62 Elektro-Industrie Licht Licht im Fertigungsbereich Die Beleuchtungsplanung im Fertigungsbereich unterscheidet zwischen niedrigen (bis 6 Meter Höhe) und hohen Industriehallen. Generell gilt: Das Auge ist das entscheidende Kontroll- und Steuerorgan im zunehmend komplexen Produktionsprozess. Diese Sehaufgabe verlangt ausreichendes und blendfreies Licht. Es ermöglicht sichere und schnelle visuelle Wahrnehmung, erhöht die Konzentration, hilft, Fehler zu vermeiden und Gefahrensituationen zu erkennen. Das verbessert die Arbeitsqualität und verringert das Risiko von Arbeitsunfällen. Fotos: licht.de Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung als raum- oder arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung sollten in Reihen angeordnet werden, und zwar parallel zur Hauptblick­ richtung. Die Anordnung der Arbeitsplätze ist richtig, wenn die Hauptblickrichtung parallel zur Fensterfront (Tageslicht) und damit parallel zur Längsachse der Leuch­ ten (künstliches Licht) verläuft. So entste­ hen weder Direkt- noch Reflexblendung, störende Schatten werden vermieden. Die arbeitsbereichsbezogene Beleuch­ tung hat den Nachteil, dass Leuchten und Arbeitsplätze einander fest zugeordnet sind. Damit können die Arbeitsplätze nicht mehr umgeordnet werden, ohne auch die Beleuchtung umzubauen. Zu­ sätzliche Einzelplatzleuchten müssen auf die spezielle Sehaufgabe am Arbeitsplatz abgestimmt sein. Für Bildschirmarbeits­ plätze in der Fertigung gelten dieselben Anforderungen wie im Büro. Wichtig bei Stäuben: Explosionsgeschützte Leuchten Emissionen ausgesetzte Leuchten brauchen eine hohe Schutzart, der Brandgefahr bei Stäuben begegnen ent­ spechend geschützte Leuchten (Brand­ schutzsysmbol „D“ oder explosionsge­ schützte Leuchten). Als Lichtfarbe der Lampen eignen sich Neutralweiß, für Farbabmusterungen Tageslichtweiß mit einem Farbwiedergabe-Index Ra ≥ 90. Die Beleuchtungsstärke beträgt je nach Art der Tätigkeit 300 bis 1 500 Lux. Die lichttechnischen Anforderungen für Arbeitsstätten sind normiert in DIN EN 12464-1 und den für Industrie und Hand­ werk geltenden Arbeitsstätten­ richtlinien ASR. In Industriehallen mit Fens­ tern oder Lichtkuppeln auf dem Dach lässt sich das einfallende Tageslicht im Zusammenspiel mit Beleuchtungselektronik zur Energieeinsparung nutzen. Ta­ geslichtabhängige Regelungen werden in unterschiedlichen Ausbaustufen realisiert, von der Regelung einzelner Leuchten oder Leuchtengruppen bis zur Einbindung der gesamten Beleuchtung in die Gebäude­ systemtechnik. Tageslichtabhängige Regelung bietet Einsparpotenziale 40 Prozent Strom- und 25 Prozent Wartungskosten gespart – das ist die Einsparbilanz der neuen, tageslichtab­ hängig geregelten Beleuchtungsanlage einer Produktionshalle (siehe Bilder) in Schwäbisch Gmünd. Insgesamt verringer­ ten sich die Betriebskosten im Vergleich zur Altanlage aus dem Jahr 1980 um über ein Drittel. Die nicht arbeitsplatzbezoge­ ne Beleuchtungsanlage besteht jeweils zur Hälfte aus Lichtbandsystemen und Hallenspiegelleuchten, die zu gleichen Teilen die mittlere Beleuchtungsstärke von 650 Lux erzeugen. Tageslicht fällt ein durch Lichtkuppeln (2 x 20 m), die in Abständen von acht Metern das Dach über dem Fertigungsbereich (32 000 m2) unterbrechen. Lichtsensoren regeln die Schaltung Nimmt das Tageslicht ab, können die Beschäftigten in drei Stufen Leuchten­ gruppen zuschalten. Die tageslichtabhän­ gige, dreistufige Abschaltung wird von Lichtsensoren geregelt, die den Kuppeln zugeordnet sind. Die Lichtempfindlichkeit der Sensoren ist präzise auf das notwendi­ ge Beleuchtungsniveau abgestimmt. Denn die Bedarfszuschaltung funktioniert erst, wenn die Automatik sie freigibt. Quelle: licht.de ElektroWirtschaft – Ausgabe 11/2016 ew_11_2016_Übersicht.indd 62 02.11.2016 13:40:58 Elektrow