Tschechische Republik

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Legislative
Název školy
SOŠ InterDact s.r.o. Most
Autor
Mgr. Daniel Kubát
Název šablony
II/2_Inovace a zkvalitnění výuky cizích jazyků na středních školách
Číslo projektu
VY_22_INOVACE_20
Předmět
Deutsch
Tematický celek
öffentliche Verwaltung
Téma
Legislative
Druh učebního
materiálu
Prezentace
Metodický pokyn
Prezentace je určena k výkladu nového tématu a ke konverzaci v
německém jazyce
Pokud není uvedeno jinak, použitý materiál je z vlastních zdrojů autora
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Das Parlament ist der einzige Träger legislativer Gewalt.
Es besteht aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus
(Poslanecká sněmovna) und dem Senat (Senát), die beide
direkt vom Volk gewählt und legitimiert werden.
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Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Abgeordneten,
der Senat aus 81 Senatoren.
Im Abgeordnetenhaus beträgt die Legislaturperiode 4
Jahre, das Mandat wird frei ausgeübt.
Die Senatoren haben ein sechsjähriges Mandat, gewählt
wird alle zwei Jahre ein Drittel von ihnen.
Gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Kammern ist nicht
zulässig, demgegenüber ist die Mitgliedschaft im
Parlament und gleichzeitig in der Regierung nahezu die
Regel.
KENNST DU DIESE PERSONEN?
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Aufgabe des Parlaments ist in erster Reihe die Kontrolle
der Regierung und die Verabschiedung von Gesetzen.
Die Abgeordneten und der Senat als Kammer besitzen
selbst ein gesetzgeberisches Initiativrecht (kein
ausschließliches).
Auch bei manchen internationalen Verträgen ist eine
Zustimmung des Parlaments erforderlich.
Des Weiteren verkündet das Parlament den
Kriegszustand im Falle eines gegnerischen Angriffs oder
wenn internationale militärische Bündnisverpflichtungen
erfüllt werden müssen.
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Die Regierung benötigt nach ihrem Antritt das Vertrauen
des Abgeordnetenhauses.
Ebenso kann das Abgeordnetenhaus mit einem
Misstrauensvotum die Regierung zum Rücktritt zwingen.
Die Abgeordneten haben das Recht, die Regierung und
ihre Mitglieder zu interpellieren.
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Im legislativen Prozess hat der Senat gegenüber dem
Abgeordnetenhaus eine relativ schwache Position.
Gesetze werden zuerst vom Abgeordnetenhaus
verabschiedet.
Danach wird der Gesetzesentwurf dem Senat vorgelegt.
Bezieht der Senat eine negative Stellung, kann er vom
Abgeordnetenhaus mit der absoluten Mehrheit aller
Abgeordneten überstimmt werden.
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Nur in besonders wichtigen Situationen wird die
Zustimmung beider Kammern benötigt.
In diesen Bereich gehören insbesondere die
Verabschiedung
von
Verfassungsgesetzen,
des
Wahlgesetzes, Ausrufung des Kriegszustands oder die
Entsendung von Truppen ins Ausland.
In einigen Bereichen entscheidet wiederum der Senat
allein
(Zustimmung
zur
Ernennung
der
Verfassungsrichter, Verfassungsklage gegen den
Präsidenten wegen Hochverrats).
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Die legislative Tätigkeit des Parlaments wird vom
Verfassungsgericht kontrolliert.
In bestimmten Krisensituationen kann das
Abgeordnetenhaus (nicht aber der Senat) vom
Präsidenten aufgelöst werden.
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Das Abgeordnetenhaus wird nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt.
Die politischen Parteien stellen in den Wahlkreisen (die mit
dem Gebieten der 14 Regionen übereinstimmen)
Kandidatenlisten auf.
Es gibt eine Sperrklausel von 5 %.
Die Stimmen werden nach dem D'Hondt-Verfahren in
Mandate umgerechnet.
Der Wähler kann zwei Kandidaten eine Präferenzstimme
erteilen. Das Mindestalter der Kandidaten ist 21 Jahre. Die
Legislaturperiode beträgt 4 Jahre.
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Der Senat wird nach dem Mehrheitswahlverfahren
gewählt.
Der Kandidat, der im betreffenden Wahlkreis im
ersten Wahlgang mehr als 50 % der Stimmen
erhält, wird zum Senator gewählt.
Falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die nötige
Stimmenzahl erhält, findet ein zweiter Wahlgang
statt, an dem die zwei erfolgreichsten Kandidaten
des ersten Wahlgangs teilnehmen.
Im zweiten Wahlgang genügt eine relative Mehrheit
für den Sieg.
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Das Mindestalter der Kandidaten beträgt im Fall
des Senats 40 Jahre.
Die Kandidaten können von politischen Parteien
vorgeschlagen und unterstützt werden oder
unabhängig kandidieren.
Die Legislaturperiode eines Senators beträgt 6
Jahre.
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Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren,
wobei jeweils in einem Drittel der 81 Wahlkreise
gewählt wird.
Die Wahlkandidaten sind oft bekannte oder
allgemein geachtete Personen des öffentlichen
Lebens.
Wahlberechtigt
ist
jeder
Staatsbürger
Tschechiens, der das 18. Lebensjahr vollendet
hat.
Welche Parteien sind im Abgeordnetenhaus vertreten?
Zur Wiederholung
Parlament
Regierung
Verfassungsgericht
Legislaturperiode
Wahlkandidaten
QUELLEN:
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