Krisensitzung des IECB, Uni Wien 5.Juni 2002 ZIEL: Festlegung klarer Positionen und Vorgangsweisen 1. 2. Bericht über die aktuelle Situation mit Stand der Verhandlungen und der Widerstandsorganisation Akkordierung eines Positionspapiers mit klarer Kritik, Zielen und Konsequenzen bei Negierung 1. Unterschied Entwurf - Regierungsvorlage: die Unirat -Kompetenzen Der Organisationsplan und div. Richtlinien werden nun vom Unirat nicht direkt erlassen, sondern nur (?!) genehmigt. Der Rektor wird nach wie vor vom Rat gewählt UND abberufen. Es besteht also kein Grund zur Euphorie, es wurden im Vergleich zum Entwurf in Wahrheit KEINE Kompetenzen abgegeben, die Wirkung ist exakt gleich, denn es reicht ja wohl, wenn nur "genehmes" genehmigt wird anstatt es selbst zu verfassen! Die "Evaluation" der Uniräte: es gibt keine (nur implizit aus Evaluationspflicht der gesamten UNI), und sie bestimmen ihre Bezahlung selbst!!! einzige Auflage: Die Mitglieder des Universitätsrats sind bei ihrer Tätigkeit zu "entsprechender Sorgfalt" verpflichtet. - berichten dem Ministerium NUR bei schweren Rechtsverstössen - keine Antwortspflicht gegenüber dem Parlament! - Amtszeit 5 Jahre, keine Abberufung außer bei strafrechtlichen Tatbeständen oder medizinisch begründeter Amtsunfähigkeit, nur bei „doppelter“ 2-Drittel Mehrheit Dies steht sogar in krassem Gegensatz zu Aussichtsräten in Firmen, wo die Eigentümerversammlung den Aufsichtsrat jederzeit mit einfacher Mehrheit entlassen kann. Universitätsreform: Rektorenkonferenz verhandelt weiter Erklärung des Vorsitzenden Winckler zur Regierungsvorlage 29. Mai 2002 "Die Österreichische Rektorenkonferenz begrüßt, dass einige ihrer zentralen Forderungen während des Begutachtungsverfahrens in die Regierungsvorlage eingeflossen sind. Allerdings existieren weiterhin offene Punkte, die rasch zu klären sind", erklärt Georg Winckler, Vorsitzender der Rektorenkonferenz. Aus den nicht bzw. nicht befriedigend gelösten Problemkreisen sind besonders hervorzuheben: •Leistungsvereinbarung, budgetäre Aspekte und Folgekosten der Universitätsreform •Implementierung •Medizin ungeklärt und derzeit nicht in Verhandlung sind: StudentInnenrechte? Dienstrecht? Arbeitsplatzsicherheit? Demokratie? Unbestechlichkeit? Privatisierung? Mittelbau? Allgemein Bedienstete? Das „Raschauer- Papier“ zur Privatisierung der Bildung Gute Bildung wieder Einkommensfrage? 2. 2.1. Kritik 2.1.1.Allgemein Positionspapier Nicht geregelte Evaluierung aller Gremien und Organisationsebenen (besonders: Wer evaluiert das oberste Gremium der Universität, den Universitätsrat?) Keine positiven, über Organisation und Struktur hinausgehenden Reformziele Fehlende Eröffnungsbilanz nach den Regeln des ordentlichen Kaufmanns Krasse Unterdotation der gesamten Universität (wo kein Geld da auch keine Eliteuni), Lähmung sowie drohender Kollaps der Arbeitsfähigkeit durch Unterbudgetierung Personalabbau und Outsourcing, Abhängigkeit von Drittmitteln der Industrie, Usurpation der Forschungsförderung durch Industrielle Rückzug der Regierung aus der Verantwortung für die öffentliche Bildung (Bildungseinrichtungen sind kulturelles Erbe und stehen nicht zum Verkauf) Völliges Fehlen funktionsfähiger Strukturen bzw. deren Zerstörung (z.B. Teilrechtsfähigkeit der Institute und alle darauf basierenden Kooperationen und Verträge sind in Frage gestellt) Rückfall in monokratische Strukturen (wir brauchen keinen allmächtigen Rat, Rektor und keinen übermächtigen Senat) kontraproduktives Dienstrecht 2.1.2.Mittelbau Der Mittelbau wird völlig rechtlos. Von freien ForscherInnen und LehrerInnen zu Wegwerfpersonal. 2.1.3.allgemein Bedienstete Von unbestechlichen BeamtInnen zu Mietpersonal. 2.1.4. Studierende Von PartnerInnen zu ausgebeuteten KundInnen. 