................................................................................... 50 Wieder mutmaßliche U-Bahn-Schläger vor Gericht ................................................... 50 21 Monate Haft für einen der Täter ............................................................................ 50 Nach Bewährungsstrafe keine neuerliche Bewährung .............................................. 51 Verteidiger: Taten nicht nur medial ausgeschlachtet ................................................. 51 Straftherapien ............................................................................................ 52 Weisungen und Auflagen .......................................................................... 53 § 10 Weisungen ......................................................................................................... 53 § 15 Auflagen............................................................................................................. 53 Trends in Juvenile Violence in European Countries ............................... 54 Juvenile crime rates increased across the European Union ...................................... 54 Directions for future research: Individual responses to violence ................................ 56 Europe Envies America; Now, Teen-Agers Turn to Crime ........................... 56 Boot Camps-torture and starvation .......................................................... 59 Headmaster stabbed to death.................................................................................... 60 3/61 Workshop 5 Dilemma – Gangs of Frankfurt am Main in german Jakob ist der jüngste Sohn eines einflussreichen Managers aus dem noblen Frankfurter Vorort Königstein. Schon früh ist ihm das großbürgerliche Gehabe seines Vaters zuwider, er zieht als Teenager mehr und mehr aus der Familie zurück. Seine Freunde sucht er sich mehr und mehr auf der Straße, konkret am Frankfurter Bahnhof. Dort lernt er auch Mesut kennen, den Sohn einer türkischen Migrantenfamilie, gemeinsam mit anderen Jugendlichen bilden sie bald eine Gang. Beide werden zu Schulabbrechern und sind arbeitslos, Alkohol dient dem Zeitvertreib und senkt die Hemmschwellen. Zum guten Ton gehört auch das Anpöbeln anderer Menschen, ab und zu gibt es auch Schlägereien mit anderen Gruppen oder Einbruchsdiebstähle. So geht das einige Jahre hindurch. Das letzte Opfer der beiden ist ein U-Bahn-Fahrer, den die beiden nun 17-Jährigen attackieren. Der Fahrer wollte einem offensichtlich schwer alkoholisierten Mitglied der Gang aus dem Zug helfen, als Jakob auf ihn losgeht, später auch Mesut. Sie traktieren ihn auch dann noch mit Fußtritten, als er schon zu Boden gegangen ist und sich vor Schmerzen krümmt. Mit Rippenbrüchen, Prellungen und Hämatomen auf dem ganzen Körper wird er in die Klinik eingeliefert. Die Polizei kann die Gruppe rasch ausforschen, doch der U-Bahn-Fahrer kann nur Jakob sicher wieder erkennen. Er gibt aber an, von mindestens zwei Personen angegriffen worden zu sein. Der Fall erregt mitten im Wahlkampf im Bundesland einiges Aufsehen in der Presse, in exklusiven Storys wird eifrig nach den Ursachen gefragt und werden mögliche Sanktionen diskutiert. Eine besonders auflagenstarke Zeitung trommelt tagelang in dicken Lettern gegen zu niedrige Strafen, laxe Richter und zahnlose Gesetzgebung. Ein Freund von Jakobs Vater erzählt von einem Besuch in einem amerikanischen Bootcamp. Das wünscht sich Jakobs Vater auch für seinen Sohn anstelle einer anderen Strafe. Dafür engagiert er auch einen prominenten Anwalt, der dies bei Gericht erwirken soll. Der Vorsitzende einer politischen Partei greift die Idee des Bootcamps ebenfalls auf und verweist auf bereits funktionierende Modelle sowohl im eigenen als auch in Nachbarbundesländern. Das JGG soll nach Ansicht dieser Politiker derart modifiziert werden, dass auch Einrichtungen nach dem Muster der amerikanischen Bootcamps zur Resozialisierung heran gezogen werden dürfen. Und diese Möglichkeit soll in dem anstehenden Gerichtsverfahren am besten schon einsetzbar sein. Als nun der dreiköpfige Richtersenat am Schluss des Hauptverfahrens zu einem Urteil gelangen soll, schlägt ein Senatsmitglied, das für radikale Abschreckung eintritt, eine möglichst hohe Arreststrafe vor, da vor allem Jakob ja schon durch frühere Delikte amtsbekannt sei. Ein zweiter Richter im Senat vertritt demgegenüber die Ansicht, dass der Erziehungsgedanke auch in diesem Falle vorrangig sein müsse. Daher plädiert er für eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung und weitere Erziehungsmittel. Der vorsitzende Richter hat selbst politische Ambitionen in der vorher genannten Partei, er ist im Falle eines Wahlsieges samt Regierungsbeteiligung als Justizsprecher dieser Partei im Hessischen Landtag vorgesehen. Natürlich bekommt er das mediale 4/61 Workshop 5 Trommelfeuer der auflagenstärksten Zeitung mit, die vehement als „Stimme der schweigenden Mehrheit“ eine schwere Strafe verlangt. Einer seiner besten Ratgeber ist seine Frau, mit der er zwei Kinder groß gezogen hat. Sie sieht den Fall mit den Augen einer Mutter und hat ihm zu Beginn des Verfahrens nur den Rat mitgegeben, diese Seite nicht zu vergessen. Ansonsten mischt sie sich nicht ein, doch legt er großen Wert auf ihre Meinung. Nun muss er entscheiden, in welche Richtung die Strafe gehen soll. Wie? Warum? in english Jacob is the youngest son of a manager living in an upper class quarter of Frankfurt, Germany. As a young boy he wanted to find his own lifestyle because he completely dislikes the behaviour of his father. So he tries to find new friends who he finds at the main train station of Frankfurt. One of his best friends is Mesut, the son of Turkish immigrants. He drops school, has no work, gets addicted to alcohol and finds himself as part of a gang that commits several minor crimes. Once he and Mesut slam a U-tube-driver who wanted to help one of his drunk friends out of a train. The driver is seriously hurt, Mesut can escape the police but Jacob gets caught and now is brought to court. There is a senate of three judges who have to take a decision if or how to punish Jacob. One of the judges who wants to examine maximum deterrence to other young criminals wants Jacob to be sent to prison. The second judge wants Jacob to be treated with psychologist methods in order to reintegrate him to society again. As ist comes to elections and the third judge has to decide which of the suggestions of the others he shall follow he also thinks of his career as a politician in a party who stands for law, order and security. The chairman of the party expects him to decide in a way that could help his party. And the newspaper with the biggest number of readers also wants a way of punishment that shows the prevention of society. So the third judge has to decide. How? Why? Anwendung des Jugendstrafrechts Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind als Kinder strafunmündig (§ 19 StGB). Für Erwachsene hingegen gilt das allgemeine Strafrecht. Für die Übergangszeit gilt in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es ist uneingeschränkt anwendbar für Jugendliche, d.h. für Menschen, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren (§ 1 Abs. 2 Halbs. 1 JGG). Auf Heranwachsende (18- bis 20-jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG] anzuwenden. Hierbei wird insbesondere 5/61 Workshop 5 geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. In der Praxis wird sehr häufig auch bei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht angewendet. Dies gilt besonders bei schweren Straftaten, so dass beispielsweise in der Gruppe der wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilten Heranwachsendern die Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Normalität darstellt (über 90 Prozent). Die Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende wird allerdings in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Taten gleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitere Tat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsender oder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG, dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrecht oder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe und einer verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass Jugend- und Freiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatible Strafübel seien. Informationen Bootcamps Sowohl die jugendlichen Straftäter als auch die von ihren Eltern eingelieferten Boot-CampInsassen werden zwar mit aller Gewalt gefügig gemacht - aber ohne nachhaltige Konsequenzen. Viele von ihnen würden danach wieder rückfällig. Das US-Justizministerium weist bei Boot-CampProgrammen für jugendliche Straftäter insgesamt eine Rückfallquote von rund 55 Prozent aus. Eine Studie des Ministeriums aus dem Jahr 2003 kam zu folgendem Ergebnis: "Teilnehmer berichteten von positiven kurzzeitigen Veränderungen und Verhaltensweisen, sie verfügten auch über bessere Problemlösungsfähigkeiten und Umgangsformen." Doch dann heißt es weiter: "Von wenigen Ausnahmen abgesehen führten diese positiven Veränderungen nicht zu einer verminderten Rückfälligkeit. Die Kommune Miami-Dade präsentierte kürzlich Daten, wonach von den Insassen des lokalen Boot Camps innerhalb der vergangenen zwei Jahren nur 6,6 Prozent rückfällig wurden. In Pinella County - ebenfalls in Florida - ist man weit weniger zufrieden: Sheriff Jim Coats machte im März 2006 mit Zahlen aufmerksam, die eine Rückfallquote von beinahe 90 Prozent bei ehemaligen Boot-Camp-Insassen zeigen. Von 740 Jugendlichen, die zwischen 1993 und 2005 eine Strafe in der lokalen Einrichtung verbüßten, kamen demnach 666 wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Das war auch schon den Autoren der Justizministeriumsstudie von 2003 aufgefallen. "Die Boot Camps, die geringere Rückfallquoten erreichten, hatten mehr Behandlungsmöglichkeiten und längere Sitzungen angeboten, sie enthielten auch mehr nachträgliche Kontrollmöglichkeiten." Doch 6/61 Workshop 5 auch dies wird einen Satz später eingeschränkt: "Allerdings kamen nicht alle Programme mit diesen Maßnahmen zu erfolgreichen Ergebnissen." Kaum zu leugnen ist mittlerweile der zweite Kritikpunkt gegen Boot Camps: Es gibt immer wieder massive Misshandlungen, schwere Verletzungen - und mitunter Todesfälle. Eine Untersuchung der US-Bundesprüfbehörde Government Accountability Office vom Oktober legte dem US-Kongress alarmierende Zahlen vor: Allein im Jahr 2005 wurden demnach in 33 Bundesstaaten 1619 Misshandlungsfälle in Boot Camps registriert. Zudem untersuchten die Forscher zehn Todesfälle aus entsprechenden Einrichtungen. Ergebnis: Die Programmleiter traf ein erhebliches Maß an Mitschuld. Die Idee ist simpel: Disziplin ständige körperliche Anspannung und pausenlose Erniedrigungen. Der Wille wird gebrochen, um ihn danach wieder aufzubauen. Was bei den Rekruten der USElitesoldaten funktioniert, hat nach dem Willen vor allem konservativer amerikanischer Politiker auch bei schwer erziehbaren Jugendlichen zu klappen. Seit Anfang der neunziger Jahre gibt es Boot Camps in den USA: Einerseits für Straftäter, die den Aufenthalt in einer solchen Einrichtung gewöhnlicher Haft vorziehen - weil sie deutlich kürzer ausfällt. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,526461,00.html Dass diese in den Camps tobenden "Experten" häufig weder eine pädagogische noch eine therapeutische Ausbildung besitzen, scheint für die meisten Eltern nicht von Bedeutung zu sein. Es gibt in den Vereinigten Staaten bisher keine einheitlichen und rechtlich verbindlichen Vorgaben, was die Qualifikation des Personals und ihre Arbeit in den rund 400 Boot Camps betrifft. Sie werden angebrüllt, in Uniformen gesteckt und über Hindernisstrecken gejagt. Redeverbot, Isolationshaft oder Fußketten sollen dafür sorgen, dass aus widerborstigen Teenagern mit Hang zu Drogen und Schulschwänzen fügsame Jugendliche mit den richtigen Idealen werden. Es ist diese gesetzliche Grauzone, die dem Missbrauch von Schutzbefohlenen immer öfter Vorschub leistet. Ehemalige Lagerinsassen berichten von gewaltsamen Übergriffen, sexuellem Missbrauch und menschenverachtenden Züchtigungsmethoden. Und damit nicht genug: Laut Angaben der New York Times sind seit 1980 in elf Staaten mindestens 30 Teenager in Boot Camps ums Leben gekommen. Laut Berichten ehemaliger Beschäftigter des Camps waren Schläge, Tritte und der Befehl, Schmutz zu essen, an der Tagesordnung In Deutschland steht man den amerikanischen Erziehungslagern von jeher skeptisch gegenüber. Nicht nur die mögliche Verletzung von Menschen- und Persönlichkeitsrechten steht hier im Vordergrund, sondern auch die Ineffizienz der angewandten Methoden 7/61 Workshop 5 Der niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer hat die Entwicklung der Boot Camps in den Vereinigten Staaten verfolgt. "Es gibt ganz klare empirische Beweise dafür, dass Boot Camps überhaupt nichts bringen, sondern lediglich viel Geld kosten", betonte er gegenüber SPIEGEL ONLINE und verwies auf Forschungsergebnisse aus den USA, die dazu geführt hätten, dass sich viele Experten und ehemalige Befürworter der staatlichen Boot Camps völlig von der Idee solcher Erziehungslager abgewandt hätten. "Der militärische Drill erhöht die Anpassungsbereitschaft der Jugendlichen nur vorübergehend. Die Persönlichkeit kann man damit im Kern nicht verändern." http://www.spiegel.de/sptv/themenabend/0,1518,159017,00.html Aber inzwischen sind viele Kriminologen und Psychologen der gleichen Meinung wie Thomas Blomberg, Kriminologe an der Florida State Universität: "Untersuchungen zeigen: Boot Camps funktionieren nicht. Sie verringern die Rückfallquote nicht, sie verändern die Einstellung der Jugendlichen nicht, und manche Studien sagen sogar, sie machen brutaler." In den Boot Camps gibt es in den letzten Jahren vermehrt zusätzliche Programme, die den Jugendlichen helfen sollen, nicht rückfällig zu werden wie Therapien und Berufsausbildungen Trotzdem sagen Kritiker: In den Lagern geht es nach wie vor zunächst darum, dass die Jugendlichen sich dem System unterordnen. "Sie kommen in die Boot Camps mit einer Geschichte von Missbrauch und Vernachlässigung und nicht aus einer stützenden Umgebung aus sich stets kümmernden, unterstützenden Erwachsenen. Wenn sie also zurückkehren, müssen wir nicht nur darüber nachdenken, ob sie wieder kriminell werden, sondern welche Unterstützung sie brauchen werden, wenn sie zurück in der Gesellschaft sind", so Raymond Crowell vom Nationalen Verband für psychische Gesundheit. Ein Hauptproblem der Boot Camps in den USA: Es gibt keine zentrale Koordinierung oder auch nur Kontrolle durch den Staat. Die 50 Bundesstaaten können selbst Boot Camps leiten, oder ihre jugendlichen Straftäter in privat organisierte Lager schicken Mehrfach gab es in privaten Camps Todesfälle, weil das Personal nicht entsprechend ausgebildet war. Jugendliche sind beim Sport oder tagelangen Wanderungen umgekippt, weil sie zu wenig zu trinken bekamen. Nachdem vor knapp zwei Jahren ein 14-Jähriger in Florida von Wärtern so zusammengeschlagen wurde, dass er starb, hat der Bundesstaat seine Boot Camps abgeschafft. http://www.tagesschau.de/ausland/bootcamp2.html Frau Szalavitz, in Deutschland wird nach einigen Fällen von gewalttätigen Angriffen durch Jugendliche über eine Verschärfung der Gesetze nachgedacht. Die Logik dahinter: Gewaltbereite Jugendliche verstehen nur die "harte Gangart". Nur so lernen sie wieder Disziplin und Respekt. Sie sagen, das sei falsch, warum? 8/61 Workshop 5 Oft sind diese Jungendlichen doch gewalttätig, weil sie mit vielen Problemen belastet sind. Der Weg kann natürlich nicht sein, ihnen alles zu erlauben oder sie zu ignorieren. Aber um herauszufinden, was in ihnen vorgeht, muss man sie mit Würde und Respekt behandeln. Denn das ist der richtige Ansatz: Ihnen das Verhalten vorzuleben, das man auch von ihnen verlangt. Man kann nicht jemandem beibringen, nicht gewalttätig zu sein, wenn man ihm gegenüber nur Härte zeigt. Diesen Jugendlichen will man doch helfen, und sie nicht verletzten. Auf dem Höhepunkt gab es rund 200 solcher Einrichtungen in den USA. Jetzt gibt es nur noch rund 50 offizielle Boot-Camps, die von staatlicher Seite geführt werden. Der Grund für den Rückgang ist, dass es in mindestens vier Bundesstaaten zu schockierenden Missbrauchsfällen kam. Viele dieser Boot-Camps präsentieren sich professionell und geben sich seriös. Trotzdem scheinen viele ein Hort von Gewalt zu sein. Wie kommt es dazu? Der Grund ist, weil es an einer Überwachung der Wärter fehlt, zudem gibt es keine klaren rechtlichen Vorschriften für solche Lager. Die Wärter nutzen oft ihre Machtposition aus, um andere zu misshandeln. Das erinnert mich an das berühmte Experiment an der Universität von Stanford von 1971, bei dem Studenten Wärter und Gefangene spielen sollten. In nur wenigen Tagen lief das ganze aus dem Ruder: Die Wärter fingen an, ihre Gefangenen zu quälen und zu erniedrigen. Dazu kommt dieses Denken, dass es jemandem helfen kann, wenn man ihm Leiden zufügt. Was sind das für Menschen, die in solchen Einrichtungen arbeiten? Diese Wärter haben keinen Universitätsabschluss, und oft sogar noch nicht einmal irgendeinen Schulabschluss. Sie bekommen einen zwei - oder dreiwöchigen Einführungskurs, und mehr nicht. Ihnen fehlt aber das Wissen, wie man mit Kindern und Jugendlichen umgehen muss - die psychologischen Grundlagen sind nicht vorhanden. Und dann werden sie mit Kindern konfrontiert, die ihnen vielleicht auf die Nerven gehen, die sie an ihr eigenes Limit bringen. Man muss wirklich wissen, wie man sich in solchen Situationen verhält. Ohne die richtige Ausbildung wird das sehr schwierig. Kritiker sagen, Boot-Camps seien zudem nur wenig effektiv. Stimmen sie dem zu? Untersuchungen zeigen, dass rund 75 Prozent der Kinder den Aufenthalt genau so schlimm empfanden wie eine Jugendstrafanstalt. Für die meisten Jugendlichen, die ich befragt habe, war das die schlimmste Zeit ihres Lebens. Viele leiden unter den psychischen Folgen noch heute, und manche rutschen danach noch mehr auf die falsche Bahn. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei Jugendlichen, zwei davon wurden in solche Boot-Camps geschickt. Der eine ist psychisch am Ende, der andere ist heute heroinabhängig. Die einzige, die ein normales Leben führt, war die, die nicht auf ein solches Boot-Camp geschickt worden ist. Sie ist heute verheiratet, hat Kinder und ist beruflich erfolgreich. 9/61 Workshop 5 Vielleicht kann Deutschland diese Fehler vermeiden. Was raten sie im Umgang mit gewalttätigen Jugendlichen? Man muss an die wirklichen Probleme dieser Jugendlichen herangehen. Ansonsten zwingt man sie nur mit Gewalt, gefügig zu sein - das geht aber nach hinten los. Am Wichtigsten: Die Familie muss einbezogen werden. Ohne die Hilfe von außen können solche künstlich geschaffenen Institutionen wie Erziehungslager nichts bewirken. Zudem spielt Bildung eine große Rolle, den Jugendlichen zu helfen. Denn eines zeigen die Untersuchungen auch: Je gebildeter die Jugendlichen sind, desto weniger gewalttätig sind sie. http://www.stern.de/politik/panorama/:Bootcamps-Nachts-Hundek%E4fig/607833.html What Are Boot Camps? Boot camps are military-style, semi-penal institutions that use discipline, military exercises, and rigorous physical training to "break" a defiant adolescent and supposedly return home a "good soldier" who will obey authority, follow rules, and improve behavior at home and school. There is no therapy, no psychological intervention to address underlying emotional or behavioral problems that may have been developing over many years. The theory is that a swift "kick in the pants" will turn around a child who has probably been acting out for years. There is more than one type of boot camp. Some are state-run substitutes for juvenile jail. Some are privately run "get tough" camps where the "guards" enforce strict rules, some of them simply there for no other reason than to challenge the student to follow the rules or break them, force physical exertion (forced long runs and obstacle courses), and generally shake up the child's perception of reality. Of course, this isn't reality. Most of us do not live in a boot camp or military atmosphere in the real world. These boot camps were created as a short-term alternative to military boarding schools. The idea is that you break the child's will (spirit?) and teach them that they are not the center of the universe. However, many therapists would disagree that such a tactic results in a well-adjusted, responsible young adult. The recidivism rate of juveniles who attend state-run boot camps has been said to be as high as 94%. That does not say much for the success of this model of rehabilitation. "Military-style boot camps have been haunted by abusive staff members, even as they were being touted as cheap, effective prison space-savers and politically tasty." David J. Krajicek, MSNBC, December 23, 1999 "Seven guards from Maryland's boot camps for juvenile offenders have been fired for assaulting delinquents in their care, officials said yesterday as criminal investigations continued into a pattern of abuse spanning more than three years." Baltimore Sun, January 11, 2000 "Boot camps use military discipline to try to turn rebellious youngsters' lives around. But over the past decade, as the popularity of such camps has grown, so have abuse allegations, lawsuits and deaths." Nando Times, July 6,2001 10/61 Workshop 5 Comparison of Therapy Type Program vs. Boot Camps Therapeutic Wilderness Program Military-Style Boot Camp Respect of authority Fear of authority Self-Discipline Doing "as told" Cooperation Obedience Responsibility Repression Self-Esteem Resentment Self-confidence Need for structure The program I chose for my daughter was "NOT" for her. It was more of a "boot camp" program. I was looking for therapy and internalization through the help of professionals. I believe if you take a negative child, and put them in a negative environment, such as a boot camp, it builds resentment and anger. I had no idea as to what I had done. I had always valued myself as an intelligent person, and this was a rude awakening." A Parent's True Story, from Lon Woodbury's Struggling Teens http://www.boot-camps-info.com/bootcamps.html Das Versagen der Drill-Maschine Von Florian Gathmann Sie stehen für Disziplin, Erniedrigung, Erschöpfung: Seit knapp 20 Jahren versuchen die USA, jugendliche Taugenichtse in Boot Camps gefügig zu machen. Doch Untersuchungen belegen: Der therapeutische Sinn ist zweifelhaft - und immer wieder kommt es zu Misshandlungen und Todesfällen. Hamburg - "Du kommst hier nicht raus, wenn Du ihnen vorspielst, was sie haben wollen, Du kommst hier erst raus, wenn Du bist, was sie haben wollen." So beschreibt der amerikanische Autor Morton Rhue - bekannt durch seinen Roman "Die Welle" - das Prinzip des Boot Camps in seinem gleichnamigen Buch. Die Idee ist simpel: Disziplin, Disziplin, Disziplin. Wer sein junges Leben nicht auf die Reihe bekommt, soll hier auf Linie gebracht werden - genau so, wie es die US-Marines bei der Ausbildung in einem Boot Camp erleben: ständige körperliche Anspannung und pausenlose Erniedrigungen. Der Wille wird gebrochen, um ihn danach wieder aufzubauen. Was bei den Rekruten der US-Elitesoldaten funktioniert, hat nach dem Willen vor allem konservativer amerikanischer Politiker auch bei schwer erziehbaren Jugendlichen zu klappen. 