Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Art. 1660-1661
14. Dezember 1999
127. Sitzung
14. Dezember 1999, 10.00 Uhr
Vorsitzender:
Reinhard Gloor, Birr
Protokollführer:
Marc Pfirter, Staatsschreiber
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 188 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 11 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied
Entschuldigt abwesend: Fischer-Moor Julius, Oftringen; Fischer Patrick, Bremgarten AG;
Groves Martin, Nussbaumen; Hümbeli Urs, Hägglingen; Leuthard Doris, Merenschwand;
Peterhans Jakob, Sins; Röthenmund Ulrich, Seon; Spörri Walter, Widen; Stübi Thomas,
Dietwil; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Rohr AG; Werthmüller Ernst, Holziken
Unentschuldigt abwesend: Hagenbuch-Spillmann Hans, Oberlunkhofen
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 127. Ratssitzung
der laufenden Legislaturperiode.
1660 Mitteilungen
Vorsitzender: Ich muss Sie über einen Todesfall orientieren:
Am vergangenen Samstag, den 11. Dezember 1999, verstarb
kurz nach seinem 80. Geburtstag nach längerer Krankheit
Heinrich Buchbinder, Schinznach-Dorf. Der Verstorbene
gehörte als SP-Mitglied dem Grossen Rat von 1977 bis 1993
an. Seiner Gattin und der Trauerfamilie entbieten wir unser
Beileid. Dem Verstorbenen werden wir ein ehrendes
Andenken bewahren. Ich bitte Sie um eine kurze Besinnung!
Ich orientiere Sie, dass die Justizkommission ihre Sitzung
gemäss Einladung heute um 17.15 Uhr abhalten wird. Ich
bitte die Mitglieder, davon Kenntnis zu nehmen.
Ich gebe Ihnen Kenntnis von der Wahl einer Stellvertreterin
als Mitglied der Kommission für Erziehung, Bildung und
Kultur anstelle von unserem Kollegen Thomas Leitch, der
sich im kommenden Jahr während einigen Monaten im
Ausland aufhalten wird. Die Kommission hat diese Wahl
vorgenommen und ich bitte Sie um Kenntnisnahme.
Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden:
1. Vom 1. Dezember 1999 an das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement zum Bericht über die rechtliche
Situation gleichgeschlechtlicher Paare.
2. Vom 8. Dezember 1999 an das Eidg. Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur
Verordnung über die Meldung und Untersuchung von
sicherheitsrelevanten Ereignissen beim Betrieb öffentlicher
Verkehrsmittel (Ereignisverordnung, ERV).
1661 Antrag Dr. Dragan Najman, Baden, auf
Direktbeschluss
betreffend
Einreichung
einer
Standesinitiative für den Stopp der Schweizer Hilfe an
den Kosovo, bis dieses Land seine Landsleute, die in der
Schweiz wegen Verbrechen rechtskräftig verurteilt
worden sind, wieder zurücknimmt; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von
Dr.
Dragan
Najman,
Baden,
und
5
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Antrag
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, beim Bundesrat
vorstellig zu werden, damit der Bund jegliche Hilfe an den
Kosovo stoppt solange, bis dieses Land seine Landsleute,
die sich hier Verbrechen zu Schulden kommen lassen und
rechtskräftig zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt worden
sind, aufnimmt.
Begründung:
Ende November 1999 war zu lesen (siehe Beilage), dass ein
Kosovo-Albaner, der in der Schweiz rechtskräftig zu zwei
Jahren Zuchthaus und sechs Jahren Landesverweisung,
beides unbedingt, verurteilt worden ist, nicht ausgeschafft
werden kann, da der Kosovo seine eigenen Landsleute, die
sich in der Schweiz Verbrechen zu Schulden kommen
lassen, nicht aufnimmt. Eigentlich verständlich - denn wer
will schon solche Typen!
Unannehmbar ist es aber für die Schweiz und auch für jeden
anderen Rechtsstaat, dass Elemente, welche die
Gutmütigkeit des Gastlandes schamlos ausnutzen und
offenbar vor nichts zurück schrecken, bei uns frei
herumlaufen
dürfen
und
nach
Belieben
ihren
verbrecherischen Trieben nachgehen können.
Hier muss meiner Ansicht nach der Bundesrat endlich
einmal Haltung zeigen und energische Massnahmen
ergreifen. Und was könnte wirksamer sein als die Hilfe an
ein solches Land, das offensichtlich Verbrechen zulässt
(zumindest wenn sie nicht im eigenen Land gegen eigene
Landsleute geschehen), einzustellen. Jede andere Haltung
würde das Schweizer Volk nicht verstehen. Auch unsere
2588
127. Grossratssitzung vom 14. Dezember 1999 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 27. Januar 2000
unendliche Geduld gegenüber denjenigen Asylanten,
sogenannten Kriegsvertriebenen, vorläufig Aufgenommenen
sich nicht an die minimalsten Regeln von Anstand und
Gesetz halten, hat einmal ein Ende! Hier ist falsche
Humanität fehl am Platz.
1662 Antrag Dr. Dragan Najman, Baden, auf
Direktbeschluss
betreffend
Einreichung
einer
Standesinitiative für die sofortige Rückschaffung von
arbeitsfähigen Kosovo-Albanern; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von
Dr.
Dragan
Najman,
Baden,
und
5
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Antrag
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, beim Bundesrat
vorstellig zu werden, damit der Bund die notwendigen
Massnahmen ergreift, um die arbeitsfähigen Männer und
Frauen ab ca. 16 Jahren, die als sogenannte
Kriegsvertriebene in die Schweiz gekommen sind,
umgehend in den Kosovo zurückzuschicken, damit sie am
Aufbau ihres Landes helfen. Sind Kinder unter 16 Jahren
hier, darf selbstverständlich eine Person pro Familie (im
allgemeinen werden das Frauen sein) zur Betreuung hier
bleiben. Nach einer bestimmten, noch festzulegenden Frist
(die zum Aufbau der Häuser oder Wohnungen als notwendig
befunden wird und die je nach Zerstörungsgrad verschieden
sein kann), sollen dann auch die übrigen Familienmitglieder
ohne Wenn und Aber zurückkehren müssen.
Begründung:
In meinem Postulat vom 17. August 1999 stand explizit zu
lesen, dass, falls die Rückführung von Kriegsvertriebenen in
die Kompetenz des Bundes fallen sollte, unser Regierungsrat
im Sinne des Postulats beim Bundesrat vorstellig werden
solle. Trotzdem führten bei der Behandlung meines
Postulats am 7. Dezember 1999 sowohl der Regierungsrat
als auch die FDP als Ausrede für die Ablehnung der
Überweisung an, der Kanton Aargau könne in diesem Fall
nicht selbständig handeln, da für die Terminierung von
Rückschaffungen anscheinend der Bund zuständig ist. Einer
Überweisung meines Postulats wäre somit aus diesem
Grunde nichts entgegen gestanden. Um nun jeglichen Irrtum
auszuschliessen, erlaube ich mir, eben eine entsprechende
Standesinitiative zu verlangen.
Als weiteren Grund für die Ablehnung meines Postulats gab
Regierungsrat Wernli zu bedenken, dass eine zwangsweise
Rückführung in den Kosovo wegen des dort herrschenden
Kriegszustandes nicht zumutbar sei. Ich möchte Herrn
Regierungsrat Wernli ausdrücklich daran erinnern, dass der
Kriegszustand im Kosovo bereits seit über einem halben
Jahr vorbei ist, wenn man von den jetzigen
Ausrottungsaktionen und ethnischen Säuberungen der
Albaner gegen die Serben absieht. Aber für die hier
angesprochenen Kosovo-Albaner besteht im Sinne von
genereller Verfolgung absolut keine Gefahr mehr,
insbesondere seit die NATO und die russischen Truppen ja
auch von Ogis Leuten unterstützt werden. Damit sind die
entsprechenden Bedenken der Regierung definitiv aus dem
usw.,
die
Weg geräumt und ein Vorstoss beim Bund ohne weiteres
möglich.
Da die weiteren Ausführungen in meinem Postulat vom
17. August 1999 weiterhin Gültigkeit haben, erlaube ich
mir, den Rest meiner Begründung unverändert aus jenem
Postulat zu übernehmen.
In einem Schreiben des Erziehungsdepartementes an die
Gemeinderäte und Schulpflegen des Kantons Aargau vom
16. Juni 1999 stand auf S. 1 u.a. zu lesen. "dass der
Zeitpunkt der Rückkehr der Kriegsvertriebenen insofern
unbestimmt sei, weil zuerst die zerstörten Häuser und
Wohnungen wieder bewohnbar gemacht werden müssten,
damit eine Rückkehr der Familien zumutbar ist".
Mit andern Worten: Die im Land verbliebenen oder
zurückgekehrten Kosovo-Albaner (immerhin sind ca. 75-80
% der vor dem Krieg geflüchteten Albaner bereits wieder in
den Kosovo zurück gekehrt) sollen also den ins
Schlaraffenland Schweiz Geflüchteten ihre Häuser,
Wohnungen, Fabriken usw. wieder aufbauen (die in die
Schweiz geflüchteten Bauern werden selbstverständlich
verlangen, dass man ihnen auch ihre Felder bearbeitet und
sät, damit sie nur noch ernten müssen).
Die ohne Asylverfahren als sogenannte Kriegsvertriebene
vorläufig
aufgenommenen
Kosovo-Albaner
sollen
inzwischen hier im "warmen Schweizer Nest" bleiben und
sich auf grosszügigste Art und Weise verwöhnen lassen
können. Dazu gehören nebst einem grosszügigen
Taschengeld natürlich auch eine Schulung und Ausbildung,
die sie im Kosovo nie und nimmer erhalten würden, totale
ärztliche und zahnärztliche Sanierung (einem Schweizer
werden im allgemeinen von keinem Amt die Zahnarztkosten
bezahlt) usw.. Ausserdem erhalten sie erst noch eine
grosszügige geldmäs-sige Entschädigung und Aufbauhilfe
im Kosovo, wenn sie irgendwann mal geruhen, unser
Gastland wieder zu verlassen.
Die hier Bleibenden sollen sich nicht wundern müssen,
wenn sie bei einer späteren Rückkehr in den Kosovo von
ihren dort verbliebenen oder bereits zurück gekehrten
Landsleuten nicht gern gesehen sein werden, wie dies
(verständlicherweise) bereits in Bosnien geschehen ist.
1663 Motion
Manfred
Breitschmid,
Niederwil,
betreffend Ausrichtung der Lehrerbesoldung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Anstellung
in einer privatrechtlichen Institution (Heimschulen);
Einreichung und schriftliche Begründung
Von
Manfred Breitschmid, Niederwil, und 18
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die heute durch den
Kanton direkt ausgerichtete Besoldung an die Lehrerinnen
und Lehrer in privatrechtlichen Institutionen dem
Auszahlungsmodus
des
übrigen
Heimpersonals
gleichzustellen.
2589
Art. 1660-1661
14. Dezember 1999
Begründung:
- Doppelspurigkeiten in der Personaladministration führen
zu unnötigen Mehrkosten, die der Steuerzahler zahlt.
- Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind unklar.
- Mit einigen Institutionen wurden Leistungsaufträge für die
Jahre ab 2000 abgeschlossen, die direkte Besoldung ist
dabei mehr als störend.
- Die Besoldung durch den Kanton führt zu einem 2
Klassen-System, einerseits Lehrpersonen, die durch den
Kanton besoldet und andererseits z.B. Erziehungs-,
Reinigungs- und Küchenpersonal, die durch die Institution
besoldet werden.
1664 Postulat
Rainer
Kaufmann,
Rupperswil,
betreffend Regionalisierung der Steuerämter und
Rationalisierungsmassnahmen
im
Steuerbereich;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von
Rainer
Kaufmann,
Rupperswil,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Postulat eingereicht:
und
21
folgendes
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die Regionalisierung der
Steuerämter
und
Rationalisierungsmassnahmen
im
Steuerbereich zu fördern bis mindestens die durch das neue
Steuergesetz verursachten Mehraufwendungen ausgeglichen
sind.
Begründung:
Das neue Steuergesetz verursacht Mehraufwand beim
Kanton, den Gemeinden und bei allen Steuerpflichtigen.
Gleichzeitig besteht ein Rationalisierungspotential in
organisatorischen Belangen, in der Zusammenlegung und
Zusammenarbeit von Gemeindesteuerämtern und im
Informatikeinsatz.
Zielsetzungen des Postulates:
- Die Regionalisierung von Steuerämtern wird gefördert. Die
betriebswirtschaftlich optimale Grösse in Bezug auf
Struktur, Organisation und Effizienz kann festgelegt werden
als Grundlage für ein Bonussystem im Zusammenhang mit
einer möglichen Steuerung über den Finanzausgleich.
- Der Gesamtaufwand (personell und finanziell) soll nach
einer Übergangsphase maximal das Niveau von 1998
betragen.
- Der Informatikeinsatz wird verstärkt und verbessert.
- Vereinfachungen
eingeführt.
für die Steuerpflichtigen
werden
- Verbesserungsmöglichkeiten nach den "ersten 2
Vollzugsjahren" inkl. notwendigen Gesetzesanpassungen
werden aufgezeigt.
- Durch die direkte Besoldung durch den Kanton wird der
Anschein
erweckt,
dass
das
Lehrpersonal
in
privatrechtlichen Institutionen Kantonsangestellte sind.
1665 Postulat Denise Widmer, Brugg, vom 14.
Dezember
1999
betreffend
Ausrichtung
des
Teuerungsausgleiches
an
das
Staatspersonal;
Einreichung und schrifliche Begründung; Antrag auf
dringliche Behandlung; Ablehnung
Von Denise Widmer, Brugg, und 37 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Staatspersonal
per 1. Januar 2000 einen Teuerungsausgleich von mindestens 1,5 % zu gewähren.
Begründung:
Nicht nur das Bundespersonal, sondern auch die
Angestellten in der Privatwirtschaft erhalten per 1. Januar
2000 wenn nicht eine generelle Lohnerhöhung, so doch
zumindest einen angemessenen Teuerungsausgleich. Die
Sparzitrone beim Aargauischen Staatspersonal ist schon
längst ausgedrückt und hat mit der Abschaffung der
Dienstalterszulage nur einen weiteren traurigen Höhepunkt
im systematischen Lohnabbau erreicht. Ich fordere deshalb
die Regierung auf, wenigstens den Teuerungsausgleich, der
seit 1993 nicht mehr ausbezahlt wurde, dem Staatspersonal
zu gewähren.
Denise Widmer, Brugg: Mit meinem Postulat fordere ich
den Regierungsrat auf, dem Staatspersonal des Kantons
Aargau per 1. Januar 2000 einen angemessenen
Teuerungsausgleich zu gewähren. Ich bitte Sie, mein
Postulat als dringlich zu erklären, da die inhaltliche
Diskussion mit dem Staatsvoranschlag in der nächsten
Woche geführt werden muss.
Wir sprechen seit Monaten über Lohndekrete, über
Arbeitsbedingungen, über Anstellungsmodalitäten. Das
Staatspersonal hat sich ebenso deutlich hier im Grossen Rat,
im Saalbau Aarau, beim Warnstreik am Montag vor zwei
Wochen verhalten. Der Grosse Rat hat mehrfach in diesem
Rat verkündet, er nähme die Anliegen des Personals ernst, er
schätze die Arbeit der Kantonspolizei, des Spitalpersonals,
der Verwaltung, der Lehrerschaft. Die Arbeit des Aargauer
Staatspersonals sei gut, haben alle - und ich betone, - alle
Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Parteien hier
an diesem Mikrophon vor zwei Wochen verkündet. Wir
haben über Lohnkürzungen gesprochen, Sie haben die
Dienstalterszulagen vor zwei Wochen abgeschafft. Damit
die ganze Lohngeschichte des Staatspersonals auch wirklich
einen Sinn macht, wie es bei Lohnverhandlungen auch in
der Privatwirtschaft üblich ist, will ich die Regierung bitten,
am kommenden Dienstag auch den Teuerungsausgleich
nicht aus der Diskussion auszuschliessen.
Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat als dringlich zu erklären
und sich so auch nicht der Diskussion am kommenden
Dienstag zu verwehren.
Vorsitzender: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen
vor. Ich bitte die Stimmenzähler, die Präsenz aufzunehmen.
Es sind 185 Ratsmitglieder anwesend; das Quorum liegt
damit bei 124 Stimmen.
2590
14. Dezember 1999
Art. 1662-1663
Abstimmung:
Für dringliche Behandlung: 55 Stimmen.
Vorsitzender: Damit wird das Quorum von 124 Stimmen
nicht erreicht und die dringliche Behandlung abgelehnt.
mationsabend des Kantonsspitals Aarau erfuhren, nicht in
der Form und in der Absicht formuliert, wie sie in den
Sparvorschlägen im Zwischenbericht erscheinen. Im
Gegenteil hatten die Spitalleitungen den Regierungsrat
darauf aufmerksam gemacht, dass bei den in einer sehr
kurzfristigen Umfrage gemachten Vorschlägen weder
Konsequenzen
medizinischer,
qualitativer,
standortrelevanter noch gar finanzieller Art analysiert
werden konnten noch wurden. Im Grossen Rat musste aber
trotz einiger regierungsrätlicher Sprachgirlanden der
Eindruck entstehen, dass diese Vorschläge genauer evaluiert
worden waren, das heisst, dass sie verantwortbar waren.
Auch die Bedenken, die in der Gesundheitskommission
geäussert worden waren und die von deren Präsidentin
korrekt vorgetragen wurden, konnten diesen Eindruck ja
nicht so nachhaltig beseitigen, dass eine Mehrheit des
Grossen Rates am 7. Dezember nicht doch
"Optimierungsvorschläge" in Richtung dieser "falschen"
Sparmassnahmen verlangte.
