Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Optionen Optionen bieten einerseits die Möglichkeit hochspekulative Geschäfte zu machen, andrerseits aber ist es genauso möglich Optionen zur Absicherung einzusetzen. Mit Optionen lassen sich z.B. Aktiendepots gegen Kursverluste absichern, Währungsrisiken begrenzen oder auch Zinsrisiken minimieren. Ein Optionskäufer erwirbt das Recht (aber nicht die Pflicht!), entweder am Ende der Laufzeit (Europäische Option) oder während der gesamten Laufzeit (Amerikanische Option) oder während eines oder mehreren festgelegten Zeiträumen während der Laufzeit (Bermuda-Option) seine Option auszuüben. Die Standard-Optionen sind so genannte Put- und CallOptionen. Dabei erwirbt der Optionsinhaber das Recht (aber nicht die Pflicht!) eine bestimmte Menge eines Gutes wie z.B. einer Aktie zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). © 2015 VIWIS GmbH Beispiel: Ausgangssituation: Für eine Geldanlage stehen 5.000 EUR zur Verfügung. Da erwartet wird, dass der Aktienkurs der Muster AG steigt, soll das Geld Variante 1: in Aktien der Muster AG Variante 2: in Optionsscheine für Aktien der Muster AG investiert werden. Der Aktienkurs steht am 01.07.2015 bei 200 EUR. Kosten eines Optionsscheins für das Recht am 31.12.2015 Aktien der Muster AG zu einem Kurs von 210 EUR zu erwerben: 4 EUR Der Kurs der Muster AG steigt bis zum 31.12.2015 auf 220 EUR 1 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Variante 1 Variante 2 Kauf von Aktien der Muster AG Kauf von Optionsscheinen für Aktien der Muster AG 01.07.2015 Kauf von 25 Aktien der Muster AG (Anlagebetrag dividiert durch Aktienkurs; 5.000 EUR : 200 EUR = 25) 01.07.2015 Kauf von 1.250 Optionen auf den Kauf von Aktien der Muster AG (Anlagebetrag dividiert durch Aktienkurs; 5.000 EUR : 4 EUR = 1.250) 31.12.2015 Verkauf von 25 Aktien der Muster AG zum Kurs von 220 EUR 31.12.2015 Kauf von 1.250 Aktien der Muster AG zum Kurs von 210 EUR (Kosten = 262.500 EUR) + direkter Wiederverkauf zum aktuellen Kurs von 220 EUR (Einnahme = 275.000 EUR) Gewinn: Pro Aktie: 220 EUR – 200 EUR = 20 Euro 25 Aktien à 20 Euro = 500 Euro Gesamtgewinn somit: 500 EUR Bei einem eingesetzten Kapital von 5.000 EUR wurden 500 EUR verdient, was (vereinfacht) einer Verzinsung von 10% entspricht. Gewinn: 275.000 EUR (1.250 Aktien à 220 EUR) - 262.500 EUR (1.250 Aktien à 210 EUR) -----------------------------------------------------= 12.500 EUR Davon abzuziehen sind natürlich noch die Kosten für die Option in Höhe von 5.000 EUR. Gesamtgewinn somit: 7.500 EUR Mit einem Kapitaleinsatz von 5.000 EUR wurde hier ein Gewinn von 7.500 EUR erzielt. Das entspricht (vereinfacht) einer Verzinsung von 150% Aus Vereinfachungsgründen haben wir bei den Berechnungen auf die Berücksichtigung von Bankspesen und steuerlichen Aspekte verzichtet. © 2015 VIWIS GmbH 2 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Kauf einer Call-Option Zugrunde liegende Markterwartung: steigende, bis stark steigende Kurse. Maximaler Verlust: gezahlte Optionsprämie EUR steht. Der Käufer kann die Aktie an der Börse immer günstiger kaufen als für 50 EUR. Steigt der Aktienkurs über den Basispreis (hier 50 EUR), entwickelt sich auch der Wert der Option positiv. Maximaler Gewinn: Unbegrenzt Der Kauf einer Call-Option berechtigt, während der Laufzeit der Option, zum Kauf eines