29. Oktober 2013 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.10.2013 und Antwort des Senats - Drucksache 20/9694 - Betr.: Zulassungschaos bei Masterstudiengängen Veränderungen plant der Senat? Teil 2 für Lehrämter: Welche Auf meine Anfrage vom 30.09.2013 (Drs. 20/9497) antwortet der Senat in Teilen ungenau oder widersprüchlich. So spricht der Senat in der Antwort auf die Fragen 2. bis 4. von „zuständigen Behörden“, auf die Frage 5., welche Stellen in welchen Behörden befasst seien, antwortet der Senat hingegen, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) mit der Frage befasst seien. Auf die Frage nach den genauen Zeitplänen für die einzelnen Schritte auf dem Weg zu einer Neuregelung der Bachelor- und Masterkapazitäten für Lehrämter antwortet der Senat nur allgemein, dass die Veränderungen zum Wintersemester 2014/2015 wirksam werden sollen. Die Lehrerausbildung in Hamburg ist zu wichtig, um ohne klare Zeitpläne zu agieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage - Drucksache 20/9497 - ist nicht in Teilen ungenau oder widersprüchlich. Die Frage 5. fragt nach der konkreten Zuständigkeit für die Neuregelung von Kapazitäten für Bachelor- und Masterstudienplätze. Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF), denn von ihr werden die Kapazitäten festgesetzt. Die Fragen 2. bis 4. und die entsprechenden Antworten gehen zurück auf die in der Pressemitteilung des Senats vom 26. September 2013 angekündigten Gespräche zwischen der Universität Hamburg (UHH), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und der BWF zum zukünftigen BachelorMaster-Übergang. Da diese Gespräche Themen einschließen, die in den Zuständigkeitsbereich der BSB fallen, wird in der Antwort zu den Fragen 2. bis 4. auf die zuständigen Behörden hingewiesen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum antwortet der Senat auf die Fragen 2. – 4. der Drs. 20/9497, dass die Planungen der „zuständigen Behörden“ noch nicht abgeschlossen seien, wohingegen auf Frage 5. geantwortet wird, dass nur Mitarbeiter des in der BWF zuständigen Referats daran arbeiten? Welche anderen Fachbehörden sind mit dieser Thematik noch befasst? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie lautet der aktuelle Planungsstand bezüglich der Neuregelungen bei den Kapazitäten von Bachelor- und Masterstudienplätzen im Lehramt? Es haben erste Gespräche stattgefunden, eine Arbeitsgruppe aus den an der Lehrerausbildung beteiligten Behörden und Hochschulen ist eingerichtet worden. Diese wird demnächst ihre Arbeit aufnehmen. 3. Wann rechnet die zuständige Behörde mit einem Abschluss der Planungen für die Neuregelungen bei den Kapazitäten von Bachelor- und Masterstudienplätzen im Lehramt? 20-09694 Seite 1 von 2 2 Im Frühjahr 2014. 4. Laut Drs. 20/9497 plant der Senat die Umsetzung der neuen Regelungen zum Wintersemester 2014/2015. Wann ist der späteste Termin, zu dem die neuen Regelungen beschlossen werden müssen, damit diese zum Wintersemester 2014/2015 wirksam werden können? Der 15. Juli 2014. An diesem Tag endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2014/2015 an der UHH und die Höchstzahlen müssen verbindlich festgelegt sein. Am darauf folgenden Tag beginnt das Zulassungsverfahren. 5. Welchen Gremien und/oder Funktionsträgern obliegt die Beschlussfassung über die Neuregelungen? Der für die Festsetzung von Kapazitäten für Bachelor- und Masterstudienplätze zuständigen BWF. 20-09694 Seite 2 von 2