Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

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Prüfung und Wartung
von Blitzschutzsystemen
1 Grundforderungen
2 Arten der Prüfung
Schutzziel der Prüfungen
In der Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):201110, Abschnitt 7.1, wird das Schutzziel der Prüfung von
Blitzschutzsystemen wie folgt umrissen:
Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass das
jeweilige Blitzschutzsystem (LPS) mit seinen Komponenten des Äußeren und Inneren Blitzschutzes in
jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Planung bzw. Errichtung geltenden Normen entspricht.
Bei der Prüfung der Planung sind das gesamte Blitzschutzsystem und die Nutzung des Gebäudes unter
Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften zu prüfen. Diese Prüfung ist vor dem Errichten des Blitzschutzsystems durchzuführen.
Durch die Prüfung soll die Schutzfunktion des Blitzschutzsystems gegenüber direkten und indirekten Blitzeinwirkungen für Leben, Inventar, technische Ausrüstung der baulichen Anlage (Gebäude), Betriebstechnik und Sicherheitseinrichtungen sowie für die bauliche Anlage selbst in Verbindung mit nachfolgenden
Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden.
Anwendungsbereich
Die Norm gilt für Blitzschutz-Neuanlagen, die nach
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 errichtet wurden; bei älteren Blitzschutzsystemen kann sie
sinngemäß angewendet werden. Entspricht das vorgefundene Blitzschutzsystem nicht den grundsätzlichen Schutzforderungen nach den genannten Normen, so muss dies im Prüfbericht dokumentiert werden. Es bleibt dem Eigentümer überlassen, wie er die
Schutzforderungen erfüllen lässt. Zum Zeitpunkt der
Errichtung mitgeltende Normen, sonstige zutreffende
Vorschriften, Bauverordnungen mit Forderungen zum
Blitzschutz usw. sollten berücksichtigt werden.
Prüfer
Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach dieser Norm
darf nur von einer Blitzschutzfachkraft, kurz Prüfer genannt, vorgenommen werden. Eine Blitzschutzfachkraft ist ein Blitzschutzingenieur, Blitzschutzplaner,
Blitzschutzerrichter bzw. nach GewO, §36, ein Revisionsingenieur, behördlich anerkannter Prüfsachverständiger oder ein Prüftechniker (Sachkundiger) des
Fachbereiches Elektrotechnik oder ein von unabhängigen Prüforganisationen und Prüfinstitutionen geschulter Prüfer. Der Prüfer muss umfassende Kenntnisse über Planung, Bau, Prüfung und Instandhaltung
von Blitzschutzsystemen haben. Er muss sich laufend
über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln
der Technik informieren. Die Blitzschutzfachkraft muss
über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe
berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes
verfügen.
Von großer Wichtigkeit ist mit Beginn der Bauarbeiten
die baubegleitende Prüfung aller der Teile des Blitzschutzsystems, die später nicht mehr zugänglich sind.
Hierzu gehören insbesondere der Fundamenterder,
Ableitungen in Stahlbetonstützen, Nutzung der Bewehrung in Wänden, Decken und Fußböden als Schirmung und Verbindungsstellen und Anschlussstellen
mit der Bewehrung oder anderer metallener Bauteile
des Baukörpers. Die technischen Unterlagen sind zu
kontrollieren, und die Ausführung ist zu beaufsichtigen. Als praktisch hat es sich erwiesen, die später
nicht mehr zugänglichen Teile der Blitzschutzanlage
fotografisch zu dokumentieren.
Nach der Fertigstellung des Blitzschutzsystems
ist durch eine Abnahmeprüfung die normgerechte
Schutzkonzeption (Planung) sowie die handwerkliche
Ausführung (fachgerechte Richtigkeit) zu prüfen. Zu
berücksichtigen sind die Nutzungsart, die technische
Ausrüstung im Gebäude und die Standortbedingungen. Bei großen Gebäudekomplexen mit komplizierten
technischen Ausrüstungen sind auch Teilabnahmeprüfungen möglich. In diesen Fällen ist eine laufende Dokumentation besonders wichtig.
In regelmäßigen Zeitabständen (Tabelle 1) sind Wiederholungsprüfungen notwendig. Nur durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen kann die dauernde
Wirksamkeit des Blitzschutzsystems gewährleistet
werden. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf
Nutzungsänderungen und den Ausstattungsgrad mit
elektronischen Informationssystemen gelegt werden.
