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Börsennotierte Finanzanlageprodukte
Optionen
Optionen
Optionen bieten einerseits die Möglichkeit hochspekulative
Geschäfte zu machen, andrerseits aber ist es genauso möglich
Optionen zur Absicherung einzusetzen.
Mit Optionen lassen sich z.B. Aktiendepots gegen Kursverluste
absichern, Währungsrisiken begrenzen oder auch Zinsrisiken
minimieren.
Ein Optionskäufer erwirbt das Recht (aber nicht die Pflicht!),
 entweder am Ende der Laufzeit (Europäische Option)
 oder während der gesamten Laufzeit (Amerikanische
Option)
 oder während eines oder mehreren festgelegten
Zeiträumen während der Laufzeit (Bermuda-Option)
seine Option auszuüben.
Die Standard-Optionen sind so genannte Put- und CallOptionen. Dabei erwirbt der Optionsinhaber das Recht (aber
nicht die Pflicht!) eine bestimmte Menge eines Gutes wie z.B.
einer Aktie zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen
(Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).
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Beispiel:
Ausgangssituation: Für eine Geldanlage stehen 5.000 EUR zur
Verfügung.
Da erwartet wird, dass der Aktienkurs der Muster AG steigt, soll
das Geld
 Variante 1: in Aktien der Muster AG
 Variante 2: in Optionsscheine für Aktien der Muster AG
investiert werden.
Der Aktienkurs steht am 01.07.2015 bei 200 EUR.
Kosten eines Optionsscheins für das Recht am 31.12.2015
Aktien der Muster AG zu einem Kurs von 210 EUR zu erwerben:
4 EUR
Der Kurs der Muster AG steigt bis zum 31.12.2015 auf 220 EUR
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Variante 1
Variante 2
Kauf von Aktien der Muster AG
Kauf von Optionsscheinen für Aktien der Muster AG
01.07.2015
Kauf von 25 Aktien der Muster AG (Anlagebetrag dividiert durch
Aktienkurs; 5.000 EUR : 200 EUR = 25)
01.07.2015
Kauf von 1.250 Optionen auf den Kauf von Aktien der Muster AG
(Anlagebetrag dividiert durch Aktienkurs; 5.000 EUR : 4 EUR = 1.250)
31.12.2015
Verkauf von 25 Aktien der Muster AG zum Kurs von 220 EUR
31.12.2015
Kauf von 1.250 Aktien der Muster AG zum Kurs von 210 EUR (Kosten
= 262.500 EUR)
+ direkter Wiederverkauf zum aktuellen Kurs von 220 EUR
(Einnahme = 275.000 EUR)
Gewinn:
Pro Aktie: 220 EUR – 200 EUR = 20 Euro
25 Aktien à 20 Euro = 500 Euro
Gesamtgewinn somit: 500 EUR
Bei einem eingesetzten Kapital von 5.000 EUR wurden 500 EUR
verdient, was (vereinfacht) einer Verzinsung von 10% entspricht.
Gewinn:
275.000 EUR (1.250 Aktien à 220 EUR)
- 262.500 EUR (1.250 Aktien à 210 EUR)
-----------------------------------------------------= 12.500 EUR
Davon abzuziehen sind natürlich noch die Kosten für die Option in
Höhe von 5.000 EUR.
Gesamtgewinn somit: 7.500 EUR
Mit einem Kapitaleinsatz von 5.000 EUR wurde hier ein Gewinn von
7.500 EUR erzielt. Das entspricht (vereinfacht) einer Verzinsung von
150%
Aus Vereinfachungsgründen haben wir bei den Berechnungen auf die Berücksichtigung von Bankspesen und steuerlichen Aspekte verzichtet.
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Kauf einer Call-Option
Zugrunde liegende Markterwartung: steigende, bis stark
steigende Kurse.
Maximaler Verlust: gezahlte Optionsprämie
EUR steht. Der Käufer kann die Aktie an der Börse immer
günstiger kaufen als für 50 EUR. Steigt der Aktienkurs über den
Basispreis (hier 50 EUR), entwickelt sich auch der Wert der
Option positiv.