1666 Interpellation Rainer Kaufmann, Rupperswil,
betreffend Marketing des neuen Steuergesetzes speziell
für Unternehmungen; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von
Rainer
Kaufmann,
Rupperswil,
und
11
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Das neue Steuergesetz verbessert die steuerliche
Attraktivität für Unternehmungen. Die Steuern als wichtiger
Standortfaktor steigern die Konkurrenzfähigkeit der
Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
Aargau. Um die dynamische Steuereinnahmenentwicklung
(Steuervergünstigungen
kompensiert
durch
Firmenneuzuzüge
inkl.
Arbeitsplatzschaffung)
voll
auszunützen, braucht der Kanton Aargau ein geschicktes
Standortmarketing.
Zielsetzungen der Interpellation:
- Ein Standortmarketing für
ausserkantonale Firmen wird initiiert.
- Die dynamische
aufgezeigt.
ausländische
und
Steuereinnahmenentwicklung
wird
- Vor- und Nachteile für neu zuziehende Firmen werden
ersichtlich.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten:
1. Mit welchem Marketingkonzept werden ausländische und
ausserkantonale Firmen "angezogen"?
2. Welche Zielsetzungen (Anzahl Firmenzuzüge und
Arbeitsplätze, Steuervolumen etc.) werden angestrebt?
3. Wie wird die dynamische Steuereinnahmenentwicklung
aufgezeigt?
4. Wie werden Positiv- und Negativpunkte
Standortwettbewerb erkannt und analysiert?
im
1667 Interpellation Katharina Kerr Rüesch, Aarau,
betreffend WOV-Pilotprojekte der beiden Aargauer
Kantonsspitäler und Sparpolitik; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Katharina Kerr Rüesch, Aarau,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
1. Trifft es zu, dass die Sparvorschläge im WOVZwischenbericht zu den Kantonsspitälern Aarau und Baden
aufgrund interner, nicht abgesicherter und nicht für die
Öffentlichkeit bestimmter Hinweise der Spitäler und
entgegen den Abmachungen mit den Spitalleitungen in den
Bericht gelangten?
2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass sich die
politische
Verwendung
solchermassen
zustande
gekommener
"Sparvorschläge"
eigentlich
nicht
verantworten lässt, dies insbesondere, wenn man weiss, wie
dieses Parlament sich dem Primat des Sparens verschrieben
hat?
3. Was ist dem Regierungsrat des im interkantonalen
Vergleich finanziell sehr gut platzierten Kantons Aargau für
seine Kantonsspitäler wichtiger: a. deren Qualitätssicherung
und Qualitätsverbesserung gemäss WOV-Vereinbarung und
Spitalleitbild oder b. ein Abbau von Leistung und Qualität
mit allen Konsequenzen?
4. Falls Frage 3 mit a. beantwortet wird: Wie will der
Regierungsrat dieses Ziel erreichen? Ist er gewillt, die
WOV-Vereinbarungen zu respektieren?
5. Falls Frage 3 mit b. beantwortet wird: Wie kann der
Regierungsrat es verantworten, die bestehende und
längerfris-tig zu erhaltende Gesundheitsversorgung und den
durch
die
Kantonsspitäler
wahrgenommenen
Ausbildungsauftrag
aufgrund
eines
kurzfristigen
Budgetdenkens preiszugeben?
6. Wie gedenkt der Regierungsrat mit der durch diesen
Zwischenbericht
entstandenen
heiklen
Situation
umzugehen?
und 36
folgende
Begründung:
Die Sparvorschläge im WOV-Zwischenbericht für die
Kantonsspitäler Aarau und Baden wurden, wie verschiedene
Behördenvertreterinnen und -vertreter an einem Infor2589
Text:
1668 Motion Kurt Stierli, Muri, vom 1. Juni 1999
betreffend Änderung des Brandschutzgesetzes vom
21. Februar 1989; Erledigung
(vgl. Art. 1224 hievor)
Art. 1664-1665
Gestützt auf § 42 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes wird
die Motion Kurt Stierli, Muri, infolge Rücktritts aus dem
1669 Wahl
eines
Mitglieds
des
Obergerichts;
Wiederholung des zweiten Wahlgangs; Wahl von Marcel
Winkler, Baden-Dättwil
Vorsitzender: Dazu liegen Wortmeldungen vor.
Lieni Füglistaller, Rudolfstetten: Eigentlich spreche ich
nicht gerne über Ansprüche und Anspruchsmentalitäten,
sondern ich möchte zuhanden der Öffentlichkeit und dieses
Rates nur über Fakten und gegenseitige Abmachungen
reden. Entgegen den Presse- und Medienmitteilungen halte
ich im Namen meiner Fraktion folgendes fest: Die
Regierungsparteien haben sich für den Proporz entschieden.
Gerne rufe ich Ihnen diesen Proporz in Erinnerung: Die SP,
mit 48 Mandaten in diesem Rat vertreten, beansprucht 5
Sitze beim Obergericht, die sie auch hat. Die CVP, mit 37
Mandaten, kommt auf 3,85 Sitze und mit der Wahl von
Herrn Hansjörg Geissmann - und ich gehe von einem 100 %
Pensum aus - hat sie 4 Sitze erreicht. Die FDP, mit 40
Mandaten, kann gemäss Proporz 4,16 Sitze beanspruchen
und im Moment belegt die FDP 4 Sitze. Die SVP, mit 48
Mandaten, könnte 5 Sitze beanspruchen, hat im Moment
aber 4,5 Sitze, ein Defizit also von 0,5. Wenn nun noch
einer von unseren Herrn Oberrichter sein Pensum, wie mir
bekannt ist, auf 80 % reduzieren möchte, hat dann die SVP
noch 4,3 Stellenprozente: Defizit 0,7 %. Hinzu kommen
aber nun noch die Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter: 7
Stellen SP; 8 Stellen CVP und SVP; 9 Stellen FDP. Das sind
die Fakten. Wir würden uns nicht wehren, wenn wir nicht
einen ausgewiesenen Kandidaten hätten. Aus Ihren Reihen
waren keine Vorbehalte zu hören, im Gegenteil. Herr Marcel
Winkler ist anerkanntermassen ein guter Ersatzrichter am
Obergericht. Er hat seine Arbeit gemäss Informationen sehr
gut erledigt. Unser Kandidat ist auch ein guter Jurist, wie
mir selbst Juristinnen und Juristen aus diesem Rat bestätigt
haben. Ich lade Sie nun lediglich ein, unserem Kandidaten
die Stimme zu geben. Ich lade Sie ein, sich auch an die
getroffenen, mündlichen Abmachungen zu halten. Nachdem
wir noch immer eine Konkordanzpolitik betreiben und auch
weiterhin betreiben wollen dem Vernehmen nach, bitte ich
Sie, auch den Wählerwillen, welcher ja in den
Fraktionsstärken dieses Rates zum Ausdruck kommt, zu
respektieren. Ich danke Ihnen im Namen meiner Fraktion
dafür.
Geri Müller, Baden: Sie haben eine Lektion über
mathematische Proporzzahlen erhalten, die ich gerne
weiterführen könnte: Hätte man 6 Sitze im Grossen Rat,
hätte man Anspruch auf 0,6 % am Obergericht. Das kommt
ganz darauf an, ob man sich als Regierungspartei fühlt oder
nicht. Sie haben auch festgestellt, dass es hier um
gegenseitige Abmachungen für das Obergericht geht. Es
geht um Fragen des Proporzes. Das könnte man bemühend
durchziehen bis zum Gehtnichtmehr. Wir sind aber in einer
Demokratie mit Unabhängigkeitserklärungen zwischen den
3 Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Einer der
Ansprüche ist der, dass das Parlament die Judikative wählt.
Dafür hat es eine grosse Verantwortung und hat darum
bemüht zu sein, dass nur die besten Leute gewählt werden.
Wir haben diese Diskussion x-mal gehabt bei
Verwaltungsräten usw., wo man einfach Leute wählt, die
altverdient sind und die man in diese Gremien hineinsetzen
möchte. Das ist auch der Grund, weshalb man sich auflehnt
14. Dezember 1999
Rat als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben.
gegen diese Art und Weise von Proporz. Man müsste auch
davon reden, dass es theoretisch nur noch 3
Regierungsparteien gäbe. Davon ist nun nicht die Rede. Man
könnte auch noch erwähnen, dass bei der letzten Wahl ins
Obergericht diese mündlichen Abmachungen nicht ganz
funktioniert haben. Es wird einfach immer so ausgelegt, wie
man es gerne möchte.
Es sind persönliche Wahlen ins Obergericht; Wahlen, bei
denen qualifizierte und weitherum akzeptierte Menschen
ausgewählt werden sollen; Menschen mit Lebenserfahrung
und Menschen, die etwas erlebt haben; Menschen, denen
man eine gewisse Objektivität zutraut. So zumindest sieht es
auch die Öffentlichkeit.
Es sind nun hier Parteien, die Kandidatinnen und
Kandidaten vorschlagen sollen. Sie sind im Parlament
vertreten, die andern Leute sind es nicht. Also noch einmal:
Der Legislative steht eine grosse Verantwortung bezüglich
dieser Wahlen zu und man kann das nicht einfach auf
mathematische Grundsätze setzen. Genau das aber geschah
im August, als bekannt wurde, dass 2 Rücktritte erfolgten.
Der Proporz wurde ausgerechnet und von Qualität sprach da
niemand mehr gross. Erst später, in der Öffentlichkeit, sagte
man, dass es um die Qualität der Kandidaten ginge und nicht
um den Proporz. Wir haben nun die Kandidatinnen und
Kandidaten gesehen und auch das Feedback der Fraktionen
gehört und es zeigte sich, dass unser Kandidat, Herr
Hanspeter Thür, in den verschiedensten Fraktionen eine der
besten Fallen gemacht hat. Aber eben, gewählt werden muss
trotzdem jemand aus einer Regierungspartei. Wir möchten
das zur Gelegenheit nehmen, um auf unsere Sorgfaltspflicht
hinzuweisen. Im Namen der Grünen Fraktion bedanke ich
mich bei allen, die seine Wahl unterstützt haben. Ich danke
den kleinen Parteien, die mitgeholfen haben, entgegen den
Proporzansprüchen auch auf die qualitativen Ansprüche zu
schauen. Fraktionsgemeinschaften wie EVP und Landesring
haben deutlich gesagt, dass es ihnen klar um Qualität und
nicht um Proporzanteile gehe. Auch Vertreter und
Vertreterinnen der CVP haben uns das signalisiert. Wir
danken auch den Vertreterinnen und Vertretern der SPFraktion, die im Verlauf der letzten Woche dafür gesorgt
haben, dass ihnen die Qualität wichtig erscheint. Wir halten
deshalb die Kandidatur von Herrn Hanspeter Thür aufrecht
und gehen davon aus, dass er mit einem guten Resultat
gewählt werden kann.
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen
mehr dazu vor. Ich bitte die Stimmenzähler, die Stimmzettel
auszuteilen. (Nach einer angemessenen Frist werden diese
wieder eingezogen und die Stimmenzähler ziehen sich zur
Auszählung zurück.)
Ergebnis der Wahlen
Ausgeteilte Stimmzettel 185; eingelangte Stimmzettel 185,
leer 1, ungültig 1, verbleiben gültige Stimmzettel 183.
Gewählt ist mit 75 Stimmen: Marcel Winkler, BadenDättwil.
Ferner haben Stimmen erhalten: Dr. Monika Fehlmann 68,
Hanspeter Thür 40.
2590
14. Dezember 1999
Art. 1666-1668
nichtständige
Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro
mit Korrespondenzbeschluss vom 7. Dezember 1999
gestützt auf § 12 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes fol-
gende Wahlen in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von
§ 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen:
Industrie- oder Bankenzukunft. Hingegen ist die Lage an der
Hauptverkehrsachse Ost-West und Nord-Süd für sich schon
ein guter Erschliessungswert. Die Region mit den
Gemeinden und der Regionalverband sehen in Abwägung
von Positivem und Negativem klare Vorteile für eine
publikumsintensive Nutzung des fraglichen Gebietes und
möchten die Chance ergreifen. Es geht also heute darum, auf
die gewöhnliche Bauzone die Basis für eine Spezialnutzung
zu legen. Die Richtplanung hat die Aufgabe, im Minimum
eine regionale Sicht von Vorhaben zu machen. Dabei
müssen und dürfen breite Kreise der Bevölkerung
mitwirken. Der Richtplan muss eine Vorselektion für
Vorhaben sein. Daran anschliessend folgen für Projekte die
gemäss Gesetz nötigen Detailabklärungen über die UVP, wo
Luft, Lärm, Verkehr, Parkierung usw. gelöst werden
müssen. Also ein stufengerechtes Vorgehen.
1670 Kommissionswahlen
in
Kommissionen; Kenntnisnahme
Nichtständige Kommission Nr. 23 "Spielbetriebs- und
Lotteriegesetz"
Wahl des Präsidiums und der Mitglieder: Frunz Eugen,
Obersiggenthal, Präsident; Binggeli Peter, Mellingen; Brun
Hansruedi, Merenschwand; Ernst Susanne, Aarau; Gloor
Hans, Suhr; Herrigel Angela, Brugg; Kohler Ulrich, Baden;
Lüscher Adolf, Oberentfelden; Lüscher Edith, Staufen;
Meier Nicole, Baden; Muff Josef, Wohlen; Noser Daniel,
Aarau; Richner Samuel, Auenstein; Stebler Christian,
Hirschthal; Steinmann Eugen, Baden; Vögtli Theo, Dr.,
Kleindöttingen; Wehrli Peter, Küttigen.
Hierzu liegen keine Wortmeldungen aus dem Plenum vor.
Kenntnisnahme
1671 Kommissionswahl
Kenntnisnahme
in
ständige
Kommission;
Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro
mit Korrespondenzbeschluss vom 7. Dezember 1999
gestützt auf § 12 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes
folgende Wahl in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von
§ 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen:
- Kommission für die selbständigen Staatsanstalten: Wahl
von Doris Benker-Rohr, Möhlin (anstelle von Patricia Leoff,
Hägglingen)
Hierzu liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor.
Kenntnisnahme
1672 Kantonaler Richtplan; Anpassung des Richtplans;
Festsetzung des Standortes "Autobahnanschluss" für
Einkaufszentren und Fachmärkte in Oftringen
(Richtplan, Kapitel S 4.3, Beschluss 2.1, Nr. 2);
Verabschiedung
(Vorlage vom 17. November 1999 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Unsere Gesellschaft und mit ihr die
Einkaufsgewohnheiten haben sich in den letzten Jahren
entscheidend verändert. Obwohl immer wieder anderes
herbeigeredet wird, muss festgestellt werden, dass der
Einkauf, auch jener des täglichen Bedarfs, zum grössten Teil
nicht im Quartierladen im Dorf gemacht wird. Einkaufen
wird zum Erlebnis gemacht und auch in dieser Art stark
genutzt. Dieses Verhalten zusammen mit dem Wunsch
grosser Teile der Bevölkerung nach grosser persönlicher
Mobilität, führen zu einer guten Frequentierung vorhandener
Einkaufszentren. Diese Entwicklung löst in der freien
Marktwirtschaft Bedürfnisse aus. Die unterschiedlichen
wirtschaftlichen Entwicklungen der Regionen des Aargaus
zeigen für das Gebiet Wiggertal-Oftringen-Aarburg keine
2591
Im Kreuz der A1 mit der Kantonsstrasse K104 ist der
Wohnwert relativ gering, weil das Gebiet durch
Immissionen vorbelastet ist. Als Verkaufsflächen im
umfangreicheren Sinn eignen sich vor allem Gebiete, in
denen der Verkehr, ohne die Quartiere zu belasten, einfahren
kann. Dies ist hier eindeutig der Fall. Da das in Frage
kommende Areal für landwirtschaftliche Nutzung wegen
Erreichbarkeit und Immissionen keine Priorität hat, scheint
eine Gewerbenutzung sinnvoll. Dies hat auch die Gemeinde
so erkannt und in einer Urnenabstimmung den
Planungsabsichten mehrheitlich zugestimmt. Mit neuen
Vorhaben werden in der Regel Optimierungen von
Bestehendem verlangt. So haben die Regionsgemeinden in
diesem Zusammenhang auf die dringende Lösung des
Problems der Wiggertalstrasse hingewiesen. Damit könnte
ein lange schon anstehendes Problem gelöst werden.
Die Gemeinde Rothrist und der Regionalplanungsverband
unterstützen die vorgesehene Richtplanänderung. Das Problem Wiggertalstrasse ist jedoch für sich alleine
richtplanpflichtig und dürfte das Parlament sicher in Zukunft
noch beschäftigen.
Die Diskussionen in der BPK berührten die Themen der
übergeordneten Sichtweise durch die Richtplanung. Diese
wurde zum Teil in Frage gestellt bzw. als nicht in
genügendem Sinne erfüllt betrachtet. Es kann dem Richtplan
aber nicht wie bei kantonalen Schulstandorten darum gehen,
eine aus welchen Gründen auch immer beschränkte Anzahl
Standorte für Einkaufszentren festzulegen. Hier hat der
Markt zu spielen.
Die Thematik Luft und Lärm stand für einige BPKMitglieder als zentrales Problem im Raum. Diese
Belastungen stellen auch tatsächlich eine grosse
Herausforderung an die Behörde und an die Politiker dar. Es
müssen Lösungen gefunden und aufgezeigt werden. Dies
gehört zu den Pflichtaufgaben für die weiteren
Bearbeitungsschritte. Es kann aber nicht Sinn und Zweck
der Belastungsricht- oder grenzwerte sein, künftig alles zu
verhindern. Sonst müssten in Ballungszentren jegliche
neuen Projekte zum vornherein ausgeschlossen sein. Dies
entspricht nicht dem gesetzgeberischen und nicht dem
politischen Willen.
