EINLADUNG ZUR TEILNAHME AN EINER BEFRAGUNG DER LOKALEN UND REGIONALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN ZUM THEMA "EUROPA 2020: WAS PASSIERT VOR ORT?" AUSGABE 2012 WORUM ES GEHT Mit dieser Befragung will der AdR herausfinden, wie die Strategie Europa 2020 vor Ort umgesetzt wird und wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung und Bewertung der nationalen Reformprogramme einbezogen werden (siehe beigefügte Hintergrundinformation). Diese Befragung soll dem AdR dabei helfen mitzuverfolgen, inwieweit Europa 2020 einen Mehrwert für die lokale und regionale Politik generiert, und zu beurteilen, ob bei der Umsetzung der nationalen Reformprogramme alle Regierungs- und Verwaltungsebenen partnerschaftlich zusammenarbeiten (und dabei möglicherweise auch vertragliche Abkommen über die Multi-LevelGovernance einsetzen, wie die vom AdR vorgeschlagenen Territorialpakte1). WIE DIE ERGEBNISSE VERWENDET WERDEN Die Ergebnisse der Befragung werden in den im Oktober 2012 zu veröffentlichenden dritten Überwachungsbericht des AdR zur Europa-2020-Strategie 2 einfließen, der den Beitrag des Ausschusses zum Jahreswachstumsbericht 2013 der Europäischen Kommission bildet, bevor auf der Frühjahrstagung 2013 des Europäischen Rats politische Perspektiven für das nächste Europäische Semester aufgezeigt werden. IHRE ERFAHRUNGEN ÖFFENTLICHKEIT MIT EUROPA 2020 INTERESSIEREN DIE In Teil II des Fragebogens werden Sie gebeten, Beispiele für bewährte Praktiken zu nennen, mit der Ihre Behörde zu den Zielen von Europa 2020 beiträgt. Ihr Beispiel könnte in den dritten Überwachungsbericht des AdR zur Europa-2020-Strategie einfließen, was wiederum dem Meinungsaustausch unter Kollegen und der gegenseitigen Anregung dienen soll. 1 2 Nähere Informationen hierzu unter: http://portal.cor.europa.eu/europe2020/news/Pages/TerritorialPacts2011.aspx. Vor Veröffentlichung des nächsten Jahreswachstumsberichts der Europäischen Kommission wird in dem Jahresüberwachungsbericht des AdR untersucht, wie die Umsetzung der Europa-2020-Strategie vor Ort betrieben wird und inwieweit ihre Umsetzung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Regierungsebenen erfolgt. Der zweite Überwachungsbericht des AdR wurde im Dezember 2011 verabschiedet und kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://portal.cor.europa.eu/europe2020/news/Pages/2ndCoRMonitoringReportonEurope2020.aspx. CdR 4780/2012 1 DE BITTE BEANTWORTEN SIE DIE FRAGEN IN DEN DAFÜR VORGESEHENEN FELDERN IN EINER EU-AMTSSPRACHE IHRER WAHL UND SENDEN SIE DEN AUSGEFÜLLTEN FRAGEBOGEN IN EINEM BELIEBIGEN TEXTFORMAT (NICHT JEDOCH ALS PDF) AN: [email protected] FRIST: 13. JUNI 2012 Weitere Informationen, auch darüber, wie Sie Mitglied der Europa-2020-Monitoringplattform werden können, finden Sie unter: www.cor.europa.eu/europe2020 Der Fragebogen wird ab der ersten Maiwoche in allen Amtssprachen auf dieser Internetseite abrufbar sein. ANGABEN ZUR PERSON3 Name: Kontaktangaben: (Anschrift, Telefon, E-Mail) Im Namen von: (Bezeichnung der lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft) Land: Mitglied der Europa-2020Monitoringplattform (ehemalige Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie)4: Art der Organisation: Johannes MAIER Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt/Wörthersee +43 50536 10139; [email protected] Amt der Kärntner Landesregierung Österreich JA X NEIN Stadt/Gemeinde X Region Landkreis/Provinz Verbände regionaler und/oder lokaler Gebietskörperschaften Sonstige (bitte angeben) 3 Datenschutzerklärung: Die Bearbeitung der Antworten erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten (Name, Anschrift 4 usw.) in einer Datei. Alle Antworten auf die Fragen sind freiwillig. Die Antworten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Erhalt des Fragebogens gespeichert. Bei weiteren Fragen oder zur Wahrnehmung Ihrer Rechte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (z.B. Verlangen