« Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in der

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« Chancengleichheit
zwischen
Kantonsverwaltung Freiburg »
Frau
und
Mann
in
der
Eine Untersuchung des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und für
Familienfragen
Wie Chancengleichheit verwirklicht werden kann !
Aufgrund einer Befragung von 1’600 Staatsangestellten präsentiert das Büro
für die Gleichstellung und für Familienfragen eine kommentierte
Momentaufnahme der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Staatsverwaltung. Zu gross sind allerdings die Unterschiede zwischen den
weiblichen und männlichen Angestellten noch, als dass heute schon von
verwirklichter Chancengleichheit gesprochen werden kann. In der Broschüre
« Chancengleichheit von Frau und Mann in der Staatsverwaltung Freiburg »
finden sich daher nebst den Resultaten der Studie Empfehlungen, die
erfolgversprechende Wege in Richtung verbesserter Chancengleichheit
aufzeigen.
Als grösstem Arbeitgeber im Kanton (12'000 Angestellte, davon zur Hälfte Frauen) kommt
dem Staat eine Vorbildfunktion in Sachen Gleichstellung zu. Um festzustellen, in welchem
Mass die Gleichstellung - konkret Chancengleichheit in den Bereichen Arbeitsbedingungen,
Entlohnung,
Weiterbildungsmöglichkeiten
und
Karriere-perspektiven
in
der
Staatsverwaltung verwirklicht ist, führte das Büro für die Gleichstellung mittels eines
Fragebogens eine repräsentative Umfrage bei 1605 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch.
Befragt wurden in erster Linie objektive Daten zur Anstellungssituation der Mitarbeitenden
sowie ihre persönliche Einschätzung der Chancengleichheit in ihrem Berufsalltag.
Die Analyse der Antworten zeigt namhafte Unterschiede in den Arbeitsbedingungen
zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf, selbst wenn der Frauenanteil in der
Staatsverwaltung bei 50,6% (1998) liegt : eine ungleiche Verteilung auf den verschiedenen
Hierarchiestufen (die durchschnittliche Mitarbeiterin befindet sich in Lohnklasse 13, der
durchschnittliche Mitarbeiter in Lohnklasse 18), unterschiedliche Qualifikationsprofile (46%
der männlichen und 23% der weiblichen Angestellten verfügen über eine
Hochschulausbildung), unterschiedliche durchschnittliche Beschäftigungsgrade (68% für
Frauen, 90% für Männer) und Lohnunterschiede von 18% zu Ungunsten der Frauen. Die
familiäre Situation hat einen grossen Einfluss auf den Beschäftigungsgrad der Frauen,
während bei den Männern hier kein Zusammenhang auszumachen ist: 44% der Frauen
ohne Kinder gegenüber 89% der Frauen mit Kindern arbeiten teilzeitlich. Freiburg ist mit
diesen Ergebnissen kein Sonderfall, sondern bewegt sich im Mittelfeld kantonaler
Verwaltungen in der Schweiz.
Beim Begriff Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern denken die Mitarbeiterinnen
(öfter als die Mitarbeiter) zuerst an konkrete Ungleichheiten, denen Frauen am Arbeitsplatz
ausgesetzt sind: 73% der weiblichen und 48% der männlichen Angestellten sind der
Meinung, dass Männer bessere Karrierechancen als Frauen haben, 67% der Frauen
(gegenüber 59% der Männer) erachten die Mutterschaft und familiäre Pflichten als
Hinderungsgrund für Gleichstellung im Arbeitsleben und 63% der Mitarbeiterinnen und 49%
der Mitarbeiter denken, dass bei gleicher Qualifikation und Kompetenz Männern mehr
Verantwortung zugetraut wird als Frauen. Die Diskriminierung des weiblichen Personals wird
also von den Angestellten wahrgenommen, wenn auch etwas zögerlicher von den Männern.
In anderen Worten - und das ist positiv zu werten -, sind 80% der Mitarbeitenden der
Meinung, dass die schwache berufliche Position von Frauen nicht ihren persönlichen
Eigenschaften, sondern strukturellen Gründen zuzuordnen ist.
Die Studie des Büros für die Gleichstellung und für Familienfragen zeigt auf, dass berufliche
Gleichstellung eng an Chancengleichheit im privaten Bereich gekoppelt ist und dass die
Verwirklichung der Chancengleichheit noch einen weiten Weg vor sich hat. Die vorgefasste
Idee, dass in erster Linie die Frauen für den häuslichen und familiären Bereich zuständig
sind, realisiert sich nach wie vor unverändert im Alltag, belastet die weiblichen
Berufskarrieren und beeinflusst in starkem Mass die Berufswahl der jungen Frauen.
Verschiedene Empfehlungen des Büro für die Gleichstellung zielen daher auf die
Verminderung der Lohndiskriminierung, auf Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und auf die Ermutigung von jungen Frauen und Männern, bei ihrer
Berufswahl neue Wege zu gehen. Das Projekt des neuen Personalgesetzes des Staates
Freiburg (StPG), das demnächst im Grossen Rat diskutiert wird, strebt im Wesentlichen eine
Verbesserung des Status’ von Teilzeitangestellten (vorwiegend Frauen) an: Für eine
wirksame Umsetzung von Gleichstellungsanliegen im Berufsalltag sind jedoch die
Sensibilisierung und Ausbildung des Kaders in Sachen Gleichstellung eben so wichtig.
« Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in der Kantonsverwaltung Freiburg »,
Mai 2001. Bestellung beim Büro für die Gleichstellung und für Familienfragen,
Chorherrengasse 17, Postfach, 1701 Freiburg, Tel. 305.23.85/86, Fax 305.23.87, E-mail
[email protected]
Büro für die Gleichstellung und für Familienfragen
Freiburg, im Mai 2001
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