Art. 1669-1670
Schliesslich ist die Frage der übergeordneten,
überregionalen Beachtung diskutiert worden. Obwohl
teilweise die Meinung bestand, der Richtplan müsse
einschränkender solche und ähnliche Standorte definieren
Abschliessend durfte in der Bau- und Planungskommission
zur Kenntnis genommen werden, dass das Verfahren der
Richtplanung die diversen Probleme einer solchen
Nutzungsfestsetzung nicht lösen, sondern vor allem
aufzeigen soll. Die Bau- und Planungskommission stellt
Ihnen in Abwägung dieser Überlegungen und im Wissen,
dass dieses Vorhaben für die Region Oftringen auch
Arbeitsplätze schaffen wird, den Antrag, die vorgeschlagene
Richtplanänderung zu genehmigen.
Die Kommission hat dem Antrag auf Seite 5 der Botschaft
bei 16 Anwesenden mit 11 Ja zu 4 Nein, bei 1 Enthaltung
zugestimmt.
Vorsitzender: Hierzu liegen Wortmeldungen vor.
Rudolf Kalt, Spreitenbach: Ich spreche im Namen der CVPFraktion. Die vorgesehene Anpassung des Richtplanes
geschieht in einem nicht unproblematischen Umfeld.
Einkaufszentren sind, ob uns das passt oder nicht,
Einrichtungen, die von den heutigen Konsumenten
bevorzugt werden. Als Standorte kommen wirtschaftlich
potente Regionen mit guten Verkehrslagen in Frage. In der
Praxis führt das dazu, dass nicht eine gleichmässige
Verteilung dieser Zentren über den ganzen Kanton erfolgt,
sondern es ergeben sich Schwerpunkte. Einer davon ist die
Region Zofingen-Aarburg-Oftringen-Rothrist. Wir haben
uns kürzlich in diesem Rat mit einem ähnlichen Geschäft in
der Gemeinde Rothrist befasst. Ein weiteres in der Region
Aarburg ist angekündigt. Eine derartige Konzentration
bringt Probleme beim Verkehr, aber auch bei der Belastung
der Umwelt. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Wieviel
können und wollen wir planerisch noch zulassen? Es
ergeben sich 2 Möglichkeiten: Entweder wir sagen
konsequent Nein zu solchen Vorlagen oder wir stimmen zu,
setzen aber in den nachfolgenden Verfahren klare
Schranken. Tun wir Ersteres, riskieren wir, dass sich neue
Standorte, möglicherweise solche mit wesentlich
ungünstigeren Voraussetzungen bezüglich Verkehr bilden.
Im Falle Oftringen ist die Verkehrslage direkt beim
Autobahnkreuz optimal, auch wenn noch gewisse
Unsicherheiten
bezüglich
des
künftigen
Kantonsstrassennetzes bestehen. Mit der vorgesehenen
Nutzung von maximal 50'000 Quadratmetern für
Fachmärkte und maximal 5'000 Quadratmetern für
Einkaufszentren wird der Schwerpunkt nicht Richtung Güter
des Alltagsgebrauchs gesetzt. Trotzdem sind weitere
Massnahmen bezüglich Verkehr und Luft unumgänglich. So
hat das Baudepartement den Entscheid über die
Trasseeführung der Wiggertalstrasse umgehend zu treffen.
Die künftige Bauherrschaft ist im Rahmen des
Bewilligungsverfahrens klar in Pflicht zu nehmen bezüglich
der Beschränkung der Parkplätze, der Ausfahrfrequenz
sowie der Kostenübernahme gemäss Verursacherprinzip.
Ebenso ist die Einbindung des ÖV zwingend sicherzustellen.
Der Beweis zur Einhaltung der Umweltgesetzgebung ist im
Rahmen des UVB 2 zu erbringen. Gelingt dies nicht, sind
weitere Einschränkungen vorzuschreiben.
Die soeben genannten Bedingungen betreffen aber nicht das
Verfahren zur Festsetzung im Richtplan, sondern das
Baubewilligungsverfahren. Der Grosse Rat schafft mit der
14. Dezember 1999
oder verhindern, durfte zur Kenntnis genommen werden,
dass die Mitwirkung in der Region und die Diskussionen in
der Repla stattgefunden haben, und dass die Problemthemen
erkannt worden sind.
Festlegung des Richtplans die Grundlage; alle andern
Massnahmen liegen primär im Bereich der Gemeinde. Die
Stimmbürger von Oftringen haben sich in einer
Referendumsabstimmung für die Änderung ausgesprochen.
Die Behörden der Region haben an einer gemeinsam
Sitzung die Situation erläutert und sind der Meinung, die
Festsetzung sei richtig. Es gibt daher für den Grossen Rat
keinen zwingenden Grund mehr, der Vorlage nicht
zuzustimmen. Die CVP-Fraktion stimmt dieser Vorlage
grossmehrheitlich zu. Von den kommunalen Behörden
erwarten wir die konsequente Durchsetzung der
notwendigen Massnahmen im Bewilligungsverfahren.
Martin Bossard, Kölliken: Ich spreche im Namen der
Fraktion der Grünen. Sie können sich vorstellen, dass die
Grünen von der Vorlage nicht begeistert sind und ihr auch
nicht
zustimmen.
Begründung:
Der
Herr
Kommissionspräsident hielt zu Recht fest, dass das
Einkaufs- und Verkehrsverhalten der heutigen Konsumenten
so ist, wie es heute ist, d.h. dass man bevorzugt in die
grossen Einkaufszentren zum Einkaufen fährt und die
kleinen Läden beiseite lässt. Für uns ist die Frage immer:
Was war zuerst? Das Huhn oder das Ei? Der Richtplan, den
wir nun diskutieren, hätte die Aufgabe, das etwas genauer
festzulegen. Er sollte etwas Ordnung bringen in das riesige
Verkehrschaos, er sollte gewisse Vorgaben machen, wie
sich die Wirtschaft zu entwickeln hat. So wie wir den
Richtplan bis heute erleben, tut er das Gegenteil: Er hebt die
letzten Hemmschwellen gegenüber der Ökologie, den
Leuten, die in diesem Verkehrschaos leben müssen usw. auf,
wenn darin etwa festgestellt wird: "Der ländliche Raum wird
mit dem motorisierten Individualverkehr erschlossen." Es
gäbe noch mehr solcher Unsinnigkeiten aufzuzählen.
Manchmal habe ich das Gefühl, ich sei ein Fossil, wenn ich
solche Dinge zu verhindern versuche. Dabei sind die
Fossilien anderswo und die Hühner auch! Es kann doch
beispielsweise keine Lösung sein, wie in S. 2 der Botschaft,
im Sinne der Schaffung von 150 neuen Arbeitsplätzen eine
ganze Anzahl Arbeitsplätze zu vernichten. In Ziffer 2 steht,
dass es doch in der Gegend wirklich genug Einkaufszentren
gibt. Ich brauche sicher mehr als beide Hände und beide
Füsse, um alle aufzählen zu können, die dort im Umkreis
von 10 - 15 Kilometern stehen. Punkt 5.3: "Die vorgesehene
Nutzung wirft im Nahbereich komplexe verkehrsplanerische
Probleme auf." Die Kapazität des Strassennetzes ist heute
überlastet, der ÖV ist behindert. Die Luft- und
Lärmbelastungen übersteigen jedes Mass, der Wald in der
Gegend ist einer der schlechtesten punkto Gesundheit. Und
was ist die Lösung? Wir schreiben im Richtplan fest: Noch
mehr verbauen, noch mehr Kapazitäten schaffen usw.. Punkt
5.4: "Die Planungs- und Alarmwerte sind heute
überschritten." Dies bei zahlreichen Wohnbauten usw., aber
die Zusatzbelastungen seien so gering, dass das nichts mehr
ausmache. Sind Sie eigentlich noch normal, so etwas zu
beschliessen? Wir haben doch Gesetze, die wir einhalten
müssen! Die Luftreinhaltung beispielsweise: Alles weit über
den geltenden Grenzwerten. Was machen wir? Noch mehr
Verkehr anziehen. Da kann ich nun wirklich nur noch den
Kopf schütteln, dass wir im letzten Jahr des ausgehenden
Jahrtausends noch solche Dinge beschliessen. Was man als
einziges stehen lassen kann, ist der Punkt 5.5: Da sind die
2592
14. Dezember 1999
Privatinteressen, und soll man auch dazu stehen, dass hier
gewisse Leute auf Kosten von andern und der Umwelt
profitieren.
Unsere Schlussfolgerung ist ganz klar: Unter diesen
Bedingungen und bei diesen ungelösten Verkehrs- und
zum Wohle des Menschen und der Umwelt zu handeln. Ich
fordere Sie nun auf, das mit einem Nein zu dokumentieren!
Edith Lüscher, Staufen: Ich spreche im Namen der SPFraktion. Papier ist geduldig! Manchmal wünsche ich mir,
es wäre es nicht. Im Fall Oftringen würden dann nämlich
diverse Papiere ausflippen und sehr eindringlich auf deren
Inhalt
aufmerksam
machen:
Das
schweizerische
Raumplanungsgesetz, der aargauische Richtplan und der
Massnahmenplan Luft. Vielleicht aber hören Sie mir an
deren Stelle zu und werden beim einen oder anderen
Missstand hellhörig. Das erstgenannte Ziel im
Raumplanungsgesetz unseres Landes ist der haushälterische
Umgang mit unserem Boden. Der Richtplan des Kantons
soll die angestrebte räumliche Entwicklung in unserem
Kanton aufzeigen. Für Einkaufszentren gilt speziell die
Vorgabe, dass sie sich an gewachsenen Zentrums- und
Dorfstrukturen auszurichten haben. Dies alles sind klare
Bekenntnisse zu einer übergeordneten Sicht, was wir wo
und in welchem Aussmass verbauen wollen und wo der
Schutz unserer Umwelt vordringlicher ist. Auf keinen Fall
ist damit eine zufällige, aus einem gerade aktuellen Wunsch
oder Bedürfnis heraus entstandene Kleckserei gemeint!
Letzteres geschieht aber mit den Fachmärkten im Aargau. In
welcher Gemeinde auch immer ein Begehren gestellt wird:
Es wird im Richtplan nachher von diesem Grossen Rat
festgeschrieben, egal ob Grundsätze verletzt werden oder
nicht.
Gerade wir Politikerinnen und Politiker dürfen uns dem
zerstörerischen Druck auf unser dicht genutztes Mittelland
nicht einfach mit einem resignativen Schulterzucken
beugen. Oftringen und die ganze Region darum herum ist
von der Luftschadstoffbelastung her ein sehr kritisches
Gebiet. Der Massnahmenplan Luft, den ich so wieder einmal
aus seinem einsamen Mauerblümchendasein erlöse, spricht
da klare Worte. Es sollen keine Einkaufszentren bewilligt
werden, welche nicht in die bestehende Stadt- oder
Dorfstruktur eingebettet sind. Bei einer Grösse von 50'000
Quadratmetern - das sind gut 12 Fussballfelder - kann
niemand behaupten, dies passe in die bestehende
Siedlungsstruktur im Raum Oftringen-Wiggertal. Ebenfalls
im Massnahmenplan Luft ist nachzulesen, dass auf eine
weitere Attraktivitätssteigerung entlang der Nationalstrassen
zu verzichten sei. Auch bekräftigte der Regierungsrat schon
mehrmals, dass für ihn der weitere Ausbau der A1 kein
Thema sei. Solche Aussagen nützen als tote Buchstaben
nichts, sondern erfordern nachfolgend entsprechendes
Handeln. Ich weiss, das Plenum hier ist nicht so geduldig
wie Papier. Deshalb komme ich zum grossmehrheitlich
abgestützten Antrag der SP-Fraktion. Wir beantragen Ihnen,
dass die Richtplananpassung abzulehnen sei. Die
Festsetzung dieses Standortes Oftringen für Einkaufszentren
ist
erst
wieder
diskussionswürdig,
wenn
die
raumplanerischen,
verkehrstechnischen
und
lufthygienischen Fragen zufriedenstellend beantwortet
werden können.
Urs Locher, Zofingen: Ich spreche im Namen der FDPFraktion. Wir stehen einhellig hinter der Richtplanänderung.
2593
Art. 1671-1672
Umweltproblemen kommt es nicht in Frage, dass wir noch
einer zusätzlichen Aufblähung der Probleme zustimmen. Ich
erinnere Sie daran, dass Sie als Grossräte und Grossrätinnen
ein Gelöbnis abgelegt haben, in welchem Sie versprachen,
Es geht einmal mehr darum, die Rechtsgrundlagen im
Rahmen der Richtplanung zu schaffen und diese in einen
Gesamtzusammenhang zu stellen. Alle weiteren Fragen sind
der Nutzungsplanung überlassen. Wir haben hier vor allem
nicht die Aufgabe, Baupolizei zu spielen. In der
Kommission wurde die Frage der Notwendigkeit dieser
Richtplanänderung tatsächlich sehr ernsthaft diskutiert. Ich
bin mit der Fraktion zusammen der Überzeugung, dass diese
Notwendigkeit gegeben ist. Es wäre schlicht und einfach
blauäugig zu glauben, man könne oder müsse Fachmärkte
am Autobahnkreuz verhindern oder zu glauben, das untere
Wiggertal sei eine grüne Wiese.
Was spricht für die vorgeschlagene Festsetzung? 1. Das
Projekt ist direkt an den Autobahnein- und -ausfahrten und
damit bezüglich Verkehr am verträglichsten. Es ist sowieso
ein Raum, der früher oder später zwangsläufig überbaut
wird. 2. Das untere Wiggertal gerät nun mit einem zeitlichen
Abstand gegenüber anderen Agglomerationen auch in den
Sog der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Region hat es
nötig, denn der Strukturwandel in den letzten Jahrzehnten ist
nicht spurlos an dieser Region vorübergegangen. Die
Richtplanänderung ist nun ein weiterer Baustein in dieser
Gesamtentwicklung, dem mit der Festsetzung der
Wiggertalstrasse ein weiterer folgen muss. Was die
Gesamtbelas-tungsgrenze betrifft dürfte klar sein, dass sie
zwar hoch ist, aber nicht höher als in einer städtischen
Siedlung. Ich glaube, die Themen Luft, Lärm und Verkehr
müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
behandelt werden. Es besteht zudem dort ein gut
ausgebautes regionales Busnetz, das bei entsprechender
Nachfrage problemlos ausgebaut werden kann.
Eine Bemerkung noch, die ich als Amman von Zofingen und
als Präsident des Regionalplanungsverbandes machen
möchte: Die Gemeinden Aarburg und Zofingen haben in der
Vernehmlassung ja gewisse Vorbehalte gemacht. Diese
beziehen sich nur auf die heutige Verkehrssituation. Seit der
Vernehmlassung ist aber Bewegung in die Planung
gekommen,
d.h.
die
Planung
der
geforderten
Wiggertalstrasse wurde eingeleitet und wir werden uns in
diesem Rat höchstwahrscheinlich im nächsten Jahr damit zu
befassen haben. Das Ziel ist damit erreicht. Im Übrigen steht
der Regionalverband Wiggertal-Suhrental vollumfänglich
hinter dieser Anpassung. Ich bitte Sie, dem Regierungsrat zu
folgen!
Hans Bürge, Safenwil: Ich spreche im Namen der
EVP/LdU-Fraktionsgemeinschaft. Ich kann Ihnen auch im
Anblick unseres abgelegten Gelübtes signalisieren, dass wir
grossmehrheitlich dieser Vorlage zustimmen. Viele
Argumente sind bereits gefallen, weshalb ich mich nur noch
kurz und stichwortartig äussern will.
Nebst dem Votum der Oftringer Stimmbürger sind Gründe
für unseren Entscheid u.a. auch, dass das fragliche
Grundstück schon seit längerer Zeit in einer Bauzone liegt.
Die Nähe der Autobahnein- und -ausfahrten sowie das
Autobahnkreuz betrachten wir ebenso als Gründe für eine
Zustimmung. Gerade aufgrund dieser geographischen Lage
ist das fragliche Grundstück schlecht landwirtschaftlich
Art. 1672
nutzbar. Ein weiterer Grund ist, dass das untere Wiggertal
bereits mehrheitlich überbaut ist und dereinst völlig
überbaut sein wird. Wir gehen davon aus, dass in den
folgenden
Planungsphasen
den
Umweltansprüchen
Rechnung getragen wird. Ich denke da an die Anbindung an
den ÖV, die dosierte Belastung der Durchfahrtstrasse, die
Markus Kunz, Frick: Ich gebe zu: Der Standort für das
erwähnte Einkaufszentrum und den Fachmarkt ist sicher
ideal. Als Vertreter der Wirtschaft müsste ich einem
Geschäft, das mindestens 150 neue Arbeitsplätze verspricht,
eigentlich ohne Wenn und Aber zustimmen. Weshalb aber
stehe ich diesem Geschäft kritisch gegenüber, auch wenn
der Oftringer Souverän die Änderung des Bauzonenplanes
an einer Urnenabstimmung positiv gewertet hat. Ich bin
immer wieder überrascht, wie euphorisch Exekutiven von
Gemeinden
und
Kantonen
Grossprojekte,
sprich
Einkaufszentren oder Fachmärkte von Grossverteilem
beurteilen und bewilligen. Auch der Regierungsrat stellt in
diesem Geschäft die Schaffung von mindestens 150
Arbeitsplätzen in den Vordergrund seiner Beurteilung. Ist
dies gerechtfertigt oder müsste man bei einer derartigen
Dichte solcher Zentren nicht auch einmal die Auswirkungen
auf die KMU in Betracht ziehen? Entstehen tatsächlich 150
neue Arbeitsplätze oder werden auf der Seite der
Kleinbetriebe nicht fast ebensoviele gefährdet und
wegrationalisiert? Die wenigsten KMU können nur von
kleinen Nischen leben! BIeibt unter dem Strich tatsächlich
ein betriebs- und volkswirtschaftlicher Vorteil zurück, wie
dies in der Botschaft des Regierungsrates erwähnt wird,
wenn man berücksichtigt, dass genau die Klein- und
Mittelbetriebe, welche damit gefährdet werden, ein
Mehrfaches an Lehrlingen ausbilden als die Grossbetriebe,
dass diese Kleinbetriebe sehr oft für Arbeitsplätze in den
Regionen und ein entsprechendes Steueraufkommen sorgen.