11/61 Workshop 5 Seit Anfang der neunziger Jahre gibt es Boot Camps in den USA: Einerseits für Straftäter, die den Aufenthalt in einer solchen Einrichtung gewöhnlicher Haft vorziehen - weil sie deutlich kürzer ausfällt. Diese Option gilt nicht für Schwerverbrecher. Und dann gibt es die freiwilligen Boot Camps: Einrichtungen, in die verzweifelte Eltern ihre Kinder schicken, wenn sie nicht mehr mit ihnen zurechtkommen. Beide Arten von Boot Camps werden in den USA sowohl privat wie auch staatlich betrieben. Als Alternative zur Haftverbüßung sind sie auch deshalb so beliebt, weil der Aufenthalt in einem Boot Camp deutlich kostengünstiger ist. Zweifel an dem Boot-Camp-Konzept Allerdings gibt es auch in den USA seit langem Zweifel an dem Konzept. Einmal wegen des fragwürdigen therapeutischen Sinns. Der Vorwurf der Kritiker: Sowohl die jugendlichen Straftäter als auch die von ihren Eltern eingelieferten Boot-Camp-Insassen werden zwar mit aller Gewalt gefügig gemacht - aber ohne nachhaltige Konsequenzen. Viele von ihnen würden danach wieder rückfällig. Aktuelle Untersuchungen ergeben dazu ein gemischtes Bild: Das US-Justizministerium weist bei Boot-Camp-Programmen für jugendliche Straftäter insgesamt eine Rückfallquote von rund 55 Prozent aus. Eine Studie des Ministeriums aus dem Jahr 2003 kam zu folgendem Ergebnis: "Teilnehmer berichteten von positiven kurzzeitigen Veränderungen und Verhaltensweisen, sie verfügten auch über bessere Problemlösungsfähigkeiten und Umgangsformen." Doch dann heißt es weiter: "Von wenigen Ausnahmen abgesehen führten diese positiven Veränderungen nicht zu einer verminderten Rückfälligkeit." Regionale Untersuchungen kommen auf sehr stark voneinander abweichende Zahlen: Die Kommune Miami-Dade präsentierte kürzlich Daten, wonach von den Insassen des lokalen Boot Camps innerhalb der vergangenen zwei Jahren nur 6,6 Prozent rückfällig wurden. In Pinella County - ebenfalls in Florida - ist man weit weniger zufrieden: Sheriff Jim Coats machte im März 2006 mit Zahlen aufmerksam, die eine Rückfallquote von beinahe 90 Prozent bei ehemaligen Boot-Camp-Insassen zeigen. Von 740 Jugendlichen, die zwischen 1993 und 2005 eine Strafe in der lokalen Einrichtung verbüßten, kamen demnach 666 wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Über 1600 Missbrauchsfälle alleine 2005 Was möglicherweise daran liegt, dass die Boot Camps sehr unterschiedlich geführt werden. Das war auch schon den Autoren der Justizministeriumsstudie von 2003 aufgefallen. "Die Boot Camps, die geringere Rückfallquoten erreichten, hatten mehr Behandlungsmöglichkeiten und längere Sitzungen angeboten, sie enthielten auch mehr nachträgliche Kontrollmöglichkeiten." Doch auch dies wird einen Satz später eingeschränkt: "Allerdings kamen nicht alle Programme mit diesen Maßnahmen zu erfolgreichen Ergebnissen." Kaum zu leugnen ist mittlerweile der zweite Kritikpunkt gegen Boot Camps: Es gibt immer wieder massive Misshandlungen, schwere Verletzungen - und mitunter Todesfälle. Eine Untersuchung der US-Bundesprüfbehörde Government Accountability Office vom Oktober legte dem US-Kongress 12/61 Workshop 5 alarmierende Zahlen vor: Allein im Jahr 2005 wurden demnach in 33 Bundesstaaten 1619 Misshandlungsfälle in Boot Camps registriert. Zudem untersuchten die Forscher zehn Todesfälle aus entsprechenden Einrichtungen. Ergebnis: Die Programmleiter traf ein erhebliches Maß an Mitschuld. Zum Beispiel im Fall Roberto Reyes. Der sollte im Thayer Learning Center, einer christlichen Einrichtung im US-Staat Missouri, auf den rechten Weg gebracht werden - und war zwei Wochen später tot. Dass der Junge ernsthafte gesundheitliche Probleme hatte - Gerichtsmediziner diagnostizierten später den Zerfall von Muskelzellen, wohl aufgrund eines Spinnenbisses - war von den Ausbildern als Schwächelei abgetan worden. Stattdessen forderten sie von dem Jungen noch mehr körperliche Leistung. Der US-Kongress will nun reagieren: Er erwägt strengere allgemeine Kriterien für Boot Camps und eine staatliche Aufsicht der Einrichtungen. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,526461,00.html Traditional Military Boot Camps VS. Commercialized Teen Boot Camps Traditional military boot camps are vastly different from what we refer to as "commercialized" teen boot camps, the type of boot camps that profess to change struggling teenagers. When cadets elect to join the military, boot camp is an expected condition to fulfill before the trainee is permitted to go on to other courses or be stationed at an actual military installation. When the trainees arrive at boot camp, although they have been told stories that are simply not true, most of them accept the fact that there will be a six-week course that will require a great deal of discipline and an alteration of attitudes. Why? Because the military cannot function with people who refuse to take orders. This would endanger the life of the solider and those he or she serve with. In addition, those desiring to pursue their military careers and serve their country tend to be much more mature, more motivated, and possess a better mindset for boot camp than those teens held at a teen boot camps against their will. With today's commercialized teen boot camps, the expectations are quite different. These type of teen boot camps face many challenges. For example, teen boot camps are usually short-term programs. Therefore, the teen realizes that he or she is bound to get released back into society in the near future and will often just do what it takes to get by. As result, there are few cases were long-term solutions are achieved at the short term teen boot camps Are Teen Boot Camps Appropriate For All Youth? 13/61 Workshop 5 The boot camp industry as a whole has advocated that they are effective in turning around the lives of those youth that have disobeyed their parents and the law to the point that it seems that they can no longer be controlled. While boot camps can be a very effective way of teaching discipline and sending a message to a troubled teen, they should not be mistaken as a means to deal with the underlying emotional issues that are inherent with bad behavior. Most parents usually begin looking for teen boot camps because of the rigid structure associated with military style boot camps. Other options that are becoming more popular are the military schools and specialty boarding schools that are geared toward producing long-term results in a teens behavior. These military and boarding schools are more diverse which allows them to effectively work with a more wide range of troubled teens than a boot camp. For example, many of these schools offer therapy, counseling, and seminars to help teens get to the bottom of what is really causing the problems in their lives. The schools combine these options with the military-type structure to produce long-term change in the behavior of troubled teens. TeenBootCamps.com is very enthusiastic about their ability to offer boot camp-style programs, military schools, and specialty boarding schools to parents with struggling teens! http://www.teenbootcamps.com/bootcamps-all.html Germany considers boot camps for thugs Last Updated: 1:07AM GMT 07 Jan 2008 A surge in violent assaults in Germany has sparked demands for new "education camps" to be built for young offenders. The idea of such centres has been taboo in the country after its wartime use of concentration camps. But a wave of attacks in recent weeks has led Chancellor Angela Merkel to consider introducing America-style boot camps. Right-wing politicians have suggested that the majority of inmates would be foreigners or the children of immigrants. In the most notorious recent attack, a 76-year-old man in Munich suffered a fractured skull when he was kicked in the head during a beating by a 20-year-old man of Turkish origin and a 17-yearold immigrant from Greece after he asked them to stop smoking. They spat at him and shouted anti-German abuse. Roland Koch, the Hesse state premier and a senior member of Mrs Merkel's Christian Democrats, who is seeking re-election later this month, said: "How much are we prepared to take from a small proportion of violent youths, who frequently have a foreign background?" The Bild newspaper wrote: "At last our politicians are quarrelling about the really important issues the safety of our citizens!" Mr Koch's comments have fuelled calls for "foreign" criminals to be expelled. 14/61 Workshop 5 Volker Kauder, the head of the conservative group in the federal parliament and a close ally of Mrs Merkel, said that crime by "foreigners" had "been a taboo in Germany" for too long. In an interview with Bild am Sonntag, Mrs Merkel backed the boot camp idea. She said that they could not ignore "the fact that 43 per cent of all violent crimes in Germany are committed by people under 21 years of age and that nearly half of these are from foreign youths http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/1574642/Germany-considers-boot-camps-forthugs.html Begriff Die Bezeichnung „boot“ kommt von den neuen, schweren und harten Stiefeln, die in solchen Camps getragen werden müssen. „Boot“ ist außerdem eine ältere amerikanische Bezeichnung für Rekruten in der Grundausbildung, entsprechend dem deutschen Begriff Kofferschild. Die Bedeutung des englischen to boot (jemandem einen Fußtritt geben) kann auch auf die meist erniedrigende Behandlung in einem solchen Lager bezogen werden. Rehabilitation In neuer Zeit (seit ca. 1990) ist der Begriff als Bezeichnung für ein Lager zur Besserung und Rehabilitation von Straftätern bekannt geworden, insbesondere im Zusammenhang mit straffällig gewordenen Jugendlichen. Als Alternative zu einer zwei- bis dreijährigen Freiheitsstrafe in einem gewöhnlichen Gefängnis können straffällig Gewordene nach 120 Tagen extremer physischer und psychischer Tortur in einem Bootcamp in die Freiheit gelangen. Bootcamps existieren unter diesem Namen nur in den USA und werden sowohl staatlich als auch privat betrieben. Das Konzept der Bootcamps wird besonders von konservativen Politikern favorisiert, vor allem weil die Kosten des Strafvollzugs für einen Delinquenten von 17000$ (Gefängnis) auf $ 6000 (Bootcamp) verringert werden. Für Bootcamps sind nur Straftäter zugelassen, die kein Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag begangen haben. Das Bootcamp kommt z. B. bei Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung oder Mordversuch in Frage. Bootcamps werden nach den disziplinarischen Grundregeln einer US-Militäreinheit der Marines geleitet. Die Philosophie dieser Camps ähnelt der der Marines: Willen brechen, um ihn später wieder aufzubauen. Dazu gehören seelische Grausamkeiten, Erniedrigungen und Sport, welche die Insassen täglich bis zu ihren Grenzen belasten. Erziehung Es gibt eine zweite Form von Bootcamps, in die Jugendliche allein auf Veranlassung der Eltern als Erziehungsmaßnahme eingewiesen werden. Je nach Status der Einrichtung zahlen die Eltern für diese Dienstleistung sehr hohe Gebühren. Jugendliche, die sich dieser Einweisung widersetzen, können, ebenfalls auf Veranlassung der Eltern, mit Gewalt dazu gezwungen werden. Zu diesem Zweck gibt es professionelle Einfänger, die sich selbst „Transporter“ nennen. Die Verweildauer in 15/61 Workshop 5 diesen Einrichtungen ist nicht auf 120 Tage beschränkt, sondern kann mehrere Jahre betragen. Lediglich das Erreichen der Volljährigkeit stellt eine Obergrenze dar. Die einzigen Bedingungen, um in ein solches Bootcamp eingewiesen zu werden, sind die Minderjährigkeit des Betroffenen und der Wille der Eltern. Die Befürworter von Bootcamps gehen davon aus, dass diese Form der Umerziehung den Charakter der Verurteilten entsprechend einer Norm formt, die vor allem bei der Bevölkerung der USA als erstrebenswert erachtet wird: einem disziplinierten Soldaten. Auf der anderen Seite ist man davon überzeugt, dass ein Gesetzesbrecher nach dieser Tortur nicht mehr straffällig werden will, um diese nie mehr durchmachen zu müssen. Es ist jedoch umstritten, ob die Quote der Wiederholungstäter bei ehemaligen Bootcamp-Insassen niedriger ist als bei konventionellem Strafvollzug; eindeutige Untersuchungsergebnisse liegen hierfür nicht vor. Kritik Der Roman Boot Camp von Morton Rhue beschreibt Erziehungsanstalten für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, in denen sie mit Grausamkeiten und Demütigungen zum Gehorsam erzogen werden. Viele Psychologen und Pädagogen stehen den Bootcamps äußerst kritisch gegenüber, weil es in der Regel darum gehe, den Willen eines Menschen zu brechen. Die Jugendlichen würden nur abgerichtet werden, was häufig zu Unterwerfungs- und Minderwertigkeitskomplexen führt. Die gleichen Methoden würden beispielsweise bei der Ausbildung von Elite-Kampftruppen eingesetzt, um den bedingungslosen Gehorsam zu trainieren; damit sei das Ergebnis einer solchen Erziehung eher für den Krieg als für ein Zivilleben geeignet. Vor allem aber werden Bootcamps von Menschenrechtsschützern abgelehnt. In Bootcamps seien seelische Misshandlungen Teil des Programms. Auch körperliche Misshandlungen seien dokumentiert, obwohl in der Regel das Personal entsprechend den Vorgaben die Insassen nicht von sich aus berühren dürfe. Die ständigen Beleidigungen, Demütigungen und der Druck, in kürzester Zeit ohne Rücksicht auf Verletzungen Aufgaben erledigen zu müssen, die nie zur Zufriedenheit erfüllt werden können, verstießen gegen allgemein anerkannte Menschenrechte. Statistik Vielfach wird von großen Erfolgen der Bootcamps berichtet, die darin bestehen, dass die Rückfallquote im Vergleich zu anderen Einrichtungen niedriger sei. Neuere Erhebungen widerlegen diese Behauptung grundlegend. Annähernd 65 Jugendliche sind in den letzten 20 Jahren in US-amerikanischen Bootcamps zu Tode gekommen, überwiegend durch eigene Hand. Hinzu kommen zahllose Fälle von schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen bei den extrem belastenden täglichen Aktivitäten, die die Häftlinge bis an ihre Grenzen strapazieren. Derartige Verletzungen bedeuten den Abbruch des Bootcamps und Überführung in eine normale Haftanstalt, wo die ursprünglich verhängte Haftstrafe angetreten wird, da man damit nicht mehr am Tagesprogramm des Bootcamps teilnehmen kann. 16/61 Workshop 5 In einem weiteren Fall, in dem ein 14-Jähriger vor laufender Kamera von sieben Wärtern zu Tode geprügelt wird und die anwesende Krankenschwester bloß mit den Händen in den Taschen zuschaut, haben die Angehörigen eine Klage gegen die Bootcamps eingereicht, bisher allerdings erfolglos, da die Staatsanwaltschaft der Meinung war, die Wärter hätten aus Notwehr gehandelt (siehe Spiegel Online: [1]). In einem anderen Fall kniete sich ein Wärter des Bootcamps so lange auf den Brustkorb eines Jungen, bis er erstickt war. Der Wärter wurde später wegen Mordes 1. Grades (entspricht dem Straftatbestand des Mordes in Deutschland) verurteilt. Ähnliche Einrichtungen (Deutschland) Mittlerweile gibt es ähnliche Einrichtungen auch in Deutschland, z. B. die Jugendhilfeeinrichtung Trainingscamp Lothar Kannenberg in Hessen. Nachdem die Einrichtung früher im Gut Kragenhof bei Kassel[1] ansässig war, hat sie heute ihre Räume im früheren Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik in Diemelstadt-Rhoden (Kreis Waldeck-Frankenberg) bezogen. Das Konzept unterscheidet sich aber in vielen Bereichen deutlich von den amerikanischen Camps. http://de.wikipedia.org/wiki/Bootcamp Youth trainer at a juvenile facility: "If I can't make a kid puke or piss in his pants on his first day, I'm not doing my job." "The near-total absence of governmental regulation and oversight of locked residential 'treatment' facilities where children are warehoused closely parallels conditions in the pre-FDA days of the Wild West when itinerant pitchmen peddled fake remedies to the gullible. But there is one important distinction. When people became ill as a result of using some toxic homemade brew, the peddler who sold it would have his cart smashed and be lucky to get out of town alive. The 'troubled-teen' industry runs no such risk. When their shabby product fails, as it usually does, they blame the customer, and there are no refunds," J. Riak, Exec. Dir., PTAVE "This nightmare has remained an open secret for years. Sporadic news accounts of specific incidents have built a record that should never have been ignored, but shamefully was. The federal government has completely failed to grasp the urgency of this situation," Congressman George Miller (D-California, 7th Congressional District), Chairman, House Education and Labor Committee, Member, House Natural Resources Committee ERZIEHUNGSCAMP ODER KUSCHELKNAST Jugendkriminalität zwischen Prävention und Strafe THEMA: Freitag, 18.01.2008, 22.45 - 00.45 Uhr, VOX 17/61 Workshop 5 Kinder rauben Kinder aus, Jugendbanden terrorisieren ganze Stadtteile. Der brutale Angriff von zwei polizeibekannten Jugendlichen auf einen Rentner in München löste eine deutschlandweite Diskussion über den Umgang mit jungen Gewalttätern aus. Parteiübergreifend nutzen Politiker die Gunst der Stunde im Wahlkampf, um neue Wege in der Bekämpfung von Jugendkriminalität zu fordern. Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Hessen, Niedersachsen und Hamburg geht der hessische Ministerpräsident Roland Koch in der Debatte um härtere Strafen für junge Kriminelle in die Offensive: "Gewalttätige Jugendliche gehören nicht in einen Kuschelvollzug" meint Koch und präsentiert einen 6-Punkte-Plan, in dem er u.a. für die Einführung eines sogenannten "Warnschussarrests", eine Anhebung der Höchststrafe für Jugendkriminalität und eine schnellere Abschiebung ausländischer Straftäter in bestimmten Fällen plädiert. Ein umstrittenes Rezept gegen ein Problem, das Polizei, Sozialarbeiter und Pädagogen seit langem beschäftigt: 2006 wurde fast die Hälfte aller registrierten Fälle von Gewaltkriminalität von unter 21-Jährigen begangen. Darunter immer mehr schwere und gefährliche Körperverletzungen. Und die Täter werden immer jünger. Die zunehmende Brutalität halbwüchsiger Straftäter entsetzt die Experten. Der Staat reagiert mit so genannten "Bootcamps", Auslandaufenthalten oder Kurzarresten. Doch der Versuch, die ansteigende Gewaltbereitschaft in den Griff zu bekommen, bleibt oft ohne nachhaltigen Erfolg: Die Rückfallquote bei männlichen Straftätern, die zu einer Jugendstrafe verurteilt wurden, liegt bei rund 80 Prozent. SPIEGEL TV Thema über kriminelle Kinder, familiäre Hintergründe und pädagogische Perspektiven. http://www.spiegel.de/sptv/tvthema/0,1518,527780,00.html "Schrei nach Grenzen" Der Heimleiter Markus Enser und der Trainingscamp-Chef Lothar Kannenberg über die richtige Erziehung von Intensivtätern, überforderte Eltern und weltfremde Politiker SPIEGEL: Die Bundeskanzlerin will deutschlandweit Erziehungscamps einrichten. Herr Kannenberg, Sie betreiben seit über drei Jahren ein solches Camp. Brauchen harte Jungs harte Strafen? Kannenberg: Ich wehre mich gegen das Wort Erziehungscamp. Bei diesem Ausdruck denkt man immer an diese Bootcamps in den USA. Wir versuchen aber nicht, die Persönlichkeit von jemandem zu brechen, sondern ihm Selbstwertgefühl zu geben. Die Jungs erscheinen bei uns doch mit dem Stempel: Du bist dumm, du bist ein Versager. Wir trainieren mit denen dann die praktischen Sachen fürs Leben: morgens aufstehen, waschen, Zähne und Zimmer putzen - eben Dinge, die man eigentlich seit der Kindheit können müsste. Dann machen wir viel Sport. Wir sind ein Trainingscamp. Das ist keine Strafe: Die Jungs kommen freiwillig zu mir. SPIEGEL: Inwiefern freiwillig? Die Jugendlichen werden vom Jugendamt oder der Justiz geschickt, den meisten bleibt nur das Gefängnis als Alternative. 