EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 – 2014 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2013/2174(INI) 25.9.2013 ENTWURF EINES BERICHTS über Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen (2013/2174(INI)) Ausschuss für Wirtschaft und Währung Berichterstatter: Sampo Terho PR\1004211DE.doc DE PE519.700v01-00 In Vielfalt geeint DE PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3 PE519.700v01-00 DE 2/6 PR\1004211DE.doc ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zur Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen (2013/2174(INI)) Das Europäische Parlament, – in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 16. April 2013 „Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen“ (COM(2013)0213), – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. April 2013 mit dem Titel „Eine EUStrategie zur Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2013)0216), – in Kenntnis der öffentlichen Konsultation, die die Kommission vom 16. April 2013 bis 15. Juli 2013 zu dem Grünbuch durchgeführt hat, – in Kenntnis des Berichts Nr. 12/2012 der Europäischen Umweltagentur mit dem Titel „Climate change, impacts and vulnerability in Europe 2012, An indicator-based report“ (Klimawandel, Auswirkungen und Gefährdung in Europa 2012, ein indikatorengestützter Bericht), – in Kenntnis des Berichts der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission vom September 2012 mit dem Titel „Natural Catastrophes: Risk relevance and Insurance Coverage in the EU“ (Naturkatastrophen: Risikorelevanz und Versicherungsdeckung in der EU), – gestützt auf Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union, – gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung, – in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0000/2013), A. in der Erwägung, dass die Durchdringungsrate, welche den Prozentsatz der allgemeinen Versicherungsprämien bezogen auf das BIP eines Landes angibt, je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ist, und in der Erwägung, dass das Ausmaß der wirtschaftlichen Verluste in Verbindung mit Wetterereignissen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch gleiche Raten wiedergegeben wird; B. in der Erwägung, dass die Lage auf dem Versicherungsmarkt der EU heterogen ist, da die Mitgliedstaaten unterschiedlichen Risiken und Naturkatastrophen ausgesetzt sind und die Vorhersehbarkeit einer Naturkatastrophe von verschiedenen Faktoren (meteorologisch, geografisch usw.)abhängt; C. in der Erwägung, dass zwischen 1980 und 2011 eine kleine Zahl schwerwiegender Ereignisse rund die Hälfte aller mit Wetterereignissen verbundenen Kosten verursacht hat; in der Erwägung, dass Naturkatastrophen, wo immer sie auftreten, ein finanzielles Risiko darstellen; PR\1004211DE.doc 3/6 PE519.700v01-00 DE D. in der Erwägung, dass Sturm‑ und Sturzfluten sowie Hochwasser in Europa zu den größten Naturkatastrophenrisiken zählen und, obwohl ihre Häufigkeit rasant zunimmt, es noch immer nicht möglich ist, ihre zunehmenden Auswirkungen hinsichtlich Schäden und Kosten abzuschätzen; E. in der Erwägung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger oftmals der zahlreichen potenziellen Risiken im Zusammenhang mit Wetterereignissen nicht bewusst sind oder aber dazu neigen, die Risiken von Naturkatastrophen sowie die Folgen einer mangelnden Vorbereitung zu unterschätzen; F. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen von meteorologischen und geografischen Faktoren abhängen, wohingegen von Menschen verursachte Katastrophen auf unsachgemäßes Verhalten oder schlechtes Risikomanagement zurückzuführen sind; G. in der Erwägung, dass der Versicherungsmarkt für Naturkatastrophen vom Umfang der Präventivmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Errichtung von Hochwasserschutzanlagen) beeinflusst wird, während der Versicherungsmarkt für von Menschen verursachte Katastrophen darauf abzielt, durch Sicherheitsnormen vorgeschriebenen Haftungspflichten nachzukommen; Prävention und Information 1. ist der Ansicht, dass Prävention das wichtigste Mittel zum Schutz der Menschen und zur Vermeidung von Verlusten infolge von unerwarteten Ereignissen darstellt; verweist auf die Rolle der EU bei der Entwicklung einer verantwortungsbewussteren Gesellschaft und einer Kultur der Prävention, die die Bürgerinnen und Bürger sowohl für Naturkatastrophen als auch für von Menschen verursachte Katastrophen sensibilisiert; 2. ist der Meinung, dass ein Ausbau der Forschungstätigkeit zu einem auf verschiedenen Situationen basierenden ausführlichen Konzept führen wird, um Umweltrisiken besser zu verstehen und zu vermeiden und die Unsicherheit auf diesem Gebiet zu verringern; begrüßt Partnerschaften zwischen Versicherungsunternehmen und Forschungseinrichtungen, deren Ziel es ist, Ressourcen, Fähigkeiten und Risiko-Knowhow zu bündeln, um die Bürgerinnen und Bürger besser auf Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen vorzubereiten; 3. vertritt die Auffassung, dass die EU einen konkreten