Vorgang 0311: 0311 - Abgeordnetenhaus von Berlin

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Drucksache 15/ 1388
15. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Erstellung einer „Lokalen Agenda Berlin 21“
Drucksachen 13/4073, 13/4138, 14/1589 und 15/725 – 3. Zwischenbericht –
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus
zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 23.09.1999
Folgendes beschlossen:
1.
Das Abgeordnetenhaus beschließt, den Entwicklungsprozess
für eine „Lokale Agenda Berlin 21“ unter Berücksichtigung
von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belangen
einzuleiten. Die bestehenden Elemente nachhaltigen Handelns
im Verantwortungsbereich des Senats von Berlin und der
Bezirksämter, der Schlussbericht der Enquetekommission
„Zukunftsfähiges Berlin“ und die Ergebnisse entsprechender
Arbeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere
die der bezirklichen Agenda 21-Aktivitäten, werden
berücksichtigt.
2.
Auf der Grundlage der Leitbilder der Agenda 21 soll für
Berlin auf der Basis eines entsprechenden Senatsbeschlusses
eine gesamtstädtische „Lokale Agenda Berlin 21“ erstellt
werden. Die konkreten Handlungskonzepte sind in einem
breiten Dialog mit der Bevölkerung, der Wirtschaft und den
örtlichen Organisationen zu erarbeiten. Der Senat soll die
organisatorischen Grundlagen für eine Lokale Agenda Berlin
21 verbessern, indem die Federführung an ein Agenda-Büro
als Stabsstelle bei einer Senatsverwaltung übertragen wird, das
die gesamtstädtischen Aktivitäten koordiniert und inhaltlich
fördert.
3.
Um eine zielgerichtete Arbeit zu gewährleisten, sind bis zum
Herbst 2000 die Handlungsfelder für eine nachhaltige
Entwicklung Berlins zu identifizieren und die dazu
gehörenden Arbeitsprioritäten festzulegen. Bis zum Herbst
2001 legt der Senat dem Abgeordnetenhaus die Leitbilder und
erste Vorschläge für Indikatoren vor.
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
4.
Der Start für den gesamtstädtischen
Konsultationsprozess erfolgt mittels einer
öffentlichen Veranstaltung mit Präsentation des
Beschlusses gemeinsam mit den bereits tätigen
landesweiten Agenda-Gremien.
5.
Der Senat soll unabhängig von, aber unter
Berücksichtigung der bisherigen Strukturen der
Berliner Agenda-Arbeit, die Strukturen für eine
kontinuierliche und ergebnisorientierte Arbeit
aller Akteure ermitteln und dabei auch klären,
inwieweit eine zentral gelegene Anlaufstelle
zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung des
Gesamtprojekts unter Einbindung aller
Akteursgruppen geschaffen werden kann.
6.
Zur Finanzierung des Agenda-Prozesses sind in
den
Haushalten
aller
Verwaltungen
entsprechende Titel einzurichten und durch
interne Umschichtungen Mittel verfügbar zu
machen.
7.
Der aus der Konsultation und Diskussion
entstandene Entwurf zur Lokalen Agenda Berlin
21 soll dem Abgeordnetenhaus binnen einer
Frist von vier Jahren zur Beschlussfassung
vorliegen. Der Senat wird weiterhin beauftragt,
einmal jährlich über den Fortgang des AgendaProzesses zu berichten.
Drucksache 15/ 1388
Langfristigkeit konzipierter Prozess, der mit
anderen, kurzfristigen Zielen konkurriert.
Nachhaltigkeit muss sich daher als zentrale
politische Leitlinie erst noch durchsetzen.
Dieser Paradigmenwechsel hat aber begonnen
und der Senat von Berlin beabsichtigt, ihn
massiv zu fördern. Er wird darum das Leitbild
„Nachhaltige
Entwicklung“
für
Berlin
konkretisieren, u. a. indem er für die Berliner
Bevölkerung in allen Programmen, Projekten
und Maßnahmen erkennbar macht, wie diese
langfristig die Zukunft der Stadt gestalten.
2.
Hierzu wird berichtet:
1.
