Mitteilung – zur Kenntnisnahme

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Drucksache 15/ 1388
15. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Erstellung einer „Lokalen Agenda Berlin 21“
Drucksachen 13/4073, 13/4138, 14/1589 und 15/725 – 3. Zwischenbericht –
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus
zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 23.09.1999
Folgendes beschlossen:
1.
Das Abgeordnetenhaus beschließt, den Entwicklungsprozess
für eine „Lokale Agenda Berlin 21“ unter Berücksichtigung
von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belangen
einzuleiten. Die bestehenden Elemente nachhaltigen Handelns
im Verantwortungsbereich des Senats von Berlin und der Bezirksämter, der Schlussbericht der Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ und die Ergebnisse entsprechender Arbeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere die
der bezirklichen Agenda 21-Aktivitäten, werden berücksichtigt.
2.
Auf der Grundlage der Leitbilder der Agenda 21 soll für Berlin auf der Basis eines entsprechenden Senatsbeschlusses eine
gesamtstädtische „Lokale Agenda Berlin 21“ erstellt werden.
Die konkreten Handlungskonzepte sind in einem breiten Dialog mit der Bevölkerung, der Wirtschaft und den örtlichen Organisationen zu erarbeiten. Der Senat soll die organisatorischen Grundlagen für eine Lokale Agenda Berlin 21 verbessern, indem die Federführung an ein Agenda-Büro als Stabsstelle bei einer Senatsverwaltung übertragen wird, das die gesamtstädtischen Aktivitäten koordiniert und inhaltlich fördert.
3.
Um eine zielgerichtete Arbeit zu gewährleisten, sind bis zum
Herbst 2000 die Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung Berlins zu identifizieren und die dazu gehörenden
Arbeitsprioritäten festzulegen. Bis zum Herbst 2001 legt der
Senat dem Abgeordnetenhaus die Leitbilder und erste Vorschläge für Indikatoren vor.
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
4.
Der Start für den gesamtstädtischen Konsultationsprozess erfolgt mittels einer öffentlichen
Veranstaltung mit Präsentation des Beschlusses
gemeinsam mit den bereits tätigen landesweiten Agenda-Gremien.
5.
Der Senat soll unabhängig von, aber unter
Berücksichtigung der bisherigen Strukturen der
Berliner Agenda-Arbeit, die Strukturen für eine
kontinuierliche und ergebnisorientierte Arbeit
aller Akteure ermitteln und dabei auch klären,
inwieweit eine zentral gelegene Anlaufstelle
zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung des
Gesamtprojekts unter Einbindung aller Akteursgruppen geschaffen werden kann.
6.
Zur Finanzierung des Agenda-Prozesses sind in
den Haushalten aller Verwaltungen entsprechende Titel einzurichten und durch interne
Umschichtungen Mittel verfügbar zu machen.
7.
Der aus der Konsultation und Diskussion entstandene Entwurf zur Lokalen Agenda Berlin 21
soll dem Abgeordnetenhaus binnen einer Frist
von vier Jahren zur Beschlussfassung vorliegen.
Der Senat wird weiterhin beauftragt, einmal
jährlich über den Fortgang des AgendaProzesses zu berichten.
Drucksache 15/ 1388
len konkurriert. Nachhaltigkeit muss sich daher
als zentrale politische Leitlinie erst noch durchsetzen. Dieser Paradigmenwechsel hat aber begonnen und der Senat von Berlin beabsichtigt,
ihn massiv zu fördern. Er wird darum das Leitbild „Nachhaltige Entwicklung“ für Berlin konkretisieren, u. a. indem er für die Berliner Bevölkerung in allen Programmen, Projekten und
Maßnahmen erkennbar macht, wie diese langfristig die Zukunft der Stadt gestalten.
2.
Hierzu wird berichtet:
1.
Für den Senat ist „Nachhaltige Entwicklung“
ein zentrales Ziel der Politik, das die natürlichen
Grundlagen des Lebens und Wirtschaftens langfristig sichert, den sozialen Zusammenhalt der
Bürger erhält und die Stadt auf Dauer in eine
wirtschaftlich stabile Zukunft führt. Der Senat
begrüßt und unterstützt in diesem Zusammenhang die Strategie der Bundesregierung für eine
nachhaltige Entwicklung „Perspektiven für
Deutschland“, und die 2001 in Göteborg beschlossene Strategie der Europäischen Union
„Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine
bessere Welt“.
