Gemeinsam gegen sexuelle Belästigung Schwerpunkt: Arbeitsplatz

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Gemeinsam gegen sexuelle Belästigung Schwerpunkt: Arbeitsplatz
Foto: Rainer Kriesch
Expertin: Mag.a Sandra Konstatzky, Gleichbehandlungsanwaltschaft
Ein Kollege redet am Mittagstisch „über die geilen Hasen“ vom Samstagabend, ein
Mitschüler hängt in der Klasse ein Poster mit nackten Frauen auf, der Fahrlehrer sagt ständig
„Pupperl“ zu mir und berührt mich unabsichtlich, als er mir die Gangschaltung erklärt, ein
Kollege fragt mich „wie die Nacht mit meinem Freund gestern war“. Das alles und viel mehr
passiert Tag für Tag. Doch meist werden solche Vorfälle tabuisiert, heruntergespielt oder es
wird so getan, als ob es ganz normal wäre, dass Frauen derartige Belästigungen aushalten
müssten.
Was ist sexuelle Belästigung? Welche Formen sexueller Belästigung gibt es und wann wird
von sexueller Belästigung gesprochen? Bevor diese Fragen später im Workshop im Detail und
auf Grundlage von Gesetzen erklärt und besprochen wurden, begann die Expertin Mag.a
Sandra Konstatzky, stellevertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, mit einem
Meinungsbarometer zum Thema. Es wurden verschiedene Situationen zum Thema sexuelle
Belästigung dargelegt. Die Workshop-TeilnehmerInnen sollten auf Basis ihres bisherigen
Wissens und persönlicher Einschätzung beurteilen, ob bestimmte Vorfälle und Situationen
vom Gleichbehandlungsgesetz erfasst werden und/oder, ob es sich um sexuelle Belästigung
handelt.
Auszug der besprochenen Beispiele:
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Eine Frau wird in der U-Bahn im Gedränge von einem Mann am Po begrapscht – Wird dieser
Vorfall vom GlBG erfasst? (nein)
Der Mann ist Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe. Wird dieser Vorfall vom GlBG erfasst? (ja)
In einer Tageszeitung erscheint ein Artikel mit frauenverachtenden Aussagen und
sexistischen Fotos. – Wird dieser Vorfall vom GlBG erfasst? (nein)
Eine Frau wird als Servicetechnikerin in einem rein männlichen Betrieb angestellt. Der Chef
versendet ein Pornovideo, indem eine Frau mit entblößtem Unterkörper einen Computer
repariert, an die männlichen Kollegen und teilt dazu mit, dass Umsätze nun „steil bergauf
gehen werden“. – Ist das sexuelle Belästigung? (ja)
Das Gleichbehandlungsgesetz regelt Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der
Arbeitswelt, Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen
Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alters oder sexuellen Orientierung und die
Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechtes
beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Es ist sowohl unmittelbare Diskriminierung,
also die Ungleichbehandlung aufgrund eines Merkmals (z.B. Bewerbung einer Frau wird nicht
berücksichtigt, weil ein Mann für eine Stelle gewünscht ist) verboten, als auch mittelbare
Diskriminierung. Das bedeutet, dass dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder
Verfahren Personen eines bestimmten Merkmales in besondere Weise benachteiligen (z.B.
Teilzeitbeschäftigte erhalten Leistung nicht).
Sexuelle Belästigung hat viele unterschiedliche Formen und richtet sich nach subjektivem
Empfinden der Betroffenen. Es ist ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die
Würde einer Person beeinträchtigt, für diese unerwünscht ist und die (Arbeits-)umwelt für
diese Person beeinträchtigt oder dies bezweckt. Das können Witze, Bemerkungen über Figur
und sexuelles Verhalten, Einladungen mit eindeutiger Absicht, pornografische Bilder/Texte,
Berührungen uvm. sein. Sobald für dich dieses Verhalten unerwünscht ist, dich in deiner
Würde beeinträchtigt oder eine demütigende, beleidigende (Arbeits-)umwelt schafft
sprechen wir von sexuelle Belästigung. Mithilfe der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann
sexuelle Belästigung geklagt werden. Wichtig ist zu wissen, dass für die Betroffenen eine
Beweismaßerleichterung gilt. Das heißt, dass die betroffene Person die sexuelle Belästigung
glaubhaft machen, sie aber nicht beweisen muss.
Im Strafrecht ist sexuelle Belästigung nur dann strafbar, wenn eine Belästigung durch
geschlechtliche Handlung vorliegt, das heißt nur direktes Berühren der Geschlechtsorgane.
Das berühmte Po-Grapschen würde demnach nicht darunter fallen. Durch die Novelle des
Strafgesetzbuches soll der §218 so geändert werden, dass das zukünftig möglich ist.
Abgeschlossen wurde der Workshop mit einem Rollenspiel, basierend auf einem wahren
Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK). In diesem Verfahren stellte eine
Frau einen Antrag an die GBK, in dem sie mitteilte, dass sie sich wegen sexueller Belästigung
diskriminiert fühlte. Der Antrag wurde gegen den Belästiger und gegen die Flugschule, an der
die Frau als Fluglehrerin tätig war, weil sie, nachdem sie sich über die Belästigung aufregte,
gekündigt wurde.
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