Nachhaltiger Umweltschutzplan der Ortsgemeinde Rheinböllen (NUdOR) A. B. C. Ziele ........................................................................................................................................................................ 2 Projektliste .............................................................................................................................................................. 3 Zielsetzung der Einzelprojekte ............................................................................................................................... 4 zu 1. Wald ............................................................................................................................................................... 4 zu 1.1 Waldrandgestaltung ......................................................................................................................................... 4 zu 1.2 Fortentwicklung von Naßflächen ..................................................................................................................... 5 zu 2. Außerhalb der Ortslage ................................................................................................................................... 5 zu 2.1 Guldenbach ...................................................................................................................................................... 5 zu 2.2 Fischlerbach ..................................................................................................................................................... 6 zu 2.3 Ortsrandgestaltung ........................................................................................................................................... 6 zu 2.4 Wegesrandgestaltung ....................................................................................................................................... 7 zu 2.5 Stehende Gewässer - Vertragliche Vereinbarung mit dem Pächter ................................................................. 8 zu 3. Innerhalb der Ortslage .................................................................................................................................... 9 zu 3.1 Straßenbegrünung und Hecken ........................................................................................................................ 9 zu 3.2 Informationsbroschüre über heimische Gartenpflanzen ................................................................................ 10 zu 3.3 Freilegung des Bellbachs ............................................................................................................................... 10 zu 4. Information und Bürgereinbindung .............................................................................................................. 11 zu 4.1 Förderverein Rheinböllener Natur ................................................................................................................. 11 zu 4.2 Ökospazierweg .............................................................................................................................................. 11 zu 4.3 Internetseiten ................................................................................................................................................. 12 D. Zeitliche Übersicht ............................................................................................................................................... 13 E. Finanzielle Planungen .......................................................................................................................................... 14 1 A. Ziele Umweltschutz greift in alle Bereiche des menschlichen Lebens. Gerade auf kommunaler Ebene ist Umweltschutz einfach, bürgernah und projektbezogen durchführbar, ohne viel zu kosten. Dieser Plan soll zu einem frühzeitigen Aufbau eines ausgewogenen Ökokontos dienen. Somit wird die schnelle Handlungsfähigkeit und Flexibilität der Gemeinde zur Ausweisung von Industrieflächen und Wohnbebauung für die nächsten Jahrzehnte gewährleistet. Mit der Renaturierung von Feuchtflächen läuft Regenwasser langsamer ab. Somit hilft dieser Plan, Hochwasser im Nahe- und Rheintal entgegenzuwirken und menschliches Leid und wirtschaftlichen Schäden zu verringern. Durch NUdOR