Für den Senat ist „Nachhaltige Entwicklung“
ein zentrales Ziel der Politik, das die natürlichen
Grundlagen des Lebens und Wirtschaftens
langfristig sichert, den sozialen Zusammenhalt
der Bürger erhält und die Stadt auf Dauer in
eine wirtschaftlich stabile Zukunft führt. Der
Senat begrüßt und unterstützt in diesem
Zusammenhang
die
Strategie
der
Bundesregierung
für
eine
nachhaltige
Entwicklung „Perspektiven für Deutschland“,
und die 2001 in Göteborg beschlossene
Strategie der Europäischen Union „Nachhaltige
Entwicklung in Europa für eine bessere Welt“.
Der Senat nimmt den gegenwärtigen
Arbeitsstand der Berliner Lokalen Agenda 21
(siehe Anlage) zur Kenntnis. Er betrachtet ihn
als wichtigen Schritt zur Fertigstellung der
Berliner Lokalen Agenda 21 zum Herbst 2003.
Dieser Entwurf ist in einem intensiven Dialog
zwischen dem Agendaforum mit seinen
ehrenamtlichen
Akteuren
und
den
Senatsverwaltungen entstanden und enthält
noch verschiedene inhaltliche Dissenspunkte.
Darüber hinaus erhebt der Entwurf in seinem
jetzigen Stadium nicht den Anspruch, in seinen
Zielen die realen finanziellen und sonstigen
Rahmenbedingungen des Landes Berlin
berücksichtigt zu haben und die Meinung des
Senats in allen Bereichen widerzuspiegeln. Die
Ziele und die damit verbundenen Indikatoren
stehen
unter
einem
ausdrücklichen
Finanzvorbehalt. Im Zuge der Überarbeitung
des Entwurfs der Lokalen Agenda 21 wird den
finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung
getragen; sie werden bei der Umsetzung in
einen Nachhaltigkeitsplan Berücksichtigung
finden. Diese Umsetzung ist ausdrücklich der
späteren Phase, nach der generellen Diskussion
des Entwurfs vorbehalten. Der Entwurf mit
seinen
Ideen und prinzipiellen Zielsetzungen geht
insofern in Teilen über die Vorstellungen des
Senats hinaus und bedarf noch einer
intensiven Diskussion.
Unter
der
Überschrift
„Geschlechtergerechtigkeit umsetzen“ und mit
dem Untertitel „nur Unterschiede machen
gleich“
fordert
der
Agendaentwurf
ökonomische,
politische
und
soziale
Geschlechtergerechtigkeit,
sowie
eine
Gleichbehandlung
geschlechtsspezifischer
Differenzen in Politik- und Handlungsfeldern.
Zu den Umsetzungsprogrammen zählen
Frauenförderung und Gender Mainstreaming
aber auch Maßnahmen, die Erwerbsarbeit mit
Erziehungs- und Pflegeaufgaben für Männer
und
Frauen
vereinbar machen.
Die Prinzipien nachhaltigen Handelns liegen
dem Entwurf der Berliner Agenda 21 für die
vordringlichen Handlungsfelder der Stadtpolitik
zugrunde. Bei diesen Handlungsfeldern handelt
es sich um Bereiche, in denen die gegenwärtige
Lebensweise am stärksten mit den Zielen
nachhaltiger Entwicklung kollidiert oder in
denen Berlin besondere Potentiale für eine
zukunftsfähige Entwicklung in sich trägt. In
zunehmendem Maße müssen die Prinzipien
nachhaltigen Handelns aber auch auf alle
anderen politischen Handlungsfelder übertragen
werden. Dies ist ein langwieriger und auf
Für den Bereich Verkehr und Mobilität fordert
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 1388
der Agendaentwurf „Verkehrsnetze ohne
Hetze“, die „punktgenau und ohne Stress“ zum
Ziel führen und formuliert dafür wirtschaftliche,
ökologische und soziale Zielkataloge. Zu den
ökonomischen Zielen gehören die bessere
Verknüpfung Berlins international, aber auch
regional sowie die Effizienzsteigerung der
Verkehrssysteme. Wichtigstes Umweltziel ist
die Verringerung des Verbrauchs natürlicher
Ressourcen, sei es von Energie oder von freier
Fläche. Dazu soll die stärkere Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel und ein höherer
Anteil
des
nichtmotorisierten
Verkehrs
beitragen, was eine bessere Erschließung der
Stadt für diese Verkehrsmittel voraussetzt.
werden als in den anderen Handlungsfeldern.
Unabhängig davon stärkt der Senat bereits jetzt
z. B. im Rahmen des Quartiermanagements das
Engagement und die Entscheidungskompetenz
der
Bürgerinnen und Bürger.
