Ethische Regeln im Umgang mit Verbrauchern - X

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Liebe Mitglieder, bitte beachten Sie, dass wir aufgrund unseres Wachstums und
unserer geographischen Expansion unsere Geschäftsbedingungen überarbeitet
haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertriebspartnerschaften,
einschließlich einer Vereinbarung für einen anderen Standort der
Rechtssprechung.
Vorwort / Ethische Regeln
Wir begrüßen Sie herzlichst im Namen unserer Firma als einen unabhängigen
Vertriebspartner (nachstehend bezeichnet als „IMA“), und wünschen Ihnen viel Erfolg und
Freunde bei Ihren Aktivitäten als ein unabhängiger IMA von ONECOIN LIMITED, einer
Firma, welche ordnungsgemäß nach dem Gesetz Gibraltars existiert und registriert ist
(nachstehend bezeichnet als „Onecoin“).
Bezüglich des Vertriebs unserer Güter und dem Umgang mit anderen ist es von äußerster
Wichtigkeit, unseren Kunden eine beständige Freundlichkeit entgegenzubringen und ein
Erlebnis zu garantieren, gekennzeichnet durch Zuverlässigkeit und einem fairen Miteinander
zu jedem einzelnen und der gesamten Welt des Network Marketings, während man Gesetz
und ethische Grundsätze aufrechterhält. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Ethikregeln
ebenso aufmerksam durchzulesen wie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Partnerschaften und machen Sie sich diese Prinzipien zu Ihrer Anleitung im Alltag Ihrer
Tätigkeit.
Ethische Regeln im Umgang mit Verbrauchern
1. Unsere IMA ermahnt Verbraucher ehrlich und ernsthaft, Missverständnisse bezüglich
Güter, der Geschäftsmöglichkeiten oder anderen Aussagen während Beratungsgesprächen
aufzuklären.
2. Auf Nachfrage des Kunden, können Verkaufsgespräche unterlassen, verschoben oder
freundlichst gestoppt werden, wenn sie bereits begonnen haben.
3. Beim Kundenkontakt, sollte der/die IMA den Kunden über alle Aspekte des Produkts (wie
Absichten, Eigenschaften oder Registrierung) informieren und falls gefragt, auch über die
Möglichkeit weiterer Verkäufe.
4. Alle bereitgestellten Informationen über Produkte müssen verständlich und wahr sein.
5. Ein IMA darf keine Behauptungen, Versprechungen oder andere Hinweise über mögliche
spekulative Änderungen von Wechselkursen machen.
6. Der Verbraucher sollte weder durch dubiose und irreführende Versprechungen dazu
verführt werden ein Produkt zu erwerben, noch durch versprochene Vorteile, wenn diese mit
nicht vorhersehbaren Zukunftsereignissen verknüpft sind.
7. IMA dürfen keine Kommentare hinsichtlich der Entschädigungen und Gehälter anderer
IMA machen. Des Weiteren darf ein IMA keine Zahlungen garantieren oder anderseits
Wachstumserwartungen.
8. Ein IMA darf nicht behaupten, dass der Onecoin-Vergütungsplan oder andere Produkte
von irgendeiner Regierungsbehörde bestätigt, geprüft und unterstützt werden.
Ethische Regeln im Umgang mit anderen IMA
1. Der ONECOIN IMA wird immer fair und ehrlich bleiben im Verhalten gegenüber anderen
Network Marketing Firmen.
2. Das systematische Rekrutieren (Abwerben) von Partnern ist nicht erlaubt.
3. Abfällige, irreführende oder unfair vergleichende Aussagen über die Produkte oder den
Vertrieb anderer Systeme von anderen Firmen ist untersagt.
Wir haben Sie nun in die grundlegenden ethischen Regeln unserer Firma eingeführt und
würden Sie nun gerne mit unseren ONECOIN Allgemeine Geschäftsbedingungen für IMA
vertraut machen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für IMA
§1 Rahmen der Gültigkeit
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IMA sind ein wesentlicher Teil von
jeder Verkaufspartnerschaftsvereinbarung zwischen Onecoin, einer Firma, welche
ordnungsgemäß nach dem Gesetz Gibraltars existiert und registriert ist, repräsentiert von
seinen Hauptgeschäftsführern (nachstehend bezeichnet als „Onecoin“) und den
unabhängigen, selbstständigen IMA (nachstehend bezeichnet als „IMA“).
(2) Onecoin bietet seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Partnerschaften an.
§2 Gegenstand des Vertrages, Ausstattungspakete und zusätzlichen Dienstleistungen
(1) ONECOIN ist ein Software und Technologie Unternehmen, das auf den internationalen
Märkten hochqualitative Güter und Dienstleistungen verkauft wie: Ausbildungs- und
Weiterbildungskurse, Cloud-Services, digitale und materielle Produkte und Services
(nachstehend bezeichnet als „Güter“). IMA dürfen ONECOIN Güter vermarkten, sodass die
Beschaffung der Produkte die Basis ihres Geschäftes sein wird. Der Hauptinhalt der Pakete
Infinity, Premium Trader, Tycoon Trader, Executive Trader, Pro-Trader, Trander und Starter
ist Ausbildungsmaterial. Die erzeugten Tokens geben Zugang zu den Mining-Pools von
ONECOIN aber keine Garantie dafür, ob und wie viele Coins man erhalten wird. Die
gesamte Menge der erzeugten Onecoin ist Änderungen vorbehalten, gemäß der
Firmenstrategie. Verbraucher sind nicht berechtigt, Onecoins auf der internen
Handelsplattform zu kaufen oder zu verkaufen. Bestellungen beziehen sich aus Angebot und
Nachfrage. IMA erhalten einen Bonus für ihre Marketing-Aktivitäten. Diese Aktivität erfordert
für IMA keine Kosten, um eine Zustellung einer Mindestmenge an ONECOIN Gütern zu
akzeptieren oder um neue IMA anzuwerben. Die Gratis Registration ist die einzige
Voraussetzung dazu.
(2) Zusammengefasst, es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht neue IMA
anzuwerben. Nach Erhalt der notwendigen Qualifikation, erhalten IMA einen Bonus für die
geleistete Unterstützung für jene IMA, die sie angeworben haben. Ein Bonus wird
ausdrücklich, nicht nur für die bloße Rekrutierung neuer IMA ausgezahlt. Der Bonus und die
Art und Weise, in welcher er bezahlt wird basieren auf dem Vergütungsplan und seiner
Gültigkeit zu dieser Zeit.
(3) Onecoin wird IMA für ihre Aktivitäten gratis mit einem Online Back-office versehen; das
besagte Back-Office gewährleistet einen aktuellen und nachvollziehbaren Überblick über ihre
Verkäufe, Bonusse und ihr Wachstum an Kunden und Downline-Zahlen. Zusammengefasst,
Partner dürfen, aber sind nicht dazu verpflichtet, verschiedene Dienstleistungen zu
erwerben, weitergehend Ausbildungspakete, etc. wie eine persönliche Website für ihr
eigenes Geschäft durch Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung mit ONECOIN.
§3 Allgemeine Voraussetzungen für die Abschließung eines Vertrages
(1) Die Verträge können nur mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder
Personen abgeschlossen werden, sofern sie oder ihre Manager Unternehmer und
mindestens 18 Jahre alt sind. Mit Verbrauchern können keine Verträge abgeschlossen
werden.
(2) Wenn ein Partnerschaftsantrag von einer juristischen Person oder einer
Personengesellschaft ( organisiert als GbR, OHG, KG , etc.) abgegeben wird, muss die
besagte Person oder Personengesellschaft einen entsprechenden Handelsregisterauszug
zur Verfügung stellen (falls vorhanden für die Partnerschaft ), zusammen mit allen
einschlägigen Satzung und anderen vergleichbaren Dokumenten sowie ihre UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (falls vorhanden) . Alle Aktionäre des Antragstellers und alle Aktionäre
von jeder juristischen Person oder Personengesellschaft die Aktien besitzen, müssen
mindestens 18 Jahre alt sein, sind einzeln und persönlich haftbar gegenüber Onecoin für die
Handlungen des Antragsstellers und müssen sämtliche Anträge persönlich unterschreiben
(falls Online abgegeben).
(3) Sämtliche Online-Formulare sind ein integraler Bestandteil des Vertrages.
(4) Der Antrag muss genau und vollständig abgeschlossen sein, und dann vom IMA
unterschrieben mit Original an Onecoin zugesandt werden. Durch Unterzeichnung des
Antrages erkennt der/die IMA hiermit den Erhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
an und akzeptiert selbigen als Bestandteil des Vertrages. Alternativ können diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit Online-Anfragen akzeptiert werden,
beim Kontrollieren der Kästchen in welchen sie enthalten sind. ONECOIN behält sich im
Einzelfall das Recht vor, weitere Informationen des IMA zu erhalten. Durch die Einreichung
des Antrags, sucht der/die IMA auch automatisch die OnePayments E-Wallet an, ein
elektronischer Zahlungsservice von ONECOIN, der eine beschleunigte Auszahlung der
Bonusse ermöglicht. Die Anmeldung für diesen Dienst kann durch das Senden einer E-Mail
an den ONECOIN Kunden-Support, an folgende E-Mail - Adresse jederzeit vom IMA
deaktiviert werden: [email protected].
(5) Alle Änderungen an personenbezogenen Daten des Partners müssen sofort in dem
vorgesehenen Abschnitt des ONECOIN Backoffice bestätigt werden.
(6) ONECOIN behält sich das Recht vor, Partnerschaftsanfragen nach eigenem Ermessen
zu verweigern, ohne einen Grund dafür zu nennen. Onecoin weist ausdrücklich darauf hin,
dass momentan keine Anfragen von potenziellen Partnern aus dem Iran oder dem Irak
angenommen werden.
