Nachhaltiger Umweltschutzplan der Ortsgemeinde Rheinböllen

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Nachhaltiger Umweltschutzplan
der
Ortsgemeinde Rheinböllen
(NUdOR)
A.
B.
C.
Ziele ........................................................................................................................................................................ 2
Projektliste .............................................................................................................................................................. 3
Zielsetzung der Einzelprojekte ............................................................................................................................... 4
zu 1.
Wald ............................................................................................................................................................... 4
zu 1.1 Waldrandgestaltung ......................................................................................................................................... 4
zu 1.2 Fortentwicklung von Naßflächen ..................................................................................................................... 5
zu 2.
Außerhalb der Ortslage ................................................................................................................................... 5
zu 2.1 Guldenbach ...................................................................................................................................................... 5
zu 2.2 Fischlerbach ..................................................................................................................................................... 6
zu 2.3 Ortsrandgestaltung ........................................................................................................................................... 6
zu 2.4 Wegesrandgestaltung ....................................................................................................................................... 7
zu 2.5 Stehende Gewässer - Vertragliche Vereinbarung mit dem Pächter ................................................................. 8
zu 3.
Innerhalb der Ortslage .................................................................................................................................... 9
zu 3.1 Straßenbegrünung und Hecken ........................................................................................................................ 9
zu 3.2 Informationsbroschüre über heimische Gartenpflanzen ................................................................................ 10
zu 3.3 Freilegung des Bellbachs ............................................................................................................................... 10
zu 4.
Information und Bürgereinbindung .............................................................................................................. 11
zu 4.1 Förderverein Rheinböllener Natur ................................................................................................................. 11
zu 4.2 Ökospazierweg .............................................................................................................................................. 11
zu 4.3 Internetseiten ................................................................................................................................................. 12
D.
Zeitliche Übersicht ............................................................................................................................................... 13
E.
Finanzielle Planungen .......................................................................................................................................... 14
1
A. Ziele
Umweltschutz greift in alle Bereiche des menschlichen Lebens. Gerade auf kommunaler
Ebene ist Umweltschutz einfach, bürgernah und projektbezogen durchführbar, ohne viel
zu kosten.
Dieser Plan soll zu einem frühzeitigen Aufbau eines ausgewogenen Ökokontos dienen.
Somit wird die schnelle Handlungsfähigkeit und Flexibilität der Gemeinde zur Ausweisung
von Industrieflächen und Wohnbebauung für die nächsten Jahrzehnte gewährleistet.
Mit der Renaturierung von Feuchtflächen läuft Regenwasser langsamer ab. Somit hilft
dieser Plan, Hochwasser im Nahe- und Rheintal entgegenzuwirken und menschliches
Leid und wirtschaftlichen Schäden zu verringern.
Durch NUdOR werden Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen, aber auch
bestehende Lebensräume von Pflanzen und Tiere miteinander verbunden. Die neuen
Lebensräume können besiedelt werden und der natürliche Austausch von Tieren und
Pflanzen zwischen diesen Lebensräumen wird ermöglicht. Dies trägt zu einer
Stabilisierung der ökologischen Prozesse bei, verringert die Fragmentierung der
Landschaft und trägt somit zum Artenschutz auf großflächiger Ebene bei.
Die Projekte sollen unter Beteiligung der Bürger stattfinden. NUdOR soll in regelmäßigen
Abständen in Bürgerversammlungen öffentlich besprochen werden und neue Ideen sollen
einfließen (Fortschreibung). Im Rahmen von Patenschaften können einzelne Projekte
betreut und durchgeführt werden (Schulen, Vereine). Die lokalen Umweltschutzverbände
werden in den Ausarbeitungs- und Durchführungsprozeß einbezogen. Umweltnahe
Vereine (Wanderverein, Angelsportverein, usw.) sollen in den sie betreffenden Punkten
besonders zu Wort kommen können und sich einbringen. Die Beschlußfassung über
NUdOR und seiner Fortschreibung obliegt dem Gemeinderat.
NUdOR soll auch den Freizeitwert der Rheinböllener Umgebung erhöhen und dadurch die
touristische Attraktivität steigern. Daher ist im folgenden ein Augenmerk auf Verständnis
und einfache Erklärungen der Projekte gelegt, um jedem die Möglichkeit zur Teilnahme zu
geben.
