EINLADUNG ZUR TEILNAHME AN EINER BEFRAGUNG DER LOKALEN UND REGIONALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN zum Thema Europa 2020: Was passiert vor Ort? Beitrag Ihrer Gebietskörperschaft zum zweiten Überwachungsbericht des AdR zur Europa-2020-Strategie (Veröffentlichung im Dezember 2011) FRIST: 19. September 2011 .../... DE -2- ÜBER DIESE BEFRAGUNG WORUM ES GEHT: Mit dieser Befragung will der AdR herausfinden, wie Europa 2020 und die nationalen Reformprogramme auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden; alle Mitgliedstaaten der EU haben bis April 2011 im Zusammenhang mit dem ersten Europäischen Semester (siehe beigefügte Hintergrundinformation) nationale Reformprogramme vorgelegt. WAS WIR ERREICHEN WOLLEN: Diese Befragung soll dem AdR dabei helfen: mitzuverfolgen, inwieweit Europa 2020 einen Mehrwert für die lokale und regionale Politik generiert, und zu beurteilen, ob bei der Umsetzung der nationalen Reformprogramme alle Regierungsund Verwaltungsebenen partnerschaftlich zusammenarbeiten (und dabei möglicherweise auch vertragliche Abkommen über die Multi-Level-Governance einsetzen, wie die vom AdR vorgeschlagenen Territorialpakte1). WIE DIE ERGEBNISSE VERWENDET WERDEN: Die Ergebnisse der Befragung werden in den im Dezember 2011 zu veröffentlichenden zweiten Überwachungsbericht des AdR zur Europa-2020-Strategie einfließen, der den Beitrag des Ausschusses zum Jahreswachstumsbericht 2012 der Europäischen Kommission bildet, bevor auf der Frühjahrstagung 2012 des Europäischen Rats politische Perspektiven für das zweite Europäische Semester aufgezeigt werden. IHRE ERFAHRUNGEN INTERESSIEREN DIE ÖFFENTLICHKEIT In Teil II des Fragebogens werden Sie gebeten, mindestens ein Beispiel für eine politische Maßnahme zu nennen, mit der Ihre Behörde zu den Zielen von Europa 2020 beiträgt. Das von Ihnen genannte Beispiel wird in den zweiten Überwachungsbericht des AdR zur Europa-2020-Strategie einfließen, der im Dezember 2011 veröffentlicht werden soll, was als Unterstützung für einen Meinungsaustausch unter Kollegen und als gegenseitige Anregung gedacht ist. PRAKTISCHE INFORMATIONEN 1 Der Fragebogen kann in allen EU-Amtssprachen ausgefüllt werden. Er ist in allen Amtssprachen unter folgender Internetadresse verfügbar: http://www.cor.europa.eu/europe2020 Beiträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected] Die Frist für die Einreichung Ihres Beitrags endet am 19. September 2011. Sie sind nicht verpflichtet, alle Fragen zu beantworten oder alle angesprochenen Themen zu kommentieren. Weitere Informationen unter: http://portal.cor.europa.eu/europe2020/news/Pages/TerritorialPacts2011.aspx. .../... -3- Name: Vollständige Kontaktdaten: ANGABEN ZUM ABSENDER2: ......... ......... (Anschrift, Tel., Fax, E-Mail) Im Namen von: (Bezeichnung der lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft) Land: E-Mail der Gebietskörperschaft: ......... ......... ......... Mitglied der EU-2020-Monitoringplattform (ehemalige Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie)3: Ja Nein FRAGEBOGEN TEIL I: EUROPA 2020 AUS DER SICHT MEINER GEBIETSKÖRPERSCHAFT Hier geht es um Ihr Wissen und Ihre Wertschätzung bezüglich der Europa-2020-Leitinitiativen und der nationalen Ziele und Politikmaßnahmen im nationalen Reformprogramm ihres Landes. 1) Wissen über die Europa-2020-Leitinitiativen: Inwieweit sind Sie ganz allgemein mit den sieben Europa-2020-Leitinitiativen vertraut? Digitale Agenda für Europa voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Innovationsunion voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Jugend in Bewegung voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Ressourcenschonendes Europa voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Eine Agenda für neue Kompetenzen und voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht Beschäftigungsmöglichkeiten Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2 3 Datenschutzerklärung: Die weitere Bearbeitung Ihres Beitrags