Art. 1660-1661 14. Dezember 1999 127. Sitzung 14. Dezember 1999, 10.00 Uhr Vorsitzender: Reinhard Gloor, Birr Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 188 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 11 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Fischer-Moor Julius, Oftringen; Fischer Patrick, Bremgarten AG; Groves Martin, Nussbaumen; Hümbeli Urs, Hägglingen; Leuthard Doris, Merenschwand; Peterhans Jakob, Sins; Röthenmund Ulrich, Seon; Spörri Walter, Widen; Stübi Thomas, Dietwil; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Rohr AG; Werthmüller Ernst, Holziken Unentschuldigt abwesend: Hagenbuch-Spillmann Hans, Oberlunkhofen Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 127. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 1660 Mitteilungen Vorsitzender: Ich muss Sie über einen Todesfall orientieren: Am vergangenen Samstag, den 11. Dezember 1999, verstarb kurz nach seinem 80. Geburtstag nach längerer Krankheit Heinrich Buchbinder, Schinznach-Dorf. Der Verstorbene gehörte als SP-Mitglied dem Grossen Rat von 1977 bis 1993 an. Seiner Gattin und der Trauerfamilie entbieten wir unser Beileid. Dem Verstorbenen werden wir ein ehrendes Andenken bewahren. Ich bitte Sie um eine kurze Besinnung! Ich orientiere Sie, dass die Justizkommission ihre Sitzung gemäss Einladung heute um 17.15 Uhr abhalten wird. Ich bitte die Mitglieder, davon Kenntnis zu nehmen. Ich gebe Ihnen Kenntnis von der Wahl einer Stellvertreterin als Mitglied der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur anstelle von unserem Kollegen Thomas Leitch, der sich im kommenden Jahr während einigen Monaten im Ausland aufhalten wird. Die Kommission hat diese Wahl vorgenommen und ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: 1. Vom 1. Dezember 1999 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement zum Bericht über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare. 2. Vom 8. Dezember 1999 an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Verordnung über die Meldung und Untersuchung von sicherheitsrelevanten Ereignissen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (Ereignisverordnung, ERV). 1661 Antrag Dr. Dragan Najman, Baden, auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative für den Stopp der Schweizer Hilfe an den Kosovo, bis dieses Land seine Landsleute, die in der Schweiz wegen Verbrechen rechtskräftig verurteilt worden sind, wieder zurücknimmt; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, Baden, und 5 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Antrag eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, beim Bundesrat vorstellig zu werden, damit der Bund jegliche Hilfe an den Kosovo stoppt solange, bis dieses Land seine Landsleute, die sich hier Verbrechen zu Schulden kommen lassen und rechtskräftig zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt worden sind, aufnimmt. Begründung: Ende November 1999 war zu lesen (siehe Beilage), dass ein Kosovo-Albaner, der in der Schweiz rechtskräftig zu zwei Jahren Zuchthaus und sechs Jahren Landesverweisung, beides unbedingt, verurteilt worden ist, nicht ausgeschafft werden kann, da der Kosovo seine eigenen Landsleute, die sich in der Schweiz Verbrechen zu Schulden kommen lassen, nicht aufnimmt. Eigentlich verständlich - denn wer will schon solche Typen! Unannehmbar ist es aber für die Schweiz und auch für jeden anderen Rechtsstaat, dass Elemente, welche die Gutmütigkeit des Gastlandes schamlos ausnutzen und offenbar vor nichts zurück schrecken, bei uns frei herumlaufen dürfen und nach Belieben ihren verbrecherischen Trieben nachgehen können. Hier muss meiner Ansicht nach der Bundesrat endlich einmal Haltung zeigen und energische Massnahmen ergreifen. Und was könnte wirksamer sein als die Hilfe an ein solches Land, das offensichtlich Verbrechen zulässt (zumindest wenn sie nicht im eigenen Land gegen eigene Landsleute geschehen), einzustellen. Jede andere Haltung würde das Schweizer Volk nicht verstehen. Auch unsere 2588 127. Grossratssitzung vom 14. Dezember 1999 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 27. Januar 2000 unendliche Geduld gegenüber denjenigen Asylanten, sogenannten Kriegsvertriebenen, vorläufig Aufgenommenen sich nicht an die minimalsten Regeln von Anstand und Gesetz halten, hat einmal ein Ende! Hier ist falsche Humanität fehl am Platz. 1662 Antrag Dr. Dragan Najman, Baden, auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative für die sofortige Rückschaffung von arbeitsfähigen Kosovo-Albanern; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, Baden, und 5 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Antrag eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, beim Bundesrat vorstellig zu werden, damit der Bund die notwendigen Massnahmen ergreift, um die arbeitsfähigen Männer und Frauen ab ca. 16 Jahren, die als sogenannte Kriegsvertriebene in die Schweiz gekommen sind, umgehend in den Kosovo zurückzuschicken, damit sie am Aufbau ihres Landes helfen. Sind Kinder unter 16 Jahren hier, darf selbstverständlich eine Person pro Familie (im allgemeinen werden das Frauen sein) zur Betreuung hier bleiben. Nach einer bestimmten, noch festzulegenden Frist (die zum Aufbau der Häuser oder Wohnungen als notwendig befunden wird und die je nach Zerstörungsgrad verschieden sein kann), sollen dann auch die übrigen Familienmitglieder ohne Wenn und Aber zurückkehren müssen. Begründung: In meinem Postulat vom 17. August 1999 stand explizit zu lesen, dass, falls die Rückführung von Kriegsvertriebenen in die Kompetenz des Bundes fallen sollte, unser Regierungsrat im Sinne des Postulats beim Bundesrat vorstellig werden solle. Trotzdem führten bei der Behandlung meines Postulats am 7. Dezember 1999 sowohl der Regierungsrat als auch die FDP als Ausrede für die Ablehnung der Überweisung an, der Kanton Aargau könne in diesem Fall nicht selbständig handeln, da für die Terminierung von Rückschaffungen anscheinend der Bund zuständig ist. Einer Überweisung meines Postulats wäre somit aus diesem Grunde nichts entgegen gestanden. Um nun jeglichen Irrtum auszuschliessen, erlaube ich mir, eben eine entsprechende Standesinitiative zu verlangen. Als weiteren Grund für die Ablehnung meines Postulats gab Regierungsrat Wernli zu bedenken, dass eine zwangsweise Rückführung in den Kosovo wegen des dort herrschenden Kriegszustandes nicht zumutbar sei. Ich möchte Herrn Regierungsrat Wernli ausdrücklich daran erinnern, dass der Kriegszustand im Kosovo bereits seit über einem halben Jahr vorbei ist, wenn man von den jetzigen Ausrottungsaktionen und ethnischen Säuberungen der Albaner gegen die Serben absieht. Aber für die hier angesprochenen Kosovo-Albaner besteht im Sinne von genereller Verfolgung absolut keine Gefahr mehr, insbesondere seit die NATO und die russischen Truppen ja auch von Ogis Leuten unterstützt werden. Damit sind die entsprechenden Bedenken der Regierung definitiv aus dem usw., die Weg geräumt und ein Vorstoss beim Bund ohne weiteres möglich. Da die weiteren Ausführungen in meinem Postulat vom 17. August 1999 weiterhin Gültigkeit haben, erlaube ich mir, den Rest meiner Begründung unverändert aus jenem Postulat zu übernehmen. In einem Schreiben des Erziehungsdepartementes an die Gemeinderäte und Schulpflegen des Kantons Aargau vom 16. Juni 1999 stand auf S. 1 u.a. zu lesen. "dass der Zeitpunkt der Rückkehr der Kriegsvertriebenen insofern unbestimmt sei, weil zuerst die zerstörten Häuser und Wohnungen wieder bewohnbar gemacht werden müssten, damit eine Rückkehr der Familien zumutbar ist". Mit andern Worten: Die im Land verbliebenen oder zurückgekehrten Kosovo-Albaner (immerhin sind ca. 75-80 % der vor dem Krieg geflüchteten Albaner bereits wieder in den Kosovo zurück gekehrt) sollen also den ins Schlaraffenland Schweiz Geflüchteten ihre Häuser, Wohnungen, Fabriken usw. wieder aufbauen (die in die Schweiz geflüchteten Bauern werden selbstverständlich verlangen, dass man ihnen auch ihre Felder bearbeitet und sät, damit sie nur noch ernten müssen). Die ohne Asylverfahren als sogenannte Kriegsvertriebene vorläufig aufgenommenen Kosovo-Albaner sollen inzwischen hier im "warmen Schweizer Nest" bleiben und sich auf grosszügigste Art und Weise verwöhnen lassen können. Dazu gehören nebst einem grosszügigen Taschengeld natürlich auch eine Schulung und Ausbildung, die sie im Kosovo nie und nimmer erhalten würden, totale ärztliche und zahnärztliche Sanierung (einem Schweizer werden im allgemeinen von keinem Amt die Zahnarztkosten bezahlt) usw.. Ausserdem erhalten sie erst noch eine grosszügige geldmäs-sige Entschädigung und Aufbauhilfe im Kosovo, wenn sie irgendwann mal geruhen, unser Gastland wieder zu verlassen. Die hier Bleibenden sollen sich nicht wundern müssen, wenn sie bei einer späteren Rückkehr in den Kosovo von ihren dort verbliebenen oder bereits zurück gekehrten Landsleuten nicht gern gesehen sein werden, wie dies (verständlicherweise) bereits in Bosnien geschehen ist. 1663 Motion Manfred Breitschmid, Niederwil, betreffend Ausrichtung der Lehrerbesoldung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Anstellung in einer privatrechtlichen Institution (Heimschulen); Einreichung und schriftliche Begründung Von Manfred Breitschmid, Niederwil, und 18 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die heute durch den Kanton direkt ausgerichtete Besoldung an die Lehrerinnen und Lehrer in privatrechtlichen Institutionen dem Auszahlungsmodus des übrigen Heimpersonals gleichzustellen. 2589 Art. 1660-1661 14. Dezember 1999 Begründung: - Doppelspurigkeiten in der Personaladministration führen zu unnötigen Mehrkosten, die der Steuerzahler zahlt. - Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind unklar. - Mit einigen Institutionen wurden Leistungsaufträge für die Jahre ab 2000 abgeschlossen, die direkte Besoldung ist dabei mehr als störend. - Die Besoldung durch den Kanton führt zu einem 2 Klassen-System, einerseits Lehrpersonen, die durch den Kanton besoldet und andererseits z.B. Erziehungs-, Reinigungs- und Küchenpersonal, die durch die Institution besoldet werden. 1664 Postulat Rainer Kaufmann, Rupperswil, betreffend Regionalisierung der Steuerämter und Rationalisierungsmassnahmen im Steuerbereich; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rainer Kaufmann, Rupperswil, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Postulat eingereicht: und 21 folgendes Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die Regionalisierung der Steuerämter und Rationalisierungsmassnahmen im Steuerbereich zu fördern bis mindestens die durch das neue Steuergesetz verursachten Mehraufwendungen ausgeglichen sind. Begründung: Das neue Steuergesetz verursacht Mehraufwand beim Kanton, den Gemeinden und bei allen Steuerpflichtigen. Gleichzeitig besteht ein Rationalisierungspotential in organisatorischen Belangen, in der Zusammenlegung und Zusammenarbeit von Gemeindesteuerämtern und im Informatikeinsatz. Zielsetzungen des Postulates: - Die Regionalisierung von Steuerämtern wird gefördert. Die betriebswirtschaftlich optimale Grösse in Bezug auf Struktur, Organisation und Effizienz kann festgelegt werden als Grundlage für ein Bonussystem im Zusammenhang mit einer möglichen Steuerung über den Finanzausgleich. - Der Gesamtaufwand (personell und finanziell) soll nach einer Übergangsphase maximal das Niveau von 1998 betragen. - Der Informatikeinsatz wird verstärkt und verbessert. - Vereinfachungen eingeführt. für die Steuerpflichtigen werden - Verbesserungsmöglichkeiten nach den "ersten 2 Vollzugsjahren" inkl. notwendigen Gesetzesanpassungen werden aufgezeigt. - Durch die direkte Besoldung durch den Kanton wird der Anschein erweckt, dass das Lehrpersonal in privatrechtlichen Institutionen Kantonsangestellte sind. 1665 Postulat Denise Widmer, Brugg, vom 14. Dezember 1999 betreffend Ausrichtung des Teuerungsausgleiches an das Staatspersonal; Einreichung und schrifliche Begründung; Antrag auf dringliche Behandlung; Ablehnung Von Denise Widmer, Brugg, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Staatspersonal per 1. Januar 2000 einen Teuerungsausgleich von mindestens 1,5 % zu gewähren. Begründung: Nicht nur das Bundespersonal, sondern auch die Angestellten in der Privatwirtschaft erhalten per 1. Januar 2000 wenn nicht eine generelle Lohnerhöhung, so doch zumindest einen angemessenen Teuerungsausgleich. Die Sparzitrone beim Aargauischen Staatspersonal ist schon längst ausgedrückt und hat mit der Abschaffung der Dienstalterszulage nur einen weiteren traurigen Höhepunkt im systematischen Lohnabbau erreicht. Ich fordere deshalb die Regierung auf, wenigstens den Teuerungsausgleich, der seit 1993 nicht mehr ausbezahlt wurde, dem Staatspersonal zu gewähren. Denise Widmer, Brugg: Mit meinem Postulat fordere ich den Regierungsrat auf, dem Staatspersonal des Kantons Aargau per 1. Januar 2000 einen angemessenen Teuerungsausgleich zu gewähren. Ich bitte Sie, mein Postulat als dringlich zu erklären, da die inhaltliche Diskussion mit dem Staatsvoranschlag in der nächsten Woche geführt werden muss. Wir sprechen seit Monaten über Lohndekrete, über Arbeitsbedingungen, über Anstellungsmodalitäten. Das Staatspersonal hat sich ebenso deutlich hier im Grossen Rat, im Saalbau Aarau, beim Warnstreik am Montag vor zwei Wochen verhalten. Der Grosse Rat hat mehrfach in diesem Rat verkündet, er nähme die Anliegen des Personals ernst, er schätze die Arbeit der Kantonspolizei, des Spitalpersonals, der Verwaltung, der Lehrerschaft. Die Arbeit des Aargauer Staatspersonals sei gut, haben alle - und ich betone, - alle Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Parteien hier an diesem Mikrophon vor zwei Wochen verkündet. Wir haben über Lohnkürzungen gesprochen, Sie haben die Dienstalterszulagen vor zwei Wochen abgeschafft. Damit die ganze Lohngeschichte des Staatspersonals auch wirklich einen Sinn macht, wie es bei Lohnverhandlungen auch in der Privatwirtschaft üblich ist, will ich die Regierung bitten, am kommenden Dienstag auch den Teuerungsausgleich nicht aus der Diskussion auszuschliessen. Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat als dringlich zu erklären und sich so auch nicht der Diskussion am kommenden Dienstag zu verwehren. Vorsitzender: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich bitte die Stimmenzähler, die Präsenz aufzunehmen. Es sind 185 Ratsmitglieder anwesend; das Quorum liegt damit bei 124 Stimmen. 2590 14. Dezember 1999 Art. 1662-1663 Abstimmung: Für dringliche Behandlung: 55 Stimmen. Vorsitzender: Damit wird das Quorum von 124 Stimmen nicht erreicht und die dringliche Behandlung abgelehnt. mationsabend des Kantonsspitals Aarau erfuhren, nicht in der Form und in der Absicht formuliert, wie sie in den Sparvorschlägen im Zwischenbericht erscheinen. Im Gegenteil hatten die Spitalleitungen den Regierungsrat darauf aufmerksam gemacht, dass bei den in einer sehr kurzfristigen Umfrage gemachten Vorschlägen weder Konsequenzen medizinischer, qualitativer, standortrelevanter noch gar finanzieller Art analysiert werden konnten noch wurden. Im Grossen Rat musste aber trotz einiger regierungsrätlicher Sprachgirlanden der Eindruck entstehen, dass diese Vorschläge genauer evaluiert worden waren, das heisst, dass sie verantwortbar waren. Auch die Bedenken, die in der Gesundheitskommission geäussert worden waren und die von deren Präsidentin korrekt vorgetragen wurden, konnten diesen Eindruck ja nicht so nachhaltig beseitigen, dass eine Mehrheit des Grossen Rates am 7. Dezember nicht doch "Optimierungsvorschläge" in Richtung dieser "falschen" Sparmassnahmen verlangte. 