A N T R A G - Medizinische Fakultät Mannheim

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ANTRAG ZUR BEURTEILUNG EINES FORSCHUNGSVORHABENS
AN DIE MEDIZINISCHE ETHIK-KOMMISSION II
der
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
MEDIZINISCHE FAKULTÄT MANNHEIM
UNIVERSITÄTSKLINIKUM MANNHEIM
Antrag ist für freie Studien, epidemiologische Studien und MPG Studien nach MPG §23b
geeignet.
Antrag ist nicht geeignet für Arzneimittelforschung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Beachten Sie bitte die Hinweise für die individuell abzufassende Patienteninformation und
Einverständniserklärung im Anhang des Antrages, den Mustertext zum Thema „Datenschutz“ und den Final
Check am Ende des Antragformulars. Nur wenn mindestens die Standardinformationen enthalten sind, kann
der Antrag durch die Ethik-Kommission begutachtet werden.
Ich beantrage gemäß §15 der Berufsordnung für Ärzte in Baden-Württemberg die Beratung meines
nachfolgend geschilderten Studienvorhabens durch die Med. Ethik-Kommission II der Universität Heidelberg.
I. ALLGEMEINE ANGABEN
hier Eingangsstempel
1.
Datum der Antragstellung:
2.
Bezeichnung des Vorhabens (Titel):
3.
Handelt es sich um eine multizentrische Studie?
4.
Typ der Studie angeben:
Ja:
Nein:
Pilotstudie? Vergleichend? Placebo? Offen? Randomisiert? Einfachblind? Doppelblind? Epidemiologisch?
5.0
Name und Anschrift des verantwortlichen Studienleiter im Bereich der Med. EK II:
Eine klinische Prüfung soll nur von einer qualifizierten Person geleitet werden, um die Verantwortlichkeit eindeutig zu regeln.
5.1
Name und Anschrift des verantwortlichen Projektleiters (LKP) in der BRD
(gilt für multizentrische Studien, deren Leiter nicht im Bereich der Med. Ethik-Kommission II angesiedelt ist):
5.2
Verantwortlicher Prüfarzt:
5.3
Namen und Funktion weiterer Untersuchender:
6.0
Medizinische Klinik/Kliniken oder Abteilungen oder Institute, in der/denen das
Vorhaben durchgeführt werden soll:
7.
Klinik- bzw. Institutsleiter:
8.
Kostenträger der Studie (auch Teilunterstützungen angeben)?
Die Aufwandsentschädigung der Med. Ethik-Kommission II für die Beurteilung des
Vorhabens wird übernommen von: (Öffentliche Gelder, DFG, BMFT, Forschungsfond der Uni-HD, Etat
der Klinik u.ä. Förderungen sind gebührenfrei)
Allgemeines Antragsformular der Med. Ethik-Kommission II der Universität Heidelberg
Version 8.0
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9.
Wurde schon ein Antrag gleichen Inhalts bei einer anderen Ethik-Kommission
gestellt?
a) Wenn ja, wann und wo:
b) Liegt bereits ein Votum vor (bitte in Kopie beilegen):
10.
Bei multizentrischen Studien-Anträgen:
Liegt das positive Votum des für Deutschland verantwortlichen Projektleiters /
Studienleiters (LKP) vor?
Bei multizentrischen Studien muss das Votum des verantwortlichen Projektleiters/Studienleiters (LKP) vorliegen,
bevor der Antrag durch die hiesige Ethik-Kommission beurteilt werden kann.
II. BESCHREIBUNG DES VORHABENS
11.
Ziel der Studie (kurzer Abriss mit den wesentlichen Vorhaben):
12.
Geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer der Studie:
13.
a) Untersuchung an Patienten
Anzahl/stationär:
Anzahl/ambulant:
Einwilligungsfähige Pat.
Nichteinwilligungsfähige Pat.
b) Untersuchung an Probanden:
Anzahl:
14.