Häufig werden durch solche Änderungen die ursprünglichen Planungen und damit das Schutzkonzept unterlaufen. Es wird deshalb empfohlen, immer dann, wenn
wesentliche Nutzungsänderungen, Änderungen der
baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder
Reparaturen an dem geschützten Gebäude durchgeführt werden, eine Zusatzprüfung zu veranlassen.
Dies sollte auch nach jedem bekannt gewordenen Blitzeinschlag erfolgen.
Wenn für das Gebäude eine erhöhte Schutzbedürftigkeit (SK I und II) oder eine wesentliche Beeinflussung
durch eine aggressive Umgebung auf das Blitzschutzsystem besteht, so muss die umfassende Prüfung des
Blitzschutzsystems jährlich vorgenommen werden.
Tabelle 1: Größter Abstand zwischen Prüfungen
des Blitzschutzsystems
Verfasser: E.-A. Hampe
Stand 05/2012
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3 Prüfturnus für Wiederholungsprüfungen
Die Tabelle 1 enthält zeitliche Abstände für die Wiederholungsprüfung bei durchschnittlichen Umgebungsbedingungen. Die Fristen sind Empfehlungswerte, die
sich in der Praxis bewährt haben. Die Prüffrist wird
durch folgende Einflussfaktoren bestimmt:
•Klassifizierung des Gebäudes oder des zu schützenden Bereiches, speziell hinsichtlich der Schadenfolgewirkungen,
•Blitz-Schutzklasse nach DIN EN 62305-1 bis 4 (VDE
0185-305-1 bis 4):2012-10,
•örtliche Umgebungsbedingungen (z.B. sind bei korrosiver Atmosphäre oder rauem Produktionsbetrieb
kürzere Zeitabstände notwendig),
•Werkstoff der einzelnen Blitzschutzbauteile,
•Art der Oberfläche, an der die Blitzschutzbauteile befestigt sind,
•Zustand des Erdbodens und davon abhängige Korrosionsgeschwindigkeit.
Des Weiteren sind behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen zu berücksichtigen. Diese gelten als Mindestanfordungen.
In der Tabelle 1 werden auch Intervalle für eine Prüfung von kritischen Bereichen bzw. für erhöhte Schutzfestigkeit (SK I und II) angegeben.
Als kritische Bereiche eines Blitzschutzsystems gelten
z. B.
•Teile, die starken mechanischen Beanspruchungen
ausgesetzt sind,
•Blitzstromableiter, Überspannungsableiter,
•Potentialausgleichsverbindungen von Kabeln und
Rohrleitungen.
Die Prüffristen sollen zwischen den Wiederholungsprüfungen liegen. Altanlagen sind sinngemäß einer
Blitzschutzklasse zuzuordnen.
Von Bedeutung ist auch die Empfehlung, dass mit der
regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlage des
Gebäudes gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen des Inneren Blitzschutzes insbesondere
des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit
geprüft wird. Hiermit wird auch unterstrichen, dass der
Überspannungsschutz der elektrischen Anlage mit
dem Inneren Blitzschutz immer zu koordinieren
ist (vgl. Bild 1).
Bild 1:
Blitzschutz, Überspannungsschutz und Normung
Verfasser: E.-A. Hampe
Stand 05/2012
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4 Prüfmaßnahmen
4.1 Prüfung von Neuanlagen
Die Prüfung umfasst:
• die Kontrolle der technischen Unterlagen
-auf Vollständigkeit,
- auf Übereinstimmung mit den Normen;
• die Besichtigungen daraufhin, ob
- eine Übereinstimmung des Blitzschutzsystems
mit den technischen Unterlagen vorliegt,
-sich das Blitzschutzsystem in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, z.B. keine losen
Verbindungen, keine Unterbrechungen der Leitungen sichtbar sind,
-eine Schwächung durch Korrosion vorliegt, besonders an Übergangsstellen zur Erde, die Erdungsanschlüsse, soweit sichtbar, intakt sind,
- die Leitungen und Bauteile ordnungsgemäß befestigt sind,
-die Teile für mechanische Schutzfunktion intakt
sind,
-bauliche und/oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden,
- Blitzstrom- und Überspannungsableiter richtig
eingebaut sind,
-Beschädigungen oder Auslösungen von Ableitern vorliegen; dabei sind die vorgeschalteten
Sicherungen mit zu prüfen,
-Potentialausgleichsverbindungen innerhalb des
Gebäudes, ggf. auch in höheren Ebenen, vorhanden und intakt sind. Besonders sind neu eingebaute metallene Installationen, Baukonstruktionen, energie- und informationstechnische
Netze zu berücksichtigen,
-Maßnahmen zur Beseitigung von Näherungen
durchgeführt wurden,
- Schirmungsmaßnahmen, soweit sichtbar, intakt
sind; dabei ist die beidseitige und ggf. dazwischenliegende Erdung der Schirme zu prüfen.
