Liebe Mitglieder, bitte beachten Sie, dass wir aufgrund unseres Wachstums und unserer geographischen Expansion unsere Geschäftsbedingungen überarbeitet haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertriebspartnerschaften, einschließlich einer Vereinbarung für einen anderen Standort der Rechtssprechung. Vorwort / Ethische Regeln Wir begrüßen Sie herzlichst im Namen unserer Firma als einen unabhängigen Vertriebspartner (nachstehend bezeichnet als „IMA“), und wünschen Ihnen viel Erfolg und Freunde bei Ihren Aktivitäten als ein unabhängiger IMA von ONECOIN LIMITED, einer Firma, welche ordnungsgemäß nach dem Gesetz Gibraltars existiert und registriert ist (nachstehend bezeichnet als „Onecoin“). Bezüglich des Vertriebs unserer Güter und dem Umgang mit anderen ist es von äußerster Wichtigkeit, unseren Kunden eine beständige Freundlichkeit entgegenzubringen und ein Erlebnis zu garantieren, gekennzeichnet durch Zuverlässigkeit und einem fairen Miteinander zu jedem einzelnen und der gesamten Welt des Network Marketings, während man Gesetz und ethische Grundsätze aufrechterhält. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Ethikregeln ebenso aufmerksam durchzulesen wie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partnerschaften und machen Sie sich diese Prinzipien zu Ihrer Anleitung im Alltag Ihrer Tätigkeit. Ethische Regeln im Umgang mit Verbrauchern 1. Unsere IMA ermahnt Verbraucher ehrlich und ernsthaft, Missverständnisse bezüglich Güter, der Geschäftsmöglichkeiten oder anderen Aussagen während Beratungsgesprächen aufzuklären. 2. Auf Nachfrage des Kunden, können Verkaufsgespräche unterlassen, verschoben oder freundlichst gestoppt werden, wenn sie bereits begonnen haben. 3. Beim Kundenkontakt, sollte der/die IMA den Kunden über alle Aspekte des Produkts (wie Absichten, Eigenschaften oder Registrierung) informieren und falls gefragt, auch über die Möglichkeit weiterer Verkäufe. 4. Alle bereitgestellten Informationen über Produkte müssen verständlich und wahr sein. 5. Ein IMA darf keine Behauptungen, Versprechungen oder andere Hinweise über mögliche spekulative Änderungen von Wechselkursen machen. 6. Der Verbraucher sollte weder durch dubiose und irreführende Versprechungen dazu verführt werden ein Produkt zu erwerben, noch durch versprochene Vorteile, wenn diese mit nicht vorhersehbaren Zukunftsereignissen verknüpft sind. 7. IMA dürfen keine Kommentare hinsichtlich der Entschädigungen und Gehälter anderer IMA machen. Des Weiteren darf ein IMA keine Zahlungen garantieren oder anderseits Wachstumserwartungen. 8. Ein IMA darf nicht behaupten, dass der Onecoin-Vergütungsplan oder andere Produkte von irgendeiner Regierungsbehörde bestätigt, geprüft und unterstützt werden. Ethische Regeln im Umgang mit anderen IMA 1. Der ONECOIN IMA wird immer fair und ehrlich bleiben im Verhalten gegenüber anderen Network Marketing Firmen. 2. Das systematische Rekrutieren (Abwerben) von Partnern ist nicht erlaubt. 3. Abfällige, irreführende oder unfair vergleichende Aussagen über die Produkte oder den Vertrieb anderer Systeme von anderen Firmen ist untersagt. Wir haben Sie nun in die grundlegenden ethischen Regeln unserer Firma eingeführt und würden Sie nun gerne mit unseren ONECOIN Allgemeine Geschäftsbedingungen für IMA vertraut machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IMA §1 Rahmen der Gültigkeit (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IMA sind ein wesentlicher Teil von jeder Verkaufspartnerschaftsvereinbarung zwischen Onecoin, einer Firma, welche ordnungsgemäß nach dem Gesetz Gibraltars existiert und registriert ist, repräsentiert von seinen Hauptgeschäftsführern (nachstehend bezeichnet als „Onecoin“) und den unabhängigen, selbstständigen IMA (nachstehend bezeichnet als „IMA“). (2) Onecoin bietet seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partnerschaften an. §2 Gegenstand des Vertrages, Ausstattungspakete und zusätzlichen Dienstleistungen (1) ONECOIN ist ein Software und Technologie Unternehmen, das auf den internationalen Märkten hochqualitative Güter und Dienstleistungen verkauft wie: Ausbildungs- und Weiterbildungskurse, Cloud-Services, digitale und materielle Produkte und Services (nachstehend bezeichnet als „Güter“). IMA dürfen ONECOIN Güter vermarkten, sodass die Beschaffung der Produkte die Basis ihres Geschäftes sein wird. Der Hauptinhalt der Pakete Infinity, Premium Trader, Tycoon Trader, Executive Trader, Pro-Trader, Trander und Starter ist Ausbildungsmaterial. Die erzeugten Tokens geben Zugang zu den Mining-Pools von ONECOIN aber keine Garantie dafür, ob und wie viele Coins man erhalten wird. Die gesamte Menge der erzeugten Onecoin ist Änderungen vorbehalten, gemäß der Firmenstrategie. Verbraucher sind nicht berechtigt, Onecoins auf der internen Handelsplattform zu kaufen oder zu verkaufen. Bestellungen beziehen sich aus Angebot und Nachfrage. IMA erhalten einen Bonus für ihre Marketing-Aktivitäten. Diese Aktivität erfordert für IMA keine Kosten, um eine Zustellung einer Mindestmenge an ONECOIN Gütern zu akzeptieren oder um neue IMA anzuwerben. Die Gratis Registration ist die einzige Voraussetzung dazu. (2) Zusammengefasst, es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht neue IMA anzuwerben. Nach Erhalt der notwendigen Qualifikation, erhalten IMA einen Bonus für die geleistete Unterstützung für jene IMA, die sie angeworben haben. Ein Bonus wird ausdrücklich, nicht nur für die bloße Rekrutierung neuer IMA ausgezahlt. Der Bonus und die Art und Weise, in welcher er bezahlt wird basieren auf dem Vergütungsplan und seiner Gültigkeit zu dieser Zeit. (3) Onecoin wird IMA für ihre Aktivitäten gratis mit einem Online Back-office versehen; das besagte Back-Office gewährleistet einen aktuellen und nachvollziehbaren Überblick über ihre Verkäufe, Bonusse und ihr Wachstum an Kunden und Downline-Zahlen. Zusammengefasst, Partner dürfen, aber sind nicht dazu verpflichtet, verschiedene Dienstleistungen zu erwerben, weitergehend Ausbildungspakete, etc. wie eine persönliche Website für ihr eigenes Geschäft durch Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung mit ONECOIN. §3 Allgemeine Voraussetzungen für die Abschließung eines Vertrages (1) Die Verträge können nur mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder Personen abgeschlossen werden, sofern sie oder ihre Manager Unternehmer und mindestens 18 Jahre alt sind. Mit Verbrauchern können keine Verträge abgeschlossen werden. (2) Wenn ein Partnerschaftsantrag von einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft ( organisiert als GbR, OHG, KG , etc.) abgegeben wird, muss die besagte Person oder Personengesellschaft einen entsprechenden Handelsregisterauszug zur Verfügung stellen (falls vorhanden für die Partnerschaft ), zusammen mit allen einschlägigen Satzung und anderen vergleichbaren Dokumenten sowie ihre UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (falls vorhanden) . Alle Aktionäre des Antragstellers und alle Aktionäre von jeder juristischen Person oder Personengesellschaft die Aktien besitzen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, sind einzeln und persönlich haftbar gegenüber Onecoin für die Handlungen des Antragsstellers und müssen sämtliche Anträge persönlich unterschreiben (falls Online abgegeben). (3) Sämtliche Online-Formulare sind ein integraler Bestandteil des Vertrages. (4) Der Antrag muss genau und vollständig abgeschlossen sein, und dann vom IMA unterschrieben mit Original an Onecoin zugesandt werden. Durch Unterzeichnung des Antrages erkennt der/die IMA hiermit den Erhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und akzeptiert selbigen als Bestandteil des Vertrages. Alternativ können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit Online-Anfragen akzeptiert werden, beim Kontrollieren der Kästchen in welchen sie enthalten sind. ONECOIN behält sich im Einzelfall das Recht vor, weitere Informationen des IMA zu erhalten. Durch die Einreichung des Antrags, sucht der/die IMA auch automatisch die OnePayments E-Wallet an, ein elektronischer Zahlungsservice von ONECOIN, der eine beschleunigte Auszahlung der Bonusse ermöglicht. Die Anmeldung für diesen Dienst kann durch das Senden einer E-Mail an den ONECOIN Kunden-Support, an folgende E-Mail - Adresse jederzeit vom IMA deaktiviert werden: [email protected]. (5) Alle Änderungen an personenbezogenen Daten des Partners müssen sofort in dem vorgesehenen Abschnitt des ONECOIN Backoffice bestätigt werden. (6) ONECOIN behält sich das Recht vor, Partnerschaftsanfragen nach eigenem Ermessen zu verweigern, ohne einen Grund dafür zu nennen. Onecoin weist ausdrücklich darauf hin, dass momentan keine Anfragen von potenziellen Partnern aus dem Iran