My Way – das Lehrberufs ABC w w w . a k - b i l d u n g . a t / l e h r b e r u f s ABC Lehrabschlussprüfung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Informations- und Telekommunikationssysteme – Kaufmann/-frau (IT-Kaufmann/-frau) BGBl. II Nr. 334/1999 17. September 1999 PRAKTISCHER TEIL Geschäftsfall Die Prüfung hat schriftlich und mündlich zu erfolgen. Der schriftliche Teil hat nach Angabe der Prüfungskommission einen Geschäftsfall zu umfassen, der sich auf folgende Bereiche erstreckt: 1. 2. 3. Analysieren von Geschäftsprozessen beim Kunden im Hinblick auf die Anforderungen an Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik anhand eines einfachen Beispiels, Ausarbeiten einer kundenspezifischen Systemlösung, Legen eines Angebots. Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung und die Anforderungen der Berufspraxis jedem Prüfling eine schriftliche Arbeit zu stellen, die in der Regel in 90 Minuten ausgearbeitet werden kann. Die schriftliche Arbeit kann auch in rechnergestützter Form durchgeführt werden, wobei jedoch alle wesentlichen Arbeitsschritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen. Der schriftliche Teil ist nach 120 Minuten zu beenden. Der mündliche Teil ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen und hat sich ausgehend von der schriftlichen Arbeit auf die praktische Auswertung von verschiedenen mit dieser Arbeit zusammenhängenden Fragen zu erstrecken. Die Themenstellung hat dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Die Prüfung ist in Form eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen oder Problemen zu führen. Der mündliche Teil soll für jeden Prüfling zumindest 15 Minuten dauern. Er ist nach 20 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüflings nicht möglich ist. Information und Beratung Infos zum Berufsbild: AK-Lehrlings- und Jugendschutz: 050/6906-2372; [email protected] Beratung für Bildungswegentscheidungen: AK-Bildungsberatung: 050/6906-1601; [email protected] My Way – das Lehrberufs ABC w w w . a k - b i l d u n g . a t / l e h r b e r u f s ABC Verwaltung und Büroorganisation Die Prüfung hat mündlich vor der gesamten Prüfungskommission zu erfolgen und sich auf folgende Gebiete zu erstrecken: 1. 2. 3. 4. Optimierung von betrieblichen Abläufen, Verwalten von Schriftgut, Ablage, Evidenz, Registratur, Einsatz der Informations- und Telekommunikationstechnologien, Maschinen der Informations- und Telekommunikationstechnologie und deren Ausstattung. Die Themenstellung hat unter Bedachtnahme auf das Leistungsangebot des Lehrbetriebs dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Die Prüfung ist in Form eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen oder Problemen zu führen. Die Prüfung soll für jeden Prüfling zumindest 15 Minuten dauern. Sie ist nach 20 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüflings nicht möglich ist. Marketing und Vertrieb Die Prüfung hat mündlich vor der gesamten Prüfungskommission zu erfolgen und sich auf folgende Gebiete zu erstrecken: 1. 2. 3. 4. Strategien und Vorgangsweisen bei der Marktbeobachtung, Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Behandlung von Reklamationen, Vertriebswege und Vertriebstechniken. Die Themenstellung hat unter Bedachtnahme auf das Leistungsangebot des Lehrbetriebs dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Die Prüfung ist in Form eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen oder Problemen zu führen. Die Prüfung soll für jeden Prüfling zumindest 15 Minuten dauern. Sie ist nach 20 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüflings nicht möglich ist. THEORETISCHE PRÜFUNG Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfling das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat. Allgemeine Bestimmungen Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann unter Einschluss des schriftlichen Teils des Gegenstandes Geschäftsfall für eine größere Anzahl von Prüflingen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs möglich ist. Die theoretische Prüfung kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen. Information und Beratung Infos zum Berufsbild: AK-Lehrlings- und Jugendschutz: 050/6906-2372; [email protected] Beratung für Bildungswegentscheidungen: AK-Bildungsberatung: 050/6906-1601; [email protected] My Way – das Lehrberufs ABC w w w . a k - b i l d u n g . a t / l e h r b e r u f s ABC Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten. Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Sie sind den Prüflingen anlässlich der Aufgabenstellung getrennt zu erläutern. Die schriftlichen Arbeiten des Prüflings sind entsprechend zu kennzeichnen. Kaufmännisches Rechnen Die Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen, wobei auch der Rechengang auszuführen ist: 1. 2. 3. Prozentrechnungen, Zahlungsverkehr, einschließlich Devisen- und Valutenrechnungen, einfache Kalkulation. Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden. Buchführung Die Prüfung hat mehrere, zumindest aber fünf Buchungen von Geschäftsfällen zu umfassen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden. Programmieren Die Prüfung hat je eine Aufgabe nach Angabe des Anforderungsprofils aus den nach-stehenden Bereichen zu umfassen: 1. 2. 3. Einrichten und Konfigurieren eines einfachen Betriebssystems, Einrichten und Konfigurieren eines Textverarbeitungsprogramms, Einrichten und Konfigurieren eines betriebswirtschaftlichen Programms. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können, wobei jeder Aufgabe 30 Minuten zugrunde zu legen sind. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden. Wiederholungsprüfung Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden. Information und Beratung Infos zum Berufsbild: AK-Lehrlings- und Jugendschutz: 050/6906-2372; [email protected] Beratung für Bildungswegentscheidungen: AK-Bildungsberatung: 050/6906-1601; [email protected]