2
B. Projektliste
1. Wald
1.1 Waldrandgestaltung
1.2 Fortentwicklung von Naßflächen
2. Außerhalb der Ortslage
2.1 Guldenbach
2.2 Weitere Bäche
2.3 Ortsrandgestaltung
2.4 Wegesrandgestaltung
2.5 Stehende Gewässer - Vertragliche Vereinbarung mit dem Pächter
3. Innerhalb der Ortslage
3.1 Straßenbegrünung und Hecken
3.2 Informationsbroschüre über heimische Gartenpflanzen
3.3 Freilegung des Bellbachs
4. Information und Bürgereinbindung
4.1 Biotopwanderlehrpfad
4.2 Internetseiten
4.3 Förderverein Rheinböllener Natur
3
C. Zielsetzung der Einzelprojekte
zu 1. Wald
Der Wald spielt eine vielfältige Rolle im Rheinböllener Gemeinwesen. Er ist einerseits eine
stetige und zuverlässige Geldeinnahmequelle der Ortsgemeinde durch den Verkauf von
qualitativ hochwertigem Holz und der Jagdverpachtung. Damit ist er "Arbeitgeber" für
Förster, Waldarbeiter und holzverarbeitende Industrie. Zudem ist er Ausflugsziel und
Naherholungsgebiet für alle. Die Umweltprojekte im Wald und waldnahen Bereich sollen
unter Federführung des Försters im Umweltausschuß ausgearbeitet und durchgeführt
werden
.
zu 1.1 Waldrandgestaltung
a) Projekterläuterung
Unter Waldrandgestaltung versteht man die Wiedereinführung des natürlichen,
mehrstufigen Waldrandes. Dieser besteht aus verschiedenen Schichten (Gras-, Kraut-,
Strauch- und Baumschicht), die jede einen eigenen kleinen Lebensraum für Tier- und
auch verschiedener Pflanzenarten schaffen. Dazu muß der jetzige sprunghafte Übergang
von Wald zu Feld kontinuierlich gestaltet werden.
b) Zielsetzung und Vorteile
Vom mehrstufigen Waldrand profitieren insbesondere Vögel und Kleinsäuger, die dort
Nahrung (Beeren, Insekten) und Unterschlupf bzw. Brutmöglichkeiten finden (Geäst). Der
Waldrand wird durch blühende Sträucher im Frühjahr und Sommer, sowie durch bunte
Beeren und Herbstlaub im Herbst und Winter attraktiver. Dies erhöht auch den Freizeitund Erholungswert des Waldes. Kräuter, Sträucher und Wildfrüchte stehen als
abwechslungsreiche Äsung für das Wild zur Verfügung, womit Waldschäden durch
Wildverbiß weiter verringert werden können. Ein mehrstufiger Waldrand wirkt auch als
lebendiges Schutzschild für den Wald, indem er durch sein feines Wurzelwerk den Boden
in unterschiedlichen Tiefen befestigt und durch sein Geäst die Angriffe des Windes
brechen.
c) Zu Beachten
In einem mehrstufigen Waldrand wachsen auf den ersten Blick weniger
vermarktungsfähige Bäume als in einem sprunghaft übergehenden Waldrand. Die dort
wachsenden Bäume sind aber bereits jetzt kaum veräußerbar, da sie qualitativ
minderwertig sind (frühere Verbiß- oder Windschäden) oder als Schutz vor Windwurf nicht
entnommen werden können.
d) Ausführung
Entnahme von Einzelbäume zur Auflockerung des Waldrandes möglichst ohne die
Standfestigkeit des Bestandes zu beeinträchtigen. Anzulegende „Bündjeshecken“ dienen
als Schlaf-, Brutstätten für Vögel. Die so eingebrachten Samen entwickeln sich zu den
zukünftigen Strauch- und Krautschichten.
e) Zeitliche Durchführung
Zunächst soll eine Aufnahme des bestehenden Waldrandzustandes durch eine
Waldrandkarteierung erfolgen. Der Waldrand wird dann aufgrund seines jetzigen
Zustandes (ökologische Bewertung und dem jetziger Bestand) in zeitliche
Planungsphasen eingeteilt werden (5, 10, 20, >20 Jahre). Läßt der jetzige Zustand keinen
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wirtschaftlich vertretbaren Umbau des Waldrandes zu, sollte der Ankauf der
voranliegenden Flächen in den Folgehaushalten der Ortsgemeinde eingeplant werden.
zu 1.2 Fortentwicklung von Naßflächen
a) Projekterläuterung
Nasse Böden sind ein natürlicher Bestandteil der geographischen Gegebenheiten im
Hunsrück. Auf diesen Böden entwickelt sich eine besondere Vegetation, die an die
Feuchtigkeit angepaßt ist. Fichten sollten hier früher für wirtschaftlichen Ertrag sorgen und
verhinderten die natürliche Vegetation. Um den potentiell natürlichen Zustand zu
erreichen müssen Drainierungen rückgebaut und der Wald ausgelichtet werden.en.
b) Zielsetzung und Vorteile
Anders als der Waldrand sind diese Biotope nicht so augenfällig und oft unbekannt.
Früher wurden solche Standorte und ihre Vegetation als unwirtschaftlich verworfen und
drainiert. Viele Tiere (z.B. Amphibien, Libellen und Nachtfalter) benötigen diese
Vegetation zum Überleben und spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem Wald. Sie
stellen jedoch als besonderes Feuchtgebiet einen selten gewordenen Lebensraum dar
und garantieren als Wasserspeicher für Grund- und Oberflächenwasser den Erhalt des
wichtigen Rohstoffes Wasser.
c) Zu Beachten
Die Naßstandorte sind von standortfremden Bäumen (Fichte) freizuhalten. Bereits jetzt
bringen diese kein qualitativ hochwertiges Holz hervor (Standortfehler); zudem ist die
Ernte durch den nassen Boden erschwert.
d) Ausführung
Entnahme standortfremder Bäume führt zum Auslichten und dem Einsetzen von
Naturverjüngung. Hierbei sollte auf die Förderung standortgerechter Vegetation wertgelegt
werden.
e) Zeitliche Durchführung
Zunächst soll eine Biotop Kartierung der Feuchtstandorte im Gemeindewald (s.a.
