Kein Folientitel - Universität Wien

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Krisensitzung des IECB, Uni Wien 5.Juni 2002
ZIEL: Festlegung klarer
Positionen und Vorgangsweisen
1.
2.
Bericht über die aktuelle Situation mit Stand der
Verhandlungen und der Widerstandsorganisation
Akkordierung eines Positionspapiers mit klarer
Kritik, Zielen und Konsequenzen bei Negierung
1. Unterschied Entwurf - Regierungsvorlage:
die Unirat -Kompetenzen
Der Organisationsplan und div. Richtlinien werden nun vom Unirat nicht direkt
erlassen, sondern nur (?!) genehmigt.
Der Rektor wird nach wie vor vom Rat gewählt UND abberufen.
Es besteht also kein Grund zur Euphorie, es wurden im Vergleich zum Entwurf in
Wahrheit KEINE Kompetenzen abgegeben, die Wirkung ist exakt gleich, denn es
reicht ja wohl, wenn nur "genehmes" genehmigt wird anstatt es selbst zu
verfassen!
Die "Evaluation" der Uniräte: es gibt keine (nur implizit aus Evaluationspflicht der
gesamten UNI), und sie bestimmen ihre Bezahlung selbst!!!
einzige Auflage:
Die Mitglieder des Universitätsrats sind bei ihrer Tätigkeit zu "entsprechender
Sorgfalt" verpflichtet.
- berichten dem Ministerium NUR bei schweren Rechtsverstössen
- keine Antwortspflicht gegenüber dem Parlament!
- Amtszeit 5 Jahre, keine Abberufung außer bei strafrechtlichen Tatbeständen oder
medizinisch begründeter Amtsunfähigkeit, nur bei „doppelter“ 2-Drittel Mehrheit
Dies steht sogar in krassem Gegensatz zu Aussichtsräten in Firmen, wo die
Eigentümerversammlung den Aufsichtsrat jederzeit mit einfacher Mehrheit
entlassen kann.
Universitätsreform: Rektorenkonferenz verhandelt weiter
Erklärung des Vorsitzenden Winckler zur Regierungsvorlage
29. Mai 2002
"Die Österreichische Rektorenkonferenz begrüßt, dass einige ihrer zentralen
Forderungen während des Begutachtungsverfahrens in die Regierungsvorlage
eingeflossen sind. Allerdings existieren weiterhin offene Punkte, die rasch zu
klären sind", erklärt Georg Winckler, Vorsitzender der Rektorenkonferenz. Aus
den nicht bzw. nicht befriedigend gelösten Problemkreisen sind besonders
hervorzuheben:
•Leistungsvereinbarung, budgetäre Aspekte und Folgekosten der
Universitätsreform
•Implementierung
•Medizin
 ungeklärt und derzeit nicht in Verhandlung sind:
StudentInnenrechte? Dienstrecht?
Arbeitsplatzsicherheit? Demokratie? Unbestechlichkeit?
Privatisierung? Mittelbau? Allgemein Bedienstete?
Das „Raschauer- Papier“ zur Privatisierung der Bildung
Gute Bildung wieder Einkommensfrage?
2.
2.1.
Kritik
2.1.1.Allgemein
Positionspapier
 Nicht geregelte Evaluierung aller Gremien und Organisationsebenen (besonders:
Wer evaluiert das oberste Gremium der Universität, den Universitätsrat?)
 Keine positiven, über Organisation und Struktur hinausgehenden Reformziele
 Fehlende Eröffnungsbilanz nach den Regeln des ordentlichen Kaufmanns
 Krasse Unterdotation der gesamten Universität (wo kein Geld da auch keine
Eliteuni), Lähmung sowie drohender Kollaps der Arbeitsfähigkeit durch
Unterbudgetierung Personalabbau und Outsourcing, Abhängigkeit von Drittmitteln
der Industrie, Usurpation der Forschungsförderung durch Industrielle
 Rückzug der Regierung aus der Verantwortung für die öffentliche Bildung
(Bildungseinrichtungen sind kulturelles Erbe und stehen nicht zum Verkauf)
 Völliges Fehlen funktionsfähiger Strukturen bzw. deren Zerstörung
(z.B. Teilrechtsfähigkeit der Institute und alle darauf basierenden Kooperationen
und Verträge sind in Frage gestellt)
 Rückfall in monokratische Strukturen
(wir brauchen keinen allmächtigen Rat, Rektor und keinen übermächtigen Senat)
 kontraproduktives Dienstrecht
2.1.2.Mittelbau
Der Mittelbau wird völlig rechtlos. Von freien
ForscherInnen und LehrerInnen zu Wegwerfpersonal.
2.1.3.allgemein Bedienstete
Von unbestechlichen BeamtInnen zu Mietpersonal.
