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Wortprotokoll GesSozMiVer 15 / 54
15. Wahlperiode
Plenar- und Ausschussdienst
Wortprotokoll
Ausschuss für
Gesundheit, Soziales, Migration
und Verbraucherschutz
54. Sitzung
17. Februar 2005
Unter Zuladung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule
und Sport
Hinweis:
Die in der gedruckten Fassung
des Protokolls schwarz-weiß sichtbaren Graphiken sind in der PDFDatei in der Dokumentation des
Abgeordnetenhauses in den Originalfarben dargestellt.
Beginn:
Ende:
Vorsitz:
15.32 Uhr
18.26 Uhr
Frau Abg. Dr. Schulze (PDS)
Punkt 1 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs
Öffentlicher Gesundheitsdienst
(auf Antrag aller Fraktionen)
0360
Siehe Inhaltsprotokoll.
Frau Vors. Dr. Schulze: Wir kommen zu
Punkt 2 der Tagesordnung
a) Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Therapeutische Versorgung schwerstmehrfach
behinderter Kinder in den Schulen sicherstellen
Drs 15/2012
(auf Antrag der Fraktion der Grünen)
b) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Sicherstellung der medizinisch-therapeutischen
Versorgung in Kitas und Schulen
(auf Antrag der Fraktion der Grünen)
Zur Anhörung wurden Vertreter/innen folgender Organisationen eingeladen:
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
Redakteurin: Barbara Oehler, Tel. 23 25 1467 bzw. quer (99407) 1467
0260
0390
Abgeordnetenhaus von Berlin
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– oe/krü –
Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter/innen der sonderpädagogischen Förderzentren
Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädagogische Zentren
Arbeitsgemeinschaft Sonderschulen des Landeselternausschusses
Überbezirkliche Arbeitsgemeinschaft der Therapeuten/Therapeutinnen
Bevor wir unsere Gäste begrüßen und zur Anhörung kommen, würde ich gern mit Ihnen das Verfahren der
Anhörung besprechen. Ich schlage vor, dass wir zunächst die Expertinnen und Experten anhören und danach
zur Fragerunde der Fraktionen – pro Fraktion 10 Minuten – kommen. Wenn sich jeder auf die Fragestellungen an die Expertinnen und Experten konzentriert, kommen wir mit diesen 10 Minuten pro Fraktion aus. Wir
können es auch in zwei Runden aufteilen, so dass jedes Mal die Möglichkeit besteht, eine vertiefende Nachfrage zu stellen. Gibt es darüber Einverständnis? – Frau Jantzen, bitte!
Frau Abg. Jantzen (Grüne): Ich war kurz abgelenkt und habe nicht gehört, ob eine kurze Begründung der
antragstellenden Fraktion vorgesehen ist.
Frau Vors. Dr. Schulze: Selbstverständlich! – Dann ist das mit Ihnen übersteinstimmend geklärt. – Ich begrüße unsere zahlreichen Expertinnen und Experten. Herrn Kotek und Herrn Mall von der Arbeitsgemeinschaft der Kassenverbände. Recht herzlich willkommen! Frau Dr. Jäger vom Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte. Recht herzlich willkommen! Frau Stowassser-Gutkuhn und Frau Fichtner von der Arbeitsgemeinschaft der Schulleiterinnen der Sonderpädagogischen Förderzentren. Herzlich willkommen in diesen
Ausschuss! Herr Meinecke und Herr Polny von der Arbeitsgemeinschaft Sonderschulen des Landeselternausschusses. Auch Sie heißen wir recht herzlich willkommen! Und Frau Schäfer von der Überbezirklichen
Arbeitsgemeinschaft der Therapeutinnen und Therapeuten. Recht herzlich willkommen! Von den Kinderund Jugendambulanzen und Sozialpädagogischen Zentren ist leider keiner gekommen, so dass wir auf die
Anhörung dieser Expertinnen und Experten heute leider verzichten müssen. Aber wir haben genügend Sachverstand mit Ihnen hier versammelt. – Es wird ein Wortprotokoll erstellt. – Ich bitte nun darum, dass die
antragstellende Fraktion die Anträge kurz begründet. – Frau Jantzen, bitte!
Frau Abg. Jantzen (Grüne): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Vielleicht noch einen Satz zu Herrn Matz:
Wir haben die Einsparungen im ÖGD nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Das ist eine Unterstellung, die ich
zurückweise. Ich habe nur danach gefragt, ob es realistisch zu sehen ist, dass es wie geplant in dem Zeitrahmen umgesetzt werden kann, weil absehbar ist, dass die für 2005 festgestellten Kürzungen im Bereich der
Therapeuten nach dem Beschluss des Lenkungsausschusses – oder wie Herr Schulte-Sasse deutlich gemacht
hat – so nicht realisierbar sind. Vor dem Problem stehen wir.
Ich weiß, dass es zu Irritationen geführt hat, dass diese Anhörung hier heute stattfindet, weil parallel im
ÖGD-Reformprozess eine Anhörung geplant ist. Auch dazu ein paar kurz Worte: Wir alle haben sehr viele
Schreiben von Eltern bekommen, die darüber besorgt sind, was mit ihren Kindern passiert. Ich gestehe zu,
dass versucht wurde, den Reformprozess möglichst transparent einzuleiten, aber mit der Transparenz – so
wie man sich das wünscht – funktioniert das in der Realität offensichtlich doch nicht immer. Deswegen bin
ich froh darüber, dass wir uns heute darauf geeinigt haben, den Punkt zu besprechen, um uns darüber ein
Bild machen zu können, wie im Moment die therapeutische Versorgung in den Schulen ist, wo die Probleme
liegen, und vielleicht gibt es Vorschläge und Vorstellungen, wie man das anders regeln kann.
Mir ist es wichtig, im Rahmen dieser Veränderungen sicherzustellen, dass der Förderort Schule, wie die Kita
auch, der Ort bleiben kann, wo die medizinischen Therapien oder die Angebote aufrecht erhalten werden,
weil es für die Eltern, für die Kinder und auch für die schulische Arbeit und die sonderpädagogischen Förderung nötig ist. Das ist das Hauptziel dieser Anhörung. Da Herr Vogel nicht hier ist, wird der Schwerpunkt
Schule sein. Das ist auch das drängende Problem, weil es durch die gesetzlichen Regelungen im Bereich der
Kitas anders sichergestellt ist.
Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön, Frau Jantzen! – Dann gebe ich den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände das Wort. Ich mache Sie und Ihre nachfolgenden Redner darauf aufmerksam, dass Sie sich auf eine Stellungnahme von ca. fünf Minuten einstellen. Wenn Sie für uns als Ausschuss-
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mitglieder weitere Papiere haben, können Sie sie gern nach vorn geben. Wir kopieren sie dann, so dass sie
jeder bekommt. – Herr Kotek und Herr Mall, bitte!
Herr Kotek (AOK, für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände): Sehr verehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Einladung, die allerdings relativ kurzfristig bei uns
eingegangen ist. Wir mussten uns auch noch mit den anderen Krankenkassen abstimmen, so dass wir auf ein
paar Punkte eingehen können, die uns am Herzen liegen. Wenn man die Drucksache, die der Einladung beigefügt war, betrachtet, lässt sich feststellen, dass die therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen an Kitas und Schulen einmal durch Personal des ÖGD als auch durch Personal der Kinder- und Jugendambulanz sowie der Sozialpädiatrischen Zentren erbracht wird, an Kitas etwa jeweils zur Hälfte durch ÖGD
und KJA und SPZ und an den Schulen zu 91 %. Ich sage die Zahlen nur, damit deutlich wird, wo die größte
Veränderung in Bezug auf Neustrukturierung des ÖGD und medizinisch-therapeutische Leistungen, wenn an
andere Möglichkeiten gedacht wird.
Zum aktuellen Stand können wir aus Krankenkassensicht im Moment sagen, dass sich eine Vereinbarung im
Unterschriftenumlauf befindet, die wir nach längeren und intensiven Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport erarbeitet haben und die die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Kinderund Jugendambulanzen respektive den Sozialpädiatrischen Zentren regelt.
Zum Zweiten haben wir bereits im Land Berlin eine 1995 abgeschlossene Vereinbarung mit der damaligen
Senatsverwaltung für Gesundheit für die therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen an Schulen und Kitas, in deren Rahmen wir 75 % der Kosten übernehmen und 25 % der Kosten vom Land Berlin
getragen werden. Wir haben in Bezug auf diese Vereinbarung jetzt durch eine erste vorläufige Auswertung,
die gleichfalls bei der IKK gelaufen ist, festgestellt, dass offensichtlich zwischen 2003 und 2004 ein Rückgang von rund 40 % in der Abforderung der Leistungen stattgefunden hat. Diesen Punkt sollte man im Rahmen der Neustrukturierung des ÖGD diskutieren und aufnehmen.
Wir können nur spekulieren, was als Alternative beabsichtigt sein könnte, wenn von einer Neustrukturierung
des ÖGD gesprochen wird. Eigentlich kommen nur zweit mögliche Optionen zum Tragen, für die ich unsere
Stellungnahme abgeben kann. Zum einen könnte die Option sein, dass der Übergang dieser Versorgung als
Aufgabe an die Kinder- und Jugendambulanzen bzw. an die Sozialpädiatrischen Zentren inklusive eines entsprechenden Personalübergangs geregelt wird. Das ist eine möglich Alternative. Dazu ist aus unserer Sicht
zu bemerken, dass in der bereits erwähnten, im Unterschriftenumlauf befindlichen Vereinbarung – übrigens
im gemeinsamen Konsens – schon festgelegt wurde, dass die derzeitige Angebotsstruktur der Kinder- und
Jugendambulanzen und der Sozialpädiatrischen Zentren dem Bedarf angemessen ist und deshalb keine Erweiterung der Angebotsstruktur notwendig ist. Wenn nun doch eine Ausweitung der Angebotsstrukturen
angestrebt wird, so sind wir – vorsichtig ausgedrückt – etwas irritiert über den Ablauf der Abstimmungsprozesse in bzw. zwischen den beiden Senatsverwaltungen.
Eine andere Option, die wir sehen, ist der Übergang der medizinisch-therapeutischen Versorgung in den
Bereich der niedergelassenen Therapeuten. In diesem Fall müsste die Verordnung durch einen niedergelassenen Arzt erfolgen. Zur Erbringung der Leistungen müsste der Therapeut auf jeden Fall eine Zulassung
nach § 124 SGB V haben und über eine entsprechende Praxisausstattung verfügen, die eine – so steht es im
Gesetz – zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung ermöglicht. Ob sich solche infrastrukturellen Voraussetzungen gleichermaßen an allen betroffenen Kitas und Schulen schaffen lassen, entzieht sich
unserer Kenntnis.
Neben der Gefahr, dass die bisherige ganzheitliche Versorgung aus einer Hand und an einem Ort in verschiedene Behandlungen zersplittert und eventuell noch an verschiedenen Orten erbracht wird, ist auch darauf hinzuweisen – das ist das weitere Problem –, dass – wenn diese Lösung angestrebt wird, diese Aufgabe
dem niedergelassenen Bereich zu übertragen – der verordnende Arzt seine für die Arztgruppe geltenden
Heilmittelrichtgrößen bei den Verordnungen zu beachten hat. Da können natürlich Restriktionen entstehen.
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Wenn ich die aufgeführten Punkte zusammenfasse, stellt sich uns im Moment die Sachlage unübersichtlich
dar. Zum einen müssten die in Bezug auf die angedachte Neuordnung der medizinisch-therapeutischen Versorgung an Kitas und Schulen resultierenden Implikationen sorgfältig und weit reichend durchdrungen werden, als es bisher der Fall war. Zum anderen steht der Vorschlag, die medizinisch-therapeutische Versorgung
an Kitas und Schulen an die Kinder- und Jugendambulanzen respektive Sozialpädiatrischen Zentren zu übertragen im Widerspruch zu der Position, die beide Senatsverwaltungen in dem bereits erwähnten, im Unterschriftslauf befindlichen Papier, niedergelegt haben.
Notwendig ist es daher aus unserer Sicht, dass eine entsprechende Transparenz hergestellt wird, vor allem in
Bezug auf den tatsächlichen Bedarf. D. h., nicht nur die Zahl der im Moment abgegebenen Leistungen, sondern auch die Zahl der zu versorgenden Kinder müsste belastbar herausgearbeitet und transparent werden.
Vor allem müssten wir die Alternativen auch daraufhin prüfen, inwieweit sie der bisherigen humanen und
den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entgegenkommenden Versorgung überlegen sind. Bisher sind
wir als Krankenkassen hierzu noch nicht befragt worden. Wir bieten uns gern an, bei einem diesbezüglichen
Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess zur Verfügung zu stehen. – Danke schön!
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Kotek, recht herzlichen Dank! – Nun bitte ich Frau Dr. Jäger vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte um ihre Stellungnahme!
Frau Dr. Jäger-Roman (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte): Ich beginne mit einigen allgemeinen
Vorbemerkungen und nehme dann explizit zu den Vorschlägen, die der Senat im Kapitel 3 – Zusammenfassung der Perspektiven bezüglich der Kinderärzte – gemacht hat, Stellung. Ich beginne mit der häuslichen
Krankenpflege. Ich selbst bin seit 20 Jahren die Protagonistin der häuslichen Krankenpflege in Deutschland,
habe das mit vorangetrieben. Wir begrüßen außerordentlich, dass es dieses Bundessozialgerichtsurteil gibt,
das festlegt, dass häusliche Krankenpflege im Kinderbereich natürlich auch in anderen Lebenszusammenhängen stattfinden muss als nur zu Hause. Aber: Es gibt im Gesetz keine häusliche Kinderkrankenpflege,
weshalb z. B. die Kinderkrankenpflege und die Erwachsenenpflege im Einzelfall sehr unterschiedlich sein
kann. Hier wird erwähnt, dass die am offenen Rückenmark operierten Kinder einmal kathetert werden müssen. Das ist eine Leistung, die es in der häuslichen Krankenpflege definitionsgemäß so nicht gibt. Ich bedauere, dass man – obwohl dieses Gerichtsurteil schon einige Zeit zurückliegt –, sich bislang nicht zusammengesetzt und die entsprechenden Sozialstationen mit dieser Behandlungspflege beauftragt hat. Das sind nach
wie vor Dinge, die überwiegend von Lehrern und Therapeuten gemacht werden, die nicht entsprechend ausgebildet sind. Ich würde es begrüßen, wenn es in Zukunft anders gehandhabt würde.
Ansonsten nehme ich zum nächsten Punkt – der therapeutischen Versorgung – Stellung: Wir Kinderärzte
sind selbstverständlich – wie das auch unsere Vorredner schon gesagt haben – der festen Meinung, dass die
Kinder in ihrem bestehenden Lebenszusammenhängen betreut werden sollten. Sie sollten nicht außerhalb
betreut werden, da es sich nicht um akut kranke Kinder handelt, sondern es sind Kinder, die in ihrer Gesamtheit so zu betrachten sind wie auch Kinder, die keine Behinderung haben und die deshalb nicht ausgesondert
und als krank betrachtet werden sollten. Diese Kinder haben einen Lebenszustand, der als ihr Normalzustand
akzeptiert werden sollte. Die Kinder sollten weiterhin in den Schulen betreut werden. Ich warne davor, die
Betreuung in den niedergelassenen Bereich hineinzugeben. Wenn man sieht, wie viele niedergelassene
Therapeuten es gibt, wage ich zu bezweifeln, dass der einzelne niedergelassene Therapeut ausreichende Erfahrungen hat, mit diesen mehrfach behinderten Kindern umzugehen. Der einzelne Therapeut mag vielleicht
in seinem Leben ein oder zwei solcher Kinder betreut haben, aber das ist sicher keine Expertise dafür, diese
Kinder dauerhaft und auch sinnvoll zu betreuen. Die Aufgabe der Therapeuten in den Schulen ist meiner
Ansicht nach auch nicht in erster Linie etwas, das mit Normalisierung oder Angleichung an den Normalzustand oder mit Rehabilitation zu tun hat, sondern die Therapeuten haben völlig andere Aufgaben. Sie müssen
diese Kinder so behandeln, dass sie den Kindern in ihrem Sosein Wege aufzeigen können, wie sie durch die
entsprechende pädagogisch-therapeutisch-medizinische Behandlung eine größtmögliche Bewältigung ihres
Lebensalltags schaffen. Es ist Aufgabe der Schulen und des Zuhauses. Die Lebensbewältigung und das Können mit den Funktionen, die sie noch haben, das Aufzeigen, was sie mit diesen Funktionen im Leben anfangen können, kann im niedergelassenen Bereich sicher so nicht vermittelt werden.