werden Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen, aber auch bestehende Lebensräume von Pflanzen und Tiere miteinander verbunden. Die neuen Lebensräume können besiedelt werden und der natürliche Austausch von Tieren und Pflanzen zwischen diesen Lebensräumen wird ermöglicht. Dies trägt zu einer Stabilisierung der ökologischen Prozesse bei, verringert die Fragmentierung der Landschaft und trägt somit zum Artenschutz auf großflächiger Ebene bei. Die Projekte sollen unter Beteiligung der Bürger stattfinden. NUdOR soll in regelmäßigen Abständen in Bürgerversammlungen öffentlich besprochen werden und neue Ideen sollen einfließen (Fortschreibung). Im Rahmen von Patenschaften können einzelne Projekte betreut und durchgeführt werden (Schulen, Vereine). Die lokalen Umweltschutzverbände werden in den Ausarbeitungs- und Durchführungsprozeß einbezogen. Umweltnahe Vereine (Wanderverein, Angelsportverein, usw.) sollen in den sie betreffenden Punkten besonders zu Wort kommen können und sich einbringen. Die Beschlußfassung über NUdOR und seiner Fortschreibung obliegt dem Gemeinderat. NUdOR soll auch den Freizeitwert der Rheinböllener Umgebung erhöhen und dadurch die touristische Attraktivität steigern. Daher ist im folgenden ein Augenmerk auf Verständnis und einfache Erklärungen der Projekte gelegt, um jedem die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben. 2 B. Projektliste 1. Wald 1.1 Waldrandgestaltung 1.2 Fortentwicklung von Naßflächen 2. Außerhalb der Ortslage 2.1 Guldenbach 2.2 Weitere Bäche 2.3 Ortsrandgestaltung 2.4 Wegesrandgestaltung 2.5 Stehende Gewässer - Vertragliche Vereinbarung mit dem Pächter 3. Innerhalb der Ortslage 3.1 Straßenbegrünung und Hecken 3.2 Informationsbroschüre über heimische Gartenpflanzen 3.3 Freilegung des Bellbachs 4. Information und Bürgereinbindung 4.1 Biotopwanderlehrpfad 4.2 Internetseiten 4.3 Förderverein Rheinböllener Natur 3 C. Zielsetzung der Einzelprojekte zu 1. Wald Der Wald spielt eine vielfältige Rolle im Rheinböllener Gemeinwesen. Er ist einerseits eine stetige und zuverlässige Geldeinnahmequelle der Ortsgemeinde durch den Verkauf von qualitativ hochwertigem Holz und der Jagdverpachtung. Damit ist er "Arbeitgeber" für Förster, Waldarbeiter und holzverarbeitende Industrie. Zudem ist er Ausflugsziel und Naherholungsgebiet für alle. Die Umweltprojekte im Wald und waldnahen Bereich sollen unter Federführung des Försters im Umweltausschuß ausgearbeitet und durchgeführt werden . zu 1.1 Waldrandgestaltung a) Projekterläuterung Unter Waldrandgestaltung versteht man die Wiedereinführung des natürlichen, mehrstufigen Waldrandes. Dieser besteht aus verschiedenen Schichten (Gras-, Kraut-, Strauch- und Baumschicht), die jede einen eigenen kleinen Lebensraum für Tier- und auch verschiedener Pflanzenarten schaffen. Dazu muß der jetzige sprunghafte Übergang von Wald zu Feld kontinuierlich gestaltet werden. b) Zielsetzung und Vorteile Vom mehrstufigen Waldrand profitieren insbesondere Vögel und Kleinsäuger, die dort Nahrung (Beeren, Insekten) und Unterschlupf bzw. Brutmöglichkeiten finden (Geäst). Der Waldrand wird durch blühende Sträucher im Frühjahr und Sommer, sowie durch bunte Beeren und Herbstlaub im Herbst und Winter attraktiver. Dies erhöht auch den Freizeitund Erholungswert des Waldes. Kräuter, Sträucher und Wildfrüchte stehen als abwechslungsreiche Äsung für das Wild zur Verfügung, womit Waldschäden durch Wildverbiß weiter verringert werden können. Ein mehrstufiger Waldrand wirkt auch als lebendiges Schutzschild für den Wald, indem er durch sein feines Wurzelwerk den Boden in unterschiedlichen Tiefen befestigt und durch sein Geäst die Angriffe des Windes brechen. c) Zu Beachten In einem mehrstufigen Waldrand wachsen auf den ersten Blick weniger vermarktungsfähige Bäume als in einem sprunghaft übergehenden Waldrand. Die dort wachsenden Bäume sind aber bereits jetzt kaum veräußerbar, da sie qualitativ minderwertig sind (frühere Verbiß- oder Windschäden) oder als Schutz vor Windwurf nicht entnommen werden können. d) Ausführung Entnahme von Einzelbäume zur Auflockerung des Waldrandes möglichst ohne die Standfestigkeit des Bestandes zu beeinträchtigen. Anzulegende „Bündjeshecken“ dienen als Schlaf-, Brutstätten für Vögel. Die so eingebrachten Samen entwickeln sich zu den zukünftigen Strauch- und Krautschichten. e) Zeitliche Durchführung Zunächst soll eine Aufnahme des bestehenden