erfordert die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Name, Anschrift usw.) in einer Datei. Für weitere Fragen und die Ausübung Ihrer Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (z.B. Zugang zu den Daten und Berichtigung) wenden Sie sich bitte an die für die Datenverarbeitung Verantwortliche (Leiterin des Referats E2, Netz für Subsidiaritätskontrolle / Europa-2020-Monitoringplattform / EVTZ / CoM Dir E) unter [email protected]. Bei Bedarf können Sie auch Kontakt zum Datenschutzbeauftragen des AdR aufnehmen ([email protected]). Sie können sich zudem jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragen (www.edps.europa.eu) wenden. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht im Internet veröffentlicht. Wenn Sie Mitglied der EU-2020-Monitoringplattform werden möchten, klicken Sie bitte hier: http://portal.cor.europa.eu/europe2020/Knowledge/Pages/BecomeaMember.aspx. .../... -4- 2) Relevanz der Europa-2020-Leitinitiativen: Inwieweit bieten die sieben Europa-2020-Leitinitiativen Ihrer lokalen/regionalen Gebietskörperschaft die Möglichkeit, ehrgeizigere politische Ziele oder Maßnahmen in Angriff zu nehmen? Digitale Agenda für Europa im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Innovationsunion im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Jugend in Bewegung im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Ressourcenschonendes Europa im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Industriepolitik für das Zeitalter der im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Globalisierung Eine Agenda für neue Kompetenzen und im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen Beschäftigungsmöglichkeiten Europäische Plattform gegen Armut und im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen soziale Ausgrenzung Wenn Sie möchten, können Sie noch weitere Erklärungen oder zusätzliche Kommentare hierzu abgeben: ......... 3) Kenntnis der nationalen Reformprogramme: Inwieweit sind Sie ganz allgemein mit dem nationalen Reformprogramm Ihres Landes vertraut, durch das die Europa-2020-Ziele erreicht werden sollen? voll im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht 4) Die Europa-2020-Ziele Ihres Landes: In welchem Umfang eignen sich die quantitativen Ziele Ihres Landes (die in den hier abrufbaren nationalen Reformprogrammen4 aufgeführt sind) für das Gebiet, das Ihre lokale/regionale Gebietskörperschaft verwaltet? Beschäftigungsquote (in %) FuE-Investitionen (% des BIP) CO2-Emissionsreduktionsziele Erneuerbare Energie Energieeffizienz (Senkung des Energieverbrauchs in Mio. t) Schulabbrecherquote (in %) Hochschulbildung (in %) Verminderung der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung/Zahl der Personen 4 zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen zu ehrgeizig angemessen schwer zu sagen nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant nicht ehrgeizig genug irrelevant http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/targets_de.pdf. .../... -5- 5) Sollten andere Indikatoren zur Abbildung der besonderen Situation in Ihrem Gebiet eingesetzt werden? JA NEIN SCHWER ZU SAGEN Wenn JA, welche Indikatoren? ......... 6) Relevanz des nationalen Reformprogramms Ihres Landes: Inwieweit hat das nationale Reformprogramm Ihres Landes Impulse für ehrgeizigere politische Ziele oder Maßnahmen Ihrer lokalen/regionalen Gebietskörperschaft gegeben? im Wesentlichen begrenzt überhaupt nicht schwer zu sagen 7) Haben die neuen politischen Maßnahmen des nationalen Reformprogramms Ihres Landes dazu geführt, dass Sie Ihre politischen Maßnahmen auf lokaler/regionaler Ebene geändert haben oder dies beabsichtigen? JA NEIN SCHWER ZU SAGEN Wenn Sie möchten, können Sie noch weitere Erklärungen oder zusätzliche Kommentare hierzu abgeben: ......... 