Zum Schluss nehme ich darauf Bezug, dass in dieser zusammenfassenden Perspektive etliche Ungereimtheiten, was das Kassensystem oder das System, in dem ich arbeite, betrifft. Wir haben einmal die Sicherstellung
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der Behandlungspflege, die in der Zuständigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen
liegt. Das ist richtig, aber Krankenpflege wird direkt mit den Kassen abgerechnet und hat nichts mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu tun, obwohl wir als Kinderärzte diese Behandlungspflege verschreiben und
verordnen können.
Dann mache ich auf ein Problem aufmerksam. Es wird selbstverständlich gesagt:
Grundsätzlich sollten behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder über die niedergelassenen
Kinderärzte an die wohnortnah arbeitenden Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren vermittelt werden.
Ich nehme an – da das bezahlt werden soll –, dass das bedeutet: überwiesen werden. Das Problem der Überweisung – das haben wir im Vorfeld oft genug gesagt – ist, dass die Krankenkassen derzeit die Sozialpädiatrischen Zentren oder Kinder- und Jugendambulanzen wie ein Sozialpädiatrisches Zentrum bezahlen und da
sind gleichzeitig therapeutische und ärztliche Leistungen beinhaltet. Wir Kinderärzte können pro Quartal nur
einen einzigen so genannten SPZ-Schein – Sozialpädiatrisches-Zentrum-Schein – einem Kind verabreichen.
Wenn ein Kind schwer mehrfach behindert ist, dann braucht es immer auch eine qualifizierte tertiäre medizinische Versorgung, die nicht in den Kinder- und Jugendambulanzen geleistet wird, sondern wir nehmen in
der Regel dafür das Sozialpädiatrische Zentrum der Charité in Anspruch, die Kinder mit Muskel- und Nervenerkrankungen betreuen. Wenn wir die Kinder weiter dort betreuen lassen wollen, weil wir die medizinische Expertise brauchen, können wir sie nicht gleichzeitig mit einem so genannten SPZ-Schein in die Kinder- und Jugendambulanzen überweisen. Diesen Spagat schaffen wir nicht. Den Krankenkassen ist das bekannt. Wir haben das im Vorfeld gesagt. Wenn die Leistungen auf diesen Kinder- und Jugendambulanzscheinen in einmal therapeutische und einmal ärztliche Leistungen gesplittet werden können, wäre das sehr
wohl möglich. Aber so, wie das derzeitige System ist, geht das nicht.
Des Weiteren muss ich – obwohl wir das eigentlich ablehnen – darauf eingehen, dass wir therapeutische
Leistungen über die so genannten Heilmittelverordnung verordnen, abgesehen davon, dass wir explizit – wie
der Bundesausschuss der Krankenkassen und Ärzte festgelegt hat – keine Heilmittelverordnungen für eine
Behandlung in der Schule ausfüllen dürfen. Wir dürfen sie nur ausfüllen, damit diese Therapie in den Räumen der entsprechenden Therapeuten stattfindet. Ansonsten wurde uns diese strenge Budgetierung politisch
vorgegeben. Wir haben also eine vorgegebene Geldmenge, die wir verteilen können, und wenn wir jetzt
plötzlich mehr Kinder damit therapeutisch versorgen sollen, würden wir persönlich für diese Mehrausgaben
haften, und das kann es nicht gewesen sein. Das werden wir unter gar keinen Umständen machen. Dann
muss im Vorfeld geklärt sein, dass diese Budgets, die uns zur Verfügung stehen, entsprechend aufgestockt
werden. Das wird sicher um die doppelte Menge sein. – Danke!
Frau Vors. Dr. Schulze: Frau Dr. Jäger, recht herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme! – Ich bitte nun Frau
Stowasser-Gutkuhn oder Frau Fichtner von der Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter und Schulleiterinnen um
ihr Wort! – Bitte schön!
Frau Stowasser-Gutkuhn (Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter/Schulleiterinnen der Sonderpädagogischen
Förderzentren): Vielen Dank für die Einladung! – Wir möchten gern über unsere Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen pädagogischem und dauerhaft an der Schule tätigen therapeutischen
Personal berichten. Das ist für uns eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung, Unterrichtung und Erziehung unserer schwer und schwerst mehrfach behinderten Schülern und Schülerinnen an
den Sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Nur wenn die
Therapeuten die Schüler aus dem Schulleben und aus den vielfältigen Unterrichtsangeboten kennen, können
sie die Unterrichtsinhalte, die wir zum Ziel haben, durch handlungsorientierte Therapien ergänzen und unterstützen. Nur wenn die Therapeuten an der Schule tätig sind, können sie Eltern und Kollegen kompetent und
effektiv beraten, da sie die Kinder aus der täglichen Arbeit in der Schule kennen.
Ich möchte Ihnen kurz darstellen, welche Arbeit Therapeuten in den Schulen leisten. An unseren Sonderpädagogischen Förderzentren sind neben den Therapien im engsten Sinn – den Einzeltherapien und Therapien
in den kleinen Gruppen – weiterhin Therapien in den Klassen möglich und werden durchgeführt. Besonders
wichtig ist für uns aber auch die so genannte Zusammenhangsarbeit. D. h., die Beratung der Lehrkräfte, die
Beratung der Eltern, was das „Handling“ angeht, also: Wie gehe ich mit einem Kind, was schwerste Körperbehinderungen hat, so um, dass ich ihm nicht weh tue, wenn ich z. B. die Sitzposition verändere?
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Wichtig ist auch die Beratung und Versorgung mit Hilfsmitteln, die Beratung der Eltern und Lehrkräfte, was
die Hilfsmittelversorgung der einzelnen Schüler angeht. Das fängt bei der Rollstuhlversorgung an und geht
bis zu den verschiedenen Steh- oder Lauftrainern. Um den Schülern zum Beispiel eine selbständige Nahrungsaufnahme zu ermöglichen, wird der Tellerrand erhöht oder der Besteckgriff verdickt. Es geht darum,
dass die Schüler in die Lage versetzt werden, selbständig trinken zu lernen, wozu es unter Umständen ebenfalls einer Reihe von Hilfsmitteln bedarf, die in den Klassen gemeinsam mit dem Lehrpersonal ausprobiert
werden. Sicherlich dauert es bei den meisten Schülern, die so schwer behindert sind, eine Weile, bis die richtige Form gefunden ist. Dabei ist die Unterstützung der Therapeuten für uns unumgänglich.
Des Weiteren sind die Therapeuten dafür verantwortlich, die Schülerinnen und Schüler an die Hilfsmittel,
die sie bekommen haben, zu gewöhnen, mit ihnen in Einzeltherapien zu trainieren, um dann sukzessive das,
was in den Einzeltherapien angefangen worden ist, in die Klasse hinein zu bringen und im Klassenverband
zu installieren. Die Therapeuten sind notwendig, um bei den Lernfortschritten der Schüler entsprechend
schnelle Veränderungen an den Hilfsmitteln vor Ort durchführen zu können und dadurch weiterhin die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Ich habe schon viel von der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Schule gesprochen, die für uns unumgänglich ist. Therapeuten und Lehrpersonal besprechen gemeinsam die Förderpläne für jeden einzelnen
Schüler. Neben den pädagogischen Inhalten geht es bei den schwer- und schwerstbehinderten Schülern im
Wesentlichen darum, wie diese pädagogischen Ziele mit den Möglichkeiten der therapeutischen Unterstützung umgesetzt werden können.
Die Therapien sind eingebettet in den Unterricht und in die Alltagssituationen. Die Therapeuten unterstützen
den Lernprozess der Schülern auch mit dem gezielten Trainieren einiger Dinge, wie zum Beispiel beim Anund Ausziehen, beim Essen und bei der Toilettenbenutzung. Sie sind überall dabei und unterstützen das pädagogische Personal in besonderer Art und Weise. – Ich habe dargestellt, wie wichtig diese komplexe und
integrale Förderung unserer Schülerinnen und Schüler am Ort in der Schule ist und bitte Frau Fichtner, meine Ausführungen zu ergänzen.
Frau Fichtner (Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter/Schulleiterinnen der Sonderpädagogischen Förderzentren): Ich bin die Schulleiterin der Panke-Schule. Bei uns funktioniert das genauso, wie Frau StowasserGutkuhn gesagt hat. Der Vertreter der Krankenkassenverbände sagte, dass sie zum Beispiel die genaue Zahl
der Schüler bräuchten, die Therapeuten oder therapeutische Leistungen benötigen. Es ist schwierig, das
überhaupt sagen, abgrenzen zu können, weil es auch unter den Schülerinnen und Schülern, die gar nicht
schwerstmehrfach behindert sind, sondern zu den so genannten „normalen“ geistig Behinderten zählen, etliche gibt – vor allem die Eltern –, die den Drang, den Wunsch haben, das Schreiben und Lesen zu lernen,
einkaufen zu gehen, mit Geld und Zahlen umzugehen und überhaupt ein normales Leben führen zu können.
Um diese Kulturtechniken zu erlernen, ist die sensorische Integration eine wichtige Voraussetzung. Die
Wahrnehmung der räumlichen Lage, sich überhaupt im Raum orientieren zu können, die Figurhintergrundwahrnehmung, das Überkreuzen der eigenen Mitte, alles das sind Leistungen, die nur in enger Zusammenarbeit mit der therapeutischen Beratung zu Stande kommen und indem Pädagoge und Therapeut gemeinsam
Pläne erarbeiten, analysieren und verändern. Nur in dieser engen Zusammenarbeit ist das überhaupt möglich.
Wir haben über Jahre auch Erfahrungen mit niedergelassenen Therapeuten gemacht, die zu uns in die Schule
kommen, weil unsere eigenen Therapeuten nicht ausreichen. Die Kinderärzte haben die Schwierigkeit mit
der Budgetierung, und wir haben massive Schwierigkeiten mit den Therapeuten. Eine gedeihliche Zusammenarbeit ist überhaupt nicht möglich. Letztlich sitzen wir ständig zusammen, um Probleme zu erörtern, zum
Beispiel welche Räume sie bekommen und wo die Therapien stattfinden, weil wir uns nach deren Zeitplänen
richten müssen. Wenn die Therapeuten kommen können, dann kommen sie alle auf einmal. Weitere Probleme bestehen darin, dass die Therapeuten keine Zeit haben, sich außerhalb der Therapieleistungen, die sie
erbringen, mit den Pädagogen zu besprechen und dass unsere Kollegen, wenn andere Projekte anstehen, vergessen, die Therapeuten, die dann extra kommen, abzubestellen. Das ist ein Wust von Problemen, der uns
von unserer eigentlichen Arbeit abhält.
Ich habe neuerdings eine Stellvertreterin, die aus Hessen kommt. Sie hat erzählt, dass sie dort das, was hier
in Bezug auf die niedergelassenen Therapeuten überlegt wurde, nämlich die Therapieleistungen an freie Trä-
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ger oder das SPZ zu übergeben, hinter sich haben. Das ist in Hessen so gemacht worden, aber dann sind die
freien Träger eingegangen, und die Schulen standen ohne Therapeuten da.
Einen Gedanken noch: Ich habe hier ein Papier der Lebenshilfe von 1994, in dem die Lebenshilfe zur Sicherstellung des Rechts auf schulische Bildung schwer geistig und mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher Stellung nimmt. In diesem Papier ist noch einmal deutlich herausgearbeitet worden, warum bei diesen
Schülern ein ganzheitlicher pädagogischer Ansatz, zu dem Pflege, Therapie und Unterricht gehören, wichtig
ist. Bereits 1994 ist der Vorschlag gemacht worden, dass es gut wäre, wenn alle diese Leistungen generell
von der Senatsverwaltung für Schule übernommen würden.
Frau Vors. Dr. Schulze: Herzlichen Dank, Ihnen beiden! – Das Wort hat nun Herr Meinecke. – Bitte sehr!
Herr Meinecke (Arbeitsgemeinschaft Sonderschulen des Landeselternausschusses): Ich bin bereits vorgestellt worden. Ich habe neun Kinder, von denen noch acht zur Schule gehen – darunter befindet sich ein
100 % geistig behindertes Kind. Deshalb verfüge ich über viel Erfahrung, sowohl im Schulwesen als auch
mit Sonderschulen. – Ich beginne mit einem formellen Teil: Die sonderpädagogische Förderung schwerstmehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher besteht aus Pädagogik, Therapie und Pflege. Laut Empfehlung
der Kultusministerkonferenz von 1998 müssen alle Teile in ein Gesamtkonzept eingebunden sein. Es geht
um eine ganzheitliche oder integrative Lösung dieser Aufgabe. Das entspricht genau den Erfahrungen und
Bedürfnissen der Eltern schwerstmehrfach behinderter Schüler. Die Verwirklichung des Bildungsrechts bzw.
der therapeutischen Versorgung an Schulen ist Ländersache – sei es durch die Bestimmung der Aufgaben der
Schulverwaltung oder der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dabei ist nach den Empfehlungen
der Kultusministerkonferenz qualifiziertes Personal in den Schulen einzusetzen. Die Qualifikation ist nicht
nur Sache der Ausbildung des Personals, sondern dazu gehören auch die Rahmenbedingungen. Personal, das
auf Grund einer organisatorischen Trennung von Therapie und Pädagogik nicht integrativ oder ganzheitlich
arbeiten kann, besitzt nicht die nötige Qualifikation. Die organisatorischen Voraussetzungen für eine therapeutische Versorgung innerhalb der sonderpädagogischen Förderung sind durch die öffentliche Hand verlässlich bereitzustellen. Die Privatisierung der Therapie ist keine Lösung. Jeder Kompromiss gefährdet das
Recht auf eine angemessene Schulbildung für schwerstmehrfach behinderte Schülerinnen und Schüler. Eine
integrative Organisation des Bildungsangebots für diese Schüler benötigt zur Qualitätssicherung eine Organisation unter einem Dach und aus einer Hand. Das sind die Schule und die Schulverwaltung als Dienstaufsicht, und als Fachaufsicht ist es die Abteilung für Gesundheit. Ein solches System arbeitet seit Jahren erfolgreich im Bezirk Neukölln.
Der bisherige Reformprozess des öffentlichen Gesundheitsdienstes, mit dem Ziel einer weitreichenden Streichung von Aufgaben, behandelt die therapeutische Versorgung schwerstmehrfach behinderter Schüler als
Teil eines Gesamtpakets – Frühförderung, Kita usw. Der Bereich Schule hat jedoch eine Sonderstellung und
darf nicht in einer Paketlösung untergehen. Mit den bisher bekannt gewordenen Reformansätzen verweigert
die öffentliche Hand ihre Verantwortung für die Zeit der Schulpflicht. Wir Eltern haben im guten Glauben
einen Teil unserer Erziehungsverantwortung an den Staat abgegeben, vor allem im Vertrauen darauf, dass er
ein angemessenes Bildungsangebot sicherstellt. Darin liegt seine Verantwortung, das ist Ihre Mitwirkungspflicht bei der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Viele – zu viele – Eltern kennen die verschiedenen therapeutischen und gesundheitsfördernden Maßnahmen nicht. Viele – zu viele – Eltern wissen
nicht, wie sie ihren Kindern den Zugang dazu ermöglichen. Sie vertrauen darauf, dass der Staat das für ihre
Kinder nicht zu einem zusätzlichen Nachteil werden lässt. Unsere Kinder sind den ganzen Tag in der Schule.