Waldrandzustandes durch eine Waldrandkarteierung erfolgen. Der Waldrand wird dann aufgrund seines jetzigen Zustandes (ökologische Bewertung und dem jetziger Bestand) in zeitliche Planungsphasen eingeteilt werden (5, 10, 20, >20 Jahre). Läßt der jetzige Zustand keinen 4 wirtschaftlich vertretbaren Umbau des Waldrandes zu, sollte der Ankauf der voranliegenden Flächen in den Folgehaushalten der Ortsgemeinde eingeplant werden. zu 1.2 Fortentwicklung von Naßflächen a) Projekterläuterung Nasse Böden sind ein natürlicher Bestandteil der geographischen Gegebenheiten im Hunsrück. Auf diesen Böden entwickelt sich eine besondere Vegetation, die an die Feuchtigkeit angepaßt ist. Fichten sollten hier früher für wirtschaftlichen Ertrag sorgen und verhinderten die natürliche Vegetation. Um den potentiell natürlichen Zustand zu erreichen müssen Drainierungen rückgebaut und der Wald ausgelichtet werden.en. b) Zielsetzung und Vorteile Anders als der Waldrand sind diese Biotope nicht so augenfällig und oft unbekannt. Früher wurden solche Standorte und ihre Vegetation als unwirtschaftlich verworfen und drainiert. Viele Tiere (z.B. Amphibien, Libellen und Nachtfalter) benötigen diese Vegetation zum Überleben und spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem Wald. Sie stellen jedoch als besonderes Feuchtgebiet einen selten gewordenen Lebensraum dar und garantieren als Wasserspeicher für Grund- und Oberflächenwasser den Erhalt des wichtigen Rohstoffes Wasser. c) Zu Beachten Die Naßstandorte sind von standortfremden Bäumen (Fichte) freizuhalten. Bereits jetzt bringen diese kein qualitativ hochwertiges Holz hervor (Standortfehler); zudem ist die Ernte durch den nassen Boden erschwert. d) Ausführung Entnahme standortfremder Bäume führt zum Auslichten und dem Einsetzen von Naturverjüngung. Hierbei sollte auf die Förderung standortgerechter Vegetation wertgelegt werden. e) Zeitliche Durchführung Zunächst soll eine Biotop Kartierung der Feuchtstandorte im Gemeindewald (s.a. Biotopkarten der Kreisverwaltung) erfolgen, indem auch der jetzige ökologische Zustand dieser Standorte erfaßt und bewertet wird. Aus dieser Arbeit sollen Vorschläge zur unterstützenden Freistellung der Bachläufe und Feuchtwiesen unter Berücksichtigung der natürlichen Sukzession erstellt werden. zu 2. Außerhalb der Ortslage Die nicht mit Wald bestandene Umgebung Rheinböllens gliedert sich in Weiden, Mähwiesen und Äcker. Damit ist sie das Produktionsmittel unserer einheimischen Nahrungsmittelerzeuger - den Landwirten. Diese Nutzung prägt das Landschaftsbild im Hunsrück und ist wie der Wald ein Charakteristikum unserer Heimat - und ein touristisches Leitmotiv. Der Freizeitwert der Landschaft wird durch Spazierengehen, Wandern, Joggen und auch Reiten belegt. Gewässer in diesem Bereich sind z.B. der Guldenbach und der Fischlerbach sowie der Waldsee. Der Ortsrand sollte ein farbenprächtiges und belebtes Bild darstellen und als blühende Visitenkarte einladend auf Gäste wirken. zu 2.1 Guldenbach a) Projekterläuterung Der Guldenbach in der Ortslage Rheinböllen ist ein begradigtes und mit Schieferplatten eingefaßtes Gewässer. Ein großer Teil des Gewässerrandes ist landwirtschaftliche 5 Nutzfläche. In weiten Bereichen findet bereits eine natürliche Vernassung statt, die durch besondere Pflanzengesellschaften erkennbar sind (Mähdesüßwiese, Seggen - geschützt gem. § 24 LPflG). Die Sukzession (natürliche Fortentwicklung) ist hier bereits im Gange und kann durch wenige Eingriffe (Rückbau der Einfassung, Ausbilden eines mäandrierenden Bachverlaufs) unterstützt werden. b) Zielsetzung und Vorteile Eine Ausweitung von Naßflächen führt zur Sicherung des Grundwassers. Viele feuchteliebende Tierarten wie Amphibien, Libellen und einige Schmetterlingsarten, aber auch Vögel wie die Wasseramsel, der Eisvogel, der Graureiher und auch der Storch sind Bewohner dieser Biotope. Die Nutzungsmöglichkeit durch den Angelverein beschränkt sich auf Überwachung und Pflege - erst in einem naturnahen Bach finden sich Forelle, Äsche und andere Bachbewohner wieder ein. Gewässerrenaturierung ist auch Hochwasserschutz, denn die Möglichkeit der kontrollierten und gefahrlosen Überschwemmung naturnaher Bachbereiche führt zu einem langsameren Abfluß von Regen- und Schmelzwasser. Eine wasserbauliche Bewertung darf hier nicht fehlen, um auch durch die Eigendynamik des Bachverlaufs (Suche eines