• Prüfung durch Messungen
- Durchgangsmessungen aller Verbindungen und
Anschlüsse von Fang- und Ableiteinrichtung,
Erdungsanlage, Potentialausgleichsleitungen,
Schirmungsmaßnahmen, soweit keine Besichtigung möglich ist (Richtwert: < 1 Ω),
- Ausbreitungswiderstand und/oder spezifischer
Erdungswiderstand der Erdungsanlage, auch
von Einzelerdern und Teilringerdern.
- Hinweis: Bestehende Erdungsanlagen (Anlagen
älter als 10 Jahre) können hinsichtlich der Korrosionseinwirkungen nur durch punktuelle Aufgrabungen geprüft werden.
Die Messergebnisse sind mit früheren Ergebnissen zu
vergleichen. Wenn wesentliche Abweichungen auftreten, sind zusätzliche Untersuchungen notwendig, um
den Grund der Abweichung zu ermitteln.
Prüfung der Planung
Anhand der Planungsunterlagen (Blitzschutzzeichnung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3
Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Beschreibung nach DIN
EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):
2007-01, Gebäudezeichnungen) und der Schutzkonzeption ist festzustellen, ob folgende Gesichtspunkte
berücksichtigt sind:
•Standortbedingungen (Lage im Gelände und zu anderen Gebäuden),
•Bauart der baulichen Anlage (z. B. Stahlskelettbau,
Stahlbetonbau, Dachform und Art der Dacheindeckung, Fassadenverkleidung),
•Eignung von Gebäudeteilen als natürliche Bestandteile der Blitzschutzanlage (z.B. Metalldach, metallene Außenwände, Stahlkonstruktionen usw.),
•mögliche Korrosionsgefahren (z. B. durch Verwendung von Kupfer am Gebäude),
•technische Gebäudeausrüstung (Elektro-, EDV-,
Fernmelde-, Brandmelde-, RLT- und Heizungsanlagen hinsichtlich Einbeziehung in den Blitzschutz-Potentialausgleich),
•Einbeziehung von Bauwerksteilen (z. B. von Bewehrungen und Bauelementen für Schirmungsmaßnahmen),
•Anordnung der Fangeinrichtungen und Ableitungen
unter Berücksichtigung der Schutzklassen (Blitzkugel-, Schutzwinkel-, Maschenverfahren),
•Näherungen, soweit im Planungsstadium erkennbar,
•Blitzschutz-Potentialausgleich, ggf. in höheren Ebenen des Gebäudes.
Verfasser: E.-A. Hampe
Bei kleinen Blitzschutzsystemen kann die Vorprüfung
entfallen. Es werden meist keine Planungsunterlagen
erstellt. In diesem Fall sind die vorgenannten Prüfungen bei der Besichtigung vorzunehmen.
Stand 05/2012
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Baubegleitende Prüfung
Bei umfangreichen Blitzschutzsystemen, insbesondere bei der Herstellung von Fundamenterdern, Mitbenutzung von Teilen der baulichen Anlage als „natürliche“ Bestandteile des Blitzschutzsystems (Stahlstützen oder Stahlbetonbewehrungen) oder verdeckt
verlegten Leitungen (z. B. Ableitungen in Wänden, in
Zwischendecken, in Betonstützen, unter Putz, hinter
Fassadenverkleidungen), muss durch Besichtigen,
ggf. auch durch Messen festgestellt werden, ob
•die Leitungen und Bauteile hinsichtlich der Dimensionierung und des Korrosionsschutzes den einschlägigen Normen entsprechen,
•die Leitungen dem Schutzkonzept entsprechend eingebaut sind,
•alle notwendigen Verbindungen und Anschlüsse
fachgerecht ausgeführt sind (Nachweis der Kontaktsicherheit ggf. durch Messung).
