Stellungnahme des Senats zum Entwurf des Rektorats des erweiterten Entwicklungsplans der Universität Wien gemäß Universitätsgesetz 2002 1. Zusammenfassende Bewertung Der Senat hat in seiner Sitzung am 27. April 2006 folgende Stellungnahme zum Entwurf des Rektorats des erweiterten Entwicklungsplans (EEP) der Universität Wien gemäß Universitätsgesetz 2002 beschlossen: Der vorgelegte Entwurf, datiert mit 17.2.2006, in der Fassung vom 6.4.2006, mit selektiven Korrekturen bis 20.4.2006, unterscheidet sich vom bisherigen Entwicklungsplan vor allem durch ein in weiten Teilen neu geschriebenes Kapitel 2 („Profilbildung und Qualitätsentwicklung in der Lehre“). Wesentliche Änderungen finden sich ferner in Kapitel 4 („Forschungsschwerpunkte“), insbesondere in Bezug auf die Fakultäten für Psychologie und für Sozialwissenschaften. Ansonsten wurden vorwiegend Aktualisierungen ohne wesentliche inhaltliche Änderungen vorgenommen. Die Änderungen in Kapitel 2, insbesondere im Abschnitt „Vorhaben der Universität Wien im Bereich der Lehre“ („Lehrentwicklungsplan“) wurden im Hinblick auf zwei Zielsetzungen vorgenommen: 1. Der Entwicklungsplan ist eine wichtige Grundlage für die bevorstehenden Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen zwischen Universität Wien und Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 2. Der Entwicklungsplan enthält wichtige Vorgaben für die Umstellung des Studienangebotes auf die so genannte Bologna-Studienarchitektur, insbesondere findet sich auf den Seiten 28 – 35 eine Aufstellung der geplanten Studienprogramme. Der Senat hat nach ausführlichen Diskussionen, in die vor allem Dekane und Studienprogrammleitungen intensiv eingebunden waren, eine Reihe von Modifikationen vorgeschlagen, die in die nunmehr letzte Fassung des Entwurfs zu einem großen Teil eingeflossen sind. Auch wenn einige Fragen offen geblieben sind und nicht alle Unklarheiten beseitigt werden konnten, erscheint der Entwicklungsplan geeignet, die beiden oben genannten Funktionen zu erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass auch dieser Entwicklungsplan nur als weiterer Schritt einer rollierenden Planung (vgl. S.4) zu verstehen ist. Der Senat geht davon aus, dass die zukünftigen Entwicklungspläne entsprechend den neuen Erfahrungen und sich ändernden Erfordernissen angepasst werden, wobei eine stärkere und intensivere Einbindung aller Betroffenen als bisher zweckmäßig und wünschenswert erscheint. 2. Offene Fragen und Anregungen 2.1 Ressourcen Der Entwicklungsplan enthält zwar, entsprechend einer Anregung des Senats, in Kapitel 6 eine Ressourcenabschätzung, doch ist es auf der Grundlage der verfügbaren Information für den Senat nicht möglich, die budgetären Auswirkungen der auf den Seiten 28 – 35 angeführten Studienprogramme abzuschätzen. Seite 1 von 3 Das Prinzip der „Kostenneutralität“ ist insbesondere dort, wo die Zahl der Magisterstudien jene der bisherigen Diplomstudien übersteigt, kritisch zu hinterfragen. Auch ist das Problem der Verrechnung des Lehrexports und Lehrimports nicht angesprochen. Diese Frage ist aber für die, die Servicemodule einrichten oder sonstige Lehrleistungen für andere Fakultäten erbringen, wesentlich. Ohne eine entsprechende Klärung wird die fakultätsübergreifende und interdisziplinär ausgerichtete Lehre nur zögerlich angeboten werden. 