18/61 Workshop 5 Kannenberg: Aber das ist doch ihre Entscheidung. Die Jungs sehen unser Camp als Herausforderung. Wir hatten gerade einen aus einer Berliner Drogeneinrichtung da. Er war vollgepumpt mit Beruhigungsmitteln und ohne jedes Selbstvertrauen, hängender Kopf, eingefallene Schultern. Neulich haben wir ihn entlassen: Der letzte Kick war eine Acht-KilometerRunde, die er mit dem Trainer gelaufen ist. SPIEGEL: Acht-Kilometer-Runden, 500 Liegestütze in der Pfütze, Tauziehen mit nackten Füßen im Schnee - wie beim Bund, oder? Kannenberg: Ja, aber freiwillig. Enser: Aber da können Sie die schlimmsten Intensivtäter doch gar nicht haben. Ich glaube nicht, dass die U-Bahn-Schläger von München freiwillig zu Ihnen gingen. Mir ist ohnehin nicht ganz klar, wieso alle Welt jetzt nach Erziehungscamps ruft. Ich finde das von Politikern wie Frau Merkel oder Herrn Koch reichlich weltfremd. Das ist doch kein Allheilmittel, vor allem, wenn man Freiwilligkeit voraussetzt. Kannenberg: Ich sage es noch einmal: Wir sind ein Trainingscamp, kein Erziehungscamp. Und die U-Bahn-Schläger kämen zu uns. Ganz sicher. Für den Serkan und für den Griechen wäre das doch eine Herausforderung. Enser: Ich kann mir das nicht vorstellen. Die haben doch kaum Wertvorstellungen entwickelt. Die haben den Rentner noch getreten, als er schon bewusstlos am Boden lag. Was wollen Sie da in nur sechs Monaten erreichen? Kannenberg: Wir haben ja Ähnliche bei uns. Die haben die Leute regelrecht abgeschlachtet, einen Lehrer im Schulraum abgestochen. Denen muss man ihre Tat bewusst machen. Dann begehen sie sie auch kein zweites Mal. Enser: Darf ich mal fragen, wie viel Prozent der Aufnahmeanfragen Sie ablehnen? Kannenberg: Weiß ich nicht genau. Eigentlich nehmen wir die, die keiner mehr will, aber auch unser Platz ist natürlich begrenzt. Enser: Sie haben keine Gitter. Wenn jemand nicht mitmachen will, kann er weglaufen. Daher sehe ich unsere Einrichtung als höherschwellig an: Wir arbeiten mit jungen Kriminellen zwischen 12 und 16 Jahren, die zunächst nicht zu uns kommen wollen. Außerdem nehmen sie sofort an unserem heiminternen Schulunterricht teil. Nach unserer Erfahrung ist es sehr wichtig, den Jugendlichen neben der Vermittlung von Regeln und Werten schnell eine Perspektive zu bieten. Ihr Camp, Herr Kannenberg, ist doch nur eine Vorbereitung für folgende Jugendhilfeeinrichtungen. SPIEGEL: Sollten die Kinder, die bei Ihnen waren, anschließend in ein geschlossenes Heim, Herr Kannenberg? Kannenberg: Nein. 12- bis 16-Jährige sollte man nicht wegschließen, die müssen für etwas begeistert werden, im Anschluss sollen sie ja eine Lehre oder Schulausbildung machen. Diese Möglichkeit hat man unter Verschluss aber nicht. Enser: Das stimmt doch nicht, Herr Kannenberg. Wir schließen niemanden weg. Das ist nicht das Ziel unserer Einrichtung. Kannenberg: Können die Jugendlichen denn rausgehen? 19/61 Workshop 5 Enser: Nein, das können sie nicht. Unser Ziel ist aber, ihnen möglichst schnell immer mehr Ausgang zu gewähren. Das ist eine Belohnung und ein Anreiz, sich an die Regeln zu halten. Kannenberg: Und dann hauen die ab. Enser: Nein, dann hauen die nicht ab. Ich habe gerade einen 12-Jährigen aufgenommen, der auf der Straße gelebt hat. In den ersten sechs Wochen darf er das Heim nicht verlassen. In dieser Zeit müssen wir ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen, ihn an uns binden, auch emotional. Das Erste, was er braucht, ist das Gefühl von Wertschätzung und Akzeptanz, trotz seiner ganzen Störungen. Dann braucht er in der Schule oder beim Sport so etwas wie Erfolg. Er muss sehen, dass er mehr kann als zuschlagen. Und er braucht Grenzen. Die schreien manchmal förmlich nach Grenzen. SPIEGEL: Würden Sie, Herr Enser, denn einen Jugendlichen in Herrn Kannenbergs Einrichtung geben? Enser: Wenn ich Jugendamtsleiter wäre, würde ich gründlich prüfen: Welches Störungsbild liegt hier vor? Diese Jugendlichen haben meistens viele Brüche hinter sich: Scheidungen, keinen Kontakt mehr zu den Vätern, psychisch kranke Mütter. Diese Kinder brauchen endlich eine tragfähige Beziehung zu irgendjemandem. Wir arbeiten mit Jugendlichen mindestens 18 Monate lang, Herr Kannenberg nur 6. Ich finde es problematisch, einen Jugendlichen erst an sich zu binden, und dann kommt für ihn nach nur einem halben Jahr wieder der nächste Bruch. Kannenberg: Wir wollen deshalb ja eine Anschlusseinrichtung gründen, bei der es auch eine Schule geben wird. SPIEGEL: Erst vorige Woche hat sich in Heilbronn wieder ein Fall ereignet, bei dem drei junge Männer einen Rentner bewusstlos prügelten. Sind Jugendliche tatsächlich brutaler geworden? Kannenberg: Ja, klar. Die Hemmschwelle ist bei gewissen Jugendlichen ganz nach unten gegangen, offenbar ausgelöst durch soziale Probleme. Viele Kinder nehmen Drogen. Ich habe einen Jungen, der hat zum ersten Mal mit sieben Jahren von seinem Vater Heroin gespritzt bekommen. Das müssen Sie sich mal vorstellen! Ich habe welche, die mit Schusswaffen herumlaufen, seit sie elf sind. Enser: Ich persönlich tue mich etwas schwer damit, von einer Zunahme der Brutalität zu sprechen. Ich sehe nur, dass die Zahl der Anfragen für geschlossene Unterbringung steigt, allerdings für ältere Jugendliche, 16- bis 18-Jährige. Da ruft dann das Jugendamt an: Wir wissen nicht mehr, was wir tun sollen, jeden Tag steht der in der Zeitung mit neuen Straftaten. Nehmt den bitte. Wir zahlen jeden Preis. In dem Alter haben sich die Störungen aber bereits verfestigt. Die Jugendämter werden leider oft erst aktiv, wenn es zu spät ist. SPIEGEL: Brauchen wir mehr Heime? Enser: Ich würde sagen, jeder Euro, der in frühzeitige Jugendhilfemaßnahmen fließt, ist sinnvoll. Das kann eine Erziehungshelferin sein, die mehrmals die Woche in eine gefährdete Familie geht. Das kann aber auch ein Heim sein. Man muss sich immer fragen: Was hilft diesem Jugendlichen? Meine Erfahrung ist allerdings, dass Jugendämter lieber die billige Maßnahme wählen, auch wenn sie nicht die geeignete ist. 20/61 Workshop 5 Kannenberg: Das sehe ich genauso: Wir brauchen mehr Prävention. Die muss aber schon vor der Geburt des Kindes anfangen, nämlich bei der Mutter. Viele scheinen überhaupt nicht in der Lage, ein Kind zu erziehen. Die meisten sind doch heutzutage überfordert. Warum gibt es keine Elternschulen? Wenn Sie Auto fahren wollen, brauchen Sie einen Führerschein. Ein Kind aber darf jeder kriegen. Enser: Elterntrainings finde ich auch sinnvoll. Sie werden von vielen freien Trägern inzwischen angeboten. Auch Mittelschicht-Eltern werden immer ratloser: Was ist die richtige Erziehung? SPIEGEL: Arbeiten Sie mit den Eltern Ihrer Jugendlichen? Irgendwann müssen sie ja in ihre Familie zurückkehren. Enser: Ja, von Anfang an. Sonst fällt der Junge sofort wieder in die alten Verhaltensweisen zurück. Kannenberg: Größtenteils kommen die Eltern aber nicht. Obwohl wir sie ständig einladen. Die denken, nur ihr Sohn müsse sich verändern. Wer bei uns erscheint, mit dem erarbeiten wir einen Tagesplan für den Heimaturlaub. Aber manchmal braucht es viel Überzeugungsarbeit, ehe sich ein Vater am Wochenende mal zwei Stunden Zeit für seinen Jungen nimmt. SPIEGEL: Verschlägt es auch Kinder aus sogenanntem gutem Hause in Ihre Einrichtungen? Kannenberg: Ja klar. Lehrerkinder, Professorenkinder, Bankmanagerkinder. Enser: Diese Jugendlichen sind zwar materiell bestens versorgt, sie haben aber ähnliche Störungen wie die Unterschichtskinder. Oft sind beide Eltern berufstätig, und um die Kinder kümmert sich niemand. Kinder brauchen aber feste Bezugspersonen. Aus meiner Sicht müssen das nicht die Eltern sein. Das kann auch eine Betreuerin im Hort leisten. Kannenberg: Das sehe ich anders: Wenn es mehrere Bezugspersonen gibt, verwirren die das Kind doch nur mit unterschiedlichen Meinungen. Die Betreuerin sagt dies, die Eltern jenes. Das Kind wird hin- und hergerissen. Es muss wirklich eine feste Bezugsperson geben, am besten die Mutter. Wenn die aber den ganzen Tag nicht zu Hause ist und der Vater sowieso arbeitet, brauchen sich die Eltern nicht zu wundern, wenn ihr Sohn sich den Chef einer Gang als Vorbild aussucht. SPIEGEL: Also ist die Emanzipation schuld? Kannenberg: Auch. Ja, auf jeden Fall. SPIEGEL: Und was der Vater macht, spielt keine Rolle? Enser: Doch, eine sehr große. Wir wissen inzwischen, dass die meisten Intensivtäter ohne Vater aufgewachsen sind. Sie sind aggressiv, weil kein Vater Grenzen gezogen hat; alleinerziehende Mütter sind oft überfordert. Sie haben überdies kein männliches Vorbild, sie orientieren sich an Actionhelden. Andere wachsen mit einem Vater auf, der die Mutter schlägt. Die lernen: Gewalt ist für Männer ein probates Mittel, um Konflikte zu lösen. Kannenberg: Für die Jungs, die keinen Kontakt zu ihrem Vater haben, übernehme ich diese Rolle. Die gehen eine ganz enge Beziehung mit mir ein. SPIEGEL: Aber doch nur für ein halbes Jahr? Kannenberg: Ja, das ist eine riesengroße Verantwortung. Enser: Das finde ich schwierig, wenn Sie so eine Art Übervater sind. Sie können die Eltern doch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. SPIEGEL: Wieso gelingt es den Richtern nicht, den Jugendlichen Grenzen nahezubringen? 21/61 Workshop 5 Kannenberg: Das können Richter nicht leisten, die geben sich vielleicht Mühe, aber die haben doch gar keine Zeit dafür, die Probleme wirklich zu hinterfragen. Enser: Zwischen der Straftat eines Jugendlichen und der Verhandlung vergeht mitunter ein halbes, manchmal sogar ein ganzes Jahr. Der Jugendliche hat dann aber überhaupt keinen Bezug mehr zu der Straftat. Ein Intensivtäter hat bereits 10 bis 15 neue Straftaten begangen. Wenn ich Richter und Polizei frage, warum das so lange dauert, heißt es: Wir sind personell nicht mehr in der Lage, Verfahren zeitnah abzuschließen. Das ist auch im Hessen von Roland Koch so. Aber nur unmittelbar umgesetzte Strafen haben einen Lerneffekt. Kannenberg: Es muss für alles eine direkte Reaktion geben. Aber dann haben wir ein neues Problem: Unsere Gefängnisse quellen über. Und außerdem verändert sich im Knast doch keiner, da wird er höchstens verprügelt und noch härter. SPIEGEL: Bundesjustizministerin Zypries verweist gern auf Statistiken wie jene, die besagt, dass rund 80 Prozent der Jugendlichen nach einem Gefängnisaufenthalt rückfällig werden. Enser: Eben. Wieso fordert die Union dann härtere Strafen und längere Gefängnisaufenthalte? Das ist doch unlogisch. Das Einzige, was diese Jungs zur Genüge kennen, sind Strafen. Sie stecken geradezu in einer Strafenspirale: Sie sind zur Strafe aus der Schule geflogen. Das bestrafen wiederum die Eltern. Und schließlich haben sie Ärger mit der Polizei, die auch wieder auf Strafen setzt. SPIEGEL: Es gibt viele unterschiedliche Jugendhilfe-Maßnahmen. Wieso werden denn diese kaum auf ihre Wirksamkeit überprüft? Enser: Langzeitstudien kosten viel Geld. Da fangen Sie bei 200 000 Euro an. Alle fordern Evaluation, aber keiner will die Mittel dafür bereitstellen. Kannenberg: Also wir haben das jetzt mit der Uni Kassel eingetütet. 270 000 Euro für drei Jahre. Den ersten Teil mussten wir allerdings selbst vorstrecken, nun werden wir noch vom Sozialministerium und Sponsoren unterstützt. SPIEGEL: Was schätzen Sie denn, wie viele Jugendliche Sie auf den richtigen Weg bringen? Enser: Was ist der richtige Weg? 80 Prozent unserer Jugendlichen schaffen einen Schulabschluss und werden in eine Nachfolgeeinrichtung oder nach Hause vermittelt. Darauf sind wir stolz. Kannenberg: Unsere Trainingsmaßnahmen durchlaufen auch 80 Prozent mit Erfolg, soweit man das nach so kurzer Zeit überblicken kann. Enser: Aber ich muss mich natürlich trotzdem fragen: Was ist darüber hinaus überhaupt möglich? Niemals werden all diese Jungs eine Stelle finden. Neulich hat uns eine Firma angerufen: Da hat sich ein Junge von Ihrer Schule bei uns beworben, wer sind Sie eigentlich? - ach, eine Einrichtung für Schwererziehbare, nein, schönen Dank. Kannenberg: Wir brauchen mehr Unternehmen, die sich nicht zu fein sind, auch solchen Jungs eine Chance zu geben. Aber die fehlen in Deutschland. SPIEGEL: Das klingt ziemlich mutlos. Enser: Natürlich tut es manchmal weh, wenn man sieht, wie ein Jugendlicher, in den man viel Energie und Liebe investiert hat, wieder abstürzt. Aber ich glaube, dass wir jedem Jugendlichen etwas mitgeben können, und wenn es nur der Schulabschluss ist. 22/61 Workshop 5 Kannenberg: Ich habe mein ganzes Leben auf diese Jugendlichen ausgerichtet, weil ich selbst einmal war wie sie. Für mich ist das nicht nur ein Job, sondern eine Lebensaufgabe. Ich biete den Jugendlichen etwas an, ich sage ihnen: Nimm dir davon, was du gebrauchen kannst. Ob er dann darauf zurückgreift, entscheidet jeder Jugendliche selbst. SPIEGEL: Herr Enser, Herr Kannenberg, wir danken Ihnen für dieses Gespräch. Lothar Kannenberg gründete vor gut drei Jahren im nordhessischen Diemelstadt-Rhoden das Trainingscamp Lothar Kannenberg. Der 50-jährige Ex-Boxer und frühere Streetworker in Kassel führt in einer sechsmonatigen Kurzintervention je 20 junge Intensivtäter mit Waldläufen, Liegestützen und Boxtraining an ihre körperlichen Grenzen. Sogenannte Respekttrainer treiben die Jugendlichen um 5.55 Uhr aus den Betten, "das Wort Freizeit gibt es bei uns nicht". Markus Enser ist promovierter Pädagoge. Der 40-Jährige leitet seit vier Jahren den PädagogischTherapeutischen Intensivbereich der Rummelsberger Dienste. Das Heim, seit 30 Jahren eine Institution in der Jugendhilfe Bayerns, ist mit 19 Plätzen in der geschlossenen und 13 in der offenen Einrichtung auf einen 18- bis 24-monatigen Aufenthalt ausgelegt. Der Tag ist streng strukturiert, neben regulärem Schulunterricht gibt es etwa Angebote für Werken und Musik. http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/55/90/dokument.html?titel=%22Schrei+nach+Grenzen%22&id=55410955&top =SPIEGEL&suchbegriff=bootcamps+in+deutschland&quellen=&vl=0 Crime The law is often seen in negative terms, as something which prevents us from doing what we want to, or which is complex, expensive and sometimes ineffective. But in spite of this image, the law also helps to define our rights and helps to set out our responsibilities as citizens. Large complex societies need written laws. In this way everyone knows what the rules of living in society are. When we step outside the boundaries by breaking the law, there is a system of trial and punishment to remind us that we have done something wrong. This is the basis of what is known as criminal law. But sometimes problems arise between people which are not of a criminal nature. A couple may wish to divorce for example and need help sorting out disputes over the ownership of property or the rights to see the children. This is the basis of civil law. There is a popular image of the UK as a nation taken over by violent crime. And yet in spite of the image we are still a relatively peaceful society. Of course there are places where violent crime has increased and young people are often seen as the source of the problem. Again, in spite of the popular image, most young people are not involved in crime, and those that do many grow out of it. Young people are in fact, more likely to be the victims of crime. Public opinion about crime is also shaped by politicians. Law and order is a political 'hot potato'. Being seen to be tough on crime is known as a vote winner so it is not surprising that law and order is high up on every party's election agenda. 23/61 Workshop 5 Whether tougher sentences work or whether alternative approaches such as community sentences are more successful, is a keenly debated subject. There was a general agreement about this in the late 1980s and early 1990s. The police began to caution young offenders much more than before and the courts began issuing probation orders rather than sending you people to jail (see section Sentences and penalties for details of probation orders). But in more recent years there has been a call for tougher sentencing again. New secure training units are one outcome of this approach. The 1994 Criminal Justice and Public Order Act is another. Statistics on crime usually come from one of two main sources. They either show the number of crimes reported to the police or they indicate the public's own experience of crime. The second of these is generally considered to be the most accurate indication of crime. Below are some facts and figures on crime. They show young people's involvement in crime as part of a bigger, national picture of crime and are taken from Social Trends 1996 (one of the main sources of government statistics). In 1994 over 520,000 people in England and Wales were found guilty or cautioned for indictable offences (i.e. offences serious enough to have a jury). A large proportion of these offences were for handling stolen goods. Sixty percent of young offenders aged 10-13 were found guilty or cautioned for theft or for handling stolen goods. Almost 75 per cent of young offenders (under 21 years old) were reconvicted within two years. Twelve and a half percent were reconvicted within 3 months. In 1993 one in eight young men between 16 and 29 years old were the victims of violence outside of the home (including incidents in streets, pubs and clubs). Police figures show that in 1988 there were 4,383 racial incidents recorded nation-wide. Five years later in 1993, 7,793 incidents were reported, almost half of them in London. In 1993 Afro-Caribbeans were around twice as likely to be the victim of a burglary as a white person. The risk of a burglary in an inner city area is also twice the national average. Young people made up nearly 20 per cent of all people in custody in 1994. The prison population in Great Britain increased by 8 per cent from 1993 to 1994. This is partly because of new regulations in the 1993 Criminal Justice Act as well as new guidelines on sentencing given to magistrates' courts. While young people are often identified with crime (particularly Black and working class young men) government statistics tell a different story. Youth convictions have been steadily dropping since the early 1990s. For example Criminal Statistics, England and Wales show 132,800 young adults found guilty of or cautioned for indictable offences in 1981. In 1993 this figure had dropped to 90,500. tags: crime, psychology, conviction 24/61 Workshop 5 http://www.youthinformation.com/Templates/List.asp?NodeID=89805 The Childhood Psychopath: Bad Seed or Bad Parents? By Katherine Ramsland Bad Seed: The Fledgling Psychopath In 1979, sixteen-year-old Brenda Spencer received a rifle for her birthday. She used it to shoot kids at an elementary school near her San Diego home, wounding nine and killing two. A reporter asked her later why she had done it. Her answer: "I don't like Mondays. This livens up the day." In 1993, two bodies were found on a country road in Ellis County, Texas. One was male, one female. The boy, 14, had been shot, but the 13-year-old girl had been stripped, raped, and dismembered. Her head and hands were missing. The killer turned out to be Jason Massey, who had decided he was going to become the worst serial killer that Texas had ever seen. He tortured animals, stalked another young woman, and revered killers like Ted Bundy, Charles Manson, and Henry Lee Lucas. He was nine years old when he killed his first cat. He added dozens more over the years, along with dogs and even six cows. He had a long list of potential victims and his diaries were filled with fantasies of rape, torture, and cannibalism of female victims. He was a loner who believed he served a "master" who gave him knowledge and power. He was obsessed with bringing girls under his control and having their dead bodies in his possession. Nine-year-old Jeffrey Bailey, Jr. pushed a three-year-old friend into the deep part of a motel pool in Florida in 1986. He wanted to see someone drown. As the boy sank to the bottom, Jeffrey pulled up a chair to watch. When it was finished, he went home. When he was questioned, he was more engaged in being the center of attention than in any kind of remorse for what he had done. About the murder he was nonchalant. On April 13, 2000, three first-graders in north-western Indiana were apprehended in the act of plotting to kill a classmate. They had formed a "hate" club and were trying to recruit other girls to join them in the planned slaughter. They were not yet sure whether they would shoot their target victim, stab her with a butcher knife or hang her. Their plan was interrupted, but another victim in similar circumstances was not so lucky. Jessica Holtmeyer, 16, hanged a learning-disabled girl in Pennsylvania and then bashed in her face with a rock. Afterward, a witness reported Holtmeyer to say that she wanted to cut the girl up and keep one of her fingers as a souvenir. These children have a character disturbance. They devalue others and lack a sense of morality. Such incidents as those described above have made it increasingly clear that psychopathy is not exclusively an adult manifestation. In fact, some child development experts believe that childhood psychopathy is increasing at an alarming rate. In the research, these children are regarded as "fledgling psychopaths" who will become increasingly more dangerous as they get older. They might not become killers but they will learn how to manipulate, deceive and exploit others for their own gain. It is generally believed that they have failed to develop affectional bonds that allow them to empathize with another's pain. What they have developed are traits of arrogance, dishonesty, narcissism, shamelessness, and callousness. 