eigenes Bachbettes) den Schutz der Bewohner bachaufwärts zu gewährleisten. (Hierzu siehe auch verschiedenen Broschüren des Landes Rheinland-Pfalz: "Naturschutz bei uns - Amphibienschutz- Zeit zu handeln", bzw. "Aktion Blau") c) Zu Beachten Die Nutzung der Fläche als Mähwiese ist bereits jetzt stark eingeschränkt. Die Vernassung schreitet auch ohne dieses Projektes fort; dies wird die Nutzung in Zukunft unmöglich machen, da sich fast die gesamte Fläche in einem schutzwürdigen Zustand nach § 24 LPflG befinden wird. d) Ausführung Die Schiefereinfassung wird zumindest an einigen Stellen entfernt, um dem Bach die Möglichkeit zur Eigendynamik zurückzugeben. An einigen Stellen wird der Bach verbreitert, um die Ansätze eines natürlichen Bachprofils vorzuzeichnen; eine durchdachte Bepflanzung soll zu einer gezielten Bachmäandrierung führen. e) Zeitliche Durchführung Zunächst müssen die angrenzenden Flächen durch die Ortsgemeinde Rheinböllen angekauft werden (auch schrittweise möglich), sowie die Absprachen mit der Ortsgemeinde Dichtelbach getroffen werden. Die Verhandlungen mit den Eigentümern sollen schnell abgeschlossen werden, um einen Detailplan zur Durchführung der Renaturierung unter Mithilfe der Kreisverwaltung fertig stellen zu können. zu 2.2 Fischlerbach Zum Fischlerbach gelten vergleichbare Ausführungen wie beim Guldenbach, ohne dass diesen derselbe gesellschaftliche Stellenwert zukommt (Spazieren, Joggen). Die Nähe zum Industriegebiet oder ihre Lage in intensiv landwirtschaftlich genutztem Bereich kommen hier negativ zum Tragen. zu 2.3 Ortsrandgestaltung a) Projekterläuterung Der Ortsrand ist die Übergangszone zwischen Wohnfläche und landwirtschaftlicher Flächen bzw. Wald. Felder und Wiesen sind offene Landschaftsformen, die wenig Versteck und Schutz bietet, jedoch für Tiere wie Greifvögel notwendig ist. Niedrigwachsende Bäume (z.B. als Streuobstwiesen, Kopfweiden für Eulen) und 6 Sträucher, sowie Wildwiesen bilden Lebensräume und Rückzugsgebiete außerhalb der stärker belebten Gärten. Spezialisierte Insekten wie Schmetterlinge finden hier die Wildkräuter, die sie als Futterpflanzen benötigen. Ein grüner Gürtel von ca. 10 m Breite ist hier einzuplanen. b) Zielsetzung und Vorteile Für Tier- und Pflanzenarten ergeben sich vielfältige Rückzugs- und Brutstandorte in Ortsnähe. Damit kann man wieder viele Tiere, die man fast nur noch aus dem Wald kennt (Eichhörnchen, viele Vogelarten), auch wieder stete Besucher unserer Gärten werden. Im Zusammenhang mit der Weg- und Waldrandgestaltung kann hier eine Auflockerung der starren Gegensätze von offenen (Feld) und verdeckten Landschaftsformen (Garten und Wald) erreicht werden. Hierbei wirkt die Wegrandgestaltung(s. 2.4) als Brücke für die Bewegungsmöglichkeit von Tieren zwischen den beiden Brückenköpfen "Waldrand" und "Ortsrand". Das so entstehende parkähnliche Erscheinungsbild unserer äußeren Ortslage erhöht den Erholungswert für die Bürger und auch den Ruf von Rheinböllen als touristisches Ausflugsziel (s. RHK Broschüre "Die Gemeinde in der Landschaft"). c) Zu Beachten Die so geschaffenen Flächen unterliegen natürlich der Pflege und Aufsichtspflicht der Ortsgemeinde. Die Patenschaft für eine solche Fläche durch Gewerbetreibende, Vereine oder Privatpersonen wird erwünscht und kann auch an Ort und Stelle entsprechend der Vorstellung des Gemeinderates ausgewiesen werden. d) Ausführung Für zukünftige Baugebiete an der geplanten Bebauungsgrenze wird ein 10m breiter Streifen als natürlicher Ortsrand direkt eingeplant. In der gesamten bestehenden Bebauung wird ein ebenso breiter, standortgerechter natürlicher Ortsrand in der NUdORKarte eingetragen (z.B. Wildsträucher, Streuobstwiese, Magerwiese). e) Zeitliche Durchführung In Neubaugebieten soll dies bereits bei deren Erstellung des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden. Die Umweltplanungskarte soll fertig gestellt werden. Mit den Besitzern der anderen Flächen soll dann in Verhandlungen über ihre Verkaufsbereitschaft eingetreten werden. Solange verplante Flächen noch nicht erworben werden konnten, soll regelmäßig (alle 2 Jahre) das Kaufinteresse der Ortsgemeinde erneuert werden. Die Ausweisung als Ökokontofläche ist hierbei Vertragsinhalt. zu 2.4 Wegesrandgestaltung a) Projekterläuterung Unter Wegrandgestaltung versteht man die Nutzung bzw. die Schaffung von Flächen zwischen Weg und landwirtschaftlicher