Abnahmeprüfung
Nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems ist eine
Abnahmeprüfung durchzuführen. Durch Besichtigen
und Messen ist festzustellen, ob das Blitzschutzsystem den Normen entspricht.
Gemäß VOB, Teil C, DIN 18 384 hat diese Prüfung der
Errichter des Blitzschutzsystems durchzuführen oder
durchführen zu lassen.
Das Verlangen einiger Auftraggeber, zusätzliche Prüfungen auf Kosten der Auftragnehmer durch Dritte
durchführen bzw. deren Kosten ins Angebot einrechnen zu lassen, entspricht nicht dem Sinn der VOB.
Wenn eine zusätzliche Prüfung gewünscht wird, kann
sie schon wegen fehlender Kalkulationsmöglichkeiten
nur zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Besichtigung
Sie umfasst:
•Prüfung der Planungs- und Bestandsunterlagen auf
Vollständigkeit, fachtechnische Richtigkeit und Übereinstimmung mit der Ausführung des Blitzschutzsystems (Bestandsplan nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3
(VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Beschreibung und Prüfbericht nach DIN EN 62305-3
Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt
E.7.2.5 und DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3
Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 5.
sen, Schutz bevorzugter Blitzeinschlagstellen, Leitungsquerschnitte);
•Kontrolle der Fangeinrichtungen und Ableitungen
hinsichtlich Anordnung der Leitungen und Fangeinrichtungen (Dimensionierung, Leitungsabstände),
- Schutz bevorzugter Einschlagstellen,
- Einbeziehen von Metallteilen;
•Kontrolle der Erdungsanlage hinsichtlich
- Erdeinführungen, Anschlussfahnen und Verbindungsleitungen zwischen Erder und Ableitungen
(auch Messstellen und PA-Anschluss),
- Zugänglichkeit, Bedienbarkeit und richtige Anordnung der Messstellen,
- Einhaltung der Verlegungstiefe des Blitzschutzerders (Probegrabungen);
•Prüfung des Blitzschutz-Potentialausgleichs auf
- Einbeziehen von metallenen Installationen des
Blitzschutzsystems im Kellergeschoss oder in der
Höhe der Gebäudeoberfläche, ggf. auch in höheren Potentialausgleichsebenen, das Einbeziehen
von Rohrleitungen an den Eintrittsstellen in die
bauliche Anlage.
•Prüfen des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit elektrischen Anlagen auf
- Einbeziehen aller aktiven elektrischen Leiter in den
Blitzschutz-Potentialausgleich mit Blitzstromableitern an der Eintrittsstelle in die bauliche Anlage,
- Einbau von Blitzstrom- und Überspannungsableitern, Typ 1 und Typ 2
- Anschlussder Ableiter an den Potentialausgleich,
- Einsatz von Funkenstrecken;
•Kontrolle der Näherungen von
- Blitzschutzleitungen zu metallenen Installationen.
Der Arbeitskreis „Prüfungen“ des VDE-Ausschusses
für Blitzschutz- und Blitzforschung stellt dazu fest:
„Die Beachtung und Prüfung aller Näherungsstellen
einer baulichen Anlage ist im Rahmen einer Blitzschutzprüfung nicht durchführbar, insbesondere nicht
bei ausgedehnten baulichen Anlagen. Der Innenausbau ermöglicht in den meisten Fällen keine Kontrolle
bzw. Möglichkeit zur Ermittlung eventuell vorhandener
Näherungen. Auf offensichtliche Näherungen, insbesondere zu datentechnischen Leitungssystemen und
Brandmeldeanlagen, ist hinzuweisen“.
•Prüfung der fachtechnischen Richtigkeit und der
handwerklichen Ausführung des Blitzschutzsystems
im Hinblick auf die Einhaltung der Errichtungsbestimmungen und der Bauteilnormen (Korrosionsschutz,
Kontaktsicherheit, Art und Abstand der Befestigungsbauteile, Berücksichtigung von TemperatureinflüsVerfasser: E.-A. Hampe
Stand 05/2012
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•Überprüfung von Leitungsmaterial und Bauteilen:
Entspricht das Leitungsmaterial den Mindestabmessungen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-3053):2011-10, Tabellen 6 bis 8
- Ist genormtes oder gleichwertiges Material verwendet worden?