25/61 Workshop 5 Through the years, the diagnosis of psychopathy in adults has gone through a confusing conceptual evolution. Psychopaths have been called sociopaths, but they've also been distinguished as a separate and distinct group. Another complicating factor is the development of the diagnosis of Antisocial Personality Disorder, which overlaps with many traits of a psychopath but also has key differences. It is not surprising, then, that juvenile psychopathy, too, has been poorly defined, often confused with the various youthful conduct disorders. Given society's interest in diminishing the crime rate among the most chronically recidivating offenders — psychopaths — it is important to determine if childhood psychopathy is a clearly measurable manifestation. The salient question is whether we can single out such children and treat them before they become truly dangerous. tags: juvenile, childhood, influence, psychopath, parents http://www.trutv.com/library/crime/criminal_mind/psychology/psychopath/1.html Das erste Bundesland, in diesem Fall NRW, macht Ernst und handelt in Sachen Jugendstrafrecht, denn schon ab März soll ein Erziehungscamp für junge Kriminelle eingerichtet werden, so der Familienminister, Armin Laschet. Jugendstrafrecht Erstes Erziehungscamp ab März 2008 Laschet wörtlch: "Wenn ein jugendlicher Intensivtäter durch harte Gewaltdelikte auffällig geworden ist, muss er zunächst einmal aus dem Verkehr gezogen werden", so druckte man es zumindest in der "Rheinischen Post" ab. Dieses Erziehungscamp wird im niederrheinischen Neukirchen-Vluyn entstehen, laut Ministerium schon im März diesen Jahres. Zunächst möchte man 20 bis 25 jugendliche Intensivtäter zwischen 14 und 18 Jahren dort einquartieren, natürlich eine geschlossene Unterbringung, obwohl, so sicher ist das ja nie in der Politik... Laut Laschet soll das Erziehungslager jedoch keinesfalls nach dem Vorbild von USamerikanischen Bootcamps erbaut werden, denn Demütigung und Tote möchte wohl niemand. Der Schwerpunkt liegt auf Erziehung, Bildung und Ausbildung so wie einem geregelten Tagesablauf, allerdings gäbe es auch Regeln und einen gesunden Druck, damit die jungen Leute erfahren, was es heißt sich innerhalb der Grenzen des normalen Zusammenlebens zu bewegen Gangs of Frankfurt Jakob ist the youngest son of a CEO with great influence, living in Königstein, a rich suburbia of Frankfurt. He has disliked the arrogant behaviour of his snobbish father since th eearly years of his childhood, and so he escapes more and more out of the family. Now he seeks new friends on the streets at the main train station of Frankfurt. There he gets to know Mesut, son of turkish immigrants, and they form a gang with some other teenagers. They drop out of school without any 26/61 Workshop 5 qualification and drink alcohol excessively. They also often annoy other people, beat them up or commit shoplifting. Their last victim is a metro driver, who wanted to help one of their drunk friends out of the waggon. Jakob attacks him first, Mesut a bit later. They beat him and kick him while he lies on the floor suffering pain. Ambulance gets him with fractures and hematomes. The police finds the gang, but the victim can only identify Jakob as an attacker. This case is of great interest for the media, because there will be elections for parliament soon. Exclusive stories ask for the reasons and discuss punishments. A newspaper read by many people writes strict articles against too low punishment, too mild judges and too mild legislation.A friend of Jakob’s father tell him about a boot-camp. That his father wants for Jakob instead of an other punishment. He employes a famous lawyer to reach that at court. The chairman of a political party is also pro boot-camps, according to to other functioning camps in neighborlands.The law should, according to him, be modified, so that institutions like that could be used to resocialize. And this should be used in Jakob’s case, too. When the three judges shall decide at the end, one of them, who is strongly in favor of maximum deterrance, wants a high punishment by imprisoning Jakob., because he has committed many crimes before. The second judge thinks education is most important, and so he wants to set Jakob free under conditions and use of educational means. The presiding judge has political ambitions in the party mentioned above and is set to be a member of parliament if his party gets enough votes to rule. Of course he is aware of the huge media interest, espacially the newspaper that demands a strict punishment. And his wife also influences him: She, having two children, is at the mother’s point of view and asked him not to forget that side. Now he has to decide, which kind of punishment would be appropriate. German Law and Punishment [James Q. Whitman, Harsh Justice: Criminal Punishment and the Widening Divide between America and Europe. Oxford University Press: 2005. ISBN-10: 019518260X. pp. 336. USD 19.95.] In his 1835 work, Democracy in America, Alexis de Tocqueville argued that the distinction between American and European culture was a consequence of America’s historic lack of social hierarchy or “aristocratic element” and that such an increasingly egalitarian society would inevitably have milder criminal punishment.[1] A half-century later, sociologist Emile Durkheim predicted that harshness in punishment was linked to any given society’s degree of “contractualization.”[2] Durkheim’s hypothesis similarly anticipated that America would embrace mildness in criminal punishment, on the basis that market-oriented societies would have restitutive rather than penal regulation. Yet as Whitman and many other scholars before him have recognized, American punishment practices are markedly harsher than continental Europe’s. In the face of allegations of torture and human rights violations committed against American detainees in Guatanamo Bay, the 27/61 Workshop 5 relevance of the divergence of American criminal justice values and practices from its western world counterparts is of great importance. In Harsh Justice: Criminal Punishment and the Widening Divide between America and Europe,[3] Professor James Whitman of Yale Law School refines Tocqueville’s original premise and argues that America’s susceptibility to degradation and harsher punishment practices is precisely linked to America’s historic lack of an “aristocratic element. To Whitman, the critical flaw in Tocqueville’s and Durkheim’s reasoning is their failure to understand the link between traditions of social hierarchy and the dynamic of degradation in punishment. Though Whitman has the advantage of hindsight, he nonetheless presents a convincing argument that the social and political traditions that shape continental Europe’s milder punishment practices are precisely those that America rejects; namely a close connection to norms of social hierarchy in conjunction with powerful and autonomous state apparatuses. The distinct historical experiences with stratification are argued to motivate the abolishment of low status treatment and the generalization of high status treatment in continental Europe and the generalization of low status treatment in America. Confronted with heightened universal pressure to get tougher on crime even before the 9/11 attacks, France and Germany have been much more successful than their American peers at resisting a resurgence of retributivism. Whitman attributes this success to the fact that while the United States moves exclusively towards harsher punishment practices in all respects, harshness in continental Europe increases in a few respects while simultaneously investing in multiple forms of mildness in a variety of respects. For instance, while neither the United States nor France and Germany mandate comfortable prisons, France and Germany do mandate circumstances that minimize the degree to which inmates feel assigned to an inferior subclass of humans. Whitman characterizes this continental pursuit of dignity as a revealing goal since it aims to avoid the status degradation that is the primary feature in American criminal justice culture. To Whitman, the motivating force keeping dignity and grace at the forefront of continental criminal justice is their history of social hierarchy. The corresponding lack thereof in America is responsible for weakening their collective memory of status degradation and accordingly diminishing American sensitivity towards degrading punishment practices. Contrary to the prevalent view that dignity in Europe emerged as a product of the reaction against fascism, Whitman argues that dignity in Europe has a longer history that began in the 18th century. With the assistance of an extensive comparative exercise examining the development of criminal punishment in continental Europe and America from the 17th century to the present, Whitman illustrates how the hierarchal class system that dominated continental Europe surfaced in their punishment practices by establishing a tradition of less degrading “high status” punishments distinct from low-status punishments. The strive towards dignity corresponded with the “leveling up egalitarianism” that began in France and Germany with the generalization of beheading for all offenders sentenced to death irrespective of class. As far as death penalties were concerned, 28/61 Workshop 5 beheading was traditionally considered the noblest death and was reserved for the elite members of society whereas the most shameful form of death, hanging, was traditionally reserved for lowstatus persons. The history of continental justice is characterized by a movement towards extending the usage of high-status punishments to a wider array of offenders that were eventually applied to all offenders irrespective of class. In Whitman’s opinion, “levelling up” did not occur in America because status differentiation in punishment was relatively absent in 18th century America. Americans preferred to mix their inmates together indiscriminately in their prisons and their sentencing practices were largely status-blind. The status differentiations in society that were so fundamental to continental Europe mattered less in America. To Whitman, this relative indifference to hierarchy made it impossible for the colonies to achieve the pattern of reform that emerged in France, since there was no special class of offenders and treatment to aspire to. In conjunction with the role of social hierarchy, Whitman argues that the power and autonomy of the state has a great influence in what he depicts as the relative mildness of criminal justice in France and Germany. Whitman examines the past and present tendency in America for citizens to seemingly instinctively rebel against state power, which he argues inhibits the merciful treatment of offenders. He believes that the due-process protections embedded into the U.S. legal system intended to create equity have the undesirable effect of preventing the state from delivering discretionary, merciful punishment. For instance, Whitman points to the ability of continental state power to treat some offences as merely forbidden rather than evil, whereas the American “antistatist” tradition resists any state effort to forbid an activity on any basis other than wickedness. The overarching distinction that develops is that while continental societies have always operated on the assumption that hierarchy is natural and are thereby wary of the ever-present danger of degradation, American society operates from the opposing assumption that there is nothing natural about hierarchy and has engaged in an opposition to authority. Whitman is careful to disclaim any inference of inevitability in his argument and clearly states that not all countries with sharply defined status hierarchies inevitably evolve into countries with milder punishment practices. Instead, he suggests that traditions of status and state power are always at stake in criminal punishment. While Whitman limits his discussion to the American and continental Europe experience, his explanations for the distinctions between criminal justice systems cannot easily be applied in the Canadian context. The Canadian experience does not diminish the plausibility of his argument that traditions of state and power are always at stake in criminal punishment, but rather the Canadian experience exemplifies the necessity of race and violence in any attempt to explain the disparities between criminal justice systems. Canada, similar to America, did not have an established class regime comparable to France or Germany. Canada’s relatively late date of confederation limited Canada’s own experience with social hierarchy in both duration and intensity. Based on Whitman’s philosophy, Canada’s relatively weak history with social hierarchy and skepticism of state authority would predict criminal justice practices more akin to the Americans than their 29/61 Workshop 5 European peers. However, Canadian punishment practices are notably milder than American practices. The lengths of prison sentences are shorter in duration, incarceration is used less frequently, and prison conditions are arguably superior to their American neighbours. The incarceration rate in the United State is first in the world, at a rate 738 per 100,000 residents, whereas the rate in Canada is 107 per 100,000.[4] The current incarceration rate of 738 per 100,000 residents places the United States first in the world in this regard. The inconsistencies that arise in the application of Whitman’s explanation for the disconnect in criminal justice systemscould be remedied by incorporating the impact of violence and race. Whitman asks the reader to accept his theories in a context absent of factors such as violence, race, and religion by explicitly excluding these factors from his analysis. Whitman fails to give appropriate credence to the significant impact racism and slavery has had on the way in which American culture has developed. The ease with which Whitman separates racism and slavery from his analysis of criminal punishment suggests that he believes the matters exist in watertight compartments and can be divorced from a logical discussion of the American penal justice system. However, the reality of criminal justice comparative study indicates just the contrary. African Americans are incarcerated at a rate of more than six times the rate of white males, and Hispanics more than double the rate.[5] To put the numbers in perspective historically, the 910,000 African Americans today are more than nine times the number of 98,000 in 1954, the year of the Brown v. Board of Education decision.[6] All factors contribute in tandem to the creation and evolution of any given society’s criminal justice system. In Harsh Justice: Criminal Punishment and the Widening Divide between America and Europe, Whitman provides a thorough and compelling argument that will force the reader to confront the important role commonly underestimated factors of social hierarchy and state authority play in the creation of a society’s criminal justice system. Any future attempt to analyze distinctions in criminal justice systems should not proceed without reference to Whitman’s persuasive and imaginative argument in favour of considerations of social hierarchy and state autonomy. However, future authors should be wary of attempting to isolate criminal justice issues to the point where they cannot be easily reconciled with the context from which they derive. An accurate depiction of the distinctions in criminal justice systems can only be obtained through an analysis, which considers all relevant factors. www.germanlaw.com Jugendkriminalität in Deutschland nimmt ab Der Nachwuchs in Deutschland ist besser als sein Ruf: Eine Studie belegt, dass Heranwachsende weniger aggessiv sind als bisher angenommen. Auch das Voruteil, dass ausländische Schüler häufiger straffällig werden, wurde nicht bestätigt. Die Jugendkriminalität ist seit Ende der 90erJahre zurückgegangen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Forschern der Universitäten Münster und Bielefeld. Die Ergebnisse widersprechen Vorurteilen wie zum Beispiel einer Zunahme 30/61 Workshop 5 an Körperverletzungen. Auch die Zahl der schweren Eigentumsdelikte und Fälle von Raub ist zurückgegangen. Die Wissenschaftler hatten einen Jahrgang Münsteraner Schüler, insgesamt 1900 Jugendliche, von 2000 bis 2003 jährlich einmal befragt. In den vier Befragungen gaben die Jugendlichen an, dass die Zahl von Körperverletzungen gesunken sei – ein Widerspruch zur von der Polizei festgestellten Steigerung. Die Autoren erklären den Unterschied damit, dass Körperverletzungen heute häufiger als früher angezeigt würden. Außerdem erfährt die Polizei durch verstärkte Präventionsarbeit mehr und es ist mittlerweile bereits der Versuch einer Körperverletzung strafbar. Ebenfalls nicht bestätigen konnten die Forscher besondere Probleme am „Tatort Schule“. Fast alle der befragten 13- bis 16-jährigen Schüler fühlten sich der Untersuchung zufolge auf dem Schulweg, in der Schule und auf dem Schulhof sicher. Nur ein Siebtel der in Münster befragten Täter hätten die Schule als Tatort angegeben. Die Studie widerspricht auch dem Vorurteil, dass vor allem jugendliche Migranten straffällig würden. Allerdings sind laut den Autoren ausländische Jugendliche häufiger gewalttätig. Insgesamt ist in den vergangenen Jahren die Kriminalität dieser Gruppe zurückgegangen. In der Polizeistatistik und in Gefängnissen ist ihr Anteil jedoch überproportional hoch, was auf ein größeres Anzeige- und Verurteilungsrisiko schließen lässt. Problematisch ist, dass nicht kürzlich eingewanderte, sondern in Deutschland geborene oder schon länger hier lebende Migrantenjugendliche auffälliger seien – ein Zeichen, dass man den richtigen Dreh bei der Integration noch nicht gefunden hat. Eine Gewalt und Kriminalität fördernde Wirkung von Gewaltspielen und -filmen konnten die Forscher nur bedingt feststellen. Die meisten Spieler können sicher zwischen realen und virtuellen Welten unterscheiden. Lediglich bei übertrieben streng oder gewaltsam erzogenen Jugendlichen könnten sich Gewaltmedien negativer auswirken. SchlagworteMädchen sind laut der Studie deutlich weniger gewalttätig als Jungen. Außerdem sind weibliche Intensivtäterinnen drei bis sechs Mal seltener als ihre männlichen Pendants. Als problematisch bezeichneten die Forscher den Alkohol- und Drogenkonsum der Jugendlichen: Er geht oft mit erhöhter Gewalttätigkeit einher. Ein Drittel der 16-Jährigen gab an, mehr als einmal pro Monat betrunken zu sein. Jeder Fünfte sagte, häufiger als fünf Mal pro Jahr Marihuana oder Haschisch zu nehmen. http://www.welt.de/vermischtes/article1154868/Jugendkriminalitaet_in_Deutschland_nimmt_ab.htm l http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-92/9241701m.htm Juvenile: The first juvenile court was established in Chicago in 1899. With an increase in juvenile crime statistics in the 1990s, state and federal legislatures have implemented many new laws in an attempt to crack down on juvenile crime. Juveniles enter the justice system through arrests, and two thirds of these juvenile criminals are processed through a juvenile court. In some cases, a 31/61 Workshop 5 prosecutor will file juvenile cases in the adult court system. According to juvenile crime statistics, one million juvenile crime cases are processed through the juvenile court system each year and 200,000 are processed through the adult legal system Probation is one of the most common sentences given to a juvenile criminal. Fifty eight percent of all juvenile sentences involve probation punishments. In fourteen percent of juvenile crime cases, the court orders out-of-home residential placement of offenders. Juveniles who commit crimes have the right to seek legal representation in their cases. There are attorneys who specialize in juvenile criminal defense, and can help secure and protect a minor''s rights in a criminal case. http://www.onlinelawyersource.com/criminal_law/juvenile/statistics.html Kauder will Erziehungscamps für junge Straftäter 30. Dez 2007 10:40, ergänzt 10:49 Auch «Warnarrests» hält der Unionsfraktionschef für ein geeignetes Mittel gegen kriminelle Jugendliche. Türkische Politiker indes forderten Migrantenverbände zur Verurteilung des Münchener Überfalls auf. In der Debatte über den Umgang mit jungen Straftätern hat Unionsfraktionschef Volker Kauder Warnarrests und geschlossene Erziehungscamps gefordert. «Kriminelle Jugendliche brauchen kein Multikultigesäusel, sondern einen Warnschuss vor den Bug», sagte der CDU-Politiker der «Bild am Sonntag». «Sie sollten auch bei einer Bewährungsstrafe in kurzfristigen Warnarrest genommen werden.» Für harte Fälle müssten geschlossene Erziehungscamps mit «therapeutischem Gesamtkonzept» eingerichtet werden. Kauder stellte sich ausdrücklich hinter die umstrittenen Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. «Ausländerkriminalität war zu lange ein Tabu in Deutschland», sagte Kauder. Es sei richtig, dass Koch dies gebrochen habe. «Nicht Ausländer sind unsere Feinde, sondern Kriminelle - und deren Hohngelächter dürfen wir uns nicht länger bieten lassen.» Straftäter über 18 Jahren sollten deshalb in der Regel nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt und jugendliche Intensivtäter innerhalb weniger Wochen abgeurteilt werden. Kriminologe für härtere Strafen und Abschiebung In der gleichen Zeitung sprach sich auch der Kriminologe Hans-Dieter Schwind von der Universität Osnabrück dafür aus, ausländische Gewalttäter konsequenter abzuschieben und junge Kriminelle härter zu bestrafen. Spätestens nach dem dritten Vorfall gehörten jugendliche Gewaltstraftäter für einige Tage in Warnarrest, sagte Schwind der «Bild am Sonntag». «Ohne diese Rote Karte fühlen sich Wiederholungstäter ermutigt, erneut zuzuschlagen.» 