PR_INI - Europa

Werbung
EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 – 2014
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
2013/2174(INI)
25.9.2013
ENTWURF EINES BERICHTS
über Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte
Katastrophen
(2013/2174(INI))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Sampo Terho
PR\1004211DE.doc
DE
PE519.700v01-00
In Vielfalt geeint
DE
PR_INI
INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3
PE519.700v01-00
DE
2/6
PR\1004211DE.doc
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte
Katastrophen
(2013/2174(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 16. April 2013 „Versicherung gegen
Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen“ (COM(2013)0213),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. April 2013 mit dem Titel „Eine EUStrategie zur Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2013)0216),
– in Kenntnis der öffentlichen Konsultation, die die Kommission vom 16. April 2013 bis
15. Juli 2013 zu dem Grünbuch durchgeführt hat,
– in Kenntnis des Berichts Nr. 12/2012 der Europäischen Umweltagentur mit dem Titel
„Climate change, impacts and vulnerability in Europe 2012, An indicator-based report“
(Klimawandel, Auswirkungen und Gefährdung in Europa 2012, ein indikatorengestützter
Bericht),
– in Kenntnis des Berichts der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen
Kommission vom September 2012 mit dem Titel „Natural Catastrophes: Risk relevance
and Insurance Coverage in the EU“ (Naturkatastrophen: Risikorelevanz und
Versicherungsdeckung in der EU),
– gestützt auf Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0000/2013),
A. in der Erwägung, dass die Durchdringungsrate, welche den Prozentsatz der allgemeinen
Versicherungsprämien bezogen auf das BIP eines Landes angibt, je nach Mitgliedstaat
unterschiedlich ist, und in der Erwägung, dass das Ausmaß der wirtschaftlichen Verluste
in Verbindung mit Wetterereignissen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch gleiche
Raten wiedergegeben wird;
B. in der Erwägung, dass die Lage auf dem Versicherungsmarkt der EU heterogen ist, da die
Mitgliedstaaten unterschiedlichen Risiken und Naturkatastrophen ausgesetzt sind und die
Vorhersehbarkeit einer Naturkatastrophe von verschiedenen Faktoren (meteorologisch,
geografisch usw.)abhängt;
C. in der Erwägung, dass zwischen 1980 und 2011 eine kleine Zahl schwerwiegender
Ereignisse rund die Hälfte aller mit Wetterereignissen verbundenen Kosten verursacht hat;
in der Erwägung, dass Naturkatastrophen, wo immer sie auftreten, ein finanzielles Risiko
darstellen;
PR\1004211DE.doc
3/6
PE519.700v01-00
DE
D. in der Erwägung, dass Sturm‑ und Sturzfluten sowie Hochwasser in Europa zu den
größten Naturkatastrophenrisiken zählen und, obwohl ihre Häufigkeit rasant zunimmt, es
noch immer nicht möglich ist, ihre zunehmenden Auswirkungen hinsichtlich Schäden und
Kosten abzuschätzen;
E. in der Erwägung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger oftmals der zahlreichen
potenziellen Risiken im Zusammenhang mit Wetterereignissen nicht bewusst sind oder
aber dazu neigen, die Risiken von Naturkatastrophen sowie die Folgen einer mangelnden
Vorbereitung zu unterschätzen;
F. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen von meteorologischen und geografischen
Faktoren abhängen, wohingegen von Menschen verursachte Katastrophen auf
unsachgemäßes Verhalten oder schlechtes Risikomanagement zurückzuführen sind;
G. in der Erwägung, dass der Versicherungsmarkt für Naturkatastrophen vom Umfang der
Präventivmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Errichtung von
Hochwasserschutzanlagen) beeinflusst wird, während der Versicherungsmarkt für von
Menschen verursachte Katastrophen darauf abzielt, durch Sicherheitsnormen
vorgeschriebenen Haftungspflichten nachzukommen;
Prävention und Information
1. ist der Ansicht, dass Prävention das wichtigste Mittel zum Schutz der Menschen und zur
Vermeidung von Verlusten infolge von unerwarteten Ereignissen darstellt; verweist auf
die Rolle der EU bei der Entwicklung einer verantwortungsbewussteren Gesellschaft und
einer Kultur der Prävention, die die Bürgerinnen und Bürger sowohl für
Naturkatastrophen als auch für von Menschen verursachte Katastrophen sensibilisiert;
2. ist der Meinung, dass ein Ausbau der Forschungstätigkeit zu einem auf verschiedenen
Situationen basierenden ausführlichen Konzept führen wird, um Umweltrisiken besser zu
verstehen und zu vermeiden und die Unsicherheit auf diesem Gebiet zu verringern;
begrüßt Partnerschaften zwischen Versicherungsunternehmen und
Forschungseinrichtungen, deren Ziel es ist, Ressourcen, Fähigkeiten und Risiko-Knowhow zu bündeln, um die Bürgerinnen und Bürger besser auf Risiken im Zusammenhang
mit Naturkatastrophen vorzubereiten;
3. vertritt die Auffassung, dass die EU einen konkreten Mehrwert bieten kann, indem sie das
verantwortungsbewusste Verhalten des Einzelnen unterstützt, und begrüßt die