8) Finanzierung von Europa 2020: Welche Finanzierungsmöglichkeiten nutzen Sie, um Ihre lokalen/regionalen Maßnahmen bezüglich der Europa-2020-Ziele durchzuführen? Sie können gerne Vorschläge dazu machen, wie Europa 2020 finanziert werden könnte (vielleicht auch durch die unterschiedliche Nutzung verfügbarer europäischer, nationaler, lokaler oder privater Mittel). Bitte erläutern Sie dies: ......... 9) Können Sie politische Maßnahmen mit Europa-2020-Relevanz partnerschaftlich mit Ihren nationalen Regierungen und/oder anderen territorialen Regierungs- und Verwaltungsebenen konzipieren bzw. umsetzen? (Hier wird - in Übereinstimmung mit den vom AdR unterstützten Territorialpakten - danach gefragt, ob gemeinsame politische Maßnahmen mit Partnerverwaltungen ausgehandelt werden, wobei die Umsetzung der Agenden aller Partner koordiniert erfolgt, um die verfügbaren finanziellen Mittel gezielt für die Europa-2020 Ziele und Zielsetzungen einsetzen zu können). JA NEIN Bitte erläutern Sie dies kurz (oder verweisen Sie auf Teil II des Fragebogens, wenn es sich um die Maßnahme handelt, die sie im zweiten Überwachungsbericht des AdR als Beispiel anführen wollen) ......... 10) Weitere Erklärungen oder zusätzliche Kommentare, die Sie in Bezug auf Europa 2020 für nützlich halten: ......... .../... -6- FRAGEBOGEN TEIL II UNSERE POLITISCHE MASSNAHME ALS BEITRAG ZU EUROPA 2020 (ZWECKS ERWÄHNUNG IM ÜBERWACHUNGSBERICHT ZUR EUROPA-2020STRATEGIE) Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zu EINER POLITISCHEN MASSNAHME5, die Ihre Verwaltung umgesetzt hat oder deren Umsetzung geplant ist (zum Beispiel eine thematische politische Maßnahme oder eine umfassende Strategie) und die einen wirkungsvollen Beitrag zu den politischen Zielen von Europa 2020 liefert. Wählen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen, die folgenden Kriterien entsprechen: (1) Planung (oder Umsetzung) im Rahmen der Europa-2020-Strategie (d.h. unter Berücksichtigung der Europa-2020-Leitinitiativen und des nationalen Reformprogramms Ihres Landes) sowie (2) partnerschaftliche Gestaltung und/oder Umsetzung durch verschiedene Regierungsund Verwaltungsebenen (Territorialpakte oder sonstige Beispiele der Multi-LevelGovernance). 1) Bezeichnung der politischen Maßnahme ......... 2) Kurze Beschreibung der politischen Maßnahme (Ziele, Zielgruppe, erwartetes Ergebnis, Zeitplan, Finanzierung, Unterstützung aus EU-Initiativen und EU-Programmen, Internetseite der Maßnahme usw.) ......... 3) Wurde die von Ihnen ausgewählte Maßnahme partnerschaftlich mit anderen Behörden geplant oder umgesetzt? Wenn dies zutrifft, beschreiben Sie bitte den Ablauf und nennen Sie die anderen beteiligten Behörden. Beschreiben Sie kurz deren Rolle und wie diese Partnerschaft organisiert wurde (Koordinierungsmechanismen, Aufgabenverteilung, Arbeitsmethoden, sonstige involvierte Regierungs- und Verwaltungsebenen, ad hoc eingerichtete neue Gremien und sonstige Aspekte der Multi-Level-Governance). Weist diese Initiative Züge eines Territorialpakts im Sinne des Vorschlags des AdR auf? ......... 4) Inwieweit verhelfen die Europa-2020-Leitinitiativen Ihrer Region/Stadt zu einer effizienteren Umsetzung der ausgewählten politischen Maßnahme? ......... 5 Option: Bei einem anderen Politikfeld senden Sie bitte eine zweite Fallstudie ein und beantworten die Frage in Teil II erneut. .../... -7- 5) Inwieweit eröffnet das nationale Reformprogramm Ihres Landes Ihrer Region/Stadt die Möglichkeit, die ausgewählte politische Maßnahme effizienter umzusetzen? ......... 6) Weitere Erklärungen oder zusätzliche Kommentare, die Sie zu dieser ausgewählten politischen Maßnahme gerne abgeben würden (zusätzliche Unterlagen können Sie an die folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected]). ......... .../... -8- Hintergrund: Europa-2020 - Fakten und Sachstand Die Europa-2020-Strategie wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 ins Leben gerufen. Sie soll nach der Wirtschaftskrise den Aufschwung wieder ankurbeln und die EU bis 2020 auf den Weg eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums führen. Für die EU als Ganzes wurden fünf Kernziele definiert, und mit Hilfe von sieben