32/61 Workshop 5 Das Risiko für jugendliche Gewaltstraftäter, gefasst und spürbar zur Rechenschaft gezogen zu werden, sei viel zu gering. «Sie kommen immer wieder mit gemeinnütziger Arbeit oder Bewährungsstrafen davon - was bei vielen den fatalen Eindruck erweckt: Der Staat droht nur, er macht aber nie ernst», sagte der Kriminologe. «Jugendliche Straftäter lachen oft über den Staat und seine vermeintlich schlappe Justiz.» Im Ausland geborene Zuwanderer sollten künftig nur noch «auf Bewährung» eingebürgert werden, sagte Schwind dem Blatt. «Wer innerhalb von zehn Jahren drei Gewaltdelikte begeht, sollte die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch wieder verlieren und auch abgeschoben werden können.» Türkisch-stämmige Politiker kritisieren Migrantenverbände Mehrere türkisch-stämmige Politiker forderten die türkischen Verbände in Deutschland auf, den Überfall eines 20-jährigen Türken und eines 17 Jahre alten Griechen auf einen Münchner Rentner zu verurteilen. «Sie müssen diese Untat scharf verurteilen und dem Opfer ihr Bedauern bezeugen», sagte der SPD-Europaabgeordnete und Reiseunternehmer Vural Öger dem Blatt. Der FDP-Politiker Mehmet Daimagüler sagte: «Das teilnahmslose Schweigen einiger der türkischen Verbände in diesem Zusammenhang ist eine Schande.» Der Berliner GrünenAbgeordnete Özcan Mutlu bezeichnete den Überfall als «beschämende Tat», die die türkischstämmigen Bürger in Deutschland in Verruf bringe. Koch hatte nach dem Überfall gesagt, es gebe zu viele kriminelle junge Ausländer in Deutschland. Solche Täter dürften nicht mehr vor allem mit Verständnispädagogik behandelt werden und regelmäßig offenen Vollzug bekommen. (nz/AP) Hintergrund für das Bedürfnis nach einem besonderen Strafrecht und Strafverfahren für junge Täter ist die Anschauung, dass es sich bei Jugendkriminalität oft um relativ harmlose, vorübergehende Entgleisungen handelt (sog. Episodenhaftigkeit der Jugendkriminalität), die fast bei jedem jungen Menschen gleich welcher Gesellschaftsschicht (Ubiquität der Jugendkriminalität) während der Einordnung in das soziale Leben der Erwachsenen auftreten können. In solchen Fällen soll zwar auch dem jungen Straftäter durch ernsthafte Ermahnung oder leichte Sanktionen (Denkzettel) deutlich gemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft auch für ihn verbindlich sind, andererseits soll aber beachtet werden, dass eine übermäßige Strafe sich entwicklungsschädigend auswirken kann. Das Gesetz geht weiter davon aus, dass es jungen Tätern noch an dem für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Unterscheidungsvermögen zwischen Recht und Unrecht fehlen kann. Auch wenn diese Unterscheidungsfähigkeit gegeben sei, besitze der Jugendliche oft nicht die Fähigkeit, der Einsicht entsprechend zu handeln. Daher ist nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in jedem Strafverfahren gegen einen Jugendlichen positiv festzustellen, dass er zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln: Die sogenannte Verantwortungsreife (§ 3 JGG). Die Beurteilung der Verantwortungsreife ist anders als die Feststellung der Schuld(un)fähigkeit im Erwachsenenstrafrecht auch von dem Delikt abhängig, das der Täter begangen hat. Gerade bei vierzehnjährigen Tätern kann die Einsicht in das Unrecht komplexerer 33/61 Workshop 5 Vorgänge fehlen, auch wenn ihnen grundsätzlich klar ist, dass sie niemanden schlagen oder bestehlen dürfen. Eine weitere Besonderheit junger Täter stellt ihre, im Vergleich zu Erwachsenen, größere Formbarkeit dar. Diese rechtfertigt, dass sich insbesondere die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts von denen des allgemeinen Strafrechts unterscheiden. Während sich dort die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive (erzieherische) Gesichtspunkte im Vordergrund. Jugendstrafrecht ist deshalb Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund. Mehr noch als im allgemeinen Strafrecht ist im Jugendstrafrecht die Wiederherstellung des sozial adäquaten Verhaltens Ziel. Die Bedeutung des Lernens der Normen und des Ausgleiches von Sozialisationsdefiziten wird besonders hervorgehoben. Stets sind solche Ziele - die strafrechtliche Kontrolle - an den Schranken des Rechtsstaats und der Grundrechte zu messen. Insbesondere ist das Jugendstrafrecht ein Eingriff in das Erziehungsprivileg der Eltern nach Art. 6 GG. http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht#Rechtslage_in_Deutschland Rechtslage in Deutschland rechtspolitische Erwägungen Hintergrund für das Bedürfnis nach einem besonderen Strafrecht und Strafverfahren für junge Täter ist die Anschauung, dass es sich bei Jugendkriminalität oft um relativ harmlose, vorübergehende Entgleisungen handelt (sog. Episodenhaftigkeit der Jugendkriminalität), die fast bei jedem jungen Menschen gleich welcher Gesellschaftsschicht (Ubiquität der Jugendkriminalität) während der Einordnung in das soziale Leben der Erwachsenen auftreten können. In solchen Fällen soll zwar auch dem jungen Straftäter durch ernsthafte Ermahnung oder leichte Sanktionen (Denkzettel) deutlich gemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft auch für ihn verbindlich sind, andererseits soll aber beachtet werden, dass eine übermäßige Strafe sich entwicklungsschädigend auswirken kann. Das Gesetz geht weiter davon aus, dass es jungen Tätern noch an dem für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Unterscheidungsvermögen zwischen Recht und Unrecht fehlen kann. Auch wenn diese Unterscheidungsfähigkeit gegeben sei, besitze der Jugendliche oft nicht die Fähigkeit, der Einsicht entsprechend zu handeln. Daher ist nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in jedem Strafverfahren gegen einen Jugendlichen positiv festzustellen, dass er zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln: Die sogenannte Verantwortungsreife (§ 3 JGG). Die Beurteilung der Verantwortungsreife ist anders als die Feststellung der Schuld(un)fähigkeit im Erwachsenenstrafrecht auch von dem Delikt abhängig, das der Täter 34/61 Workshop 5 begangen hat. Gerade bei vierzehnjährigen Tätern kann die Einsicht in das Unrecht komplexerer Vorgänge fehlen, auch wenn ihnen grundsätzlich klar ist, dass sie niemanden schlagen oder bestehlen dürfen. Eine weitere Besonderheit junger Täter stellt ihre, im Vergleich zu Erwachsenen, größere Formbarkeit dar. Diese rechtfertigt, dass sich insbesondere die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts von denen des allgemeinen Strafrechts unterscheiden. Während sich dort die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive (erzieherische) Gesichtspunkte im Vordergrund. Jugendstrafrecht ist deshalb Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund. Mehr noch als im allgemeinen Strafrecht ist im Jugendstrafrecht die Wiederherstellung des sozial adäquaten Verhaltens Ziel. Die Bedeutung des Lernens der Normen und des Ausgleiches von Sozialisationsdefiziten wird besonders hervorgehoben. Stets sind solche Ziele - die strafrechtliche Kontrolle - an den Schranken des Rechtsstaats und der Grundrechte zu messen. Insbesondere ist das Jugendstrafrecht ein Eingriff in das Erziehungsprivileg der Eltern nach Art. 6 GG. Alters- und Reifestufen Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind als Kinder strafunmündig (§ 19 StGB). Für Erwachsene hingegen gilt das allgemeine Strafrecht. Für die Übergangszeit gilt in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es ist uneingeschränkt anwendbar für Jugendliche, d.h. für Menschen, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren (§ 1 Abs. 2 Halbs. 1 JGG). Auf Heranwachsende (18- bis 20-jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG] anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. In der Praxis wird sehr häufig auch bei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht angewendet. Dies gilt besonders bei schweren Straftaten, so dass beispielsweise in der Gruppe der wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilten Heranwachsendern die Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Normalität darstellt (über 90 Prozent). Die Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende wird allerdings in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Taten gleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitere Tat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsender oder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG, dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrecht oder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist 35/61 Workshop 5 also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe und einer verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass Jugend- und Freiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatible Strafübel seien. http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht Sanktionen Die „Sanktionspalette“ ist weit gefächert. Somit stehen dem Richter eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, um die passende Sanktion für den Täter zu finden. § 5 JGG unterscheidet zwischen drei Gruppen: Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Dabei richtet sich die Wahl der Rechtsfolge danach, welche nach der Persönlichkeit des Täters den besten Erfolg für seine Resozialisierung verspricht. Versprechen mehrere Maßregeln den gleichen Erfolg ist diejenige zu wählen, die den geringsten Eingriff darstellt. Dabei ist stets zu beachten, dass das Jugendstrafrecht nicht zu einer Schlechterstellung des Jugendlichen führen soll: Die Grenze des schuldangemessenen Strafens darf auch im Jugendstrafrecht nicht überschritten werden. Vergleichsweise oft wird gegen Jugendliche die Ableistung von unentgeltlichen Arbeitsstunden, beispielsweise in gemeinnützigen Einrichtungen, verhängt. Dies kann gerade Jugendlichen, die die Schule oder eine Lehre abgebrochen haben, helfen, mehr Struktur in den Alltag zu bringen. Ein Jugendlicher oder Heranwachsender, der bereits ein festes Arbeitseinkommen hat, kann beispielsweise zu einer - zumindest teilweisen - finanziellen Schadenswiedergutmachung verurteilt werden. Die Verhängung von Arrest kommt dagegen vor allem bei Tätern in Betracht, die nicht zum ersten Mal in Erscheinung treten, bei denen aber noch keine schädlichen Neigungen, wie sie für die Verhängung von Jugendstrafe Voraussetzung sind, festgestellt werden. Um eine optimale Einwirkung auf den Täter zu erreichen, sind viele Maßnahmen auch miteinander kombinierbar. Da jedoch oftmals bereits die Einleitung eines Strafverfahrens oder andere informelle Maßnahmen ausreichen, um dem oder der Jugendlichen die Ernsthaftigkeit der Verfehlung vor Augen zu halten, bietet das JGG für diesen Fall die Möglichkeit des Absehens von der Verfolgung (§ 45 JGG) und der Einstellung des Verfahrens (§ 47 JGG). Dieser Reaktionsverzicht wird im Sinne erzieherischer Toleranz ausgeübt. Er ist Teil der Diversion. Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen Für jugendliche und heranwachsende Täter gelten keine gesonderten Straftatbestände. § 1 JGG verweist auf die Geltung der allgemeinen Vorschriften (Strafgesetzbuch, strafrechtliche Nebengesetze). Diese bestimmen, welche Handlungen mit Strafe bedroht sind und unter welchen Voraussetzungen ein Täter bestraft werden kann. Lediglich die hierfür festgesetzten Rechtsfolgen kommen nicht zur Anwendung. Ein Verhalten, das nicht den Tatbestand einer Strafnorm erfüllt, 36/61 Workshop 5 bleibt straflos, auch wenn es noch so verwerflich oder „unmoralisch“ erscheint bzw. eine besondere Erziehungsbedürftigkeit des Jugendlichen oder Heranwachsenden offenbart. Grundlage jeder Strafbarkeit ist damit auch im Jugendstrafverfahren das Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandes zum Zeitpunkt der Tat mit Tatbestandsmäßigkeit Der Täter muss durch seine Handlungen die Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnorm sowie die subjektiven Voraussetzungen (Vorsatz, Fahrlässigkeit) erfüllt haben. Rechtswidrigkeit Ein Verhalten, das tatbestandsmäßig ist, ist in der Regel auch rechtswidrig (Indizwirkung), es sei denn, es liegen Rechtfertigungsgründe vor (z. B. Einwilligung, Notwehr, Notstand etc). Schuld Schuldfähigkeit (§§ 3 JGG, 20, 21 StGB) muss gegeben sein und Schuldausschließungsgründe (§§ 17, 33, 35 StGB) dürfen nicht vorliegen. Verfahren Das Jugendstrafverfahren findet innerhalb des Strafrechtszweiges der ordentlichen Gerichtsbarkeit statt. Grundsätzlich gilt im Jugendstrafverfahren die Strafprozessordnung (StPO), allerdings weicht das Jugendgerichtsgesetz in wesentlichen Punkten von den Vorschriften der StPO ab. So werden durch § 43 - § 81 und § 109 JGG die entgegenstehenden Bestimmungen der StPO ersetzt. Auch diese Besonderheiten haben ihren Grund vornehmlich im Erziehungsgedanken. Zuständig für die Aburteilung von Jugendlichen sind die Jugendgerichte. Bei ihnen handelt es sich allerdings nicht um selbstständige Gerichtsbehörden, sondern um Abteilungen der Amtsgerichte und Kammern der Landgerichte. Im Bereich der Staatsanwaltschaft sind spezifische Abteilungen mit Jugendstaatsanwälten zuständig. Nach § 37 JGG sollen Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte „erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren“ sein, was jedoch lediglich als Ordnungsvorschrift verstanden und in der Praxis kaum umgesetzt wird. Statt dessen müssen sich die Richter und Staatsanwälte mit der Zeit in die Materie einarbeiten. Gerade bei kleineren Amtsgerichten sind die Richter oftmals sowohl für erwachsene als auch jugendliche und heranwachsende Täter zuständig und handeln lediglich jeweils als „Strafrichter“ oder „Jugendrichter“. Eine Besonderheit des Jugendstrafverfahrens ist auch die Einschaltung der Jugendgerichtshilfe (§ 38 JGG), welche als besonderes Organ zur „Vertretung der erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte“ in das Verfahren eingebunden ist. Sie hat zum einen die Aufgabe, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bei der Erforschung der Persönlichkeit des Beschuldigten bzw. Angeklagten, insbesondere bei der Feststellung des Reifegrades (§§ 3, 105 JGG), die notwendigen Informationen zu beschaffen. Zum anderen soll sie den jungen Menschen während des Verfahrens begleiten. In Strafverfahren, die sich lediglich gegen Jugendliche richten, ist gemäß § 48 JGG die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verfahren, die sich gegen Heranwachsende richten. Jugendgerichtsgesetz 37/61 Workshop 5 Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist das Gesetz, das mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht regelt. Das Jugendgerichtsgesetz ist auf alle strafmündigen (§ 19 StGB: mindestens 14 Jahre alten) Jugendlichen anwendbar. Heranwachsende (18- bis unter 21-jährige) können in den Bereich des Gesetzes nach § 105 JGG einbezogen werden, soweit sie nach Reifegesichtspunkten noch nicht die nötige Einsichts- und Verantwortungsfähigkeit aufweisen. Im Zweifel ist das Jugendgericht gehalten, Jugendstrafrecht anzuwenden. Eine wichtige Rolle im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende spielt die Jugendgerichtshilfe, die das Verfahren vom Beginn bis zum Ende begleitet, in der Hauptverhandlung anregt, ob bei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht, oder schon das allgemeine Strafrecht angewendet werden sollte, und auch Vorschläge zu den zu ergreifenden Maßnahmen macht. Im Übrigen ist das Jugendgerichtsgesetz lex specialis zum materiellen und formellen Strafrecht, wo keine besonderen Regeln des JGG greifen, ist das Strafgesetzbuch oder die Strafprozessordnung anwendbar. Basisdaten Titel: Jugendgerichtsgesetz Abkürzung: JGG Art: Bundesgesetz Bundesrepublik Geltungsbereich: Deutschland Rechtsmaterie: Strafrecht FNA: 451-1 Ursprüngliche 4. August 1953 (BGBl. I Fassung vom: S. 751) Inkrafttreten am: 1. Oktober 1953 Letzte Neufassung 11. Dezember 1974 vom: (BGBl. I S. 3427) Inkrafttreten der 1. Januar 1975 Neufassung am: Letzte Änderung Art. 1 G vom 8. Juli 2008 durch: (BGBl. I S. 1212) Inkrafttreten der 12. Juli 2008 letzten Änderung: (Art. 4 G vom 8. juli 2008) Der sachliche Regelungsbereich ist das formelle Strafrecht. Straftatbestände finden sich nicht im JGG, sie sind durch das StGB und das Nebenstrafrecht geregelt. Materiell-rechtliche Regelungen beschränken sich auf die Rechtsfolgenseite. Das Jugendgerichtsgesetz ist wie folgt gegliedert: Anwendungsbereich: Enthält die Definitionen des Begriffes Jugendlicher und Heranwachsender sowie den Subsidiaritätsgrundsatzes des übrigen Rechts. 38/61 Workshop 5 Jugendliche Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen: In diesem Abschnitt werden materiell-rechtlich auch die besonderen Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts geschildert: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe. Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren: Diese Vorschriften treten an die Stelle der Strafprozessordnung. Die Jugendgerichtsverfassung ist insofern von der üblichen Gerichtsverfassung zu unterscheiden, als dass man vom Jugendstaatsanwalt (statt Staatsanwalt), vom Jugendgericht, Jugendrichter, Jugendschöffengericht und Jugendkammer spricht. Die Zuordnung zum Amts- oder Landgericht bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln. Vollstreckung und Vollzug: Die Rechtsfolgen der Straftaten von Jugendlichen werden in eigenen Anstalten (Jugendstrafe, Jugendarrest) vollstreckt. Die gesetzlichen Grundlagen entstehen derzeit auf der Länderebene, nachdem diese die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug erhalten haben. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit der Beseitigung des Strafmakels und den Jugendlichen vor Gerichten in allgemeinen Strafsachen. Heranwachsende: Dieser Abschnitt erklärt die vorhergehenden Vorschriften für anwendbar, sofern die Voraussetzungen des § 105 JGG vorliegen. Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr: Für die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Bundeswehr, die üblicherweise nach dem Wehrstrafgesetz abgeurteilt und verurteilt, sind Sondervorschriften erlassen worden. Schluss- und Übergangsvorschriften: Diese Vorschriften ermöglichen die Bestellung eines Bewährungshelfers und die Ermächtigungsvorschrift für Verordnungen zum Vollzug. Kerngedanke. Die Regelungen des JGG setzen auf einen Vorrang der Erziehung vor der Verhängung von Strafe. Gleichwohl haben die meisten Maßnahmen, die auf Grund des JGG verhängt werden können, Sanktionscharakter. Anders als beim allgemeinen Strafrecht steht dem Jugendgericht ein breiterer Sanktionskatalog zur Verfügung, um eine optimale Reaktion auf Jugenddelinquenz zu finden. Neuerdings (seit dem 12. Juli 2008) ist sogar die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen möglich. Professor Wolfgang Heinz war bis 2007 Lehrstuhlinhaber für Kriminologie und Strafrecht an der Uni Konstanz. Er ist Urheber einer Resolution, die sich gegen ein schärferes Jugendstrafrecht wendet. Seit Donnerstag haben fast 1000 Juristen und Wissenschaftler die Erklärung unterzeichnet. Thomas Vitzthum sprach mit Heinz über die Wirkungslosigkeit härterer Strafen und das Versagen der Politik. Die Welt: Warum haben Sie die Resolution verfasst? Wolfgang Heinz: 39/61 Workshop 5 Aus Ärger. Seit 30 Jahren forsche ich zum Thema Jugendkriminalität. Die Fachwelt ist einig, dass das, was Politiker derzeit an strafverschärfenden Maßnahmen planen, überhaupt nicht mit den Ergebnissen und Fakten der Verbrechensforschung korrespondiert. Diese sind auch in den beiden Sicherheitsberichten der Bundesregierung nachzulesen. Trotzdem erweisen sich leider Teile der Politik als beratungs- und faktenresistent. Deshalb bin ich der Anregung von Kollegen gefolgt und habe die Resolution verfasst. Gibt es mehr Jugendgewalt? Nach der polizeilichen Kriminalstatistik sind sowohl vorsätzliche Tötungsdelikte als auch Raubdelikte seit etlichen Jahren rückläufig. Angestiegen sind dagegen die Körperverletzungsdelikte. Schülerbefragungen zeigen aber, dass sowohl die Gesamtkriminalität als auch die Gewaltkriminalität in den letzten Jahren leicht zurückgegangen oder zumindest konstant geblieben sind. Deshalb dürfte der Anstieg vor allem darauf beruhen, dass heute wesentlich mehr Verbrechen angezeigt werden als noch vor Jahren. Frauen sind zum Beispiel früher kaum zur Polizei gegangen. Die Sensibilität für Gewaltverbrechen ist gestiegen. Wer in eine Wirtshausschlägerei verwickelt wird, geht heute zur Polizei, früher machte man das unter sich aus. Relativieren Sie das Problem? Es muss schon erlaubt sein, Probleme richtig einzuordnen. Die aktuellen Zahlen zur Jugendkriminalität spiegeln nichts anderes als die klassische Age-Crime-Kurve vergangener Jahrzehnte wider. Das heißt, dass in jungen Jahren die Bereitschaft, ein Verbrechen zu begehen, einfach höher ist. Doch durch die Medien hat sich die Wahrnehmung verändert. Delikte Jugendlicher finden in der Öffentlichkeit statt. Die Verbrechen der Erwachsenen, etwa Wirtschaftskriminalität, Menschenhandel, Erpressung, sind dagegen relativ unsichtbar. Wie würde sich eine Strafverschärfung auswirken? Harte Strafen lösen kaum eines der Probleme, die zur Straftat geführt haben. Harte Strafen stiften mehr Schaden als Nutzen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen führen sie dazu, dass mehr Täter rückfällig werden. Es zeigte sich: Harte Strafen wirken nicht abschreckend, weder die Höhe noch die Art der Strafe ist entscheidend. Allenfalls denken die Täter über die Entdeckungswahrscheinlichkeit nach. Wie bewerten Sie die Debatte? Mit der Forderung nach Strafverschärfung demonstriert die Politik ihr totales Versagen im Bereich der Prävention. Schon 1983 wies eine Enquetekommission des Bundestages auf die Gefahr hin, dass viele Migranten der zweiten Generation aufgrund von Orientierungslosigkeit und fehlender Beschäftigung abzugleiten drohen. Was ist geschehen, um diesen Menschen Orientierung zu geben? Nichts. Heute sind unsere Jugendgefängnisse voll. Wir aber sollten nicht in Gefängnisse investieren, sondern in die jungen Leute. Entgegen der Annahme, Jugendstrafrecht sei ein "Kuschelstrafrecht", ist richtig: Jugendstrafrecht ist kein mildes Recht. Würde das Erwachsenenstrafrecht angewandt, kämen sogar mildere Urteile zustande, weil dort, wo heute gemeinnützige Arbeit oder Jugendarrest verhängt wird, eine Geldstrafe verhängt werden würde. Vor allem: Das Jugendstrafrecht ist das flexiblere Recht, um die Rückfallwahrscheinlichkeit zu 40/61 Workshop 5 senken. Die Senkung von Rückfallraten ist der beste Opferschutz, den das Strafrecht leisten kann. Deshalb: Hände weg von einer Verschärfung; das geltende Jugendstrafrecht reicht aus. Sie sprechen von harten Strafen, die zu einer hohen Rückfallquote führen. Wie traumatisch ist die U-Haft für die jungen Menschen? Sie müssen sich einen 15-Jährigen vorstellen, der seinen Freiheitsdrang nicht mehr ausleben kann. Das ist wirklich ein Trauma. Und anders als in der regulären Haft werden die Jugendlichen in der Untersuchungshaft nicht psychologisch oder erzieherisch betreut, sie gelten ja als unschuldig. Ihre eigene Wahrnehmung ist aber eine andere. Es wäre zu überlegen, ob man ihnen nicht schon in der U-Haft Beschäftigungsangebote macht. Wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf? Wir brauchen mehr Spezialisten für Jugendrecht. Heute ist das Jugendrecht für Juristen oft der klassische Berufseinstieg. Man kann sogar von einer Art "Durchlauferhitzer" sprechen. Eine Rolle mag dabei spielen, dass die Straftäter keine große Beschwerdemacht haben, anders als etwa im Bereich Wirtschaftskriminalität. http://www.welt.de/welt_print/article1561528/Harte_Strafen_erhoehen_die_Rueckfallquote.html Rückfallquoten Das Jugendstrafrecht bietet differenzierte und ausreichende Möglichkeiten. Entscheidend ist, was in der Praxis daraus gemacht wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Ihnen bereits angekündigt wurde, ist es Frau Bundesministerin Zypries leider nicht möglich, heute selbst mit Ihnen über „Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht“ zu sprechen. Sie hat einen schon länger geplanten Termin mit ihrem rumänischen Amtskollegen. Ich darf Ihnen ihre besten Grüße ausrichten. Ich bin der Einladung zu einem Hintergrundgespräch gerne gefolgt. Ihr besonderes Interesse an diesem Thema finde ich sehr gut. Denn es sind gerade auch die Verbände der kirchlichen Wohlfahrtspflege, die in der aufgeheizten kriminalpolitischen Debatte die Stimme der Vernunft erheben – gegen die scheinbar unumgängliche Forderung nach mehr Härte und höheren Strafen. Eine ganz andere Atmosphäre hatten wir übrigens noch 1990, als mit Zustimmung aller damals im Deut-schen Bundestag vertretenen Fraktionen das Jugendstrafrecht reformiert wurde. Es ging um so genannte „neue ambulante Maßnahmen“, also um Hilfe und Eingliederung anstelle von bloßer Repression. Was damals gegen das Gefängnis als Allheilmittel sprach, gilt noch heute: die Stigmatisierungen und damit schlechtere Chancen, seinen Platz in der Gesellschaft zu finden die Verfestigung des Selbstbildes, zu den kriminellen und „Underdogs“ zu gehören die für den Einzelnen kaum vermeidbare Eingliederung in die Gefängnissubkultur mit ihren nachteiligen Auswirkungen und die Kontakte zu älteren Mitgefangenen, von denen häufig nichts Gutes zu lernen ist. 41/61 Workshop 5 Natürlich gibt es schlimme Taten, auf die nicht anders als mit einer langjährigen Freiheitsstrafe reagiert werden kann. Das ist nach dem geltenden Jugendstrafrecht auch möglich. Das breite Feld der Delinquenz junger Menschen sieht anders aus. Hier geht es zum größten Teil um Fälle von leichter bis mittlerer Delinquenz, insbesondere Diebstahl und dabei vor allem Ladendiebstahl, um Sachbeschädigungen, Schwarzfahren, und auch bei den Körperverletzungen stehen keineswegs die schweren Gewalttaten im Vordergrund, sondern überwiegend leichtere Erscheinungsformen als bei Erwachsenen. Hier wird man künftiger Straffälligkeit besser entgegen wirken mit Maßnahmen, die Defiziten begegnen sollen und eine positive Entwicklung eher fördern als mit einer pauschalen Repression. Dafür sprechen auch die Ergebnisse einer großen Rückfallstudie im Auftrag des Bundesjustizministeriums aus dem Jahre 2003. Das Ergebnis lautet - kurz gesagt -: Je härter die Sanktion, desto höher die Rückfallquote. Wir haben Rückfallquoten von 78% nach Jugendstrafe ohne Bewährung 70% nach Jugendarrest 60% nach Jugendstrafe mit Bewährung 55% nach anderen jugendgerichtlichen Maßnahmen und nur 40% nach Diversionsentscheidungen, bei denen auf eine weitere Strafverfolgung verzichtet wird aufgrund von Geringfügigkeit oder ausreichender anderweitiger erzieherischer Maßnahmen, sei es durch ein polizeiliches Ermahnungsgespräch, durch Maßnahmen, der Eltern, der Jugendhilfe, der Schule oder auch aufgrund eines erfolgten Täter-Opfer-Ausgleichs. Sicher stehen hinter den unterschiedlichen Sanktionen auch unterschiedliche Tätertypen. Wer die „härteste“ Sanktion – Jugendstrafe ohne Bewährung – erhält, hat eine ganz andere kriminelle Energie an den Tag gelegt oder ganz andere Belastungen als derjenige, der mit einer Diversionsentscheidung „davonkommt“. Auch das dürfte eine Ursache für die unterschiedlichen Rückfallquoten sein. Eines wird man aber aus den Zahlen sicher nicht herauslesen können: Dass mehr Haftstrafen zu weniger Rückfall führen. Es ist mir schon deshalb nicht verständlich, wie man vehement für einen „Warnschussarrest“ eintreten kann. Und auch die Forderung nach einem Höchstmaß der Jugendstrafe von 15 statt 10 Jahren lässt sich nicht unter Besserungsgesichtspunkten vertreten, sondern allein mit dem Gedanken der Vergeltung oder Rache. Eine höhere Abschreckungswirkung wäre davon nicht zu erwarten. Wir haben es hier eben nicht mit Straftätern zu tun, die vor ihrer Tat genau kalkulieren und die sich dann von einer Tat abhalten ließen, wenn nicht „nur“ 10 Jahre, sondern 15 Jahre Freiheitsstrafe drohten. Ein weiterer Dauerbrenner ist die generelle Herausnahme der Heranwachsenden, also der 18- bis 20-Jährigen, aus dem Jugendstrafrecht. Meines Erachtens wäre das fatal, wenn man sich einmal die praktischen Folgen anschaut. Das Jugendstrafrecht stellt uns ein fein ausdifferenziertes Reaktions- und Sanktionsinstrumentarium zur Verfügung. Das reicht von Ermahnungen und Weisungen zur Lebensführung, sozialem Trainingskurs, Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisungen und anderen über Arbeitsleistungen, Geldzahlungen bis zum Jugendarrest und zur Jugendstrafe, und erlaubt so, möglichst wirkungsvoll und gezielt auf die Entwicklungssituation der Betroffenen zu reagieren. Dieses Instrumentarium wäre für die 18- bis 42/61 Workshop 5 20-Jährigen verschlossen. Denn das Erwachsenenstrafrecht kennt im Prinzip nur zwei Sanktionsmechanismen: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In der Praxis überwiegt die Geldstrafe und die dürfte nach allem, was wir wissen, bei Heranwachsenden ein denkbar ungeeignetes Instrument sein. Bei den wirklich schweren Fällen, bei denen nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe zu verhängen wäre, geht das auch mit dem Jugendstrafrecht. Bis zu 10 Jahren Jugendstrafe sind hier möglich. Es gibt übrigens auch Vorstöße zur Beschränkung der erzieherischen Hilfen für junge Volljährige im Jugendhilferecht. Das wäre eine Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht auf kaltem Wege. Denn für sie stünden dann viele ambulante Maßnahmen des Jugendgerichts, die den erzieherischen Hilfen entsprechen, nicht mehr zur Verfügung. Wie ist es aber zu dieser Veränderung des kriminalpolitischen Klimas gekommen? Von Bedeutung ist sicherlich die Wahrnehmung von Jugendkriminalität durch die Öffentlichkeit. In den 90er Jahren hatten wir tatsächlich einen erheblichen Anstieg in der Kriminalstatistik, der auch in der Berichterstattung intensiv behandelt wurde. Dass dieser Anstieg sich seit 1998/2000 nicht fortgesetzt hat und teilweise sogar rückläufige Tendenzen zu verzeichnen sind, wird dagegen kaum wahrgenommen. Ebenso wenig wird registriert, dass es bei rund der Hälfte der registrierten Jugenddelinquenz allein um Diebstahlsdelikte und Sachbeschädigungen geht und dass viele Jugendliche einmal in ihrem Leben und dann nie wieder straffällig werden. Im Fokus steht die weiterhin problematische, aber zahlenmäßig nachgeordnete Gewaltkriminalität, auch wenn die Bedeutung gesteigerter Sensibilität und veränderter Anzeigebereitschaft dabei in Frage steht. Über einzelne spektakuläre Taten wird in den Medien breit und ausführlich berichtet. Crime sells! Besonders wenn es um die kleine Gruppe der sogenannten „Intensivtäter“ und kriminelle junge Ausländer oder – nicht nur politisch korrekt, sondern auch zutreffender – um junge Straftäter mit Migrationshintergrund geht. Gerade Letzteres bedient leider zumindest latent verbreitete und offenbar nicht überwindbare Vorurteile. In der Tat gibt es deutliche Anhaltspunkte für eine höhere strafrechtliche Auffälligkeit junger Migranten, auch wenn sich aus verschiedenen Gründen sichere statistische Belastungsvergleiche nicht anstellen lassen. Ohne Zweifel wäre das Bild aber anders, wenn man diese Gruppe mit jungen Deutschen in gleichen Lebenslagen vergliche. Eine höhere Auffälligkeit lässt sich nicht auf ethnische Ursachen zurückführen. Maßgeblich sind vielmehr soziale Umstände, schlechtere Bildungssituation und schlechtere Chancen auf dem Ausbildungs- und Berufssektor, beengte Wohnverhältnisse in benachteiligten städtischen Quartieren, Ablehnungserfahrungen seitens der Mehrheitsgesellschaft, aber auch spezifische persönliche Entwicklungen und Vorgeschichten, Aufwachsen in männlichen Rollenklischees oder Traumatisierung durch Bürgerkriegserfahrungen und mehr. An diesen Problemlagen müssen wir arbeiten. Härtere Strafen beseitigen sie nicht! Natürlich muss bei erheblicher Delinquenz auch strafrechtlich konsequent reagiert werden. Konsequenz ist aber nicht gleichzusetzen mit Härte. Das Jugendstrafrecht bietet differenzierte und ausreichende Möglichkeiten. Entscheidend ist, was in der Praxis daraus gemacht wird. Hohe Bedeutung kommt dabei der Jugendhilfe zu. Nach meinem Eindruck ist ein spezifisches Angebot 43/61 Workshop 5 gerade für straffällige junge Migranten noch recht defizitär. Erzieherische Hilfen und andere Leistungen der Jugendhilfe sind standardmäßig auf deutsche Jugendliche zugeschnitten, nicht aber auf besondere Situationen junger Menschen mit Migrationshintergrund. Aber es darf nicht nur um die strafrechtliche Reaktion gehen. Das Strafrecht kommt immer erst zum Tragen, wenn das Kind schon mehr oder weniger in den Brunnen gefallen ist. Wichtig ist Präventionsarbeit, nicht nur bei jungen Migranten, sondern generell. Zwei Punkte, die mir sehr wichtig erscheinen, möchte ich noch erwähnen: Erstens: Wir sehen in den letzten Jahren erfreulicherweise eine Vielzahl von Präventionsaktivitäten in den Ländern und Kommunen. Defizitär ist in Deutschland allerdings leider noch die Evaluationslage. Es genügt nicht, Gutes zu tun. Man muss auch prüfen, wie es funktioniert und was dabei herauskommt. Schon um nicht unnötig knappe Ressourcen einzusetzen, aber auch um nachahmenswerte „best practices“ zu entwickeln. Dies sollte bei der Etablierung und Finanzierung neuer Projekte im Blick sein. Zweitens: Nicht nur Erfahrungen aus Präventionsprojekten, sondern auch aus Projekten zum Umgang mit bereits straffälligen Jugendlichen zeigen, dass von wesentlicher Bedeutung ein effizientes Zusammenwirken der betroffenen Stellen ist. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Früherkennung eines Handlungsbedarfs als auch hinsichtlich der Durchführung geeigneter Maßnahmen. Zwischen den „professionellen“ Akteuren, Schule, Jugendhilfe und freie Träger, Polizei und Justiz, müssen nicht nur einzelfallbezogen, sondern auch übergreifend wirksame Kommunikations- und Kooperationsstrukturen aufgebaut werden. „Vernetzung“ ist hier nicht nur ein Modebegriff, sondern ein sachlich gebotenes Muss. Auch wenn wir keine gesetzlichen Veränderungen brauchen und vorhaben (den besonders schwierigen Punkt der Sicherungsverwahrung will ich hier einmal ausklammern): In anderen Bereichen gibt es viel zu tun! Ich bin sehr gespannt auf Ihre Vorstellungen und Ideen. http://www.bmj.bund.de/enid/0,2a01dd6d6f6e7468092d093034093a0979656172092d0932303038 093a09706d635f6964092d0935313030/Reden/Alfred_Hartenbach_zd.html http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/jmjehle/Aufsatz_20041027.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607967.pdf Kauder will Erziehungscamps für junge Straftäter 30. Dez 2007 10:40, ergänzt 10:49 Auch «Warnarrests» hält der Unionsfraktionschef für ein geeignetes Mittel gegen kriminelle Jugendliche. Türkische Politiker indes forderten Migrantenverbände zur Verurteilung des Münchener Überfalls auf. In der Debatte über den Umgang mit jungen Straftätern hat Unionsfraktionschef Volker Kauder Warnarrests und geschlossene Erziehungscamps gefordert. «Kriminelle Jugendliche brauchen 44/61 Workshop 5 kein Multikultigesäusel, sondern einen Warnschuss vor den Bug», sagte der CDU-Politiker der «Bild am Sonntag». «Sie sollten auch bei einer Bewährungsstrafe in kurzfristigen Warnarrest genommen werden.» Für harte Fälle müssten geschlossene Erziehungscamps mit «therapeutischem Gesamtkonzept» eingerichtet werden. Kauder stellte sich ausdrücklich hinter die umstrittenen Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. «Ausländerkriminalität war zu lange ein Tabu in Deutschland», sagte Kauder. Es sei richtig, dass Koch dies gebrochen habe. «Nicht Ausländer sind unsere Feinde, sondern Kriminelle - und deren Hohngelächter dürfen wir uns nicht länger bieten lassen.» Straftäter über 18 Jahren sollten deshalb in der Regel nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt und jugendliche Intensivtäter innerhalb weniger Wochen abgeurteilt werden. Kriminologe für härtere Strafen und Abschiebung In der gleichen Zeitung sprach sich auch der Kriminologe Hans-Dieter Schwind von der Universität Osnabrück dafür aus, ausländische Gewalttäter konsequenter abzuschieben und junge Kriminelle härter zu bestrafen. Spätestens nach dem dritten Vorfall gehörten jugendliche Gewaltstraftäter für einige Tage in Warnarrest, sagte Schwind der «Bild am Sonntag». «Ohne diese Rote Karte fühlen sich Wiederholungstäter ermutigt, erneut zuzuschlagen.» Das Risiko für jugendliche Gewaltstraftäter, gefasst und spürbar zur Rechenschaft gezogen zu werden, sei viel zu gering. «Sie kommen immer wieder mit gemeinnütziger Arbeit oder Bewährungsstrafen davon - was bei vielen den fatalen Eindruck erweckt: Der Staat droht nur, er macht aber nie ernst», sagte der Kriminologe. «Jugendliche Straftäter lachen oft über den Staat und seine vermeintlich schlappe Justiz.» Im Ausland geborene Zuwanderer sollten künftig nur noch «auf Bewährung» eingebürgert werden, sagte Schwind dem Blatt. «Wer innerhalb von zehn Jahren drei Gewaltdelikte begeht, sollte die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch wieder verlieren und auch abgeschoben werden können.» Türkisch-stämmige Politiker kritisieren Migrantenverbände Mehrere türkisch-stämmige Politiker forderten die türkischen Verbände in Deutschland auf, den Überfall eines 20-jährigen Türken und eines 17 Jahre alten Griechen auf einen Münchner Rentner zu verurteilen. «Sie müssen diese Untat scharf verurteilen und dem Opfer ihr Bedauern bezeugen», sagte der SPD-Europaabgeordnete und Reiseunternehmer Vural Öger dem Blatt. Der FDP-Politiker Mehmet Daimagüler sagte: «Das teilnahmslose Schweigen einiger der türkischen Verbände in diesem Zusammenhang ist eine Schande.» Der Berliner GrünenAbgeordnete Özcan Mutlu bezeichnete den Überfall als «beschämende Tat», die die türkischstämmigen Bürger in Deutschland in Verruf bringe. Koch hatte nach dem Überfall gesagt, es gebe zu viele kriminelle junge Ausländer in Deutschland. Solche Täter dürften nicht mehr vor allem mit Verständnispädagogik behandelt werden und regelmäßig offenen Vollzug bekommen. (nz/AP) 45/61 Workshop 5 Regierungsprogramm CDU http://roland-koch.de/down/regierungsprogramm-2008-2013.pdf Wahre Begebenheiten U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes angeklagt (München) 17. April 2008 Vier Monate nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn ist gegen die beiden mutmaßlichen jungen Täter Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft habe den 20 Jahre alten Türken und den 18 Jahre alten Griechen wegen versuchten Mordes angeklagt, bestätigte die Behörde einen Bericht der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. Demnach sieht die Anklagebehörde bei beiden Heimtücke und niedere Beweggründe, die den Mordvorwurf rechtfertigen. Der Prozess soll in rund acht Wochen beginnen. Die beiden Männer hatten am 20. Dezember vergangenen Jahres einen Rentner in einem Münchner U- Bahnhof mit Schlägen und Tritten schwer verletzt. Der Mann hatte sie zuvor in der U-Bahn aufgefordert, das Rauchen zu unterlassen. http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E3CFA3A4DD31642A F8757F372E77AFEBE~ATpl~Ecommon~Scontent.html U-Bahn-Opfer hat das Krankenhaus verlassen Das Urteil im Prozess gegen die beiden U-Bahn-Schläger aus München steht fest. Serkan A. wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, Spyrion L. bekam acht Jahre Gefängnis. Nach dem brutalen Überfall in einem Münchner U-Bahnhof ist das Opfer, ein 76 Jahre alter Rentner, wieder zu Hause. Das sagte Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) dem Bayerischen Rundfunk (BR). Der Rentner, dem zwei junge Männer schwere Kopfverletzungen zugefügt hatten, habe das Krankenhaus verlassen, obwohl dies nicht „dem ärztlichen Rat“ entsprochen habe, sagte Ude laut BR-Mitteilung. Zugleich kritisierte der Oberbürgermeister die Forderung von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Anhebung der Höchststrafe für derartige Gewaltverbrechen von zehn auf 15 Jahre. „Ich finde es ärgerlich, dass CSU-Politiker nach Straftaten sofort dem Gericht vorgreifen“, sagte der SPD-Politiker. Er kritisierte, dass „vor jeder rechtlichen Klärung Schnellschüsse in die Welt gesetzt“ würden. Ude sagte weiter, Staatsanwaltschaft und Polizei hätten mit ihrem Vorgehen „Entschlossenheit gezeigt, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“. Dass die Tat als Mordversuch gewertet werde, zeige, dass die Justiz keine Ratschläge benötige. Gleichzeitig mache er sich aber dafür stark, die Tat nicht nach Jugendstrafrecht einzuordnen. „Ich würde bei Tätern dieser Art die Anwendung von Jugendstrafrecht für unangemessen halten. Sie haben sich mit einer Verantwortung beladen, der sie gerecht werden müssen.