Voraussichtliche Dauer der Untersuchungsphase für den einzelnen
Patienten/Probanden:
15.
Alter der Patienten/Probanden:
Untere Grenze:
Obere Grenze:
16.
Was wird konkret mit dem Patienten/Probanden gemacht?
Detaillierte Beschreibung erwünscht. Zusätzliche, rein studienbezogene Maßnahmen müssen
besonders kenntlich gemacht werden.
In welchem Verhältnis steht der erwartete Nutzen der Studie zu den mit ihr verbundenen Risiken?
16.1
Rein studienbedingte Maßnahmen an Patienten/Probanden, die sonst nicht
erforderlich wären z.B.:
Stationärer Aufenthalt
Blutentnahmen: Menge, Anzahl von Entnahmen, Zeitpunkte
Blasenkatheter
Endoskopie
Biopsien, Gewebeentnahme
Röntgendiagnostik
Computertomografie
Kernspintomografie
Positronen-Emissions-Tomographie
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Radioaktive Substanzen / Tracer
Andere invasive Maßnahmen
17.
a) Einschlußkriterien für Patienten/Probanden:
I.
II.
III.
IV.
Werden Frauen im gebärfähigen Alter eingeschlossen:
Wie wird gegebenenfalls der Konzeptionsschutz sichergestellt:
Werden einwilligungsunfähige Studienteilnehmer eingeschlossen
Werden minderjährige Studienteilnehmer eingeschlossen
b) Ausschlußkriterien für Patienten/Probanden:
I. Werden Frauen im gebärfähigen Alter ausgeschlossen:
II. Wird Drogenmissbrauch überprüft und wie?
III. Werden einwilligungsunfähige Studienteilnehmer ausgeschlossen
18.
Handelt es sich um einen




Versuch nach dem Medizinproduktegesetz (MPG §23 b):
Versuch, auf den die Röntgenverordnung Anwendung findet:
Versuch, auf den die Strahlenschutzordnung Anwendung findet:
Versuch, bei dem genetische Informationen ermittelt werden:
19.
Handelt es sich um Forschung an menschlichen Geweben?
Liegt das Einverständnis bezüglich der Gewebeherkunft vor ?
Ist die Rückverfolgbarkeit bis zum Spender des Gewebes möglich ?
20.
Handelt es sich um Forschung mit menschlichem Erbgut?
21.
Bei Prüfungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG):
Ist das Produkt:






in der BRD zugelassen und mit CE-Kennzeichen versehen:
neu entwickelt:
bei der zuständigen Behörde angezeigt:
in anderen Ländern zugelassen:
zugelassen, hier angezeigt für geänderte Indikation:
besteht Versicherungspflicht nach MPG:
21.1
Werden die allgemeinen Voraussetzungen zur klinischen Prüfung nach § 20 MPG
vom 14.06.2007 erfüllt?
22.
Dient die Studie
 unmittelbar dem Interesse der Patienten:
 einem rein wissenschaftlichen Ziel ohne unmittelbaren diagnostischen und
therapeutischen Wert für den Patienten:
 der neuen Erkenntnis über Medizinprodukte:
 der künftigen Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren:
 der Gewinnung von Erkenntnissen über Ursache und Prognose von Krankheiten:
 der Gewinnung von Erkenntnissen über spezielle Fragen des Gesundheitszustandes
der Bevölkerung:
 Sonstige Zielsetzung:
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23.
Welche typischen Nebenwirkungen oder Komplikationen sind zu erwarten?
24.
Bestehen Risiken für die Probanden/Patienten?
Wenn ja, welche:
25.
Inwieweit bedeutet die Studie eine zusätzliche Belastung für Probanden/Patienten?
26.
Beherrschen die Beteiligten die vorgesehenen Techniken?
27.
Wie können Komplikationen erkannt und behandelt werden?