- Sind die Bauteile fachgerecht entsprechend ihrem
Verwendungszweck montiert?
- Sind Montagemaße nach DIN EN 62305-3, Bild
E.22, eingehalten? Sind die Werkstoffe hinsichtlich
des Korrosionsschutzes richtig ausgewählt?
- Sind die Erdeintrittsstellen der Erdeinführungen gegen Korrosion geschützt?
•Überprüfung der Schirmungsmaßnahmen, insbesondere der Anschlüsse an Bewehrung und metallene
Bauteile.
•Erstellung einer Prüfdokumentation:
Über die Prüfung des Blitzschutzsystems ist ein
Prüfungsbericht mit einer Anlagenbeschreibung
nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl.
3):2007-01, und einer Bestandszeichnung nach DIN
EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01,
Abschnitt 7, anzufertigen. Mit der Übergabe der Unterlagen bestätigt der Prüfer die Funktionsfähigkeit
des Blitzschutzsystems. Sind von ihm Mängel festgestellt worden, d.h., ist das Blitzschutzsystem nur
teilweise oder gar nicht funktionstüchtig ist, müssen
diese im Prüfungsbericht genau aufgelistet werden.
Die Mängel müssen sofort behoben werden (Abschnitt 7.3 Wartung).
Messen
Bei allen elektrischen Prüfungen ist zu gewährleisten, dass Menschen und Nutztiere durch elektrische
Ströme nicht gefährdet werden. Die Handhabung der
Messgeräte ist den Bedienungsanleitungen zu entnehmen.
Für Messungen der elektrisch leitenden Verbindungen
innerhalb der Blitzschutzanlage und der durch den Potentialausgleich verbundenen Teile der Gebäudeausrüstung oder zu benachbarten Erdungsanlagen ist in
den meisten Fällen ein Schleifenwiderstandsmessgerät ausreichend. Wenn genauere Messungen erforderlich sind oder Sondenmessungen durchgeführt werden müssen, ist ein Erdungsmessgerät zu verwenden.
Messungen mit Erdungsmessgerät
Bei der Erdungsmessung müssen unterschiedliche
Witterungseinflüsse in Gegenden mit erfahrungsgemäß extremen jahreszeitlichen Änderungen von Temperatur und Niederschlag berücksichtigt und dokumentiert werden.
Es sind der Ausbreitungswiderstand und/oder der spezifische Bodenwiderstand zu messen. Der spezifische
Bodenwiderstand, der die Wirksamkeit des Erders im
Erdreich bestimmt, muss bei der Schutzklasse I und
II sowie in Gegenden mit erfahrungsgemäß extremen
jahreszeitlichen Änderungen von Temperatur und Niederschlägen gemessen werden.
Die Messung des Ausbreitungswiderstandes erscheint
unnötig, weil nur eine bestimmte Erderabmessung gefordert ist. Mit der Messung wird jedoch der Nachweis
erbracht, dass tatsächlich die geforderten Erder eingebracht wurden und wie die Erder im Erdreich wirken.
Außerdem können durch Vergleich mit Messwerten
bei späteren Wiederholungsprüfungen Rückschlüsse auf eingetretene Schäden durch Baumaßnahmen,
Korrosion u.ä. gezogen werden.
Für die Erdungsmessung an Einzelerdern oder kleineren Erdungsanlagen ist die Sondenmessung mit
dem serienmäßigen Zubehör der Erdungsmessgeräte
(Messleitungen von 3 m, 2 x 20 m und 40 m Länge)
geeignet. Für ausgedehnte Erdungsanlagen sind die
Abstände Erder-Sonde von 20 m und Erder-Hilfserder
von 40 m, bedingt durch den Potentialverlauf, allerdings nicht ausreichend; es wird empfohlen, etwa die
vierfachen Werte zu wählen.
Verfasser: E.-A. Hampe
Stand 05/2012
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Bild 2:
Sondenmessung
E Erder; S Sonde; H Hilfserder
Mit solchen großen Abständen für Sonde und Hilfserder hat man aber in bebautem Gelände Schwierigkeiten. In diesen Fällen kann man den Widerstand
zwischen dem zu messenden Erder und einem bekannten Gegenerder messen, indem der PEN-Leiter
des Netzes oder die Wasserleitung, durchgängig metallenes Rohrnetz vorausgesetzt, verwendet wird. Aus
der Erfahrung sind dann von dem gemessenen Wert
0,5 Ω abzuziehen.
