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Mag. Johannes Kresbach, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, Abt. III/3, Stubenring 12, 1012 Wien – Information zum Thema
Situation der Welternährung
Der Kampf gegen Hunger und Mangelernährung auf globaler Ebene zählt zu den wichtigsten
Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, FAO, mit Sitz in Rom, ist das weltgrößte internationale
Forum, das sich dieses Kampfes annimmt. Obwohl sich auf den FAO-Welternährungsgipfeln
1996 und 2002 die Staats- und Regierungschefs dazu verpflichtet haben, die Zahl der
Hungernden bis zum Jahr 2015 im Vergleich zu 1990/92 zu halbieren – ein Ziel, das auch im
Millenniumsentwicklungskatalog Aufnahme gefunden hat -, gelten derzeit weltweit immer
noch
mehr
als
852
Millionen
Menschen
als
unterernährt,
davon
815
Mio.
in
Entwicklungsländern, 28 Mio. in Übergangsökonomien und 9 Mio. in Industrieländern. Allein
in Afrika leiden 27 Prozent der Bevölkerung an Unterernährung, das sind 210 Mio.
Menschen. Knappe 9 Jahre vor dem Zieldatum 2015 können - beim gegenwärtigen Stand
der Hungerbekämpfung - von allen Entwicklungsregionen nur Südamerika und die
karibischen Länder das Millenniumsziel (MDG) erreichen, den Anteil der Hungernden zu
halbieren.
Der jüngste Welthungerbericht aus 2005 betonte den engen Zusammenhang zwischen
Hungerbekämpfung und den anderen Millenniums-Entwicklungszielen: Maßnahmen zur
Ernährungssicherung in den ärmeren Ländern können die hohen Sterblichkeitsrate von
Kindern
und
Müttern
verringern,
eine
bessere
Schulbildung
ermöglichen,
die
Gleichberechtigung von Frauen und die Schonung von Umwelt und Ressourcen fördern.
Ausreichende und gesunde Ernährung sind ein Beitrag zur Bekämpfung von Seuchen wie
HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose.
Bisher haben lediglich Südamerika und die Karibik-Staaten sowie einige Länder
Südostasiens Fortschritte bei der Bekämpfung der Unterernährung gemacht. In den meisten
Ländern des südlichen Afrika besteht das Ernährungsproblem weiterhin unvermindert fort. In
der südlichen Sahara-Zone haben von 2000 bis 2002 gar 203,5 Millionen Menschen an
Hunger und Unterernährung gelitten. Zehn Jahre vorher waren es 170,4 Millionen.
Hunger und Armut sind wesentlich Probleme des ländlichen Raums, 70% der in Armut
lebenden Bevölkerung entstammen dem ländlichen Raum. Die Ursachen sind vielfältig,
immer aber stehen sie im Zusammenhang mit dem mangelnden Zugang zu produktiven
Ressourcen, wie Land, Wasser, Ausbildung und Krediten.
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Mag. Johannes Kresbach, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, Abt. III/3, Stubenring 12, 1012 Wien – Information zum Thema
Der Internationale Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und
Landwirtschaft (ITPGR-FA, kurz: IT)
Der IT, ein internationales Abkommen auf Basis der Konvention für biologische Vielfalt
(CBD), wurde bei der 31. FAO-Konferenz im November 2001 verabschiedet, ist international
seit 29. Juni 2004 und für Österreich seit Februar 2006 in Kraft, und stellt das erste rechtlich
bindende Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft dar. Kernpunkte sind ein multilaterales
System des erleichterten Zugangs (MLS) für die im Annex 1 des IT festgehaltenen Arten (zB
Mais, Getreide, Reis; nicht aber: Sojabohne) für Zwecke der Forschung, Züchtung und
Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft und ein Mechanismus der gerechten und
ausgewogenen Aufteilung der daraus entstehenden Nutzungsvorteile (Benefit Sharing=BS).
Dieser Art sollen auch Bauern und Bäuerinnen (vor allem in den Entwicklungsländern) für die
Erhaltung alter Sorten entschädigt werden.
Die erste Sitzung des Governing Body (in Folge kurz: GB), 12.-16.06.06, Madrid)
Die erste Sitzung des GB des IT (zusammengesetzt aus Vertretern aller Vertragsparteien)
fand auf Einladung der spanischen Regierung vom 12.-16. Juni 2006 in Madrid statt. Zu den
wichtigsten Beschlüssen dieser Sitzungen zählen: ein standardisiertes Material-TransferÜbereinkommen (standard material transfer agreement = sMTA), das als Herzstück der
Durchführung des IT und seines Multilateralen Systems (MLS) u.a. vorsieht, dass Empfänger
die im Rahmen des MLS erhaltenen pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) weiterhin
diesem bereitstellen und keine Rechte des geistigen Eigentums oder sonstige Rechte, die
den erleichterten Zugang zu PGR einschränken, beanspruchen und dass sie die Vorteile aus
nachfolgender Vermarktung durch Benefit-Sharing-Zahlungen abgelten (1,1% des BruttoVerkaufserlöses
von
Produkten,
die
PGR
des
MLS
enthalten,
abzüglich
30%
Verwaltungskosten); weiters wurden beschlossen ein Biennal-Budget 2006-07, die
Geschäftsordnung des GB, die Finanzregeln des GB, die Finanzierungsstrategie des IT
und
erste
Elemente
für
Vertragseinhaltungsmechanismen
(Etablierung
eines
„Compliance-Komitees“). Insbesondere wurde auch die Zusammenarbeit mit der Konferenz
der Vertragsparteien der CBD beschlossen.
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Mag. Johannes Kresbach, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, Abt. III/3, Stubenring 12, 1012 Wien – Information zum Thema
Kernpunke des IT sind die:

Erhaltung, Erforschung, Sammlung, Charakterisierung, Evaluierung und Dokumentation
pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen

Internationale Zusammenarbeit

Technische Unterstützung (für Entwicklungsländer)

Rechte der Bauern (Farmer‘ s rights):
"Farmers' rights" gemäß der CBD (Convention on Biological Diversity) bedeutet, dass
Landwirte für die Erhaltung alter Sorten und Herkünfte in den Genzentren für
Kulturpflanzen, die v.a. in Entwicklungs-ländern liegen, entschädigt werden sollen.
("Farmers' exemptions" bedeutet, dass das Ausschließlichkeitsrecht des
Sortenschutzinhabers (Züchters) über seine geschützten Sorten dahingehend
eingeschränkt wird, dass der Landwirt prinzipiell dieses Saatgut ohne seine Zustimmung
nachbauen darf, wenn er es nicht weiter vermarktet.)

Das Multilaterale System:
Es erstreckt sich auf eine Artenliste von nach den Kriterien der Ernährungssicherheit und
gegenseitiger Abhängigkeit ausgewählten Pflanzenarten. Die genetischen Ressourcen
der in der Liste angeführten Nutzpflanzen (61 Nutzpflanzenarten unterteilt in Nahrungsund Futterpflanzen) sind im Rahmen des Systems für alle Vertragsparteien zugänglich.
Der Zugang zu diesen genetischen Ressourcen wird für Zwecke der Forschung,
Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft gewährt. Chemische,
pharmazeutische und sonstige Verwendungen in der
Nichtnahrungs/Nichtfuttermittelwirtschaft sind ausgeschlossen.
Für Arten, welche nicht in der Artenliste des Multilateralen Systems aufscheinen, ist der
Zugang bilateral (nach den Spielregeln der CBD) zu regeln.

Aufteilung der Vorteile im Multilateralen System (Benefit Sharing):
Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, sind gerecht und
ausgewogen aufzuteilen. Diese umfassen neben dem Zugang zu den genetischen
Ressourcen den Informationsaustausch, die Weitergabe von Technologie, den
Kapazitätsaufbau und die Aufteilung der Vorteile aus der Vermarktung.
Zielsetzung: Der Zugang zu genetischen Ressourcen innerhalb des Systems ist frei und der
Gewinn aus ihrer Nutzung sollte gemeinschaftlich allen zugute kommen, indem wiederum die
Erhaltung der genetischen Vielfalt der Welt finanziert wird.
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