1666 Interpellation Rainer Kaufmann, Rupperswil, betreffend Marketing des neuen Steuergesetzes speziell für Unternehmungen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rainer Kaufmann, Rupperswil, und 11 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Das neue Steuergesetz verbessert die steuerliche Attraktivität für Unternehmungen. Die Steuern als wichtiger Standortfaktor steigern die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Aargau. Um die dynamische Steuereinnahmenentwicklung (Steuervergünstigungen kompensiert durch Firmenneuzuzüge inkl. Arbeitsplatzschaffung) voll auszunützen, braucht der Kanton Aargau ein geschicktes Standortmarketing. Zielsetzungen der Interpellation: - Ein Standortmarketing für ausserkantonale Firmen wird initiiert. - Die dynamische aufgezeigt. ausländische und Steuereinnahmenentwicklung wird - Vor- und Nachteile für neu zuziehende Firmen werden ersichtlich. Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Mit welchem Marketingkonzept werden ausländische und ausserkantonale Firmen "angezogen"? 2. Welche Zielsetzungen (Anzahl Firmenzuzüge und Arbeitsplätze, Steuervolumen etc.) werden angestrebt? 3. Wie wird die dynamische Steuereinnahmenentwicklung aufgezeigt? 4. Wie werden Positiv- und Negativpunkte Standortwettbewerb erkannt und analysiert? im 1667 Interpellation Katharina Kerr Rüesch, Aarau, betreffend WOV-Pilotprojekte der beiden Aargauer Kantonsspitäler und Sparpolitik; Einreichung und schriftliche Begründung Von Katharina Kerr Rüesch, Aarau, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: 1. Trifft es zu, dass die Sparvorschläge im WOVZwischenbericht zu den Kantonsspitälern Aarau und Baden aufgrund interner, nicht abgesicherter und nicht für die Öffentlichkeit bestimmter Hinweise der Spitäler und entgegen den Abmachungen mit den Spitalleitungen in den Bericht gelangten? 2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass sich die politische Verwendung solchermassen zustande gekommener "Sparvorschläge" eigentlich nicht verantworten lässt, dies insbesondere, wenn man weiss, wie dieses Parlament sich dem Primat des Sparens verschrieben hat? 3. Was ist dem Regierungsrat des im interkantonalen Vergleich finanziell sehr gut platzierten Kantons Aargau für seine Kantonsspitäler wichtiger: a. deren Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung gemäss WOV-Vereinbarung und Spitalleitbild oder b. ein Abbau von Leistung und Qualität mit allen Konsequenzen? 4. Falls Frage 3 mit a. beantwortet wird: Wie will der Regierungsrat dieses Ziel erreichen? Ist er gewillt, die WOV-Vereinbarungen zu respektieren? 5. Falls Frage 3 mit b. beantwortet wird: Wie kann der Regierungsrat es verantworten, die bestehende und längerfris-tig zu erhaltende Gesundheitsversorgung und den durch die Kantonsspitäler wahrgenommenen Ausbildungsauftrag aufgrund eines kurzfristigen Budgetdenkens preiszugeben? 6. Wie gedenkt der Regierungsrat mit der durch diesen Zwischenbericht entstandenen heiklen Situation umzugehen? und 36 folgende Begründung: Die Sparvorschläge im WOV-Zwischenbericht für die Kantonsspitäler Aarau und Baden wurden, wie verschiedene Behördenvertreterinnen und -vertreter an einem Infor2589 Text: 1668 Motion Kurt Stierli, Muri, vom 1. Juni 1999 betreffend Änderung des Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989; Erledigung (vgl. Art. 1224 hievor) Art. 1664-1665 Gestützt auf § 42 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes wird die Motion Kurt Stierli, Muri, infolge Rücktritts aus dem 1669 Wahl eines Mitglieds des Obergerichts; Wiederholung des zweiten Wahlgangs; Wahl von Marcel Winkler, Baden-Dättwil Vorsitzender: Dazu liegen Wortmeldungen vor. Lieni Füglistaller, Rudolfstetten: Eigentlich spreche ich nicht gerne über Ansprüche und Anspruchsmentalitäten, sondern ich möchte zuhanden der Öffentlichkeit und dieses Rates nur über Fakten und gegenseitige Abmachungen reden. Entgegen den Presse- und Medienmitteilungen halte ich im Namen meiner Fraktion folgendes fest: Die Regierungsparteien haben sich für den Proporz entschieden. Gerne rufe ich Ihnen diesen Proporz in Erinnerung: Die SP, mit 48 Mandaten in diesem Rat vertreten, beansprucht 5 Sitze beim Obergericht, die sie auch hat. Die CVP, mit 37 Mandaten, kommt auf 3,85 Sitze und mit der Wahl von Herrn Hansjörg Geissmann - und ich gehe von einem 100 % Pensum aus - hat sie 4 Sitze erreicht. Die FDP, mit 40 Mandaten, kann gemäss Proporz 4,16 Sitze beanspruchen und im Moment belegt die FDP 4 Sitze. Die SVP, mit 48 Mandaten, könnte 5 Sitze beanspruchen, hat im Moment aber 4,5 Sitze, ein Defizit also von 0,5. Wenn nun noch einer von unseren Herrn Oberrichter sein Pensum, wie mir bekannt ist, auf 80 % reduzieren möchte, hat dann die SVP noch 4,3 Stellenprozente: Defizit 0,7 %. Hinzu kommen aber nun noch die Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter: 7 Stellen SP; 8 Stellen CVP und SVP; 9 Stellen FDP. Das sind die Fakten. Wir würden uns nicht wehren, wenn wir nicht einen ausgewiesenen Kandidaten hätten. Aus Ihren Reihen waren keine Vorbehalte zu hören, im Gegenteil. Herr Marcel Winkler ist anerkanntermassen ein guter Ersatzrichter am Obergericht. Er hat seine Arbeit gemäss Informationen sehr gut erledigt. Unser Kandidat ist auch ein guter Jurist, wie mir selbst Juristinnen und Juristen aus diesem Rat bestätigt haben. Ich lade Sie nun lediglich ein, unserem Kandidaten die Stimme zu geben. Ich lade Sie ein, sich auch an die getroffenen, mündlichen Abmachungen zu halten. Nachdem wir noch immer eine Konkordanzpolitik betreiben und auch weiterhin betreiben wollen dem Vernehmen nach, bitte ich Sie, auch den Wählerwillen, welcher ja in den Fraktionsstärken dieses Rates zum Ausdruck kommt, zu respektieren. Ich danke Ihnen im Namen meiner Fraktion dafür. Geri Müller, Baden: Sie haben eine Lektion über mathematische Proporzzahlen erhalten, die ich gerne weiterführen könnte: Hätte man 6 Sitze im Grossen Rat, hätte man Anspruch auf 0,6 % am Obergericht. Das kommt ganz darauf an, ob man sich als Regierungspartei fühlt oder nicht. Sie haben auch festgestellt, dass es hier um gegenseitige Abmachungen für das Obergericht geht. Es geht um Fragen des Proporzes. Das könnte man bemühend durchziehen bis zum Gehtnichtmehr. Wir sind aber in einer Demokratie mit Unabhängigkeitserklärungen zwischen den 3 Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Einer der Ansprüche ist der, dass das Parlament die Judikative wählt. Dafür hat es eine grosse Verantwortung und hat darum bemüht zu sein, dass nur die besten Leute gewählt werden. Wir haben diese Diskussion x-mal gehabt bei Verwaltungsräten usw., wo man einfach Leute wählt, die altverdient sind und die man in diese Gremien hineinsetzen möchte. Das ist auch der Grund, weshalb man sich auflehnt 14. Dezember 1999 Rat als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. gegen diese Art und Weise von Proporz. Man müsste auch davon reden, dass es theoretisch nur noch 3 Regierungsparteien gäbe. Davon ist nun nicht die Rede. Man könnte auch noch erwähnen, dass bei der letzten Wahl ins Obergericht diese mündlichen Abmachungen nicht ganz funktioniert haben. Es wird einfach immer so ausgelegt, wie man es gerne möchte. Es sind persönliche Wahlen ins Obergericht; Wahlen, bei denen qualifizierte und weitherum akzeptierte Menschen ausgewählt werden sollen; Menschen mit Lebenserfahrung und Menschen, die etwas erlebt haben; Menschen, denen man eine gewisse Objektivität zutraut. So zumindest sieht es auch die Öffentlichkeit. Es sind nun hier Parteien, die Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen sollen. Sie sind im Parlament vertreten, die andern Leute sind es nicht. Also noch einmal: Der Legislative steht eine grosse Verantwortung bezüglich dieser Wahlen zu und man kann das nicht einfach auf mathematische Grundsätze setzen. Genau das aber geschah im August, als bekannt wurde, dass 2 Rücktritte erfolgten. Der Proporz wurde ausgerechnet und von Qualität sprach da niemand mehr gross. Erst später, in der Öffentlichkeit, sagte man, dass es um die Qualität der Kandidaten ginge und nicht um den Proporz. Wir haben nun die Kandidatinnen und Kandidaten gesehen und auch das Feedback der Fraktionen gehört und es zeigte sich, dass unser Kandidat, Herr Hanspeter Thür, in den verschiedensten Fraktionen eine der besten Fallen gemacht hat. Aber eben, gewählt werden muss trotzdem jemand aus einer Regierungspartei. Wir möchten das zur Gelegenheit nehmen, um auf unsere Sorgfaltspflicht hinzuweisen. Im Namen der Grünen Fraktion bedanke ich mich bei allen, die seine Wahl unterstützt haben. Ich danke den kleinen Parteien, die mitgeholfen haben, entgegen den Proporzansprüchen auch auf die qualitativen Ansprüche zu schauen. Fraktionsgemeinschaften wie EVP und Landesring haben deutlich gesagt, dass es ihnen klar um Qualität und nicht um Proporzanteile gehe. Auch Vertreter und Vertreterinnen der CVP haben uns das signalisiert. Wir danken auch den Vertreterinnen und Vertretern der SPFraktion, die im Verlauf der letzten Woche dafür gesorgt haben, dass ihnen die Qualität wichtig erscheint. Wir halten deshalb die Kandidatur von Herrn Hanspeter Thür aufrecht und gehen davon aus, dass er mit einem guten Resultat gewählt werden kann. Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr dazu vor. Ich bitte die Stimmenzähler, die Stimmzettel auszuteilen. (Nach einer angemessenen Frist werden diese wieder eingezogen und die Stimmenzähler ziehen sich zur Auszählung zurück.) Ergebnis der Wahlen Ausgeteilte Stimmzettel 185; eingelangte Stimmzettel 185, leer 1, ungültig 1, verbleiben gültige Stimmzettel 183. Gewählt ist mit 75 Stimmen: Marcel Winkler, BadenDättwil. Ferner haben Stimmen erhalten: Dr. Monika Fehlmann 68, Hanspeter Thür 40. 2590 14. Dezember 1999 Art. 1666-1668 nichtständige Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro mit Korrespondenzbeschluss vom 7. Dezember 1999 gestützt auf § 12 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes fol- gende Wahlen in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen: Industrie- oder Bankenzukunft. Hingegen ist die Lage an der Hauptverkehrsachse Ost-West und Nord-Süd für sich schon ein guter Erschliessungswert. Die Region mit den Gemeinden und der Regionalverband sehen in Abwägung von Positivem und Negativem klare Vorteile für eine publikumsintensive Nutzung des fraglichen Gebietes und möchten die Chance ergreifen. Es geht also heute darum, auf die gewöhnliche Bauzone die Basis für eine Spezialnutzung zu legen. Die Richtplanung hat die Aufgabe, im Minimum eine regionale Sicht von Vorhaben zu machen. Dabei müssen und dürfen breite Kreise der Bevölkerung mitwirken. Der Richtplan muss eine Vorselektion für Vorhaben sein. Daran anschliessend folgen für Projekte die gemäss Gesetz nötigen Detailabklärungen über die UVP, wo Luft, Lärm, Verkehr, Parkierung usw. gelöst werden müssen. Also ein stufengerechtes Vorgehen. 1670 Kommissionswahlen in Kommissionen; Kenntnisnahme Nichtständige Kommission Nr. 23 "Spielbetriebs- und Lotteriegesetz" Wahl des Präsidiums und der Mitglieder: Frunz Eugen, Obersiggenthal, Präsident; Binggeli Peter, Mellingen; Brun Hansruedi, Merenschwand; Ernst Susanne, Aarau; Gloor Hans, Suhr; Herrigel Angela, Brugg; Kohler Ulrich, Baden; Lüscher Adolf, Oberentfelden; Lüscher Edith, Staufen; Meier Nicole, Baden; Muff Josef, Wohlen; Noser Daniel, Aarau; Richner Samuel, Auenstein; Stebler Christian, Hirschthal; Steinmann Eugen, Baden; Vögtli Theo, Dr., Kleindöttingen; Wehrli Peter, Küttigen. Hierzu liegen keine Wortmeldungen aus dem Plenum vor. Kenntnisnahme 1671 Kommissionswahl Kenntnisnahme in ständige Kommission; Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro mit Korrespondenzbeschluss vom 7. Dezember 1999 gestützt auf § 12 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahl in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen: - Kommission für die selbständigen Staatsanstalten: Wahl von Doris Benker-Rohr, Möhlin (anstelle von Patricia Leoff, Hägglingen) Hierzu liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Kenntnisnahme 1672 Kantonaler Richtplan; Anpassung des Richtplans; Festsetzung des Standortes "Autobahnanschluss" für Einkaufszentren und Fachmärkte in Oftringen (Richtplan, Kapitel S 4.3, Beschluss 2.1, Nr. 2); Verabschiedung (Vorlage vom 17. November 1999 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Unsere Gesellschaft und mit ihr die Einkaufsgewohnheiten haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Obwohl immer wieder anderes herbeigeredet wird, muss festgestellt werden, dass der Einkauf, auch jener des täglichen Bedarfs, zum grössten Teil nicht im Quartierladen im Dorf gemacht wird. Einkaufen wird zum Erlebnis gemacht und auch in dieser Art stark genutzt. Dieses Verhalten zusammen mit dem Wunsch grosser Teile der Bevölkerung nach grosser persönlicher Mobilität, führen zu einer guten Frequentierung vorhandener Einkaufszentren. Diese Entwicklung löst in der freien Marktwirtschaft Bedürfnisse aus. Die unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen der Regionen des Aargaus zeigen für das Gebiet Wiggertal-Oftringen-Aarburg keine 2591 Im Kreuz der A1 mit der Kantonsstrasse K104 ist der Wohnwert relativ gering, weil das Gebiet durch Immissionen vorbelastet ist. Als Verkaufsflächen im umfangreicheren Sinn eignen sich vor allem Gebiete, in denen der Verkehr, ohne die Quartiere zu belasten, einfahren kann. Dies ist hier eindeutig der Fall. Da das in Frage kommende Areal für landwirtschaftliche Nutzung wegen Erreichbarkeit und Immissionen keine Priorität hat, scheint eine Gewerbenutzung sinnvoll. Dies hat auch die Gemeinde so erkannt und in einer Urnenabstimmung den Planungsabsichten mehrheitlich zugestimmt. Mit neuen Vorhaben werden in der Regel Optimierungen von Bestehendem verlangt. So haben die Regionsgemeinden in diesem Zusammenhang auf die dringende Lösung des Problems der Wiggertalstrasse hingewiesen. Damit könnte ein lange schon anstehendes Problem gelöst werden. Die Gemeinde Rothrist und der Regionalplanungsverband unterstützen die vorgesehene Richtplanänderung. Das Problem Wiggertalstrasse ist jedoch für sich alleine richtplanpflichtig und dürfte das Parlament sicher in Zukunft noch beschäftigen. Die Diskussionen in der BPK berührten die Themen der übergeordneten Sichtweise durch die Richtplanung. Diese wurde zum Teil in Frage gestellt bzw. als nicht in genügendem Sinne erfüllt betrachtet. Es kann dem Richtplan aber nicht wie bei kantonalen Schulstandorten darum gehen, eine aus welchen Gründen auch immer beschränkte Anzahl Standorte für Einkaufszentren festzulegen. Hier hat der Markt zu spielen. Die Thematik Luft und Lärm stand für einige BPKMitglieder als zentrales Problem im Raum. Diese Belastungen stellen auch tatsächlich eine grosse Herausforderung an die Behörde und an die Politiker dar. Es müssen Lösungen gefunden und aufgezeigt werden. Dies gehört zu den Pflichtaufgaben für die weiteren Bearbeitungsschritte. Es kann aber nicht Sinn und Zweck der Belastungsricht- oder grenzwerte sein, künftig alles zu verhindern. Sonst müssten in Ballungszentren jegliche neuen Projekte zum vornherein ausgeschlossen sein. Dies entspricht nicht dem gesetzgeberischen und nicht dem politischen Willen. Art. 1669-1670 Schliesslich ist die Frage der übergeordneten, überregionalen Beachtung diskutiert worden. Obwohl teilweise die Meinung bestand, der Richtplan müsse einschränkender solche und ähnliche Standorte definieren Abschliessend durfte in der Bau- und Planungskommission zur Kenntnis genommen werden, dass das Verfahren der Richtplanung die diversen Probleme einer solchen Nutzungsfestsetzung nicht lösen, sondern vor allem aufzeigen soll. Die Bau- und Planungskommission stellt Ihnen in Abwägung dieser Überlegungen und im Wissen, dass dieses Vorhaben für die Region Oftringen auch Arbeitsplätze schaffen wird, den Antrag, die vorgeschlagene Richtplanänderung zu genehmigen. Die Kommission hat dem Antrag auf Seite 5 der Botschaft bei 16 Anwesenden mit 11 Ja zu 4 Nein, bei 1 Enthaltung zugestimmt. Vorsitzender: Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Rudolf Kalt, Spreitenbach: Ich spreche im Namen der CVPFraktion. Die vorgesehene Anpassung des Richtplanes geschieht in einem nicht unproblematischen Umfeld. Einkaufszentren sind, ob uns das passt oder nicht, Einrichtungen, die von den heutigen Konsumenten bevorzugt werden. Als Standorte kommen wirtschaftlich potente Regionen mit guten Verkehrslagen in Frage. In der Praxis führt das dazu, dass nicht eine gleichmässige Verteilung dieser Zentren über den ganzen Kanton erfolgt, sondern es ergeben sich Schwerpunkte. Einer davon ist die Region Zofingen-Aarburg-Oftringen-Rothrist. Wir haben uns kürzlich in diesem Rat mit einem ähnlichen Geschäft in der Gemeinde Rothrist befasst. Ein weiteres in der Region Aarburg ist angekündigt. Eine derartige Konzentration bringt Probleme beim Verkehr, aber auch bei der Belastung der Umwelt. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Wieviel können und wollen wir planerisch noch zulassen? Es ergeben sich 2 Möglichkeiten: Entweder wir sagen konsequent Nein zu solchen Vorlagen oder wir stimmen zu, setzen aber in den nachfolgenden Verfahren klare Schranken. Tun wir Ersteres, riskieren wir, dass sich neue Standorte, möglicherweise solche mit wesentlich ungünstigeren Voraussetzungen bezüglich Verkehr bilden. Im Falle Oftringen ist die Verkehrslage direkt beim Autobahnkreuz optimal, auch wenn noch gewisse Unsicherheiten bezüglich des künftigen Kantonsstrassennetzes bestehen. Mit der vorgesehenen Nutzung von maximal 50'000 Quadratmetern für Fachmärkte und maximal 5'000 Quadratmetern für Einkaufszentren wird der Schwerpunkt nicht Richtung Güter des Alltagsgebrauchs gesetzt. Trotzdem sind weitere Massnahmen bezüglich Verkehr und Luft unumgänglich. So hat das Baudepartement den Entscheid über die Trasseeführung der Wiggertalstrasse umgehend zu treffen. Die künftige Bauherrschaft ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens klar in Pflicht zu nehmen bezüglich der Beschränkung der Parkplätze, der Ausfahrfrequenz sowie der Kostenübernahme gemäss Verursacherprinzip. Ebenso ist die Einbindung des ÖV zwingend sicherzustellen. Der Beweis zur Einhaltung der Umweltgesetzgebung ist im Rahmen des UVB 2 zu erbringen. Gelingt dies nicht, sind weitere Einschränkungen vorzuschreiben. Die soeben genannten Bedingungen betreffen aber nicht das Verfahren zur Festsetzung im Richtplan, sondern das Baubewilligungsverfahren. Der Grosse Rat schafft mit der 14. Dezember 1999 oder verhindern, durfte zur Kenntnis genommen werden, dass die Mitwirkung in der Region und die Diskussionen in der Repla stattgefunden haben, und dass die Problemthemen erkannt worden sind. Festlegung des Richtplans die Grundlage; alle andern Massnahmen liegen primär im Bereich der Gemeinde. Die Stimmbürger von Oftringen haben sich in einer Referendumsabstimmung für die Änderung ausgesprochen. Die Behörden der Region haben an einer gemeinsam Sitzung die Situation erläutert und sind der Meinung, die Festsetzung sei richtig. Es gibt daher für den Grossen Rat keinen zwingenden Grund mehr, der Vorlage nicht zuzustimmen. Die CVP-Fraktion stimmt dieser Vorlage grossmehrheitlich zu. Von den kommunalen Behörden erwarten wir die konsequente Durchsetzung der notwendigen Massnahmen im Bewilligungsverfahren. Martin Bossard, Kölliken: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Sie können sich vorstellen, dass die Grünen von der Vorlage nicht begeistert sind und ihr auch nicht zustimmen. Begründung: Der Herr Kommissionspräsident hielt zu Recht fest, dass das Einkaufs- und Verkehrsverhalten der heutigen Konsumenten so ist, wie es heute ist, d.h. dass man bevorzugt in die grossen Einkaufszentren zum Einkaufen fährt und die kleinen Läden beiseite lässt. Für uns ist die Frage immer: Was war zuerst? Das Huhn oder das Ei? Der Richtplan, den wir nun diskutieren, hätte die Aufgabe, das etwas genauer festzulegen. Er sollte etwas Ordnung bringen in das riesige Verkehrschaos, er sollte gewisse Vorgaben machen, wie sich die Wirtschaft zu entwickeln hat. So wie wir den Richtplan bis heute erleben, tut er das Gegenteil: Er hebt die letzten Hemmschwellen gegenüber der Ökologie, den Leuten, die in diesem Verkehrschaos leben müssen usw. auf, wenn darin etwa festgestellt wird: "Der ländliche Raum wird mit dem motorisierten Individualverkehr erschlossen." Es gäbe noch mehr solcher Unsinnigkeiten aufzuzählen. Manchmal habe ich das Gefühl, ich sei ein Fossil, wenn ich solche Dinge zu verhindern versuche. Dabei sind die Fossilien anderswo und die Hühner auch! Es kann doch beispielsweise keine Lösung sein, wie in S. 2 der Botschaft, im Sinne der Schaffung von 150 neuen Arbeitsplätzen eine ganze Anzahl Arbeitsplätze zu vernichten. In Ziffer 2 steht, dass es doch in der Gegend wirklich genug Einkaufszentren gibt. Ich brauche sicher mehr als beide Hände und beide Füsse, um alle aufzählen zu können, die dort im Umkreis von 10 - 15 Kilometern stehen. Punkt 5.3: "Die vorgesehene Nutzung wirft im Nahbereich komplexe verkehrsplanerische Probleme auf." Die Kapazität des Strassennetzes ist heute überlastet, der ÖV ist behindert. Die Luft- und Lärmbelastungen übersteigen jedes Mass, der Wald in der Gegend ist einer der schlechtesten punkto Gesundheit. Und was ist die Lösung? Wir schreiben im Richtplan fest: Noch mehr verbauen, noch mehr Kapazitäten schaffen usw.. Punkt 5.4: "Die Planungs- und Alarmwerte sind heute überschritten." Dies bei zahlreichen Wohnbauten usw., aber die Zusatzbelastungen seien so gering, dass das nichts mehr ausmache. Sind Sie eigentlich noch normal, so etwas zu beschliessen? Wir haben doch Gesetze, die wir einhalten müssen! Die Luftreinhaltung beispielsweise: Alles weit über den geltenden Grenzwerten. Was machen wir? Noch mehr Verkehr anziehen. Da kann ich nun wirklich nur noch den Kopf schütteln, dass wir im letzten Jahr des ausgehenden Jahrtausends noch solche Dinge beschliessen. Was man als einziges stehen lassen kann, ist der Punkt 5.5: Da sind die 2592 14. Dezember 1999 Privatinteressen, und soll man auch dazu stehen, dass hier gewisse Leute auf Kosten von andern und der Umwelt profitieren. Unsere Schlussfolgerung ist ganz klar: Unter diesen Bedingungen und bei diesen ungelösten Verkehrs- und zum Wohle des Menschen und der Umwelt zu handeln. Ich fordere Sie nun auf, das mit einem Nein zu dokumentieren! Edith Lüscher, Staufen: Ich spreche im Namen der SPFraktion. Papier ist geduldig! Manchmal wünsche ich mir, es wäre es nicht. Im Fall Oftringen würden dann nämlich diverse Papiere ausflippen und sehr eindringlich auf deren Inhalt aufmerksam machen: Das schweizerische Raumplanungsgesetz, der aargauische Richtplan und der Massnahmenplan Luft. Vielleicht aber hören Sie mir an deren Stelle zu und werden beim einen oder anderen Missstand hellhörig. Das erstgenannte Ziel im Raumplanungsgesetz unseres Landes ist der haushälterische Umgang mit unserem Boden. Der Richtplan des Kantons soll die angestrebte räumliche Entwicklung in unserem Kanton aufzeigen. Für Einkaufszentren gilt speziell die Vorgabe, dass sie sich an gewachsenen Zentrums- und Dorfstrukturen auszurichten haben. Dies alles sind klare Bekenntnisse zu einer übergeordneten Sicht, was wir wo und in welchem Aussmass verbauen wollen und wo der Schutz unserer Umwelt vordringlicher ist. Auf keinen Fall ist damit eine zufällige, aus einem gerade aktuellen Wunsch oder Bedürfnis heraus entstandene Kleckserei gemeint! Letzteres geschieht aber mit den Fachmärkten im Aargau. In welcher Gemeinde auch immer ein Begehren gestellt wird: Es wird im Richtplan nachher von diesem Grossen Rat festgeschrieben, egal ob Grundsätze verletzt werden oder nicht. Gerade wir Politikerinnen und Politiker dürfen uns dem zerstörerischen Druck auf unser dicht genutztes Mittelland nicht einfach mit einem resignativen Schulterzucken beugen. Oftringen und die ganze Region darum herum ist von der Luftschadstoffbelastung her ein sehr kritisches Gebiet. Der Massnahmenplan Luft, den ich so wieder einmal aus seinem einsamen Mauerblümchendasein erlöse, spricht da klare Worte. Es sollen keine Einkaufszentren bewilligt werden, welche nicht in die bestehende Stadt- oder Dorfstruktur eingebettet sind. Bei einer Grösse von 50'000 Quadratmetern - das sind gut 12 Fussballfelder - kann niemand behaupten, dies passe in die bestehende Siedlungsstruktur im Raum Oftringen-Wiggertal. Ebenfalls im Massnahmenplan Luft ist nachzulesen, dass auf eine weitere Attraktivitätssteigerung entlang der Nationalstrassen zu verzichten sei. Auch bekräftigte der Regierungsrat schon mehrmals, dass für ihn der weitere Ausbau der A1 kein Thema sei. Solche Aussagen nützen als tote Buchstaben nichts, sondern erfordern nachfolgend entsprechendes Handeln. Ich weiss, das Plenum hier ist nicht so geduldig wie Papier. Deshalb komme ich zum grossmehrheitlich abgestützten Antrag der SP-Fraktion. Wir beantragen Ihnen, dass die Richtplananpassung abzulehnen sei. Die Festsetzung dieses Standortes Oftringen für Einkaufszentren ist erst wieder diskussionswürdig, wenn die raumplanerischen, verkehrstechnischen und lufthygienischen Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können. Urs Locher, Zofingen: Ich spreche im Namen der FDPFraktion. Wir stehen einhellig hinter der Richtplanänderung. 2593 Art. 1671-1672 Umweltproblemen kommt es nicht in Frage, dass wir noch einer zusätzlichen Aufblähung der Probleme zustimmen. Ich erinnere Sie daran, dass Sie als Grossräte und Grossrätinnen ein Gelöbnis abgelegt haben, in welchem Sie versprachen, Es geht einmal mehr darum, die Rechtsgrundlagen im Rahmen der Richtplanung zu schaffen und diese in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. Alle weiteren Fragen sind der Nutzungsplanung überlassen. Wir haben hier vor allem nicht die Aufgabe, Baupolizei zu spielen. In der Kommission wurde die Frage der Notwendigkeit dieser Richtplanänderung tatsächlich sehr ernsthaft diskutiert. Ich bin mit der Fraktion zusammen der Überzeugung, dass diese Notwendigkeit gegeben ist. Es wäre schlicht und einfach blauäugig zu glauben, man könne oder müsse Fachmärkte am Autobahnkreuz verhindern oder zu glauben, das untere Wiggertal sei eine grüne Wiese. Was spricht für die vorgeschlagene Festsetzung? 1. Das Projekt ist direkt an den Autobahnein- und -ausfahrten und damit bezüglich Verkehr am verträglichsten. Es ist sowieso ein Raum, der früher oder später zwangsläufig überbaut wird. 2. Das untere Wiggertal gerät nun mit einem zeitlichen Abstand gegenüber anderen Agglomerationen auch in den Sog der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Region hat es nötig, denn der Strukturwandel in den letzten Jahrzehnten ist nicht spurlos an dieser Region vorübergegangen. Die Richtplanänderung ist nun ein weiterer Baustein in dieser Gesamtentwicklung, dem mit der Festsetzung der Wiggertalstrasse ein weiterer folgen muss. Was die Gesamtbelas-tungsgrenze betrifft dürfte klar sein, dass sie zwar hoch ist, aber nicht höher als in einer städtischen Siedlung. Ich glaube, die Themen Luft, Lärm und Verkehr müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt werden. Es besteht zudem dort ein gut ausgebautes regionales Busnetz, das bei entsprechender Nachfrage problemlos ausgebaut werden kann. Eine Bemerkung noch, die ich als Amman von Zofingen und als Präsident des Regionalplanungsverbandes machen möchte: Die Gemeinden Aarburg und Zofingen haben in der Vernehmlassung ja gewisse Vorbehalte gemacht. Diese beziehen sich nur auf die heutige Verkehrssituation. Seit der Vernehmlassung ist aber Bewegung in die Planung gekommen, d.h. die Planung der geforderten Wiggertalstrasse wurde eingeleitet und wir werden uns in diesem Rat höchstwahrscheinlich im nächsten Jahr damit zu befassen haben. Das Ziel ist damit erreicht. Im Übrigen steht der Regionalverband Wiggertal-Suhrental vollumfänglich hinter dieser Anpassung. Ich bitte Sie, dem Regierungsrat zu folgen! Hans Bürge, Safenwil: Ich spreche im Namen der EVP/LdU-Fraktionsgemeinschaft. Ich kann Ihnen auch im Anblick unseres abgelegten Gelübtes signalisieren, dass wir grossmehrheitlich dieser Vorlage zustimmen. Viele Argumente sind bereits gefallen, weshalb ich mich nur noch kurz und stichwortartig äussern will. Nebst dem Votum der Oftringer Stimmbürger sind Gründe für unseren Entscheid u.a. auch, dass das fragliche Grundstück schon seit längerer Zeit in einer Bauzone liegt. Die Nähe der Autobahnein- und -ausfahrten sowie das Autobahnkreuz betrachten wir ebenso als Gründe für eine Zustimmung. Gerade aufgrund dieser geographischen Lage ist das fragliche Grundstück schlecht landwirtschaftlich Art. 1672 nutzbar. Ein weiterer Grund ist, dass das untere Wiggertal bereits mehrheitlich überbaut ist und dereinst völlig überbaut sein wird. Wir gehen davon aus, dass in den folgenden Planungsphasen den Umweltansprüchen Rechnung getragen wird. Ich denke da an die Anbindung an den ÖV, die dosierte Belastung der Durchfahrtstrasse, die Markus Kunz, Frick: Ich gebe zu: Der Standort für das erwähnte Einkaufszentrum und den Fachmarkt ist sicher ideal. Als Vertreter der Wirtschaft müsste ich einem Geschäft, das mindestens 150 neue Arbeitsplätze verspricht, eigentlich ohne Wenn und Aber zustimmen. Weshalb aber stehe ich diesem Geschäft kritisch gegenüber, auch wenn der Oftringer Souverän die Änderung des Bauzonenplanes an einer Urnenabstimmung positiv gewertet hat. Ich bin immer wieder überrascht, wie euphorisch Exekutiven von Gemeinden und Kantonen Grossprojekte, sprich Einkaufszentren oder Fachmärkte von Grossverteilem beurteilen und bewilligen. Auch der Regierungsrat stellt in diesem Geschäft die Schaffung von mindestens 150 Arbeitsplätzen in den Vordergrund seiner Beurteilung. Ist dies gerechtfertigt oder müsste man bei einer derartigen Dichte solcher Zentren nicht auch einmal die Auswirkungen auf die KMU in Betracht ziehen? Entstehen tatsächlich 150 neue Arbeitsplätze oder werden auf der Seite der Kleinbetriebe nicht fast ebensoviele gefährdet und wegrationalisiert? Die wenigsten KMU können nur von kleinen Nischen leben! BIeibt unter dem Strich tatsächlich ein betriebs- und volkswirtschaftlicher Vorteil zurück, wie dies in der Botschaft des Regierungsrates erwähnt wird, wenn man berücksichtigt, dass genau die Klein- und Mittelbetriebe, welche damit gefährdet werden, ein Mehrfaches an Lehrlingen ausbilden als die Grossbetriebe, dass diese Kleinbetriebe sehr oft für Arbeitsplätze in den Regionen und ein entsprechendes Steueraufkommen sorgen. Ich finde es bedauerlich, dass niemand den Mut aufbringt, solche Grossprojekte auf deren gesamtwirtschaftliche Verträglichkeit zu hinterfragen. Langfristig werden durch die Verlagerung von KMU Arbeitsplätzen nicht nur Lehrstellen wegfallen, sondern es wird auch ein finanzieller und kultureller Verlust für Regionen und deren Gemeinden nach sich ziehen. Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: Als Bewohnerin dieser Region will ich ergänzend zu Frau Lüscher und Herrn Bossard nochmals auf die Ausführungen in der Vorlage S 4.3 hinweisen. Zum Lärmschutz steht hier: "Bei zahlreichen Wohnbauten an der K104 sind die Planungs- und Alarmwerte heute überschritten." Und weiter: "Die berechneten Zusatzbelastungen liegen jedoch unterhalb der Toleranzschwelle. Es erfolgt keine wahrnehmbare Erhöhung der Lärmbelastung." Eine solche Behauptung ist doch einfach naiv! Wenn mit diesem Fachmarkt tatsächlich soviele Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, wie in der Vorlage behauptet wird, nämlich 150, dann entsteht in jedem Fall mehr Verkehr und mehr Lärm. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Zur Luftreinhaltung will ich folgendes sagen: Die NO2-Belastungen in Oftringen und in der ganzen Region liegen erheblich über dem geltenden Grenzwert der Luft-reinhalteverordnung. Jeder Mehrverkehr wird diese Belas-tung noch erhöhen. Die vorliegende Richtplananpassung widerspricht eindeutig den lufthygienischen Zielsetzungen des geltenden Massnahmenplanes Luft vom März 1991. Was nützen uns Grenzwerte und Massnahmenpläne, wenn wir vorsätzlich und wissend laufend Beschlüsse fassen, die diese 14. Dezember 1999 erforderliche UVP usw.. Mit einer Verhinderungspolitik kann der Boom von Fachmärkten und die Änderung der Einkaufsgewohnheiten nicht gestoppt werden. Zudem könnte das Bauvorhaben für die hinterliegenden Quartiere einen gewissen Lärmschutz bedeuten. Deshalb bitten wir Sie, der Vorlage zuzustimmen! Zielsetzungen unterlaufen und torpedieren. Damit werden Grenzwerte und Massnahmenpläne zur Farce und dienen einzig dazu, besorgten Bürgerinnen und Bürgern, gesundheitsgeschädigten oder lärmbelasteten Menschen etwas Beruhigungssand in die Augen zu streuen. Ich stelle fest, dass die Interessenabwägung meiner Meinung nach nur in ungenügendem Masse vorgenommen wurde und dass wirtschaftliche Interessen einmal mehr schwerer gewichtet werden als die Interessen der Bevölkerung betreffend Gesundheitsschutz. Die Verkehrssituation in unserer Region ist sehr alarmierend und sie wird sich durch den Bau eines zusätzlichen Fachmarktes noch verschärfen. Wir können immer Sachzwänge schaffen und dann argumentieren, die Wiggertalstrasse komme sowieso, also können wir den Fachmarkt bauen oder umgekehrt, der Fachmarkt komme sowieso, also brauchen wir die Wiggertalstrasse. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, dem Antrag von Frau Lüscher zuzustimmen! Heinz Senn-Müller, Oftringen: Ich spreche als Gemeindeammann der betroffenen Gemeinde und als Einzelvotant. Im März 1998 orientierte die Genossenschaft Migros-Aare den Gemeinderat über ihre Absicht, auf der Parzelle im Gebiet Kallernhag einen Fachmarktkomplex zu errichten, der zur Hauptsache aus einem Baufachmarkt und einem Gartenzenter bestehen soll. Gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung die nötigen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb eines Fachmarktes dieser Grössenordnung zu schaffen. Ich kann Ihnen versichern, der Gemeinderat von Oftringen war schon relativ früh in das Bauvorhaben involviert worden und zu einem Grundsatzentscheid aufgerufen. Im Wissen darum, was ein Bauvorhaben dieser Grössenordnung alles für Emission mit sich bringt, hat er frühzeitig zusammen mit den Abteilungen Raumplanung, Verkehr und Umwelt unseres Kantons die Rahmenbedingungen für die Grös-senordnung eines Fachmarktes formuliert. Im Wesentlichen sind die Instrumente der Nutzungs- und Verkehrskontingentierung als entscheidende Faktoren zu erwähnen. Meines Wissens kommen diese, den Verkehr und die Nutzung beschränkenden Grössenordnungen, erstmalig in unserem Kanton zur Anwendung. Am 25. März hat die Einwohnergemeindeversammlung in Oftringen die Teiländerung des Bauzonenplans sowie die Ergänzung bzw. Änderung von § 34 der Bauordnung der Spezialzone Autobahnanschluss abgelehnt. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben an der Urne am 24. Oktober dieses Jahres die beiden Vorlagen über die Bauzonenänderung in Kallernhag sowie die Änderung von § 34 der Bauordnung Spezialzone Autobahnanschluss gutgeheissen. Die vorgesehene Richtplanänderung mit Festsetzung des Standortes Autobahnanschluss für Einkaufszentren und Fachmärkte in Oftringen steht in enger Beziehung zu den kommunalen Änderungen und darf nicht losgelöst davon betrachtet werden. Ich werde deshalb mein Schwergewicht der Ausführung auf das Umfeld des Richtplanes richten. 2594 14. Dezember 1999 Ich möchte einige Bemerkungen anbringen, die entscheidend für die Beurteilung des Gemeinderates waren: 1. Der Bauzonenplan, der vom Grossen Rat 1985 genehmigt wurde, scheidet im Bereich des Autobahnanschlusses 3 Schilder für Spezialzonen aus. Es muss daraus gefolgert werden, dass es damals der eindeutige Wille des Stimmbürgers war, im Gebiet des Autobahnanschlusses Spezialnutzungen zuzulassen. Im Klartext heisst das, dass weilzeiten der Kunden, teilweise bis 1,5 Stunden. Das Verkehrsaufkommen ist auch nicht zu vergleichen mit Einkaufszentren, die auf den täglichen Bedarf ausgerichtet sind, wo wesentlich höhere Umschlagsfrequenzen und kürzere Aufenthaltszeiten vorhanden sind. 3. Es wurde in den letzten Jahren von verschiedener Seite immer wieder versucht, neue Arbeitsplätze nach Oftringen zu bringen. Die günstige Lage im Anschlussbereich der Autobahn prädestiniert Fachmärkte und ähnliche Nutzungen, die an den verkehrsgünstigen Standort drängen. Immerhin muss man sich bewusst sein, dass der Autobahnanschluss in Oftringen in unmittelbarer Nähe zur A1 und A2 liegt. Und jetzt kommt das Entscheidende: Nach noch geltender Ordnung sind diese Spezialzonen für Dienstleisungen aller Art, Gewerbe und Wohnungen bestimmt. Mit der vorgesehenen Änderung des § 34 ist aber beabsichtigt, eine reine Wohnnutzung auszuschliessen oder nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zuzulassen, sowie die verschärfenden Bestimmungen für die Überbauung der 3 Schilder insgesamt zu verankern. 4. Der Gemeinderat hat einen neuen und für den Kanton bis jetzt einmaligen Weg beschritten, indem er eine maximale Verkaufsfläche von 50'000 Quadratmetern über alle diese 3 Schilder der SBA insgesamt als oberstes Limit im Sinne eines Kontingentes definierte. Der aperiodische Verkauf wird pro Anlage bei 3'000 Quadratmetern Verkaufsfläche und über alle 3 Schilder bei insgesamt 5'000 Quadratmetern limitiert. Zusätzlich hat der Gemeinderat einen Passus geschaffen, welcher eine Verkehrskontingentierung beinhaltet. So dürfen maximal 9 Fahrzeuge pro Stunde bezogen auf 1'000 Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche auf die Kantonsstrasse ausfahren. Diese beschränkenden Maximalgrössen sind als eigentliches Herzstück zu bezeichnen. Sie sind die Instrumente, die es überhaupt ermöglichen, die Belastungen in einem vernünftigen und vertretbaren Mass zu halten. In Würdigung der Tatsache, dass mit der bestehenden und noch geltenden Bauordnung jetzt schon Nutzungen möglich sind, die ein beachtliches zusätzliches Verkehrsaufkommen erzeugen können, hält es der Gemeinderat für notwendig, mit den vorgeschlagenen Änderungen zukünftig Auswirkungen auf die Umwelt zu beschränken. Im Weiteren ist die Neuformulierung des § 34, mit dem eine zukünftige Entwicklung am Strassenkreuz in geordnete Bahnen gelenkt werden soll, entscheidend. Persönlich würde ich, wie wohl jeder andere Bürger, eine Produktionsstätte im High-Tech-Bereich einem Fachmarkt vorziehen, das sei hier auch gesagt. Derartige Nutzungen sind in Zukunft auch nicht ausgeschlossen. Der Baufachmarkt wird unserer Meinung nach aber auch Impulswirkung ausüben. Zudem ist mit 150 Arbeitsplätzen im unteren Arbeitssegment zu rechnen. Das darf nicht vernachlässigt werden, auch wenn der Steuerertrag des Unternehmens als nicht sehr hoch eingestuft werden darf. 2595 Art. 1672 gesteigerte Nutzungsansprüche in diesem Bereich toleriert werden sollen oder anders gesagt: Wenn sie überhaupt kommen, sind sie da am richtigen Platz. 2. Es geht bei diesem Fachmarkt vor allem um den aperiodischen Verkauf und nicht um den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs. Daher entstehen andere (längere) VerAls Negativszenario wären auch andere Nutzungen ohne Richtplananpassungen denkbar, die in ihrer Gesamtwirkung mehr Verkehr und mehr Emissionen bewirken könnten. Ich möchte noch einmal zu bedenken geben, dass die Richtplananpassung in unmittelbarem Zusammenhang mit den eben beschriebenen, kommunalen Nutzungsänderungen steht. Ich empfehle Ihnen, der Richtplanänderung zuzustimmen! Ernst Flückiger, Oftringen: Ich spreche für die andern 43 % Oftringer, die Herr Senn nicht vertreten hat. Vor kurzem hat Herr Bösch versucht, Sie vom Unsinn weiterer Grosseinkaufszentren zu überzeugen. Einmal wird es vielleicht auch die Mehrheit der Ratsmitglieder einsehen, dass wir genug von diesen Konsumtempeln haben. Dann wird es aber bereits zu spät sein, denn der letzte Familienbetrieb wird dann verschwunden sein. Oftringen ist ein gutes Beispiel dafür: Wir haben 10'000 Einwohner und keine Bäckerei mehr! An der Gemeindeversammlung wurde die Einzonung abgelehnt. Danach setzte sich eine Riesenmaschine in Gang und ergriff das Referendum. Ich persönlich wurde mit einem Video beliefert, das zu zeigen versuchte, wie die Verkehrsprobleme in Oftringen gelöst werden sollen. Einer Privatperson wäre es nie möglich gewesen, einen solchen Aufwand zu betreiben. Dabei liessen sich auch unsere Gemeindebehörden einspannen: Sie wurden nicht müde zu betonen, dass man nun einen finanzkräftigen Zahler für die Verbesserung unserer Verkehrsströme gefunden habe. Es ist eindeutig, dass die Lebensqualität vieler Oftringer verschlechtert wird. Nach dem Bau und dem Festungsdurchstich in Aarburg werden Verkehrszusammenbrüche in Oftringen an der Tagesordnung sein. Die Nutzungsplanung ist eine Lüge! Da wird fruchtbares Kulturland verbetoniert, dafür werden Waldränder mit Schutzzonen überlagert, um das schlechte Gewissen zu beruhigen. Es stimmt einfach nicht, dass dieses Land landwirtschaftlich nicht gut zu nutzen sei. Es ist topfebener Boden und die Bauern sagen, es sei ein doppelter Boden, denn es gibt Kies darunter. Und das wird diesen Bauherren noch zusätzlich entgegenkommen, weil sie nämlich dann auch noch Kies fördern können. Es ist ungeheuer, wieviele Tonnen Ware aus Japan, Taiwan oder China herangekarrt werden, die früher oder später wieder als Schrott entsorgt werden müssen. Ich bitte all jene, die etwas für die Umwelt tun wollen, sich von diesen Giganten nicht einwickeln zu lassen! Es wird immer behauptet, es brächte Arbeitsplätze. Das stimmt einfach nicht, das Gegenteil ist der Fall! In einem Einkaufszentrum wird dreimal mehr Umsatz pro Verkäufer oder Verkäuferin gemacht als in einem Fachgeschäft. Durch die Vielzahl billiger Werkzeuge werden die Handwerker durch Schwarzarbeiter und Heimwerker verdrängt. Die Grossen kaufen dort ein, wo es am billigsten ist, beispielsweise in China und konkurrenzieren dadurch die einheimische Werkzeugindustrie wie Müller und Martini in Zofingen. Ich Art. 1672 bitte Sie: Besinnen Sie sich auf das Erhaltenswerte und schicken Sie diesen Überbauungsplan in die Wüste! Christine Haller, Reinach: Heute werden immer mehr Einkaufszentren bewilligt und gebaut. Schon vor vielen Jahren hat diese Entwicklung begonnen. Solche Einkaufszentren generieren viel Verkehr und damit verbunden Schadstoff- und Lärmemissionen. Es wird von den Betreibern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten solche Zentren fordern. Ich bin eher der Ansicht, dass solche Begehrlichkeiten von Grossverteilern gezielt gefördert werden, denn nur sie sind wächst stetig. Sursee Park und das Shopping Center Emmen sind mit dem Auto heute bequem erreichbar. Diese Zentren geniessen auch einen regen Zulauf aus meiner Gemeinde. Somit werden die Artikel des täglichen Gebrauchs, Sportartikel, Möbel usw. dort erstanden. Mit jedem Franken jedoch, der nicht in Reinach ausgegeben wird, reduzieren sich auch wieder die Steuereinnahmen. Steuereinnahmen, die heute mehr denn je in jeder Gemeinde gebraucht werden, um die nötige Infrastruktur, die Sicherheit und die Bildung zu gewährleisten. Diese Entwicklung ist nicht nur für Reinach repräsentativ, sondern für viele Gemeinden im Kanton. Viele denken jetzt, warum sage ich das, wenn es ja hier um den Richtplan geht. Ich bin der Meinung, dass wir endlich aufwachen und der Zentralisierung einen Riegel vorschieben müssen. Es ist aber auch wichtig, dass jede und jeder von uns sein Kaufverhalten einmal kritisch unter die Lupe nimmt, wer weiss, vielleicht kann noch mehr in der eigenen Gemeinde gekauft, bestellt und damit erhalten werden. Sägen wir nicht noch mehr an diesem Ast, auf welchem wir alle sitzen. Sagen wir Nein zu dieser Vorlage! Rosi Magon, Windisch: Vor 3 Jahren haben wir hier im Grossen Rat den Richtplan des Kantons Aargau beschlossen. Damit waren wir der Meinung, über ein Instrument zu beschliessen, das wichtige und zentrale Entscheide der Raum-ordnungspolitik ermöglicht. Wir haben es heute in der Hand, dieses Instrument des Richtplans nicht zum Papiertiger verkommen zu lassen. Was bisher gesagt wurde, müssen wir uns bei der Abstimmung vor Augen führen. Der Gemeindeammann von Spreitenbach, Herr Rudolf Kalt, hat darauf hingewiesen, wie belastet die Region in Oftringen ist. Herr Kunz hat auf die Problematik für die KMU-Betriebe hingewiesen. Ich habe grossen Unmut darüber, dass uns der Regierungsrat eine solche Vorlage präsentiert. Die Aufgabe des Richtplans ist es, eine Interessenabwägung durchzuführen über die raumwirksamen Auswirkungen. Das wurde hier ungenügend gemacht. Wir haben hier keine Abwägung für eine nachhaltige Wirtschaft, sondern hier wurde eindeutig der wirtschaftliche Aspekt einseitig zu Gunsten der grossen Zentren gewichtet. In der Botschaft führt der Regierungsrat aus, dass die Lärm- und Luftsituation nicht gelöst ist. In einem solchen Fall darf keine Festsetzung stattfinden. Damit ist die Abstimmung nicht vollzogen. Im Richtplan, den wir vor 3 Jahren beschlossen haben, hat sich die Kommission ausführlich über diese Problematik der Fachmärkte und Einkaufszentren unterhalten