Ergänzende technische Richtlinien zu den SEV Leitsätzen 4022 und 4113 Anwendbar in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt. Ausgabe 01.01.2009 A. Äusseres Blitzschutzsystem A1 Fangeinrichtung A 1.1 A 1.2 A 1.5 Als Fangeinrichtung empfehlen wir vermaschte Leiter (Faraday-Käfig). Schneefänger sind auf beiden Seiten sowie bei den Kreuzungen mit der Fangeinrichtung zu verbinden. Der Abstand zwischen den Drahtbefestigungen darf max. 1 m betragen. Befestigungsstücke aus synthetischem Material müssen den Sonneneinstrahlungen standhalten. Bei Flachdächern, die gemäss Blatt 3.3.2.2 (Fig. a und b) des Blitzschutzkurses geschützt sind, bleibt ein Risiko, dass bei Blitzschlägen eine Durchlöcherung der Dachdichtung erfolgen kann. Um diese sicher zu schützen, ist das Gebäude gemäss Blätter 3.3.2.3 und 3.3.2.4 des Blitzschutzkurses auszurüsten. Der Entscheid über die anzuwendende Blitzschutzklasse bleibt beim Eigentümer und bei den Spezialisten der Brandschutzbehörde. Die notwendigen Abklärungen sind vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. A2 Ableitungseinrichtung A 2.1 Die künstlichen Ableitungen in der Nähe der Ablaufrohre müssen an Letztere befestigt werden. Alle metallenen Dachentwässerungsrohre sind an die Erdleitung anzuschliessen. Der Abstand zwischen den Drahtbefestigungen darf 1 m nicht überschreiten. Befestigungsmaterial aus Kunststoff muss den Sonneneinstrahlungen standhalten. Die Messstellen müssen jederzeit leicht zugänglich sein. Sie sind auf einer Höhe von max. 1,70 m zu platzieren. Grössere Metallteile der Gebäudefassade sind mit der Blitzschutzanlage zu verbinden (Geländer, Teile der Fassadenverkleidungen, Fensterbänke, Sonnenstoren, usw.). Wenn sich diese Elemente nicht in der Nähe des Blitzableiters befinden, muss man sie nicht verbinden. Im Zweifelsfall ist mit den Spezialisten der Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Haben die metallenen Verkleidungen keinen elektrischen Kontakt mit dem Metallgerüst des Gebäudes, sind diese mit der Erdelektrode sowie mit der Fangeinrichtung auf dem Dach zu verbinden (gemäss Tabelle 3.4.a des Blitzschutzkurses). A 1.3 A 1.4 A 2.2 A 2.3 A 2.4 A 2.5 A 2.6 A 2.7 D:\75900782.doc 1/2 A3 Erder A 3.1 Um das Korrosionsrisiko zu verringern, ist der Kupferdraht der Ringleitung in ein Isolierrohr einzuziehen, wenn er die Metallwasserleitung kreuzt. Zudem sind Parallelführungen mit metallenen Wasser- oder anderen Leitungen im Erdreich zu vermeiden. Für die Verbindung zwischen Fundamenterder und der Ableitungseinrichtung oder Anschlusspunkten für das innere Blitzschutzsystem können isolierte Kabel verwendet werden. Die Länge der isolierten Kabel im Beton darf 1 m nicht überschreiten (Blatt 3.5.2.1 des Blitzschutzkurses). Die Anschlüsse, unter Ziffer 2 des Blattes 3.5.2.4 des Blitzschutzkurses, müssen zugänglich sein und sind wenn möglich über dem Erdniveau anzubringen. Unter dem Erdniveau montierte Anschlüsse müssen über Kontrollschächte zugänglich sein. Bei der Ausführung nach Fig. "b" des Blattes 3.5.2.3 des Blitzschutzkurses (Ableitung in Betonarmierung) ist der Zugang zum Anschlusspunkt unter Ziffer 2 nicht in jedem Fall erforderlich, wird aber empfohlen. A 3.2 A 3.3 B Inneres Blitzschutzsystem B1 Achtung, der Anschluss der Metallleitungen für die Wasser- und Gaseinführung ist nach Rücksprache mit dem Besitzer sowie dem Gas- und Wasserwerk auszuführen. Um der Korrosion der erdverlegten Wasser- und Gasleitungen vorzubeugen, sind diese Leitungen beim Eintritt in das Gebäude mit Isolierstücken zu versehen (siehe Blatt 2.6 des Blitzschutzkurses). Die metallischen Windverbände unter der Dachhaut sind wenn möglich mit der Blitzschutzanlage zu verbinden. In feuergefährdeten Räumen sind die Drähte für die Verbindungen zwischen Metallteilen und Blitzableiter in schwer brennbare Isolierrohre (graues Symalen KRFW) einzuziehen. In Räumen mit Korrosionsgefahr (Ställe, Masthallen, Käsereien, usw.) sind die Anschlussstellen gegen Korrosion zu schützen (Denso-Band oder gleichwertiges). B2 B3 B4 C Verschiedenes C1 Blitzschutzanlagen auf Gebäuden in der Nähe von Bahnanlagen Spezielle Massnahmen, wie eventuelle Verbindungen der Blitzschutzanlage mit dieser Installation, sind mit der zuständigen Stelle (SBB oder Privatgesellschaft) abzusprechen). D:\75900782.doc 2/2