Ich finde es bedauerlich, dass niemand den Mut aufbringt,
solche Grossprojekte auf deren gesamtwirtschaftliche
Verträglichkeit zu hinterfragen. Langfristig werden durch
die Verlagerung von KMU Arbeitsplätzen nicht nur
Lehrstellen wegfallen, sondern es wird auch ein finanzieller
und kultureller Verlust für Regionen und deren Gemeinden
nach sich ziehen.
Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: Als Bewohnerin dieser
Region will ich ergänzend zu Frau Lüscher und Herrn
Bossard nochmals auf die Ausführungen in der Vorlage S
4.3 hinweisen. Zum Lärmschutz steht hier: "Bei zahlreichen
Wohnbauten an der K104 sind die Planungs- und
Alarmwerte heute überschritten." Und weiter: "Die
berechneten Zusatzbelastungen liegen jedoch unterhalb der
Toleranzschwelle. Es erfolgt keine wahrnehmbare Erhöhung
der Lärmbelastung." Eine solche Behauptung ist doch
einfach naiv! Wenn mit diesem Fachmarkt tatsächlich
soviele Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, wie in der
Vorlage behauptet wird, nämlich 150, dann entsteht in
jedem Fall mehr Verkehr und mehr Lärm. Das müssen Sie
zur Kenntnis nehmen. Zur Luftreinhaltung will ich
folgendes sagen: Die NO2-Belastungen in Oftringen und in
der ganzen Region liegen erheblich über dem geltenden
Grenzwert der Luft-reinhalteverordnung. Jeder Mehrverkehr
wird diese Belas-tung noch erhöhen. Die vorliegende
Richtplananpassung
widerspricht
eindeutig
den
lufthygienischen
Zielsetzungen
des
geltenden
Massnahmenplanes Luft vom März 1991. Was nützen uns
Grenzwerte und Massnahmenpläne, wenn wir vorsätzlich
und wissend laufend Beschlüsse fassen, die diese
14. Dezember 1999
erforderliche UVP usw.. Mit einer Verhinderungspolitik
kann der Boom von Fachmärkten und die Änderung der
Einkaufsgewohnheiten nicht gestoppt werden. Zudem
könnte das Bauvorhaben für die hinterliegenden Quartiere
einen gewissen Lärmschutz bedeuten. Deshalb bitten wir
Sie, der Vorlage zuzustimmen!
Zielsetzungen unterlaufen und torpedieren. Damit werden
Grenzwerte und Massnahmenpläne zur Farce und dienen
einzig dazu, besorgten Bürgerinnen und Bürgern,
gesundheitsgeschädigten oder lärmbelasteten Menschen
etwas Beruhigungssand in die Augen zu streuen. Ich stelle
fest, dass die Interessenabwägung meiner Meinung nach nur
in ungenügendem Masse vorgenommen wurde und dass
wirtschaftliche Interessen einmal mehr schwerer gewichtet
werden als die Interessen der Bevölkerung betreffend
Gesundheitsschutz. Die Verkehrssituation in unserer Region
ist sehr alarmierend und sie wird sich durch den Bau eines
zusätzlichen Fachmarktes noch verschärfen. Wir können
immer Sachzwänge schaffen und dann argumentieren, die
Wiggertalstrasse komme sowieso, also können wir den
Fachmarkt bauen oder umgekehrt, der Fachmarkt komme
sowieso, also brauchen wir die Wiggertalstrasse. Ich bitte
Sie deshalb eindringlich, dem Antrag von Frau Lüscher
zuzustimmen!
Heinz Senn-Müller, Oftringen: Ich spreche als
Gemeindeammann der betroffenen Gemeinde und als
Einzelvotant. Im März 1998 orientierte die Genossenschaft
Migros-Aare den Gemeinderat über ihre Absicht, auf der
Parzelle im Gebiet Kallernhag einen Fachmarktkomplex zu
errichten, der zur Hauptsache aus einem Baufachmarkt und
einem Gartenzenter bestehen soll. Gleichzeitig wurde der
Antrag gestellt, im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision
der Nutzungsplanung Siedlung die nötigen Voraussetzungen
zum Bau und Betrieb eines Fachmarktes dieser
Grössenordnung zu schaffen. Ich kann Ihnen versichern, der
Gemeinderat von Oftringen war schon relativ früh in das
Bauvorhaben involviert worden und zu einem
Grundsatzentscheid aufgerufen. Im Wissen darum, was ein
Bauvorhaben dieser Grössenordnung alles für Emission mit
sich bringt, hat er frühzeitig zusammen mit den Abteilungen
Raumplanung, Verkehr und Umwelt unseres Kantons die
Rahmenbedingungen für die Grös-senordnung eines
Fachmarktes formuliert. Im Wesentlichen sind die
Instrumente der Nutzungs- und Verkehrskontingentierung
als entscheidende Faktoren zu erwähnen. Meines Wissens
kommen diese, den Verkehr und die Nutzung
beschränkenden Grössenordnungen, erstmalig in unserem
Kanton zur Anwendung. Am 25. März hat die
Einwohnergemeindeversammlung
in
Oftringen
die
Teiländerung des Bauzonenplans sowie die Ergänzung bzw.
Änderung von § 34 der Bauordnung der Spezialzone
Autobahnanschluss abgelehnt. Dagegen wurde erfolgreich
das Referendum ergriffen. Die Stimmbürger und
Stimmbürgerinnen haben an der Urne am 24. Oktober dieses
Jahres die beiden Vorlagen über die Bauzonenänderung in
Kallernhag sowie die Änderung von § 34 der Bauordnung
Spezialzone
Autobahnanschluss
gutgeheissen.
Die
vorgesehene Richtplanänderung mit Festsetzung des
Standortes Autobahnanschluss für Einkaufszentren und
Fachmärkte in Oftringen steht in enger Beziehung zu den
kommunalen Änderungen und darf nicht losgelöst davon
betrachtet werden. Ich werde deshalb mein Schwergewicht
der Ausführung auf das Umfeld des Richtplanes richten.
2594
14. Dezember 1999
Ich möchte einige Bemerkungen anbringen, die
entscheidend für die Beurteilung des Gemeinderates waren:
1. Der Bauzonenplan, der vom Grossen Rat 1985 genehmigt
wurde, scheidet im Bereich des Autobahnanschlusses 3
Schilder für Spezialzonen aus. Es muss daraus gefolgert
werden, dass es damals der eindeutige Wille des
Stimmbürgers war, im Gebiet des Autobahnanschlusses
Spezialnutzungen zuzulassen. Im Klartext heisst das, dass
weilzeiten der Kunden, teilweise bis 1,5 Stunden. Das
Verkehrsaufkommen ist auch nicht zu vergleichen mit
Einkaufszentren, die auf den täglichen Bedarf ausgerichtet
sind, wo wesentlich höhere Umschlagsfrequenzen und
kürzere Aufenthaltszeiten vorhanden sind.
3. Es wurde in den letzten Jahren von verschiedener Seite
immer wieder versucht, neue Arbeitsplätze nach Oftringen
zu bringen. Die günstige Lage im Anschlussbereich der
Autobahn prädestiniert Fachmärkte und ähnliche
Nutzungen, die an den verkehrsgünstigen Standort drängen.
Immerhin muss man sich bewusst sein, dass der
Autobahnanschluss in Oftringen in unmittelbarer Nähe zur
A1 und A2 liegt. Und jetzt kommt das Entscheidende: Nach
noch geltender Ordnung sind diese Spezialzonen für
Dienstleisungen aller Art, Gewerbe und Wohnungen
bestimmt. Mit der vorgesehenen Änderung des § 34 ist aber
beabsichtigt, eine reine Wohnnutzung auszuschliessen oder
nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zuzulassen, sowie
die verschärfenden Bestimmungen für die Überbauung der 3
Schilder insgesamt zu verankern.
4. Der Gemeinderat hat einen neuen und für den Kanton bis
jetzt einmaligen Weg beschritten, indem er eine maximale
Verkaufsfläche von 50'000 Quadratmetern über alle diese 3
Schilder der SBA insgesamt als oberstes Limit im Sinne
eines Kontingentes definierte. Der aperiodische Verkauf
wird pro Anlage bei 3'000 Quadratmetern Verkaufsfläche
und über alle 3 Schilder bei insgesamt 5'000 Quadratmetern
limitiert. Zusätzlich hat der Gemeinderat einen Passus
geschaffen,
welcher eine
Verkehrskontingentierung
beinhaltet. So dürfen maximal 9 Fahrzeuge pro Stunde
bezogen
auf
1'000
Quadratmeter
anrechenbare
Grundstücksfläche auf die Kantonsstrasse ausfahren. Diese
beschränkenden Maximalgrössen sind als eigentliches
Herzstück zu bezeichnen. Sie sind die Instrumente, die es
überhaupt ermöglichen, die Belastungen in einem
vernünftigen und vertretbaren Mass zu halten. In Würdigung
der Tatsache, dass mit der bestehenden und noch geltenden
Bauordnung jetzt schon Nutzungen möglich sind, die ein
beachtliches zusätzliches Verkehrsaufkommen erzeugen
können, hält es der Gemeinderat für notwendig, mit den
vorgeschlagenen Änderungen zukünftig Auswirkungen auf
die Umwelt zu beschränken. Im Weiteren ist die
Neuformulierung des § 34, mit dem eine zukünftige
Entwicklung am Strassenkreuz in geordnete Bahnen gelenkt
werden soll, entscheidend.
Persönlich würde ich, wie wohl jeder andere Bürger, eine
Produktionsstätte im High-Tech-Bereich einem Fachmarkt
vorziehen, das sei hier auch gesagt. Derartige Nutzungen
sind in Zukunft auch nicht ausgeschlossen. Der
Baufachmarkt wird unserer Meinung nach aber auch
Impulswirkung ausüben. Zudem ist mit 150 Arbeitsplätzen
im unteren Arbeitssegment zu rechnen. Das darf nicht
vernachlässigt werden, auch wenn der Steuerertrag des
Unternehmens als nicht sehr hoch eingestuft werden darf.
2595
Art. 1672
gesteigerte Nutzungsansprüche in diesem Bereich toleriert
werden sollen oder anders gesagt: Wenn sie überhaupt
kommen, sind sie da am richtigen Platz.
2. Es geht bei diesem Fachmarkt vor allem um den
aperiodischen Verkauf und nicht um den Verkauf von
Gütern des täglichen Bedarfs. Daher entstehen andere
(längere)
VerAls Negativszenario wären auch andere Nutzungen ohne
Richtplananpassungen denkbar, die in ihrer Gesamtwirkung
mehr Verkehr und mehr Emissionen bewirken könnten. Ich
möchte noch einmal zu bedenken geben, dass die
Richtplananpassung in unmittelbarem Zusammenhang mit
den eben beschriebenen, kommunalen Nutzungsänderungen
steht. Ich empfehle Ihnen, der Richtplanänderung
zuzustimmen!
Ernst Flückiger, Oftringen: Ich spreche für die andern 43 %
Oftringer, die Herr Senn nicht vertreten hat. Vor kurzem hat
Herr Bösch versucht, Sie vom Unsinn weiterer
Grosseinkaufszentren zu überzeugen. Einmal wird es
vielleicht auch die Mehrheit der Ratsmitglieder einsehen,
dass wir genug von diesen Konsumtempeln haben. Dann
wird es aber bereits zu spät sein, denn der letzte
Familienbetrieb wird dann verschwunden sein. Oftringen ist
ein gutes Beispiel dafür: Wir haben 10'000 Einwohner und
keine Bäckerei mehr! An der Gemeindeversammlung wurde
die Einzonung abgelehnt. Danach setzte sich eine
Riesenmaschine in Gang und ergriff das Referendum. Ich
persönlich wurde mit einem Video beliefert, das zu zeigen
versuchte, wie die Verkehrsprobleme in Oftringen gelöst
werden sollen. Einer Privatperson wäre es nie möglich
gewesen, einen solchen Aufwand zu betreiben. Dabei
liessen sich auch unsere Gemeindebehörden einspannen: Sie
wurden nicht müde zu betonen, dass man nun einen
finanzkräftigen Zahler für die Verbesserung unserer
Verkehrsströme gefunden habe. Es ist eindeutig, dass die
Lebensqualität vieler Oftringer verschlechtert wird. Nach
dem Bau und dem Festungsdurchstich in Aarburg werden
Verkehrszusammenbrüche
in
Oftringen
an
der
Tagesordnung sein. Die Nutzungsplanung ist eine Lüge! Da
wird fruchtbares Kulturland verbetoniert, dafür werden
Waldränder mit Schutzzonen überlagert, um das schlechte
Gewissen zu beruhigen. Es stimmt einfach nicht, dass dieses
Land landwirtschaftlich nicht gut zu nutzen sei. Es ist
topfebener Boden und die Bauern sagen, es sei ein doppelter
Boden, denn es gibt Kies darunter. Und das wird diesen
Bauherren noch zusätzlich entgegenkommen, weil sie
nämlich dann auch noch Kies fördern können.
Es ist ungeheuer, wieviele Tonnen Ware aus Japan, Taiwan
oder China herangekarrt werden, die früher oder später
wieder als Schrott entsorgt werden müssen. Ich bitte all jene,
die etwas für die Umwelt tun wollen, sich von diesen
Giganten nicht einwickeln zu lassen! Es wird immer
behauptet, es brächte Arbeitsplätze. Das stimmt einfach
nicht, das Gegenteil ist der Fall! In einem Einkaufszentrum
wird dreimal mehr Umsatz pro Verkäufer oder Verkäuferin
gemacht als in einem Fachgeschäft. Durch die Vielzahl
billiger Werkzeuge werden die Handwerker durch
Schwarzarbeiter und Heimwerker verdrängt. Die Grossen
kaufen dort ein, wo es am billigsten ist, beispielsweise in
China und konkurrenzieren dadurch die einheimische
Werkzeugindustrie wie Müller und Martini in Zofingen. Ich
Art. 1672
bitte Sie: Besinnen Sie sich auf das Erhaltenswerte und
schicken Sie diesen Überbauungsplan in die Wüste!
Christine Haller, Reinach: Heute werden immer mehr
Einkaufszentren bewilligt und gebaut. Schon vor vielen
Jahren hat diese Entwicklung begonnen. Solche
Einkaufszentren generieren viel Verkehr und damit
verbunden Schadstoff- und Lärmemissionen. Es wird von
den Betreibern immer wieder darauf hingewiesen, dass die
Konsumentinnen und Konsumenten solche Zentren fordern.
Ich bin eher der Ansicht, dass solche Begehrlichkeiten von
Grossverteilern gezielt gefördert werden, denn nur sie sind
wächst stetig. Sursee Park und das Shopping Center Emmen
sind mit dem Auto heute bequem erreichbar. Diese Zentren
geniessen auch einen regen Zulauf aus meiner Gemeinde.
Somit werden die Artikel des täglichen Gebrauchs,
Sportartikel, Möbel usw. dort erstanden. Mit jedem Franken
jedoch, der nicht in Reinach ausgegeben wird, reduzieren
sich auch wieder die Steuereinnahmen. Steuereinnahmen,
die heute mehr denn je in jeder Gemeinde gebraucht werden,
um die nötige Infrastruktur, die Sicherheit und die Bildung
zu gewährleisten.
Diese Entwicklung ist nicht nur für Reinach repräsentativ,
sondern für viele Gemeinden im Kanton. Viele denken jetzt,
warum sage ich das, wenn es ja hier um den Richtplan geht.
Ich bin der Meinung, dass wir endlich aufwachen und der
Zentralisierung einen Riegel vorschieben müssen. Es ist aber
auch wichtig, dass jede und jeder von uns sein
Kaufverhalten einmal kritisch unter die Lupe nimmt, wer
weiss, vielleicht kann noch mehr in der eigenen Gemeinde
gekauft, bestellt und damit erhalten werden.
Sägen wir nicht noch mehr an diesem Ast, auf welchem wir
alle sitzen. Sagen wir Nein zu dieser Vorlage!
Rosi Magon, Windisch: Vor 3 Jahren haben wir hier im
Grossen Rat den Richtplan des Kantons Aargau beschlossen.
Damit waren wir der Meinung, über ein Instrument zu
beschliessen, das wichtige und zentrale Entscheide der
Raum-ordnungspolitik ermöglicht. Wir haben es heute in der
Hand, dieses Instrument des Richtplans nicht zum
Papiertiger verkommen zu lassen. Was bisher gesagt wurde,
müssen wir uns bei der Abstimmung vor Augen führen. Der
Gemeindeammann von Spreitenbach, Herr Rudolf Kalt, hat
darauf hingewiesen, wie belastet die Region in Oftringen ist.
Herr Kunz hat auf die Problematik für die KMU-Betriebe
hingewiesen. Ich habe grossen Unmut darüber, dass uns der
Regierungsrat eine solche Vorlage präsentiert. Die Aufgabe
des Richtplans ist es, eine Interessenabwägung
durchzuführen über die raumwirksamen Auswirkungen. Das
wurde hier ungenügend gemacht. Wir haben hier keine
Abwägung für eine nachhaltige Wirtschaft, sondern hier
wurde eindeutig der wirtschaftliche Aspekt einseitig zu
Gunsten der grossen Zentren gewichtet. In der Botschaft
führt der Regierungsrat aus, dass die Lärm- und
Luftsituation nicht gelöst ist. In einem solchen Fall darf
keine Festsetzung stattfinden. Damit ist die Abstimmung
nicht vollzogen. Im Richtplan, den wir vor 3 Jahren
beschlossen haben, hat sich die Kommission ausführlich
über diese Problematik der Fachmärkte und Einkaufszentren
unterhalten und ist dann zu den Beschlüssen gekommen.
Unter anderem steht da auf Seite 47: "...sind deshalb
ausserhalb der gewachsenen Dorf- und Zentrenstruktur nicht
erwünscht...". Trotzdem bekommen wir nun so eine Vorlage
14. Dezember 1999
finanziell in der Lage, solche Zentren zu bauen. Oft
kommen ihnen Gemeinden noch mit Steuergeschenken
entgegen.