und ist dann zu den Beschlüssen gekommen. Unter anderem steht da auf Seite 47: "...sind deshalb ausserhalb der gewachsenen Dorf- und Zentrenstruktur nicht erwünscht...". Trotzdem bekommen wir nun so eine Vorlage 14. Dezember 1999 finanziell in der Lage, solche Zentren zu bauen. Oft kommen ihnen Gemeinden noch mit Steuergeschenken entgegen. Früher, während meiner Kindheit, gab es in Reinach noch viel mehr Geschäfte. Als Kind konnte ich zur Weihnachtszeit noch beim Merkur kleine Dinge kaufen für Lebkuchenhäuschen usw.. Das kann man heute nicht mehr. Leider mussten viele Geschäfte schliessen, weil ihnen die Kundschaft fehlt. Es ist aber nicht so, dass Reinach bevölkerungsmässig geschrumpft wäre. Nein, diese Gemeinde vom Regierungsrat. Hier müssen wir als Grosser Rat korrigieren. Wir müssen diese Vorlage deshalb ablehnen. Zur Problematik des Verkehrsaufkommens bezüglich Einkaufsmärkten: Es ist da die Rede von periodischen und aperiodischen Märkten. Auf Seite 3 der Botschaft kommt ganz klar zum Ausdruck, dass das Ziel eine Festlegung auf Einkaufszentren ist, weil diese sehr viele Kunden anziehen und einen wirtschaftlichen Betrieb des überwiegenden Fachmarktanteils ermöglichen. Nicht nur ein Fachmarkt wird hier befürwortet, sondern eben auch ein Einkaufszentrum, das möglichst viele Kundinnen und Kunden anziehen soll. Wenn wir hier dieser Richtplanfestsetzung zustimmen, dann lassen wir den Richtplan zum Papiertiger verkommen. Stimmen Sie deshalb nicht zu! Harry Lütolf, Wohlen: Die Meinungen sind gemacht, die Richtplanänderung ist beschlossene Sache und ich versuche Sie also nicht zu überzeugen, dieser Richtplanänderung nicht zuzustimmen. Ich will aber den Blick noch etwas weiter in die Zukunft schweifen lassen. Zudem will ich in die Glaskugel schauen und Ihnen sagen, was uns gleich der Herr Baudirektor sagen wird. Er wird sagen: Der Grosse Rat ist das Gremium, das aus der Vogelperspektive schauen und aus der Gesamtperspektive den Kanton überblicken muss, um dann raumwirksame Massnahmen zu beschliessen. Dazu ist der Richtplan hier. Fragen bezüglich der Lärm- oder Abgasimmissionen werden dann alle in der Nutzungsplanung entschieden. Da wird nicht mehr der Grosse Rat darüber entscheiden. Das wird uns meines Erachtens der Herr Baudirektor vortragen. Machen wir doch diese Gesamtbetrachtung also einmal: Wir haben eine Richtplanänderung in Rothrist beschlossen und werden eine Richtplanänderung in Aarburg beschliessen müssen. Es sind verschiedene Fachmärkte geplant, auch in Aarburg. Da frage ich mich, wo hier die Gesamtbetrachtung ist, wenn jede Gemeinde kommt und ihre eigenen Projekte bringt und Märkte schafft. Wo bleibt hier die Gesamtbetrachtung? Sie wird einfach links liegen gelassen. Das ist nicht der Sinn und Zweck, was hier der Grosse Rat beschliessen sollte. Wir werden dann auch noch über die Wiggertalstrasse befinden müssen. Herr Locher hat es schon gesagt: Diese Richtplanänderung wird nun schon zum Anlass genommen, diese Strasse endlich mal zu bauen. Das kann doch nicht sein, dass wir hier so quasi Probleme induzieren, um uns dann ein neues Problem aufzuhalsen mit einer neuen Strasse, die gebaut werden muss. Auch hier fehlt die Gesamtbetrachtung. Ich bitte Sie also, spätestens dann, wenn es um das Projekt Aarburg geht, sich ernsthaft zu überlegen, ob wir dort die Richtplanänderung beschlies-sen wollen oder nicht. Wir sprechen nun über eine Fläche von rund 12 Fussballfeldern. Ich denke, dass sich die Gemeinde Aarburg 2596 14. Dezember 1999 sehr wohl mit Oftringen zusammentun könnte, um zu überlegen, ob sie nicht ihr Projekt gemeinsam verwirklichen wollen. Hans Bösch-Sachs, Sins: Was mir bei dieser Diskussion auffällt, ist eine ungeheuerliche Inkonsequenz! Ich will nur zu 2 Argumenten Stellung nehmen. Zum Argument der Arbeitsplätze: Mit diesem Argument kann man jeden Unsinn entschuldigen! Ich fackle am Silvester den Dachstock des Regierungsgebäudes ab! Das gibt einen Haufen Arbeit. Dann aber bin ich kriminell! Wer durch die Zerstörung unserer Lebensgrundlage das gleiche Ziel verfolgt, ist aber fortschrittlich. Da dürfte man mal ein bisschen mehr darüber nachdenken. gelten, aber nur, wenn dort auch die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keinen Automatismus für diesen Entscheid. Einige aufgeworfenen Fragen will ich kurz ansprechen: Zur Funktion des Richtplanes. Er soll allgemein dafür sorgen, dass alle sachlichen Aspekte auf den Tisch kommen und in einer Gesamtwürdigung zusammengefügt werden. Er soll aber auch ein politisches Forum darstellen, in welchem die Betroffenen und am Schluss Sie entscheiden können. Der Richtplan ist ein stufenmässig wirkendes Instrument. Er enthält nur Standortentscheide, welche er mit möglichst geringem Aufwand herbeiführen will. Wir wollen verhindern, dass man ganze Projekte durchführen muss und am Schluss einen Scherbenhaufen hat. Deshalb wollen wir auch auf etwas allgemeinen Grundlagen bereits vorweg entscheiden können. In diesem Fall kommt nun noch ein zusätzliches Element hinzu, nämlich die besonderen Voraussetzungen für Fachmärkte. Einkaufszentren und Fachmärkte sind zwei verschiedene Dinge und schaffen besondere Probleme für die Besiedlung, die Lebensqualität, den Verkehr, die bauliche Ästhetik usw.. Daher gibt es in vielen Kantonen besondere Regelungen für diese Arten von Nutzungen. Im Aargau steht das im Richtplan. Das macht aber auch klarer, dass es beim Richtplan-entscheid nicht um einen wirtschaftspolitischen Bedarfsnachweis geht. Der Staat hat keine Befugnis festzustellen, ob es einen Fachmarkt oder ein Einkaufszentrum braucht oder nicht. Wir können lediglich die Rahmenbedingungen für diese Standorte bestimmen. Darum ist der Themenkreis, den Herr Flückiger aufgegriffen hat, nicht Sache des Staates. Er kann noch so richtig sein, aber er ist nicht Sache des Regierungsrates, umso mehr auch, als dieser Standort ja bereits in einer Bauzone ist. Es geht also nur um den grundsätzlichen Standortentscheid, ob ein solcher Fachmarkt möglich sei. Alles andere ist dann in den nachfolgenden Verfahren, da haben Sie Recht, Herr Lütolf, dem Nutzungsplan, dem Baubewilligungsverfahren und insbesondere in der UVP abzuklären. Es ist also möglich, dass die UVP dazu führt, dass der Fachmarkt nicht gebaut werden darf. Wir haben in diesem Fall 3 wesentliche Beschränkungen vorgesehen, die neu sind. Der Herr Gemeindeammann hat darauf hingewiesen. 1. Nur Fachmarkt und kein Lebensmittelmarkt; 2. Flächenbeschränkung, 3. Limitierung der Ausfahrtsfrequenzen. Das steht auch in der Botschaft auf Seite 3. Hierzu haben wir gewisse Erfahrungen aus Spreitenbach, aber im Prinzip ist das etwas Neues. Zur Frage der Umweltbelastung: Diese Frage ist selbstverständlich zentral. Frau Kunz hat vor allem auf die 2597 Art. 1672 Dann zum Argument, dass das ja sowieso einmal überbaut wird: Klar, auch das Ende der Welt kommt irgend wann einmal. Ich meine, dann kann man direkt alles kaputtmachen. Das sind die Inkonsequenzen, die ich hier feststelle. Das gibt mir wirklich zu denken. Landammann Dr. Thomas Pfisterer: Sie haben ein typisch aargauisches Problem vor sich: Es geht um das Zusammenwachsen unserer Siedlungen zu Agglomerationen. Das hat Vorteile und Nachteile, damit müssen wir uns befassen. Der Richtplan ist eine Chance für Sie, diese Fragen zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Es ist richtig, Herr Lütolf, was in Oftringen gilt, würde dann auch an einem andern Ort Stelle auf Seite 4 der Botschaft hingewiesen. Es ist so, dass möglicherweise die Grenzen erreicht sind, aber die Aussage lautet, dass diese Regelung nicht zu einer Zusatzbelastung gegenüber der heute geltenden Ordnung führen kann, wenn sie richtig gehandhabt wird. Das ist die Aussage und nicht mehr. Wir haben dort heute eine Zone, die eine Gewerbenutzung zulässt, die mehr Frequenzen zulässt, als das heute der Fall ist. Das ist der entscheidende Unterschied! Darum darf man mit guten Gründen auch aus Rücksicht auf die Umwelt hier nicht Nein sagen. Die Situation kann, wenn sie vernünftig gehandhabt wird, nicht zu einer Mehrbelastung führen. Drei Gründe sprechen dafür, der Kommission und dem Regierungsrat zu folgen: 1. Wir haben heute bereits eine rechtskräftige Bauzone, die eine Gewerbenutzung zulässt und vom Potential her eine höhere Belastung zulässt als das, was nun zur Diskussion steht. 2. Sie haben nur einen Grundsatzentscheid zu fällen. Alles andere kommt später noch. 3. Der Staat darf keinen Bedarfsentscheid fällen. Ich bitte Sie um Zustimmung! Abstimmung: Für den Antrag von Regierungsrat und Kommission: 92 Stimmen. Dagegen: 51 Stimmen. Vorsitzender: Der Entwurf zur Anpassung des Richtplans ist verabschiedet. Das Geschäft ist damit erledigt. Beschluss: Der Entwurf verabschiedet. zur Anpassung des Richtplans wird 1673 Gemeinde Oberrohrdorf; Nutzungsplanung Siedlung; Genehmigung mit Feststellung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 13. Oktober 1999 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Die Gemeinde Oberrohrdorf hat 1996 die Nutzungsplanung Kulturland vom Grossen Rat genehmigt erhalten. Nachfolgend, eher in umgekehrter Reihenfolge als üblich, liegt jetzt die Revision und eine Reduktion der Baugebietsplanung zur Genehmigung vor. Die rechtskräftige Bauzonenplanung stammt aus dem Jahre 1982. Art. 1672 Nebst der Anpassung an die heute gängige Praxis nach Raumplanungs- und Baugesetz ist die Reduktion der Baugebietsfläche wegen eines in geringerem Ausmass als ursprünglich erwartet eingetretenen Wachstums begründet. Ein Teil der in die Nichtbauzone verlegten Flächen von total 3,2 ha wird in eine Übergangszone gelegt, eine Nichtbauzone mit Priorität bei neuen Bedarfsabklärungen. Die noch vorhandene rechnerische Obergrösse ist dadurch gerechtfertigt, dass praktisch keine zusammenhängenden Flächen als Reserve erkennbar sind, die Erschliessungen also praktisch alle bereits bestehen. Die Botschaft enthält im Anhang 1 einen Fehler, welchen es zu korrigieren gilt: Das Gebiet "Altberg" ist nicht mit einem Genehmigungsvorbehalt belegt, sondern es handelt sich um eine zwingende Feststellung, dass das Gebiet erst überbaut Die Bau- und Planungskommission hat Recht- und Zweckmässigkeit dieser revidierten Planung erkannt und ohne wesentliche Diskussionen bei 16 Anwesenden mit 15:0 bei einer Enthaltung zugestimmt. Mit diesem klaren Ergebnis bitte ich Sie, die vorliegende Nutzungsplanung der Gemeinde Oberrrohrdorf ebenfalls in befürwortendem Sinne in die Praxis zu entlassen. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung dazu vor. Wir stimmen gesamthaft über alle Anträge ab. Abstimmung: Die Anträge werden mit grosser Mehrheit genehmigt. Beschluss: 1. Für die am 2. Dezember 1998 von der Gemeindeversammlung Oberrohrdorf verabschiedete Vorlage wird folgende Feststellung gemacht: Bauzonenplan Es wird festgestellt, dass der zu erstellende Gestaltungsplan im Gebiet "Altberg" erst genehmigt werden kann, wenn die Schiessanlage definitiv aufgehoben ist. 2. Im Übrigen werden der Bauzonenplan und die Bauordnung vom 2. Dezember 1998 der Gemeinde Oberrohrdorf genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. 14. Dezember 1999 werden kann, wenn die Schiessanlage eliminiert worden ist. Die vorliegende Revision der Nutzungsplanung Siedlung von Oberrohrdorf ist recht- und zweckmässig und bietet die Grundlage für eine Siedlungsverdichtung. Die ebenfalls zur Genehmigung vorliegende Bauordnung ist das Schlankste, was uns in dieser Richtung seit dem neuen Baugesetz begegnet ist! Die Regelung ist absolut ausgedünnt und die These "Weniger ist Mehr" scheint voll durchgeschlagen zu haben. Mit lediglich 19 Paragrafen (und erst noch sehr knapp formuliert), kommt sie mit etwa halb so viel Paragrafen aus wie andere vergleichbare Ordnungen. Sie reizt den Spielraum bei der Anrechnung der Dachgeschossflächen an die Ausnützungsziffer und aber vor allem in Paragraf 17 wo die Entscheidungsbefugnisse über Baugesuche für geringfügige Vorhaben an eine Kommission oder an den Bauverwalter erfolgt, stark aus. wurde erstmals vorgenommen und die Bauzonenregelung wurde sowohl in der Grösse wie auch in den Zonendefinitionen sowohl an die neueren Bedürfnisse wie an die Anforderungen gemäss Baugesetz angepasst. Dabei wurde die bestehende Industriezone zum Teil in die anforderungsgerechtere Gewerbezone umgeteilt. Die Dorfzone wird erweitert und entspricht weitgehend dem bestehenden alten Dorfteil. Die Bauzone wurde um ca. 1,9 ha vergrössert, weist eine Übergrösse auf, die vertretbar ist, nachdem die Reservegebiete bereits zum Teil erschlossen sind. Das Siedlungsgebiet wird anschliessend an die Genehmigung dieser Nutzungsplanung im Richtplan durch den Regierungsrat fortgeschrieben. Die Kulturlandplanung basiert auf Inventarkarten und nimmt praktisch alle Besonderheiten und wertvollen Objekte auf. Die Hanglage zum Homberg ist landschaftlich geschützt. Rund 14 % des Waldgebietes sind Naturschutzzone. Die vorhandenen Hochstamm-Obstgärten sind weitgehend geschützt. Es ist zu hoffen, dass die Nutzung dieser Anlagen auch auf längere Sicht dem Schutzgedanken Rechnung trägt. Die Bau- und Nutzungsordnung enthält keine aussergewöhnlichen Regelungen und ist als Gesamtwerk mit 45 Paragrafen schlank gehalten und gut lesbar. Sie hat in der Bau- und Planungskommission keine Diskussionen ausgelöst. Gesamthaft gesehen liegt eine logische und anforderungsgerechte Planung vor, welche Ihnen die Bauund Planungskommission einstimmigt mit 16 zu 0 Stimmen zur Genehmigung vorschlägt. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung dazu vor. Wir stimmen gesamthaft über die Anträge ab. Abstimmung: Die Anträge werden mit grosser Mehrheit genehmigt. 1674 Gemeinde Leimbach; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 10. November 1999 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Die Nutzungsplanung von Leimbach hat in der Bau- und Planungskommission keine grossen Wellen geworfen. Sie wurde in der Präsentation als zeitgemäss, recht- und zweckmässig und folglich als alle Anforderungen erfüllend beurteilt. Die Kulturlandplanung Beschluss: 1. Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Leimbach vom 27. November 1998 und 25. Juni 1999 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. 2598 14. Dezember 1999 Vorsitzender: Ich danke der Baukommission und ihrem Präsidenten für die geleistete Arbeit. 1675 Interpellation Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, vom 17. August 1999 betreffend Baubewilligungspraxis bei Mobilfunkantennen und Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1345 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 3. November 1999: Zu Frage 1: Im Sinne von Art. 7 des Umweltschutzgesetzes gilt die "Nichtionisierende Strahlung" (NIS) als Immission, stationen zu erwarten sind. Es darf erwähnt werden, dass die von der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Immissionsgrenzwerte in der im Entwurf vorliegenden NISVerordnung um den Faktor 10 für empfindliche Nutzungen wie Wohnhäuser, Spitäler und Schulen - verschärft sind. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung der Strahlenproblematik wurden auch verschiedentlich Forschungsprogramme aufgenommen, die der Frage der direkten Schädigung und der Langzeitwirkung nachgehen. Bis jetzt konnten bei Beachtung der empfohlenen Sicherheitsmassnahmen allerdings keine entsprechenden Schädigungen nachgewiesen werden. Grundsätzlich sind übermässige Erwärmungen des menschlichen Körpers bei den heute bewilligten NATELD/GMS-Basisstationen kaum zu erwarten. Bezüglich der thermischen Auswirkung (übermässige Erwärmung des menschlichen Körpers) ist darauf hinzuweisen, dass es sich hier um ein lokales Problem handelt. Eine allfällige Überwärmung des Schädels ist primär auf kopfnahe Antenne des eigenen NATEL zurückzuführen und nicht auf installierte NATEL-Sendeantennen. Zu Frage 2: Bereits im Vorfeld des NIS-Verordnungsentwurfes hat das BUWAL zur Beurteilung der NISImmissionen neuer Basisstationen von Mobilfunknetzen Standortdatenblätter an die Konzessionäre und an die Kantone verteilt. Seit Anfang 1999 werden die Baugesuche zur Erstellung und Betreibung von NATEL-Basisstationen mit den Standortdatenblättern bei den Gemeinden eingereicht. Mittels dieser Datenblätter lassen sich die Gesuche transparenter nach den Vorgaben der künftigen NIS-Verordnung des Bundes beurteilen. Der Verordnungsentwurf gilt für die Beurteilung der Baugesuche als Richtlinie. Zu Frage 3: Zur Beurteilung der NIS-Immissionen hat das BUWAL per 20. Oktober 1998 Grundlagen (Standortdatenblätter) als Übergangslösung zur ausstehenden NIS-Verordnung ausgearbeitet, die den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Dabei empfiehlt das BUWAL, aufgrund der Sendeleistungen mit den entsprechenden Sendefrequenzen einen Mindestabstand in Form eines Freihaltebereiches als Kriterium zur Standortwahl der Anlagen beizuziehen. In diesem Freihaltebereich sollten sich keine Orte mit empfindlicher Nutzung befinden. Bei der Festlegung des 2599 Art. 1673 die zu begrenzen ist. Auf die NIS ist das zweistufige Konzept des USG zur Begrenzung von Emissionen anwendbar. Nichtionisierende Strahlungen bzw. elektromagnetische Felder (EMF) sind demnach unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (erste Stufe; Art. 11 Abs. 2 USG). Die Emissionsbegrenzungen werden in einer zweiten Stufe verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden (Art. 11 Abs. 3 USG). Gerade hier greifen die in der NIS-Verordnung im Anhang 3 festgesetzten Immissionsgrenzwerte, wonach gemäss dem heutigen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Auswirkungen von den derzeit bewilligten NATELD/GMS-BasisFreihaltebereiches gemäss dem einfachen Beurteilungsverfahren des BUWAL geht man vom ungünstigsten Fall aus, nämlich dass die gesamte Sendeleistung der Anlage in dieselbe Richtung abgestrahlt wird und dass sich die relevanten Aufenthaltsorte genau in dieser Hauptstrahlrichtung befinden (dies ist in der Praxis kaum der Fall). Bei den bis heute beim Kanton eingegangenen Baugesuchen wurde der Freihaltebereich und die Immissionsgrenzwerte bei Anlagen ausserhalb Baugebiet unseres Wissens eingehalten. Hingegen ist bei einer Vielzahl von Baugesuchen für NATEL-Basisstationen innerhalb des Baugebietes der Freihaltebereich unterschritten. In diesen Fällen müssen mit den "Detaillierten Verfahren" des BUWAL die effektiv zu erwartenden NIS-Immissionen auf empfindliche Nutzungen berechnet werden. In den meisten Fällen konnte der in der NIS-Verordnung vorgeschlagene Immissionsgrenzwert für empfindliche Nutzungen eingehalten werden. In wenigen Ausnahmefällen konnte die Anlage nicht am beantragten Standort gebaut werden. Zu Frage 4: Bei der Einhaltung der NIS-Immissionsgrenzwerte, wie sie im NISV-Entwurf vorgesehen sind, ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung keine Gefährdung von Menschen zur erwarten. Sollte sich bei den noch laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass biologische Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auch unterhalb der im NIS-Verordnungsentwurf vorgesehenen Immissionsgrenzwerte auftreten, so wäre eine Verschärfung der Grenzwerte zu prüfen. Eine Gesundheitsabklärung würde sich in diesem Falle erübrigen. Sollte sich bei gehäuften Fällen der Verdacht einer möglichen Beeinflussung durch Strahlung herauskristallisieren, dann müsste eine entsprechende Abklärung erfolgen gemäss den gesetzlichen Vorgaben (Gesundheitsgesetz § 47 Abs. 1: Der Kanton trifft Massnahmen der Gesundheitsvorsorge. Diese dienen der Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsgefährdungen durch Umwelteinflüsse.). Zu Frage 5: Die gesetzliche Anforderung in Art. 5 Abs. 1 des NIS-Verordnungsentwurfes zur Einhaltung eines Freihaltebereiches, insbesondere gegenüber von noch unüberbauten Bauparzellen, gilt für neue Anlagen oder wenn eine bestehende Anlage ersetzt oder an einen anderen Standort verlegt wird. Im Gegensatz zu den neuen Anlagen Art. 1674-1675 14. Dezember 1999 dürfen bei bestehenden Anlagen Orte mit empfindlicher Nutzung im Freihaltebereich vorhanden sein. Dieser Art. 5 Abs. 1 ist im Rahmen der Vernehmlassung der NIS-Verordnung umstritten. Eine abschliessende Rechtssetzung bei den laufenden Baubewilligungsverfahren zu Mobilfunkanlagen betreffend den Freihaltebereichenen gegenüber unüberbauten Bauparzellen ist derzeit kaum möglich. Zu Frage 6: Ausgangslage: Im Mai 1998 erteilte das BAKOM zwei privaten Unternehmen (diAx und Orange) die Konzession zur Erstellung von Mobilfunknetzen und entliess die Swisscom - als Nachfolgerin der öffentlichrechtlichen Telecom PTT - mit einer Konzession und einem weitgehend ausgebauten Mobilfunknetz in die Privatwirtschaft. Mit der Konzession für den Aufbau je eines Mobilfunknetzes wurden die Betreiber gleichzeitig verpflichtet, bis Ende 2002 einen Versorgungsdeckungsgrad Freiwillige Vereinbarung mit den Betreibern: Um die verschiedenen Betreiber zur vermehrter Zusammenarbeit zu bewegen, hat das Baudepartement zu Gesprächen eingeladen Daraus resultierte eine Vereinbarung, die von allen Beteiligten unterzeichnet wurde. Ziel der Vereinbarung ist es, die für die Errichtung der Netze ausserhalb der Bauzonen erforderlichen Antennenstandorte möglichst zu minimieren. Angestrebt wird die Errichtung von gemeinsamen Antennenanlagen, soweit dies technisch, wirtschaftlich und landschaftlich tragbar ist. Dieses Ziel konnte in der Zwischenzeit bereits an vielen Orten erreicht werden. Das Baudepartement ist heute im Besitz der vertraulichen Daten der geplanten und bestehenden Antennenstandorte. In diesem besonderen Vertrauensverhältnis nimmt es die Koordinationsfunktion bei der Netzplanung und der Standortwahl im Baugesuchsverfahren wahr. Diese Vereinbarung beschränkt sich auf Standorte ausserhalb der Bauzone. Innerhalb der Bauzonen stehen andere Strategien, Zuständigkeiten und Probleme, wie der Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung, im Vordergrund. Im Baugebiet wird von einer Konzentration der Sendeanlagen abgeraten, da dies auch eine Konzentration der nichtionisierenden Strahlung nach sich zieht. Die Gespräche haben in der Zwischenzeit die Schwellenängste unter den Konkurrenten erheblich abgebaut. In vielen Fragen ist die gemeinsame Zusammenarbeit zwischenzeitlich möglich geworden. Verschiedene Kantone haben die Vereinbarung des Kantons Aargau mit den Mobilnetzbetreibern übernommen. Der Betreuungs- und Beratungsaufwand Gesuchsbehandlung ist beträchtlich. bei der Zu Frage 7: Aufgrund unserer Daten sind gegenwärtig 177 GMS-Antennen (Global-Mobil-System) gebaut, im Bau oder bewilligt. Geplant sind heute deren 181. Diese Zahl dürfte sich jedoch noch massiv erhöhen, wenn bei der nächsten Phase die noch schwach abgedeckten Randgebiete erschlossen werden. Ferner werden voraussichtlich im Jahre 2002 für ein neues UMTS-Netz (Universal-Mobil-TelefonSystem) zusätzliche Konzessionen an neue Mobil-Anbieter von 95 % der Wohnbevölkerung sicherzustellen. Aus Gründen der Konzessionsbedingungen und des Wettbewerbs stehen die Betreiber unter einem hohen Zeitdruck bezüglich Antennennetzaufbau. Der Bund hat es unterlassen, die Konzessionsbedingungen so vorzugeben, dass ein "Antennenwald" in der Landschaft vermieden werden konnte. Also mussten die Kantone einspringen mit ihrer Raumplanung. Innerhalb der Kantone sind es kantonale Behörden (ausserhalb der Bauzonen) und die Gemeinden (vorab innerhalb der Bauzonen). Der Kanton wollte ein Antennenwirrwarr vermeiden. Aufgrund der Konkurrenzsituation waren die Betreiber anfänglich nicht bereit, ihre Netzplanung offen zu legen. Die Koordination der Standorte und die Errichtung von Gemeinschaftsantennen erschien nicht möglich. Unterschiedliche Frequenzen mit entsprechend differierenden Anforderungen an das jeweilige Netz und unterschiedliche Firmenstrategien erschwerten die Ausgangslage für die Koordination zusätzlich. durch das BAKOM erteilt, was wiederum zu einer Steigerung der Antennenzahl führen dürfte. Auf die entsprechende kantonale Koordination wird deshalb auch in Zukunft ein hohes Augenmerk zu richten sein. Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation und insbesondere dafür, dass er wenigstens bei der Standortkoordination seinen Einfluss geltend macht, um die Antennenstandorte zu minimieren. Im Übrigen aber bin ich von der Antwort des Regierungsrates sehr enttäuscht. Ich habe den Eindruck, dass die Regierung die Problematik der Mobilfunkantenne nicht im vollen Ausmass kennt oder kennen will. Wie könnte sie sonst behaupten, dass (Zitat) "nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine Gefährdung vom Menschen zu erwarten ist" oder "bei Beachtung der empfohlenen Sicherheitsmassnahmen keine entsprechenden Schädigungen nachgewiesen werden können". Gleichzeitig stellt die gleiche Regierung in einer weiteren Interpellation zum gleichen Thema fest, (Zitat) "dass unzählige Publikationen über gesundheitsschädigende Auswirkungen von Sendeanlagen bestehen". Na also! Ich erinnere Sie daran, dass die deutsche Strahlenschutzkommission schon 1992 auf die Gefahr von Sendestrahlen beim Mobilfunk aufmerksam gemacht haben und dass die Mediziner Mann und Röschke bereits 1996 den Beweis der physiologischen Wirkung von gepulster Hochfrequenzstrahlung erbrachten und dass das Land Salzburg 1998 die Konsequenzen daraus gezogen hat und 7 - 10 mal tiefere Grenzwerte einhält, als der schweizerische NIS-Entwurf (?) vorsieht. Seit Ende November ist bekannt, dass 2 Wissenschaftler Mitglieder der Arbeitsgruppe zum NIS-Verordnungsentwurf, nämlich Dr. Minder und Dr. Walz, (Zitat) "nach heutiger Einschätzung für tiefere Grenzwerte plädieren". Somit werden selbst in dieser Arbeitsgruppe die heutigen Grenzwerte, auf denen der NISEntwurf basiert, angezweifelt. Nicht erst in den letzten Wochen, aber jetzt besonders oft und deutlich, wurden in den Medien Menschen laut, die ganz massiv unter den gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Natelantennen leiden. Wenn der Regierungsrat nun noch immer behauptet, es seien keine Gefährdungen zu erwarten und keine Schädigungen 2600 14. Dezember 1999 nachgewiesen, dann frage ich mich, wie und wo sich der Regierungsrat überhaupt informiert. Jedenfalls werden wir auf dieses Thema bald zurückkommen. Ich wünsche eine Regierung, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung Ernst nimmt und höher wertet als die Interessen der Netzbetreiber. Ich erwarte von der Regierung, dass sie für ihre Bevölkerung auch in Bern einsteht, denn Herr Baudirektor - nur ein gesunder Aargau ist auch ein starker Aargau. Für Ihren Einsatz danke ich Ihnen. Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 1676 Interpellation Josef Winter, Kaisten, vom 17. August 1999 betreffend Abbau des "Service public" auf den Fricktaler Bahnhöfen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1348 hievor) nommen werden, die Kosten auf verschiedenen Ebenen zu optimieren. Die bekannten Sparmassnahmen von Bund und Kantonen haben ebenso dazu beigetragen wie der freie Wettbewerb im öffentlichen Verkehr. Strategien der SBB AG: Innerhalb der SBB gibt es drei Divisionen: Personenverkehr, Güterverkehr und Infrastruktur, die alle eigenständige Profitzentren bilden. Infrastruktur: Die Betriebsführung bündelt ihre Kräfte aus technischen und qualitativen Gründen für die Nordwestschweiz im Zentrum Basel SBB mit dem Zentralstellwerk und Fernsteuerzentrum. Dies ist im Interesse der Kundschaft Personen- und Güterverkehr sowie der geforderten Produktivitätsteigerung. Weichen und Signale für den Zugsverkehr und den Rangierdienst werden teilweise oder ganz zwischen den Jahren 2000 und ca. 2005 in Basel SBB zentralisiert. Dies hat Auswirkungen auf die Bahnhöfe in der Region, indem dezentrale Steuerzentren aufgehoben werden können. Personenverkehr: Zur Zeit werden verschiedene Modelle geprüft, die sich an den bisherigen Umsätzen der Bahnhöfe, des Entwicklungspotentials und der Marktchancen orientieren: Filiale Personenverkehr SBB AG, Bahnhof "Avec" (mit Partnern wie Migros/Kiosk AG), Stationshalter, Public-Station, Selbstbedienungsbahnhof, Agentur. Alle Modelle haben sich auf die Anforderungen "Erscheinungsbild", "Leistungsqualität Personal" und "Image SBB AG" auszurichten und dienen insgesamt der Kundschaft, dem Service public des öffentlichen Verkehrs. Güterverkehr: Das geplante "KundenServiceCenter" in Fribourg wird neu eine während 24 Stunden erreichbare Ansprechstelle, die auf alle Kundenbedürfnisse direkt und rasch eingeht. Es ist heute noch nicht entschieden, welche Aufgaben - je nach Branche - zentral oder weiter regional wahrgenommen werden. Sicher ist aber, dass die Kundschaft der Region weiterhin lokal und regional für ihre Produktionsabläufe betreut wird. Zu Frage 1: Über die grundsätzlich neue Situation der SBB AG (siehe unter Ausgangslage) sind Regierungsrat und Grosser Rat sowie die Öffentlichkeit seit längerer Zeit im Bild. Als Folge der Eisenbahngesetzrevision hat das 2601 Art. 1675 Antwort des Regierungsrates vom 3. November 1999: Ausgangslage: Die kürzlich erfolgte, umfangreiche Revision des Eisenbahngesetzes sowie die Bahnreform haben die Stellung der konzessionierten Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs (KTU) im Markt und damit auch diejenige der SBB grundlegend verändert. Die SBB sind seit dem 1. Januar 1999 eine eigenständige Aktiengesellschaft (SBB AG) und stehen im Wettbewerb mit andern Bahnen. Mit der Revision des Eisenbahngesetzes wurde das System der nachträglichen Finanzierung von Defiziten durch die öffentliche Hand durch ein neues Finanzierungsmodell abgelöst. Bereits seit 1996 wird das Angebot im Regionalverkehr durch Bund und Kanton im voraus bestellt und dafür ein Preis ausgehandelt. Die Transportunternehmungen sind marktverantwortlich und haben im eigenen Interesse für die Einhaltung der Kosten zu sorgen. Um im Markt bestehen zu können, ist es verständlich, dass Anstrengungen unter- Aargauer Stimmvolk am 9. Juni 1996 eine Anpassung des Gesetzes über den Öffentlichen Verkehr beschlossen. Über die Veränderungen in den Fricktaler Bahnhöfen wurde die Regierung nicht vorgängig unterrichtet. Die SBB AG hat in ihrer neuen Stellung als unabhängige Unternehmung dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung. Der Regierungsrat erwartet künftig eine rechtzeitige Information; er hat bei den SBB entsprechend interveniert. Zu Frage 2: Die