Nutzfläche als Lebensraum. Ein Randstreifen von 2 m werden hier vorgesehen. b) Zielsetzung und Vorteile Die somit entstehenden Heckenreihen bzw. Alleen erzeugen einen touristisch wichtigen parkähnlichen Gesamteindruck. Sie schützen die Äcker vor Bodenerosion und wirken gleichzeitig als Vogelschutzgehölz. Aber auch Insekten und Kleinsäuger finden Lebensraum und Unterschlupf vor Greifvögeln. Schlehe, Wilder Apfel, Vogelbeere, Mehlbeere, Holunder und Brombeeren sind einige derartige, über das ganze Jahr stimmungsvoll anzuschauende Weggehölze im Hunsrück, die als Brücke zwischen Waldrand und Ortsrand wirken (s. Planung vernetzter Biotopsysteme der Kreisverwaltung). Viele Tiere (z.B. Amphibien) orientieren sich auf ihrer Wanderschaft an derartigen Strukturen. 7 c) Zu Beachten Die so geschaffenen Flächen unterliegen natürlich der Pflege und Aufsichtspflicht der Ortsgemeinde. Eine Adoption einer solchen Fläche durch Gewerbetreibende, Vereine oder Privatpersonen wird erwünscht und kann auch an Ort und Stelle entsprechend der Vorstellung des Gemeinderates ausgewiesen werden. Die Landwirtschaft soll so wenig wie möglich (Verkehr etc.) beeinträchtigt werden. Auch über eine Vergütung von verringertem Pestizideinsatz entlang der Wegesränder sollte Einigkeit erzielt werden. d) Ausführung Anzulegende „Bündjeshecken“ dienen als Schlaf-, Niststätten für Vögel. Aus den über den Vogeldung eingebrachte Samen wachsen die zukünftigen Gehölze und Wildkräuter heran. Standortangepaßte Pflanzen werden aus dem Gemeindewald entnommen und als „Stammpflanze“ eingesetzt. e) Zeitliche Durchführung Die mit Vegetation zu versehenen Wegesränder werden auf einer Karte der Ortsgemeinde unter Mithilfe der Kreisverwaltung ausgewiesen und mit den betroffenen Landwirten abgesprochen, um möglichst wenig Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs zu gewährleisten. Mit den Besitzern soll dann in Kaufverhandlungen eingetreten werden. Solange eingeplante Flächen noch nicht erworben werden konnten, soll regelmäßig (mind. Alle 2 Jahre) das Kaufinteresse der Ortsgemeinde erneuert werden. Auf gemeindeeigenen Flächen wird bei auslaufender Pacht, bzw. zur nächsten Kündigungsfrist eine Neuverpachtung nur nach den Maßgaben des Vollzugs von NUdOR erfolgen. zu 2.5 Stehende Gewässer - Vertragliche Vereinbarung mit dem Pächter a) Erläuterung Die Gemeinde Rheinböllen ist Eigentümer des Löschteiches bei Kleinweidelbach und des Sees in der Waldsiedlung. Die Pflege und Bewirtschaftung dieser Gewässer erfolgt in der Regel durch einen Pächter. Insbesondere der Waldsee dient über den Spazierweg auch als Naherholungsziel und ist daher auch für die dortige Gastwirtschaft von wirtschaftlicher Bedeutung. Der Löschteich dient als Wasserreservoir für die Feuerwehr. Daneben sind beide Gewässer, ihre Ufer und das nasse Umfeld ein selten gewordener Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Die Ortsgemeinde trägt dafür die Verantwortung und muß dieser auch durch einfache Überwachungsmöglichkeiten nachkommen. Die folgenden Ziele sind daher als Bestandteil im Pachtvertrag aufzunehmen. Im Falle des Verkaufs sind diese Punkte in den Kaufvertrag zu integrieren. Diese Regelungen gelten analog auch für weitere stehenden Gewässer, die in das Eigentum der Ortsgemeinde übergehen. b) Zielsetzung und Vorteile Es werden folgende Verantwortlichkeiten für den Pächter vertraglich festgelegt: Die allgemeine Zugänglichkeit über existierende Wege darf nicht beeinträchtigt werden, Hinweistafeln der OG und Spaziergänger auf öffentlichen Wegen sind ebenso zu dulden, wie von der Ortsgemeinde im Benehmen mit dem Pächter zu genehmigende Untersuchungen, Damit wird dem offenen Charakter von NudOR Rechnung getragen. Es darf keine Fütterung im Sinne der Fischzucht erfolgen, da dieser erhöhte Nährstoffeintrag das Ökosystem See stark beeinträchtigt. Das Gewässer soll schonend entwickelt und bewirtschaftet werden. Um ihrer Verpflichtung als Eigentümerin Rechnung zu tragen, verpflichtet die Ortsgemeinde den Pächter zur monatlichen Aufnahme und Meldung (jede 1. Woche im Monat) folgender ökologi9scher Werte des Sees: Nitrat-, Nitrit-, Phosphatgehalt, pH, Sichttiefe, Leitfähigkeit und Wassertemperatur und -stand. 