(7) Im Falle eines Verstoßes gegen eine Verpflichtung gemäß den Absätzen (1) bis (2) und
(4 ) (2), ist Onecoin berechtigt den Partnerschaftsvertrag fristlos zu kündigen und falls als
notwendig erachtet, Bonusse zurückzufordern die bereits ausgezahlt wurden. Außerdem
behält sich ONECOIN für solche Fälle ausdrücklich das Recht vor, weitere Entschädigungen
für Schäden anzusuchen.
§4 Der Status von IMAs als Unternehmer
(1) In dieser Geschäftsbeziehung agieren IMA als unabhängige und autonome Unternehmer.
Sie sind keine Beschäftigte von ONECOIN, Handelsvertreter oder Makler. Es gibt keine
Anforderungen hinsichtlich Einkommen, Umsatz, mindest-Lieferungen usw. IMAs unterliegen
keinen Anweisungen von ONECOIN , mit Ausnahme ihrer vertraglichen Verpflichtungen, und
sie tragen die volnle unternehmerischen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit, einschließlich der
Verpflichtung, gegebenenfalls alle Geschäftskosten und Löhne ihrer Mitarbeiter zu zahlen.
IMAs, müssen ihre Geschäfte im Einklang mit soliden Geschäftsprinzipien errichten und
führen, einschließlich des Betriebs eigener Büros oder anderen geeigneten Arbeitsplätzen.
(2) Als selbständige Unternehmer sind IMAs persönlich für die Einhaltung der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, einschließlich der Steuer- und
SozialversicherungsAnforderungen (zum Beispiel die Eintragung für eine Umsatzsteuer-ID Nummer, die Registrierung ihrer Mitarbeiter in das Sozialversicherungssystem, gültigen
Geschäfts-Lizenzen, wenn erforderlich). In dieser Hinsicht gewährleisten IMAs die
Einhaltung aller Auflagen bezüglich Steuern und sonstigen Zahlungsverpflichtungen (wie
Zölle oder Einfuhrabgaben), wie es nach dem Sitz ihrer Gerichtsbarkeit hinsichtlich der
Bonusse erforderlich ist. ONECOIN behält sich das Recht vor, den jeweiligen Betrag für
Steuern und Abgaben vom Bonus abzuziehen und/oder vom IMA eine für Schäden oder
Kosten entstandene Entschädigung anzufordern, vorausgesetzt für den Fall, dass dieser sie
selbst verursacht hat. ONECOIN zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge oder andere
Steuern bezüglich Leistungen an IMAs. Dem IMA steht es nicht zu, irgendwelche Aussagen
oder Kommentare in Namen der Firma ONECOIN zu tätigen.
(3) ONECOIN möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Erfolg der IMAs ganz von
ihrem persönlichen Engagement, ihrer Mühe und Fähigkeiten abhängt. ONECOIN garantiert
und gewährleistet keine spezifischen Summen an Vergütungen oder Erträgen durch die
bloße Teilnahme im Vertriebssystem und bietet auch kein Angebot an Dienstleistungen an,
die solche Vergütungen garantieren können.
§5 Anmerkung des freiwilligen Rechts auf Widerruf des Vertrages
Sie registrieren sich bei ONECOIN als Unternehmer und nicht als Verbraucher und haben
daher nicht das gesetzliche Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Dennoch gewährt Ihnen
ONECOIN das freiwillige Recht, diesen Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
Freiwilliges Recht auf Kündigung Sie können Ihren Vertrag durch schriftliche Kündigung (per
Brief oder E-Mail) innerhalb von zwei Wochen widerrufen, ohne einen Grund dafür zu
nennen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, sobald Sie Ihren Partnerschaftsantrag einreichen.
Die Frist ist eingehalten, wenn eine Mittelung mit Beweis eines Datums, einer E-Mail oder
eines Stempels angegeben wird. Der Vertrag kann auch zum selben Termin, durch die
Rücksendung des Starter-Kit storniert werden. Der Widerruf hierhin gesendet werden:
support @ onecoin.eu / office @ onecoin.eu oder an: Sofia; Republik Bulgarien; 12 blvd.
"Tsar Osvoboditel " , Postleitzahl 1000; zu Händen der One Network Services Ltd. , die als
Dienstleister von Onecoin fungiert. Folgen der Aufhebung dieses Vertrages Wenn der
Vertrag gekündigt wird, werden alle Leistungen, Zahlungen und / oder Dienstleistungen, die
beiderseits empfangenen wurden storniert, gemäß den Erstattungs- und
Stornierungsbedingungen, die unter § 16 (8) angegeben sind und zum Anderen alle Vorteile
(9), die durch den jeweils anderen entstanden sind. Gegenwertig weisen wir ausdrücklich
darauf hin, dass die Dienste als verwendet gelten, sobald der/die IMA auf die elektronischen
Dienste zugegriffen hat. Wenn Sie die erhaltenen Dienste nicht in vollem Umfang oder nur
teilweise zurückerstatten können oder in einem schlechterem Zustand als sie empfangen
wurden, müssen Sie den Werteverlust entschädigen. Alle Zahlungserstattungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Für Sie beginnt die Zeit, wenn Sie Ihren Widerruf senden,
für uns mit dem Empfang der gleichen. Ein IMA kann sich bei Onecoin abmelden, nachdem
der den vorangegangenen Vertrag storniert hat, vorausgesetzt, dass die Stornierung des
IMA mehr als 12 Monate zuvor war und der/die IMA in der Zwischenzeit keine Aktivitäten für
Onecoin ausgeführt hat.
§6 Verwaltung, Hilfe und Handhabung der Kosten / Lieferung von Produkten
(1) Durch die eingewilligte Ansuche einer Partnerschaft mit Onecoin, erhalten IMA das Recht
ein ihnen angebotenes Online-Back-Office zu nutzen. Dies ist eine einfaches, nicht
übertragbares Recht, das spezifische Back-Office zu nutzen. IMAs haben kein Recht dazu,
das Backoffice zu modifizieren, zu bearbeiten oder zu reorganisieren und dürfen keine
Lizenzen zu selbigem gewährleisten.
(2) Der/Die IMA stimmt zu, dass dieser Transfer von gekauften Produkten, die er durch
Angebote und Lieferungen von Paketen erwirbt, für den Einsatz auf seiner/ihrer persönlichen
Website verfügbar sind. Dies bedeutet, dass das Risiko des Verlustes und das Eigentum auf
den IMA zu dem Zeitpunkt weitergeben wird, an dem er die Produkte erhält und der/die IMA
somit bestätigt, dass das Siegel der Produkte durch das Einloggen auf die eigene OnecoinWebsite oder das Zugreifen auf den Produktspeicher des Online-Backoffice als gebrochen
gilt (wenn die Produkte erstmals benutzt werden).
(3) Der/Die IMA ist damit einverstanden, dass er hiermit akzeptiert und versteht, dass
ONECOIN keine Haftung für Lieferverzug oder Verlust des Produkts oder nachfolgende
Verluste aus solchen Verzögerungen übernimmt, sofern sie nicht fahrlässig von ONECOIN
verursacht wurden.
(4) Für jedes Produkt, das dem IMA als elektronisches Format zur Verfügung gestellt wird
stimmt er zu, dass die Lieferung eines solchen Produkts als eingetreten gilt wenn, entweder
(a ) zu dem Zeitpunkt ONECOIN das Produkt per E-Mail übermittelt oder andere
elektronische Formate es dem IMA ermöglichen, das Produkt auf der ONECOIN Website
anzuzeigen oder herunterzuladen.
§7 IMAs’ Marketing und andere allgemeine Verpflichtungen
(1) IMAs sind dazu verpflichtet, ihre persönlichen Passwörter und Benutzernamen von
Dritten zu schützen. IMAs ist es verboten ONECOIN, ihren Verkaufspartnern, den
dazugehörigen Firmen oder Dritten durch ihr Handeln zu schaden oder zu belästigen. Ihnen
ist es verboten, alle anderen anwendbaren Regeln zu verletzen. Darüber hinaus ist es IMAs
nicht erlaubt, falsche oder irreführende Aussagen über ONECOIN Produkte und deren
Vertriebssystem zu tätigen. Im Zuge ihrer Vertriebsaktivitäten und strukturellen Arbeiten ist
es IMAs gestattet nur solche Aussagen über die Waren von ONECOIN und dem ONECOIN
Verkaufssystem zu tätigen, die dem Inhalt des ONECOIN Marketing- und
Informationsmaterial entsprechen. Weitere Fehlverhalten oder der Bonus von illegalen
Aktivitäten, wie zum Beispiel die Verwendung von nicht zugelassenen oder unlauteren
Werbepraktiken (wie irreführende Aussagen) ist verboten.
(2) IMAs dürfen in ihren zur Verfügung gestellten Werbematerialien keine Informationen über
ihr Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten durch ONECOIN offenlegen. IMAs werden
stattdessen ausdrücklich angehalten, mögliche Partnerschaft-Antragsteller darüber zu
informieren, dass nur sehr wenige Partner höhere Einkommen mit ihren ONECOIN
Aktivitäten erreichen können und dass diese Einkommen nur durch eine sehr intensive und
kontinuierliche Anstrengung möglich sind.