auf Auskunft über Ihre Daten oder deren Berichtigung oder Löschung) wenden Sie sich bitte unter: [email protected] an den für die Verarbeitung Verantwortlichen (Leiter des Referats Netze und Subsidiarität). Bei Bedarf können Sie auch Kontakt zum Datenschutzbeauftragten des AdR aufnehmen ([email protected]). Sie können sich zudem jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragen (www.edps.europa.eu) wenden. Bitte beachten Sie, dass der Fragebogen einschließlich Ihrer Antworten und Kontaktinformation online veröffentlicht wird. Zu Informationszwecken kann der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen auch dem AdR-Berichterstatter oder anderenEU-Institutionen übersandt werden. Teilen Sie uns bitte mit, sollten sie damit nicht einverstanden sein. Wenn Sie Mitglied der Europa-2020-Monitoringplattform werden möchten, klicken Sie bitte hier: http://portal.cor.europa.eu/europe2020/Knowledge/Pages/BecomeaMember.aspx. CdR 4780/2012 2 EUROPA 2020 AUS DER SICHT MEINER GEBIETSKÖRPERSCHAFT Hier geht es um Ihr Wissen und Ihre Wertschätzung bezüglich der Europa-2020-Leitinitiativen und der nationalen Ziele und Politikmaßnahmen im nationalen Reformprogramm Ihres Landes. 1) Inwieweit sind Sie ganz allgemein mit der Europa-2020-Strategie und den sieben Europa-2020Leitinitiativen vertraut? Europa-2020-Strategie voll X im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Digitale Agenda für Europa voll X im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Innovationsunion voll im Wesentlichen X begrenzt überhaupt nicht Jugend in Bewegung voll X im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Ressourcenschonendes Europa voll X im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung voll im Wesentlichen X begrenzt überhaupt nicht Agenda für neue Kompetenzen und voll X im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht voll X im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Beschäftigungsmöglichkeiten Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2) Worin sehen Sie die wichtigsten Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europa-2020-Strategie auf lokaler/regionaler Ebene? In vielen Sachbereichen werden durch das Land Kärnten und durch beauftragte Organisationen Maßnahmen im Sinne der Growth and Jobs und nun Europa 2020 Strategie gesetzt. Diese tragen – wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß – zur Erreichung der einzelnen, auf europäischer Ebene verankerten Ziele bei. Allerdings ist festzustellen, dass diese Maßnahmen generell Reaktionen auf die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen darstellen und eine Abstimmung und Orientierung direkt und in Ausführung des Nationalen Aktionsplanes nur teilweise erfolgt. Chancen: Synergieeffekte durch Abstimmung und Ausrichtung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf gemeinsam definierte Ziele; Bündelung der finanziell verfügbaren Mittel auf gesamthaft für wichtig erkannte Maßnahmen und Projekte; stärkere Fokusierung auf für wichtig erachtete Maßnahmen; Identifikation der regionalen Ebene mit europäischen Zielen und Werten und damit Stärkung des Europabewusstseins; Herausforderungen: Aufbringung/Umschichtung von finanziellen Mitteln stärkere Berücksichtigung und Anerkennung der Maßnahmen der regionalen Ebene im Nationalen Aktionsprogramm Bewahrung der Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit auf regionaler Ebene (Subsidiarität) CdR 4780/2012 3 geringes Bewusstseins für die notwendige Multi-level Goverance zur Umsetzung der EU 2020 Strategie auf administrativer und politischer Ebene 3) Inwieweit helfen die sieben Europa-2020-Leitinitiativen Ihrer Region/Stadt, ehrgeizigere politische Ziele und Maßnahmen zu formulieren? Digitale Agenda für Europa Innovationsunion Jugend in Bewegung Ressourcenschonendes Europa Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung Eventuelle zusätzliche Bemerkungen: ......... im Wesentlichen sagen X im Wesentlichen sagen im Wesentlichen sagen im Wesentlichen sagen im Wesentlichen sagen im Wesentlichen sagen im Wesentlichen sagen X begrenzt überhaupt nicht schwer zu begrenzt überhaupt nicht schwer zu begrenzt X überhaupt nicht schwer zu X begrenzt überhaupt nicht schwer zu X begrenzt überhaupt nicht schwer zu X begrenzt überhaupt nicht schwer zu X begrenzt überhaupt nicht schwer zu 4) Inwieweit sind Sie ganz allgemein mit dem nationalen Reformprogramm Ihres Landes für 2011 vertraut, durch das die Europa-2020-Ziele erreicht werden sollen? voll X im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Eventuelle zusätzliche Bemerkungen: ......... In Österreich wurde vorrangig durch das Bundeskanzleramt mit der EU-2020-Strategie die Kooperation zwischen den verantwortlichen Bundesdienststellen und den Ämtern der Landesregierungen in Bezug auf die Erstellung des Nationalen Reformprogramms intensiviert. Die Länder sind grundsätzlich neben diversen Interessensvertretungen und der mit dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund vertretenen lokalen Ebene in die Vorbereitung des NRP eingebunden und haben für die bisherigen NRP 2011 und 2012 zahlreiche „gute Beispiele“ vorgelegt. Allerdings dominieren die makroökonomischen Zielsetzungen im NRP, die kompetenzmäßig überwiegend Angelegenheiten des Bundes darstellen. Dadurch erscheinen die Länder deutlich unterrepräsentiert, z.T auch wegen des geringeren Einsatzes an finanziellen Mitteln in einzelnen Sachbereichen. CdR 4780/2012 4 5) In welchem Umfang eignen sich die Europa-2020-Ziele Ihres Landes (die in den hier abrufbaren nationalen Reformprogrammen aufgeführt sind) für das Gebiet, das Ihre lokale/regionale Gebietskörperschaft verwaltet? Beschäftigungsquote (in %) FuE-Investitionen (% des BIP) CO2-Emissionsreduktionsziele Erneuerbare Energie Energieeffizienz (Senkung des Energieverbrauchs in Mio. t RÖE) Schulabbrecherquote (in %) Hochschulbildung (in %) Verminderung der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung (Zahl der Personen) zu ehrgeizig X angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig X angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig X angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig X angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig angemessen X schwer zu sagen nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant zu ehrgeizig X angemessen schwer zu sagen X zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig X angemessen schwer zu sagen nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant Eventuelle zusätzliche Bemerkungen: Kärnten weißt bereits dzt. eine Energieversorgung mit Erneuerbaren von 47,6% aus; Steigerungen sind daher in Zukunft nur mehr eingeschränkt möglich: Zur Erreichung des Österreichischen Gesamtzieles ist ein Ausgleich innerhalb Österreichs erforderlich. Ebenso sind innerstaatlich Verhandlungen für gesetzliche Regelungen im Gange, die Energieeffizienzvorgaben zwischen den Bundesländern zu regeln. Es ist daher schwer zu sagen, ob und inwieweit das österr. Ziel einer Stabilisierung des Endenergieverbrauchs auf dem Niveau des Basisjahres 2005 erreicht werden kann. 6) Sollten andere Indikatoren und Ziele zur Abbildung der besonderen Situation in Ihrem Gebiet eingesetzt werden? X JA NEIN SCHWER ZU SAGEN Wenn JA, welche Indikatoren? Negative Entwicklung der Bevölkerung 7) Inwieweit hat das nationale Reformprogramm Ihres Landes für 2011 Impulse für ehrgeizigere politische Ziele oder Maßnahmen Ihrer lokalen/regionalen Gebietskörperschaft gegeben? im Wesentlichen X begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Eventuelle zusätzliche Bemerkungen: ......... Im Sinne von multi-level Governance wurden einzelne Bund-Länder Vereinbarungen (Mindestsicherung; Österr. Stabilitätspakt, etc) in Umsetzung des NRP und im Sinne einer abgestimmten und „vereinheitlichten“ Vorgangsweise