Maximaler Gewinn: Unbegrenzt
Der Kauf einer Call-Option berechtigt, während der Laufzeit der
Option, zum Kauf eines Wertpapieres (z.B. Aktie) zu einem
vorher festgelegten Kurs (Basispreis). Es besteht jedoch nicht
die Pflicht diese Option auszuüben, der Käufer kann die Option
verfallen lassen. Aus diesem Grund ist der maximale Verlust
begrenzt auf die gezahlte Optionsprämie.
Angenommen, der Aktienkurs steht am Verfallstag der Option
bei 80 EUR, hat die Option einen rechnerischen Wert von 30
EUR (Aktienkurs am Verfalltag abzüglich Basispreis; 80 EUR – 50
EUR). Dieser Wert der Option wird innerer Wert genannt.
Beispiel:
Basiswert: Muster AG
Basispreis: 50 EUR
Gezahlte Optionsprämie: 25 EUR
Der Käufer erzielt also einen Gewinn, wenn der Aktienkurs den
Basispreis zzgl. der gezahlten Optionsprämie übersteigt. In dem
Beispiel mit einem Basispreis von 50 EUR und einer
Optionsprämie von 25 EUR muss der Aktienkurs also
mindestens 75 EUR betragen, damit die Option nicht wertlos ist.
Jeder weitere Kursanstieg über 75 EUR hinaus stellt für den
Käufer also einen Gewinn dar.
Bis zum Erreichen des Basispreises der Option ist das Kaufrecht
wertlos. Dabei ist es unerheblich, ob die Aktie bei 20, 30 oder 40
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Innerer Wert = Aktienkurs – Basispreis.
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Verkauf einer Call-Option
Der Verkauf einer Call-Option verpflichtet den Verkäufer eine
bestimmte Menge eines Wertpapieres zu einem vorher
festgelegten Preis während der Optionslaufzeit zu verkaufen.
Für diese Verpflichtung erhält der Verkäufer eine
Optionsprämie von dem Käufer des Calls.
Grundsätzlich sind bei dem Verkauf eines Calls zwei
Konstellationen zu unterscheiden:
1.
Der Verkäufer besitzt die Wertpapiere selbst nicht.
In diesem Fall wird von naked call writing gesprochen.
2.
Der Verkäufer besitzt die Wertpapiere und kann diese aus
seinem eigenen Bestand liefern.
In diesem Fall wird von covered call writing gesprochen.
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Naked Call Writing
Zugrunde liegende Markterwartung: fallende Kurse
Maximaler Verlust: unbegrenzt
Maximaler Gewinn: Erhaltene Optionsprämie
Das Verkaufen einer Call Option, ohne selbst den Basiswert (in
unserem Beispiel: Aktien der Muster AG) zu besitzen, ist als sehr
gefährlich einzuschätzen, da der maximal mögliche Verlust nicht
beschränkt ist. Der Verkäufer muss das Wertpapier an der Börse
zum Tageskurs kaufen, wenn der Käufer sein Optionsrecht
ausübt. Der Käufer wird aber seine Option nur ausüben, wenn
der aktuelle Wertpapierkurs den Basispreis übersteigt, da der
Käufer dann durch die Ausübung das Wertpapier günstiger
beziehen kann, als direkt über die Börse.
Beispiel:
Verkauf einer Kaufoption
Basiswert: Aktie der Muster AG
Basispreis: 50 EUR
Erhaltene Optionsprämie: 25 EUR
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So lange sich der Aktienkurs der Muster AG unterhalb des
Basispreises (50 EUR) bewegt, erzielt der Verkäufer der CallOption einen Gewinn. Der Gewinn ist in diesem Fall gleich der
erhaltenen Optionsprämie (25 EUR). Der Käufer wird die Option
nicht ausüben, da er die Aktien an der Börse zum Tageskurs
günstiger kaufen kann.
Steigt der Aktienkurs über den Basispreis, so erzielt der
Verkäufer so lange einen Gewinn, bis die erhaltene
Optionsprämie aufgebraucht ist.
Wenn der Aktienkurs z.B. auf 60 EUR steigt, so kann der
Verkäufer immer noch einen Gewinn von 15 Euro verzeichnen.