8 Das Gewässerufer soll sich in großen Abschnitten naturnah entwickeln können. Diese Abschnitte sind in der zum Vertragsabschluß gültigen NUdOR Karte festgesetzt und verbindlich. Feuchtgebiete sind nicht zu verhindern oder zu beeinträchtigen. Bei Nichtbeachtung der vertraglichen Regelungen veranlaßt die Gemeinde das Nötige auf Kosten des Pächters. c) Zu Beachten Die Anforderungen an den Pächter erhöhen sich. d) Ausführung Der Umweltausschuß ist für die Festsetzung in den NUdOR Karten zuständig; die Ziele werden in den Vertragstext der Pachtverträge aufgenommen.. e) Zeitliche Durchführung Zur Erneuerung der Pachtverträge werden die zusätzlichen Vereinbarungen aufgenommen. zu 3. Innerhalb der Ortslage Naturschutz findet nicht nur auf Feld, Wald und Wiese statt. Umweltschutz und Natur muß sich in Straßenplanung und -gestaltung genauso wiederfinden, wie in der Planung von Baugebieten und dem Anlegen von Gärten. zu 3.1 Straßenbegrünung und Hecken a) Projekterläuterung Im Zuge des Straßenausbaus werden wie bereits in der Bahnhofstraße, der Straße "Am Guldenbach", u.a. Beete, Hecken oder Bäume in das Straßenbild integriert. Hierbei sollten nur heimische Arten und insbesondere Wildsträucher Verwendung finden. Diese sind wenig pflegeintensiv, robust und entsprechen den Ansprüchen heimischer Tierarten. Auch „Beete“ in Form Trockenmauern oder Moosbeete sind in engen Straßenverhältnissen mit einzuplanen. Rankpflanzen (z.B. Efeu, Hopfen, Geißblatt) sind insbesondere hier zu berücksichtigen. b) Zielsetzung und Vorteile Straßenbegrünung bedeutet für viele Lebensqualität und zudem wird das Ortsbild der Gemeinde attraktiver. Hiermit wird innerhalb des Ortes fortgesetzt, was am Waldrand begann - eine Verbindung durch Wald-, Weg- und Ortsrandgestaltung bis in den Wohnbereich und Ortskern. Die scharfe Trennung zwischen Wald, landwirtschaftlicher Nutzfläche und Wohnbereich wird aufgehoben und gehen fließend ineinander über. c) Zu Beachten Die Ausbaukosten einer begrünten Straße sind höher als bei reiner Asphaltbauweise. Die so geschaffenen Flächen unterliegen natürlich der Pflege und Aufsichtspflicht der Ortsgemeinde. Diese Maßnahmen unterliegen den besonderen Anforderungen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsverordnung und dem Landesstraßengesetz. d) Ausführung Im Zuge der Ausbaumaßnahmen werden diese Vorschläge in die Planungen durch den beauftragten Architekten eingearbeitet. Der Umweltausschuß trägt in die NUdOR Karten Straßenzüge gleicher Grünflächenbereiche ein und orientiert sich somit an vergleichbaren Straßenausbau. e) Zeitliche Durchführung Die Durchführung erfolgt in der Reihenfolge der Ausbaumaßnahmen. Der Bauausschuß achtet auf die Berücksichtigung von NUdOR in den Bebauungsplänen. 9 zu 3.2 Informationsbroschüre über heimische Gartenpflanzen a) Projekterläuterung Hierbei sollte eine Informationsbroschüre für Bürger über heimische Gehölze erstellt werden, in denen die Art mit Blühzeit, Farbe, Höhe und Wuchsform ebenso aufgeführt werden, wie ihre besondere Bedeutung für die einheimischen Tierarten. b) Zielsetzung und Vorteile Neben der Ortsgemeinde steht auch jeder Einwohner in der moralischen Verpflichtung des Umweltschutzes. Um diesem gerecht zu werden, benötigt er Informationen. Hier soll auf individueller Ebene das fortgesetzt werden, was mit der kommunalen Begrünung begonnen hat: ein durchgehender grüner Korridor vom Garten des Einwohners bis in den Wald. Die örtlichen Baumschulen und Gärtnereibetriebe sind hier der Ansprechpartner und auch die Multiplikatoren, die auf die Vorteile heimischer Pflanzenarten auch unter Mithilfe der zu erstellenden Informationsbroschüre hinweisen können. c) Zu Beachten Diese Broschüre muß erstellt und gedruckt werden, wobei Werbung die Druckkosten mindern kann. d) Ausführung Dieses Projekt soll als erste Aufgabe dem zu bildenden Förderverein für die Rheinböllener Natur übertragen werden, und in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden, den Schulen, dem Förster und heimischen Baumschulen erfolgen. e) Zeitliche Durchführung Zur Durchführung siehe Förderverein. zu 3.3 Freilegung des Bellbachs a) Projekterläuterung Der Bellbach ist ein kleiner, verrohrter Bach innerhalb der Ortslage. Der Verlauf folgt in etwa der folgenden Beschreibung: Innerhalb des Neubaugebietes "Oben auf'm Wehr", an den Kindergärten vorbei unter der Pestalozzistraße, an den Häusern Bast und Herrmann vorbei. Er stößt bei der Gaststätte "Im Dorf" auf die Marktstraße, führt durch den dortigen Fußweg zur Straße "Am Guldenbach" und mündet