(3) IMAs können ihre eigenen Verkaufsunterlagen, Internetseiten Produktbroschüren,
Werbevideos oder andere selbsterzeugten Online- oder Offline- Medien und
Werbematerialien nur in Übereinstimmung mit den vertraglichen Anforderungen und den
geltenden Rechtsvorschriften verwendet, produziert und weiterverbreitet werden. Darüber
hinaus dürfen sie nur mit den offiziellen ONECOIN Werbeaussagen arbeiten. Das
Vorgenannte gilt auch für ONECOIN-Werbedienste auf ihren eigenen oder externen
Websites. Im Falle, dass IMAs ONECOIN Dienstleistungen in anderen Online-Medien wie
sozialen Netzwerken (z.B: Facebook), Blogs oder Chatrooms befördern, müssen sie
ausschließlich offizielle Werbebotschaften von ONECOIN verwenden. Darüber hinaus
müssen IMAs, sofern sie andere Onlinemedien verwenden angeben, dass es sich um keine
Offizielle Werbung der ONECOIN-Präsenz handelt.
(4) ONECOIN Dienstleistungen und IMA Aktivitäten für ONECOIN können von Angesicht zu
Angesicht präsentiert werden, auf privaten Veranstaltungen und Events sowie Online-Partys,
Webinaren und anderen Online Präsentationen.
(5) Die Dienste können nicht auf Auktionen, öffentlichen oder privaten Online- Flohmärkten,
Tauschbörsen, Online- Kaufhäusern, Online-Märkten wie eBay, Amazon oder vergleichbaren
Orten angeboten werden. Werbung in elektronischen Medien und Massenmedien ist nur
bedingt zulässig. IMAs dürfen ONECOIN Produkte und Dienstleistungen auf TV, Kabel-TV,
Radio, Zeitungen, E-Mail oder andere Formen der elektronischen Medien und
Massenmedien nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung bewerben. Die genannte
Zustimmung kann von ONECOIN nach eigenem Ermessen einbehalten werden.
(6) IMAs sind dazu verpflichtet, sich in all ihren Geschäftsbeziehungen als eigenständige
ONECOIN Mitarbeiter / Partner zu identifizieren. In der Regel müssen alle Webseiten,
Visitenkarten, Autoaufkleber, Anzeigen, Werbematerialien und dergleichen folgenden
Vermerk enthalten "UNABHÄNGIGER ONECOIN VERTRIEBSPARTNER". IMAs ist es auch
verboten im Namen der Firma ONECOIN Kredite in Anspruch zu nehmen oder zu
beantragen, Schulden anzuhäufen, Zusagen zu machen, Bankkonten zu eröffnen oder an
anderen beliebigen Verträgen teilzunehmen.
(7) Alle Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefongebühren und sonstige Aufwendungen für
Werbemittel sind die Verantwortlichkeit der IMAs.
(8) Im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit ist es IMAs untersagt, abfällige oder anderweitig
rechtswidrige Kommentare oder Bewertungen über Konkurrenten, Drittanbieter Unternehmen, Artikel, Logos oder andere Marken zu tätigen.
(9) Alle Präsentationen, Werbematerialien, Schulungen und Filmmaterialien usw.
(einschließlich Fotos) die von ONECOIN verwendet werden sind urheberrechtlich geschützt.
IMAs dürfen diese nicht ohne eine Einwilligung von ONECOIN kopieren, verteilen,
weitergeben, auf eine andere Weise den Inhalt vollständig oder teilweise verändern sowie
außerhalb des Vertraglich festgesetzten benutzen.
(10) Die Verwendung (oder eine Modifikation) des ONECOIN Etiketts, eingetragenen
Marken, Produktnamen, Werktitel oder Handelsnamen im Bereich von Werbematerialien und
anderen offiziellen ONECOIN Dokumenten bedarf bereits der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung von ONECOIN, welches diese nach eigenem Ermessen gewähren oder
einbehalten kann. Partnern ist es verboten, ihre eigenen Marken, Titel, Websites oder
andere Rechte an geistigem Eigentum mit dem ONECOIN Logo, Warenzeichen,
Produktnamen, Titel oder Handelsnamen von ONECOIN eines anderen Landes zu
versehen. Das vorgenannte Verbot gilt sowohl für gleiche und ähnliche Zeichen und die
Verwendung der vorgenannten Zeichen in Subdomänen oder weiteren Unterkategorien der
URL.
(11) IMAs ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen bezüglich ONECOIN, seinen
Dienstleistungen, seinem Marketing-Plan oder jeder anderen Frage über ONECOIN zu
antworten. Der/Die IMA ist dazu verpflichtet, alle Presseanfragen unverzüglich an die E-MailAdresse von ONECOIN: [email protected] zu übermitteln. Darüber hinaus, werden IMAs
nur nach der schriftlichen Zustimmung von ONECON öffentliche Aussagen (wie im
Fernsehen, Radio oder Online-Foren) über ONECOIN, seiner Produktpalette und dem
ONECOIN Verkaufssystem tätigen.
(12) Der/Die IMA wird ONECOIN von Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen
informieren, die für breite die Öffentlichkeit gedacht sind, bevor er die Konzeption dafür
rausgibt. ONECOIN kann nach eigenem Ermessen Änderungen oder sogar den Abbruch
solcher Ereignisse verlangen.
(13) Kundenanfragen oder Beschwerden jeglicher Art in Bezug auf die Waren,
Dienstleistungen oder das Vergütungssystem werden sofort an die E-Mail-Adresse
[email protected] weitergeleitet.
(14) Der Weiterverkauf von Giftcodes zu einem günstigeren Preis ist strengstens Verboten
und gegen die ONECOIN-Regeln. Sie können Giftcodes nur an ihre eigene Downline
weiterverkaufen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt dazu, dass Ihr Geld nicht
zurückgegeben wird.
(15) IMAs dürfen ONECOIN Dienstleistungen nur in diesen Staaten vermarkten sowie
Kunden nur in diesen Staaten anwerben, die von ONECOIN freigeben wurden.
(16) IMAs ist es grundlegend verboten ihren eigenen Marketing- und / oder
Verkaufsunterlagen an andere ONECOIN IMAs zu verkaufen oder auf eine andere Weise zu
verteilen.
(17) Die Verwendung von Mehrwertnummern (Telefon) um ONECOIN Dienstleistungen oder
Produkte zu vermarkten ist nicht gestattet.
(18) IMAs müssen ONECOIN unverzüglich und wahrheitsgetreu über etwaiger Verletzungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des ONECOIN Verhaltenskodex oder anderer
Bestimmungen des Unternehmens informieren.
(19) ONECOIN ermöglicht IMAs Waren für den persönlichen Gebrauch, den ihrer
Familienmitglieder oder für den Weiterverkauf zu erwerben. Unter keinen Umständen darf
der/die IMA den Kauf von Produkten in großen Mengen für den eigenen Verbrauch, den
jedes Familienmitgliedes oder anderer IMA initiieren, welche die normalen Anforderungen
des Haushaltes des jeweiligen IMA übersteigen.
(20) Darüber hinaus ist Vertriebspartnern der Versand unerwünschter (Spam) Werbung EMails, Faxoder SMS-Nachrichten verboten. Spam Politik Der Missbrauch von E-Mails durch
einen Unabhängigen Marketing-Mitarbeiter (IMA) von ONECOIN (Firma) ist ein ernstes
Problem.
Definition von UCE (unerwünschter kommerzieller E-Mail) oder SPAM:
- Den Großteil von UCE, Werbematerial oder andere Formen von Werbung die per E-Mail
gesendet wurden, die eine IP-Adresse der Firma bewerben oder mit der URL (Domain) von
www.onecoin.com und anderen Web-Sites, die im Besitz von www.onecoin.eu sind oder von
der Firma betrieben werden.
- Die Verwendung von Websites, die auf ISPs (Internet Service Provider) eingerichtet sind
und SPAM (auch bekannt als „Geister Seiten“), welche Kunde indirekt auf Domains oder IP
Adressen verweist, die mit www.onecoin.eu und www.onecoin.com oder anderen von
ONECOIN betriebenen und zugehörigen Webseiten verlinkt sind.
- Werbung, Übertragung, oder auf andere Weise zur Verfügung gestellte Softwares,
Programme, Produkte oder Dienstleistungen, die dazu gedacht sind SPAM zu erleichtern.
- Nachrichtenüberschriften die gefälscht oder falsch dargestellt sind und entweder teilweise
oder ganz die eigentliche Herkunft der Nachricht verschleiern. Folgen von Spam:
Durch das Internet, ist es allgemein anerkannt, dass SPAM eine rücksichtslose und
unkorrekte Geschäftspraxis ist. SPAM ist nicht nur wegen seiner negativen Auswirkung auf
die Einstellung der Verbraucher gegenüber dem Unternehmen schädlich, es kann auch die
Firma, ihre Ressourcen und andere Dienste überlasten Unsere Anbieter: Da es unerwünscht
ist, reagieren Benutzer, die öfters SPAM erhalten haben oft wütend und senden
Beschwerden an unsere Dienstleistungsanbieter. Es kann negative Haltung bei den
Verbrauchern verursachen und Ressourcen erschöpfen. Das Unternehmen ist bestrebt,
vorteilhafte Geschäftsbeziehungen in der Web-Community zu pflegen und wird offensichtlich
keine Praxis zulassen, welche diesen Beziehungen gefährdet.
Die Konsequenzen des Einsatzes von Spam: Die Firma behält sich das Recht vor, IMA ohne
Vorwarnung zu kündigen, die gegen diese Richtlinien verstoßen. Die Verwendung von
Unternehmens-Dienstleistungen setzt die Annahme und das Verständnis dieser Politik fest.
Die Firma behält sich das Recht vor zu entscheiden, was als „SPAM“, „UCE“, „Mail
bombing“, oder „bulk E-Mail“ gilt und aus all den Beweisen zu entscheiden, egal ob der
Empfänger auf einer „opt-in“ Email-Liste ist oder nicht. Wenn ein IMA oder eine IMA Website
in einer Spam-Beschwerde auftaucht, kann der besagte IMA sofort gekündigt werden.
