Drucksache 15/ 3254 23.09.2004 15. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Antidiskriminierungs- und Integrationsfördermaßnahmen für Berlin Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: a) Der Senat wird aufgefordert, einen Aktionsplan „Freiräume und Integrationschancen für zugewanderte Frauen und Mädchen“ zu erarbeiten und umzusetzen. Dieser soll insbesondere folgende Einzelmaßnahmen und Aspekte beinhalten: Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Familienund Erziehungsberatungsstellen beim Erkennen von und im Umgang mit religiösen und kulturellen Alltagskonflikten, Mädchen mit Migrationshintergrund erhalten Ansprechpartnerinnen an den Schulen für ihre spezifischen Probleme, Qualifizierung der Jugendämter für spezifische Probleme jugendlicher Migrantinnen, z.B. im Bereich von Zwangsverheiratungen, Der Senat wird zusammen mit den Partnern am Runden Tisch Ausbildungsplätze darauf hinwirken, dass Benachteiligungen wegen Rasse, Herkunft, Religion oder Weltanschauung vermieden werden. b) Der Senat wird aufgefordert einen Arbeitskreis „Islam und Schule“ einzurichten. In diesem Arbeitskreis sollen neben den Senatsverwaltungen für Bidung, Jugend und Sport, für Wissenschaft und Kultur sowie dem Beauftragten des Senats für Migration und Integration vor allem pädagogische und islamwissenschaftliche Kompetenz aus den Berliner Universitäten, interreligiöse Kompetenz sowie Vertreterinnen und Vertreter von Religionsgemeinschaften mitwirken. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3254 Der Arbeitskreis soll: c) bereits jetzt - im Vorgriff auf bundesgesetzliche Regelungen zur Umsetzung der EU Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierungen wegen Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung eine Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung (Antidiskriminierungsstelle) nach folgenden Maßgaben und mit folgenden Aufgaben einzurichten: Handreichungen für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Schüler für praktikable Lösungswege bei interreligiösen Konflikten insbesondere Zusammenhang mit der Nichtteilnahme von Muslima am Sport- und Schwimmunterricht, an der Sexualerziehung, an Klassenfahrten, an Freizeitaktivitäten und Arbeitsgemeinschaften, sowie zum Frauenbild, zum Kontrolldruck auf muslimische Schülerinnen und zu Konflikten unter Schülerinnen und Schülern entwickeln, Fortbildungsangebote für Hintergründe, zum Erkennen von und den Umgang mit interreligiösen Konflikten an der Schule entwickeln, darauf hinwirken, dass islamwissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten beim Umgang mit interreligiösen Konflikten in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher einfließen. einen Diskussionsprozess mit den islamischen Religionsgemeinschaften über Standards für den islamischen Religionsunterricht führen. Der Senat wird aufgefordert gemeinsam mit der Landeszentrale für Politische Bildung, den Stiftungen der politischen Parteien Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zu initiieren, die das Ziel haben, sowohl über die Bedeutung des Islam für hier lebende Muslime, die multireligiöse Realität, und über die Situation von muslimischen Frauen und Mädchen aufzuklären, als auch über die besondere Rolle des islamischen Fundamentalismus zu informieren. 1. Der Senat wird aufgefordert, folgendes sicherzustellen und nötigenfalls hierzu gesetzliche Regelungen zu erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen: Das Land Berlin fördert die Einstellung mehrsprachiger Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung. Zur Förderung der interkulturellen Kompetenz werden bei Einstellungen und Stellenbesetzungen besondere Kenntnisse von Herkunftssprachen nach Berlin zugewanderter Bevölkerungsgruppen als besondere Qualifikation gewertet. d) Der Senat wird aufgefordert, Angebote des community coachings, die sich mit antidemokratischen, antisemitischen und rassistischen Tendenzen auch unter Migrantinnen und Migranten beschäftigen, weiterzuentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier dem Islamismus. Sie sollen antidemokratische Tendenzen erfassen, Hilfe beim Konfliktmanagement anbieten und Verwaltung und Zivilgesellschaft bei der Entwicklung von Gegenstrategien beraten. e) Beim Beauftragten des Senats für Migration und Integration wird eine Stelle für Antidiskriminierungspolitik bei Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder Religion eingerichtet. Die Stelle nimmt Beschwerden über Diskriminierungen und Konflikte wegen Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder Religion entgegen und geht ihnen nach. Sie hat das Recht und die Pflicht, in Konfliktfällen zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Dabei wird sie von öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Berlin unterstützt. Die Stelle veröffentlicht