Biotopkarten der Kreisverwaltung) erfolgen, indem auch der jetzige ökologische Zustand
dieser Standorte erfaßt und bewertet wird. Aus dieser Arbeit sollen Vorschläge zur
unterstützenden Freistellung der Bachläufe und Feuchtwiesen unter Berücksichtigung der
natürlichen Sukzession erstellt werden.
zu 2. Außerhalb der Ortslage
Die nicht mit Wald bestandene Umgebung Rheinböllens gliedert sich in Weiden,
Mähwiesen und Äcker. Damit ist sie das Produktionsmittel unserer einheimischen
Nahrungsmittelerzeuger - den Landwirten. Diese Nutzung prägt das Landschaftsbild im
Hunsrück und ist wie der Wald ein Charakteristikum unserer Heimat - und ein
touristisches Leitmotiv. Der Freizeitwert der Landschaft wird durch Spazierengehen,
Wandern, Joggen und auch Reiten belegt. Gewässer in diesem Bereich sind z.B. der
Guldenbach und der Fischlerbach sowie der Waldsee. Der Ortsrand sollte ein
farbenprächtiges und belebtes Bild darstellen und als blühende Visitenkarte einladend auf
Gäste wirken.
zu 2.1 Guldenbach
a) Projekterläuterung
Der Guldenbach in der Ortslage Rheinböllen ist ein begradigtes und mit Schieferplatten
eingefaßtes Gewässer. Ein großer Teil des Gewässerrandes ist landwirtschaftliche
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Nutzfläche. In weiten Bereichen findet bereits eine natürliche Vernassung statt, die durch
besondere Pflanzengesellschaften erkennbar sind (Mähdesüßwiese, Seggen - geschützt
gem. § 24 LPflG). Die Sukzession (natürliche Fortentwicklung) ist hier bereits im Gange
und kann durch wenige Eingriffe (Rückbau der Einfassung, Ausbilden eines
mäandrierenden Bachverlaufs) unterstützt werden.
b) Zielsetzung und Vorteile
Eine Ausweitung von Naßflächen führt zur Sicherung des Grundwassers. Viele
feuchteliebende Tierarten wie Amphibien, Libellen und einige Schmetterlingsarten, aber
auch Vögel wie die Wasseramsel, der Eisvogel, der Graureiher und auch der Storch sind
Bewohner dieser Biotope. Die Nutzungsmöglichkeit durch den Angelverein beschränkt
sich auf Überwachung und Pflege - erst in einem naturnahen Bach finden sich Forelle,
Äsche und andere Bachbewohner wieder ein. Gewässerrenaturierung ist auch
Hochwasserschutz, denn die Möglichkeit der kontrollierten und gefahrlosen
Überschwemmung naturnaher Bachbereiche führt zu einem langsameren Abfluß von
Regen- und Schmelzwasser. Eine wasserbauliche Bewertung darf hier nicht fehlen, um
auch durch die Eigendynamik des Bachverlaufs (Suche eines eigenes Bachbettes) den
Schutz der Bewohner bachaufwärts zu gewährleisten. (Hierzu siehe auch verschiedenen
Broschüren des Landes Rheinland-Pfalz: "Naturschutz bei uns - Amphibienschutz- Zeit zu
handeln", bzw. "Aktion Blau")
c) Zu Beachten
Die Nutzung der Fläche als Mähwiese ist bereits jetzt stark eingeschränkt. Die
Vernassung schreitet auch ohne dieses Projektes fort; dies wird die Nutzung in Zukunft
unmöglich machen, da sich fast die gesamte Fläche in einem schutzwürdigen Zustand
nach § 24 LPflG befinden wird.
d) Ausführung
Die Schiefereinfassung wird zumindest an einigen Stellen entfernt, um dem Bach die
Möglichkeit zur Eigendynamik zurückzugeben. An einigen Stellen wird der Bach
verbreitert, um die Ansätze eines natürlichen Bachprofils vorzuzeichnen; eine durchdachte
Bepflanzung soll zu einer gezielten Bachmäandrierung führen.
e) Zeitliche Durchführung
Zunächst müssen die angrenzenden Flächen durch die Ortsgemeinde Rheinböllen
angekauft werden (auch schrittweise möglich), sowie die Absprachen mit der
Ortsgemeinde Dichtelbach getroffen werden. Die Verhandlungen mit den Eigentümern
sollen schnell abgeschlossen werden, um einen Detailplan zur Durchführung der
Renaturierung unter Mithilfe der Kreisverwaltung fertig stellen zu können.
zu 2.2 Fischlerbach
Zum Fischlerbach gelten vergleichbare Ausführungen wie beim Guldenbach, ohne dass
diesen derselbe gesellschaftliche Stellenwert zukommt (Spazieren, Joggen). Die Nähe
zum Industriegebiet oder ihre Lage in intensiv landwirtschaftlich genutztem Bereich
kommen hier negativ zum Tragen.
zu 2.3 Ortsrandgestaltung
a) Projekterläuterung
Der Ortsrand ist die Übergangszone zwischen Wohnfläche und landwirtschaftlicher
Flächen bzw. Wald. Felder und Wiesen sind offene Landschaftsformen, die wenig
Versteck und Schutz bietet, jedoch für Tiere wie Greifvögel notwendig ist.