2.1.4. Studierende
Von PartnerInnen zu ausgebeuteten KundInnen.
2.1.5. O.ProfessorInnen und Univ.ProfessorInnen
Von freien ForscherInnen und LehrerInnen zu ErfüllungsgehilfInnen von
Rat/Rektor /Senat und Leistungsvereinbarungen.
2.2. Ziele
2.2.1. Kategorische Ablehnungen
• Universitätsrat ohne jährlich einberufene paritätische
Universitätsversammlung (siehe ETH Zürich)
• Rückzug der Regierung aus der Bildungsverantwortung
• Allmacht des Rektorates
• Entdemokratisierung
• Kaputtsparen und Abhängigkeit von der Wirtschaft
• Studiengebühren beim Erststudium
• Einfache Mehrheit im Senat
• absolute Mehrheit der o.ProfessorInnen im Senat
• Beseitigungen funktionierender Strukturen wie Fakultäten
und Institute, welche in int. Verträgen eingebunden sind
• Ausgliederung der Medizin, Zerschlagung der Volluniversitäten
Budget: bis 2006 gleich trotz Mehrbedarf von 20-30%!
Vorher:
Nachher:
Wegweisendes Gesetz oder doch eher.....
2.2.2.
Dezidierte Forderungen
• Rücknahme des Universitätsgesetzes UG2002
• Beendigung der Verhandlungen über diesen verfehlten
Gesetztesentwurf.
- Zum Erreichen dieser unmittelbaren Schadensvermeidung halten
wir einen mehrtägigen Streik von 10-14. Juni mit der daraus
resultierenden Möglichkeit zur Zeitdruck- losen Information und zu
Gesprächen für unabdingbar notwendig. Die Situation ist so
stessgeladen und verfahren, dass wir dringend eine Atempause
brauchen. - GÖD, wo bist Du?!
• Umgehende Verhandlungen mit allen
Universitätsangehörigen zur Erstellung echter Reformen mit
laufenden Rückmeldungen über den Stand der Verhandlungen.
Begründung 1:
Die staatlichen Universitäten sind kulturelles Erbe aller Menschen
und der Langfristigkeit verpflichtet
•Wenn man im März Radieschen sät, so hat man wenige Wochen
später im Mai/Juni eine Ernte.
•Wenn man in diesem Frühjahr Weinstöcke auspflanzt, bekommt
man in 4 bis 5 Jahren die ersten Trauben der Jungfernlese.
• Wenn man Olivenbäume oder Dattelpalmen setzt, so stellen sich
die Erträge erst in 30, 40, Jahren ein.
Dürfen wir nur mehr Radieschen säen?
Dekanin O. Univ-Prof. Dr. Marianne POPP
Begründung 2:
•Gute Reformen müssten anstatt mit einem neuen Organisationsgesetz mit einer objektiven, transparenten und öffentlichen
Evaluierung aller Ebenen beginnen und danach in Novellen zu den
bestehenden Organisationsstrukturen münden, aber auch die
Möglichkeit zur ständigen inneren Erneuerung durch
zukunftsorientierte Strategien bezüglich der Inhalte und nicht
bloss der Strukturen ermöglichen. Wir halten autoritäre Strukturen
zur Lösung der anstehenden Herausforderungen für
kontraproduktiv.
• Wir haben dem Desaster der unqualifizierten ministeriellen
Konzepte, durchmischt mit den Manipulationen von diversen
Lobbyisten, beantwortet durch Reaktionen welche durch den hohen
Zeitdruck fast ausschliesslich der Schadensminimierung dienen
und nicht positiven Weiterentwicklungen, lange genug zugesehen.
•Es ist höchste Zeit für eine konstruktivere
Vorgangsweise.
UBG statt GÖD?
2.3.Konsequenzen des Mittelbaus im schlimmsten Fall:
2.3.1. Passiver Widerstand
• Kompletter Rückzug aus Verwaltung und Mehrleistungen (keine Teilnahme an
Jour Fix, R-Gruppen, Referaten, B-wertigen Tätigkeiten, o.Prof-Tätigkeiten)
• Keine Überstunden
• Inanspruchnahme des Resturlaubs ab Oktober bei Implementierung des UG2002
• Einforderung von gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeitergesprächen u.v.a.m.
2.3.2. Aktiver Widerstand
• Regelmäßiges Abhalten von Betriebsversammlungen und dergl.
in der regulären Arbeitszeit
• Einfordern sämtlicher arbeitsrechtlicher Sicherheitsbestimmungen:
Amtsarzt, Ruhe-und Krankeräume, sanitäre Einrichtungen), kein freiwilliges
Betreten von Labors, die nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, keine
Benutzung von EDV, die nicht dem Sicherheitsstandard TCO 1999 entspricht,
Einforderung von Prüfungen der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen u.a.m.
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