Stellungnahme des Senats zum Entwurf des Rektorats des

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Stellungnahme des Senats zum Entwurf des Rektorats des
erweiterten Entwicklungsplans der Universität Wien gemäß
Universitätsgesetz 2002
1. Zusammenfassende Bewertung
Der Senat hat in seiner Sitzung am 27. April 2006 folgende Stellungnahme zum Entwurf des
Rektorats des erweiterten Entwicklungsplans (EEP) der Universität Wien gemäß
Universitätsgesetz 2002 beschlossen:
Der vorgelegte Entwurf, datiert mit 17.2.2006, in der Fassung vom 6.4.2006, mit selektiven
Korrekturen bis 20.4.2006, unterscheidet sich vom bisherigen Entwicklungsplan vor allem
durch ein in weiten Teilen neu geschriebenes Kapitel 2 („Profilbildung und
Qualitätsentwicklung in der Lehre“). Wesentliche Änderungen finden sich ferner in Kapitel 4
(„Forschungsschwerpunkte“), insbesondere in Bezug auf die Fakultäten für Psychologie und
für Sozialwissenschaften. Ansonsten wurden vorwiegend Aktualisierungen ohne wesentliche
inhaltliche Änderungen vorgenommen.
Die Änderungen in Kapitel 2, insbesondere im Abschnitt „Vorhaben der Universität Wien im
Bereich der Lehre“ („Lehrentwicklungsplan“) wurden im Hinblick auf zwei Zielsetzungen
vorgenommen:
1. Der Entwicklungsplan ist eine wichtige Grundlage für die bevorstehenden
Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen zwischen Universität Wien und
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
2. Der Entwicklungsplan enthält wichtige Vorgaben für die Umstellung des
Studienangebotes auf die so genannte Bologna-Studienarchitektur, insbesondere findet
sich auf den Seiten 28 – 35 eine Aufstellung der geplanten Studienprogramme.
Der Senat hat nach ausführlichen Diskussionen, in die vor allem Dekane und
Studienprogrammleitungen intensiv eingebunden waren, eine Reihe von Modifikationen
vorgeschlagen, die in die nunmehr letzte Fassung des Entwurfs zu einem großen Teil
eingeflossen sind. Auch wenn einige Fragen offen geblieben sind und nicht alle Unklarheiten
beseitigt werden konnten, erscheint der Entwicklungsplan geeignet, die beiden oben
genannten Funktionen zu erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass auch dieser Entwicklungsplan
nur als weiterer Schritt einer rollierenden Planung (vgl. S.4) zu verstehen ist. Der Senat geht
davon aus, dass die zukünftigen Entwicklungspläne entsprechend den neuen Erfahrungen und
sich ändernden Erfordernissen angepasst werden, wobei eine stärkere und intensivere
Einbindung aller Betroffenen als bisher zweckmäßig und wünschenswert erscheint.
2. Offene Fragen und Anregungen
2.1 Ressourcen
Der Entwicklungsplan enthält zwar, entsprechend einer Anregung des Senats, in Kapitel 6
eine Ressourcenabschätzung, doch ist es auf der Grundlage der verfügbaren Information für
den Senat nicht möglich, die budgetären Auswirkungen der auf den Seiten 28 – 35
angeführten Studienprogramme abzuschätzen.
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Das Prinzip der „Kostenneutralität“ ist insbesondere dort, wo die Zahl der Magisterstudien
jene der bisherigen Diplomstudien übersteigt, kritisch zu hinterfragen.
Auch ist das Problem der Verrechnung des Lehrexports und Lehrimports nicht angesprochen.
Diese Frage ist aber für die, die Servicemodule einrichten oder sonstige Lehrleistungen für
andere Fakultäten erbringen, wesentlich. Ohne eine entsprechende Klärung wird die
fakultätsübergreifende und interdisziplinär ausgerichtete Lehre nur zögerlich angeboten
werden.
2.2 Studienprogramme
Der Senat hat im Zusammenhang mit dem Entwicklungsplan zu den geplanten
Studienprogrammen
nur
in
Absprache
mit
den
Fakultäten
(Dekanen,
Studienprogrammleitungen) Stellung bezogen, wobei Vorschläge für zusätzliche Programme
an das Rektorat weitergeleitet wurden. Der Senat hält aber fest, dass bei einigen der geplanten
Studienprogrammen aus deren Bezeichnungen nicht klar hervorgeht, welche Inhalte
vorgesehen sind und ob sie tatsächlich für die Universität Wien geeignet erscheinen. Der
Senat wird diese Fragen entsprechend seiner Curricularkompetenz prüfen, sobald die
Vorschläge präzisiert sind.