Der Senat nimmt den gegenwärtigen Arbeitsstand der Berliner Lokalen Agenda 21 (siehe
Anlage) zur Kenntnis. Er betrachtet ihn als
wichtigen Schritt zur Fertigstellung der Berliner
Lokalen Agenda 21 zum Herbst 2003. Dieser
Entwurf ist in einem intensiven Dialog zwischen dem Agendaforum mit seinen ehrenamtlichen Akteuren und den Senatsverwaltungen
entstanden und enthält noch verschiedene inhaltliche Dissenspunkte. Darüber hinaus erhebt
der Entwurf in seinem jetzigen Stadium nicht
den Anspruch, in seinen Zielen die realen finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen des
Landes Berlin berücksichtigt zu haben und die
Meinung des Senats in allen Bereichen widerzuspiegeln. Die Ziele und die damit verbundenen
Indikatoren stehen unter einem ausdrücklichen
Finanzvorbehalt. Im Zuge der Überarbeitung
des Entwurfs der Lokalen Agenda 21 wird den
finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen; sie werden bei der Umsetzung in einen
Nachhaltigkeitsplan Berücksichtigung finden.
Diese Umsetzung ist ausdrücklich der späteren
Phase, nach der generellen Diskussion des Entwurfs vorbehalten. Der Entwurf mit seinen
Ideen und prinzipiellen Zielsetzungen geht insofern in Teilen über die Vorstellungen des Senats
hinaus und bedarf noch einer intensiven Diskussion.
Unter der Überschrift „Geschlechtergerechtigkeit umsetzen“ und mit dem Untertitel „nur Unterschiede machen gleich“ fordert der Agendaentwurf ökonomische, politische und soziale
Geschlechtergerechtigkeit, sowie eine Gleichbehandlung geschlechtsspezifischer Differenzen
in Politik- und Handlungsfeldern. Zu den Umsetzungsprogrammen zählen Frauenförderung
und Gender Mainstreaming aber auch Maßnahmen, die Erwerbsarbeit mit Erziehungs- und
Pflegeaufgaben für Männer und Frauen vereinbar machen.
Die Prinzipien nachhaltigen Handelns liegen
dem Entwurf der Berliner Agenda 21 für die
vordringlichen Handlungsfelder der Stadtpolitik
zugrunde. Bei diesen Handlungsfeldern handelt
es sich um Bereiche, in denen die gegenwärtige
Lebensweise am stärksten mit den Zielen nachhaltiger Entwicklung kollidiert oder in denen
Berlin besondere Potentiale für eine zukunftsfähige Entwicklung in sich trägt. In zunehmendem Maße müssen die Prinzipien nachhaltigen
Handelns aber auch auf alle anderen politischen
Handlungsfelder übertragen werden. Dies ist ein
langwieriger und auf Langfristigkeit konzipierter Prozess, der mit anderen, kurzfristigen Zie-
Für den Bereich Verkehr und Mobilität fordert
der Agendaentwurf „Verkehrsnetze ohne Hetze“, die „punktgenau und ohne Stress“ zum Ziel
führen und formuliert dafür wirtschaftliche,
ökologische und soziale Zielkataloge. Zu den
ökonomischen Zielen gehören die bessere Ver-
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Drucksache 15/ 1388
Wohlstandes. Für den Einzelnen misst sich die
Bedeutung seiner Arbeit daran, in wie weit sie
ihm ein ausreichendes Einkommen, gesellschaftliche Anerkennung, persönliche Entfaltungsmöglichkeiten und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Gestaltung der Arbeitswelt und der Strukturen der Arbeit unter dem
Aspekt der Nachhaltigkeit erfordert, soziale,
ökonomische und ökologische Ziele gleichzeitig
angemessen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit und der gesellschaftlichen Veränderungsprozesse besteht die
Herausforderung der Zukunft darin, einen neuen
gesellschaftlichen Konsens in Bezug auf die gerechte und zukunftsfähige Ausgestaltung des
Zugangs zur Erwerbsarbeit, der sozialen Sicherung, der Inhalte, der Bedingungen und Formen
der Arbeit zu finden. Von wesentlicher Bedeutung ist hierbei die Förderung der Humankapitalentwicklung, insbesondere die Unterstützung
der Prozesse des lebenslangen Lernens.