Niedrigwachsende Bäume (z.B. als Streuobstwiesen, Kopfweiden für Eulen) und
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Sträucher, sowie Wildwiesen bilden Lebensräume und Rückzugsgebiete außerhalb der
stärker belebten Gärten. Spezialisierte Insekten wie Schmetterlinge finden hier die
Wildkräuter, die sie als Futterpflanzen benötigen. Ein grüner Gürtel von ca. 10 m Breite ist
hier einzuplanen.
b) Zielsetzung und Vorteile
Für Tier- und Pflanzenarten ergeben sich vielfältige Rückzugs- und Brutstandorte in
Ortsnähe. Damit kann man wieder viele Tiere, die man fast nur noch aus dem Wald kennt
(Eichhörnchen, viele Vogelarten), auch wieder stete Besucher unserer Gärten werden. Im
Zusammenhang mit der Weg- und Waldrandgestaltung kann hier eine Auflockerung der
starren Gegensätze von offenen (Feld) und verdeckten Landschaftsformen (Garten und
Wald) erreicht werden. Hierbei wirkt die Wegrandgestaltung(s. 2.4) als Brücke für die
Bewegungsmöglichkeit von Tieren zwischen den beiden Brückenköpfen "Waldrand" und
"Ortsrand". Das so entstehende parkähnliche Erscheinungsbild unserer äußeren Ortslage
erhöht den Erholungswert für die Bürger und auch den Ruf von Rheinböllen als
touristisches Ausflugsziel (s. RHK Broschüre "Die Gemeinde in der Landschaft").
c) Zu Beachten
Die so geschaffenen Flächen unterliegen natürlich der Pflege und Aufsichtspflicht der
Ortsgemeinde. Die Patenschaft für eine solche Fläche durch Gewerbetreibende, Vereine
oder Privatpersonen wird erwünscht und kann auch an Ort und Stelle entsprechend der
Vorstellung des Gemeinderates ausgewiesen werden.
d) Ausführung
Für zukünftige Baugebiete an der geplanten Bebauungsgrenze wird ein 10m breiter
Streifen als natürlicher Ortsrand direkt eingeplant. In der gesamten bestehenden
Bebauung wird ein ebenso breiter, standortgerechter natürlicher Ortsrand in der NUdORKarte eingetragen (z.B. Wildsträucher, Streuobstwiese, Magerwiese).
e) Zeitliche Durchführung
In Neubaugebieten soll dies bereits bei deren Erstellung des Bebauungsplanes
Berücksichtigung finden. Die Umweltplanungskarte soll fertig gestellt werden. Mit den
Besitzern der anderen Flächen soll dann in Verhandlungen über ihre Verkaufsbereitschaft
eingetreten werden. Solange verplante Flächen noch nicht erworben werden konnten, soll
regelmäßig (alle 2 Jahre) das Kaufinteresse der Ortsgemeinde erneuert werden. Die
Ausweisung als Ökokontofläche ist hierbei Vertragsinhalt.
zu 2.4 Wegesrandgestaltung
a) Projekterläuterung
Unter Wegrandgestaltung versteht man die Nutzung bzw. die Schaffung von Flächen
zwischen Weg und landwirtschaftlicher Nutzfläche als Lebensraum. Ein Randstreifen von
2 m werden hier vorgesehen.
b) Zielsetzung und Vorteile
Die somit entstehenden Heckenreihen bzw. Alleen erzeugen einen touristisch wichtigen
parkähnlichen Gesamteindruck. Sie schützen die Äcker vor Bodenerosion und wirken
gleichzeitig als Vogelschutzgehölz. Aber auch Insekten und Kleinsäuger finden
Lebensraum und Unterschlupf vor Greifvögeln. Schlehe, Wilder Apfel, Vogelbeere,
Mehlbeere, Holunder und Brombeeren sind einige derartige, über das ganze Jahr
stimmungsvoll anzuschauende Weggehölze im Hunsrück, die als Brücke zwischen
Waldrand und Ortsrand wirken (s. Planung vernetzter Biotopsysteme der
Kreisverwaltung). Viele Tiere (z.B. Amphibien) orientieren sich auf ihrer Wanderschaft an
derartigen Strukturen.