Früher, während meiner Kindheit, gab es in Reinach noch
viel mehr Geschäfte. Als Kind konnte ich zur
Weihnachtszeit noch beim Merkur kleine Dinge kaufen für
Lebkuchenhäuschen usw.. Das kann man heute nicht mehr.
Leider mussten viele Geschäfte schliessen, weil ihnen die
Kundschaft fehlt. Es ist aber nicht so, dass Reinach
bevölkerungsmässig geschrumpft wäre. Nein, diese
Gemeinde
vom Regierungsrat. Hier müssen wir als Grosser Rat
korrigieren. Wir müssen diese Vorlage deshalb ablehnen.
Zur Problematik des Verkehrsaufkommens bezüglich
Einkaufsmärkten: Es ist da die Rede von periodischen und
aperiodischen Märkten. Auf Seite 3 der Botschaft kommt
ganz klar zum Ausdruck, dass das Ziel eine Festlegung auf
Einkaufszentren ist, weil diese sehr viele Kunden anziehen
und einen wirtschaftlichen Betrieb des überwiegenden
Fachmarktanteils ermöglichen. Nicht nur ein Fachmarkt
wird hier befürwortet, sondern eben auch ein
Einkaufszentrum, das möglichst viele Kundinnen und
Kunden anziehen soll. Wenn wir hier dieser
Richtplanfestsetzung zustimmen, dann lassen wir den
Richtplan zum Papiertiger verkommen. Stimmen Sie
deshalb nicht zu!
Harry Lütolf, Wohlen: Die Meinungen sind gemacht, die
Richtplanänderung ist beschlossene Sache und ich versuche
Sie also nicht zu überzeugen, dieser Richtplanänderung
nicht zuzustimmen. Ich will aber den Blick noch etwas
weiter in die Zukunft schweifen lassen. Zudem will ich in
die Glaskugel schauen und Ihnen sagen, was uns gleich der
Herr Baudirektor sagen wird. Er wird sagen: Der Grosse Rat
ist das Gremium, das aus der Vogelperspektive schauen und
aus der Gesamtperspektive den Kanton überblicken muss,
um dann raumwirksame Massnahmen zu beschliessen. Dazu
ist der Richtplan hier. Fragen bezüglich der Lärm- oder
Abgasimmissionen
werden
dann
alle
in
der
Nutzungsplanung entschieden. Da wird nicht mehr der
Grosse Rat darüber entscheiden. Das wird uns meines
Erachtens der Herr Baudirektor vortragen. Machen wir doch
diese Gesamtbetrachtung also einmal: Wir haben eine
Richtplanänderung in Rothrist beschlossen und werden eine
Richtplanänderung in Aarburg beschliessen müssen. Es sind
verschiedene Fachmärkte geplant, auch in Aarburg. Da frage
ich mich, wo hier die Gesamtbetrachtung ist, wenn jede
Gemeinde kommt und ihre eigenen Projekte bringt und
Märkte schafft. Wo bleibt hier die Gesamtbetrachtung? Sie
wird einfach links liegen gelassen. Das ist nicht der Sinn
und Zweck, was hier der Grosse Rat beschliessen sollte. Wir
werden dann auch noch über die Wiggertalstrasse befinden
müssen. Herr Locher hat es schon gesagt: Diese
Richtplanänderung wird nun schon zum Anlass genommen,
diese Strasse endlich mal zu bauen. Das kann doch nicht
sein, dass wir hier so quasi Probleme induzieren, um uns
dann ein neues Problem aufzuhalsen mit einer neuen
Strasse, die gebaut werden muss. Auch hier fehlt die
Gesamtbetrachtung. Ich bitte Sie also, spätestens dann, wenn
es um das Projekt Aarburg geht, sich ernsthaft zu überlegen,
ob wir dort die Richtplanänderung beschlies-sen wollen oder
nicht. Wir sprechen nun über eine Fläche von rund 12
Fussballfeldern. Ich denke, dass sich die Gemeinde Aarburg
2596
14. Dezember 1999
sehr wohl mit Oftringen zusammentun könnte, um zu
überlegen, ob sie nicht ihr Projekt gemeinsam verwirklichen
wollen.
Hans Bösch-Sachs, Sins: Was mir bei dieser Diskussion
auffällt, ist eine ungeheuerliche Inkonsequenz! Ich will nur
zu 2 Argumenten Stellung nehmen. Zum Argument der
Arbeitsplätze: Mit diesem Argument kann man jeden
Unsinn entschuldigen! Ich fackle am Silvester den
Dachstock des Regierungsgebäudes ab! Das gibt einen
Haufen Arbeit. Dann aber bin ich kriminell! Wer durch die
Zerstörung unserer Lebensgrundlage das gleiche Ziel
verfolgt, ist aber fortschrittlich. Da dürfte man mal ein
bisschen mehr darüber nachdenken.
gelten, aber nur, wenn dort auch die Voraussetzungen erfüllt
sind. Es gibt keinen Automatismus für diesen Entscheid.
Einige aufgeworfenen Fragen will ich kurz ansprechen: Zur
Funktion des Richtplanes. Er soll allgemein dafür sorgen,
dass alle sachlichen Aspekte auf den Tisch kommen und in
einer Gesamtwürdigung zusammengefügt werden. Er soll
aber auch ein politisches Forum darstellen, in welchem die
Betroffenen und am Schluss Sie entscheiden können. Der
Richtplan ist ein stufenmässig wirkendes Instrument. Er
enthält nur Standortentscheide, welche er mit möglichst
geringem Aufwand herbeiführen will. Wir wollen
verhindern, dass man ganze Projekte durchführen muss und
am Schluss einen Scherbenhaufen hat. Deshalb wollen wir
auch auf etwas allgemeinen Grundlagen bereits vorweg
entscheiden können. In diesem Fall kommt nun noch ein
zusätzliches Element hinzu, nämlich die besonderen
Voraussetzungen für Fachmärkte.
Einkaufszentren und Fachmärkte sind zwei verschiedene
Dinge und schaffen besondere Probleme für die Besiedlung,
die Lebensqualität, den Verkehr, die bauliche Ästhetik usw..
Daher gibt es in vielen Kantonen besondere Regelungen für
diese Arten von Nutzungen. Im Aargau steht das im
Richtplan. Das macht aber auch klarer, dass es beim
Richtplan-entscheid nicht um einen wirtschaftspolitischen
Bedarfsnachweis geht. Der Staat hat keine Befugnis
festzustellen, ob es einen Fachmarkt oder ein
Einkaufszentrum braucht oder nicht. Wir können lediglich
die Rahmenbedingungen für diese Standorte bestimmen.
Darum ist der Themenkreis, den Herr Flückiger aufgegriffen
hat, nicht Sache des Staates. Er kann noch so richtig sein,
aber er ist nicht Sache des Regierungsrates, umso mehr
auch, als dieser Standort ja bereits in einer Bauzone ist. Es
geht also nur um den grundsätzlichen Standortentscheid, ob
ein solcher Fachmarkt möglich sei. Alles andere ist dann in
den nachfolgenden Verfahren, da haben Sie Recht, Herr
Lütolf, dem Nutzungsplan, dem Baubewilligungsverfahren
und insbesondere in der UVP abzuklären. Es ist also
möglich, dass die UVP dazu führt, dass der Fachmarkt nicht
gebaut werden darf.
Wir haben in diesem Fall 3 wesentliche Beschränkungen
vorgesehen, die neu sind. Der Herr Gemeindeammann hat
darauf hingewiesen. 1. Nur Fachmarkt und kein
Lebensmittelmarkt; 2. Flächenbeschränkung, 3. Limitierung
der Ausfahrtsfrequenzen. Das steht auch in der Botschaft auf
Seite 3. Hierzu haben wir gewisse Erfahrungen aus
Spreitenbach, aber im Prinzip ist das etwas Neues.
Zur Frage der Umweltbelastung: Diese Frage ist
selbstverständlich zentral. Frau Kunz hat vor allem auf die
2597
Art. 1672
Dann zum Argument, dass das ja sowieso einmal überbaut
wird: Klar, auch das Ende der Welt kommt irgend wann
einmal. Ich meine, dann kann man direkt alles
kaputtmachen. Das sind die Inkonsequenzen, die ich hier
feststelle. Das gibt mir wirklich zu denken.
Landammann Dr. Thomas Pfisterer: Sie haben ein typisch
aargauisches Problem vor sich: Es geht um das
Zusammenwachsen
unserer
Siedlungen
zu
Agglomerationen. Das hat Vorteile und Nachteile, damit
müssen wir uns befassen. Der Richtplan ist eine Chance für
Sie, diese Fragen zu diskutieren und darüber zu entscheiden.
Es ist richtig, Herr Lütolf, was in Oftringen gilt, würde dann
auch
an
einem
andern
Ort
Stelle auf Seite 4 der Botschaft hingewiesen. Es ist so, dass
möglicherweise die Grenzen erreicht sind, aber die Aussage
lautet, dass diese Regelung nicht zu einer Zusatzbelastung
gegenüber der heute geltenden Ordnung führen kann, wenn
sie richtig gehandhabt wird. Das ist die Aussage und nicht
mehr. Wir haben dort heute eine Zone, die eine
Gewerbenutzung zulässt, die mehr Frequenzen zulässt, als
das heute der Fall ist. Das ist der entscheidende Unterschied!
Darum darf man mit guten Gründen auch aus Rücksicht auf
die Umwelt hier nicht Nein sagen. Die Situation kann, wenn
sie vernünftig gehandhabt wird, nicht zu einer
Mehrbelastung führen.
Drei Gründe sprechen dafür, der Kommission und dem
Regierungsrat zu folgen: 1. Wir haben heute bereits eine
rechtskräftige Bauzone, die eine Gewerbenutzung zulässt
und vom Potential her eine höhere Belastung zulässt als das,
was nun zur Diskussion steht. 2. Sie haben nur einen
Grundsatzentscheid zu fällen. Alles andere kommt später
noch. 3. Der Staat darf keinen Bedarfsentscheid fällen. Ich
bitte Sie um Zustimmung!
Abstimmung:
Für den Antrag von Regierungsrat und Kommission: 92
Stimmen.
Dagegen: 51 Stimmen.
Vorsitzender: Der Entwurf zur Anpassung des Richtplans ist
verabschiedet. Das Geschäft ist damit erledigt.
Beschluss:
Der Entwurf
verabschiedet.
zur
Anpassung
des
Richtplans
wird
1673 Gemeinde
Oberrohrdorf;
Nutzungsplanung
Siedlung; Genehmigung mit Feststellung; Publikation;
Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage vom 13. Oktober 1999 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Die Gemeinde Oberrohrdorf hat 1996
die Nutzungsplanung Kulturland vom Grossen Rat
genehmigt erhalten. Nachfolgend, eher in umgekehrter
Reihenfolge als üblich, liegt jetzt die Revision und eine
Reduktion der Baugebietsplanung zur Genehmigung vor.
Die rechtskräftige Bauzonenplanung stammt aus dem Jahre
1982.
Art. 1672
Nebst der Anpassung an die heute gängige Praxis nach
Raumplanungs- und Baugesetz ist die Reduktion der
Baugebietsfläche wegen eines in geringerem Ausmass als
ursprünglich erwartet eingetretenen Wachstums begründet.
Ein Teil der in die Nichtbauzone verlegten Flächen von total
3,2 ha wird in eine Übergangszone gelegt, eine
Nichtbauzone mit Priorität bei neuen Bedarfsabklärungen.
Die noch vorhandene rechnerische Obergrösse ist dadurch
gerechtfertigt, dass praktisch keine zusammenhängenden
Flächen als Reserve erkennbar sind, die Erschliessungen
also praktisch alle bereits bestehen.
Die Botschaft enthält im Anhang 1 einen Fehler, welchen es
zu korrigieren gilt: Das Gebiet "Altberg" ist nicht mit einem
Genehmigungsvorbehalt belegt, sondern es handelt sich um
eine zwingende Feststellung, dass das Gebiet erst überbaut
Die Bau- und Planungskommission hat Recht- und
Zweckmässigkeit dieser revidierten Planung erkannt und
ohne wesentliche Diskussionen bei 16 Anwesenden mit 15:0
bei einer Enthaltung zugestimmt. Mit diesem klaren
Ergebnis bitte ich Sie, die vorliegende Nutzungsplanung der
Gemeinde Oberrrohrdorf ebenfalls in befürwortendem Sinne
in die Praxis zu entlassen.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung dazu vor. Wir
stimmen gesamthaft über alle Anträge ab.
Abstimmung:
Die Anträge werden mit grosser Mehrheit genehmigt.
Beschluss:
1.
Für
die
am
2.
Dezember
1998
von
der
Gemeindeversammlung
Oberrohrdorf
verabschiedete
Vorlage wird folgende Feststellung gemacht:
Bauzonenplan
Es wird festgestellt, dass der zu erstellende Gestaltungsplan
im Gebiet "Altberg" erst genehmigt werden kann, wenn die
Schiessanlage definitiv aufgehoben ist.
2.
Im Übrigen werden der Bauzonenplan und die Bauordnung
vom 2. Dezember 1998 der Gemeinde Oberrohrdorf
genehmigt.
3.
Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt
beauftragt.
14. Dezember 1999
werden kann, wenn die Schiessanlage eliminiert worden ist.
Die vorliegende Revision der Nutzungsplanung Siedlung
von Oberrohrdorf ist recht- und zweckmässig und bietet die
Grundlage für eine Siedlungsverdichtung. Die ebenfalls zur
Genehmigung vorliegende Bauordnung ist das Schlankste,
was uns in dieser Richtung seit dem neuen Baugesetz
begegnet ist! Die Regelung ist absolut ausgedünnt und die
These "Weniger ist Mehr" scheint voll durchgeschlagen zu
haben. Mit lediglich 19 Paragrafen (und erst noch sehr
knapp formuliert), kommt sie mit etwa halb so viel
Paragrafen aus wie andere vergleichbare Ordnungen. Sie
reizt den Spielraum bei der Anrechnung der
Dachgeschossflächen an die Ausnützungsziffer und aber vor
allem in Paragraf 17 wo die Entscheidungsbefugnisse über
Baugesuche für geringfügige Vorhaben an eine Kommission
oder an den Bauverwalter erfolgt, stark aus.
wurde erstmals vorgenommen und die Bauzonenregelung
wurde sowohl in der Grösse wie auch in den
Zonendefinitionen sowohl an die neueren Bedürfnisse wie
an die Anforderungen gemäss Baugesetz angepasst. Dabei
wurde die bestehende Industriezone zum Teil in die
anforderungsgerechtere Gewerbezone umgeteilt. Die
Dorfzone wird erweitert und entspricht weitgehend dem
bestehenden alten Dorfteil.
Die Bauzone wurde um ca. 1,9 ha vergrössert, weist eine
Übergrösse auf, die vertretbar ist, nachdem die
Reservegebiete bereits zum Teil erschlossen sind. Das
Siedlungsgebiet wird anschliessend an die Genehmigung
dieser Nutzungsplanung im Richtplan durch den
Regierungsrat fortgeschrieben. Die Kulturlandplanung
basiert auf Inventarkarten und nimmt praktisch alle
Besonderheiten und wertvollen Objekte auf. Die Hanglage
zum Homberg ist landschaftlich geschützt. Rund 14 % des
Waldgebietes sind Naturschutzzone. Die vorhandenen
Hochstamm-Obstgärten sind weitgehend geschützt. Es ist zu
hoffen, dass die Nutzung dieser Anlagen auch auf längere
Sicht dem Schutzgedanken Rechnung trägt. Die Bau- und
Nutzungsordnung enthält keine aussergewöhnlichen
Regelungen und ist als Gesamtwerk mit 45 Paragrafen
schlank gehalten und gut lesbar. Sie hat in der Bau- und
Planungskommission keine Diskussionen ausgelöst.
Gesamthaft
gesehen
liegt
eine
logische
und
anforderungsgerechte Planung vor, welche Ihnen die Bauund Planungskommission einstimmigt mit 16 zu 0 Stimmen
zur Genehmigung vorschlägt.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung dazu vor. Wir
stimmen gesamthaft über die Anträge ab.
Abstimmung:
Die Anträge werden mit grosser Mehrheit genehmigt.
1674 Gemeinde Leimbach; Nutzungsplanung Siedlung
und Kulturland; Genehmigung; Publikation; Auftrag an
Staatskanzlei
(Vorlage vom 10. November 1999 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Die Nutzungsplanung von Leimbach
hat in der Bau- und Planungskommission keine grossen
Wellen geworfen. Sie wurde in der Präsentation als
zeitgemäss, recht- und zweckmässig und folglich als alle
Anforderungen erfüllend beurteilt. Die Kulturlandplanung
Beschluss:
1.
Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und
Nutzungsordnung der Gemeinde Leimbach vom 27.
November 1998 und 25. Juni 1999 werden genehmigt.
2.
Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt
beauftragt.
2598
14. Dezember 1999
Vorsitzender: Ich danke der Baukommission und ihrem
Präsidenten für die geleistete Arbeit.
1675 Interpellation Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, vom
17. August 1999 betreffend Baubewilligungspraxis bei
Mobilfunkantennen und Schutz der Bevölkerung vor
nichtionisierender Strahlung; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 1345 hievor)
Antwort des Regierungsrates vom 3. November 1999:
Zu Frage 1: Im Sinne von Art. 7 des Umweltschutzgesetzes
gilt die "Nichtionisierende Strahlung" (NIS) als Immission,
stationen zu erwarten sind. Es darf erwähnt werden, dass die
von der Internationalen Kommission für den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen
Immissionsgrenzwerte in der im Entwurf vorliegenden NISVerordnung um den Faktor 10 für empfindliche Nutzungen wie Wohnhäuser, Spitäler und Schulen - verschärft sind. In
Anbetracht der zunehmenden Bedeutung der Strahlenproblematik
wurden
auch
verschiedentlich
Forschungsprogramme aufgenommen, die der Frage der
direkten Schädigung und der Langzeitwirkung nachgehen.