Bei der Sondenmessung nach Bild 2 ist zu beachten,
dass zuerst die neutrale Zone möglichst genau ermittelt wird. Dies erreicht man durch Verändern des Sondenabstands zum Erder bzw. Hilfserder. Der Erdungswiderstand darf nur in der neutralen Zone gemessen
werden. Die ermittelten Werte sind in den Prüfungsbericht einzutragen.
Der Ablauf der Durchgangsmessung ist am Beispiel
im Bild 3 dargestellt. Zu Beginn der Messung sind alle
Trennstellen und Verbindungen zum Potentialausgleich im Erdungsbereich geschlossen. Zuerst werden
die Trennstelle E 1 geöffnet und an allen Trennstellen Durchgangsmessungen vorgenommen. Wenn die
Messwerte bis 1 Ω betragen, sind Fang- und Ableitung
in Ordnung. Bei der Messung 3 wird eine Unterbrechung festgestellt, die mit den Messungen 4 und 5 als
Unterbrechung in der Fangleitung lokalisiert werden
kann. Die Unterbrechung innerhalb des Ringerders
zwischen E 4 und E 5 wird durch die Messungen 8
und 9 ermittelt. Eine einzelne Unterbrechung an der
Erdeinführung E 8 wird mit den Messungen 16 und 17
lokalisiert. Durch die Messung 18 kann die Verbindung
der Erdungsanlage mit dem zentralen Potentialausgleich nachgewiesen werden. Wenn ein vermaschter
zentraler Potentialausgleich vorhanden ist, müssten
alle Verbindungen zwischen Erdungsanlage und Potentialausgleich geöffnet werden. Diese Messungen
werden üblicherweise nicht durchgeführt. Mit der Messung 19 kann die Verbindung der Erdungsanlage mit
einer benachbarten Erdungsanlage geprüft werden.
Ist der Widerstand an der Trennstelle E 1 größer als 1
Ω, so ist die Trennstelle wieder zu schließen. Es wird
jetzt die gleiche Messung an E 2 vorgenommen. Ist
dieser Messwert in Ordnung, so erfolgt der Ablauf der
Messung wie bereits beschrieben. Dabei wird die Ursache an der Trennstelle E 1 automatisch mit ermittelt.
Nach erfolgter Messung sind alle geöffneten Trennund Verbindungsstellen wieder zu schließen.
Messungen mit Erdungsprüfzangen
Seit einigen Jahren werden Widerstandsmessungen
auch mit Erdungsprüfzangen durchgeführt. Das Messverfahren eignet sich für die Kontrolle von Widerständen, wenn diese die Charakteristik einer Stromschleife
aufweisen. Bei diesem Messverfahren sind keine Sonde und Hilfserde notwendig.
Die Trennstellen brauchen nicht geöffnet zu werden.
Die Praxis hat gezeigt, dass es bei nicht genauer
Kenntnis der Erdungsanlage zu Fehlmessungen und
Fehldeutungen der Messergebnisse kommt. Wie auch
bei allen übrigen Erdungsmessungen ist zu beachten,
dass gemäß DIN EN 61557-2 (VDE 0413 Teil 5) der
Norm für Erdungsmessgeräte eine Betriebsabweichung (Gebrauchsfehler) von +/- 30 % zulässig ist. Zur
Messung von Erdausbreitungswiderständen an Blitzschutzsystemen ist das Messverfahren ungeeignet
Bild 3:
Durchgangsmessungen an einem
Blitzschutzsystem
Verfasser: E.-A. Hampe
Stand 05/2012
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Prüfung des Potentialausgleichs
In Anlagen, die mit einer sensiblen Elektronik ausgerüstet sind, wird der Schutz gegen Störströme durch
ein feinmaschiges Netz von Erdungen verstärkt. Um
Potentialdifferenzen auszuschließen, müssen niederimpedante Leitungswege bereitgestellt werden. Die
Widerstandswerte der Schleifen müssen gering und
miteinander identisch sein. Eine Schleife, deren Widerstandswert von den übrigen Anlageteilen abweicht,
könnte, z.B. im Falle eines Blitzschlages, eine Potentialdifferenz verursachen, die an empfindlichen Anlagen
erhebliche Schäden zur Folge haben kann.
