Antrag um Auszahlung der Landesfinanzierungen

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Angebote für Kinder und
Jugendliche in der schulfreien Zeit
Antrag um Auszahlung der Landesfinanzierungen
laut Landesgesetz vom 31.08.1974, n.7, art. 16-bis
An die Autonome Provinz Bozen
Amt für Schulfürsorge
Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Betrifft: Auszahlung der gewährten Finanzierungen für das Projekt
____________________________________________________________ (1)
Dekret Nr. _____________ vom _____________________
Die/der Unterfertigte
____________________________________________________________
gesetzliche(r) Vertreter(in) der Einrichtung
Adresse, Ort der Einrichtung
_________________________________________
_________________________________________________
Bank __________________________________________________________________________
IBAN (Bank Account Number) __________________________________________________________
Steuernummer der Einrichtung ______________________________________________________
Verantwortlicher für diese Abrechnung ________________________Tel.____________________
E-Mail Adresse ______________________________________ legt die Aufstellung der Ausgaben
in der Höhe von _______________________(2) € vor und
( Summe Rechnungen)
beantragt
 die Abdeckung des bereits ausbezahlten Vorschusses in Höhe von
 die Auszahlung der gewährten Finanzierung in Höhe von
_________________€ (3)
___________________________€ (4)
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Die/Der Unterfertigte erklärt Folgendes:
1.
werden ausschließlich Ausgaben für Projekte vorgelegt, welche den Kriterien und
 Es
Modalitäten für Angebote für Kinder und Jugendliche in der schulfreien Zeit entsprechen
und das entsprechende Projekt wurde innerhalb eines Jahres ab Gesuchstellung
begonnen.
2.
angeführten Belege zur Abdeckung der gewährten Finanzierung wurden/werden nicht
 Die
zur Abdeckung von anderen öffentlichen Finanzierungen verwendet.
3.
vorgelegten Belege betreffend
 Die
Verpflegungskosten und Fahrtspesen
Referentenhonorare und Rückerstattung von
werden maximal in der Höhe der geltenden
Landestarife abgerechnet.
4.
vorgelegten Belege der Lohnkosten werden maximal in der Höhe der Gehälter der
 Die
Landesbediensteten abgerechnet.
5.
Einrichtung hat die Ausgaben zum Teil mit Einnahmen abgedeckt, die nicht vom Land
 Die
stammen.
6.
kennt im Falle von falschen Angaben die strafrechtlichen Folgen laut Art. 316-bis
 Sie/Er
des Strafgesetzbuches.
7.
Für dieses Projekt wurde
 nur beim Amt für Schulfürsorge angesucht;
bei folgenden Ämtern oder anderen öffentlichen Körperschaften angesucht (auch die
 auch
Höhe des gewährten Beitrages angeben) _______________________________________
8.
Abrechnung

Das Projekt wurde ordnungsgemäß durchgeführt und die Ausgaben in der Höhe der
anerkannten Kosten in Höhe von ________________________ € (mit Ehrenamt, falls
vorhanden) getätigt. (5)

Das Projekt wurde ordnungsgemäß durchgeführt, allerdings haben sich die Ausgaben im
Verhältnis
zum
Kostenvoranschlag
reduziert
und
betragen
insgesamt_______________________ €. Somit wird um die Auszahlung des
anteilsmäßig reduzierten Beitrages angesucht. (6)

Das Projekt wurde ordnungsgemäß durchgeführt, allerdings hat sich das Verhältnis
zwischen geschätzten und effektiven Einnahmen und Ausgaben verändert, die Differenz
zwischen
den
effektiven
Kosten
und
den
effektiven
Einnahmen
beträgt_______________________ € Somit wird um die Auszahlung des anteilsmäßig
veränderten Beitrages angesucht.

