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SQMed gGmbH
Geschäftsstelle Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
in Rheinland-Pfalz
Neugeborenen – Hörscreening
(NHS)
SQMed gGmbH
Projekt NHS in Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34
55130 Mainz
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Bereits seit einigen Jahren empfehlen Fachleute, im Rahmen der Vorsorge-Untersuchungen bei
Kindern unmittelbar nach der Geburt auch ein Neugeborenen-Hörscreening durchzuführen. Wie
Sie sind mittlerweile viele geburtshilfliche Einrichtungen und neonatologische Stationen, nicht
nur in Rheinland-Pfalz, dieser Empfehlung gefolgt und bieten unentgeltlich eine orientierende
Hör-Untersuchung (Neugeborenen-Hörscreening, NHS) für ihre kleinen Patienten an.
Damit ist schon ein wichtiger Grundbaustein in der Früherfassung und Versorgung von
Hörverlusten bei Kindern gelegt. Allerdings muss dann auch eine entsprechende, kompetente
Aufklärung und Sensibilisierung der Eltern erfolgen, damit der erste Verdacht auf eine
Hörstörung ernst genommen und weiterverfolgt wird. Darum ist der Erfolg des NHS abhängig
von Ihrer Erfahrung und Motivation, um ein qualitativ hochwertiges und möglichst umfassendes
Screening aller Neugeborenen zu gewährleisten. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Ergebnisse aller
untersuchten Neugeborenen in einer zentralen Datenbank zu erfassen. So kann die Kontrolle
auffälliger Messungen gewährleistet und so eine möglichst frühe Versorgung sichergestellt
werden, sollte sich ein Hörverlust bestätigen. Das Projekt „Erfassung des NeugeborenenHörscreenings (NHS) in Rheinland-Pfalz“ befasst sich mit dem Aufbau einer solchen
Datenerfassung und der Betreuung des Hörscreenings allgemein.
Diese Information soll Ihnen als Mitarbeiter im Neugeborenen-Hörscreening (NHS) helfen,
einige Fragen und Probleme zu klären, die unter Umständen während der Untersuchungen
auftreten können.
Hier zunächst ein paar kurze Antworten auf wichtige Fragen, die Ihnen
sicher auch viele Eltern stellen werden:
1. Was versteht man eigentlich unter Neugeborenen-Hörscreening?
Unter Neugeborenen-Hörscreening versteht man einen Schnelltest, mit dem das Hörvermögen
eines Kindes schon unmittelbar nach der Geburt objektiv überprüft werden kann. Die dabei
eingesetzten Testverfahren funktionieren automatisch und können daher auch von geschulten
Nicht-Fachleuten durchgeführt werden.
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2. Warum ist ein Hörtest bereits im Neugeborenenalter so wichtig?
Eine versorgungsbedürftige Hörstörung tritt bei etwa 2 von 1000 Neugeborenen auf, häufig
ohne erkennbare Ursache. Der Hörverlust wird jedoch oft erst dann erkannt, wenn die
Sprachentwicklung auffällig ist oder sogar ganz ausbleibt. In diesem Fall ist die Entwicklung des
Kindes meist schon erheblich beeinträchtigt, da für eine normale Reifung des Gehirns
ausreichend visuelle, taktile und auch akustische Reize benötigt werden.
Nicht nur die Sprache und das Sprechen, sondern auch die normale Ausbildung emotionaler,
sozialer und geistiger Eigenschaften und Fähigkeiten sind von einem guten Hörvermögen
abhängig.
Leider werden viele angeborene Hörstörungen erst im Alter von 2 bis 6 Jahren erkannt und
behandelt. Durch das Neugeborenen-Hörscreening kann der Zeitpunkt der Diagnose erheblich
gesenkt werden. Je früher ein Hörschaden erkannt und behandelt bzw. versorgt wird, desto
besser sind die Chancen des Kindes auf eine weitgehend normale Entwicklung.
3.a Das Screening war bei einem Kind auffällig. Hat es dann eine Hörstörung?
