Mitteilung – zur Kenntnisnahme

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Drucksache 15/ 2649
15. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
über die Zukunft
Ausstellungsgebäude
des
Martin-Gropius-Baus
als
international
bedeutsames
Drucksachen 13/2472, 13/2697, 13/3075, 3/3355, 13/3966, 14/107 und 14/598
- Schlussbericht -
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus
zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1998
Folgendes beschlossen:
Zukunft des Martin-Gropius-Baus
als international bedeutsames Ausstellungsgebäude
„Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum
31. August 1998 ein schlüssiges Konzept für die zukünftige Betreibung des Martin-Gropius-Baus als eines Ausstellungsgebäudes
internationalen Standards vorzulegen.“
Hierzu wird berichtet:
Im „Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins
abgeleitete Kulturfinanzierung“ vom 09.12.2003 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Beauftragte für
Kultur und Medien, und dem Land Berlin, vertreten durch die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, ist die
im Jahre 2001 noch befristet vereinbarte Überlassung und
Förderung des Martin-Gropius-Baus an und durch den Bund
endgültig geregelt worden. Die Bundesrepublik verpflichtet sich
darin, für den ihr unentgeltlich überlassenen Martin-Gropius-Bau
alle Rechte und Pflichten eines Eigentümers zu übernehmen.
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 2649
Die noch im „Vertrag zur Kulturfinanzierung in
der Bundeshauptstadt 2001 – 2004“ vom
07.07.2001, an dessen Stelle die neue Vereinbarung
tritt, vorgesehene Befristung der Überlassung,
Nutzungsrechte und Förderverpflichtungen ist darin
aufgehoben, da das nunmehr geltende Abkommen
die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete
Kulturfinanzierung durch den Bund abschließend
regelt. Davon unberührt bleibt die nach wie vor
offene Frage der Konditionen und Modalitäten eines
endgültigen Eigentumsübergangs der Immobilie an
den Bund.
Für bislang noch im Martin-Gropius-Bau
untergebrachte Institutionen (Werkbund-Archiv
e.V., Bibliothek der Stiftung Berlinische Galerie),
die ausschließlich von Berlin gefördert werden,
konnte ein kostenfreies Bleiberecht bis Ende des
Jahres 2004 erwirkt werden.
Schon die vergangenen Jahre haben gezeigt,
dass, seit der Bund im Januar 2001 den Betrieb des
Martin-Gropius-Baus und die Verantwortung für
dessen Bespielung übernommen hat, dort weiterhin
bedeutende Ausstellungen internationalen Ranges in
relativ dichter Folge stattfinden, wie folgende
Beispiele belegen:
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Die Griechische Klassik, Idee oder Wirklichkeit, März – August 2002
Die Hethiter. Das Volk der 1000 Götter,
Juli – September 2002
Avantgarden! Kunst in Mitteleuropa 1910 –
1930, November 2002 –Februar 2003
Azteken, Mai 2003 – August 2003
Berlin – Moskau / Moskau – Berlin 1950 –
2000, September 2003 – Januar 2004Sophie Calle, Centre Pompidou, September
2004 – Dezember 2004
Archäologie in Japan. Zeit der Morgenröte,
November 2004 – Januar 2005
Inzwischen wurde der Martin-Gropius-Bau
mit eigenem Budget den Berliner Festspielen
zugeordnet, die ihrerseits einen Geschäftsbereich
innerhalb der „Kulturveranstaltungen des Bundes in
Berlin GmbH“ darstellt.
Daraus ergibt sich eine so weit gefächerte
Bandbreite an Veranstaltungsaufgaben und möglichkei-ten, dass dem Martin-Gropius-Bau
künftig eine noch größere und internationale
öffentliche Resonanz als bislang zuwachsen wird.
Der Senat geht davon aus, dass die
Bundesregierung das Haus in den kommenden
Jahren finanziell so ausstatten wird, dass diese
bewährte Tradition ungeschmälert fortgeführt
werden kann.
Europas Mitte um 1000, ein deutsch-polnisch-tschechisch-ungarisch-slowakisches
Projekt, Mai – August 2001
Christo und Jeanne-Claude: Early Works,
August – Dezember 2001
The short Century. Das kurze Jahrhundert der Befreiung und Unabhängigkeit in
Afrika, Mai – Juli 2001
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung, sowie auf die Zusammenarbeit mit
dem Land Brandenburg
Keine
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt
anzusehen.
Berlin, den 16. März 2004
Der Senat von Berlin
Klaus W o w e r e i t
Regierender Bürgermeister
Dr. Thomas F l i e r l
Senator für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
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Drucksache 15/ 2649
Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq
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