Legislative Název školy SOŠ InterDact s.r.o. Most Autor Mgr. Daniel Kubát Název šablony II/2_Inovace a zkvalitnění výuky cizích jazyků na středních školách Číslo projektu VY_22_INOVACE_20 Předmět Deutsch Tematický celek öffentliche Verwaltung Téma Legislative Druh učebního materiálu Prezentace Metodický pokyn Prezentace je určena k výkladu nového tématu a ke konverzaci v německém jazyce Pokud není uvedeno jinak, použitý materiál je z vlastních zdrojů autora Das Parlament ist der einzige Träger legislativer Gewalt. Es besteht aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus (Poslanecká sněmovna) und dem Senat (Senát), die beide direkt vom Volk gewählt und legitimiert werden. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Abgeordneten, der Senat aus 81 Senatoren. Im Abgeordnetenhaus beträgt die Legislaturperiode 4 Jahre, das Mandat wird frei ausgeübt. Die Senatoren haben ein sechsjähriges Mandat, gewählt wird alle zwei Jahre ein Drittel von ihnen. Gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Kammern ist nicht zulässig, demgegenüber ist die Mitgliedschaft im Parlament und gleichzeitig in der Regierung nahezu die Regel. KENNST DU DIESE PERSONEN? Aufgabe des Parlaments ist in erster Reihe die Kontrolle der Regierung und die Verabschiedung von Gesetzen. Die Abgeordneten und der Senat als Kammer besitzen selbst ein gesetzgeberisches Initiativrecht (kein ausschließliches). Auch bei manchen internationalen Verträgen ist eine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Des Weiteren verkündet das Parlament den Kriegszustand im Falle eines gegnerischen Angriffs oder wenn internationale militärische Bündnisverpflichtungen erfüllt werden müssen. Die Regierung benötigt nach ihrem Antritt das Vertrauen des Abgeordnetenhauses. Ebenso kann das Abgeordnetenhaus mit einem Misstrauensvotum die Regierung zum Rücktritt zwingen. Die Abgeordneten haben das Recht, die Regierung und ihre Mitglieder zu interpellieren. Im legislativen Prozess hat der Senat gegenüber dem Abgeordnetenhaus eine relativ schwache Position. Gesetze werden zuerst vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Danach wird der Gesetzesentwurf dem Senat vorgelegt. Bezieht der Senat eine negative Stellung, kann er vom Abgeordnetenhaus mit der absoluten Mehrheit aller Abgeordneten überstimmt werden. Nur in besonders wichtigen Situationen wird die Zustimmung beider Kammern benötigt. In diesen Bereich gehören insbesondere die Verabschiedung von Verfassungsgesetzen, des Wahlgesetzes, Ausrufung des Kriegszustands oder die Entsendung von Truppen ins Ausland. In einigen Bereichen entscheidet wiederum der Senat allein (Zustimmung zur Ernennung der Verfassungsrichter, Verfassungsklage gegen den Präsidenten wegen Hochverrats). Die legislative Tätigkeit des Parlaments wird vom Verfassungsgericht kontrolliert. In bestimmten Krisensituationen kann das Abgeordnetenhaus (nicht aber der Senat) vom Präsidenten aufgelöst werden. Das Abgeordnetenhaus wird nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt. Die politischen Parteien stellen in den Wahlkreisen (die mit dem Gebieten der 14 Regionen übereinstimmen) Kandidatenlisten auf. Es gibt eine Sperrklausel von 5 %. Die Stimmen werden nach dem D'Hondt-Verfahren in Mandate umgerechnet. Der Wähler kann zwei Kandidaten eine Präferenzstimme erteilen. Das Mindestalter der Kandidaten ist 21 Jahre. Die Legislaturperiode beträgt 4 Jahre. Der Senat wird nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt. Der Kandidat, der im betreffenden Wahlkreis im ersten Wahlgang mehr als 50 % der Stimmen erhält, wird zum Senator gewählt. Falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die nötige Stimmenzahl erhält, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem die zwei erfolgreichsten Kandidaten des ersten Wahlgangs teilnehmen. Im zweiten Wahlgang genügt eine relative Mehrheit für den Sieg. Das Mindestalter der Kandidaten beträgt im Fall des Senats 40 Jahre. Die Kandidaten können von politischen Parteien vorgeschlagen und unterstützt werden oder unabhängig kandidieren. Die Legislaturperiode eines Senators beträgt 6 Jahre. Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils in einem Drittel der 81 Wahlkreise gewählt wird. Die Wahlkandidaten sind oft bekannte oder allgemein geachtete Personen des öffentlichen Lebens. Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger Tschechiens, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Welche Parteien sind im Abgeordnetenhaus vertreten? Zur Wiederholung Parlament Regierung Verfassungsgericht Legislaturperiode Wahlkandidaten QUELLEN: http://media.novinky.cz/122/71224-top_foto2-cebyy.jpg?1236751196 http://i.lidovky.cz/09/092/lngal/TAI2dce89_snemovna.jpg http://img.cz.prg.cmestatic.com/media/images/750x750/Oct2010/684045.jpg?d41d http://www.tyden.cz/obrazek/201208/502116f4aaadb/stech1-50211acaa2345.jpg http://www.ceskatelevize.cz/program/porady/1176221164/foto/208522161800041_1.jpg http://g.denik.cz/50/e7/rychetsky_pavel_soud_ustavni_brno_ara__5__denik-380.jpg http://www.tyden.cz/obrazek/201005/4bff7a23a80b7/volby-2010-mapa-4c01611f1f653423x282-4c02a44e81616_423x282.jpg http://img.aktualne.centrum.cz/4/11/41146-ustavni-soud.jpg http://im.novinky.cz/385/223854-top_foto1-aobs2.jpg http://good-governance.cz/wp-content/uploads/2012/12/sen%C3%A1t.jpg