Samtgemeinde-Jugendring Geschäftsstelle Am Klepperberg 8 a 3678 Clausthal-Zellerfeld Telefon: 05323 / 3075 Telefax: 05323 / 78192 E-Mail: [email protected] Home: www.jugendring-oberharz.de Verleihordnung §1 Allgemeines folgende Organisationen/Institutionen ausgeliehen werden: a) b) c) d) Mitgliedsgruppen des Samtgemeinde-Jugendringes Einrichtungen der Samtgemeinde Oberharz Karitative Organisationen (zum Zwecke der Jugendarbeit) Vorstandsmitglieder des Samtgemeinde-Jugendringes Bei der Ausleihe haben grundsätzlich die Mitgliedsgruppen des SamtgemeindeJugendringes Vorrang. Über Ausnahmen bei der Ausleihe von Geräten entscheidet der Vorstand. I. Zelte und Zubehör 2 Lagerzelte SG 30 mit Alugerüst 5 Lagerzelte SG 20 mit Alugerüst 1 Küchenzelt SG 18 mit Stahlgerüst 2 Küchenzelte SG 30 mit Alugerüst 40 Klappbänke 20 Klapptische Dieses Material ist nur bei Herrn Jochen Strauch, Institut für Physikalische Chemie, Arnold-Sommerfeld-Straße 4 in Clausthal-Zellerfeld, Tel.: 0174-1574125, zu erhalten Seite 1 von 6 SG18 Firsthöhe Seitenhöhe Frontlänge Seitenlänge Gesamtgewicht Gesamtfläche 2,25 Meter 1,60 Meter 4,08 Meter 4,34 Meter 55 Kilogramm 17,7 m² Firsthöhe Seitenhöhe Seitenlänge Gesamtgewicht Gesamtfläche 2,50 Meter 1,70 Meter 5,00 Meter 68 Kilogramm 23,7 m² Firsthöhe Seitenhöhe Seitenlänge Gesamtgewicht Gesamtfläche 2,70 Meter 1,70 Meter 6,00 Meter 92 Kilogramm 33,8 m² SG20 SG 30 Seite 2 von 6 II. Filmvorführgerät 1 Bauer P7 TS Tonfilmprojektor für 16 mm Magnet- und Lichttonfilme mit Außenverstärker 40 Watt III. Buttonmaschine 2 Buttonmaschinen zur Herstellung von Buttons in 38 mm und 59 mm Durchmesser. IV. Beschallungsanlage 1 2 V. Digitale Fotokamera 1 VI. transportable Beschallungsanlage mit 2 Lautsprechern, CD-Player, Kassettenteil, Funkmikrofone, 120 Watt Digitale Fotokamera (Kodak DC 290 Zoom / 2,1 Mega Pixel) Compact-Flash-Karte 32 MB USB-Kabel Batterieladegeräte Anschlusskabel für Fernseher Kaffeeautomaten / Waffeleisen 1 1 16 3 4 Kaffeeautomat: „Hogastra" (bis zu 45 Tassen in ca. 30 Minuten Brühzeit) mit Zapfhahn und Sockel Kaffeeautomat: bis zu 1,9 l mit Zubehör Thermoskannen aus Edelstahl für jeweils 1,5 l Industriewaffeleisen (mit Trennfett-Spray) kleine Haushaltswaffeleisen Die Geräte unter II. - VI. sind im Jugendzentrum Klepperberg, Am Klepperberg 8 a in Clausthal-Zellerfeld, Tel.: 05323 / 3075 zu erhalten. §2 Leihscheine Für den Verleih der auszuleihenden Geräte stellt der Ausgebende am Tag der Ausgabe einen Leihschein aus. Aus diesem gehen die Bezeichnung des verleihenden Gegenstandes, die entleihende Jugendgruppe, die Dauer des Verleihs und die zu zahlenden Gebühr hervor. Der Leihschein ist von der betroffenen Gruppe durch einen befugten Vertreter und vom Ausgebenden zu unterzeichnen. Seite 3 von 6 §3 Anmeldung von Entleih - Vorhaben Organisationen die Geräte ausleihen möchten, melden dies möglichst vier Wochen vor dem Nutzungstermin bei der jeweiligen Ausgabestelle an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. §4 Aus- und Rückgabe Alle Gegenstände werden bei der Aus- und bei der Rückgabe vom Ausgebenden bzw. Annehmenden auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft. Etwaige Beanstandungen werden schriftlich auf dem jeweiligen Leihschein vermerkt und in der nächsten Vorstandssitzung des Jugendringes vorgelegt. §5 Haftung Für alle Schäden, die an den geliehenen Gegenständen entstehen, haftet der Entleiher. Verschleißschäden behebt der Samtgemeinde-Jugendring. §6 Gebühren Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt: I. Zelte und Zubehör Zelte und Zubehör, bei einer Entleihdauer von 1 Tag 10,00 Euro Zelte und Zubehör, bei einer Entleihdauer von 2 oder mehr Tagen (pro Tag) 5,00 Euro Tische und Bänke (pro Ausleihe/pro Stück) 0,50 Euro Zur Berechnung der zu zahlenden Gebühren ist die Entleihdauer maßgebend. Gebührenpflichtig ist die gesamte Entleihzeit vom Tag der Ausgabe, wenn dieser auch erster Nutzungstag ist, bis zum Tag unmittelbar vor der Rückgabe. Die Angabe der Ausleihdauer erfolgt durch den Zeltwart. II. Filmvorführgerät Das Entleihen des Filmvorführgerätes ist kostenlos. Seite 4 von 6 III. Buttonmaschine Das Entleihen der Buttonmaschine ist kostenlos. Buttonrohlinge können vom Samtgemeinde-Jugendring zum Einkaufspreis zur Verfügung gestellt werden. Buttonrohlinge in 38 mm Durchmesser kosten pro Stück Buttonrohlinge in 59 mm Durchmesser kosten pro Stück 0,15 Euro 0,20 Euro IV. Beschallungsanlage Das Entleihen der Beschallungsanlage beträgt pro Ausleihe Die Ausleihdauer ist auf maximal 1 Woche begrenzt. V. 5,00 Euro Digitale Fotokamera Das Entleihen der digitalen Fotokamera beträgt pro Ausleihe Die Ausleihdauer ist auf maximal 1 Woche begrenzt. 5,00 Euro VI. Kaffeeautomaten / Waffeleisen Das Entleihen der Kaffeeautomaten bzw. der Waffeleisen ist kostenlos. Die Gebühren sind unmittelbar nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung des Samtgemeinde-Jugendringes auf folgendes Konto zu zahlen: Volksbank Clausthal-Zellerfeld eG, Konto 51 820 400, B LZ 268 914 84. §7 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt auf Beschluss der Vorstandssitzung des SamtgemeindeJugendringes vom 09.02.2000, mit sofortiger Wirkung, 1. Änderung vom 27.06.2001, mit sofortiger Wirkung, 2. Änderung vom 15.11.2005, mit sofortiger Wirkung, 3. Änderung vom 20.06.2007 mit Wirkung ab 01.01.2008, 4. Änderung vom 05.07.2012 mit sofortiger Wirkung, in Kraft. Rainer Otte 1. Vorsitzende Ute Peukert Geschäftsführerin Seite 5 von 6 Seite 6 von 6