1 Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter

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Landespreis
für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
im Jahr 2009
Ausschreibung
1.
Zielsetzung
Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen - verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die über
mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens 5% dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und integrieren sie in ihr Unternehmenskonzept. Sie haben sich nicht von Vorurteilen
leiten lassen und gewinnen durch das besondere berufliche Engagement behinderter Beschäftigter. Derartige positive Beispiele sollten öffentlich gewürdigt werden.
Der „Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderten Menschen“ soll dazu
beitragen, dass ermutigende Beispiele für die berufliche Integration von schwerbehinderten
Menschen in der Öffentlichkeit bekannt werden. Für die ausgezeichneten Unternehmen bedeutet der Preis nicht nur Anerkennung für ihr Engagement, sondern auch Prestigegewinn bei
ihren Kunden- und Geschäftsbeziehungen.
Durch die Preisverleihung sollen auch andere Unternehmen und Betriebe in Rheinland-Pfalz
auf die Erfüllung ihrer Verpflichtung nach dem SGB IX, behindertengerechte Beschäftigungsbedingungen anzubieten, aufmerksam gemacht werden.
Der Preis wird seit 1998 jährlich verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine
Prämie von je 3000 Euro.
2.
Teilnahmebedingungen
Ausgezeichnet werden private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus allen Wirtschaftsbereichen und der öffentlichen Hand mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und in herausragender Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Auch Kleinbetriebe, die nicht der gesetzlichen Beschäftigungspflicht unterliegen, können sich bewerben.
Die Ausschreibung richtet sich nicht an Integrationsfirmen, da für sie besondere Förderbedingungen gelten.
2
Drei Auszeichnungen gehen an Unternehmen der Privatwirtschaft (Großbetrieb, Mittelbetrieb,
Kleinbetrieb).
Für den Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz wird ein eigener Preis ausgelobt.
Zusätzlich kann ein Sonderpreis an ein Unternehmen vergeben werden, das durch besonders
innovative Ideen beispielhaft die Integration behinderter Menschen vorantreibt.
Die erneute Bewerbung einer Preisträgerin oder eines Preisträgers ist frühestens nach Ablauf
von zwei Jahren möglich.
3.
Bewertungskriterien
Bei der Vergabe des Preises werden nachstehende Kriterien berücksichtigt:
-
Die Höhe der Beschäftigungsquote schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen,
-
die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch nicht der Beschäftigungspflicht unterliegende Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
-
die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Art
und Schwere ihrer Behinderung im Arbeits- oder Berufsleben besonders betroffen sind (§
72 SGB IX),
-
die Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen (seit dem 1.1.2007),
-
die Schaffung und Erhaltung behindertengerechter Arbeits- und Ausbildungsplätze (seit
dem 1.1.2007),
-
besondere Aufwendungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Schaffung und
Erhaltung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen (seit dem 1.1.2007),
-
eine Unternehmensphilosophie zur Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben z.B. Praktizieren eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Abschluss einer Integrationsvereinbarung, Weiterqualifizierung für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, Prävention, Schulung von Vorgesetzten und des Kollegenkreises im
Umgang mit der Behinderung von Beschäftigten und Kundinnen und Kunden,
4.
Jury
Die Auszeichnung erfolgt auf Vorschlag einer Jury, die sich zusammensetzt aus
Vertreterinnen und Vertretern:
der Arbeitnehmer (2),
der Arbeitgeber (2),
der Bundesagentur für Arbeit (1),
des Landes (1)
3
sowie aus 4 Vertreterinnen oder Vertretern von Organisationen, die sich vor allem die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zum Ziel
gesetzt haben.
5.
Form der Prämierung, Auszeichnung und Preisverleihung
Die Preisträgerinnen und Preisträger der jeweiligen Kategorie erhalten eine Prämie von je
3000 Euro. Zudem werden eine Urkunde, eine Tafel und eine Plakette (jeweils mit Jahreszahl
der Preisverleihung) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung überreicht.
Sie sind für den Zeitraum von drei Kalenderjahren berechtigt, sich öffentlich auf den Preis zu
berufen, insbesondere in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen. Nach Absprache mit
den Preisträgerinnen und Preisträgern informiert das Integrationsamt die Medien.
Bewerbungen sind spätestens bis 30.06.2009 zu richten an das:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Integrationsamt Rheinallee 97-101
55118 Mainz
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