oder dem Irak angenommen werden. (7) Im Falle eines Verstoßes gegen eine Verpflichtung gemäß den Absätzen (1) bis (2) und (4 ) (2), ist Onecoin berechtigt den Partnerschaftsvertrag fristlos zu kündigen und falls als notwendig erachtet, Bonusse zurückzufordern die bereits ausgezahlt wurden. Außerdem behält sich ONECOIN für solche Fälle ausdrücklich das Recht vor, weitere Entschädigungen für Schäden anzusuchen. §4 Der Status von IMAs als Unternehmer (1) In dieser Geschäftsbeziehung agieren IMA als unabhängige und autonome Unternehmer. Sie sind keine Beschäftigte von ONECOIN, Handelsvertreter oder Makler. Es gibt keine Anforderungen hinsichtlich Einkommen, Umsatz, mindest-Lieferungen usw. IMAs unterliegen keinen Anweisungen von ONECOIN , mit Ausnahme ihrer vertraglichen Verpflichtungen, und sie tragen die volnle unternehmerischen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit, einschließlich der Verpflichtung, gegebenenfalls alle Geschäftskosten und Löhne ihrer Mitarbeiter zu zahlen. IMAs, müssen ihre Geschäfte im Einklang mit soliden Geschäftsprinzipien errichten und führen, einschließlich des Betriebs eigener Büros oder anderen geeigneten Arbeitsplätzen. (2) Als selbständige Unternehmer sind IMAs persönlich für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, einschließlich der Steuer- und SozialversicherungsAnforderungen (zum Beispiel die Eintragung für eine Umsatzsteuer-ID Nummer, die Registrierung ihrer Mitarbeiter in das Sozialversicherungssystem, gültigen Geschäfts-Lizenzen, wenn erforderlich). In dieser Hinsicht gewährleisten IMAs die Einhaltung aller Auflagen bezüglich Steuern und sonstigen Zahlungsverpflichtungen (wie Zölle oder Einfuhrabgaben), wie es nach dem Sitz ihrer Gerichtsbarkeit hinsichtlich der Bonusse erforderlich ist. ONECOIN behält sich das Recht vor, den jeweiligen Betrag für Steuern und Abgaben vom Bonus abzuziehen und/oder vom IMA eine für Schäden oder Kosten entstandene Entschädigung anzufordern, vorausgesetzt für den Fall, dass dieser sie selbst verursacht hat. ONECOIN zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge oder andere Steuern bezüglich Leistungen an IMAs. Dem IMA steht es nicht zu, irgendwelche Aussagen oder Kommentare in Namen der Firma ONECOIN zu tätigen. (3) ONECOIN möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Erfolg der IMAs ganz von ihrem persönlichen Engagement, ihrer Mühe und Fähigkeiten abhängt. ONECOIN garantiert und gewährleistet keine spezifischen Summen an Vergütungen oder Erträgen durch die bloße Teilnahme im Vertriebssystem und bietet auch kein Angebot an Dienstleistungen an, die solche Vergütungen garantieren können. §5 Anmerkung des freiwilligen Rechts auf Widerruf des Vertrages Sie registrieren sich bei ONECOIN als Unternehmer und nicht als Verbraucher und haben daher nicht das gesetzliche Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Dennoch gewährt Ihnen ONECOIN das freiwillige Recht, diesen Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Freiwilliges Recht auf Kündigung Sie können Ihren Vertrag durch schriftliche Kündigung (per Brief oder E-Mail) innerhalb von zwei Wochen widerrufen, ohne einen Grund dafür zu nennen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, sobald Sie Ihren Partnerschaftsantrag einreichen. Die Frist ist eingehalten, wenn eine Mittelung mit Beweis eines Datums, einer E-Mail oder eines Stempels angegeben wird. Der Vertrag kann auch zum selben Termin, durch die Rücksendung des Starter-Kit storniert werden. Der Widerruf hierhin gesendet werden: support @ onecoin.eu / office @ onecoin.eu oder an: Sofia; Republik Bulgarien; 12 blvd. "Tsar Osvoboditel " , Postleitzahl 1000; zu Händen der One Network Services Ltd. , die als Dienstleister von Onecoin fungiert. Folgen der Aufhebung dieses Vertrages Wenn der Vertrag gekündigt wird, werden alle Leistungen, Zahlungen und / oder Dienstleistungen, die beiderseits empfangenen wurden storniert, gemäß den Erstattungs- und Stornierungsbedingungen, die unter § 16 (8) angegeben sind und zum Anderen alle Vorteile (9), die durch den jeweils anderen entstanden sind. Gegenwertig weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Dienste als verwendet gelten, sobald der/die IMA auf die elektronischen Dienste zugegriffen hat. Wenn Sie die erhaltenen Dienste nicht in vollem Umfang oder nur teilweise zurückerstatten können oder in einem schlechterem Zustand als sie empfangen wurden, müssen Sie den Werteverlust entschädigen. Alle Zahlungserstattungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Für Sie beginnt die Zeit, wenn Sie Ihren Widerruf senden, für uns mit dem Empfang der gleichen. Ein IMA kann sich bei Onecoin abmelden, nachdem der den vorangegangenen Vertrag storniert hat, vorausgesetzt, dass die Stornierung des IMA mehr als 12 Monate zuvor war und der/die IMA in der Zwischenzeit keine Aktivitäten für Onecoin ausgeführt hat. §6 Verwaltung, Hilfe und Handhabung der Kosten / Lieferung von Produkten (1) Durch die eingewilligte Ansuche einer Partnerschaft mit Onecoin, erhalten IMA das Recht ein ihnen angebotenes Online-Back-Office zu nutzen. Dies ist eine einfaches, nicht übertragbares Recht, das spezifische Back-Office zu nutzen. IMAs haben kein Recht dazu, das Backoffice zu modifizieren, zu bearbeiten oder zu reorganisieren und dürfen keine Lizenzen zu selbigem gewährleisten. (2) Der/Die IMA stimmt zu, dass dieser Transfer von gekauften Produkten, die er durch Angebote und Lieferungen von Paketen erwirbt, für den Einsatz auf seiner/ihrer persönlichen Website verfügbar sind. Dies bedeutet, dass das Risiko des Verlustes und das Eigentum auf den IMA zu dem Zeitpunkt weitergeben wird, an dem er die Produkte erhält und der/die IMA somit bestätigt, dass das Siegel der Produkte durch das Einloggen auf die eigene OnecoinWebsite oder das Zugreifen auf den Produktspeicher des Online-Backoffice als gebrochen gilt (wenn die Produkte erstmals benutzt werden). (3) Der/Die IMA ist damit einverstanden, dass er hiermit akzeptiert und versteht, dass ONECOIN keine Haftung für Lieferverzug oder Verlust des Produkts oder nachfolgende Verluste aus solchen Verzögerungen übernimmt, sofern sie nicht fahrlässig von ONECOIN verursacht wurden. (4) Für jedes Produkt, das dem IMA als elektronisches Format zur Verfügung gestellt wird stimmt er zu, dass die Lieferung eines solchen Produkts als eingetreten gilt wenn, entweder (a ) zu dem Zeitpunkt ONECOIN das Produkt per E-Mail übermittelt oder andere elektronische Formate es dem IMA ermöglichen, das Produkt auf der ONECOIN Website anzuzeigen oder herunterzuladen. §7 IMAs’ Marketing und andere allgemeine Verpflichtungen (1) IMAs sind dazu verpflichtet, ihre persönlichen Passwörter und Benutzernamen von Dritten zu schützen. IMAs ist es verboten ONECOIN, ihren Verkaufspartnern, den dazugehörigen Firmen oder Dritten durch ihr Handeln zu schaden oder zu belästigen. Ihnen ist es verboten, alle anderen anwendbaren Regeln zu verletzen. Darüber hinaus ist es IMAs nicht erlaubt, falsche oder irreführende Aussagen über ONECOIN Produkte und deren Vertriebssystem zu tätigen. Im Zuge ihrer Vertriebsaktivitäten und strukturellen Arbeiten ist es IMAs gestattet nur solche Aussagen über die Waren von ONECOIN und dem ONECOIN Verkaufssystem zu tätigen, die dem Inhalt des ONECOIN Marketing- und Informationsmaterial entsprechen. Weitere Fehlverhalten oder der Bonus von illegalen Aktivitäten, wie zum Beispiel die Verwendung von nicht zugelassenen oder unlauteren Werbepraktiken (wie irreführende Aussagen) ist verboten. (2) IMAs dürfen in ihren zur Verfügung gestellten Werbematerialien keine Informationen über ihr Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten durch ONECOIN offenlegen. IMAs werden stattdessen ausdrücklich angehalten, mögliche Partnerschaft-Antragsteller darüber zu informieren, dass nur sehr wenige Partner höhere Einkommen mit ihren ONECOIN Aktivitäten erreichen können und dass diese Einkommen nur durch eine sehr intensive und kontinuierliche Anstrengung möglich sind. (3) IMAs können ihre eigenen Verkaufsunterlagen, Internetseiten Produktbroschüren, Werbevideos oder andere selbsterzeugten Online- oder Offline- Medien und Werbematerialien nur in Übereinstimmung mit den vertraglichen Anforderungen und den geltenden Rechtsvorschriften verwendet, produziert und weiterverbreitet werden. Darüber hinaus dürfen sie nur mit den offiziellen ONECOIN Werbeaussagen arbeiten. Das Vorgenannte gilt auch für ONECOIN-Werbedienste auf ihren eigenen oder externen Websites. Im Falle, dass IMAs ONECOIN Dienstleistungen in anderen Online-Medien wie sozialen Netzwerken (z.B: Facebook), Blogs oder Chatrooms befördern, müssen sie ausschließlich offizielle Werbebotschaften von ONECOIN verwenden. Darüber