Dort ist der Ort, wo Therapeuten unsere Kinder als Menschen und nicht als Fall kennen lernen und wo sich
die positiven Wirkungen von Pädagogik und Therapie im gegenseitigen Kontakt zwischen den Fachleuten
ergänzen können. Dort ist das Know-how, der Platz und die Zeit, wo alles das, was unsere Kinder im schulpflichtigen Alter benötigen, bereitgestellt werden muss. Therapeuten aus privaten Praxen können das meiner
Einschätzung nach nicht leisten.
Es geht dabei letztlich um die verlässliche und nachhaltige Erbringung der Therapieleistungen, um Leistungen, die im Bereich der Privatpraxen nicht abzurechnen sind, ohne dass unseren Kindern Therapiezeit verloren geht, aufrechtzuerhalten, wie Zeit für die Elterngespräche und Hausbesuche zur Wahrung des Elternrechts, Zeit für die Hilfsmittelversorgung, den Unterricht und die Mobilität im Allgemeinen durch die Vermittlung zu Fachgeschäften, die fachkundige Erprobung und Instandhaltung in der Schule, die Anpassung in
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der Zeit verstärkten Wachstums, dadurch effizientes, kostensparendes Ressourcenmanagement, Zeit für
Teamsitzungen mit dem pädagogischen Personal zur gegenseitigen Beratung und Synergiebildung, Zeit für
Diagnostik und Mitarbeit am individuellen Förderplan unserer Kinder als interdisziplinäre Kooperation, flexible Abstimmung der Therapietermine, anstatt Ausfall der Therapie bei Krankheit des Kindes und die Koordinierung von Stunden- und Therapieplan, um die soziale Integration in der Lerngruppe zu sichern, beispielsweise zur Teilnahme an Projekten, Ausflügen, Schulfeiern und Ähnlichem.
Was bisher an Reformideen zu uns durchgedrungen ist, macht uns Eltern Angst. Die pädagogischtherapeutische Versorgung unserer Kinder aus einer Hand, aus einem Guss wird fahrlässig zur Disposition
gestellt. Wir werden durch das Gesundheitswesen zu einem ständigen Irrlauf verurteilt: viele Adressen, viele
Fachleute, verwirrende Informationsvielfalt. – Zeitaufwändige Transporte unserer Kinder im Rollstuhl sind
zu organisieren, und es fallen Anfahrten sowie Gespräche mit Therapeuten an, oder es muss fast alles anonym am Telefon besprochen werden. Erfahrene Therapeuten zu finden wird zu einer Lotterie. Externe
Abendtermine nach einem Schultag sind für unsere Kinder eine Zumutung. Unsere Kinder werden von reisenden Therapeuten am Fließband therapiert, die vor allem die Rentabilität ihrer Praxis im Auge haben müssen.
Viele Mütter sind allein erziehend und haben ohnehin schon doppelte Lasten zu tragen. Wir haben auch ein
Ehe- und Familienleben. Da gibt es Geschwister, die ein Recht auf elterliche Zuwendung haben. Es gilt, die
Berufstätigkeit nicht zu gefährden oder für die weniger Glücklichen die Termine der Arbeitsagentur oder der
gemeinnützigen Arbeit wahrzunehmen. In den Schulen fest stationierte Therapeuten sind die beste Organisationsform, um kostbare Zeit, Kraft und Geld auf allen Seiten optimal zu nützen und flexibel zu koordinieren.
Wir sind nicht bereit, eine Verschlechterung der therapeutischen Versorgung durch die Reform der ÖGD
tatenlos hinzunehmen. Ich fordere daher im Namen aller Eltern,
– den Bereich Schule entsprechend seiner gesellschaftlichen Sonderstellung und langfristigen politischen Aufgabenstellung gesondert zu behandeln,
– Eltern und Schule durch eine bessere Einbindung in den Reformprozess zu respektieren,
– eine ganzheitlich eingebundene therapeutische Versorgung an einem Ort und aus einer Hand, am jeweiligen Förderzentrum, sicherzustellen und dazu die angemessene Stellenzahl für Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie sowie die pädagogische Verknüpfung der Therapeutenaufgaben zu verankern und dabei die Elternberatung und Hilfsmittelversorgung zur Verbesserung des Zugangs benachteiligter Personengruppen durch gesundheitsfördernde Angebote im Leistungskatalog festzuschreiben.
Im Zuge dieser Reformbestrebungen ist auch die konkrete Fragestellung – zum Beispiel von der Elternvertretung der Anne-Fuchs-Schule – aufgekommen, die da lautet – erstens: Wie soll die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und Jugendlicher ab dem Schuljahr 2005/2006 sichergestellt werden? Wie hoch wird
dann die Qualität sein? – Zweitens: Wie soll die Versorgung der Schüler in den Klassen 1 sichergestellt werden? Es liegen weder Zahlen über die Anzahl der Schüler vor noch kann eine Elternvertretung für sie sprechen.
Fazit: Die therapeutische Betreuung muss als originäre Aufgabe des Staates angesehen werden. Diese Therapien müssen weiterhin schulbegleitend mit eigenen Therapeuten stattfinden.
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Meinecke, recht herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme! – Zum Schluss hat
Frau Schäfer das Wort. – Bitte sehr!
Frau Schäfer (Überbezirkliche Arbeitsgemeinschaft der Therapeutinnen/Therapeuten): Ich begrüße Sie
herzlich und möchte noch einmal die Punkte meiner Vorredner aufgreifen und diese in Form einer Powerpoint-Präsentation mit Zahlen und Bildern untermauern. – Das Ziel des therapeutischen Teams liegt darin,
dass – wie schon gesagt – die Benachteiligung eines Kindes in Folge seiner schweren Behinderung weitestgehend ausgeglichen wird, so dass sich die Persönlichkeit entwickeln kann. Diese Zielsetzung beinhaltet
zugleich die Bemühungen um eine für das Kind optimale Schulbildung und die Vermeidung andauernder
und vor allem auch institutioneller Pflegebedürftigkeit.
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Wir sind in den Bezirksämtern insgesamt 196 Therapeuten, von denen allein 175 in Schulen und Kitas angebunden sind. Von 60 Sonderschulen in ganz Berlin betreuen wir 45. Die Arbeit der Therapeuten stellt die
Voraussetzung dafür dar, dass schwerstmehrfach behinderte Kinder die Schule besuchen und überhaupt am
Unterricht teilnehmen können. – Hierzu einige Bilder, wie die Aktivitäten im Unterricht aussehen können:
Eine Therapeutin begleitet eine Lehrerin. Dadurch, dass der Schüler mit dem Stehbrett turnusregulierende
Maßnahmen erhält, kann er wesentlich besser am Unterricht teilnehmen. Da der Schulunterricht als eine
zentrale öffentliche Dienstleistung auch für schwerstmehrfach behinderte Kinder gilt, stellt die Tätigkeit der
Therapeuten des ÖGD unstrittig einen Teil dieser Dienstleistungen dar.
Die Therapeuten des ÖGD sind unter subsidiären und sozial kompensatorischen Gesichtspunkten unverzichtbar. Das zeigten in der Vergangenheit die Zahlen der Kinder in schwierigen Lebenslagen. Wir haben
insgesamt von den betreuten Kinder 2 234 Kinder betreut, die sich in einer schwieriger Lebenslage befanden.
Die Sicherung der sozialen Chancengleichheit und der Einsatz der Therapeuten dient den Schwächsten und
Gefährdetsten dieser Bevölkerungsgruppe. Was bedeutet eine sozial schwierige Lebenslage? – Es bedeutet,
dass ein großer Teil der Kinder mittlerweile in Heimen lebt. In den Heimen wurden die Therapeutenstellen
bereits weitestgehend abgebaut, weil sie nicht mehr finanzierbar waren. Oder die Kinder kommen aus zerrütteten Familien, weil die Belastung durch ein schwerbehindertes Kind einen starken Einfluss auf die Familienverhältnisse hat. Da die Familien mit schwerbehinderten Kindern oft auch erheblichen zusätzlichen sozialen Belastungen ausgesetzt sind, benötigen sie immer wieder auch den Einsatz der so genannten aufsuchenden Tätigkeiten durch Hausbesuche und eine intensive Begleitung im Kontext mit den Sozialpädagogen
des ÖGD aus dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.
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Hier noch einige Zahlen zur Gesamtversorgung der Therapeuten: Beispielsweise wurden im Jahr 2004 in den
Kitas und Schulen insgesamt 4 626 Kinder durch Therapeuten der Bezirksämter betreut. – Der Einbruch der
letzten Säule deutet bereits auf die Einwirkung des Stellenabbaus.
Die Anzahl der mehrfach- und schwerstmehrfach behinderten Kinder in den Kitas und Schulen beträgt
2 430. Davon waren allein 2 016 Kinder in Schulen untergebracht. – Sie sehen die relativ gleichbleibende
Anzahl der Kinder.
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Vom Grad der Behinderung her bedeutet das, dass von allen Kindern, die wir betreuen, allein 52 %
schwerstmehrfach behinderte Kinder sind. Hinzu kommt, dass nicht nur die Anzahl der Kinder mit schweren
Behinderungen gleich geblieben ist, sondern dass auch die Schwere der Behinderungen zugenommen hat.
Wir hatten früher in unserer Schule nur ein Rollstuhlkind, und jetzt haben wir 30 Rollstuhlkinder. Die
Schwere der Behinderungen nimmt weiter zu. Das gibt uns einen Hinweis auf die Arbeitsintensität, die die
Therapeuten aufbringen müssen. Bei den schwermehrfach behinderten Kindern ist der therapeutische Zeitaufwand zu verdoppeln, denn mit zunehmendem Alter und durch das Wachstum der Kinder wird ein zweiter
Therapeut pro Therapiestunde notwendig.
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Anhand der Kurve lässt sich die Komplexität der Probleme der behinderten Kinder gut erkennen. Sie macht
eine intensiv begleitende und beratende therapeutische Arbeit notwendig. Diese Kurve zeigt, dass der zeitliche Aufwand nicht ausschließlich der Therapie gewidmet ist, sondern 47 % sind therapiebegleitende Maßnahmen. Das heißt, die Arbeit besteht ca. zur Hälfte aus therapiebegleitenden Maßnahmen, die unter anderem auch wichtige Schnittstellenfunktionen haben, bei denen der Therapeut mit dem Kinderarzt, den Ärzten
und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, den Eltern, den Sozial- und Jugendämtern, Rehabilitationseinrichtungen und der Schule zusammenarbeitet.
Interdisziplinarität zielt im Kontext auf ein vernetztes Arbeiten mit sonderpädagogischen und therapeutischen Kompetenzen und Qualitäten ab. Das heißt, zu den 47 % therapiebegleitenden Maßnahmen zählt – wie
schon erwähnt – die therapeutische Hilfestellung in der Selbständigkeit. Ich möchte nicht noch einmal alles
aufzeigen, aber anhand der Bilder dokumentieren. Dieses ist ein Kind im Training des täglichen Lebens. Es
erfolgt der Einsatz von Hilfsmitteln, und zwar die Anleitung und Unterweisung der Lehrer bei der Handhabung der Hilfsmittel. Dazu zählt auch die Vorstellung bei anderen Institutionen, bei Orthopädiemechanikern,
Fachkliniken und Fachärzte. Hier wird einer Lehrerin gezeigt, wie man eine Schiene anlegt. Auch dazu bedarf es der Unterstützung von pädagogischem Personal. Auf den nächsten Bildern sehen Sie die Zusammenarbeit mit einem Orthopädiemechaniker. Dabei geht es um einen Walker, der eingestellt werden muss.
Die nächste Arbeit in der Interdisziplinarität betrifft die Maßnahmen der Grundversorgung und damit die
Unterstützung der Lehrer beim Lagern und Füttern, beim Toilettentraining sowie beim Umsetzen mit den
Liftern. – In dieser Situation leitet die Therapeutin beim Essen und Trinken an.
Aus dieser Aufzählung geht eindeutig die Vielfalt und Bandbreite der therapiebegleitenden Maßnahmen
hervor. Diese Leistungen sind mit den Krankenkassen nicht abrechenbar, aber machen die Integration erst
möglich. Durch die fehlende Abrechenbarkeit von mittlerweile 47 % der erbrachten therapeutischen Leistungen steht der ÖGD unter finanziellen Aspekten gesehen außerhalb der Konkurrenz, denn diese Leistungen
sind von den freien Trägern in diesem Umfang unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht leistbar.
Jetzt kommen noch einige Bilder von einem 15-jährigen schwerstmehrfach behinderten Kind mit einer CP
und Athetose, das seit 2002 in Berlin geduldeten Status hat. Dieses Mädchen hat eine deformierte Wirbelsäule, ist nonverbal, nicht sauber und braucht rund um die Uhr eine Betreuung. Wir sehen anhand dieser Bilder,
dass das Kind morgens, nach einer dreiviertelstündigen Fahrt, in die Einrichtung kommt. Es wird von den
Therapeuten empfangen und erst einmal auf ein Bauchliegebrett umgelagert. Durch diese Umlagerung kann
das Kind überhaupt erst am Unterricht teilnehmen. – Was wir hier sehen, sind noch keine therapeutischen
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Maßnahmen, sondern Hilfestellungen im Rahmen der so genannten therapiebegleitenden Arbeit. – Danach
begleitet die Therapeutin die Lehrerin in die Klasse. Mit Hilfe der Therapeutin und der Lehrerin kann das
Kind an einem kommunikativ gestützten Unterricht teilnehmen. Nach dem Unterricht wird der gesamte Prozess umgekehrt, und es erfolgt die Umlagerung vom Bauchliegebrett in den Rollstuhl. Das kann nicht allein
gemacht werden, sondern es wird entweder ein Zweittherapeut oder das pädagogische Personal benötigt. –
Auf diesem Bild sehen Sie – nebeneinander gestellt – das Kind vor der Lagerung und hinterher. Ich denke,
die Bilder sprechen für sich.
Weitere Vorteile für den Einsatz des ÖGD-Therapeuten sind die schnelle Intervention und das flexible Handeln. Das heißt, wenn die Lehrer schnelle Hilfe brauchen, dann sind die Therapeuten vor Ort, ansprechbar
und können schnell reagieren, wie zum Beispiel Schienen anpassen oder tonusregulierende Maßnahmen
durchführen, beispielsweise vor dem Essen. Wir haben auch festgestellt, dass die Kinder relativ häufig krank
sind. Bedingt durch den Schweregrad ihrer Behinderung hatten wir allen im vergangenen Jahr 22 % Ausfälle. Dabei darf nicht vergessen werden, dass keiner Praxis diese Ausfälle bezahlt werden. Wenn die Kinder
nicht erscheinen, weil sie erkrankt sind oder auch aus sozialkompensatorischen Gründen nicht zum Unterricht kommen, dann werden diese Kosten nicht getragen.
Ein weiterer Vorteil ist die langfristige Betreuung durch die Therapeuten und die Unabhängigkeit – wie bereits vorhin angedeutet – von der Budgetierung. Das heißt, wir unterliegen nicht der Kontingentierung, und
somit erfolgt dann auch kein Einbruch. Die Beispiele, die vorhin von der Bundesrepublik gebracht wurden,
lassen sich beliebig erweitern. Ich habe mit einigen bundesdeutschen Städten telefoniert, und alle Schulleiter
haben beklagt, wie schwierig es ist. Die Therapeuten laufen teilweise sechs Verordnungen pro Einheit hinterher, und es kommt immer wieder zu Pausen, so dass keine regelmäßige Versorgung gewährleistet ist.