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c) Zu Beachten
Die so geschaffenen Flächen unterliegen natürlich der Pflege und Aufsichtspflicht der
Ortsgemeinde. Eine Adoption einer solchen Fläche durch Gewerbetreibende, Vereine
oder Privatpersonen wird erwünscht und kann auch an Ort und Stelle entsprechend der
Vorstellung des Gemeinderates ausgewiesen werden. Die Landwirtschaft soll so wenig
wie möglich (Verkehr etc.) beeinträchtigt werden. Auch über eine Vergütung von
verringertem Pestizideinsatz entlang der Wegesränder sollte Einigkeit erzielt werden.
d) Ausführung
Anzulegende „Bündjeshecken“ dienen als Schlaf-, Niststätten für Vögel. Aus den über den
Vogeldung eingebrachte Samen wachsen die zukünftigen Gehölze und Wildkräuter heran.
Standortangepaßte Pflanzen werden aus dem Gemeindewald entnommen und als
„Stammpflanze“ eingesetzt.
e) Zeitliche Durchführung
Die mit Vegetation zu versehenen Wegesränder werden auf einer Karte der Ortsgemeinde
unter Mithilfe der Kreisverwaltung ausgewiesen und mit den betroffenen Landwirten
abgesprochen, um möglichst wenig Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs zu
gewährleisten. Mit den Besitzern soll dann in Kaufverhandlungen eingetreten werden.
Solange eingeplante Flächen noch nicht erworben werden konnten, soll regelmäßig
(mind. Alle 2 Jahre) das Kaufinteresse der Ortsgemeinde erneuert werden. Auf
gemeindeeigenen Flächen wird bei auslaufender Pacht, bzw. zur nächsten
Kündigungsfrist eine Neuverpachtung nur nach den Maßgaben des Vollzugs von NUdOR
erfolgen.
zu 2.5 Stehende Gewässer - Vertragliche Vereinbarung mit dem Pächter
a) Erläuterung
Die Gemeinde Rheinböllen ist Eigentümer des Löschteiches bei Kleinweidelbach und des
Sees in der Waldsiedlung. Die Pflege und Bewirtschaftung dieser Gewässer erfolgt in der
Regel durch einen Pächter. Insbesondere der Waldsee dient über den Spazierweg auch
als Naherholungsziel und ist daher auch für die dortige Gastwirtschaft von wirtschaftlicher
Bedeutung. Der Löschteich dient als Wasserreservoir für die Feuerwehr. Daneben sind
beide Gewässer, ihre Ufer und das nasse Umfeld ein selten gewordener Lebensraum für
Tiere und Pflanzen. Die Ortsgemeinde trägt dafür die Verantwortung und muß dieser auch
durch einfache Überwachungsmöglichkeiten nachkommen. Die folgenden Ziele sind
daher als Bestandteil im Pachtvertrag aufzunehmen. Im Falle des Verkaufs sind diese
Punkte in den Kaufvertrag zu integrieren. Diese Regelungen gelten analog auch für
weitere stehenden Gewässer, die in das Eigentum der Ortsgemeinde übergehen.
b) Zielsetzung und Vorteile
Es werden folgende Verantwortlichkeiten für den Pächter vertraglich festgelegt:
Die allgemeine Zugänglichkeit über existierende Wege darf nicht beeinträchtigt werden,
Hinweistafeln der OG und Spaziergänger auf öffentlichen Wegen sind ebenso zu dulden,
wie von der Ortsgemeinde im Benehmen mit dem Pächter zu genehmigende
Untersuchungen, Damit wird dem offenen Charakter von NudOR Rechnung getragen.
Es darf keine Fütterung im Sinne der Fischzucht erfolgen, da dieser erhöhte
Nährstoffeintrag das Ökosystem See stark beeinträchtigt. Das Gewässer soll schonend
entwickelt und bewirtschaftet werden.
Um ihrer Verpflichtung als Eigentümerin Rechnung zu tragen, verpflichtet die
Ortsgemeinde den Pächter zur monatlichen Aufnahme und Meldung (jede 1. Woche im
Monat) folgender ökologi9scher Werte des Sees: Nitrat-, Nitrit-, Phosphatgehalt, pH,
Sichttiefe, Leitfähigkeit und Wassertemperatur und -stand.
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Das Gewässerufer soll sich in großen Abschnitten naturnah entwickeln können. Diese
Abschnitte sind in der zum Vertragsabschluß gültigen NUdOR Karte festgesetzt und
verbindlich.