rechts neben der Brücke in den Guldenbach. Über diesen verrohrten Bach erfolgt auch die Oberflächenentwässerung der Straßen, nicht jedoch die Entsorgung des Schmutzwassers der Haushalte. Die innerörtlichen Planungen für die nächsten Jahrzehnte sollten die Freilegung dieses Wasserlaufes beinhalten (Straßenausbau, Baugenehmigungen, Gemeinbedarfsflächen, Flächenankauf durch die Gemeinde), um damit den dörflichen Charakter von Rheinböllen zu betonen. b) Zielsetzung und Vorteile Die Abwasserexpertengruppe des Landes Rheinland-Pfalz (AWEX) schätzt, daß das größte Einsparungspotential im ländlichen Raum im Bereich der Abwassersammlung liegt. Eine unterirdische Verrohrung von Oberflächenwasser auch innerhalb des Ortes ist nicht notwendig und teurer in der Wartung als ein offenes Bachbett. Zudem ist das Abflußvolumen höher und es kommt nicht zu Rückstaus durch Verstopfungen, die schwer zu beheben sind. Der dörfliche Charakter wird betont und das Bachbett dient feuchteliebenden Pflanzen wie der Wasserschwertlilie oder auch der Brunnenkresse sowie Tieren wie Libellen und Bachstelzen als Lebensraum. Die Artenvielfalt der benachbarten Rheinböllener Gartenteiche erhöht sich, da das Bachbett, ähnlich der Wegesränder als Brücke für feuchteliebende Tiere und Pflanzen wirkt, die sich nun wieder entlang des Baches ausbreiten können. 10 c) Zu Beachten Einige Wege in der Ortsgemeinde sollen durch kleine Brücken unterbrochen werden. Die Planungen können aufgrund der besitzrechtlichen Gegebenheiten nur abschnittsweise erfolgen und müssen wasserbaulich fachgerecht betreut, sowie mit der Verbandsgemeinde gemeinsam durchgeführt werden. Die Anwohner müssen aufgeklärt und beraten werden, damit sie sich auf die neue Situation einstellen können. d) Ausführung Die Details der Ausführung werden im Umwelt- und im Bauauschuß vorberaten und in die Bauleitplanung integriert. e) Zeitliche Durchführung Innerhalb der Ortslage wird der Verlauf des Bellbachs in die NUdOR Karte eingetragen. Betroffenen Flächen, die nicht in Gemeindebesitz sind, werden als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. In Zusammenarbeit mit der AWEX und dem Rhein-Hunsrück-Kreis wird eine detaillierte Planung ausgearbeitet, die Flächen, Verlauf und Uferbefestigung enthält. Die Durchführung der Planung beginnt an den Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde oder interessierter Anwohner befinden. zu 4. Information und Bürgereinbindung Ein großer Fehler im Naturschutz war die Angst vor dem „normalen Bürger“. Schutz wurde als Abschottung verstanden. NudOR folgt jedoch der Devise „Verständnis statt Verstecken“ und möchte vielen die Möglichkeit zum Mitmachen bieten. Daher soll die Erstellung von NudOR, die Planung und insbesondere die Durchführung transparent und öffentlich geschehen – jeder soll wissen, wofür Arbeitskraft und Steuergelder eingesetzt werden. Ein Förderverein soll hier mit helfender Hand ständi9ger Ansprechpartner und Organisationsforum für alle sein. zu 4.1 Förderverein Rheinböllener Natur Der Förderverein soll als eingetragener Verein über Umweltschutzprojekte informieren, sowie bei der Erarbeitung, Finanzierung und Durchführung helfen. In allen Projekten und die Gemeinde betreffenden Umweltschutzfragen ist die Information der Bürger über Presse, Wurfsendungen/Internet wichtig. Im Förderverein soll die Zusammenarbeit auch verschiedener Gruppen möglich sein; Umweltschutzverbände, Vereine oder gesellschaftliche Gruppen. Als erste Aufgabe soll sich der Förderverein der Erstellung einer Informationsbroschüre zu naturnahen Gärten in Zusammenarbeit mit Umweltschutzverbänden, Förster, Gärtnereibetrieben und Bürgern erstellen und verteilen und dies als Internetseiten zur Verfügung stellen. Insbesondere auf die Einbindung existierende Broschüren soll Wert gelegt werden. zu 4.2 Ökospazierweg a) Projekterläuterung Die Projekte von NUdOR sollen als Spazierweg verbunden werden und mit Erläuterungstafeln allgemeinverständlich Zugang zum kommunalen Naturschutz anbieten. Neben Aussichtspunkten, welche die ökologische Verzahnung von Wald, Feld und Wohngegend im großen zeigen, sollen sog. „Erfahrungsetappen“ den Naturschutz im kleinen nahebringen (z.B. Feuchtwiese/Trockenrasen/Waldrand). b) Zielsetzung und Vorteile Hier soll auf die Besonderheit und den Nutzen der Maßnahmen für die Natur, die Ortsgemeinde und den Bürger eingegangen und damit die Gesamtkonzeption von NUdOR klargemacht werden. 