27.1
Art und Häufigkeit der vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen vor, während und
nach der Untersuchungsperiode?
28.
Besteht ein Versicherungsschutz ?
Art der Versicherung:
28.1
Bei der die Studienteilnehmer versichert sind
Probandenversicherung analog zu der im AMG geforderten Absicherung bei
risikobehafteten Vorhaben
Deckungszusage muss vorliegen, Versicherungsträger muss im Zuständigkeitsbereich der BRD
angesiedelt sein.
Probandenversicherung nach MPG
Deckungszusage muss vorliegen, Versicherungsträger muss im Zuständigkeitsbereich der BRD
angesiedelt sein.
Unfall/Wegeversicherung bei Probanden/Patienten; zusätzlich oder alleine
Die Medizinische Ethik-Kommission II empfiehlt eine solche Versicherung für Probanden und
Patienten, die studienbedingt an anderer Örtlichkeit untersucht werden bzw. studienbedingt
unterwegs sein müssen, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz dafür besteht.
28.2
Bei der die an der Studie beteiligten Mitarbeiter des Universitätsklinikums GmbH,
des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit oder der Medizinischen Fakultät gegen
Haftpflichtansprüche der Studienteilnehmer versichert sind.
Krankenhaus-Betriebshaftpflicht-Versicherung - Bereich Forschung und Lehre Deckungszusage muss für ein endgültiges Votum vorliegen
28.3
Andere Versicherungsart, welche?
Für alle Angaben zu Versicherungen:
Name des Versicherungsträgers, vollständige Anschrift incl. Telefon und Fax,
Policen-Nummer: (Vertrag bitte in Kopie beifügen)
28.4
Wurden die Studienteilnehmer in der Patienten-/ Probandeninformation auf die
Versicherungsobliegenheiten hingewiesen bzw. wird eine Kopie der Obliegenheiten
ausgehändigt?
29.
Ist der Leiter der klinischen Prüfung über die Ergebnisse der Prüfung der
technischen Unbedenklichkeit der eingesetzten Mittel sowie die voraussichtlich mit
der klinischen Prüfung verbundenen Risiken informiert worden ?
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30.
Wurden bereits oder werden zurzeit gleichartige oder ähnliche Vorhaben
durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis:
31.
Bei sonstigen Untersuchungen:
Bestehen Zweifel an der Übereinstimmung des Vorhabens mit der Deklaration von Helsinki
1964 in der revidierten Fassung von 1996?
III. Aufklärung, Einverständnis, Datenschutz
32.
Entspricht die hier vorgelegte schriftliche Probanden-/ Patienteninformation der
letzten Version (bei multizentrischen Studien der letzten und genehmigten Version
der dafür zuständigen Ethik-Kommission des LKP)?
33.
Patienten- oder Probandeninformation und Einverständniserklärung sollen in einem
Dokument mit fortlaufenden Seitenzahlen abgefasst sein und müssen am Ende des
Dokumentes vom Aufklärenden und vom Studienteilnehmer unterschrieben werden.
34.
Ist die Patienteninformation und Einverständniserklärung (1 Dokument mit
fortlaufenden Seitenzahlen) in der Fußnote mit einer Versionsnummer und dem
Datum gekennzeichnet?
35.
Ist für die Beteiligung von Minderjährigen ein der Altersgruppe entsprechender
Aufklärungsbogen erstellt?
36.
Wurde in der Patienten-/ Probandeninformation auf andere, alternative
Behandlungsmethoden eingegangen und deutlich hingewiesen?
37.
Ist die Datenschutzerklärung an die individuellen Studienbedingungen angepasst
worden?
38.
Ist der Abschnitt Datenschutz in die Patienten- / Probandeninformation integriert und
durch einen Rahmen oder durch Fettdruck hervorgehoben?
39.
Ist die Art und Weise der Anonymisierung verständlich beschrieben worden und
stellt sie den Datenschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicher
(Bundesdatenschutzgesetz)? Ist der Abschnitt Datenschutz ausführlich genug und
laienverständlich?