Feuchtgebiete sind nicht zu verhindern oder zu beeinträchtigen. Bei Nichtbeachtung der
vertraglichen Regelungen veranlaßt die Gemeinde das Nötige auf Kosten des Pächters.
c) Zu Beachten
Die Anforderungen an den Pächter erhöhen sich.
d) Ausführung
Der Umweltausschuß ist für die Festsetzung in den NUdOR Karten zuständig; die Ziele
werden in den Vertragstext der Pachtverträge aufgenommen..
e) Zeitliche Durchführung
Zur Erneuerung der Pachtverträge werden die zusätzlichen Vereinbarungen
aufgenommen.
zu 3. Innerhalb der Ortslage
Naturschutz findet nicht nur auf Feld, Wald und Wiese statt. Umweltschutz und Natur muß
sich in Straßenplanung und -gestaltung genauso wiederfinden, wie in der Planung von
Baugebieten und dem Anlegen von Gärten.
zu 3.1 Straßenbegrünung und Hecken
a) Projekterläuterung
Im Zuge des Straßenausbaus werden wie bereits in der Bahnhofstraße, der Straße "Am
Guldenbach", u.a. Beete, Hecken oder Bäume in das Straßenbild integriert. Hierbei sollten
nur heimische Arten und insbesondere Wildsträucher Verwendung finden. Diese sind
wenig pflegeintensiv, robust und entsprechen den Ansprüchen heimischer Tierarten. Auch
„Beete“ in Form Trockenmauern oder Moosbeete sind in engen Straßenverhältnissen mit
einzuplanen. Rankpflanzen (z.B. Efeu, Hopfen, Geißblatt) sind insbesondere hier zu
berücksichtigen.
b) Zielsetzung und Vorteile
Straßenbegrünung bedeutet für viele Lebensqualität und zudem wird das Ortsbild der
Gemeinde attraktiver. Hiermit wird innerhalb des Ortes fortgesetzt, was am Waldrand
begann - eine Verbindung durch Wald-, Weg- und Ortsrandgestaltung bis in den
Wohnbereich und Ortskern. Die scharfe Trennung zwischen Wald, landwirtschaftlicher
Nutzfläche und Wohnbereich wird aufgehoben und gehen fließend ineinander über.
c) Zu Beachten
Die Ausbaukosten einer begrünten Straße sind höher als bei reiner Asphaltbauweise. Die
so geschaffenen Flächen unterliegen natürlich der Pflege und Aufsichtspflicht der
Ortsgemeinde. Diese Maßnahmen unterliegen den besonderen Anforderungen gemäß
dem
Straßenverkehrsgesetz,
der
Straßenverkehrsverordnung
und
dem
Landesstraßengesetz.
d) Ausführung
Im Zuge der Ausbaumaßnahmen werden diese Vorschläge in die Planungen durch den
beauftragten Architekten eingearbeitet. Der Umweltausschuß trägt in die NUdOR Karten
Straßenzüge gleicher Grünflächenbereiche ein und orientiert sich somit an vergleichbaren
Straßenausbau.
e) Zeitliche Durchführung
Die Durchführung erfolgt in der Reihenfolge der Ausbaumaßnahmen. Der Bauausschuß
achtet auf die Berücksichtigung von NUdOR in den Bebauungsplänen.
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zu 3.2 Informationsbroschüre über heimische Gartenpflanzen
a) Projekterläuterung
Hierbei sollte eine Informationsbroschüre für Bürger über heimische Gehölze erstellt
werden, in denen die Art mit Blühzeit, Farbe, Höhe und Wuchsform ebenso aufgeführt
werden, wie ihre besondere Bedeutung für die einheimischen Tierarten.
b) Zielsetzung und Vorteile
Neben der Ortsgemeinde steht auch jeder Einwohner in der moralischen Verpflichtung
des Umweltschutzes. Um diesem gerecht zu werden, benötigt er Informationen. Hier soll
auf individueller Ebene das fortgesetzt werden, was mit der kommunalen Begrünung
begonnen hat: ein durchgehender grüner Korridor vom Garten des Einwohners bis in den
Wald. Die örtlichen Baumschulen und Gärtnereibetriebe sind hier der Ansprechpartner
und auch die Multiplikatoren, die auf die Vorteile heimischer Pflanzenarten auch unter
Mithilfe der zu erstellenden Informationsbroschüre hinweisen können.
c) Zu Beachten
Diese Broschüre muß erstellt und gedruckt werden, wobei Werbung die Druckkosten
mindern kann.
d) Ausführung
Dieses Projekt soll als erste Aufgabe dem zu bildenden Förderverein für die Rheinböllener
Natur übertragen werden, und in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden, den
Schulen, dem Förster und heimischen Baumschulen erfolgen.
e) Zeitliche Durchführung
Zur Durchführung siehe Förderverein.
zu 3.3 Freilegung des Bellbachs
a) Projekterläuterung
Der Bellbach ist ein kleiner, verrohrter Bach innerhalb der Ortslage. Der Verlauf folgt in
etwa der folgenden Beschreibung: Innerhalb des Neubaugebietes "Oben auf'm Wehr", an
den Kindergärten vorbei unter der Pestalozzistraße, an den Häusern Bast und Herrmann
vorbei. Er stößt bei der Gaststätte "Im Dorf" auf die Marktstraße, führt durch den dortigen
Fußweg zur Straße "Am Guldenbach" und mündet rechts neben der Brücke in den
Guldenbach. Über diesen verrohrten Bach erfolgt auch die Oberflächenentwässerung der
Straßen, nicht jedoch die Entsorgung des Schmutzwassers der Haushalte. Die
innerörtlichen Planungen für die nächsten Jahrzehnte sollten die Freilegung dieses
Wasserlaufes beinhalten (Straßenausbau, Baugenehmigungen, Gemeinbedarfsflächen,
Flächenankauf durch die Gemeinde), um damit den dörflichen Charakter von Rheinböllen
zu betonen.
b) Zielsetzung und Vorteile
Die Abwasserexpertengruppe des Landes Rheinland-Pfalz (AWEX) schätzt, daß das
größte Einsparungspotential im ländlichen Raum im Bereich der Abwassersammlung liegt.