Arbeit ist Grundlage des gesellschaftlichen
Wohlstandes. Für den Einzelnen misst sich die
Bedeutung seiner Arbeit daran, in wie weit sie
ihm
ein
ausreichendes
Einkommen,
gesellschaftliche Anerkennung, persönliche
Entfaltungsmöglichkeiten und gesellschaftliche
Teilhabe ermöglichen. Die Gestaltung der
Arbeitswelt und der Strukturen der Arbeit unter
dem Aspekt der Nachhaltigkeit erfordert,
soziale, ökonomische und ökologische Ziele
gleichzeitig angemessen zu berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit
und
der
gesellschaftlichen
Veränderungsprozesse
besteht
die
Herausforderung der Zukunft darin, einen neuen
gesellschaftlichen Konsens in Bezug auf die
gerechte und zukunftsfähige Ausgestaltung des
Zugangs zur Erwerbsarbeit, der sozialen
Sicherung, der Inhalte, der Bedingungen und
Formen der Arbeit zu finden. Von wesentlicher
Bedeutung ist hierbei die Förderung der
Humankapitalentwicklung, insbesondere die
Unterstützung
der
Prozesse
des
lebenslangen Lernens.
Der Klimaschutz steht unter der Überschrift
„Energisch für den Klimafrieden sparen“.
Danach konzentriert sich Berlins Beitrag für den
Schutz vor globalen Klimaänderungen auf die
Verminderung der CO2-Emissionen um 40 %
bis zum Jahr 2020. Als kurzfristigen Beitrag
fordert der Agendaentwurf dafür die
Verdoppelung des Anteils an regenerativen
Energien bis 2003.
Soziale Stadtentwicklung/Soziale Kohäsion
stellt eine Integrationsaufgabe zur Verhinderung
der Entwicklung einer dualen, gespaltenen
Gesellschaft mit sozialen Verwerfungen dar.
Zentrales Ziel der sozialen Stadtentwicklung in
benachteiligten Gebieten ist, den komplexen
Pro-blemüberlagerungen
im
sozioökonomischen, ethnischen und baulichräumlichen Bereich entgegenzuwirken und eine
weitere selektive Mobilität (Segregation) zu
verhindern. Den Bewohnern/-innen soll das
Vertrauen
in
ihre
Kompetenz,
eine
gesellschaftlich akzeptierte Rolle übernehmen
zu
können,
zurückgegeben
werden.
Ausbildung, berufliche Weiterbildung und
Beschäftigung sind in Berlin mit Blick auf die
Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung,
der Persönlichkeitsentfaltung jedes Einzelnen
und der aktiven Teilnahme aller am politischen,
kulturellen und sozialen Leben zu gestalten.
Hierzu sind integrierte Ansätze erforderlich, für
die die Europäische Union mit der Lissabonner
Strategie erste Eckpunkte aufgezeigt hat.
Diesen
Zielen
dienen
u.
a.
Programme/Strategien, wie Stadtteilzentren/
Nachbarschaftsheime, Bezirkliche Bündnisse
für
Wirtschaft
und
Arbeit
sowie
Quartiersmanagement.
Der
Strukturwandel
zur
Informationsgesellschaft
entwickelt
sich
einerseits spontan, andererseits unterstützt der
Senat diese Entwicklung, um die wirtschaftliche
Zukunft
Berlins
zu
sichern. Die mit der Förderung der
Informations- und Kommunikationstechnik
einhergehenden sozialen und ökologischen
Fragen werden in einer nachhaltigen
Wirtschaftsförderpolitik mit bedacht. Zurzeit
besteht jedoch die Gefahr einer „digitalen
Spaltung“ der Gesellschaft. Diese Spaltung in
Bürger/Bürgerinnen, die sich diese Technik zu
nutze machen können und solche, die auf Grund
ihrer mangelnden Fähigkeit oder ihrer
mangelnden Finanzkraft keine Möglichkeit dazu
haben, ist schon erkennbar; sie könnte sich mit
weiterem Fortschreiten zu einem relevanten
sozialen Problem entwickeln. Hier besteht die
Möglichkeit, präventiv eine Entwicklung in die
Der Senat von Berlin hat den Appell der
Konferenz von Rio 1992 zur Partizipation
aufgegriffen,
in
einem
intensiven
Konsultationsprozess ein Zukunftsprogramm
für die Stadt, die Lokale Agenda 21,
aufzustellen. Nur durch einen breiten Konsens
in und mit der Bevölkerung lässt sich die für
eine nachhaltige Entwicklung notwendige
Bereitschaft zum gesellschaftlichen Wandel
erreichen. Die im Agendaentwurf dargestellten
Ideen
zu
einer
weitergehenden
Bürgerbeteiligung gehen über die derzeitigen
Vorstellungen des Senats sehr weit hinaus und
müssen deswegen noch intensiver diskutiert
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 1388
richtige Bahn zu lenken, und nicht – wie in den
anderen Handlungsfeldern – erst im Nachhinein
mühsam
korrigierend
einzugreifen.