Das Unternehmen wird die Aktionen eines Spammers nicht zulassen, welche das
Unternehmen und die IMA -Gemeinschaft gefährden. Als solche behält sich das
Unternehmen das Recht vor, folgende Aktionen gegen Regelverstöße des IMA auszuführen.
- die sofortige Löschung der Position und der Website ohne Rückerstattungen jeglicher Art, alle Firmen-Dienstleistungen zu verweigern,
- eine mögliche Strafe von 250 EURO,
- Der gegen die Regeln verstoßende IMA verantwortet sich gegenüber den zivil- und
strafrechtlichen Verbindlichkeiten in dem geltenden Land.
Bitte beachten Sie: IMA müssen für übermäßige SPAM Beschwerden € 250 bis € 500 an die
Firmendienstleister zahlen. Wenn ein IMA als Benutzer von SPAM festgestellt wird, wird er
dafür verantwortlich gemacht und muss an das Unternehmen 250-500 EURO zahlen. Das
Unternehmen behält sich das Recht vor zu entscheiden, was gegen seine „Kein-SpamPolitik“ verstößt. Diese akzeptierte Verfahrensweise gegen SPAM (UCE) und alle anderen
Unternehmensrichtlinien können von der Firma jederzeit ohne Ankündigung geändert
werden. Die Fortsetzung der Nutzung der Dienste nach einer Änderung auf der FirmenWebsite stellt eine Annahme einer solchen Änderung und Regelung durch den IMA dar.
Das Unternehmen animiert die IMA dazu, evt. Änderungen oder Ergänzungen auf der Seite
www.onecoin.eu zu überprüfen. Die Firma ist des Weiteren nicht dafür verantwortlich, was
Partner der Firma über Lohn, Team-Bildung und Einkommen behaupten. Die Firma pflegt ein
Null –Toleranz-Verhalten wenn es um ein unprofessionelles Verhalten geht, das den Ruf der
Firma schädigen oder verändern kann. Wenn Sie ein unprofessionelles Verhalten
beobachten, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir entsprechende Maßnahmen
gegen die genannte Person unternehmen können.
Des Weiteren ist die Verwendung von falschen oder verfälschten Überschriften in E-Mails
oder ein fälschliches Verschleiern der Herkunft von E-Mails in Verbindung mit der
Gesellschaft und/oder seinen Produkten und Dienstleistungen strengstens untersagt. Wenn
eine Person oder ein Unternehmen angibt, keine E-Mails erhalten zu wollen, dann stimmen
Sie zu, diesem Unternehmen oder dieser Person keine E-Mails zu senden. Wenn eine
Person zunächst zustimmt, E-Mails zu erhalten aber später darum bittet, das Senden von EMails einzustellen, so müssen Sie sich daran halten.
Die Firma verbietet auch eine der vorrangegangenen Tätigkeiten auszuüben, indem Sie den
Dienst eines anderen Anbieters, Remailer Services oder anderweitige verwenden.
§8 Nicht-Wettbewerbsklausel/ Abwerben, Verkauf von Fremdleistungen/
Interessenskonflikt
(1) IMAs dürfen Waren und / oder Dienstleistungen für andere Unternehmen verkaufen,
einschließlich Network -Marketing-Unternehmen, vorausgesetzt, sie sind keine Konkurrenten
von ONECOIN. Wenn IMAs gleichzeitig für mehrere Unternehmen oder NetworkMarketingUnternehmen aktiv sind, stimmen sie zu, ihre Geschäftsaktivitäten so zu
organisieren (zusammen mit ihrer jeweiligen Downline), dass jede Verbindung oder
Vermischung ihrer anderen Tätigkeiten mit ONECOIN vermieden wird. Insbesondere dürfen
IMAS andere Produkte nicht zur gleichen Zeit, am gleichen Ort oder in unmittelbarer Nähe
oder auf der gleichen Website, Facebook -Seite oder anderen sozialen Medien / OnlinePlattform mit ONECOIN Produkten anbieten.
(2) IMAs ist auch die Rekrutierung von anderen ONECOIN IMAs für den Verkauf von
Produkten anderer Unternehmen verboten.
(3) IMAs ist es auch verboten –durch den Einstieg in einen neuen Vertrag- die Rechte
anderer IMAs oder sonstige abgeschlossene Verträge mit weiteren Unternehmen sowie
gültige Klauseln zu verletzen.
§9 Vertraulichkeit
IMAs müssen in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von ONECOIN und seiner
Struktur strikte Vertraulichkeit wahren. Insbesondere umfassen die Geschäftsgeheimnisse
Informationen über Downline-Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen, sowie
Daten über Kunden und Vertriebspartner. Diese Verpflichtung wird auch nach Beendigung
des Partnerschaftsabkommens in Kraft bleiben.
§10 Schutz von Downline-Partnern / Crossline-Sponsern / BonusManipulation
(1) Jeder neue, durch einen aktiven IMA rekrutierten IMA, der als ONECOIN IMA registriert
ist oder dazu ONECOIN Produkte zu verkaufen, wird unter jenem IMA eingeschrieben, der
den neuen IMA angeworben hat (Schutz der Downline –Partner ) und innerhalb seiner
Downline zugeordnet werden, basierend auf die Zeit und das Datum, an dem die Zahlung für
den Antrag bestätigt wurde. Wenn zwei IMAs behaupten, den gleiche neuen IMA gesponsert
zu haben, wird ONECOIN den neuen IMA dem Werber zuweisen, der im Antrag des neuen
Partners erstmalig genannt wird.
(2) ONECOIN ist berechtigt, alle persönlichen Daten aus dem System zu löschen,
einschließlich der E-Mail -Adresse, wenn Werbepost, Briefe oder E-Mails mit den
Markierungen „bewegt ", " verstorben ", "abgelehnt", "unbekannt" usw. , zurückkommen und
der/die IMA es verpasst, die fehlerhaften Daten innerhalb einer angemessenen Frist zu
korrigieren. Wenn für ONECOIN Kosten für nichtlieferbare Gegenstände oder Pakete Kosten
entstehen sollten, ist die Firma berechtigt sich diese vom registrierten IMA zurückerstatten zu
lassen, vorausgesetzt, dieser ist für den Fehler verantwortlich.
(3) Darüber hinaus, ist jedes Crossline-Sponsern (Abwerben aus anderen Linien) und
ähnliche Versuche innerhalb der Firma verboten. „Querlinien – Sponsoring“ bedeutet das
Abwerben einer Person oder eines Unternehmens, das bereits von einem anderen IMA
eingeschrieben wurde oder bei ONECOIN innerhalb der letzten 12 Monate einen
Partnerschaftsantrag vollzogen hat. Mit den Namen der Ehepartner, Verwandten,
Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Trusts oder anderen Namen
Dritter, diese Bestimmung zu umgehen, ist ebenfalls verboten.
(4) Bonus Manipulation ist nicht gestattet. Insbesondere umfasst dies die Förderung von
Vertriebspartnern, die tatsächlich nicht in der Geschäftstätigkeit für ONECOIN beteiligt sind
(auch als Shell- Anbieter bekannt), sowie offene oder verdeckte Mehrfachanmeldungen,
soweit, dass diese verboten sind. Es ist verboten, diese Bestimmung mit den Namen der
Ehepartner, Verwandten, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften,
Trusts oder anderen Namen Dritter zu umgehen.
(5) IMA dürfen es nicht versuchen ein Verkaufsgebiet schützen.
§11 Warnungen, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Entschädigung
(1) Das erste Mal, an dem IMAs gegen die in § 7 genannten Verpflichtungen verstoßen,
werden sie von ONECOIN eine schriftliche Verwarnung bekommen mit einer Frist von 10
Tagen, um den Verstoß wieder rückgängig zu machen. IMAs stimmen zu, ONECOIN für alle
durch solche Warnungen entstehende Kosten und vor allem entstehenden Anwaltskosten zu
entschädigen. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass § 16
(2), ONECOIN das ausdrückliche Recht gibt, für jeden Verstoß des IMA gegen die
Verpflichtungen diesen ohne Vorwarnung zu löschen, dargelegt in §§ 8, 9 und 10 (3) oder
(4), sowie für einen besonders schweren, einzelnen Verstoß in § 7 oder einen anderen
gültigen Vertrag oder Verpflichtungen nach dem Gesetz. Ungeachtet des Rechts auf
außerordentliche Kündigung ohne vorherige Ankündigung § 16 (2), behält sich ONECOIN
wie in (1) das Recht vor, bei oben genannten Pflichtverletzungen nach eigenem Ermessen
eine Verwarnung auszusprechen, bevor eine Kündigung veranlasst wird, auch wenn diese
Warnung eine kürzere Frist für Abhilfemaßnahmen vorsieht.
(3) Wenn die vorgesehene Frist abgelaufen ist und die gleiche oder eine im Wesentlichen
gleiche Pflichtverletzung begangen wird, oder wenn der ursprünglich reklamierte Verstoß
nicht behoben wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 als sofortige Zahlung
fällig. Neben der Vertragsstrafe selbst, trägt der/die IMA auch die Verantwortlichkeit für alle
Anwaltskosten, die mit seinem/ihrem Inkasso verbunden sind.
(4) Ungeachtet der Vertragsstrafe, haftet der/die IMA für sämtliche von ONECOIN durch die
Verletzung von Pflichten entstandenen Schäden wie dargelegt in §§7-9 und §10 Absatz 3
und 4, es sei denn, der/die IMA ist nicht verantwortlich für die entstandenen Schäden.