knüpfung Berlins international, aber auch regional sowie die Effizienzsteigerung der Verkehrssysteme. Wichtigstes Umweltziel ist die Verringerung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen,
sei es von Energie oder von freier Fläche. Dazu
soll die stärkere Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ein höherer Anteil des nichtmotorisierten Verkehrs beitragen, was eine bessere
Erschließung der Stadt für diese Verkehrsmittel
voraussetzt.
Der Klimaschutz steht unter der Überschrift
„Energisch für den Klimafrieden sparen“. Danach konzentriert sich Berlins Beitrag für den
Schutz vor globalen Klimaänderungen auf die
Verminderung der CO2-Emissionen um 40 %
bis zum Jahr 2020. Als kurzfristigen Beitrag
fordert der Agendaentwurf dafür die Verdoppelung des Anteils an regenerativen Energien bis 2003.
Soziale Stadtentwicklung/Soziale Kohäsion
stellt eine Integrationsaufgabe zur Verhinderung
der Entwicklung einer dualen, gespaltenen Gesellschaft mit sozialen Verwerfungen dar. Zentrales Ziel der sozialen Stadtentwicklung in benachteiligten Gebieten ist, den komplexen Problemüberlagerungen im sozio-ökonomischen,
ethnischen und baulich-räumlichen Bereich entgegenzuwirken und eine weitere selektive Mobilität (Segregation) zu verhindern. Den Bewohnern/-innen soll das Vertrauen in ihre Kompetenz, eine gesellschaftlich akzeptierte Rolle
übernehmen zu können, zurückgegeben werden.
Ausbildung, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung sind in Berlin mit Blick auf die
Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung,
der Persönlichkeitsentfaltung jedes Einzelnen
und der aktiven Teilnahme aller am politischen,
kulturellen und sozialen Leben zu gestalten.
Hierzu sind integrierte Ansätze erforderlich, für
die die Europäische Union mit der Lissabonner
Strategie erste Eckpunkte aufgezeigt hat.
Der Strukturwandel zur Informationsgesellschaft entwickelt sich einerseits spontan, andererseits unterstützt der Senat diese Entwicklung,
um die wirtschaftliche Zukunft Berlins zu
sichern. Die mit der Förderung der Informations- und Kommunikationstechnik einhergehenden sozialen und ökologischen Fragen werden
in einer nachhaltigen Wirtschaftsförderpolitik
mit bedacht. Zurzeit besteht jedoch die Gefahr
einer „digitalen Spaltung“ der Gesellschaft.
Diese Spaltung in Bürger/Bürgerinnen, die sich
diese Technik zu nutze machen können und solche, die auf Grund ihrer mangelnden Fähigkeit
oder ihrer mangelnden Finanzkraft keine Möglichkeit dazu haben, ist schon erkennbar; sie
könnte sich mit weiterem Fortschreiten zu einem relevanten sozialen Problem entwickeln.
Hier besteht die Möglichkeit, präventiv eine
Entwicklung in die richtige Bahn zu lenken, und
nicht – wie in den anderen Handlungsfeldern –
erst im Nachhinein mühsam korrigierend einzugreifen.
Diesen Zielen dienen u. a. Programme/Strategien,
wie
Stadtteilzentren/
Nachbarschaftsheime, Bezirkliche Bündnisse
für Wirtschaft und Arbeit sowie Quartiersmanagement.
Der Senat von Berlin hat den Appell der Konferenz von Rio 1992 zur Partizipation aufgegriffen, in einem intensiven Konsultationsprozess
ein Zukunftsprogramm für die Stadt, die Lokale
Agenda 21, aufzustellen. Nur durch einen breiten Konsens in und mit der Bevölkerung lässt
sich die für eine nachhaltige Entwicklung notwendige Bereitschaft zum gesellschaftlichen
Wandel erreichen. Die im Agendaentwurf dargestellten Ideen zu einer weitergehenden Bürgerbeteiligung gehen über die derzeitigen Vorstellungen des Senats sehr weit hinaus und müssen deswegen noch intensiver diskutiert werden
als in den anderen Handlungsfeldern. Unabhängig davon stärkt der Senat bereits jetzt z. B. im
Rahmen des Quartiermanagements das Engagement und die Entscheidungskompetenz der
Bürgerinnen und Bürger.