getroffen. Diese waren aber zumeist innerstaatlich zur Bewältigung anstehender Herausforderungen motiviert und das Bewusstsein, diesbezüglich in Umsetzung des NRP oder gar der EU-2020 Strategie zu agieren, ist vernachlässigbar. CdR 4780/2012 5 Weitere Sachbereiche zwingen einen abgestimmten weil knappen Mitteleinsatz. Diverse Förderansätze erfahren so im konkreten Mitteleinsatz zumindest teilweise eine abgestimmte Ausrichtung zwischen Bund und Länder (z.B. für die Forschungs- und Innovationsförderung: die Bundesgesellschaft FGG stimmt sich mit dem Kärntner Wirtschaftsförderungsfond gezielt bei der Projektförderung ab; eingeschränkt gilt dies für die Förderung von Ökoenergien und von Energieeffizienzmaßnahmen: bundesgesetzliche Förderungen werden durch einzelne Landesmaßnahmen ergänzt; ähnlich funktionieren die Maßnahmen für die Beschäftigung und Bildungsmaßnahmen: die Grundmaßnahmen für den Arbeitsmarkt erfolgen über das Arbeitsmarkt-Service (AMS) als Bundesstelle, die mit ihren Geschäftsstellen auf Landesebene den regionalen Bedürfnissen Rechnung trägt; zumeist abgestimmt setzt das Land Kärnten in Abstimmung oder auch in Kooperation mit der Landesstelle des AMS darüber hinaus und ergänzend spezielle Förderaktionen für ganz spezifische Zielgruppen (i.S. von territorialen Beschäftigungspakten). Für die zukünftige Ausgestaltung der EU-geförderten Struktur- und Regionalpolitik einschl. der Förderung des ländlichen Raumes werden die bedeutendsten Impulse erwartet, weil bereits in der laufenden Periode ein sehr hoher Prozentsatz des „earmarking“ für Innovationsstrategien erfolgt ist und wohl durch die rechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der zukünftigen Programme gefordert sein wird. 8) In welchem Umfang war Ihre Behörde an der unlängst durchgeführten jährlichen Überprüfung der nationalen Reformprogramme 2012 beteiligt? im Wesentlichen X begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Eventuelle zusätzliche Bemerkungen: ......... 9) Inwieweit wird das nationale Reformprogramm 2012 Ihres Landes Ihrer Bedarfslage vor Ort gerecht? im Wesentlichen X begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Eventuelle zusätzliche Bemerkungen: ......... 10) Inwieweit werden die länderspezifischen Empfehlungen 2011 der Europäischen Kommission Ihrer lokalen bzw. regionalen Bedarfslage gerecht?5 im Wesentlichen X begrenzt Eventuelle zusätzliche Bemerkungen: ......... überhaupt nicht schwer zu sagen Die AT betreffenden Empfehlungen 2011 betreffen vorwiegend fiskalpolitische Maßnahmen und solche die vornehmlich in die Kompetenz des Bundes (z.B. Pensionsgestaltung) fallen. In so Ferne ist eine Betroffenheit nur eingeschränkt gegeben (z.B.: Empfehlung, bei der Bewältigung der Staatsschulden auch die lokale und regionale Ebene einzubeziehen und die Verantwortlichkeiten besser zu definieren). 11) Welche Finanzierungsmöglichkeiten nutzen Sie, um Ihre lokalen/regionalen Maßnahmen bezüglich der Europa-2020-Ziele durchzuführen? Bitte erläutern Sie: Im wesentlichen werden bereits bestehende, nationale Förderschienen in den unterschiedlichsten Bereichen – wie oben bereits ausgeführt, eher unbewusst – genützt und Beiträge zur Verwirklichung der Europa 2020 Ziele bewirkt. Sie können gerne Vorschläge dazu machen, wie Europa 2020 finanziert werden könnte (vielleicht auch durch die unterschiedliche Nutzung verfügbarer europäischer, nationaler, lokaler oder privater Mittel). 5 http://ec.europa.eu/europe2020/reaching-the-goals/monitoring-progress/recommendations-2011/index_de.htm. CdR 4780/2012 6 ......... 