Wertpapieres (z.B. Aktie) zu einem vorher festgelegten Kurs (Basispreis). Es besteht jedoch nicht die Pflicht diese Option auszuüben, der Käufer kann die Option verfallen lassen. Aus diesem Grund ist der maximale Verlust begrenzt auf die gezahlte Optionsprämie. Angenommen, der Aktienkurs steht am Verfallstag der Option bei 80 EUR, hat die Option einen rechnerischen Wert von 30 EUR (Aktienkurs am Verfalltag abzüglich Basispreis; 80 EUR – 50 EUR). Dieser Wert der Option wird innerer Wert genannt. Beispiel: Basiswert: Muster AG Basispreis: 50 EUR Gezahlte Optionsprämie: 25 EUR Der Käufer erzielt also einen Gewinn, wenn der Aktienkurs den Basispreis zzgl. der gezahlten Optionsprämie übersteigt. In dem Beispiel mit einem Basispreis von 50 EUR und einer Optionsprämie von 25 EUR muss der Aktienkurs also mindestens 75 EUR betragen, damit die Option nicht wertlos ist. Jeder weitere Kursanstieg über 75 EUR hinaus stellt für den Käufer also einen Gewinn dar. Bis zum Erreichen des Basispreises der Option ist das Kaufrecht wertlos. Dabei ist es unerheblich, ob die Aktie bei 20, 30 oder 40 © 2015 VIWIS GmbH Innerer Wert = Aktienkurs – Basispreis. 3 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen © 2015 VIWIS GmbH 4 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Verkauf einer Call-Option Der Verkauf einer Call-Option verpflichtet den Verkäufer eine bestimmte Menge eines Wertpapieres zu einem vorher festgelegten Preis während der Optionslaufzeit zu verkaufen. Für diese Verpflichtung erhält der Verkäufer eine Optionsprämie von dem Käufer des Calls. Grundsätzlich sind bei dem Verkauf eines Calls zwei Konstellationen zu unterscheiden: 1. Der Verkäufer besitzt die Wertpapiere selbst nicht. In diesem Fall wird von naked call writing gesprochen. 2. Der Verkäufer besitzt die Wertpapiere und kann diese aus seinem eigenen Bestand liefern. In diesem Fall wird von covered call writing gesprochen. © 2015 VIWIS GmbH 5 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Naked Call Writing Zugrunde liegende Markterwartung: fallende Kurse Maximaler Verlust: unbegrenzt Maximaler Gewinn: Erhaltene Optionsprämie Das Verkaufen einer Call Option, ohne selbst den Basiswert (in unserem Beispiel: Aktien der Muster AG) zu besitzen, ist als sehr gefährlich einzuschätzen, da der maximal mögliche Verlust nicht beschränkt ist. Der Verkäufer muss das Wertpapier an der Börse zum Tageskurs kaufen, wenn der Käufer sein Optionsrecht ausübt. Der Käufer wird aber seine Option nur ausüben, wenn der aktuelle Wertpapierkurs den Basispreis übersteigt, da der Käufer dann durch die Ausübung das Wertpapier günstiger beziehen kann, als direkt über die Börse. Beispiel: Verkauf einer Kaufoption Basiswert: Aktie der Muster AG Basispreis: 50 EUR Erhaltene Optionsprämie: 25 EUR © 2015 VIWIS GmbH So lange sich der Aktienkurs der Muster AG unterhalb des Basispreises (50 EUR) bewegt, erzielt der Verkäufer der CallOption einen Gewinn. Der Gewinn ist in diesem Fall gleich der erhaltenen Optionsprämie (25 EUR). Der Käufer wird die Option nicht ausüben, da er die Aktien an der Börse zum Tageskurs günstiger kaufen kann. Steigt der Aktienkurs über den Basispreis, so erzielt der Verkäufer so lange einen Gewinn, bis die erhaltene Optionsprämie aufgebraucht ist. Wenn der Aktienkurs z.B. auf 60 EUR steigt, so kann der Verkäufer immer noch einen Gewinn