Er müsste bei Ausübung der Option durch den Käufer die Aktien
zwar zum Tageskurs von 60 EUR beschaffen und würde diese für
50 EUR (= Basispreis) weitergeben müssen. D.h. er hätte einen
Verlust von 10 EUR. Dagegen steht jedoch die erhaltene
Optionsprämie in Höhe von 25 EUR, was in der Summe zu
einem Gewinn von 15 Euro führt.
Der Break-Even-Point liegt in diesem Beispiel also bei einem
Aktienkurs von 75 EUR (Summe aus erhaltener Optionsprämie +
Basispreis).
Bei einem weiteren Kursanstieg erzielt der Verkäufer einen
Verlust, der in der Höhe nicht begrenzt ist, da der Aktienpreis in
beliebige Höhen steigen kann.
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Covered Call Writing
Zugrunde liegende Markterwartung: gleichbleibende, bzw.
leicht steigende Kurse
Maximaler Verlust: Kursverlust der Aktie (ggf. unbegrenzt)
verringert um die Einnahme der Optionsprämie.
Maximaler Gewinn: Kursgewinn der Aktie bis zum Erreichen
des Basispreises + Optionsprämie
Im Gegensatz zum Naked Call Writing bei dem es sich um eine
ungedeckte Position des Verkäufers des Calls handelt,
beschreibt das Covered Call Writing den Verkauf eines Calls als
gedeckte Position. D.h. der Verkäufer des Calls besitzt den
zugrunde liegenden Basiswert. In unserem Beispiel besitzt er
Aktien der Muster AG.
Beispiel:
Verkauf einer Kaufoption
Basiswert: Aktie der Muster AG
Kaufpreis der Aktie: 45 EUR
Basispreis: 50 EUR
Erhaltene Optionsprämie: 15 EUR
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So lange sich der Aktienkurs der Muster AG unterhalb des
Basispreises bewegt, erzielt der Verkäufer der Call-Option einen
Gewinn. Der Gewinn ist in diesem Fall gleich der erhaltenen
Optionsprämie (15 EUR). Der Käufer wird seine Option nicht
ausüben, da er die Aktien an der Börse zum Tageskurs günstiger
kaufen kann.
Steigt der Aktienkurs über den Basispreis, so erzielt der
Verkäufer so lange einen Gewinn, bis die erhaltene
Optionsprämie aufgebraucht ist.
Wenn der Aktienkurs z.B. auf 55 EUR steigt, so kann der
Verkäufer einen Gewinn von 20 EUR verzeichnen. Er muss die
Aktien zwar zum Basispreis von 50 EUR verkaufen, da er sie
selbst aber für 45 EUR eingekauft hat, macht er einen Gewinn
von 5 EUR und erhält zusätzlich die Optionsprämie (15 EUR).
Der maximale Gewinn ist in diesem Beispiel bei einem
Aktienkurs von 60 EUR (Addition von Aktienkaufpreis und
erhaltener Optionsprämie) erreicht.
Bei einem weiteren Kursanstieg erzielt der Verkäufer keinen
Gewinn mehr, da er die Aktien auf jeden Fall zum Basispreis
verkaufen muss.
Bei sinkenden Aktienkursen wird der Käufer der Kaufoption
diese nicht ausnutzen, da er die Aktien an der Börse günstiger
bekommt und der Verkäufer erleidet den Kursverlust der Aktie
abgemildert um die Optionsprämie.
Verlust in diesem Fall = (Aktueller Kurs der Aktie –
ursprünglicher Kaufkurs der Aktie) + Optionsprämie
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Kauf einer Put-Option
Zugrunde liegende Markterwartung: Fallende, bis stark
fallende Kurse.
Maximaler Verlust: Kursverlust der Aktie bis zum Basispreis
plus die Optionsprämie
Maximaler Gewinn: Keiner
Strategie zur Absicherung von Positionen
Der Kauf einer Put-Option berechtigt den Käufer der Option,
während der Optionslaufzeit einen Basiswert zu einem vorher
festgelegten Preis an den Verkäufer der Option zu verkaufen.
Bleibt der Aktienkurs über 180 EUR wird die Option nicht
ausgeübt, da an der Börse bessere Verkaufskurse zu erzielen
sind.
