Los I

Werbung
ANHANG IV (A) DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
PO/2012-3/A3
PREISANGEBOT – LOS 1
PREISÜBERSICHT
Für das Preisangebot ist ausschließlich die nachstehende Tabelle
zu verwenden.
Sie darf nicht verändert und
sie muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden.
– Pro Feld darf nur ein Betrag (ohne Mehrwertsteuer) erscheinen.
– Bemerkungen sind nicht zulässig.
– Jedes Feld muss ausgefüllt werden.
WERDEN DIESE VORGABEN NICHT EINGEHALTEN,
SO KANN DAS ANGEBOT ABGELEHNT WERDEN.
Tragen Sie den Grundpreis (Preis pro Einheit – unit price) für jede Sachverständigenkategorie
in die nachstehende Tabelle ein. (Beachten Sie dabei die Erläuterungen auf der folgenden
Seite.)
GRUNDPREISE FÜR DIE SACHVERSTÄNDIGENKATEGORIEN
Grundpreis 1
Grundpreis 2
Grundpreis 3
Grundpreis 4
Kategorie I
Kategorie II
Kategorie III
Kategorie IV
Name des Bieters: …………………..……………………………………………………
Datum: …………………………. ………………………………………………………..
Name und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters: ………………………………..
1
Erläuterungen zu den Sachverständigenkategorien
Kategorie I: Hochqualifizierte Mitarbeiter, die in ihrem Beruf weitreichende Verantwortlichkeiten übernehmen und die aufgrund ihrer Management- und Führungsqualitäten sowie
ihrer geistigen und kreativen Fähigkeiten in der beruflichen Praxis eingestellt wurden. Sie
müssen über eine mindestens 15-jährige Berufserfahrung verfügen, wovon mindestens 7 Jahre
mit der betreffenden Branche und mit der Art der zu übernehmenden Aufgaben in
Zusammenhang stehen müssen.
Kategorie II: Hochqualifizierte Mitarbeiter, die in ihrem Beruf Verantwortlichkeiten
übernehmen und die aufgrund ihrer Management- und Führungsqualitäten sowie ihrer
geistigen und kreativen Fähigkeiten in der beruflichen Praxis eingestellt wurden. Sie müssen
über eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung verfügen, wovon mindestens 4 Jahre mit der
betreffenden Branche und mit der Art der zu übernehmenden Aufgaben in Zusammenhang
stehen müssen.
Kategorie III: Zertifizierte Mitarbeiter, die eine hochwertige Ausbildung in ihrem Beruf
erhalten haben und die aufgrund ihrer geistigen und kreativen Fähigkeiten in der beruflichen
Praxis eingestellt wurden. Sie müssen über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung
verfügen, wovon mindestens 2 Jahre mit der betreffenden Branche und mit der Art der zu
übernehmenden Aufgaben in Zusammenhang stehen müssen.
Kategorie IV: Neue Mitarbeiter, Berufseinsteiger, aber mit einer Ausbildung, die mit der
betreffenden Branche und der Art der zu übernehmenden Aufgaben in Zusammenhang steht.
Erläuterungen zu den Grundpreisen
Alle Preise sind in EUR ohne Mehrwertsteuer pro Person/Tag anzugeben.
Grundpreis 1: für in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder der EU in Brüssel und
Luxemburg erbrachte Leistungen
Grundpreis 2: für an anderen Orten in den EU-Mitgliedstaaten erbrachte Leistungen
Grundpreis 3: für in EFTA- und Kandidatenländern erbrachte Leistungen
Grundpreis 4: für in anderen, nicht von den Grundpreisen 1, 2 oder 3 abgedeckten Ländern
erbrachte Leistungen
Achtung: Der als Grundpreis 4 anzugebende Preis versteht sich als Höchstpreis. In der
Leistungsanforderung werden die betreffenden Länder genannt; der Bieter unterbreitet dann
jeweils ein angemessenes Angebot, dessen Grundpreise den als Grundpreis 4 genannten
Betrag nicht überschreiten dürfen.
2
ANHANG IV (B)
PREISANGEBOT – LOS 1
GEWICHTETE SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN
Die Kommission wird die Preisangebote anhand der gewichteten Sachverständigenkosten vergleichen (siehe nachstehende Tabelle); hierbei stützt
sie sich auf die in Anhang IV (A) und gemäß Nummer 11.2 der Leistungsbeschreibung angebotenen Grundpreise für die einzelnen Sachverständigenkategorien. Grundpreis 4 wird bei der Gewichtung der Sachverständigenkosten in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt.
Diese Tabelle dient ausschließlich Ihrer Information. Bitte füllen Sie sie nicht aus.
Sachverständigenkategorien
Grundpreise
Kategorie I
Kategorie II
Kategorie III
Kategorie IV
1
2
3
1
2
3
1
2
3
1
2
3
0,08
0,08
0,04
0,16
0,16
0,08
0,12
0,12
0,06
0,05
0,04
0,01
Grundpauschalpreise in EUR ohne
Mehrwertsteuer pro Person/Tag
(a)
Gewichtungskoeffizient*
(b)
Zwischensumme (EUR)
(c) = (a) x (b)
GEWICHTETE SACHVERSTÄNDIGENKOSTEN
INSGESAMT (EUR)
(d) = Summe von (c )
*Bei dieser Gewichtung werden eine fiktive Arbeitsteilung zwischen den Sachverständigenkategorien sowie unterschiedliche Orte der
Leistungserbringung angenommen.
REFERENZPREIS = GEWICHTETE SACHVERSTÄNDIGKENKOSTEN INSGESAMT (EUR)
3
Herunterladen