« Chancengleichheit zwischen Kantonsverwaltung Freiburg » Frau und Mann in der Eine Untersuchung des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen Wie Chancengleichheit verwirklicht werden kann ! Aufgrund einer Befragung von 1’600 Staatsangestellten präsentiert das Büro für die Gleichstellung und für Familienfragen eine kommentierte Momentaufnahme der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Staatsverwaltung. Zu gross sind allerdings die Unterschiede zwischen den weiblichen und männlichen Angestellten noch, als dass heute schon von verwirklichter Chancengleichheit gesprochen werden kann. In der Broschüre « Chancengleichheit von Frau und Mann in der Staatsverwaltung Freiburg » finden sich daher nebst den Resultaten der Studie Empfehlungen, die erfolgversprechende Wege in Richtung verbesserter Chancengleichheit aufzeigen. Als grösstem Arbeitgeber im Kanton (12'000 Angestellte, davon zur Hälfte Frauen) kommt dem Staat eine Vorbildfunktion in Sachen Gleichstellung zu. Um festzustellen, in welchem Mass die Gleichstellung - konkret Chancengleichheit in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Weiterbildungsmöglichkeiten und Karriere-perspektiven in der Staatsverwaltung verwirklicht ist, führte das Büro für die Gleichstellung mittels eines Fragebogens eine repräsentative Umfrage bei 1605 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch. Befragt wurden in erster Linie objektive Daten zur Anstellungssituation der Mitarbeitenden sowie ihre persönliche Einschätzung der Chancengleichheit in ihrem Berufsalltag. Die Analyse der Antworten zeigt namhafte Unterschiede in den Arbeitsbedingungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf, selbst wenn der Frauenanteil in der Staatsverwaltung bei 50,6% (1998) liegt : eine ungleiche Verteilung auf den verschiedenen Hierarchiestufen (die durchschnittliche Mitarbeiterin befindet sich in Lohnklasse 13, der durchschnittliche Mitarbeiter in Lohnklasse 18), unterschiedliche Qualifikationsprofile (46% der männlichen und 23% der weiblichen Angestellten verfügen über eine Hochschulausbildung), unterschiedliche durchschnittliche Beschäftigungsgrade (68% für Frauen, 90% für Männer) und Lohnunterschiede von 18% zu Ungunsten der Frauen. Die familiäre Situation hat einen grossen Einfluss auf den Beschäftigungsgrad der Frauen, während bei den Männern hier kein Zusammenhang auszumachen ist: 44% der Frauen ohne Kinder gegenüber 89% der Frauen mit Kindern arbeiten teilzeitlich. Freiburg ist mit diesen Ergebnissen kein Sonderfall, sondern bewegt sich im Mittelfeld kantonaler Verwaltungen in der Schweiz. Beim Begriff Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern denken die Mitarbeiterinnen (öfter als die Mitarbeiter) zuerst an konkrete Ungleichheiten, denen Frauen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind: 73% der weiblichen und 48% der männlichen Angestellten sind der Meinung, dass Männer bessere Karrierechancen als Frauen haben, 67% der Frauen (gegenüber 59% der Männer) erachten die Mutterschaft und familiäre Pflichten als Hinderungsgrund für Gleichstellung im Arbeitsleben und 63% der Mitarbeiterinnen und 49% der Mitarbeiter denken, dass bei gleicher Qualifikation und Kompetenz Männern mehr Verantwortung zugetraut wird als Frauen. Die Diskriminierung des weiblichen Personals wird also von den Angestellten wahrgenommen, wenn auch etwas zögerlicher von den Männern. In anderen Worten - und das ist positiv zu werten -, sind 80% der Mitarbeitenden der Meinung, dass die schwache berufliche Position von Frauen nicht ihren persönlichen Eigenschaften, sondern strukturellen Gründen zuzuordnen ist. Die Studie des Büros für die Gleichstellung und für Familienfragen zeigt auf, dass berufliche Gleichstellung eng an Chancengleichheit im privaten Bereich gekoppelt ist und dass die Verwirklichung der Chancengleichheit noch einen weiten Weg vor sich hat. Die vorgefasste Idee, dass in erster Linie die Frauen für den häuslichen und familiären Bereich zuständig sind, realisiert sich nach wie vor unverändert im Alltag, belastet die weiblichen Berufskarrieren und beeinflusst in starkem Mass die Berufswahl der jungen Frauen. Verschiedene Empfehlungen des Büro für die Gleichstellung zielen daher auf die Verminderung der Lohndiskriminierung, auf Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auf die Ermutigung von jungen Frauen und Männern, bei ihrer Berufswahl neue Wege zu gehen. Das Projekt des neuen Personalgesetzes des Staates Freiburg (StPG), das demnächst im Grossen Rat diskutiert wird, strebt im Wesentlichen eine Verbesserung des Status’ von Teilzeitangestellten (vorwiegend Frauen) an: Für eine wirksame Umsetzung von Gleichstellungsanliegen im Berufsalltag sind jedoch die Sensibilisierung und Ausbildung des Kaders in Sachen Gleichstellung eben so wichtig. « Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in der Kantonsverwaltung Freiburg », Mai 2001. Bestellung beim Büro für die Gleichstellung und für Familienfragen, Chorherrengasse 17, Postfach, 1701 Freiburg, Tel. 305.23.85/86, Fax 305.23.87, E-mail [email protected] Büro für die Gleichstellung und für Familienfragen Freiburg, im Mai 2001