(5) Auf das erste Ersuchen muss der/die IMA ONECOIN gegenüber allen Ansprüchen
Dritter, die aus der Verletzung der Verpflichtungen des IMA dargelegt in §§7-9 und §10
Absatz 3 und 4 entstanden sind entschädigen, sowie bei anderen Verlegzungen der
geltenden Regeln.
§12 Anpassung der Preise
ONECOIN behält sich das Recht vor, vor allem unter Berücksichtigung etwaiger
Veränderungen der Marktbedingungen die Lizenzstruktur zu ändern und / oder die Preise,
welche von IMAs bezahlt werden. Ebenso behält sich ONECOIN das Recht vor, die Anteile
an Boni im Zusammenhang mit ihren Leistungen, den Vergütungsplan und die
Nutzungsgebühren zu Beginn einer jeden neuen Abrechnungsperiode zu ändern und im
Einzelnen zu erhöhen. ONECOIN wird solche Änderungen den IMA angemessen
ankündigen. Preiserhöhungen von mehr als 5% oder Änderungen an dem Vergütungsplan
zum Nachteil des IMAs sind Gründe für die IMA Einwand gegen die Änderungen zu erheben.
Sollte ein Partner nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe den geänderten
Bedingungen widersprechen bzw. Einwand erheben, so sind die geänderten Bedingungen
ein integraler Bestandteil des Vertrages. Es ist nicht erforderlich, den IMA über alle
Änderungen zu informieren, die zu der Zeit des Partnerschaftsabkommens bekannt sind, und
solche Änderungen stellen für den IMA keinen Grund dar, den Vertrag des Abkommens
künftig abzulehnen. Wenn IMAs gegen diese Änderungen protestieren sollten, ist ONECOIN
berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt aufzulösen, an dem die veränderten Bestimmungen
in Kraft treten.
§13 Zahlungsarten
ONECOIN akzeptiert die folgenden Zahlungsmethoden für den Kauf von Waren: Banküberweisung - Elektronische Transferierung durch die Perfect-Money-Plattform oder die
One-Payments-E-Wallet - Kreditkarte
§14 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Bonus Zahlungsmethoden / Verbot der
Anordnung von Zahlungen
(1) Als Ausgleich für ihre Tätigkeit und darauf die erforderlichen Qualifikationen zu erreichen,
werden IMAs Bonusse erhalten, die aus den jeweiligen Qualifikationsanforderungen des
ONECOIN Marketing-Plans hervorgehen. IMAs werden die Auszüge unverzüglich
kontrollieren und Einwände sofort an ONECOIN melden. Alle Ansprüche auf Bonusse
basieren auf dem entsprechenden Vergütungsplan, der den IMAs jederzeit in ihrem
Backoffice zur Verfügung steht.
(2) ONECOIN behält sich das Recht vor, von IMAs einen Identitätsnachweis zu verlangen,
bevor irgendwelche Bonusse ausgezahlt oder Dienstleistungen bereitgestellt werden.
ONECOIN kann nach eigenem Ermessen die Identität eines Partners innerhalb von 5
Werktagen anhand einer Ausweiskopie/Reisepass, eines Auszuges aus dem
Handelsregister, einer Mehrwertsteuerbescheinigung oder irgendeiner alternativen STEUER
-ID, unter Umständen in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-, Wasserrechnungen
oder anderen Nebenkostenabrechnungen prüfen.
(3) IMAs werden ONECOIN sofort ihre Steuer ID und eine Kopie eines
Bestätigungsschreibens des zuständigen Finanzamtes zur Verfügung stellen, wenn sie sich
dafür entscheiden Mehrwertsteuer zu zahlen oder der Geschäftsumfang den Schwellensatz
für Kleinunternehmerbefreiungen(- freistellungen) überschreiten wird.
(4) Bonusse und Abgaben für die Bereitstellung von Dienstleistungen der IMAs können nur
auf Konten ausgezahlt werden, welche mit deren Namen hinterlegt sind oder Gesellschaften
und Organisationen, die sich mit ONECOIN in einem Vertragsverhältnis befinden, sofern
nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) ONECOIN ist berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht in Übereinstimmung mit dem
Gesetz geltend zu machen. Darüber hinaus darf ONECOIN Gebrauch von seinem
Zurückbehaltungsrecht durch die Zurückhaltung der Zahlung von Bonussen machen, wenn
eines der Dokumente, welche gesetzlich vorgeschrieben sind (wie zB die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer bei juristischen Personen, falls beantragt und ausgestellt, und die
Registrierung von Unternehmen etc.) auf Nachfrage nicht vor den ersten
Bonusauszahlungen bereitgestellt wurde. Wenn ONECOIN sein Recht ausübt,
Bonuszahlungen einzubehalten, vereinbaren alle Parteien hiermit, dass der/die IMA keinen
Anspruch auf den zu zahlenden Beitrag erheben darf.
(6) Wenn IMA ihren berechtigten IMA Status verlieren, verlieren sie ab diesem Zeitpunkt alle
Ansprüche auf Bonusse. Es ist natürlich möglich, dass der/die IMA die jeweilige Qualifikation
in der Zukunft wieder zurückerlangt, aber ohne Ansprüche auf frühere Bonusse.
(7) ONECOIN ist berechtigt, seine Forderungen bezüglich IMAs und ihren Bonusansprüchen
geltend zu machen. IMAs sind dazu nur dann berechtigt, wenn Gegenansprüche unbestritten
sind oder von einem Gericht festgestellt werden.
(8) IMAs dürfen aus den IMA-Vereinbarungen keine Forderungen beanspruchen oder
zusichern, solange dies nicht von einem Gericht beauftragt wurde. Diese Vereinbarung kann
nicht mit den Rechten Dritter belastet werden, solange dies nicht von einem Gericht
verordnet wurde.
(9) ONECOIN muss innerhalb von 5 Werktagen auf falsche Bonusse oder sonstige
Zahlungen aufmerksam gemacht werden. Nach dieser Zeit werden die Bonusse oder
sonstige Zahlungen als geltend und genehmigt angenommen.
(10) Die Bonusse werden wöchentlich unter Berücksichtigung der ONECOIN
Zahlungsmethoden und Zahlungsarten und dem ausdrücklichen Wunsch des IMAs
ausgezahlt.
§15 Blockierung der IMA
(1) Sollten IMAs nicht alle erforderlichen Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach der
Registrierung und Bestätigung der Voraussetzungen für die Zahlung von Prämien zur
Verfügung stellen, ist ONECOIN berechtigt, den IMA vorübergehend zu suspendieren, bis
dieser die nach Gesetz erforderlichen Unterlagen bereitstellt. Das Gleiche gilt, wenn der/die
IMA es nicht schafft, die Frist, die nach § 14 (2) festgelegt ist zu erfüllen, gegen § 14 ( 3)
verstößt bist der Verstoß behoben wird, oder wenn der/die IMA- zu zahlende Kosten nicht
begleicht. Die Zeit der Suspendierung gibt dem IMA nicht das Recht zur außerordentlichen
Kündigung und keine Gründe für die Erstattung durch Schäden von Erstbestellungen und
Starterpaketen, die bereits bezahlt und in Anspruch genommen worden sind, es sei denn,
der/die IMA ist nicht für die Situation die zur Suspendierung geführt verantwortlich.
(2) Ansprüche für Boni, die aus den oben genannten Gründen nicht bezahlt werden können,
werden als Rückstellungen in ONECOINs Buchführung gebucht und werden nicht vor der
gesetzlichen Verjährungsfrist auslaufen.
(3) In jedem Fall, in dem eine Warnung erforderlich ist, ist ONECOIN auf die Erstattung der
notwendigen Kosten für die Warnung berechtigt.
(4) Unabhängig von den Gründen für Suspensionen gemäß Absatz (1), behält sich
ONECOIN auch das Recht vor, einen IMA für einen triftigen Grund zu suspendieren.
Insbesondere behält sich ONECOIN das Recht vor, den Zugang des IMAs ohne Einhaltung
der Kündigungsfrist zu blockieren, wenn der/die IMA gegen die Verpflichtungen aus §§7-9
und §10 Absatz 3 und 4 verstößt, wenn der/die IMA gegen alle anderen bereits erwähnten
und anwendbaren Gesetze verstößt oder wenn es alternativ einen wichtiger Grund gibt und
der/die IMA bei entsprechenden Pflichtverletzungen trotz einer Warnung von ONECOIN
innerhalb der Nachfrist den Fehler nicht behebt §5, oder die Verletzung von Pflichten
ONECOIN dazu berechtigt den IMA zu kündigen.
§16 Dauer und Beendigung des Vertrages, Folgen der Kündigung / Rückerstattungen /
Rückgaben
(1) Die Vertriebsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann von beiden
Parteien jederzeit gekündigt werden, auch innerhalb der Vertragslaufzeit, mit einer
einmonatigen Kündigungsfrist vor dem Ende des nächsten Kalendermonats.
(2) Ungeachtet der Ursache für die Kündigung nach (1) weiter oben, behält sich ONECOIN
das Recht vor, aus triftigen Gründen zu kündigen. Solche wichtigen Gründe sind vor allem
die Verletzung jener Verpflichtungen, die in § 7 dargelegt sind, wenn die angemessene
Behebung des gleichen durch den IMA fehlschlägt in § 11 (1), oder wenn der/die IMA nach
einer solchen Behebung erneut gegen dieselbe oder eine ähnliche Pflicht verstößt. Für einen
Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (4) oder 19 festgelegten Verpflichtungen
sowie jeden besonders schweren Verstoß gegen den Vertrags nach § 7 oder anderen
geltenden, gesetzlich festgelegten Verpflichtungen, ist ONECOIN zur außerordentlichen
Kündigung des Partnerschaftsvertrages berechtigt. Darüber hinaus ist jede Partei zur
außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn gegen die andere Partei ein
Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder ein solches Verfahren wegen eines Mangels an
Vermögenswerten abgelehnt wurde oder wenn die andere Partei auf eine andere Art und
Weise insolvent geht oder in der Hoffnung auf einen richterlichen Bescheid eine
Konkurserklärung abgibt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird keine weiteren
Ansprüche betreffen.