40.
Welche Personen klären auf?
41.
Wenn die Urteilsfähigkeit des Patienten in Zweifel gezogen werden könnte, wer
beurteilt die Urteilsfähigkeit des Patienten dann objektiv?
42.
Wurde daran gedacht, dass eventuell ein offizieller Betreuer des Patienten benötigt
wird?
IV.
Final Check
Erfüllt die Patienteninformation und Einverständniserklärung die Standardkriterien?
 Hat die Patienteninformation und Einverständniserklärung eine Versionsbezeichnung?
 Sind die letzten Änderungsvorschläge darin umgesetzt und kenntlich gemacht
(Fettdruck, Kursivdruck etc, ist es die letzte Fassung)?
 Ist sie mit dem Kopf der untersuchenden Klinik und dem verantwortlichen Prüfarzt
überschrieben?
 Ist der Versicherungsträger incl. Policenummer und vollständiger Anschrift benannt?
 Sind alle Themen einer Patienteninformation angesprochen? (siehe Anhang)
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 Entspricht die Erklärung zur Vertraulichkeit, Datenverarbeitung und Datenschutz dem
Mustertext?
 Sind alle medizinischen Fachausdrücke laienverständlich übersetzt?
 Ist der Leiter/Ansprechpartner für den Studienteilnehmer mit Name und Erreichbarkeit in
der Patienteninformation angegeben?
 Ist der Studienteilnehmer auf die Versicherungsobliegenheiten ausdrücklich
aufmerksam gemacht worden?
 Liegen die erforderlichen Unterschriften vor?
 Ist die Formulierung „der Patient/Proband hat eine Kopie der Patienteninformation und
Einverständniserklärung erhalten“ erwähnt?
 Ist der Hinweis auf Freiwilligkeit, Rücktrittsmöglichkeit etc... enthalten?
 Sind die Besonderheiten bei einwilligungsunfähigen Patienten berücksichtigt?
 Ist die aktuell gültige Rö-Verordnung bzw. Strahlenschutzverordnung beachtet worden?
V. Antragsformalitäten
Diesem ausgefüllten Antrag (1-fach in Papierform) ist zusätzlich eine elektronische Form (CDROM) des Antrages beizufügen.
Übersicht der erforderlichen Dokumente:
_
1. Antragsformular
2. Prüfplan – evtl. eine Kurzfassung im Antragsformular
3. Ein Muster der schriftlichen, laienverständlichen
Patienten-/Probandeninformation/Datenschutz-/ Einverständniserklärung.
4. Ein Nachweis der Patienten- /Probandenversicherung falls erforderlich.
5. Die Materialbeschreibung (bei Forschungsvorhaben nach dem MPG).
6. Elektronische Form des Antrags incl. Patienten- /Probandeninformation /
Datenschutz-/ Einverständniserklärung, CD-ROM.
7. Bei epidemiologischen Studien – bitte Fragebögen einreichen
Mit der Durchführung des Forschungsvorhabens an meiner Klinik/Institut bin ich einverstanden:
Unterschrift des Studienleiters
und Name in Druckschrift
Unterschrift Leiter der Klinik/ des Instituts
und Name in Druckschrift
____________________________________________________________________________
Senden Sie diese Unterlagen an :
Medizinische Ethik-Kommission II
Medizinische Fakultät Mannheim
der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Geschäftsstelle
Frau Songhui Cao / Frau Alison Gorbey
Maybachstraße 14
...und so sind wir erreichbar:
Tel.
0621- 383 9706/7
Fax
0621-- 383 9710
D-68169 Mannheim
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Beachten Sie die Hinweise im Anhang und die Mustertexte
Der Anhang
und der Mustertext
sind dem Antrag
nicht
beizufügen!