Die Therapeuten haben sich durch ihr hohes Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz zu Anwälten der
Armen der Ärmsten und schwerbehinderten Kinder gemacht. Ich gebe diese Anwaltschaft und damit die
Verantwortung für den weiteren Werdegang jetzt in Ihre Hände. Ich bitte Sie, sich gemeinsam mit uns für
diese Kinder einzusetzen und dem Abbau der sozialen öffentlichen Leistungen entgegenzuwirken. – Ich danke Ihnen – auch im Namen der Kinder – für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank, Frau Schäfer, für Ihre Präsentation! – Wir kommen nun zur Runde
der Fraktionen. Jeder Fraktion steht eine Redezeit von 10 Minuten zu. Es beginnt Frau Jantzen. – Bitte sehr!
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Frau Abg. Jantzen (Grüne): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Ich möchte mich bei allen Angehörten herzlich bedanken für die Ausführungen. Für mich war das, obwohl ich mich schon sehr lange mit dem Thema
beschäftige, sehr eindrücklich. Mir ist noch einmal deutlich geworden, dass die Anwesenheit und Hilfestellung von Therapeutinnen und Therapeuten in der Schule, am Ort Schule, eine grundlegende Voraussetzung
dafür ist, dass diese Kinder überhaupt am Unterricht teilhaben und integriert werden können. Soweit ich das
aus der Vergangenheit weiß – wir hatten das Thema oft auf der Tagesordnung –, waren wir uns in der Regel
immer einig, dass dieses Ziel, dieses sicherzustellen, für uns alle klar und deutlich ist.
Ich habe einige konkrete Fragen, auch an den Senat. Herr Schulte-Sasse, Sie haben gesagt, dass innerhalb
des ÖGD-Reformprozesses geguckt wird, wie in anderen Ländern die therapeutische Versorgung sichergestellt ist. Ich habe selbst auch gesucht. Das Beispiel Hessen hatte ich gefunden, wo es die Vereinbarung zwischen dem Land und den Krankenkassen gibt, um die integrierte Versorgung an den Schulen sicherzustellen.
Frau Fichtner, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass dort zwar freie Praxen das übernommen haben, die
dann aber eingegangen sind. Bezieht sich das auf den neuen Vertrag seit 2004? Das würde ich gerne wissen,
weil ich das als eine Möglichkeit angesehen hätte, die man das in Berlin regeln könnte. Zumindest wäre dann
der Förderort Schule sichergestellt. Das wäre eine Frage an Sie, Frau Fichtner, und auch an Herrn SchulteSasse und die Senatsverwaltung die Frage: Welche anderen Beispiele haben Sie noch? – Soweit ich weiß, hat
Baden-Württemberg die unterrichtsbegleitenden Hilfen bei der Bewegungsförderung im Rahmen der Sonderpädagogik sichergestellt durch Zusatzausbildungen von Lehrerinnen und Lehrern oder von Therapeutinnen und Therapeuten. Da hätte ich die Frage an die Senatsverwaltung, ob wir uns nach der Anhörung heute
wirklich einig sind, dass es uns sehr wichtig ist, die integrative Förderung der Kinder in den Schulen sicherzustellen, auf welche Art auch immer. Da bin ich bereit, über alles nachzudenken.
Frau Jäger-Roman hat noch einmal deutlich gemacht – das kam auch von Frau Schäfer und anderen –, dass
das Problem ist, wenn nur die niedergelassenen Ärzte verordnen dürfen, dass dann die Maßnahmen und
Möglichkeiten durch die Heilmittelbudgetierung rationiert sind und es zu Einschränkungen kommen wird.
Dazu die Frage an Herrn Kotek oder auch Herrn Mall: Wie sehen Sie die Möglichkeiten, da zumindest einen
Absturz auf die Hälfte der Angebote zu verhindern? Gibt es die Möglichkeit, über Vereinbarungen mit der
Kasse sicherzustellen, dass das in dem Maße nicht passiert? – Frau Jäger hat auch noch auf die Problematik
mit den Überweisungen hingewiesen, dass sie nur an die SPZs überweisen können oder für die Therapien an
die Kinder- und Jugendärzte. Gibt es Aussichten, das da eine Lösung gefunden wird, die die Versorgung der
Kinder sichert? – Das betrifft jetzt auch schon hauptsächlich die Kinder im Kitabereich, wenn sie nur noch
an die interdisziplinären Frühförderstellen überwiesen werden sollen.
Etwas war noch nicht angesprochen, aber immer wieder Thema: Das ist die Frage der medizinischtherapeutischen Versorgung an den Sonderschulen in freier Trägerschaft. Das war hier oft Thema und ist bis
heute meines Wissens nicht gelöst. Ein Teil der Therapien ist zwar über den Ligavertrag abgesichert, wir
wissen aber auch aus der Mitteilung – zur Kenntnisnahme –, dass das dem Bedarf in Gänze nicht entspricht.
– Das sind die Fragen von mir.
Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön, Frau Jantzen! – Herr Schmidt, bitte!
Abg. Schmidt (CDU): Auch ich sage den Anzuhörenden herzlichen Dank. Es ist immer wieder wichtig,
wachgerüttelt zu werden, wenn es darum geht, gerade diesen Kindern entscheidende Hilfen zu geben. Ich
bedauere es wirklich, dass wir diese Thematik immer wieder im Ausschuss diskutieren und immer wieder
vor der gleichen Problematik stehen. Ich kann es kaum nachvollziehen, dass wir sie heute wieder auf dem
Tisch haben und es wieder darum geht, dass die therapeutische Versorgung von schwerstmehrfach behinderten Kindern in Frage gestellt wird.
Nun zur konkreten Fragestellung und zu einer in eine Frage gekleideten Feststellung. Sie mögen mich korrigieren, wenn ich das falsch gesehen habe, aber ich glaube, es ist einheitliche und einhellige Meinung aller
Experten, dass es zu keiner anderen vernünftigen und sachgerechten therapeutischen Versorgung kommen
kann außer der integrativen, dass Therapeuten in der Schule angesiedelt sind – im Angestelltenverhältnis
oder wie auch immer. – [Abg. Matz (SPD): Oder „wie auch immer“, genau!] – Sie kommen ja gleich dran!
Reden Sie nicht dazwischen, warten Sie ab, bis ich fertig bin! – Wie auch immer, sie müssen dort aber in
einer Art Beschäftigungsverhältnis tätig sein.
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Nun die konkrete Frage an Sie, Herr Staatssekretär: War Ihnen dieses – was gar nicht so neu ist – klar, als
Sie mit dem Lenkungsausschuss zusammen diesen Beschluss gefasst haben, zu sagen: Wir stellen im Jahre
2005 die Tätigkeit der Therapeuten nach der Fortgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes ein? – [Zuruf] –
Wir stellen es erst einmal ein. – So ist der Beschluss. Der Beschluss liegt so auf dem Tisch, Sie haben es
vorhin selbst ausgeführt. Wir können es gern im Protokoll nachfassen. Sie haben gesagt: Es liegt ein Beschluss vor, es wird eingestellt. Wir sorgen aber dafür, dass wir irgendeinen Weg finden. – [StS Dr. SchulteSasse (SenGesSozV): Vorher!] – War Ihnen diese Fachmeinung aller Experten, die hier sitzen – das ist ja nur
eine kleine Auswahl, dahinter stehen viele andere –, klar, als dieser Beschluss in der Form gefasst wurde?
An Frau Schäfer eine Frage: Sie haben uns detailliert die Zahlen genannt: 196 Therapeuten sind es, 175 davon arbeiten im Bereich Schule und Kitas. Können Sie uns auch sagen, wie die Entwicklung dieser Zahlen in
den letzten Jahren vor sich gegangen ist? Sind die Therapeuten mehr geworden oder weniger? – Noch dazu,
wenn Sie uns darstellen, dass die Behinderungen der Kinder insgesamt schwerer werden: Wie sieht aus Ihrer
Sicht der Mehrbedarf an Therapeuten aus, der daraus resultiert? Wären Sie überhaupt mit der Anzahl, die
jetzt noch existent ist, in der Lage, auch künftig diese Aufgaben – vorausgesetzt, es bleibt, wie es jetzt ist –
zu bewältigen?
Nun eine Frage an alle anderen, die sicherlich sehr hypothetisch ist: Könnten Sie sich vorstellen, wenn wir
alle Möglichkeiten ausloten, dass ein ambulanter Therapeut/eine ambulante Therapeutin sich darauf festlegen könnte, den Vormittag von 9 bis 12 oder 9 bis 13 Uhr in der entsprechenden Einrichtung – Schule oder
Kita – zu verbringen und dort ohne Unterbrechung tätig zu sein und ohne darauf zu schauen, wie im Einzelnen die Dinge, die er/sie tut, verschrieben worden sind, also dass er/sie wie in einer Festanstellung den Vormittag dort verbringen und Nachmittags seine/ihre Praxis führt? Wäre dieses eine Möglichkeit, dem Bedarf
gerecht zu werden? Oder benötigen Sie die Therapeuten länger am Tag, weil die Schulzeit z. T. bis nachmittags um 15 Uhr geht? – wobei dann eine Praxis sicherlich nicht mehr sinnvoll zu führen ist.
Eine letzte Frage noch an den Herrn Staatssekretär: Wie werten Sie die Aussage der beiden Herren der Krankenkassenverbände, dass dort eine Abforderung von 40 % überhaupt nicht vorgenommen wurde? – Zumindest habe ich das so verstanden. Herr Kotek hat ausgeführt, dass bisher schon die Vereinbarung 75:25 besteht, also 25 % trägt die öffentliche Hand über den ÖGD. Wenn ich dann sehe, dass daraus offensichtlich
Ihr Anteil nicht voll abgefordert wurde, sondern 40 % nicht, frage ich mich: Warum tut man das? Wie sehen
Sie das? Ist Ihnen das bekannt? Wie gehen Sie damit um? – Ich fand es jedenfalls verblüffend, dass so etwas
überhaupt möglich ist, wo wir uns hier wieder mühsam Stück für Stück vorarbeiten, damit wir diese therapeutische Versorgung halten können, dass dann hier offensichtlich doch etwas schlusig damit umgegangen
wird, so dass nicht einmal eine volle Abforderung erfolgt.
Eine letzte Bemerkung: Ich sehe im Augenblick keine Alternative zu dem, was wir eben gehört haben, außer
die therapeutische Versorgung so, wie sie im Augenblick in den Schulen stattfindet, auch weiterführen zu
lassen. – Danke schön!
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Lehmann, bitte!
Abg. Lehmann (FDP): Auch ich möchte mich herzlich bei den heutigen Anzuhörenden für diese sehr fundierte Anhörung bedanken. Das habe ich selten in dieser Qualität in diesem Ausschuss erlebt. Ich möchte
mich auch einmal ganz herzlich bei denjenigen bedanken, die die Arbeit vor Ort machen, denn gerade diejenigen, die davon betroffen sind oder sich das schon einmal angeschaut haben, wissen, was für eine schwere
Arbeit dort geleistet wird, und man kann diese Arbeit gar nicht genug anerkennen.
Das, was ich heute auch in Ihren Beiträgen teilweise gehört habe – ich rede nicht in erster Linie von der fachlichen Seite –, sind Dinge, die ich hier nicht das erste Mal gehört habe. Ich fange gern mit dem ersten Beispiel an, nämlich wie uns bei der Einrichtung des Drogenreferats von der Seite des Senats schon einmal verkauft worden ist, wie harmonisch doch das Verhältnis zwischen der Schul- und der Gesundheitsverwaltung
sei. Heute hat man wieder gehört, dass es anders ist. Das war nicht das erste Mal, das war mir eigentlich so
auch bekannt. Ich möchte wissen, wie in Zukunft eine bessere Abstimmung zwischen diesen beiden Senatsverwaltungen, gerade auch für diesen Bereich, erreicht wird.
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Was auch typisch ist für den Senat – das ist heute etwas relativiert worden –, ist die Tatsache, dass erst abgebaut und dann erst geguckt wird: Wie machen wir es denn in Zukunft? – Auch dieses ist nicht neu. Der
Staatssekretär hat heute gesagt, dass es anders sei. Das habe ich sehr wohlwollend gehört. Trotzdem wollte
ich darauf hingewiesen haben.
Dann würde mich auch sehr die Transparenz der Zahlen interessieren – was heute auch bemängelt worden
ist. Das Transparenzproblem haben wir auch häufiger. Und wieder einmal ist es so, dass gerade Gespräche
mit Betroffenen nicht geführt worden sind – das haben wir in den Ausführungen auch gehört –, dass hier erst
entschieden bzw. eine Entscheidung auf den Weg gebracht wird, aber die eigentlich Betroffenen bei irgendwelchen Entscheidungsfindungen nicht mitgenommen und bei Gesprächen nicht einbezogen werden. – [Abg.
Matz (SPD): Nein, stimmt ja nicht!] –
In der heutigen Anhörung hat sich die Notwendigkeit gezeigt, dass Therapeuten an den Schulen sind, um die
pädagogischen Maßnahmen zu unterstützen – das sehe ich auch so – und dass die Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Therapeuten schwierig bzw. unzureichend sein wird. Also muss eine Lösung her, und
zwar eine Lösung, die einschließt, dass Therapeuten an Schulen sind – an dieser Stelle bin ich bei Herrn
Schmidt – und dass die Versorgung nicht zerstückelt wird. Man muss sicherlich auch die unterschiedlichen
Beispiele und Modelle dazunehmen, die es in den Bundesländern schon gibt. Es klang ja schon an, dass es
ein hessisches Modell gibt. Es gibt auch ein niedersächsisches Modell. Ich würde gern vom Senat hören,
welches Modell er bei seiner Lösungsfindung favorisiert. – [Abg. Matz (SPD): Das sagt er bestimmt nicht
heute!] – In Berlin bietet sich sicherlich eine Mischfinanzierung an. Mich interessiert auch – das ist eine Frage an Frau Schäfer oder auch andere, die etwas dazu sagen können –, welche Gründe es gibt, dass gerade in
letzter Zeit – das haben auch Ihre Daten gezeigt – Schwerstmehrfachbehinderungen zunehmen. Wo sehen
Sie die Ursachen?
Summa summarum würde ich ansonsten gern den Lösungsansatz und Modellvorschlag des Senats hören. Es
ist in erster Linie sowieso kein organisatorisches Problem, sondern ein Problem, das uns immer wieder hier
beschäftigt, nämlich das finanzielle Problem. – Danke schön!
Frau Vors. Dr. Schulze: Frau Simon, bitte!
Frau Abg. Simon (PDS): Ich möchte mich dem Dank für die umfassende Darstellung anschließen, den meine Kolleginnen und Kollegen schon ausgesprochen haben. Ich möchte meiner großen Genugtuung Ausdruck
geben, dass offenbar an einer Stelle in dieser Gesellschaft der öffentliche Gesundheitsdienst herausragende
Qualitäten hat und unschlagbar ist. Ich möchte das all denen bei uns und da drüben noch einmal ins Stammbuch schreiben, die so intensiv für Privatisierung sind. Da denke ich z. B. auch an meinen Kollegen von der
FDP. Hier gibt es offenbar doch Werte, die es intensiv daraufhin zu überprüfen gilt, inwieweit sie auf andere
Strukturen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen transferierbar sind.
Aber leider sind wir in der Tat in der Situation, etwas, was gut ist, nicht allein zu konstatieren, sondern befinden uns gleichzeitig in einem großen Handlungsdruck. Insofern muss es uns gelingen – ich glaube, das ist
die Kunst der Politik; wir werden hinterher sehen, wie weit wir damit gekommen sind –, auf der einen Seite
Zwänge, die Sie nicht vertreten und umsetzen müssen, umsetzbar zu machen, ohne das, was Sie heute noch
einmal sehr eindringlich als herausragende Qualitäten dargestellt haben, im Kern, im Inhalt, zu gefährden. Es
ist mir ein Bedürfnis, das vorweg zu sagen. In der allgemeinen Debatte von Deregulierung und Entsolidarisierung ist es an dieser Stelle vielleicht angebracht, insbesondere dann, wenn es um gesellschaftliche Gruppen geht, die in der Tat eine hohe Vulnerabilität besitzen.
