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Die Grippe ist – wie am Anfang
dargestellt – eine fieberhafte Erkrankung der Atemwege, die durch
Influenza-Viren verursacht wird.
Die Ansteckungsgefahr ist hoch.
Symptome der Grippe – nicht zu
verwechseln mit dem harmloseren
grippalen Infekt – sind unter anderem plötzlich auftretendes hohes
Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Kopf- und Halsschmerzen und
trockener Reizhusten. Diese „echte
Grippe“ darf nicht mit dem „grippalen Infekt“ – oft einfach auch
„Erkältung“ gennannt – verwechselt
werden. Der grippale Infekt ist eine
akute Infektionskrankheit der
Nasen-, Hals- und Bronchialschleimhäute, die durch Viren, manchmal
zudem auch von Bakterien verursacht
wird, in der Regel aber weniger
schwerwiegend verläuft.
22.11.2007
10:37 Uhr
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SOLL MAN
SICH MIT
ANTIVIRALEN
MEDIKAMENTEN
B E V O R R AT E N ?
KANN MAN SICH SCHÜTZEN?
WAS IST
EINE
INFLUENZAGRIPPE?
WIE STECK T
MAN SICH IM
P A N D E M I E FA L L
MIT INFLUENZA
AN?
Wenn man davon ausgeht,
dass eine pandemische Influenza genauso übertragen wird wie eine übliche
Influenza, dann erfolgt die
Übertragung überwiegend
durch Tröpfchen, zum
Beispiel beim Sprechen. Insbesondere beim Husten
oder Niesen über eine geringe Distanz können diese virushaltigen Tröpfchen auf die Schleimhäute von Kontaktpersonen
gelangen. Vermutlich werden Viren auch durch direkten
Kontakt der Hände mit kontaminierten Oberflächen und
anschließendem Hand-Mund-/Hand-Nasen-Kontakt übertragen (etwa durch Händeschütteln).
Antivirale Arzneimittel können zur Prävention
und Therpie bei der Influenza-Grippe eingesetzt werden. Wichtig zur Vermeidung einer
Infektion ist ein umfassender Hygieneschutz.
Hygiene ist das A und O, um eine Infektion zu
vermeiden. Zu den wichtigen Hygieneregeln
zählen:
• Vermeiden Sie Händeschütteln, Anhusten, Anniesen,
• Vermeiden Sie Berührungen der Augen, Nase oder Mund,
• Benutzen Sie Einmaltaschentücher und sorgen Sie für deren
sichere Entsorgung,
• Lüften sie dreimal täglich ihre Wohnung richtig durch (fünf
bis 10 Minuten Stoßlüften)
• Waschen Sie sich Ihre Hände gründlich: Nach direktem Kontakt zu Menschen, nach dem Gang zur Toilette, vor dem
Essen sowie beim Kontakt mit Gegenständen, den höchstwahrscheinlich Viren anhaften (Bett- oder Leibwäsche von
erkrankten Angehörigen sowie deren benutztes Geschirr
oder Besteck)
• Bringen Sie an Influenza erkrankte Personen in einem
separaten Raum unter: Das ist besonders wichtig bei Säuglingen, Kleinkindern und chronisch Erkrankten
• Bleiben Sie bei fiebrigen Infekten zu Hause: im eigenen
Interesse und um weitere Ansteckungen zu verhindern,
• Vermeiden Sie direkte Kontakten zu möglicherweise
erkrankten Personen
• Vermeiden Sie Menschenansammlungen; Verzichten Sie
daher zum Beispiel auf den Besuch von Theatern, Kinos,
Diskotheken, Märkten oder Kaufhäusern.
Das Tragen eines dichtanliegenden, mehrlagigen Mund-NasenSchutzes kann in bestimmten Situationen, in denen ein
Kontakt zu anderen vermutlich infizierten Personen in
geschlossenen Räumen nicht vermeidbar ist, möglicherweise
einen gewissen Schutz bieten.
Eine individuelle Bevorratung mit antiviralen Medikamenten
wird nicht empfohlen. Diese Arzneimittel sind rezeptpflichtig,
da sie unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden
müssen. Das ist zum Beispiel deshalb wichtig, weil Unterdosierungen die Entstehung von resistenten Wildviren begünstigen
können.
Ministerium für Justiz, Arbeit,
Gesundheit und Soziales
W E R I S T G E FÄ H R D E T ?