Ein Anteil von ______________ € der anerkannten bzw. der effektiven Kosten (falls
niedriger) wird durch die Leistung von ehrenamtlicher Tätigkeit belegt. Dieser Betrag
überschreitet nicht den zugelassenen Anteil von höchstens 25% der anerkannten bzw.
effektiven Kosten.(7)
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9.
Die Mehrwertsteuer ist in Bezug auf die Dokumentierung der Ausgaben, die zur Auszahlung
der gewährten Landesfinanzierung vorgelegt wurde
Gänze absetzbar
 zur
Art. 19 Absatz 1 und Art. 19ter des D.P.R. Nr. 633/72
absetzbar (________%)
 teilweise
Art. 19 Absatz 3 des D.P.R. Nr. 633/72
absetzbar
 nicht
a) von der Mehrwertsteuer ausgenommene Tätigkeiten
Art. 4 und Art. 5 des D.P.R. Nr. 633/72
b) von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeiten
Art. 10 des D.P.R. Nr. 633/72
c) Forfait-Buchhaltung Gesetz 66/92
10. er/sie erklärt, dass der Beitrag hinsichtlich der Vorsteuereinbehaltspflicht von 4% gemäß Artikel 28
Absatz 2 des D.P.R. vom 29.09.1973, Nr. 600, wie folgt einzustufen ist: (1)
Organisationen
Unternehmen und
gewerbliche
Organisationen
Nicht gewerbliche
□ Obwohl der Begünstigte nicht ausschließlich oder vorwiegend eine Handelstätigkeit ausübt, dient der Beitrag zur
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Verminderung von Betriebslasten oder zur Deckung von Defiziten der Betriebsführung, die auch Einnahmen aus einer
gelegentlichen Handelstätigkeit enthält; (vorsteuereinbehaltspflichtig)
□ Der Beitrag dient ausschließlich zur Deckung von Ausgaben oder Betriebsverlusten, die sich bei der Durchführung von
institutionellen Aufgaben ergeben; (2) (nicht vorsteuereinbehaltspflichtig)
□ Die begünstigte Körperschaft ist eine ehrenamtlich tätige Organisation – ONLUS – (im Landesverzeichnis der
ehrenamtlich tätigen Organisationen, Genossenschaften, Vereine, usw. laut Art. 10, D. Lgs. N. 460/97 eingetragen); (3)
(nicht vorsteuereinbehaltspflichtig)
□ Der Beitrag ist von der genannten Pflicht des Vorsteuerabzuges aufgrund einer anders lautenden Gesetzesbestimmung
_________________________ befreit (nicht vorsteuereinbehaltspflichtig) (5)
□
Der Beitrag dient zur Verminderung von Betriebslasten oder zur vollen Deckung von Betriebsverlusten einer Handelsoder Unternehmenstätigkeit; (vorsteuereinbehaltspflichtig) (4)
□ Der Beitrag ist von der genannten Pflicht des Vorsteuerabzuges aufgrund einer anders lautenden Gesetzesbestimmung
befreit; (nicht vorsteuereinbehaltspflichtig) (5)
□ Der Beitrag dient ausschließlich zum Ankauf und zur Modernisierung von Produktionsgütern oder anderer Güter, die
nicht Gegenstand der Unternehmenstätigkeit sind; (nicht vorsteuereinbehaltspflichtig)
Zutreffendes ankreuzen
Bez. Art. 143, Absatz 1 des D.P.R. 22.12.1986, Nr. 917; Die Einnahmen setzen sich in diesem Fall aus Mitgliedsbeiträgen oder Beiträgen öffentlicher
Verwaltungen zusammen. Stammen die Einnahmen aus einer Handelstätigkeit, so werden diese in der Buchhaltung getrennt von den Einnahmen für
institutionelle Tätigkeiten geführt, für welche der Zuschuss beantragt wird (Art. 144, Absatz 2 D.P.R. 917/86)
Bez.Art. 16 D.Lgs. 460/97
d.h. eines steuerpflichtigen Subjektes, das eine Tätigkeit ausübt, welche laut dem Begriff vom Art. 55 des D.P.R. 917/86 ein Unternehmenseinkommen erzeugt;
Art, Datum und Nummer der Gesetzesbestimmung eintragen
Außerdem erklärt der Unterfertigte, dass er eventuelle Änderungen zu dieser Erklärung unverzüglich mitteilen wird, eingeschlossen
besonders diejenige, die vom Art. 149 des D.P.R. 22.12.1986, Nr. 917 vorgesehen sind (mit Bezug auf die Erlösung der
Qualifizierung als nicht gewerbliche Organisation).
Datum
Unterschrift
Anlagen
Aufstellung aller Einnahmen (in zweifacher Ausfertigung)
Aufstellung der Belege (in zweifacher Ausfertigung)
Originalbelege
Bericht über das durchgeführte Projekt
____________________________________________________________________________
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Titel, Namen des Projektes angeben;
Sollte nur der Beitrag belegt werden, genügt die Summe der vorgelegten Rechnungen. Werden die
gesamten Ausgaben vorgelegt, wird auch das Ehrenamt dazugezählt;
bereits ausbezahlter Vorschuss, der nun mit Rechnungen belegt wird;
auszuzahlender Restbetrag (Beitrag minus Vorschuss) oder Gesamtbeitrag, falls kein Vorschuss verlangt
und ausbezahlt wurde;
trifft zu, wenn die effektiven Kosten gleich hoch bzw. höher sind wie im Kostenvoranschlag angegeben;
sollten die Kosten niedriger ausfallen, wird der Beitrag auf 67% der effektiv getätigten Kosten reduziert;
es können nur 25% der effektiv getätigten Kosten als Ehrenamt abgerechnet und vorgelegt werden
(Stundensatz max. 16.00 Euro), wenn die Gesamtausgaben vorgelegt werden. Wird nur der gewährte
Beitrag vorgelegt, muss dies mittels Ausgabenbelege erfolgen.
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