hinaus müssen IMAs, sofern sie andere Onlinemedien verwenden angeben, dass es sich um keine Offizielle Werbung der ONECOIN-Präsenz handelt. (4) ONECOIN Dienstleistungen und IMA Aktivitäten für ONECOIN können von Angesicht zu Angesicht präsentiert werden, auf privaten Veranstaltungen und Events sowie Online-Partys, Webinaren und anderen Online Präsentationen. (5) Die Dienste können nicht auf Auktionen, öffentlichen oder privaten Online- Flohmärkten, Tauschbörsen, Online- Kaufhäusern, Online-Märkten wie eBay, Amazon oder vergleichbaren Orten angeboten werden. Werbung in elektronischen Medien und Massenmedien ist nur bedingt zulässig. IMAs dürfen ONECOIN Produkte und Dienstleistungen auf TV, Kabel-TV, Radio, Zeitungen, E-Mail oder andere Formen der elektronischen Medien und Massenmedien nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung bewerben. Die genannte Zustimmung kann von ONECOIN nach eigenem Ermessen einbehalten werden. (6) IMAs sind dazu verpflichtet, sich in all ihren Geschäftsbeziehungen als eigenständige ONECOIN Mitarbeiter / Partner zu identifizieren. In der Regel müssen alle Webseiten, Visitenkarten, Autoaufkleber, Anzeigen, Werbematerialien und dergleichen folgenden Vermerk enthalten "UNABHÄNGIGER ONECOIN VERTRIEBSPARTNER". IMAs ist es auch verboten im Namen der Firma ONECOIN Kredite in Anspruch zu nehmen oder zu beantragen, Schulden anzuhäufen, Zusagen zu machen, Bankkonten zu eröffnen oder an anderen beliebigen Verträgen teilzunehmen. (7) Alle Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefongebühren und sonstige Aufwendungen für Werbemittel sind die Verantwortlichkeit der IMAs. (8) Im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit ist es IMAs untersagt, abfällige oder anderweitig rechtswidrige Kommentare oder Bewertungen über Konkurrenten, Drittanbieter Unternehmen, Artikel, Logos oder andere Marken zu tätigen. (9) Alle Präsentationen, Werbematerialien, Schulungen und Filmmaterialien usw. (einschließlich Fotos) die von ONECOIN verwendet werden sind urheberrechtlich geschützt. IMAs dürfen diese nicht ohne eine Einwilligung von ONECOIN kopieren, verteilen, weitergeben, auf eine andere Weise den Inhalt vollständig oder teilweise verändern sowie außerhalb des Vertraglich festgesetzten benutzen. (10) Die Verwendung (oder eine Modifikation) des ONECOIN Etiketts, eingetragenen Marken, Produktnamen, Werktitel oder Handelsnamen im Bereich von Werbematerialien und anderen offiziellen ONECOIN Dokumenten bedarf bereits der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ONECOIN, welches diese nach eigenem Ermessen gewähren oder einbehalten kann. Partnern ist es verboten, ihre eigenen Marken, Titel, Websites oder andere Rechte an geistigem Eigentum mit dem ONECOIN Logo, Warenzeichen, Produktnamen, Titel oder Handelsnamen von ONECOIN eines anderen Landes zu versehen. Das vorgenannte Verbot gilt sowohl für gleiche und ähnliche Zeichen und die Verwendung der vorgenannten Zeichen in Subdomänen oder weiteren Unterkategorien der URL. (11) IMAs ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen bezüglich ONECOIN, seinen Dienstleistungen, seinem Marketing-Plan oder jeder anderen Frage über ONECOIN zu antworten. Der/Die IMA ist dazu verpflichtet, alle Presseanfragen unverzüglich an die E-MailAdresse von ONECOIN: [email protected] zu übermitteln. Darüber hinaus, werden IMAs nur nach der schriftlichen Zustimmung von ONECON öffentliche Aussagen (wie im Fernsehen, Radio oder Online-Foren) über ONECOIN, seiner Produktpalette und dem ONECOIN Verkaufssystem tätigen. (12) Der/Die IMA wird ONECOIN von Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen informieren, die für breite die Öffentlichkeit gedacht sind, bevor er die Konzeption dafür rausgibt. ONECOIN kann nach eigenem Ermessen Änderungen oder sogar den Abbruch solcher Ereignisse verlangen. (13) Kundenanfragen oder Beschwerden jeglicher Art in Bezug auf die Waren, Dienstleistungen oder das Vergütungssystem werden sofort an die E-Mail-Adresse [email protected] weitergeleitet. (14) Der Weiterverkauf von Giftcodes zu einem günstigeren Preis ist strengstens Verboten und gegen die ONECOIN-Regeln. Sie können Giftcodes nur an ihre eigene Downline weiterverkaufen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt dazu, dass Ihr Geld nicht zurückgegeben wird. (15) IMAs dürfen ONECOIN Dienstleistungen nur in diesen Staaten vermarkten sowie Kunden nur in diesen Staaten anwerben, die von ONECOIN freigeben wurden. (16) IMAs ist es grundlegend verboten ihren eigenen Marketing- und / oder Verkaufsunterlagen an andere ONECOIN IMAs zu verkaufen oder auf eine andere Weise zu verteilen. (17) Die Verwendung von Mehrwertnummern (Telefon) um ONECOIN Dienstleistungen oder Produkte zu vermarkten ist nicht gestattet. (18) IMAs müssen ONECOIN unverzüglich und wahrheitsgetreu über etwaiger Verletzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des ONECOIN Verhaltenskodex oder anderer Bestimmungen des Unternehmens informieren. (19) ONECOIN ermöglicht IMAs Waren für den persönlichen Gebrauch, den ihrer Familienmitglieder oder für den Weiterverkauf zu erwerben. Unter keinen Umständen darf der/die IMA den Kauf von Produkten in großen Mengen für den eigenen Verbrauch, den jedes Familienmitgliedes oder anderer IMA initiieren, welche die normalen Anforderungen des Haushaltes des jeweiligen IMA übersteigen. (20) Darüber hinaus ist Vertriebspartnern der Versand unerwünschter (Spam) Werbung EMails, Faxoder SMS-Nachrichten verboten. Spam Politik Der Missbrauch von E-Mails durch einen Unabhängigen Marketing-Mitarbeiter (IMA) von ONECOIN (Firma) ist ein ernstes Problem. Definition von UCE (unerwünschter kommerzieller E-Mail) oder SPAM: - Den Großteil von UCE, Werbematerial oder andere Formen von Werbung die per E-Mail gesendet wurden, die eine IP-Adresse der Firma bewerben oder mit der URL (Domain) von www.onecoin.com und anderen Web-Sites, die im Besitz von www.onecoin.eu sind oder von der Firma betrieben werden. - Die Verwendung von Websites, die auf ISPs (Internet Service Provider) eingerichtet sind und SPAM (auch bekannt als „Geister Seiten“), welche Kunde indirekt auf Domains oder IP Adressen verweist, die mit www.onecoin.eu und www.onecoin.com oder anderen von ONECOIN betriebenen und zugehörigen Webseiten verlinkt sind. - Werbung, Übertragung, oder auf andere Weise zur Verfügung gestellte Softwares, Programme, Produkte oder Dienstleistungen, die dazu gedacht sind SPAM zu erleichtern. - Nachrichtenüberschriften die gefälscht oder falsch dargestellt sind und entweder teilweise oder ganz die eigentliche Herkunft der Nachricht verschleiern. Folgen von Spam: Durch das Internet, ist es allgemein anerkannt, dass SPAM eine rücksichtslose und unkorrekte Geschäftspraxis ist. SPAM ist nicht nur wegen seiner negativen Auswirkung auf die Einstellung der Verbraucher gegenüber dem Unternehmen schädlich, es kann auch die Firma, ihre Ressourcen und andere Dienste überlasten Unsere Anbieter: Da es unerwünscht ist, reagieren Benutzer, die öfters SPAM erhalten haben oft wütend und senden Beschwerden an unsere Dienstleistungsanbieter. Es kann negative Haltung bei den Verbrauchern verursachen und Ressourcen erschöpfen. Das Unternehmen ist bestrebt, vorteilhafte Geschäftsbeziehungen in der Web-Community zu pflegen und wird offensichtlich keine Praxis zulassen, welche diesen Beziehungen gefährdet. Die Konsequenzen des Einsatzes von Spam: Die Firma behält sich das Recht vor, IMA ohne Vorwarnung zu kündigen, die gegen diese Richtlinien verstoßen. Die Verwendung von Unternehmens-Dienstleistungen setzt die Annahme und das Verständnis dieser Politik fest. Die Firma behält sich das Recht vor zu entscheiden, was als „SPAM“, „UCE“, „Mail bombing“, oder „bulk E-Mail“ gilt und aus all den Beweisen zu entscheiden, egal ob der Empfänger auf einer „opt-in“ Email-Liste ist oder nicht. Wenn ein IMA oder eine IMA Website in einer Spam-Beschwerde auftaucht, kann der besagte IMA sofort gekündigt werden. Das Unternehmen wird die Aktionen eines Spammers nicht zulassen, welche das Unternehmen und die IMA -Gemeinschaft gefährden. Als solche behält sich das Unternehmen das Recht vor, folgende Aktionen gegen Regelverstöße des IMA auszuführen. - die sofortige Löschung der Position und der Website ohne Rückerstattungen jeglicher Art, alle Firmen-Dienstleistungen zu verweigern, - eine mögliche Strafe von 250 EURO, - Der gegen die Regeln verstoßende IMA verantwortet sich gegenüber den zivil- und strafrechtlichen Verbindlichkeiten in dem geltenden Land. Bitte beachten Sie: IMA müssen für übermäßige SPAM Beschwerden € 250 bis € 500 an die Firmendienstleister zahlen. Wenn ein IMA als Benutzer von SPAM festgestellt wird, wird er dafür verantwortlich