Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung – Lehrerprüfungsamt – Name: Prüfungsfach Graphische Technik/Medientechnik Vorname: ANLAGE zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen – Bitte die Belege entsprechend den am rechten Rand vorgegebenen lfd. Nummern durchnummerieren. 1. Einführende Veranstaltungen Mathematisch-naturwissenschaftliche, ökonomische und arbeitswissenschaftliche Querschnittsinhalte der gewerblichtechnischen Fachrichtungen (mit Erfolg) 1 a) S b) S Technik und berufliche Arbeit in den Schwerpunkten: Digital- und Printmedien (mit Erfolg) 2a S Audiovisuelle Medien (mit Erfolg) 2b S Veranstaltungstechnik (mit Erfolg) 2c S IuK-Systeme (mit Erfolg) 2d 2. Weiterführende Veranstaltungen a) S Querschnittsinhalte der gewerblich-technischen Fachrichtung Graphische Technik/Medientechnik (mit Erfolg) 3 b) S Technik und berufliche Arbeit im Schwerpunkt (mit Erfolg) 4 c) S Technik und berufliche Arbeit im Schwerpunkt (mit Erfolg) 5 d) S Fachwissenschaftlich-fachdidaktische Vertiefung in dem gewählten (mit Erfolg) 6 Studienschwerpunkt Anlage 4: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen – siehe Rückseite bzw. Anlage – Datum: Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers LPrA 152/44 Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18. Mai 1982 Anlage 4 Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen – Graphische Technik/Medientechnik Diese Fachrichtung darf nicht mit den Fächern Erdkunde, Französisch oder Spanisch verbunden werden. I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Erfolgreiche Teilnahme an den einführenden Veranstaltungen zur mathematisch-naturwissenschaftlichen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Grundlagen der Graphischen Technik/Medientechnik. 2. Erfolgreiche Teilnahme an den einführenden Veranstaltungen zu Technik und berufliche Arbeit in den Schwerpunkten: Digital- und Printmedien; Audiovisuelle Medien, Veranstaltungstechnik, IuK-Systeme. 3. Erfolgreiche Teilnahme an den weiterführenden Veranstaltungen zu den Querschnittinhalten der beruflichen Fachrichtung Graphische Technik/ Medientechnik. 4. Erfolgreiche Teilnahme an den weiterführenden Veranstaltungen zu Technik und berufliche Arbeit in zwei ausgewählten Schwerpunkten. 5. Erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zur fachwissenschaftlichfachdidaktischen Vertiefung in einem der Studienschwerpunkte. II. Prüfungsanforderungen 1. Kenntnis der mathematisch-naturwissenschaftlichen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Grundlagen der Graphischen Technik/ Medientechnik. 2. Grundkenntnisse in den unter I.2 genannten Schwerpunkten. 3. Vertiefte Kenntnisse in zwei der unter I.2 genannten Schwerpunkten. 4. Einsicht in die technischen, ökonomischen, ästhetischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge der Graphischen Technik/Medientechnik. III. Arbeit unter Aufsicht Untersuchung eines komplexen technischen oder gestalterischen Problems.