Bis jetzt konnten bei Beachtung der empfohlenen
Sicherheitsmassnahmen allerdings keine entsprechenden
Schädigungen nachgewiesen werden.
Grundsätzlich sind übermässige Erwärmungen des
menschlichen Körpers bei den heute bewilligten NATELD/GMS-Basisstationen kaum zu erwarten. Bezüglich der
thermischen Auswirkung (übermässige Erwärmung des
menschlichen Körpers) ist darauf hinzuweisen, dass es sich
hier um ein lokales Problem handelt. Eine allfällige
Überwärmung des Schädels ist primär auf kopfnahe
Antenne des eigenen NATEL zurückzuführen und nicht auf
installierte NATEL-Sendeantennen.
Zu Frage 2: Bereits im Vorfeld des NIS-Verordnungsentwurfes hat das BUWAL zur Beurteilung der NISImmissionen neuer Basisstationen von Mobilfunknetzen
Standortdatenblätter an die Konzessionäre und an die
Kantone verteilt. Seit Anfang 1999 werden die Baugesuche
zur Erstellung und Betreibung von NATEL-Basisstationen
mit den Standortdatenblättern bei den Gemeinden
eingereicht. Mittels dieser Datenblätter lassen sich die
Gesuche transparenter nach den Vorgaben der künftigen
NIS-Verordnung
des
Bundes
beurteilen.
Der
Verordnungsentwurf gilt für die Beurteilung der Baugesuche
als Richtlinie.
Zu Frage 3: Zur Beurteilung der NIS-Immissionen hat das
BUWAL
per
20.
Oktober
1998
Grundlagen
(Standortdatenblätter)
als
Übergangslösung
zur
ausstehenden NIS-Verordnung ausgearbeitet, die den
neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Dabei
empfiehlt
das
BUWAL,
aufgrund
der
Sendeleistungen mit den entsprechenden Sendefrequenzen
einen Mindestabstand in Form eines Freihaltebereiches als
Kriterium zur Standortwahl der Anlagen beizuziehen. In
diesem Freihaltebereich sollten sich keine Orte mit
empfindlicher Nutzung befinden. Bei der Festlegung des
2599
Art. 1673
die zu begrenzen ist. Auf die NIS ist das zweistufige
Konzept des USG zur Begrenzung von Emissionen
anwendbar.
Nichtionisierende
Strahlungen
bzw.
elektromagnetische Felder (EMF) sind demnach unabhängig
von der bestehenden Umweltbelastung im Rahmen der
Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und
betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (erste
Stufe; Art. 11 Abs. 2 USG). Die Emissionsbegrenzungen
werden in einer zweiten Stufe verschärft, wenn feststeht
oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter
Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung
schädlich oder lästig werden (Art. 11 Abs. 3 USG).
Gerade hier greifen die in der NIS-Verordnung im Anhang 3
festgesetzten Immissionsgrenzwerte, wonach gemäss dem
heutigen
Kenntnisstand
keine
gesundheitlichen
Auswirkungen von den derzeit bewilligten NATELD/GMS-BasisFreihaltebereiches
gemäss
dem
einfachen
Beurteilungsverfahren des BUWAL geht man vom ungünstigsten Fall aus, nämlich dass die gesamte Sendeleistung der
Anlage in dieselbe Richtung abgestrahlt wird und dass sich
die relevanten Aufenthaltsorte genau in dieser
Hauptstrahlrichtung befinden (dies ist in der Praxis kaum
der Fall).
Bei den bis heute beim Kanton eingegangenen Baugesuchen
wurde der Freihaltebereich und die Immissionsgrenzwerte
bei Anlagen ausserhalb Baugebiet unseres Wissens
eingehalten. Hingegen ist bei einer Vielzahl von
Baugesuchen für NATEL-Basisstationen innerhalb des
Baugebietes der Freihaltebereich unterschritten. In diesen
Fällen müssen mit den "Detaillierten Verfahren" des
BUWAL die effektiv zu erwartenden NIS-Immissionen auf
empfindliche Nutzungen berechnet werden. In den meisten
Fällen konnte der in der NIS-Verordnung vorgeschlagene
Immissionsgrenzwert
für
empfindliche
Nutzungen
eingehalten werden. In wenigen Ausnahmefällen konnte die
Anlage nicht am beantragten Standort gebaut werden.
Zu Frage 4: Bei der Einhaltung der NIS-Immissionsgrenzwerte, wie sie im NISV-Entwurf vorgesehen sind, ist
nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und der
Erfahrung keine Gefährdung von Menschen zur erwarten.
Sollte sich bei den noch laufenden wissenschaftlichen
Untersuchungen zeigen, dass biologische Auswirkungen
hochfrequenter elektromagnetischer Felder auch unterhalb
der
im
NIS-Verordnungsentwurf
vorgesehenen
Immissionsgrenzwerte auftreten, so wäre eine Verschärfung
der Grenzwerte zu prüfen. Eine Gesundheitsabklärung
würde sich in diesem Falle erübrigen. Sollte sich bei
gehäuften Fällen der Verdacht einer möglichen
Beeinflussung durch Strahlung herauskristallisieren, dann
müsste eine entsprechende Abklärung erfolgen gemäss den
gesetzlichen Vorgaben (Gesundheitsgesetz § 47 Abs. 1: Der
Kanton trifft Massnahmen der Gesundheitsvorsorge. Diese
dienen der Früherkennung von Krankheiten und
Gesundheitsgefährdungen durch Umwelteinflüsse.).
Zu Frage 5: Die gesetzliche Anforderung in Art. 5 Abs. 1
des NIS-Verordnungsentwurfes zur Einhaltung eines
Freihaltebereiches, insbesondere gegenüber von noch
unüberbauten Bauparzellen, gilt für neue Anlagen oder
wenn eine bestehende Anlage ersetzt oder an einen anderen
Standort verlegt wird. Im Gegensatz zu den neuen Anlagen
Art. 1674-1675
14. Dezember 1999
dürfen bei bestehenden Anlagen Orte mit empfindlicher
Nutzung im Freihaltebereich vorhanden sein.
Dieser Art. 5 Abs. 1 ist im Rahmen der Vernehmlassung der
NIS-Verordnung
umstritten.
Eine
abschliessende
Rechtssetzung bei den laufenden Baubewilligungsverfahren
zu Mobilfunkanlagen betreffend den Freihaltebereichenen
gegenüber unüberbauten Bauparzellen ist derzeit kaum
möglich.
Zu Frage 6: Ausgangslage: Im Mai 1998 erteilte das
BAKOM zwei privaten Unternehmen (diAx und Orange)
die Konzession zur Erstellung von Mobilfunknetzen und
entliess die Swisscom - als Nachfolgerin der
öffentlichrechtlichen Telecom PTT - mit einer Konzession
und einem weitgehend ausgebauten Mobilfunknetz in die
Privatwirtschaft.
Mit der Konzession für den Aufbau je eines
Mobilfunknetzes wurden die Betreiber gleichzeitig
verpflichtet, bis Ende 2002 einen Versorgungsdeckungsgrad
Freiwillige Vereinbarung mit den Betreibern: Um die
verschiedenen Betreiber zur vermehrter Zusammenarbeit zu
bewegen, hat das Baudepartement zu Gesprächen
eingeladen Daraus resultierte eine Vereinbarung, die von
allen Beteiligten unterzeichnet wurde.
Ziel der Vereinbarung ist es, die für die Errichtung der
Netze
ausserhalb
der
Bauzonen
erforderlichen
Antennenstandorte möglichst zu minimieren. Angestrebt
wird die Errichtung von gemeinsamen Antennenanlagen,
soweit dies technisch, wirtschaftlich und landschaftlich
tragbar ist. Dieses Ziel konnte in der Zwischenzeit bereits an
vielen Orten erreicht werden.
Das Baudepartement ist heute im Besitz der vertraulichen
Daten der geplanten und bestehenden Antennenstandorte. In
diesem besonderen Vertrauensverhältnis nimmt es die
Koordinationsfunktion bei der Netzplanung und der
Standortwahl im Baugesuchsverfahren wahr.
Diese Vereinbarung beschränkt sich auf Standorte
ausserhalb der Bauzone. Innerhalb der Bauzonen stehen
andere Strategien, Zuständigkeiten und Probleme, wie der
Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung,
im Vordergrund. Im Baugebiet wird von einer
Konzentration der Sendeanlagen abgeraten, da dies auch
eine Konzentration der nichtionisierenden Strahlung nach
sich zieht.
Die Gespräche haben in der Zwischenzeit die
Schwellenängste unter den Konkurrenten erheblich
abgebaut. In vielen Fragen ist die gemeinsame
Zusammenarbeit zwischenzeitlich möglich geworden.
Verschiedene Kantone haben die Vereinbarung des Kantons
Aargau mit den Mobilnetzbetreibern übernommen.
Der Betreuungs- und Beratungsaufwand
Gesuchsbehandlung ist beträchtlich.
bei
der
Zu Frage 7: Aufgrund unserer Daten sind gegenwärtig 177
GMS-Antennen (Global-Mobil-System) gebaut, im Bau
oder bewilligt. Geplant sind heute deren 181. Diese Zahl
dürfte sich jedoch noch massiv erhöhen, wenn bei der nächsten Phase die noch schwach abgedeckten Randgebiete
erschlossen werden. Ferner werden voraussichtlich im Jahre
2002 für ein neues UMTS-Netz (Universal-Mobil-TelefonSystem) zusätzliche Konzessionen an neue Mobil-Anbieter
von 95 % der Wohnbevölkerung sicherzustellen. Aus
Gründen der Konzessionsbedingungen und des Wettbewerbs
stehen die Betreiber unter einem hohen Zeitdruck bezüglich
Antennennetzaufbau.
Der Bund hat es unterlassen, die Konzessionsbedingungen
so vorzugeben, dass ein "Antennenwald" in der Landschaft
vermieden werden konnte. Also mussten die Kantone
einspringen mit ihrer Raumplanung. Innerhalb der Kantone
sind es kantonale Behörden (ausserhalb der Bauzonen) und
die Gemeinden (vorab innerhalb der Bauzonen).
Der Kanton wollte ein Antennenwirrwarr vermeiden.
Aufgrund der Konkurrenzsituation waren die Betreiber
anfänglich nicht bereit, ihre Netzplanung offen zu legen. Die
Koordination der Standorte und die Errichtung von
Gemeinschaftsantennen
erschien
nicht
möglich.
Unterschiedliche
Frequenzen
mit
entsprechend
differierenden Anforderungen an das jeweilige Netz und
unterschiedliche
Firmenstrategien
erschwerten
die
Ausgangslage für die Koordination zusätzlich.
durch das BAKOM erteilt, was wiederum zu einer
Steigerung der Antennenzahl führen dürfte.
Auf die entsprechende kantonale Koordination wird deshalb
auch in Zukunft ein hohes Augenmerk zu richten sein.
Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: Ich danke dem
Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation
und insbesondere dafür, dass er wenigstens bei der
Standortkoordination seinen Einfluss geltend macht, um die
Antennenstandorte zu minimieren. Im Übrigen aber bin ich
von der Antwort des Regierungsrates sehr enttäuscht. Ich
habe den Eindruck, dass die Regierung die Problematik der
Mobilfunkantenne nicht im vollen Ausmass kennt oder
kennen will. Wie könnte sie sonst behaupten, dass (Zitat)
"nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine
Gefährdung vom Menschen zu erwarten ist" oder "bei
Beachtung der empfohlenen Sicherheitsmassnahmen keine
entsprechenden Schädigungen nachgewiesen werden
können". Gleichzeitig stellt die gleiche Regierung in einer
weiteren Interpellation zum gleichen Thema fest, (Zitat)
"dass unzählige Publikationen über gesundheitsschädigende
Auswirkungen von Sendeanlagen bestehen". Na also!
Ich
erinnere
Sie
daran,
dass
die
deutsche
Strahlenschutzkommission schon 1992 auf die Gefahr von
Sendestrahlen beim Mobilfunk aufmerksam gemacht haben
und dass die Mediziner Mann und Röschke bereits 1996 den
Beweis der physiologischen Wirkung von gepulster
Hochfrequenzstrahlung erbrachten und dass das Land
Salzburg 1998 die Konsequenzen daraus gezogen hat und 7
- 10 mal tiefere Grenzwerte einhält, als der schweizerische
NIS-Entwurf (?) vorsieht. Seit Ende November ist bekannt,
dass 2 Wissenschaftler Mitglieder der Arbeitsgruppe zum
NIS-Verordnungsentwurf, nämlich Dr. Minder und Dr.
Walz, (Zitat) "nach heutiger Einschätzung für tiefere
Grenzwerte plädieren". Somit werden selbst in dieser
Arbeitsgruppe die heutigen Grenzwerte, auf denen der NISEntwurf basiert, angezweifelt.
Nicht erst in den letzten Wochen, aber jetzt besonders oft
und deutlich, wurden in den Medien Menschen laut, die
ganz
massiv
unter
den
gesundheitsschädigenden
Auswirkungen von Natelantennen leiden. Wenn der
Regierungsrat nun noch immer behauptet, es seien keine
Gefährdungen zu erwarten und keine Schädigungen
2600
14. Dezember 1999
nachgewiesen, dann frage ich mich, wie und wo sich der
Regierungsrat überhaupt informiert. Jedenfalls werden wir
auf dieses Thema bald zurückkommen.
Ich wünsche eine Regierung, die den Gesundheitsschutz der
Bevölkerung Ernst nimmt und höher wertet als die
Interessen der Netzbetreiber. Ich erwarte von der Regierung,
dass sie für ihre Bevölkerung auch in Bern einsteht, denn Herr Baudirektor - nur ein gesunder Aargau ist auch ein
starker Aargau. Für Ihren Einsatz danke ich Ihnen.
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt.
1676 Interpellation Josef Winter, Kaisten, vom 17.
August 1999 betreffend Abbau des "Service public" auf
den Fricktaler Bahnhöfen; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 1348 hievor)
nommen werden, die Kosten auf verschiedenen Ebenen zu
optimieren. Die bekannten Sparmassnahmen von Bund und
Kantonen haben ebenso dazu beigetragen wie der freie
Wettbewerb im öffentlichen Verkehr.
Strategien der SBB AG: Innerhalb der SBB gibt es drei
Divisionen:
Personenverkehr,
Güterverkehr
und
Infrastruktur, die alle eigenständige Profitzentren bilden.
Infrastruktur: Die Betriebsführung bündelt ihre Kräfte aus
technischen
und
qualitativen
Gründen
für
die
Nordwestschweiz im Zentrum Basel SBB mit dem
Zentralstellwerk und Fernsteuerzentrum. Dies ist im
Interesse der Kundschaft Personen- und Güterverkehr sowie
der geforderten Produktivitätsteigerung. Weichen und
Signale für den Zugsverkehr und den Rangierdienst werden
teilweise oder ganz zwischen den Jahren 2000 und ca. 2005
in Basel SBB zentralisiert. Dies hat Auswirkungen auf die
Bahnhöfe in der Region, indem dezentrale Steuerzentren
aufgehoben werden können.
Personenverkehr: Zur Zeit werden verschiedene Modelle
geprüft, die sich an den bisherigen Umsätzen der Bahnhöfe,
des Entwicklungspotentials und der Marktchancen
orientieren: Filiale Personenverkehr SBB AG, Bahnhof
"Avec" (mit Partnern wie Migros/Kiosk AG), Stationshalter,
Public-Station, Selbstbedienungsbahnhof, Agentur. Alle
Modelle
haben
sich
auf
die
Anforderungen
"Erscheinungsbild", "Leistungsqualität Personal" und
"Image SBB AG" auszurichten und dienen insgesamt der
Kundschaft, dem Service public des öffentlichen Verkehrs.
Güterverkehr: Das geplante "KundenServiceCenter" in
Fribourg wird neu eine während 24 Stunden erreichbare
Ansprechstelle, die auf alle Kundenbedürfnisse direkt und
rasch eingeht. Es ist heute noch nicht entschieden, welche
Aufgaben - je nach Branche - zentral oder weiter regional
wahrgenommen werden. Sicher ist aber, dass die
Kundschaft der Region weiterhin lokal und regional für ihre
Produktionsabläufe betreut wird.
Zu Frage 1: Über die grundsätzlich neue Situation der SBB
AG (siehe unter Ausgangslage) sind Regierungsrat und
Grosser Rat sowie die Öffentlichkeit seit längerer Zeit im
Bild. Als Folge der Eisenbahngesetzrevision hat das
2601
Art. 1675
Antwort des Regierungsrates vom 3. November 1999:
Ausgangslage: Die kürzlich erfolgte, umfangreiche Revision
des Eisenbahngesetzes sowie die Bahnreform haben die
Stellung der konzessionierten Transportunternehmungen des
öffentlichen Verkehrs (KTU) im Markt und damit auch
diejenige der SBB grundlegend verändert. Die SBB sind seit
dem 1. Januar 1999 eine eigenständige Aktiengesellschaft
(SBB AG) und stehen im Wettbewerb mit andern Bahnen.
Mit der Revision des Eisenbahngesetzes wurde das System
der nachträglichen Finanzierung von Defiziten durch die
öffentliche Hand durch ein neues Finanzierungsmodell
abgelöst. Bereits seit 1996 wird das Angebot im
Regionalverkehr durch Bund und Kanton im voraus bestellt
und
dafür
ein
Preis
ausgehandelt.
Die
Transportunternehmungen sind marktverantwortlich und
haben im eigenen Interesse für die Einhaltung der Kosten zu
sorgen. Um im Markt bestehen zu können, ist es
verständlich,
dass
Anstrengungen
unter-
Aargauer Stimmvolk am 9. Juni 1996 eine Anpassung des
Gesetzes über den Öffentlichen Verkehr beschlossen.
