Geschäftsfall - Lehrberufs-ABC

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My Way – das Lehrberufs ABC
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Lehrabschlussprüfung
Prüfungsordnung für den Lehrberuf
Informations- und
Telekommunikationssysteme – Kaufmann/-frau
(IT-Kaufmann/-frau)
BGBl. II Nr. 334/1999
17. September 1999
PRAKTISCHER TEIL
Geschäftsfall
Die Prüfung hat schriftlich und mündlich zu erfolgen. Der schriftliche Teil hat nach Angabe der
Prüfungskommission einen Geschäftsfall zu umfassen, der sich auf folgende Bereiche erstreckt:
1.
2.
3.
Analysieren von Geschäftsprozessen beim Kunden im Hinblick auf die Anforderungen an
Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik anhand eines einfachen Beispiels,
Ausarbeiten einer kundenspezifischen Systemlösung,
Legen eines Angebots.
Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung und die
Anforderungen der Berufspraxis jedem Prüfling eine schriftliche Arbeit zu stellen, die in der Regel in 90
Minuten ausgearbeitet werden kann. Die schriftliche Arbeit kann auch in rechnergestützter Form
durchgeführt werden, wobei jedoch alle wesentlichen Arbeitsschritte für die Prüfungskommission
nachvollziehbar sein müssen.
Der schriftliche Teil ist nach 120 Minuten zu beenden.
Der mündliche Teil ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen und hat sich ausgehend von der
schriftlichen Arbeit auf die praktische Auswertung von verschiedenen mit dieser Arbeit
zusammenhängenden Fragen zu erstrecken. Die Themenstellung hat dem Zweck der
Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Die Prüfung ist in Form
eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen oder
Problemen zu führen.
Der mündliche Teil soll für jeden Prüfling zumindest 15 Minuten dauern. Er ist nach 20 Minuten zu
beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der
Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüflings nicht möglich ist.
Information und Beratung
Infos zum Berufsbild: AK-Lehrlings- und Jugendschutz: 050/6906-2372; [email protected]
Beratung für Bildungswegentscheidungen: AK-Bildungsberatung: 050/6906-1601; [email protected]
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Verwaltung und Büroorganisation
Die Prüfung hat mündlich vor der gesamten Prüfungskommission zu erfolgen und sich auf folgende
Gebiete zu erstrecken:
1.
2.
3.
4.
Optimierung von betrieblichen Abläufen,
Verwalten von Schriftgut, Ablage, Evidenz, Registratur,
Einsatz der Informations- und Telekommunikationstechnologien,
Maschinen der Informations- und Telekommunikationstechnologie und deren Ausstattung.
Die Themenstellung hat unter Bedachtnahme auf das Leistungsangebot des Lehrbetriebs dem Zweck der
Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Die Prüfung ist in Form
eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen oder
Problemen zu führen.
Die Prüfung soll für jeden Prüfling zumindest 15 Minuten dauern. Sie ist nach 20 Minuten zu beenden.
Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der
Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüflings nicht möglich ist.
Marketing und Vertrieb
Die Prüfung hat mündlich vor der gesamten Prüfungskommission zu erfolgen und sich auf folgende
Gebiete zu erstrecken:
1.
2.
3.
4.
Strategien und Vorgangsweisen bei der Marktbeobachtung,
Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,
Behandlung von Reklamationen,
Vertriebswege und Vertriebstechniken.
Die Themenstellung hat unter Bedachtnahme auf das Leistungsangebot des Lehrbetriebs dem
Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Die
Prüfung ist in Form eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch
Schilderung von Situationen oder Problemen zu führen.
Die Prüfung soll für jeden Prüfling zumindest 15 Minuten dauern. Sie ist nach 20 Minuten zu beenden.
Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der
Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüflings nicht möglich ist.
THEORETISCHE PRÜFUNG
Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfling das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der
fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden
mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
Allgemeine Bestimmungen
Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Sie kann unter Einschluss des schriftlichen Teils des Gegenstandes Geschäftsfall für eine größere Anzahl
von Prüflingen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs
möglich ist. Die theoretische Prüfung kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle
wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen.
Information und Beratung
Infos zum Berufsbild: AK-Lehrlings- und Jugendschutz: 050/6906-2372; [email protected]
Beratung für Bildungswegentscheidungen: AK-Bildungsberatung: 050/6906-1601; [email protected]
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Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten.
Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den
Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Sie sind den Prüflingen anlässlich der Aufgabenstellung
getrennt zu erläutern.
Die schriftlichen Arbeiten des Prüflings sind entsprechend zu kennzeichnen.
Kaufmännisches Rechnen
Die Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen, wobei auch der
Rechengang auszuführen ist:
1.
2.
3.
Prozentrechnungen,
Zahlungsverkehr, einschließlich Devisen- und Valutenrechnungen,
einfache Kalkulation.
Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.
Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden.
Buchführung
Die Prüfung hat mehrere, zumindest aber fünf Buchungen von Geschäftsfällen zu umfassen.
Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden.
Programmieren
Die Prüfung hat je eine Aufgabe nach Angabe des Anforderungsprofils aus den nach-stehenden
Bereichen zu umfassen:
1.
2.
3.
Einrichten und Konfigurieren eines einfachen Betriebssystems,
Einrichten und Konfigurieren eines Textverarbeitungsprogramms,
Einrichten und Konfigurieren eines betriebswirtschaftlichen Programms.
Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können, wobei
jeder Aufgabe 30 Minuten zugrunde zu legen sind.
Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.
Wiederholungsprüfung
Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
Information und Beratung
Infos zum Berufsbild: AK-Lehrlings- und Jugendschutz: 050/6906-2372; [email protected]
Beratung für Bildungswegentscheidungen: AK-Bildungsberatung: 050/6906-1601; [email protected]
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