ANHANG IV (A) DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE PO/2012-3/A3 PREISANGEBOT – LOS 1 PREISÜBERSICHT Für das Preisangebot ist ausschließlich die nachstehende Tabelle zu verwenden. Sie darf nicht verändert und sie muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden. – Pro Feld darf nur ein Betrag (ohne Mehrwertsteuer) erscheinen. – Bemerkungen sind nicht zulässig. – Jedes Feld muss ausgefüllt werden. WERDEN DIESE VORGABEN NICHT EINGEHALTEN, SO KANN DAS ANGEBOT ABGELEHNT WERDEN. Tragen Sie den Grundpreis (Preis pro Einheit – unit price) für jede Sachverständigenkategorie in die nachstehende Tabelle ein. (Beachten Sie dabei die Erläuterungen auf der folgenden Seite.) GRUNDPREISE FÜR DIE SACHVERSTÄNDIGENKATEGORIEN Grundpreis 1 Grundpreis 2 Grundpreis 3 Grundpreis 4 Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV Name des Bieters: …………………..…………………………………………………… Datum: …………………………. ……………………………………………………….. Name und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters: ……………………………….. 1 Erläuterungen zu den Sachverständigenkategorien Kategorie I: Hochqualifizierte Mitarbeiter, die in ihrem Beruf weitreichende Verantwortlichkeiten übernehmen und die aufgrund ihrer Management- und Führungsqualitäten sowie ihrer geistigen und kreativen Fähigkeiten in der beruflichen Praxis eingestellt wurden. Sie müssen über eine mindestens 15-jährige Berufserfahrung verfügen, wovon mindestens 7 Jahre mit der betreffenden Branche und mit der Art der zu übernehmenden Aufgaben in Zusammenhang stehen müssen. Kategorie II: Hochqualifizierte Mitarbeiter, die in ihrem Beruf Verantwortlichkeiten übernehmen und die aufgrund ihrer Management- und Führungsqualitäten sowie ihrer geistigen und kreativen Fähigkeiten in der beruflichen Praxis eingestellt wurden. Sie müssen über eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung verfügen, wovon mindestens 4 Jahre mit der betreffenden Branche und mit der Art der zu übernehmenden Aufgaben in Zusammenhang stehen müssen. Kategorie III: Zertifizierte Mitarbeiter, die eine hochwertige Ausbildung in ihrem Beruf erhalten haben und die aufgrund ihrer geistigen und kreativen Fähigkeiten in der beruflichen Praxis eingestellt wurden. Sie müssen über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung verfügen, wovon mindestens 2 Jahre mit der betreffenden Branche und mit der Art der zu übernehmenden Aufgaben in Zusammenhang stehen müssen. Kategorie IV: Neue Mitarbeiter, Berufseinsteiger, aber mit einer Ausbildung, die mit der betreffenden Branche und der Art der zu übernehmenden Aufgaben in Zusammenhang steht. Erläuterungen zu den Grundpreisen Alle Preise sind in EUR ohne Mehrwertsteuer pro Person/Tag anzugeben. Grundpreis 1: für in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder der EU in Brüssel und Luxemburg erbrachte Leistungen Grundpreis 2: für an anderen Orten in den EU-Mitgliedstaaten erbrachte Leistungen Grundpreis 3: für in EFTA- und Kandidatenländern erbrachte Leistungen Grundpreis 4: für in anderen, nicht von den Grundpreisen 1, 2 oder 3 abgedeckten Ländern erbrachte Leistungen Achtung: Der als Grundpreis 4 anzugebende Preis versteht sich als Höchstpreis. In der Leistungsanforderung werden die betreffenden Länder genannt; der Bieter unterbreitet dann jeweils ein angemessenes Angebot, dessen Grundpreise den als Grundpreis 4 genannten Betrag nicht überschreiten dürfen. 2 ANHANG IV (B) PREISANGEBOT – LOS 1 GEWICHTETE SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN Die Kommission wird die Preisangebote anhand der gewichteten Sachverständigenkosten vergleichen (siehe nachstehende Tabelle); hierbei stützt sie sich auf die in Anhang IV (A) und gemäß Nummer 11.2 der Leistungsbeschreibung angebotenen Grundpreise für die einzelnen Sachverständigenkategorien. Grundpreis 4 wird bei der Gewichtung der Sachverständigenkosten in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. Diese Tabelle dient ausschließlich Ihrer Information. Bitte füllen Sie sie nicht aus. Sachverständigenkategorien Grundpreise Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 0,08 0,08 0,04 0,16 0,16 0,08 0,12 0,12 0,06 0,05 0,04 0,01 Grundpauschalpreise in EUR ohne Mehrwertsteuer pro Person/Tag (a) Gewichtungskoeffizient* (b) Zwischensumme (EUR) (c) = (a) x (b) GEWICHTETE SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN INSGESAMT (EUR) (d) = Summe von (c ) *Bei dieser Gewichtung werden eine fiktive Arbeitsteilung zwischen den Sachverständigenkategorien sowie unterschiedliche Orte der Leistungserbringung angenommen. REFERENZPREIS = GEWICHTETE SACHVERSTÄNDIGKENKOSTEN INSGESAMT (EUR) 3