gemacht und muss an das Unternehmen 250-500 EURO zahlen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor zu entscheiden, was gegen seine „Kein-SpamPolitik“ verstößt. Diese akzeptierte Verfahrensweise gegen SPAM (UCE) und alle anderen Unternehmensrichtlinien können von der Firma jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die Fortsetzung der Nutzung der Dienste nach einer Änderung auf der FirmenWebsite stellt eine Annahme einer solchen Änderung und Regelung durch den IMA dar. Das Unternehmen animiert die IMA dazu, evt. Änderungen oder Ergänzungen auf der Seite www.onecoin.eu zu überprüfen. Die Firma ist des Weiteren nicht dafür verantwortlich, was Partner der Firma über Lohn, Team-Bildung und Einkommen behaupten. Die Firma pflegt ein Null –Toleranz-Verhalten wenn es um ein unprofessionelles Verhalten geht, das den Ruf der Firma schädigen oder verändern kann. Wenn Sie ein unprofessionelles Verhalten beobachten, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir entsprechende Maßnahmen gegen die genannte Person unternehmen können. Des Weiteren ist die Verwendung von falschen oder verfälschten Überschriften in E-Mails oder ein fälschliches Verschleiern der Herkunft von E-Mails in Verbindung mit der Gesellschaft und/oder seinen Produkten und Dienstleistungen strengstens untersagt. Wenn eine Person oder ein Unternehmen angibt, keine E-Mails erhalten zu wollen, dann stimmen Sie zu, diesem Unternehmen oder dieser Person keine E-Mails zu senden. Wenn eine Person zunächst zustimmt, E-Mails zu erhalten aber später darum bittet, das Senden von EMails einzustellen, so müssen Sie sich daran halten. Die Firma verbietet auch eine der vorrangegangenen Tätigkeiten auszuüben, indem Sie den Dienst eines anderen Anbieters, Remailer Services oder anderweitige verwenden. §8 Nicht-Wettbewerbsklausel/ Abwerben, Verkauf von Fremdleistungen/ Interessenskonflikt (1) IMAs dürfen Waren und / oder Dienstleistungen für andere Unternehmen verkaufen, einschließlich Network -Marketing-Unternehmen, vorausgesetzt, sie sind keine Konkurrenten von ONECOIN. Wenn IMAs gleichzeitig für mehrere Unternehmen oder NetworkMarketingUnternehmen aktiv sind, stimmen sie zu, ihre Geschäftsaktivitäten so zu organisieren (zusammen mit ihrer jeweiligen Downline), dass jede Verbindung oder Vermischung ihrer anderen Tätigkeiten mit ONECOIN vermieden wird. Insbesondere dürfen IMAS andere Produkte nicht zur gleichen Zeit, am gleichen Ort oder in unmittelbarer Nähe oder auf der gleichen Website, Facebook -Seite oder anderen sozialen Medien / OnlinePlattform mit ONECOIN Produkten anbieten. (2) IMAs ist auch die Rekrutierung von anderen ONECOIN IMAs für den Verkauf von Produkten anderer Unternehmen verboten. (3) IMAs ist es auch verboten –durch den Einstieg in einen neuen Vertrag- die Rechte anderer IMAs oder sonstige abgeschlossene Verträge mit weiteren Unternehmen sowie gültige Klauseln zu verletzen. §9 Vertraulichkeit IMAs müssen in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von ONECOIN und seiner Struktur strikte Vertraulichkeit wahren. Insbesondere umfassen die Geschäftsgeheimnisse Informationen über Downline-Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen, sowie Daten über Kunden und Vertriebspartner. Diese Verpflichtung wird auch nach Beendigung des Partnerschaftsabkommens in Kraft bleiben. §10 Schutz von Downline-Partnern / Crossline-Sponsern / BonusManipulation (1) Jeder neue, durch einen aktiven IMA rekrutierten IMA, der als ONECOIN IMA registriert ist oder dazu ONECOIN Produkte zu verkaufen, wird unter jenem IMA eingeschrieben, der den neuen IMA angeworben hat (Schutz der Downline –Partner ) und innerhalb seiner Downline zugeordnet werden, basierend auf die Zeit und das Datum, an dem die Zahlung für den Antrag bestätigt wurde. Wenn zwei IMAs behaupten, den gleiche neuen IMA gesponsert zu haben, wird ONECOIN den neuen IMA dem Werber zuweisen, der im Antrag des neuen Partners erstmalig genannt wird. (2) ONECOIN ist berechtigt, alle persönlichen Daten aus dem System zu löschen, einschließlich der E-Mail -Adresse, wenn Werbepost, Briefe oder E-Mails mit den Markierungen „bewegt ", " verstorben ", "abgelehnt", "unbekannt" usw. , zurückkommen und der/die IMA es verpasst, die fehlerhaften Daten innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren. Wenn für ONECOIN Kosten für nichtlieferbare Gegenstände oder Pakete Kosten entstehen sollten, ist die Firma berechtigt sich diese vom registrierten IMA zurückerstatten zu lassen, vorausgesetzt, dieser ist für den Fehler verantwortlich. (3) Darüber hinaus, ist jedes Crossline-Sponsern (Abwerben aus anderen Linien) und ähnliche Versuche innerhalb der Firma verboten. „Querlinien – Sponsoring“ bedeutet das Abwerben einer Person oder eines Unternehmens, das bereits von einem anderen IMA eingeschrieben wurde oder bei ONECOIN innerhalb der letzten 12 Monate einen Partnerschaftsantrag vollzogen hat. Mit den Namen der Ehepartner, Verwandten, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Trusts oder anderen Namen Dritter, diese Bestimmung zu umgehen, ist ebenfalls verboten. (4) Bonus Manipulation ist nicht gestattet. Insbesondere umfasst dies die Förderung von Vertriebspartnern, die tatsächlich nicht in der Geschäftstätigkeit für ONECOIN beteiligt sind (auch als Shell- Anbieter bekannt), sowie offene oder verdeckte Mehrfachanmeldungen, soweit, dass diese verboten sind. Es ist verboten, diese Bestimmung mit den Namen der Ehepartner, Verwandten, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Trusts oder anderen Namen Dritter zu umgehen. (5) IMA dürfen es nicht versuchen ein Verkaufsgebiet schützen. §11 Warnungen, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Entschädigung (1) Das erste Mal, an dem IMAs gegen die in § 7 genannten Verpflichtungen verstoßen, werden sie von ONECOIN eine schriftliche Verwarnung bekommen mit einer Frist von 10 Tagen, um den Verstoß wieder rückgängig zu machen. IMAs stimmen zu, ONECOIN für alle durch solche Warnungen entstehende Kosten und vor allem entstehenden Anwaltskosten zu entschädigen. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass § 16 (2), ONECOIN das ausdrückliche Recht gibt, für jeden Verstoß des IMA gegen die Verpflichtungen diesen ohne Vorwarnung zu löschen, dargelegt in §§ 8, 9 und 10 (3) oder (4), sowie für einen besonders schweren, einzelnen Verstoß in § 7 oder einen anderen gültigen Vertrag oder Verpflichtungen nach dem Gesetz. Ungeachtet des Rechts auf außerordentliche Kündigung ohne vorherige Ankündigung § 16 (2), behält sich ONECOIN wie in (1) das Recht vor, bei oben genannten Pflichtverletzungen nach eigenem Ermessen eine Verwarnung auszusprechen, bevor eine Kündigung veranlasst wird, auch wenn diese Warnung eine kürzere Frist für Abhilfemaßnahmen vorsieht. (3) Wenn die vorgesehene Frist abgelaufen ist und die gleiche oder eine im Wesentlichen gleiche Pflichtverletzung begangen wird, oder wenn der ursprünglich reklamierte Verstoß nicht behoben wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 als sofortige Zahlung fällig. Neben der Vertragsstrafe selbst, trägt der/die IMA auch die Verantwortlichkeit für alle Anwaltskosten, die mit seinem/ihrem Inkasso verbunden sind. (4) Ungeachtet der Vertragsstrafe, haftet der/die IMA für sämtliche von ONECOIN durch die Verletzung von Pflichten entstandenen Schäden wie dargelegt in §§7-9 und §10 Absatz 3 und 4, es sei denn, der/die IMA ist nicht verantwortlich für die entstandenen Schäden. (5) Auf das erste Ersuchen muss der/die IMA ONECOIN gegenüber allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der Verpflichtungen des IMA dargelegt in §§7-9 und §10 Absatz 3 und 4 entstanden sind entschädigen, sowie bei anderen Verlegzungen der geltenden Regeln. §12 Anpassung der Preise ONECOIN behält sich das Recht vor, vor allem unter Berücksichtigung etwaiger Veränderungen der Marktbedingungen die Lizenzstruktur zu ändern und / oder die Preise, welche von IMAs bezahlt werden. Ebenso behält sich ONECOIN das Recht vor, die Anteile an Boni im Zusammenhang mit ihren Leistungen, den Vergütungsplan und die Nutzungsgebühren zu Beginn einer jeden neuen Abrechnungsperiode zu ändern und im Einzelnen zu erhöhen. ONECOIN wird solche Änderungen den IMA angemessen ankündigen. Preiserhöhungen von mehr als 5% oder Änderungen an dem Vergütungsplan zum Nachteil des IMAs sind Gründe für die IMA Einwand gegen die Änderungen zu erheben. Sollte ein Partner nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe den geänderten Bedingungen widersprechen bzw. Einwand erheben, so sind die geänderten Bedingungen ein integraler Bestandteil des Vertrages. Es ist nicht erforderlich, den IMA über alle Änderungen zu informieren, die zu der Zeit