2.3 Koordinationsbedarf zwischen Curricular-Arbeitsgruppen
Im Zuge der Diskussionen über den Entwicklungsplan hat sich gezeigt, dass in einigen
Bereichen – v.a. in Studienrichtungen mit Kombinationspflicht („Geisteswissenschaften“),
aber auch beispielsweise zwischen Informatik und Mathematik – die erforderliche
Kommunikation und Koordination noch nicht eingerichtet war. Der Senat hat mittlerweile
einige diesbezügliche Initiativen gesetzt. Eine Fortführung und Intensivierung dieser
Aufgaben erfordern jedoch weitere Ressourcen.
Der Senat begrüßt es, dass endlich auch im Bereich der historisch-kulturwissenschaftlichen
Bakkalaureatsstudien die einzelnen Studienfächer angeführt werden. Bezüglich des
angesprochenen Planungs- und Koordinationsbedarfs ist festzuhalten, dass die Gestaltung der
Studien in die ausschließliche Kompetenz des Senates fällt.
2.4 Forschungsschwerpunkte
Bezüglich der Forschungsschwerpunkte von Fakultäten und Zentren sind seit der
Genehmigung des bisherigen Entwicklungsplans sowohl einzelne Mitglieder des
gesamtuniversitären wissenschaftlichen Beirats als auch einige wissenschaftliche Beiräte von
Fakultäten aktiv geworden. Es ist allerdings unklar, von wem diese Aktivitäten veranlasst
werden und welche Bedeutung die Stellungnahmen verschiedener Beiräte für den
Entwicklungsplan haben. Es erscheint zweckmäßig, die Rolle der Beiräte klar zu definieren
und für die Festlegung von Forschungsschwerpunkten eine transparente Vorgangsweise zu
entwickeln.
2.5 Prozedere
Nach Ansicht des Senats wäre der nunmehrige Zeitdruck bei der Diskussion des
Entwicklungsplans einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Zustimmung des Senats und
der Genehmigung durch den Universitätsrat vermeidbar gewesen. Immerhin wurde bereits im
März 2005 eine enge Zusammenarbeit von Senat und Rektorat im Rahmen der
„Projektgruppe
Europäische
Studienarchitektur“
zur
Vorbereitung
des
„Lehrentwicklungsplans“ vereinbart. Der Senat wird eine Chronologie der Arbeiten dieser
Gruppe und der Erstellung der Revision des Entwicklungsplans vorlegen. An dieser Stelle sei
nur festgehalten, dass der Senat spätestens im Frühsommer 2005 die Beratungen über die
geplanten Studienprogramme mit den Fakultäten (Dekane, Studienprogrammleitungen)
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abschließen wollte, so dass die meisten Curriculararbeitsgruppen im Herbst mit ihrer Arbeit
hätten beginnen können. Damit wäre Zeit genug gewesen um viele der Fragen, die im
revidierten Entwicklungsplan offen bleiben mussten, zu lösen. Leider haben diese Beratungen
in ernst zu nehmender Weise erst im Zuge der Verhandlungen zwischen Rektorat und
Dekanen über die Zielvereinbarungen stattgefunden, wobei an einigen Fakultäten die
Studienprogrammleitungen sowie Fakultäts- und Studienkonferenzen nur unzureichend
eingebunden waren. Der Senat empfiehlt nachdrücklich, bei zukünftigen Revisionen des
Entwicklungsplans im Zuge der „rollierenden Planung“ mit den erforderlichen Gesprächen
möglichst früh unter Einbeziehung aller Betroffenen zu beginnen.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Fassung des Vorschlags vom 27.2.2006, in der
Fassung vom 6.4.2006, mit selektiven Korrekturen bis 20.4.2006. Sollten vor der
Annahme durch den Universitätsrat Änderungen am Entwicklungsplan vorgenommen
werden, so sind diese gemäß Universitätsgesetz 2002 dem Senat zur weiteren
Stellungnahme vorzulegen.
Der Vorsitzende des Senates:
O. Univ. Prof. Dr. Gerhard Clemenz eh.
Wien, am 27. April 2006
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