Das ist schwer vorherzusagen. Bei
den jährlichen Grippewellen sind
alte Menschen und solche mit
Grunderkrankungen am meisten
gefährdet, weil es bei ihnen häufiger zu Komplikationen (vor
allem zu bakteriellen Lungenentzündungen) kommt. Auch
Säuglinge und Kinder unter 5
Jahren müssen im Rahmen einer
Influenza-Erkrankung häufiger ins
Krankenhaus.
?
WIE LANGE WIRD ES VORAUSSICHTLICH
DAUERN, BIS NACH AUSBRUCH EINER
PANDEMIE EIN IMPFSTOFF ZUR
VERFÜGUNG STEHEN KANN?
Zudem ist die Eigendiagnose einer Influenza
sehr unzuverlässig, die
Influenza
kann
mit
vielen anderen akuten
Erkrankungen verwechselt werden.
A
und
O
Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts / Bundesamt für Sera
und Impfstoffe werden nach derzeitiger Einschätzung der
Produktionsmöglichkeiten im ungünstigen Fall 22 Wochen nach
Ausbruch der Pandemie benötigt, bis die ersten Impfstoffdosen
ausgeliefert werden können. Man muss davon ausgehen, dass
zunächst nicht ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen wird. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, bestimmte Gruppen zuerst zu impfen.
Das empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation. Ziel muss
eine Impfstoffverteilung sein, die den größeren Nutzen bietet,
um Erkrankungen und Todesfälle zuverhindern. Hier muss nach
dem Pandemieplan vom Mai 2007 „der zur Aufrechterhaltung
der medizinischen Versorgung und der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung erforderliche Personenkreis … berücksichtigt
werden“, da er unverzichtbare Aufgaben in der Pandemiebewältigung erfüllt. Die Bevölkerung soll dagegen grundsätzlich
nach Altersjahrgängen geimpft werden unter der Maxime,
„dass eine möglichst geringe Krankheitslast und Sterblichkeit
zu erwarten ist.
WIR SORGEN VOR – MACHEN SIE MIT
VORSORGE ZU
VOGELGRIPPE,
GRIPPE, PANDEMIE
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22.11.2007
10:38 Uhr
LIEBE
SAARLÄNDERINNEN
UND SAARLÄNDER,
auch wenn viele von Ihnen die folgenden Begriffe schon einmal gehört haben – was genau sich dahinter verbirgt, ist vielen
Menschen nicht genau bekannt.
Das möchte die saarländische Landesregierung ändern und
gibt mit diesem Faltblatt fundierte Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wir möchten Sie in die Lage versetzen, das Risiko für Mensch und Tier selbst einschätzen zu können – sachlich und objektiv.
Gegen die Vogelgrippe – auch Geflügelpest genannt – haben
Bund und Länder in den vergangenen zwei Jahren ein Bündel
von Maßnahmen entwickelt, um diese Tierseuche frühzeitig zu
erkennen und ihr wirksam entgegentreten zu können. Zu den
Früherkennungsmaßnahmen gehören die intensive Beobachtung und Untersuchung von Wildvögeln und Hausgeflügel
ebenso wie das Aufstallungsgebot für Hausgeflügel in besonderen Risiko-Gebieten. Beim Auftreten der Tierseuche müssen
die gefährdeten Gebiete für den Handel mit Geflügel gesperrt
werden, die von der Seuche betroffenen Bestände werden
getötet. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass in absehbarer Zeit eine für den Menschen gefährliche Influenza-Pandemie ausbrechen wird, eine weltweite Grippe-Epidemie. Ein Influenza-Virus – beispielsweise das Vogelgrippe-Virus – könnte
seine Eigenschaften verändern und ein neues Virus entstehen
lassen. Die Herstellung eines Impfschutzes wäre erst nach Isolierung des Virus möglich. Daher ist die strikte EinHusten,
haltung von Hygieneregeln der wichtigste Schutz
Niesen,
vor einer Infektion, die durch Husten, Niesen, HänHändededrücke etc. über die Schleimhäute übertragen
drücke
wird.
Wir haben im Saarland bereits zahlreiche Maßnahmen
zur Bekämpfung einer Grippe-Pandemie beim Menschen getroffen. Die Landesregierung hat für 2 Mio. Euro antivirale Arzneimittel bevorratet und gemeinsam mit Pharmaherstellern
Rahmenverträge zum Bezug von Impfstoff getroffen. Damit
wurde schon jetzt wichtige Vorsorge für den Eintritt einer
möglichen Pandemie getroffen.
Josef Hecken
Minister für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales
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KANN ICH GEFLÜGELFLEISCH UND
EIER WEITERHIN ESSEN?
KANN DIE TIERSEUCHE AUF
DEN MENSCHEN ÜBERSPRINGEN?