des Partnerschaftsabkommens bekannt sind, und solche Änderungen stellen für den IMA keinen Grund dar, den Vertrag des Abkommens künftig abzulehnen. Wenn IMAs gegen diese Änderungen protestieren sollten, ist ONECOIN berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt aufzulösen, an dem die veränderten Bestimmungen in Kraft treten. §13 Zahlungsarten ONECOIN akzeptiert die folgenden Zahlungsmethoden für den Kauf von Waren: Banküberweisung - Elektronische Transferierung durch die Perfect-Money-Plattform oder die One-Payments-E-Wallet - Kreditkarte §14 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Bonus Zahlungsmethoden / Verbot der Anordnung von Zahlungen (1) Als Ausgleich für ihre Tätigkeit und darauf die erforderlichen Qualifikationen zu erreichen, werden IMAs Bonusse erhalten, die aus den jeweiligen Qualifikationsanforderungen des ONECOIN Marketing-Plans hervorgehen. IMAs werden die Auszüge unverzüglich kontrollieren und Einwände sofort an ONECOIN melden. Alle Ansprüche auf Bonusse basieren auf dem entsprechenden Vergütungsplan, der den IMAs jederzeit in ihrem Backoffice zur Verfügung steht. (2) ONECOIN behält sich das Recht vor, von IMAs einen Identitätsnachweis zu verlangen, bevor irgendwelche Bonusse ausgezahlt oder Dienstleistungen bereitgestellt werden. ONECOIN kann nach eigenem Ermessen die Identität eines Partners innerhalb von 5 Werktagen anhand einer Ausweiskopie/Reisepass, eines Auszuges aus dem Handelsregister, einer Mehrwertsteuerbescheinigung oder irgendeiner alternativen STEUER -ID, unter Umständen in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-, Wasserrechnungen oder anderen Nebenkostenabrechnungen prüfen. (3) IMAs werden ONECOIN sofort ihre Steuer ID und eine Kopie eines Bestätigungsschreibens des zuständigen Finanzamtes zur Verfügung stellen, wenn sie sich dafür entscheiden Mehrwertsteuer zu zahlen oder der Geschäftsumfang den Schwellensatz für Kleinunternehmerbefreiungen(- freistellungen) überschreiten wird. (4) Bonusse und Abgaben für die Bereitstellung von Dienstleistungen der IMAs können nur auf Konten ausgezahlt werden, welche mit deren Namen hinterlegt sind oder Gesellschaften und Organisationen, die sich mit ONECOIN in einem Vertragsverhältnis befinden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. (5) ONECOIN ist berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht in Übereinstimmung mit dem Gesetz geltend zu machen. Darüber hinaus darf ONECOIN Gebrauch von seinem Zurückbehaltungsrecht durch die Zurückhaltung der Zahlung von Bonussen machen, wenn eines der Dokumente, welche gesetzlich vorgeschrieben sind (wie zB die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer bei juristischen Personen, falls beantragt und ausgestellt, und die Registrierung von Unternehmen etc.) auf Nachfrage nicht vor den ersten Bonusauszahlungen bereitgestellt wurde. Wenn ONECOIN sein Recht ausübt, Bonuszahlungen einzubehalten, vereinbaren alle Parteien hiermit, dass der/die IMA keinen Anspruch auf den zu zahlenden Beitrag erheben darf. (6) Wenn IMA ihren berechtigten IMA Status verlieren, verlieren sie ab diesem Zeitpunkt alle Ansprüche auf Bonusse. Es ist natürlich möglich, dass der/die IMA die jeweilige Qualifikation in der Zukunft wieder zurückerlangt, aber ohne Ansprüche auf frühere Bonusse. (7) ONECOIN ist berechtigt, seine Forderungen bezüglich IMAs und ihren Bonusansprüchen geltend zu machen. IMAs sind dazu nur dann berechtigt, wenn Gegenansprüche unbestritten sind oder von einem Gericht festgestellt werden. (8) IMAs dürfen aus den IMA-Vereinbarungen keine Forderungen beanspruchen oder zusichern, solange dies nicht von einem Gericht beauftragt wurde. Diese Vereinbarung kann nicht mit den Rechten Dritter belastet werden, solange dies nicht von einem Gericht verordnet wurde. (9) ONECOIN muss innerhalb von 5 Werktagen auf falsche Bonusse oder sonstige Zahlungen aufmerksam gemacht werden. Nach dieser Zeit werden die Bonusse oder sonstige Zahlungen als geltend und genehmigt angenommen. (10) Die Bonusse werden wöchentlich unter Berücksichtigung der ONECOIN Zahlungsmethoden und Zahlungsarten und dem ausdrücklichen Wunsch des IMAs ausgezahlt. §15 Blockierung der IMA (1) Sollten IMAs nicht alle erforderlichen Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung und Bestätigung der Voraussetzungen für die Zahlung von Prämien zur Verfügung stellen, ist ONECOIN berechtigt, den IMA vorübergehend zu suspendieren, bis dieser die nach Gesetz erforderlichen Unterlagen bereitstellt. Das Gleiche gilt, wenn der/die IMA es nicht schafft, die Frist, die nach § 14 (2) festgelegt ist zu erfüllen, gegen § 14 ( 3) verstößt bist der Verstoß behoben wird, oder wenn der/die IMA- zu zahlende Kosten nicht begleicht. Die Zeit der Suspendierung gibt dem IMA nicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung und keine Gründe für die Erstattung durch Schäden von Erstbestellungen und Starterpaketen, die bereits bezahlt und in Anspruch genommen worden sind, es sei denn, der/die IMA ist nicht für die Situation die zur Suspendierung geführt verantwortlich. (2) Ansprüche für Boni, die aus den oben genannten Gründen nicht bezahlt werden können, werden als Rückstellungen in ONECOINs Buchführung gebucht und werden nicht vor der gesetzlichen Verjährungsfrist auslaufen. (3) In jedem Fall, in dem eine Warnung erforderlich ist, ist ONECOIN auf die Erstattung der notwendigen Kosten für die Warnung berechtigt. (4) Unabhängig von den Gründen für Suspensionen gemäß Absatz (1), behält sich ONECOIN auch das Recht vor, einen IMA für einen triftigen Grund zu suspendieren. Insbesondere behält sich ONECOIN das Recht vor, den Zugang des IMAs ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu blockieren, wenn der/die IMA gegen die Verpflichtungen aus §§7-9 und §10 Absatz 3 und 4 verstößt, wenn der/die IMA gegen alle anderen bereits erwähnten und anwendbaren Gesetze verstößt oder wenn es alternativ einen wichtiger Grund gibt und der/die IMA bei entsprechenden Pflichtverletzungen trotz einer Warnung von ONECOIN innerhalb der Nachfrist den Fehler nicht behebt §5, oder die Verletzung von Pflichten ONECOIN dazu berechtigt den IMA zu kündigen. §16 Dauer und Beendigung des Vertrages, Folgen der Kündigung / Rückerstattungen / Rückgaben (1) Die Vertriebsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden, auch innerhalb der Vertragslaufzeit, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist vor dem Ende des nächsten Kalendermonats. (2) Ungeachtet der Ursache für die Kündigung nach (1) weiter oben, behält sich ONECOIN das Recht vor, aus triftigen Gründen zu kündigen. Solche wichtigen Gründe sind vor allem die Verletzung jener Verpflichtungen, die in § 7 dargelegt sind, wenn die angemessene Behebung des gleichen durch den IMA fehlschlägt in § 11 (1), oder wenn der/die IMA nach einer solchen Behebung erneut gegen dieselbe oder eine ähnliche Pflicht verstößt. Für einen Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (4) oder 19 festgelegten Verpflichtungen sowie jeden besonders schweren Verstoß gegen den Vertrags nach § 7 oder anderen geltenden, gesetzlich festgelegten Verpflichtungen, ist ONECOIN zur außerordentlichen Kündigung des Partnerschaftsvertrages berechtigt. Darüber hinaus ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder ein solches Verfahren wegen eines Mangels an Vermögenswerten abgelehnt wurde oder wenn die andere Partei auf eine andere Art und Weise insolvent geht oder in der Hoffnung auf einen richterlichen Bescheid eine Konkurserklärung abgibt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird keine weiteren Ansprüche betreffen. (3) Domains, die den Namen " ONECOIN " beinhalten oder jede andere Marke, Handelsnamen oder Produktnamen, welche sich im Besitz von ONECOIN befinden, dürfen nach der Kündigung des Vertrages vom IMA nicht mehr länger benutzt werden und werden auf seine/ihre Kosten an ONECOIN übertragen. (4) Eine vorzeitige Beendigung eines Vertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit, berechtigt den IMA nicht zur Erstattungen irgendwelcher Kosten, es sei denn er macht Gebrauch vom Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund. (6) Ein IMA kann sich nach der Annullierung eines vorangegangenen Vertrages mit ONECOIN erneut bei ONECOIN registrieren. vorausgesetzt, dass der Abbruch und die Bestätigung der Kündigung durch ONECOIN mindestens 12 Monate zurückliegt und der/die IMA in der Zwischenzeit keine Tätigkeit für ONECOIN ausgeübt hat. (7) Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, haben IMA kein weiteres Recht auf Bonuszahlungen und insbesondere kein Recht auf Schadensersatzansprüche als Vertriebspartner [Handelsvertreterausgleichsansprüche], da IMAs nicht als Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuch (HGB) definiert sind. (8) Rückgabe und Rückerstattung Der/Die IMA kann ONECOIN-Produkte unter folgenden Umständen zurückgeben (ausgenommen personalisierte und kundenspezifische Artikel): Das gekaufte Paket kann dem IMA nur für den Fall zurückerstatten werden, wenn er sich bei ONECOIN seit 14 nicht eingeloggt hat. Es werden keine Zurückzahlungen getätigt, wenn der/die IMA sich in sein Konto eingeloggt hat. Dadurch zieht es ONECOIN in Erwägung, dass der/die IMA die ONECOIN Bedingungen akzeptiert und er keine Rückerstattungen von Zahlungen wünscht. - Der/Die IMA kann den Vertrag nur dann annullieren, wenn er sich noch nicht in sein Konto eingeloggt hatte, noch nicht begonnen hat die Plattform zu nutzen und noch keinen Zugang zu seinem/ihrem Produkt erhalten hat ONECOIN wird nach der Rückgabe unverzüglich prüfen, ob der/die IMA für eine Rückerstattung in Betracht kommt. In den meisten Fällen sollte der/die IMA die Rückerstattung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt ONECOIN-Produkte erhalten. Der/Die IMA willigt hiermit ein, dass ONECOINs Rückerstattungspolitik keine Situationen abdeckt, in denen der/die IMA durch die Nutzung von ONECOIN-Produkten bereits Provisionen und Gewinne erhalten hat. (9) Rücktritt Alle Rückerstattungsanträge müssen innerhalb von 14 Tagen ab Einschreibung / Kauf getätigt werden. Die Anfrage zur Rücknahme wird die unterzeichnete Bestellungsanweisung deaktivieren und die spezifische Identifikation (Username) für die Trainings- und Belohnungspakete löschen. Diese Stornierungsbedingungen sind dazu da, das ALS- Trainings- und Ausbildungsmaterial zu schützen, da es geistiges Eigentum ist. Die IMA-Aktivierung und Position im Vergütungssystem wird gelöscht. Alle an den Aussteiger gezahlten Provisionen werden vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Senden Sie Stornierungen an [email protected] - und geben Sie dabei bitte den Benutzernamen des IMA, einen Zahlungsnachweis und das Kaufdatum an. (10) Sollte ein IMA Ansprüche auf Leistungen von ONECOIN außerhalb dieser Partnerschaftsvereinbarung erheben, so bleiben diese Leistungen nach der Auflösung der besagten Vereinbarung unberührt. Sollte der/die IMA nach der Beendigung der Partnerschaftsvereinbarung Dienste von ONECOIN erhalten, wird er als normaler Kunde behandelt werden. (11) Nach Beendigung der Vereinbarung, wird die Position des Vertriebspartners im Vertriebssystem von ONECOIN an ONECOIN übertragen werden. §17 Haftungsausschluss (1) ONECOIN ist nur für die Schäden, abgesehen von Verletzungen zum Leben, dem Glied oder der Gesundheit verantwortlich, wenn sich die Schäden aus absichtlichen oder äußerst nachlässigen Taten oder einer schuldigen Verletzung von wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. die Zahlung von Bonus) durch ONECOIN, seine Angestellten oder Mitarbeitern ergibt. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen resultierenden sowie im Falle von unerlaubten Handlungen. Eine weitergehende Haftung für Schäden ist ausgeschlossen. (2) Jegliche Haftung für Schäden, die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von ONECOIN, seine Mitarbeitern oder Vertreter beinhalten, beschränkt sich auf Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung typischerweise vorhersehbaren wären und auch die durchschnittlichen Mengen, wie sie für Verträge dieser Art typisch wären. Dies gilt auch für indirekte Schäden, einschließlich und insbesondere entgangenen Gewinnen. (3) ONECOIN lehnt jegliche Haftung für Schäden jeder Art von Datenverlusten, die auf dem Server verursacht wurden ab, es sei denn, diese Verluste sind durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ONECOIN, seinen Mitarbeitern oder Vertretern verursacht worden. ONECOIN behandelt alle von IMAs gespeicherten Inhalte auf den Servern als fremde Inhalte, wie es im TMG [DeutschesTelemedien-Gesetz] definiert ist. ONECOIN haftet nicht für falsche Daten und / oder Informationen, die vom IMA beim Antrag eingereicht wurden. Die Gesellschaft ist nicht dafür verantwortlich, wenn von IMAs falsche Benutzernamen zur Verfügung gestellt wurden. (4) Die Bestimmungen des Deutschen-Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. §18 Übertragung des Geschäftsbetriebs oder der gesponserten Struktur an Dritte / Tod des IMA (1) ONECOIN kann seine Vertragsposition jederzeit auf eine Nachfolgegesellschaft übertragen, die das Geschäft abgedeckt durch diese Vereinbarung, auf die gleiche Weise fortgesetzt und die ehemaligen im Unternehmen bestehenden Rechte und Pflichten in vollem Umfang übernehmen wird. ONECOIN ist berechtigt, die Dienste von unterstützenden Partnerunternehmen zu verwenden. Die oben genannten Unternehmen zielen darauf ab, die Bereitstellung der Dienstleistungen, einschließlich der Zahlungen und technischen und administrativen Vorgängen von ONECOIN zu erleichtern. Diese Unternehmen sind unabhängige, getrennte Einheiten, in denen die einschlägigen Gesetze am Ort ihrer Registrierung angewendet werden müssen. ONECOIN darf für die Tätigkeit der Partnerunternehmen nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, alle gelegentlichen Verletzungen der einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften sind durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ONECOIN, seinen Mitarbeitern oder Vertretern verursacht worden. (2) Der/Die IMA ist dazu berechtigt, seine / ihre Downline-Struktur nur mit vorheriger Zustimmung von ONECOIN zu übertragen, welche je nach dem nach eigenem Ermessen gewährleistet werden kann und zur Präsentation des Kaufs und / oder Übertragung des Vertrages mit einem Dritten, sowie die Präsentation des Verkaufspartnerantrages des Dritten zu ONECOIN, ausgenommen ONECOIN hat selbst Gebrauch vom Vorkaufsrecht gemacht. Die Vertriebsstruktur kann nur Personen übertragen werden, die zum Zeitpunkt der Übertragung noch keine ONECOIN IMAs sind. Im Gegensatz dazu ist es nicht gestatten, die Vertriebsstruktur an andere ONECOIN IMAs zu übertragen sowie von anderen ONECOIN IMAs abkaufen zu lassen. Die Einwilligung von ONECOIN kann erfolgen und nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden, vorausgesetzt ONECOIN macht keinen Gebrauch von seinem Vorkaufsrecht. Der/Die IMA ist verpflichtet, ONECOIN die beabsichtigte Übertragung der Vertriebsstruktur schriftlich mitzuteilen. Nach dem Empfang der schriftlichen Mitteilung bleibt ONECOIN 1 Monat Zeit um vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wenn ONECOIN kein Gebrauch von seinem Recht macht, wird die Übertragung zulässig, es sei denn sie wird aus anderen wichtigen Gründen ausgeschlossen. Der Verkauf einer Vertriebsstruktur des Partners ist nur zulässig, wenn die Partnerschaft noch nicht beendet/aufgehoben ist. Mit sofortiger Kündigung oder Verletzung der Allgemeinen Lieferbedingungen durch den IMA, wird das Recht des IMA seine / ihre eigene Verkaufsstruktur zu verkaufen einbehalten; In ähnlicher Weise wird das Recht zum Verkauf vorenthalten für den Fall, dass der/die IMA noch ONECOIN Geld besitzt. (3) Sollte ein IMA als juristische Person oder eine Personengesellschaft registriert sein, ist der Transfer der Vertriebsstruktur nur dann zulässig, wenn die für diese Vereinbarung zusätzlich festgelegten Bedingungen erfüllt sind. (4) Wenn eine juristische Person oder Personengesellschaft, die neu als IMA registriert ist einen neuen Aktionär hinzuzufügen will, ist dies ist möglich, wenn die bisherigen Aktionäre, die den ursprünglichen Antrag für die Vertriebspartnerschaft eingereicht haben Aktionäre bleiben. Wenn ein Aktionär wünscht ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft zu verlassen, die als IMA registriert ist und diese wünscht dessen Anteil zu mehr als 30% an Dritte zu übertragen, so ist das nur mit einer schriftlichen Zustimmung von ONECOIN möglich, und nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrags einschließlich Kopien von entsprechenden notariellen Urkunden, die mit diesen Bestimmungen übereinstimmen. Soweit ein IMA, welcher als juristische Person eingetragen ist wünscht, seine / ihre Partnerschaft auf eine juristische Person oder Personengesellschaft zu übertragen, ist dies nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von ONECOIN möglich, vorausgesetzt, der/die IMA stimmt zu, gegenüber ONECOIN weiterhin haftbar zu sein und einwilligt alle relevanten Dokumente bereitzustellen. Für die Behandlung solcher Fälle wird ONECOIN eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 erheben. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, behält sich ONECOIN das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor. (5) Das Partnerschaftsabkommen wird spätestens mit dem Tod des IMA enden. Es kann wie gesetzlich vorgeschrieben, als Erbe weitergegeben werden. In der Regel muss der Erbe (n) innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des früheren Partners ein neues Partnerschaftsabkommen unterzeichnen. Der Tod muss durch eine Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Sollte es ein Testament geben, das die Partnerschaftsvereinbarung im Rahmen der Erbschaft des Verstorbenen bewilligt, so muss eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorgelegt werden. Wenn der Erbe (n ) seine Erbrechte nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des ehemaligen Partners wahrnimmt, so werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an ONECOIN übertragen werden. Der Zeitraum von sechs Monaten kann durch eine angemessene Zeitspanne in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn es für den Erbe (n) unverhältnismäßig kurz erscheint. §19 Trennung / Auflösung Im Falle, dass ein Ehepaar oder Lebenspartner, eine juristische Person oder Personengesellschaft, die als IMAS registriert sind ihre Vereinigung intern beenden, so wird nach der Trennung, Auflösung oder Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin nur eine Vertriebsposition bestehen bleiben. Diejenigen Mitglieder / Aktionäre die Unternehmen oder Personengesellschaft verlassen, müssen intern entscheiden, welches Mitglied (er)/ Aktionär (e) die Vertriebspartnerschaft fortsetzt und ONECOIN eine schriftliche Mitteilung über ihre Entscheidung zur Verfügung stellen. Im Falle eines internen Streites über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung oder einer sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertriebspartnerschaft mit ONECOIN, behält sich ONECOIN das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn eine solche Debatte zu einer Verletzung der Vertriebspartnerpflichten, zu einer Verletzung der IMA AGB‘s, einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze oder zu einer unzumutbaren Belastung für die Downline oder Upline führt. §20 Einbeziehung des Vergütungsplans (1) Der ONECOIN Vergütungsplan und die darin enthaltenen Anforderungen sind ebenfalls expliziter Teil der IMA Vereinbarungen. Die IMA muss mit den Bestimmungen in der aktuellen Version dieses Dokumentes einverstanden sein. (2) Mit dem Absenden einer Online-Bewerbung an ONECOIN, versichert der/die IMA, dass er den Vergütungsplan und diese Dokumente gelesen und verstanden hat und als integralen Bestandteil der Vereinbarung akzeptiert. (3) ONECOIN ist dazu berechtigt den Vergütungsplan jederzeit zu ändern. ONECOIN wird Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist ankündigen. Die IMA hat das Recht darauf, gegen die Änderung Einspruch zu erheben. Im Falle eines Widerspruchs ist der/die IMA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im Fall, dass er / sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, werden die Änderungen durch den IMA übernommen und akzeptiert. §21 Die Zustimmung zur Nutzung von fotographischem und audiovisuellem Material Der/Die IMA gewährt ONECOIN das Recht, Foto- und audiovisuelles Material, sein / ihr Bild, Sprachaufnahmen, Aussagen und Zitate im Rahmen seiner Tätigkeit als IMA frei zu sammeln. Zu diesem Zweck gibt der/die IMA ausdrücklich seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner / ihrer Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen durch die Unterzeichnung des IMA-Antrags und Bekanntmachung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ein. Die IMA ist berechtigt, die oben stehende Einwilligungserklärung zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs wird ONECOIN die vorhergehende Nutzung innerhalb einer Frist von einem Monat stoppen. §22 Datenschutz (1) Im Folgenden finden Sie die ONECOIN Datenschutzerklärung. (2) Sie können unsere Website anonym besuchen. In jedem Fall eines Besuches der Webseite, wird Ihr Internet-Browser folgende Daten an unsere Server übermitteln: Datum und Uhrzeit des Besuchs der Webseite, die IP- Adresse des Absenders, die angeforderte Ressource, http - Methode und AgentHTTP-User -Header. Allerdings wird unser Web-Server diese Daten von anderen Daten getrennt speichern; daher ist es uns nicht möglich, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Nach einer anonymen Analyse zu statistischen Zwecken werden diese Daten sofort gelöscht. (3) ONECOIN für die Einordnung von Wünschen und Anforderungen des Interessenten Cookies ein. Durch die Verwendung von Cookies kann ONECOIN die Messung der Häufigkeit der WebsiteBesuche und die allgemeine Navigation aktivieren. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Bitte beachten Sie dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem übertragen werden - das sind in der Regel so genannte "Session-Cookies". "Session - Cookies " sind dadurch gekennzeichnet, dass sie am Ende der Browser-Sitzung automatisch von der Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies auf Ihrem Computersystem werden bleiben, so dass es uns möglich wird, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sogenannte langwierige Cookies). Sie können Cookies natürlich jederzeit ablehnen, soweit Ihr Browser dies zulässt. Bitte beachten Sie schließlich, dass bestimmte Funktionen dieser Website nicht oder nur mit Einschränkungen verwendet werden können Dies geschieht, wenn Ihr Browser nicht so konfiguriert ist, dass er Cookies (von unserer Website) akzeptiert. ONECOIN benutzt Google Analytics für die Möglichkeit, Wünsche und Anforderungen des Interessenten zu kategorisieren. (4) Google Analytics verwendet so genannte "Cookies ", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die Analyse Ihrer Benutzung der Website ermöglichen. Die Informationen, die von den auf Ihren Besuch dieser Website bezogenen Cookies erschaffen werden (einschließlich Ihrer IP - Adresse), werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website zu analysieren, für das Zusammenstellen eines Berichts über die Websiteaktivitäten, für die Websitebetreiber rund für die Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen in Bezug auf Website und die Nutzung des Internets. Darüber hinaus kann Google diese Daten an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP - Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verweigern. Aber bitte beachten Sie, sollten Sie das auf diese Weise tun, dass Sie eventuell nicht in der Lage sein werden, diese Website und alle Funktionen in vollem Umfang zu nutzen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich einverstanden, dass die von Google gesammelten Daten in Bezug auf Ihre Person in der Art und Weise und für den oben beschriebenen Zweck verarbeitet werden können. (5) ONECOIN verwendet sogenannte Social Plugins ("Plugins" ) des sozialen Netzwerks Facebook, das von der Facebook Inc. betrieben wird, 1601 S. California Ave , Palo Alto, CA 94304 , USA ("Facebook"). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder durch den zusätzlichen Text "Social Plugin von Facebook" oder "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Hier finden Sie eine Übersicht über die Facebook-Plugins und deren Erscheinung: http://developers.facebook.com/plugins. Wenn Sie Zutritt zu einer Seite unserer Web-Präsenz erhalten, welche ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt werden, der es in die Website integrieren wird. Durch das Integrieren des Plugins, erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unserer Webseite aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto haben oder wenn Sie gerade nicht bei Facebook angemeldet sind. Diese Informationen (einschließlich Ihrer IP - Adresse) wird direkt von Ihrem Browser an einen Server von Facebook in den USA übertragen und dort gespeichert werden. Wenn Sie bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook direkt den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel durch das Drücken des „Like- Buttons“ oder das Abgeben eines Kommentares, wird die entsprechende Information auch dort direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Darüber hinaus wird die Information auch auf Facebook gepostet und kann von Ihren Facebook-Freunden gesehen werden. Facebook kann diese Informationen für Zwecke der Werbung, Marktforschung und entsprechenden Gestaltung von Facebook -Seiten verwenden. Zu diesem Zweck schafft Facebook Nutzungs-, Interessens und Beziehungsprofile, z.B. für die Nutzung unserer Website in Bezug auf die Analyse von überlagerter Werbung auf Facebook, um andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren oder für die Bereitstellung von anderen Dienstleistungen im Zusammenhang in der Nutzung von Facebook. Wenn Sie nicht wollen, dass Facebook die gesammelten Daten über unsere Web-Präsenz zu Ihrem