von 15 Euro verzeichnen. Er müsste bei Ausübung der Option durch den Käufer die Aktien zwar zum Tageskurs von 60 EUR beschaffen und würde diese für 50 EUR (= Basispreis) weitergeben müssen. D.h. er hätte einen Verlust von 10 EUR. Dagegen steht jedoch die erhaltene Optionsprämie in Höhe von 25 EUR, was in der Summe zu einem Gewinn von 15 Euro führt. Der Break-Even-Point liegt in diesem Beispiel also bei einem Aktienkurs von 75 EUR (Summe aus erhaltener Optionsprämie + Basispreis). Bei einem weiteren Kursanstieg erzielt der Verkäufer einen Verlust, der in der Höhe nicht begrenzt ist, da der Aktienpreis in beliebige Höhen steigen kann. 6 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen © 2015 VIWIS GmbH 7 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Covered Call Writing Zugrunde liegende Markterwartung: gleichbleibende, bzw. leicht steigende Kurse Maximaler Verlust: Kursverlust der Aktie (ggf. unbegrenzt) verringert um die Einnahme der Optionsprämie. Maximaler Gewinn: Kursgewinn der Aktie bis zum Erreichen des Basispreises + Optionsprämie Im Gegensatz zum Naked Call Writing bei dem es sich um eine ungedeckte Position des Verkäufers des Calls handelt, beschreibt das Covered Call Writing den Verkauf eines Calls als gedeckte Position. D.h. der Verkäufer des Calls besitzt den zugrunde liegenden Basiswert. In unserem Beispiel besitzt er Aktien der Muster AG. Beispiel: Verkauf einer Kaufoption Basiswert: Aktie der Muster AG Kaufpreis der Aktie: 45 EUR Basispreis: 50 EUR Erhaltene Optionsprämie: 15 EUR © 2015 VIWIS GmbH So lange sich der Aktienkurs der Muster AG unterhalb des Basispreises bewegt, erzielt der Verkäufer der Call-Option einen Gewinn. Der Gewinn ist in diesem Fall gleich der erhaltenen Optionsprämie (15 EUR). Der Käufer wird seine Option nicht ausüben, da er die Aktien an der Börse zum Tageskurs günstiger kaufen kann. Steigt der Aktienkurs über den Basispreis, so erzielt der Verkäufer so lange einen Gewinn, bis die erhaltene Optionsprämie aufgebraucht ist. Wenn der Aktienkurs z.B. auf 55 EUR steigt, so kann der Verkäufer einen Gewinn von 20 EUR verzeichnen. Er muss die Aktien zwar zum Basispreis von 50 EUR verkaufen, da er sie selbst aber für 45 EUR eingekauft hat, macht er einen Gewinn von 5 EUR und erhält zusätzlich die Optionsprämie (15 EUR). Der maximale Gewinn ist in diesem Beispiel bei einem Aktienkurs von 60 EUR (Addition von Aktienkaufpreis und erhaltener Optionsprämie) erreicht. Bei einem weiteren Kursanstieg erzielt der Verkäufer keinen Gewinn mehr, da er die Aktien auf jeden Fall zum Basispreis verkaufen muss. Bei sinkenden Aktienkursen wird der Käufer der Kaufoption diese nicht ausnutzen, da er die Aktien an der Börse günstiger bekommt und der Verkäufer erleidet den Kursverlust der Aktie abgemildert um die Optionsprämie. Verlust in diesem Fall = (Aktueller Kurs der Aktie – ursprünglicher Kaufkurs der Aktie) + Optionsprämie 8 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Kauf einer Put-Option Zugrunde liegende Markterwartung: Fallende, bis stark fallende Kurse. Maximaler Verlust: Kursverlust der Aktie bis zum Basispreis plus die Optionsprämie Maximaler Gewinn: Keiner Strategie zur Absicherung von Positionen Der Kauf einer Put-Option berechtigt den Käufer der Option, während der Optionslaufzeit einen Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis an den Verkäufer der Option zu verkaufen. Bleibt der Aktienkurs über 180 EUR wird die Option nicht ausgeübt, da an der Börse bessere Verkaufskurse zu erzielen sind. Fällt der Aktienkurs aber z.B. auf 150 EUR, kann die Option ausgeübt werden und die Aktien zu 180 EUR verkauft werden. In diesem Fall würde sogar trotz fallender Aktienkurse ein Gewinn von 30 EUR je Aktie erzielt werden. Hiervon ist natürlich noch die Optionsprämie von 9,50 EUR abzuziehen. Der Gesamtgewinn beträgt also 20,50 EUR je Aktie (30 EUR Gewinn aus Differenz Aktienkurs und Basispreis abzgl. 9,50 EUR Optionsprämie). Beispiel: Jemand hat 100 Aktien der Muster AG in seinem Bestand. Der Aktienkurs liegt derzeit bei 200 EUR Er kauft einen Put auf einen Basispreis von 180 EUR. Die Laufzeit der Option beträgt 12 Monate. D.h. innerhalb dieser 12 Monate hat er das Recht die Aktien zu 180 EUR zu verkaufen. Für dieses Recht zahlt er eine Optionsprämie von 9,50 EUR. Somit ist das Aktiendepot gegen fallende Kurse bei 180 EUR abgesichert. © 2015 VIWIS GmbH 9 von 10 Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen Verkauf einer Put-Option Zugrunde liegende Markterwartung: zumindest leicht steigende Wertpapierkurse Maximaler Verlust: unbegrenzt (z.B. wenn die zugrunde liegende Aktie wegen Insolvenz der AG völlig wertlos wird) Maximaler Gewinn: Optionsprämie Bei dem Verkauf einer Put-Option verpflichtet sich der Verkäufer, den festgelegten Basiswert (z.B. eine Aktie) zu einem vorher festgelegten Preis (Basispreis) zu kaufen. Der Verkäufer erhält dafür vom Käufer eine Optionsprämie. Der Verkäufer der Put-Option wird auch Stillhalter genannt, da er keinen Einfluss auf die Ausübung hat. Sobald der Optionskäufer sein Recht ausübt, muss der Verkäufer der Put-Option die Wertpapiere kaufen. Der maximale Gewinn wird dann erreicht, wenn der Wertpapierkurs mindestens die Höhe des Basispreises erreicht. Der Verkäufer wird bei Ausübung der Put-Option zum Käufer des Wertpapiers. Er bezahlt dafür den festgelegten Basispreis. Ist der Börsenkurs des Wertpapiers gleich dem Basispreis, so könnte er die Aktien auch direkt an der Börse kaufen und macht somit ein Nullsummen-Geschäft aus dem Wertpapier selbst. Liegt der aktuelle Börsenkurs des Papiers bei Ausübung unter dem Basispreis, so erzielt der Verkäufer der Option aus dem © 2015 VIWIS GmbH Wertpapiergeschäft einen Verlust in Höhe des Basispreises abzüglich dem aktuellen Börsenkurs. Von diesem Verlust muss dann allerdings noch die erhaltene Optionsprämie abgezogen werden. D.h. dass das gesamte Geschäft in die Verlustzone gerät, sobald der Verlust aus dem zugrunde liegenden Wertpapiergeschäft mindestens so groß ist, wie die erhaltene Optionsprämie. Sinkt der Kurs des Wertpapiers noch weiter, so erzielt das gesamte Geschäft einen Verlust. Beispiel: Verkauf einer Put-Option Basiswert: Aktie der Muster AG Basispreis: 50 EUR Erhaltene Optionsprämie: 15 EUR So lange der Aktienkurs nicht unter 35 EUR sinkt, macht der Verkäufer der Put-Option keinen Verlust. Sinkt der Aktienkurs jedoch z.B. auf 20 EUR so muss der Verkäufer der Put-Option die Aktien zum vereinbarten Basispreis (= 50 EUR) kaufen – obwohl er sie an der Börse für nur 20 EUR kaufen könnte – d.h. er macht aus diesem Geschäft 30 EUR Verlust. Dieser Verlust wird allerdings verringert um die 15 EUR Optionsprämie die er erhalten hat. 10 von 10