Unterstützung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die
Risiken von Naturkatastrophen und zur Verbesserung der Kenntnisse über geografische
und klimatische Faktoren;
4. betont, dass das Management von Naturkatastrophen durch die Einbeziehung von lokalen
Behörden und Interessenträgern bei Entscheidungen im Bereich Stadtplanung und entwicklung verbessert werden könnte; ist der Meinung, dass eine engere Zusammenarbeit
zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor den Mitgliedstaaten und lokalen
Behörden dabei helfen könnte, besonders gefährdete Gebiete zu ermitteln und über
Maßnahmen zur Anpassung an den Wandel zu entscheiden;
PE519.700v01-00
DE
4/6
PR\1004211DE.doc
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren und Erfahrungen auszutauschen, um
die Bürgerinnen und Bürger vor unerwarteten Ereignissen zu schützen und ein Netz für
den Informationsaustausch zu entwickeln, und dabei das Management auf
grenzüberschreitender Ebene einzubeziehen;
Versicherungsmarkt
6. begrüßt die Bemühungen der Kommission zur Sensibilisierung für Katastrophen, weist
jedoch darauf hin, dass Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
unterschiedliche Arten von Versicherungen erfordern und Gegenstand zweier
verschiedener Versicherungsmärkte sind und somit nicht gemeinsam angegangen werden
können, auch wenn es Fälle gibt, in denen von Menschen getroffene Entscheidungen
Auswirkungen auf das Risiko für Naturkatastrophen haben;
7. fordert die Kommission auf, einen problemlosen Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen sicherzustellen, unter anderem durch vergleichende Statistiken, und klare
und präzise Daten zur Verfügung zu stellen, um Verbrauchern Entscheidungen beim
Abschluss einer Versicherung gegen Naturkatastrophen zu erleichtern; ist der Ansicht,
dass die Einführung von Standardformaten basierend auf unterschiedlichen Einstufungen
von Ereignissen nützlich sein könnte;
8. erinnert daran, dass sich Naturkatastrophen sowohl auf Privathaushalte als auch auf die
Wirtschaft auswirken, und hält die Versicherungsunternehmen dazu an, erschwinglichen
Versicherungsschutz sowie wirtschaftliche Anreize für die Bürgerinnen und Bürger zu
bieten, damit sie ihr Eigentum gegen Schäden versichern; ersucht die Unternehmen,
Anreize zu schaffen, die dem Versicherungsbedarf hinsichtlich der Umwelthaftung
entsprechen, beispielsweise für Unternehmen im Gas- oder Kernenergiebereich;
9. hält die Versicherungsunternehmen dazu an, die Verträge für Verbraucher einfacher zu
gestalten und ihnen durch Informationen über Präventivmaßnahmen Entscheidungen zu
erleichtern;
10. erkennt an, dass den Verbrauchern klar sein muss, welche Art Versicherungsschutz sie
genießen und was sie im Katastrophenfall davon zu erwarten haben; betont, dass
Verbraucher beim Erwerb von Versicherungsprodukten und vor der Unterzeichnung eines
Vertrags umfassend über sämtliche Bedingungen informiert sein müssen;
Nicht obligatorische Versicherung
11. erinnert daran, dass letztendlich der Staat für Schäden aufkommen muss, und legt den
Mitgliedstaaten nahe, die Bedeutung der Prävention anzuerkennen und sie zu einer Säule
ihrer Investitionsstrategie zu machen, da es wirtschaftlicher ist, die Folgen einer
Katastrophe möglichst gering zu halten, als Versicherungsschutz zu bieten und im
Nachhinein die Schäden zu beseitigen;
12. weist auf die Gefahr des moralischen Risikos hin, wenn Bürgerinnen und Bürger davon
ausgehen, dass ihre Regierung öffentliche Mittel aus dem Staatshaushalt zur Deckung von
Verlusten verwendet; steht Aktionen und Maßnahmen daher kritisch gegenüber, die
Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, Maßnahmen zu ihrem eigenen Schutz zu treffen;
PR\1004211DE.doc
5/6
PE519.700v01-00
DE
13. erinnert daran, dass die Eigenverantwortung in diesem Sektor aufrechterhalten werden
muss, und erkennt die Bemühungen der Mitgliedstaaten an, die Förderung der
Eigenverantwortung mit staatlichen Eingriffen zu kombinieren, wobei im Falle
mangelnder privater Initiative sämtliche Kosten übernommen werden;
14. kommt zu dem Schluss, dass in diesem Bereich keine Marktverzerrungen bestehen, die
ein Eingreifen auf europäischer Ebene rechtfertigen würden, und hält eine pauschal
anwendbare Einheitslösung diesbezüglich für nicht umsetzbar; erinnert daran, dass
maßgeschneiderte Versicherungsprodukte von zahlreichen Faktoren abhängen, etwa von
der Risikoart oder der Kultur und Vorgehensweise des jeweiligen Mitgliedstaates;
15. ist der Ansicht, dass ein flexibler Versicherungsmarkt für Naturkatastrophen es
Unternehmen erlaubt, ihre Produkte an unterschiedliche Bedingungen anzupassen, und ist
der Meinung, dass ein nicht obligatorischer Rahmen der beste Weg ist, um Produkte zu
entwickeln, die den natürlichen Risiken eines bestimmten geografischen Gebiets
entsprechen;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den
Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
PE519.700v01-00
DE
6/6
PR\1004211DE.doc
Herunterladen