“ 46/61 Workshop 5 Gegen die zwei mutmaßlichen Täter war am Montag Haftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Der Rentner erlitt in der Nacht zum Freitag einen mehrfachen Schädelbruch. Er hatte zwei rauchende Männer zuvor in der U-Bahn gebeten, ihre Zigaretten auszumachen. Anschließend wurde er im Zwischengeschoss einer U-Bahnstation hinterrücks von den Männern angegriffen, zu Boden geschlagen und getreten. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera gefilmt. Einer der mutmaßlichen Täter ist ein 20-jähriger Türke, der andere ein 17-jähriger Grieche. Sie haben die Tat gestanden und sitzen in Untersuchungshaft. http://www.welt.de/muenchen/article1492405/U-BahnOpfer_hat_das_Krankenhaus_verlassen.html Münchner U-Bahn-Schläger entschuldigt sich 18. Januar 2008 Vier einer der Wochen nach dem Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn hat beiden Täter seinem Opfer aus der Untersuchungshaft heraus einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, schreibt der türkische Jugendliche an den 76-Jährigen: „Es tut mir von ganzem Herzen leid. Ich hoffe, Sie können mir irgendwann mal verzeihen. Ich schäme mich so sehr für diese Tat.“ Zur Tatzeit sei er betrunken gewesen, beteuert der 20-Jährige. Im Gefängnis denke er ständig über die Tat nach. „Ich träume sogar, wie ich Ihnen Leid zugefügt habe.“ Vier Tage vor Weihnachten hatte der geständige Täter den Rentner mit seinem Komplizen, einem 17-jährigen Griechen, in der Münchner U-Bahn mit Schlägen und Tritten angegriffen. Das Opfer, ein pensionierter Schulrektor, erlitt dabei mehrere Schädelbrüche. Gegen die Täter war Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen worden. Opfer will Schlägern nicht die Hand reichen Der Rentner hatte zuvor bereits in der „Bild“-Zeitung angekündigt, er wolle die vom Anwalt des 20Jährigen angekündigte Entschuldigung nicht annehmen. Er wolle „von den Totschlägern keine Entschuldigung“ und sei nicht bereit, ihnen die Hand zu reichen. Auch die Mutter des 20-Jährigen sagte, sie würde das Opfer gern besuchen und um Verzeihung bitten. Der 76-Jährige machte den Eltern der beiden wegen anderer Straftaten bekannten Schläger hingegen Vorwürfe: „Sie haben auch eine schwere Verantwortung mitzutragen. Wenn Sie sich um die Erziehung Ihrer Kinder von Anfang an richtig gekümmert hätten, wäre es wahrscheinlich nicht zu den vielen Straftaten gekommen“, sagte er. http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E8F025D5587B64C2F BB9EFAE40AAEDB15~ATpl~Ecommon~Scontent.html Münchner U-Bahn-Schlägern droht Abschiebung 47/61 Workshop 5 Das Urteil im Prozess gegen die beiden U-Bahn-Schläger aus München steht fest. Serkan A. wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, Spyrion L. bekam acht Jahre Gefängnis. „Für mich ist ganz klar, dass die brutalen U-Bahn-Schläger ausgewiesen und nach Verbüßung der Haftstrafe auch abgeschoben werden müssen“, bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Alles andere wäre inakzeptabel. Der 21-jährige Serkan A. und der 18-jährige Spyridon L. hatten im Prozess den Überfall auf einen Rentner gestanden, der sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Sie hatten den 76-Jährigen mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt. Die Tat vier Tage vor Weihnachten war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden und hatte eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst. Der CSU-Politiker Herrmann sagte: „Es würde niemand verstehen, wenn Ausländer, die eine derartige Brutalität an den Tag legen, weiter in Deutschland bleiben könnten, zumal ein Täter auch noch seine deutschfeindliche Haltung deutlich zum Ausdruck gebracht hat.“ So soll Spyridon L. sein Opfer als "Scheiß-Deutschen" beschimpft haben. Nach einwöchigem Prozess will die Jugendkammer des Landgerichts München heute Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat zwölf und neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf höchstens vier Jahre Jugendstrafe beziehungsweise auf eine angemessene Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess wurde vor der Jugendkammer verhandelt, weil Spyridon L. zur Tatzeit 17 Jahre und Serkan A. 20 Jahre alt war. Der Türke Serkan A. ist in München geboren, der Grieche Spyridon L. war als Kind mit seinen Eltern eingewandert. Beide sind in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen, geschlagen worden, haben die Schule abgebrochen und waren wegen früherer Straftaten polizeibekannt. Den Überfall in der U-Bahn hatten sie auch mit übermäßigem Alkoholkonsum erklärt. Gutachter hatten das allerdings bezweifelt und beiden volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der heute 21-jährige Serkan A. sei für eine Therapie nur noch schwer zugänglich und bereits „veränderungsresistent“, hatte ein Psychologe gesagt. In ihren Schlussworten hatten beide Angeklagte ihre Reue betont und ihre feste Absicht erklärt, die Schule nachzuholen und sich zu bessern. Die Ausländerbehörde der Stadt München erklärte, nach einem rechtskräftigen Urteil werde sie ihr weiteres Vorgehen prüfen und mit der Regierung von Oberbayern abstimmen. Maßgebliche Behörde bei Abschiebungen ist letzten Endes aber das Innenministerium. Jedoch will nicht zurück in die Türkei. "Serkan ist in München geboren, seine Eltern leben seit Jahrzehnten hier, haben hier gearbeitet. Zudem ist Serkan mit einer Deutschen verlobt, Vater eines deutschen Kindes. Er würde gegen die Absschiebung vor dem Münchner Verwaltungsgericht klagen", sagten seine Anwälte Michael Gallus und Oliver Schmidt unter anderem der "Bild"Zeitung. 48/61 Workshop 5 http://www.welt.de/vermischtes/article2187914/Muenchner_U-BahnSchlaegern_droht_Abschiebung.html 17-Jähriger deutscher Schläger in Untersuchungshaft 08. Januar 2008 Nach dem Angriff Jugendlicher auf einen U-Bahnfahrer in Frankfurt-Heddernheim ist am Dienstag ein 17-Jähriger wegen Wiederholungsgefahr in Haft genommen worden. Das berichtete ein Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts. Der Jugendliche soll das Opfer bei dem Angriff getreten haben. Er war erst im November vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten wegen Körperverletzung und Raubs verurteilt worden. Er ist der einzige der sieben am Vorfall beteiligten Jugendlichen, der Deutscher ohne ausländische Wurzeln („Migrationshintergrund“) ist. In der Nacht auf Sonntag hatten die sieben Männer zwischen 17 und 21 Jahren in FrankfurtHeddernheim den 43-jährigen U-Bahn-Fahrer krankenhausreif geschlagen. Zuvor hatten zwei von ihnen in einer U-Bahn randaliert und Fenster eingeschlagen. Der Vorfall hatte in Hessen zu einer Verschärfung der politischen Diskussion um Jugendkriminalität geführt, die seit dem brutalen Überfall von zwei Jugendlichen auf einen Rentner in München läuft. http://www.faz.net/s/RubEE09E608C77044EA826B80D9D043981B/Doc~EBE1F319D9418463892 90F02F3BD87647~ATpl~Ecommon~Scontent.html Geständnisse im Prozess um Frankfurter U-Bahn-Schläger 04. März 2008 Zum Auftakt des Jugendprozesses um einen Gewaltakt in der Frankfurter U-Bahn haben zwei der fünf Angeklagten Teilgeständnisse abgelegt. Ein 18 Jahre alter Deutscher gab am Dienstag vor dem Frankfurter Jugendschöffengericht zu, einen 43 Jahre alten U-Bahn-Fahrer am 6. Januar dieses Jahres gemeinsam mit anderen zusammengeschlagen zu haben. Ein ebenfalls 18 Jahre alter Afghane gab zu, zuvor in der Bahn „zwei bis drei Scheiben“ eingeschlagen zu haben. An der Schlägerei war er laut Anklage und eigener Aussage nicht beteiligt. Die übrigen drei Angeklagten im Alter zwischen 17 und 21 Jahren schwiegen oder leugneten ihre Beteiligung an der Attacke, die im hessischen Landtagswahlkampf die Debatte um Jugendgewalt angeheizt hatte. Der als erster Zeuge gehörte Fahrer konnte nur den geständigen 18-Jährigen als Schläger identifizieren, der zwei Tage nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde. Er war sich aber sicher, von dem jungen Mann getreten worden zu sein. Wer noch zugeschlagen hat, konnte der psychisch angegriffene 43-Jährige nicht mit Sicherheit sagen. Prellungen und Gehirnerschütterung erlitten „Die waren alle um mich rum“, sagte der Mann, nachdem er die fünf Angeklagten eingehend gemustert hatte. Die Entschuldigung des 18-jährigen Untersuchungshäftlings nahm er zur 49/61 Workshop 5 Kenntnis. Der Fahrer hat bei dem Angriff Prellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten sowie Angstzustände zurückbehalten. Er kann nach einem Monat Pause derzeit nur tagsüber seinen Dienst tun, weil er im Dunklen Angst hat. Laut Anklage soll der geständige Schläger die Polizisten bei seiner Festnahme als „scheißdeutsche Hurensöhne und Nazis“ beschimpft haben. Außerdem soll der zur Tatzeit noch 17-Jährige Deutsch-Pole die Jugendrichter verhöhnt haben, die nichts drauf hätten und ihm nichts könnten. Diese Äußerungen will er aber nicht getan haben. Das Gericht hat eine Vielzahl von Zeugen geladen. Bei Gericht kein Unbekannter Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Beschuldigte war wenige Tage nach dem Überfall in Untersuchungshaft genommen worden. Der Jugendliche soll das Opfer bei dem Angriff getreten haben. Er war erst im November vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten wegen Körperverletzung und Raubs verurteilt worden. Er ist der einzige der sieben am Vorfall beteiligten Jugendlichen, der Deutscher ohne ausländische Wurzeln ist. http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E6708D1ADD4194338 A64DD724B5581F0A~ATpl~Ecommon~Scontent.html Wieder mutmaßliche U-Bahn-Schläger vor Gericht 26. März 2008 Drei Jugendliche müssen sich nach einem gewalttätigen Angriff auf drei Gleichaltrige in einer U-Bahn seit Mittwoch vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. Die 17 bis 20 Jahre alten Männer sollen der Anklage zufolge im März vergangenen Jahres in einem Frankfurter UBahn-Zug aus nichtigem Anlass auf ihre Opfer losgegangen sein, und sie geschlagen und getreten haben. Einem der Jugendlichen fehlte anschließend ein Zahn, der zweite erlitt eine Rippenprellung und dem dritten wurde das Nasenbein gebrochen. Die Angeklagten bestritten zum Prozessauftakt jede Schuld. Eines der Opfer identifizierte im Zeugenstand jedoch zwei von ihnen als die Täter. Die beiden anderen Opfer sollen am 16. April vernommen werden. Das Strafverfahren hatte sich in die Länge gezogen, weil eines der Opfer in Russland wohnt und dort erst ermittelt werden musste. Nach der Tat waren die Angeklagten zunächst geflüchtet, konnten jedoch einige Zeit danach ausfindig gemacht werden. Der Prozess wird fortgesetzt. http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~ED087B7521F81420F BFDE0BFC5DE87112~ATpl~Ecommon~Scontent.html 21 Monate Haft für einen der Täter 06. März 2008 Zwei Monate nach dem brutalen Überfall Jugendlicher auf einen Frankfurter U- Bahnfahrer ist einer der Beteiligten zu 21 Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt 50/61 Workshop 5 worden. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Rolf Heyter hat den 18 Jahre alten geständigen Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung schuldig gesprochen. Der Mann hat vor zwei Monaten in der Nacht zum 6. Januar in Heddernheim ohne jeden Grund einen Triebwagenfahrer der Verkehrsgesellschaft getreten und geschlagen. Bei der Festnahme kurz darauf beschimpfte und bedrohte er Polizeibeamte. Unter anderem sagte er, er sei ein Bonameser Getto-Kind, und die Beamten würden „plattgemacht“, wenn sie je den Stadtteil ohne Uniform beträten. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass die Strafe nach Aufstellung eines Tagesablaufs auch mit Hilfe der sogenannten elektronischen Fußfessel vollstreckt werden könne, um dem Verurteilten die Möglichkeit zu geben, seine Ausbildung im Maschinenbau fortzusetzen. Das am Fußgelenk befestigte Gerät ist ein Sender, der eine gewisse Überwachung des Aufenthalts seines Trägers ermöglicht. Nach Bewährungsstrafe keine neuerliche Bewährung Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam nicht mehr in Betracht, nachdem dasselbe Gericht den Angeklagten im November wegen gefährlicher Körperverletzung an einem Behinderten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt hatte, die Hoffnung auf eine von nun an ordentliche Lebensführung sich aber nicht erfüllt hat. Der Achtzehnjährige ist Kind einer deutschen Mutter und eines polnischen Vaters, der die Familie vor längerer Zeit verlassen hatte und in der Nacht zum 1.Januar dieses Jahres in Sachsenhausen erstochen wurde. Einen der angeklagten jungen Erwachsenen hat das Gericht gestern verwarnt und zu einer Wiedergutmachungszahlung in Höhe von 1000 Euro an die Verkehrsgesellschaft verpflichtet. Der Angeklagte hatte mutwillig Scheiben eines U-Bahn-Zuges mit dem Nothammer zertrümmert. Wegen desselben Delikts der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung wurde auch ein Heranwachsender zu 14 Tagen Jugendarrest verurteilt. Ein vierter Angeklagter ist freigesprochen worden, das Verfahren gegen einen fünften Mann hat das Gericht aus rechtsökonomischen Gründen abgetrennt. Dieser Angeklagte wird sich wegen Mittäterschaft in Heddernheim und weiterer Anklagevorwürfe zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt vor einem anderen Gericht zu verantworten haben. Die Ergebnisse der Hauptverhandlung entsprechen den Anträgen des Staatsanwalts. Verteidiger: Taten nicht nur medial ausgeschlachtet Auch am zweiten Verhandlungstag verfolgten zahlreiche Journalisten und etwa 80 Zuschauer, von denen viele die Angeklagten offensichtlich kannten, einen Prozess, über dessen Charakter keine Einigkeit besteht. Während der Staatsanwalt in seinem Plädoyer abermals die Normalität des Verfahrens unterstrich, hoben einige Verteidiger hervor, dass die den Mandanten zur Last gelegten Taten während des hessischen Landtagswahlkampfs begangen und darin nicht nur medial ausgeschlachtet worden seien. Der Fall sei mit besonderem Nachdruck und mehr Eile als Sorgfalt von Polizei und Justiz verfolgt worden. 51/61 Workshop 5 http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E27DB71F12021462B 936D99A1936CF360~ATpl~Ecommon~Scontent.html http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/545/182977/2/ http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/545/182977/?page=2 Straftherapien In einer heute herausgegebenen Pressemitteilung der DGSF heißt es: "Familienberater und Familientherapeuten helfen täglich ,schwierigen' oder straffällig gewordenen Jugendlichen erfolgreich – jenseits von ,Bootcamp oder Knast'. ,Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts zur Bekämpfung von Jugendgewalt und Jugendkriminalität ist aus fachlicher Sicht der falsche Weg', betont Professor Dr. Jochen Schweitzer, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF). So verständlich das Entsetzen über die jüngsten Gewalttaten sei, bloßes ,Wegsperren' nütze wenig, denn schließlich müsse man die Täter irgendwann wieder in die Gesellschaft entlassen. ,Systemische Ansätze und Methoden in der Jugendhilfe können hingegen erfolgreich zur Integration von Jugendlichen in die Gesellschaft beitragen', so Schweitzer. Psychologie-Professor Schweitzer weist darauf hin, dass es notwendig ist, das Umfeld der Jugendlichen zu berücksichtigen: ,Wir müssen Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe stärken, Schulen qualifizieren und wieder mehr Jugendarbeit fördern und Jugendhilfe anbieten.' Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe seien aber in den zurückliegenden Jahren systematisch Gelder gestrichen worden. Das gleiche gelte für Justizverwaltungen oder Polizei, so dass jugendliche Straftäter zu lange auf ihren Prozess warten. Für straffällig gewordene Jugendliche hätten Jugendhilfe und Justiz eine Vielfalt von wirksamen Projekten und Programmen entwickelt: Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisungen, Formen aufsuchender Familientherapie, Denk-Zeit-Trainings, erlebnispädagogische Projekte oder etwa Anti-Aggressions-Trainings. Dabei nutzten die Fachkräfte häufig Ansätze und Methoden, die in systemischer Beratung und Therapie entwickelt worden seien, erläutert der Vorsitzende des Fachverbandes mit mehr als 2700 Beratern, Supervisoren und Familientherapeuten. ,Systemiker' hätten auch Methoden, die gerade bei besonders schwierigen Jugendlichen zum Erfolg führten: Zum Beispiel das systemische Elterncoaching, bei dem es um stärkere ,elterliche Präsenz' und damit neue Handlungsmöglichkeiten für hilflose Eltern geht, oder die Multifamilientherapie, bei der gleichzeitig mit mehreren Familien gearbeitet werde und bei der so Selbsthilfekräfte gestärkt würden. In Deutschland noch wenig bekannt ist die in den USA für delinquente Kinder und Jugendliche entwickelte Multisystemische Therapie. Multisystemische Therapie geht davon aus, dass neben der Familie besonders die Schule, der Freundes- und Bekanntenkreis und die Nachbarschaft gleich starke Einflüsse auf das Verhalten der Jugendlichen ausüben. Schweitzer: ,Multisystemische Therapie findet also an den verschiedensten ,Tatorten' parallel oder 52/61 Workshop 5 nacheinander statt: im Wohnzimmer der Familie, im Klassenzimmer, im Sportverein oder auf dem Spielplatz.' Zur Multisystemischen Therapie ermutigenden liegen sehr gute Wirksamkeitsstudien Ergebnissen mit vor. Die DGSF begrüßt und unterstützt die von fast 1000 Hochschullehrern und Praktikern der Jugendstrafrechtspflege unterstützte Resolution gegen die Verschärfung des Jugendstrafrechts sowie die gemeinsame Verbandserklärung ,Hände weg vom Jugendstrafrecht'." Weisungen und Auflagen § 10 Weisungen (1) 1Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. 2Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. 3Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, 1. Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen, 2. bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen, 3. eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen, 4. Arbeitsleistungen zu erbringen, 5. sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen, 6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, 7. sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), 8. den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen oder 9. an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. (2) Der Richter kann dem Jugendlichen auch mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters auferlegen, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen Sachverständigen oder einer Entziehungskur zu unterziehen. Hat der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so soll dies nur mit seinem Einverständnis geschehen. http://bundesrecht.juris.de/jgg/__10.html § 15 Auflagen (1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen, 1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, 2. sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen, 3. Arbeitsleistungen zu erbringen oder 4. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. Dabei dürfen an den Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. 53/61 Workshop 5 Der Richter soll die Zahlung eines Geldbetrages nur anordnen, wenn 1. der Jugendliche eine leichte Verfehlung begangen hat und anzunehmen ist, daß er den Geldbetrag aus Mitteln zahlt, über die er selbständig verfügen darf, oder 2. dem Jugendlichen der Gewinn, den er aus der Tat erlangt, oder das Entgelt, das er für sie erhalten hat, entzogen werden soll. (3) Der Richter kann nachträglich Auflagen ändern oder von ihrer Erfüllung ganz oder zum Teil befreien, wenn dies aus Gründen der Erziehung geboten ist. Bei schuldhafter Nichterfüllung von Auflagen gilt § 11 Abs. 3 entsprechend. 