Über die Veränderungen in den Fricktaler Bahnhöfen wurde
die Regierung nicht vorgängig unterrichtet. Die SBB AG hat
in ihrer neuen Stellung als unabhängige Unternehmung dazu
auch keine gesetzliche Verpflichtung. Der Regierungsrat
erwartet künftig eine rechtzeitige Information; er hat bei den
SBB entsprechend interveniert.
Zu Frage 2: Die Mitsprache der Besteller ist insofern
gewährleistet, als der Kanton bei der Offertanfrage die
Bedienung von Bahnhöfen zwar verlangen kann, in der
Folge aber - zusammen mit den Gemeinden - auch die
Kosten zu tragen hätte. Die neuesten Sparanstrengungen von
Bund, Kanton und Gemeinden zeigen aber in eine andere
Richtung. Der Regierungsrat sieht seine Aufgaben
schwergewichtig in der Aufrechterhaltung, der Optimierung
und dem Ausbau des Angebots, nicht nur der Bahnhöfe. Den
Gemeinden steht es frei, sich weitergehend bei der SBB AG
zu engagieren.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat vermutet, dass der
Interpellant davon ausgeht, dass die Schliessung von
Bahnhöfen zur Diskussion stehe. Dies ist jedoch nicht der
Fall, es geht um organisatorische Fragen der
Betriebsführung im Personen- und Güterverkehr zur
Diskussion. Die SBB AG hat der Abteilung Verkehr des
Baudepartementes dazu sinngemäss folgendes mitgeteilt:
Die SBB und die Sozialpartner haben vor Jahren einen
"Contract social" vereinbart, der explizit beinhaltet, dass
Mitarbeitende mindestens neun Monate vor bevorstehenden
Veränderungen schriftlich verständigt werden. Mit diesem
Anspruch ist die SBB AG, soweit bekannt, sehr sorgfältig
umgegangen. Die Probleme sind regional einvernehmlich
gelöst worden. Auch im vorliegenden Fall haben die SBB
bereits
1998
begonnen,
an
verschiedenen
Informationsveranstaltungen die Bahnhöfe der Region über
mögliche Veränderungen ab 2000 zu orientieren. Bekannt
waren die Stossrichtungen: Inbetriebnahme Zentralstellwerk
und Fernsteuerzentrum Basel SBB mit Auswirkungen auf
die Bahnhöfe in der Region. Nicht bekannt waren
verständlicherweise die "Unternehmensreform 2 1999;
Art. 1676
14. Dezember 1999
Divisionalisierung" und deren Strategien im Rahmen der
Bahnreform.
Die Leitung der Betriebsführung NordWestSchweiz hat im
August 1999 termingerecht die Mitarbeitenden über weitere
Veränderungen zusätzlich schriftlich verständigt.
Der Regierungsrat will und kann sich nicht in die operative
Entwicklung der Bahnhöfe der SBB AG einmischen.
Zu Frage 4: Betreffend Leistungsauftrag und Strategie der
SBB siehe oben. Der Zeitplan sieht im Fricktal nach
Angaben der SBB AG wie folgt aus:
2004: Stein-Säckingen, Sisseln, Laufenburg = Fernsteuerung
durch Basel SBB; 2005: Rheinfelden, Kaiseraugst =
Fernsteuerung durch Basel SBB
Schlussbemerkung: Es ist nach Auffassung des
Regierungsrates nicht die Absicht der SBB AG, die guten
Beziehungen zur Kundschaft und zu den Partnerkantonen zu
gefährden. Das Sicherstellen der Informationen und der
legitimen Mitbeteiligung ist auch durch das Instrument
"Angebotskoordination NordWestSchweiz" und dessen
Unter-Arbeitsgruppen mit Vertretungen aller Kantone
gewährleistet. Die SBB stellt ebenfalls die direkten Kontakte
zu den Partnern "Kantone/Gemeinden" weiterhin sicher.
Kantons und der Gemeinden früher erfolgt. Es wäre schade,
wenn gerade im Fricktal mit dem ausgezeichneten
Tarifverbund im Grossraum Basel durch ein Ausdünnen des
Personals das Vertrauen der Bahnbenützer in die SBB weiter
strapaziert würde.
In diesem Sinne ist die Vermutung des Regierungsrates
teilweise zutreffend, ich ginge davon aus, die Schliessung
von Bahnhöfen stehe zur Diskussion. Ich denke nämlich,
dass mittelftistig eine Schliessung durch einen
schleichenden Abbau der verschiedensten Dienstleistungen
auf Bahnhöfen durchaus möglich ist. Dies fängt beim Abbau
des
sehr
gut
ausgebildeten
und
kompetenten
Betriebsführungspersonals an und könnte bei den
unbeseelten Billett- und Getränkeautomaten enden. Den
entsprechenden Anschauungsunterricht können Sie auf
diversen kleinen Fricktaler Bahnhöfen schon heute
geniessen. Ich finde es deshalb sehr gut, dass sich in
einzelnen Gemeinden des Fricktals Arbeitsgruppen zu
bilden beginnen, die sich mit der Problematik der
zunehmenden Geisterbahnhöfe, der Bahnhöfe der
geschlossenen Wartesäle und der verriegelten und
neonbeleuchteten WC-Anlagen befassen. Eines muss sich
die SBB im Klaren sein, wenn sich die Kundschaft auf dem
Bahnhof vernachlässigt oder nicht mehr sicher fühlt und sich
die Leute zudem von der anonymen Technik überfordert
fühlen, werden sie das Bahnfahren nach Möglichkeit
meiden!
Mit der Antwort der Regierung bin ich zufrieden, auch wenn
damit noch lange nicht meine Bedenken ausgeräumt sind.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt.
1677 Gefängniskonzept;
Eintreten
Anpassung
der
Leitsätze;
Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die bisherigen
Bahnhofvorstände als Leiter von "Verbundbahnhöfen für
Betriebsführung Personen- und Güterverkehr" neue
Aufgaben übernehmen.
Die SBB AG wird den Gemeinden Frick und Möhlin sowie
der SP Rheinfelden direkt antworten. Die Sozialpartner sind
bereits nochmals klärend orientiert worden.
Josef Winter, Kaisten: Für die Antwort der Regierung danke
ich. Ich bin mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Zufrieden bin ich deshalb, weil aus der Antwort klar
ersichtlich wird, welchen Preis wir für den technischen
Fortschritt zu zahlen haben und welche Folgen sich ergeben,
wenn
ein
öffentliches
Unternehmen
nach
marktwirtschaftlichen Kriterien geführt werden soll. Es sind
zudem einige Sachverhalte in der Antwort gut erläutert.
Offenbar ist aber auch der Regierungsrat mit der
mangelhaften Information der SBB nicht zufrieden. Ich
finde es gut, dass er deshalb bei der SBB interveniert hat.
Ich hoffe sehr, dass bei den zuständigen Verantwortlichen
der SBB künftig die Information und der Einbezug des
(Vorlage vom 13. September 1999 des Regierungsrates samt
Änderungsanträgen vom 5. November 1999 der
nichtständigen Kommission "Gefängniskonzept", denen der
Regierungsrat zustimmt)
Flory Dubler-Mattmann, Kallern, Präsidentin der
nichtständigen Kommission Nr. 4 "Gefängniskonzept": Die
nichtständige Kommission Gefängniskonzept erachtete ihre
Aufgabe als abgeschlossen, als der Grosse Rat am 11.
November 1997 das Gefängniskonzept genehmigte. Die
vom Regierungsrat beantragten Änderungen der Leitsätze
machten nun aber gewissermassen eine Wiederbelebung der
Kommission nötig. Die Tatsache, dass bereits zwei Jahre
nach dem ersten Beschluss umfassende Konzeptänderungen
beantragt werden, hat verschiedene Kommissionsmitglieder
auf den ersten Blick befremdet. Die Kommission liess sich
indessen überzeugen, dass die beantragten Änderungen
tatsächlich
erhebliche
Verbesserungen
umfassen.
Entsprechend wurde nach intensiven Diskussionen den
Anträgen des Regierungsrates mit zwei letztlich
geringfügigen Änderungen einstimmig zugestimmt.
Die beantragten Konzeptänderungen beziehen sich vorab auf
5 Punkte:
1. Die Aufhebung Bezirksgefängnis Zurzach: Das
Gefängniskonzept
sah
die
Erhaltung
des
Bezirksgefängnisses Zurzach sowie den Einbau eines
Spazierhofes vor. Das entsprechende Vorprojekt ergab aber,
dass die Kosten rund doppelt so hoch ausfallen dürften wie
ursprünglich geplant. Zudem wären Belichtung und
Belüftung des Spazierhofes keineswegs ideal. Da die
Betriebsgrösse unwirtschaftlich ist und die Belegung in den
letzten Jahren relativ gering war, wird nunmehr die
Aufhebung des Bezirksgefängnisses beantragt.
2. Verzicht auf zusätzliche Plätze für Ausschaffungshaft:
Gemäss Gefängniskonzept sollten - zusätzlich zu den 12
bestehenden Plätzen im Amtshaus - 20 weitere Plätze für
Ausschaffungshaft realisiert werden. Da zur Zeit kein
entsprechender Bedarf besteht bzw. die ursprünglich
2602
14. Dezember 1999
beabsichtigte Zusammenarbeit mit einem Nachbarkanton
nicht mehr zur Diskussion steht, soll auf die zusätzlichen
Plätze verzichtet werden.
3. Verzicht auf zusätzliche Plätze für Untersuchungshaft,
Halbgefangenschaft und Kurzvollzug: Gemäss Vorgabe des
Gefängniskonzeptes hätte die derzeitige Kapazität in den
Bezirksgefängnissen von 175 auf 190 ausgebaut werden
sollen. Eine sorgfältige Analyse ergab, dass letztlich auf
einen derartigen Kapazitätsausbau verzichtet werden kann.
Dies
gilt
insbesondere
auch
deshalb,
weil
Halbgefangenschaft und kurze Freiheitsstrafen immer mehr
durch
alternative
Sanktionsformen
(insbesondere
gemeinnützige Arbeit) abgelöst werden.
4.
Abteilungen
für
Spezialvollzug:
Gemäss
Gefängniskonzept sollten in der Strafanstalt Lenzburg
zusätzlich
zur
bestehenden
Sicherheitsabteilung
Spezialabteilungen für erhöhte Sicherheit, für psychisch
Auffällige sowie für Suchtmittelkranke eingerichtet werden.
Innerhalb der geschlossenen Strafanstalten besteht indessen
kein Bedarf mehr nach einer speziellen Abteilung für
Suchtmittelkranke. Zudem zeigten konkrete Studien, dass es
aus baulichen sowie aus betrieblichen Gründen praktisch
ausgeschlossen ist, Spezialabteilungen in die bestehende
Strafanstalt zu integrieren. Demgegenüber erscheint eine
Angliederung
der
Spezialabteilungen
an
das
Zentralgefängnis
ideal;
Raumprogramm
und
Die
Kommissionsminderheit
wollte
am
Begriff
"Regionalgefängnis" festhalten. Es wurde argumentiert, dass
man sich dadurch alle Möglichkeiten offen lasse, um in
nicht absehbarer Zukunft bestehende Bezirksgefängnisse
aufzuwerten oder ein zweites Grossgefängnis zu realisieren.
Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit wäre diesfalls
das Konzept entsprechend anzupassen.
Das Gefängniskonzept sieht vor, dass in den
Bezirksgefängnissen von Kulm und Zofingen sowie in den
Regionalgefängnissen "nach Möglichkeit" geeignete
Beschäftigungen angeboten werden sollen. Die vorberatende
Kommission ist der Überzeugung, dass für diejenigen
Insassen, welche sich im Zentralgefängnis im Strafvollzug
befinden, unbedingt (und nicht nur "nach Möglichkeit") eine
Beschäftigung anzubieten sei. Es wird daher eine
Präzisierung des entsprechenden Leitsatzes verlangt.
Im Rahmen der Diskussion in der vorberatenden
Kommission wurden zahlreiche Fragen sehr intensiv
erörtert. Dabei ging es u.a. um das Problem der zusätzlichen
Transportwege. Die Vorteile, welche eine Zusammenlegung
bringt, überwiegen indessen nach Meinung der Kommission
die Nachteile, welche durch die grösseren Transportwege
insbesondere für Polizei und Untersuchungsbeamte aus dem
Fricktal entstehen. Durch die Realisierung von sogenannten
Einstellzellen für eine kurzzeitige Unterbringung von
Gefangenen für wenige Stunden kann zudem das Problem
entschärft werden. Gewisse Nachteile ergeben sich auch für
Halbgefangene, welche in Lenzburg inhaftiert sind und im
Fricktal ihrer täglichen Arbeit nachgehen wollen. Das Problem darf allerdings nicht überbewertet werden; der Anteil
der Halbgefangenen ist relativ klein und dürfte sich
aufgrund alternativer Sanktionsformen, insbesondere dem
Aufkommen der gemeinnützigen Arbeit, weiterhin
reduzieren.
2603
Art. 1676
Betriebskonzept können von Beginn weg auch auf diese
Abteilungen ausgerichtet werden.
5. Zusammenlegung Regionalgefängnisse I und II: Mit dem
Gefängniskonzept
wurde
beschlossen,
ein
Regionalgefängnis Freiamt mit 61 Plätzen und ein
Regionalgefängnis Fricktal mit 42 Plätzen zu errichten.
Insbesondere aufgrund des Wegfalls der 20 Plätze für
Ausschaffungshaft ist jedoch das Kosten-Nutzen-Verhältnis
für das Regionalgefängnis Fricktal ungünstig. Mit einer
Zusammenlegung
können
jedenfalls
bedeutende
Einsparungen sowohl bei den Investitions- als auch bei den
Betriebskosten erreicht werden.
Die vorberatende Kommission ist mit den dargestellten
Konzeptänderungen grundsätzlich einverstanden. Sie
beantragt gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage
lediglich zwei Anpassungen:
Der
Begriff
"Regionalgefängnis"
soll
durch
"Zentralgefängnis" ersetzt werden. Nach Auffassung der
Kommission sah das ursprüngliche Konzept tatsächlich eine
Regionalisierung vor (je ein Gefängnis für die Regionen
Fricktal und Lenzburg/Freiamt). Mit einer Zusammenlegung
wird nun aber der Gedanke der Regionalisierung zugunsten
der Zentralisierung aufgegeben. Dies soll durch die
entsprechende Bezeichnung auch nach aussen dokumentiert
werden.
Ungelöst ist schliesslich das Problem der psychisch kranken
Gefangenen, welche einerseits nicht therapierbar sind und
anderseits aus Sicherheitsgründen nicht in eine
Psychiatrische Klinik aufgenommen werden können.
Diesbezüglich muss auf Stufe des Strafvollzugskonkordats
oder gar auf gesamtschweizerischer Ebene eine Lösung
gefunden werden; aufgrund der geringen Anzahl (ca. 20-25
Gefangene innerhalb des gesamten Konkordats) rechtfertigt
sich keine kantonsinterne Lösung.
Aufgrund der eingehenden Diskussion ist die vorberatende
Kommission
überzeugt,
dass
die
beantragten
Konzeptänderungen fundiert begründet sind. In diesem
Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten!
Vorsitzender: Die Fraktionen der EVP und der SP haben
mitgeteilt, dass sie stillschweigend auf die Vorlage eintreten.
Esther Hasler, Aarau: Ich spreche im Namen der Fraktion
der Grünen. Es war einmal ein Gefängniskonzept. Vor
vielen, vielen Jahren - genau genommen vor 2 Jahren entwarfen Leute nach bestem Wissen und Gewissen ein sehr
gutes Konzept, das grossen Anklang fand. Doch bevor das
Konzept realisiert werden konnte, traf eine grosse Dürre das
Land. Nichts war mehr wie früher, ganz nach dem Prinzip:
Zuerst das Fressen und dann die Moral. Darum entschieden
sich die Oberen, dass das Gefängniskonzept abgeändert
werden soll und gaben einer billigeren Variante den Vorzug,
indem Sie die Leitsätze abänderten. Was früher Gültigkeit
hatte, wurde heute den Sparmassnahmen angepasst. Diese
neue Variante priesen sie in allen Tönen, verkauften sie den
Leuten als neue Errungenschaft und versetzten zu guter
Letzt die Untertanen in Angst und Bange, indem ihnen
gesagt wurde: Entweder ihr stimmt dieser neuen Variante zu
oder ihr müsst Einsparungen - sprich Budgetkürzungen - in
andern Sparten akzeptieren. Unter diesem Druck stimmten
die Leute murrend zu.
Art. 1677
In diesem Saal wurden - wie heute auch wieder - schon viele
Märchen erzählt. Dieses hier wird auch nicht das letzte sein.
Nun hat es einmal das Gefängniskonzept getroffen; es hätte
aber gerade so gut ein anderes Geschäft sein können. Ich
möchte es einmal erleben, dass hier drinnen einmal nur das
beste Konzept realisiert würde und nicht nur das Mögliche
oder Machbare. Darum stimmen wir auch heute murrend
diesem Konzept zu, weil es trotz allem das bestmögliche ist.
In Zukunft wären wir froh, wenn bei Geschäften zuerst das
Kostendach bekannt ist, damit wir die Konzepte danach
richten können. Wir sparen uns damit viel Zeit, Geld und
Unmut. Dies ist ein destruktiver Vorschlag zum heutigen
Tag.
Vorsitzender: Es liegt - nachträglich eingereicht - ein Antrag
auf Rückweisung vor.
Bruno Plüss, Rheinfelden: Ich stelle Ihnen einen
Nichtüberweisungsantrag, möchte aber jetzt schon meine
Bereitschaft signalisieren, diesen zurückzuziehen, sofern der
Regierungsrat die in meinem Referat erwähnten
Schwachstellen und Unklarheiten im vorliegenden
Gefängniskonzept ausräumt.