Berichte und legt Empfehlungen zu allen Aspekten vor, die mit diesen Diskriminierungen in Zusammenhang stehen. Sie fungiert als Interventions- und Beratungsstelle bei interreligiösen Konflikten. Dem Abgeordnetenhaus ist hierüber bis zum 31.03.2005 Bericht zu erstatten. Der Senat wird aufgefordert gegenüber dem Bund auf eine umfassende Umsetzung der drei EU-Richtlinien 2000/43, 2000/78, 2002/73 zu drängen und sich auf die Umsetzung in Berlin vorzubereiten. Dies beinhaltet auch, dass öffentliche Aufträge des Landes Berlin nicht an Bewerber vergeben werden dürfen, die andere Menschen wegen ihrer Herkunft, Rasse Religion oder Weltanschauung diskriminieren.Der Senat wird aufgeordert Begründung: Nach einer breiten öffentlichen Debatte aus Anlass des sogenannten Kopftuchstreites über Notwendigkeit und Sinn gesetzlicher Regelungen zur Sicherstellung der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates sowie deren integrationspolitischer Risiken beantragen SPD und PDS ein Paket konkreter Antidiskriminierungs- und Integrationsfördermaßnahmen. Damit soll der 2 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3254 Gesetzentwurf zur Regelung der weltanschaulichreligiösen Neutralität des Staates, der vom Senat vorgelegt worden ist, flankiert werden. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Öffentlichkeit insgesamt sind auf diese Konflikte unzureichend vorbereitet. Ziel dieses Maßnahmepaketes ist: - Der einzurichtende Arbeitskreis „Schule und Islam“ soll sowohl Kompetenz zur Beratung von Verwaltung bündeln, als auch helfen zwischen der Gesellschaft und Muslimischen Religionsgemeinschaften vermitteln helfen. Deshalb sollen in ihm neben den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport, der für Religionsgemeinschaften zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kultur sowie dem Beauftragten des Senats für Migration und Integration auch Islamwissenschaftliche Kompetenz und Vertreterinnen und Vertreter von muslimischen Religionsgemeinschaften mitarbeiten. ein deutliches Zeichen gegen Stigmatisierung von hier lebenden Muslimen zu setzen, Angebote zur Bearbeitung realer Integrationsprobleme zu schaffen und Hilfestellung bei der Bewältigung konkreter interkultureller Probleme zu geben. Jedem Anschein von Stigmatisierung von Muslimen muss entgegengetreten werden. Sie sind ein Teil dieser Gesellschaft. Konflikte die sich aus dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Religionen ergeben, sind daher Probleme dieser Gesellschaft. In diesem Sinne sind die Vorschläge ein Angebot an hier lebende Migrantinnen und Migranten insbesondere muslimischen Glaubens - zur besseren Integration. Der Arbeitskreis soll Plattform des Dialogs zwischen Öffentlichkeit und muslimischen Religionsgemeinschaften sein und sich damit zu einer akzeptierten gesellschaftlichen Vermittlungsinstanz entwickeln. Er soll Ansprechpartner bei interreligiösen Konflikten sein. Er soll Kompetenz bündeln und Konzepte des Umgangs mit solchen Konflikten erarbeiten. Insbesondere sollen Hilfsangebote für den Umgang mit solchen Konflikten an der Schule erarbeitet sowie Konzepte entwickelt werden, wie Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in ihrer Aus- und Fortbildung auf solche Konflikte vorbereitet werden können. Außerdem soll er - im Dialog mit Religionsgemeinschaften des Islam – Standards für den Islamischen Religionsunterricht erarbeiten. zu 1.) Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund bedürfen in besonderem Maße der Förderung zur Sicherung gleicher Lebenschancen. Sie sind in besonders betroffen von Konflikten zwischen ihrem kulturellen und familiären Hintergrund und der Gesellschaft. Deshalb sollen die Erziehungsund Familienberatungen sowie die Jugendämter sensibilisiert werden um in diesen Konflikten Hilfe anbieten zu können. Insbesondere soll Mädchen, die von Zwangsverheiratungen betroffen sind, Hilfe und Beratung gewährt werden. An den Schulen werden Mädchen mit Migrationshintergrund spezielle Ansprechpartnerinnen für Probleme und Konflikte zwischen Elternhaus und Schule erhalten. Zu 3.) Im öffentlichen Bewusstsein dominieren Unsicherheit und Vorurteile gegenüber der drittgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland. Der Islam ist hier gesellschaftliche aber zugleich verdrängte Normalität. Hier soll öffentliche Aufklärung ansetzen und helfen Vorurteile und Ängste abzubauen aber auch die Auseinandersetzung mit Islamismus befördern Um ihre Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern sollen am Runden Tisch für Ausbildung gemeinsam mit den dort Beteiligten Wege gegen Diskriminierungen beim Zugang zu Ausbildung gefunden werden. Zu 4.) Islamistischen Bestrebungen erfordern Gegenwehr. Im Unterschied zur übergroßen Mehrheit hier lebender Muslime richten sich Islamisten gegen eine offene, demokratische Gesellschaft. Zu 2.) Der Dialog und der Umgang mit der drittgrößten konfessionellen Gruppe in Deutschland ist unterentwickelt. Daraus resultieren eine Reihe von Vorurteilen, Missverständnissen und Konflikten. Islamistische Tendenzen müssen aufgedeckt werden. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit antidemokratischen, antisemitischen und rassistischen Tendenzen soll deshalb befördert werden – im Großen wie im Kleinen. Zudem verstärken die vielfältigen Auslegungen des Islam die Unsicherheiten im Umgang damit. 3 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3254 Das community caoching hat sich bisher vor allem in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus aber auch bereits in Ansätzen mit Islamismus bewährt. Durch Kommunalanalysen sollen islamistische Tendenzen in den Bezirken erkannt und zur öffentlichen Debatte gestellt werden. Gleichzeitig sollen Verwaltung und gesellschaftliche Akteure für die Auseinandersetzung In Berlin kann darauf nicht gewartet werden. Die Antidiskriminierungsstelle wird beim Beauftragten des Senats für Migration und Integration eingerichtet, um die dort vorhanden Erfahrungen und Kompetenzen nutzen zu können. Im Einzelnen soll die Stelle Beschwerden über Diskriminierungen und Konflikte wegen Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder Religion entgegennehmen und ihnen nachgehen. Sie soll in Konfliktfällen zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Dabei wird sie von öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Berlin unterstützt. Die Stelle veröffentlicht Berichte und legt Empfehlungen zu allen Aspekten vor, die mit diesen Diskriminierungen in Zusammenhang stehen. Zudem soll die Stelle als Interventions- und Beratungsstelle bei interreligiösen Konflikten fungieren. Gewonnen, dabei unterstützt sowie bei der Erarbeitung von Gegenstrategien beraten werden. Zu 5.) Diskriminierungen von Migrantinnen und Migranten aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung sind nach wie vor im Alltag präsent. Sie sind ein Hindernis für Integration und gleichberechtigtes Zusammenleben. Neuzuwanderer, Flüchtlinge - aber auch die große Zahl von Personen unterschiedlicher Herkunft und ihrer hier geborenen Kinder, die sich schon viele Jahre in Berlin aufhalten - sehen sich vielfältigen Diskriminierungen auf Grund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Weltanschauung und ihrer Religion ausgesetzt. Die Umsetzung anderer EU-Richtlinien beispielsweise hinsichtlich der Bekämpfung der Diskriminierung wegen des Geschlechts wird durch die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle bei Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder Religion nicht berührt. Es bedarf intensiver Anstrengungen, um solche Diskriminierung zu bekämpfen. Zu einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik gehört auch, dass der Senat dafür sorgt, dass öffentliche Aufträge des Landes Berlin nicht an Bewerber vergeben werden, die Menschen wegen ihrer Herkunft, Rasse Religion oder Weltanschauung diskriminieren. Deshalb soll eine Leitstelle zu Förderung der Gleichbehandlung (Antidiskriminierungsstelle) zur Bekämpfung von Diskriminierungen wegen Rasse, Herkunft, Weltanschauung und Religion eingerichtet werden. Dies erfolgt im Vorgriff auf gesetzliche Regelungen die auf der Bundesebene auf Grund der EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft zu verabschieden sind. Die Richtlinien, die sich auf Artikel 13 des Europäischen Gemeinschaftsvertrags (EGV) stützen, hat der Rat der Europäischen Union im Juni 2000 verabschiedet. Bezüglich der Antidiskriminierungsstellen heißt es in der Richtlinie 2000/42/EG, dass „jeder Mitgliedstaat (...) eine oder mehrere Stellen bezeichnet, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft zu fördern.“ Zu 6.) Zur Förderung interkultureller Kompetenz der Berliner Verwaltung und zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten soll die Einstellung mehrsprachiger Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund befördert werden. Bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für Stellenbesetzungen oder Einstellungen sollen Kenntnisse von Herkunftssprachen nach Berlin zugewanderter Bevölkerungsgruppen als besondere Qualifikation in die Bewertung der Fähigkeiten und der Eignung eingehen. Dies soll der Senat sicherstellen und nötigenfalls hierfür gesetzliche Regelungen erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorlegen. Der Senat soll auf Bundesebene auf eine zügige Umsetzung dieser Richtlinien drängen. Berlin, den 23. September 2004 Müller Fischer Kleineidam und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD Liebich Seelig Wolf und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS 4 Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3254 Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq 5