Mitsprache der Besteller ist insofern gewährleistet, als der Kanton bei der Offertanfrage die Bedienung von Bahnhöfen zwar verlangen kann, in der Folge aber - zusammen mit den Gemeinden - auch die Kosten zu tragen hätte. Die neuesten Sparanstrengungen von Bund, Kanton und Gemeinden zeigen aber in eine andere Richtung. Der Regierungsrat sieht seine Aufgaben schwergewichtig in der Aufrechterhaltung, der Optimierung und dem Ausbau des Angebots, nicht nur der Bahnhöfe. Den Gemeinden steht es frei, sich weitergehend bei der SBB AG zu engagieren. Zu Frage 3: Der Regierungsrat vermutet, dass der Interpellant davon ausgeht, dass die Schliessung von Bahnhöfen zur Diskussion stehe. Dies ist jedoch nicht der Fall, es geht um organisatorische Fragen der Betriebsführung im Personen- und Güterverkehr zur Diskussion. Die SBB AG hat der Abteilung Verkehr des Baudepartementes dazu sinngemäss folgendes mitgeteilt: Die SBB und die Sozialpartner haben vor Jahren einen "Contract social" vereinbart, der explizit beinhaltet, dass Mitarbeitende mindestens neun Monate vor bevorstehenden Veränderungen schriftlich verständigt werden. Mit diesem Anspruch ist die SBB AG, soweit bekannt, sehr sorgfältig umgegangen. Die Probleme sind regional einvernehmlich gelöst worden. Auch im vorliegenden Fall haben die SBB bereits 1998 begonnen, an verschiedenen Informationsveranstaltungen die Bahnhöfe der Region über mögliche Veränderungen ab 2000 zu orientieren. Bekannt waren die Stossrichtungen: Inbetriebnahme Zentralstellwerk und Fernsteuerzentrum Basel SBB mit Auswirkungen auf die Bahnhöfe in der Region. Nicht bekannt waren verständlicherweise die "Unternehmensreform 2 1999; Art. 1676 14. Dezember 1999 Divisionalisierung" und deren Strategien im Rahmen der Bahnreform. Die Leitung der Betriebsführung NordWestSchweiz hat im August 1999 termingerecht die Mitarbeitenden über weitere Veränderungen zusätzlich schriftlich verständigt. Der Regierungsrat will und kann sich nicht in die operative Entwicklung der Bahnhöfe der SBB AG einmischen. Zu Frage 4: Betreffend Leistungsauftrag und Strategie der SBB siehe oben. Der Zeitplan sieht im Fricktal nach Angaben der SBB AG wie folgt aus: 2004: Stein-Säckingen, Sisseln, Laufenburg = Fernsteuerung durch Basel SBB; 2005: Rheinfelden, Kaiseraugst = Fernsteuerung durch Basel SBB Schlussbemerkung: Es ist nach Auffassung des Regierungsrates nicht die Absicht der SBB AG, die guten Beziehungen zur Kundschaft und zu den Partnerkantonen zu gefährden. Das Sicherstellen der Informationen und der legitimen Mitbeteiligung ist auch durch das Instrument "Angebotskoordination NordWestSchweiz" und dessen Unter-Arbeitsgruppen mit Vertretungen aller Kantone gewährleistet. Die SBB stellt ebenfalls die direkten Kontakte zu den Partnern "Kantone/Gemeinden" weiterhin sicher. Kantons und der Gemeinden früher erfolgt. Es wäre schade, wenn gerade im Fricktal mit dem ausgezeichneten Tarifverbund im Grossraum Basel durch ein Ausdünnen des Personals das Vertrauen der Bahnbenützer in die SBB weiter strapaziert würde. In diesem Sinne ist die Vermutung des Regierungsrates teilweise zutreffend, ich ginge davon aus, die Schliessung von Bahnhöfen stehe zur Diskussion. Ich denke nämlich, dass mittelftistig eine Schliessung durch einen schleichenden Abbau der verschiedensten Dienstleistungen auf Bahnhöfen durchaus möglich ist. Dies fängt beim Abbau des sehr gut ausgebildeten und kompetenten Betriebsführungspersonals an und könnte bei den unbeseelten Billett- und Getränkeautomaten enden. Den entsprechenden Anschauungsunterricht können Sie auf diversen kleinen Fricktaler Bahnhöfen schon heute geniessen. Ich finde es deshalb sehr gut, dass sich in einzelnen Gemeinden des Fricktals Arbeitsgruppen zu bilden beginnen, die sich mit der Problematik der zunehmenden Geisterbahnhöfe, der Bahnhöfe der geschlossenen Wartesäle und der verriegelten und neonbeleuchteten WC-Anlagen befassen. Eines muss sich die SBB im Klaren sein, wenn sich die Kundschaft auf dem Bahnhof vernachlässigt oder nicht mehr sicher fühlt und sich die Leute zudem von der anonymen Technik überfordert fühlen, werden sie das Bahnfahren nach Möglichkeit meiden! Mit der Antwort der Regierung bin ich zufrieden, auch wenn damit noch lange nicht meine Bedenken ausgeräumt sind. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 1677 Gefängniskonzept; Eintreten Anpassung der Leitsätze; Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die bisherigen Bahnhofvorstände als Leiter von "Verbundbahnhöfen für Betriebsführung Personen- und Güterverkehr" neue Aufgaben übernehmen. Die SBB AG wird den Gemeinden Frick und Möhlin sowie der SP Rheinfelden direkt antworten. Die Sozialpartner sind bereits nochmals klärend orientiert worden. Josef Winter, Kaisten: Für die Antwort der Regierung danke ich. Ich bin mit der Antwort der Regierung zufrieden. Zufrieden bin ich deshalb, weil aus der Antwort klar ersichtlich wird, welchen Preis wir für den technischen Fortschritt zu zahlen haben und welche Folgen sich ergeben, wenn ein öffentliches Unternehmen nach marktwirtschaftlichen Kriterien geführt werden soll. Es sind zudem einige Sachverhalte in der Antwort gut erläutert. Offenbar ist aber auch der Regierungsrat mit der mangelhaften Information der SBB nicht zufrieden. Ich finde es gut, dass er deshalb bei der SBB interveniert hat. Ich hoffe sehr, dass bei den zuständigen Verantwortlichen der SBB künftig die Information und der Einbezug des (Vorlage vom 13. September 1999 des Regierungsrates samt Änderungsanträgen vom 5. November 1999 der nichtständigen Kommission "Gefängniskonzept", denen der Regierungsrat zustimmt) Flory Dubler-Mattmann, Kallern, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 4 "Gefängniskonzept": Die nichtständige Kommission Gefängniskonzept erachtete ihre Aufgabe als abgeschlossen, als der Grosse Rat am 11. November 1997 das Gefängniskonzept genehmigte. Die vom Regierungsrat beantragten Änderungen der Leitsätze machten nun aber gewissermassen eine Wiederbelebung der Kommission nötig. Die Tatsache, dass bereits zwei Jahre nach dem ersten Beschluss umfassende Konzeptänderungen beantragt werden, hat verschiedene Kommissionsmitglieder auf den ersten Blick befremdet. Die Kommission liess sich indessen überzeugen, dass die beantragten Änderungen tatsächlich erhebliche Verbesserungen umfassen. Entsprechend wurde nach intensiven Diskussionen den Anträgen des Regierungsrates mit zwei letztlich geringfügigen Änderungen einstimmig zugestimmt. Die beantragten Konzeptänderungen beziehen sich vorab auf 5 Punkte: 1. Die Aufhebung Bezirksgefängnis Zurzach: Das Gefängniskonzept sah die Erhaltung des Bezirksgefängnisses Zurzach sowie den Einbau eines Spazierhofes vor. Das entsprechende Vorprojekt ergab aber, dass die Kosten rund doppelt so hoch ausfallen dürften wie ursprünglich geplant. Zudem wären Belichtung und Belüftung des Spazierhofes keineswegs ideal. Da die Betriebsgrösse unwirtschaftlich ist und die Belegung in den letzten Jahren relativ gering war, wird nunmehr die Aufhebung des Bezirksgefängnisses beantragt. 2. Verzicht auf zusätzliche Plätze für Ausschaffungshaft: Gemäss Gefängniskonzept sollten - zusätzlich zu den 12 bestehenden Plätzen im Amtshaus - 20 weitere Plätze für Ausschaffungshaft realisiert werden. Da zur Zeit kein entsprechender Bedarf besteht bzw. die ursprünglich 2602 14. Dezember 1999 beabsichtigte Zusammenarbeit mit einem Nachbarkanton nicht mehr zur Diskussion steht, soll auf die zusätzlichen Plätze verzichtet werden. 3. Verzicht auf zusätzliche Plätze für Untersuchungshaft, Halbgefangenschaft und Kurzvollzug: Gemäss Vorgabe des Gefängniskonzeptes hätte die derzeitige Kapazität in den Bezirksgefängnissen von 175 auf 190 ausgebaut werden sollen. Eine sorgfältige Analyse ergab, dass letztlich auf einen derartigen Kapazitätsausbau verzichtet werden kann. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil Halbgefangenschaft und kurze Freiheitsstrafen immer mehr durch alternative Sanktionsformen (insbesondere gemeinnützige Arbeit) abgelöst werden. 4. Abteilungen für Spezialvollzug: Gemäss Gefängniskonzept sollten in der Strafanstalt Lenzburg zusätzlich zur bestehenden Sicherheitsabteilung Spezialabteilungen für erhöhte Sicherheit, für psychisch Auffällige sowie für Suchtmittelkranke eingerichtet werden. Innerhalb der geschlossenen Strafanstalten besteht indessen kein Bedarf mehr nach einer speziellen Abteilung für Suchtmittelkranke. Zudem zeigten konkrete Studien, dass es aus baulichen sowie aus betrieblichen Gründen praktisch ausgeschlossen ist, Spezialabteilungen in die bestehende Strafanstalt zu integrieren. Demgegenüber erscheint eine Angliederung der Spezialabteilungen an das Zentralgefängnis ideal; Raumprogramm und Die Kommissionsminderheit wollte am Begriff "Regionalgefängnis" festhalten. Es wurde argumentiert, dass man sich dadurch alle Möglichkeiten offen lasse, um in nicht absehbarer Zukunft bestehende Bezirksgefängnisse aufzuwerten oder ein zweites Grossgefängnis zu realisieren. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit wäre diesfalls das Konzept entsprechend anzupassen. Das Gefängniskonzept sieht vor, dass in den Bezirksgefängnissen von Kulm und Zofingen sowie in den Regionalgefängnissen "nach Möglichkeit" geeignete Beschäftigungen angeboten werden sollen. Die vorberatende Kommission ist der Überzeugung, dass für diejenigen Insassen, welche sich im Zentralgefängnis im Strafvollzug befinden, unbedingt (und nicht nur "nach Möglichkeit") eine Beschäftigung anzubieten sei. Es wird daher eine Präzisierung des entsprechenden Leitsatzes verlangt. Im Rahmen der Diskussion in der vorberatenden Kommission wurden zahlreiche Fragen sehr intensiv erörtert. Dabei ging es u.a. um das Problem der zusätzlichen Transportwege. Die Vorteile, welche eine Zusammenlegung bringt, überwiegen indessen nach Meinung der Kommission die Nachteile, welche durch die grösseren Transportwege insbesondere für Polizei und Untersuchungsbeamte aus dem Fricktal entstehen. Durch die Realisierung von sogenannten Einstellzellen für eine kurzzeitige Unterbringung von Gefangenen für wenige Stunden kann zudem das Problem entschärft werden. Gewisse Nachteile ergeben sich auch für Halbgefangene, welche in Lenzburg inhaftiert sind und im Fricktal ihrer täglichen Arbeit nachgehen wollen. Das Problem darf allerdings nicht überbewertet werden; der Anteil der Halbgefangenen ist relativ klein und dürfte sich aufgrund alternativer Sanktionsformen, insbesondere dem Aufkommen der gemeinnützigen Arbeit, weiterhin reduzieren. 2603 Art. 1676 Betriebskonzept können von Beginn weg auch auf diese Abteilungen ausgerichtet werden. 5. Zusammenlegung Regionalgefängnisse I und II: Mit dem Gefängniskonzept wurde beschlossen, ein Regionalgefängnis Freiamt mit 61 Plätzen und ein Regionalgefängnis Fricktal mit 42 Plätzen zu errichten. Insbesondere aufgrund des Wegfalls der 20 Plätze für Ausschaffungshaft ist jedoch das Kosten-Nutzen-Verhältnis für das Regionalgefängnis Fricktal ungünstig. Mit einer Zusammenlegung können jedenfalls bedeutende Einsparungen sowohl bei den Investitions- als auch bei den Betriebskosten erreicht werden. Die vorberatende Kommission ist mit den dargestellten Konzeptänderungen grundsätzlich einverstanden. Sie beantragt gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage lediglich zwei Anpassungen: Der Begriff "Regionalgefängnis" soll durch "Zentralgefängnis" ersetzt werden. Nach Auffassung der Kommission sah das ursprüngliche Konzept tatsächlich eine Regionalisierung vor (je ein Gefängnis für die Regionen Fricktal und Lenzburg/Freiamt). Mit einer Zusammenlegung wird nun aber der Gedanke der Regionalisierung zugunsten der Zentralisierung aufgegeben. Dies soll durch die entsprechende Bezeichnung auch nach aussen dokumentiert werden. Ungelöst ist schliesslich das Problem der psychisch kranken Gefangenen, welche einerseits nicht therapierbar sind und anderseits aus Sicherheitsgründen nicht in eine Psychiatrische Klinik aufgenommen werden können. Diesbezüglich muss auf Stufe des Strafvollzugskonkordats oder gar auf gesamtschweizerischer Ebene eine Lösung gefunden werden; aufgrund der geringen Anzahl (ca. 20-25 Gefangene innerhalb des gesamten Konkordats) rechtfertigt sich keine kantonsinterne Lösung. Aufgrund der eingehenden Diskussion ist die vorberatende Kommission überzeugt, dass die beantragten Konzeptänderungen fundiert begründet sind. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten! Vorsitzender: Die Fraktionen der EVP und der SP haben mitgeteilt, dass sie stillschweigend auf die Vorlage eintreten. Esther Hasler, Aarau: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Es war einmal ein Gefängniskonzept. Vor vielen, vielen Jahren - genau genommen vor 2 Jahren entwarfen Leute nach bestem Wissen und Gewissen ein sehr gutes Konzept, das grossen Anklang fand. Doch bevor das Konzept realisiert werden konnte, traf eine grosse Dürre das Land. Nichts war mehr wie früher, ganz nach dem Prinzip: Zuerst das Fressen und dann die Moral. Darum entschieden sich die Oberen, dass das Gefängniskonzept abgeändert werden soll und gaben einer billigeren Variante den Vorzug, indem Sie die Leitsätze abänderten. Was früher Gültigkeit hatte, wurde heute den Sparmassnahmen angepasst. Diese neue Variante priesen sie in allen Tönen, verkauften sie den Leuten als neue Errungenschaft und versetzten zu guter Letzt die Untertanen in Angst und Bange, indem ihnen gesagt wurde: Entweder ihr stimmt dieser neuen Variante zu oder ihr müsst Einsparungen - sprich Budgetkürzungen - in andern Sparten akzeptieren. Unter diesem Druck stimmten die Leute murrend zu. Art. 1677 In diesem Saal wurden - wie heute auch wieder - schon viele Märchen erzählt. Dieses hier wird auch nicht das letzte sein. Nun hat es einmal das Gefängniskonzept getroffen; es hätte aber gerade so gut ein anderes Geschäft sein können. Ich möchte es einmal erleben, dass hier drinnen einmal nur das beste Konzept realisiert würde und nicht nur das Mögliche oder Machbare. Darum stimmen wir auch heute murrend diesem Konzept zu, weil es trotz allem das bestmögliche ist. In Zukunft wären wir froh, wenn bei Geschäften zuerst das Kostendach bekannt ist, damit wir die Konzepte danach richten können. Wir sparen uns damit viel Zeit, Geld und Unmut. Dies ist ein destruktiver Vorschlag zum heutigen Tag. Vorsitzender: Es liegt - nachträglich eingereicht - ein Antrag auf Rückweisung vor. Bruno Plüss, Rheinfelden: Ich stelle Ihnen einen Nichtüberweisungsantrag, möchte aber jetzt schon meine Bereitschaft signalisieren, diesen zurückzuziehen, sofern der Regierungsrat die in meinem Referat erwähnten Schwachstellen und Unklarheiten im vorliegenden Gefängniskonzept ausräumt. Dieses Konzept berücksichtigt die Regionen - namentlich das Fricktal - viel zu wenig. Es geht nicht darum, wo welches Gefängnis hinkommt. Entscheidender ist vielmehr, dass in einigen Regionen unseres Kantons die vorhandenen Polizeikräfte bei weitem nicht mehr ausreichen werden, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine massive Aufstockung des Polizeikorps wird unausweichlich werden, teilweise noch nicht vorhanden. Werden diese in genügender Anzahl bereitgestellt? Wie sieht es mit den Kosten aus? Wie die Transportinfrastruktur aussehen soll, um die Delinquenten oder Verdächtigen rationel und sicher von A nach B zu befördern, ist aus dem Konzept nicht ersichtlich. Auf Seite 7 der Botschaft wird immerhin darauf hingewiesen, dass die Transportkosten für die Polizei und Untersuchungsbeamten nicht in der Rechnung enthalten seien. Aber wie hoch sie sind, ist nicht ersichtlich. Es werden sicher nicht nur Personen transportiert, welche alten Damen die Handtasche entrissen haben, sondern auch Schwerverbrecher, bei welchen auf der doch relativ langen Fahrt mit Befreiungsversuchen gerechnet werden muss. Ein Vorschlag, geschweige denn eine Lösung über die Erreichung der Gefängnisse mit öffentlichen Verkehrsmitteln sucht man beim Konzept ebenfalls vergebens. Hinweise auf die Fahrkosten und die Kosten für die Fahrzeit sucht man ebenfalls vergebens. Ein Gefängniskonzept sollte nicht nur die Baukosten berücksichtigen, sondern sollte auch die damit verbundenen Änderungen und Nebenwirkungen beziffern. Es ist unakzeptabel, dass Regionen wie aufgezeigt benachteiligt werden. Es darf nicht sein, dass in einigen Regionen unseres Kantons die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gesenkt wird. Ich bitte Sie darum, das Geschäft zurückzuweisen, ausser der Regierungsrat kommt in seinem Referat darauf zurück! Gleichzeitig fordere ich den Regierungsrat und die Kommission auf - falls Rückweisung beschlossen wird noch einmal über die Bücher zu gehen und das Konzept zu überarbeiten. Die durch das Gefängniskonzept verursachten personellen Konsequenzen beim Polizeikorps und den Untersuchungsbehörden und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen müssen klar aufgezeigt werden. 