Seite 1 von 2 An das Team 9.1 Anzeige einer Nebentätigkeit gemäß § 3 Absatz 4 TV-L i.V.m. § 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Teil B TV-L) Name, Vorname: Fakultät / zentrale wissenschaftliche Einrichtung: Amtsbezeichnung / Entgeltgruppe: Ich beabsichtige, folgende Nebentätigkeit zu übernehmen und zeige diese hiermit an: 1. Art der Nebentätigkeit (Verträge u.ä. sind in Ablichtung beizufügen, z. B. Beratervertrag, Gesellschaftsvertrag, Mitarbeitervertrag u.ä.) 2. Auftraggeberin/Auftraggeber, Dienststelle o.ä. 3. Vorgesehene Gesamtdauer der Nebentätigkeit: vom bis 4. Wöchentliche Stundenzahl 5. Soll die Nebentätigkeit während der Arbeitszeit ausgeübt werden? (Gegebenenfalls Umfang angeben und die besonderen Gründe erläutern) nein ja 6. Höhe der vorgesehenen Vergütung (§ 11 NtV) € 7. Weitere Nebentätigkeiten 8. Werden Einrichtungen, Personal oder Material der Fachhochschule Köln in Anspruch genommen? (wenn ja, bitte Anlage 1 ausfüllen nein ja Stellungnahme der Fakultät: Ort, Datum Unterschrift der/des Beschäftigten Hinweis: Nach TV-L Teil B. § 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gilt § 3 Absatz 4 TV-L in folgender Fassung: Nebentätigkeiten haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig (1 Monat vorher) schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden. Stand: 06/2015 F0089/ 9.1 Seite 2 von 2 Anlage 1 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material der Fachhochschule Köln: Ich beabsichtige im Rahmen der beantragten Nebentätigkeit folgende Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material der Fachhochschule Köln: Art vom bis wöch. Bemerkungen Stundenzahl A Einrichtung – B Personal (gem. § § 11 Abs. 3 HNtV i. V. m. § 16 Abs. 3 NtV) – C Material – Ich verpflichte mich, für die o. a. Inanspruchnahme ein Nutzungsentgelt nach Maßgabe der Hochschulnebentätigkeitsverordnung in der jeweils geltenden Fassung termingerecht zu zahlen und alle für die Berechnung des Nutzungsentgelts erforderlichen Angaben unverzüglich und vollständig zu machen (§ 19 Abs. 1 NtV) sowie auf Anforderung Abschlagszahlungen zu leisten (§ 19 Abs. 2 NtV). Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeber aufgrund der Nichtzahlung des Nutzungsentgeltes die Nebentätigkeit untersagen kann (analog § 11 Abs. 3 HNtV i. V. m. § 16 Abs. 4 NtV). Stand: 06/2015 F0089/ 9.1