Drucksache 15/ 3280 20.10.2004 15. Wahlperiode Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sozialticket zum alten Preis wieder einführen Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird dringlich aufgefordert, die Wiedereinführung des Sozialtickets zum alten Preis (20,40 €) zum 1. Januar 2005 sicher zu stellen. Anspruch auf diesen Sozialtarif sollen Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Empfangende, Rentner/-innen und Erwerbsunfähige mit Grundsicherung und Empfänger/-rinnen von Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz sowie Personen mit einem Einkommen unter/auf Sozialhilfeniveau haben. Den Nahverkehrsunternehmen ist wie in der Vergangenheit ein für diese Sozialleistung zweckgebundener Zuschuss zu gewähren. Begründung Zum Jahresbeginn hat der Senat die Landeszuschüsse für die ermäßigte Monatskarte für Sozialhilfeempfangende (20,40 Euro) eingestellt und das Sozialticket abgeschafft. .Seit April gibt es auch die Monatskarten für Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe (23,50 Euro) und für Senioren mit geringem Einkommen (38 Euro) nicht mehr, die beide nicht durch das Land Berlin bezuschusst wurden. Parallel dazu wurden die regulären Fahrpreise erhöht. Für Menschen mit geringen Einkommen sind dadurch die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unerschwinglich geworden. SPD, PDS, Senat und die Verkehrsbetriebe versprechen seit Monaten, dass zum Januar 2005 wieder ein bezahlbares Sozialticket eingeführt wird. Laut Beschluss des Senats soll es nun ein Ticket zum Preis von 32 Euro für Empfänger/-innen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben. Ein Zuschuss an die Verkehrsbetriebe soll zunächst nicht gezahlt werden, es soll jedoch beobachtet werden, ob den Verkehrsbetrieben durch das Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3280 Sozialticket ein Defizit entsteht. Der Finanzsenator und der Regierende Bürgermeister lehnen einen Landeszuschuss weiterhin ab. Mobilität ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben. Sie ist eine entscheidende Bedingung, um das grundsätzliche verfassungsrechtliche Ziel, allen die Teilnahme an der Gesellschaft zu garantieren und eine möglichst chancengleiche Gesellschaft zu verwirklichen, zu erfüllen. Für Menschen, die mit einem Einkommen auf Sozialhilfeniveau auskommen müssen, ist auch der Preis von 32 Euro zu hoch. Damit bleiben viele ärmere Menschen weiterhin von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Der Senat wird deshalb aufgefordert, die Wiedereinführung des Sozialtickets zum alten Preis ab 1.1.2005 sicher zu stellen. Die Sicherung der Mobilität der ärmeren Menschen ist nicht allein Aufgabe der Verkehrsbetriebe. Deshalb muss es für das Sozialticket auch einen Zuschuss aus dem Landeshaushalt geben. Dieser kann aus den durch die Arbeitsmarktreformen entstehenden Entlastungen bei den Personalausgaben finanziert werden. Berlin, den 16. Oktober 2004 Dr. K lo t z R at z ma n n Jantzen Esser und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq 2