(3) Domains, die den Namen " ONECOIN " beinhalten oder jede andere Marke,
Handelsnamen oder Produktnamen, welche sich im Besitz von ONECOIN befinden, dürfen
nach der Kündigung des Vertrages vom IMA nicht mehr länger benutzt werden und werden
auf seine/ihre Kosten an ONECOIN übertragen.
(4) Eine vorzeitige Beendigung eines Vertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit,
berechtigt den IMA nicht zur Erstattungen irgendwelcher Kosten, es sei denn er macht
Gebrauch vom Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund.
(6) Ein IMA kann sich nach der Annullierung eines vorangegangenen Vertrages mit
ONECOIN erneut bei ONECOIN registrieren. vorausgesetzt, dass der Abbruch und die
Bestätigung der Kündigung durch ONECOIN mindestens 12 Monate zurückliegt und der/die
IMA in der Zwischenzeit keine Tätigkeit für ONECOIN ausgeübt hat.
(7) Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, haben IMA kein weiteres Recht auf
Bonuszahlungen und insbesondere kein Recht auf Schadensersatzansprüche als
Vertriebspartner [Handelsvertreterausgleichsansprüche], da IMAs nicht als Handelsvertreter
im Sinne des Handelsgesetzbuch (HGB) definiert sind.
(8) Rückgabe und Rückerstattung Der/Die IMA kann ONECOIN-Produkte unter folgenden
Umständen zurückgeben (ausgenommen personalisierte und kundenspezifische Artikel): Das gekaufte Paket kann dem IMA nur für den Fall zurückerstatten werden, wenn er sich bei
ONECOIN seit 14 nicht eingeloggt hat. Es werden keine Zurückzahlungen getätigt, wenn
der/die IMA sich in sein Konto eingeloggt hat. Dadurch zieht es ONECOIN in Erwägung,
dass der/die IMA die ONECOIN Bedingungen akzeptiert und er keine Rückerstattungen von
Zahlungen wünscht. - Der/Die IMA kann den Vertrag nur dann annullieren, wenn er sich
noch nicht in sein Konto eingeloggt hatte, noch nicht begonnen hat die Plattform zu nutzen
und noch keinen Zugang zu seinem/ihrem Produkt erhalten hat ONECOIN wird nach der
Rückgabe unverzüglich prüfen, ob der/die IMA für eine Rückerstattung in Betracht kommt. In
den meisten Fällen sollte der/die IMA die Rückerstattung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach
Erhalt ONECOIN-Produkte erhalten. Der/Die IMA willigt hiermit ein, dass ONECOINs
Rückerstattungspolitik keine Situationen abdeckt, in denen der/die IMA durch die Nutzung
von ONECOIN-Produkten bereits Provisionen und Gewinne erhalten hat.
(9) Rücktritt Alle Rückerstattungsanträge müssen innerhalb von 14 Tagen ab Einschreibung /
Kauf getätigt werden. Die Anfrage zur Rücknahme wird die unterzeichnete
Bestellungsanweisung deaktivieren und die spezifische Identifikation (Username) für die
Trainings- und Belohnungspakete löschen. Diese Stornierungsbedingungen sind dazu da,
das ALS- Trainings- und Ausbildungsmaterial zu schützen, da es geistiges Eigentum ist. Die
IMA-Aktivierung und Position im Vergütungssystem wird gelöscht. Alle an den Aussteiger
gezahlten Provisionen werden vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Senden Sie
Stornierungen an [email protected] - und geben Sie dabei bitte den Benutzernamen des
IMA, einen Zahlungsnachweis und das Kaufdatum an.
(10) Sollte ein IMA Ansprüche auf Leistungen von ONECOIN außerhalb dieser
Partnerschaftsvereinbarung erheben, so bleiben diese Leistungen nach der Auflösung der
besagten Vereinbarung unberührt. Sollte der/die IMA nach der Beendigung der
Partnerschaftsvereinbarung Dienste von ONECOIN erhalten, wird er als normaler Kunde
behandelt werden.
(11) Nach Beendigung der Vereinbarung, wird die Position des Vertriebspartners im
Vertriebssystem von ONECOIN an ONECOIN übertragen werden.
§17 Haftungsausschluss
(1) ONECOIN ist nur für die Schäden, abgesehen von Verletzungen zum Leben, dem Glied
oder der Gesundheit verantwortlich, wenn sich die Schäden aus absichtlichen oder äußerst
nachlässigen Taten oder einer schuldigen Verletzung von wesentlichen vertraglichen
Verpflichtungen (z.B. die Zahlung von Bonus) durch ONECOIN, seine Angestellten oder
Mitarbeitern ergibt. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen resultierenden sowie im Falle von unerlaubten Handlungen. Eine
weitergehende Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
(2) Jegliche Haftung für Schäden, die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von ONECOIN,
seine Mitarbeitern oder Vertreter beinhalten, beschränkt sich auf Schäden, die zum Zeitpunkt
des Abschlusses der Vereinbarung typischerweise vorhersehbaren wären und auch die
durchschnittlichen Mengen, wie sie für Verträge dieser Art typisch wären. Dies gilt auch für
indirekte Schäden, einschließlich und insbesondere entgangenen Gewinnen.
(3) ONECOIN lehnt jegliche Haftung für Schäden jeder Art von Datenverlusten, die auf dem
Server verursacht wurden ab, es sei denn, diese Verluste sind durch grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz von ONECOIN, seinen Mitarbeitern oder Vertretern verursacht worden.
ONECOIN behandelt alle von IMAs gespeicherten Inhalte auf den Servern als fremde
Inhalte, wie es im TMG [DeutschesTelemedien-Gesetz] definiert ist.
ONECOIN haftet nicht für falsche Daten und / oder Informationen, die vom IMA beim Antrag
eingereicht wurden. Die Gesellschaft ist nicht dafür verantwortlich, wenn von IMAs falsche
Benutzernamen zur Verfügung gestellt wurden.
(4) Die Bestimmungen des Deutschen-Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§18 Übertragung des Geschäftsbetriebs oder der gesponserten Struktur an Dritte / Tod
des IMA
(1) ONECOIN kann seine Vertragsposition jederzeit auf eine Nachfolgegesellschaft
übertragen, die das Geschäft abgedeckt durch diese Vereinbarung, auf die gleiche Weise
fortgesetzt und die ehemaligen im Unternehmen bestehenden Rechte und Pflichten in vollem
Umfang übernehmen wird. ONECOIN ist berechtigt, die Dienste von unterstützenden
Partnerunternehmen zu verwenden. Die oben genannten Unternehmen zielen darauf ab, die
Bereitstellung der Dienstleistungen, einschließlich der Zahlungen und technischen und
administrativen Vorgängen von ONECOIN zu erleichtern. Diese Unternehmen sind
unabhängige, getrennte Einheiten, in denen die einschlägigen Gesetze am Ort ihrer
Registrierung angewendet werden müssen. ONECOIN darf für die Tätigkeit der
Partnerunternehmen nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, alle gelegentlichen
Verletzungen der einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften sind durch grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ONECOIN, seinen Mitarbeitern oder Vertretern verursacht
worden.
(2) Der/Die IMA ist dazu berechtigt, seine / ihre Downline-Struktur nur mit vorheriger
Zustimmung von ONECOIN zu übertragen, welche je nach dem nach eigenem Ermessen
gewährleistet werden kann und zur Präsentation des Kaufs und / oder Übertragung des
Vertrages mit einem Dritten, sowie die Präsentation des Verkaufspartnerantrages des Dritten
zu ONECOIN, ausgenommen ONECOIN hat selbst Gebrauch vom Vorkaufsrecht gemacht.
Die Vertriebsstruktur kann nur Personen übertragen werden, die zum Zeitpunkt der
Übertragung noch keine ONECOIN IMAs sind.
Im Gegensatz dazu ist es nicht gestatten, die Vertriebsstruktur an andere ONECOIN IMAs zu
übertragen sowie von anderen ONECOIN IMAs abkaufen zu lassen. Die Einwilligung von
ONECOIN kann erfolgen und nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden,
vorausgesetzt ONECOIN macht keinen Gebrauch von seinem Vorkaufsrecht.
Der/Die IMA ist verpflichtet, ONECOIN die beabsichtigte Übertragung der Vertriebsstruktur
schriftlich mitzuteilen. Nach dem Empfang der schriftlichen Mitteilung bleibt ONECOIN 1
Monat Zeit um vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wenn ONECOIN kein Gebrauch
von seinem Recht macht, wird die Übertragung zulässig, es sei denn sie wird aus anderen
wichtigen Gründen ausgeschlossen.
Der Verkauf einer Vertriebsstruktur des Partners ist nur zulässig, wenn die Partnerschaft
noch nicht beendet/aufgehoben ist. Mit sofortiger Kündigung oder Verletzung der
Allgemeinen Lieferbedingungen durch den IMA, wird das Recht des IMA seine / ihre eigene
Verkaufsstruktur zu verkaufen einbehalten; In ähnlicher Weise wird das Recht zum Verkauf
vorenthalten für den Fall, dass der/die IMA noch ONECOIN Geld besitzt.