11 c) Zu Beachten Viele dieser Flächen werden dem ein oder anderen Naturschützer als "zu schön" oder "zu wertvoll" erscheinen, als sie der Gefahr von touristischen Strömen auszusetzen. Die Pflege und Wartung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Förderverein. d) Ausführung Bestehende Wanderwege sollen hier ausgewiesen und durch Erfahrungsetappen erweitert werden. Hier sollen die typischen Eigenarten eines Biotops im Vordergrund stehen: "Erfahrungsetappe Feuchtwiese" kann als Holzsteg durch das Guldenbachgebiet eingerichtet werden, "Erfahrungsetappe Waldrand" als ein Trampelpfad durch einen mehrstufigen Waldrand oder eine Blumenwiese wird zur Picknickgelegenheit. e) Zeitliche Durchführung Die einzelnen Projekte werden in dieser Gesamtkonzeption eingebettet und mit diesem Ziel vor Augen durchgeführt. Der grobe Verlauf des Spazierweges soll in den NUdOR Karten eingezeichnet werden. zu 4.3 Internetseiten a) Projekterläuterung Jedes Projekt soll auch als Internetseite aufgearbeitet angeboten werden. b) Zielsetzung und Vorteile Das Internet hat als Nachschlagwerk und Werbeträger immense Bedeutung gewonnen. Informationen werden überregional aber sehr kostengünstig angeboten, da keine hohen Druckkosten anfallen. Jeder Interessierte, ob Rheinböllener oder nicht, kann bequem von zu Hause den Fortgang der Projekte begutachten. Andere Gemeinden können sich informieren und Vorschläge einholen; Internetseiten sind bei vielen Anbietern kostenlos. c) Zu Beachten In die Projektkonzeptionen muß immer ein Verantwortlicher für die Erstellung der Internetpräsentationen vorgesehen werden. d) Ausführung Ein einheitliches Erscheinungsbild und einfacher Seitenaufbau sollte im Vordergrund stehen. Das Zentrale sind die Informationen, die durch Grafik nur veranschaulicht werden soll. Somit können auch Schulklassen oder interessierte Privatpersonen derartige Seiten erstellen. e) Zeitliche Durchführung Die Internetseiten sollen während der Durchführung der Einzelprojekte erstellt werden. 12 D. Zeitliche Übersicht Vorstellung von NUdOR in den Fraktionen Beratung von NUdOR im Umweltausschuß und im Gemeinderat Grundsatzbeschluß im Gemeinderat und Beauftragung des Umweltausschusses Vorberatung der NUdOR Karten im Umweltausschuß in Zusammenarbeit mit der unteren Landespflegebehörde (Kreisverwaltung) Planung einer Projektliste (Umweltausschuss) Beschlussfassung über die NUdOR Karten und die Projektliste (Gemeinderat) Einberufung einer Bürgerversammlung zur Vorstellung von NUdOR Bildung eines Haushaltsunterabschnittes „NUdOR“ und Einstellung von Mitteln für die Projektliste im Gemeinderat Durchführung der Projekte Gründung des Fördervereins Rheinböllener Natur Beantragung der Prüfung zur Freilegung des Bellbachs bei der Verbandsgemeinde Planung der Projekte (Umweltausschuss) Einstellung der Mittel für die Projektliste (Gemeinderat) und Berichterstattung . 13 E. Finanzielle Planungen Die Ortsgemeinde bildet einen eigenen Haushaltsunterabschnitt zur Finanzierung Projekte; somit bleibt der Gemeinderat durch Etatbereitstellung federführend ermöglicht die konstante und konsequente Durchführung der Projekte. Umweltausschuß ist mit der Planung und Durchführung der Projekte beauftragt erstattet dem Gemeinderat Bericht. der und Der und Die Projekte sind so gestaltet, daß sie schrittweise, und an die finanzielle Lage der Ortsgemeinde angepaßt, durchgeführt werden können. Sie stehen in einem Gesamtkonzept, sind aber auch für sich alleine oder schrittweise schlüssig und nützlich. Die meisten Projekte nutzen natürliche Prozesse z.B. Sukzession und sind an der natürlichen Vegetation orientiert. Somit sind sie wenig pflegeintensiv, und es kommen kaum laufende Kosten auf die Gemeinde zu. Die Projekte sind daher einfach durchführbar (Pflanzungen, Aufstellen von „Benjes-Hecken“ etc.). Für alle Teilprojekte innerhalb von NUdOR ist die Möglichkeit der Bürgereinbindung bei den Planungen (Bürgerversammlungen, Förderverein), der Durchführung, der Nachbetreuung und Pflege (Förderverein, Patenschaften z.B. durch Vereine, Schulklassen und Privatpersonen) gegeben. Dies hilft, die Kosten zu verringern. Die Projekte im Wald werden wie bisher durch den Förster geleitet und über den Forstetat finanziert. Dies ist bereits seit einigen Jahren in der Ortsgemeinde üblich und hat sich bewährt. 14