12) Wie könnte die Finanzierung verbessert werden? (Sie können gerne Vorschläge dazu machen, wie Europa 2020 finanziert werden könnte – vielleicht auch durch die unterschiedliche Nutzung verfügbarer europäischer, nationaler, lokaler oder privater Mittel). Bitte erläutern Sie dies: Kurzfristig bestehen auf Grund der Folgen der Finanz- und Staatsschuldenkrise kaum bzw. nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Aufbringung zusätzlicher nationaler Mittel für die Umsetzung der EU-2020 Strategie; im Gegenteil sind auch Kürzungen von Finanzmitteln aus allgemein und übergeordneten Zielsetzungen zu setzen. Selbst die Fokusierung und Umschichtung auf spezifische Ziele ist derzeit politisch schwer durchzusetzen. Es ist daher von Vorteil, wenn gerade jene Bereiche wie Innovation (einschl. erneuerbarer Energien und Arbeitsplätze), Forschung, Bildung und Bekämpfung von Armut keine Kürzung der öffentlichen Mittel, egal ob europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Art erfahren. 13) Konnten Sie politische Maßnahmen mit Europa-2020-Relevanz partnerschaftlich mit Ihrer nationalen Regierung konzipieren bzw. umsetzen? X JA NEIN Wenn Ja, konnten Sie mit Ihrer nationalen Regierung eine schriftliche Vereinbarung über diese Partnerschaft treffen? Bitte erläutern Sie dies kurz: …. Bund-Länder Vereinbarung betreffend Mindestsicherung (Armutsbekämpfung) Österreichischer Stabilitätspakt (Reduzierung der Staatsschulden in Bund, Länder und Gemeinden) Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Art. 15a-B-VG über die Förderung der thermisch-energetischen Sanierung von Wohngebäuden sowie energietechnische Standards für die Errichtung von Niedrigstenergie- und Passivhäusern im Neubau. Gemäß Österr. Klimaschutzgesetz wird die verbindliche Aufteilung von Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Zielvorgabe für den Zeitraum 2013 bis 2020 verhandelt und durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Bund und Ländern („Klimaschutzverantwortlichkeitsmechanismus“) vereinbart werden. 14) Im November 2012 wird die Europäische Kommission den Jahreswachstumsbericht 2013 vorlegen6. Welche wachstumsrelevanten Ziele sollten für 2013 benannt werden? Angesichts der wirtschaftspolitischen unsicheren Situation (neuerliche Diskussion Griechenlands betreffend EURO) sind wirtschaftspolitische Zielformulierungen nicht aussagekräftig/sinnvoll. 15) Weitere Erklärungen oder Kommentare, die Sie in Bezug auf Europa 2020 für nützlich halten: ......... 6 Der Jahreswachstumsbericht 2012 ist unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/europe2020/reaching-thegoals/monitoring-progress/recommendations-2011/index_de.htm. CdR 4780/2012 7 Ihre bewährten Praktiken als Beitrag zu Europa 2020 Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zu den bewährten Praktiken, die Ihre Verwaltung umgesetzt hat oder deren Umsetzung geplant ist (zum Beispiel eine thematische politische Maßnahme oder eine umfassende Strategie) und die einen wirkungsvollen Beitrag zu den politischen Zielen von Europa 2020 liefern. Wählen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen, die folgenden Kriterien entsprechen: (1) in Planung (oder Umsetzung) im Rahmen der Europa-2020-Strategie sind (d.h. unter Berücksichtigung der Europa-2020-Leitinitiativen und des nationalen Reformprogramms Ihres Landes); (2) mit den Prioritäten in der jüngsten Mitteilung der Kommission zum neuen Beschäftigungspaket Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten – Schwerpunkte: Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, Beschäftigung im Gesundheitswesen, IKT und grüne Arbeitsplätze – im Einklang stehen; (3) sich durch eine partnerschaftliche Gestaltung und/oder Umsetzung durch verschiedene Regierungs- und Verwaltungsebenen und insbesondere der Einbeziehung der nationalen Ebene auszeichnen. Wenn Sie dieselben bewährten Praktiken wie in der Befragung 2011 angeben, erläutern Sie bitte, wie sich die jeweiligen Maßnahmen weiterentwickelt haben und zu welchen Ergebnissen sie bislang geführt haben. Die bewährten Praktiken, die im Rahmen der Befragung von 2011 genannt wurden, können Sie unter 'Europa 2020': Was passiert vor Ort? im Zweiter Überwachungsbericht des AdR zur Europa-2020Strategie