(3) Sollte ein IMA als juristische Person oder eine Personengesellschaft registriert sein, ist
der Transfer der Vertriebsstruktur nur dann zulässig, wenn die für diese Vereinbarung
zusätzlich festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
(4) Wenn eine juristische Person oder Personengesellschaft, die neu als IMA registriert ist
einen neuen Aktionär hinzuzufügen will, ist dies ist möglich, wenn die bisherigen Aktionäre,
die den ursprünglichen Antrag für die Vertriebspartnerschaft eingereicht haben Aktionäre
bleiben. Wenn ein Aktionär wünscht ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft zu
verlassen, die als IMA registriert ist und diese wünscht dessen Anteil zu mehr als 30% an
Dritte zu übertragen, so ist das nur mit einer schriftlichen Zustimmung von ONECOIN
möglich, und nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrags einschließlich Kopien von
entsprechenden notariellen Urkunden, die mit diesen Bestimmungen übereinstimmen.
Soweit ein IMA, welcher als juristische Person eingetragen ist wünscht, seine / ihre
Partnerschaft auf eine juristische Person oder Personengesellschaft zu übertragen, ist dies
nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von ONECOIN möglich, vorausgesetzt, der/die IMA
stimmt zu, gegenüber ONECOIN weiterhin haftbar zu sein und einwilligt alle relevanten
Dokumente bereitzustellen. Für die Behandlung solcher Fälle wird ONECOIN eine
Bearbeitungsgebühr von 25,00 erheben. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, behält sich
ONECOIN das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor.
(5) Das Partnerschaftsabkommen wird spätestens mit dem Tod des IMA enden. Es kann wie
gesetzlich vorgeschrieben, als Erbe weitergegeben werden. In der Regel muss der Erbe (n)
innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des früheren Partners ein neues
Partnerschaftsabkommen unterzeichnen. Der Tod muss durch eine Sterbeurkunde
nachgewiesen werden. Sollte es ein Testament geben, das die Partnerschaftsvereinbarung
im Rahmen der Erbschaft des Verstorbenen bewilligt, so muss eine notariell beglaubigte
Kopie des Testaments vorgelegt werden. Wenn der Erbe (n ) seine Erbrechte nicht innerhalb
von sechs Monaten nach dem Tod des ehemaligen Partners wahrnimmt, so werden alle
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an ONECOIN übertragen werden. Der Zeitraum von
sechs Monaten kann durch eine angemessene Zeitspanne in Ausnahmefällen verlängert
werden, wenn es für den Erbe (n) unverhältnismäßig kurz erscheint. §19 Trennung /
Auflösung Im Falle, dass ein Ehepaar oder Lebenspartner, eine juristische Person oder
Personengesellschaft, die als IMAS registriert sind ihre Vereinigung intern beenden, so wird
nach der Trennung, Auflösung oder Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin nur eine
Vertriebsposition bestehen bleiben. Diejenigen Mitglieder / Aktionäre die Unternehmen oder
Personengesellschaft verlassen, müssen intern entscheiden, welches Mitglied (er)/ Aktionär
(e) die Vertriebspartnerschaft fortsetzt und ONECOIN eine schriftliche Mitteilung über ihre
Entscheidung zur Verfügung stellen. Im Falle eines internen Streites über die Folgen der
Trennung, Scheidung, Auflösung oder einer sonstigen Beendigung in Bezug auf die
Vertriebspartnerschaft mit ONECOIN, behält sich ONECOIN das Recht zur
außerordentlichen Kündigung vor, wenn eine solche Debatte zu einer Verletzung der
Vertriebspartnerpflichten, zu einer Verletzung der IMA AGB‘s, einen Verstoß gegen die
geltenden Gesetze oder zu einer unzumutbaren Belastung für die Downline oder Upline
führt.
§20 Einbeziehung des Vergütungsplans
(1) Der ONECOIN Vergütungsplan und die darin enthaltenen Anforderungen sind ebenfalls
expliziter Teil der IMA Vereinbarungen. Die IMA muss mit den Bestimmungen in der
aktuellen Version dieses Dokumentes einverstanden sein.
(2) Mit dem Absenden einer Online-Bewerbung an ONECOIN, versichert der/die IMA, dass
er den Vergütungsplan und diese Dokumente gelesen und verstanden hat und als integralen
Bestandteil der Vereinbarung akzeptiert.
(3) ONECOIN ist dazu berechtigt den Vergütungsplan jederzeit zu ändern. ONECOIN wird
Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist ankündigen. Die IMA hat das Recht darauf,
gegen die Änderung Einspruch zu erheben. Im Falle eines Widerspruchs ist der/die IMA
berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im
Fall, dass er / sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der
Änderung nicht kündigt, werden die Änderungen durch den IMA übernommen und akzeptiert.
§21 Die Zustimmung zur Nutzung von fotographischem und audiovisuellem Material
Der/Die IMA gewährt ONECOIN das Recht, Foto- und audiovisuelles Material, sein / ihr Bild,
Sprachaufnahmen, Aussagen und Zitate im Rahmen seiner Tätigkeit als IMA frei zu
sammeln. Zu diesem Zweck gibt der/die IMA ausdrücklich seine Einwilligung zur
Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner / ihrer Zitate, Aufnahmen
oder Aufzeichnungen durch die Unterzeichnung des IMA-Antrags und Bekanntmachung
dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ein. Die IMA ist berechtigt, die oben
stehende Einwilligungserklärung zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs wird ONECOIN die
vorhergehende Nutzung innerhalb einer Frist von einem Monat stoppen.
§22 Datenschutz
(1) Im Folgenden finden Sie die ONECOIN Datenschutzerklärung.
(2) Sie können unsere Website anonym besuchen. In jedem Fall eines Besuches der
Webseite, wird Ihr Internet-Browser folgende Daten an unsere Server übermitteln: Datum
und Uhrzeit des Besuchs der Webseite, die IP- Adresse des Absenders, die angeforderte
Ressource, http - Methode und AgentHTTP-User -Header. Allerdings wird unser Web-Server
diese Daten von anderen Daten getrennt speichern; daher ist es uns nicht möglich, diese
Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Nach einer anonymen Analyse zu statistischen
Zwecken werden diese Daten sofort gelöscht.
(3) ONECOIN für die Einordnung von Wünschen und Anforderungen des Interessenten
Cookies ein. Durch die Verwendung von Cookies kann ONECOIN die Messung der
Häufigkeit der WebsiteBesuche und die allgemeine Navigation aktivieren. Cookies sind
kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Bitte beachten Sie dass
einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem übertragen werden - das
sind in der Regel so genannte "Session-Cookies". "Session - Cookies " sind dadurch
gekennzeichnet, dass sie am Ende der Browser-Sitzung automatisch von der Festplatte
gelöscht werden. Andere Cookies auf Ihrem Computersystem werden bleiben, so dass es
uns möglich wird, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen
(sogenannte langwierige Cookies). Sie können Cookies natürlich jederzeit ablehnen, soweit
Ihr Browser dies zulässt. Bitte beachten Sie schließlich, dass bestimmte Funktionen dieser
Website nicht oder nur mit Einschränkungen verwendet werden können Dies geschieht,
wenn Ihr Browser nicht so konfiguriert ist, dass er Cookies (von unserer Website) akzeptiert.
ONECOIN benutzt Google Analytics für die Möglichkeit, Wünsche und Anforderungen des
Interessenten zu kategorisieren.
(4) Google Analytics verwendet so genannte "Cookies ", Textdateien, die auf Ihrem
Computer gespeichert werden und die Analyse Ihrer Benutzung der Website ermöglichen.
Die Informationen, die von den auf Ihren Besuch dieser Website bezogenen Cookies
erschaffen werden (einschließlich Ihrer IP - Adresse), werden an einen Server von Google in
den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um
Ihre Nutzung der Website zu analysieren, für das Zusammenstellen eines Berichts über die
Websiteaktivitäten, für die Websitebetreiber rund für die Bereitstellung zusätzlicher
Dienstleistungen in Bezug auf Website und die Nutzung des Internets. Darüber hinaus kann
Google diese Daten an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder
soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre
IP - Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die
Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software
verweigern. Aber bitte beachten Sie, sollten Sie das auf diese Weise tun, dass Sie eventuell
nicht in der Lage sein werden, diese Website und alle Funktionen in vollem Umfang zu
nutzen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich einverstanden, dass die von
Google gesammelten Daten in Bezug auf Ihre Person in der Art und Weise und für den oben
beschriebenen Zweck verarbeitet werden können.
(5) ONECOIN verwendet sogenannte Social Plugins ("Plugins" ) des sozialen Netzwerks
Facebook, das von der Facebook Inc. betrieben wird, 1601 S. California Ave , Palo Alto, CA
94304 , USA ("Facebook"). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder durch den
zusätzlichen Text "Social Plugin von Facebook" oder "Facebook Social Plugin"
gekennzeichnet. Hier finden Sie eine Übersicht über die Facebook-Plugins und deren
Erscheinung: http://developers.facebook.com/plugins. Wenn Sie Zutritt zu einer Seite
unserer Web-Präsenz erhalten, welche ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine
direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von
Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt werden, der es in die Website integrieren wird.