2.2 Studienprogramme Der Senat hat im Zusammenhang mit dem Entwicklungsplan zu den geplanten Studienprogrammen nur in Absprache mit den Fakultäten (Dekanen, Studienprogrammleitungen) Stellung bezogen, wobei Vorschläge für zusätzliche Programme an das Rektorat weitergeleitet wurden. Der Senat hält aber fest, dass bei einigen der geplanten Studienprogrammen aus deren Bezeichnungen nicht klar hervorgeht, welche Inhalte vorgesehen sind und ob sie tatsächlich für die Universität Wien geeignet erscheinen. Der Senat wird diese Fragen entsprechend seiner Curricularkompetenz prüfen, sobald die Vorschläge präzisiert sind. 2.3 Koordinationsbedarf zwischen Curricular-Arbeitsgruppen Im Zuge der Diskussionen über den Entwicklungsplan hat sich gezeigt, dass in einigen Bereichen – v.a. in Studienrichtungen mit Kombinationspflicht („Geisteswissenschaften“), aber auch beispielsweise zwischen Informatik und Mathematik – die erforderliche Kommunikation und Koordination noch nicht eingerichtet war. Der Senat hat mittlerweile einige diesbezügliche Initiativen gesetzt. Eine Fortführung und Intensivierung dieser Aufgaben erfordern jedoch weitere Ressourcen. Der Senat begrüßt es, dass endlich auch im Bereich der historisch-kulturwissenschaftlichen Bakkalaureatsstudien die einzelnen Studienfächer angeführt werden. Bezüglich des angesprochenen Planungs- und Koordinationsbedarfs ist festzuhalten, dass die Gestaltung der Studien in die ausschließliche Kompetenz des Senates fällt. 2.4 Forschungsschwerpunkte Bezüglich der Forschungsschwerpunkte von Fakultäten und Zentren sind seit der Genehmigung des bisherigen Entwicklungsplans sowohl einzelne Mitglieder des gesamtuniversitären wissenschaftlichen Beirats als auch einige wissenschaftliche Beiräte von Fakultäten aktiv geworden. Es ist allerdings unklar, von wem diese Aktivitäten veranlasst werden und welche Bedeutung die Stellungnahmen verschiedener Beiräte für den Entwicklungsplan haben. Es erscheint zweckmäßig, die Rolle der Beiräte klar zu definieren und für die Festlegung von Forschungsschwerpunkten eine transparente Vorgangsweise zu entwickeln. 2.5 Prozedere Nach Ansicht des Senats wäre der nunmehrige Zeitdruck bei der Diskussion des Entwicklungsplans einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Zustimmung des Senats und der Genehmigung durch den Universitätsrat vermeidbar gewesen. Immerhin wurde bereits im März 2005 eine enge Zusammenarbeit von Senat und Rektorat im Rahmen der „Projektgruppe Europäische Studienarchitektur“ zur Vorbereitung des „Lehrentwicklungsplans“ vereinbart. Der Senat wird eine Chronologie der Arbeiten dieser Gruppe und der Erstellung der Revision des Entwicklungsplans vorlegen. An dieser Stelle sei nur festgehalten, dass der Senat spätestens im Frühsommer 2005 die Beratungen über die geplanten Studienprogramme mit den Fakultäten (Dekane, Studienprogrammleitungen) Seite 2 von 3 abschließen wollte, so dass die meisten Curriculararbeitsgruppen im Herbst mit ihrer Arbeit hätten beginnen können. Damit wäre Zeit genug gewesen um viele der Fragen, die im revidierten Entwicklungsplan offen bleiben mussten, zu lösen. Leider haben diese Beratungen in ernst zu nehmender Weise erst im Zuge der Verhandlungen zwischen Rektorat und Dekanen über die Zielvereinbarungen stattgefunden, wobei an einigen Fakultäten die Studienprogrammleitungen sowie Fakultäts- und Studienkonferenzen nur unzureichend eingebunden waren. Der Senat empfiehlt nachdrücklich, bei zukünftigen Revisionen des Entwicklungsplans im Zuge der „rollierenden Planung“ mit den erforderlichen Gesprächen möglichst früh unter Einbeziehung aller Betroffenen zu beginnen. Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Fassung des Vorschlags vom 27.2.2006, in der Fassung vom 6.4.2006, mit selektiven Korrekturen bis 20.4.2006. Sollten vor der Annahme durch den Universitätsrat Änderungen am Entwicklungsplan vorgenommen werden, so sind diese gemäß Universitätsgesetz 2002 dem Senat zur weiteren Stellungnahme vorzulegen. Der Vorsitzende des Senates: O. Univ. Prof. Dr. Gerhard Clemenz eh. Wien, am 27. April 2006 Seite 3 von 3