Mitteilung – zur Kenntnisnahme

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Drucksache 15/ 3280
20.10.2004
15. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sozialticket zum alten Preis wieder einführen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird dringlich aufgefordert, die Wiedereinführung des
Sozialtickets zum alten Preis (20,40 €) zum 1. Januar 2005 sicher
zu stellen.
Anspruch auf diesen Sozialtarif sollen Sozialhilfe- und
Arbeitslosengeld
II-Empfangende,
Rentner/-innen
und
Erwerbsunfähige mit Grundsicherung und Empfänger/-rinnen von
Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz sowie Personen
mit einem Einkommen unter/auf Sozialhilfeniveau haben. Den
Nahverkehrsunternehmen ist wie in der Vergangenheit ein für
diese Sozialleistung zweckgebundener Zuschuss zu gewähren.
Begründung
Zum Jahresbeginn hat der Senat die Landeszuschüsse für die
ermäßigte Monatskarte für Sozialhilfeempfangende (20,40 Euro)
eingestellt und das Sozialticket abgeschafft. .Seit April gibt es auch
die Monatskarten für Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe (23,50
Euro) und für Senioren mit geringem Einkommen (38 Euro) nicht
mehr, die beide nicht durch das Land Berlin bezuschusst wurden.
Parallel dazu wurden die regulären Fahrpreise erhöht. Für
Menschen mit geringen Einkommen sind dadurch die Fahrten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln unerschwinglich geworden.
SPD, PDS, Senat und die Verkehrsbetriebe versprechen seit
Monaten, dass zum Januar 2005 wieder ein bezahlbares
Sozialticket eingeführt wird. Laut Beschluss des Senats soll es nun
ein Ticket zum Preis von 32 Euro für Empfänger/-innen von
Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsunfähigkeit
sowie
Leistungen
nach
dem
Asylbewerberleistungsgesetz geben. Ein Zuschuss an die
Verkehrsbetriebe soll zunächst nicht gezahlt werden, es soll jedoch
beobachtet werden, ob den Verkehrsbetrieben durch das
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 3280
Sozialticket ein Defizit entsteht. Der Finanzsenator und der
Regierende Bürgermeister lehnen einen Landeszuschuss weiterhin
ab.
Mobilität ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilhabe
am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben. Sie ist eine
entscheidende
Bedingung,
um
das
grundsätzliche
verfassungsrechtliche Ziel, allen die Teilnahme an der Gesellschaft
zu garantieren und eine möglichst chancengleiche Gesellschaft zu
verwirklichen, zu erfüllen.
Für Menschen, die mit einem Einkommen auf Sozialhilfeniveau
auskommen müssen, ist auch der Preis von 32 Euro zu hoch.
Damit bleiben viele ärmere Menschen weiterhin von der Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Der Senat wird
deshalb aufgefordert, die Wiedereinführung des Sozialtickets zum
alten Preis ab 1.1.2005 sicher zu stellen.
Die Sicherung der Mobilität der ärmeren Menschen ist nicht allein
Aufgabe der Verkehrsbetriebe. Deshalb muss es für das
Sozialticket auch einen Zuschuss aus dem Landeshaushalt geben.
Dieser kann aus den durch die Arbeitsmarktreformen entstehenden
Entlastungen bei den Personalausgaben finanziert werden.
Berlin, den 16. Oktober 2004
Dr. K lo t z
R at z ma n n
Jantzen Esser
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq
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