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Ergänzende technische Richtlinien zu den
SEV Leitsätzen 4022 und 4113
Anwendbar in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt.
Ausgabe 01.01.2009
A.
Äusseres Blitzschutzsystem
A1
Fangeinrichtung
A 1.1
A 1.2
A 1.5
Als Fangeinrichtung empfehlen wir vermaschte Leiter (Faraday-Käfig).
Schneefänger sind auf beiden Seiten sowie bei den Kreuzungen mit der
Fangeinrichtung zu verbinden.
Der Abstand zwischen den Drahtbefestigungen darf max. 1 m betragen.
Befestigungsstücke aus synthetischem Material müssen den Sonneneinstrahlungen
standhalten.
Bei Flachdächern, die gemäss Blatt 3.3.2.2 (Fig. a und b) des Blitzschutzkurses
geschützt sind, bleibt ein Risiko, dass bei Blitzschlägen eine Durchlöcherung der
Dachdichtung erfolgen kann. Um diese sicher zu schützen, ist das Gebäude gemäss
Blätter 3.3.2.3 und 3.3.2.4 des Blitzschutzkurses auszurüsten.
Der Entscheid über die anzuwendende Blitzschutzklasse bleibt beim Eigentümer
und bei den Spezialisten der Brandschutzbehörde. Die notwendigen Abklärungen
sind vor Beginn der Arbeiten durchzuführen.
A2
Ableitungseinrichtung
A 2.1
Die künstlichen Ableitungen in der Nähe der Ablaufrohre müssen an Letztere
befestigt werden.
Alle metallenen Dachentwässerungsrohre sind an die Erdleitung anzuschliessen.
Der Abstand zwischen den Drahtbefestigungen darf 1 m nicht überschreiten.
Befestigungsmaterial aus Kunststoff muss den Sonneneinstrahlungen standhalten.
Die Messstellen müssen jederzeit leicht zugänglich sein. Sie sind auf einer Höhe
von max. 1,70 m zu platzieren.
Grössere Metallteile der Gebäudefassade sind mit der Blitzschutzanlage zu
verbinden (Geländer, Teile der Fassadenverkleidungen, Fensterbänke,
Sonnenstoren, usw.). Wenn sich diese Elemente nicht in der Nähe des Blitzableiters
befinden, muss man sie nicht verbinden. Im Zweifelsfall ist mit den Spezialisten der
Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.
Haben die metallenen Verkleidungen keinen elektrischen Kontakt mit dem
Metallgerüst des Gebäudes, sind diese mit der Erdelektrode sowie mit der
Fangeinrichtung auf dem Dach zu verbinden (gemäss Tabelle 3.4.a des
Blitzschutzkurses).
A 1.3
A 1.4
A 2.2
A 2.3
A 2.4
A 2.5
A 2.6
A 2.7
D:\75900782.doc
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A3
Erder
A 3.1
Um das Korrosionsrisiko zu verringern, ist der Kupferdraht der Ringleitung in ein
Isolierrohr einzuziehen, wenn er die Metallwasserleitung kreuzt. Zudem sind
Parallelführungen mit metallenen Wasser- oder anderen Leitungen im Erdreich zu
vermeiden.
Für die Verbindung zwischen Fundamenterder und der Ableitungseinrichtung oder
Anschlusspunkten für das innere Blitzschutzsystem können isolierte Kabel
verwendet werden. Die Länge der isolierten Kabel im Beton darf 1 m nicht
überschreiten (Blatt 3.5.2.1 des Blitzschutzkurses).
Die Anschlüsse, unter Ziffer 2 des Blattes 3.5.2.4 des Blitzschutzkurses, müssen
zugänglich sein und sind wenn möglich über dem Erdniveau anzubringen. Unter
dem Erdniveau montierte Anschlüsse müssen über Kontrollschächte zugänglich
sein. Bei der Ausführung nach Fig. "b" des Blattes 3.5.2.3 des Blitzschutzkurses
(Ableitung in Betonarmierung) ist der Zugang zum Anschlusspunkt unter Ziffer 2
nicht in jedem Fall erforderlich, wird aber empfohlen.
A 3.2
A 3.3
B
Inneres Blitzschutzsystem
B1
Achtung, der Anschluss der Metallleitungen für die Wasser- und Gaseinführung ist
nach Rücksprache mit dem Besitzer sowie dem Gas- und Wasserwerk auszuführen.
Um der Korrosion der erdverlegten Wasser- und Gasleitungen vorzubeugen, sind
diese Leitungen beim Eintritt in das Gebäude mit Isolierstücken zu versehen (siehe
Blatt 2.6 des Blitzschutzkurses).
Die metallischen Windverbände unter der Dachhaut sind wenn möglich mit der
Blitzschutzanlage zu verbinden.
In feuergefährdeten Räumen sind die Drähte für die Verbindungen zwischen
Metallteilen und Blitzableiter in schwer brennbare Isolierrohre (graues Symalen
KRFW) einzuziehen.
In Räumen mit Korrosionsgefahr (Ställe, Masthallen, Käsereien, usw.) sind die
Anschlussstellen gegen Korrosion zu schützen (Denso-Band oder gleichwertiges).
B2
B3
B4
C
Verschiedenes
C1
Blitzschutzanlagen auf Gebäuden in der Nähe von Bahnanlagen
Spezielle Massnahmen, wie eventuelle Verbindungen der Blitzschutzanlage mit
dieser Installation, sind mit der zuständigen Stelle (SBB oder Privatgesellschaft)
abzusprechen).
D:\75900782.doc
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