Jetzt zu den konkreten Fragen: Herr Kotek, ich möchte die Frage wiederholen, die Frau Jantzen schon gestellt hat, sie aber noch ausweiten. Sie haben von Frau Dr. Jäger-Roman gehört, dass es offenbar schwierig
ist, die Überweisungspraxis bedarfs- und kindgerecht zu organisieren, weil es hier unterschiedliche Institutionen gibt. Wir haben es ja mit komplizierten Selbstverwaltungsstrukturen und unterschiedlichen Verantwortungen auf Landes- und Bundesebene zu tun. Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Selbstverwaltung der
Kassenärztlichen Vereinigung und der Berliner Krankenkassen die Frage der Splittung dieses SPZ-Scheins –
dort, wo es notwendig ist – auf Verhandlungsebene im Land zu regeln?
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Meine zweite Frage an Sie, Herr Kotek, ist: Es ist heute sehr deutlich geworden, dass offenbar der Anteil der
therapeutischen Leistungen, der in den Schulen erbracht wird, zu ca. 50 % – das haben sowohl Frau Stowasser-Gutkuhn als auch Frau Fichtner als auch Frau Schäfer gesagt – nicht Therapie im engeren Sinne ist. Dann
klingelt es natürlich sofort bei den Kassen, die sagen: Dafür sind wir ja auch nicht zuständig! – Ich würde es
als Abgeordnete als Entscheidungshilfe sehr begrüßen, wenn uns die Krankenkassen einen Katalog darlegen
oder zukommen lassen könnten, in dem der eigentliche innere Kern der Therapie, der abrechnungsfähig ist,
definiert wird. Ich gehe davon aus – das müssten Sie als Leitlinie haben –, dass man uns eine solche Liste zur
Verfügung stellen kann. Ich glaube, das macht manches etwas anschaulicher.
Frau Dr. Jäger-Roman, von Ihnen möchte ich eine Klärung zu einem Satz, den Sie ganz am Anfang gesagt
haben und von dem ich auch als Verantwortliche im Rahmen des neuen Schulgesetzes gern wissen möchte,
ob ich ihn richtig verstanden habe. Gehören die Berliner Kinderärzte, für die Sie heute auch sprechen, zu den
Verfechtern der Idee, schwer- und schwerstmehrfach behinderte Kinder in den normalen Schulablauf zu
integrieren, wie es jetzt das Schulgesetz in der Grundausrichtung ausdrücklich propagiert und vorsieht?
Wenn ja, sehen Sie dann nicht möglicherweise für diese Kinder eine noch größere Problematik hinsichtlich
der Sicherstellung einer interdisziplinären, teamartig organisierten Therapeutenarbeit vor Ort? Oder würden
Sie es nach wie vor begrüßen, dass Kinder, die schwer- und schwerstmehrfach behindert sind, im Wesentlichen auch das Angebot von Sonderschulen nutzen? – Das interessiert mich als Gesundheitspolitikerin, aber
auch im Kontext des Schulgesetzes.
Frau Stowasser-Gutkuhn, haben Sie jetzt nur für die öffentlichen Schulen oder ausdrücklich auch für die vier
privaten Sonderschulen gesprochen? – [Frau Stowasser-Gutkuhn: Ja!] – Um so besser, das ist ja auch vernünftig und sinnfällig. Würden Sie die Regelungen oder Veränderungen, die wir jetzt planen, auch auf den
Bereich der vier Sonderschulen ausgedehnt sehen wollen? Oder würden Sie es nach wie vor für sinnvoll
halten, wenn diese teilweise über den Ligavertrag und sonstige Eigenaktivitäten ihr jeweiliges therapeutisches Konzept selbst organisieren?
Dann stelle ich an alle, die sich angesprochen fühlen, die Frage: Wir befinden uns in einer besonderen Situation, wo wir bestimmte Entscheidungen treffen müssen, die nicht populär sind und die nicht heißen, den Status quo zu erhalten. Was ist für Sie entscheidend: Ist es die Teamarbeit, die interdisziplinäre Arbeit, und ist
sie aus Ihrer Sicht nur in der Regie des ÖGD nachvollziehbar, verstehbar und vorstellbar? Oder könnten Sie
sich auch Formen z. B. freier Trägerschaft vorstellen, wo der Teamgedanke voll gewährleistet ist – natürlich
auch mit einer Ausstattung, die bei Ausfällen entsprechende Kräfte bereithält?
Vielleicht noch eine politische Frage, von der ich nicht weiß, inwieweit Ihre Zuständigkeiten da tangiert sind
– vielleicht am ehesten noch die von den Krankenkassen, und damit geht die Frage Herrn Kotek: Es ist doch
eigentlich nicht ganz logisch, dass man es zwar inzwischen geschafft hat, dass medizinische Behandlungen
auch außerhalb des häuslichen Umfelds – und dann nicht nur in den Kindertagesstätten bzw. SPZ, sondern
auch in Schulen – möglich sind, aber genau die gleiche Strategie oder „Denke“, die wir für den therapeutischen Bereich dringend brauchten, nicht möglich ist. D. h., hier ist eine ganz strenge Zäsur zwischen SPZ
und Kinder- und Jugendambulanzen auf der einen Seite, wo eben diese therapeutische Behandlung möglich
ist – auch durch die Krankenkassen finanziert –, weil sie als erweitertes häusliches Umfeld begriffen werden,
und Schule auf der anderen Seite, wo plötzlich Stopp ist. Gibt es irgendwelche für uns nachvollziehbaren
Begründungen, die das aus Ihrer Sicht erläutern? – Gleichzeitig an dieser Stelle auch ein Appell an die Sozialdemokraten und Grünen auf Bundesebene, genau diesen Ansatz zu fördern – ich denke und hoffe, da renne
ich offene Türen ein –, nämlich die Ausweitung des häuslichen Umfelds auf den Schulbereich, denn das ist
das wesentliche Aufenthaltsfeld dieser Kinder. Das sollte man – möglichst mit Unterstützung durch die
Fachgesellschaften und Betroffenen – befördern, damit wir nicht erst auf ein neues Bundesgerichtshofurteil
warten müssen.
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Matz, bitte!
Abg. Matz (SPD): Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich aus Anlass dieses wichtigen
Themas einmal wieder in diesem Ausschuss sein darf und möchte auch einige einleitende Bemerkungen
machen, bevor ich daraus die Fragen entwickle.
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Der Staatssekretär hat vorhin ja schon gesagt, wie der Zeitablauf der Entscheidungen überhaupt ist. Ich glaube deswegen nicht, dass er, wenn er – wie hier vom Kollegen Lehmann – die Frage gestellt bekommt, welche
Lösung er favorisiert, heute eine Antwort darauf geben wird, denn er kann noch gar keine Lösung favorisieren, weil das Parlament mit dieser Anhörung heute sehr schnell war. Das ist auch gut so, aber das Parlament
liegt vor den entsprechenden Terminen, die das Projekt – das sage ich deswegen, weil ich der Projektorganisation an dieser Stelle selbst angehöre – im Zeitplan hat. Das wird erst am 1. März in einem Expertengespräch eruiert werden, und auf der Basis von dessen Ergebnissen kann man überhaupt erst sagen, welche
Lösung man favorisiert.
In dem Zusammenhang: Für mich wäre als Entscheidungsgrundlage auch ein wirklich aussagekräftiger Bundesländervergleich sehr wichtig, dass wir uns also nicht nur Berlin separat angucken, sondern auch alle fünfzehn Bundesländer im Vergleich – nicht nur Niedersachsen und Hessen, obwohl ich beide interessant
finde –, damit wir wissen, wo Berlin überhaupt hier steht. Auch das ist vom Projekt in Auftrag gegeben worden, uns aber bisher noch nicht zugegangen. Das wird sicherlich in den nächsten Tagen kommen.
Nun will ich den Dank an die Anzuhörenden, den die Kollegen schon ausgesprochen haben, auch abstatten.
Vielen Dank für das, was Sie uns in der ersten Runde schon erzählt haben! Ich finde es auch gut, dass aus
dem Anlass heute so viele betroffene Eltern, teilweise mit ihren Kindern, hier sind. Sie können sicher sein,
dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und dass die Absicht, in den Strukturen das eine oder andere zu
verändern, nicht mit der Absicht verbunden ist, die Qualität der therapeutischen Versorgung – auch an den
Schulen – zu verschlechtern. Das ist zumindest nicht die politische Absicht, mit der wir hier hineingehen.
Das sage ich ganz deutlich für die SPD-Fraktion. Wir werden uns im weiteren Verlauf genauer angucken
müssen, welche Strukturveränderungen sich überhaupt wie auswirken können.
Jetzt im Einzelnen: Frau Stowasser-Gutkuhn hat hervorgehoben, welche Bedeutung die Erbringung der therapeutischen Leistungen an den Schulen hat. Das ist eine sehr wichtige Bemerkung für die heutige Anhörung. Frau Fichtner hat es ergänzt, indem sie hervorgehoben hat, dass die Therapeuten, die das machen, auch
erfahren an und mit dieser Schule sein müssen und dort nicht immer stundenweise einer ’rein- und ’rauslaufen kann. Das verknüpfe ich wiederum mit der Anmerkung von Frau Dr. Jäger, dass Therapien, die Sie verschreiben können, heute – auch aus rechtlichen Gründen – nicht am Ort Schule erbracht werden können. Wir
müssen u. a. gucken, ob es für dieses Problem eine Lösung gibt. Darüber wird man sich sicherlich besonders
mit den Kassen unterhalten müssen. Vor dem Hintergrund sehe ich diese Grundsatzvereinbarung aus Hessen,
die zunächst einmal übrigens nichts damit zu tun hat, wer zum Schluss tatsächlich die therapeutische Leistung an der Schule erbringt, also welche Person, noch nicht einmal, welchen Status diese Person hat, obwohl
es durchaus denkbar ist, dass es kein Angestellter im öffentlichen Dienst sein muss, der das an der Schule
erbringt.
Aber die Frage an die Kassen ist: Auch bei Ihnen gibt es Ländervergleiche, die Sie schon gezogen haben.
Stimmt möglicherweise die Behauptung, dass die Kassen in Berlin weniger als in anderen Bundesländern zur
Mitfinanzierung der therapeutischen Leistungen herangezogen werden? Wenn Sie das aus Ihrer Sicht – was
ja verständlich wäre – nicht so sehen, dann hätte ich gern eine Begründung, warum das nicht so ist oder was
Sie da speziell anführen können. – Auch ich hatte die Frage nach dem Rückgang der Abforderung von Leistungen um 40 %, die Sie erwähnt haben. Das ist ein Umstand, den ich mir so – zumindest in der Größenordnung – überhaupt nicht erklären kann. Vielleicht können Sie uns noch ein paar Hinweise geben, worauf das
zurückzuführen ist.
Ich möchte mit einer Bemerkung schließen, die an die Vertreter des ÖGD geht. Es mag sein, dass es im Jahr
2004 teilweise Stellenkürzungen gegeben hat. Ich will aber klar sagen, dass das mit dem Reformprozess
ÖGD, über den wir heute sprechen, überhaupt nichts zu tun hat, sondern wenn, dann können Sie sich über
diese Stellenkürzungen mit den zuständigen Bezirksämtern unterhalten, auf Grund welcher Haushaltsprobleme die das so entschieden haben, obwohl niemand gesagt hat, dass sie das machen sollen oder müssen,
und auch nicht die finanziellen Mittel dafür gefehlt haben, diese Stellen zunächst einmal genauso weiterzuführen wie vorher. Das muss dann schon an falscher Prioritätensetzung in einigen Bezirkshaushalten liegen.
Das wäre für uns auch ein interessanter Hinweis, das einmal zu erfahren, weil das nicht auf die Landesebene
zurückzuführen ist. Da mögen unterschiedlichste Bezirksstadträte von allen hier vertretenen Parteien betrof-
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fen sein. Es kann auch sein, dass da jemand Unsinn gemacht hat, aber das hat nichts mit dem Reformprozess
ÖGD zu tun, sondern über den reden wir hier gerade erst, wie er sich in der Zukunft auswirken soll.
Frau Vors. Dr. Schulze: Jetzt bitte ich unsere Expertinnen und Experten um die Beantwortung der Fragen,
die an sie gestellt worden sind. – Frau Schäfer, bitte!
Frau Schäfer (Überbezirkliche Arbeitsgemeinschaft der Therapeuten/Therapeutinnen): Die erste Frage war
die nach dem Rückgang der Therapeutenstellen, oder wie sich die Therapeutenstellen überhaupt entwickelt
haben. Im Jahr 2000 waren es 202, und jetzt sind es 195. Es hat also ein Abbau stattgefunden. Wir haben uns
bemüht, durch Umschichtung wenigstens den Auftrag in den Sonderschulen weitestgehend zu gewährleisten,
wir haben aber immer wieder in Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Versorgung an und für sich
noch nicht ausreichend ist. D. h. also, wir haben in früheren Jahren immer wieder Stellen angefordert. Wir
arbeiten momentan nach dem Schlüssel 1:10 für schwerstmehrfach behinderte Kinder und 1:15 für die so
genannten „einfachen“ behinderten Kinder.
Gefragt wurde, wie wir die therapeutische Arbeit leisten können, wenn die Kinder immer schwerer behindert
sind, ob daraus Mehrbedarf an Therapeuten folge. – Wir hatten gesagt, 47 % an therapiebegleitenden Maßnahmen leisten wir. Ich versuche gleich, die andere Frage mit zu beantworten, woher der Schweregrad der
Behinderung kommt. Ich kann es Ihnen nur teilweise erklären, z. B. anhand des Kindes, das wir eben gezeigt
haben. Das Kind kam 2002 nach Berlin, sie ist 15, sie hat vorher nie Therapie erfahren. Insofern ist der
Schweregrad stärker ausgeprägt. Aber in der „Frühmedizin“, die teilweise Frühchen von 500 Gramm am
Leben erhält, ist sicherlich der hohe Schweregrad zu suchen. Das ist so. Wir haben uns bemüht, dem gerecht
zu werden, ich möchte es so ausdrücken. Wir haben uns bemüht, uns den Bedürfnissen anzupassen. Das
macht gerade die Flexibilität der Therapeuten im Bezirksamt aus. Die Kollegen haben sich zusätzlich qualifiziert u. a. auch durch Einsatz eigener Mittel. Allein in unserem Bezirk haben die Kollegen im letzten Jahr
8 000 € ausgegeben für ihre eigenen Fortbildungen, privat, aus ihrer privaten Schatulle. Wenn ich bedenke,
dass eine Vollstelle Nettoeinkommen von 1 200 € monatlich hat, dann ist das beachtlich. Das wird man so
bei freien Trägern nicht finden, weil sie sich das gar nicht leisten können.
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Die nächste Frage betraf den Teamgedanken, ob man sich vorstellen könne, dass Therapeuten von außen
einen halben Tag arbeiten und der Rest dann von dem Kollegium aus dem öffentlichen Dienst übernommen
wird. – Diese Modelle sind teilweise sogar schon in Kitabereichen praktiziert worden, wo die therapeutische
Versorgung nicht ausreichend war. Die jeweiligen Einrichtungsleiter haben die freien Träger eher als
Fremdkörper empfunden. Es gab wenig Zuarbeit der frei praktizierenden Therapeuten im Hinblick auf die
Zusammenarbeit mit den Kollegen in den Einrichtungen vor Ort.
