Physiotherapie

Werbung
Physiotherapie
Krankheiten heilen, Beschwerden lindern mit
einer verordneten Physiotherapie
Krankheiten oder Beschwerden können häufig durch eine physiotherapeutische Behandlung geheilt, ihre
Verschlimmerung aufgehalten oder deren Symptome gelindert werden. Physiotherapie fällt unter den Überbegriff
„Heilmittel“. Dazu gehören die folgenden Bereiche:
Ergotherapie
Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)
Podologische Therapie (medizinische Fußpflege)
Physiotherapie (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Massagen)
Wir übernehmen die Kosten für die genannten Behandlungsformen, wenn Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine
entsprechende Therapie verordnet und ein Rezept dafür ausstellt. Die Anzahl der Behandlungseinheiten legt Ihr Arzt
fest.
Den Leistungsanbieter können Sie frei wählen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Einrichtung.
Achten Sie aber darauf, dass dieser eine kassenärztliche Zulassung besitzt. Gegen Vorlage des Rezepts können
Sie Ihre Behandlung beginnen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem zugelassenen Leistungserbringer und
der BKK Linde. Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten für die Heilmitteltherapie sowie
zehn Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Unser Hinweis für Sie: Grundsätzlich dürfen wir nur die Kosten bei Vorlage einer kassenärztlichen Verordnung
übernehmen. Ein Privatrezept kann nicht akzeptiert werden.
Für einen größtmöglichen Heilungserfolg ist es wichtig, zeitnah mit der Behandlung zu beginnen. Deshalb hat jede
Heilmittelverordnung eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Nach deren Ablauf können keine Kosten mehr übernommen
werden. Damit Ihre Ansprüche nicht verfallen, haben wir Ihnen die Fristen zusammengestellt:
Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech und Sprachtherapie sowie Ergotherapie: bis 14 Tage gültig
Podologische Therapie: bis 28 Tage gültig
E-MAIL:
[email protected]
www.bkk-linde.de
KOMPETENTE
GESPRÄCHSPARTNER:
0611 73666
Herunterladen