Verleihordnung SG-Jugendring 2012

Werbung
Samtgemeinde-Jugendring
Geschäftsstelle
Am Klepperberg 8 a
3678 Clausthal-Zellerfeld
Telefon: 05323 / 3075
Telefax: 05323 / 78192
E-Mail: [email protected]
Home: www.jugendring-oberharz.de
Verleihordnung
§1
Allgemeines
folgende Organisationen/Institutionen ausgeliehen werden:
a)
b)
c)
d)
Mitgliedsgruppen des Samtgemeinde-Jugendringes
Einrichtungen der Samtgemeinde Oberharz
Karitative Organisationen (zum Zwecke der Jugendarbeit)
Vorstandsmitglieder des Samtgemeinde-Jugendringes
Bei der Ausleihe haben grundsätzlich die Mitgliedsgruppen des SamtgemeindeJugendringes Vorrang. Über Ausnahmen bei der Ausleihe von Geräten entscheidet der Vorstand.
I.
Zelte und Zubehör






2 Lagerzelte SG 30 mit Alugerüst
5 Lagerzelte SG 20 mit Alugerüst
1 Küchenzelt SG 18 mit Stahlgerüst
2 Küchenzelte SG 30 mit Alugerüst
40 Klappbänke
20 Klapptische
Dieses Material ist nur bei Herrn Jochen Strauch, Institut für Physikalische Chemie,
Arnold-Sommerfeld-Straße 4 in Clausthal-Zellerfeld, Tel.: 0174-1574125, zu erhalten
Seite 1 von 6
SG18
Firsthöhe
Seitenhöhe
Frontlänge
Seitenlänge
Gesamtgewicht
Gesamtfläche
2,25 Meter
1,60 Meter
4,08 Meter
4,34 Meter
55 Kilogramm
17,7 m²
Firsthöhe
Seitenhöhe
Seitenlänge
Gesamtgewicht
Gesamtfläche
2,50 Meter
1,70 Meter
5,00 Meter
68 Kilogramm
23,7 m²
Firsthöhe
Seitenhöhe
Seitenlänge
Gesamtgewicht
Gesamtfläche
2,70 Meter
1,70 Meter
6,00 Meter
92 Kilogramm
33,8 m²
SG20
SG 30
Seite 2 von 6
II.
Filmvorführgerät
1 Bauer P7 TS Tonfilmprojektor für 16 mm Magnet- und Lichttonfilme mit
Außenverstärker 40 Watt
III.
Buttonmaschine
2 Buttonmaschinen zur Herstellung von Buttons in 38 mm und 59 mm Durchmesser.
IV.
Beschallungsanlage
1
2
V.
Digitale Fotokamera
1
VI.
transportable Beschallungsanlage mit 2 Lautsprechern, CD-Player, Kassettenteil,
Funkmikrofone, 120 Watt
Digitale Fotokamera (Kodak DC 290 Zoom / 2,1 Mega Pixel)