Facebook- Konto zuordnen, müssen Sie sich von Facebook abmelden, bevor Sie unsere Website besuchen. Der Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre können Sie unter Facebook-Datenschutzrichtlinie finden: http://www.facebook.com/policy.php. (6) Hinweis für die Google + 1 - Taste: Mit Hilfe der Google + 1 - Schaltfläche können Sie global Informationen veröffentlichen. Über die Google + 1 - Schaltfläche können Sie und andere Nutzer personalisierte Informationen von Google und unseren Partnern erhalten. Google wird diese Informationen speichern, die Sie für den Inhalt +1 abgegeben haben sowie Informationen über die Website, die Sie gesehen haben, als Sie den Klick abgegeben haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto im Zusammenhang mit Google-Diensten angezeigt werden, sowie in den Suchergebnissen, in Ihrem Google-Profil oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet. Google zeichnet Informationen über Ihre + 1 - Aktivitäten mit dem Ziel der Verbesserung der GoogleDienste für Sie und andere Nutzer. Für die Möglichkeit, die Google + 1 - Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google -Profil, das zumindest den Namen, den Sie für das Profil gewählt haben enthalten muss. Dieser Name wird mit Bezug auf alle Google-Dienste verwendet werden. In einigen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen für den Austausch von Inhalten, den Sie über Ihr GoogleKonto verwendet haben ersetzen. Die Identität Ihres Google-Profils darf Benutzern gezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder andere personenbezogene Daten. Verwendung der gesammelten Informationen: Zusätzlich zu den oben genannten Zwecken, sofern die von Ihnen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen von Google verwendet werden. Google wird schließlich zusammengefasste Statistiken über die + 1 Aktivitäten der Nutzer veröffentlichen oder wird sie an Nutzer und Partner weitergeben - wie etwa Verlegern, Inserenten oder verbundenen Websites. (7) Auf den ONECOIN–Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter integriert. Diese Funktionen werden angeboten von Twitter Inc., 795 Folsom St. , Suite 600, San Francisco , CA 94107 , USA. Durch die Verwendung von Twitter und der "Retweet" Funktion, werden die von Ihnen besuchten Websites mit Twitter bei Twitter verlinkt und mit anderen Benutzern kommuniziert. Währenddessen werden die Daten auch an Twitter übertragen. Bitte beachten Sie, dass wir - in unserer Eigenschaft als Anbieter der Seiten - keine Informationen von Twitter über die übertragenen Dateninformationen und ihre Verwendung erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Twitter-Datenschutzerklärung unter http://twitter.com/privacy. Ihr Twitter- Datenschutzeinstellungen können in den KontoEinstellungen unter http://twitter.com/account/settings geändert werden. (8) Persönliche Daten werden nur insoweit gesammelt werden, wie der/die IMA sie freiwillig bei der Bestellung oder Registrierung einreicht. ONECOIN wird diese übertragen, personenbezogene Daten (zB Titel, Name , Adresse, E-Mail – Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Banküberweisungsdaten ) ohne ausdrückliche , gesonderte Einwilligung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und nur für den Verwendungszweck der Vertragserfüllung nutzen. (9) Für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages, z.B. für die Abrechnung oder Zahlung von Prämien, für die Produkt oder Marketing-Informationen, die Weiterleitung persönlicher Daten des IMA an Dritte, wie etwa die Buchhaltung oder die OnePayments E-Wallet-Plattform - im erforderlichen Umfang für die Erfüllung der vorgenannten vertraglichen Verpflichtungen. Nach vollständiger Ausführung des Vertrages, einschließlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütungen, werden die IMA-Daten gelöscht. Daten, die aus steuerlichen oder wirtschaftlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach Durchführung des Vertrages blockiert werden, vorausgesetzt, dass der/die IMA keine seine / ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer weiteren Verwendung seiner / ihrer persönlichen Daten gegeben hat. (10) Der/Die IMA ist jederzeit berechtigt, kostenlose Informationen über seine/ihre Daten zu verlangen und seine/ihre persönlichen Daten löschen, sperren oder ändern zu lassen. Wenn der/die IMA weitere Informationen über die Speicherung seiner / ihrer persönlichen Daten empfangen möchte oder wenn der Interessent die Daten gelöscht, gesperrt oder geändert haben möchte, kann er / sie sich an den Support unter der E-Mail - Adresse [email protected] oder unter der Postanschrift gemäß Absatz (1) wenden/melden. (11) Diese Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der ONECOIN-Website zugänglich und abrufbar. §23 Verjährung Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren nach 6 Monaten ab dem Zeitpunkt ab dem der entsprechenden Anspruch fällig wird und der Berechtigte alle Umstände ihren / seinen Anspruch zu rechtfertigen kennt, oder wenn seine / ihre Unkenntnis mit grober Fahrlässigkeit und Ignoranz zusammenhängt. Gesetzliche Vorschriften welche zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreiben bleiben davon unberührt. §24 Streitbeilegung (1) Die Parteien werden sich darum bemühen, Fragen und Differenzen bezüglich Struktur, Interpretation und Auswirkungen dieses Vertrages und weitere Fragen in Bezug auf den Vertrag oder den Gegenstand des letzteren gütlich zu lösen. (2) Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellen und Firmen-übergreifenden Angelegenheiten, einschließlich aller Fragen die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und in Bezug auf ihre Existenz, Führung, Gültigkeit oder Kündigung beziehen, müssen durch ein bindendes Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung - Gibraltar, gemäß dem Arbitration Act № 1895-1810 gelöst werden. Diese Regeln gelten durch Bezugnahme auf diese Klauseln als aufgenommen, welche Folgendes umfassen: (a) Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. (b) Der Sitz oder die juristische Stelle des Schiedsgerichts muss Gibraltar sein. Das Gesetz, welches angewandt wird muss das von Gibraltar sein. (c) Die Sprache des Schiedsverfahrens muss Englisch sein. Jedes eingereichte Dokument, das nicht in englischer Sprache vorgelegt wird, muss auf Kosten der Partei ins Englische übersetzt werden. (3) Alle Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden, im Zusammenhang mit und in Verbindung mit dieser Vereinbarung und in Bezug auf ihre Existenz, Führung, Gültigkeit oder Kündigung müssen durch ein bindendes Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung - Gibraltar, gemäß dem Arbitration Act № 1895-1810 gelöst werden (2) (4) Das oben in (2) und (3) Erwähnte verhindert / beschränkt nicht die Implementierung von anderen zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der/die IMA ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese bleiben unberührt. §25 Anwendbares Recht / Schiedsgericht / Abweichende Stelle der Gerichtsbarkeit (1) Geltendes Recht ist das Recht von Gibraltar unter Ausschluss des CISG Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der/die IMA ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. (2) Abgesehen davon, ist Gibraltar der Gerichtsstand und Vollziehungsort (soweit gesetzlich zulässig). §26 Schlussbestimmungen (1) ONECOIN ist berechtigt, die Allgemeinen IMA Bedingungen jederzeit zu ändern. ONECOIN wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der/Die IMA hat das Recht darauf, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist der/die IMA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im Fall, dass er / sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht beendet, übernimmt der/die IMA ausdrücklich die Änderung. (2) Des Weiteren müssen Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen IMA Bedingungen schriftlich erfolgen. (3) Im Falle der Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen wird die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht berührt werden. Stattdessen muss die ungültige Klausel dann durch eine gültige Klausel, deren wirtschaftlicher Zweck jenem der unwirksamen Klausel so nahe wie möglich kommt ersetzt werden. Das Gleiche muss bei Gesetzeslücken angewandt werden. Mit der Annahme der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erklärt sich der/die IMA einverstanden, dass er die hier genannten Rechte und Pflichten vollständig versteht und akzeptiert, einschließlich aller relevanten und geltenden internen Regeln zusammen mit dem im IMA Abkommen beschrieben „Global-Compensation-Plan (globalen Vergütungsplan) des Unternehmens. Version der Allgemeinen IMA Bedingungen: 17.03.2016