Nein, nicht unbedingt. Ein auffälliges Ergebnis kann auf eine Schwerhörigkeit hinweisen. Es
können jedoch auch verschiedene andere Ursachen fälschlicherweise zu einem auffälligen
Ergebnis führen: Wird die Messung vor dem dritten Lebenstag durchgeführt, befindet sich
gelegentlich noch Fruchtwasser im Gehörgang des Kindes. In einigen Fällen ist ein negatives
Ergebnis auch auf ungünstige Messbedingen (Unruhe des Kindes, Umgebungslärm)
zurückzuführen. Trotzdem sollte eine auffällige Messung unbedingt ernst genommen und so oft
kontrolliert werden, bis ein eindeutiges Ergebnis vorliegt. Die Ergebnisse des Hörscreenings
werden in jedem Fall im gelben Untersuchungsheft vermerkt. Zusätzlich ist die Meldung aller
Ergebnisse an eine zentrale Datenerfassungsstelle sehr wichtig, um auffällige Befunde
nachverfolgen zu können und so im Falle einer Hörstörung auch eine möglichst frühe
Versorgung zu gewährleisten.
3.b Die Kontrolluntersuchungen waren unauffällig. Hört das Kind dann normal?
Wurde beim Screening oder während der Kontrolluntersuchungen auf beiden Ohren ein
normales Ergebnis erzielt, so können Sie davon ausgehen, dass das Innenohr Ihres Kindes
normal funktioniert. Meist erfolgt beim Hörscreening keine Überprüfung der Hörbahn, d.h. der
zentralen Hörverarbeitung. Eine Störung in diesem Bereich ist jedoch äußerst selten und tritt
meist im Zusammenhang mit weiteren Erkrankungen auf.
Trotz einem normalen Ergebnis im Hörscreening kann ein Kind in den kommenden Monaten
oder Jahren auch noch nachträglich eine Hörstörung entwickeln. Eine grobe Überprüfung des
Hörvermögens erfolgt daher auch im Zuge der Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9). Wenn Eltern
dennoch den Verdacht haben, dass bei Ihrem Kind ein Hörverlust vorliegt, sollten Sie nicht
zögern, einen Facharzt für kindliche Hörstörungen (Pädaudiologe), einen spezialisierten HalsNasen-Ohren-Arzt oder eine Spezialklinik aufzusuchen. Dort kann das Hörvermögen des
Kindes mit Hilfe spezieller Untersuchungsmethoden genau bestimmt werden.
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4. Die Kontrolluntersuchungen haben eine Hörstörung bestätigt. Wie geht es jetzt weiter?
Eine genaue Hör-Diagnostik bei Kindern sollte durch einen Facharzt für kindliche Hörstörungen
(Pädaudiologie) oder durch einen spezialisierten Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder in einer
Fachklinik erfolgen. Dort wird man den Eltern auch die Ergebnisse der Untersuchungen
mitteilen und die Therapiemöglichkeiten ausführlich mit ihnen besprechen.
Meist wird eine Hörstörung mit Hörgeräten versorgt. Eltern und Kind werden während dieser
Zeit durch Hörgeräteakustiker oder Audiologen mit einer speziellen Ausbildung für Kinder
betreut. Es ist auch wichtig, das Hörvermögen regelmäßig zu kontrollieren, um auf eventuelle
Veränderungen sofort reagieren zu können.
Außerdem besteht die Möglichkeit, über die zuständige Schwerhörigenschule eine
Frühfördermaßnahme zu veranlassen. Speziell ausgebildete Hörgeschädigtenpädagogen
betreuen und fördern das hörgeschädigte Kind zu Hause und später im Kindergarten sowie in
der Schule und geben Ratschläge und Unterstützung im Umgang mit Hörstörungen.
Allgemeine Informationen zum Hörscreening
Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Hörscreening:
 Erfassung von mindestens 95% aller Neugeborenen
 Auffälligenrate unter 4% bei Entlassung (möglichst wenig falsch auffällige Ergebnisse)
 Erfassung von min. 95% aller untersuchten Kinder im Follow-Up (Folgeuntersuchungen)
Voraussetzungen für ein effektives Hörscreening:

gut geschulte, motivierte Untersucher!
o gute Qualität der Messungen

gezielte, kompetente Aufklärung der Eltern
o Zustimmung der Eltern zu den Messungen
o Sensibilisierung für Follow-Up, aber:
o unnötige Verunsicherung vermeiden!
Wichtige Rahmenbedingungen für jede Hörscreening-Messung:
Durchführung bitte immer
 mit schriftlicher Zustimmung der Eltern
 in einem ruhigen Raum
 am schlafenden Kind
Tipps für die Elternberatung
Vor der Einwilligung:
 Angebot frühzeitig erwähnen
 Wichtigkeit der Messung kurz erläutern
 Unbedenklichkeit der Messverfahren betonen
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Bei auffälligem Ergebnis
 Notwendigkeit des Follow-Up betonen, aber
 Verunsicherung der Eltern vermeiden!
Anatomische und physiologische Grundlagen
Beim normal funktionierenden Ohr werden alle eintreffenden Schallwellen, also Sprache,
Stimmen, Geräusche etc. von der Ohrmuschel aufgenommen und dort zunächst einmal
gebündelt. Bei Schallwellen handelt es sich um mechanische Schwingungen, die z.B. über
Luftteilchen übertragen werden. Das äußere Ohr mit dem Gehörgang wirkt wie ein Trichter und
leitet die Schallwellen bis ans Trommelfell. Über das Trommelfell werden diese Schwingungen
zunächst auf die Gehörknöchelchen (Hammer, Amboss, Steigbügel) im Mittelohr und dann an
das Innenohr, die so genannte „Hörschnecke“ oder „Cochlea“, weitergeleitet. Diese ist mit
Flüssigkeit gefüllt und enthält etwa 12.000 äußere und 3.500 innere Haarzellen auf der
„Basilarmembran“. Die Flüssigkeit überträgt jeden mechanischen Schallreiz an eine bestimmte
Stelle in der Cochlea. Diese arbeitet „tonotopisch“. Das bedeutet, die Tonhöhe des
wahrgenommenen Tons ist abhängig von der Stelle in der Cochlea, an welcher die jeweilige
Schwingung verarbeitet wurde. Die äußeren Haarzellen bewirken zunächst eine Verstärkung
des Schalls, in den inneren Haarzellen findet dann die Umwandlung der mechanischen
Schwingungen in elektrische Nervenimpulse statt. Der Hörnerv leitet dieses Signal über die so
genannte "Hörbahn" an das Gehirn weiter, wo die weitere Verarbeitung und Zuordnung der
Schallreize stattfindet.
Quelle: www.hoeren-heute.de/gehoer.htm
Verwendete Messverfahren beim Hörscreening:
OAE = Otoakustische Emissionen
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o
TEOAE : transitorisch evozierte OAE
o
DPOAE: Distorsionsprodukt – OAE
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



OAE:
entstehen durch die Bewegung der Äußeren Haarzellen im Innenohr
können hauptsächlich bei der Verarbeitung eines Tones registriert werden
Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Innenohres bzw. der Äußeren Haarzellen
aber: keine Aussage über die Qualität des Hörvermögens möglich!
BERA = Hirnstamm-Audiometrie
BERA (Brainstem Evoked Response Audiometry)
= ABR (Auditory Brainstem Responses)
 Registrierung der Schallverarbeitung über die Messung
von Hirnströmen (EEG)
 spezielles Mittelungsverfahren erzeugt „Antwortwelle“
auf einen bestimmten Höreindruck
 qualitative und quantitative Aussage über Hörfähigkeit
möglich!
 Messung genauer, aber aufwendiger als OAE
Follow-Up - Diagnostik
Durch Pädaudiologische Facheinrichtung:




diagnostische Otoakustische Emissionen (OAE)
diagnostische Hirnstammaudiometrie (BERA)
Tympanometrie (Trommelfell-Messung)
subjektive Audiometrie (Bestimmung der Wahrnehmungsschwelle für Töne)
 ggf. Therapie / Versorgung bei Bestätigung eines Hörverlustes
Therapiemöglichkeiten