Da nachhaltige Entwicklung Verhaltensänderungen voraussetzt, spielt die Bildung eine große Rolle. Bildung für Nachhaltigkeit beinhaltet
zu aller erst natürlich Bildung mit all ihren Facetten und Voraussetzungen wie „Wissen als
Grundlage für Urteils- und Entscheidungsfähig-
Arbeit ist Grundlage des gesellschaftlichen
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Drucksache 15/ 1388
keit“ und „Lebenslanges Lernen“. Wesentlich
dazu kommt das „vernetzte und langfristige
Denken“, das abkommt von der isolierten und
kurzfristigen Optimierung einzelner Ziele. Dieses Denken wird mit dem Pilotprogramm der
Bund-Länder-Kommission zur nachhaltigen
Bildung („BLK 21“) erprobt. Als zweiter
Schwerpunkt nachhaltiger Bildung ist der
Spracherwerb als Grundlage der Integration zu
sehen; nur so kann die Integrität der Stadt in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht erhalten bleiben.
Diskussion des Entwurfes in verschiedenen Gremien
und Veranstaltungen mit dem Ziel,
–
–
–
Als weltoffene Metropole ist sich Berlin seiner
Verantwortung in der „Einen Welt“ bewusst.
Die Stadt kann dieser Verantwortung unter dem
Leitbild „Zurückgeben: Gerechte Chancen und
solidarischer Austausch“ gerecht werden – nach
außen im Austausch von Wissen und Erfahrung
mit anderen Städten und nach innen als tolerante Stadt für Menschen aus aller Welt. Der
Agendaentwurf setzt dabei auf die Stärken Berlins mit seiner Vielzahl an Initiativen, Städtepartnerschaften, seiner Sprach- und Kulturvielfalt und fordert die Entwicklungsverträglichkeit
als Merkmal der Berliner Landespolitik ein.
3.
–
den Agendaentwurf bekannt zu machen, zu
diskutieren und fortzuschreiben,
einen Konsens über die wesentlichen Fragen
zwischen den Beteiligten zu erreichen
neue Projekte in den Handlungsfeldern anzuregen und
weitere Menschen in die Diskussion und die
Projekte einzubeziehen.
Mai bis August 2003:
Auswertung der Diskussion; Einarbeiten der Vorschläge in den Entwurf
Erstellen des Nachhaltigkeitsplans als Teil der Berliner Agenda 21
Herbst 2003:
Vorlage der Berliner Agenda 21 an das Abgeordnetenhaus
Der Entwurf der Berliner Agenda 21 stellt in
den Bestrebungen des Senats um eine nachhaltige Entwicklung einen wichtigen Schritt dar.
Mit dem darin verfolgten partizipativen Ansatz
wird deutlich, dass die Agenda 21 nicht alleine
ein Programm von Politik und Verwaltung ist,
sondern das Ergebnis eines gesellschaftlichen
Dialoges. Diesen gilt es mit dem vorliegenden
Entwurf aber noch erheblich zu intensivieren.
Dafür werden die Senatsverwaltungen verstärkt
den Dialog mit der Bevölkerung führen. Der
Senat fordert alle gesellschaftlichen Gruppen
und Institutionen der Stadt auf, sich an dieser
Diskussion zu beteiligen.
Ab Herbst 2003:
Umsetzung und Fortschreibung der Berliner Agenda
21
Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder
Wirtschaftsunternehmen, Auswirkungen auf die
Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sowie
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung ergeben sich durch die Mitteilung –
zur Kenntnisnahme – Erstellung einer „Lokale
Agenda Berlin 21“ nicht.
Hierfür ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Dezember 2002 bis April 2003:
Berlin, den 24. Februar 2003
Der Senat von Berlin
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Sch mitz
Chef der Senatskanzlei
Ausschuss-Kennung : JugFamSchulSportgcxzqsq
4
S tr ied er
Senator für Stadtentwicklung
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