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ANHANG
Allgemeine Hinweise für den Antragsteller
Mit diesem Antragsformular soll erreicht werden, daß Ihr Antrag innerhalb kürzester Zeit ohne
Verzögerungen wegen Unvollständigkeit oder wegen notwendiger Änderungen in der Formulierung durch die
Mitglieder der Med. Ethikkommission II begutachtet werden kann. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von
Hinweisen und Anregungen, die dabei helfen können. Im Anhang finden Sie ferner Mustertexte für den
Datenschutz der Studienergebnisse und eine Leitlinie für Studien an einwilligungsunfähigen Patienten.
Die Med. Ethik-Kommission II der Universität Heidelberg geht davon aus, daß Kosten, die durch
studienbedingte zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen entstehen, über finanzielle Mittel anderweitig
abgedeckt sind und nicht über Mittel, die der Patientenversorgung dienen oder zu Lasten der Krankenkassen
gehen.
Standardinhalte einer laienverständlichen Patienteninformation
 Name, Adresse, Telefon-/Fax-Nummer der untersuchenden Klinik, Name des verantwortlichen Prüfarztes
im Kopfbogen
 Vollständiger Titel der Studie
 Allgemeine Patienten/Probanden-Ansprache
 Hintergrund und Ziel der Studie
 Allgemeine Information zur Studie
 Wie ist das Behandlungskonzept und der Ablauf der Studie
 Mögliche Risiken und Unannehmlichkeiten
 Mögliche Vorteile
 Andere Behandlungsmöglichkeiten und Erkenntnisse
 Vertraulichkeit, Datenverarbeitung und Datenschutz
 Versicherungsbedingungen und Versicherungsobliegenheiten, vollständige Anschrift des Versicherers,
Versicherungsschein-Nummer, Telefon, Fax, medizinische Notfallklausel
 Freiwilligkeit der Studienteilnahme
 Ansprechpartner für weitere Fragen des Studienteilnehmers, Kontaktadresse für die Laufzeit der Studie
Laienverständlichkeit
Die Patienteninformation ist i.d. Regel für den medizinischen Laien gedacht. Fachausdrücke können nicht als
bekannt vorausgesetzt werden. Alle Fachausdrücke müssen laienverständlich und erklärend übersetzt
werden. Der Umfang der Patienteninformation darf trotzdem nicht zu groß werden.
Nebenwirkungen und Belastungen
Auch wenn nur wenige Nebenwirkungen bekannt sind, müssen sie dem Patienten verständlich dargestellt
werden. Die Gewichtung der Bedeutung von Nebenwirkungen sollte nicht fehlen. Medizinische
Untersuchungen, Blutentnahmen etc. sind besonders bezüglich der psychischen Belastung zu würdigen. Die
Anzahl und die Menge (Einzelmenge und Gesamtmenge) durchzuführender Blutentnahmen muß exakt
beschrieben werden. Keine Maßnahme darf unerwähnt bleiben. Maßnahmen, die rein studienbedingt
durchgeführt werden, müssen für den Patienten besonders kenntlich gemacht werden.
So weit wie möglich sollte sich an der internationale Häufigkeitsangabe orientiert werden:
Sehr häufig: ≥ 10%
Häufig: ≥ 1 – 10%
Gelegentlich: ≥ 0.1 – 1
Selten: ≥ 0.01 – 0.1
Sehr selten:  0.01
Rücktritt von der Zustimmung und Notfall-Klausel
Hier muß enthalten sein, daß der Patient jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile für seine
weitere medizinische Behandlung, aus der Studie aussteigen kann. Ist die Abweichung vom Prüfplan nur mit
Zustimmung des Studienleiters/Prüfarztes erlaubt, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dies
im medizinischen Notfall nicht gilt (Notfall-Klausel).
Vertraulichkeit der Datenverarbeitung/Datenschutz
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Der Anhang enthält einen Mustertext.