2.1.5. O.ProfessorInnen und Univ.ProfessorInnen Von freien ForscherInnen und LehrerInnen zu ErfüllungsgehilfInnen von Rat/Rektor /Senat und Leistungsvereinbarungen. 2.2. Ziele 2.2.1. Kategorische Ablehnungen • Universitätsrat ohne jährlich einberufene paritätische Universitätsversammlung (siehe ETH Zürich) • Rückzug der Regierung aus der Bildungsverantwortung • Allmacht des Rektorates • Entdemokratisierung • Kaputtsparen und Abhängigkeit von der Wirtschaft • Studiengebühren beim Erststudium • Einfache Mehrheit im Senat • absolute Mehrheit der o.ProfessorInnen im Senat • Beseitigungen funktionierender Strukturen wie Fakultäten und Institute, welche in int. Verträgen eingebunden sind • Ausgliederung der Medizin, Zerschlagung der Volluniversitäten Budget: bis 2006 gleich trotz Mehrbedarf von 20-30%! Vorher: Nachher: Wegweisendes Gesetz oder doch eher..... 2.2.2. Dezidierte Forderungen • Rücknahme des Universitätsgesetzes UG2002 • Beendigung der Verhandlungen über diesen verfehlten Gesetztesentwurf. - Zum Erreichen dieser unmittelbaren Schadensvermeidung halten wir einen mehrtägigen Streik von 10-14. Juni mit der daraus resultierenden Möglichkeit zur Zeitdruck- losen Information und zu Gesprächen für unabdingbar notwendig. Die Situation ist so stessgeladen und verfahren, dass wir dringend eine Atempause brauchen. - GÖD, wo bist Du?! • Umgehende Verhandlungen mit allen Universitätsangehörigen zur Erstellung echter Reformen mit laufenden Rückmeldungen über den Stand der Verhandlungen. Begründung 1: Die staatlichen Universitäten sind kulturelles Erbe aller Menschen und der Langfristigkeit verpflichtet •Wenn man im März Radieschen sät, so hat man wenige Wochen später im Mai/Juni eine Ernte. •Wenn man in diesem Frühjahr Weinstöcke auspflanzt, bekommt man in 4 bis 5 Jahren die ersten Trauben der Jungfernlese. • Wenn man Olivenbäume oder Dattelpalmen setzt, so stellen sich die Erträge erst in 30, 40, Jahren ein. Dürfen wir nur mehr Radieschen säen? Dekanin O. Univ-Prof. Dr. Marianne POPP Begründung 2: •Gute Reformen müssten anstatt mit einem neuen Organisationsgesetz mit einer objektiven, transparenten und öffentlichen Evaluierung aller Ebenen beginnen und danach in Novellen zu den bestehenden Organisationsstrukturen münden, aber auch die Möglichkeit zur ständigen inneren Erneuerung durch zukunftsorientierte Strategien bezüglich der Inhalte und nicht bloss der Strukturen ermöglichen. Wir halten autoritäre Strukturen zur Lösung der anstehenden Herausforderungen für kontraproduktiv. • Wir haben dem Desaster der unqualifizierten ministeriellen Konzepte, durchmischt mit den Manipulationen von diversen Lobbyisten, beantwortet durch Reaktionen welche durch den hohen Zeitdruck fast ausschliesslich der Schadensminimierung dienen und nicht positiven Weiterentwicklungen, lange genug zugesehen. •Es ist höchste Zeit für eine konstruktivere Vorgangsweise. UBG statt GÖD? 2.3.Konsequenzen des Mittelbaus im schlimmsten Fall: 2.3.1. Passiver Widerstand • Kompletter Rückzug aus Verwaltung und Mehrleistungen (keine Teilnahme an Jour Fix, R-Gruppen, Referaten, B-wertigen Tätigkeiten, o.Prof-Tätigkeiten) • Keine Überstunden • Inanspruchnahme des Resturlaubs ab Oktober bei Implementierung des UG2002 • Einforderung von gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeitergesprächen u.v.a.m. 2.3.2. Aktiver Widerstand • Regelmäßiges Abhalten von Betriebsversammlungen und dergl. in der regulären Arbeitszeit • Einfordern sämtlicher arbeitsrechtlicher Sicherheitsbestimmungen: Amtsarzt, Ruhe-und Krankeräume, sanitäre Einrichtungen), kein freiwilliges Betreten von Labors, die nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, keine Benutzung von EDV, die nicht dem Sicherheitsstandard TCO 1999 entspricht, Einforderung von Prüfungen der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen u.a.m.