Dieses Konzept berücksichtigt die Regionen - namentlich
das Fricktal - viel zu wenig. Es geht nicht darum, wo
welches Gefängnis hinkommt. Entscheidender ist vielmehr,
dass in einigen Regionen unseres Kantons die vorhandenen
Polizeikräfte bei weitem nicht mehr ausreichen werden, den
Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine massive
Aufstockung des Polizeikorps wird unausweichlich werden,
teilweise noch nicht vorhanden. Werden diese in genügender
Anzahl bereitgestellt? Wie sieht es mit den Kosten aus? Wie
die Transportinfrastruktur aussehen soll, um die
Delinquenten oder Verdächtigen rationel und sicher von A
nach B zu befördern, ist aus dem Konzept nicht ersichtlich.
Auf Seite 7 der Botschaft wird immerhin darauf
hingewiesen, dass die Transportkosten für die Polizei und
Untersuchungsbeamten nicht in der Rechnung enthalten
seien. Aber wie hoch sie sind, ist nicht ersichtlich. Es
werden sicher nicht nur Personen transportiert, welche alten
Damen die Handtasche entrissen haben, sondern auch
Schwerverbrecher, bei welchen auf der doch relativ langen
Fahrt mit Befreiungsversuchen gerechnet werden muss. Ein
Vorschlag, geschweige denn eine Lösung über die
Erreichung
der
Gefängnisse
mit
öffentlichen
Verkehrsmitteln sucht man beim Konzept ebenfalls
vergebens. Hinweise auf die Fahrkosten und die Kosten für
die Fahrzeit sucht man ebenfalls vergebens. Ein
Gefängniskonzept sollte nicht nur die Baukosten
berücksichtigen, sondern sollte auch die damit verbundenen
Änderungen und Nebenwirkungen beziffern. Es ist
unakzeptabel, dass Regionen wie aufgezeigt benachteiligt
werden. Es darf nicht sein, dass in einigen Regionen unseres
Kantons die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gesenkt
wird. Ich bitte Sie darum, das Geschäft zurückzuweisen,
ausser der Regierungsrat kommt in seinem Referat darauf
zurück!
Gleichzeitig fordere ich den Regierungsrat und die
Kommission auf - falls Rückweisung beschlossen wird noch einmal über die Bücher zu gehen und das Konzept zu
überarbeiten. Die durch das Gefängniskonzept verursachten
personellen Konsequenzen beim Polizeikorps und den
Untersuchungsbehörden und die damit verbundenen
finanziellen Auswirkungen müssen klar aufgezeigt werden.
14. Dezember 1999
da die Polizeibeamten mit dem Transport von Kriminellen
oder Verdächtigen absorbiert werden. Abgesehen davon
wird der Polizeiberuf durch diesen 24-Stunden-Taxidienst
auch nicht gerade attraktiver. Diesen negativen
Auswirkungen werden beim vorliegenden Konzept zuwenig
Beachtung geschenkt. Haben Sie einmal auf die Karte des
Kantons Aargau mit den Standorten der geplanten
Gefängnisse geschaut? Konzentration im Süden, Leere im
Norden! Verzeihen Sie, aber ich sehe hier keine Logik. Ist
das wirklich der Klugheit letzter Schluss? Gibt es wirklich
keine andere Lösung, bei welcher die Gefängnisse besser
über den Kanton verteilt werden? Warum ist der Standort
Laufenburg trotz hervorragender Voraussetzungen nicht in
das Konzept aufgenommen. Ideal gelegen könnten da
Gefangene aus den Bezirken Laufenburg, Zurzach und
Rheinfelden aufgenommen werden. In diesen Grenzbezirken
ist sonderbarerweise kein Gefängnis geplant. Also genau
dort ist kein Gefängnis geplant, wo die illegalen
Grenzübertritte stattfinden. Gemäss Aussagen des
Bezirksamtes Rheinfelden betrug die Anzahl illegaler
Grenzübertritte 1998 allein im Bezirk Rheinfelden 352.
Daraus resultierten dann 50 Verhaftungen. In den andern
Grenzbezirken werden die Zahlen ähnlich aussehen. Ein
Standortwettkampf wird es bei den Gefängnissen - anders
als bei Schulen - sicher nicht geben. Von mir aus kann das
Zentralgefängnis, das Regionalgefängnis und die
verbleibenden Bezirksgefängnisse in Lenzburg, im Berner
Oberland oder auf den Fitschi-Inseln zu stehen kommen.
Die auf Seite 3 der Leitsätze erwähnten Einstellzellen sind
Alle Einwohnerinnen und Einwohner dieses Kantons haben
das gleiche Recht auf Sicherheit. Das vorliegende
Gefängniskonzept erfüllt diese Forderung nicht und ist
deswegen zurückzuweisen!
Markus Kunz, Frick: Ich spreche im Namen der CVPFraktion. Wir begrüssen die Anpassung der Leitsätze im
vorliegenden Geschäft und die regierungsrätliche
Flexibilität. Es macht Sinn, möglichst schlanke Strukturen
und Abläufe durchzuziehen und in diesem spezifischen
Geschäft den Faktor Regionen hinter jenen der finanziellen
Aufwendung und vor allem Professionalisierung und damit
der allgemeinen Sicherheit zu stellen. Eine Entlastung der
Polizei muss klar das Ziel sein. Wir hoffen, dass mit der
nahen Strafanstalt Lenzburg und dem versprochenen
Ideenwettbewerb noch weitere, möglichst gute Synergien
gefunden werden können. In der Detailberatung wird die
CVP den Anträgen zustimmen. Wir sind der Meinung, dass
das heute vorliegende Konzept klare Verbesserungen
aufweist und mit einer offenen Informationspolitik auch die
Rheinbezirke dahinterstehen können. Die CVP wird auf das
Geschäft eintreten.
Roger Fricker, Oberhof: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Wir haben die Anpassung der Leitsätze im
Gefängniskonzept diskutiert und treten darauf ein. Wir
unterstützen die Änderungsanträge, wie sie uns von der
nichtständigen Kommission Nr. 4 vorgelegt werden. Schon
bei der Beratung 1997 waren wir von der SVP nur für den
Bau eines Regionalgefängnisses. Das wurde damals jedoch
als nicht durchführbar bezeichnet. Heute haben wir in den
Leitsätzen nur noch ein Zentralgefängnis mit 100 Plätzen.
Damit erzielen wir auch den grössten Kosten-Nutzen-Effekt
und die Professionalisierung ist eine gute Investition. Die
Investitions- und Betriebskosten konnten erheblich gesenkt
werden: über 2 Mio. Franken. Denken Sie daran, dass wir
2604
14. Dezember 1999
nächsten Dienstag über das Budget diskutieren und da geht
es dann noch um ganz andere Zahlen. Sie sehen an diesem
Beispiel, dass wir eigentlich eine Vordenkerpartei sind und
nicht immer eine Nein-Sager-Partei, wie es von gewissen
Leuten behauptet wird. Ich bitte Sie, die Anträge zu den
Leitsätzen zu unterstützen!
Werner Lanz, Wettingen: Ich spreche im Namen der FDPFraktion. Wir sind fast einstimmig für Eintreten auf die
Vorlage und bitten Sie, die gleichlautenden Anträge der
Kommission und der Regierung zu Beschlüssen zu erheben.
Wenn ein Konzept innerhalb von 2 Jahren angepasst werden
muss, dann wird ein kritischer Grossrat oder eine kritische
Grossrätin zunächst einmal misstrauisch. Man fragt sich:
Haben wir vor 2 Jahren Fehler gemacht oder sind wir gerade
im Begriff, Fehler zu machen. Es gibt dann aber auch noch
die dritte Möglichkeit, dass sich innerhalb dieser Zeit die
Verhältnisse so geändert haben, dass eine Anpassung nötig
ist. Die Kommission und die Fraktion hat sich überzeugt,
dass letzteres der Fall ist. Die Umstände haben sich in den
vergangenen 2 Jahren massgebend und nachhaltig geändert.
Die Annahme, dass 20 zusätzliche Haftplätze für die
Ausschaffungshaft nötig sind, hat sich glücklicherweise als
falsch erwiesen. So stehen wir nun vor einer neuen
Situation. Es gebührt dem Regierungsrat für seine schnelle
und flexible Reaktion auf diese Situation volle
Anerkennung. Wir von Seiten der FDP sind froh darüber,
dass wir in dieser Zeit Einsparungen in beträchtlicher Höhe
machen
können,
ohne
dass
damit
irgendein
Leistungsverzicht zusammenhängen würde. Wir bitten Sie
deshalb, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge
gutzuheissen!
Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal: Ich habe gewisse
Sympathien für den Rückweisungsantrag von Herrn Plüss.
nichts und ich bitte den Regierungsrat hier zuhanden der
Materialien eine verbindliche Aussage vorzunehmen, mit
was für Kosten wir hier zu rechnen haben.
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen
mehr zum Eintreten bzw. zur Rückweisung vor.
Regierungsrat Kurt Wernli: Es ist nun wirklich nicht so,
dass die Regierung Ihnen jetzt eine fahrlässige Änderung
vorschlagen würde. Im Gegenteil! Aus der Verantwortung
heraus, dieses Gefängniskonzept zu realisieren, sollen die
Neuerungen, die sich ergeben haben, auch einfliessen. Wir
machen das aus hoher Verantwortung gegenüber der
Sicherheit der Bevölkerung und der finanziellen Lage dieses
Kantons. Ich gestehe es: Es ist auch eine Finanzfrage. Aber
Sie werden in 8 Tagen über Finanzen diskutieren, die ganz
andere Auswirkungen haben werden, als das, was wir heute
vernünftigerweise beantragen. Die neuen Erkenntnisse, die
wir im Laufe dieses Jahres haben gewinnen können, beruhen
auf 4 Fakten:
1. Wir hätten so oder so gewisse Bezirksgefängnisse wieder
auf den neuesten Stand bringen müssen. Das heisst aber
nicht nur, einen neuen Pinselanstrich vornehmen, sondern
insbesondere auch die Sicherheitskomponente auf den neuesten Stand bringen. Das ist sehr kostenträchtig. Wir
beantragen
Ihnen
deshalb
die
Aufhebung
des
Bezirksgefängnisses Zurzach.
2. Wir können auf die zusätzlichen Plätze für die
Ausschaffungshaft verzichten. Das erbringt eine enorme
Einsparung, weil wir 20 Plätze weniger beanspruchen, die
2605
Art. 1677
Nicht weil das Ergebnis des Gefängniskonzeptes schlecht
wäre, sondern weil die Diskussion bei der Beratung
irgendwie komisch lief. Ich kann Ihnen, Herr Plüss, schon
sagen, warum es so gekommen ist, wie es gekommen ist: Es
war sehr ehrlich von der SVP: Es war rein finanzpolitisch.
Alle Fragen, die Sie aufgeworfen haben, wurden aus
finanzpolitischen Gründen so entschieden, wie sie heute
sind. Alle! Alle Argumente, die vor 2 Jahren noch Substanz
hatten, zählten nicht mehr. Alle! Das ganze Konzept wurde
in der Argumentation vor 2 Jahren hinterfragt. Es gibt ein
Kennwort, das dies zum Ausdruck bringt: das
Zentralgefängnis. Wir sprechen nicht mehr vom
Regionalgefängnis I und allenfalls später vom
Regionalgefängnis II. Wir sprechen von einem
Zentralgefängnis. Das zementiert, dass in der Folge auch
alle weiteren Ersatzlösungen in Lenzburg stationiert sein
werden. Dessen muss man sich bewusst sein. Das ist ein
Grundsatzentscheid mit Langzeitwirkung. Meines Erachtens
fällen wir diesen ein bisschen zu fahrlässig. Das ist meine
persönliche Meinung zu diesem Geschäft. Die SP hat
zustimmend Eintreten beschlossen.
Harry Lütolf, Wohlen: Herr Plüss brachte es eigentlich auf
den Punkt. Bevor man auf eine Vorlage eintritt, sollte man
wissen, was das Ganze für finanzielle Auswirkungen hat.
Über die Transportkosten steht in der Botschaft auf Seite 8
praktisch gar nichts. Es stehen da ein paar lapidare
Aussagen, aber man weiss wirklich nicht, was auf uns
zukommt, wenn die Polizei im ganzen Kanton
herumzirkuliert, Gefangenentransporte vornehmen muss,
Einvernahmen im Zentralgefängnis vornehmen muss usw..
Darüber
steht
wirklich
ursprünglich für das Regionalgefängnis Frick vorgesehen
waren. Damit würde Frick, wenn wir das bauen wollten,
unter 40 Plätze fallen. Es gibt gewisse betriebsökonomische
Grundsätze, die aufzeigen, dass ein Gefängnis unter einer
gewissen Zahl von Insassenplätzen nicht mehr dem KostenNutzen-Prinzip genügt. Das müssen wir anerkennen. Wir
hätten da ein Gefängnis in Betrieb nehmen müssen mit der
gleichen
infrastrukturellen
Betriebssituation
wie
ursprünglich vorgesehen. Das macht wenig Sinn.
3. Wir können auf zusätzliche Plätze für die
Untersuchungshaft, die Halbgefangenschaft und kurzen
Vollzug verzichten. Wir können die Angliederung des
Spezialvollzuges an das Zentralgefängnis vornehmen. Das
ist eine wichtige Synergiekomponente, die für die
bestehende Strafanstalt Lenzburg wichtig ist.
4. Die Zusammenlegung der beiden geplanten
Regionalgefängnisse bringt eine wesentliche Einsparung der
Investitions- und jährlichen Betriebskosten.
Zu einigen Fragen von Herrn Plüss: Wenn wir das
Regionalgefängnis Frick realisiert hätten, dann muss man
sehen, dass sowohl die Laufenburger wie auch die
Rheinfelder Transporte unternehmen müssten. Es kommt
hinzu, dass die Transporte, so wie wir sie jetzt mit der
zentralen Lage in Lenzburg vorsehen, gegenüber den
Kosten, die die Transportsituation für 2 Regionalgefängnisse
vorgesehen hätte, damals im Gefängniskonzept mit rund
400'000 Franken Mehrkosten ausgewiesen, etwas höher
ausfallen werden. Das ist richtig. Aber nicht in der
doppelten Ausführung, weil bereits heute sehr viele solche
Art. 1677
14. Dezember 1999
Transporte vorgenommen werden müssen. Dies ist einerseits
aus Kapazitätsgründen für die Bezirksgefängnisse und
andererseits aus Gründen der Überlastung durch
Kollissionsgefahren, wenn ganze Banden ergriffen werden,
der Fall. Teilweise müssen wir heute schon aus dem Fricktal
nach Zofingen auslagern, so dass diese zusätzlichen
Transportkosten etwa die Hälfte ausmachen können. Das ist
eine sehr grobe Schätzung. Aber wir haben andererseits eine
Entlastung bezüglich der Polizei. Diese hat die Transporte
zwar durchzuführen, wird aber vollständig entlastet vom
Gefängnisdienst, den die Polizei nun teilweise dezentral
vornehmen muss. Wir haben ausgerechnet, dass es keine
zusätzliche Beamten für diese Situation, wie wir sie Ihnen
jetzt beantragen, braucht.
Zu den Einstellzellen, die wir nun in den Aussenbezirken
vorsehen, die keine Gefängnismöglichkeit haben: Das ist
vorläufig eine Absichtserklärung. Aber wir haben Zeit und
ich hoffe, dass wir da gute Lösungen realisieren können, bis
das Zentralgefängnis im Jahre 2004/2005 realisiert ist. Wir
werden da aus den bestehenden Strukturen in den Bezirken
ganz einfache Einstellzellen realisieren können, um gewisse
vorübergehende Inhaftierungen - wir rechnen mit wenigen
Stunden - vornehmen zu können. Es braucht eine Pritsche,
eine Sicherheitssituation und ein Sandwich, - so hat es einer
meiner Chefbeamten formuliert, damit wir da über die
Runden kommen. Das ist durchaus zu gewährleisten.
Zur Sicherheit: Die Sicherheit im Kanton sei nicht mehr
gewährleistet, wenn wir jetzt ein Zentralgefängnis bauen.
Genau das Gegenteil ist der Fall! Wenn wir dezentrale
Lösungen realisieren würden, müssten wir überall den
neuesten Stand der Sicherheit realisieren. Das kostet sehr
viel Geld und braucht neues Personal. Wenn wir das zentral
machen, können wir die modernsten Sicherheitsmassnahmen
realisieren, so wie sie nun im Wallis und in Luzern
vorgenommen wurden. Da hat man auch je ein zentrales
Wird eines dieser Gesuche an den Rat gezogen? Das ist
nicht der Fall.
Kenntnisnahme
Untersuchungsgefängnis gebaut. Im Kanton Wallis flächenmässig durchaus mit dem Aargau vergleichbar - steht
in Sion ein zentrales Untersuchungsgefängnis. Wenn das der
Kanton Wallis kann, dann kann das der Kanton Aargau
gewiss auch.
Gesamthaft gesehen bin ich der Meinung, dass wir hier eine
gute Lösung realisieren können. Sie ist sicherheitsmässig
und finanzpolitisch wirklich gut. Ich bitte Sie deshalb, auf
die Vorlage einzutreten!
Abstimmung:
Eintreten wird mit grosser Mehrheit beschlossen.
Vorsitzender: Ich unterbreche hier die Beratungen zum
Gefängniskonzept und werde eine weitere Traktandierung
beraten und festlegen, damit wir das Geschäft nicht unter
Zeitdruck behandeln müssen. Wird dagegen opponiert? Das
ist nicht der Fall. Ich danke der Kommission und ihrer
Präsidentin für die geleistete Arbeit.
1678 Einbürgerungen; Kenntnisnahme
Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die
Einbürgerungskommission an ihrer Sitzung vom 30.
November 1999 gestützt auf § 29 Abs. 1 des Dekretes über
die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) die
Einbürgerung von 244 ausländischen Staatsangehörigen
gemäss vorliegender Liste (Nrn. 1259, 1261-1270, 1272,
1275-1279, 1281-1293, 1295-1341, 1343-1347, 1350-1352,
1354, 1356, 1357, 1359, 1361-1381, 1383-1392, 1394-1415,
1417-1434) beschlossen.
Ich schliesse hier die Sitzung und wünsche Ihnen einen
guten Appetit!
(Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr.)
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