4.2 Prüfung bestehender Blitzschutzsysteme
Regelmäßig durchzuführende Wiederholungsprüfungen sollen gewährleisten, dass ein Blitzschutzsystem
seine Wirksamkeit dauernd beibehält.
Es empfiehlt sich, die Prüfung in folgenden Schritten
vorzunehmen:
Der erste Schritt der Besichtigung besteht in der Überprüfung der Nutzungsart und der vorhandenen Bestandsunterlagen (Zeichnung, Anlagenbeschreibung,
letzter Prüfungsbericht). Es ist festzustellen und ggf.
durch örtliche Besichtigung zu überprüfen, ob
•am oder im Gebäude bauliche Veränderungen oder
Erweiterungen vorgenommen wurden,
•die Ausführung der Blitzschutzanlage noch der vorgefundenen Nutzung entspricht.
Als bauliche Veränderungen zählen u.a. Austausch
von Metallregenrinnen gegen solche aus Kunststoff,
Auswechseln oder Neuanbringen von Stahlkonstruktionen, Rohrleitungen, Anbauten, Dachaufbauten. Vorgefundene Veränderungen sind in Abstimmungen mit
dem Nutzer im Prüfungsbericht und in den Zeichnungen zu vermerken.
Der zweite Schritt der Besichtigung besteht in der Besichtigung des Blitzschutzsystems in seiner Gesamtheit. Gleichzeitig ist die Kontrolle auf mechanische
Festigkeit neben den im Abschnitt 4.1 genannten Prüfschritten vorzunehmen.
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Tabellen 6 bis 9, entsprechen,
•die Leitungen sicher befestigt und insbesondere die
Abstände der Halter eingehalten sind, Abstände zwischen 0,80 und 1,00 Meter haben sich bewährt (DIN
EN 62305-3, Bild E.22)
•die Anzahl der Ableitungen und die Einhaltung der
Abstände den Normen entsprechen,
•die Verlegungstiefe des Blitzschutzerders eingehalten wurde,
•die festgelegten Näherungen eingehalten oder neue
Näherungen hinzugekommen sind,
•Überspannungsschutzgeräte vorhanden, intakt und
richtig montiert sind,
•die Verbindungsstellen ausreichende Auflageflächen
haben und mechanisch fest sind,
•der Korrosionsschutz hinsichtlich der Auswahl der
Bauteile und bei der Verbindung zu anderen Werkstoffen (Kupferdächer) beachtet wurde; hierzu gehört
auch die Querschnittsminderung (Abrosten) des Leitungsmaterials.
Messungen
Die Messungen sind wie im Abschnitt 4.1 beschrieben
auszuführen.
5 Dokumentation
Über jede Prüfung ist ein Bericht zu erstellen, der
zusammen mit den technischen Unterlagen und den
Berichten vorhergehender Prüfungen beim Betreiber
des Systems bzw. der zuständigen Verwaltungsstelle
aufbewahrt werden soll. Zunehmend wird auch für die
ständige Fortschreibung ein Prüfungsbuch bzw. Prüfungsheft verwendet. Sind keine Bestandszeichnungen vorhanden, so ist eine Neuzeichnung anzufertigen. Für den Prüfbericht kann z.B. der Vordruck des
VDB verwendet werden.
Mit der Übergabe des Prüfberichts bestätigt der Prüfer
die Funktionstüchtigkeit der Blitzschutzanlage. Festgestellte Mängel sind im Prüfbericht genau aufzulisten.
Für die umgehende Beseitigung der Mängel ist der Eigentümer verantwortlich.
Insbesondere ist zu prüfen, ob
•Übereinstimmung mit den zeichnerischen Unterlagen
(Ausführungszeichnungen oder Bestandszeichnung)
besteht,
•die Anordnung der Fangeinrichtung (Masche, Stange oder Schutzkäfig) so erfolgte, dass ein Schutz für
die bauliche Anlage gewährleistet wird; hierzu zählen
auch Schornsteine und andere Dachaufbauten,
•das Leitungsmaterial und verwendete Teile der Gebäudeausrüstung den Mindestquerschnitten nach
Verfasser: E.-A. Hampe
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