2530FO Seite 1 von 2 Anmeldung und Information zur medizinischen und therapeutischen Versorgung im Antoniushaus Im Medizinischen Dienst der Antoniushaus gGmbH findet 1x monatlich eine orthopädische Sprechstunde statt: Prof. Dr. med. J. Fischer Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin Chirotherapie, Sportmedizin, Kinderorthopädie, spez. Schmerztherapie, spez. orthopädische Chirurgie In den Praxen für Ergo- und Physiotherapie der Antoniushaus gGmbH besteht die Möglichkeit der therapeutischen Versorgung; die logopädische Behandlung wird über eine externe Praxis in den Räumen des Antoniushauses angeboten. Im Rahmen von Hilfsmittelversorgungen arbeitet die Antoniushaus gGmbh mit verschiedenen Sanitätshäusern zusammen. Sie haben die Möglichkeit sich für diese Dienstleistungen zu entscheiden. Die Betreuung durch Herrn Prof. Dr. Fischer ermöglicht eine optimale orthopädische und therapeutische Versorgung vor Ort, ergänzend zu ihrer bestehenden hausärztlichen bzw. orthopädischen Versorgung. Bei entsprechender Indikation ist die Verordnung von Hilfsmitteln (z.B. Orthesen, Rollstuhl etc.) und Heilmitteln (Ergotherapie/Physiotherapie) durch Prof. Dr. Fischer möglich. Sofern sie Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung wünschen, wenden sie sich bitte an die Therapeuten oder die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes. Nach einer bestimmten Menge von Heilmittelverordnungen (Ergotherapie/Physiotherapie) werden im medizinischen Dienst Therapiekontrollen durchgeführt, (so dass eventuelle Veränderungen oder notwendige Verbesserungen der Behandlung sofort eingeleitet werden können). Die Termine zu den Therapiekontrollen sind unbedingt einzuhalten da sonst keine weiteren Rezepte ausgestellt werden können. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen bitten wir Sie, zu jedem Quartalsbeginn (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) die Versichertenkarte oder eine Überweisung für die Fachrichtung „Orthopädie“ im Medizinischen Dienst einzureichen. Bei Patienten über 18 Jahren kann eine Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Befreiungsausweis muss umgehend dem Medizinischen Dienst vorgelegt werden. Erst nach Vorliegen der Versichertenkarte/Überweisung kann eine medizinische Betreuung und/oder eine Rezeptausstellung für Heil-/Hilfsmittel erfolgen. Ergo- und Physiotherapie können bei fehlendem Rezept oder fehlender Versichertenkarte/Überweisung nur für eine Übergangszeit von maximal einer Woche weitergeführt werden. Nach dieser Übergangszeit müssen dann neue Termine für die Behandlungen gemacht werden, eine Wartezeit ist dann nicht auszuschließen. Nachfolgende Seite bitte beachten !!! Ersteller: Hofmann Freigabedatum: 18.11.2016 Version: 7 Freigegeben: Metzger Metzger 2530FO Seite 2 von 2 Anmeldung und Information zur medizinischen und therapeutischen Versorgung im Antoniushaus Bitte unbedingt ausfüllen !! Name, Vorname (Bewohner/ in, Schüler/ in):__________________________________________________ Geburtsdatum:___________________________________________________________ Ich wünsche die orthopädische Versorgung durch Herrn Prof. Dr. Fischer in der Antoniushaus gGmbH: JA NEIN Falls ich regelmäßige Verordnungen durch Herrn Prof. Dr. Fischer benötige, sorge ich für das rechtzeitige Vorliegen der Versichertenkarte/ Überweisung. Mir ist bekannt, dass nach einer bestimmten Menge an Verordnungen eine Therapiekontrolle im Medizinischen Dienst des Antoniushauses durchgeführt werden muss. Ich wünsche therapeutische Versorgung in der Antoniushaus gGmbH: Ergotherapie JA NEIN Physiotherapie JA NEIN Logopädie JA NEIN Für Rückfragen: Medizinischer Dienst: Fachliche Leitung Ergotherapie: Fachliche Leitung Physiotherapie: 06146 908 146 06146 908 140 06146 908 140 _____________________ Ort, Datum ____________________________________ Unterschrift (Leistungsnehmer/ in, Erziehungsberechtigte/r gesetzlicher Betreuer/in) Ersteller: Hofmann Freigabedatum: 18.11.2016 Version: 7 Freigegeben: Metzger Metzger