Medikamentös
 bei bestimmten Formen von Schallleitungs-Störungen

Operativ
 bei angeborener Mittelohr-Fehlbildung

Apparativ (Hörgeräte, Cochlea-Implantat, FM-Anlage, ...)
 bei (gegenwärtig) nicht behebbarer
Schallleitungs- und / oder Schallempfindungsstörung
Zusätzlich: gezielte Hör-Frühförderung des Kindes, Unterstützung des Umfelds (Eltern,
Verwandtschaft, Freunde, Kindergarten, Schule), Tipps zum Umgang mit der Hörstörung
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Tipps zur Durchführung des Hörscreenings
Hier einige Ratschläge, die Ihnen helfen können, die Messzeit zu reduzieren und die
Qualität der Messungen zu erhöhen.
 Alle Hörscreening-Messungen sollten am ruhigen, schlafenden Kind durchgeführt
werden.
 Kontrollieren Sie bitte regelmäßig, dass die Ausgänge der Messsonde sauber
sind und nicht z.B. durch Creme oder Cerumen (Ohrenschmalz) verschlossen
sind.
 Reinigen Sie die Geräteteile wie vom Hersteller empfohlen mit dem
üblicherweise mitgelieferten Zubehör. Entsprechende Filter in der Sonde sollten
ebenfalls regelmäßig gewechselt werden, um Messprobleme durch
Verschmutzung zu vermeiden.
 Bei Messungen mit einer Gehörgangssonde können Sie die Ohrmuschel leicht
nach hinten ziehen, um den Gehörgang des Kindes zu begradigen. Auf diese
Weise lässt sich die Sonde leichter positionieren und hat einen besseren Halt.
 Achten Sie bitte darauf, dass Umgebungsgeräusche während der Messungen
auf ein Minimum reduziert werden.
 Werden im Rahmen von ABR oder BERA Hirnströme abgeleitet, so achten Sie
bitte darauf, dass die entsprechenden Hautpartien vor der Messung nicht
eingecremt werden. Dies kann den elektrischen Widerstand der Haut erhöhen
und
erschwert
dadurch
möglicherweise
die
Messung
von
Spannungsänderungen.
 Reinigen Sie nach Gebrauch sämtliche Teile des Screeninggerätes, die in
direktem
Kontakt
zum
Säugling
treten
(Gehörgangssonden,
Permanentelektroden) und entfernen Sie alle zum einmaligen Gebrauch
empfohlenen Materialien (z.B. Einmalelektroden).
 Akkubetriebene Geräte sollten regelmäßig wieder aufgeladen werden. Meist wird
auch ein Ersatzakku mitgeliefert.
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Probleme und Lösungsvorschläge
Während der Messung rutscht die Sonde aus dem Ohr, bzw. sie hat einen schlechten
Halt.
 Wahrscheinlich ist der Gummistöpsel zu klein. Wählen Sie gegebenenfalls
einen etwas größeren und positionieren Sie dann die Sonde neu.
Der Stimulus lässt sich nicht ordnungsgemäß kalibrieren..
 Möglicherweise ist die Sonde durch Ohrenschmalz oder Creme
verschlossen. Bitte kontrollieren Sie die Ausgänge und entfernen Sie ggf.
vorhandene Verschmutzungen.
Die Messdauer ist ungewöhnlich hoch, bzw. es werden viele Mittelungen verworfen und
der Artefaktanteil steigt an.
 Vergewissern Sie sich zunächst, dass das Neugeborene ruhig schläft und
wiederholen Sie die Messung gegebenenfalls zu einem späteren
Zeitpunkt. Stellen Sie außerdem sicher, dass keine störenden
Nebengeräusche vorhanden sind.
Bei der ABR- bzw. BERA- Messung zeigt sich ein sehr unruhiges EEG und es werden
viele Mittelungen verworfen.
 Gehen Sie zunächst sicher, dass das Kind ruhig schläft. Überprüfen Sie
dann die Position und den Sitz der Elektroden. Falls zur Senkung des
Hautwiderstandes leitfähiges Gel verwendet wird, achten Sie darauf,
Verbindungsspuren zwischen den einzelnen Messpunkten, so genannte
„Gel-Brücken“, zu vermeiden. Unter Umständen kann die Ableitung der
Hirnströme auch durch elektrische Störfelder im Raum beeinträchtigt
werden. Vor allem netzbetriebene elektrische Geräte sollten sich daher
während der Messungen möglichst nicht in unmittelbarer Umgebung des
Kindes befinden.
Bitte wenden Sie sich vor allem bei anhaltenden technischen Problemen auch an den
Hersteller Ihres Screening-Gerätes.
Für weitere Fragen bezüglich der Messverfahren oder zur Durchführung des
Hörscreenings stehen Ihnen die Mitarbeiter des Landesprojektes „Erfassung des
Neugeborenen-Hörscreenings (NHS) in Rheinland-Pfalz“ auch gerne persönlich zur
Verfügung. Sie können uns telefonisch sowie per eMail, Fax oder auf dem Postweg
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erreichen. Unsere Kontaktadresse finden Sie auf Seite 1 dieser Information oder unter
www.nhs-rp.de.
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