Ein weiterer Punkt, auf den ich aufmerksam machen möchte, ist: Allein nur beratende und interdisziplinäre
Arbeit durch die Therapeuten des ÖGDs oder der Bezirksämter zu leisten, während die Therapien andere
leisten, das können wir uns abschminken. Das wäre so als hätte man nur Theoriekenntnisse. Ich kann nicht
unterrichten, wenn ich nicht auch diesen Praxisbezug habe. Ich kann nicht behandeln oder beraten, wenn ich
die Kinder nicht kenne, sondern ich muss genau informiert und im Kontext mit der Einrichtung sein, was ein
wesentlicher Aspekt ist.
Ich möchte noch auf einen Punkt aufmerksam machen, was die Finanzierung anbelangt: Es ist von 75 % der
Refinanzierung gesprochen worden. So ist es nicht! Wir erhalten nur 55 % der VdAK-Sätze, aber behandeln
doppelt so lange. – Wir sprechen jetzt von der Therapie und nicht von den therapiebegleitenden Maßnahmen. – Wir haben eine Stunde Zeit für die Therapie der Kinder und bekommen im Endeffekt nur 28 % des
eigentlichen Satzes. Ich rege an, an diesem Punkt einmal anzusetzen, denn unsere Sätze sind seit 1994 nicht
mehr erhöht worden. Meiner Ansicht nach besteht die Möglichkeit, die Refinanzierung zu unterstützen. Wir
haben im vergangenen Jahr insgesamt 1,6 Millionen € eingenommen, und dieser Betrag ließe sich ohne Weiteres steigern.
Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank, Frau Schäfer! – Bitte, Herr Kotek!
Herr Kotek (AOK – für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände): Wenn ich Ihre Fragen richtig notiert habe, dann bezog sich die eine Frage auf die Begrenzung der Leistungen für die medizinischtherapeutische Versorgung an Kitas und Schulen, falls diese in den niedergelassenen Bereich übergehen sollte und durch niedergelassene Ärzte Leistungen verordnet werden, die dann wiederum durch niedergelassene
Therapeuten erbracht werden, ob es Möglichkeiten gibt, dieses gegebenenfalls durch Verhandlungen zu ändern. – Ich kann dazu weder Ja noch Nein sagen, weil auch die Kassenärztliche Vereinigung mit ins Boot,
mit an den Verhandlungstisch gehört. Allerdings würde ich es nicht ganz von der Hand weisen wollen, denn
möglicherweise kann man zum Beispiel auch im Rahmen von Geltendmachung und Praxisbesonderheiten
Regelungen schaffen. Eine der Optionen lautet: Übergang dieser Leistungen in den niedergelassenen Bereich. Die derzeitige Regelung hat diese Problematik überhaupt nicht. Es gibt keine Beschränkungen durch
Heilmittelrichtgrößen, und auch vor den Schulen macht das keinen Stopp.
Eine Bitte war, ob wir einen Krankenkassenkatalog zur Verfügung stellen könnten, aus dem hervorgeht, was
zu den Heilmitteln gehört und im Sinne der Krankenkasse, des SGB V abrechenbar ist. – Sicherlich können
wir einen solchen Katalog zur Verfügung stellen. Ländervergleiche für das Thema „Medizinisch-therapeutische Versorgung an Kitas und Schulen in anderen Ländern“ haben wir nicht. Wir haben das damals für
die SPZs und die Verhandlungen gemacht. Für die Abbuchung dieser Kosten gibt es gesonderte Konten, die
wir auch in Ländervergleichen darstellen können. Berlin liegt, was die SPZs betrifft, auf jeden Fall über dem
Durchschnitt der Vergütung.
Zu Ihrer Frage, warum ein 40-prozentiger Rückgang bei Abforderung der Leistungen im Rahmen der medizinisch-therapeutischen Versorgung an Schulen und Kitas eingetreten ist: Wie gesagt, das war eine erste
vorläufige Auswertung, die AOK und IKK auf Grund Ihrer Einladung durchgeführt haben. Für die anderen
Kassen konnten wir in der Schnelle keine Zahlen erheben. Wir vermuten, dass entweder ein Rückgang im
Bedarf vorliegt, also dass tatsächlich weniger Leistungen erbracht worden sind oder – das ist die zweite Variante – es wurde schlichtweg vergessen, die Gelder abzufordern. Mehr können wir an dieser Stelle noch
nicht sagen.
Frau Simon fragte, inwieweit die Häuslichkeit, die für die Behandlungen notwendig ist, vor allem an den
Schulen einen Stopp macht. – Durch die Regelungen und Strukturen, wie wir sie jetzt haben, ist das nicht der
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Fall, sondern wir haben – im Gegenteil – gehört, dass diese medizinisch-therapeutische Leistung an Schulen
erbracht wird, nur wenn es niedergelassen ist, würde es stoppen.
Frau Vors. Dr. Schulze: Vielen Dank, Herr Kotek! – Bitte, Herr Meinecke, Sie haben das Wort!
Herr Meinecke (Arbeitsgemeinschaft Sonderschulen des Landeselternausschusses): Zu den Fragen von Frau
Simon: Ihre erste Frage war, inwieweit die Eltern den unpopulären politischen Maßnahmen zustimmen würden, die aus Gründen der Staatsraison getroffen werden müssen. – Aus meiner persönlichen Sicht muss ich
sagen: Gerade wenn man eine große Familie mit vielen Kindern hat, wird man durch die Maßnahmen der
Regierung, die in den letzten Jahren getroffen wurden, wie beispielsweise die Eigenbeteiligung an Lernmitteln in Höhe von teilweise bis zu 100 € pro Kind. – Bei acht Kindern kann man sich ungefähr ausrechnen,
was das finanziell bedeutet. – Das kommt – obwohl es so nicht gesagt wird – einem Schulgeld gleich, und
die Diskussion darüber ist auch schon woanders geführt worden. Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die
nachträgliche Verzinsung von gefördertem Wohneigentum, das man damals aus dem geförderten Wohnungsbau bekommen hat, stellen erhebliche finanzielle Belastungen dar. Gerade dann, wenn man in Familien
mit schwerstmehrfach oder schwerbehinderten Kindern lebt, kommt eine große physische Beanspruchung
hinzu. Durch die Ungewissheit, wie es nun hinsichtlich der Therapien an den Sonderschulen weitergehen
wird, stellt sich auf längere Sicht auch eine ziemlich große psychische Belastung für die Familien dar.
Zum anderen wurde die Frage gestellt, ob es vorstellbar wäre, die Sonderschulen quasi abzuschaffen und
demzufolge alles in Schulen mit Integration zu subsumieren. – a) In der Sonderschulverordnung, die gerade
verabschiedet worden ist, steht im § 4, Abs. 5:
An Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die vergleichbarer sonderpädagogischer Hilfen bedürfen und deren Erziehungsberechtigte den
Besuch dieser Schulen wünschen und die wegen fehlender Voraussetzungen in der allgemeinen Schule
nicht hinreichend gefördert werden können. Die Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt entsprechen in ihren Bildungszielen den Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II.
Es dürfte Ihnen außerdem bekannt sein, dass der Integrationsgrad an allgemeinbildenden Schulen – unabhängig davon, dass Sonderschulen auch weiterhin existieren werden – von der gesamten Bundesrepublik in
Berlin am höchsten ist. Durch die Einführung der flexiblen Schuleingangsphase sind teilweise schon die
Eingangsklassen an den Sonderschulen für Lernbehinderte abgeschafft worden. Wir vom Landeselternausschuss haben uns dagegen ausgesprochen, und zwar nicht, weil wir gegen die Integration schlechthin sind,
sondern weil man damit unserer Meinung nach bei den gegenwärtigen äußeren Rahmenbedingungen den
Bedürfnissen unserer Kinder nicht gerecht werden kann.
Frau Vors. Dr. Schulze: Recht herzlichen Dank, Herr Meinecke! – Das Wort hat nun Frau Dr. JägerRoman. – Bitte sehr!
Frau Dr. Jäger-Roman (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte): Obwohl ich nicht dazu gefragt wurde, würde ich gern etwas zur Zunahme der schwerstmehrfach behinderten Kinder sagen. Es handelt sich in
der Regel nicht um eine Zunahme der was man allgemein unter cerebral-paretischen Kinder versteht, die
Geburtsschäden haben, sondern wir haben eine enorme Zunahme der Kinder, die früher an Stoffwechselerkrankungen gestorben sind. Dabei handelt es sich um Kinder, die schwere angeborene Stoffwechselerkrankungen haben, die zum Beispiel zum Verlust der Muskelkraft oder geistigen Kraft führen. Wir haben Kinder
mit Muskeldystrophie, die früher nicht älter als acht bis neun Jahre geworden sind und heute bis ins junge
Erwachsenenalter hinein leben. Ferner haben wir Kinder mit Mukoviszidose, die früher auch vor dem 10.
Lebensjahr gestorben sind und heute bis weit in das Erwachsenenalter hinein leben. Die Kinder, die am offenen Rückenmark operiert wurden und in der Regel geistig normal und rollstuhlpflichtig sind, sind vor 20
Jahren noch überwiegend im jungen Kindesalter gestorben. Das ist das, was ich aus meiner eigenen Berufserfahrung weiß und miterlebt habe. Dabei geht es nicht um die Häufung der 500-g-Kinder, die zu dieser
enormen Zunahme geführt hat.
Zur Frage von Frau Simon zum Angebot der Sonderschulen: Das lässt sich nicht so allgemein sagen, weil
das Wort schwerstmehrfach behinderte Kinder impliziert, dass das alles etwas Ähnliches ist. Dahinter verbürgt sich doch ein unglaubliches Sammelsurium an unterschiedlichen Kindern, die schwerstbehindert – was
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ihre motorischen Fähigkeiten anbetrifft – und rollstuhlpflichtig sind, aber geistig trotzdem normal sind. Es
sind Kinder, die sich scheinbar in den ersten Lebensjahren normal entwickeln und dann wegen einer Stoffwechselstörung allmählich den gesamten Verlust ihrer geistigen und motorischen Fähigkeiten hinnehmen
müssen. Die guten Erfahrungen, die der Berliner Modellversuch mit sich brachte – die soziale Integration
und das soziale Lernen der behinderten Kinder von den gesunden Kindern –, beziehen sich in meinen Augen
im Wesentlichen auf die Grundschuljahre. Die Kinder, die mehrfach und geistig behindert sind, werden,
wenn sie dann in die Oberschule kommen – das ist etwas, worüber Eltern leider immer wieder berichten –,
sind sozial nicht mehr integriert und werden eher von den pubertierenden Jugendlichen, die völlig andere
Interessen haben, nicht mehr mitgenommen. Viele Eltern entscheiden sich dann doch für einen gleich gesinnten oder gleich betroffenen Bereich, weil sie dort viel mehr Ansprache finden und ihre Kinder dann im
Jugendalter doch mehr soziale Integration mit den Kindern erfahren, die ähnliche Probleme haben. Das muss
man sehr differenziert sehen. Ich finde, dass beide Schultypen vorhanden sein sollten, und Eltern sollten in
meinen Augen auch wählen können. – Die Zwangsintegration fände ich nicht gut, aber es ist eine tolle Sache, dass es so etwas überhaupt gibt und dass das vorangetrieben wird.
Frau Vors. Dr. Schulze: Recht herzlichen Dank! – Zum Schluss hat Frau Stowasser-Gutkuhn das Wort. –
Bitte sehr!
Frau Stowasser-Gutkuhn (Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter/Schulleiterinnen der Sonderpädagogischen
Förderzentren): Ich beantworte die Fragen von Frau Simon, was mit den Schulen in freier Trägerschaft ist. –
Unsere Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter/Schulleiterinnen der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung spricht auch für die Schulen in freier Trägerschaft. Die Schulleiterinnen und Schulleiter
dieser Schulen sind in unserer Arbeitsgemeinschaft vertreten. Auch die Schulen in freier Trägerschaft favorisieren das Konzept der integralen Förderung, das heißt – das habe ich eben schon dargestellt –, dass sie die
enge Verzahnung von Therapie und Unterricht in den Schulen in keiner Weise anders sehen.
Die zweite Frage war, ob wir uns vorstellen könnten, dass niedergelassene Therapeuten in unseren Schulen
nach gemeinsam erarbeiteten Konzepten die Therapien übernehmen. – Es muss noch einmal darauf hingewiesen werden – das habe ich vorhin schon gesagt –, dass es in unseren Schulen nicht nur um die eigentliche
Therapie, nämlich die abrechenbare Therapie geht, sondern darum – das ist das, was auch Frau Schäfer noch
einmal deutlich gesagt hat –, dass wir viele therapiebegleitende Maßnahmen haben, die mindestens ebenso
wichtig sind wie die eigentlichen Therapien. Da sehe ich für die niedergelassenen Therapeuten gar keine
wirtschaftliche Möglichkeit.
Frau Fichtner (Arbeitsgemeinschaft der Schulleiter/Schulleiterinnen der Sonderpädagogischen Förderzentren): Wenn ich darf, möchte ich noch ergänzen zu den niedergelassenen Therapeuten und der Frage, ob es
möglich wäre, dass diese halbtags vormittags in der Schule tätig sind. – Wir haben schon jetzt – damit beantworte ich gleich noch eine andere Frage – immer mit zu wenig Therapeuten gearbeitet. Wenn alle Therapien, die laufen müssen, vormittags stattfinden sollen, dann müssten wir – erstens – die Schule anbauen, weil
wir gar nicht so viele Räume haben und – zweitens – die Klassen entvölkert werden. Da wäre dann nur noch
ein Unterricht mit drei Schülern möglich. Hinzu kommt, dass für diesen integrierten ganzheitlichen pädagogischen Prozess auch die Beratungen miteinander notwendig sind, und die finden alle nachmittags, nach dem
Unterricht statt. Das wäre überhaupt nicht machbar. Mein Statement lautet eindeutig: Mit niedergelassenen
Therapeuten ist ein ganzheitlicher pädagogischer Ansatz nicht drin.
Was Hessen betrifft, so beruhen die Erfahrungen meiner Stellvertreterin, unserer Konrektorin, auf den Jahren
bis 2003. – Was dort 2004 gewesen ist, weiß ich jetzt nicht. – Damals ging es um die freien Träger, die die
Therapeuten gestellt haben, und diese sind damals vielfach eingegangen.
Frau Vors. Dr. Schulze: Recht herzlichen Dank! – Mit Blick auf die Zeit frage die Fraktionen, ob es noch
weitere Wortmeldungen gibt. – Bitte, Frau Simon!
Frau Abg. Simon (PDS): Ich bitte nur um die Beantwortung einer bereits von mir gestellten Frage, bei der
es konkret um die Möglichkeit eines Splittings der SPZ-Scheine ging. Entweder habe ich das nicht richtig
aus ihren Worten herausgehört oder es ist untergegangen. Deshalb, Herr Kotek, wäre ich dankbar, wenn ich
noch eine dezidierte Antwort darauf von Ihnen bekommen könnte.
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Herr Kotek (AOK – für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände): Die Splittung ist möglich,
und in der Rahmenvereinbarung, die im Moment im Unterschriftenumlauf ist, ist sie auch vorgesehen.
Frau Vors. Dr. Schulze: Wir machen das jetzt so wie vorhin und sammeln die Fragen an unsere Expertinnen und Experten. – Bitte, Frau Jantzen!
Frau Abg. Jantzen (Grüne): Bevor wir in eine zweite Runde gehen, hätte ich gern, dass der Staatssekretär
auch seinen Beitrag leistet und eine Stellungnahme abgibt.
Frau Vors. Dr. Schulze: Wir brauchen jetzt nicht um des Kaisers Bart zu streiten, wann sich der Staatssekretär in diesem Ausschuss zu Wort meldet, sondern bitte Sie, zunächst einmal Ihre Fragen an die Experten zu
stellen. Danach kommt dann der Staatssekretär zu Wort, da brauchen Sie sich gar nicht aufregen. – Gibt es
noch Fragen? – Bitte, Herr Lehmann!