Compact-Flash-Karte 32 MB

USB-Kabel

Batterieladegeräte

Anschlusskabel für Fernseher
Kaffeeautomaten / Waffeleisen
1
1
16
3
4
Kaffeeautomat: „Hogastra" (bis zu 45 Tassen in ca. 30 Minuten Brühzeit) mit
Zapfhahn und Sockel
Kaffeeautomat: bis zu 1,9 l mit Zubehör
Thermoskannen aus Edelstahl für jeweils 1,5 l
Industriewaffeleisen (mit Trennfett-Spray)
kleine Haushaltswaffeleisen
Die Geräte unter II. - VI. sind im Jugendzentrum Klepperberg, Am Klepperberg 8 a in
Clausthal-Zellerfeld, Tel.: 05323 / 3075 zu erhalten.
§2
Leihscheine
Für den Verleih der auszuleihenden Geräte stellt der Ausgebende am Tag der Ausgabe
einen Leihschein aus. Aus diesem gehen die Bezeichnung des verleihenden
Gegenstandes, die entleihende Jugendgruppe, die Dauer des Verleihs und die zu zahlenden
Gebühr hervor.
Der Leihschein ist von der betroffenen Gruppe durch einen befugten Vertreter und vom
Ausgebenden zu unterzeichnen.
Seite 3 von 6
§3
Anmeldung von Entleih - Vorhaben
Organisationen die Geräte ausleihen möchten, melden dies möglichst vier Wochen vor dem
Nutzungstermin bei der jeweiligen Ausgabestelle an. Die Anmeldungen werden in der
Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt.
§4
Aus- und Rückgabe
Alle Gegenstände werden bei der Aus- und bei der Rückgabe vom Ausgebenden bzw.
Annehmenden auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft. Etwaige Beanstandungen
werden schriftlich auf dem jeweiligen Leihschein vermerkt und in der nächsten
Vorstandssitzung des Jugendringes vorgelegt.
§5
Haftung
Für alle Schäden, die an den geliehenen Gegenständen entstehen, haftet der Entleiher.
Verschleißschäden behebt der Samtgemeinde-Jugendring.
§6
Gebühren
Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
I.
Zelte und Zubehör
Zelte und Zubehör, bei einer Entleihdauer von 1 Tag
10,00 Euro
Zelte und Zubehör, bei einer Entleihdauer von
2 oder mehr Tagen (pro Tag)
5,00 Euro
Tische und Bänke (pro Ausleihe/pro Stück)
0,50 Euro
Zur Berechnung der zu zahlenden Gebühren ist die Entleihdauer maßgebend.
Gebührenpflichtig ist die gesamte Entleihzeit vom Tag der Ausgabe, wenn dieser auch
erster Nutzungstag ist, bis zum Tag unmittelbar vor der Rückgabe. Die Angabe der
Ausleihdauer erfolgt durch den Zeltwart.
II.
Filmvorführgerät
Das Entleihen des Filmvorführgerätes ist kostenlos.
Seite 4 von 6
III.
Buttonmaschine
Das Entleihen der Buttonmaschine ist kostenlos.
Buttonrohlinge können vom Samtgemeinde-Jugendring zum Einkaufspreis zur
Verfügung gestellt werden.
Buttonrohlinge in 38 mm Durchmesser kosten pro Stück
Buttonrohlinge in 59 mm Durchmesser kosten pro Stück
0,15 Euro
0,20 Euro
IV. Beschallungsanlage
Das Entleihen der Beschallungsanlage beträgt pro Ausleihe
Die Ausleihdauer ist auf maximal 1 Woche begrenzt.
V.
5,00 Euro
Digitale Fotokamera
Das Entleihen der digitalen Fotokamera beträgt pro Ausleihe
Die Ausleihdauer ist auf maximal 1 Woche begrenzt.
5,00 Euro
VI. Kaffeeautomaten / Waffeleisen
Das Entleihen der Kaffeeautomaten bzw. der Waffeleisen ist kostenlos.
Die Gebühren sind unmittelbar nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung des
Samtgemeinde-Jugendringes auf folgendes Konto zu zahlen:
Volksbank Clausthal-Zellerfeld eG, Konto 51 820 400, B LZ 268 914 84.
§7
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt auf Beschluss der Vorstandssitzung des SamtgemeindeJugendringes vom 09.02.2000, mit sofortiger Wirkung,
1. Änderung vom 27.06.2001, mit sofortiger Wirkung,
2. Änderung vom 15.11.2005, mit sofortiger Wirkung,
3. Änderung vom 20.06.2007 mit Wirkung ab 01.01.2008,
4. Änderung vom 05.07.2012 mit sofortiger Wirkung,
in Kraft.
Rainer Otte
1. Vorsitzende
Ute Peukert
Geschäftsführerin
Seite 5 von 6
Seite 6 von 6
Herunterladen