Durch das Integrieren des Plugins, erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die
entsprechende Seite unserer Webseite aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto
haben oder wenn Sie gerade nicht bei Facebook angemeldet sind. Diese Informationen
(einschließlich Ihrer IP - Adresse) wird direkt von Ihrem Browser an einen Server von
Facebook in den USA übertragen und dort gespeichert werden. Wenn Sie bei Facebook
eingeloggt sind, kann Facebook direkt den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn
Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel durch das Drücken des „Like- Buttons“ oder
das Abgeben eines Kommentares, wird die entsprechende Information auch dort direkt an
einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Darüber hinaus wird die
Information auch auf Facebook gepostet und kann von Ihren Facebook-Freunden gesehen
werden. Facebook kann diese Informationen für Zwecke der Werbung, Marktforschung und
entsprechenden Gestaltung von Facebook -Seiten verwenden. Zu diesem Zweck schafft
Facebook Nutzungs-, Interessens und Beziehungsprofile, z.B. für die Nutzung unserer
Website in Bezug auf die Analyse von überlagerter Werbung auf Facebook, um andere
Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren oder für die
Bereitstellung von anderen Dienstleistungen im Zusammenhang in der Nutzung von
Facebook. Wenn Sie nicht wollen, dass Facebook die gesammelten Daten über unsere
Web-Präsenz zu Ihrem Facebook- Konto zuordnen, müssen Sie sich von Facebook
abmelden, bevor Sie unsere Website besuchen. Der Zweck und Umfang der Datenerhebung
und die weitere Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Facebook sowie Ihre
diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre
können Sie unter Facebook-Datenschutzrichtlinie finden:
http://www.facebook.com/policy.php.
(6) Hinweis für die Google + 1 - Taste: Mit Hilfe der Google + 1 - Schaltfläche können Sie
global Informationen veröffentlichen. Über die Google + 1 - Schaltfläche können Sie und
andere Nutzer personalisierte Informationen von Google und unseren Partnern erhalten.
Google wird diese Informationen speichern, die Sie für den Inhalt +1 abgegeben haben
sowie Informationen über die Website, die Sie gesehen haben, als Sie den Klick abgegeben
haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto im
Zusammenhang mit Google-Diensten angezeigt werden, sowie in den Suchergebnissen, in
Ihrem Google-Profil oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet. Google
zeichnet Informationen über Ihre + 1 - Aktivitäten mit dem Ziel der Verbesserung der GoogleDienste für Sie und andere Nutzer. Für die Möglichkeit, die Google + 1 - Schaltfläche
verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google -Profil, das
zumindest den Namen, den Sie für das Profil gewählt haben enthalten muss. Dieser Name
wird mit Bezug auf alle Google-Dienste verwendet werden. In einigen Fällen kann dieser
Name auch einen anderen Namen für den Austausch von Inhalten, den Sie über Ihr GoogleKonto verwendet haben ersetzen. Die Identität Ihres Google-Profils darf Benutzern gezeigt
werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder andere personenbezogene Daten.
Verwendung der gesammelten Informationen: Zusätzlich zu den oben genannten Zwecken,
sofern die von Ihnen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen von Google
verwendet werden. Google wird schließlich zusammengefasste Statistiken über die + 1 Aktivitäten der Nutzer veröffentlichen oder wird sie an Nutzer und Partner weitergeben - wie
etwa Verlegern, Inserenten oder verbundenen Websites.
(7) Auf den ONECOIN–Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter integriert. Diese
Funktionen werden angeboten von Twitter Inc., 795 Folsom St. , Suite 600, San Francisco ,
CA 94107 , USA. Durch die Verwendung von Twitter und der "Retweet" Funktion, werden die
von Ihnen besuchten Websites mit Twitter bei Twitter verlinkt und mit anderen Benutzern
kommuniziert. Währenddessen werden die Daten auch an Twitter übertragen. Bitte beachten
Sie, dass wir - in unserer Eigenschaft als Anbieter der Seiten - keine Informationen von
Twitter über die übertragenen Dateninformationen und ihre Verwendung erhalten. Weitere
Informationen finden Sie in der Twitter-Datenschutzerklärung unter http://twitter.com/privacy.
Ihr Twitter- Datenschutzeinstellungen können in den KontoEinstellungen unter
http://twitter.com/account/settings geändert werden.
(8) Persönliche Daten werden nur insoweit gesammelt werden, wie der/die IMA sie freiwillig
bei der Bestellung oder Registrierung einreicht. ONECOIN wird diese übertragen,
personenbezogene Daten (zB Titel, Name , Adresse, E-Mail – Adresse, Telefonnummer,
Telefaxnummer, Banküberweisungsdaten ) ohne ausdrückliche , gesonderte Einwilligung in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und nur für den
Verwendungszweck der Vertragserfüllung nutzen.
(9) Für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages, z.B. für die Abrechnung oder Zahlung von
Prämien, für die Produkt oder Marketing-Informationen, die Weiterleitung persönlicher Daten
des IMA an Dritte, wie etwa die Buchhaltung oder die OnePayments E-Wallet-Plattform - im
erforderlichen Umfang für die Erfüllung der vorgenannten vertraglichen Verpflichtungen.
Nach vollständiger Ausführung des Vertrages, einschließlich der vollständigen Zahlung der
vereinbarten Vergütungen, werden die IMA-Daten gelöscht. Daten, die aus steuerlichen oder
wirtschaftlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach Durchführung des
Vertrages blockiert werden, vorausgesetzt, dass der/die IMA keine seine / ihre ausdrückliche
Zustimmung zu einer weiteren Verwendung seiner / ihrer persönlichen Daten gegeben hat.
(10) Der/Die IMA ist jederzeit berechtigt, kostenlose Informationen über seine/ihre Daten zu
verlangen und seine/ihre persönlichen Daten löschen, sperren oder ändern zu lassen. Wenn
der/die IMA weitere Informationen über die Speicherung seiner / ihrer persönlichen Daten
empfangen möchte oder wenn der Interessent die Daten gelöscht, gesperrt oder geändert
haben möchte, kann er / sie sich an den Support unter der E-Mail - Adresse
[email protected] oder unter der Postanschrift gemäß Absatz (1) wenden/melden.
(11) Diese Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der ONECOIN-Website zugänglich und
abrufbar. §23 Verjährung Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren nach 6
Monaten ab dem Zeitpunkt ab dem der entsprechenden Anspruch fällig wird und der
Berechtigte alle Umstände ihren / seinen Anspruch zu rechtfertigen kennt, oder wenn seine /
ihre Unkenntnis mit grober Fahrlässigkeit und Ignoranz zusammenhängt. Gesetzliche
Vorschriften welche zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreiben bleiben davon
unberührt.
§24 Streitbeilegung
(1) Die Parteien werden sich darum bemühen, Fragen und Differenzen bezüglich Struktur,
Interpretation und Auswirkungen dieses Vertrages und weitere Fragen in Bezug auf den
Vertrag oder den Gegenstand des letzteren gütlich zu lösen.
(2) Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellen und Firmen-übergreifenden
Angelegenheiten, einschließlich aller Fragen die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung und in Bezug auf ihre Existenz, Führung, Gültigkeit oder Kündigung beziehen,
müssen durch ein bindendes Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung - Gibraltar, gemäß
dem Arbitration Act № 1895-1810 gelöst werden.
Diese Regeln gelten durch Bezugnahme auf diese Klauseln als aufgenommen, welche
Folgendes umfassen:
(a) Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei.
(b) Der Sitz oder die juristische Stelle des Schiedsgerichts muss Gibraltar sein. Das Gesetz,
welches angewandt wird muss das von Gibraltar sein.
(c) Die Sprache des Schiedsverfahrens muss Englisch sein. Jedes eingereichte Dokument,
das nicht in englischer Sprache vorgelegt wird, muss auf Kosten der Partei ins Englische
übersetzt werden.
(3) Alle Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden, im Zusammenhang
mit und in Verbindung mit dieser Vereinbarung und in Bezug auf ihre Existenz, Führung,
Gültigkeit oder Kündigung müssen durch ein bindendes Schiedsverfahren nach der
Schiedsordnung - Gibraltar, gemäß dem Arbitration Act № 1895-1810 gelöst werden (2) (4)
Das oben in (2) und (3) Erwähnte verhindert / beschränkt nicht die Implementierung von
anderen zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der/die IMA ihren / seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese bleiben unberührt.
§25 Anwendbares Recht / Schiedsgericht / Abweichende Stelle der Gerichtsbarkeit
(1) Geltendes Recht ist das Recht von Gibraltar unter Ausschluss des CISG
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf.
Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der/die IMA ihren / seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Abgesehen davon, ist Gibraltar der Gerichtsstand und Vollziehungsort (soweit gesetzlich
zulässig). §26 Schlussbestimmungen (1) ONECOIN ist berechtigt, die Allgemeinen IMA
Bedingungen jederzeit zu ändern. ONECOIN wird Änderungen mit einer angemessenen Frist
ankündigen. Der/Die IMA hat das Recht darauf, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle
eines Widerspruchs ist der/die IMA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im Fall, dass er / sie den Vertrag innerhalb von
zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht beendet, übernimmt der/die IMA
ausdrücklich die Änderung. (2) Des Weiteren müssen Änderungen und Ergänzungen dieser
Allgemeinen IMA Bedingungen schriftlich erfolgen.
(3) Im Falle der Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen
Nutzungsbedingungen wird die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht berührt werden.
Stattdessen muss die ungültige Klausel dann durch eine gültige Klausel, deren
wirtschaftlicher Zweck jenem der unwirksamen Klausel so nahe wie möglich kommt ersetzt
werden. Das Gleiche muss bei Gesetzeslücken angewandt werden. Mit der Annahme der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erklärt sich der/die IMA einverstanden,
dass er die hier genannten Rechte und Pflichten vollständig versteht und akzeptiert,
einschließlich aller relevanten und geltenden internen Regeln zusammen mit dem im IMA Abkommen beschrieben „Global-Compensation-Plan (globalen Vergütungsplan) des
Unternehmens.
Version der Allgemeinen IMA Bedingungen: 17.03.2016
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