Mehrwert bieten kann, indem sie das verantwortungsbewusste Verhalten des Einzelnen unterstützt, und begrüßt die Unterstützung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die Risiken von Naturkatastrophen und zur Verbesserung der Kenntnisse über geografische und klimatische Faktoren; 4. betont, dass das Management von Naturkatastrophen durch die Einbeziehung von lokalen Behörden und Interessenträgern bei Entscheidungen im Bereich Stadtplanung und entwicklung verbessert werden könnte; ist der Meinung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor den Mitgliedstaaten und lokalen Behörden dabei helfen könnte, besonders gefährdete Gebiete zu ermitteln und über Maßnahmen zur Anpassung an den Wandel zu entscheiden; PE519.700v01-00 DE 4/6 PR\1004211DE.doc 5. fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren und Erfahrungen auszutauschen, um die Bürgerinnen und Bürger vor unerwarteten Ereignissen zu schützen und ein Netz für den Informationsaustausch zu entwickeln, und dabei das Management auf grenzüberschreitender Ebene einzubeziehen; Versicherungsmarkt 6. begrüßt die Bemühungen der Kommission zur Sensibilisierung für Katastrophen, weist jedoch darauf hin, dass Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen unterschiedliche Arten von Versicherungen erfordern und Gegenstand zweier verschiedener Versicherungsmärkte sind und somit nicht gemeinsam angegangen werden können, auch wenn es Fälle gibt, in denen von Menschen getroffene Entscheidungen Auswirkungen auf das Risiko für Naturkatastrophen haben; 7. fordert die Kommission auf, einen problemlosen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen sicherzustellen, unter anderem durch vergleichende Statistiken, und klare und präzise Daten zur Verfügung zu stellen, um Verbrauchern Entscheidungen beim Abschluss einer Versicherung gegen Naturkatastrophen zu erleichtern; ist der Ansicht, dass die Einführung von Standardformaten basierend auf unterschiedlichen Einstufungen von Ereignissen nützlich sein könnte; 8. erinnert daran, dass sich Naturkatastrophen sowohl auf Privathaushalte als auch auf die Wirtschaft auswirken, und hält die Versicherungsunternehmen dazu an, erschwinglichen Versicherungsschutz sowie wirtschaftliche Anreize für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten, damit sie ihr Eigentum gegen Schäden versichern; ersucht die Unternehmen, Anreize zu schaffen, die dem Versicherungsbedarf hinsichtlich der Umwelthaftung entsprechen, beispielsweise für Unternehmen im Gas- oder Kernenergiebereich; 9. hält die Versicherungsunternehmen dazu an, die Verträge für Verbraucher einfacher zu gestalten und ihnen durch Informationen über Präventivmaßnahmen Entscheidungen zu erleichtern; 10. erkennt an, dass den Verbrauchern klar sein muss, welche Art Versicherungsschutz sie genießen und was sie im Katastrophenfall davon zu erwarten haben; betont, dass Verbraucher beim Erwerb von Versicherungsprodukten und vor der Unterzeichnung eines Vertrags umfassend über sämtliche Bedingungen informiert sein müssen; Nicht obligatorische Versicherung 11. erinnert daran, dass letztendlich der Staat für Schäden aufkommen muss, und legt den Mitgliedstaaten nahe, die Bedeutung der Prävention anzuerkennen und sie zu einer Säule ihrer Investitionsstrategie zu machen, da es wirtschaftlicher ist, die Folgen einer Katastrophe möglichst gering zu halten, als Versicherungsschutz zu bieten und im Nachhinein die Schäden zu beseitigen; 12. weist auf die Gefahr des moralischen Risikos hin, wenn Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass ihre Regierung öffentliche Mittel aus dem Staatshaushalt zur Deckung von Verlusten verwendet; steht Aktionen und Maßnahmen daher kritisch gegenüber, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, Maßnahmen zu ihrem eigenen Schutz zu treffen; PR\1004211DE.doc 5/6 PE519.700v01-00 DE 13. erinnert daran, dass die Eigenverantwortung in diesem Sektor aufrechterhalten werden muss, und erkennt die Bemühungen der Mitgliedstaaten an, die Förderung der Eigenverantwortung mit staatlichen Eingriffen zu kombinieren, wobei im Falle mangelnder privater Initiative sämtliche Kosten übernommen werden; 14. kommt zu dem Schluss, dass in diesem Bereich keine Marktverzerrungen bestehen, die ein Eingreifen auf europäischer Ebene rechtfertigen würden, und hält eine pauschal anwendbare Einheitslösung diesbezüglich für nicht umsetzbar; erinnert daran, dass maßgeschneiderte Versicherungsprodukte von zahlreichen Faktoren abhängen, etwa von der Risikoart oder der Kultur und Vorgehensweise des jeweiligen Mitgliedstaates; 15. ist der Ansicht, dass ein flexibler Versicherungsmarkt für Naturkatastrophen es Unternehmen erlaubt, ihre Produkte an unterschiedliche Bedingungen anzupassen, und ist der Meinung, dass ein nicht obligatorischer Rahmen der beste Weg ist, um Produkte zu entwickeln, die den natürlichen Risiken eines bestimmten geografischen Gebiets entsprechen; 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. PE519.700v01-00 DE 6/6 PR\1004211DE.doc