Eine unterirdische Verrohrung von Oberflächenwasser auch innerhalb des Ortes ist nicht
notwendig und teurer in der Wartung als ein offenes Bachbett. Zudem ist das
Abflußvolumen höher und es kommt nicht zu Rückstaus durch Verstopfungen, die schwer
zu beheben sind. Der dörfliche Charakter wird betont und das Bachbett dient
feuchteliebenden Pflanzen wie der Wasserschwertlilie oder auch der Brunnenkresse
sowie Tieren wie Libellen und Bachstelzen als Lebensraum. Die Artenvielfalt der
benachbarten Rheinböllener Gartenteiche erhöht sich, da das Bachbett, ähnlich der
Wegesränder als Brücke für feuchteliebende Tiere und Pflanzen wirkt, die sich nun wieder
entlang des Baches ausbreiten können.
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c) Zu Beachten
Einige Wege in der Ortsgemeinde sollen durch kleine Brücken unterbrochen werden. Die
Planungen können aufgrund der besitzrechtlichen Gegebenheiten nur abschnittsweise
erfolgen und müssen wasserbaulich fachgerecht betreut, sowie mit der
Verbandsgemeinde gemeinsam durchgeführt werden. Die Anwohner müssen aufgeklärt
und beraten werden, damit sie sich auf die neue Situation einstellen können.
d) Ausführung
Die Details der Ausführung werden im Umwelt- und im Bauauschuß vorberaten und in die
Bauleitplanung integriert.
e) Zeitliche Durchführung
Innerhalb der Ortslage wird der Verlauf des Bellbachs in die NUdOR Karte eingetragen.
Betroffenen Flächen, die nicht in Gemeindebesitz sind, werden als Gemeinbedarfsflächen
ausgewiesen. In Zusammenarbeit mit der AWEX und dem Rhein-Hunsrück-Kreis wird
eine detaillierte Planung ausgearbeitet, die Flächen, Verlauf und Uferbefestigung enthält.
Die Durchführung der Planung beginnt an den Flächen, die sich im Eigentum der
Gemeinde oder interessierter Anwohner befinden.
zu 4. Information und Bürgereinbindung
Ein großer Fehler im Naturschutz war die Angst vor dem „normalen Bürger“. Schutz wurde
als Abschottung verstanden. NudOR folgt jedoch der Devise „Verständnis statt
Verstecken“ und möchte vielen die Möglichkeit zum Mitmachen bieten. Daher soll die
Erstellung von NudOR, die Planung und insbesondere die Durchführung transparent und
öffentlich geschehen – jeder soll wissen, wofür Arbeitskraft und Steuergelder eingesetzt
werden. Ein Förderverein soll hier mit helfender Hand ständi9ger Ansprechpartner und
Organisationsforum für alle sein.
zu 4.1 Förderverein Rheinböllener Natur
Der Förderverein soll als eingetragener Verein über Umweltschutzprojekte informieren,
sowie bei der Erarbeitung, Finanzierung und Durchführung helfen. In allen Projekten und
die Gemeinde betreffenden Umweltschutzfragen ist die Information der Bürger über
Presse, Wurfsendungen/Internet wichtig. Im Förderverein soll die Zusammenarbeit auch
verschiedener Gruppen möglich sein; Umweltschutzverbände, Vereine oder
gesellschaftliche Gruppen. Als erste Aufgabe soll sich der Förderverein der Erstellung
einer Informationsbroschüre zu naturnahen Gärten in Zusammenarbeit mit
Umweltschutzverbänden, Förster, Gärtnereibetrieben und Bürgern erstellen und verteilen
und dies als Internetseiten zur Verfügung stellen. Insbesondere auf die Einbindung
existierende Broschüren soll Wert gelegt werden.
zu 4.2 Ökospazierweg
a) Projekterläuterung
Die Projekte von NUdOR sollen als Spazierweg verbunden werden und mit
Erläuterungstafeln allgemeinverständlich Zugang zum kommunalen Naturschutz anbieten.
Neben Aussichtspunkten, welche die ökologische Verzahnung von Wald, Feld und
Wohngegend im großen zeigen, sollen sog. „Erfahrungsetappen“ den Naturschutz im
kleinen nahebringen (z.B. Feuchtwiese/Trockenrasen/Waldrand).
b) Zielsetzung und Vorteile
Hier soll auf die Besonderheit und den Nutzen der Maßnahmen für die Natur, die
Ortsgemeinde und den Bürger eingegangen und damit die Gesamtkonzeption von
NUdOR klargemacht werden.
