Drucksache 15/ 2649 15. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – über die Zukunft Ausstellungsgebäude des Martin-Gropius-Baus als international bedeutsames Drucksachen 13/2472, 13/2697, 13/3075, 3/3355, 13/3966, 14/107 und 14/598 - Schlussbericht - Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1998 Folgendes beschlossen: Zukunft des Martin-Gropius-Baus als international bedeutsames Ausstellungsgebäude „Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. August 1998 ein schlüssiges Konzept für die zukünftige Betreibung des Martin-Gropius-Baus als eines Ausstellungsgebäudes internationalen Standards vorzulegen.“ Hierzu wird berichtet: Im „Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung“ vom 09.12.2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Beauftragte für Kultur und Medien, und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, ist die im Jahre 2001 noch befristet vereinbarte Überlassung und Förderung des Martin-Gropius-Baus an und durch den Bund endgültig geregelt worden. Die Bundesrepublik verpflichtet sich darin, für den ihr unentgeltlich überlassenen Martin-Gropius-Bau alle Rechte und Pflichten eines Eigentümers zu übernehmen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 2649 Die noch im „Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001 – 2004“ vom 07.07.2001, an dessen Stelle die neue Vereinbarung tritt, vorgesehene Befristung der Überlassung, Nutzungsrechte und Förderverpflichtungen ist darin aufgehoben, da das nunmehr geltende Abkommen die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung durch den Bund abschließend regelt. Davon unberührt bleibt die nach wie vor offene Frage der Konditionen und Modalitäten eines endgültigen Eigentumsübergangs der Immobilie an den Bund. Für bislang noch im Martin-Gropius-Bau untergebrachte Institutionen (Werkbund-Archiv e.V., Bibliothek der Stiftung Berlinische Galerie), die ausschließlich von Berlin gefördert werden, konnte ein kostenfreies Bleiberecht bis Ende des Jahres 2004 erwirkt werden. Schon die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass, seit der Bund im Januar 2001 den Betrieb des Martin-Gropius-Baus und die Verantwortung für dessen Bespielung übernommen hat, dort weiterhin bedeutende Ausstellungen internationalen Ranges in relativ dichter Folge stattfinden, wie folgende Beispiele belegen: - - - - Die Griechische Klassik, Idee oder Wirklichkeit, März – August 2002 Die Hethiter. Das Volk der 1000 Götter, Juli – September 2002 Avantgarden! Kunst in Mitteleuropa 1910 – 1930, November 2002 –Februar 2003 Azteken, Mai 2003 – August 2003 Berlin – Moskau / Moskau – Berlin 1950 – 2000, September 2003 – Januar 2004Sophie Calle, Centre Pompidou, September 2004 – Dezember 2004 Archäologie in Japan. Zeit der Morgenröte, November 2004 – Januar 2005 Inzwischen wurde der Martin-Gropius-Bau mit eigenem Budget den Berliner Festspielen zugeordnet, die ihrerseits einen Geschäftsbereich innerhalb der „Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH“ darstellt. Daraus ergibt sich eine so weit gefächerte Bandbreite an Veranstaltungsaufgaben und möglichkei-ten, dass dem Martin-Gropius-Bau künftig eine noch größere und internationale öffentliche Resonanz als bislang zuwachsen wird. Der Senat geht davon aus, dass die Bundesregierung das Haus in den kommenden Jahren finanziell so ausstatten wird, dass diese bewährte Tradition ungeschmälert fortgeführt werden kann. Europas Mitte um 1000, ein deutsch-polnisch-tschechisch-ungarisch-slowakisches Projekt, Mai – August 2001 Christo und Jeanne-Claude: Early Works, August – Dezember 2001 The short Century. Das kurze Jahrhundert der Befreiung und Unabhängigkeit in Afrika, Mai – Juli 2001 Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung, sowie auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Keine Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 16. März 2004 Der Senat von Berlin Klaus W o w e r e i t Regierender Bürgermeister Dr. Thomas F l i e r l Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur 2 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 2649 Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq 3