Abg. Lehmann (FDP): Wenn wir es so herum machen, dann kann ich eine Frage an den Staatssekretär
gleich noch schärfer formulieren. – Ich finde es prima, dass sich der Kollege Matz so für die Verwaltung
einsetzt und sagt, wie diese tätig werden sollte. Das macht ansonsten immer unsere Ausschussvorsitzende,
sich vor die Verwaltung stellen. – Vielen Dank dafür, Herr Matz!
Frau Simon, ich muss erst einmal etwas richtig stellen: Wenn Sie sagen, wir wollen den öffentlichen Gesundheitsdienst abschaffen, dann stimmt das so nicht, und Sie werden das auch noch nie aus meinem Mund
gehört haben. Ich habe mich immer für die Reformierung des ÖGD und gerade auch in differenzierten Punkten eingesetzt. Zum Impfen sage ich zum Beispiel Nein, aber zur medizinisch-therapeutischen Versorgung
sage ich eindeutig Ja. Wahrscheinlich haben Sie in unseren Unterlagen, die es bereits gibt, nicht nachgelesen,
aber das kann ich auch nicht verlangen, denn Sie haben mit sich selbst genug zu tun. Wenn Sie derartige
Parolen in die Welt setzen, dann sollten Sie vorher Beweise dafür haben.
Meine Frage an den Herrn Staatssekretär: Es ist vorhin noch einmal um die finanziellen Mittel gegangen.
Trifft es zu, dass finanzielle Mittel nicht abgerufen worden sind? Wenn das der Fall ist: Warum ist das so? –
Danke schön!
Frau Vors. Dr. Schulze: Bitte, Frau Jantzen!
Frau Abg. Jantzen (Grüne): Ich behalte mir für die zweite Runde noch ein paar Minuten für Fragen an den
Staatssekretär vor. – [Abg. Matz (SPD): Wir sind in der zweiten Runde!] – Es war immer üblich – –
Frau Vors. Dr. Schulze: Frau Jantzen! Bitte, stellen Sie Ihre Frage!
Frau Abg. Jantzen (Grüne): Im Moment habe ich keine Frage, habe aber möglicherweise nachher eine an
den Staatssekretär.
Frau Vors. Dr. Schulze: Dann bitte ich unsere Expertinnen und Experten auf die wenigen gestellten Fragen
zu antworten, wenn Sie sich angesprochen gefühlt haben. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann hat der
Staatssekretär das Wort. – Bitte sehr!
StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV): Besten Dank, Frau Vorsitzende! – Eine Reihe von Fragen beziehen
sich auf den Punkt: Welche Position vertritt der Senat? Welche Position vertritt der Staatssekretär als Person? – Ich wiederhole das, was ich bereits in der ersten Runde gesagt habe: Wir befinden uns mitten in einem Arbeitsprozess. Wir haben am 1. März eine Anhörung, die überhaupt keinen Sinn machen würde, wenn
wir die Antworten, die da zu suchen sind, heute schon hätten. Das wäre hinausgeworfenes Geld, und wir
bräuchten niemanden mehr einzuladen, um eine Anhörung zu organisieren. Sie werden also verstehen, dass
auf die Fragen, die Sie im Hinblick auf Positionen gestellt haben, im Moment keine Antworten gegeben
werden können. Anders herum gesagt: Ich finde den heutigen Termin und auch die Anhörung – aus dem
Blick, den ich jetzt habe – ausgesprochen gut und anregend. Das Problem der heutigen Anhörung ist nur,
dass wir keine Basis haben, auf der sie stattfinden kann, weil noch nichts konkret entschieden ist. – [Abg.
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Hoffmann (CDU): Aber Sie haben dann eine, und das ist gut!] – Natürlich, Herr Hoffmann, das habe ich
gerade betont. – Ich war bis heute Mittag eher der Meinung, dass es ein Problem ist, eine solche Anhörung
durchzuführen, weil wir noch gar keine Entscheidungsgrundlage haben und ich mich gefragt habe, worüber
wir heute reden. Ich glaube aber, dass die Beiträge, die wir heute gehört haben, gut und wichtig sind und eine
Reihe von Anregungen geben können.
Ich möchte eine Anregung aufgreifen, die ich hoch interessant finde und die wir auch noch weiter beleuchten
müssen. Diese Anregung haben sowohl Frau Fichtner als auch Herr Meinecke vorgetragen. Sie haben aus
Dokumenten zitiert und dieses mit ihren eigenen Erfahrungen unterlegt. Macht es Sinn – Sie haben überzeugend die Vorteile einer integrierten Versorgung dargelegt –, dass man die Verantwortung für einzelne Bereiche in der integrierten Versorgung aufsplittet, oder wäre es nicht sinnvoller, diese in einer Hand zusammenzuführen? Vor dem Hintergrund dessen, was ich heute sehr eindrucksvoll von Ihnen vorgetragen bekommen
habe, nämlich dass die Therapeuten sinnvoll nur dann als solche arbeiten können, wenn sie das, was Sie therapeutische Begleitung nennen, zusätzlich leisten, dann ist es klar, dass es bei der therapeutischen Leistung
auch und vor allem um ein pädagogisch ausgerichtetes Handeln geht, in das die therapeutischen Kompetenzen mit einfließen. Das halte ich für eine ausgesprochen interessante Überlegung und Anregung, die in der
Anhörung am 1. März mit Sicherheit noch einmal mit den Experten detaillierter diskutiert werden muss. Die
Frage, ob daraus dann gegebenenfalls für den Reformprozess bestimmte Schlüsse gezogen werden müssen
und in welcher Weise das dann geschehen soll, stellt sich für mich im Moment viel zu früh, die könnte ich
gar nicht beantworten. Das wäre ein Würfelspiel, und so etwas mache ich nicht.
Dann gab es noch eine Frage von Herrn Lehmann, nämlich dass zumindest für den Bereich der AOK und der
IKK die Zahlen ergeben, dass – im Vergleich zu vorherigen Jahren – 40 % der Mittel nicht abgerufen wurden. Dass diese Frage an mich gerichtet wurde, ist völlig falsch, denn sie hätte an die Bezirke gerichtet werden müssen. Unsere Fachverwaltung ist nicht für das finanzielle Controlling der Bezirke zuständig. Allerdings halte auch ich diese Information für hochinteressant, und zwar vor allem vor dem Hintergrund unserer
Diskussion mit den Bezirken, was die finanziellen Engpässe dort und die Besorgnisse auf der Bezirksebene
angeht. Deshalb möchte ich gern wissen, welche Bezirke denn vor allem von dieser Minderabfrage 40 %
betroffen sind. Darüber wäre anschließend intern zu diskutieren. Da bin ich auf der Seite der Kollegen, die
diese Frage gestellt haben. Sie haben zwei Erklärungen abgegeben, von der die eine Erklärung, eine scheinbar sachgerechte Erklärung, offenbar absurd ist, nämlich dass es weniger Betreuung gibt. Das kann gar nicht
sein! Wenn die Zahlen zunehmen, dann kann es nur die andere von Ihnen angebotene Erklärung sein, und
diese ist in keiner Weise akzeptabel. Es wäre dann noch einmal genauer darüber zu diskutieren, was damit
gemeint ist.
Dann habe ich zufrieden und beruhigt Ihr Angebot gehört, Herr Kotek, dass über die Frage der finanziellen
Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung an der Kofinanzierung – darüber sind wir uns klar, die
gesetzliche Krankenversicherung würde einen Rechtsbruch begehen, wenn sie die so genannte therapeutische Begleitung, über die wir heute auch geredet haben, mitfinanzieren würde, das dürfte sie gar nicht, wir
müssten sogar aufsichtsrechtlich intervenieren, wenn sie es täten – aber die Frage der Kofinanzierung des
dann eigentlichen Kernbereichs der Therapie wäre schon hochinteressant. Ich bin da ganz optimistisch. Die
Tatsache, dass wir es geschafft haben, im Bereich der Impfvereinbarung zu einem gemeinsamen Ergebnis zu
kommen, macht mir Mut, dass wir auch in diesem Bereich Chancen haben, eine vernünftige Lösung zu finden. Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass wir dazu auch die Kassenärztliche Vereinigung mit ins Boot
holen müssen – das sind nicht allein Sie –, und vor allem müssen wir uns auch die bundesrechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen anschauen. Was ist auf Grund dessen, was der Bund vorgibt, überhaupt möglich? In welchem Rahmen können wir uns bewegen? – Das wir diesen zu respektieren haben, ist ebenso
selbstverständlich. – Ich bin sehr froh, dass ich das heute von Ihnen gehört habe.
Zum Vergleich mit den anderen Bundesländern: Ich glaube, dass es in Berlin wie auch in allen anderen Ländern bei derartig schwierigen Fragen, wie wir sie heute diskutieren, die erkennbar erhebliche Auswirkungen
auf Menschen haben, die hilfebedürftig sind und auch einen Anspruch auf Hilfe haben, absolut sinnvoll ist,
dass man guckt, wie es andere Länder machen und dass man sich gegebenenfalls auch im eigenen Land umsieht: Haben wir einen gemeinsamen einheitlichen Standard, oder gibt es in den Einrichtungen eine erhebliche Varianz, Bandbreite unterschiedlicher Standards? Wie kommen die zu Stande? – Frau StowasserGutkuhn, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass die freien, privaten Schulen in einer viel gravierenderen
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Problematik stecken als die staatlichen Schulen. Es sind nicht gerade wenige Kinder, die dort betreut werden.
Wir haben in Berlin schon heute eine Situation, die sich im Hinblick auf die Chancen, die sich diesen Kindern bieten – was die Therapie und therapiebegleitenden Maßnahmen betrifft –, drastisch von dem unterscheidet, was in staatlichen Schulen passiert. – Das ist die Berliner Realität
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Wir müssen darüber diskutieren, was das für die Kinder heißt. Haben wir gegebenenfalls durch Einbezug
dieser privaten Schulen in die übrigen geltenden Regelungen darüber Daten, was das für diese Kinder heißt?
– Das sind alles offene Fragen, die wir genau diskutieren müssen und die ernsthaft diskutiert werden können,
weil wir in keinem Bereich, auch nicht in diesem, alles, was optimalerweise wünschenswert wäre – überall
ist etwas zu verbessern, auch in diesem Bereich – die finanziellen Ressourcen hätten, um dies zu machen.
Wir müssen in vernünftiger Weise zwischen berechtigten, unbestreitbaren Ansprüchen und Erwartungen und
dem Möglichen abwägen. Das gebietet die Ehrlichkeit, dass wir uns immer wieder daran erinnern und nicht
versuchen, uns irgendeiner Illusion hinzugeben.
Dann möchte ich betonen, dass mich Herr Schmidt in seinem ersten Beitrag falsch zitiert hat. Ich möchte es
nicht noch einmal vorlesen, das kann jeder im Wortprotokoll nachlesen. – [Frau Abg. Radziwill (SPD): Hört,
hört! Das steht im Protokoll!] – Der Beschluss des Lenkungsausschusses ist eindeutig: Erst die Alternative,
dann gegebenenfalls ein Rückzug des ÖGD und nicht umgekehrt. Das heißt, jede Unterstellung, dass es umgekehrt wäre, ist nicht durch das Beschlossene abgesichert. Ich weise noch einmal darauf hin: Dieser Beschluss ist mit Unterstützung von Vertretern aller Parteien, die heute in dieser Runde sitzen, zustande gekommen. Dieses Thema und diese Diskussion eignen sich nicht für eine parteipolitische Auseinandersetzung. Ich habe die dringende Bitte an alle Beteiligten, im Interesse der Kinder und ihrer Eltern, diese Debatte
mit dem notwendigen Ernst, und das heißt auch frei von einer vordergründigen parteipolitischen Polemik, zu
führen, damit wir am Ende zu einem vernünftigen und vertretbaren Ergebnis kommen. Dazu brauchen wir
die offene Diskussion und möglichst auch die sachgerechte Unterstützung aller.
Frau Jantzen hatte noch gefragt, welches Modell ich präferiere. Das habe ich jetzt eigentlich schon beantwortet: Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bremen. – Zum Teil glaube ich zu wissen, wie sie es in
anderen Ländern machen, zum Teil weiß ich es noch nicht. Eines unserer Ziele bei der Anhörung Anfang
März ist, dass wir genau diese Auskünfte bekommen. Wir laden Vertreter anderer Bundesländer zu diesem
Hearing ein, und ich bin sehr gespannt, was sie uns berichten. Ich habe aus der Anhörung allerdings, aus den
Worten von Frau Fichtner und Frau Stowasser-Gutkuhn, auch vernommen – ich weiß nicht, ob ich da zu viel
interpretiere –, dass die Berliner Situation im Bundesvergleich fast einmalig gut ist und dass die Situation in
anderen Bundesländern an den Standard der Berliner Situation nicht herankommt. Wenn das so sein sollte,
dann werden wir politisch ein ernsthaftes Problem haben. Ich sage das ganz offen. Ich bitte um Verständnis,
dass bei dieser Diskussion, bei diesem Ländervergleich auch die Frage diskutiert werden muss, ob der Standard in einem anderen Bundesland mit vielleicht geringerem Ressourcenaufwand nicht einer ist, den man
auch in Berlin für zumutbar erklären muss. Ich sage es ganz offen, und zwar weil wir niemandem erklären
können, dass ein Standard der Versorgung, den es nur in Berlin gibt und sonst nirgendwo, der einzig denkbare und akzeptable wäre. Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei dieser Diskussion bitte ich um Sachlichkeit,
Offenheit und Beweglichkeit bei den eigenen Positionen, auch im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit aller
Beteiligten. Lassen Sie uns diesen Vergleich ehrlich und ernsthaft mit der notwendigen Seriosität führen.
Das würde uns allen sehr helfen. Ich kann zumindest für die Senatsverwaltung für Gesundheit sagen: Es liegt
uns vollständig fern, eine Versorgung für die schwerstbehinderten Kinder anzusteuern, die nicht für die Kinder zumutbar ist, die Ausdruck einer nicht humanitären Grundeinstellung ist. Ich möchte das nicht wiederholen, was ich gerade gesagt habe, aber diese Dinge müssen wir miteinander in Einklang bringen, und da brauchen wir eine ehrliche Diskussion.
Frau Vors. Dr. Schulze: Danke schön, Herr Staatssekretär! – Frau Jantzen!
Frau Abg. Jantzen (Grüne): Herr Schulte-Sasse, ich gehe davon aus, dass Sie nicht mich mit „parteipolitischer Polemik“ gemeint haben, weil ich in der Vergangenheit und in den letzten Wochen über den Prozess
sehr sachlich informiert habe. Ich werde das auch weiterhin machen. Ich bin an einer Lösung in dem Sinne
interessiert, dass wir diese ganzheitliche, integrierte und interdisziplinäre Versorgung an den Schulen sicherstellen, wenn es geht, auch in dem jetzigen Maße und wo man schaut, wie man es refinanzieren kann. Sie
wissen aber auch, dass wir schon einen Vertrag mit der Kasse haben. – Auf die Problematik, dass offensichtlich nicht alles abgerechnet wird, was abgerechnet werden kann, ist von Herrn Kotek hingewiesen worden.
Hessen hat einen Vertrag darüber gemacht in der Zeit, als die Kollegin von Frau Fichtner schon weg war. Da
wird gesagt, welche Leistungen unterrichtsbegleitend sind und vom Land finanziert werden müssen und
welche über die Kasse refinanzierbar sind. Das muss man sich noch einmal genau ansehen. Ich weiß aller-
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dings dezidiert, dass der ÖGD nicht an der Versorgung in den Schulen beteiligt ist. Wie das ist, werden wir
vielleicht auf der Anhörung am 1. März sehen.