14. Dezember 1999 da die Polizeibeamten mit dem Transport von Kriminellen oder Verdächtigen absorbiert werden. Abgesehen davon wird der Polizeiberuf durch diesen 24-Stunden-Taxidienst auch nicht gerade attraktiver. Diesen negativen Auswirkungen werden beim vorliegenden Konzept zuwenig Beachtung geschenkt. Haben Sie einmal auf die Karte des Kantons Aargau mit den Standorten der geplanten Gefängnisse geschaut? Konzentration im Süden, Leere im Norden! Verzeihen Sie, aber ich sehe hier keine Logik. Ist das wirklich der Klugheit letzter Schluss? Gibt es wirklich keine andere Lösung, bei welcher die Gefängnisse besser über den Kanton verteilt werden? Warum ist der Standort Laufenburg trotz hervorragender Voraussetzungen nicht in das Konzept aufgenommen. Ideal gelegen könnten da Gefangene aus den Bezirken Laufenburg, Zurzach und Rheinfelden aufgenommen werden. In diesen Grenzbezirken ist sonderbarerweise kein Gefängnis geplant. Also genau dort ist kein Gefängnis geplant, wo die illegalen Grenzübertritte stattfinden. Gemäss Aussagen des Bezirksamtes Rheinfelden betrug die Anzahl illegaler Grenzübertritte 1998 allein im Bezirk Rheinfelden 352. Daraus resultierten dann 50 Verhaftungen. In den andern Grenzbezirken werden die Zahlen ähnlich aussehen. Ein Standortwettkampf wird es bei den Gefängnissen - anders als bei Schulen - sicher nicht geben. Von mir aus kann das Zentralgefängnis, das Regionalgefängnis und die verbleibenden Bezirksgefängnisse in Lenzburg, im Berner Oberland oder auf den Fitschi-Inseln zu stehen kommen. Die auf Seite 3 der Leitsätze erwähnten Einstellzellen sind Alle Einwohnerinnen und Einwohner dieses Kantons haben das gleiche Recht auf Sicherheit. Das vorliegende Gefängniskonzept erfüllt diese Forderung nicht und ist deswegen zurückzuweisen! Markus Kunz, Frick: Ich spreche im Namen der CVPFraktion. Wir begrüssen die Anpassung der Leitsätze im vorliegenden Geschäft und die regierungsrätliche Flexibilität. Es macht Sinn, möglichst schlanke Strukturen und Abläufe durchzuziehen und in diesem spezifischen Geschäft den Faktor Regionen hinter jenen der finanziellen Aufwendung und vor allem Professionalisierung und damit der allgemeinen Sicherheit zu stellen. Eine Entlastung der Polizei muss klar das Ziel sein. Wir hoffen, dass mit der nahen Strafanstalt Lenzburg und dem versprochenen Ideenwettbewerb noch weitere, möglichst gute Synergien gefunden werden können. In der Detailberatung wird die CVP den Anträgen zustimmen. Wir sind der Meinung, dass das heute vorliegende Konzept klare Verbesserungen aufweist und mit einer offenen Informationspolitik auch die Rheinbezirke dahinterstehen können. Die CVP wird auf das Geschäft eintreten. Roger Fricker, Oberhof: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Wir haben die Anpassung der Leitsätze im Gefängniskonzept diskutiert und treten darauf ein. Wir unterstützen die Änderungsanträge, wie sie uns von der nichtständigen Kommission Nr. 4 vorgelegt werden. Schon bei der Beratung 1997 waren wir von der SVP nur für den Bau eines Regionalgefängnisses. Das wurde damals jedoch als nicht durchführbar bezeichnet. Heute haben wir in den Leitsätzen nur noch ein Zentralgefängnis mit 100 Plätzen. Damit erzielen wir auch den grössten Kosten-Nutzen-Effekt und die Professionalisierung ist eine gute Investition. Die Investitions- und Betriebskosten konnten erheblich gesenkt werden: über 2 Mio. Franken. Denken Sie daran, dass wir 2604 14. Dezember 1999 nächsten Dienstag über das Budget diskutieren und da geht es dann noch um ganz andere Zahlen. Sie sehen an diesem Beispiel, dass wir eigentlich eine Vordenkerpartei sind und nicht immer eine Nein-Sager-Partei, wie es von gewissen Leuten behauptet wird. Ich bitte Sie, die Anträge zu den Leitsätzen zu unterstützen! Werner Lanz, Wettingen: Ich spreche im Namen der FDPFraktion. Wir sind fast einstimmig für Eintreten auf die Vorlage und bitten Sie, die gleichlautenden Anträge der Kommission und der Regierung zu Beschlüssen zu erheben. Wenn ein Konzept innerhalb von 2 Jahren angepasst werden muss, dann wird ein kritischer Grossrat oder eine kritische Grossrätin zunächst einmal misstrauisch. Man fragt sich: Haben wir vor 2 Jahren Fehler gemacht oder sind wir gerade im Begriff, Fehler zu machen. Es gibt dann aber auch noch die dritte Möglichkeit, dass sich innerhalb dieser Zeit die Verhältnisse so geändert haben, dass eine Anpassung nötig ist. Die Kommission und die Fraktion hat sich überzeugt, dass letzteres der Fall ist. Die Umstände haben sich in den vergangenen 2 Jahren massgebend und nachhaltig geändert. Die Annahme, dass 20 zusätzliche Haftplätze für die Ausschaffungshaft nötig sind, hat sich glücklicherweise als falsch erwiesen. So stehen wir nun vor einer neuen Situation. Es gebührt dem Regierungsrat für seine schnelle und flexible Reaktion auf diese Situation volle Anerkennung. Wir von Seiten der FDP sind froh darüber, dass wir in dieser Zeit Einsparungen in beträchtlicher Höhe machen können, ohne dass damit irgendein Leistungsverzicht zusammenhängen würde. Wir bitten Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge gutzuheissen! Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal: Ich habe gewisse Sympathien für den Rückweisungsantrag von Herrn Plüss. nichts und ich bitte den Regierungsrat hier zuhanden der Materialien eine verbindliche Aussage vorzunehmen, mit was für Kosten wir hier zu rechnen haben. Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zum Eintreten bzw. zur Rückweisung vor. Regierungsrat Kurt Wernli: Es ist nun wirklich nicht so, dass die Regierung Ihnen jetzt eine fahrlässige Änderung vorschlagen würde. Im Gegenteil! Aus der Verantwortung heraus, dieses Gefängniskonzept zu realisieren, sollen die Neuerungen, die sich ergeben haben, auch einfliessen. Wir machen das aus hoher Verantwortung gegenüber der Sicherheit der Bevölkerung und der finanziellen Lage dieses Kantons. Ich gestehe es: Es ist auch eine Finanzfrage. Aber Sie werden in 8 Tagen über Finanzen diskutieren, die ganz andere Auswirkungen haben werden, als das, was wir heute vernünftigerweise beantragen. Die neuen Erkenntnisse, die wir im Laufe dieses Jahres haben gewinnen können, beruhen auf 4 Fakten: 1. Wir hätten so oder so gewisse Bezirksgefängnisse wieder auf den neuesten Stand bringen müssen. Das heisst aber nicht nur, einen neuen Pinselanstrich vornehmen, sondern insbesondere auch die Sicherheitskomponente auf den neuesten Stand bringen. Das ist sehr kostenträchtig. Wir beantragen Ihnen deshalb die Aufhebung des Bezirksgefängnisses Zurzach. 2. Wir können auf die zusätzlichen Plätze für die Ausschaffungshaft verzichten. Das erbringt eine enorme Einsparung, weil wir 20 Plätze weniger beanspruchen, die 2605 Art. 1677 Nicht weil das Ergebnis des Gefängniskonzeptes schlecht wäre, sondern weil die Diskussion bei der Beratung irgendwie komisch lief. Ich kann Ihnen, Herr Plüss, schon sagen, warum es so gekommen ist, wie es gekommen ist: Es war sehr ehrlich von der SVP: Es war rein finanzpolitisch. Alle Fragen, die Sie aufgeworfen haben, wurden aus finanzpolitischen Gründen so entschieden, wie sie heute sind. Alle! Alle Argumente, die vor 2 Jahren noch Substanz hatten, zählten nicht mehr. Alle! Das ganze Konzept wurde in der Argumentation vor 2 Jahren hinterfragt. Es gibt ein Kennwort, das dies zum Ausdruck bringt: das Zentralgefängnis. Wir sprechen nicht mehr vom Regionalgefängnis I und allenfalls später vom Regionalgefängnis II. Wir sprechen von einem Zentralgefängnis. Das zementiert, dass in der Folge auch alle weiteren Ersatzlösungen in Lenzburg stationiert sein werden. Dessen muss man sich bewusst sein. Das ist ein Grundsatzentscheid mit Langzeitwirkung. Meines Erachtens fällen wir diesen ein bisschen zu fahrlässig. Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Geschäft. Die SP hat zustimmend Eintreten beschlossen. Harry Lütolf, Wohlen: Herr Plüss brachte es eigentlich auf den Punkt. Bevor man auf eine Vorlage eintritt, sollte man wissen, was das Ganze für finanzielle Auswirkungen hat. Über die Transportkosten steht in der Botschaft auf Seite 8 praktisch gar nichts. Es stehen da ein paar lapidare Aussagen, aber man weiss wirklich nicht, was auf uns zukommt, wenn die Polizei im ganzen Kanton herumzirkuliert, Gefangenentransporte vornehmen muss, Einvernahmen im Zentralgefängnis vornehmen muss usw.. Darüber steht wirklich ursprünglich für das Regionalgefängnis Frick vorgesehen waren. Damit würde Frick, wenn wir das bauen wollten, unter 40 Plätze fallen. Es gibt gewisse betriebsökonomische Grundsätze, die aufzeigen, dass ein Gefängnis unter einer gewissen Zahl von Insassenplätzen nicht mehr dem KostenNutzen-Prinzip genügt. Das müssen wir anerkennen. Wir hätten da ein Gefängnis in Betrieb nehmen müssen mit der gleichen infrastrukturellen Betriebssituation wie ursprünglich vorgesehen. Das macht wenig Sinn. 3. Wir können auf zusätzliche Plätze für die Untersuchungshaft, die Halbgefangenschaft und kurzen Vollzug verzichten. Wir können die Angliederung des Spezialvollzuges an das Zentralgefängnis vornehmen. Das ist eine wichtige Synergiekomponente, die für die bestehende Strafanstalt Lenzburg wichtig ist. 4. Die Zusammenlegung der beiden geplanten Regionalgefängnisse bringt eine wesentliche Einsparung der Investitions- und jährlichen Betriebskosten. Zu einigen Fragen von Herrn Plüss: Wenn wir das Regionalgefängnis Frick realisiert hätten, dann muss man sehen, dass sowohl die Laufenburger wie auch die Rheinfelder Transporte unternehmen müssten. Es kommt hinzu, dass die Transporte, so wie wir sie jetzt mit der zentralen Lage in Lenzburg vorsehen, gegenüber den Kosten, die die Transportsituation für 2 Regionalgefängnisse vorgesehen hätte, damals im Gefängniskonzept mit rund 400'000 Franken Mehrkosten ausgewiesen, etwas höher ausfallen werden. Das ist richtig. Aber nicht in der doppelten Ausführung, weil bereits heute sehr viele solche Art. 1677 14. Dezember 1999 Transporte vorgenommen werden müssen. Dies ist einerseits aus Kapazitätsgründen für die Bezirksgefängnisse und andererseits aus Gründen der Überlastung durch Kollissionsgefahren, wenn ganze Banden ergriffen werden, der Fall. Teilweise müssen wir heute schon aus dem Fricktal nach Zofingen auslagern, so dass diese zusätzlichen Transportkosten etwa die Hälfte ausmachen können. Das ist eine sehr grobe Schätzung. Aber wir haben andererseits eine Entlastung bezüglich der Polizei. Diese hat die Transporte zwar durchzuführen, wird aber vollständig entlastet vom Gefängnisdienst, den die Polizei nun teilweise dezentral vornehmen muss. Wir haben ausgerechnet, dass es keine zusätzliche Beamten für diese Situation, wie wir sie Ihnen jetzt beantragen, braucht. Zu den Einstellzellen, die wir nun in den Aussenbezirken vorsehen, die keine Gefängnismöglichkeit haben: Das ist vorläufig eine Absichtserklärung. Aber wir haben Zeit und ich hoffe, dass wir da gute Lösungen realisieren können, bis das Zentralgefängnis im Jahre 2004/2005 realisiert ist. Wir werden da aus den bestehenden Strukturen in den Bezirken ganz einfache Einstellzellen realisieren können, um gewisse vorübergehende Inhaftierungen - wir rechnen mit wenigen Stunden - vornehmen zu können. Es braucht eine Pritsche, eine Sicherheitssituation und ein Sandwich, - so hat es einer meiner Chefbeamten formuliert, damit wir da über die Runden kommen. Das ist durchaus zu gewährleisten. Zur Sicherheit: Die Sicherheit im Kanton sei nicht mehr gewährleistet, wenn wir jetzt ein Zentralgefängnis bauen. Genau das Gegenteil ist der Fall! Wenn wir dezentrale Lösungen realisieren würden, müssten wir überall den neuesten Stand der Sicherheit realisieren. Das kostet sehr viel Geld und braucht neues Personal. Wenn wir das zentral machen, können wir die modernsten Sicherheitsmassnahmen realisieren, so wie sie nun im Wallis und in Luzern vorgenommen wurden. Da hat man auch je ein zentrales Wird eines dieser Gesuche an den Rat gezogen? Das ist nicht der Fall. Kenntnisnahme Untersuchungsgefängnis gebaut. Im Kanton Wallis flächenmässig durchaus mit dem Aargau vergleichbar - steht in Sion ein zentrales Untersuchungsgefängnis. Wenn das der Kanton Wallis kann, dann kann das der Kanton Aargau gewiss auch. Gesamthaft gesehen bin ich der Meinung, dass wir hier eine gute Lösung realisieren können. Sie ist sicherheitsmässig und finanzpolitisch wirklich gut. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten! Abstimmung: Eintreten wird mit grosser Mehrheit beschlossen. Vorsitzender: Ich unterbreche hier die Beratungen zum Gefängniskonzept und werde eine weitere Traktandierung beraten und festlegen, damit wir das Geschäft nicht unter Zeitdruck behandeln müssen. Wird dagegen opponiert? Das ist nicht der Fall. Ich danke der Kommission und ihrer Präsidentin für die geleistete Arbeit. 1678 Einbürgerungen; Kenntnisnahme Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Einbürgerungskommission an ihrer Sitzung vom 30. November 1999 gestützt auf § 29 Abs. 1 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) die Einbürgerung von 244 ausländischen Staatsangehörigen gemäss vorliegender Liste (Nrn. 1259, 1261-1270, 1272, 1275-1279, 1281-1293, 1295-1341, 1343-1347, 1350-1352, 1354, 1356, 1357, 1359, 1361-1381, 1383-1392, 1394-1415, 1417-1434) beschlossen. Ich schliesse hier die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Appetit! (Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr.) ________________________________________________ 2606