einsehen. http://portal.cor.europa.eu/europe2020/news/Pages/2ndCoRMonitoringReportonEurope2020.aspx 1) Bezeichnung der politischen Maßnahme KWF Technologie-Transferinitiative 2) Kurze Beschreibung der politischen Maßnahme (Ziele, Zielgruppe, erwartetes Ergebnis, Zeitplan, Finanzierung, Unterstützung aus EU-Initiativen und -Programmen, Internetseite der Maßnahme usw.) Ziele: Stärkung und Ausbau der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Universitäten und Forschungsinstitutionen unter Einbindung der geeigneten Förderstellen. Mit der gesamtheitlichen Erfassung, Gliederung und Aufbereitung der Forschungsaktivitäten wird für das Bundesland erstmalig eine solche Systematik erstellt. Der Nutzen für Kärntens Unternehmen: Beschleunigung des Innovationsprozesses durch die intensive Wissenskoppelung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Aufbau von Grundlagenwissen, Zugang zu bestehenden und neuen Problemlösungskapazitäten sowie der Aufbau strategischer Allianzen mit Universitäten und Forschungseinrichtungen. Planungszeitraum: Sept. 2010 – Sept. 2012 Eingesetzt seit: Sept. 2010 (bitte geben Sie den Monat und das Jahr an) CdR 4780/2012 8 Website der Maßnahme: http://www.kwf.at/?inhalt=Technologietransfer-Initiative&id=3-2-3-6 Zielgruppe: innovations- und technologieaffine Unternehmen Erwartetes Ergebnis: Erhöhung der Anzahl der innovations- und technologieaffinen Unternehmen von 270 auf 400 Finanzierung: 1,13 Mio. € Unterstützende Initiativen und Programme der EU: ETZ Österreich-Slowenien 2007-2013 3) Erfolgte die Gestaltung und/oder Umsetzung Ihrer politischen Maßnahmen mit Europa-2020Relevanz koordiniert mit: der regionalen Ebene? X JA NEIN Welche Rolle und Aufgaben hat sie: Projektträger (Kärntner Wirtschaftsförderungsfond – KWF, Wirtschaftsförderungsinstitution) als ausgelagerte, im Alleineigentum des Landes stehende der nationalen Regierung? X JA NEIN Welche Rolle und Aufgaben hat sie: Unterstützung und Expertise über facheinschlägige Organisationen auf Bundesebene der europäischen Ebene? X JA NEIN Welche Rolle und Aufgaben hat sie: Ko-Finanzierung (ETZ-Programm) sonstigen Partnern? X JA NEIN Welche Rolle und Aufgaben haben sie: grenzübergreifender Projektpartner: Javna agencija za tehnološki razvoj Republike Slovenije (TIA) – Mitfinazierung, Durchführung, Umsetzung sonstigen Interessenträger? JA NEIN Welche Rolle und Aufgaben haben sie: ......... 4) Inwieweit tragen die Europa-2020-Leitinitiativen Ihrer Region/Stadt zu einer effizienteren Umsetzung der ausgewählten politischen Maßnahme bei? Die Technologie-Transferinitiative ist Ausfluss des Innovations- und Technologie Konzeptes Kärnten aus dem Jahre 2008. Dieses wurde überarbeitet und vom Kollegium der Kärntner Landesregierung als Zukunftskonzept „Kärnten 2020“ im Dezember 2011 beschlossen. 5) Inwieweit eröffnet das nationale Reformprogramm Ihres Landes Ihrer Region/Stadt die Möglichkeit, die ausgewählte politische Maßnahme effizienter umzusetzen? Das NRP schafft unmittelbar keinen Nutzen für die Umsetzung der Technologie-Transferinitiative, unterstützt jedoch ihrerseits die gesamthaften Ziele und Bemühungen Österreichs für die Innovation. CdR 4780/2012 9 6) Weitere Erklärungen oder Kommentare, die Sie zu dieser ausgewählten politischen Maßnahme gerne abgeben würden (zusätzliche Unterlagen können Sie an die folgende E-MailAdresse senden: [email protected]). ......... Vielen Dank für Ihren Beitrag! CdR 4780/2012 10 Hintergrund: Europa-2020 - Fakten und Sachstand Die Europa-2020-Strategie wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 ins Leben gerufen. Sie soll nach der Wirtschaftskrise den Aufschwung wieder ankurbeln und die EU bis 2020 auf den Weg eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums führen. Für die EU als Ganzes wurden fünf Kernziele definiert, und mit Hilfe von sieben Leitinitiativen (Innovationsunion, Jugend in Bewegung, Eine digitale Agenda für Europa, Ressourcenschonendes Europa, Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung, Neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten und Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut) sollen die Ziele der Strategie erreicht werden. Bis Ende April 2012 müssen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Europa-2020-Strategie auf nationaler Ebene umzusetzen gedenken. 