Probandenversicherung soweit erforderlich
Hinweise auf die Versicherung sind in der Probanden-/ Patienteninformation unter Angabe des Versicherers,
der Policennummer und seiner Erreichbarkeit (Te. Und Fax) zu machen.
Einverständniserklärung
In der Einverständniserklärung wird auf den Inhalt der Patienteninformation Bezug genommen. Sie sollte
zusätzlich den Hinweis enthalten, daß dem Patienten/Probanden eine Kopie der Patienteninformation und
Einverständniserklärung ausgehändigt worden ist.
Mustertext
als Beispiel für Formulierungen des Abschnitts „Einverständniserklärung“ im
Gesamtdokument Patienteninformation und Einverständniserklärung.
Alle Formulierungsinhalte sind auf deren Sinnhaftigkeit bei dem jeweiligen Vorhaben zu
prüfen.
Name der untersuchenden Klinik, Name des verantwortlichen Prüfarztes im Kopfbogen
Vollständiger Titel der Studie
Einverständniserklärung
Name der Patientin/des Patienten:
Prüfärztin/Prüfarzt: Frau/Herr Dr. med.
(Name des aufklärenden Arztes)
hat mit mir heute ein ausführliches Aufklärungsgespräch über Art, Umfang und Bedeutung dieser
klinischen Studie geführt. Dabei wurden u.a. Studienziel und Studienlänge, studienbedingte
Erfordernisse und mögliche Nebenwirkungen der Studienbehandlung besprochen. Die
Patienteninformation sowie ein Exemplar der Einverständniserklärung habe ich erhalten, gelesen
und verstanden. In diesem Zusammenhang bestehende Fragen wurden besprochen und
beantwortet. Ich hatte ausreichend Zeit, mich für oder gegen eine Teilnahme an dieser Studie zu
entscheiden. Über die vorliegende Patientenversicherung wurde ich informiert, ein Auszug aus
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde mir ausgehändigt.
Ich bin einverstanden, als Patientin an dieser klinischen Studie teilzunehmen.
Mir ist bekannt, daß diese Studie in erster Linie der medizinischen Wissenserweiterung dient und
gegebenenfalls auch keinen persönlichen Vorteil für mich bringen kann.
Ich bin darüber unterrichtet worden, dass meine Teilnahme vollkommen freiwillig erfolgen muss
und ich meine Einwilligung zur Teilnahme an dieser klinischen Prüfung jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne persönlichen Nachteil widerrufen kann. Auch der Arzt kann aufgrund seiner
ärztlichen Erfahrung die Prüfung jederzeit beenden.
Ich bin über die Behandlung der erhobenen Daten und über die Möglichkeit, autorisierte
Personen
von
Seiten
der
Firma
.....(Auftraggeber),
der
Firmen
........
(Auftragsforschungsinstitute) sowie von Seiten der zuständigen in- und ausländischen
Behörden und der zuständigen Ethik-Kommission unter Wahrung der Vertraulichkeit In
Originalbefunde Einsicht zu nehmen, informiert worden und erkläre mich damit
einverstanden. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen kann eine Weitergabe der im
Rahmen der klinischen Prüfung erfolgenden Aufzeichnung von Krankheitsdaten zur
Überprüfung an die zuständigen Behörden bzw. den Auftraggeber erfolgen. Ich bin damit
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einverstanden, daß der Prüfarzt meinen Hausarzt über meine Studienteilnahme sowie über
das allgemeine Studienkonzept informieren kann.
Das zugehörige Kapitel "Datenverarbeitung und Datenschutz" (Seite .... der
Patienteninformation zu dieser Studie) habe ich gelesen und stimme dem beschriebenen
Vorgehen zu.
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Name der Patientin /des Patienten
Ort
Datum
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Name der/des aufklärenden Ärztin/Arztes
Ort
Unterschrift der Patientin /des Patienten
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Datum Unterschrift der/des aufklärenden Ärztin/Arztes
Version des Dokuments/Datum nicht vergessen
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