3Ist Jugendarrest vollstreckt worden, so kann der Richter die Auflagen ganz oder zum Teil für erledigt erklären. Trends in Juvenile Violence in European Countries Based on a presentation by Christian Pfeiffer, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (Hanover, Germany) At the request of the government of the Netherlands, researchers studied trends in juvenile crime and violence in member states of the European Union. The study was organized around two key issues: o Patterns and changes in juvenile crime--in particular, such violent crimes as robbery, assault, rape, and homicide--as recorded by law enforcement bodies in several European Union countries. The researchers solicited data and analyses from responsible agencies in each country. o The state of knowledge and research about the causes of juvenile crime and violence. The researchers conducted a literature review and solicited unpublished material from international colleagues in criminology and related fields. Comparing the data on juvenile crime rates was challenging because most of the countries used different ways to define "juvenile," define "violent crimes," classify crimes, and measure crime rates. Therefore, the researchers generally restricted themselves to comparing trends based on police figures of arrests and convictions. Also, historical data were not uniformly available for every European Union country. Thus, most of the research emphasized crime trends from the early or mid-1980s to the mid-1990s. Juvenile crime rates increased across the European Union In every country studied, the rate of juvenile violence rose sharply in the mid-1980s or early 1990s. In some countries, the official figures increased between 50 and 100 percent. In England and Wales (counted together) in 1986, for example, approximately 360 of every 100,000 youths ages 14-16 were "convicted or cautioned by the police" for violent crimes; in 1994, that figure had 54/61 Workshop 5 climbed to approximately 580 per 100,000. In Germany the growth rate was even higher. In 1984, the number of 14- to 18-year-olds suspected of violent crime in the former West Germany was approximately 300 per 100,000; by 1995, that figure had more than doubled, to approximately 760 per 100,000. Rates in the former East Germany were between 60 and 80 percent higher. Nonviolent crimes committed by juveniles also increased significantly. For example, property crimes committed by juveniles (ages 14-17) in Italy more than doubled between 1986 and 1993 (from approximately 320 per 100,000 to approximately 650 per 100,000). In general, the victims of violent crimes committed by juveniles were other juveniles, as evidenced by victimization trends in the European Union countries surveyed. For example, in the Netherlands in 1995, young people ages 15-17 were four times more likely than adults (25 and older) to be the victims of assault. Juveniles in Germany were also more likely to be the victims of violent crime than were members of other age groups. The victimization rates from 1984 to 1995 for young children (birth to age 14) and adults (ages 21-60 and age 60 and older) were relatively stable for each age group. However, the victimization rates for teenagers (ages 14-18) and young adults (ages 18-21) climbed precipitously, from approximately 300 per 100,000 in each age group in 1984 to approximately 750 per 100,000 in 1995. The research revealed significant gender differences for both victims and offenders. While data were not available for every country, the numbers indicated that young men were far more likely than young women to be crime victims. Offense rates also rose far more sharply among young men than among young women. In most countries the crime rate among adults either remained stable across the years or increased moderately. In no country did the increase in the adult crime rate parallel that for juveniles. Thus, the increase in violent crime among juveniles cannot simply be seen as part of an overall trend in crime rates. Socioeconomic conditions linked with rates of juvenile crime It has become axiomatic over the past 20 years that neighborhoods with depressed socioeconomic conditions--particularly in urban areas—suffer higher crime rates than neighborhoods with a healthy economy. Since crime in general has been correlated with socioeconomic conditions, it is no surprise that juvenile crime is also connected to these factors. In most of the European Union countries surveyed, the rising juvenile crime rate accompanied rising unemployment and poverty rates. In some countries--France and Germany, for example--the problem of unemployment was exacerbated in the early 1990s by an influx of immigrants from countries that had been under Communist rule. With the fall of the Berlin Wall in 1989, thousands of people crossed the borders into Western European nations. The researchers found that those immigrants who could not overcome language and culture barriers in order to find employment were more likely to engage in criminal activity than were those who found jobs and became integrated into society. 55/61 Workshop 5 Social integration and socioeconomic status are not the sole determinants for an individual's involvement in violent crimes, however. German officials recorded an increase in the use of alcohol and other drugs in the last decade, and firearms became somewhat more available after the fall of the Berlin Wall than they had been in the past. However, the researchers attached greater significance to the findings from interviews with 100 young German men who were arrested for violent crimes. While many came from low-income households, the most common thread in the their life histories is that they came from families where violence was common: They were beaten, their siblings were beaten, or one of their parents was beaten. Directions for future research: Individual responses to violence Recognizing that violence may breed further violence, the researchers are undertaking an ambitious project in German jails. They are interviewing 500 to 700 young men who are being imprisoned for the first time. Followup interviews will be conducted 1 week before they leave prison, 3 months after release, 1 year later, 2 years later, and so on. The researchers hope to develop biographies of these individuals that will explore their responses to prison and identify how they cope with the culture of violence. In a separate effort, the researchers are conducting a victimization study of 11,000 young people (ages 15 and 16) in four large German cities, asking whether the teenagers have ever been victimized and, if so, how they responded to the attack. The researchers hope to amass a bank of data describing where the attacks occurred, where the victims turned for help, and what effect the attacks had on the victims. They will also attempt to isolate any connections between victims and their attackers, identifying possible relationships and reasons for the attack. This study should yield information about the origins of juvenile violence and possible ways to address the growing problems associated with such violence. http://www.ncjrs.gov/txtfiles/fs000202.txt Europe Envies America; Now, Teen-Agers Turn to Crime In Berlin, a youngster is robbed on the street by knife-wielding teen-agers who covet his designerlabeled American backpack. In London, a headmaster is stabbed to death by a pupil outside his school. In the Netherlands, a 30-year-old man is trampled to death by teen-agers because he tried to talk them out of tipping other people's motorcycles into a canal. In Strasbourg, France, young people are blamed for setting 100 cars afire last New Year's. What has happened to Europe's youth? Across much of the continent, governments, police and social workers are challenged by a phenomenon they have difficulty explaining, still less combatting: While overall crime figures are down, crimes by teen-agers are increasing relentlessly. They range from shoplifting to mugging and even to murder. 56/61 Workshop 5 Embedded in this grim chronicle is a particular irony: the United States, long viewed by many Europeans as a criminal nesting ground, is cast increasingly as a potential model for crime control, thanks to policies like New York City's crackdown on minor offenses and California's lifeimprisonment laws for three-time convicted felons. Those practices, Europeans believe, have begun to erase crime from the political agenda across the Atlantic. While the street-chic of juvenile crime still looks to America for its basketball shoes, baseball hats and baggy pants, Europe's elders see other attractions: In the past few weeks, high officials from Paris and Frankfurt -- Germany's most violent city -- have traveled to New York to examine America's recipe for fighting crime. This isn't to say, of course, that the actual crime figures for America and Europe have been reversed; however frightening Frankfurt's murder rate is for Germans, it is still only one-sixth the murder rate in New York, where 13.4 murders are committed each year for every 100,000 residents. What disturbs Europeans, though, is the trend line -- a rise in crime among European youths at the very moment that violent crime among America's teen-agers has begun to drop a bit (even if the drop is far less than the drop in overall American crime). Throughout the 1990's, indeed, violent crime by young Germans has been running ahead of similar crime in the United States. In 1993, according to German figures, violent crime among German teen-agers, measured by the number of youthful suspects per 100,000 people, was almost 50 percent higher than similar crime in the United States. And just last December, the French police reported a 14 percent leap in juvenile crime in 1996, adding to an 18 percent increase the year before. Each of Western Europe's nations has its own dynamic, drawn from an explosive mix of racial tension, poverty, envy, drug abuse, broken families, unemployment and alienation. But beyond that there is a broader malaise: Europe is entering a ''post'' period -- post-welfare state, post-cold war, post-industrial society, post-baby boom. The days when the middle classes, at least, could guarantee their offspring better, more prosperous times are over. And just as unemployment -- particularly among the young -- seems to have become endemic, slick advertising and peer pressure have come to exert enormous pressure to acquire the unaffordable and perishable icons of the consumption era: this season's sneakers, this month's CD. Why else would the single most prevalent crime among young people in Germany not be drugs but shoplifting? Broken Pledges And the postwar years have left some of Europe's societies singularly ill-equipped to cope. In Britain, schools designed in the heyday of the welfare state to provide every child with a solid education stand today as forlorn reminders of unredeemed pledges. According to British police figures released late last year, semiliterate school-age truants accounted for 40 percent of street crime in London. 57/61 Workshop 5 In Italy, the judicial system is so broken that almost half the 50,000 people in prisons are awaiting final sentencing. Yet even there, the statistics show a near-doubling of juvenile convictions for violent crimes between 1991 and 1995. In France, suburban housing projects in some cities have become known as the liberated zones of drug dealers, preying on the unemployed descendants of North African immigrants and the perennially jobless. Yet the idea of a ''three strikes and you're out'' crackdown still causes misgivings, colliding with the stubborn sense that Western Europe should have more liberal values than America on how best to treat convicted criminals. ''The security wave breaking over Europe comes from America,'' the commentator Jean-Gabriel Fredet wrote in the French magazine Le Nouvel Observateur, arguing that prescriptions of mandatory harsh punishment contradict a traditional leftist view of the delinquent as the marginalized victim of ''iniquitous'' and ''exclusive'' consumer societies. In Britain, where Tony Blair's New Labor party has promised a crackdown on juvenile crime, critics argue that America has overcome its crime problems only by creating a prison population of 1.6 million, which reflects a far higher incarceration rate than that of Britain, with a prison population of 60,000. The politics of crime, of course, is never just about law-breaking. It is also about social values and political agendas: Cracking down on voteless youngsters scores points with an older electorate that feels threatened by rebellious youth. It is also about race. When Manfred Kanther, Germany's hard-line Interior Minister, unveiled a nine-point plan for ''Security Year 1998,'' much of it assumed that crime equaled illegal immigration. Cut down on unwanted foreigners, the argument went, and you will reduce crime. The idea, however, does not tally with the figures: According to Germany's own police, juvenile crime, which seemed to be on the retreat in the 1980's, is now increasing more rapidly among German citizens, particularly eastern Germans, than among foreigners. It is in France that juvenile crime is most closely linked to postwar demographic shifts that have not only transformed housing projects into criminal ghettos but have also brought some Europeans up short against their histories: Once colonial powers, Britain and France seem to have failed singularly to absorb those former underlings who seek a new home in the mother country. Much of the torching of cars in Strasbourg and other French cities is blamed by the authorities on disaffected young people of North African descent; not too long ago, Britain's top police official rekindled suspicions of police racism by bluntly stating that most of London's muggers were black. Looking Abroad But does the leveling off in juvenile crime achieved in the United States mean that American gettough policies are appropriate on this side of the Atlantic? For some Europeans -- particularly in Germany with its memories of Nazi and Communist dictatorship -- the balance between civil liberty and public order may never be allowed to tip very 58/61 Workshop 5 far in favor of the police and prosecutors. And many cling to the notion that young criminals need crime prevention programs, personal help and rehabilitation as much as punishment. In Odense, Denmark, crime fighters have instituted such far-reaching and intrusive cooperation between the police, social workers and government officials that crime-fighters routinely visit the parents of young people to warn them that their offspring might be on the brink of criminal associations. After a visit to New York last month and a meeting with Mayor Rudolph W. Giuliani, Petra Roth, the mayor of Frankfurt, was asked if American practices could make the leap to Europe. ''A lot is not transferable,'' she said, citing the idea that ''the poorest and the weak'' needed help more than punishment. ''I'm going a European way,'' she said. http://query.nytimes.com/gst/fullpage.html?res=9D05E6D9123AF932A35751C0A96E958260&sec= &spon=&pagewanted=all Boot Camps-torture and starvation I wrote about the new GAO report (pdf)on juvenile boot camp deaths, but this Times (London) article is really a must read. Selected quotes: The Government Accountability Office, the US Congress investigative arm, identified 1,619 incidents of child abuse in 33 states in 2005. It selected ten deaths since 1990 for special investigation in boot camps and “wilderness programmes”. What they found: Examples of abuse include youths being forced to eat their own vomit, denied adequate food, being forced to lie in urine or faeces, being kicked, beaten and thrown to the ground,” Gregory Kutz, a GAO investigator, told a congressional committee. One teenager, Mr Kutz said, was “forced to use a toothbrush to clean a toilet, then forced to use that toothbrush on their own teeth”. The abuse that preceded the deaths of the ten teenagers was particularly shocking. “If you walked in partway through my presentation you might have assumed I was talking about human rights violations in a Third World country,” Mr Kutz said. More... One of those who died, emaciated and beaten, Aaron Bacon, kept a journal. His father reports: He said that Aaron spent 14 of 20 days “without any food whatsoever” while having to hike eight to ten miles (13-16km) a day. When he was given food, it consisted of “undercooked lentils, lizards, scorpions, trail mix and a celebrated canned peach on the 13th day”. Aaron died from an untreated perforated ulcer. His father said that he had been beaten “from the top of his head to the tip of his toes” during his month at the camp. “His mother and I will never escape our decision to send our 16-year-old son to his death,” Mr Bacon said. Another horror story: 59/61 Workshop 5 At the American Buffalo Soldiers boot camp in Arizona, where Anthony Haynes, 14, died in 2001, children were fed an apple for breakfast, a carrot for lunch and a bowl of beans for dinner, the GAO report said. Anthony became dehydrated in a 45C (113F) temperature and vomited soil that he had eaten because of his hunger, according to witnesses. The programme closed and Charles Long, its director, was sentenced in 2005 to six years in prison for manslaughter. The report said that five of the ten programmes where teenagers died are still operating, sometimes under different names. Between 10,000 and 20,000 American children attend the camps every year. Some charge as much as $450 (£225) a day. Paul Lewis' son Ryan committed suicide. A trial is ongoing now in Florida over a death there. In Panama City, Florida, seven guards and a nurse are on trial over Martin Lee Anderson’s death. The opening day was so traumatic for his mother, Gina Jones, that she ran from the courtroom, sobbing and shouting “I cannot take it.” Prosecutors say that the guards suffocated the boy by covering his mouth, making him inhale ammonia. The guards and nurse each face up to 30 years in jail if convicted. If convicted, they deserve every day of the maximum sentence in my view. I have no tolerance for vicious, intentional abuse of teens or the elderly by cops or others in positions of authority. A sampling of four of the fatalities: A 15-year-old girl collapsed of dehydration while hiking in 1990 and lay dead on road for 18 hours A 15-year-old boy refused to return to camp in 2000. He was forcibly restrained and died of a severed artery - ruled a homicide A 14-year-old boy punished for asking to go home in 2001 was made to sit in the desert, then left in bath to recuperate - later died A 14-year-old boy complained of thirst in 2002, was left in sun for an hour and stopped breathing and died. Staff thought he was faking. I'd close every one of these camps until tough licensing regulations are drafted and in effect. Then, those that pass can open, but there should be an ombudsman or Red Cross type worker there to advocate for the rights of the kids. I'd also consider requiring a court's approval before a parent can send a child to one of these camps. And make the camps provide the parents with five random names of the parents of former students so they can check out how other kids were treated. http://www.talkleft.com/story/2007/10/12/25320/565 Headmaster stabbed to death The 14-year-old boy, who cannot be named for legal reasons, described how Mr Lawrence, a father of four, jogged up to a Triad gang member - who was wearing a hood, black hat and scarf across his face - and tried to reason with him outside the front gates of St George's RC school in Maida Vale, north-west London. 60/61 Workshop 5 "Mr Lawrence said to the Triad `We can sort something out about this'," the witness said. Demonstrating with a round-arm motion, he described how the gang member stabbed the headmaster in the chest after punching him in the face. "The Triad dropped a knife from his sleeve and he stabbed Mr Lawrence in the chest," he said. He said he had had a clear view and the blade had been seven inches in length. "The Triad jogged up the hill. Mr Lawrence went back toward the school. He passed me. He was holding his shirt. He was staggering and holding his side." The prosecution alleges that Mr Lawrence was killed after a running feud between two teenage boys at Mr Lawrence's school had led to the armed gang ambushing one of his pupils in a revenge attack. One of the gang, who had played truant and "tagged along" because he heard it might be "a laugh", later described Mr Lawrence's murder as "disgraceful". The 16-year-old boy, who also gave evidence yesterday, said he was originally arrested in connection with the killing. On the way to the police station he told officers that another teenager had admitted stabbing the headmaster. "What was important to me was telling the truth and I told the truth," said the boy. He agreed he had said to police that the other teenager's action had been disgraceful. Asked by the defence counsel, David Spens QC, whether that had always been his attitude, the boy replied: "Yes." He said he had tried to cover up his truancy afterwards by getting himself marked on the school register for that day. He agreed he did not want it to be known he was at the murder scene. But another reason was that he was in trouble with the school over truancy. "One more offence and they would have expelled me," he told the court. "I did not think I would get arrested because I did not do anything." A teenaged boy charged with Mr Lawrence's murder, who cannot be named for legal reasons, denies that charge and two further charges of conspiracy to cause grievous bodily harm and wounding with intent. A co-defendant, aged 15, also denies the latter two charges. http://findarticles.com/p/articles/mi_qn4158/is_19960927/ai_n14066240 61/61 Workshop 5