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c) Zu Beachten
Viele dieser Flächen werden dem ein oder anderen Naturschützer als "zu schön" oder "zu
wertvoll" erscheinen, als sie der Gefahr von touristischen Strömen auszusetzen. Die
Pflege und Wartung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Förderverein.
d) Ausführung
Bestehende Wanderwege sollen hier ausgewiesen und durch Erfahrungsetappen
erweitert werden. Hier sollen die typischen Eigenarten eines Biotops im Vordergrund
stehen: "Erfahrungsetappe Feuchtwiese" kann als Holzsteg durch das Guldenbachgebiet
eingerichtet werden, "Erfahrungsetappe Waldrand" als ein Trampelpfad durch einen
mehrstufigen Waldrand oder eine Blumenwiese wird zur Picknickgelegenheit.
e) Zeitliche Durchführung
Die einzelnen Projekte werden in dieser Gesamtkonzeption eingebettet und mit diesem
Ziel vor Augen durchgeführt. Der grobe Verlauf des Spazierweges soll in den NUdOR
Karten eingezeichnet werden.
zu 4.3 Internetseiten
a) Projekterläuterung
Jedes Projekt soll auch als Internetseite aufgearbeitet angeboten werden.
b) Zielsetzung und Vorteile
Das Internet hat als Nachschlagwerk und Werbeträger immense Bedeutung gewonnen.
Informationen werden überregional aber sehr kostengünstig angeboten, da keine hohen
Druckkosten anfallen. Jeder Interessierte, ob Rheinböllener oder nicht, kann bequem von
zu Hause den Fortgang der Projekte begutachten. Andere Gemeinden können sich
informieren und Vorschläge einholen; Internetseiten sind bei vielen Anbietern kostenlos.
c) Zu Beachten
In die Projektkonzeptionen muß immer ein Verantwortlicher für die Erstellung der
Internetpräsentationen vorgesehen werden.
d) Ausführung
Ein einheitliches Erscheinungsbild und einfacher Seitenaufbau sollte im Vordergrund
stehen. Das Zentrale sind die Informationen, die durch Grafik nur veranschaulicht werden
soll. Somit können auch Schulklassen oder interessierte Privatpersonen derartige Seiten
erstellen.
e) Zeitliche Durchführung
Die Internetseiten sollen während der Durchführung der Einzelprojekte erstellt werden.
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D. Zeitliche Übersicht


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Vorstellung von NUdOR in den Fraktionen
Beratung von NUdOR im Umweltausschuß und im Gemeinderat
Grundsatzbeschluß im Gemeinderat und Beauftragung des Umweltausschusses
Vorberatung der NUdOR Karten im Umweltausschuß in Zusammenarbeit mit der
unteren Landespflegebehörde (Kreisverwaltung)
Planung einer Projektliste (Umweltausschuss)
Beschlussfassung über die NUdOR Karten und die Projektliste (Gemeinderat)
Einberufung einer Bürgerversammlung zur Vorstellung von NUdOR
Bildung eines Haushaltsunterabschnittes „NUdOR“ und Einstellung von Mitteln für die
Projektliste im Gemeinderat
Durchführung der Projekte
Gründung des Fördervereins Rheinböllener Natur
Beantragung der Prüfung zur Freilegung des Bellbachs bei der Verbandsgemeinde
Planung der Projekte (Umweltausschuss)
Einstellung der Mittel für die Projektliste (Gemeinderat) und Berichterstattung
.
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E. Finanzielle Planungen
Die Ortsgemeinde bildet einen eigenen Haushaltsunterabschnitt zur Finanzierung
Projekte; somit bleibt der Gemeinderat durch Etatbereitstellung federführend
ermöglicht die konstante und konsequente Durchführung der Projekte.
Umweltausschuß ist mit der Planung und Durchführung der Projekte beauftragt
erstattet dem Gemeinderat Bericht.
der
und
Der
und
Die Projekte sind so gestaltet, daß sie schrittweise, und an die finanzielle Lage der
Ortsgemeinde angepaßt, durchgeführt werden können. Sie stehen in einem
Gesamtkonzept, sind aber auch für sich alleine oder schrittweise schlüssig und nützlich.
Die meisten Projekte nutzen natürliche Prozesse z.B. Sukzession und sind an der
natürlichen Vegetation orientiert. Somit sind sie wenig pflegeintensiv, und es kommen
kaum laufende Kosten auf die Gemeinde zu. Die Projekte sind daher einfach durchführbar
(Pflanzungen, Aufstellen von „Benjes-Hecken“ etc.).
Für alle Teilprojekte innerhalb von NUdOR ist die Möglichkeit der Bürgereinbindung bei
den Planungen (Bürgerversammlungen, Förderverein), der Durchführung, der
Nachbetreuung und Pflege (Förderverein, Patenschaften z.B. durch Vereine,
Schulklassen und Privatpersonen) gegeben. Dies hilft, die Kosten zu verringern.
Die Projekte im Wald werden wie bisher durch den Förster geleitet und über den Forstetat
finanziert. Dies ist bereits seit einigen Jahren in der Ortsgemeinde üblich und hat sich
bewährt.
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