Fällt der Aktienkurs aber z.B. auf 150 EUR, kann die Option
ausgeübt werden und die Aktien zu 180 EUR verkauft werden.
In diesem Fall würde sogar trotz fallender Aktienkurse ein
Gewinn von 30 EUR je Aktie erzielt werden. Hiervon ist natürlich
noch die Optionsprämie von 9,50 EUR abzuziehen.
Der Gesamtgewinn beträgt also 20,50 EUR je Aktie (30 EUR
Gewinn aus Differenz Aktienkurs und Basispreis abzgl. 9,50 EUR
Optionsprämie).
Beispiel:
Jemand hat 100 Aktien der Muster AG in seinem Bestand.
Der Aktienkurs liegt derzeit bei 200 EUR
Er kauft einen Put auf einen Basispreis von 180 EUR. Die
Laufzeit der Option beträgt 12 Monate. D.h. innerhalb dieser 12
Monate hat er das Recht die Aktien zu 180 EUR zu verkaufen.
Für dieses Recht zahlt er eine Optionsprämie von 9,50 EUR.
Somit ist das Aktiendepot gegen fallende Kurse bei 180 EUR
abgesichert.
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Verkauf einer Put-Option
Zugrunde liegende Markterwartung: zumindest leicht
steigende Wertpapierkurse
Maximaler Verlust: unbegrenzt (z.B. wenn die zugrunde
liegende Aktie wegen Insolvenz der AG völlig wertlos wird)
Maximaler Gewinn: Optionsprämie
Bei dem Verkauf einer Put-Option verpflichtet sich der
Verkäufer, den festgelegten Basiswert (z.B. eine Aktie) zu einem
vorher festgelegten Preis (Basispreis) zu kaufen. Der Verkäufer
erhält dafür vom Käufer eine Optionsprämie. Der Verkäufer der
Put-Option wird auch Stillhalter genannt, da er keinen Einfluss
auf die Ausübung hat. Sobald der Optionskäufer sein Recht
ausübt, muss der Verkäufer der Put-Option die Wertpapiere
kaufen.
Der maximale Gewinn wird dann erreicht, wenn der
Wertpapierkurs mindestens die Höhe des Basispreises erreicht.
Der Verkäufer wird bei Ausübung der Put-Option zum Käufer
des Wertpapiers. Er bezahlt dafür den festgelegten Basispreis.
Ist der Börsenkurs des Wertpapiers gleich dem Basispreis, so
könnte er die Aktien auch direkt an der Börse kaufen und macht
somit ein Nullsummen-Geschäft aus dem Wertpapier selbst.
Liegt der aktuelle Börsenkurs des Papiers bei Ausübung unter
dem Basispreis, so erzielt der Verkäufer der Option aus dem
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Wertpapiergeschäft einen Verlust in Höhe des Basispreises
abzüglich dem aktuellen Börsenkurs. Von diesem Verlust muss
dann allerdings noch die erhaltene Optionsprämie abgezogen
werden.
D.h. dass das gesamte Geschäft in die Verlustzone gerät, sobald
der Verlust aus dem zugrunde liegenden Wertpapiergeschäft
mindestens so groß ist, wie die erhaltene Optionsprämie. Sinkt
der Kurs des Wertpapiers noch weiter, so erzielt das gesamte
Geschäft einen Verlust.
Beispiel:
Verkauf einer Put-Option
Basiswert: Aktie der Muster AG
Basispreis: 50 EUR
Erhaltene Optionsprämie: 15 EUR
So lange der Aktienkurs nicht unter 35 EUR sinkt, macht der
Verkäufer der Put-Option keinen Verlust.
Sinkt der Aktienkurs jedoch z.B. auf 20 EUR so muss der
Verkäufer der Put-Option die Aktien zum vereinbarten
Basispreis (= 50 EUR) kaufen – obwohl er sie an der Börse für
nur 20 EUR kaufen könnte – d.h. er macht aus diesem Geschäft
30 EUR Verlust. Dieser Verlust wird allerdings verringert um die
15 EUR Optionsprämie die er erhalten hat.
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