2011 wurden in den nationalen Reformprogrammen nationale Ziele benannt, die zu den EU-Kernzielen beitragen. Im Juni 2012 verabschiedet der Europäische Rat ausgehend von einer Bewertung der Europäischen Kommission länderspezifische Empfehlungen, in denen es nicht nur um die makroökonomische Politik und die Finanzpolitik geht, sondern auch darum, wie die neue Strategie optimal genutzt werden kann. Die strikte Koordinierung zwischen der von der EU überwachten gesamtwirtschaftlichen Politik und der Finanzpolitik und den Politikbereichen, in denen es um die Behebung der Strukturprobleme geht, ist ein Kernstück des Europäischen Semesters, mit dem seit Januar 2011 ein neuer Ansatz für die wirtschaftspolitische Koordinierung der EU zur Anwendung kommt. Als Teil dieses Prozesses werden sowohl die Fortschritte in der wirtschaftspolitischen Koordinierung als auch die Erfolge der Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht, der jeweils vor Jahresende vorzulegen ist, bewertet. Der AdR ist überzeugt, dass Europa 2020 nur dann die erwarteten Ergebnisse bringen wird, wenn es eine partnerschaftliche Gestaltung und Umsetzung durch alle relevanten Regierungs- und Verwaltungsebenen gibt, was wiederum durch die Einführung von Multi-Level-GovernanceInstrumenten erreicht werden kann. Tatsächlich leisten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wesentliche Beiträge in beinahe allen Politikfeldern mit Europa-2020Relevanz, weshalb die nahtlose Koordinierung und Integration der politischen Maßnahmen sämtlicher Verwaltungsebenen in diesen Bereichen gerade in einer Zeit der Haushaltszwänge zum bestmöglichen Gelingen der Strategie beiträgt. Diese Sicht teilen alle europäischen Institutionen. Ihre Führungspersönlichkeiten unterstützen den Vorschlag des AdR, der im Wege von Territorialpakten für die Europa-2020-Strategie umgesetzt werden soll, wobei es sich um Abkommen zwischen den Regierungs- und Verwaltungsebenen eines Landes (lokale, regionale und nationale Ebene) handelt. Alle Parteien, die sich zu einem Territorialpakt zusammenschließen, verpflichten sich zu einer Koordinierung und Synchronisierung ihrer politischen Agenden, um ihr politisches Handeln und ihre verfügbaren Finanzmittel auf die Ziele der Europa-2020-Strategie auszurichten. Nun ist es an den Regierungen, Städten und Regionen der Mitgliedstaaten, diesen Ansatz anzunehmen. Die EU muss ihn unterstützen und den europäischen Bürgern zeigen, dass Europa 2020 tatsächlich etwas bewegen kann. Daher begrüßt der AdR die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Reform des EU-Haushalts (19. Oktober 2010). Die darin enthaltenen Vorschläge für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013 umfassen unter anderem Folgendes: 1) eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft zwischen der Kommission und jedem einzelnen Mitgliedstaat, in der die Zusagen der Partner auf nationaler und regionaler Ebene festgehalten werden, um die Umsetzung der nationalen Reformprogramme im Rahmen der Europa-2020-Strategie zu unterstützen, und CdR 4780/2012 11 2) einen gemeinsamen strategischen Rahmen, durch den die EU-Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Europa-2020-Strategie kohärenter gestaltet werden sollen und der an die Stelle der unterschiedlichen strategischen Leitlinien für die Strukturfonds treten und Verbindungen und Mechanismen zur Koordinierung mit anderen EU-Finanzinstrumenten enthalten soll. Diese Vorschläge stehen im Einklang mit dem Ansatz, das dem Vorschlag für Territorialpakte zugrunde liegt. _____________ CdR 4780/2012 12