Hierfür ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Dezember 2002 bis April 2003:
Da
nachhaltige
Entwicklung
Verhaltensänderungen voraussetzt, spielt die
Bildung eine große Rolle. Bildung für
Nachhaltigkeit beinhaltet zu aller erst natürlich
Bildung mit all ihren Facetten und
Voraussetzungen wie „Wissen als Grundlage
für Urteils- und Entscheidungsfähigkeit“ und
„Lebenslanges Lernen“. Wesentlich dazu
kommt das „vernetzte und langfristige Denken“,
das abkommt von der isolierten und
kurzfristigen Optimierung einzelner Ziele.
Dieses Denken wird mit dem Pilotprogramm
der Bund-Länder-Kommission zur nachhaltigen
Bildung („BLK 21“) erprobt. Als zweiter
Schwerpunkt nachhaltiger Bildung ist der
Spracherwerb als Grundlage der Integration zu
sehen; nur so kann die Integrität der Stadt in
sozialer
und
wirtschaftlicher
Hinsicht
erhalten bleiben.
Diskussion des Entwurfes in verschiedenen Gremien
und Veranstaltungen mit dem Ziel,
–
–
–
–
einen Konsens über die wesentlichen Fragen
zwischen den Beteiligten zu erreichen
neue Projekte in den Handlungsfeldern
anzuregen und
weitere Menschen in die Diskussion und die
Projekte einzubeziehen.
Mai bis August 2003:
Auswertung der Diskussion; Einarbeiten der
Vorschläge in den Entwurf
Als weltoffene Metropole ist sich Berlin seiner
Verantwortung in der „Einen Welt“ bewusst.
Die Stadt kann dieser Verantwortung unter dem
Leitbild „Zurückgeben: Gerechte Chancen und
solidarischer Austausch“ gerecht werden – nach
außen im Austausch von Wissen und Erfahrung
mit anderen Städten und nach innen als
tolerante Stadt für Menschen aus aller Welt. Der
Agendaentwurf setzt dabei auf die Stärken
Berlins mit seiner Vielzahl an Initiativen,
Städtepartnerschaften, seiner Sprach- und
Kulturvielfalt
und
fordert
die
Entwicklungsverträglichkeit als Merkmal der
Berliner Landespolitik ein.
3.
den Agendaentwurf bekannt zu machen, zu
diskutieren und fortzuschreiben,
Erstellen des Nachhaltigkeitsplans als Teil der
Berliner Agenda 21
Herbst 2003:
Vorlage der Berliner Agenda 21 an das
Abgeordnetenhaus
Ab Herbst 2003:
Umsetzung und Fortschreibung der Berliner Agenda
21
Der Entwurf der Berliner Agenda 21 stellt in
den Bestrebungen des Senats um eine
nachhaltige Entwicklung einen wichtigen
Schritt dar. Mit dem darin verfolgten
partizipativen Ansatz wird deutlich, dass die
Agenda 21 nicht alleine ein Programm von
Politik und Verwaltung ist, sondern das
Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialoges.
Diesen gilt es mit dem vorliegenden Entwurf
aber noch erheblich zu intensivieren. Dafür
werden die Senatsverwaltungen verstärkt den
Dialog mit der Bevölkerung führen. Der Senat
fordert alle gesellschaftlichen Gruppen und
Institutionen der Stadt auf, sich an dieser
Diskussion zu beteiligen.
Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder
Wirtschaftsunternehmen, Auswirkungen auf die
Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sowie
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung ergeben sich durch die Mitteilung –
zur Kenntnisnahme – Erstellung einer „Lokale
Agenda Berlin 21“ nicht.
Berlin, den 24. Februar 2003
Der Senat von Berlin
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
Drucksache 15/ 1388
Sc h mi tz
Chef der Senatskanzlei
Ausschuss-Kennung : JugFamSchulSportgcxzqsq
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Str ied er
Senator für Stadtentwicklung
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