Licht im Fertigungsbereich

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Elektro-Industrie Licht
Licht im Fertigungsbereich
Die Beleuchtungsplanung im Fertigungsbereich unterscheidet zwischen niedrigen
(bis 6 Meter Höhe) und hohen Industriehallen. Generell gilt: Das Auge ist das
entscheidende Kontroll- und Steuerorgan im zunehmend komplexen Produktionsprozess. Diese Sehaufgabe verlangt ausreichendes und blendfreies Licht. Es
ermöglicht sichere und schnelle visuelle Wahrnehmung, erhöht die Konzentration, hilft, Fehler zu vermeiden und Gefahrensituationen zu erkennen. Das verbessert die Arbeitsqualität und verringert das Risiko von Arbeitsunfällen.
Fotos: licht.de
Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung
als raum- oder arbeitsbereichsbezogene
Beleuchtung sollten in Reihen angeordnet
werden, und zwar parallel zur Hauptblick­
richtung. Die Anordnung der Arbeitsplätze
ist richtig, wenn die Hauptblickrichtung
parallel zur Fensterfront (Tageslicht) und
damit parallel zur Längsachse der Leuch­
ten (künstliches Licht) verläuft. So entste­
hen weder Direkt- noch Reflexblendung,
störende Schatten werden vermieden.
Die arbeitsbereichsbezogene Beleuch­
tung hat den Nachteil, dass Leuchten und
Arbeitsplätze einander fest zugeordnet
sind. Damit können die Arbeitsplätze
nicht mehr umgeordnet werden, ohne
auch die Beleuchtung umzubauen. Zu­
sätzliche Einzelplatzleuchten müssen auf
die spezielle Sehaufgabe am Arbeitsplatz
abgestimmt sein. Für Bildschirmarbeits­
plätze in der Fertigung gelten dieselben
Anforderungen wie im Büro.
Wichtig bei Stäuben: Explosionsgeschützte Leuchten
Emissionen ausgesetzte Leuchten
brauchen eine hohe Schutzart, der
Brandgefahr bei Stäuben begegnen ent­
spechend geschützte Leuchten (Brand­
schutzsysmbol „D“ oder explosionsge­
schützte Leuchten). Als Lichtfarbe der
Lampen eignen sich Neutralweiß, für
Farbabmusterungen Tageslichtweiß mit
einem Farbwiedergabe-Index Ra ≥ 90.
Die Beleuchtungsstärke beträgt
je nach Art der Tätigkeit 300 bis
1 500 Lux. Die lichttechnischen
Anforderungen für Arbeitsstätten
sind normiert in DIN EN 12464-1
und den für Industrie und Hand­
werk geltenden Arbeitsstätten­
richtlinien ASR.
In Industriehallen mit Fens­
tern oder Lichtkuppeln auf dem
Dach lässt sich das einfallende
Tageslicht im Zusammenspiel
mit Beleuchtungselektronik zur
Energieeinsparung nutzen. Ta­
geslichtabhängige Regelungen werden in
unterschiedlichen Ausbaustufen realisiert,
von der Regelung einzelner Leuchten oder
Leuchtengruppen bis zur Einbindung der
gesamten Beleuchtung in die Gebäude­
systemtechnik.
Tageslichtabhängige Regelung
bietet Einsparpotenziale
40 Prozent Strom- und 25 Prozent
Wartungskosten gespart – das ist die
Einsparbilanz der neuen, tageslichtab­
hängig geregelten Beleuchtungsanlage
einer Produktionshalle (siehe Bilder) in
Schwäbisch Gmünd. Insgesamt verringer­
ten sich die Betriebskosten im Vergleich
zur Altanlage aus dem Jahr 1980 um über
ein Drittel. Die nicht arbeitsplatzbezoge­
ne Beleuchtungsanlage besteht jeweils
zur Hälfte aus Lichtbandsystemen und
Hallenspiegelleuchten, die zu gleichen
Teilen die mittlere Beleuchtungsstärke
von 650 Lux erzeugen. Tageslicht fällt
ein durch Lichtkuppeln (2 x 20 m), die
in Abständen von acht Metern das Dach
über dem Fertigungsbereich (32 000 m2)
unterbrechen.
Lichtsensoren regeln die Schaltung
Nimmt das Tageslicht ab, können die
Beschäftigten in drei Stufen Leuchten­
gruppen zuschalten. Die tageslichtabhän­
gige, dreistufige Abschaltung wird von
Lichtsensoren geregelt, die den Kuppeln
zugeordnet sind. Die Lichtempfindlichkeit
der Sensoren ist präzise auf das notwendi­
ge Beleuchtungsniveau abgestimmt. Denn
die Bedarfszuschaltung funktioniert erst,
wenn die Automatik sie freigibt.
Quelle: licht.de
ElektroWirtschaft – Ausgabe 11/2016
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