Leitinitiativen (Innovationsunion, Jugend in Bewegung, Eine digitale Agenda für Europa, Ressourcenschonendes Europa, Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung, Neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut) sollen die Ziele der Strategie erreicht werden. Bis Ende April 2011 müssen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Europa-2020-Strategie auf nationaler Ebene umzusetzen gedenken. Unter anderem werden in den nationalen Reformprogrammen nationale Ziele benannt, die zu den EUKernzielen beitragen. Im Juni 2011 verabschiedete der Europäische Rat ausgehend von einer Bewertung der Europäischen Kommission länderspezifische Empfehlungen, in denen es nicht nur um die makroökonomische Politik und die Finanzpolitik geht, sondern auch darum, wie die neue Strategie optimal genutzt werden kann. Die strikte Koordinierung zwischen der von der EU überwachten gesamtwirtschaftlichen Politik und der Finanzpolitik und den Politikbereichen, in denen es um die Behebung der Strukturprobleme geht, ist ein Kernstück des Europäischen Semesters, mit dem seit Januar 2011 ein neuer Ansatz für die wirtschaftspolitische Koordinierung der EU zur Anwendung kommt. Als Teil dieses Prozesses werden sowohl die Fortschritte in der wirtschaftspolitischen Koordinierung als auch die Erfolge der Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht, der im Januar eines jeden Jahres vorgelegt wird, bewertet. Der AdR ist überzeugt, dass Europa 2020 nicht die erwarteten Ergebnisse bringen wird, wenn es keine partnerschaftliche Gestaltung und Umsetzung durch alle relevanten Regierungs- und Verwaltungsebenen gibt, was wiederum durch die Einführung von MultiLevel-Governance-Instrumenten erreicht werden kann. Tatsächlich leisten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wesentliche Beiträge in beinahe allen Politikfeldern mit Europa-2020-Relevanz, weshalb die nahtlose Koordinierung und Integration der politischen Maßnahmen sämtlicher Verwaltungsebenen in diesen Bereichen gerade in einer Zeit der Haushaltszwänge zum bestmöglichen Gelingen der Strategie beiträgt. Diese Sicht teilen alle europäischen Institutionen. Ihre Führungspersönlichkeiten unterstützen den Vorschlag des AdR, der im Wege von Territorialpakten für die Europa-2020-Strategie umgesetzt werden soll, wobei es sich um Abkommen zwischen den Regierungs- und Verwaltungsebenen eines Landes (lokale, regionale und nationale Ebene) handelt. Alle Parteien, die sich zu einem Territorialpakt zusammenschließen, verpflichten sich zu einer Koordinierung und Synchronisierung ihrer politischen Agenden, um ihr politisches Handeln und ihre verfügbaren Finanzmittel auf die Ziele der Europa-2020-Strategie auszurichten. .../... -9- Nun ist es an den Regierungen, Städten und Regionen der Mitgliedstaaten, diesen Ansatz anzunehmen. Die EU muss ihn unterstützen und den europäischen Bürgern zeigen, dass Europa 2020 tatsächlich etwas bewegen kann. Daher begrüßt der AdR die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Reform des EU-Haushalts (19. Oktober 2010). Die darin enthaltenen Vorschläge für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013 umfassen unter anderem Folgendes: 1) eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft zwischen der Kommission und jedem einzelnen Mitgliedstaat, in der die Zusagen der Partner auf nationaler und regionaler Ebene festgehalten werden, um die Umsetzung der nationalen Reformprogramme im Rahmen der Europa-2020-Strategie zu unterstützen, und 2) einen gemeinsamen strategischen Rahmen, durch den die EU-Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Europa-2020-Strategie kohärenter gestaltet werden sollen und der an die Stelle der unterschiedlichen strategischen Leitlinien für die Strukturfonds treten und Verbindungen und Mechanismen zur Koordinierung mit anderen EU-Finanzinstrumenten enthalten soll. Diese Vorschläge stehen im Einklang mit dem Ansatz, das dem Vorschlag für Territorialpakte zugrunde liegt. _____________