Was mich aber ärgert, ist: Wir haben im Jahr 2001 in diesem Ausschuss und im Parlament diesen Beschluss
gefasst, wo die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – seit Oktober 2003 vorliegt, wo Sie sagen, dass ein Konzept erarbeitet wird, wir werden dieses und jenes machen. Die drei oder fünf Spiegelstriche kann jeder nachlesen. Was ist in der Zeit tatsächlich passiert? – Wie ich jetzt mitbekomme, kam von der Senatsverwaltung
der Vorschlag in der Lenkungsgruppe, die Therapien aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst herauszunehmen. Der Zusatz ist im Lenkungsausschuss gekommen, dass erst sichergestellt werden muss, dass die Versorgung anderweitig gesichert ist. Warum ist denn nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung, mit den niedergelassenen Ärzten und den Beteiligten vorher geprüft worden, was möglich und machbar ist? – Das finde
ich ärgerlich und nicht ganz redlich, jetzt auch noch zu kritisieren, dass dieser Ausschuss quasi ohne Grund
heute eine Anhörung macht. Ich finde, es war Zeit, dass wir diese Anhörung gemacht haben, um den Prozess
und die Diskussion auch in die Öffentlichkeit zu bekommen und dass alle im Parlament tatsächlich darüber
informiert werden, was läuft, und wir gemeinsam eine Lösung suchen und finden. Wir hatten in diesem Ausschuss eigentlich immer eine große Einigkeit darüber. Ich sehe sie eigentlich auch jetzt noch. Aber ich finde
schon, dass vorher Transparenz hätte hereingebracht werden müssen.
Ich hatte vergessen, dass wir darum gebeten haben, dass jemand von der Schulverwaltung da ist, weil ich
denke, dass ein großer Teil der Leistungen, die von Therapeuten unterrichtsbegleitend gemacht werden und
überhaupt erst sicherstellen, dass die Kinder in den Schulen beschult, integriert oder auch mit anderen zusammen leben können, eine Aufgabe ist, die das Land im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung sicherstellen muss. Jetzt stellt sich nicht mehr nur die Frage, sondern der Hinweis, in der eingerichteten Arbeitsgruppe genau zu schauen, was letztendlich von der Schule an unterrichtsbegleitenden Mitteln zur Verfügung gestellt werden muss.
Da ist noch eine Sache, die unredlich ist. Das hat Herr Matz gemacht, und Sie haben das auch noch einmal
gemacht. Dass die Therapeutenstellen in der Vergangenheit in den Bezirken abgebaut wurden – das sie abgebaut wurden, wissen wir alle –, hat nicht nur oder insbesondere wenig damit zu tun, dass die Bezirke die
falschen Prioritäten setzen, sondern das hat etwas damit zu tun, dass dieses Parlament den Bezirken in ihren
Haushalten die Mittel gesperrt hat. Es gibt einen Beschluss, dass 20 % des Personals abgebaut werden müssen. – [Abg. Matz (FDP): Dann will ich aber nie wieder Sparforderungen von den Grünen hören!] – Dann
bleibt den Bezirken möglicherweise auch nichts anderes übrig. Ich möchte mich gar nicht aus der Verantwortung herausreden, dass wir diesen Haushalt sanieren müssen, aber ich finde es unredlich, immer mit dem
Finger auf die anderen zu zeigen und den eigenen Anteil daran zu verschweigen.
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Pape!
Abg. Pape (SPD): Für mich ist in dieser Anhörung ein Thema zentral deutlich geworden: Es stellt sich die
Frage, ob man bei dem Mix von Leistungen, die jetzt schon erbracht werden, dies nur allein in der Form der
öffentlichen Trägerschaft dieser Leistungserbringung machen kann oder ob es die Möglichkeit gibt, für die
unterschiedlichen Arten der Leistungen, die von einer Person erbracht werden, auch einen Mix der Bezahlungen möglich zu machen, wie das offensichtlich in anderen Ländern auch möglich ist und man insofern die
Möglichkeit hat, weitere Personengruppen, als die im Augenblick Beschäftigen, damit zu befassen. Es gibt
wenig Zusammenhang zwischen dem Arbeitgeber eines Therapeuten und dessen persönlichem Engagement.
Da kann ich mir ganz anderes vorstellen.
Die Diskussion zeigt aber meiner Ansicht nach deutlich, dass es wichtig ist, eine echte Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes und nicht nur ein – wir alle kennen die Finanzlage des Landes Berlin – Kürzungsgesetz vorzunehmen, weil damit das Land Maßstäbe setzen muss, die dazu führen, dass nicht mehr das passiert, was jetzt nämlich passiert, dass die Bezirke unterschiedliche Prioritäten setzen. Und wer unter anderem
hier im Hause darauf drängt, dass bestimmte Kürzungsmaßnahmen noch viel schärfer gebracht werden – der
Name Eßer und andere von den Grünen im Hauptausschuss ist schon gefallen – und es den Bezirken trotzdem überlassen wird, wie sie das umsetzen und die Prioritäten setzen. Und die Bezirke machen das offensichtlich unterschiedlich. Da ist es notwendig, dass wir als Land versuchen, weitgehend Maßstäbe zu setzen.
Das ist die Aufgabe dieses Reformprojekts. Da ist es Aufgabe der Mitglieder des Projektausschusses, diese
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
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Wortprotokoll GesSozMiVer 15 / 54
17. Februar 2005
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Transparenz in die Fraktionen hineinzubringen, und auch dann, wenn Fragen von den Betroffenen an uns
gerichtet werden, diese Transparenz sicherzustellen.
Eines ist auch klar – das sage ich noch einmal für die SPD-Fraktion –: Wenn es darum geht, in dieser finanziellen Situation des Landes Berlin bei einer Reform des ÖGD zu schauen, an welchen Punkten wir Standards unter Umständen verändern, dann ist für uns klar, dass bei dem breiten Feld, das der ÖGD in dieser
Stadt beackert, die Versorgung schwerstmehrfach behinderter Kinder an letzter Stelle steht, wenn es darum
geht, Standards nach unten zu verändern. Wir werden alles tun, dass dieses nicht eintritt. Es geht darum, dass
wir bei der Reform des ÖGD dafür sorgen, dass an allen möglichen Stellen die Einsparungen erbracht werden, aber nicht bei den Betroffenen, die es am Notwendigsten haben, auf öffentliche Gesundheitsleistungen
zurückzugreifen. Das ist für uns klar und daran werden wir uns auch in der Anhörung am 1. März orientieren.
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Schmidt!
Abg. Schmidt (CDU): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Ich bin vom Staatssekretär noch einmal direkt angesprochen worden. Möglicherweise habe ich Ihre Äußerung falsch verstanden. Ich bin mir aber ziemlich
sicher, dass es nicht so ist. Wir können es ja jederzeit nachlesen. – Es liegt ein Beschluss vor, dass Sie im
ÖGD den therapeutischen Anteil, der jetzt in Schulen geleistet wird, abschaffen wollen. Da haben Sie nachgesetzt: Aber vorher müssen wir uns darüber klar werden, wie wir sie anderweitig finanzieren – [StS
Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV): Sicherstellen!] – oder sicherstellen können. Nennen Sie es doch, wie Sie
wollen. – Entscheidend ist, dass eine grundsätzliche Absichtserklärung vorliegt, dass Sie es nicht mehr durch
den öffentlichen Haushalt bezahlen wollen. Gehen wir da konform? – [StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV):
Nicht über den ÖGD!] – Wir zahlen es also nicht mehr über den ÖGD, diese Absichtserklärung liegt vor.
Nun suchen wir nach Lösungen, die wir offensichtlich schon seit 2001 suchen – da beziehe ich mich auf das,
was Frau Jantzen gesagt hat –, die aber jetzt im März entschieden werden sollen, weil es nun auf einmal
drängt, wie wir das verändern können. Fest steht, dass eine Absichtserklärung vorliegt. Mit dieser Absichtserklärung müssen wir leben. Das machen wir ja auch alle.
Sie haben in einem weiteren Satz erwähnt, dass sich dieses Thema nicht für die Parteilpolitik eignet. Wir
waren uns in diesem Ausschuss gerade bei Fragen der Behindertenpolitik einig. Über alle Parteien hinweg
haben wir immer versucht, einen Konsens zu finden und im Interesse der behinderten Menschen und Betroffenen zu entscheiden. Das werden wir auch weiterhin machen. Es wird immer unser Bestreben sein, aber
es muss auch gestattet sein, unterschiedliche Auffassungen darzulegen. Wir haben nun einmal die Auffassung, dass es so bleiben soll, wie es im Augenblick ist. Sie haben eine andere, und diese unterschiedlichen
Auffassungen müssen dargelegt werden, damit der Bürger und alle Menschen, die damit zu tun haben, auch
wissen, wie die parteipolitischen Verantwortlichen in dieser Stadt zu dieser Thematik stehen. Das lasse ich
mir weder von Ihnen noch von irgendjemand anderem untersagen.
Es freut mich, wenn ich von der SPD höre, dass, wenn dann der bekannte Ländervergleich – wir hatten den
an vielen anderen Stellen auch schon – immer wieder zu Rate gezogen wird, ausdrücklich darauf hingewiesen wird, wir den Standard möglichst halten wollen. Es würde mich freuen, wenn sich bei diesem Ländervergleich herausstellen würde, dass wir mit unserem Standard gar nicht ganz oben liegen, sondern vielleicht
nur mittig und ihn noch verbessern könnten. Wenn das zumindest in den Lenkungsausschuss mitgenommen
wird, dass wir bemüht sein werden, wann immer es möglich ist, unseren in Berlin vorhandenen Standard, der
nicht immer unbedingt mit dem in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu vergleichen ist, halten können und wir
alle am gleichen Strang ziehen, dann würde es mich freuen. – Vielen Dank!
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Staatssekretär!
StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV): Ich danke Ihnen, Herr Schmidt, dass Sie den Beschluss gerade noch
einmal korrekt zitiert haben. Der Beschluss lautet: Bevor es eine Veränderung in der Versorgung der
schwerstbehinderten Kinder in der Schule durch das Personal des ÖGD gibt, muss eine Alternative stehen,
das heißt, es darf keinen Nachteil im Hinblick auf die Versorgung für die Betroffenen geben. Das ist die entscheidende Beschlusslage. Der Lenkungsausschuss – das wiederhole ich nochmals – hat unter Mitarbeit und
mit Votum eines CDU-Bezirksstadtrats diesen Beschluss gefasst, der das in voller Verantwortung – Respekt
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sage ich – mitgetragen hat. Das ist eine Leistung, dass uns das gelungen ist, diesen Schritt gemeinsam und
ohne einen Dissens – da passt kein Blatt Papier zwischen die Parteien, zumindest im Lenkungsausschuss –
gemacht haben.
Ein Problem ist, dass wir die Situation haben, dass der Doppelhaushalt 2004/2005 von den Oppositionsparteien wegen seiner vermeintlichen Verfassungsfeindlichkeit beklagt worden ist. – [Abg. Hoffmann (CDU):
Mit Recht!] – Das erhöht den Sparzwang auf Seiten der Regierung. Und jetzt reden wir über Wohltaten für
Menschen. – [Abg. Hoffmann (CDU): Wir reden über Notwendiges, das ist der Unterschied!] – Wir reden
jetzt aus Ihrer Sicht über notwendige Wohltaten für Menschen. Die Diskussion verläuft manchmal ein bisschen nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mache mich nicht nass. – Es geht nicht, dass man auf der
einen Seite die Haushaltskonsolidierung für unzureichend hält und auf der anderen Seite sagt: Keinen Cent
weniger für diesen oder jenen Bereich. – [Abg. Schmidt (CDU): Wir wollten Ihnen gerade zeigen, wie es
geht! – Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV): Deshalb haben wir ja jetzt diese Schulden! – Weitere Zurufe
von der CDU] – Die Chance hatten Sie schon.
Herr Wansner, weil es sich überhaupt nicht lohnt, diese Debatte in dem Stil zu führen, nenne ich Ihnen ein
Beispiel, warum ich glaube, dass weniger Schaum vor dem Mund bei dieser Debatte empfehlenswert ist: Wir
hatten das Thema mit der gleichen Aufgeregtheit und Intensität vor einigen Wochen auf dem Tisch, da ging
es um die zahnärztliche Behandlung von Schwerstbehinderten. Sie wissen von einer Einrichtung im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, die übrigens nie auf der Basis eines berlinweiten Beschlusses gestartet worden ist,
sondern es war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, der das selber gemacht hat, und wo dann der Lenkungsausschuss auch wieder über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam die Position vertreten hat, dass die Finanzierung dieser Einrichtung aus öffentlichen Mitteln sachfremd ist, was nicht heißt, dass eine spezielle zahnärztliche Versorgung von Schwerstbehinderten notwendig ist. Was ist passiert? – Wir haben eine ausgesprochen produktive Sitzung mit dem Präsidenten der Berliner Zahnärztekammer und dem Vorsitzenden der
Berliner Kassenzahnärztlichen Vereinigung gehabt, wo beide akzeptiert haben, dass der Sicherstellungsauftrag, die Sicherstellungsverpflichtung der niedergelassenen Zahnärzte nicht vor den Schwerstbehinderten
Halt macht und dass eine Lösung dieses Problems vor allem durch aktive Zu- und Mitarbeit der Zahnärzte
erforderlich ist. Aus dieser Besprechung ist unter Anerkenntnis dieses Prinzips eine Arbeitsgruppe zwischen
der Kammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung erwachsen, die uns zugesagt hat, bis März ein neues
Modell der zahnärztlichen Versorgung von Schwerstbehinderten vorzulegen, bei denen das Land nicht mehr
finanziell beteiligt ist. Bisher hat der Bezirk, letztendlich aus dem öffentlichen Haushalt, erheblich kofinanziert. Da geht es nicht um Standardabsenkung, sondern es geht darum, intelligente Wege einer neuen Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Regelung dieses Landes zu finden.
Ich sage das als jemand, der seit drei Jahren in Berlin als Staatssekretär tätig ist. Als ich nach Berlin kam,
habe ich mich sehr gewundert, dass Leistungen, die eigentlich dem Sozialversicherungssystem zuzuordnen
sind und von ihm getragen werden müssen, nicht aus ihm finanziert werden, sondern aus der öffentlichen
Hand, mit anderen Worten, dass es eine Quersubventionierung aus öffentlichen Mitteln in Richtung Sozialversicherungssystem und anderer gab. Diese Situation ist unter den heutigen Haushaltsbedingungen, weil
jeder Euro, der eingenommen wird, nur einmal ausgegeben werden kann, nicht mehr haltbar. Diese Situation
verantworten andere frühere Senate. Ich kann mich erinnern, das es lange Zeit einen Regierenden Bürgermeister der CDU und viele der CDU angehörigen Senatoren gab, da lohnt sich der Fingerzeig in eine andere
Richtung nicht. Diese eigentlich immer schon sachfremde Gestaltung der Berliner Versorgungsrealität ist
nicht weiter aufrechtzuerhalten und muss korrigiert werden. Auf mehr möchte ich nicht hinweisen. Das ist
erforderlich.
Frau Vors. Dr. Schulze: Recht herzlichen Dank, Herr Staatssekretär! – Wir sind mit diesem Tagesordnungspunkt am Ende. Die Besprechungen sind damit erledigt. – Im Namen der Ausschussmitglieder möchte
ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie uns Auskunft und Anregungen für die weitere parlamentarische Arbeit gegeben haben. Sie werden das Wortprotokoll zugesandt bekommen, und ich hoffe, dass Sie uns auch
weiterhin als Expertinnen und Experten zur Verfügung, wenn wir den Bedarf haben, uns mit Ihnen zu besprechen.
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 30
Wortprotokoll GesSozMiVer 15 / 54
17. Februar 2005
– oe/ur –
Punkt 3 der Tagesordnung
a) Vorlage – zur Beschlussfassung –
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes und anderer Gesetze
Drs 15/3440
0381
b) Antrag der Fraktion der CDU
Eingetretene Unterversorgung mit notwendigen
Psychotherapien nach § 27 Abs. 3 und § 35a KJHG für
Kinder und Jugendliche im Land Berlin beenden
Drs 15/2454
0281
Vertagt.
Punkt 4 der Tagesordnung
Verschiedenes
Siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq
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