Die Vogelgrippe, die eine Tiererkrankung darstellt und auch als Geflügelpest bezeichnet wird, kann nach den
bisherigen Beobachtungen nur unter
sehr ungünstigen Umständen und bei
sehr engem Kontakt zu infiziertem
Geflügel auch auf den Menschen übergehen. Eine direkte Übertragung von
Mensch zu Mensch kann in einigen
Fällen nicht ausgeschlossen werden,
dafür müssen aber ganz besondere
Umstände, z.B. ein sehr enger Kontakt
erfüllt sein. Normalerweise kann das
Virus sich auf diesem Weg (noch) nicht
verbreiten.
W A S S O L LT E I C H A L S H U N D E U N D K AT Z E N B E S I T Z E R B E A C H T E N ?
WAS SOLL
ICH TUN,
WENN ICH
TOTE VÖGEL
FINDE?
Wenn beim Spaziergang oder im Garten ein toter
Singvogel gefunden wird, so kann man ihn mit einer
Plastiktüte aufnehmen, diese umkrempeln, das Tier
damit umwickeln und in der Mülltonne entsorgen.
Von Singvögeln geht, nach bisherigem Erkenntnisstand, kein besonderes Risiko einer Übertragung der
Vogelgrippe aus. Anders ist dies bei größeren Vögeln,
wie beispielsweise Gänsen, Schwänen, Enten oder
Greifvögeln. Den Fund dieser Tiere sollte man dem
zuständigen Veterinäramt oder der Polizei melden,
damit die Beseitigung oder die Untersuchung auf das
hoch ansteckende Virus H5N1 eingeleitet werden
kann.
Die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe sind aus Vorsorge
erlassen worden, um das Risiko einer Ein- und Verschleppung
des Virus von Wildvögeln auf das Hausgeflügel zu minimieren.
Die deutschen Hausgeflügelbestände sind frei von Geflügelpest, deshalb kann Geflügelfleisch ohne Einschränkungen
unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen
verzehrt werden. Wenn Tiere infiziert sind, kann der Erreger
über rohe Eier übertragen werden.
Das Durcherhitzen von Eiern bzw, von Speisen, die Eier
enthalten, tötet den Erreger ab.
Geflügelfleisch kann ohne Einschränkungen unter Beachtung
der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt
werden. Zwar kann
der Erreger auch
über rohe Eier übertragen werden, bei
hart gekochten Eiern sind die Erreger
abgetötet.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz: www.bbk.bund.de
Robert-Koch-Institut: www.rki.de
Paul-Ehrlich-Institut: www.pei.de
Das Vogelgrippe-Virus H5N1 wurde bei zahlreichem Wildgeflügel in Deutschland und im benachbarten Frankreich
sowie bei Katzen in Österreich nachgewiesen. Hunde sollten
in Gebieten, in denen bei Wildvögeln das Vogelgrippevirus
H5N1 nachgewiesen wurde, an der Leine geführt und Katzen
von Wildvögeln möglichst ferngehalten werden. Sie
dürfen nach Möglichkeit nicht mit toten Wildvögeln
in Kontakt kommen.
Vogelgrippe
Im Verdachts- oder Ausbruchsfall unterliegen die betroffenen
landwirtschaftlichen Betriebe allerdings zudem einer strengen
Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden können.
Ministerium für Justiz, Arbeit,
Gesundheit und Soziales
Der Pandemieplan des Saarlandes sowie das Grippemonitoring und weitere Informationen sind erhältlich:
H5N1
Nähere Informationen erteilen
die Regionalstellen der Veterinärbehörden in Ottweiler,
Saarlouis und Saarbrücken
oder das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen unter:
Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales
Geflügelhalter haben dafür zu sorgen, dass die
bestehenden rechtlichen
Verpflichtungen eingehalten werden. Dabei geht es
um Hygienemaßnahmen,
Aufzeichnungspflichten
und Untersuchungspflichten, zum Beispiel beim
Auftreten
vermehrter
Todesfälle oder bei einem
spürbaren Nachlassen der
Legeleistung.
Franz-Josef-Röder-Straße 23
§
66119 Saarbrücken
Stephan Kolling
Leiter Ministerbüro und Pressesprecher
Telefon: 0681/501-31 81
WAS MUSS
ICH ALS
GEFLÜGELH A LT E R
BEACHTEN?
Telefax: 0681/501-31 69
E-Mail: [email protected]
Unsere aktuellen Infos finden Sie im Internet unter
www.justiz-soziales.saarland.de; weitere Auskünfte
beim Landesamt für Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz unter Telefon 0681/9 97 87-0.
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